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Kommentierung zur GOZ

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Leistungsinhalt<br />

Bei der Funktionsabformung wird das Bewegungsspiel der Schleimhäute und Bänder wiedergeben. Es werden aktive und passive<br />

Bewegungen der Wangen und Lippen, der Zunge sowie der Gaumenschleimhaut während der Abbindezeit des Abformmaterials<br />

durchgeführt. Besondere Bedeutung hat die Funktionsabformung für die Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz mit<br />

Kunststoffsätteln. Der Übergang von beweglicher zu unbeweglicher Schleimhaut am zukünftigen Prothesenrand (dem Funktionsrand) muss<br />

sorgfältig abgeformt werden, damit die Prothese später nicht durch Funktionsbewegungen abgehebelt werden kann. Dies erfolgt mit einem<br />

zuvor angefertigten individuellen Löffel, der optimal an die Kieferform angepasst wird.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5190 fällt bei der Neuanfertigung von Totalprothesen, Coverdenture-Prothesen und überwiegend<br />

schleimhautgetragenen Teilprothesen an. Bei überwiegend auf Zähnen abgestütztem Zahnersatz, z. B. Brücken- oder Stegspannen, ist die<br />

medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer funktionellen Abformung zweifelhaft. Die Schaffung einer neuen Basis bei schon<br />

vorhandenem Zahnersatz, bei der auch das Muskelspiel abgeformt werden soll, wird nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5290 und 5300 berechnet.<br />

520 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine<br />

Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen<br />

einschließlich Einschleifen der Auflagen<br />

700 5200 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers<br />

durch eine Teilprothese mit einfachen,<br />

gebogenen Haftelementen einschließlich<br />

Einschleifen der Auflagen<br />

Leistungsinhalt<br />

Unter einer Teilprothese versteht man einen herausnehmbaren Zahnersatz im teilbezahnten Kiefer. Der Halt der Prothese wird mittels<br />

mechanischer Verankerung an der Restbezahnung sichergestellt. Einfache, gebogene Klammern werden eher bei Interimsprothesen<br />

eingearbeitet, da sie keine dauerhaft optimale Passung an den Pfeilerzähnen gewährleisten können.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 0050, 0060, 4030, 4040, 5080 (ffür das Anbringen von Halteelementen), 5170, 8010 (Im Zusammenhang mit der Leistung)<br />

Erläuterungen<br />

Bei dem Begriff „Haftelemente“ handelt es sich vermutlich um ein redaktionelles Versehen des Verordnungsgebers. Gemeint sind<br />

höchstwahrscheinlich Halteelemente.<br />

Diese Leistung umfasst die Versorgung mit einer Teilprothese mit gebogenen Halteelementen einschließlich des Einschleifens der Auflagen.<br />

Alle Arten von Klammern sind mit den Gebühren abgegolten. Die Halteelemente sind Teil der Leistung und dürfen nicht als<br />

Verbindungselemente nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5080 berechnet werden.<br />

Laut der 2. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5230 sind mit der Leistung folgende Maßnahmen abgegolten:<br />

- Anatomische Abformungen, auch des Gegenkiefers (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050, 0060, 5170)<br />

- Bestimmung der Kieferrelation (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8010)<br />

- Einproben<br />

- Einpassen und Einfügen<br />

- Nachkontrollen und Korrekturen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4030, 4040)<br />

Laut der 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5340 sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Weichteilstützung zum Ausgleich von Defekten im Bereich<br />

des Kiefers mit den Grundleistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.<br />

3,5fach 106,30 €<br />

700 1,0fach 39,37 €<br />

2,3fach 90,55 €<br />

3,5fach 137,79 €<br />

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