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Kosten für die Standardmaterialien davon in Abzug gebracht. In der Vereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung durch<br />

Erstattungsstellen möglicherweise nicht im vollen Umfang gewährleistet ist. Werden programmierte Brackets – die heute häufig benutzt<br />

werden – oder Ästhetikbrackets verwendet oder wird die Lingualtechnik angewandt, so müssen die Mehrkosten vor Behandlungsbeginn<br />

zwischen dem Behandler und dem Patienten gesondert schriftlich vereinbart werden. Auch Materialien wie Drahtbögen aus Nickel-<br />

Titanlegierungen oder Drahtmaterial bzw. Ortho-Stick-Material für geklebte Retainer sind in gleicher Weise gesondert zu berechnen. Das gilt<br />

auch für die ebenfalls in der Regel eingesetzten palatinalen/lingualen Bogensysteme aus Chrom-Kobalt-Legierungen.<br />

In der Abrechnungspraxis wird häufig das Überschreiten des 2,3 fachen Gebührensatzes mit der Verwendung höherwertiger Materialien<br />

begründet. Da dadurch aber die Versorgung weder schwieriger noch zeitaufwendiger wird, ist der Ansatz eines über dem Regelhöchstsatz<br />

liegenden Steigerungsfaktors nicht gerechtfertigt.<br />

Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />

600 Profil- oder Enfacefotografie einschließlich<br />

kieferorthopädischer Auswertung<br />

80 6000 Profil- oder Enfacefotografie einschließlich<br />

kieferorthopädischer Auswertung<br />

80 1,0fach 4,50 €<br />

Eine mehr als viermalige Berechnung der<br />

Leistung nach der Nummer 6000 im Verlauf<br />

einer kieferorthopädischen Behandlung ist in<br />

der Rechnung zu begründen.<br />

2,3fach 10,35 €<br />

3,5fach 15,75 €<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 6000:<br />

Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach der Nummer 6000 im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung ist in der<br />

Rechnung zu begründen. Die Leistung umfasst als obligatorischen Bestandteil die kieferorthopädische Auswertung. Auch bei einer<br />

Heranziehung der Leistung im Rahmen einer Analogbewertung ist eine entsprechende Auswertung obligater Leistungsbestandteil.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Fotodokumentation beinhaltet u. a. eine extraorale Profil- und Enface-Aufnahme des Gesichtes. Je nach Behandlungsverlauf werden<br />

diese Standardaufnahmen auch während der Behandlung angefertigt.<br />

Profil- und Enface-Aufnahmen werden zusätzlich <strong>zur</strong> Analyse der Beziehung zwischen Gebissanomalie und Weichteilkonturen<br />

angefertigt.<br />

Bei der Analyse der Profilaufnahmen wird anhand der Beurteilung des Kieferprofilfeldes (KPF), das über drei Bezugsebenen (Frankfurter<br />

Horizontale, Nasionsenkrechte und Orbitalsenkrechte) definiert wird, eine Einteilung in Durchschnittsgesicht, Vorgesicht und Rückgesicht<br />

vorgenommen.<br />

Die Enface-Aufnahme dient der Beurteilung von Disproportionen und Asymmetrien des Gesichtes in transversaler und vertikaler Ebene.<br />

Ausschlusskatalog<br />

BEB 0706 für die zahnärztliche Dokumentation<br />

Erläuterungen<br />

Leistungsbestandteil sind Fotografien des Kopfes in der Frontal- oder Seitenansicht. Die Leistung ist je Projektion berechnungsfähig, die<br />

kieferorthopädische Auswertung ist bereits enthalten und nicht gesondert berechenbar. Für intraorale Aufnahmen besteht keine<br />

medizinische Notwendigkeit, da sie im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, bei der es um die Korrektur von<br />

Zahnfehlstellungen geht, keinen diagnostischen Mehrwert darstellen. Die intraoralen Aufnahmen können nur nach § 2 Abs. 3 <strong>GOZ</strong> als<br />

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