Kommentierung zur GOZ
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Das Einschleifen nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4040 ist zu unterscheiden vom systematischen Einschleifen im Rahmen einer Funktionstherapie, hier gilt<br />
nur <strong>GOZ</strong>-Nr. 8100. Korrekturmaßnahmen an Aufbissbehelfen sind nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 7050 bis 7060 durchzuführen. <strong>GOZ</strong>-Nr. 4040 ist<br />
neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 7040 bis 7060 und 8100 nicht berechnungsfähig (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 404<br />
<strong>GOZ</strong> alt, S. 181).<br />
405 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge<br />
einschließlich Polieren, je Zahn<br />
10,9 4050 Entfernung harter und weicher<br />
Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich<br />
Polieren, je Zahn an einem einwurzeligen<br />
Zahn oder Implantat, auch Brückenglied<br />
4055 Entfernung harter und weicher<br />
Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich<br />
Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn<br />
Die Leistungen nach den Nummer 4050<br />
und 4055 sind für denselben Zahn<br />
innerhalb von 30 Tagen nur einmal<br />
berechnungsfähig.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu den Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055:<br />
Die Leistungen nach den Nummer 4050 und 4055 beschreiben im Kern die bislang der <strong>GOZ</strong>alt Nummer 405 zugeordnete Entfernung der<br />
harten und weichen Zahnbeläge. Es erfolgt eine Differenzierung zwischen ein- und mehrwurzeligen Zähnen, um dem unterschiedlichen<br />
Aufwand Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sind diese Leistungen in einem Zeitraum von 30 Tagen nach der Durchführung für denselben<br />
Zahn nicht erneut berechnungsfähig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Leistung nach der Nummer 4060 berechnet werden.<br />
Leistungsinhalt<br />
Als Zahnbelag (Plaque) wird eine Schicht auf den Zähnen bezeichnet, die aus Speichel, Bakterien und Nahrungs- und<br />
Stoffwechselbestandteilen besteht. Seine Entstehung ist die Folge von un<strong>zur</strong>eichender oder mangelnder Mundhygiene. Bestimmte Bakterien<br />
in der Plaque produzieren Milchsäure, die die Hartsubstanz des Zahnes angreift und als Langzeitfolge Karies entstehen lässt.<br />
Außer der Zahnhartsubstanz wird auch der Zahnhalteapparat angegriffen. Dies äußert sich zunächst in einer reversiblen<br />
Zahnfleischentzündung, die sich bei mangelnder Therapie über mehrere Stadien zu einer Parodontitis entwickeln kann.<br />
Aus den weichen Zahnbelägen bilden sich bei zusätzlicher Ablagerung von Mineralsalzen aus dem Speichel harte Zahnbeläge (Zahnstein).<br />
Die Therapie besteht in der mechanischen Entfernung der Zahnbeläge mit Hilfe von Ultraschall und/oder Handinstrumenten wie Scalern und<br />
Küretten. Die anschließende Politur mit rotierenden Instrumenten und Polierpaste glättet die gereinigten Zahnoberflächen und verhindert so<br />
die schnelle Neubildung von Zahnbelag.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1040, 4060, 4090, 4100<br />
Erläuterungen<br />
Die Leistung umfasst das supragingivale Entfernen von harten und weichen Zahnbelägen bis hin zu den auch unterhalb des<br />
Zahnfleischsaums liegenden Zahnoberflächen, die ohne chirurgische Maßnahmen erreichbar sind (vgl. Meurer, Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 405, 406 <strong>GOZ</strong> alt, S. 181). Mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 4050 wird die Reinigung an einem mehrwurzeligen Zahn oder<br />
Implantat oder einem Brückenglied, mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 4055 die Reinigung an einem mehrwurzeligen Zahn berechnet. Die Reinigung einer<br />
10 1,0fach 0,56 €<br />
2,3fach 1,29 €<br />
3,5fach 1,97 €<br />
13 1,0fach 0,73 €<br />
2,3fach 1,68 €<br />
3,5fach 2,56 €<br />
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