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Kommentierung zur GOZ

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804 Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe<br />

von Registraten oder ähnlichen Verfahren<br />

einschließlich Fixieren und Überprüfen der<br />

gefundenen Position einschließlich Material<br />

und Laborkosten<br />

Erläuterungen<br />

805 Registrieren von Unterkieferbewegungen <strong>zur</strong><br />

Einstellung halbindividueller Artikulatoren<br />

und Einstellung nach den gemessenen<br />

806 Registrieren von Unterkieferbewegungen <strong>zur</strong><br />

Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren<br />

und Einstellung nach den gemessenen<br />

Werten<br />

Wird bei unterbrochener Zahnreihe oder<br />

Freiendsattel <strong>zur</strong> Bestimmung der<br />

Vertikaldimension eine Bissschablone im<br />

Labor angefertigt, so sind die Kosten für die<br />

Bissschablone neben den Gebühren nach<br />

den Nummern 802 bis 806 gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

200 Entfällt<br />

Diese Gebührenposition ist entfallen, da sie eine rein zahntechnische Maßnahme beschreibt, die in der Regel im Labor durchgeführt wird.<br />

350 8050 Registrieren von Unterkieferbewegungen <strong>zur</strong> 500 1,0fach 28,12 €<br />

Einstellung halbindividueller Artikulatoren<br />

2,3fach 64,68 €<br />

und Einstellung nach den gemessenen<br />

Werten<br />

Werten, je Sitzung<br />

3,5fach 98,42 €<br />

500 8060 Registrieren von Unterkieferbewegungen <strong>zur</strong> 750 1,0fach 42,18 €<br />

Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren<br />

und Einstellung nach den gemessenen<br />

Werten, je Sitzung<br />

Wird bei unterbrochener Zahnreihe oder<br />

Freiendsattel <strong>zur</strong> Bestimmung der<br />

Vertikaldimension eine Bissschablone im<br />

Labor angefertigt, so sind die Kosten für die<br />

Bissschablone neben den Gebühren nach<br />

den Nummern 802 bis 806 gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen<br />

mittels elektronischer Aufzeichnung <strong>zur</strong><br />

Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren<br />

und Einstellung nach den gemessenen<br />

Werten, je Sitzung<br />

2,3fach 97,02 €<br />

3,5fach 147,64 €<br />

850 1,0fach 47,81 €<br />

2,3fach 109,95 €<br />

Neben den Leistungen nach den Nummern<br />

8050 bis 8065 sind Material- und<br />

Laborkosten für die Einstellung des (halb)<br />

individuellen Artikulators nach den<br />

gemessenen Werten gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065:<br />

Die Leistungen nach den Nummern 8050 und 8060 werden unter Anpassung der Bewertung <strong>zur</strong> Klarstellung auf eine Sitzung bezogen. Die<br />

Leistung nach der Nummer 8065 bildet den Leistungsinhalt der Leistung nach der Nummer 8060 ab, wenn die Aufzeichnung elektronisch<br />

erfolgt. Die Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators sind bei den Leistungen nach den Nummern<br />

8050 bis 8065 gesondert berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

3,5fach 167,32 €<br />

205

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