Kommentierung zur GOZ
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von Problemen beim Wechsel vom Milchgebiss zu den bleibenden Zähnen. Geht ein Milchzahn so früh verloren, dass sein Platz noch<br />
nicht von einem bleibenden Zahn eingenommen werden kann, verschieben sich u. U. andere Zähne des bleibenden Gebisses. Auch<br />
hartnäckige Milchzähne, die zu spät weichen wollen, können zu Verschiebungen der Zähne im Kiefer führen.<br />
Zahnstellungsanomalien beeinträchtigen nicht nur die Ästhetik. Es gibt eine Vielzahl von medizinischen Gründen für die Korrektur von<br />
Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer:<br />
- Erhöhte Kariesanfälligkeit durch eingeschränkte Selbstreinigungsfähigkeit der Zähne<br />
- Erhöhte Parodontitisgefahr<br />
Die überwiegende Zahl der Anomalien wird in der zweiten Phase des Zahnwechsels, im späten Wechselgebiss, behandelt. In dieser<br />
Wachstums- und Gebissphase bestehen besonders günstige Behandlungsaussichten, da sowohl eine Ausnutzung des Wachstums als<br />
auch eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich sind.<br />
Für die Therapie stehen intraorale und extraorale Apparaturen <strong>zur</strong> Verfügung. Bei den intraoralen Geräten müssen die abnehmbaren von<br />
den festsitzenden Apparaturen der Multiband-Bracket-Technik unterschieden werden. Die extraoralen Geräte sind immer abnehmbar.<br />
Wenn Zahnbewegungen wie Translation (Parallelverschiebung), Rotation (Drehung) und Torque (Therapeutischer Drehmoment) indiziert<br />
sind, ist der Einsatz festsitzender Apparaturen notwendig.<br />
Die Verankerung ist der Widerstand, den ein Zahn, eine Zahngruppe und/oder eine anatomische Einheit einer Bewegung<br />
entgegensetzen, wenn sie als Träger einer Kraft <strong>zur</strong> Bewegung von anderen Zähnen herangezogen werden. Konkret versteht man<br />
darunter die Befestigung kieferorthopädischer Apparate im Mund des Patienten mithilfe verschiedener Halteelemente.<br />
Die Retention hat zum Ziel, dass das (erfolgreiche) Behandlungsergebnis gehalten wird und im Nachhinein keine Veränderungen der<br />
Zahnstellung und/oder Kieferlage auftreten. Die Angaben über die Dauer der Retentionsphase variieren stark, besonders abhängig von<br />
der Art der eingesetzten Geräte während der aktiven Behandlungsphase. Eine Faustregel ist, mindestens die Hälfte der aktiven<br />
Behandlungsphase zu retinieren. Insgesamt jedoch geht der Trend in Richtung Dauerretainer (vgl. Kahl-Nieke, Einführung in die<br />
Kieferorthopädie, S. 185 f.)<br />
Während bei der Kieferumformung die Veränderung der Anatomie des Kieferknochens im Vordergrund steht, geht es bei der Einstellung<br />
in den Regelbiss um die Bissverschiebung der Kiefer zueinander. Das Ergebnis ist im Erfolgsfall eine Neutralverzahnung (Angle-<br />
Klasse I).<br />
Ausschlusskatalog<br />
Gesonderte Berechnung von Retentionsmaßnahmen (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nrn. 6100, 7070, GOÄ-Nr. 2697 originär oder analog)<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 2290, GOÄ-Nrn. 2698, 2702 (für vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. ASR (Approximale Schmelzreduktion), Abformungen,<br />
sowie die Eingliederung von herausnehmbaren Apparaturen, Verlaufskontrollen, ggf. die Entfernung von Bögen und Teilbögen und<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Retention innerhalb des Vierjahreszeitraumes)<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 6190 bis 6260<br />
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