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Kommentierung zur GOZ

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entfernt. Sie wird vor allem als Knirsch- und Pressschiene eingesetzt.<br />

Der Aufbissbehelf wird in der Regel nachts getragen.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040, 7040, 7050, 7060, 8100<br />

Erläuterungen<br />

Die Leistung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 7000 beschreibt die Versorgung der Zähne eines Kiefers mit einem nicht adjustierten, d. h. eines nicht an den<br />

Gegenkiefer angepassten Aufbissbehelfs.<br />

Zum Leistungsinhalt gehören<br />

- Anatomische Abformung<br />

- Kontrolle und Einprobe des Aufbissbehelfs<br />

- Eingliederung mit Funktionskontrolle und ggf. Korrekturen<br />

- Aufklärung des Patienten über Trageweise und Pflege<br />

Die sitzungsgleiche Kontrolle nach Eingliederung einschließlich (additiver und subtraktiver) Korrekturen und Einschleifmaßnahmen ist mit der<br />

Gebühr abgegolten und darf nicht mit den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040, 7040, 7050, 7060 oder 8100 berechnet werden.<br />

Provisorien, die im Zusammenhang mit Zahnersatz mithilfe von Hilfsmitteln wie z. B. Tiefziehschienen hergestellt werden, fallen nicht unter<br />

diese Gebührennnummer, sondern werden mit den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2260, 2270, 5120 oder 5140 berechnet.<br />

Abnehmbare Schienen für die Stabilisierung von traumatisch oder parodontal vorgeschädigten Zähnen werden mit der GOÄ-Nr. 2700<br />

berechnet.<br />

Schienen, die als Medikamententräger dienen, werden mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 berechnet.<br />

Hilfsmittel, die der Beseitigung von Funktionsstörungen dienen, sind Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 6200.<br />

Schienen, die dem Schutz der Zähne bzw. der Kiefer (z. B. beim Sport) dienen, fallen nicht unter diese Gebührennummer, sondern sind nach<br />

§ 2 Abs. 3 als Verlangensleistung zu berechnen (vgl. Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-)<br />

Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 7000, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, S. 234).<br />

701 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche<br />

800 7010 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter<br />

Oberfläche<br />

Leistungsinhalt<br />

Aufbissbehelf wird als Sammelbegriff für alle Hilfsmittel benutzt, die eine Veränderung der okklusalen Kontakte und muskulären Aktivität<br />

bewirken. Zu den Aufbissbehelfen zählen u. a. Repositionsschienen, Relaxierungsschienen oder Aufbissplatten.<br />

Aufbissbehelfe habe u. a. die Aufgabe:<br />

- okklusale Stör- und Vorkontakte auszuschalten<br />

- die Unterbrechung und Korrektur von eingefahrenen Okklusions- bzw. Artikulationsmechanismen zu bewirken<br />

800 1,0fach 44,99 €<br />

2,3fach 103,49 €<br />

3,5fach 157,48 €<br />

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