27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leistungsinhalt ist die Erfassung der oben genannten Parameter (Taschentiefen, Lockerungsgrad, Kippung, Wanderung, Furkationsbefall,<br />

Entzündungsgrad der Gingiva etc.). Der Parodontalstatus kann während einer Parodontalbehandlung den Ausgangs- und den Endbefund<br />

abbilden, er kann aber auch in der Recallphase als Kontrollbefund dienen. Die Dokumentation der Befunde ist Bestandteil der Leistung (vgl.<br />

Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 400 <strong>GOZ</strong> alt, S. 178).<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> alten <strong>GOZ</strong> ist das Erstellen des Parodontalstatus nicht mehr an ein „vorgeschriebenes Formblatt“ gebunden. Die<br />

allgemeine Abrechnungspraxis zeigt jedoch, dass entsprechende Formblätter allein schon aus Gründen der Dokumentation regelmäßig<br />

Verwendung finden.<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 4000 ist die Leistung höchstens zweimal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.<br />

Laut der dritten Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 1020 sind die <strong>GOZ</strong>-Nrn. 1000 und 1010 nur neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 4000<br />

berechnungsfähig, wenn die Leistungen anderen Zwecken (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nr. 1000 als kariesprophylaktische Maßnahme und <strong>GOZ</strong>-Nr. 4000 als<br />

kurative Maßnahme bei einer Parodontitisbehandlung) dienen und dies in der Rechnung begründet wird.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4005<br />

Mit dieser Position ist die Erhebung eines Gingival- und /oder Parodontalindex zu berechnen.<br />

Auch wenn mehrere Indizes in einer Sitzung erhoben werden, darf die Position nur einmal berechnet werden (s. Amtliche Begründung zu<br />

den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 4000 und 4005).<br />

Laut der Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 4005 ist die Leistung höchstens zweimal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.<br />

401 Anwendung elektromechanischer Verfahren <strong>zur</strong> 50 Entfällt<br />

Parodontaldiagnostik (z. B. Periotest), je Kieferhälfte<br />

oder Frontzahnbereich<br />

Erläuterungen<br />

Der Periotest oder auch Zahnbeweglichkeitsanalyse ist ein Verfahren, bei dem die Beweglichkeit von Zähnen oder Implantaten im<br />

Kieferknochen gemessen wird. Da das Verfahren immer noch häufig Anwendung findet, ist eine analoge Berechnung nach § 6 Absatz 1<br />

gerechtfertigt. Als Analogziffer kommt hierfür die <strong>GOZ</strong>-Nr. 0070 in Betracht, da sowohl die Art der Anwendung als auch der Aufwand beider<br />

Gebührennummern vegleichbar sind.<br />

402 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen,<br />

je Sitzung<br />

Amtliche Begründung<br />

45 4020 Lokalbehandlung von<br />

Mundschleimhauterkrankungen<br />

gegebenenfalls einschließlich<br />

Taschenspülungen, je Sitzung<br />

4025 Subgingivale medikamentöse<br />

antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn<br />

Die verwendeten antibakteriellen<br />

Materialien sind gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

45 1,0fach 2,53 €<br />

2,3fach 5,82 €<br />

3,5fach 8,86 €<br />

15 1,0fach 0,84 €<br />

2,3fach 1,94 €<br />

3,5fach 2,95 €<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!