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Kommentierung zur GOZ

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angewandt. Sie ersetzt nicht nur Zähne, sondern auch Teile des Kiefers. Mit Hilfe der Resektionsprothese kann der Defekt in der Mundhöhle<br />

verschlossen werden und die Kau-, Sprach- und Schluckfunktion wiederhergestellt werden. Die Resektionsprothese kommt dann zum<br />

Einsatz, wenn eine chirurgische Rekonstruktionsplastik der verloren gegangenen Gewebe nicht mehr möglich oder erst später geplant ist.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Diese Leistung umfasst alle Maßnahmen zum Verschluss und Ausgleich von Defekten im Kiefer mit Ausnahme des Gaumens (siehe <strong>GOZ</strong>-<br />

Nr. 5320)<br />

Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />

des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />

7300 5340 Eingliederung einer Prothese oder 7300 1,0fach 410,57 €<br />

Epithese zum Verschluss extraoraler<br />

Weichteildefekte oder zum Ersatz<br />

fehlender Gesichtsteile einschließlich<br />

2,3fach 944,30 €<br />

Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen<br />

534 Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum<br />

Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum<br />

Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-,<br />

Halte- oder Hilfsvorrichtungen<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung sind mit den<br />

Leistungen nach den Nummern 520 bis 534<br />

abgegolten<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung sind<br />

mit den Leistungen nach den Nummern<br />

5200 bis 5340 abgegolten.<br />

Leistungsinhalt<br />

Eine Epithese dient der ästhetischen und funktionellen Rehabilitation aller extraoralen Weichteildefekte oder fehlender Gesichtsteile. Diese<br />

können beispielsweise nach Entfernung von Tumoren oder nach Verletzungen und Verbrennungen entstehen. Die Epithese kann isoliert<br />

oder Teil eines Zahersatzes sein.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Mit dieser Leistung werden Maßnahmen erfasst, die Defekte der extraoralen Weichteile verschliessen oder ganze Gesichtsteile ersetzen.<br />

Der Einsatz von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen ist Bestandteil der Leistung und darf nicht gesondert berechnet werden.<br />

Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />

des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />

-zum Inhaltsverzeichnis-<br />

3,5fach 1.436,99 €<br />

Abschnitt G – Kieferorthopädische Leistungen<br />

Nr. 6000, 6010, 6020, 6030, 6040, 6050, 6060, 6070, 6080, 6090, 6100, 6110, 6120, 6130, 6140, 6150, 6160, 6170, 6180, 6190,<br />

6200, 6210, 6220, 6230, 6240, 6250, 6260<br />

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