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Kommentierung zur GOZ

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von Problemen beim Wechsel vom Milchgebiss zu den bleibenden Zähnen. Geht ein Milchzahn so früh verloren, dass sein Platz noch<br />

nicht von einem bleibenden Zahn eingenommen werden kann, verschieben sich u. U. andere Zähne des bleibenden Gebisses. Auch<br />

hartnäckige Milchzähne, die zu spät weichen wollen, können zu Verschiebungen der Zähne im Kiefer führen.<br />

Zahnstellungsanomalien beeinträchtigen nicht nur die Ästhetik. Es gibt eine Vielzahl von medizinischen Gründen für die Korrektur von<br />

Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer:<br />

- Erhöhte Kariesanfälligkeit durch eingeschränkte Selbstreinigungsfähigkeit der Zähne<br />

- Erhöhte Parodontitisgefahr<br />

Die überwiegende Zahl der Anomalien wird in der zweiten Phase des Zahnwechsels, im späten Wechselgebiss, behandelt. In dieser<br />

Wachstums- und Gebissphase bestehen besonders günstige Behandlungsaussichten, da sowohl eine Ausnutzung des Wachstums als<br />

auch eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich sind.<br />

Für die Therapie stehen intraorale und extraorale Apparaturen <strong>zur</strong> Verfügung. Bei den intraoralen Geräten müssen die abnehmbaren von<br />

den festsitzenden Apparaturen der Multiband-Bracket-Technik unterschieden werden. Die extraoralen Geräte sind immer abnehmbar.<br />

Wenn Zahnbewegungen wie Translation (Parallelverschiebung), Rotation (Drehung) und Torque (Therapeutischer Drehmoment) indiziert<br />

sind, ist der Einsatz festsitzender Apparaturen notwendig.<br />

Die Verankerung ist der Widerstand, den ein Zahn, eine Zahngruppe und/oder eine anatomische Einheit einer Bewegung<br />

entgegensetzen, wenn sie als Träger einer Kraft <strong>zur</strong> Bewegung von anderen Zähnen herangezogen werden. Konkret versteht man<br />

darunter die Befestigung kieferorthopädischer Apparate im Mund des Patienten mithilfe verschiedener Halteelemente.<br />

Die Retention hat zum Ziel, dass das (erfolgreiche) Behandlungsergebnis gehalten wird und im Nachhinein keine Veränderungen der<br />

Zahnstellung und/oder Kieferlage auftreten. Die Angaben über die Dauer der Retentionsphase variieren stark, besonders abhängig von<br />

der Art der eingesetzten Geräte während der aktiven Behandlungsphase. Eine Faustregel ist, mindestens die Hälfte der aktiven<br />

Behandlungsphase zu retinieren. Insgesamt jedoch geht der Trend in Richtung Dauerretainer (vgl. Kahl-Nieke, Einführung in die<br />

Kieferorthopädie, S. 185 f.)<br />

Während bei der Kieferumformung die Veränderung der Anatomie des Kieferknochens im Vordergrund steht, geht es bei der Einstellung<br />

in den Regelbiss um die Bissverschiebung der Kiefer zueinander. Das Ergebnis ist im Erfolgsfall eine Neutralverzahnung (Angle-<br />

Klasse I).<br />

Ausschlusskatalog<br />

Gesonderte Berechnung von Retentionsmaßnahmen (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nrn. 6100, 7070, GOÄ-Nr. 2697 originär oder analog)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2290, GOÄ-Nrn. 2698, 2702 (für vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. ASR (Approximale Schmelzreduktion), Abformungen,<br />

sowie die Eingliederung von herausnehmbaren Apparaturen, Verlaufskontrollen, ggf. die Entfernung von Bögen und Teilbögen und<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Retention innerhalb des Vierjahreszeitraumes)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 6190 bis 6260<br />

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