Kommentierung zur GOZ
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Der Zuschlag für die Anwendung eines Lasers ist mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Des Weiteren ist der Zuschlag je<br />
Behandlungstag und unabhängig von der Anzahl der zuschlagsberechtigten Operationen insgesamt nur einmal berechnungsfähig.<br />
Die Bewertung des Zuschlags nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 orientiert sich an der Bewertung der zugrundeliegenden (operativen) Leistung bei der<br />
der Laser zum Einsatz kommt (Punktzahl der Grundleistung X Punktwert). Bezogen auf die Anwendungsbereiche errechnen sich folgende<br />
in der Tabelle genannten Bewertungen. Eine Aufsummierung von Punktzahlen verschiedener (operativer) Grundleistungen mit dem Ziel,<br />
einen höheren Wert für die Berechnung des Zuschlages zugrunde zu legen, ist nicht zulässig.<br />
Laut der 7. Abrechnungsbestimmung zu den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt L kann der Zuschlag nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 nicht<br />
neben dem Zuschlag nach der GOÄ-Nr. 441 berechnet werden.<br />
Zuschlagsfähige <strong>GOZ</strong>-<br />
Nummern<br />
Leistungstext Punktzahl Punktzahl x Punktwert<br />
(0,0562421 Cent)<br />
= X (Euro)<br />
392 22,05<br />
gegebenenfalls in mehreren Sitzungen<br />
45 2,53<br />
selbstständige Leistung<br />
150 8,44<br />
(z. B. lappiges Fibrom, Epulis)<br />
140 7,87<br />
2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal,<br />
3070 Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als<br />
3080 Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs<br />
3210 Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte<br />
oder Frontzahnbereich<br />
3240 Vestiblumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs<br />
auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder<br />
Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei<br />
nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen<br />
Kieferabschnitt<br />
550 30,93<br />
4080 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium 45 2,53<br />
4090 Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich<br />
180 10,12<br />
Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium<br />
4100 Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich<br />
275 15,47<br />
Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium<br />
4130 Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, ggf.<br />
einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je<br />
Transplantat<br />
180 10,12<br />
4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe<br />
einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je<br />
Zahnzwischenraum<br />
9160 Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z.<br />
B. Barrieren – einschießlich Fixierung-,<br />
Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder<br />
Frontzahnbereich.<br />
880 49,49<br />
330 18,56<br />
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