Botschaft zum Entlastungsprogramm - Toggenburger Tagblatt Online
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Kantonsrat St.Gallen 33.13.09<br />
<strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013<br />
<strong>Botschaft</strong> und Entwurf der Regierung vom 30. April 2013<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Ausgangslage 6<br />
1.1 Finanzielle Ausgangslage 6<br />
1.2 Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons 7<br />
1.3 Entwicklungsszenarien 7<br />
1.4 Vorgaben des Kantonsrates 8<br />
1.4.1 Laufende Rechnung 8<br />
1.4.2 Investitionsrechnung 8<br />
1.5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 9<br />
1.6 Stand der pendenten Aufträge aus dem Sparpaket II 9<br />
1.6.1 Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen 9<br />
1.6.2 Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule 10<br />
1.6.3 Fusion der Spitalverbunde 3 und 4 10<br />
1.6.4 Immobilienstrategie Spitäler 11<br />
1.6.5 Definition und Einhaltung von Minimalstandards bei Strassenbauprojekten und im<br />
Strassenunterhalt 12<br />
1.6.6 Definition und Einhaltung von Bau- und Flächenstandards im Hochbaubereich 13<br />
1.7 Aufträge aus dem Projekt Aufgabenerfüllung 13<br />
1.8 Vorgehen für die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 14<br />
1.9 Finanzpolitische Leitlinien und Grundsatzüberlegungen 15<br />
1.9.1 Schuldenbremse und Abschreibungsregeln 15<br />
1.9.2 Vermögensaufwertungen 16<br />
2 Aktualisierung der Finanzplanwerte 19<br />
3 <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 im Überblick 21<br />
4 Entlastungsmassnahmen 22<br />
5 Finanzielle und personelle Auswirkungen der Massnahmen 44<br />
5.1 Auswirkungen auf die Gemeinden 44<br />
5.1.1 Gemeinden insgesamt 44<br />
5.1.2 Stadt St.Gallen 45<br />
5.1.3 Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden 46<br />
5.2 Ertragsseitige Massnahmen 46
5.3 Personelle Auswirkungen 47<br />
5.4 Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen 49<br />
6 Ersatzmassnahmen 51<br />
6.1 Bedeutung der Ersatzmassnahmen 51<br />
6.2 Zusammenstellung der einzelnen Ersatzmassnahmen 51<br />
7 Nicht im <strong>Entlastungsprogramm</strong> weiterverfolgte Massnahmen 57<br />
7.1 Von Kürzungen ausgenommene Leistungsbereiche 57<br />
7.2 Separat zu prüfende strukturelle Massnahmen 58<br />
8 Massnahmenvorschläge aus dem Sounding-Board 59<br />
9 Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke 62<br />
9.1 Übergangsmassnahme 62<br />
9.2 Bezug aus dem Eigenkapital 62<br />
10 Finanzplanung nach der Umsetzung der Massnahmen 63<br />
11 Parlamentarische Vorstösse im Kontext <strong>zum</strong> EP 2013 64<br />
11.1 Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen" 65<br />
11.2 Motion 42.12.22 "Generationenfonds" 65<br />
11.3 Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag" 66<br />
11.4 Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum" 67<br />
12 Weiteres Vorgehen 67<br />
13 Antrag 68<br />
Kantonsratsbeschluss über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 (EP 2013) 69<br />
Anhang 1<br />
Anhang 1.1<br />
Anhang 1.2<br />
Anhang 1.3<br />
Anhang 2<br />
Anhang 3<br />
Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />
Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />
Beschreibung der Leistungsbereiche<br />
Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />
Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen<br />
Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />
Beilage Fusion der Spitalverbunde 3 und 4<br />
2
Zusammenfassung<br />
Gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014-2016 des Kantons St.Gallen weist die laufende<br />
Rechnung des Staatshaushalts für die kommenden Jahre Defizite von jährlich rund 120 bis 160<br />
Mio. Franken aus:<br />
in Mio. Fr.<br />
Voranschlag<br />
2013<br />
AFP<br />
2014<br />
AFP<br />
2015<br />
AFP<br />
2016<br />
Aufwand der laufenden Rechnung 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />
Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />
Bezug freies Eigenkapital 80.0 - - -<br />
Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung 27.0 161.2 131.2 122.1<br />
Zwischen 2013 und 2016 steigen der Aufwand und Ertrag um je rund 400 Mio. Franken. In diesen<br />
Zahlen bereits berücksichtigt ist die Entlastungswirkung der Sparpakete I und II, welche den<br />
Haushalt dauerhaft um rund 90 bzw. 210 Mio. Franken entlasten. 1 Ebenfalls eingerechnet ist die<br />
in den Jahren 2012 und 2013 erfolgte Wiederanhebung des Steuerfusses von 95 auf 115 Prozentpunkte.<br />
Im Gegensatz <strong>zum</strong> Voranschlag 2013, der einen Bezug von freiem Eigenkapital in<br />
der Höhe von 80 Mio. Franken enthält, sind in den Planwerten der Jahre 2014 bis 2016 keine<br />
Bezüge aus dem freiem Eigenkapital enthalten.<br />
Mit dem Rechnungsabschluss 2012 hat sich die Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung<br />
etwas verbessert. Insgesamt dürften die Defizite der Jahre 2014 bis 2016 um rund 40 Mio. bis 48<br />
Mio. Franken tiefer ausfallen als im AFP 2014-2016 ausgewiesen. Auch wenn diese Korrekturen<br />
das Haushaltsungleichgewicht vermindern, sind in den Jahren 2014 bis 2016 noch Defizite von<br />
75 bis 120 Mio. Franken pro Jahr zu erwarten. Der Haushalt weist also nach wie vor ein strukturelles<br />
Defizit auf.<br />
Der Bestand an freiem Eigenkapital belief sich Ende 2012 auf gut 320 Mio. Franken und wird<br />
aufgrund der mit dem Voranschlag 2013 beschlossenen Bezüge bis Ende 2013 auf rund 210<br />
Mio. Franken sinken. Damit können die erwarteten Defizite noch maximal bis ins Jahr 2015 mit<br />
Reserven gedeckt werden. Anschliessend müssten zwingend die Steuern erhöht werden, wenn<br />
es nicht gelingt, den gesetzlich vorgeschriebenen Budget- und Rechnungsausgleich anderweitig<br />
herbeizuführen.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die Stabilisierung des Staatshaushalts höchste Priorität. Das nun<br />
vorliegende <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 (EP 2013) ist in den letzten Monaten in einem intensiven<br />
Entscheidungsprozess entstanden und basiert auf umfangreichen Abklärungsarbeiten und einer<br />
grundlegenden Leistungsüberprüfung aller staatlichen Aufgabenbereiche. Mit dem EP 2013 soll<br />
der Haushalt nachhaltig saniert werden, so dass in naher Zukunft keine weiteren Sparpakete und<br />
auch keine weiteren Steuererhöhungen notwendig werden sollten.<br />
Im Rahmen der Erarbeitung des EP 2013 liess die Regierung durch das Finanzdepartement einen<br />
Bericht zu den finanziellen Grundlagen des Kantons St. Gallen erstellen. Im Gegensatz <strong>zum</strong><br />
Sparpaket II wurden für das EP 2013 keine Fremdgutachten eingeholt. Über ein sogenanntes<br />
Sounding-Board hat die Regierung eine Vertretung des Kantonsrates frühzeitig in die Arbeiten<br />
des EP 2013 einbezogen.<br />
Das EP 2013 erreicht im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 164.6 Mio. Franken<br />
und übertrifft damit die Entlastungsvorgabe des Kantonsrates von 150 Mio. Franken deutlich. Es<br />
setzt sich aus Entlastungsmassnahmen (inkl. ertragsseitige Massnahmen) von 107 Mio. Franken,<br />
1<br />
Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes (Sparpaket I, 33.11.09) und Massnahmen<br />
zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II, 33.12.09).<br />
3
einer Pauschalkorrektur (Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen) von 10.0 Mio. Franken und<br />
Aktualisierungen im Umfang von 47.6 Mio. Franken zusammen.<br />
in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />
Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />
Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />
davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />
Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />
Total Entlastungsvolumen 82.4 126.2 164.6<br />
Nicht Bestandteil des EP 2013 ist eine zeitlich befristete Übergangsmassnahme von 25 Mio. bzw.<br />
17 Mio. Franken in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Bezug aus dem freien Eigenkapital von<br />
78.8 Mio. Franken zur Schliessung der Finanzierungslücke im Jahr 2014. Unter Ausklammerung<br />
anderweitiger Veränderungen resultiert nach Umsetzung des EP 2013 im Jahr 2015 ein geringer<br />
Ertragsüberschuss von 20 Mio. Franken bzw. im Jahr 2016 ein solcher von knapp 60 Mio. Franken.<br />
Die Gemeinden sind von den einzelnen Entlastungsmassnahmen unterschiedlich betroffen. Insgesamt<br />
werden die Gemeinden durch die Entlastungsmassnahmen (E1-E65) um rund 3.1 Mio.<br />
Franken entlastet. Unter Berücksichtigung der belastenden Effekte aus der Vorlage "II. Nachtrag<br />
<strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" ergibt sich<br />
für die Gemeinden eine Nettobelastung von 0.7 Mio. Franken im Jahr 2016.<br />
Das mit dem AFP 2014-2016 ausgewiesene durchschnittliche bereinigte jährliche Aufwandwachstum<br />
beträgt 2.6 Prozent. Wird das EP 2013 in der vorliegenden Form umgesetzt, kann die<br />
entsprechende Aufwandsteigerung auf jährlich 1.4 Prozent gesenkt werden.<br />
Ein Grossteil der Entlastungsmassnahmen lässt sich ohne Gesetzesänderungen umsetzen. Zu<br />
16 Massnahmen sind Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Die entsprechenden Gesetzesanpassungen<br />
werden dem Kantonsrat im Rahmen einer separaten Sammelbotschaft unterbreitet.<br />
4
Herr Präsident<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Vorlage <strong>Botschaft</strong> und Entwurf <strong>zum</strong> "<strong>Entlastungsprogramm</strong><br />
2013".<br />
5
1 Ausgangslage<br />
1.1 Finanzielle Ausgangslage<br />
Gemäss AFP 2014-2016 des Kantons St.Gallen weist die laufende Rechnung des Staatshaushalts<br />
für die kommenden Jahre Defizite von jährlich rund 120 bis 160 Mio. Franken aus:<br />
in Mio. Fr.<br />
Voranschlag<br />
2013<br />
AFP<br />
2014<br />
AFP<br />
2015<br />
AFP<br />
2016<br />
Aufwand der laufenden Rechnung 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />
Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />
Bezug freies Eigenkapital 80.0 - - -<br />
Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung 27.0 161.2 131.2 122.1<br />
Zwischen 2013 und 2016 steigen der Aufwand und Ertrag um je rund 400 Mio. Franken. In diesen<br />
Zahlen bereits berücksichtigt ist die Entlastungswirkung der Sparpakete I und II, welche den<br />
Haushalt dauerhaft um rund 90 bzw. 210 Mio. Franken entlasten. 2 Ebenfalls eingerechnet ist die<br />
in den Jahren 2012 und 2013 erfolgte Wiederanhebung des Steuerfusses von 95 auf 115 Prozentpunkte.<br />
Mit dem Rechnungsabschluss 2012 hat sich die Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung<br />
etwas verbessert. Das ausgewiesene Defizit der laufenden Rechnung beläuft sich auf 5.3 Mio.<br />
Franken 3 und liegt damit nicht nur unter dem budgetierten Defizit von 28.4 Mio. Franken, sondern<br />
vor allem auch unter dem Defizit der mutmasslichen Rechnung von 71.6 Mio. Franken. Letzteres<br />
basierte auf dem Informationsstand von Mitte 2012 und war eine zentrale Grundlage sowohl für<br />
die Erstellung des Voranschlags 2013 als auch des AFP 2014-2016.<br />
Die Analyse des Rechnungsabschlusses 2012 zeigt, dass 25 Mio. Franken der Differenz zwischen<br />
Rechnungsabschluss und mutmasslicher Rechnung von dauerhafter Natur sind. Es betrifft<br />
dies im Wesentlichen die Bereiche kantonaler Steuerertrag, innerkantonale Hospitalisationen und<br />
Sonderschulen. Darüber hinaus sind gemäss aktuellen Informationen die Planwerte in weiteren<br />
Bereichen dauerhaft um rund 20 Mio. Franken nach unten zu korrigieren. Insgesamt dürften die<br />
Defizite der Jahre 2014 bis 2016 um rund 40 Mio. bis 48 Mio. Franken tiefer ausfallen als im AFP<br />
2014-2016 ausgewiesen (vgl. Kapitel 2, Aktualisierung der Finanzplanwerte).<br />
Auch wenn diese Korrekturen das Haushaltsungleichgewicht vermindern, sind in den Jahren<br />
2014 bis 2016 Defizite von 75 bis 120 Mio. Franken pro Jahr zu erwarten. Der Haushalt weist<br />
also nach wie vor ein strukturelles Defizit auf.<br />
Der Bestand an freiem Eigenkapital belief sich Ende 2012 auf gut 320 Mio. Franken und wird<br />
aufgrund der mit dem Voranschlag 2013 beschlossenen Bezüge bis Ende 2013 auf rund 210<br />
Mio. Franken sinken. Damit können die erwarteten Defizite noch maximal bis ins Jahr 2015 mit<br />
Reserven gedeckt werden. Anschliessend müssten zwingend die Steuern erhöht werden, wenn<br />
es nicht gelingt, den gesetzlich vorgeschriebenen Budget- und Rechnungsausgleich anderweitig<br />
herbeizuführen.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die Stabilisierung des Staatshaushalts höchste Priorität. Das nun<br />
vorliegende EP 2013 ist in den letzten Monaten in einem intensiven Entscheidungsprozess entstanden<br />
und basiert auf umfangreichen Abklärungsarbeiten und einer grundlegenden Leistungsüberprüfung<br />
aller staatlichen Aufgabenbereiche. Mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 soll der<br />
2<br />
3<br />
Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes (Sparpaket I, 33.11.09) und Massnahmen<br />
zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II, 33.12.09).<br />
Im ausgewiesenen Rechnungsabschluss eingerechnet ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapital von 200 Mio. Franken.<br />
Wir dieser Bezug ausgeklammert, beträgt das (effektive) Defizit 205.3 Mio. Franken.<br />
6
Haushalt nachhaltig saniert werden, so dass in naher Zukunft keine weiteren Sparpakete und<br />
auch keine weiteren Steuererhöhungen notwendig werden sollten.<br />
1.2 Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons<br />
Im Vorfeld zu den Arbeiten im Projekt "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013"<br />
liess die Regierung einen Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons erstellen.<br />
Der Bericht vom 5. Februar 2013 zeichnet für den Zeitraum 2000 bis 2016 die Entwicklung der<br />
kantonalen Aufwendungen und Einnahmen nach, beschreibt das finanzielle Verhältnis des Kantons<br />
mit dem Bund bzw. den Gemeinden und zeigt in Szenarien die Auf- und Abwärtsrisiken für<br />
die künftige Haushaltentwicklung auf.<br />
Die Analyse der Aufwendungen zeigt die Bedeutung der drei grossen Aufgabenbereiche Bildung,<br />
Gesundheit und soziale Wohlfahrt. Diese Bereiche machen heute zusammen über 60 Prozent<br />
des massgebenden Nettoaufwands aus. Während die Dynamik ab 2013 zwar abflacht, nehmen<br />
die Bereiche Gesundheit und soziale Wohlfahrt weiterhin zu. Im Bildungsbereich ist in den nächsten<br />
Jahren gesamthaft ein leichter Kostenrückgang zu erwarten.<br />
Auf der Ertragsseite haben die <strong>zum</strong> Zeitpunkt von hohen Ertragsüberschüssen beschlossenen<br />
Steuerentlastungen und die markant tieferen Gewinnausschüttungen der Nationalbank den<br />
Haushalt stark belastet. Die Wiederanhebung des Steuerfusses in zwei Schritten von 95 auf 115<br />
Prozentpunkte, macht diese Einbrüche – <strong>zum</strong> Preis einer schlechteren Platzierung im interkantonalen<br />
Steuerwettbewerb – nur teilweise wett.<br />
Ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Belastungen des Kantonshaushalts der letzten Jahre ist<br />
Änderungen im Bundesrecht zuzuschreiben. 2008 wurde mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs<br />
und der Aufgabenteilung (NFA) das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen neu geregelt.<br />
Auch wenn der Kanton St.Gallen von diesem Systemwechsel insgesamt profitiert hat, zeigt<br />
sich im Rückblick, dass die Besserstellung nur etwa halb so hoch ausgefallen ist wie ursprünglich<br />
angenommen. In den nächsten Jahren dürfte sich der Vorteil zudem zusehends verringern.<br />
In den letzten Jahren hat der Bundesgesetzgeber den unteren Staatsebenen überdies grosse<br />
und stark wachsende Aufgabenbereiche übertragen sowie kostspielige Regelwerke vorgegeben.<br />
Dies betrifft insbesondere die Einführung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 und die neue Spitalfinanzierung<br />
im Jahr 2012. Allein diese beiden Neuerungen haben im Kanton zu jährlichen<br />
Mehrkosten von rund 120 Mio. Franken geführt.<br />
Schliesslich wurde der Kantonshaushalt durch Lastenverschiebungen von den Gemeinden an<br />
den Kanton beeinflusst. Erhöhungen des innerkantonalen Finanzausgleichs sowie der Steueranteile<br />
der Gemeinden bei gleichzeitig sinkenden Kostenbeteiligungen der Gemeinden in verschiedenen<br />
Aufgabengebieten haben seit dem Jahr 2000 dazu geführt, dass Lasten im Umfang von<br />
netto rund 160 Mio. Franken auf den Kanton verschoben worden sind. Dieses Ungleichgewicht<br />
wurde mit den Sparpaketen I und II nur teilweise korrigiert.<br />
Für die Verwaltungsgebühren wurde die Ertragsentwicklung im Postulatsbericht „Öffentliche Abgaben<br />
im Kanton St.Gallen“ (40.12.02) eingehend untersucht. Dieser kommt <strong>zum</strong> Schluss, dass<br />
die höheren Gebührenerträge weniger auf steigende Tarife, sondern primär auf höhere Fallzahlen<br />
zurückzuführen sind.<br />
1.3 Entwicklungsszenarien<br />
Die künftige Haushaltsentwicklung ist wesentlichen Unsicherheiten unterworfen. Hierzu zählen in<br />
erster Linie die unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch politische und gesellschaftliche<br />
Unwägbarkeiten. Der Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons<br />
zählt in einem Negativszenario die wichtigsten Abwärtsrisiken auf:<br />
7
Mehrbelastung<br />
in Mio. Franken<br />
Ertragsseitige Risiken:<br />
• Schwächere Dynamik bei den Steuererträgen (20 Prozent tieferes<br />
Durchschnittswachstum als in den Planwerten) 36.6<br />
• Begrenzung des Pendlerabzugs 13.0<br />
• Wegfall der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank 40.4<br />
• Geringere Vermögenserträge aus Beteiligungen im Finanz- und<br />
Verwaltungsvermögen 11.7<br />
• Schwächere Dynamik bei den Beiträgen aus dem Bundesfinanzausgleich (NFA) 3.0<br />
Aufwandseitige Risiken:<br />
• Stärkere Aufwanddynamik bei den Ergänzungsleistungen (20 Prozent<br />
höheres Durchschnittswachstum als in den Planwerten) 5.3<br />
• Stärkere Aufwanddynamik bei den inner- und ausserkantonalen Hospitalisationen 11.4<br />
• Höhere Ausfinanzierungskosten bei der Verselbständigung der Versichertenkasse<br />
des Staatspersonals bzw. der Lehrerversicherungskasse 3.2<br />
In der Summe führen diese Abwärtsrisiken zu einer Mehrbelastung der Rechnung von über 120<br />
Mio. Franken. Sie bilden das Gegenstück zu den im Grundlagenbericht ebenfalls dargestellten<br />
Aufwärtsrisiken, die sich insgesamt auf rund 80 Mio. Franken belaufen. Werden die im Abschnitt<br />
1.1 bzw. Kapitel 2 erläuterten Aktualisierungen der AFP-Zahlen berücksichtigt, beträgt das durchschnittliche<br />
Defizit in den Jahren 2014 bis 2016 rund 90 Mio. Franken und die Bandbreite für das<br />
zu erwartende Defizit 10 bis 210 Mio. Franken. 4<br />
1.4 Vorgaben des Kantonsrates<br />
1.4.1 Laufende Rechnung<br />
Mit Beschluss vom 26. Februar 2013 hat der Kantonsrat im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />
des AFP 2014-2016 die Regierung eingeladen, mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong> und der<br />
Leistungsüberprüfung 2013 ein Massnahmenpaket mit einem Entlastungsvolumen von wenigstens<br />
150 Mio. Franken vorzulegen. Die Entlastung in der laufenden Rechnung ist ohne Steuerfusserhöhung<br />
und tarifarische Steuererhöhung zu erreichen.<br />
Mit dem EP 2013 wird bis im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von über 164.6 Mio. Franken<br />
erzielt. Davon entfallen 117 Mio. Franken auf nachhaltige Entlastungsmassnahmen und 47.6 Mio.<br />
Franken entfallen auf die Aktualisierung der Planwerte. Das EP 2013 übertrifft damit die Vorgabe<br />
des Kantonsrates (vgl. Kapitel 2ff.). Diese höhere Entlastungswirkung ist indes nötig, um die im<br />
vorhergehenden Abschnitt 1.3 aufgeführten Negativentwicklungen bei Bedarf wenigstens teilweise<br />
auffangen zu können.<br />
1.4.2 Investitionsrechnung<br />
In Bezug auf die Höhe des Investitionsvolumens ist für die Regierung nach wie vor die kantonsrätliche<br />
Vorgabe vom Februar 2011 mit einer Zielgrösse für die Neuinvestitionen von 180 Mio.<br />
Franken im Fünfjahresdurchschnitt massgebend.<br />
Das Investitionsprogramm 2014-2023, welches von der Regierung am 2. April 2013 verabschiedet<br />
wurde, liegt mit Fünfjahresdurchschnitten von 60 Mio. Franken (2014), 50 Mio. Franken<br />
(2015) und 128 Mio. Franken (2016) im Rahmen der erwähnten Zielvorgabe. Bis 2023 sind Neuinvestitionen<br />
in folgendem Umfang vorgesehen (Fünfjahresdurchschnitte):<br />
4<br />
Aufgerechnet auf das im AFP 2014-2016 ausgewiesene durchschnittliche Defizit von 140 Mio. Franken bewegt sich<br />
das zu erwartende Defizit in einem Bereich von 60 bis 260 Mio. Franken.<br />
8
in Mio. Fr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />
Total Neuinvestitionen<br />
pro Jahr<br />
Laufender 5-<br />
Jahres-Schnitt<br />
(Voranschlagsjahr +<br />
4 Vorjahre)<br />
26 64 430 193 299 299 30 374 160 10<br />
60 50 128 152 202 257 250 239 232 175<br />
1.5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Das EP 2013 konnte vor dem Hintergrund eines sich stabilisierenden bzw. leicht aufhellenden<br />
wirtschaftlichen Umfelds erarbeitet werden. Die Schweizer Wirtschaft befindet sich gegenwärtig in<br />
einer Phase geringen Wachstums; 2012 wuchs die Wirtschaft um 1 Prozent. Gemäss den Einschätzungen<br />
der Expertengruppe für Konjunkturprognosen des Bundes stehen die Chancen für<br />
ein anziehendes Wirtschaftswachstum im Verlauf dieses und des nächsten Jahres gut. 5 Die Expertengruppe<br />
rechnet für 2013 mit einem realen BIP-Wachstum von 1.3 Prozent und für 2014 mit<br />
einer Beschleunigung auf 2.1 Prozent.<br />
Diese besseren Aussichten sind mit ein Grund für die Verbesserung der Planzahlen, da sie insbesondere<br />
höhere Steuererträge erwarten lassen. Die aufgehellten Konjunkturperspektiven stützen<br />
sich neben der anhaltend stabilen Inlandkonjunktur vor allem auf die besseren Aussichten für<br />
den Aussenhandel, was gerade für den Kanton St.Gallen mit einer in vielen Teilen unter Druck<br />
geratenen Exportwirtschaft von Bedeutung ist. Die bisher erfolgreiche Verhinderung einer Eskalation<br />
der Euro-Schuldenkrise liess an den Finanzmärkten und bei Unternehmen und Konsumenten<br />
die Zuversicht vielerorts zurückkehren. Die globale Konjunktur dürfte in der Folge an Fahrt gewinnen.<br />
Die Abhängigkeit der besseren Konjunkturprognosen von der Exportwirtschaft bringt allerdings<br />
auch erhebliche Unsicherheiten mit sich. So gehen vom weiteren Verlauf der Bewältigung der<br />
Schuldenkrise in den Euro-Ländern, der ungelösten Schuldenproblematik in weiteren Industrieländern<br />
und der verbreitet sehr expansiven Geldpolitik grosse Risiken aus. Sollten sich die Verhältnisse<br />
im negativen Sinn entwickeln, ist mit grossen Verwerfungen in den Rahmenbedingungen<br />
für die Schweizer Wirtschaft und entsprechend auch für die öffentliche Hand zu rechnen.<br />
1.6 Stand der pendenten Aufträge aus dem Sparpaket II<br />
Bei der Verabschiedung des Sparpakets II im Juni 2012 hat der Kantonsrat der Regierung verschiedene<br />
Aufträge für Überprüfungen und Abklärungen erteilt. Die Umsetzung einer grossen<br />
Zahl von Massnahmen und Abklärungen erfolgte bereits im Rahmen der Erarbeitung des Voranschlags<br />
2013 (vgl. <strong>Botschaft</strong>, Kapitel 3.3) und des AFP 2014-2016 (vgl. <strong>Botschaft</strong>, Kapitel 2.4 und<br />
2.5).<br />
1.6.1 Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton<br />
St.Gallen<br />
