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Kommentierung zur GOZ

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010 Intraorale Leitungsanästhesie 70 0100 Intraorale Leitungsanästhesie<br />

Wird die Leistung nach der Nummer 0090 je<br />

Zahn mehr als einmal berechnet, ist dies in<br />

der Rechnung zu begründen.<br />

70 1,0fach 3,94€<br />

2,3fach 9,05€<br />

Bei den Leistungen nach den Nummern 0090<br />

und 0100 sind die Kosten der verwendeten<br />

Anästhetika gesondert berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 0080 bis 0100:<br />

Die Leistung nach der Nummer 0090 ist im Regelfall nur einmal je Zahn und Sitzung berechnungsfähig. Eine routinemäßige Berechnung<br />

je Einstich ist nicht zulässig. Eine mehr als einmalige Berechnung je Zahn ist im Ausnahmefall möglich. Dies ist dann in der Rechnung zu<br />

begründen.<br />

Die Leitungsanästhesie nach der Nummer 0100 wird im Regelfall nur einmal je Sitzung und Kieferhälfte erforderlich sein. Bei lang<br />

andauernden Eingriffen oder Versagen der Leitungsanästhesie ist eine weitere Berechnung zulässig. Diese besonderen Umstände sollten<br />

<strong>zur</strong> Vermeidung von Nachfragen vom Zahnarzt in der Rechnung angegeben werden. Dies gilt auch für die im Einzelfall notwendige<br />

Erbringung und Berechnung einer Infiltrationsanästhesie und einer Leitungsanästhesie in derselben Kieferhälfte und derselben Sitzung.<br />

Die bei der Erbringung der Leistungen nach den Nummern 0080 bis 0100 verwendeten Einmalartikel sind mit den Gebühren abgegolten.<br />

Dies gilt bei der Leistung nach der Nummer 0080 auch für die verwendeten Arzneimittel. Bei den Leistungen nach den Nummern 0090<br />

und 0100 ist das verwendete Anästhetikum gesondert berechnungsfähig. Bei der Ausgliederung der nunmehr gesondert<br />

berechnungsfähigen Anästhetika ist nach den Angaben der BZÄK davon auszugehen, dass derzeit je Anästhesieleistung nach den<br />

Nummern 0090 oder 0100 durchschnittlich 0,7 Karpulen mit Kosten von durchschnittlich rd. 0,5 Euro verwendet werden.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 0080<br />

3,5fach 13,78€<br />

Mit Hilfe der Oberflächenanästhesie wird Schmerzfreiheit bei kleineren Eingriffen erreicht. Sie wird auf die Mundschleimhaut z. B. in Form<br />

eines Sprays aufgebracht. Die Oberflächenanästhesie wird bei der Zahnbehandlung u. a. eingesetzt <strong>zur</strong> Unterdrückung des Würgereizes<br />

bei der Abdrucknahme oder bei ängstlichen Patienten (v.a. bei Kindern), die sich vor Einstichen der Spritzen fürchten.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 0090<br />

Bei der Infiltrationsanästhesie wird das Lokalanästhetikum direkt im Operationsgebiet flächig in das Gewebe injiziert. Die Wirkung beruht<br />

auf der Blockade sensibler Nervenenden und terminaler (endständiger) Nervenbahnen. Sie wird hauptsächlich <strong>zur</strong> Schmerzausschaltung<br />

im Oberkiefer verwendet. Dabei wird das Anästhetikum mit Hilfe einer Spritze und einer Kanüle (Hohlnadel) direkt unter die Haut oder<br />

Schleimhaut (subkutan beziehungsweise submukös) in das Operationsgebiet bzw. bis in die Nähe der Wurzelspitzen des zu<br />

behandelnden Zahnes injiziert.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 0100<br />

Die Leitungsanästhesie führt <strong>zur</strong> Blockade der Reizweiterleitung und damit <strong>zur</strong> Anästhesie im gesamten Ausbreitungsgebiet des jeweiligen<br />

Nerven. Sie findet in der Zahnheilkunde Anwendung <strong>zur</strong> Ausschaltung des N. mandibularis, N. buccalis, N. mentalis im Unterkiefer und<br />

des N. infraorbitalis, N. nasopalatinus, Nn. alveolares maxillares posteriores im Oberkiefer. Die Leitungsanästhesie des N. mandibularis<br />

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