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Kommentierung zur GOZ

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viermal abrechnungsfähig. Abgegolten mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0065 sind auch die einfache digitale Bissregistrierung sowie die Archivierung.<br />

Danach sind auch für digital erstellte Planungsmodelle Aufbewahrungsfristen entsprechend der zahnärztlichen Berufsordnung einzuhalten.<br />

Anders als bei den konventionellen Abformungen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 und 0060) fehlt in der Leistungslegende der Zusatz „einschließlich<br />

Auswertung <strong>zur</strong> Diagnose oder Planung“. Grund dafür ist, dass die optisch-elektronische Abformung nach der Präparation erfolgt. Diese<br />

Abformung bildet die Grundlage für die Herstellung des Zahnersatzes.<br />

Abformungspositionen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0065, 5170), die demselben Zweck dienen, sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. Gemäß der<br />

ersten Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0065 schließen sich opto-elektronische Abformungen und konventionelle Abformungen<br />

gegenseitig aus.<br />

007 Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer<br />

Zähne einschließlich Vergleichstest<br />

50 0070 Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer<br />

Zähne einschließlich Vergleichstest, je<br />

Sitzung<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 0070:<br />

Ausgehend von in der Anwendungspraxis strittigen Einzelfällen stellt die vorgenommene Ergänzung klar, dass die Leistung nach der<br />

Nummer 0070 in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Vitalitätsprüfung eines Zahnes dient der Feststellung, ob die Pulpa (Zahnmark) intakt ist oder nicht. Die Überprüfung wird in der Regel<br />

mittels Kältespray oder elektrischer Reizung durchgeführt. Ein negativer Test kann ein Hinweis auf einen pathologischen Prozess im<br />

Nervkanal sein. Differentialdiagnostisch davon abzugrenzen sind fehlende Reaktionen aufgrund obliterierter (<strong>zur</strong>ückgebildeter)<br />

Wurzelkanäle bei überkronten bzw. stark gefüllten Zähnen und/oder zuvor schon endodontisch vorbehandelten Zähnen. Im Zweifelsfall<br />

kann ein Röntgenbild Klarheit schaffen, auf dem z. B. Wurzelfüllungen oder pathologische Prozesse an der Wurzelspitze erkannt werden<br />

können. Vor der Restauration eines Zahnes sollte ein Vitalitätstest durchgeführt werden, um eventuell notwendige endodontische<br />

Maßnahmen zu eruieren.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Der neue Leistungstext stellt klar, dass die Vitalitätsprüfung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0070 nur „je Sitzung“ in Ansatz gebracht werden darf. Das gilt<br />

unabhängig davon, ob die Vitalitätsprüfung an einem oder mehreren Zähnen durchgeführt wird. Nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0070 sind alle <strong>zur</strong><br />

Sensibilitätsprüfung geeigneten Methoden zu berechnen; bei Anwendung mehrerer Methoden (Wärmetest, Kältetests, elektrische<br />

Prüfmethode) ist die Gebühr nur einmal berechnungsfähig. Vergleichstests unter Einbeziehung vitaler Zähne sind mit der Gebühr<br />

abgegolten (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 007 <strong>GOZ</strong> alt, S. 148).<br />

008 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte<br />

oder Frontzahnbereich<br />

30 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je<br />

Kieferhälfte oder Frontzahnbereich<br />

50 1,0fach 2,81€<br />

2,3fach 6,47€<br />

3,5fach 9,84€<br />

30 1,0fach 1,69€<br />

2,3fach 3,88€<br />

3,5fach 5,91€<br />

009 Intraorale Infiltrationsanästhesie 60 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 60 1,0fach 3,37€<br />

2,3fach 7,76€<br />

3,5fach 11,81€<br />

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