Kommentierung zur GOZ
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wiedergegeben – im Gegensatz <strong>zur</strong> Funktionsabformung. Bei ungünstigen Zahn- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern<br />
passen konfektionierte Löffel häufig nicht oder alle wichtigen Strukturen des Kiefers werden nicht vollständig wiedergeben, so dass die<br />
Herstellung eines individuellen Löffels notwendig sein kann. Der Löffel wird hergestellt auf einem Gipsmodell, dass zuvor auf Basis eines<br />
Abdrucks mit konventionellem Löffel hergestellt wurde.<br />
Als Remontage wird die erneute Montage der Kiefermodelle im Artikulator bezeichnet, um Korrekturen in der Okklusion durch<br />
Feineinschleifen der Zentrik (Neutrallage des Unterkiefers zum Schädel) und der Lateral- und Vorschubbewegungen vorzunehmen. Der<br />
Abdruck <strong>zur</strong> Remontage wird in der Regel über ein im Mund einprobiertes Werkstück genommen und dient dazu, beispielsweise den Sitz<br />
eines Brückengerüsts auf ein Modell zu übertragen, damit im Labor Korrekturen und Optimierungen vorgenommen werden können.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 (für denselben Kiefer), 0060, 0065: jeweils in derselben Sitzung<br />
Erläuterungen<br />
Die Individualisierung eines konfektionierten Löffels, z. B. das Anpassen des Löffels an den Kieferbogen mittels Zange erfüllt nicht die<br />
Anforderungen an einen individuellen Löffel. Eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel darf nur berechnet werden, wenn die in<br />
der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen (ungünstiger Zahn- und Kieferbogen, tief ansetzende Bänder etc.) vorliegen (vgl.<br />
Meurer, 2. Auflage, Gebührenordnung für Zahnärzte, zu Nr. 517 <strong>GOZ</strong> alt, S. 191) und ein individueller Löffel zuvor im zahntechnischen<br />
Labor angefertigt wurde.<br />
Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 5170 ist auch berechnungsfähig, sofern es sich um eine spezielle Abformung <strong>zur</strong> Remontage handelt.<br />
Abformungspositionen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0065, 5170), die demselben Zweck dienen, sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. Gemäß der<br />
ersten Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0065 schließen sich opto-elektronische Abformungen und konventionelle Abformungen<br />
gegenseitig aus. Ausgeschlossen ist zudem die Nebeneinanderberechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 und 0060, es sei denn diese wird in der<br />
Rechnung begründet (siehe Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0060).<br />
518 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit<br />
individuellem Löffel<br />
450 5180 Funktionelle Abformung des Oberkiefers<br />
mit individuellem Löffel<br />
Leistungsinhalt<br />
Bei der Funktionsabformung wird das Bewegungsspiel der Muskeln, Schleimhäute und Bänder wiedergeben. Es werden aktive und passive<br />
Bewegungen der Wangen und Lippen, der Zunge sowie der Gaumenschleimhaut während der Abbindezeit des Abformmaterials<br />
durchgeführt. Besondere Bedeutung hat die Funktionsabformung für die Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz mit<br />
Kunststoffsätteln. Die bewegliche Schleimhaut am zukünftigen Prothesenrand (dem Funktionsrand) muss sorgfältig abgeformt werden, damit<br />
die Prothese später nicht durch Funktionsbewegungen abgehebelt werden kann. Dies erfolgt mit einem zuvor angefertigten individuellen<br />
Löffel, der optimal an die Kieferform angepasst wird.<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5180 fällt bei der Neuanfertigung von Totalprothesen, Coverdenture-Prothesen und überwiegend<br />
schleimhautgetragenen Teilprothesen an. Bei überwiegend auf Zähnen abgestütztem Zahnersatz, z. B. Brücken- oder Stegspannen, ist die<br />
medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer funktionellen Abformung zweifelhaft. Die Schaffung einer neuen Basis bei schon<br />
vorhandenem Zahnersatz, bei der auch das Muskelspiel abgeformt werden soll, wird nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5290 und 5300 berechnet.<br />
519 Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit<br />
individuellem Löffel<br />
540 5190 Funktionelle Abformung des Unterkiefers<br />
mit individuellem Löffel<br />
450 1,0fach 25,31 €<br />
2,3fach 58,21 €<br />
3,5fach 88,58 €<br />
540 1,0fach 30,37 €<br />
2,3fach 69,85 €<br />
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