27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8030<br />

Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8030 umfasst:<br />

- kinematische Scharnierachsenbestimmung<br />

- das definitive Markieren der Referenzpunkte<br />

- das Anlegen eines Übertragungsbogens<br />

- das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator<br />

- das Einstellen des Gerätes nach individuellen Werten<br />

- alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in einen (halb)individuellen Artikulator anfallen (vgl. <strong>GOZ</strong>,<br />

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8030, S. 250)<br />

Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar (vgl. <strong>GOZ</strong>,<br />

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8030, S. 250).<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8035<br />

Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8035 umfasst:<br />

- kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung<br />

- das definitive Markieren der Referenzpunkte<br />

- ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens<br />

- ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator<br />

- ggf das Einstellen des Gerätes nach individuell gemessenen Werten<br />

- alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in einen (halb)individuellen Artikulator anfallen (vgl. <strong>GOZ</strong>,<br />

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8035, S. 251)<br />

Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar (vgl. <strong>GOZ</strong>,<br />

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8035, S. 251).<br />

Im Unterschied <strong>zur</strong> <strong>GOZ</strong> alt sind neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 <strong>GOZ</strong> die Material- und Laborkosten für die<br />

Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig (vgl. Abrechnungsbestimmung<br />

nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8035).<br />

Die Nebeneinanderberechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8020 und 8030 und 8035 ist fachlich nicht nachvollziehbar, da die Leistungen das gleiche<br />

Behandlungsziel verfolgen. Im Rahmen einer Behandlungsfolge kommt nur die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8020 oder 8030 bzw. 8035 in Frage (vgl. Meurer<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nrn. 802, 803 <strong>GOZ</strong> alt, S. 217).<br />

204

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!