27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Implantaten nicht berechnungsfähig.<br />

Zu den Kronen nach den Nummern 5000<br />

bis 5040 gehören Kronen (Voll-, Teil- und<br />

Teleskopkronen, sowie<br />

Wurzelstiftkappen) jeder zahntechnischen<br />

Ausführung.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040:<br />

Die bisher durchschnittlich bei den Leistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 (Nummern 500 bis 504 <strong>GOZ</strong>alt) berechneten<br />

Gebührensätze liegen deutlich über dem 2,3 fachen Gebührensatz. Auf Vorschlag der BZÄK wurden die Punktzahlen dieser Leistungen<br />

erhöht. Die BZÄK geht im Gegenzug davon aus, dass nach Inkrafttreten dieser Verordnung im Mittel der 2,3fache Gebührensatz berechnet<br />

wird. Diese Annahme wurde den Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen des neuen Gebührenverzeichnisses zugrunde gelegt.<br />

Die bisher gebührenrechtlich umstrittene aber nach Angaben der Kostenträger weithin übliche Nebeneinanderberechnung der Leistungen<br />

nach den Nummern 5080 und 5040 wird ausgeschlossen.<br />

Im Gegenzug wird die Punktzahl der Leistung nach der Nr. 5040 erhöht. Die Beschreibung des Leistungsumfangs der Leistungen nach den<br />

Nummern 5000 bis 5040 wird präzisiert. Im Zusammenhang mit der implantatgestützten prothetischen Versorgung stehen nur die<br />

Leistungen nach den Nummern 5000, 5030 oder 5040 <strong>zur</strong> Verfügung. Die Leistung nach der Nummer 5040 ist im Zusammenhang mit der<br />

Versorgung auf einem Implantat nur dann berechnungsfähig, wenn auf dem Implantataufbau ein individueller Innenkonus (bzw. individuelle<br />

Mesostruktur oder Innenteleskop) plus Außenkonus (bzw. Außenteleskop) hergestellt wird. Der Innenkonus ist mit dem<br />

Innenteleskop/Primärteil und der Außenkonus mit dem Außenteleskop/ Sekundärteil eines Teleskops vergleichbar.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 5000 bis 5020<br />

Eine Brücke ist ein Zahnersatz, der von Zähnen, Zahnwurzeln oder Implantaten (auch Anker genannt) abgestützt wird. Die fehlenden Zähne<br />

werden durch das Brückenzwischenglied ersetzt. Die Gestaltung muss funktionellen, hygienischen und ästhetischen Anforderungen<br />

genügen. Im sichtbaren Bereich wird das Zwischenglied in der Regel als verblendetes Tangentialglied gestaltet, d. h. es liegt punkt- oder<br />

linienförmig dem Kieferkamm an. Im Seitenzahnbereich ist die Gestaltung meist oval bis herzförmig. Die Fläche <strong>zur</strong> Schleimhaut sollte<br />

gewölbt sein, um Schmutznischen zu vermeiden und eine optimale Mundhygiene zu ermöglichen.<br />

Grundsätzlich ist eine Brücke ein festsitzender Zahnersatz, d. h. sie wird wie eine Krone mit einem Zahnzement dauerhaft auf den Zähnen<br />

befestigt. Die Arbeitsschritte bestehen wie bei den Voll- und Teilkronen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2200 bis 2220) aus Präparation, Abdrücken, Bissnahme,<br />

Einproben, provisorisches und definitives Befestigen. Eine Tangentialpräparation bedeutet, dass der beschliffene Teil des Zahnes schräg<br />

ohne Kante in den unbeschliffenen Teil des Zahnes übergeht. Bei einer Hohlkehl- oder Stufenpräparation wird eine deutliche Kante (rund<br />

oder eckig) als Übergang in den Zahn geschliffen (siehe auch Leistungsinhalt zu den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2200 und 2210).<br />

Die Herstellung von Zahnersatz auf Implantaten unterscheidet sich von der Vorgehensweise bei natürlichen Zähnen. Es wird zunächst ein<br />

einfacher Abdruck über die fest eingeheilten Implantate genommen. Anhand dieses Abdruckes stellt der Techniker im Labor einen<br />

individuellen Löffel her, in dem Austrittspunkte für die Abdruckpfosten eingearbeitet sind. Die Abdruckpfosten dienen der Übertragung der<br />

Implantatposition auf das Gipsmodell. Es folgen die Registrierung der Bisslage und der Abdruck des Gegenkiefers. Der Techniker im Labor<br />

wählt die geeigneten Abutements (Bindeglied zwischen Implantat und Zahnersatz) aus und stellt darauf die Suprakonstruktion her. Bei fest<br />

einzusetzenden Kronen oder Brücken kann sowohl eine verschraubte als auch zementierte Verankerung gewählt werden.<br />

139

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!