Kommentierung zur GOZ
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Die Leistung nach der Nummer 4060 ist<br />
neben den Leistungen nach den<br />
Nummern 1040, 4050 und 4055 nicht<br />
berechnungsfähig.<br />
Leistungsinhalt<br />
Nach einer Entfernung von harten/weichen Belägen bzw. professionellen Zahnreinigung dient eine Kontrolle in einer separaten Sitzung<br />
dazu, den Behandlungserfolg zu überprüfen. Insbesondere der Zustand der Gingiva, der Zahnoberflächen und die Belagsneubildung sind zu<br />
beurteilen.<br />
3,5fach 1,38 €<br />
Die vermehrte Bildung von neuen Belägen an vereinzelten Zahnoberflächen kann z. B. ein Indikator dafür sein, dass die Stellen noch rauh<br />
sind und nachpoliert werden müssen. Eine noch stark <strong>zur</strong> Blutung neigende Gingiva kann ein Zeichen für eine un<strong>zur</strong>eichende Mundhygiene<br />
des Patienten sein.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1040, 4050, 4055, 4090, 4100<br />
Erläuterungen<br />
Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4055 sind die Leistungen nach den Nummer 4050 und 4055 für denselben Zahn innerhalb<br />
von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig. Für die Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder nach professioneller<br />
Zahnreinigung ist die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 heranzuziehen. Sie umfasst die Nachreinigung bzw. die Reinigung neu entstandener Beläge<br />
einschließlich Polieren. Die Gebührennummer 4060 ist daher nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 1040, 4050 und 4055 berechnungsfähig (siehe<br />
Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060).<br />
Die Politur ist Bestandteil der Leistung und darf nicht gesondert berechnet werden (z.B. mit <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2130, 4030).<br />
Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4100 ist u. a. die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4090 und 4100<br />
berechnungsfähig.<br />
Die Gebühr ist je Zahn, oder Implantat, auch je Brückenglied berechnungsfähig.<br />
407 Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung<br />
und Gingivakürettage als parodontalchirurgische<br />
Maßnahme, je Zahn<br />
110 4070 Parodontalchirurgische Therapie<br />
(insbesondere Entfernung subgingivaler<br />
Konkremente und Wurzelglättung) an<br />
einem einwurzeligen Zahn oder Implantat,<br />
geschlossenes Vorgehen<br />
4075 Parodontalchirurgische Therapie<br />
(insbesondere Entfernung subgingivaler<br />
Konkremente und Wurzelglättung) an<br />
einem mehrwurzeligen Zahn,<br />
geschlossenes Vorgehen<br />
100 1,0fach 5,62 €<br />
2,3fach 12,94 €<br />
3,5fach 19,68 €<br />
130 1,0fach 7,31 €<br />
2,3fach 16,82 €<br />
3,5fach 25,59 €<br />
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