Der Bericht über Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen<br />
vom 22. Oktober 2012 klärt folgende Fragen:<br />
a) Entwicklung der Gebühren von Wirtschaftspartnern an der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte<br />
Wissenschaften, sowie an der Hochschule für Technik Buchs (NTB);<br />
5<br />
Vgl. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Konjunkturtendenzen Frühjahr 2013.<br />
9
) Prüfung analoger Massnahmen wie K26 6 bei der FHS St.Gallen und der NTB.<br />
Der Bericht zeigt, dass beide Hochschulen bereits Gebühreneinnahmen aus solchen Arbeiten<br />
erwirtschaften. An der FHS St.Gallen liegen diese bei rund 700'000 Franken jährlich. An der NTB<br />
fallen die Einnahmen mit 24'000 bis 45'000 Franken je Jahr deutlich tiefer aus. Die Unterschiede<br />
begründen sich auf folgenden Gegebenheiten: Unterschiedliche Anzahl an Studierenden, Grösse<br />
des Einzugsgebietes sowie die unterschiedlichen Fachgebiete. Eine weitere Gebührenerhöhung<br />
wird von beiden Schulleitungen als kontraproduktiv beurteilt, weil dies aufgrund der Preiselastizität<br />
bei den KMU-Wirtschaftspartnern zu einem Rückgang an Studierendenarbeiten führen würde.<br />
Schliesslich gilt es zu bedenken, dass diese studentischen Arbeiten in erster Linie im Sinn einer<br />
Übung Teil des Studiums darstellen. Deshalb sind die didaktischen Ziele solcher Projekte, nämlich<br />
die Anwendung des erworbenen Wissens in einer konkreten Problemstellung aus der Praxis<br />
sowie die daraus resultierenden Lerneffekte, höher zu gewichten als mögliche (geringfügige)<br />
Mehreinnahmen (ausführlicher Bericht vgl. Anhang 2).<br />
1.6.2 Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />
Mit dem Bericht über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule wird die Massnahme "Streichung<br />
des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft geprüft. Dargestellt werden insbesondere<br />
die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen auf die Berufsfachschulen.<br />
Der Bericht listet die wichtigsten Argumente auf, welche für bzw. gegen die Beibehaltung der<br />
Wirtschaftsmittelschule sprechen. Ausserdem werden die finanziellen Folgen, die sich aus der<br />
Schliessung der Wirtschaftsmittelschule ergeben würden, dargestellt. Dazu wird mit verschiedenen<br />
Szenarios gearbeitet. Unabhängig vom gewählten Szenario ist jedoch zu erwarten, dass den<br />
Einsparungen bei den Mittelschulen erhebliche Mehraufwendungen bei den Berufsfachschulen<br />
gegenüberstehen, weil an diesen zusätzliche Klassen, insbesondere Berufsmaturitätsklassen, zu<br />
bilden wären.<br />
Die Regierung empfiehlt, von einer vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule abzusehen<br />
und den Lehrgang in seiner heutigen Ausprägung grundsätzlich weiterzuführen. In ihrer<br />
Wahrnehmung sind die Argumente zur Erhaltung der Wirtschaftsmittelschule stärker zu gewichten<br />
als jene, welche für die Abschaffung sprechen. Der Gegenwert des Ausbildungsgangs ist<br />
grösser als dessen Kosten. Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, das Angebot auf die<br />
beiden Standorte Kantonsschule am Brühl St.Gallen und Sargans zu beschränken. An den Kantonsschulen<br />
Heerbrugg und Wattwil soll der Lehrgang somit nicht mehr geführt werden. Für die<br />
Regionen Rheintal, Linth-See und Toggenburg bedeutet dies zwar einen Abbau des Bildungsangebotes;<br />
unter Inkaufnahme eines längeren Schulweges haben aber weiterhin alle interessierten<br />
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, diesen Lehrgang zu besuchen (ausführlicher Bericht<br />
vgl. Anhang 3).<br />
1.6.3 Fusion der Spitalverbunde 3 und 4<br />
Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) der Zürcher Hochschule für angewandte<br />
Wissenschaften (ZHAW) wurde mit der Prüfung der Auswirkungen einer Fusion anstelle einer<br />
engen Kooperation beauftragt. Das WIG kommt in seinen Empfehlungen <strong>zum</strong> Schluss, dass eine<br />
Fusion der Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg sowohl aus Sicht der beteiligten<br />
Spitäler als auch aus Sicht des Kantons St.Gallen nicht sinnvoll sei. Es bestehe noch ein gewisses<br />
Potenzial in einer engeren Kooperation, allerdings seien die Möglichkeiten limitiert. Die Ressourcen<br />
für eine Effizienzverbesserung sollten besser für Lösungen, welche alle Spitalverbunde<br />
betreffen, eingesetzt werden.<br />
Das WIG begründet seine Empfehlung damit, dass<br />
6<br />
"K26 Hochschule für Technik Rapperswil (HSR): Einführung von Gebühren für die Durchführung von Studien-, Bachelor-<br />
und Masterarbeiten zu Lasten der Wirtschaftspartner".<br />
10
• eine engere Kooperation im Vergleich zu einer Fusion ein annähernd gleiches Potenzial bei<br />
geringeren Risiken und Kosten ergibt;<br />
• bereits erfolgreiche Kooperationen zwischen den Spitalverbunden Linth und Fürstenland<br />
Toggenburg bestehen und das zusätzliche Synergiepotential einer Fusion gering sei;<br />
• Kosteneinsparungen nur bei einer Konzentration des Leistungsangebots erreicht werden<br />
können, was eine Abwanderung von Patientinnen und Patienten in das Kantonsspital<br />
St.Gallen oder in ausserkantonale Spitäler zur Folge haben kann, was für den Kanton sogar<br />
mit höheren Kosten (höhere Baserate) verbunden sein könnte;<br />
• sich aus Qualitätssicht keine Fusion aufdrängt (die beobachtete Sterblichkeit liegt gemäss<br />
Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei verschiedenen Messthemen unter<br />
der erwarteten Sterblichkeit und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten ist hoch);<br />
• die Bevölkerung des Linthgebiets auf die Region Oberer Zürichsee und nicht in Richtung<br />
Toggenburg/Fürstenland ausgerichtet ist und freie Spitalwahl herrscht;<br />
• die Akzeptanz einer Fusion bei Belegschaft und Kader kaum gegeben ist und die Identifikation<br />
mit der jeweils anderen Region fehlt;<br />
• der Spitalverbund Fürstenland Toggenburg bereits enge Vernetzungen mit dem Kantonsspital<br />
St.Gallen aufweist und deshalb die Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg nicht<br />
isoliert herausgegriffen werden sollten.<br />
Das WIG ist der Auffassung, dass bei einer Kooperation im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen<br />
noch ein gewisses Potenzial besteht (ausführlicher Bericht vgl. Beilage).<br />
Im Grundsatz teilt die Regierung die Empfehlungen des WIG, welche die bestehende Netzwerkstrategie<br />
stützen, und befürwortet eine enge Kooperation anstelle einer Fusion der Spitalverbunde<br />
Linth und Fürstenland Toggenburg. Eine Fusion wäre mit verschiedenen Risiken verbunden.<br />
Der Bericht des WIG stützt die aktuelle Strategie und zeigt, dass sich aufgrund der Qualität ebenfalls<br />
keine Fusion aufdrängt. Eine engere Kooperation und die Fortführung der Netzwerkbildung<br />
über alle Spitalverbunde versprechen vergleichbare Ergebnisse, die aber schneller erzielt werden<br />
können. Das Potential einer engeren Kooperation im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen<br />
soll durch die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 weiter<br />
ausgeschöpft werden. In die Kooperationsüberlegungen soll weiterhin das Kantonsspital<br />
St.Gallen einbezogen werden, weil der Lead bei Netzwerklösungen über mehrere oder alle Spitalverbunde<br />
jeweils beim Kantonsspital St.Gallen liegt. Zudem kann die Frage einer möglichen<br />
Kooperation oder Fusion des Spitals Linth mit ausserkantonalen Spitälern (v.a. Männedorf und<br />
Lachen) aufgrund der neuen Spitalfinanzierung und des damit verbundenen Wettbewerbs wieder<br />
stärker in den Vordergrund rücken.<br />
Auf eine Fusion der Spitalverbunde Linth und Fürstenland-Toggenburg ist deshalb zu verzichten.<br />
1.6.4 Immobilienstrategie Spitäler<br />
Zahlreiche Kantone der Deutschschweiz haben die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung<br />
(SR 832.10, abgekürzt KVG) im Zusammenhang mit der Einführung der neuen<br />
Spitalfinanzierung <strong>zum</strong> Anlass genommen, die Eigentumsverhältnisse der Immobilien von kantonalen<br />
Spitälern zu überprüfen. Vor der Gesetzesrevision war die Mehrzahl der öffentlichen Spitäler<br />
Mieter von Immobilien, die sich in kantonalem Eigentum befanden. Die Neubeurteilung des<br />
Immobilieneigentums vor dem Hintergrund der neuen Spitalfinanzierung führte jedoch in den<br />
Jahren 2011 und 2012 zu einer Übertragung der Immobilien in acht Deutschschweizer Kantonen.<br />
In den Kantonen Thurgau, Solothurn und Zürich (für das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital<br />
Winterthur) ist eine Übertragung vorgesehen.<br />
Die Regierung befürwortet auch für die st.gallischen Spitalverbunde eine Übertragung der Immobilien.<br />
Dies bedingt jedoch die Klärung verschiedener Fragen. Es sind die zu übertragenden (betriebsnotwendigen)<br />
Spitalliegenschaften zu definieren und festzulegen, ob nur die Gebäude (Baurechtsvariante)<br />
oder auch das Land übertragen werden. Ebenso sind der Übertragungswert und<br />
11
der Umgang mit einem allfälligen Aufwertungsgewinn festzulegen. Die Immobilien können als<br />
Sacheinlage, was zu einer Erhöhung des Dotationskapitals des Kantons führt, oder gegen ein<br />
kantonales Darlehen übertragen werden. Bei der Übertragung stellt sich auch die Frage nach der<br />
Finanzierung der Übertragungskosten sowie des Umgangs mit angefangenen Bauten und Projekten.<br />
Diese können sowohl durch den Kanton zu Ende geführt und danach den Spitalverbunden<br />
übertragen oder auf das Übertragungsdatum abgegrenzt und durch die Spitalverbunde in eigener<br />
Verantwortung zu Ende geführt werden. Werden die Gebäude im Baurecht übertragen, sind alle<br />
Einzelheiten des Baurechtsvertrags (z.B. Baurechtszins, Dauer, Heimfall) festzulegen.<br />
Die Klärung dieser Fragen setzt aufwändige und zeitintensive Abklärungen und Bewertungen<br />
(v.a. betreffend Ermittlung der Gebäudewerte) voraus. Diese Abklärungen dürfen nicht zur Verschiebung<br />
der geplanten Spitalbauvorlagen führen, da bei einer weiteren Verzögerung mit teuren<br />
baulichen Überbrückungsmassnahmen gerechnet werden muss. Die Sanierung der Spitäler hat<br />
hohe Priorität; eine weitere Verschiebung der Spitalbauten ist nicht zu verantworten.<br />
Eine Übertragung der Spitalimmobilien im Rahmen des EP 2013 hätte für die Jahre 2014 bis<br />
2016 eine Verschlechterung für den Staatshaushalt zur Folge, da derzeit die Einnahmen aus der<br />
Nutzungsentschädigung die Aufwendungen für Abschreibungen und für Bauten und Renovationen<br />
übersteigen. Eine Übertragung hat auch keine Auswirkungen auf den Umfang der geplanten<br />
Bauvorhaben. Die Bauvorhaben sollen deshalb – wie in den Kantonen Thurgau, Solothurn oder<br />
Zürich - unabhängig von der Frage einer allfälligen Immobilienübertragung umgesetzt werden.<br />
Der Kantonsrat soll noch in diesem Jahr von der Auslegeordnung zu den Spitalimmobilien Kenntnis<br />
nehmen können. Die Regierung unterbreitet deshalb dem Kantonsrat auf die Junisession<br />
2013 einen Grundlagenbericht zu Ausgangslage, offenen Fragen und dem weiteren Vorgehen<br />
bei einer Übertragung der Spitalimmobilien, damit bereits an der Septembersession die Beratung<br />
dieses Berichts erfolgen kann. Der Bericht soll alle Grundsatzfragen aufzeigen, die sich bei einer<br />
Übertragung stellen und im Rahmen einer späteren <strong>Botschaft</strong> zu beantworten sein werden.<br />
1.6.5 Definition und Einhaltung von Minimalstandards bei Strassenbauprojekten<br />
und im Strassenunterhalt<br />
Beim Kantonsstrassennetz handelt es sich um ein intaktes System, das rund um die Uhr in Betrieb<br />
sein muss. Dies bedingt einen systematischen baulichen Unterhalt. Wird dieser Unterhalt<br />
vernachlässigt, ist mit einem Zerfall der Infrastruktur zu rechnen. Dabei ist zu beachten, dass der<br />
Verschleiss nicht linear sondern progressiv verläuft. Ein so eingehandelter Rückstand ist nur mit<br />
einem erhöhten Mitteleinsatz wieder aufzuholen. Um einen solchen Rückstand zu verhindern wird<br />
die Erneuerung der Strasseninfrastruktur mittels einer rollenden Planung auf der Basis der aktualisierten<br />
Strassenzustandserfassungen sicher gestellt.<br />
Die verschiedenen Anspruchsgruppen haben unterschiedliche Vorstellungen über anzuwendende<br />
Standards im Kantonsstrassenbau. Grundsätzlich gelten die übergeordneten schweizerischen<br />
Normen. Um diese zu vereinheitlichen und zu präzisieren, haben Baudepartement und Tiefbauamt<br />
die dazu notwenigen Richtlinien und Weisungen erlassen. Es sind folgende Vorgaben für die<br />
Planung, Projektierung und Ausführung zwingend anzuwenden:<br />
• Schweizerische Normen:<br />
- Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS);<br />
- Normen des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (sia).<br />
• Kantonale Weisungen und Richtlinien:<br />
- baulicher Standard von Kantonsstrassen;<br />
- Normalien Strassenbau;<br />
- Randbedingungen für Strassenraumgestaltungen;<br />
- Leitfaden zu Kernfahrbahnen;<br />
- Merkblatt Gestaltung Kreiselinnenraum;<br />
12
- Standardaufbauten Beläge;<br />
- Abzugssystem bei Belägen;<br />
- Anforderungen statische Berechnungen;<br />
- Anforderungen Betonbau;<br />
- Normalien Kunstbauten;<br />
- diverse technische Grundlagen;<br />
- diverse Projektvorlagen und Ausschreibungsgrundlagen.<br />
Um die unkomplizierte und zielführende Zusammenarbeit zwischen dem Baudepartement und<br />
den beauftragten Ingenieurbüros zu fördern und auch Dritte (Gemeinden) profitieren zu lassen,<br />
sind alle diese Unterlagen im Internet veröffentlicht und <strong>zum</strong> Download bereit gestellt.<br />
Die im Kanton St.Gallen angewandte Standardisierungspraxis führt im Resultat zu einem ebenso<br />
kostenbewussten wie qualitativ befriedigenden Bau und Unterhalt der St.Galler Kantonsstrassen.<br />
Dementsprechend nimmt der Kanton St.Gallen in den kantonalen Benchmarks auch regelmässig<br />
einen Spitzenplatz ein.<br />
Auf die erwähnten Standards im Kantonsstrassenbau wird auch in der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> 16. Strassenbauprogramm<br />
(2014 bis 2018) vom 17. April 2013 hingewiesen (36.13.02). Vergleiche hierzu<br />
die entsprechenden Ausführungen im Kapitel 3.1.1.<br />
1.6.6 Definition und Einhaltung von Bau- und Flächenstandards im Hochbaubereich<br />
Das Hochbauamt beschäftigt sich im Rahmen des laufenden Aufbaus eines zeitgemässen Immobilienmanagements<br />
mit Nachdruck und in enger Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen<br />
mit der Definition und der Festlegung von verbindlichen Bau- und Flächenstandards innerhalb<br />
der Kantonsverwaltung und der angegliederten Anstalten. Die Regierung wird dem Kantonsrat<br />
mit dem anfangs 2014 vorliegenden Bericht <strong>zum</strong> Postulat 43.10.12 "Bauinvestitionen: Anpassungen<br />
bei den Investitionsprozessen im Hoch- und Tiefbau" über das Ergebnis dieser Arbeiten ausführlich<br />
Bericht erstatten. Ausdrücklich gilt es hervorzuheben, dass sich das Hochbauamt bereits<br />
heute insbesondere bei der Planung von Schul- und Spitalbauten an vorab mit den Nutzern vereinbarten<br />
Standards ausrichtet. Dies trifft namentlich auf die aktuellen Spitalbauprojekte wie auch<br />
auf das Projekt "Ausbau und Sanierung Kantonsschule Sargans" zu.<br />
1.7 Aufträge aus dem Projekt Aufgabenerfüllung<br />
In Ergänzung <strong>zum</strong> Projekt Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (AT) wurde im Jahr<br />
2011 das Projekt Aufgabenerfüllung (AE) in Angriff genommen. Ziel dieses Auftrags war einerseits<br />
die erneute Überprüfung der Verbundaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden gemäss<br />
Auftrag des Kantonsrates. Andererseits sollten Verbesserungspotenziale – Vermeidung von<br />
Doppelspurigkeiten, Vereinfachung der Prozesse usw. – bei Gemeinde- und Kantonsaufgaben<br />
aufgezeigt werden. Im Weiteren umfasste der Auftrag die Erarbeitung einer Zusammenstellung<br />
über die Verschiebung von Aufgaben und deren Finanzierung bzw. über die Verschiebung von<br />
finanziellen Mittel zwischen Kanton und Gemeinden, welche unter anderem auch eine wichtige<br />
Basis für den Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons St.Gallen bildete. Für<br />
die Analyse wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe aus Vertretern von Kanton und Gemeinden<br />
mit diesem Auftrag eingesetzt.<br />
Während rund drei Monaten wurden 79 Themenfelder näher analysiert und Empfehlungen dazu<br />
erarbeitet, die Verschiebung von Aufgaben und Finanzen aufgearbeitet sowie ein Schema für die<br />
Bewertung und Berechnung eines Kostenteilers bei Verbundaufgaben geprüft. Aufgrund der<br />
knapp bemessenen Zeit für die Erarbeitung des Auftrags konnten verschiedene Themenfelder<br />
nur grundsätzlich überprüft werden. Es konnten nicht in jedem Fall abschliessende Lösungen<br />
aufgezeigt werden. Die Analysen zeigten, dass beide Staatsebenen ihre Aufgaben professionell<br />
13
und mit viel Engagement erfüllen, dass bei der Aufgabenerfüllung indessen durchaus noch Verbesserungspotenzial<br />
besteht.<br />
In der Folge setzte die Regierung für die Umsetzung auf Ebene Kanton eine Arbeitsgruppe ein,<br />
welche mit der Koordination der Abklärungen betraut wurde. Dabei galt es insbesondere, die<br />
erforderliche Abstimmung mit den Arbeiten am Sparpaket II sowie mit weiteren Projekten, darunter<br />
auch die Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs, sicherzustellen. Die Prüfung aller<br />
Themenfelder erfolgte aufgrund einer Priorisierung in drei Tranchen durch die jeweils zuständigen<br />
Departemente. Die weiteren Arbeiten für die ersten beiden Tranchen mit höchster zeitlicher<br />
und inhaltlicher Priorität konnten im Lauf des Jahres 2012 weitgehend abgeschlossen werden.<br />
Die Regierung nahm von den Ergebnissen Kenntnis und legte die umzusetzenden Massnahmen<br />
fest. Die Bearbeitung der dritten Tranche wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen in das<br />
Projekt „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ integriert.<br />
Verschiedene Massnahmen wurden nach einer vertieften Prüfung verworfen, andere wurden im<br />
Rahmen des Sparpakets II oder des Voranschlags 2013 bereits umgesetzt. Einige Themenbereiche<br />
werden im Projekt „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ wieder aufgegriffen.<br />
Zudem ist davon auszugehen, dass einzelne Vorschläge im Rahmen der Massnahme E66<br />
„Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen“ nochmals näher zu prüfen sind. Für einige Bereiche<br />
liegt die Zuständigkeit für die Detailprüfung und die Umsetzung schliesslich auf der Ebene der<br />
Gemeinden.<br />
Es ist vorgesehen, nach Abschluss der noch ausstehenden Arbeiten eine Auswertung zur Umsetzung<br />
zu erstellen.<br />
1.8 Vorgehen für die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013<br />
Die Arbeiten im Projekt "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013" wurden im Oktober<br />
2012 nach Verabschiedung des Voranschlags 2013 aufgenommen. Die Regierung beauftragte<br />
das Finanzdepartement mit der federführenden Bearbeitung bzw. Vorbereitung folgender<br />
Arbeitsschritte (Projektphasen):<br />
• Allgemeine Grundlagen erarbeiten;<br />
• Spezifische Grundlagen zu den einzelnen Leistungsbereichen erarbeiten ;<br />
• Diskussion und Entscheide in der Regierung;<br />
• Beratung der Vorlage im Kantonsrat.<br />
In der ersten Projektphase wurden mit dem Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des<br />
Kantons (vgl. Kapitel 1.2) und der Definition der massgebenden Handlungsleitsätze die allgemeinen<br />
Grundlagen erarbeitet. Konkret legte die Regierung folgende Grundsätze fest:<br />
• Frühzeitige Einbindung des Kantonsrates im Rahmen eines "Sounding-Boards";<br />
• Enger Einbezug der Generalsekretärenkonferenz in die Grundlagenerarbeitung und Entscheidvorbereitung;<br />
• Analyse und Diskussion des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s auf Basis der Leistungsbereiche der<br />
Departementsstrategien;<br />
• Grundsätzliche und dauerhafte Überprüfung aller Leistungsbereiche;<br />
• Umfassende Aufarbeitung der finanziellen Ausgangslage zu Beginn der Projektarbeiten.<br />
In der zweiten Projektphase arbeiteten die Departemente und die Staatskanzlei die spezifischen<br />
Grundlagen für die einzelnen Leistungsbereiche auf. Im Gegensatz <strong>zum</strong> Sparpaket II, für dessen<br />
Erarbeitung in verschiedenen Bereichen externe Gutachten in Auftrag gegeben wurden, wurden<br />
dieses Mal keine Fremdgutachten erstellt.<br />
Entsprechend dem Grundsatz, dass die Diskussion von Entlastungsmassnahmen auf Basis einer<br />
grundlegenden Überprüfung der Staatstätigkeit geführt werden sollte, wurden die Departemente<br />
14
eauftragt, sämtliche ihrer (bereits früher definierten) Leistungsbereiche 7 von Grund auf zu analysieren<br />
und bezüglich Erforderlichkeit, Umfang und Qualität der Leistungserbringung zu hinterfragen.<br />
Für jeden Leistungsbereich war sodann aufzuzeigen, was vorzukehren wäre, um den<br />
Nettoaufwand je Leistungsbereich um 10 bzw. 25 Prozent zu reduzieren.<br />
Basierend auf dieser Auslegeordnung führte die Regierung in mehreren Klausuren und Sitzungen<br />
die Diskussion zu den notwendigen Anpassungen in den Leistungsbereichen und beauftragte in<br />
der Folge die Departemente und die Staatskanzlei, die konkreten Entlastungsmassnahmen mit<br />
den entsprechenden Entlastungswirkungen auszuarbeiten. Sie hielt dabei die Departemente dazu<br />
an, den Fokus auf strukturelle und dauerhaft wirkende Massnahmen zu richten.<br />
Die Regierung hat den Kantonsrat über ein sogenanntes Sounding-Board bzw. eine Vertretung<br />
des Kantonsrates frühzeitig in die Arbeiten des EP 2013 einbezogen. In mehreren Sitzungen<br />
informierte sie das Gremium über das geplante Vorgehen, den Stand der Arbeiten und die getroffenen<br />
Vorentscheide. Diese Zusammenarbeit erlaubte es den Mitgliedern des Sounding-Boards<br />
bzw. den Fraktionen, bereits in der Entstehungsphase des EP 2013 Entlastungsvorschläge einzubringen.<br />
8 Die Regierung auf der anderen Seite gewann frühzeitig Hinweise sowohl zu den allgemeinen<br />
Zielsetzungen und Vorstellungen des Kantonsrates <strong>zum</strong> EP 2013 als auch zu den<br />
spezifischen Auffassungen zu einzelnen Entlastungsmassnahmen und der politischen Umsetzbarkeit<br />
des vorgeschlagenen Pakets.<br />
1.9 Finanzpolitische Leitlinien und Grundsatzüberlegungen<br />
Ziel des EP 2013 ist die dauerhafte Stabilisierung des Staatshaushalts. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />
muss zunächst das strukturelle Defizit beseitigt werden. Darüber hinaus ist mittelfristig<br />
auch wieder ein Bestand an freiem Eigenkapital aufzubauen, der es erlaubt, vorübergehende<br />
Schwankungen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite abzufedern.<br />
Aus Sicht der Regierung kann die Stabilisierung des Haushalts nicht über eine weitere Anpassung<br />
bei den Steuern erfolgen. Bereits die Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent auf das<br />
Jahr 2013 hat den Kanton St.Gallen im Steuerwettbewerb wieder empfindlich geschwächt. So<br />
lässt das vom Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht (IFF-HSG) erstellte Steuermonitoring<br />
2012 in einer Simulation für das Jahr 2013 erwarten, dass der Kanton St.Gallen im Bereich<br />
der natürlichen Personen bei den am stärksten betroffenen Einkommensklassen bis auf den viertletzten<br />
Platz aller Kantone zurückfallen wird.<br />
