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Zahnärzte (208 Seiten - 4,7 MB) - eazf

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Gerichts- und Privatgutachten<br />

Koordination<br />

Unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Aktualisierung der<br />

Fachkunde im Strahlen schutz<br />

konzipiert<br />

Kursserie für an Gutachtertätigkeit<br />

interessierte Zahnärztinnen und <strong>Zahnärzte</strong><br />

Teilnehmerzahl: 40<br />

Kursgebühr: € 2.950,00<br />

Fortbildungspunkte: 77<br />

Curriculum Gerichts- und Privatgutachten<br />

Prof. Dr. Dr. Eberhard<br />

Fischer-Brandies<br />

Referent Gutachterwesen und<br />

Patientenberatung<br />

Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

Dozententeam<br />

Dr. Fritz Bauer<br />

Prof. Dr. Christoph Benz<br />

Dr. Christian Eschrich<br />

Prof. Dr. Ludger Figgener<br />

Kai-Uwe Herbst<br />

Dr. Thomas Leibig<br />

Dr. Janusz Rat<br />

Dr. Dr. Hans Theobald Schrems<br />

Dr. Armin Walter<br />

Prof. Dr. Winfried Walter<br />

Wissenschaftliche Leitung:<br />

Prof. Dr. Dr. Eberhard<br />

Fischer-Brandies<br />

Dr. Dr. Thomas Wiedemann<br />

Die gutachterliche Tätigkeit unterscheidet sich von der Arbeit eines Behandlers grundlegend:<br />

Während der Zahnarzt eine optimale Behandlung anstrebt und aus dem Spektrum<br />

der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten das seiner Überzeugung nach Beste für seinen<br />

Patienten auswählt, hat der Gutachter die Therapiefreiheit des Kollegen zu respektieren<br />

und darf einen Behandlungsfehler erst dann feststellen, wenn der zum Zeitpunkt der<br />

Behandlung gültige Mindeststandard unterschritten wurde. Bei festgestelltem Behandlungsfehler<br />

kommt es auf die Beurteilung der Kausalität für den eingetretenen Schaden<br />

an, die in Zivil- und Strafverfahren unterschiedlich definiert wird.<br />

Bei Honorierungsfragen ist zu klären, ob die Gebührenordnung korrekt angewendet wurde<br />

und ob die Grenze einer vertretbaren Liquidation überschritten wurde. Als Gerichtsgutachter<br />

ist der Zahnarzt Gehilfe des Gerichts und legt infolge seiner Sachkunde die medizinischen<br />

Fakten dar, damit das Gericht eine Entscheidung treffen kann. Als Gutachter im<br />

Schiedsverfahren versucht er darüber hinaus, einen akzeptablen Weg zu finden, um einen<br />

Gerichtsprozess zu vermeiden.<br />

Das Curriculum ist für berufserfahrene Zahnärztinnen und <strong>Zahnärzte</strong> ausgerichtet, die<br />

sich das Tätigkeitsfeld der Gutachtenerstellung erschließen wollen. Die vier Kursblöcke<br />

umfassen insgesamt 56 Unterrichtsstunden. Ziel ist die praxisnahe Vermittlung umfassender<br />

Kenntnisse im Bereich von Privat- und Gerichtsgutachten, der Strukturierung eines<br />

Gutachtens, der gutachterlichen Auswertung von Behandlungsunterlagen und der fachspezifischen<br />

gutachterlichen Stellungnahme. Der besondere Schwerpunkt des Curriculums<br />

liegt in der unmittelbaren Anwendung der erlangten Kenntnisse durch die Erstellung<br />

von Gutachten durch die Teilnehmer im Rahmen sogenannter Hausaufgaben und deren<br />

gemeinsamer Diskussion sowie in der Analyse von Fremdgutachten.<br />

Inhaltlich wird bei den Übungsgutachten das Fachgebiet (Konservierende Zahnheilkunde,<br />

Prothetik, Chirurgie, Implantologie, KfO), für das sich die Teilnehmer interessieren, nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt. Ferner erhalten Sie viele Informationen von unseren erfahrenen<br />

Dozenten aus der praktischen Tätigkeit im Umgang mit den Parteien, deren Rechtsanwälten,<br />

den Richtern und nicht zuletzt während der mündlichen Anhörung vor Gericht,<br />

in der die jeweils „unterlegene“ Partei versucht, Ihr Gutachten als „fehlerhaft“ zu entlarven.<br />

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