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Kommentierung zur GOZ

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Vorwort<br />

Zum 1. Januar 2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (<strong>GOZ</strong>) in Kraft getreten. Die seit dem Jahr 1988 weitgehend unverändert<br />

gebliebene alte <strong>GOZ</strong> wurde damit durch eine neue Fassung ersetzt und eine Anpassung an den zwischenzeitlichen Fortschritt in der Zahnmedizin<br />

vorgenommen.<br />

Mit der neuen <strong>GOZ</strong> wird nun zwar eine Reihe von Auslegungsproblemen, die sich <strong>zur</strong> alten <strong>GOZ</strong> ergeben haben, gelöst. Schnell hat sich aber<br />

bereits gezeigt, dass die neuen Regelungen der aktuellen <strong>GOZ</strong> neue Auslegungsfragen aufwerfen. Zur Klärung dieser Fragen legen wir die<br />

vorliegende Online-<strong>Kommentierung</strong> vor.<br />

Hiermit wollen wir einen Beitrag zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Zahnärzte auf der einen Seite und den Interessen der<br />

Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite leisten, wie es der Gesetzgeber für die <strong>GOZ</strong> insgesamt in der Ermächtigungsgrundlage des § 15<br />

ZHKG formuliert hat.<br />

Erstmalig in der Geschichte des zahnärztlichen Gebührenrechts gibt es mit unserer Online-<strong>Kommentierung</strong> jetzt eine umfassende <strong>Kommentierung</strong><br />

der PKV zu den einzelnen Gebührenziffern des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen. Eine <strong>Kommentierung</strong> des Allgemeinen Teils<br />

der Gebührenordnung (Paragrafenteil) wird demnächst hinzukommen.<br />

Die Form eines Online-Kommentars wurde bewusst gewählt, um allen Interessierten einen schnellen Zugang zu verschaffen. Zudem können auch<br />

Anpassungen der <strong>Kommentierung</strong>, die sich auf der Grundlage von Abstimmungen mit der BZÄK im neu geschaffenen Forum für<br />

Gebührenordnungsfragen oder aus der Rechtsprechung ergeben, rasch umgesetzt werden.<br />

Durchgängig wurde in der <strong>Kommentierung</strong> besonderes Augenmerk auf praxisrelevante Bereiche gelegt. Wir hoffen, dass die <strong>Kommentierung</strong> in der<br />

Anwendungspraxis der <strong>GOZ</strong> hilfreich sein wird, und sind für Anregungen, Verbesserungs-, Korrektur- und Ergänzungsvorschläge stets dankbar.<br />

Abschließend sei auch allen Mitwirkenden an der <strong>Kommentierung</strong> für ihren besonderen persönlichen Einsatz herzlich gedankt.<br />

Köln, den 12. August 2013<br />

Dr. Volker Leienbach<br />

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