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Kommentierung zur GOZ

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wiedergegeben – im Gegensatz <strong>zur</strong> Funktionsabformung. Bei ungünstigen Zahn- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern<br />

passen konfektionierte Löffel häufig nicht oder alle wichtigen Strukturen des Kiefers werden nicht vollständig wiedergeben, so dass die<br />

Herstellung eines individuellen Löffels notwendig sein kann. Der Löffel wird hergestellt auf einem Gipsmodell, dass zuvor auf Basis eines<br />

Abdrucks mit konventionellem Löffel hergestellt wurde.<br />

Als Remontage wird die erneute Montage der Kiefermodelle im Artikulator bezeichnet, um Korrekturen in der Okklusion durch<br />

Feineinschleifen der Zentrik (Neutrallage des Unterkiefers zum Schädel) und der Lateral- und Vorschubbewegungen vorzunehmen. Der<br />

Abdruck <strong>zur</strong> Remontage wird in der Regel über ein im Mund einprobiertes Werkstück genommen und dient dazu, beispielsweise den Sitz<br />

eines Brückengerüsts auf ein Modell zu übertragen, damit im Labor Korrekturen und Optimierungen vorgenommen werden können.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 (für denselben Kiefer), 0060, 0065: jeweils in derselben Sitzung<br />

Erläuterungen<br />

Die Individualisierung eines konfektionierten Löffels, z. B. das Anpassen des Löffels an den Kieferbogen mittels Zange erfüllt nicht die<br />

Anforderungen an einen individuellen Löffel. Eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel darf nur berechnet werden, wenn die in<br />

der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen (ungünstiger Zahn- und Kieferbogen, tief ansetzende Bänder etc.) vorliegen (vgl.<br />

Meurer, 2. Auflage, Gebührenordnung für Zahnärzte, zu Nr. 517 <strong>GOZ</strong> alt, S. 191) und ein individueller Löffel zuvor im zahntechnischen<br />

Labor angefertigt wurde.<br />

Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 5170 ist auch berechnungsfähig, sofern es sich um eine spezielle Abformung <strong>zur</strong> Remontage handelt.<br />

Abformungspositionen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 0065, 5170), die demselben Zweck dienen, sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. Gemäß der<br />

ersten Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0065 schließen sich opto-elektronische Abformungen und konventionelle Abformungen<br />

gegenseitig aus. Ausgeschlossen ist zudem die Nebeneinanderberechnung der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 0050 und 0060, es sei denn diese wird in der<br />

Rechnung begründet (siehe Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 0060).<br />

518 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit<br />

individuellem Löffel<br />

450 5180 Funktionelle Abformung des Oberkiefers<br />

mit individuellem Löffel<br />

Leistungsinhalt<br />

Bei der Funktionsabformung wird das Bewegungsspiel der Muskeln, Schleimhäute und Bänder wiedergeben. Es werden aktive und passive<br />

Bewegungen der Wangen und Lippen, der Zunge sowie der Gaumenschleimhaut während der Abbindezeit des Abformmaterials<br />

durchgeführt. Besondere Bedeutung hat die Funktionsabformung für die Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz mit<br />

Kunststoffsätteln. Die bewegliche Schleimhaut am zukünftigen Prothesenrand (dem Funktionsrand) muss sorgfältig abgeformt werden, damit<br />

die Prothese später nicht durch Funktionsbewegungen abgehebelt werden kann. Dies erfolgt mit einem zuvor angefertigten individuellen<br />

Löffel, der optimal an die Kieferform angepasst wird.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Die Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 5180 fällt bei der Neuanfertigung von Totalprothesen, Coverdenture-Prothesen und überwiegend<br />

schleimhautgetragenen Teilprothesen an. Bei überwiegend auf Zähnen abgestütztem Zahnersatz, z. B. Brücken- oder Stegspannen, ist die<br />

medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer funktionellen Abformung zweifelhaft. Die Schaffung einer neuen Basis bei schon<br />

vorhandenem Zahnersatz, bei der auch das Muskelspiel abgeformt werden soll, wird nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 5290 und 5300 berechnet.<br />

519 Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit<br />

individuellem Löffel<br />

540 5190 Funktionelle Abformung des Unterkiefers<br />

mit individuellem Löffel<br />

450 1,0fach 25,31 €<br />

2,3fach 58,21 €<br />

3,5fach 88,58 €<br />

540 1,0fach 30,37 €<br />

2,3fach 69,85 €<br />

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