27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

erechnen (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand<br />

13. August 2013, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 3070, S. 112).<br />

Für die Stillung einer Blutung kann in aller Regel keine gesonderte Vergütung angesetzt werden. Sie ist Bestandteil der jeweiligen<br />

Hauptleistung, bei der eine Blutung auftritt (Zielleistungsprinzip, § 4 Abs. 2, Satz 2) und darf nicht nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 3050 (selbstständige<br />

Leistung) abgerechnet werden (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 305 <strong>GOZ</strong> alt, S. 170)<br />

409 Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich<br />

Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium<br />

180 4090 Lappenoperation, offene Kürettage<br />

einschließlich Osteoplastik an einem<br />

Frontzahn, je Parodontium<br />

Leistungsinhalt<br />

Bei einer Lappenoperation werden schwer zugängliche Wurzeloberflächen und Knochentaschen unter Sicht gereinigt. Dabei wird das<br />

Zahnfleisch chirurgisch abgelöst, um unter Sichtkontrolle eine vollständige Entfernung von Belägen, Konkrementen zu erreichen. Sie ist in<br />

der Regel angezeigt bei tieferen (mehr als sechs Millimeter), über lange Zeit bestehenden Zahnfleischtaschen, die mithilfe eines<br />

geschlossenen Vorgehens nicht erreicht werden. Eine intraoperativ durchgeführte Osteoplastik (Knochenmodellation) soll der Entfernung<br />

von Knochentaschen und der Optimierung des Alveolarknochenverlaufs dienen. Sie kann in Form einer reduzierenden oder<br />

knochenaufbauenden Modellation durchgeführt werden.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 1040, 3050, 3070, 3080, 3230, 3310, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4080, 4136<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4020, 4025: für dasselbe Gebiet<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog: für das Einbringen von Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 2.<br />

Allgemeinen Bestimmung)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2030, 3070, 3080, 3240, 3250, 4080, GOÄ-Nrn. 2381, 2382, 2675, 2676, 2677: für Maßnahmen im Rahmen des<br />

Wundverschlusses (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt E)<br />

Erläuterungen<br />

Mit der Gebührennummer sind folgende Leistungen abgegolten:<br />

- Abklappen der Schleimhaut<br />

- Entfernen von entzündlichem Gewebe<br />

- Eventuell auch Umformen des Knochens<br />

- Beseitigung von Konkrementen/Belägen und infiziertem Zahnwurzelzement<br />

- Glätten der Wurzel<br />

- Primäre Wundversorgung<br />

- Parodontalverband (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 409 <strong>GOZ</strong> alt, S. 182)<br />

Das Anlegen einer Verbandplatte (GOÄ-Nr. 2700) ist im Zusammenhang mit einer Lappenoperation in der Regel nicht angezeigt.<br />

Die Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an einem Frontzahn und ist je Parodontium berechnungsfähig.<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4100 sind die <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 bis 4080 nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4090 und 4100<br />

berechnungsfähig.<br />

180 1,0fach 10,12 €<br />

2,3fach 23,28 €<br />

3,5fach 35,43 €<br />

126

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!