Kommentierung zur GOZ
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521 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine<br />
Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und<br />
Stützelementen einschließlich Einschleifen der<br />
Auflagen<br />
1400 5210 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers<br />
durch eine Modellgussprothese mit<br />
gegossenen Halte- und Stützelementen<br />
einschließlich Einschleifen der Auflagen<br />
Leistungsinhalt<br />
Auch die Modellgussprothese ist eine Teilprothese. Sie dient im Gegensatz <strong>zur</strong> <strong>GOZ</strong>-Nr. 5200 v. a. als definitiver Zahnersatz. Hier wird das<br />
Grundgerüst inklusive der Halteelemente in einem Stück meist aus einer Chrom-Kobalt-Molybdän-Legierung gegossen. Sie stellt einen<br />
kostengünstigen, ästhetisch aber eher unbefriedigenden Zahnersatz dar. Hinzu kommt, dass die Zähne, die der Befestigung der<br />
Modellgussprothese dienen, durch die Hebelwirkung der Klammern unphysiologisch belastet und auf Dauer der Zahnhalteapparat<br />
geschädigt wird.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 0050, 0060,4030, 4040, 5080, 5170, 8010 (im Zusammenhang mit der Leistung)<br />
Erläuterungen<br />
Diese Leistung umfasst die Versorgung mit einer Teilprothese mit einem gegossenen Gerüst einschließlich des Einschleifens der Auflagen.<br />
Alle Arten von Klammern sind mit den Gebühren abgegolten. Die Halteelemente sind Teil der Leistung und dürfen nicht als<br />
Verbindungselemente nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5080 berechnet werden.<br />
Laut der 2. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 sind mit der Leistung folgende Maßnahmen abgegolten:<br />
- Anatomische Abformungen, auch des Gegenkiefers (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 5170)<br />
- Bestimmung der Kieferrelation (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8010)<br />
- Einproben<br />
- Einpassen und Einfügen<br />
- Nachkontrollen und Korrekturen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040)<br />
1400 1,0fach 78,74 €<br />
2,3fach 181,10 €<br />
3,5fach 275,59 €<br />
Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />
des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />
522 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale<br />
Prothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder<br />
Metallbasis, im Oberkiefer<br />
1850 5220 Versorgung eines zahnlosen Kiefers<br />
durch eine totale Prothese oder<br />
Deckprothese bei Verwendung einer<br />
Kunststoff- oder Metallbasis, im<br />
Oberkiefer<br />
1850 1,0fach<br />
2,3fach<br />
104,05 €<br />
239,31 €<br />
523 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale<br />
Prothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder<br />
Metallbasis, im Unterkiefer<br />
Durch die Leistungen nach den Nummern 520 bis 523<br />
sind folgende Leistungen abgegolten:<br />
Eine Deckprothese setzt eine<br />
Basisgestaltung wie bei einer totalen<br />
Prothese voraus.<br />
2200 5230 Versorgung eines zahnlosen Kiefers<br />
durch eine totale Prothese oder<br />
Deckprothese bei Verwendung einer<br />
Kunststoff- oder Metallbasis, im<br />
Unterkiefer<br />
3,5fach 364,17 €<br />
2200 1,0fach 123,73 €<br />
2,3fach 284,59 €<br />
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