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Kommentierung zur GOZ

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Erläuterungen<br />

Die Verbreiterung der unverschieblichen Gingiva ist als Gingivaextensionsplastik unter der <strong>GOZ</strong>-Nr. 3240 ergänzt worden; die Vertiefung<br />

des Mundvorhofes ist mit einer Vestibulumplastik gleichzusetzen.<br />

4130 Gewinnung und Transplantation von 180 1,0fach 10,12 €<br />

Schleimhaut, gegebenenfalls<br />

2,3fach 23,28 €<br />

einschließlich Versorgung der<br />

Entnahmestelle, je Transplantat<br />

3,5fach 35,43 €<br />

4133 Gewinnung und Transplantation von 880 1,0fach 49,49 €<br />

Bindegewebe einschließlich Versorgung<br />

2,3fach 113,83 €<br />

der Entnahmestelle, je<br />

Zahnzwischenraum<br />

3,5fach 173,23 €<br />

4136 Osteoplastik auch Kronenverlängerung, 200 1,0fach 11,25 €<br />

Tunnelierung oder Ähnliches je Zahn oder<br />

2,3fach 25,87 €<br />

Parodontium, auch Implantat, als<br />

selbstständige Leistung<br />

3,5fach 39,37 €<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 4130 bis 4136:<br />

Die Leistung nach der Nummer 4130 umfasst die Gewinnung – ggf. einschließlich der Versorgung der Entnahmestelle – und die<br />

Transplantation von Schleimhaut. Die Leistung nach der Nummer 4130 ist je Transplantat berechnungsfähig. Die neu in das<br />

Gebührenverzeichnis eingefügte Leistung nach der Nummer 4133 bildet die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe ab und<br />

beinhaltet auch die ggf. notwendige Versorgung der Entnahmestelle. Die Berechnung dieser Leistung erfolgt je Zahnzwischenraum. Die<br />

Osteoplastik oder die Kronenverlängerung sowie die Tunnelierung als selbstständige Leistungen werden in der Leistung nach der Nummer<br />

4136 beschrieben.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4130<br />

Das freie Schleimhauttransplantat ist die freie Transplantation keratinisierter (verhornter) Mundschleimhaut vom harten Gaumen, aus dem<br />

Tuberbereich oder von zahnlosen Kieferabschnitten in eine andere Region der Mundhöhle und dient dort in erster Linie der Verbreiterung<br />

oder Schaffung einer befestigten keratinisierten Gingiva.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4133<br />

Das Verfahren wird in der Regel bei einer Rezessionsdeckung in Kombination mit einem Verschiebelappen angewendet, wenn die reine<br />

Verschiebelappentechnik eine zu dünne Gingiva als Postoperationsbefund erwarten lässt. Als Entnahmestelle dient das Gewebe des harten<br />

Gaumens. Das Bindegewebstransplantat hat bei der Rezessionsdeckung das freie Schleimhauttransplantat weitgehend abgelöst, da es bei<br />

der Einheilung durch das fehlende Epithel im Gegensatz zum Schleimhauttransplantat eine ausreichende Blutzufuhr gewährleistet. Zudem<br />

ist die farbliche Anpassung an die natürliche Gingiva besser als beim Schleimhauttransplantat.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4136<br />

Der Begriff Osteoplastik bezeichnet allgemein die chirurgische Umformung am Knochen. Die chirurgische Kronenverlängerung wird<br />

angewandt bei frakturierten oder tief kariös zerstörten Zähnen. Sie dient als präprothetische Maßnahme, um eine ausreichende<br />

Retentionsfläche, die zum Halt einer prothetischen Restauration nötig ist, zu erreichen. Für den Eingriff wird ein Teil des Zahnfleisches<br />

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