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Zahnärzte (208 Seiten - 4,7 MB) - eazf

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Heilpraktiker/in<br />

Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten<br />

Die Rechtsprechung hat die Möglichkeiten für Zahnärztinnen und <strong>Zahnärzte</strong>, ganzheitliche medizinische oder medizinischästhetische<br />

Behandlungen durchzuführen, klar eingeschränkt. Folgende Behandlungen fallen beispielsweise unter die Erlaubnispflicht<br />

nach dem „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz):<br />

• Ausleitungsverfahren<br />

• Naturheilkunde<br />

• Kinesiologie<br />

• Neuraltherapie<br />

• Irisdiagnostik<br />

• Homöopathie<br />

• Infusionen<br />

• Psychotherapie<br />

• Medizinische Wirkungshypnosen<br />

• Mesotherapie<br />

• Akupunktur/Akupressur<br />

• Craniosacral-Therapie<br />

• Therapien nach Dorn Breuss<br />

• Chiropraktik<br />

• Puls- und Zungendiagnostik<br />

• Osteopathie<br />

• Phytotherapie/Spagyrik<br />

• Fußreflexzonenmassagen<br />

• Bioresonanztherapie<br />

• Hyaluronsäure/Botoxbehandlungen u.v.m.<br />

Um diese oder ähnliche Behandlungen und Therapien durchführen zu dürfen, müssen Sie entweder Ärztin oder Arzt bzw.<br />

Heilpraktikerin oder Heilpraktiker sein.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung ist der Nachweis einer zahnärztlichen Approbation. Es können auch hinreichend<br />

qualifizierte Dentalhygieniker/innen und Zahnmedizinische Fachassistent/innen (ZMF) zugelassen werden. Für die Teilnahme<br />

ist die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidend.<br />

Ausbildungsdauer, Kurstermine und Prüfungstermin<br />

Die Ausbildung beginnt jeweils im Februar eines Jahres und dauert 11 Monate. Der Unterricht findet hauptsächlich 14-tägig<br />

(zumeist jeweils Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr) statt, so dass der Praxisausfall gering<br />

gehalten wird. Kursorte sind – in Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis – München und/oder Nürnberg.<br />

Die Prüfungen werden im Regelfall durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Prüfung ist für Bayern und Baden-Württemberg<br />

zentralisiert. Prüfungstermine sind jeweils der 3. Mittwoch im März sowie der 2. Mittwoch im Oktober. Anmeldeschluss<br />

zur Prüfung ist für März der 31.12. des Vorjahres bzw. für Oktober der 30.06. des gleichen Jahres. Wann Sie sich für die Prüfung<br />

anmelden, bleibt Ihnen in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation und Ihrem persönlichen Lernpensum überlassen.<br />

Kurs- und Prüfungsgebühren<br />

Die Kursgebühr beträgt insgesamt EUR 5.200,00. Hinzu kommen eine Materialpauschale von EUR 300,00 sowie Kosten für<br />

die begleitende Literatur. In der Kursgebühr sind ausführliche Kursunterlagen, Übungsmaterial und eine Software mit dem<br />

Prüfungsfragenkatalog enthalten. Auch für Erfrischungsgetränke und Kaffee sowie bei Tageskursen ein Mittagessen fallen<br />

keine gesonderten Kosten an. Die Kursgebühr wird in vier Raten zur Zahlung fällig. Die Prüfungsgebühren erfahren Sie bei<br />

Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.<br />

Prüfungsablauf<br />

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen bzw. praktischen Teil. Das Bestehen des schriftlichen<br />

Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme. Die schriftliche Überprüfung umfasst 60 Fragen, die im Multiple-<br />

Choice-Verfahren zu beantworten sind. Dafür stehen 120 Minuten zur Verfügung. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen<br />

zutreffend zu beantworten. Die mündliche Überprüfung dauert pro Person etwa 45 Minuten.<br />

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