Kommentierung zur GOZ
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Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers),<br />
Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen<br />
bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.<br />
Eine Deckprothese setzt eine<br />
Basisgestaltung wie bei einer totalen<br />
Prothese voraus.<br />
Durch die Leistungen nach den Nummern<br />
5200 bis 5230 sind folgende Leistungen<br />
abgegolten:<br />
3,5fach 433,06 €<br />
Anatomische Abformungen (auch des<br />
Gegenkiefers), Bestimmung der<br />
Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw.<br />
Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu den Leistungen nach den Nummern 5220 und 5230:<br />
Die Leistungsbeschreibungen der Nummern 5220 und 5230 werden um die Deckprothese erweitert.<br />
Leistungsinhalt<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 5220 und 5230<br />
Unter einer Totalprothese versteht man einen herausnehmbaren Zahnersatz in einem zahnlosen Kiefer. Der Halt der Prothese wird vor allem<br />
durch einen Saugeffekt zwischen der Schleimhaut und der Prothesenbasis mit dem dazwischen liegenden dünnen Speichelfilm erzeugt.<br />
Zusätzlich wird der korrekte Sitz durch die Aufstellung der Zähne nach anatomischen und funktionellen Gesichtspunkten gewährleistet. Um<br />
eine bessere Stabilität der Prothesenbasis zu gewährleisten, kann eine Metallbasis eingearbeitet werden. Die Totalprothese dient der<br />
Wiederherstellung der Kaufunktion, der Sprachbildung und der ästhetischen Rehabilitation. Folgende Arbeitsschritte werden in der Regel<br />
durchgeführt:<br />
- Situationsabformung beider Kiefer<br />
- Bissnahme<br />
- Einprobe mit Funktionsabdruck<br />
- Fertigstellung mit Korrekturen durch Einschleifen<br />
Diese Arbeitsschritte verteilen sich in der Regel auf vier Sitzungen.<br />
Eine Deckprothese entspricht in ihrem Aussehen und ihrer Form einer Totalprothese. Sie stützt sich sowohl über die (Rest-)Zähne als auch<br />
über die Alveolar- und im Oberkiefer zusätzlich über die Gaumenschleimhaut ab. Sie wird im nur noch gering bezahnten Kiefer bei nicht<br />
mehr optimaler Festigkeit der Restzähne oder auf Implantaten eingesetzt. Bei einer späteren notwendigen Extraktion kann sie mit nur<br />
geringem Aufwand zu einer Totalprothese umgearbeitet werden.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 4030, 4040, 5170, 8010 (im Zusammenhang mit der Leistung)<br />
Erläuterungen<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 5220 und 5230<br />
Die erste Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 besagt, dass die Deckprothese die gleiche Basisgestaltung wie die Totalprothese<br />
haben muss. Die Kunststoffbasis muss also den Alveolarkamm und im Oberkiefer zusätzlich den Gaumen vollständig bedecken und mit<br />
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