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Kommentierung zur GOZ

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Der Zuschlag für die Anwendung eines Lasers ist mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Des Weiteren ist der Zuschlag je<br />

Behandlungstag und unabhängig von der Anzahl der zuschlagsberechtigten Operationen insgesamt nur einmal berechnungsfähig.<br />

Die Bewertung des Zuschlags nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 orientiert sich an der Bewertung der zugrundeliegenden (operativen) Leistung bei der<br />

der Laser zum Einsatz kommt (Punktzahl der Grundleistung X Punktwert). Bezogen auf die Anwendungsbereiche errechnen sich folgende<br />

in der Tabelle genannten Bewertungen. Eine Aufsummierung von Punktzahlen verschiedener (operativer) Grundleistungen mit dem Ziel,<br />

einen höheren Wert für die Berechnung des Zuschlages zugrunde zu legen, ist nicht zulässig.<br />

Laut der 7. Abrechnungsbestimmung zu den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt L kann der Zuschlag nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 nicht<br />

neben dem Zuschlag nach der GOÄ-Nr. 441 berechnet werden.<br />

Zuschlagsfähige <strong>GOZ</strong>-<br />

Nummern<br />

Leistungstext Punktzahl Punktzahl x Punktwert<br />

(0,0562421 Cent)<br />

= X (Euro)<br />

392 22,05<br />

gegebenenfalls in mehreren Sitzungen<br />

45 2,53<br />

selbstständige Leistung<br />

150 8,44<br />

(z. B. lappiges Fibrom, Epulis)<br />

140 7,87<br />

2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal,<br />

3070 Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als<br />

3080 Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs<br />

3210 Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte<br />

oder Frontzahnbereich<br />

3240 Vestiblumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs<br />

auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder<br />

Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei<br />

nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen<br />

Kieferabschnitt<br />

550 30,93<br />

4080 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium 45 2,53<br />

4090 Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich<br />

180 10,12<br />

Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium<br />

4100 Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich<br />

275 15,47<br />

Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium<br />

4130 Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, ggf.<br />

einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je<br />

Transplantat<br />

180 10,12<br />

4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe<br />

einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je<br />

Zahnzwischenraum<br />

9160 Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z.<br />

B. Barrieren – einschießlich Fixierung-,<br />

Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder<br />

Frontzahnbereich.<br />

880 49,49<br />

330 18,56<br />

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