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Kommentierung zur GOZ

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521 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine<br />

Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und<br />

Stützelementen einschließlich Einschleifen der<br />

Auflagen<br />

1400 5210 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers<br />

durch eine Modellgussprothese mit<br />

gegossenen Halte- und Stützelementen<br />

einschließlich Einschleifen der Auflagen<br />

Leistungsinhalt<br />

Auch die Modellgussprothese ist eine Teilprothese. Sie dient im Gegensatz <strong>zur</strong> <strong>GOZ</strong>-Nr. 5200 v. a. als definitiver Zahnersatz. Hier wird das<br />

Grundgerüst inklusive der Halteelemente in einem Stück meist aus einer Chrom-Kobalt-Molybdän-Legierung gegossen. Sie stellt einen<br />

kostengünstigen, ästhetisch aber eher unbefriedigenden Zahnersatz dar. Hinzu kommt, dass die Zähne, die der Befestigung der<br />

Modellgussprothese dienen, durch die Hebelwirkung der Klammern unphysiologisch belastet und auf Dauer der Zahnhalteapparat<br />

geschädigt wird.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 0050, 0060,4030, 4040, 5080, 5170, 8010 (im Zusammenhang mit der Leistung)<br />

Erläuterungen<br />

Diese Leistung umfasst die Versorgung mit einer Teilprothese mit einem gegossenen Gerüst einschließlich des Einschleifens der Auflagen.<br />

Alle Arten von Klammern sind mit den Gebühren abgegolten. Die Halteelemente sind Teil der Leistung und dürfen nicht als<br />

Verbindungselemente nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5080 berechnet werden.<br />

Laut der 2. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 sind mit der Leistung folgende Maßnahmen abgegolten:<br />

- Anatomische Abformungen, auch des Gegenkiefers (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 5170)<br />

- Bestimmung der Kieferrelation (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8010)<br />

- Einproben<br />

- Einpassen und Einfügen<br />

- Nachkontrollen und Korrekturen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040)<br />

1400 1,0fach 78,74 €<br />

2,3fach 181,10 €<br />

3,5fach 275,59 €<br />

Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />

des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />

522 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale<br />

Prothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder<br />

Metallbasis, im Oberkiefer<br />

1850 5220 Versorgung eines zahnlosen Kiefers<br />

durch eine totale Prothese oder<br />

Deckprothese bei Verwendung einer<br />

Kunststoff- oder Metallbasis, im<br />

Oberkiefer<br />

1850 1,0fach<br />

2,3fach<br />

104,05 €<br />

239,31 €<br />

523 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale<br />

Prothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder<br />

Metallbasis, im Unterkiefer<br />

Durch die Leistungen nach den Nummern 520 bis 523<br />

sind folgende Leistungen abgegolten:<br />

Eine Deckprothese setzt eine<br />

Basisgestaltung wie bei einer totalen<br />

Prothese voraus.<br />

2200 5230 Versorgung eines zahnlosen Kiefers<br />

durch eine totale Prothese oder<br />

Deckprothese bei Verwendung einer<br />

Kunststoff- oder Metallbasis, im<br />

Unterkiefer<br />

3,5fach 364,17 €<br />

2200 1,0fach 123,73 €<br />

2,3fach 284,59 €<br />

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