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<strong>Techniker</strong> Krankenkasse <br />
<strong>Newsletter</strong> <strong>Ausland</strong> November 2013<br />
Inhalt<br />
1. Ein- und Ausreise ....................................... 1<br />
1.1 Indonesien: Passende Beträge<br />
bereithalten ................................................. 1<br />
1.2 Panama: Kein Visum erforderlich, aber<br />
Flugtickets ................................................... 1<br />
1.3 Einreisebestimmungen Usbekistan ............. 2<br />
2. Sozialversicherung ..................................... 2<br />
2.1 Sozialversicherungsabkommen mit<br />
Uruguay ...................................................... 2<br />
3. Steuern ....................................................... 2<br />
3.1 Informationen zum Reisekostenrecht<br />
2014 ............................................................ 2<br />
4. Arbeitsrecht ................................................. 2<br />
4.1 Baustellenausweis in Finnland .................... 2<br />
5. Leben im <strong>Ausland</strong> ....................................... 3<br />
5.1 Die Schweiz leuchtet................................... 3<br />
6. Sonstiges .................................................... 3<br />
6.1 Work-Life-Balance-Index der OECD ........... 3<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wie geht es den Menschen, wie kommen sie mit den<br />
Herausforderungen des Lebens zurecht? Diesen<br />
Fragen ging die OECD in 34 Ländern nach. Lesen<br />
Sie mehr zum Work-Life-Balance-Index in dieser<br />
<strong>Newsletter</strong>ausgabe.<br />
Freundliche Grüße<br />
Ihr TK-Firmenkundenservice<br />
Sie haben Fragen zu einem unserer Themen?<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TK-<br />
Firmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter.<br />
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Weitere Information zum <strong>Ausland</strong>srecht finden Sie<br />
auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode<br />
213080).<br />
1. Ein- und Ausreise<br />
1.1 Indonesien: Passende Beträge bereithalten<br />
Touristen oder Geschäftsreisende, die keine<br />
Arbeitsaufnahme planen, können bei der Einreise<br />
nach Indonesien für 25 US-Dollar ein Visum<br />
für einen Aufenthalt von bis zu dreißig Tagen<br />
erhalten. Dabei ist das Rückflugticket vorzulegen.<br />
Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Bei Bezahlung<br />
in Euro wird das überzählige Rückgeld in indonesischen<br />
Rupiah (IDR) ausgegeben. Reisende<br />
sollten aus praktischen Gründen den Betrag daher<br />
bei der Einreise passend in US-Dollar (USD) bereithalten,<br />
auch weil der in Euro zu zahlende Betrag<br />
umgerechnet höher ist.<br />
Eine einmalige Verlängerung des 30-Tage-Visums<br />
für weitere 30 Tage ist möglich. Diese kann bei jeder<br />
Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde<br />
Imigrasi für 20 USD (200.000,- IDR) eingeholt<br />
werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60<br />
Tage zu erhalten. Wenn ein längerer Aufenthalt<br />
geplant ist, muss das Visum vor der Einreise beantragt<br />
werden.<br />
Für alle anderen Zwecke (zum Beispiel Erwerbsoder<br />
Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme<br />
als Redner), muss vor der Einreise bei<br />
der zuständigen indonesischen <strong>Ausland</strong>svertretung<br />
das entsprechende Visum eingeholt werden. Insbesondere<br />
eine journalistische Tätigkeit erfordert ein<br />
entsprechendes Visum vor der Einreise.<br />
Quelle: Auswärtiges Amt<br />
1.2 Panama: Kein Visum erforderlich, aber<br />
Flugtickets<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem<br />
Aufenthalt in Panama, der bis zu 180 Tage dauert,<br />
kein Visum. Sie müssen aber ein Reisedokument,<br />
das bei der Einreise noch mindestens<br />
drei Monate gültig ist, sowie ein gültiges Weiterreise-<br />
oder Rückflugticket vorlegen.<br />
Neben dem Rückflugticket nach Deutschland oder<br />
dem gültigen Weiterreiseticket auf dem Land- oder<br />
Luftweg muss auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis<br />
für das Land der Weiterreise vorgelegt werden. Ein<br />
Touristenvisum allein ist nicht ausreichend.