1.9.1 Schuldenbremse und Abschreibungsregeln<br />
Für die Regierung ist es ebenfalls keine ernsthafte Option, eine höhere Verschuldung in Kauf zu<br />
nehmen. Das bewährte System der Schuldenbegrenzung im Kanton St.Gallen soll auch in Zukunft<br />
beibehalten werden. Neben dem Erfordernis des Budget- und Rechnungsausgleichs gemäss<br />
Art. 61 und 64 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) geht damit insbesondere ein<br />
Festhalten an den Abschreibungsregeln gestützt auf Art. 10 der Finanzhaushaltsverordnung<br />
(sGS 831.1) einher. Demgemäss sind Investitionsausgaben bis 9 Mio. Franken innert 5 Jahren<br />
und Investitionsausgaben ab 9 Mio. Franken innert 10 Jahren zu Lasten der laufenden Rechnung<br />
abzuschreiben bzw. zu tilgen.<br />
Mit dem Sparpaket II wurde für die anstehenden Bauvorhaben am Kantonsspital und den vier<br />
Regionalspitälern Grabs, Linth, Wattwil und Altstätten die Abschreibungsfrist auf 25 Jahre verlängert<br />
(Massnahme S1). Diese Lockerung wurde damit begründet, dass dadurch die anstehende<br />
Investitionsspitze in der gegenwärtigen Haushaltssituation bewältigbar würde, <strong>zum</strong>al landesweit<br />
eine Abschreibungsdauer für Spitalimmobilien von 33 1/3 Jahren gilt.<br />
7<br />
8<br />
Die Leistungsbereiche wurden im Rahmen der Ausarbeitung der Departementsstrategien 2010 definiert. Sie umfassen<br />
inhaltlich zusammenhängende Aufgabengebiete und weichen von der aus der Rechnungslegung bekannten institutionellen<br />
Gliederung teilweise ab.<br />
Vgl. Ausführungen im Kapitel 8 der <strong>Botschaft</strong>.<br />
15
Gleichzeitig mit der Verlängerung der Abschreibungsfrist wurde mit dem Sparpaket II auch der<br />
Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns bei allen Investitionsvorhaben um ein Jahr verschoben<br />
(Massnahme S2). Dadurch werden alle Investitionen künftig ein Jahr später abgeschrieben. Mit<br />
dieser Massnahme konnte eine weitere vorübergehende Entlastung der laufenden Rechnung<br />
erzielt werden.<br />
Weitergehenden Anpassungen des Abschreibungsregimes steht die Regierung ablehnend gegenüber.<br />
Dies aus zwei Gründen: Erstens können Lockerungen der Abschreibungsregelung die<br />
laufende Rechnung nur vorübergehend entlasten. Bei gleichbleibendem Investitionsniveau bleibt<br />
die Abschreibungsbelastung langfristig unverändert. Zweitens führen längere Abschreibungsbzw.<br />
Tilgungsfristen zu einer Erhöhung der Verschuldung. Eine höhere Verschuldung wiederum<br />
führt langfristig zu steigenden Zinslasten, womit weniger Mittel für anderweitige Aufgabenerfüllungen<br />
zur Verfügung stehen. Auf lange Sicht bringt eine Lockerung der Abschreibungsregelung<br />
demnach eine Mehrbelastung der laufenden Rechnung mit sich.<br />
1.9.2 Vermögensaufwertungen<br />
Schliesslich lehnt die Regierung auch Korrekturen im Bereich der Bewertung der staatlichen<br />
Vermögenswerte ab. Zwar führte die Aufwertung von Finanz- oder Verwaltungsvermögen zu einer<br />
Erhöhung des Eigenkapitals. Der Aufwertungserfolg wäre allerdings nicht frei verfügbar, sondern<br />
müsste einer Neubewertungsreserve zugewiesen werden, aus der die aufgewerteten Vermögenswerte<br />
künftig wieder abgeschrieben werden könnten. 9 Ein Beispiel veranschaulicht den<br />
Mechanismus:<br />
Würde das Verwaltungsvermögen um 1 Mrd. Franken aufgewertet, nähme das Eigenkapital<br />
ebenfalls um 1 Mrd. Franken zu (vgl. nachstehende Grafik). Gleichzeitig müsste das aufgewertete<br />
Verwaltungsvermögen innert 10 Jahren abgeschrieben werden. Dies belastete die laufende<br />
Rechnung jährlich mit zusätzlichen Abschreibungen von 100 Mio. Franken. Entsprechend höher<br />
würde das jährliche Defizit, welches aufgrund der Schuldenbremse (zulässig ist derzeit ein Budgetdefizit<br />
von rund 30 Mio. Franken) wiederum mit Bezügen aus dem Eigenkapital gedeckt werden<br />
müsste. Um diese Eigenkapitalbezüge sicherstellen zu können, müsste der Bewertungserfolg<br />
entsprechend reserviert werden, so dass unter dem Strich keine Erhöhung des frei verfügbaren<br />
Eigenkapitals resultieren würde.<br />
9<br />
Die Einlage des Aufwertungserfolgs in eine entsprechende Neubewertungsreserve wäre auch gemäss Empfehlungen<br />
des für die öffentliche Hand massgebenden harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erforderlich.<br />
16
Von den Effekten auf das Eigenkapital abgesehen, ist das Potenzial für Aufwertungen ohnehin<br />
begrenzt. Im Bereich des Finanzvermögens werden die grösseren Kapitalanlagen mehrheitlich<br />
bereits <strong>zum</strong> Verkehrswert bilanziert. Mit dem Wert Null bilanziert bzw. vollständig abgeschrieben<br />
sind nur jene Kapitalanlagen, deren Handelbarkeit nicht gegeben bzw. stark eingeschränkt ist<br />
oder deren Bedeutung gering ist. Aufwertungspotenzial besteht grundsätzlich bei den Liegenschaften,<br />
wo im Bereich des vorsorglichen Landerwerbs periodische Folgebewertungen durchgeführt<br />
werden könnten. Daraus entstehende Aufwertungserfolge müssten indes wiederum in eine<br />
Bewertungsreserve eingelegt werden, um die jeweils für die entsprechenden Bauvorhaben gewährten<br />
Sonderkredite, welche die Landerwerbskosten umfassen, einhalten zu können.<br />
Im Bereich des Verwaltungsvermögens werden neue Vermögenswerte zu Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellkosten bilanziert und anschliessend entsprechend den erwähnten Abschreibungsregeln<br />
abgeschrieben. Darlehen und Beteiligungen werden <strong>zum</strong> Einstandspreis bewertet und, sofern<br />
sich keine Verluste einstellen oder abzeichnen, nicht abgeschrieben. Mit der Einführung von<br />
HRM2 wären Aufwertungen im Verwaltungsvermögen im Prinzip möglich, um Überabschreibungen,<br />
die aus finanzpolitischen Gründen erfolgten, rückgängig zu machen. In der Folge wären<br />
dann die Abschreibungen den Nutzungsdauern anzupassen. Wie unter "a) Schuldenbremse und<br />
Abschreibungsregeln" ausgeführt wurde, sollen die Abschreibungsregeln nicht geändert werden.<br />
Demzufolge macht eine Aufwertung von Verwaltungsvermögen wenig Sinn. Schliesslich gilt es zu<br />
berücksichtigen, dass dem Kanton aus einer Höherbewertung keine zusätzlichen finanziellen<br />
Mittel zufliessen würden. Es handelt sich dabei nur um einen buchhalterischen Effekt.<br />
Im Rahmen der Umstellung auf HRM2 sind einzelne Kantone daran, ihre Vermögenswerte aufzuwerten.<br />
So bewertet der Kanton Aargau beispielsweise die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens<br />
neu, wobei die Bewertungsdifferenz der Aufwertungsreserve im Eigenkapital gutgeschrieben<br />
wird. Diese Sachanlagen werden anschliessend über ihre Restnutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Keine Neubewertung erfahren die Finanzanlagen im Verwaltungsvermögen. Diese<br />
werden unverändert zu Nominalwerten bilanziert. Die Aufwertungsreserve wie auch die Neubewertungsreserve<br />
werden im ersten Jahresbericht separat ausgewiesen. Im darauf folgenden Jahr<br />
werden sie dann dem übrigen Eigenkapital zugewiesen. Die zusätzlich notwendigen Abschrei-<br />
17
ungen aufgrund der Aufwertungen des Verwaltungsvermögens belasten vollständig die laufende<br />
Rechnung. Die daraus zu erwartenden Aufwandüberschüsse können über das zusätzliche Eigenkapital<br />
gedeckt werden. Hauptmotiv des Kantons Aargau zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens<br />
im Rahmen HRM2 ist die Umsetzung des "True and fair view"-Grundsatzes, sprich<br />
der Vollzug einer den Tatsachen entsprechenden Bilanzierung. Dabei wird der Nutzenaspekt<br />
eines Anlageobjektes höher gewichtet als die Möglichkeit, dieses unmittelbar verkaufen zu können.<br />
Das Aargauer Modell lässt sich nicht eins zu eins auf St.Gallen übertragen, da der Kanton<br />
Aargau eine andere Schuldenbremse kennt (Wirkung ausschliesslich auf Finanzierungsrechnung).<br />
Eine entsprechende Vermögensaufwertung wäre im Kanton St.Gallen nur mit einer Anpassung<br />
der Schuldenbremse vereinbar.<br />
18
2 Aktualisierung der Finanzplanwerte<br />
Seit Verabschiedung des AFP 2014-2016 durch die Regierung am 18. Dezember 2012 haben<br />
sich in diversen Aufgabenbereichen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung und Neuschätzung<br />
der AFP-Planwerte notwendig machen:<br />
• Öffentlicher Verkehr: Minderaufwand von jährlich 2 Mio. Franken im Zusammenhang mit der<br />
Finanzierung des Regionalverkehrs (Planwerte, spätere Anpassungen aufgrund Bundesregelung<br />
möglich).<br />
• Revision Finanzausgleich: Der Kantonsrat beauftragte die Regierung in der Septembersession<br />
2012 im Rahmen der Behandlung des Nachtrags <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />
(22.12.07), den innerkantonalen Finanzausgleich anzupassen. Anpassungen sollen schwergewichtig<br />
beim Sonderlastenausgleich Schule und im Zusammenhang mit der Neuschaffung<br />
eines soziodemografischen Sonderlastenausgleichs erfolgen. Gegenüber den aktuellen AFP-<br />
Planwerten 2014-2016 hat die Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs Minderaufwendungen<br />
von jährlich 4.7 Mio. bis 6.8 Mio. Franken zur Folge. Die Vernehmlassung zur<br />
Vorlage wurde am 22. April 2013 eröffnet und läuft bis Ende Mai 2013. In den Minderaufwendungen<br />
von 6.8 Mio. Franken im Jahr 2016 sind die Auswirkungen der Vernehmlassungsvorlage<br />
"II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung"<br />
enthalten. Zu den Effekten der Neugestaltung des Finanzausgleichs auf die Gemeinden<br />
(in Verbindung mit der vollständigen Übernahme der Restkosten der Pflegeversicherung<br />
durch die Gemeinden ab 2014) wird auf Kapitel 5.1.1 und den Kantonsratsbeschluss G1<br />
verwiesen.<br />
• Abwicklung Pflegeversicherung: Die Vollzugskosten zur Abwicklung der Restkosten der<br />
Pflegeversicherung werden vom Kanton finanziert. Dank Effizienzsteigerungen in der Abwicklung<br />
durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) werden diese um jährlich 0.4 Mio. Franken<br />
tiefer ausfallen, als dies im AFP 2014-2016 vorgesehen war. Zudem hat sich der Vorstand<br />
der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) bereit<br />
erklärt, sich mit einem jährlichen Betrag von 0.35 Mio. Franken an den Vollzugskosten zu<br />
beteiligen. Gesamthaft resultieren somit jährliche Minderaufwendungen für den Kanton von<br />
0.75 Mio. Franken.<br />
• Sonderschulen: Gegenüber dem AFP 2014-2016 kann im Jahr 2014 mit einem Minderaufwand<br />
von 5.5 Mio. Franken und in den Folgejahren von jährlich je 3 Mio. Franken gerechnet<br />
werden. Ab 2017 ist gegenüber dem Aufwand gemäss aktuellem AFP-Wert 2016 von jährlichen<br />
Minderaufwendungen von 4.5 Mio. Franken auszugehen. Gründe für diese Reduktion<br />
sind neben einer allgemeinen Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen verschiedene Optimierungen<br />
im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Sonderpädagogikkonzepts,<br />
darunter die Minimierung der Übergangskosten bei der Einführung dieses Konzepts.<br />
• Kantonale Steuern: Gestützt auf den Rechnungsabschluss 2012 können die Steuerertragsschätzungen<br />
nach oben angepasst werden. Die jährlichen Mehrerträge von 12 Mio. Franken<br />
fallen hauptsächlich bei den Gewinn- und Kapitalsteuern an.<br />
• Revision Versicherungskasse: Mit Beschluss des Kantonsrates vom 27. Februar 2013<br />
wurde die Finanzierung der Sanierungs- und Ausfinanzierungskosten der beiden kantonalen<br />
Pensionskassen neu geregelt. Der Kanton überweist demnach der neuen St.Galler Pensionskasse<br />
den gesamten Ausfinanzierungsbetrag als Einmaleinlage (neue Planannahme:<br />
300 Mio. Franken). Im Gegenzug haben sich die versicherten Mitarbeitenden mit 25 Prozent<br />
an den Sanierungs- und Ausfinanzierungskosten (maximal 75 Mio. Franken) in Form von höheren<br />
Lohnabzügen und während längstens fünf Jahren zu beteiligen. Aus diesen Beschlüssen<br />
resultieren bei den Abschreibungen und den Passivzinsen gegenüber den AFP-<br />
Planwerten jährliche Minderaufwendungen von je 7 Mio. Franken.<br />
19
• Allgemeiner Personalaufwand: Die Mittel, die im AFP 2014-2016 für die Beförderungsquote<br />
(unverändert 0.4 Prozent der massgebenden Lohnsumme) und Stufenanstieg abzüglich Mutationsgewinn<br />
(0.1 Prozent der massgebenden Lohnsumme) eingestellt wurden, fallen aufgrund<br />
von aktuellen Hochrechnungen um 2.2 Mio. Franken zu tief aus.<br />
• Innerkantonale Hospitalisationen: Mit dem Rechnungsabschluss 2012 zeigte sich, dass die<br />
Planannahmen für die Aufwendungen der innerkantonalen Hospitalisationen im AFP 2014-<br />
2016 deutlich zu hoch ausgefallen sind. Die Abweichung ist durch den Wechsel zur neuen<br />
Spitalfinanzierung begründet. Dieser führt durch neue Abrechnungsmodalitäten dazu, dass<br />
weniger Fallzahlen ausgewiesen werden. 10 Die Planwerte können im Bereich der innerkantonalen<br />
Hospitalisation deshalb um jährlich 10 Mio. Franken reduziert werden.<br />
• Investitionsrechnung / Abschreibungsaufwand: Die Abschreibungsaufwendungen in der<br />
laufenden Rechnung des AFP 2014-2016 basieren auf dem Investitionsprogramm 2013-<br />
2022. Durch die Aktualisierung bzw. die Verabschiedung des Investitionsprogramms 2014-<br />
2023 resultieren durch geringere Abschreibungen jährliche Entlastungen in der laufenden<br />
Rechnung zwischen 0.15 Mio. und 7.9 Mio. Franken. Darüber hinaus waren im AFP 2014-<br />
2016 die Amortisationskosten des Investitionsvorhabens Ersatz bzw. Erneuerung der strategischen<br />
IT-Basisinfrastruktur im Jahr 2015 (Sonderkredit SBI 2015) sowohl unter den Abschreibungen<br />
als auch im Bereich der Informatik-Betriebskosten erfasst. Diese Doppelzählung<br />
in der laufenden Rechnung kann aufgrund der aktuellen Projektgrundlagen eliminiert<br />
werden; dies führt zu einem Minderaufwand von 2.5 Mio. Franken ab 2016.<br />
Aus diesen Aktualisierungen ergibt sich bei den Planwerten des AFP 2014-2016 folgender Korrekturbedarf:<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Minderaufwand Öffentlicher Verkehr 2'000'000 2'000'000 2'000'000<br />
Minderaufwand Revision Finanzausgleich 4'700'000 6'000'000 6'800'000<br />
Minderaufwand Abwicklung Pflegeversicherung (SVA) 750'000 750'000 750'000<br />
Minderaufwand Sonderschulen 5'500'000 3'000'000 3'000'000<br />
Mehrerträge Kantonale Steuern 12'000‘000 12'000‘000 12'000‘000<br />
Minderaufwand Revision Versicherungskasse 7'000'000 7'000'000 7'000'000<br />
Mehraufwand allgemeiner Personalaufwand -2'200'000 -2'200'000 -2'200'000<br />
Minderaufwand innerkantonale Hospitalisation 10'000'000 10'000'000 10'000'000<br />
Investitionsrechnung, Minderaufwand Abschreibungen 150'000 7'900'000 8'200'000<br />
Total Aktualisierungen 39'900'000 46'450'000 47'550'000<br />
10 Beispielsweise dürfen Wiedereintritte innerhalb von 18 Tagen ins gleiche Spital und die gleiche Hauptdiagnosekategorie<br />
nicht mehr verrechnet werden. Des Weiteren gelten interne Verlegungen auf geriatrische Abteilungen nicht<br />
mehr als zwei Fälle, sondern nur noch als ein Fall.<br />
20
3 <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 im Überblick<br />
Das EP 2013 erreicht im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 164.6 Mio. Franken<br />
und setzt sich aus Entlastungsmassnahmen (inkl. ertragsseitige Massnahmen) von 107 Mio.<br />
Franken, einer Pauschalkorrektur (Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen) von 10.0 Mio. Franken<br />
und Aktualisierungen im Umfang von 47.6 Mio. Franken zusammen.<br />
in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />
Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />
Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />
davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />
Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />
Total Entlastungsvolumen 82.4 126.2 164.6<br />
Nicht eingerechnet sind die zeitlich befristete Übergangsmassnahme 11 von 25 Mio. bzw. 17 Mio.<br />
Franken in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Bezug aus dem freien Eigenkapital von 78.8<br />
Mio. Franken zur Schliessung der Finanzierungslücke im Jahr 2014. Unter Ausklammerung anderweitiger<br />
Veränderungen resultiert nach Umsetzung des EP 2013 im Jahr 2015 ein geringer<br />
Ertragsüberschuss von 20 Mio. Franken bzw. im Jahr 2016 ein solcher von knapp 60 Mio. Franken.<br />
in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />
Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 161.2 131.2 122.1<br />
Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />
Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 aktualisiert 121.3 84.7 74.5<br />
Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />
davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />
Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />
Total Entlastungspaket 2013 42.5 79.7 117.0<br />
Aufwandüberschuss 2014-2016 nach Entlastungspaket 2013 78.8 5.0 -42.5<br />
Temporäre Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke<br />
78.8 25.0 17.0<br />
Übergangsmassnahme 11 0.0 25.0 17.0<br />
Bezug freies Eigenkapital 78.8 0.0 0.0<br />
Verbleibender Aufwandüberschuss 0.0 -20.0 -59.5<br />
11<br />
Senkung des Vergütungsanteils des Kantons für stationäre Spitalbehandlungen (Ü1).<br />
21
4 Entlastungsmassnahmen<br />
Nachfolgend werden die langfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen zur Minderung des Nettoaufwands<br />
kurz beschrieben und die massgebende Entlastungswirkung in den Jahren 2014 bis<br />
2016 aufgeführt. Die für das Jahr 2016 angegebene Entlastung entspricht, sofern nicht anders<br />
vermerkt, der langfristigen Entlastung. Detaillierte Informationen der Departemente zu den einzelnen<br />
Entlastungsmassnahmen finden sich im Anhang 1.1 der vorliegenden <strong>Botschaft</strong>.<br />
Nr.<br />
E1<br />
Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates)<br />
Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Bereitstellung der Beratungsunterlagen für die Mitglieder des Kantonsrates ausschliesslich in<br />
elektronischer Form. Verzicht auf den bisherigen Papierversand.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-44 -44 -44<br />
Nr.<br />
E2<br />
Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten der Regierung)<br />
Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf einzelne Koordinationsfunktionen im Bereich Aussenbeziehungen sowie Personalreduktion<br />
beim Support zugunsten der st.gallischen Mitglieder des Ständerates. Überprüfung<br />
der Planungs- und Steuerungsinstrumente.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Staatsverwaltungsgesetz, sGS 140.1)<br />
2014 2015 2016<br />
-90 -90 -130<br />
Nr.<br />
E3<br />
Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />
Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent für die Legalisation amtlicher Dokumente sowie für<br />
die Nutzung der Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes durch Private.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-200 -200 -200<br />
22
Nr.<br />
E4<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />
Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots, welches im Rahmen des 5. Programms zur Förderung<br />
des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 zur Umsetzung ab 2016 geplant<br />
ist.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -1'750<br />
Nr.<br />
E5<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />
Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der bisherigen Planzahlen für die Ausschüttung von Landschaftsqualitätsbeiträgen<br />
im Rahmen des auf Bundesebene laufenden Gesetzgebungsprozesses Agrarpolitik 2014-<br />
2017, der voraussichtlich die Finanzierung von 90 Prozent durch den Bund und 10 Prozent<br />
durch die Kantone vorsieht.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (kantonale Umsetzung Agrarpolitik 2014-2017)<br />
2014 2015 2016<br />
-140 -250 -250<br />
Nr.<br />
E6<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
Wald)<br />
Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Kürzung der Kantonsbeiträge für die Jungwaldpflege um 10 Prozent.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-84 -84 -84<br />
23
Nr.<br />
E7<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />
Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Kürzung der Kantonsbeiträge für die Schutzwaldpflege und für Schutzbauten um je 10 Prozent.<br />
Zusätzliche Entnahme von Mitteln aus der Spezialfinanzierung für Walderhaltungsmassnahmen<br />
zur Entlastung des Haushalts.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-465 -465 -465<br />
Nr.<br />
E8<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation und<br />
Bildung)<br />
Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Innovationsförderung und Anpassungen bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie<br />
in der Landwirtschaft. Das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen (LZSG) überträgt bisherige<br />
Leistungen in der Qualitäts-, Absatz- und Innovationsförderung landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse an Branchenorganisationen oder verrechnet diese.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-200 -200 -200<br />
Nr.<br />
E9<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Staatsbeiträge für Strukturverbesserungen im Landwirtschaftsbereich.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-200 -200 -200<br />
24
Nr.<br />
E10<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />
Reduktion der Standortförderung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Ausgaben für die Standortförderung in verschiedenen Bereichen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-600 -530 -600<br />
Nr.<br />
E11<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Arbeitsbedingungen)<br />
Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Streichung von Beiträgen an Arbeitnehmerorganisationen. Gebührenerhöhungen in den Bereichen<br />
Arbeitsinspektorat und Ausländer/Gewerbe, Personalreduktion im Bereich Ausländerbewilligungen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-280 -350 -350<br />
Nr.<br />
E12<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (Kantonale Statistik)<br />
Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
In den Bereichen individuelle Prämienverbilligung (IPV), Spitex und Steuerdaten der Gemeinden<br />
werden Leistungen, die der Kanton oder die Gemeinden bisher auswärts eingekauft haben,<br />
neu von der kantonalen Fachstelle für Statistik gegen Entschädigung übernommen und<br />
angeboten.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-55 -55 -55<br />
25
Nr.<br />
E13<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />
Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erzielung von Aufwandminderungen durch weitere Effizienzsteigerungen bei der Arbeitslosenkasse.<br />
Zudem teilweise Finanzierung von Fällen nach Art. 59d AVIG (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen)<br />
über den Arbeitsmarktfonds (Spezialfinanzierung).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-500 -500 -500<br />
Nr.<br />
E14<br />
Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />
Reduktion Integration und Gleichstellung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Integrationsmassnahmen Sprache inkl. Teilbereich Qualitätssicherung, Erstinformation,<br />
Frühförderung sowie Reduktion Projektbeiträge Gleichstellung.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-252 -252 -252<br />
Nr.<br />
E15<br />
Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />
Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Anzahl Volksabstimmungen auf den Durchschnittswert der letzten zwölf Jahre<br />
