Kommentierung zur GOZ
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331 Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des<br />
Knochens, Auskratzen, Naht), als selbstständige<br />
Leistung<br />
Frontzahnbereich berechnungsfähig.<br />
Neben der Leistung nach der Nummer<br />
3300 sind die Leistungen nach den<br />
Nummern 3060 oder 3310 nicht<br />
berechnungsfähig.<br />
100 3310 Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten<br />
des Knochens, Auskratzen, Naht), als<br />
selbstständige Leistung, je<br />
Operationsgebiet (Raum einer<br />
zusammenhängenden Schnittführung)<br />
Die Leistung nach Nummer 3310 ist<br />
höchstens zweimal je Kieferhälfte oder<br />
Frontzahnbereich berechnungsfähig.<br />
Neben der Leistung nach Nummer 3310<br />
sind die Leistungen nach den Nummern<br />
3060 oder 3300 nicht berechnungsfähig.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu den Leistungen nach den Nummern 3300 und 3310:<br />
Die Leistungen nach den Nummern 3300 und 3310 werden auf ein Operationsgebiet bezogen, das als Raum einer zusammenhängenden<br />
Schnittführung definiert wird. Um mögliche unangemessene Mengenausweitungen zu begrenzen, können diese Leistungen höchstens<br />
zweimal je Sitzung und Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich berechnet werden. Die Nebeneinanderberechnung der Nachbehandlung und der<br />
chirurgischen Wundrevision sowie der Blutstillung nach der Nummer 3060 wird ausgeschlossen.<br />
Bei der Leistung nach der Nummer 3310 wird die Vorgabe „als selbstständige Leistung“ der <strong>GOZ</strong>alt Nr. 331 gestrichen. Der Ausschluss<br />
anderer kleiner operativer Leistungen erfolgt in der Abrechnungsbestimmung zu der Nummer 3200.<br />
Leistungsinhalt<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 3300<br />
Eine Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff kann das Auswechseln einer Tamponade, das Entfernen einer Naht, die Spülung<br />
oder das Abtupfen der Wunde u. a. sein.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 3310<br />
Eine chirurgische Wundrevision wird nötig, wenn die Wunde nach dem chirurgischen Eingriff nicht ordnungsgemäß ausheilt. Mögliche<br />
Komplikationen können sein:<br />
- Alveolitis: ein Koagulum bildet sich nicht oder es zerfällt. Es entsteht eine Entzündung, die pochende Schmerzen verursacht.<br />
- Scharfe Knochenkanten: sind verbliebene Alveolenränder oder Knochensepten, die Schmerzen und Perforationen der Schleimhaut<br />
verursachen können<br />
- u. a.<br />
3,5fach 12,80 €<br />
100 1,0fach 5,62 €<br />
2,3fach 12,94 €<br />
3,5fach 19,68 €<br />
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