<strong>Newsletter</strong> <strong>Ausland</strong> November 2013 Seite 2<br />
Für länger dauernde Aufenthalte wie Praktika oder<br />
Freiwilligeneinsätze sollte rechtzeitig Kontakt mit der<br />
Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden.<br />
Weiterführende Informationen gibt es auch auf der<br />
Website der Migrationsbehörde von Panama.<br />
Quelle: Auswärtiges Amt<br />
1.3 Einreisebestimmungen Usbekistan<br />
Ausländer müssen sich in Usbekistan innerhalb<br />
von drei Tagen bei der Verwaltung für Ein-/<br />
Ausreise und Staatsbürgerschaft des jeweiligen<br />
Stadtbezirks anmelden.<br />
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen<br />
Visum möglich. Es muss vor Reiseantritt beantragt<br />
werden und wird durch die <strong>Ausland</strong>svertretungen<br />
der Republik Usbekistan in Deutschland für<br />
einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck<br />
erteilt. Dies geschieht bei Dienst- oder Geschäftsreisenden<br />
innerhalb von drei Werktagen. Die Visa<br />
haben eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr.<br />
Es muss weder eine Einladung noch Hotelbuchung<br />
nachgewiesen werden.<br />
Nach der Einreise müssen sich die Reisenden innerhalb<br />
von drei Tagen bei der Verwaltung für Ein-<br />
/Ausreise und Staatsbürgerschaft (UVViOG) des<br />
jeweiligen Stadtbezirks registrieren lassen. Von<br />
dieser Regelung sind nur Diplomaten ausgenommen.<br />
Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das<br />
Hotel die Registrierung. Bei einem Aufenthalt bei<br />
Familienangehörigen oder Bekannten müssen diese<br />
vor der Visabeantragung ihre Einladung beim<br />
UVViOG zur Beglaubigung und anschließend bei<br />
der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums<br />
vorlegen. Das usbekische Außenministerium<br />
vergibt daraufhin eine Telexnummer und übermittelt<br />
sie der usbekischen <strong>Ausland</strong>svertretung, bei der das<br />
Visum beantragt wird.<br />
Bei einer Einreise mit einem Touristenvisum kann<br />
eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Es wird<br />
dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich<br />
der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es<br />
nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich<br />
in Usbekistan zu ändern.<br />
Quelle: Auswärtiges Amt<br />
2. Sozialversicherung<br />
2.1 Sozialversicherungsabkommen mit Uruguay<br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Uruguay<br />
ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.<br />
Auf diese Weise wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen<br />
beider Länder innerhalb der jeweiligen<br />
Rentenversicherungssysteme sichergestellt und<br />
koordiniert.<br />
Das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen<br />
sieht vor, dass Arbeitnehmer, die lediglich<br />
vorübergehend im jeweils anderen Staat eingesetzt<br />
sind, im Rentensystem ihres Heimatlandes bleiben<br />
können. Der Zeitraum der Entsendung kann in diesem<br />
Fall bis zu 24 Kalendermonate betragen.<br />
Auch bei längeren Arbeitsaufenthalten im jeweils<br />
anderen Staat unterliegen Arbeitnehmer nur noch<br />
einer Sozialversicherungspflicht. Doppelversicherungen<br />
werden somit vermieden. Und durch die<br />
Zusammenrechnung der Versicherungszeiten im<br />
<strong>Ausland</strong> und jenen ihres Heimatlandes können künftig<br />
Deutsche aus uruguayischen Versicherungszeiten<br />
Rentenansprüche erwerben. Gleiches gilt für<br />
Entsendungen aus Uruguay.<br />
Das am 4. April 2013 unterzeichnete Abkommen ist<br />
nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der<br />
Europäischen Union gelten. Es bedarf noch der<br />