und Betrieb des zentralen Stimmregisters für Auslandschweizer inhouse statt extern.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-25 -50 -50<br />
26
Nr.<br />
E16<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />
…))<br />
Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf die Gewährung von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen für erhöhte Mietzinsbeiträge.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5)<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -8‘800<br />
Nr.<br />
E17<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />
…))<br />
Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Anpassung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger im Heim mit einer IV-Rente von heute<br />
1/15 auf 1/5 (degressive Einsparung).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5)<br />
2014 2015 2016<br />
0 -1‘920 -1‘536<br />
Nr.<br />
E18<br />
Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht)<br />
Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Neuausrichtung der Gemeindeaufsicht auf die veränderten Gemeindestrukturen und Anforderungen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
-100 -100 -250<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gemeindegesetz, sGS 151.2; Gemeindevereinigungsgesetz, sGS 151.3; Finanzausgleichsgesetz,<br />
sGS 813.1)<br />
27
Nr.<br />
E19<br />
Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen mit<br />
Behinderung sicherstellen)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />
mit überdurchschnittlichen Kosten<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Das Höchstansatzmodell gemäss Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von<br />
Menschen mit Behinderung (sGS 381.41) wird zeitlich vorgezogen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -1'900 -5'567<br />
Nr.<br />
E20<br />
Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen,<br />
beaufsichtigen, subventionieren)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Individuelle Kürzungen in der Leistungsabgeltung je Einrichtung und Leistungsangebot aufgrund<br />
von Betriebsanalysen bei sozialen Einrichtungen für schutzbedürftige Personen im Kanton<br />
St.Gallen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -200<br />
Nr.<br />
E21<br />
Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und Wissen<br />
sichern)<br />
Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Allgemeine Mittelreduktion und Überführung des St.Galler Zentrums für das Buch (ZeBu) in<br />
die Kantonsbibliothek Vadiana.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -400 -400<br />
28
Nr.<br />
E22<br />
Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />
Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf Beiträge für "lokal" eingestufte Objekte im Bereich der Denkmalpflege.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -160 -680<br />
Nr.<br />
E23<br />
Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch relevante<br />
Überlieferung des Staates sichern)<br />
Leistungsabbau Staatsarchiv<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Streichung der Leistungen an die Gemeinden sowie Abbau von Leistungen im Bereich Restauration<br />
und audiovisuelles Kulturgut.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Eventuell (Gesetz über Aktenführung und Archivierung, sGS 147.1)<br />
2014 2015 2016<br />
-100 -100 -100<br />
Nr.<br />
E24<br />
Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle<br />
Akzente setzen)<br />
Leistungsreduktion Kulturförderung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion von Leistungen im Bereich der Kulturförderung – sowohl bei den Schwerpunktinstitutionen<br />
als auch in der allgemeinen Förderung von Institutionen und Projekten.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-380 -560 -560<br />
29
Nr.<br />
E25<br />
Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und<br />
Bürgschaften sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />
Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung der Gebühren um 8 bis 10 Prozent durch Ausschöpfen des im Gebührentarif (sGS,<br />
821.5) vorhandenen Ermessensspielraums.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-200 -200 -200<br />
Nr.<br />
E26<br />
Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben<br />
Bildungsdepartement)<br />
Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen der<br />
Berufsfachschulen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Einführung der Verrechnung der anteiligen Personalaufwendungen der Informatik an die Weiterbildungsabteilungen<br />
der Berufsfachschulen ab dem Schuljahr 2014/2015.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
Nr.<br />
E27<br />
Bildungsdepartement, LB 4.02 (Stipendien und Studiendarlehen)<br />
Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />
2014 2015 2016<br />
-80 -200 -200<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf Gewährung des Zuschlags für zusätzliche Lebenshaltungskosten (höchstens 10<br />
Prozent des Grundbetrags) in aussergewöhnlichen Fällen gemäss Art. 21 der Stipendienverordnung<br />
(sGS 211.51). Bei Ausbildungen, für welche bereits Stipendien bezogen werden, soll<br />
im Rahmen der Besitzstandswahrung bis <strong>zum</strong> Abschluss der entsprechenden Ausbildung der<br />
Zuschlag weiterhin gewährt werden.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-360 -900 -1'350 12<br />
12 Volle Entlastungswirkung von 1.8 Mio. Franken ab dem Jahr 2018.<br />
30
Nr.<br />
E28<br />
Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschulen)<br />
Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen<br />
(Flade)<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf die Ausrichtung eines Staatsbeitrags des Kantons an die katholische Kantonssekundarschule<br />
St.Gallen (Flade) und Übertragung der Finanzierungsverantwortung seitens der<br />
öffentlichen Hand an die Stadt St.Gallen (höherer Beitrag) sowie die Regionsgemeinden (bestehende<br />
kostendeckende Schulgelder).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Volksschulgesetz, sGS 213.1)<br />
Nr.<br />
E29<br />
2014 2015 2016<br />
0 -2'090 -2'090<br />
Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />
Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und Wattwil<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf den Lehrgang Wirtschaftsmittelschule an den Kantonsschulen Heerbrugg und<br />
Wattwil auf Beginn des Schuljahres 2015/2016.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
Nr.<br />
E30<br />
Bildungsdepartement, LB 4.07 (Berufsfachschulen)<br />
Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />
2014 2015 2016<br />
0 -130 -450 13<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Übertragung der Brückenangebote für die Organisation, die Durchführung (Leistungserbringung)<br />
sowie die Finanzierung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Gegenwärtig<br />
liegen die Brückenangebote – wie die Berufsbildung insgesamt – vollumfänglich im Zuständigkeitsbereich<br />
des Kantons.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
0 -2'581 -6'194<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, sGS 231.1). Eine<br />
Finanzierung der Brückenangebote nach dem Sozialhilfegesetz ist nicht möglich.<br />
13 Volle Entlastungswirkung von 1.3 Mio. Franken ab dem Jahr 2019<br />
31
Nr.<br />
E31<br />
Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />
Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse, wie sie vor dem 1. Januar 2008<br />
bestanden hat. Die für Bildungsverantwortliche in Lehrbetrieben obligatorische Ausbildung zur<br />
Berufsbildnerin bzw. <strong>zum</strong> Berufsbildner kann im Kanton St.Gallen seit dem 1. Januar 2008<br />
unentgeltlich absolviert werden.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
0 -540 -540<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, sGS 231.1)<br />
Nr.<br />
E32<br />
Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />
Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Ausrichtung eines jährlichen Beitrags an die Kursdurchführung des Sportförderprogramms<br />
Jugend+Sport und für den Bereich Erwachsenensport aus dem Sport-Toto-Fonds an das Amt<br />
für Sport.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
Nr.<br />
E33<br />
2014 2015 2016<br />
-125 -125 -125<br />
Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Steigerung der Effizienz und Effektivität der Universität St.Gallen durch die Einführung einer<br />
mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie. Die Umsetzung<br />
bzw. die Entlastungswirkung ist frühestens ab dem Jahr 2016 realisierbar. Bis zur Einführung<br />
der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen soll der jährliche Staatsbeitrag mit einer<br />
pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gesetz über die Universität St.Gallen, sGS 217.11)<br />
2014 2015 2016<br />
-2'000 -2'000 -3'500<br />
32
Nr.<br />
E34<br />
Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen Hochschule<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Steigerung der Effizienz und Effektivität der Pädagogischen Hochschule St.Gallen durch die<br />
Einführung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie.<br />
Die Umsetzung bzw. die Entlastungswirkung ist frühestens ab dem Jahr 2016 realisierbar.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen, sGS 216.0)<br />
Nr.<br />
E35<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -1'000<br />
Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Steigerung der Effizienz und Effektivität der Fachhochschulen durch die Einführung einer<br />
mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie. Die Umsetzung<br />
bzw. die Entlastungswirkung ist voraussichtlich ab dem Jahr 2018 realisierbar. Bis zur<br />
Einführung der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen sollen bei den Fachhochschulen die<br />
Staatsbeiträge mit einer pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
-2'000 -2'000 -3'500<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen, sGS 234.61; Vereinbarung<br />
über die Hochschule Rapperswil, sGS 234.211; Vereinbarung über die Hochschule für<br />
Technik Buchs, sGS 234.111)<br />
Nr.<br />
E36<br />
Finanzdepartement, LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />
Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der internen Prämien während fünf Jahren. Dies führt zu einer vertretbaren Reduktion<br />
des Eigenversicherungsfonds. Parallel dazu ist mit geeigneten Präventionsmassnahmen<br />
sicherzustellen, dass eine Senkung der Schadenquote und damit eine dauerhafte Reduktion<br />
des Aufwands im Risk Management erreicht werden kann.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-250 -250 -250<br />
33
Nr.<br />
E37<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 (Steuererhebung)<br />
Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Streichung der Provision an die Gemeinden für den Bezug der direkten Bundessteuer (Fr. 10.-<br />
pro Fall), da heute durch den Steuerbezug kein Mehraufwand mehr für die Gemeinden entsteht,<br />
welcher mit der Grundaufwandentschädigung nicht schon abgedeckt wäre.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -2'800 -2'800<br />
Nr.<br />
E38<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />
Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Einsatz von 14 zusätzlichen Steuerkommissären beim kantonalen Steueramt aufgrund steigender<br />
Fallzahlen sowie der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Steuerveranlagungen<br />
und somit zur Sicherung des Ertragspotentials. Diese werden gleichmässig auf die<br />
Regionen verteilt.<br />
Veränderung des Nettoaufwands /-ertrags (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -1'800 -3'600<br />
Nr.<br />
E39<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />
Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Einführung einer Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Firmen,<br />
welche grundsätzlich keine Steuerleistungen erbringen, sollen dadurch minimal belastet werden.<br />
Dadurch wird der jährlichen administrativen Belastung Rechnung getragen. Rund 60<br />
Prozent aller Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten keine Gewinnsteuern<br />
und viele von ihnen keine oder nur sehr geringe Kapitalsteuern.<br />
Veränderung des Nettoaufwands /-ertrags (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
+200 +200 -3'200<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Steuergesetz, sGS 811.1, Vollzugsbeginn 1.1.2015 aufgrund Postnummerandobezug)<br />
34
Nr.<br />
E40<br />
Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />
Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Abbau von Redundanzen im Bereich Intranet, teilweiser bis gänzlicher Verzicht auf zentrale<br />
Informatik-Dienstleistungen in den Bereichen Geodaten und Informatik Controlling.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-630 -300 -700<br />
Nr.<br />
E41<br />
Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Leistungen und der Stellendotation im HR-Bereich bzw. im Bereich Dienstrecht.<br />
Aufhebung des Kredits für Praktikumsstellen sowie verursachergerechte Finanzierung der<br />
Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-335 -335 -335<br />
Nr.<br />
E42<br />
Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion des Leistungsangebots beim Kursprogramm und bei dienststelleninternen Veranstaltungen,<br />
Reduktion der Beiträge des Kantons an Weiterbildungen sowie restriktivere Finanzierung<br />
von externen Fachpersonen für die Führungsberatung und das Konfliktmanagement.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-200 -200 -200<br />
35
Nr.<br />
E43<br />
Finanzdepartement, LB 5.09 (Personaladministration)<br />
Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion des Aufwandes bei der Bewirtschaftung von Krankheits- und Unfallfällen, Wegfall<br />
der Härtefallregelung Familienzulage; Einsparungen im Kompetenzzentrum SAP HR durch<br />
elektronische Lohndokumente und günstigere SAP-Infrastruktur.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-162 -192 -192<br />
Nr.<br />
E44<br />
Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />
Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse mittels einer neuen Software erlaubt<br />
den Abbau einer Vollzeitstelle.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -70 -140<br />
Nr.<br />
E45<br />
Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung der Bewilligungsgebühren in den Bereichen "Ortsplanung" und "Bauen ausserhalb<br />
der Bauzone" durch verstärkte Ausrichtung am effektiven Aufwand.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-260 -260 -260<br />
36
Nr.<br />
E46<br />
Baudepartement, LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />
Vermessungswesen garantieren)<br />
Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Effizienzsteigerung in den Bereichen Vermessung und Geoinformation durch Nutzung neuer<br />
Technologien und Kooperationsformen, verbunden mit gezieltem Aufgabenverzicht.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-280 -200 -200<br />
Nr.<br />
E47<br />
Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />
Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Kürzung des Kreditrahmens für Bauten und Renovationen (B&R) durch den entsprechenden<br />
Verzicht auf Neubauvorhaben von 30 Mio. Franken auf 28 Mio. Franken. Die Wirkung dieser<br />
Massnahme fällt mit 1.2 Mio. Franken in der Massnahme E47 (LB 6.05) und mit 0.8 Mio.<br />
Franken bei Massnahme E48 (B 6.06) an.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-1'200 -1'200 -1'200<br />
Nr.<br />
E48<br />
Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der<br />
Zentralverwaltung)<br />
Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Kostenoptimierung durch ein Massnahmenbündel bei Bauten und Renovationen und weiteren<br />
Dienstleistungen für die Zentralverwaltung (vgl. Bemerkungen zu Massnahme E47 [LB 6.05])<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-1'705 -1'705 -1'705<br />
37
Nr.<br />
E49<br />
Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />
Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion von Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekten an Gewässern.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-1'514 -1'514 -1'514<br />
Nr.<br />
E50<br />
Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />
gewährleisten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und Aufgabenverzicht<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Anpassung der Bewilligungsgebühren an effektiven Aufwand im Zusammenhang mit dem<br />
Vollzug des Umweltschutz- und des Gewässerschutzgesetzes sowie Kleinmassnahmen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-584 -634 -634<br />
Nr.<br />
E51<br />
Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />
fördern)<br />
Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verzicht auf die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Förderung der<br />
Energieeffizienz und zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien und Reduktion der<br />
Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-620 -620 -620<br />
38
Nr.<br />
E52<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Mehrertrag aus der Beschaffung von fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen zur<br />
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" des Bundes.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-6'800 -8'000 -7'100<br />
Nr.<br />
E53<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und<br />
Zivilschutz)<br />
Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Neustrukturierung des Zivilschutzes in Richtung Regionalisierung/Kantonalisierung.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -2'263<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Bevölkerungsschutzgesetz, sGS 421.1; Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />
über den Zivilschutz, sGS 413.1)<br />
Nr.<br />
E54<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />
Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Zuweisung der gesamten Gebühreneinnahmen aus dem Identitätskartengeschäft an den Kanton.<br />
Verzicht auf die Ausrichtung von Gemeindeanteilen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-660 -660 -660<br />
Nr.<br />
E55<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />
Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung der Gebühr für Strafbefehle unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-800 -800 -800<br />
39
Nr.<br />
E56<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services (Strassenverkehrs-<br />
und Schifffahrtsamt))<br />
Erhöhung Motorfahrzeug- und Motorradsteuern zur Abgeltung zusätzlicher ungedeckter<br />
Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms<br />
"Via Sicura II" sowie für den Strassenfonds<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Die Mehrerträge durch die Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern in der Höhe<br />
von 11 Mio. Franken fliessen unverändert zweckgebunden in den Strassenfonds. Die zusätzlichen<br />
Mittel sichern <strong>zum</strong> einen die Abgeltung der Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten<br />
für die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern, soweit diese noch ungedeckt sind, sowie die Finanzierung<br />
des neuen Verkehrssicherheitspaketes "Via Sicura Paket II" des Bundes. Zum<br />
anderen schaffen die zusätzlichen verbleibenden Mittel im Strassenfonds eine tragfähige Basis<br />
für den künftigen Betrieb, Unterhalt und gezielten Ausbau des Kantonsstrassennetzes.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, sGS 711.70)<br />
2014 2015 2016<br />
-2'950 -4'950 -4'950<br />
Nr.<br />
E57<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt<br />
(Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />
Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen in<br />
Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Abbau des Rückstandes bei Fahrzeugprüfungen mit 15 zusätzlichen Experten und einer Reduktion<br />
der Prüfzeiten. Im Kanton befinden sich aktuell mehr als 120'000 Fahrzeuge in Verkehr,<br />
deren gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfperiodizität wegen fehlenden Personalressourcen<br />
nicht eingehalten werden kann. Seerettungsdienste: Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge<br />
und Reduktion der Staatsbeiträge an Anschaffungen auf das gesetzliche Minimum.<br />
Unfallverhütung: Verzicht auf eigenständige kantonale Unfallverhütungskampagnen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-952 -2'507 -2'534<br />
40
Nr.<br />
E58<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />
sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion<br />
der Ansätze von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen,<br />
Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen<br />
und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen<br />
Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-6'500 -14'000 -21'000<br />
Nr.<br />
E59<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />
Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Dauerhafte Kürzung des Kantonsbeitrags an die Individuelle Prämienverbilligung um 6,5 Mio.<br />
Franken.<br />
Veränderung des Nettoaufwandes (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-6'500 -6'500 -6'500<br />
Nr.<br />
E60<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />
Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung in den<br />
Gesundheitsinstitutionen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Vollzeitstelle eines ärztlichen Tutors in den psychiatrischen Kliniken zur Verbesserung<br />
der Rekrutierungssituation auf 25 Stellenprozente und Streichung des Beitrags an<br />
die Mitarbeiterbefragung in den Gesundheitsinstitutionen des Kantons St.Gallen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-180 -130 -130<br />
41
Nr.<br />
E61<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />
Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Mittelreduktion im Bereich der Präventivmedizin. Präventionsprojekte in den Bereichen Jugend,<br />
Alter und Migration werden eingeschränkt oder nicht mehr angeboten. Konkret geht es<br />
um den jährlich durchgeführten Jugendtag, die Bewegungsförderung für die ältere Bevölkerung<br />
und Präventionsmassnahmen für die Migrationsbevölkerung.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-250 -250 -250<br />
Nr.<br />
E62<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />
Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen<br />
(eKOGU) durch Nutzerkantone<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Anteilige Drittfinanzierung der technischen Projektleitung für die Plattform eKOGU (elektronisches<br />
Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen) durch nutzende Kantone.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
-15 -15 -15<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein. Voraussetzung für die Umsetzung der Massnahme bildet ein entsprechender Beschluss<br />
in der GDK-Ost (Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Ostschweizer<br />
Kantone und des Fürstentums Liechtenstein).<br />
Nr.<br />
E63<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten Beitritts zur<br />
IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre Therapieund<br />
Rehabilitationsangebote im Suchtbereich).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-490 -490 -490<br />
42
Nr.<br />
E64<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />
Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung der Gebühren für gesundheitspolizeiliche Verfahren und Inspektionen in den Bereichen<br />
Rechtsdienst, Kantonszahnarzt sowie Kantons- und Amtsapotheke.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-50 -50 -50<br />
Nr.<br />
E65<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />
Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse um 25 Prozent. Gemäss Veterinärgesetz<br />
werden durch diese Massnahme die Tierhalter- und Gemeindebeiträge an die Tierseuchenkasse<br />
ebenfalls vermindert.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-333 -333 -333<br />
Nr.<br />
E66<br />
Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />
Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Jährliche Entlastung von 10 Mio. Franken ab 2015 durch Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />
innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die Umsetzung soll durch Massnahmen in<br />
Querschnittsbereichen, durch separat zu prüfende strukturelle Massnahmen (vgl. hierzu Kapitel<br />
7.2 in der <strong>Botschaft</strong>, Massnahmen S1-S12) oder über den ordentlichen Budgetweg durch<br />
die Verteilung einer zentral eingestellten Pauschalkürzung auf die Departemente und die<br />
Staatskanzlei erfolgen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 -10'000 -10'000<br />
43
5 Finanzielle und personelle Auswirkungen der Massnahmen<br />
5.1 Auswirkungen auf die Gemeinden<br />
5.1.1 Gemeinden insgesamt<br />
Wie untenstehende Übersicht zeigt, werden die Gemeinden von einzelnen Entlastungsmassnahmen<br />
in unterschiedlicher Weise betroffen sein. So können sich die Gemeinden in Verbundaufgaben,<br />
in denen der Kanton sein Engagement einschränkt, auch entsprechend entlasten (öffentlicher<br />
Verkehr, Biodiversität, Renaturierungen und Hochwasserschutz). Daneben werden die<br />
Einsetzung zusätzlicher Steuerkommissäre und die Schaffung einer Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />
auch für die Gemeinden Mehrerträge zur Folge haben. Durch eine Aktualisierung der<br />
AFP-Planwerte erfolgt eine weitere Entlastung der Gemeinden im Aufgabengebiet des öffentlichen<br />
Verkehrs. Hingegen resultieren für die Gemeinden Mehrbelastungen aus der vollständigen<br />
Übernahme der Finanzierung der Brückenangebote im Bereich der Berufsfachschulen, der Streichung<br />
der Bezugsprovision direkte Bundessteuer, der Zuweisung des gesamten Gebührenertrags<br />
aus dem Identitätskartengeschäft an den Kanton, durch Massnahmen im Bereich der Archivierung<br />
und der Verkehrssicherheit sowie aus der Mitfinanzierung des Vollzugsaufwands der<br />
Pflegefinanzierung.<br />
Neben den erwähnten Massnahmen aus dem EP 2013 und der Aktualisierung beim öffentlichen<br />
Verkehr sollen die Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II.<br />
Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" den Gemeinden im Rahmen des EP 2013<br />
angerechnet werden.<br />
Entlastungsmassnahmen mit Bezug auf Gemeinden (in Franken, Basis 2016):<br />
Entlastung Gemeinden<br />
+13'566'000<br />
• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots +1'750'000<br />
• E5 Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge +250'000<br />
• E20 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen +400'000<br />
• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre +5'000'000<br />
• E39 Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften +2'500'000<br />
• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz +1'500'000<br />
• E65 Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse +166'000<br />
• Aktualisierung Planwerte öffentlicher Verkehr +2'000'000<br />
Belastung Gemeinden<br />
-10'393'500<br />
• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv -20'000<br />
• E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden -6'194'000<br />
• E37 Streichung Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden -2'800'000<br />
• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton -660'000<br />
• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />
Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung -369'500<br />
• Aktualisierung Mitfinanzierung Vollzug Pflegefinanzierung -350'000<br />
Effekt Entlastungsmassnahmen und Aktualisierung total (Entlastung)<br />
+3'172'500<br />
44
Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz /<br />
II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" auf die Gemeinden<br />
(Basis 2016):<br />
Entlastung Gemeinden<br />
• Erhöhung Selbstbehalt ambulante Pflege 14 +1'800'000<br />
Belastung Gemeinden<br />
• Unvollständige Kompensation II. Nachtrag FAG -5'700'000<br />
Effekte II. Nachtrag FAG / PFG total (Belastung)<br />
-3'900'000<br />
Auswirkungen auf Gemeinden insgesamt (Belastung)<br />
-727'500<br />
Unter dem Strich resultiert für die Gemeinden eine Belastung in der Höhe von gerade einmal 0.7<br />
Mio. Franken im Jahr 2016. Die Belastungen aus der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />
/ II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" werden durch Entlastungen<br />
aus dem EP 2013 (inkl. Aktualisierung öffentlicher Verkehr) zu einem bedeutenden Teil ausgeglichen.<br />
Mit dem EP 2013 wird beantragt, auf eine vollständige Kompensation der Auswirkungen<br />
der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung"<br />
auf die Gemeinden in der Höhe von 3.9 Mio. Franken zu verzichten (vgl. Massnahme<br />
G1 im Beschlussentwurf). Dieser Kompensationsverzicht wird den Gemeinden als Beitrag<br />
<strong>zum</strong> EP 2013 vollständig angerechnet.<br />
Die aufgeführten Massnahmen mit Bezug auf Gemeinden wirken sich nicht alle gleich auf die<br />
Haushalte der Gemeinden aus. Die Unterschiede – insbesondere bei den Massnahmen mit den<br />
grössten Volumina (Brückenangebote, Steuermehrerträge) – sind aber vergleichsweise gering.<br />
Die Massnahme E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes hat für die Gemeinden<br />
summarisch betrachtet keine Auswirkungen. Je nach Grösse und Struktur können sich für die<br />
einzelnen Gemeinden allerdings belastende oder entlastende Effekte ergeben.<br />
5.1.2 Stadt St.Gallen<br />
Die Stadt St.Gallen stellt mit einer ständigen Wohnbevölkerung von knapp 74'000 Personen die<br />
mit Abstand grösste politische Gemeinde im Kanton St.Gallen dar. Vor diesem Hintergrund ist es<br />
angezeigt, die wesentlichen Auswirkungen des EP 2013, der Aktualisierung öffentlicher Verkehr<br />
und der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die<br />
Pflegefinanzierung" auf die Stadt St.Gallen separat aufzuzeigen. Zusätzlich zu den oben erwähnten<br />
Massnahmen ist die Stadt St.Gallen von der Massnahme E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an<br />
die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) betroffen. Unter der Annahme, dass die<br />
Stadt St.Gallen den wegfallenden Staatsbeitrag des Kantons vollständig übernehmen wird, resultiert<br />
aus dieser Massnahme eine zusätzliche Belastung für die Stadt St.Gallen von jährlich<br />
2 Mio. Franken.<br />
Entlastungsmassnahmen EP 2013 mit Bezug auf Stadt St.Gallen (in Franken, Basis 2016):<br />
Wesentliche Entlastungen Stadt St.Gallen<br />
+1'820'000<br />
• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots +450'000<br />
• E37-E39 Massnahmen Steuerbereich +870'000 15<br />
14 Durch die Erhöhung des Selbstbehalts in der ambulanten Pflege können sich die Gemeinden um jährlich durchschnittlich<br />
1.8 Mio. Fr. entlasten. Aufgrund dieser Massnahme ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Ergänzungsleistung<br />
zunehmen wird. Für den Kanton dürften daraus jährliche Mehrbelastung von rund 200'000 Franken<br />
resultieren.<br />
15 Berechnungsannahme für Gesamtentlastung von Fr. 870'000: Mehreinnahme Mindeststeuer: Fr. 500'000, Mehreinnahme<br />
Steuerkommissäre Fr. 830'000 (1/6 von 5 Mio. Fr. [alle Gemeinden]), Mindereinnahmen Wegfall Bezugsprovision:<br />
Fr. 460'000.<br />
45
• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz n.q. 16<br />
• Aktualisierung Planwerte öffentlicher Verkehr +500'000<br />
Wesentliche Belastungen Stadt St.Gallen<br />
-3'387'000<br />
• E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />
St.Gallen (Flade)<br />
-2'090'000<br />
• E30 Übertragung der Brückenangebote an Gemeinden -1'150'000 17<br />
• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton -72'000<br />
• Aktualisierung Mitfinanzierung Vollzug Pflegefinanzierung -75'000<br />
Effekt Entlastungsmassnahmen EP 2013 total (Belastung)<br />
-1'567'000<br />
Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz /<br />
II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" auf die Stadt<br />
St.Gallen (Basis 2016):<br />
Entlastungen Stadt St.Gallen<br />
• Erhöhung Selbstbehalt ambulante Pflege +300'000<br />
• Unvollständige Kompensation II. Nachtrag FAG +2'600'000<br />
Effekte II. Nachtrag FAG / PFG auf Stadt St.Gallen total (Entlastung)<br />
Auswirkungen auf die Stadt St.Gallen insgesamt (Entlastung)<br />
+2'900'000<br />
+1'333'000<br />
Gesamthaft ergibt sich somit für die Stadt St.Gallen eine Entlastung von gut 1.3 Mio. Franken im<br />
Jahr 2016.<br />
5.1.3 Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden<br />
Abgesehen von den beiden Massnahme E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />
St.Gallen (Flade) und E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />
wird mit dem Entlastungspaket 2013 die bestehende Aufgabenteilung zwischen dem<br />
Kanton und den Gemeinden nicht in Frage gestellt. Werden die beiden Massnahmen E28 und<br />
E30 umgesetzt, so werden neu Aufgaben in der Höhe von gesamthaft 8.3 Mio. Franken (2016)<br />
von den Gemeinden wahrgenommen.<br />
5.2 Ertragsseitige Massnahmen<br />
Wie in der einleitenden Übersicht in Kapitel 3 ersichtlich, enthält das EP 2013 im Jahr 2016 ertragsseitige<br />
Massnahmen in der Höhe von gesamthaft knapp 26 Mio. Franken. Diese Mehrerträge<br />
sind auf folgende Massnahmen zurückzuführen (in Mio. Franken, Basis 2016):<br />
Mehrerträge insgesamt 25.6<br />
• E31 Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse 0.5<br />
• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre 3.6<br />
• E39 Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften 3.2<br />
• E48 Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung 0.6<br />
• E52 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" 7.1<br />
• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton 0.7<br />
• E55 Gebührenerhöhung für Strafbefehle 0.8<br />
16 Der Anteil an der Gesamtentlastung von 1.5 Mio. Franken zulasten der Stadt St.Gallen lässt sich aufgrund der Abhängigkeiten<br />
von Projekten nicht abschliessend quantifizieren.<br />
17 Anteil von 18.5 Prozent an der Gesamtentlastung von 6.2 Mio. Franken.<br />
46
• E56 Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />
des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des Strassenfonds;<br />
Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern 5.0<br />
• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />
Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 2.1<br />
• Übrige Massnahmen (E3, E7, E11, E25, E26, E32, E45, E50, E62, E64) 2.0<br />
5.3 Personelle Auswirkungen<br />
Folgende Entlastungsmassnahmen haben direkte Auswirkungen auf den Personaletat des Kantons<br />
(in Vollzeitstellen, Basis 2016):<br />
Stellenreduktionen total -23.95<br />
• E1 Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form -0.10<br />
• E2 Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
-0.80<br />
• E8 Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen -1.00<br />
• E11 Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau -1.00<br />
• E18 Neuausrichtung Gemeindeaufsicht -2.00<br />
• E21 Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana -2.00<br />
• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv -0.20<br />
• E24 Leistungsreduktion Kulturförderung -0.50<br />
• E29 Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und<br />
Wattwil -12.00 18<br />
• E41 Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement -0.30<br />
• E43 Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration -0.10<br />
• E44 Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />
-1.00<br />
• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz -0.10<br />
• E50 Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und<br />
Aufgabenverzicht -0.10<br />
• E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes -1.00<br />
• E60 Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />
in den Gesundheitsinstitutionen -0.75<br />
• E61 Leistungsabbau in der Präventionsarbeit -1.00<br />
Ergänzend <strong>zum</strong> skizzierten Stellenabbau durch das EP 2013 ist auf den bereits im Rahmen der<br />
Bearbeitung des AFP 2014-2016 erfolgten Verzicht von acht seit 2011 geplanten Stellen im Baudepartement<br />
hinzuweisen. Die Streichung der Stellenanträge erschwert es dem Hochbauamt,<br />
das hohe Investitionsvolumen tatsächlich zu bewältigen. Ebenso ist es insbesondere der Ortsund<br />
Kantonsplanung wie auch der Abteilung Geoinformation im AREG mit den vorhandenen Stellen<br />
kaum möglich, auf die neuen vom Bund aufgetragenen Aufgaben wie auch auf die intensive<br />
Planungstätigkeit im Kanton St.Gallen zu reagieren.<br />
Stellenschaffungen total +34.50<br />
• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre +14.00<br />
• E52 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" +4.00<br />
18 Der Stellenabbau erfolgt gestaffelt: August 2015: 3.5 Stellen, August 2016: 3.5 Stellen, August 2017: 2.5 Stellen,<br />
August 2018: 2.5 Stellen. Der vollständige Abbau der ausgewiesenen 12 Stellen erfolgt auf Beginn des Schuljahres<br />
2018/2019.<br />
47
• E56 Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />
des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des Strassenfonds;<br />
Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern +1.50<br />
• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />
Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung +15.00<br />
Nettoeffekt EP 2013 auf Personaletat des Kantons (Stellenschaffungen) +10.55<br />
Alle aufgeführten Stellenschaffungen (35 Stellen) sind durch Mehrerträge refinanziert. Die Finanzierung<br />
der zusätzlichen Steuerkommissäre (14 Stellen) erfolgt über entsprechende Steuererträge.<br />
Die mit den Massnahmen E52 und E56 beantragten 5.5 Stellen sind finanziert durch Mehrerträge<br />
aus der Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern bzw. der Abgeltung zugunsten<br />
des allgemeinen Haushalts, welche mit Massnahme E56 vorgeschlagen werden. Auch die 15<br />
Stellen, die mit Massnahme E57 notwendig werden, sind finanziert durch zusätzliche Gebühreneinnahmen<br />
im Bereich der Fahrzeugprüfungen.<br />
Neben den aufgeführten Massnahmen wirken weitere Massnahmen auf den Personalaufwand.<br />
Zu berücksichtigen ist einerseits die Entlastungsmassnahme E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />
innerhalb der kantonalen Verwaltung, anhand welcher jährliche Entlastungen von<br />
10 Mio. Franken ab 2015 im Bereich der kantonalen Verwaltung resultieren sollen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass ein Teil dieser Entlastungen auch den Personalbereich tangieren wird. Andererseits<br />
ist die Umsetzung der bereits für den Voranschlag 2013 vorgenommenen Kürzung des<br />
Personalaufwands in der laufenden Rechnung von 6.9 Mio. Franken auch in den Jahren 2014 bis<br />
2016 umzusetzen. Diese Entlastung entspricht 1 Prozent des Personalaufwands. Diese Kürzung<br />
wird in den Planjahren des AFP 2014-2016 als zentral budgetierte Minusposition weitergeführt.<br />
Im Jahr 2014 ist vorgesehen, die Reduktion auf dem Budgetweg proportional <strong>zum</strong> jeweiligen Personalaufwand<br />
in den einzelnen Departementen zu erreichen. Für die Jahre 2015 und 2016 werden<br />
allgemein wirkende Massnahmen wie <strong>zum</strong> Beispiel eine Verlangsamung des Stufenanstiegs<br />
geprüft.<br />
Mit dem EP 2013 ist auch ausserhalb der Kantonsverwaltung mit Stellenreduktionen zu rechnen.<br />
Dies betrifft primär die Einsparungen bei den Behinderteneinrichtungen (E19). Da deren Personalkosten<br />
in der Regel durch die Beiträge des Kantons mitfinanziert werden, ist davon auszugehen,<br />
dass eine Kürzung der Staatsbeiträge auch zu Einsparungen beim Betreuungspersonal führen<br />
wird. Würde die gesamte Beitragsreduktion im Personalaufwand umgesetzt, wäre mit einem<br />
Stellenabbau von bis zu 70 Stellen zu rechnen. Durch Einsparungen bei anderen Aufwandpositionen<br />
und/oder die Erschliessung anderer Finanzierungsquellen ist jedoch von einem entsprechend<br />
geringeren Stellenabbau auszugehen. Ausserdem ist vorgesehen, dass die Beitragskürzung<br />
in erster Linie bei jenen Einrichtungen umgesetzt wird, die überdurchschnittliche Kostenstrukturen<br />
aufweisen.<br />
Stellenreduktionen können sich auch infolge der Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />
(E30) ergeben. Die personellen Auswirkungen können derzeit jedoch nicht beziffert<br />
werden. Im Schuljahr 2012/2013 werden für die Brückenangebote Lehrerpensen im Umfang von<br />
umgerechnet 28 Vollzeitstellen eingesetzt. Hinzu kommen etwa drei Vollzeitstellen für Führung<br />
und Kursadministration an den Schulen und im Bildungsdepartement. Nach der Übertragung<br />
wären die Gemeinden für das Angebot und die Finanzierung zuständig. Die Zahl der Stellen bei<br />
neuer Zuständigkeit ist abhängig von den Entscheiden der Gemeinden über das neue Angebot.<br />
Es ist jedoch davon auszugehen, dass für ein qualitativ und quantitativ gleichwertiges Angebot<br />
eine ähnliche Zahl von Vollzeitstellen notwendig sein wird wie heute.<br />
48
5.4 Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen<br />
Mit dem EP 2013 werden Entlastungsmassnahmen im Umfang von 117 Mio. Franken (E1-E66)<br />
unterbreitet. Werden von diesem Betrag die ertragsseitigen Massnahmen in der Gesamthöhe von<br />
knapp 26 Mio. Franken abgezogen, verbleibt ein Restbetrag von rund 91 Mio. Franken. Wird dieser<br />
Wert um die Entlastungswirkung der Verzichtsmassnahmen, welche die Gemeinden belasten<br />
(12 Mio. Fr.) bereinigt, verbleibt ein Entlastungsvolumen von rund 80 Mio. Franken, das aus Sicht<br />
des Kantons auf effektive Leistungsverzichte gegenüber Dritten (39 Mio. Fr.), verwaltungsinterne<br />
Leistungsverzichte (4 Mio. Fr.) sowie Effizienzsteigerungen (38 Mio. Fr.) zurückzuführen ist. Dabei<br />
verläuft die Grenze zwischen Leistungsverzichten und Effizienzsteigerungen oft fliessend, wie<br />
sich dies beispielsweise bei den Kürzungen der Beiträge an Behinderteneinrichtungen und den<br />
geringeren Staatsbeiträgen an die Universität St. Gallen, die Spitäler und Psychiatrieverbunde,<br />
die Pädagogische Hochschule und die Fachhochschulen zeigt. Bei diesen Massnahmen sind mit<br />
unterschiedlichen Anteilen sowohl Effizienzsteigerungen als auch Leistungsverzichte zu erwarten.<br />
Nachstehende Übersicht zeigt die Entlastungen, welche durch Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen<br />
gegenüber dem AFP 2014-2016 resultieren (in Mio. Franken, Jahr 2016):<br />
Leistungsverzichte gegenüber den Gemeinden total 11.5<br />
• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv 0.02<br />
• E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die kath. Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) 2.1<br />
• E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden 6.2<br />
• E37 Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden 2.8<br />
• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />
Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 0.4<br />
Leistungsverzicht gegenüber Dritten total 39.0<br />
• E1 Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form 0.1<br />
• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots 1.8<br />
• E5 Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge 0.3<br />
• E6 Beitragsreduktion Jungwaldpflege 0.1<br />
• E7 Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten 0.3<br />
• E8 Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen 0.2<br />
• E9 Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 0.2<br />
• E10 Reduktion der Standortförderung 0.6<br />
• E11 Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau 0.1<br />
• E12 Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen 0.1<br />
• E14 Reduktion Integration und Gleichstellung 0.3<br />
• E16 Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL) 8.8<br />
• E17 Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger 1.5<br />
• E21 Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana 0.4<br />
• E22 Streichung Denkmalpflegebeiträge 0.7<br />
• E24 Leistungsreduktion Kulturförderung 0.6<br />
• E26 Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen<br />
der Berufsfachschulen 0.2<br />
• E27 Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten 19 1.4<br />
• E29 Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg<br />
und Wattwil 20 0.5<br />
• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz 1.5<br />
• E51 Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich 0.6<br />
• E58 Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung<br />
der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde (Bereiche<br />
Sicherstellung der Versorgung und Kürzung gemeinwirtschaftliche Leistungen) 11.0<br />
19 Volle Entlastungswirkung ab dem Jahr 2018 von 1.8 Mio. Franken.<br />
20 Volle Entlastungswirkung ab dem Jahr 2019 von 1.3 Mio. Franken.<br />
49
• E59 Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung 6.5<br />
• E61 Leistungsabbau in der Präventionsarbeit 0.3<br />
• E63 Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C 0.5<br />
• E65 Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse 0.3<br />
Verwaltungsinterne Leistungsverzichte total 4.2<br />
• E2 Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und<br />
Steuerungsinstrumente 0.1<br />
• E18 Neuausrichtung Gemeindeaufsicht 0.3<br />
• E40 Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen 0.7<br />
• E41 Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement 0.3<br />
• E42 Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
0.2<br />
• E43 Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration 0.2<br />
• E47 Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten 1.2<br />
• E48 Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung (Teil<br />
Leistungsabbau) 1.1<br />
• E60 Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />
in den Gesundheitsinstitutionen 0.1<br />
Effizienzsteigerungen total 37.7<br />
• E13 Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds 0.5<br />
• E15 Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der<br />
Auslandschweizer 0.1<br />
• E19 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit<br />
Behinderung mit überdurchschnittlichen Kosten 5.6<br />
• E20 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen 0.2<br />
• E33 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen<br />
Staatsbeiträgen und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität 3.5<br />
• E34 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen<br />
Hochschule 1.0<br />
• E35 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen<br />
Staatsbeiträgen und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen 3.5<br />
• E36 Reduktion der internen Prämien im Risk Management 0.3<br />
• E44 Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der<br />
Wohnbauförderung 0.1<br />
• E46 Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und<br />
