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Kommentierung zur GOZ

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Voll- oder Teilprothese ist nicht Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 4050 und 4055.<br />

In der Leistungsbeschreibung der <strong>GOZ</strong>-Nr. 4050/4055 wird nicht zwischen ober- und unterhalb liegenden Belägen unterschieden. Somit ist,<br />

die Entfernung klinisch erreichbarer subgingivaler Beläge Leistungsbestandteil der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050/4055 und darf nicht zusätzlich analog<br />

berechnet werden.<br />

Die Politur ist Bestandteil der Leistung und darf nicht gesondert berechnet werden (z.B. mit <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2130, 4030).<br />

Wenn bei der Reinigung der Zähne ausschließlich Verfärbungen entfernt werden, darf die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4050 bzw. 4055 nicht berechnet werden,<br />

da es sich um eine rein kosmetische Maßnahme handelt und daher die medizinische Notwendigkeit im Sinne des § 1 Absatz 2 der MB/KK<br />

nicht gegeben ist (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand<br />

13. August 2013, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 4050, 4055, S. 140 f.).<br />

Immer wieder werden die <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050/4055 als analoge Berechnung für die Full-Mouth-Disinfection (FMD) herangezogen. Das Prinzip<br />

der FMD beruht darauf, dass man davon ausgeht, dass die Bakterien aus unbehandelten Zahnfleischtaschen bereits behandelte<br />

Zahnfleischtaschen – wie es beim konventionellen quadrantenweisen Scaling und Rootplaning vorkommt – reinfizieren und das<br />

Behandlungsergebnis verschlechtern. Auf dieser Grundlage wurde das FMD-Konzept entwickelt, dass auf der Behandlung aller infizierter<br />

Parodontien innerhalb 24 Stunden und der adjuvanten Anwendung von Chlorhexidin beruht. Es gibt bisher keine wissenschaftlich<br />

anerkannten Studien, die eine signifikante Verbesserung der Behandlungsergebnisse nach FMD belegen. Die Autoren einer Studie <strong>zur</strong><br />

Wirksamkeit der Full Mouth Disinfection der Cochrane Review Groups (CRGs) stellten fest, dass zwar war ein geringfügig positiver Effekt<br />

nach der Full Mouth Disinfection im Vergleich zum konventionellen Vorgehen zu beobachten sei, jedoch sei dieser Effekt nicht einheitlich<br />

und sei auf isolierte Zahngruppen beschränkt. Zudem stelle sich die Frage, ob der minimale Unterschied den umfangreichen Einsatz von<br />

Chlorhexidin über einen Zeitraum bis drei Monaten rechtfertige (vgl. Cochrane Database Syst Rev. 2008 Jan 23;(1):CD004622. doi:<br />

10.1002/14651858.CD004622.pub2: Full-mouth disinfection for the treatment of adult chronic periodontitis).<br />

Laut der 2. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 1040 ist die <strong>GOZ</strong>-Nr. 1040 neben u. a. den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 und 4055 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4055 sind die Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 und 4055 für denselben Zahn<br />

innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig. Laut der Amtlichen Begründung zu den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 und 4055 kann für die<br />

Nachreinigung eines Zahnes innerhalb dieses Zeitraumes die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 berechnet werden.<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 ist die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4060 nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 und 4055 berechnungsfähig.<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4100 sind u. a. die <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050 und 4055 nicht neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4090 und 4100<br />

berechnungsfähig.<br />

406 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher<br />

Zahnbeläge mit Nachreinigung einschließlich Polieren,<br />

je Zahn<br />

6,4 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und<br />

weicher Zahnbeläge oder professioneller<br />

Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit<br />

Nachreinigung einschließlich Polieren, je<br />

Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied<br />

7 1,0fach 0,39 €<br />

2,3fach 0,91 €<br />

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