Zustimmung der parlamentarischen Gremien in<br />
beiden Staaten.<br />
Quelle: Auswärtiges Amt<br />
3. Steuern<br />
3.1 Informationen zum Reisekostenrecht<br />
2014<br />
Mit Schreiben vom 30. September 2013 hat das<br />
Bundesfinanzministerium die Finanzbehörden<br />
ausführlich darüber informiert, welche Grundsätze<br />
bei der steuerlichen Beurteilung von Reisekosten<br />
der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014<br />
anzuwenden sind.<br />
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung<br />
der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen<br />
Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S.<br />
285, BStBl I S. 188) wurden die bisherigen Bestimmungen<br />
zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet.<br />
Mit den am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes<br />
werden diese Regelungen erstmals angewendet.<br />
Das Finanzministerium hat darum mit den<br />
obersten Finanzbehörden der Länder erörtert, wie<br />
diese Regelungen umgesetzt werden sollen. Das<br />
Ergebnis wurde in einem 52-seitigen Rundschreiben<br />
mitgeteilt.<br />
Quelle: Bundesfinanzministerium<br />
4. Arbeitsrecht<br />
4.1 Baustellenausweis in Finnland<br />
Wer auf einer finnischen Baustelle arbeitet,<br />
muss seit dem 1. September 2013 einen Baustellenausweis<br />
mit Steuernummer vorweisen können.<br />
Finnlands Regierung hat sich die Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit im Bausektor auf die Fahnen geschrieben.<br />
Darum muss de facto jeder, der auf einer<br />
sogenannten "gemeinsamen Baustelle" arbeitet,<br />
sichtbar einen Ausweis mit seiner Steuernummer<br />
tragen. Die rechtliche Grundlage dieser Regelung<br />
sind die Gesetze Nr. 363/2013 (Lag om ändring av<br />
lagen om beskattningsförfarande / Laki verotusmenettelystä<br />
annetun lain muuttamisesta) und Nr.
Seite 3 <strong>Newsletter</strong> <strong>Ausland</strong> November 2013<br />
364/2013 (Lag om ändring av arbetarskyddslagen /<br />
Laki työturvallisuuslain muuttamisesta).<br />
Eine "gemeinsame Baustelle" (gemensam byggarbetsplats)<br />
ist eine Baustelle, auf der mehrere Arbeitgeber<br />
oder selbstständige Unternehmer gleichzeitig<br />
oder nacheinander tätig werden. Nach § 52b Arbetarskyddslagen<br />
muss der Generalunternehmer oder<br />
der Unternehmer, der hauptsächlich für die Durchführung<br />
des Bauprojekts zuständig ist, ein kontinuierlich<br />
aktualisiertes Verzeichnis der dort tätigen<br />
Arbeitnehmer und Selbständigen führen. Gibt es<br />
einen solchen Unternehmer nicht, muss der Bauherr<br />
das Verzeichnis führen.<br />
Dieses muss insbesondere folgende Angaben enthalten:<br />
• Vor- und Nachname, Geburtstag und Steuernummer<br />
der Arbeitnehmer und/oder Selbstständigen;<br />
• Datum, an dem der Arbeitnehmer und/oder<br />
Selbstständige die Arbeit auf der Baustelle aufnimmt<br />
und beendet;<br />
• Name des Arbeitgebers und dessen finnische<br />
Umsatzsteuernummer (FO-Nummer/Y-tunnus)<br />
oder eine entsprechende ausländische Nummer;<br />
• Name und Kontaktinformationen des Vertreters<br />
im Sinne von § 4a des finnischen Arbeitnehmerentsendegesetzes<br />
(Gesetz Nr. 1146/1999)<br />
(Lagen om utstationerade arbetstagare / Laki<br />
lähetetyistä työntekijöistä).<br />
Selbstständige Unternehmer sind verpflichtet, demjenigen,<br />
der das Verzeichnis zu führen hat, diese<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 53 Arbetarskyddslagen).<br />
Unternehmen, die auf einer gemeinsamen Baustelle<br />
arbeiten, müssen dem Generalunternehmer oder<br />
dem Unternehmer, der hauptsächlich für die Durchführung<br />
des Bauprojekts zuständig ist, die Angaben<br />