Geoinformation 0.2<br />
• E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes 2.3<br />
• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />
Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 0.4<br />
• E58 Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung<br />
der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde (Bereiche<br />
Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen, Gewinnvorgabe<br />
Spitalverbunde, Leistungskonzentrationen und -anpassungen) 10.0<br />
• E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung 10.0<br />
Die aufgeführten Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen beinhalten in der Regel nicht nur<br />
die Rücknahme und den Abbau von geplanten Vorhaben, sondern bedeuten eine Anpassung des<br />
Ist-Zustands. Dass der Nettoaufwand in verschiedenen Leistungsbereichen trotzdem gleichbleibt<br />
oder steigt, gründet vielfach darin, dass die Entlastungsmassnahmen durch ein Mengenwachstum<br />
neutralisiert werden. Durch die getroffenen Massnahmen wird das Aufwandwachstum nicht<br />
beseitigt, jedoch wirksam reduziert (vgl. Kapitel 10).<br />
50
6 Ersatzmassnahmen<br />
6.1 Bedeutung der Ersatzmassnahmen<br />
Im Rahmen der Erarbeitung des EP 2013 wurden von der Regierung verschiedene Massnahmen<br />
geprüft. Die Regierung sieht bewusst davon ab, die im Kapitel 6.2 aufgeführten Ersatzmassnahmen<br />
im Umfang von insgesamt rund 16 Mio. Franken (2016) in das EP 2013 aufzunehmen. Sollten<br />
sich die finanziellen Rahmenbedingungen angesichts der in Kapitel 1.3 beschriebenen Unsicherheiten<br />
für den Kanton nachteilig entwickeln oder lehnt der Kantonsrat wesentliche Massnahmen<br />
des EP 2013 ab, so wären aus Sicht der Regierung folgende Ersatzmassnahmen zur Diskussion<br />
zu stellen.<br />
6.2 Zusammenstellung der einzelnen Ersatzmassnahmen<br />
Nr.<br />
EM1<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />
Angebotsreduktion regionaler Personenverkehr<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Angebotsreduktion beim regionalen Personenverkehr.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
0 0 -500<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Im Rahmen der Sparpakete I und II und mit dem EP 2013 hat der öV bereits hohe Entlastungsmassnahmen<br />
erbracht. Eine weitere Reduktion beim regionalen Personenverkehr (nebst<br />
der vorgesehenen Massnahme E4) würde den vom Parlament und Stimmvolk beschlossenen<br />
Ausbau der S-Bahn betreffen. Da Personal bereits angestellt, das Rollmaterial bestellt und die<br />
Infrastruktur gebaut oder in Bau ist, fallen grosse Anteile der Kosten unabhängig davon an, ob<br />
die S-Bahn betrieben wird oder nicht. Die teilweise Reduktion des Ausbaus der S-Bahn würde<br />
extrem ungünstige Verhältnisse zwischen Leistungen, Kosten und Ergebnissen für die Passagiere<br />
ergeben, da nur die Inbetriebnahme des Gesamtsystems den beabsichtigten Nutzen<br />
erzeugen kann. Da der Kanton zahlreiche Leistungen im Verbund mit dem Bund, anderen<br />
Kantonen und den Gemeinden finanziert, müssten bei der vorliegenden Ersatzmassnahme<br />
von 0.5 Mio. Fr. – nach Absprache mit den übrigen Bestellern – öV-Leistungen von rund 3.5<br />
Mio. Fr. abgebaut werden.<br />
51
Nr.<br />
EM2<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />
Beitragsreduktion für Schutzwald und forstliche Schutzbauten<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Weitere substanzielle Kürzung der Beiträge für Schutzwald und forstliche Schutzbauten<br />
(Nettobetrag Kantons-/Bundesbeiträge).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-500 -500 -500<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Als Ergebnis des Abwägens zwischen den Gefahren und Risiken für Menschen und Sachwerte<br />
einerseits und dem Mitteleinsatz anderseits wird – nebst den in diesem Leistungsbereich<br />
vorgeschlagenen Entlastungen (E7) von Fr. 465'000 pro Jahr – von weitergehenden Sparmassnahmen<br />
und -beträgen abgesehen. Dies nicht zuletzt mit Blick auf die Schutzwaldstrategie<br />
2010, die unter anderen das Aufholen von aktuell bestehenden Pflegerückständen im<br />
Schutzwald <strong>zum</strong> Ziel hat.<br />
Nr.<br />
EM3<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />
…))<br />
Kürzung der Auslagen für Heimbewohner<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Kürzung der persönlichen Auslagen im Bereich der Ergänzungsleistungen für Heimbewohner.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5; abgekürzt ELG)<br />
2014 2015 2016<br />
0 -4'800 -4'800<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Die gleiche Massnahme ist in der Abstimmung vom 17. Juni 2012 von den Stimmenden mit<br />
einem Nein-Anteil von 61.3% deutlich verworfen worden (Referendumsabstimmung). Eine<br />
neuerliche Vorlage würde politisch kaum verstanden.<br />
52
Nr.<br />
EM4<br />
Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt fördern und kulturelle<br />
Akzente setzen)<br />
Mittelreduktion Konzert und Theater St.Gallen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion des Kantonsbeitrags an Konzert und Theater St.Gallen.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
2014 2015 2016<br />
0 -240 -240<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen, sGS<br />
273.1)<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) ist aufgrund des Primatwechsels der Pensionskasse<br />
der Stadt St.Gallen, der sie seit dem Jahr 1968 angeschlossen ist, mit zusätzlichen Aufwendungen<br />
von über 4,8 Mio. Franken verteilt auf die nächsten 10 bis 15 Jahre konfrontiert. Im<br />
Sinn der Gleichbehandlung mit anderen Institutionen müssten der Kanton und (anteilmässig)<br />
die Stadt die Ausfinanzierung übernehmen. KTSG hat sich bereit erklärt, auf eine<br />
Erhöhung der Beiträge von Kanton und Stadt zu verzichten und diese Kosten selber zu<br />
übernehmen. Diese durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von knapp 400’000 Franken ist<br />
eine finanzielle Herausforderung, welche ihre Spuren hinterlassen wird. Zudem fällt der jahrzehntelange<br />
Sponsoringbeitrag der Migros Ostschweiz von mehr als 300'000 Franken weg,<br />
bedingt durch eine Neuausrichtung des Migros Kulturprozents.<br />
Bei einer Kürzung des Betrags von Fr. 240'000.- aus dem ordentlichen Haushalt, bedeutet<br />
dies für KTSG real eine Kürzung des Kantonsbeitrags um Fr. 400'000.-, weil Lotteriefonds-<br />
Gelder hinzuzurechnen sind. Eine Kürzung des Beitrags des Kantons hätte zudem zur Folge,<br />
dass auch die Stadt St.Gallen ihren Beitrag kürzt (Stadt St.Gallen bezahlt drei Siebtel des<br />
Beitrags des Kantons), womit KTSG mehrfach belastet würde.<br />
Eine weitere Kürzung führte zwingend zu einem nachhaltigen und substanziellen Leistungsabbau,<br />
das heisst Spartenstreichung, reduzierter Spielbetrieb mit weniger Produktionen<br />
und weniger Vorstellungen, was weitere Konsequenzen hätte, da dieser reduzierte<br />
Betrieb auch zu reduzierten Einnahmen führen würde.<br />
53
Nr.<br />
EM5<br />
Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />
Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Erhöhung des Pflichtpensums der Mittelschullehrpersonen um eine Lektion.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-800 -2'000 -2'000<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Von einer Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen um eine Lektion wird aus<br />
folgenden Gründen abgesehen:<br />
1. Das Pflichtpensum für Mittelschullehrkräfte liegt heute in wissenschaftlichen Fächern bei 23<br />
Jahreswochenlektionen. In einzelnen Fächerbereichen liegt es höher (Gestalten/Musik 25,<br />
Sport 27, Instrumentalunterricht 28 Lektionen). 23 Lektionen entsprechen heute dem schweizerischen<br />
"Standard". In allen an St.Gallen angrenzenden Kantonen liegt das Pflichtpensum<br />
bei 23 Lektionen, im Fürstentum Liechtenstein bei 22. Lediglich in den Kantonen Fribourg,<br />
Zug und Schaffhausen liegt das Pflichtpensum bereits heute bei 24 Lektionen. Angesichts<br />
dieser Ausgangslage würde eine Anhebung des Pflichtpensums zu einer spürbaren Verschlechterung<br />
der Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen und einem Attraktivitätsverlust<br />
der St.Gallischen Mittelschulen als Arbeitgeber führen. In der Folge sind Schwierigkeiten<br />
in der Rekrutierung guter Lehrpersonen absehbar. Bereits heute sind in verschiedenen Fächern<br />
(namentlich Französisch, Mathematik, Physik, Latein) gut qualifizierte Lehrpersonen nur<br />
schwer zu finden. Sie können daher in der Regel zwischen mehreren Angeboten auswählen.<br />
2. Was die teilweise ins Feld geführte Angleichung der Anstellungsbedingungen an den Mittelund<br />
den Berufsfachschulen angeht, so ist festzuhalten, dass eine entsprechende Klage von<br />
Lehrpersonen der kaufmännischen Berufsmaturität vom Verwaltungsgericht am 13. März<br />
2008 abgewiesen wurde (Urteil vom 13. März 2008 des Verwaltungsgerichts des Kantons<br />
St.Gallen betreffend Lohngleichheit im öffentlichen Dienstverhältnis [K2007/4]). Das Verwaltungsgericht<br />
erkannte in seinem Urteil, dass ein ungleiches Pflichtpensum von Lehrpersonen<br />
an Mittel- und Berufsfachschulen sachlich zu rechtfertigen ist.<br />
Derzeit wird im Rahmen eines Projektes zu den Berufsaufträgen beider Schultypen geprüft,<br />
wie die Anstellungsbedingungen an den Mittel- und Berufsfachschulen einander angeglichen<br />
werden können. Eine Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen losgelöst von<br />
dieser umfassenden Überprüfung zu beschliessen, ist nicht zielführend.<br />
54
Nr.<br />
EM6<br />
Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />
Rückklassierung Kantons- zu Gemeindsgewässern gemäss Stand 2009<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Durch die Rückklassierung der Kantonsgewässer Seez, Thur und Sitter zu Gemeindsgewässern<br />
wird der Unterhalt dieser Gewässer wieder Sache der Gemeinden.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Wasserbaugesetz, sGS 734.1)<br />
2014 2015 2016<br />
-500 -500 -500<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Die Novellierung des Wasserbaugesetzes hinsichtlich der Definition der Kantonsgewässer ist<br />
seit dem 1. Januar 2010 gültig. Die Massnahme würde daher einen Rückschritt <strong>zum</strong> alten<br />
Zustand und gleichzeitig eine Zusatzbelastung der Anstössergemeinden bedeuten.<br />
Nr.<br />
EM7<br />
Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />
fördern)<br />
Reduktion des kantonalen Energieförderungsprogramms<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Reduktion von Staatsbeiträgen an die energetischen Massnahmen privater Haushalte, der<br />
Gemeinden und der Wirtschaft.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein (Anpassung des Energieförderungsprogramms erforderlich)<br />
2014 2015 2016<br />
-500 -500 -500<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Das Energieförderungsprogramm des Kantons St.Gallen würde reduziert. Der Kanton würde<br />
seine Verpflichtungen zur CO 2 -Emissionsreduktion im Gebäudebereich (Art. 9 CO 2 -Gesetz)<br />
nur teilweise erfüllen. Unter Umständen würde der Zukauf von CO 2 -Zertifikaten zulasten des<br />
Kantons notwendig werden. Die Zielerreichung für die Verdoppelung der Produktion von neuen<br />
erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2020 (Art. 1a EnG) wäre in Frage gestellt. Nicht zuletzt<br />
wären Beschwerden von Gesuchtellern zu erwarten.<br />
55
Nr.<br />
EM8<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />
Einführung Gemeindebeiträge an Kantonspolizei<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Wiedereinführung der Gemeindebeiträge an die Kantonspolizei für die Erfüllung der gemeindepolizeilichen<br />
Aufgaben.<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
JA (Änderung des Polizeigesetzes, sGS 451.1)<br />
2014 2015 2016<br />
0 -6'200 -6'200<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Aufhebung der Gemeindebeiträge per 1. Januar 2010 im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung<br />
des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
(NFA) auf kantonaler Ebene.<br />
Nr.<br />
EM9<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />
Zusätzliche Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Zusätzliche Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten<br />
Beitritts zur IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre<br />
Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) in Ergänzung zur Entlastungsmassnahme<br />
E63 (Mittelreduktion 490'000 Fr.).<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
Gesetzesanpassung<br />
Nein<br />
2014 2015 2016<br />
-800 -800 -800<br />
Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />
Die Finanzierung von Platzierungen von St.Galler Klientinnen und Klienten geht <strong>zum</strong> heutigen<br />
Zeitpunkt – mit Ausnahme von Platzierungen in den beiden Rehazentren Mühlhof und<br />
Lutzenberg – vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden. Mit dem seit längerem geplanten Beitritt<br />
zur IVSE, Liste C ist eine Finanzierungsänderung verbunden, welche die Gemeinden entlastet<br />
(2/3 Kanton, 1/3 Gemeinden). Eine Kürzung der für diese Entlastung vorgesehene finanziellen<br />
Mittel um 490'000.- Franken als vorgeschlagene Massnahme im Rahmen des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s<br />
2013 zieht eine Anpassung des erwähnten Kostenteilers Kanton/Gemeinden<br />
nach sich. Die Gemeinden werden dadurch bei Platzierungen von Klientinnen<br />
und Klienten in suchttherapeutischen Einrichtungen weniger als vorgesehen entlastet. Mit<br />
einer weiteren Erhöhung der Kürzung um zusätzlich Fr. 800'000.- auf insgesamt Fr. 1'290'000<br />
entfällt die Entlastung der Gemeinden gänzlich, womit diese auch zukünftig Platzierungskosten<br />
in suchttherapeutischen Einrichtungen vollumfänglich selber zu tragen haben. Damit steigt<br />
die Gefahr, dass die Gemeinden auf solche Platzierungen – trotz Bedarfs – verzichten oder<br />
diese in den Psychiatrie- oder Justizbereich verlagern. Platzierungen über den Psychiatrieoder<br />
Justizbereich haben jedoch für den Kanton – bedingt durch die deutlich höheren Tagespauschalen<br />
dieser Einrichtungen – Mehrkosten zur Folge.<br />
56
7 Nicht im <strong>Entlastungsprogramm</strong> weiterverfolgte Massnahmen<br />
7.1 Von Kürzungen ausgenommene Leistungsbereiche<br />
In 27 der insgesamt 105 Leistungsbereiche schlägt die Regierung keine Entlastungsmassnahmen<br />
vor. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:<br />
LB 1.03 Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung (SK)<br />
LB 2.03 Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei (VD)<br />
LB 2.06 Vollzug Forstrecht (VD)<br />
LB 2.08 Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht (VD)<br />
LB 3.04 Einbürgerungen (DI)<br />
LB 3.05 Personenstandsänderungen (DI)<br />
LB 3.06 Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch (DI)<br />
LB 3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) (DI)<br />
LB 3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung sowie Freiwilligenarbeit fördern (DI)<br />
LB 3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen (DI)<br />
LB 3.17 Konkursrechtliche Verfahren durchführen (DI)<br />
LB 3.18 Führung des Handelsregisters mit Publikationen (DI)<br />
LB 3.20 Erledigung von Erbfällen (DI)<br />
LB 4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen (BLD)<br />
LB 4.08 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BLD)<br />
LB 4.10 Höhere Berufs- und Weiterbildung (BLD)<br />
LB 4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen (BLD)<br />
LB 5.03 Vermögensverwaltung (FD)<br />
LB 5.12 Finanzaufsicht (Finanzkontrolle) (FD)<br />
LB 6.02 Rechtsmittel bearbeiten (BD)<br />
LB 6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben und unterhalten (BD)<br />
LB 6.09 Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen (Gebietseinheit VI) (BD)<br />
LB 6.11 Steinbruch betreiben (Starkenbach) (BD)<br />
LB 7.06 Justizvollzug (SJD)<br />
LB 7.15 Strafvollzug (SJD)<br />
LB 8.08 Lebensmittelsicherheit (GD)<br />
LB 8.10 Tierschutz (GD)<br />
Unter den von den Entlastungsmassnahmen ausgenommenen Leistungsbereichen sind drei Bereiche,<br />
die gemessen an ihrem Nettoaufwand zu den 10 grössten Aufgabengebieten gehören. Es<br />
handelt sich dabei um die Bereiche:<br />
Nettoaufwand<br />
in Mio. Fr.<br />
(Planjahr 2014<br />
AFP 2014-2016)<br />
LB 3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) (DI) 195.4<br />
LB 4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen (BLD) 77.0<br />
LB 4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen (BLD) 74.9<br />
Der innerkantonale Finanzausgleich wird gegenwärtig im Rahmen der Vorlage "II. Nachtrag<br />
<strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" grundlegend<br />
überarbeitet. Die Vernehmlassung zur Vorlage wurde Mitte April 2013 eröffnet und läuft bis Ende<br />
Mai 2013. Die Regierung beabsichtigt, die Vorlage vor den Sommerferien 2013 dem Kantonsrat<br />
zuzustellen. Die erste Lesung ist für die Septembersession, die zweite für die Novembersession<br />
vorgesehen, so dass die beiden Nachträge auf Anfang 2014 in Vollzug gesetzt werden können.<br />
Hauptelemente der Vorlage sind einerseits die Stärkung des Sonderlastenausgleichs Schule<br />
sowie die Schaffung eines neuen soziodemografischen Sonderlastenausgleichs bzw. andererseits<br />
die vollständige Übertragung der Finanzierungsverantwortung im Bereich der Pflegefinanzierung<br />
an die Gemeinden. Der Mittelfluss zwischen dem Kanton und den Gemeinden bzw. der<br />
Ausgleichsmechanismus zwischen den Gemeinden wird in diesem Zusammenhang revidiert.<br />
57
Angesichts des bereits weit fortgeschrittenen Entwicklungsstands der Vorlage hat sich die Regierung<br />
explizit gegen Kürzungsmassnahmen in diesem Leistungsbereich ausgesprochen. Sie hat<br />
indes unter dem Punkt Aktualisierung der Finanzplanwerte (vgl. Kapitel 2) den Auftrag des Kantonsrats<br />
aus der Septembersession 2012 umgesetzt, wonach der Finanzausgleich schwergewichtig<br />
beim Sonderlastenausgleich Schule und dem neu zu schaffenden soziodemografischen<br />
Sonderlastenausgleich angepasst werden soll. Die Gemeinden sind von diversen anderweitigen<br />
Entlastungsmassnahmen vom EP 2013 betroffen, wobei sich nebst Belastungen auch Entlastungen<br />
ergeben. Entsprechende Ausführungen finden sich im Kapitel 5.1.<br />
Im Bereich des interkantonalen Lastenausgleichs Hochschulen könnte eine Aufwandkürzung<br />
nur durch den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) bzw. der Interkantonalen<br />
Fachhochschulvereinbarung (FHV) erreicht werden. Dadurch würde für die St.Galler Studierenden<br />
die Freizügigkeit in Bezug auf die Wahl ihrer Hochschule abgeschafft. Darüber hinaus<br />
würden für die Hochschulen im Kanton St.Gallen die Einnahmen aus den IUV- und FHV-<br />
Vereinbarungen für ausserkantonale Studierende entfallen. Dieses Szenario ist nicht realistisch<br />
und wurde nicht weiterverfolgt.<br />
Im Leistungsbereich Sonderpädagogik/Sonderschulen werden in den kommenden Jahren die<br />
neue Sonderschulgesetzgebung und das neue Sonderschulkonzept umgesetzt. Der XIV. Nachtrag<br />
<strong>zum</strong> Volksschulgesetz, welcher die neuen Grundlagen der Sonderpädagogik festlegt, wird im<br />
Kantonsrat an der Junisession 2013 in 1. Lesung beraten. Auch in diesem Bereich hat die Regierung<br />
aufgrund des weit fortgeschrittenen Entwicklungsstands der Vorlage auf Entlastungsmassnahmen<br />
verzichtet. Unter den Aktualisierungen aufgenommen sind derweil die neuen Aufwandschätzungen,<br />
die sich aufgrund des aktuellen Informationsstandes im Bereich Sonderpädagogik<br />
ergeben (Minderaufwendungen von 3 bis 5.5 Mio. Franken, vgl. Kapitel 2).<br />
In den restlichen Leistungsbereichen sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen, weil es<br />
sich entweder um spezialfinanzierte Bereiche oder Bereiche mit Ertragsüberschüssen handelt,<br />
Anpassungen übergeordnetes Bundesgesetz verletzen würden oder nicht in die Kompetenz der<br />
Regierung fallen oder aber Kürzungen mit unverhältnismässig negativen Folgen und unerwünschten<br />
Nebenwirkungen einhergingen.<br />
7.2 Separat zu prüfende strukturelle Massnahmen<br />
Zahlreiche organisatorische Ansätze werden separat geprüft und weiterverfolgt; sie sind indessen<br />
im EP 2013 noch nicht als Massnahmen mit konkretem Entlastungsziel erfasst. Zu nennen sind<br />
dabei insbesondere die Analyse der Departementsstrukturen, die Anpassung von Zuständigkeiten,<br />
die Zusammenlegung von Ämtern, Optimierungen im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
und der Investitionsprozesse sowie Optimierungen in den Querschnittsbereichen<br />
Immobilien, Personal, Informatik und Rechnungswesen. Die daraus resultierenden Entlastungen<br />
sind der Umsetzung der pauschalen Kürzungsvorgabe von 10 Mio. Franken ab 2015 anzurechnen<br />
(Massnahme E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen<br />
Verwaltung).<br />
Konkret sollen folgende strukturelle Ansatzpunkte näher geprüft werden:<br />
S1 Zusammenlegung von Ämtern<br />
S2 Departementale Zuordnung der Gebäudeversicherungsanstalt <strong>zum</strong> Bereich Sicherheit<br />
S3 Zusammenführung aller Aufgaben im Bereich Verkehr in einem Departement<br />
S4 Klärung der Zuständigkeiten im Bereich der Geodaten<br />
S5 Verzicht auf Gremien<br />
S6 Vereinfachungen und Optimierungen im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
und der Planungsprozesse, <strong>zum</strong> Beispiel durch eine Zusammenlegung der Prozesse zur<br />
Erarbeitung von Voranschlag und Aufgaben- und Finanzplan<br />
S7 Optimierungen im Bereich des Immobilienmanagements und der Investitionsprozesse (siehe<br />
dazu auch die Kapitel 1.6.5 und 1.6.6 in der <strong>Botschaft</strong>, Berichterstattung im Rahmen<br />
des Postulatsberichts Investitionsprozesse)<br />
58
S8 Optimierungen im Bereich der Personaladministration, <strong>zum</strong> Beispiel durch die Reduktion<br />
bzw. Straffung von dezentralen Personaldiensten<br />
S9 Optimierungen im Bereich der Prozesse des Rechnungswesens<br />
S10 Anpassung der Informatik-Organisation im Bereich von Aufgaben, die teilweise<br />
dezentral bei den Ämtern und nicht beim Dienst für Informatikplanung geführt werden<br />
S11 Mittelfristige Zusammenlegung von Rechenzentren von Institutionen und Informatikanbietern<br />
mit Bezug <strong>zum</strong> Kanton St.Gallen<br />
S12 Konsolidierung im Bereich der Rechtsdienste<br />
Für diese Abklärungen wird die Regierung je separate Projektaufträge erarbeiten. Die Entscheide<br />
über diese strukturellen Massnahmen sind auf Basis von umfassenden Analysen der massgebenden<br />
Vor- und Nachteile zu treffen. Derzeit lässt sich noch nicht für alle Bereiche abschätzen,<br />
in welchem Zeitrahmen die erforderlichen Abklärungen erfolgen werden. Bei der Überprüfung gilt<br />
es auch zu berücksichtigen, dass bei einzelnen Fragestellungen nicht die finanziellen Entlastungen,<br />
sondern grundsätzliche Überlegungen sowie Optimierungen im Vordergrund stehen.<br />
Die Regierung wird den Kantonsrat jeweils im Rahmen des Voranschlags bzw. der Aufgabenund<br />
Finanzplanung über die Ergebnisse der Abklärungen orientieren.<br />
8 Massnahmenvorschläge aus dem Sounding-Board<br />
Wie im Kapitel 1.8 ausgeführt, wurde der Kantonsrat über ein Sounding-Board in die Arbeiten des<br />
EP 2013 miteinbezogen. Diese frühzeitige Zusammenarbeit erlaubte es den Mitgliedern des<br />
