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Kommentierung zur GOZ

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331 Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des<br />

Knochens, Auskratzen, Naht), als selbstständige<br />

Leistung<br />

Frontzahnbereich berechnungsfähig.<br />

Neben der Leistung nach der Nummer<br />

3300 sind die Leistungen nach den<br />

Nummern 3060 oder 3310 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

100 3310 Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten<br />

des Knochens, Auskratzen, Naht), als<br />

selbstständige Leistung, je<br />

Operationsgebiet (Raum einer<br />

zusammenhängenden Schnittführung)<br />

Die Leistung nach Nummer 3310 ist<br />

höchstens zweimal je Kieferhälfte oder<br />

Frontzahnbereich berechnungsfähig.<br />

Neben der Leistung nach Nummer 3310<br />

sind die Leistungen nach den Nummern<br />

3060 oder 3300 nicht berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 3300 und 3310:<br />

Die Leistungen nach den Nummern 3300 und 3310 werden auf ein Operationsgebiet bezogen, das als Raum einer zusammenhängenden<br />

Schnittführung definiert wird. Um mögliche unangemessene Mengenausweitungen zu begrenzen, können diese Leistungen höchstens<br />

zweimal je Sitzung und Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich berechnet werden. Die Nebeneinanderberechnung der Nachbehandlung und der<br />

chirurgischen Wundrevision sowie der Blutstillung nach der Nummer 3060 wird ausgeschlossen.<br />

Bei der Leistung nach der Nummer 3310 wird die Vorgabe „als selbstständige Leistung“ der <strong>GOZ</strong>alt Nr. 331 gestrichen. Der Ausschluss<br />

anderer kleiner operativer Leistungen erfolgt in der Abrechnungsbestimmung zu der Nummer 3200.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 3300<br />

Eine Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff kann das Auswechseln einer Tamponade, das Entfernen einer Naht, die Spülung<br />

oder das Abtupfen der Wunde u. a. sein.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 3310<br />

Eine chirurgische Wundrevision wird nötig, wenn die Wunde nach dem chirurgischen Eingriff nicht ordnungsgemäß ausheilt. Mögliche<br />

Komplikationen können sein:<br />

- Alveolitis: ein Koagulum bildet sich nicht oder es zerfällt. Es entsteht eine Entzündung, die pochende Schmerzen verursacht.<br />

- Scharfe Knochenkanten: sind verbliebene Alveolenränder oder Knochensepten, die Schmerzen und Perforationen der Schleimhaut<br />

verursachen können<br />

- u. a.<br />

3,5fach 12,80 €<br />

100 1,0fach 5,62 €<br />

2,3fach 12,94 €<br />

3,5fach 19,68 €<br />

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