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Kommentierung zur GOZ

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Abschnitt H – Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen<br />

Nr. 7000, 7010, 7020, 7030, 7040, 7050, 7060, 7070, 7080, 7090, 7100<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

<strong>GOZ</strong> alt <strong>GOZ</strong> neu Anmerkungen<br />

Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen<br />

nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach<br />

Abschnitt H berechnet werden.<br />

Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als<br />

Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet<br />

werden.<br />

Leistungsinhalt<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Aufbissbehelfe oder Schienen gelten als vorübergehende Hilfsmittel, die wieder entfernt oder je nach Notwendigkeit ausgetauscht werden. Sie<br />

dienen u. a. der Korrektur bzw. Veränderung der okklusalen Beziehungen der Kiefer zueinander und der Entlastung der Kaumuskulatur und<br />

der Kiefergelenke. Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen sind prothetische Versorgungen mit definitivem Charakter, die u. a. die<br />

Kaufunktion wiederherstellen und von den Aufbissbehelfen zu unterscheiden sind. Sie werden in den Abschnitten C und F dieser<br />

Gebührenordnung abgebildet.<br />

Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />

700 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne<br />

adjustierte Oberfläche<br />

270 7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne<br />

adjustierte Oberfläche<br />

Leistungsinhalt<br />

Aufbissbehelf wird als Sammelbegriff für alle Hilfsmittel benutzt, die eine Veränderung der okklusalen Kontakte und muskulären Aktivität<br />

bewirken. Zu den Aufbissbehelfen zählen u. a. Repositionsschienen, Relaxierungsschienen oder Aufbissplatten.<br />

Aufbissbehelfe habe u. a. die Aufgabe:<br />

- okklusale Stör- und Vorkontakte auszuschalten<br />

- die Unterbrechung und Korrektur von eingefahrenen Okklusions- bzw. Artikulationsmechanismen zu bewirken<br />

- die Muskulatur zu entspannen<br />

- exzessive Kräfte auf Zähne, Parodontien, Kiefergelenke und Muskulatur zu verhindern<br />

- vor Fehlbelastungen und Attrition (Abrieb) der Zähne zu schützen<br />

Die klassische Okklusionsschiene wird in der Regel aus einer harten Kunststofffolie hergestellt, die mithilfe der Tiefziehtechnik auf ein<br />

Kiefermodell individualisiert wird.<br />

Den Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche bezeichnet man auch als Miniplastschiene. Die Oberfläche zeigt kein Relief, in das der<br />

Gegenkiefer genau hineinpasst. Lediglich grobe Störkontakte werden bei der Eingliederung mithilfe von Okklusionspapier ermittelt und<br />

270 1,0fach 15,19 €<br />

2,3fach 34,93 €<br />

3,5fach 53,15 €<br />

187

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