zu ihren Arbeitnehmern übermitteln. Dieser leitet sie<br />
dann an die Steuerbehörden weiter. Das Gleiche gilt<br />
für den selbständig Tätigen (§ 15b Absatz 2 Lagen<br />
om beskattningsförfarande).<br />
Informationen zu den neuen Vorhalte- und Informationsregelungen<br />
haben die finnischen Steuerbehörden<br />
in englischer Sprache bereitgestellt.<br />
Quelle: Germany Trade and Invest (GTAI)<br />
5. Leben im <strong>Ausland</strong><br />
5.1 Die Schweiz leuchtet<br />
Autofahrer, die ab dem 1. Januar 2014 in der<br />
Schweiz tagsüber ohne Licht fahren, müssen bei<br />
einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von<br />
ungefähr 40 Schweizer Franken rechnen. Das<br />
entspricht etwa 33 Euro.<br />
Zulässig sind Tagfahrleuchten oder - falls diese nicht<br />
vorhanden sind - das Abblendlicht. Mit der Maßnahme<br />
soll die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht<br />
werden. Experten argumentieren, dass neben anderen<br />
Autofahrern vor allem Fußgänger und Radfahrer<br />
beleuchtete Fahrzeuge besser erkennen können.<br />
Außerdem plant die Schweiz, zum Jahresanfang<br />
2014 ihre Promille-Regelung zu verschärfen. Für<br />
Führerscheininhaber auf Probe, Fahrlehrer und<br />
andere Berufskraftfahrer soll dann eine strikte Promille-Grenze<br />
von 0,1 gelten. Generell bliebe das<br />
Limit aber bei 0,5. Ob die Gesetzesänderung bereits<br />
zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt, ist bislang nicht<br />
sicher.<br />
Quelle: ADAC<br />
6. Sonstiges<br />
6.1 Work-Life-Balance-Index der OECD<br />
Wie geht es den Menschen, wie kommen sie mit<br />
den Herausforderungen des Lebens zurecht?<br />
Das will die Organisation für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Better-Life-Index<br />
herausfinden, der die Lebens- und<br />
Arbeitsumstände in ihren 34 Mitgliedsländern<br />
plus Brasilien und Russland vergleicht.<br />
Die Daten stammen aus eigenen Umfragen oder<br />
kommen von den jeweiligen Statistikämtern.<br />
Der Index erlaubt es, das Wohlbefinden der Menschen<br />
in den jeweiligen Staaten miteinander zu<br />
vergleichen. Dies geschieht anhand von elf Indikatoren,<br />
die die OECD als essentiell identifiziert hat.<br />
Dazu zählt neben Faktoren wie Wohnen, Arbeit,<br />
Einkommen, Ausbildung, Gesundheit, Sicherheit,<br />
Umwelt und ziviles Engagement auch die Work-Life-<br />
Balance.<br />
Gerade Familien sind nach Aussagen der OECD<br />
besonders betroffen, wenn es darum geht, einen<br />
tragfähigen Ausgleich zwischen Arbeit und Alltagsleben<br />
zu finden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das<br />
zeitliche Arbeitsvolumen. Der Anteil der Arbeitnehmer,<br />
die mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten,<br />
ist in den OECD-Staaten allerdings nicht sehr<br />
hoch. Nur in der Türkei arbeiten mehr als 46 Prozent<br />
der Menschen mehr als 50 Stunden in der Woche,<br />
gefolgt von Mexico (29 Prozent) und Israel (20<br />
Prozent).<br />
Je länger Menschen arbeiten, um so weniger Zeit<br />
haben sie zudem für andere Aktivitäten wie Freizeit<br />
und Regeneration (Essen, Schlafen, etc.). Im<br />
Durchschnitt arbeitet ein Mensch in den OECD-<br />
Staaten 1.776 Stunden im Jahr und widmet fast<br />
zwei Drittel des Tages (62 Prozent), also nahezu 15<br />
Stunden seiner Regeneration und Freizeit. Frauen,<br />
die im Durchschnitt weniger Stunden bezahlt arbeiten,<br />
haben deswegen aber nicht mehr Freizeit. Denn<br />
während Männer im Durchschnitt der OECD-Staaten<br />
131 Minuten am Tag mit unbezahlter Arbeit (Kochen,<br />
Reinigen, Kinderbetreuung) verbringen, sind<br />
es bei den Frauen 279 Minuten.<br />
Quelle: OECD