Kommentierung zur GOZ
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Leistungsinhalt<br />
Bei der Funktionsabformung wird das Bewegungsspiel der Schleimhäute und Bänder wiedergeben. Es werden aktive und passive<br />
Bewegungen der Wangen und Lippen, der Zunge sowie der Gaumenschleimhaut während der Abbindezeit des Abformmaterials<br />
durchgeführt. Besondere Bedeutung hat die Funktionsabformung für die Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz mit<br />
Kunststoffsätteln. Der Übergang von beweglicher zu unbeweglicher Schleimhaut am zukünftigen Prothesenrand (dem Funktionsrand) muss<br />
sorgfältig abgeformt werden, damit die Prothese später nicht durch Funktionsbewegungen abgehebelt werden kann. Dies erfolgt mit einem<br />
zuvor angefertigten individuellen Löffel, der optimal an die Kieferform angepasst wird.<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5190 fällt bei der Neuanfertigung von Totalprothesen, Coverdenture-Prothesen und überwiegend<br />
schleimhautgetragenen Teilprothesen an. Bei überwiegend auf Zähnen abgestütztem Zahnersatz, z. B. Brücken- oder Stegspannen, ist die<br />
medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer funktionellen Abformung zweifelhaft. Die Schaffung einer neuen Basis bei schon<br />
vorhandenem Zahnersatz, bei der auch das Muskelspiel abgeformt werden soll, wird nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5290 und 5300 berechnet.<br />
520 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine<br />
Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen<br />
einschließlich Einschleifen der Auflagen<br />
700 5200 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers<br />
durch eine Teilprothese mit einfachen,<br />
gebogenen Haftelementen einschließlich<br />
Einschleifen der Auflagen<br />
Leistungsinhalt<br />
Unter einer Teilprothese versteht man einen herausnehmbaren Zahnersatz im teilbezahnten Kiefer. Der Halt der Prothese wird mittels<br />
mechanischer Verankerung an der Restbezahnung sichergestellt. Einfache, gebogene Klammern werden eher bei Interimsprothesen<br />
eingearbeitet, da sie keine dauerhaft optimale Passung an den Pfeilerzähnen gewährleisten können.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 0050, 0060, 4030, 4040, 5080 (ffür das Anbringen von Halteelementen), 5170, 8010 (Im Zusammenhang mit der Leistung)<br />
Erläuterungen<br />
Bei dem Begriff „Haftelemente“ handelt es sich vermutlich um ein redaktionelles Versehen des Verordnungsgebers. Gemeint sind<br />
höchstwahrscheinlich Halteelemente.<br />
Diese Leistung umfasst die Versorgung mit einer Teilprothese mit gebogenen Halteelementen einschließlich des Einschleifens der Auflagen.<br />
Alle Arten von Klammern sind mit den Gebühren abgegolten. Die Halteelemente sind Teil der Leistung und dürfen nicht als<br />
Verbindungselemente nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5080 berechnet werden.<br />
Laut der 2. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 sind mit der Leistung folgende Maßnahmen abgegolten:<br />
- Anatomische Abformungen, auch des Gegenkiefers (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 5170)<br />
- Bestimmung der Kieferrelation (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8010)<br />
- Einproben<br />
- Einpassen und Einfügen<br />
- Nachkontrollen und Korrekturen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040)<br />
Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />
des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />
3,5fach 106,30 €<br />
700 1,0fach 39,37 €<br />
2,3fach 90,55 €<br />
3,5fach 137,79 €<br />
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