Kommentierung zur GOZ
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8000 ist nicht nur die Befunderhebung, sondern auch die Analyse bzw. die Auswertung der erhobenen Befunde einschließlich der<br />
Dokumentation gefordert. Ein Formblatt <strong>zur</strong> Dokumentation der Befunde ist in der neuen <strong>GOZ</strong> nicht mehr vorgeschrieben. Die allgemeine<br />
Leistungspraxis zeigt jedoch, dass die Befunde in der Regel „formgebunden“ dokumentiert werden. Im Kommentar der BZÄK heißt es dazu:<br />
„Die Befunde werden in der Regel formgebunden erfasst (z. B. „Klinischer Funktionsstatus“ der Deutschen Gesellschaft für<br />
Funktionsdiagnostik und Therapie/DGFDT)“ (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-)<br />
Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 8000, S. 247).<br />
Mit der Gebührennummer 8000 <strong>GOZ</strong> sind folgende Leistungen abgegolten:<br />
- prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung<br />
- funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule<br />
- klinische Reaktionstests (z.B. Resilienztest, Provokationstest)<br />
- Test <strong>zur</strong> Aufdeckung psychosomatischer Co Faktoren<br />
- Test <strong>zur</strong> Aufdeckung orthopädischer Co Faktoren<br />
Die alleinige Durchführung des CMD-Kurzbefundes erfüllt nicht den kompletten Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8000.<br />
Der bisherige Abrechnungsausschluss gegenüber der eingehenden Untersuchung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0010 entfällt, weil die Leistung nach<br />
der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8000 nach Art und Umfang in der Regel eine andere Zielrichtung hat (siehe Amtliche Begründung zu der Leistung nach der<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8000).<br />
Als weiterführende Maßnahme <strong>zur</strong> klinischen Funktionsanalyse ist die manuelle Strukturanalyse anzusehen. Die manuelle Strukturanalyse<br />
ist in der <strong>GOZ</strong> nicht beschrieben. Da es sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung handelt, kann eine Analogie gebildet werden. Die<br />
manuelle Strukturanalyse entspricht dem Wortlaut nach nahezu dem Leistungstext der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8000. Auch die Kriterien für eine<br />
Analogabrechnung (Art, Kosten- und Zeitaufwand) treffen zu.<br />
Häufig sieht man in der Abrechnungspraxis, dass sogenannte Tests <strong>zur</strong> Aufdeckung psychosomatischer Co Faktoren/orthopädischer Co<br />
Faktoren zusätzlich <strong>zur</strong> klinischen Funktionsanalyse berechnet werden. In der führenden Wissenschaftsliteratur „Klinische Funktionsanalyse“<br />
der Autoren Ahlers/Jakstat ist das psychosomatische Screening und das Screening des cranio-cervicalen Systems Teil der<br />
klinischen Funktionsanalyse. Entsprechende Maßnahmen sind mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8000 abgegolten; entsprechende Rubriken sind auch in<br />
dem Formular „Klinischer Funktionsstatus“/Dentakonzept enthalten. Die Tests <strong>zur</strong> Aufdeckung psychosomatischer und/oder orthopädischer<br />
Co Faktoren sollen laut Ahlers/Jakstat den Zahnmediziner in die Lage versetzen, mit einfachen Mitteln – ohne aufwendige Instrumente –<br />
Anzeichen für das Vorhandensein orthopädischer oder psychosomatischer Störfaktoren zu erkennen und bei positivem Ergebnis eine<br />
konsiliarische Untersuchung durch einen Arzt für Psychosomatische Medizin oder einem anderen Konsiliar mit entsprechender Qualifikation<br />
bzw. durch einen Facharzt für Orthopädie einzuleiten/zu verordnen (vgl. Ahlers, Jakstat, Klinische Funktionsanalyse, 4. Auflage, S. 417,<br />
452).<br />
801 Registrieren der gelenkbezüglichen<br />
Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat<br />
180 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen<br />
Zentrallage des Unterkiefers, auch<br />
Stützstiftregistrierung, je Registrat<br />
180 1,0fach 10,12 €<br />
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