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Kommentierung zur GOZ

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<strong>GOZ</strong>-Nr. 8020<br />

Bei Patienten mit gesunden Gelenken und einer befriedigenden Okklusion ist in der Regel eine arbiträre (mittelwertige)<br />

Scharnierachsenbestimmung ausreichend. Sie ist eine nach mittelwertig bestimmten Referenzpunkten festgelegte gedachte Achse, um die<br />

sich die Kiefergelenke bei der Öffnungs- und Schließbewegung des Unterkiefers drehen. Die Scharnierachse wird mithilfe eines arbiträren<br />

Übertragungsbogens (Gesichtsbogen) am Patienten ermittelt und auf einen Artikulator (Kieferbewegungssimulator) übertragen. Die<br />

Registrierung ermöglicht die ungefähre Übertragung der jeweils individuellen Lage des Oberkiefers in Bezug zum Schädel. Das<br />

Oberkiefermodell hat dann annähernd dieselbe Lage zu dem rechten und linken Gelenk des Artikulators wie die natürlichen Zähne zu den<br />

Kiefergelenken.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8030<br />

Die Scharnierachse kann auch kinematisch, also durch Bewegungsanalyse, ermittelt werden. Das bekannteste Vefahren hierfür ist die<br />

Axiographie. Mit mechanischen Schreibern, die den Bewegungen des Unterkiefers folgen, werden die Bewegungen in verschiedenen<br />

Ebenen jeweils zweidimensional aufgezeichnet und danach ausgewertet. Diese Daten dienen der Justierung des Artikulators.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8035<br />

Bei diesem Verfahren wird die individuelle Rotationsachse elektronisch bestimmt (z. B. Cadiax Diagnostik). Das Cadiax Diagnostik System<br />

besteht aus einem maxillären (am Oberkiefer fixiert) und einem mandibulären (am Unterkiefer fixiert) Gesichtsbogen. An dem maxillären<br />

Gesichtsbogen wird im Bereich der Kondylen (Gelenkköpfchen) ein Sensortablett <strong>zur</strong> Aufzeichnung der Bewegung der Scharnierachse in<br />

der Sagittalebene (vertikale Achse) befestigt. Am mandibulären (am Unterkiefer fixiert) Gesichtsbogen werden im Bereich der Gelenke je<br />

zwei Taststifte (Styli) angebracht, die der kinematischen Lokalisation der Scharnierachse dienen.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 8020 und 8030 bzw. 8035: schließen sich gegenseitig aus<br />

Erläuterungen<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8020<br />

Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8020 umfasst:<br />

- die arbiträre (mittelwertige) Scharnierachsenbestimmung<br />

- das Anlegen eines Übertragungsbogens (Gesichtbogens),<br />

- das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator<br />

- das Einstellen des Gerätes nach Durchschnittswerten<br />

- alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in den Artikulator anfallen (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar der<br />

Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8020, S. 249).<br />

Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar (vgl. <strong>GOZ</strong>,<br />

Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8020, S. 249).<br />

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