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Kommentierung zur GOZ

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Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers),<br />

Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen<br />

bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.<br />

Eine Deckprothese setzt eine<br />

Basisgestaltung wie bei einer totalen<br />

Prothese voraus.<br />

Durch die Leistungen nach den Nummern<br />

5200 bis 5230 sind folgende Leistungen<br />

abgegolten:<br />

3,5fach 433,06 €<br />

Anatomische Abformungen (auch des<br />

Gegenkiefers), Bestimmung der<br />

Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw.<br />

Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 5220 und 5230:<br />

Die Leistungsbeschreibungen der Nummern 5220 und 5230 werden um die Deckprothese erweitert.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 5220 und 5230<br />

Unter einer Totalprothese versteht man einen herausnehmbaren Zahnersatz in einem zahnlosen Kiefer. Der Halt der Prothese wird vor allem<br />

durch einen Saugeffekt zwischen der Schleimhaut und der Prothesenbasis mit dem dazwischen liegenden dünnen Speichelfilm erzeugt.<br />

Zusätzlich wird der korrekte Sitz durch die Aufstellung der Zähne nach anatomischen und funktionellen Gesichtspunkten gewährleistet. Um<br />

eine bessere Stabilität der Prothesenbasis zu gewährleisten, kann eine Metallbasis eingearbeitet werden. Die Totalprothese dient der<br />

Wiederherstellung der Kaufunktion, der Sprachbildung und der ästhetischen Rehabilitation. Folgende Arbeitsschritte werden in der Regel<br />

durchgeführt:<br />

- Situationsabformung beider Kiefer<br />

- Bissnahme<br />

- Einprobe mit Funktionsabdruck<br />

- Fertigstellung mit Korrekturen durch Einschleifen<br />

Diese Arbeitsschritte verteilen sich in der Regel auf vier Sitzungen.<br />

Eine Deckprothese entspricht in ihrem Aussehen und ihrer Form einer Totalprothese. Sie stützt sich sowohl über die (Rest-)Zähne als auch<br />

über die Alveolar- und im Oberkiefer zusätzlich über die Gaumenschleimhaut ab. Sie wird im nur noch gering bezahnten Kiefer bei nicht<br />

mehr optimaler Festigkeit der Restzähne oder auf Implantaten eingesetzt. Bei einer späteren notwendigen Extraktion kann sie mit nur<br />

geringem Aufwand zu einer Totalprothese umgearbeitet werden.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 4030, 4040, 5170, 8010 (im Zusammenhang mit der Leistung)<br />

Erläuterungen<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 5220 und 5230<br />

Die erste Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 besagt, dass die Deckprothese die gleiche Basisgestaltung wie die Totalprothese<br />

haben muss. Die Kunststoffbasis muss also den Alveolarkamm und im Oberkiefer zusätzlich den Gaumen vollständig bedecken und mit<br />

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