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Kommentierung zur GOZ

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dies erst nach Abschluss der Behandlung bzw. nach vier Jahren möglich.<br />

Kontrollmaßnahmen sind Bestandteil der jeweiligen Kernposition und nicht zusätzlich mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 6210 berechnungsfähig.<br />

Die Einstellungsmaßnahmen der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase (<strong>GOZ</strong>-Nr. 6060 bis 6080) werden in drei Klassen<br />

mit unterschiedlicher Schwierigkeit unterteilt. Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Einstellung können einen oder beide Kiefer betreffen. Sie beziehen<br />

sich ebenfalls auf einen Behandlungszeitraum von bis zu vier Jahren. Eine zusätzliche Berechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 6190 bis 6260 ist<br />

ausgeschlossen. Die Maßnahmen sind bei abgeschlossener Wachstumsphase (Erwachsenengebiss) nicht berechenbar. Die Berechnung<br />

erfolgt dann nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 6090. Die Berechnung erfolgt dann nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 6090. Innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren<br />

dürfen die Kernpositionen nur einmal berechnet werden, unabhängig davon, ob die kieferorthopädische Therapie mit einer<br />

Frühbehandlung beginnt.<br />

Die Maßnahmen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 6060 bis 6080 sind ebenfalls nach 3 Schwierigkeitsgraden zu unterscheiden. Die Maßnahmen<br />

umfassen die aktive Behandlungsphase und die Phase der Retention. Der Unterkiefer kann in sagittaler (von vorne nach hinten oder<br />

umgekehrt) oder lateraler (seitwärts) Richtung bewegt werden. Ist keines der Kriterien nach a bis c erfüllt, kann nur <strong>GOZ</strong>-Nr. 6060<br />

abgerechnet werden, bei einem Kriterium ist <strong>GOZ</strong>-Nr. 6070, bei zwei und drei Kriterien <strong>GOZ</strong>-Nr. 6080 anzuwenden.<br />

Kriterium a Der Unterkiefer muss in seiner Beziehung zum Oberkiefer um mehr als 4 mm nach vorne, hinten oder <strong>zur</strong> Seite verändert<br />

werden.<br />

Kriterium b Hierbei wird der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer nach hinten bewegt. Da dies entgegen der natürlichen<br />

Wachstumstendenz geschieht, ergibt sich ein besonderer Schwierigkeitsgrad.<br />

Kriterium c Normalerweise wächst der Unterkiefer nach vorne und nach unten. Bei skelettal ungünstigen Wachstumsvoraussetzungen<br />

überwiegt jedoch eine dieser Wachstumskomponenten, so dass eine harmonische und funktionelle Verzahnung des Unterkiefers mit dem<br />

Oberkiefer nicht gewährleistet ist. Der therapeutische Ausgleich dieses unharmonischen Wachstums erfordert einen höheren Aufwand.<br />

Die Nrn. 6060 bis 6080 gelten nur für die Wachstumsphase, also in der Regel bis zum 18. Lebensjahr (vgl. Meurer, 2. Auflage,<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte, zu Nr. 606 bis 608 <strong>GOZ</strong> alt, S. 201).<br />

609 Maßnahmen <strong>zur</strong> Einstellung der Okklusion 700 6090 Maßnahmen <strong>zur</strong> Einstellung der Okklusion 700 1,0fach 39,37 €<br />

durch alveolären Ausgleich bei<br />

durch alveolären Ausgleich bei<br />

2,3fach 90,55 €<br />

abgeschlossener Wachstumsphase<br />

abgeschlossener Wachstumsphase<br />

einschließlich Retention<br />

einschließlich Retention, je Kiefer<br />

3,5fach 137,79 €<br />

Leistungsinhalt<br />

Grundsätzlich gliedert sich die kieferorthopädische Therapie bei abgeschlossener Wachstumsphase (Erwachsenenalter) in<br />

orthodontische/kieferchirurgische Kombinationsbehandlung und rein orthodontische Maßnahmen. Indikation für die Kombinationstherapie<br />

ist gegeben, wenn eine ausgeprägte skelettale oder dentoalveaoläre Anomalie allein durch konservative kieferorthopädische<br />

Behandlungsmaßnahmen nicht mehr zu korrigieren ist.<br />

Das Spektrum orthodontischer Erwachsenentherapie betrifft drei sich häufig überschneidende Indikationsbereiche:<br />

- Die Verbesserung der dento-fazialen Ästhetik<br />

- Die Unterstützung der Parodontaltherapie<br />

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