Kommentierung zur GOZ
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Abschnitt H – Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen<br />
Nr. 7000, 7010, 7020, 7030, 7040, 7050, 7060, 7070, 7080, 7090, 7100<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
<strong>GOZ</strong> alt <strong>GOZ</strong> neu Anmerkungen<br />
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen<br />
nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach<br />
Abschnitt H berechnet werden.<br />
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als<br />
Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet<br />
werden.<br />
Leistungsinhalt<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Aufbissbehelfe oder Schienen gelten als vorübergehende Hilfsmittel, die wieder entfernt oder je nach Notwendigkeit ausgetauscht werden. Sie<br />
dienen u. a. der Korrektur bzw. Veränderung der okklusalen Beziehungen der Kiefer zueinander und der Entlastung der Kaumuskulatur und<br />
der Kiefergelenke. Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen sind prothetische Versorgungen mit definitivem Charakter, die u. a. die<br />
Kaufunktion wiederherstellen und von den Aufbissbehelfen zu unterscheiden sind. Sie werden in den Abschnitten C und F dieser<br />
Gebührenordnung abgebildet.<br />
Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />
700 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne<br />
adjustierte Oberfläche<br />
270 7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne<br />
adjustierte Oberfläche<br />
Leistungsinhalt<br />
Aufbissbehelf wird als Sammelbegriff für alle Hilfsmittel benutzt, die eine Veränderung der okklusalen Kontakte und muskulären Aktivität<br />
bewirken. Zu den Aufbissbehelfen zählen u. a. Repositionsschienen, Relaxierungsschienen oder Aufbissplatten.<br />
Aufbissbehelfe habe u. a. die Aufgabe:<br />
- okklusale Stör- und Vorkontakte auszuschalten<br />
- die Unterbrechung und Korrektur von eingefahrenen Okklusions- bzw. Artikulationsmechanismen zu bewirken<br />
- die Muskulatur zu entspannen<br />
- exzessive Kräfte auf Zähne, Parodontien, Kiefergelenke und Muskulatur zu verhindern<br />
- vor Fehlbelastungen und Attrition (Abrieb) der Zähne zu schützen<br />
Die klassische Okklusionsschiene wird in der Regel aus einer harten Kunststofffolie hergestellt, die mithilfe der Tiefziehtechnik auf ein<br />
Kiefermodell individualisiert wird.<br />
Den Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche bezeichnet man auch als Miniplastschiene. Die Oberfläche zeigt kein Relief, in das der<br />
Gegenkiefer genau hineinpasst. Lediglich grobe Störkontakte werden bei der Eingliederung mithilfe von Okklusionspapier ermittelt und<br />
270 1,0fach 15,19 €<br />
2,3fach 34,93 €<br />
3,5fach 53,15 €<br />
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