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Kommentierung zur GOZ

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Die Leistung nach der Nummer 4060 ist<br />

neben den Leistungen nach den<br />

Nummern 1040, 4050 und 4055 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

Nach einer Entfernung von harten/weichen Belägen bzw. professionellen Zahnreinigung dient eine Kontrolle in einer separaten Sitzung<br />

dazu, den Behandlungserfolg zu überprüfen. Insbesondere der Zustand der Gingiva, der Zahnoberflächen und die Belagsneubildung sind zu<br />

beurteilen.<br />

3,5fach 1,38 €<br />

Die vermehrte Bildung von neuen Belägen an vereinzelten Zahnoberflächen kann z. B. ein Indikator dafür sein, dass die Stellen noch rauh<br />

sind und nachpoliert werden müssen. Eine noch stark <strong>zur</strong> Blutung neigende Gingiva kann ein Zeichen für eine un<strong>zur</strong>eichende Mundhygiene<br />

des Patienten sein.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1040, 4050, 4055, 4090, 4100<br />

Erläuterungen<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4055 sind die Leistungen nach den Nummer 4050 und 4055 für denselben Zahn innerhalb<br />

von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig. Für die Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder nach professioneller<br />

Zahnreinigung ist die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 heranzuziehen. Sie umfasst die Nachreinigung bzw. die Reinigung neu entstandener Beläge<br />

einschließlich Polieren. Die Gebührennummer 4060 ist daher nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 1040, 4050 und 4055 berechnungsfähig (siehe<br />

Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060).<br />

Die Politur ist Bestandteil der Leistung und darf nicht gesondert berechnet werden (z.B. mit <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2130, 4030).<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4100 ist u. a. die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4090 und 4100<br />

berechnungsfähig.<br />

Die Gebühr ist je Zahn, oder Implantat, auch je Brückenglied berechnungsfähig.<br />

407 Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung<br />

und Gingivakürettage als parodontalchirurgische<br />

Maßnahme, je Zahn<br />

110 4070 Parodontalchirurgische Therapie<br />

(insbesondere Entfernung subgingivaler<br />

Konkremente und Wurzelglättung) an<br />

einem einwurzeligen Zahn oder Implantat,<br />

geschlossenes Vorgehen<br />

4075 Parodontalchirurgische Therapie<br />

(insbesondere Entfernung subgingivaler<br />

Konkremente und Wurzelglättung) an<br />

einem mehrwurzeligen Zahn,<br />

geschlossenes Vorgehen<br />

100 1,0fach 5,62 €<br />

2,3fach 12,94 €<br />

3,5fach 19,68 €<br />

130 1,0fach 7,31 €<br />

2,3fach 16,82 €<br />

3,5fach 25,59 €<br />

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