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Kommentierung zur GOZ

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Parodontaltherapie und anschließenden Verlaufskontrollen.<br />

Der Parodontalstatus umfasst unter anderem:<br />

- Messung der Taschentiefen und Blutung der Zahnfleischtaschen auf Sondieren<br />

- parodontale Rezessionen<br />

- Furkationsbefall:<br />

Grad 1 = bis 3 mm in horizontaler Richtung<br />

Grad 2 = mehr als 3 mm in horizontaler Richtung<br />

Grad 3 = durchgängig<br />

- Zahnlockerung (Lockerungsgrad):<br />

Grad I = gering horizontal (0,2 mm – 1 mm)<br />

Grad II = moderat horizontal (mehr als 1 mm)<br />

Grad III = ausgeprägt horizontal (mehr als 2 mm) und in vertikaler Richtung<br />

- Erfassung von Kippungen und Wanderungen<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4005<br />

Die Erhebung eines Index ermöglicht durch das standardisierte Erfassen und Auswerten bestimmter Parameter, Vergleiche zu bestimmten<br />

Personengruppen zu ziehen oder auch individuelle Befundverläufe festzustellen.<br />

Beispiele Gingivalindizes:<br />

- PBI (Papillenblutungsindex): mit einer stumpfen Sonde wird die Blutungsneigung der Gingiva in den Interdentalräumen geprüft<br />

- GI (Gingivalindex) nach Löe und Silness: der Zustand der Gingiva wird an allen Parodontien – aufgeteilt in vier Abschnitte (mesial,<br />

distal, oral, vestibulär) – anhand der Kriterien Schwellung, Rötung und Blutungsneigung nach Sondieren mit einer stumpfen<br />

Parodontalsonde bewertet<br />

Beispiel Parodontalindizes:<br />

- PSI (Parodontal-Screening-Index): Das Gebiss wird in sechs Abschnitte (Sextanten) aufgeteilt und bei jedem Zahn werden an<br />

sechs Stellen (mesiobuccal, buccal, disobuccal, mesiooral, oral, distoral) die Taschentiefen gemessen. Zudem werden der Zustand<br />

und die Blutungsneigung der Gingiva beurteilt. Für jeden Sextanten gilt der jeweils schlechteste Wert. Der Index gibt erste<br />

Informationen über den Schweregrad der Parodontalerkrankung und über den Behandlungsbedarf.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1000, 1010: nicht neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 4000 (wenn die Leistungen gleichen Zwecken dienen, andernfalls Begründung erforderlich, 3.<br />

Abrechnungsbestimmung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 1020)<br />

Erläuterungen<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 4000<br />

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