27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eine ggf. notwendige anatomische Abformung nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 und 0060 ist methodisch notwendiger Teilschritt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 7030<br />

und darf nicht zusätzlich berechnet werden (Zielleistungsprinzip § 4 Abs. 2 <strong>GOZ</strong>) (vgl. Liebold/Raff/Wissing, BEMA+<strong>GOZ</strong> Der Kommentar<br />

<strong>GOZ</strong>, Stand Februar 2012, zu Nr. 7030 <strong>GOZ</strong> neu, S. 1).<br />

Zur Wiederherstellung der Funktion gehören auch die Kontrolle nach Eingliederung einschließlich (additiver und subtraktiver) Korrekturen und<br />

Einschleifmaßnahmen. Insofern ist eine zusätzliche Berechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040, 7040, 7050, 7060 oder 8100 nicht zulässig.<br />

Eine ggf. notwendige Unterfütterung ist Teil der Leistung und darf nicht nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5270 oder 5280 berechnet werden.<br />

704 Kontrolle eines Aufbissbehelfs 65 7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs 65 1,0fach 3,66 €<br />

2,3fach 8,41 €<br />

3,5fach 12,80 €<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Kontrolle eines Aufbissbehelfs wird durch eine Sicht- und Tastkontrolle durchgeführt. Die Kontrolle dient der Prüfung des Sitzes, des<br />

Haltes und der Funktionsfähigkeit. Auch die Darstellung von Artikulations- und Okklusionskontakten sind denkbar. Obligatorisch für die<br />

Bewertung des Behandlungs(teil)erfolges ist zudem die Befragung des Patienten über die Entwicklung seiner Beschwerden. Abschließend<br />

sollte eine Entscheidung über die weitere Behandlung getroffen werden.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Mit dieser Gebührennummer werden alle Kontrollmaßnahmen an einem Aufbissbehelf berechnet. Dazu gehören u. a.<br />

- die intraorale Untersuchung<br />

- Überprüfung des Sitzes und des Haltes<br />

- Überprüfung der Funktion<br />

- Überprüfung des therapeutischen Erfolges<br />

- Entscheidung über die Weiterbehandlung<br />

Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040 ist nur einmal je Sitzung berechenbar (vgl. Die richtige Honorarabrechnung des Zahnarztes, Kastenbauer, Pillwein, Rat,<br />

Spitta-Verlag, Stand Februar 2012, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 7040, Kapitel 12.2, S. 9).<br />

180 7050 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung<br />

705 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung<br />

Leistungsinhalt<br />

Subtraktive Maßnahmen an einem Aufbissbehelf werden in der Regel als Substanzabtrag durch Einschleifen durchgeführt. So können<br />

beispielsweise nach dem ersten Tragen einer Aufbissschiene störende Kontakte mit Artikulationspapier sichtbar gemacht und durch<br />

Einschleifen korrigiert werden.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4040, 8100<br />

180 1,0fach 10,12 €<br />

2,3fach 23,28 €<br />

3,5fach 35,43 €<br />

191

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!