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Kommentierung zur GOZ

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Die Leistung nach Nummer 801 ist<br />

höchstens zweimal berechnungsfähig.<br />

Die Leistung nach Nummer 8010 ist je<br />

Sitzung höchstens zweimal<br />

berechnungsfähig.<br />

2,3fach 23,28 €<br />

Neben der Leistung nach der Nummer 8010<br />

sind die Material- und Laborkosten für die<br />

Bissnahme und die Lieferung und<br />

Anbringung des Stützstiftbestecks gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 8010:<br />

In die Leistung nach der Nummer 8010 wird auch die vergleichbar aufwendige Stützstiftregistrierung einbezogen. Darüber hinaus wird<br />

klargestellt, dass sich die Abrechnungsbestimmung mit der höchstens zweimaligen Berechnungsfähigkeit auf eine Sitzung bezieht. Die<br />

Material- und Laborkosten für die Bissnahme und die Lieferung und Anbringung des Stützstiftbestecks sind gesondert berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

Instrumentelle Funktionsanalyse<br />

3,5fach 35,43 €<br />

Bestätigt sich im Rahmen der klinischen Funktionsanalyse und ggf. der manuellen Strukturanalyse der Verdacht auf das Vorliegen einer<br />

craniomandibulären Dysfunktion (CMD), helfen zusätzliche Untersuchungen mit technischen Instrumenten die Art der Beteiligung der<br />

Kieferposition und der Zahnstellung zu ermitteln. Im Rahmen dieser „instrumentellen Funktionsanalyse“ werden hochpräzise Zahnmodelle<br />

erstellt und mittels eines Übertragungsbogens (Gesichtsbogen) und spezieller Bissregistrate in einen Kaubewegungssimulator (Artikulator)<br />

montiert. Diese Geräte können nach Durchschnittswerten oder nach entsprechender Vermessung der Kaufunktion auf Ihre individuellen<br />

Daten eingestellt werden. Das ermöglicht am Kiefer- und Zahnmodell eine Analyse der Zahnkontakte in unterschiedlichen Kieferpositionen<br />

(Okklusionsanalyse). Darüber hinaus können Schlussfolgerungen für die weitere zahnärztliche Therapie gezogen werden. Gesonderte<br />

Messgeräte (Kondylenpositionsmessinstrument) ermöglichen zudem die Vermessung der Kiefergelenkstellung in unterschiedlichen<br />

Bisslagen als Beitrag <strong>zur</strong> Aufklärung des Zusammenhanges zwischen der Zahnstellung und Gelenkschmerzen. In Sonderfällen unterstützen<br />

Röntgenaufnahmen und/oder die Magnetresonanztomografie (MRT) <strong>zur</strong> Darstellung des Gelenkinneren die Diagnostik. Sehr selten kann<br />

eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) erforderlich werden. (vgl. DGFDT Patienteninformationen zu Craniomandibuläre Dysfunktion<br />

www.dgfdt.de/patienten/patienteninformationen/diagnostik/).<br />

Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8010 ist Teil der instrumentellen Funktionsanalyse und beschreibt das Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des<br />

Unterkiefers in Bezug zum Oberkiefer. Die Leistung dient dazu, die diesbezügliche „Ist-Situation“ des Patienten auf in einen Artikulator<br />

befindliche Patientenmodelle zu übertragen. Auf diese Weise ist es dem Zahnarzt möglich, individuelle Kaubewegungen zu simulieren und<br />

diagnostische Schlüsse für die Therapie abzuleiten.<br />

Ziel der Maßnahme ist es daher nicht, den Unterkiefer in eine vermeintlich physiologisch optimale Bisslage zu bewegen, sondern die jeweils<br />

individuell gegebene patientenbezogene zentrale Lage zu erfassen. Da es der Wissenschaft bis heute nicht gelungen ist, eine physiologisch<br />

optimale Bisslage reproduzierbar zu messen oder zu registrieren, ist die zentrale Bisslage deshalb nur annähernd wie folgt zu beschreiben:<br />

In zentraler Relation befinden sich die Kondylen (Gelenkköpfchen) näherungsweise in ihrer rückwärtigen, höchsten und aus frontaler Sicht<br />

nicht seitenverschobenen Lage in den Gelenkgruben. Die Zähne nehmen hierbei je nach individueller Situation nahezu vollständigen<br />

Kontakt ein. Als (Mess-)Methoden stehen beispielsweise das geführte Zentrikregistrat (z. B. Wachsregistrat) und die intraorale<br />

Stützstiftregistrierung <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

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