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Kommentierung zur GOZ

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Im Gegensatz <strong>zur</strong> <strong>GOZ</strong>-Nr. 2030 löst nicht jede der summiert aufgezählten Maßnahmen eine separate Berechnung mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 4030 aus,<br />

Die Leistung ist berechnungsfähig je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, auch wenn mehrere Leistungen unterschiedlicher Art (Beseitigung<br />

einer scharfen Zahnkante und Kürzen eines Prothesenrandes) erbracht werden. Sie ist also pro Sitzung höchstens viermal<br />

berechnungsfähig.<br />

Die Leistung darf nicht berechnet werden für das Beschleifen von natürlichen Zähnen oder vorhandenen Zahnersatz zum Zwecke des<br />

Okklusions- bzw. Artikulationsausgleiches. Hierfür steht die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4040 <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Position darf nicht berechnet werden für die Politur nach einer Zahnsteinentfernung, da diese Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4050, 4055<br />

und 4060 ist.<br />

Für dieselbe Stelle darf die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2130 nicht neben oder anstatt <strong>GOZ</strong>-Nr. 4030 berechnet werden, da <strong>GOZ</strong>-Nr. 2130 gemäß Leistungstext<br />

nur dann berechnungsfähig ist, wenn eine Restauration kontrolliert, finiert und/oder poliert wird. Die Beseitigung einer scharfen Kante am<br />

Zahn oder an der Restauration erfüllt den Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2130 nicht.<br />

404 Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und<br />

Artikulation durch Einschleifen des natürlichen<br />

Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je<br />

Sitzung<br />

45 4040 Beseitigung grober Vorkontakte der<br />

Okklusion und Artikulation durch<br />

Einschleifen des natürlichen Gebisses<br />

oder bereits vorhandenen Zahnersatzes,<br />

je Sitzung<br />

Leistungsinhalt<br />

Das Einschleifen des natürlichen Gebisses bzw. des vorhandenen Zahnersatzes dient dem Okklusions- bzw. Artikulationsausgleich.<br />

Vorkontakte sind Störkontakte, die sowohl in der statischen Bisshaltung (Okklusion), als auch in der Bewegung des Kiefers (Artikulation) zu<br />

einer Fehlhaltung des Kiefers führen können. Dieses gestörte Zusammenspiel der Zähne führt zu einer fehlerhaften Bisslage, in der die<br />

Kiefergelenke in eine unphysiologische Lage gedrängt werden. Langfristige Folgen sind Verspannungen und Schmerzen auch in anderen<br />

Teilen des Stütz- und Bewegungsapparates.<br />

Vorkontakte werden mit Okklusionspapier kenntlich gemacht. Der Patient beißt auf ein gefärbtes Papier, das die Kontaktpunkte, die durch<br />

Zahnkontakt entstehen, farblich kennzeichnet. Mit Schleifkörpern reduziert der Zahnarzt diese Kontakte mit dem Ziel, einen ausgeglichenen<br />

Biss bzw. eine ausgeglichene Kieferbewegung zu erreichen.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 7040, 7050, 7060, 8100<br />

Erläuterungen<br />

Mit dieser Gebührenposition wird die Entfernung von Störkontakten in der statischen (Okklusion) und/oder dynamischen (Artikulation)<br />

Bisslage berechnet. Zum Leistungsinhalt gehört sowohl das Einschleifen im natürlichen Gebiss als auch an bereits vorhandenem<br />

Zahnersatz.<br />

Die Gebühr kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden.<br />

Aus dem Leistungstext geht hervor, dass der Zahnersatz bereits vorhanden sein muss, d. h. die Gebührenposition ist nicht <strong>zur</strong> funktionellen<br />

Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung ansatzfähig (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar<br />

der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013,<br />

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf, zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 4040, S. 139).<br />

45 1,0fach 2,53 €<br />

2,3fach 5,82 €<br />

3,5fach 8,86 €<br />

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