Kommentierung zur GOZ
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Beim geführten Zentrikregistrat wird der Unterkiefer in zentrischer Kondylenposition heute nicht mehr wie früher forciert nach dorso-kranial<br />
(hinten-oben) bewegt. Die Führung des Unterkiefers beschränkt sich daher auf die Kontrolle des Patienten. Zur Aufzeichnung dieser<br />
Ruhelage haben sich z. B. Wachsregistrate in Kombination mit einer geeigneten Führung des Unterkiefers bewährt.<br />
Die intraorale Stützstiftregistrierung setzt die Herstellung von Registrierplatten bzw. in die prothetische Versorgung eingearbeiteten<br />
Registrierbehelfen voraus. Der Patient führt mit den Registrierplatten die möglichen lateralen (seitlichen) Grenzbewegungen des<br />
Unterkiefers und eine Vorschubbewegung aus, so wird die typische Figur des Pfeilwinkels aufgezeichnet. In der Pfeilspitze treffen sich die<br />
Bewegungsbahnen, sie entspricht der muskulär erreichten Rücklage des Unterkiefers, aus der noch zwanglos Seitwärtsbewegungen<br />
möglich sind. Es erfolgt dann eine Verschlüsselung mit Gips oder Silikonen in der gewünschten Position. Im bezahnten Gebiss muss der<br />
Biss gesperrt werden, d. h. der Stützstift muss so eingestellt werden, dass bei den exzentrischen Bewegungen keine Zahnkontakte<br />
entstehen.<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Das Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers ist Teil der instrumentellen Funktionsanalyse. Ziel ist es, die<br />
Zentrallage des Unterkiefers in Bezug zum Oberkiefer zu erfassen und die erhobenen Werte <strong>zur</strong> Analyse der Zahnkontakte in einen<br />
Artikulator zu übertragen.<br />
Die Registrierung kann mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden. Die Stützstiftregistrierung ist in der Leistungsbeschreibung<br />
beispielhaft genannt. Für die Abrechnungsfähigkeit der Leistung kommt es auf die angewandte Methode bzw. auf die Art der Registrate<br />
nicht an (z. B. Wachsbiß, intraorale Stützstiftregistrierung); auch künftig etwa neu entwickelte Registrierverfahren sind unter Nr. 8010 zu<br />
subsumieren (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 801 <strong>GOZ</strong> alt, S. 216).<br />
Unabhängig von der Anzahl der Registrate darf die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8010 je Sitzung höchstens zweimal berechnet werden (siehe 1. Abrechnungsbestimmung<br />
nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8010).<br />
Neben der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8010 <strong>GOZ</strong> sind die Material- und Laborkosten für die Bissnahme und die Lieferung und Anbringung des<br />
Stützstiftbestecks gesondert berechnungsfähig (vgl. 2. Abrechnungsbestimmung zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8010).<br />
802 Modellmontage nach arbiträrer<br />
400 8020 Modellmontage nach Arbiträre<br />
300 1,0fach 16,87 €<br />
Scharnierachsenbestimmung<br />
Scharnierachsenbestimmung<br />
(eingeschlossen sind die arbiträre<br />
(eingeschlossen sind die arbiträre<br />
Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines<br />
Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen<br />
2,3fach 38,81 €<br />
Übertragungsbogens, Koordinieren eines<br />
eines Übertragungsbogens, das<br />
Übertragungsbogens mit einem Artikulator<br />
Koordinieren eines Übertragungsbogens mit<br />
und Modellmontage) einschließlich Material-<br />
einem Artikulator und Modellmontage)<br />
3,5fach 59,05 €<br />
und Laborkosten<br />
einschließlich Material- und Laborkosten<br />
803 Modellmontage nach kinematischer<br />
Scharnierachsenbestimmung<br />
(eingeschlossen sind die kinematische<br />
Scharnierachsenbestimmung, definitives<br />
Markieren der Referenzpunkte, Anlegen<br />
550 8030 Modellmontage nach Kinematische<br />
Scharnierachsenbestimmung<br />
(eingeschlossen sind die kinematische<br />
Scharnierachsenbestimmung, das definitive<br />
Markieren der Referenzpunkte, das Anlegen<br />
550 1,0fach 30,93 €<br />
2,3fach 71,15 €<br />
201