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Kommentierung zur GOZ

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Erläuterungen<br />

Die Leistung nach dieser Gebührennummer beinhaltet die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche. Dazu gehören u. a. :<br />

- die intraorale Untersuchung<br />

- Überprüfung des Sitzes und des Haltes<br />

- Überprüfung der Funktion<br />

- Überprüfung des therapeutischen Erfolges<br />

- Entscheidung über die Weiterbehandlung<br />

Obligatorischer Leistungsinhalt ist die Durchführung von subtraktiven Maßnahmen. Diese dürfen nicht gesondert nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4040,<br />

8100 berechnet werden.<br />

Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040 berechnet.<br />

Die Leistung ist laut Leistungstext je Sitzung berechnungsfähig.<br />

706 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung<br />

410 7060 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung<br />

Leistungsinhalt<br />

Additive Maßnahmen an einem Aufbissbehelf sind die Ergänzung der Aufbissoberfläche mit neuem (Kunststoff-)Material. Sie können anfallen,<br />

wenn sich der Biss verändert oder wenn der Therapieplan dies vorgibt. So kann z. B. ein weiterer Substanzauftrag bei einer schrittweisen<br />

Bisshebung anfallen.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Die Leistung nach dieser Gebührennummer beinhaltet die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche. Dazu gehören u. a.<br />

- die intraorale Untersuchung<br />

- Überprüfung des Sitzes und des Haltes<br />

- Überprüfung der Funktion<br />

- Überprüfung des therapeutischen Erfolges<br />

- Entscheidung über die Weiterbehandlung<br />

Obligatorischer Leistungsinhalt ist die Durchführung von additiven Maßnahmen.<br />

Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040 berechnet.<br />

410 1,0fach 23,06 €<br />

2,3fach 53,04 €<br />

3,5fach 80,71 €<br />

Die Leistung ist laut Leistungstext je Sitzung berechnungsfähig.<br />

707 Semipermanente Schiene unter Anwendung der<br />

Ätztechnik, je Interdentalraum<br />

90 7070 Semipermanente Schiene unter Anwendung der<br />

Ätztechnik, je Interdentalraum<br />

90 1,0fach 5,06 €<br />

2,3fach 11,64 €<br />

3,5fach 17,72 €<br />

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