Sounding-Boards bzw. den entsprechenden Fraktionen, bereits in der Entstehungsphase des EP<br />
2013 Entlastungsvorschläge einzubringen. Aus erwähntem Gremium sind der Regierung diverse<br />
Massnahmenvorschläge unterbreitet worden. Gewisse Vorschläge konnten als Entlastungsmassnahmen<br />
respektive als Ersatzmassnahmen übernommen werden. Bei einigen Vorschlägen<br />
sieht die Regierung keinen Anpassungsbedarf und verzichtet bewusst auf eine Weiterverfolgung.<br />
• Vorschläge, die in das EP 2013 eingeflossen sind<br />
Massnahmenvorschläge Berücksichtigung im EP 2013<br />
Überprüfung der Ergänzungsleistungen<br />
vor dem im Bereich der EL (Massnahme E17) und der AEL (Massnahme<br />
Mit dem EP 2013 sieht die Regierung Entlastungsmassnahmen<br />
Hintergrund des Volksentscheides<br />
Massnahme im Bereich EL unter den Ersatzmassnahmen<br />
E16) vor. Angesichts des Volksentscheides ist eine weitere<br />
aufge-<br />
• Mittelreduktion Kulturförderung<br />
auf ein vernünftiges<br />
Mass und Aufwandreduktion<br />
im Amt für Kultur<br />
Pensenerhöhung Mittelschulen<br />
(25 statt 23 Lektionen)<br />
Prüfung Streichung Wirtschaftsmittelschule<br />
führt (EM3).<br />
Mit dem EP 2013 erfolgen Kürzungen im Kulturbereich (E21-E24)<br />
in der Höhe von insgesamt 1.7 Mio. Franken. Nebst einer Reduktion<br />
der Staatsbeiträge an Institutionen erfolgen auch Pensenreduktionen<br />
im Umfang von 2.7 Stellen im Amt für Kultur. Zudem ist<br />
im EP 2013 eine weitere Kürzung im Kulturbereich als Ersatzmassnahme<br />
(EM4) aufgeführt. Auch die Sparpakete I und II hatten<br />
bereits massgebliche Einsparungen in den Bereichen Denkmalpflege,<br />
Staatsarchiv und Kulturförderung zur Folge.<br />
Aus Gründen der "Arbeitsmarkttauglichkeit" der St.Galler Mittelschulen<br />
wird dieser Vorschlag abgelehnt. Zudem prüft das Bildungsdepartement<br />
gegenwärtig, in welchen Bereichen die Anstellungsbedingungen<br />
an den Mittel- und Berufsfachschulen einander<br />
angeglichen werden können. Der Vorschlag wurde als Ersatzmassnahme<br />
(EM5) mit einer Erhöhung um eine Lektion ins EP<br />
2013 aufgenommen.<br />
Mit Massnahme E29 wird vorgeschlagen, auf die heutigen WMS-<br />
Standorte Heerbrugg und Wattwil per Schuljahr 2015/2016 zu<br />
verzichten. Die dem Entscheid zugrunde liegenden Überlegungen<br />
sind Bestandteil der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> EP 2013 (vgl. hierzu Kapitel<br />
59
Neudefinition von Standards<br />
für kantonale Bauten<br />
Überprüfung Spitalstandorte<br />
hinsichtlich Versorgungsbedarf<br />
und Effizienz<br />
Zentralisierung Rechtsdienste<br />
1.6.2 und Anhang 3).<br />
Mit der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> EP 2013 wird auf die Prüfaufträge aus dem<br />
Sparpaket II im Bereich kantonaler Bauten (Flächenstandards,<br />
Minimalstandards für Hoch- und Tiefbauprojekte) eingegangen<br />
(vgl. hierzu die Kapitel 1.6.5 und 1.6.6). Der in Ausarbeitung stehende<br />
Bericht <strong>zum</strong> Postulat (43.12.12) wird dem Kantonsrat Anfang<br />
2014 zugeleitet.<br />
Stetige Überprüfung der Leistungsbereiche gehört zur Strategie.<br />
Zudem ist der Leistungsbereich 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
von der Entlastungsmassnahme E58 betroffen. Mit dieser<br />
Massnahme werden u.a. weitere Leistungskonzentrationen<br />
und Effizienzsteigerungen angestrebt.<br />
Vergleiche hierzu Ausführungen in Kapitel 7.2 der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong><br />
EP 2013 (separat zu prüfende strukturelle Massnahmen, S12:<br />
Konsolidierung im Bereich der Rechtsdienste).<br />
• Vorschläge, die mit dem EP 2013 nicht weiterverfolgt werden<br />
Abschaffung Lektionenbuchhaltung<br />
an Berufsfachschulen<br />
Schneller Abschluss Berufsauftrag<br />
für Berufsfachschullehrpersonen<br />
Aufhebung Untergymnasium<br />
St.Gallen<br />
Verstärkung interkantonale<br />
Zusammenarbeit bei Mittelund<br />
Berufsschulen<br />
Ausgleich Sparmassnahmen<br />
zwischen Universität und<br />
Berufsfachschulen<br />
Besitzesdauerrabatt bei der<br />
Grundstückgewinnsteuer<br />
Massnahmenvorschläge Keine Berücksichtigung im EP 2013<br />
Überprüfung Notwendigkeit Der öV hat in den letzten Jahren massgebend zu Entlastungen<br />
öffentlicher Verkehr<br />
beigetragen (SP I, SP II). Mit Massnahme E4 sind im öV weitere<br />
Einsparungen vorgesehen. Zudem ist mit dem EP 2013 eine weitere<br />
Massnahme als Ersatzmassnahme (EM1) aufgeführt.<br />
Die Abschaffung der aktuellen Lektionenbuchhaltung ist einer der<br />
Kernpunkte der vorgesehenen Neudefinition des Berufsauftrags<br />
für Berufsfachschullehrpersonen, welcher per Schuljahr 2015/<br />
2016 in Kraft gesetzt werden soll.<br />
Die Berufsaufträge von Volksschullehrpersonen, Mittelschullehrpersonen<br />
und Berufsfachschullehrpersonen werden gegenwärtig<br />
zeitlich synchron überarbeitet und aneinander angeglichen. Das<br />
Gesamtprojekt ist auf eine Umsetzung auf Beginn des Schuljahres<br />
2015/2016 ausgelegt.<br />
Finanzierung des Untergymnasiums St.Gallen erfolgt in hohem<br />
Mass verursachergerecht und nicht durch Staatsbeiträge. Die<br />
Regierung erachtet, wie auch der Kantonsrat im Rahmen der<br />
Behandlung des Mittelschulgesetzes (2011), die Beibehaltung<br />
des Status quo als sachgerecht.<br />
Bereits heute besteht eine intensive interkantonale Zusammenarbeit<br />
in diesen beiden Bereichen. Das ist aus Sicht der Regierung<br />
erfüllt.<br />
Beide Leistungsbereiche wurden im Rahmen der jüngsten Sparpakete<br />
(SP I, SP II, EP 2013) vertieft geprüft. Dem Kantonsrat<br />
wurden im Bildungsbereich insgesamt ausgewogene Sparmassnahmen<br />
unterbreitet.<br />
Im Rahmen der Arbeiten <strong>zum</strong> EP 2013 wurde auch die Aufhebung<br />
des Besitzesdauerrabatts bei der Grundstückgewinnsteuer<br />
geprüft. Gestützt auf Art. 141 des Steuergesetzes (sGS 811.1)<br />
gewährt der Kanton bei der Besteuerung von Grundstückgewinnen<br />
einen Besitzesdauerrabatt. War das Grundstück während<br />
mehr als 15 Jahren im Eigentum des Veräusserers, wird der<br />
Steuerbetrag für jedes weitere Jahr ermässigt. Die Steuerermässigung<br />
wird damit begründet, dass Gewinne, die nach langer Besitzesdauer<br />
anfallen, zu einem Teil auf die Geldentwertung bzw.<br />
die Teuerung zurückzuführen sind. Der Besitzesdauerrabatt wurde<br />
im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr<br />
1997 diskutiert, wobei für Selbstnutzer ein erhöhter Rabatt einge-<br />
60
Finanzierungsentflechtung<br />
Einwohnerregister/ Giftsammelstellen<br />
Verzicht auf zusätzliche<br />
Radargeräte<br />
Verzicht auf Erhöhung der<br />
Strassenverkehrssteuern<br />
Prüfung Reduktion Investitionsplafonds<br />
auf Niveau 150<br />
Mio. Franken<br />
Minderaufwand für Dienstleistungen<br />
Dritter und externe<br />
Beratungen<br />
Zertifizierung von Stellen in<br />
Wettbewerbssituationen<br />
führt wurde. Da die Grundstückgewinnsteuer von automatischen<br />
Teuerungsanpassungen - wie dies im Einkommenssteuerrecht<br />
durch den Ausgleich der kalten Progression der Fall ist - ausgeschlossen<br />
ist, wird von einer Aufhebung des Besitzesdauerrabatts<br />
abgesehen.<br />
Dieser Aufgabenabtausch wird aus finanziellen Überlegungen<br />
nicht befürwortet (Mehrkosten Kanton von jährlich rund 140'000<br />
Franken). Auch würde die vollständige Übernahme der Finanzierung<br />
der Giftsammelstellen durch den Kanton falsche Anreize<br />
setzen. Der Kanton würde sich rasch Forderungen nach zusätzlichen<br />
Dienstleistungen oder neuen Sammelstellen gegenüber<br />
sehen. Demgegenüber bietet die heutige Regelung Gewähr, dass<br />
die Gemeinden mit dem Kanton zusammen gemeinsam für eine<br />
zweckmässige aber massvolle Versorgung mit Giftsammelstellen<br />
besorgt sind.<br />
Dem Forderungsverzicht wird mit Massnahme E52 im EP 2013<br />
nicht nachgekommen.<br />
Dem Forderungsverzicht wird mit Massnahme E56 im EP 2013<br />
nicht nachgekommen.<br />
Der Investitionsplafonds von 180 Mio. Franken entspricht der<br />
Vorgabe der Finanzkommission. Angesichts der anstehenden<br />
Investitionen im Gesundheits-, Bildungs- und Sicherheitsbereich<br />
ist eine Reduktion des Investitionsplafonds nicht zu erreichen.<br />
Diese Positionen waren bereits mehrfach Diskussionsthema im<br />
Rahmen der Budget-Beratungen. Eine Steuerung dieser Bereiche<br />
soll weiterhin im Rahmen der jährlichen Budgets erfolgen.<br />
Die Finanzkommission hat im Rahmen der Prüfung der Staatsrechnung<br />
2012 eine entsprechende Erhebung lanciert. Das Ergebnis<br />
und die noch ausstehende Diskussion in der Finanzkommission<br />
sind abzuwarten.<br />
61
9 Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke<br />
9.1 Übergangsmassnahme<br />
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen dauerhaften Massnahmen entlasten den Haushalt dauerhaft<br />
um 117 Mio. Franken. Da für die Umsetzung des EP 2013 teilweise Gesetzanpassungen<br />
und/oder grössere Vorbereitungsarbeiten notwendig sind, wird die volle Entlastungswirkung erst<br />
im Jahr 2016 erreicht. Davor ist die Entlastungswirkung geringer: Im Jahr 2014 beläuft sie sich<br />
auf 42.5 Mio. Franken und im Jahr 2015 auf 79.7 Mio. Franken.<br />
Um diese geringere Entlastungswirkung zu überbrücken, das Abwärtsrisiko einzudämmen und<br />
darüber hinaus wieder eine Stärkung des freien Eigenkapitals zu erreichen, plant die Regierung<br />
die vorübergehende Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Leistungen im<br />
Spitalbereich:<br />
Nr.<br />
Ü1<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />
Beschreibung der Massnahme:<br />
Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen in Listenspitälern<br />
im Jahr 2015 auf 52 Prozent (statt 55 Prozent) und im Jahr 2016 auf 53 Prozent (statt 55<br />
Prozent).<br />
2014 2015 2016<br />
Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />
- für Abnahme / + für Zunahme<br />
0 - 25'000 - 17'000<br />
Gesetzesanpassung<br />
Ja (Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen, sGS<br />
320.4)<br />
Detaillierte Informationen zur Übergangsmassnahme Ü1 befinden sich im Anhang 1.1.<br />
9.2 Bezug aus dem Eigenkapital<br />
Mit den dauerhaften Entlastungsmassnahmen und der Übergangsmassnahme verbleibt im Jahr<br />
2014 eine Finanzierungslücke von 78.8 Mio. Franken. In den Jahren 2015 und 2016 werden dagegen<br />
Ertragsüberschüsse erzielt:<br />
in Mio. Fr.<br />
AFP<br />
2014<br />
APF<br />
2015<br />
AFP<br />
2016<br />
Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 aktualisiert 121.3 84.7 74.5<br />
abzüglich:<br />
Entlastungspaket -42.5 -79.7 -117.0<br />
Übergangsmassnahme 0 -25.0 -17.0<br />
Verbleibender Aufwandüberschuss 78.8 -20.0 -59.5<br />
Die Regierung beabsichtigt, die Finanzierungslücke im Jahr 2014 mit einem entsprechenden<br />
Bezug aus dem freien Eigenkapital zu decken.<br />
Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital sind als Beitrag zur Deckung der Finanzierungslücke<br />
nicht vorgesehen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im AFP 2014-2016 Bezüge<br />
aus dem besonderen Eigenkapital von jährlich 25.6 Mio. Franken bereits eingestellt sind. Zusammen<br />
mit den 5.0 Mio. Franken, die für Förderbeiträge gemäss Gemeindevereinigungsgesetz<br />
62
(sGS 151.3) reserviert sind, ergibt sich damit der jährliche Bezug der ordentlichen Jahrestranche<br />
von 30.6 Mio. Franken. Nachdem mit der Rechnung 2012 der Restbestand der in den Vorjahren<br />
nicht bezogenen Jahrestranchen aufgebraucht worden ist und für das Jahr 2013 der einmalig mögliche<br />
Vorbezug einer Jahrestranche vorgesehen ist, erreicht der Bestand des besonderen Eigenkapitals<br />
Ende 2013 das gesetzlich vorgesehene Minimum. Für weitergehende Bezüge bzw. einen<br />
rascheren Abbau des besonderen Eigenkapitals müssten die gesetzlichen Grundlagen angepasst<br />
werden. Die Regierung sieht hierfür <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt allerdings keine Notwendigkeit.<br />
Nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals, wenn das<br />
EP 2013, die Übergangsmassnahme sowie die Bezüge aus dem Eigenkapital gemäss den vorstehenden<br />
Ausführungen umgesetzt werden (Bestand per Ende Jahr):<br />
in Mio. Fr.<br />
RE<br />
2012<br />
VA<br />
2013<br />
AFP<br />
2014<br />
AFP<br />
2015<br />
AFP<br />
2016<br />
Freies Eigenkapital 323.0 216.0 137.2 157.2 216.7<br />
Besonderes Eigenkapital 428.5 367.2 336.6 306.0 275.4<br />
Eigenkapital total 751.5 583.2 473.8 463.2 492.1<br />
Nachdem im Jahr 2014 mit knapp 140 Mio. Franken der Tiefststand an freiem Eigenkapital erreicht<br />
ist, führt das EP 2013 in den folgenden Jahren zu einem Anstieg der freien Reserven. Dieser<br />
Anstieg ist aus Sicht der Vergrösserung des zwischenzeitlich sehr eng gewordenen finanzpolitischen<br />
Spielraums durchaus erwünscht. Ein höherer Bestand an freiem Eigenkapital verbessert<br />
die Möglichkeiten, künftige vorübergehende Haushaltsschwankungen ohne kurzfristige Anpassungen<br />
auf der Ertrags- oder Aufwandseite auffangen zu können.<br />
10 Finanzplanung nach der Umsetzung der Massnahmen<br />
Nach Umsetzung des EP 2013 weist die laufende Rechnung folgende Ergebnisse aus:<br />
in Mio. Fr. VA AFP AFP AFP Durchschnittliches<br />
2013 2014 2015 2016<br />
Wachstum<br />
pro Jahr 2013 bis<br />
2016<br />
Aufwand laufende Rechnung<br />
gemäss AFP 2014-2016 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />
Aufwand laufende Rechnung<br />
nach Aktualisierungen AFP<br />
2014-2016 4'500.6 4'577.8 4'717.4 4'881.8 2.7%<br />
- Aufwandreduktion durch EP<br />
2013 -28.4 -58.5 -91.4<br />
Aufwand laufende Rechnung<br />
nach EP 2013 4'500.6 4'549.4 4'658.9 4'790.3 2.1%<br />
Bereinigter Aufwand AFP 2014-<br />
2016 nach Aktualisierungen 3'456.9 3'530.9 3'602.5 3'696.5 2.3%<br />
Bereinigter Aufwand nach<br />
EP 2013 3'456.9 3'502.5 3'544.0 3'605.0 1.4%<br />
63
Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital<br />
gemäss AFP 2014-2016 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />
Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital<br />
nach Aktualisierungen<br />
AFP 2014-2016 4'393.6 4'456.5 4'632.6 4'807.2 3.0%<br />
- Ertragszunahme durch EP 2013 14.1 21.3 25.6<br />
- Übergangsmassnahme 0.0 25.0 17.0<br />
- Bezug freies Eigenkapital 80.0 78.8 - -<br />
Ertrag laufende Rechnung<br />
nach EP 2013 (inkl. Eigenkapitalbezüge)<br />
4'473.6 4'549.5 4'678.9 4'849.8 2.7%<br />
Aufwandüberschuss 27.0 0.0<br />
Ertragsüberschuss 20.0 59.5<br />
Im Zeitraum 2013 bis 2016 beträgt das Aufwandwachstum gemäss AFP 2014-2016 nach Aktualisierungen<br />
durchschnittlich 2.7 Prozent pro Jahr. Durch das EP 2013 vermindert sich die Zuwachsrate<br />
auf durchschnittlich 2.1 Prozent. Werden die saldoneutralen und nicht ausgabenwirksamen<br />
Positionen heraus gerechnet (insb. interne Verrechnungen, Fondierungen, durchlaufenden<br />
Beiträge, Ertragsanteile Dritter), resultiert ein bereinigtes Aufwandwachstum von durchschnittlich<br />
1.4 Prozent pro Jahr 21 .<br />
Das Ertragswachstum beläuft sich nach Umsetzung des EP 2013 auf 2.7 Prozent (3.3 Prozent<br />
ohne Berücksichtigung der Bezüge aus dem freien Eigenkapital). Das höhere Ertragswachstum<br />
führt dazu, dass ab 2015 die laufende Rechnung ein Ertragsüberschuss aufweist.<br />
Im Bereich der Investitionsrechnung führt das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 in den Jahren 2014 bis<br />
2016 zu keinen Veränderungen (davon abzugrenzen sind die im Kapitel 0 erwähnten Aktualisierungen<br />
im Bereich der Investitionsrechnung).<br />
11 Parlamentarische Vorstösse im Kontext <strong>zum</strong> EP 2013<br />
Im Hinblick auf die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 wurden in der Septembersession<br />
2012 und in der Novembersession 2012 insgesamt drei parlamentarische Vorstösse im Kantonsrat<br />
eingereicht:<br />
• Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen"<br />
• Motion 42.12.22 "Generationenfonds"<br />
• Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag".<br />
Die Regierung hat zugesichert, diese Vorstösse gleichzeitig mit dem EP 2013 dem Kantonsrat<br />
zur Beratung vorzulegen. Für die Detailberatung dieser Vorstösse ist auf die entsprechenden<br />
Anträge der Regierung zu verweisen. An dieser Stelle sind die wesentlichen Überlegungen aus<br />
Sicht des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 aufgeführt.<br />
Bereits im Jahr 2010 wurde die<br />
• Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum"<br />
gutgeheissen. Gemäss dieser Motion sind neue Ausgaben selbständiger öffentlich-rechtlicher<br />
Anstalten, welche die Grenzen des fakultativen bzw. des obligatorischen Finanzreferendums<br />
übersteigen, der Mitwirkung des Kantonsrates zu unterstellen, sofern der Kanton gesetzlich zur<br />
Defizittragung verpflichtet ist.<br />
21 Zum Vergleich: Im AFP 2014-2016 wurde ein durchschnittliches jährliches bereinigtes Aufwandwachstum von 2.6<br />
Prozent ausgewiesen.<br />
64
11.1 Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen"<br />
Die Motion fordert bessere und weitergehende Kontrollen im Bereich des Steuerrechts, um das<br />
Umgehen von Pflichten oder das widerrechtliche Erlangen von Vorteilen zu unterbinden und dadurch<br />
das Steuerertragspotenzial besser auszuschöpfen. Die Kontrollen sollen durch eine personelle<br />
Verstärkung des kantonalen Steueramts und den gezielten Einsatz von Steuerdetektiven<br />
ermöglicht werden.<br />
Die Regierung hat die Motion bewusst im Rahmen des Projekts "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung<br />
2013“ beurteilt. Da der Stellenplan des Kantonalen Steueramtes weder auf<br />
Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe geregelt ist, sondern integraler Bestandteil der Staatsrechnung<br />
ist, kann die Regierung dem Kantonsrat lediglich höhere Personalausgaben beantragen,<br />
zusammen mit der Schätzung, welche Mehreinnahmen diese generieren sollten und wie die Umsetzung<br />
geplant ist.<br />
Im Rahmen der Leistungsüberprüfung kam die Regierung <strong>zum</strong> Schluss, dass durch den Einsatz<br />
von 14 zusätzlichen Steuerkommissären beim kantonalen Steueramt aufgrund steigender Fallzahlen<br />
sowie der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Steuerveranlagungen zur Sicherung<br />
des Ertragspotentials beigetragen werden könne, bzw. dass dadurch die jährlichen<br />
Steuererträge durch eine qualitativ vertiefte Prüfungstätigkeit langfristig um 3.6 Mio. Franken gesteigert<br />
werden können (Massnahme E38 im EP 2013).<br />
Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Motion sinngemäss umgesetzt wird und beantragt dem<br />
Kantonsrat deshalb, nicht auf die Motion einzutreten.<br />
11.2 Motion 42.12.22 "Generationenfonds"<br />
Die Motion zielt darauf ab, eine Verfassungsänderung vorzunehmen und einen Generationenfonds<br />
einzurichten. Dem Fonds soll zu Beginn eine Einlage aus dem freien und dem besonderen<br />
Eigenkapital gutgeschrieben werden. Inskünftig sollen dem Fonds verschiedene Erträge zufliessen<br />
(Verkauf nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften, Sondererträge, Ausschüttungen der Nationalbank).<br />
Aus dem Fonds kann ein auf Verfassungsstufe fixierter Betrag entnommen werden,<br />
die Ausschüttungen sollten während mindestens 40 Jahren möglich sein.<br />
Die Regierung teilt die Auffassung, dass die Finanzpolitik langfristig auszurichten ist. Der in der<br />
Begründung zur Motion gemachte Hinweis, dass das Eigenkapital des Kantons (ohne Gegenkorrekturen)<br />
in kürzester Zeit aufgebraucht sei und dass die derzeitigen Aussichten nicht nachhaltig<br />
seien, trifft zu. Bezüglich des besonderen Eigenkapitals besteht indessen eine klare Beschränkung<br />
der jährlichen Zugriffsmöglichkeiten.<br />
Mit dem EP 2013 soll der Kantonshaushalt wieder auf eine nachhaltige Basis gebracht werden.<br />
Das freie Eigenkapital wird entgegen der Befürchtungen der Motionäre nicht vollständig abgebaut.<br />
Es sind nur noch im Jahr 2014 entsprechende Bezüge aus dem freien Eigenkapital zu machen.<br />
Danach kann dieses – sofern keine Negativszenarien eintreten – schrittweise wieder aufgebaut<br />
werden. Damit bleibt der Kanton auch in Zukunft finanzpolitisch handlungsfähig. Ein gewisser<br />
minimaler Stock an freiem Eigenkapital erlaubt es, bei konjunkturellen Schwankungen<br />
auch in schlechteren Jahren von kurzfristig motivierten Aufwandkürzungen oder Steuerfusserhöhungen<br />
abzusehen und somit eine Verstetigung der Finanzpolitik des Kantons zu gewährleisten.<br />
Das freie Eigenkapital erfüllt eine wichtige Pufferfunktion, um kurzfristig orientierte Korrekturen<br />
aufgrund der Wirkungen der Schuldenbremse abzufedern bzw. eine prozyklische Konjunkturwirkung<br />
zu verhindern.<br />
Vor diesem Hintergrund wäre es problematisch, einen erheblichen Teil des freien (und des besonderen)<br />
Eigenkapitals einem Generationenfonds zuzuweisen. Die Finanzpolitik würde dadurch<br />
unstetig und wäre nicht mehr langfristig ausgerichtet. Zudem wäre es äusserst problematisch,<br />
wenn die Ausschüttungen der Nationalbank nicht mehr dem Kantonshaushalt, sondern dem Ge-<br />
65
nerationenfonds zufliessen würden. Für das EP 2013 hätte dies zur Konsequenz, dass die im<br />
Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 eingestellten Erträge von jährlich 40 Mio. Franken entfielen<br />
und durch anderweitige Entlastungsmassnahmen zu kompensieren wären. Die Zuweisung des<br />
besonderen Eigenkapitals an den Generationenfonds würde diesen Effekt noch zusätzlich verstärken.<br />
Zusammenfassend sieht die Regierung erhebliche Nachteile bei der Schaffung eines Generationenfonds<br />
und beantragt daher Nichteintreten auf diesen Vorstoss. Insbesondere leistet dieser<br />
Ansatz keinen Beitrag zur Beseitigung des Haushaltsdefizits des Kantons. Eine nachhaltige Finanzpolitik<br />
zeichnet sich aus durch eine ausgeglichene Rechnung, eine geringe Verschuldung<br />
sowie eine ausreichende finanzpolitische Handlungsfähigkeit. Diese Ziele werden mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong><br />
2013 erreicht.<br />
11.3 Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag"<br />
Die Interpellation macht einen Vorschlag, wie inskünftig bei einem Stellenaustritt vorzugehen ist.<br />
Ein Teil der Stelle soll automatisiert werden, ein anderer Teil aufgrund der strategischen Ausrichtung<br />
entfallen. Der verbleibende (interessante) Teil der Aufgabe soll einem verdienten Mitarbeitenden<br />
angeboten werden, dessen Stellen ebenfalls wieder in drei Teile gegliedert werden soll.<br />
Der Ansatz, jede neu zu besetzende Stelle auf ihre Notwendigkeit zu prüfen, ist grundsätzlich zu<br />
begrüssen. Die Überprüfung erfolgt indessen bereits heute bei Stellenwechseln, dies nicht zuletzt<br />
aufgrund der engen Budgetvorgaben bzw. der erfolgten pauschalen Kürzungen des Personalaufwands.<br />
Die Anpassungen der Aufgabenzuteilungen und in der Folge der Stellenbeschriebe<br />
und Pflichtenhefte werden von den Departementen und Ämtern insbesondere dazu genutzt, sich<br />
auf die laufend verändernden Aufgaben und Anforderungen auszurichten.<br />
In vielen Bereichen ist die Menge an Aufgaben - aufgrund von laufend steigenden Fallzahlen,<br />
aber auch als Folge der rechtlichen Vorgaben auf Bundes- und Kantonsebene - in den letzten<br />
Jahren gestiegen, ohne dass das Personal in gleichem Umfang aufgestockt worden wäre. Dies<br />
war möglich, indem insbesondere bei Stellenwechseln Veränderungen der Aufgabenzuteilung<br />
vorgenommen und in einigen Bereichen mit Informatik-Unterstützung Optimierungen beim Personaleinsatz<br />
