Kommentierung zur GOZ
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Eine ggf. notwendige anatomische Abformung nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 und 0060 ist methodisch notwendiger Teilschritt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 7030<br />
und darf nicht zusätzlich berechnet werden (Zielleistungsprinzip § 4 Abs. 2 <strong>GOZ</strong>) (vgl. Liebold/Raff/Wissing, BEMA+<strong>GOZ</strong> Der Kommentar<br />
<strong>GOZ</strong>, Stand Februar 2012, zu Nr. 7030 <strong>GOZ</strong> neu, S. 1).<br />
Zur Wiederherstellung der Funktion gehören auch die Kontrolle nach Eingliederung einschließlich (additiver und subtraktiver) Korrekturen und<br />
Einschleifmaßnahmen. Insofern ist eine zusätzliche Berechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040, 7040, 7050, 7060 oder 8100 nicht zulässig.<br />
Eine ggf. notwendige Unterfütterung ist Teil der Leistung und darf nicht nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5270 oder 5280 berechnet werden.<br />
704 Kontrolle eines Aufbissbehelfs 65 7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs 65 1,0fach 3,66 €<br />
2,3fach 8,41 €<br />
3,5fach 12,80 €<br />
Leistungsinhalt<br />
Die Kontrolle eines Aufbissbehelfs wird durch eine Sicht- und Tastkontrolle durchgeführt. Die Kontrolle dient der Prüfung des Sitzes, des<br />
Haltes und der Funktionsfähigkeit. Auch die Darstellung von Artikulations- und Okklusionskontakten sind denkbar. Obligatorisch für die<br />
Bewertung des Behandlungs(teil)erfolges ist zudem die Befragung des Patienten über die Entwicklung seiner Beschwerden. Abschließend<br />
sollte eine Entscheidung über die weitere Behandlung getroffen werden.<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Mit dieser Gebührennummer werden alle Kontrollmaßnahmen an einem Aufbissbehelf berechnet. Dazu gehören u. a.<br />
- die intraorale Untersuchung<br />
- Überprüfung des Sitzes und des Haltes<br />
- Überprüfung der Funktion<br />
- Überprüfung des therapeutischen Erfolges<br />
- Entscheidung über die Weiterbehandlung<br />
Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040 ist nur einmal je Sitzung berechenbar (vgl. Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes, Kastenbauer, Pillwein, Rat,<br />
Spitta-Verlag, Stand Februar 2012, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040, Kapitel 12.2, S. 9).<br />
180 7050 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />
Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung<br />
705 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />
Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung<br />
Leistungsinhalt<br />
Subtraktive Maßnahmen an einem Aufbissbehelf werden in der Regel als Substanzabtrag durch Einschleifen durchgeführt. So können<br />
beispielsweise nach dem ersten Tragen einer Aufbissschiene störende Kontakte mit Artikulationspapier sichtbar gemacht und durch<br />
Einschleifen korrigiert werden.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 4040, 8100<br />
180 1,0fach 10,12 €<br />
2,3fach 23,28 €<br />
3,5fach 35,43 €<br />
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