erzielt wurden.<br />
Im Rahmen des Projekts „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ wurden sämtliche<br />
Leistungsbereiche des Kantons auf ihre Notwendigkeit und auf Kürzungsmöglichkeiten untersucht.<br />
Dabei wurden auch die Stellen einbezogen. Aufgrund der Analysen geht die Regierung<br />
davon aus, dass es beim Kanton nur beschränkt Stellen gibt, bei denen Kürzungen entsprechend<br />
dem Vorschlag der Interpellation möglich wären.<br />
Die laufende Überprüfung der Stellen ist eine Daueraufgabe von Regierung und Departementen.<br />
Die Überprüfung erfolgt dabei idealerweise im Rahmen der jährlichen Erarbeitung von Budget<br />
und Aufgaben- und Finanzplan. Das ermöglicht auch die erforderliche Abstimmung mit den für<br />
Optimierungen notwendigen Investitionen, insbesondere im Bereich der Informatik.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf die Entlastungsmassnahme E66 im EP 2013 zu verweisen,<br />
welche für Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen bereits ein Entlastungsvolumen von jährlich<br />
10 Mio. Franken vorgibt. Es ist davon auszugehen, dass zur Umsetzung dieser Massnahme zahlreiche<br />
Optimierungen vorzunehmen sind, dies zusätzlich zu den Massnahmen aufgrund der im<br />
Voranschlag 2013 vorgenommenen dauerhaften Kürzung des Personalaufwands von 6.9 Mio.<br />
Franken. Die Regierung ist sich dieser grossen Herausforderungen bewusst. Bei der Umsetzung<br />
ist indessen zielgerichtet und den spezifischen Umständen und Anforderungen Rechnung tragend<br />
vorzugehen. Ein allgemeines Rezept, wie es in der Interpellation vorgeschlagen wird, erscheint<br />
dazu wenig geeignet, weshalb die Regierung Nichteintreten auf diese Interpellation beantragt.<br />
66
11.4 Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und<br />
Finanzreferendum"<br />
Anlässlich der Behandlung des Kantonsratsbeschlusses über die Sanierung und Erweiterung der<br />
Universität St.Gallen (35.04.03) stellte die vorberatende Kommission im Jahr 2004 fest, dass die<br />
Universität St.Gallen einen Mietvertrag auf bestimmte Dauer und mit einem jährlichen Mietzins in<br />
der die Ausgabengrenze des obligatorischen Finanzreferendums für wiederkehrende Ausgaben<br />
übersteigenden Höhe abgeschlossen hatte. Mit Postulat 43.04.14 „Unter welchen Voraussetzungen<br />
unterstehen Mietverträge dem Finanzreferendum?“ forderte der Kantonsrat alsdann die Regierung<br />
auf, sich zur Frage des Unterstellens von Mietverträgen unter das Finanzferendum zu<br />
äussern. Mit dem Bericht 40.10.06 „Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge“ kam<br />
die Regierung dem Auftrag nach. Der Kantonsrat nahm von der Berichterstattung Kenntnis und<br />
hiess daraufhin eine Motion (42.10.16) gut, wonach neue Ausgaben selbständiger öffentlichrechtlicher<br />
Anstalten, welche die Grenzen des fakultativen bzw. des obligatorischen Finanzreferendums<br />
übersteigen, seiner Mitwirkung zu unterstellen seien, sofern der Kanton gesetzlich zur<br />
Defizittragung verpflichtet ist.<br />
Bei der Beratung des Nachtragkredits für die Universität St.Gallen (33.12.02) in der Februarsession<br />
2013 stellte die Regierung eine baldige Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Motion<br />
42.10.06 in Aussicht. Im März 2013 gab das Finanzdepartement einen ersten Gesetzesentwurf in<br />
die verwaltungsinterne Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf sieht eine Beschränkung der<br />
Ausgabenfreiheit einzelner öffentlich-rechtlicher Anstalten vor. Umgekehrt sehen die Massnahmen<br />
E33, E34 und E35 des EP 2013 vor, die Autonomie selbständiger Institutionen (Universität<br />
St.Gallen, Pädagogische Hochschule und Fachhochschulen) zu erhöhen und deren Handlungsspielraum<br />
bewusst auszuweiten. Daraus ergeben sich Berührungspunkte <strong>zum</strong> erwähnten Gesetzesentwurf.<br />
Die Regierung sieht vor, zuerst im Rahmen der Beratung des EP 2013 die grundsätzlichen Fragen<br />
zu den vorstehend erwähnten Massnahmen zu diskutieren. Zudem sind vorab auch die<br />
Grundsatzfragen zur Übertragung der Spitalimmobilien zu klären (vgl. dazu Abschnitt 1.6.4).<br />
Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Regierung dem Kantonsrat zur Umsetzung der Motion<br />
auf die Septembersession 2013 eine Vorlage unterbreiten. Die Beratung des Geschäfts muss im<br />
Jahr 2013 erfolgen, da die Universität im Bezug auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags<br />
eine klare Ausgangslage benötigt.<br />
12 Weiteres Vorgehen<br />
Für die Umsetzung des EP 2013 ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Im ersten Schritt erfolgt die<br />
Beratung der vorgeschlagenen Massnahmen im Kantonsrat. Anschliessend werden allfällige Änderungen<br />
aus der Beratung in die definitiven Vorgaben für den Voranschlag 2014 sowie den AFP<br />
2015-2017 aufgenommen. Im zweiten Schritt werden die Vorlagen für die notwendigen Gesetzesanpassungen<br />
ausgearbeitet. Wie bei den vorangegangenen Sparpaketen I und II ist vorgesehen,<br />
die Gesetzesanpassungen in einer oder zwei Sammelbotschaften zusammenzufassen.<br />
67
13 Antrag<br />
Wir beantragen, Ihnen, Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Kantonsrates, auf den Kantonsratsbeschluss<br />
über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 einzutreten.<br />
Im Namen der Regierung<br />
Martin Gehrer<br />
Präsident<br />
Canisius Braun<br />
Staatssekretär<br />
68
Kantonsrat St.Gallen 33.13.09<br />
Kantonsratsbeschluss über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013<br />
Entwurf der Regierung vom 30. April 2013<br />
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen<br />
hat von der <strong>Botschaft</strong> der Regierung vom 30. April 2013 22 Kenntnis genommen und<br />
beschliesst<br />
I.<br />
Massnahmen des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 bilden:<br />
Nr. Massnahme Seite<br />
Aktualisierungen AFP 2014-2016<br />
A Aktualisierung der Planwerte AFP 2014-2016 Seite 20<br />
Entlastungsmassnahmen<br />
E1<br />
E2<br />
E3<br />
E4<br />
E5<br />
E6<br />
E7<br />
E8<br />
E9<br />
E10<br />
Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten Kantonsrat)<br />
Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer<br />
Form<br />
Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten Regierung)<br />
Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />
Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />
Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />
Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
Wald)<br />
Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />
Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation<br />
und Bildung)<br />
Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />
Reduktion der Standortförderung<br />
Seite 22<br />
Seite 22<br />
Seite 22<br />
Seite 23<br />
Seite 23<br />
Seite 23<br />
Seite 24<br />
Seite 24<br />
Seite 24<br />
Seite 25<br />
22 ABl …<br />
69
Nr. Massnahme Seite<br />
E11<br />
E12<br />
E13<br />
E14<br />
E15<br />
E16<br />
E17<br />
E18<br />
E19<br />
E20<br />
E21<br />
E22<br />
E23<br />
E24<br />
E25<br />
E26<br />
E27<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Arbeitsbedingungen)<br />
Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (Kantonale Statistik)<br />
Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />
Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />
Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />
Reduktion Integration und Gleichstellung<br />
Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />
Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />
…))<br />
Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />
…))<br />
Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />
Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht)<br />
Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />
Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen<br />
mit Behinderung sicherstellen)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />
mit überdurchschnittlichen Kosten<br />
Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />
subventionieren)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />
Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und<br />
Wissen sichern)<br />
Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />
Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />
Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />
Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch<br />
relevante Überlieferung des Staates sichern)<br />
Leistungsabbau Staatsarchiv<br />
Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle<br />
Akzente setzen)<br />
Leistungsreduktion Kulturförderung<br />
Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und<br />
Bürgschaften sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />
Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />
Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben<br />
Bildungsdepartement)<br />
Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen<br />
der Berufsfachschulen<br />
Bildungsdepartement, LB 4.02 Stipendien und Studiendarlehen<br />
Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />
Seite 25<br />
Seite 25<br />
Seite 26<br />
Seite 26<br />
Seite 26<br />
Seite 27<br />
Seite 27<br />
Seite 27<br />
Seite 28<br />
Seite 28<br />
Seite 28<br />
Seite 29<br />
Seite 29<br />
Seite 29<br />
Seite 30<br />
Seite 30<br />
Seite 30<br />
70
Nr. Massnahme Seite<br />
E28<br />
E29<br />
E30<br />
E31<br />
E32<br />
E33<br />
E34<br />
E35<br />
E36<br />
E37<br />
E38<br />
E39<br />
E40<br />
E41<br />
E42<br />
E43<br />
E44<br />
E45<br />
E46<br />
E47<br />
Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschulen)<br />
Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />
St.Gallen (Flade)<br />
Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />
Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und<br />
Wattwil<br />
Bildungsdepartement, LB 4.07 (Berufsfachschulen)<br />
Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />
Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />
Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />
Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />
Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />
Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />
Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen<br />
Hochschule<br />
Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />
Finanzdepartement, LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />
Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 (Steuererhebung)<br />
Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />
Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />
Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />
Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />
Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />
Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />
Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />
Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Finanzdepartement, LB 5.09 (Personaladministration)<br />
Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />
Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />
Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />
Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />
Baudepartement, LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />
Vermessungswesen garantieren)<br />
Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />
Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />
Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />
Seite 31<br />
Seite 31<br />
Seite 31<br />
Seite 32<br />
Seite 32<br />
Seite 32<br />
Seite 33<br />
Seite 33<br />
Seite 33<br />
Seite 34<br />
Seite 34<br />
Seite 34<br />
Seite 35<br />
Seite 35<br />
Seite 35<br />
Seite 36<br />
Seite 36<br />
Seite 36<br />
Seite 37<br />
Seite 37<br />
71
Nr. Massnahme Seite<br />
E48<br />
E49<br />
E50<br />
E51<br />
E52<br />
E53<br />
E54<br />
E55<br />
E56<br />
E57<br />
E58<br />
E59<br />
E60<br />
E61<br />
E62<br />
E63<br />
E64<br />
Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der<br />
Zentralverwaltung)<br />
Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />
Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />
Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />
Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />
gewährleisten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und<br />
Aufgabenverzicht<br />
Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />
fördern)<br />
Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und<br />
Zivilschutz)<br />
Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />
Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />
Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services<br />
(Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />
Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />
des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des<br />
Strassenfonds; Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und<br />
Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />
Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen<br />
in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der<br />
Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />
Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />
Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />
in den Gesundheitsinstitutionen<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />
Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />
Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen<br />
(eKOGU) durch Nutzerkantone<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />
Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />
Seite 37<br />
Seite 38<br />
Seite 38<br />
Seite 38<br />
Seite 39<br />
Seite 39<br />
Seite 39<br />
Seite 39<br />
Seite 40<br />
Seite 40<br />
Seite 41<br />
Seite 41<br />
Seite 41<br />
Seite 42<br />
Seite 42<br />
Seite 42<br />
Seite 43<br />
72
Nr. Massnahme Seite<br />
E65<br />
E66<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />
Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />
Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />
Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />
Übergangsmassnahme<br />
Ü1<br />
Gemeinden<br />
II.<br />
G1<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />
II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />
Verzicht auf vollständige Kompensation der Auswirkungen der Vorlage "II.<br />
Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die<br />
Pflegefinanzierung" auf Gemeinden<br />
Seite 43<br />
Seite 43<br />
Seite 62<br />
Seite 45<br />
Es werden folgende Anhänge zur <strong>Botschaft</strong> der Regierung <strong>zum</strong> <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 zur<br />
Kenntnis genommen:<br />
Anhang 1<br />
Anhang 1.1<br />
Anhang 1.2<br />
Anhang 1.3<br />
Anhang 2<br />
Anhang 3<br />
Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />
Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />
Beschreibung der Leistungsbereiche<br />
Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />
Bericht der Regierung über die Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen<br />
im Kanton St.Gallen<br />
Bericht der Regierung über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />
III.<br />
Die Regierung wird eingeladen, die Massnahmen nach Ziffer I dieses Erlasses zu konkretisieren<br />
und dem Kantonsrat:<br />
1. die Vorlagen zu den Massnahmen, die den Erlass oder die Änderung von Gesetzesbestimmungen<br />
erfordern, zu unterbreiten;<br />
2. im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 Bericht über die Umsetzung der übrigen Massnahmen<br />
zu erstatten.<br />
IV.<br />
Dieser Beschluss wird ab Rechtsgültigkeit angewendet.<br />
73
Anhang 1<br />
Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />
A 1.1 Detaillierte Informationen zu den Kürzungsmassnahmen<br />
A 1.2 Beschreibung der Leistungsbereiche<br />
A 1.3 Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche 2008 bis 2016
A 1.1 Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />
A 1.1.1 Dauerhafte Massnahmen<br />
Nr.<br />
E1<br />
Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten Kantonsrat)<br />
Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Verzicht auf den bisherigen ordentlichen "Kantonsratsversand" und auf den bisherigen, zur Regel<br />
gewordenen Nachversand vor der Session in "Papier-Form".<br />
Auswirkungen<br />
1. Reduktion der Druckkosten um Fr. 29'000.–. 1<br />
2. Stellenreduktion im Parlamentsdienst um 10 Prozent bzw. Einsparung von Fr. 15'000.–.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Jahr 2014.<br />
Rechtliches<br />
Aufheben von Art. 83 Abs. 2 Bst. b des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11;<br />
abgekürzt GeschKR).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 2<br />
1'266'730 1'281'690 1'280'365<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -44’000 -44’000 -44’000<br />
Nr.<br />
E2<br />
Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten Regierung)<br />
Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
1. Verzicht auf einzelne Koordinationsfunktionen im Bereich Aussenbeziehungen.<br />
2. Verzicht auf den Support zugunsten der st.gallischen Mitglieder des Ständerates.<br />
3. Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente.<br />
Auswirkungen<br />
1. Pauschale Mittelkürzung bei Koordinationsfunktionen und Mitgliedschaften des Kantons:<br />
Fr. 30'000.–.<br />
2. Aufhebung der 50 Prozent-Stelle des st.gallischen Stabsmitarbeiters für die Ständeräte:<br />
Fr. 60'000.–.<br />
Ergänzende Bemerkungen:<br />
Die Interessenvertretung des Kantons St.Gallen auf Bundesebene bildet den Schwerpunkt<br />
und die Hauptzielsetzung in der Strategie der Aussenbeziehungen. Der Stabsmitarbeiter für<br />
die Ständeräte recherchiert zu aktuellen politischen Themen und stellt die Informationen für<br />
die Ständeräte verdichtet und übersichtlich zusammen. Mit dem Verzicht des Supports der<br />
Ständeräte fallen nebst den eingangs erwähnten Arbeiten zusätzlich noch folgende Bereiche<br />
weg: Monitoring Bundesgeschäfte, Redaktion Sessionsbrief, Organisation Treffen zwischen<br />
1 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.11.09 "Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes"<br />
beschloss der Kantonsrat die Massnahme 5 "Drucksachen: Verzicht auf Druck diverser Berichte" mit einer Veränderung<br />
des Aufwandüberschusses von minus Fr. 59'000.– je Jahr. Gestützt auf diesen Beschluss wird seit dem Jahr 2012 u.a. auf den<br />
Druck der Berichte der Rechtspflegekommission, der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Kommission für Aussenbeziehungen<br />
in Broschürenform verzichtet. Die Berichte werden dem Kantonsrat stattdessen in der üblichen Qualität anderer Vorlagen<br />
und Berichte als blosse Fotokopien unterbreitet.<br />
2 Nur Teil des Leistungsbereichs, der die Staatskanzlei betrifft (ohne Räte).<br />
74
Ständeräten und externen Organisationen. Der Verzicht des Supports Ständeräte hat eine<br />
Kündigung zur Folge. 3<br />
3. Mit dem IV. Nachtrag <strong>zum</strong> StVG (2008) und dem VI. Nachtrag <strong>zum</strong> StVG (2010) wurden die<br />
rechtlichen Grundlagen geschaffen für die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung sowie<br />
die Abstimmung bestehender und die Konzipierung neuer Instrumente für die politische Planung<br />
und Steuerung. Die Regierung wird in der Amtsdauer 2012-2016 die bestehenden Instrumente<br />
und Prozesse überprüfen. Abhängig vom Prüfergebnis wird sie dem Kantonsrat in<br />
der laufenden Amtsdauer <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zu einem weiteren Nachtrag <strong>zum</strong> StVG unterbreiten.<br />
Die Regierung setzt dazu einen Zielwert von Fr. 40'000.-, was der Reduktion um 30<br />
Stellenprozente ab dem Jahr 2016 entspricht. 4<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Aussenbeziehungen: Jahr 2014.<br />
Planungs- und Steuerungsinstrumente: Jahr 2016.<br />
Rechtliches<br />
Aussenbeziehungen: keine Anpassungen erforderlich.<br />
Planungs- und Steuerungsinstrumente: Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 5<br />
2'712'455 2'723'955 2'736'880<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -90’000 -90’000 -130’000<br />
Nr.<br />
E3<br />
Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />
Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent für die Legalisation amtlicher Dokumente sowie für die<br />
Nutzung der Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes durch Private.<br />
Auswirkungen<br />
Die Dienstleistungen der Staatskanzlei dienen dem Geschäfts- und Behördenverkehr von Privaten<br />
und ermöglichen Zugang und Nutzung der historischen Gebäude der Pfalz durch die Öffentlichkeit.<br />
Die Gebühren für diese Leistungen werden um 50 Prozent erhöht.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Jahr 2014.<br />
Rechtliches<br />
Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung (sGS 151.51).<br />
Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude (sGS 141.81).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 614'140 664'645 663'320<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200’000<br />
3 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.12.09 "Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket<br />
II)" beschloss der Kantonsrat in Ziffer 12 des Beschlusses eine Erhöhung der Residualkorrektur im Jahr 2013. Gestützt auf<br />
diesen Beschluss hat die Regierung in der zuständigen Dienststelle der Staatskanzlei im Voranschlag 2013 eine 50 Prozent-<br />
Stelle (Support Ständeräte) aufgehoben.<br />
4 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.12.09 "Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket<br />
II)" beschloss der Kantonsrat die Massnahme K1. Gestützt auf diesen Beschluss hat die Regierung in der zuständigen<br />
Dienststelle der Staatskanzlei im Voranschlag 2013 eine 80 Prozent-Stelle aufgehoben.<br />
5 Nur Teil des Leistungsbereichs, der die Staatskanzlei betrifft (ohne Räte).<br />
75
Nr.<br />
E4<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />
Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots, welches im Rahmen des 5. Programms zur Förderung<br />
des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 zur Umsetzung ab 2016 geplant ist<br />
und zu einem Mehraufwand von 3,5 Mio. Franken führen würde. Dieser Verzicht bewirkt – nach<br />
Abzug der Gemeindebeiträge von 50 Prozent – eine Einsparung beim Nettoaufwand ab 2016<br />
gegenüber dem AFP 2014-2016 von 1,75 Mio. Franken. Eine allfällige Realisierung des Ausbaus<br />
ist nur möglich, wenn sich die Nettobelastung des Kantons nicht erhöht, weil der Angebotsausbau<br />
dank Effizienzsteigerungen oder dem Zufluss anderweitiger Mittel finanzierbar ist.<br />
Auswirkungen<br />
Auf die Einführung folgender Abend- und Wochenendangebote muss ab 2016 verzichtet werden:<br />
Region St.Gallen-Bodensee<br />
− Halbstundentakt Rorschach-Altenrhein-Rheineck (Fr. 200'000.-)<br />
− Buskonzept Region Rorschach: Ausbaustufe "Kurzfristkonzept plus" (Fr. 300'000.-) und Ausbau<br />
Sonntagsangebot (Fr. 200'000.-)<br />
− Stadt St.Gallen: Durchbindung Linie 3 nach St.Georgen und Umstellung auf<br />
Trolleybusbetrieb (Fr. 500'000.-) und Verdichtung Linien 1 und 4 am Abend auf Viertelstundentakt<br />
(Fr. 500'000.-)<br />
− Linie 203 Wittenbach-St.Gallen: Halbstundentakt am Sonntag (Fr. 50'000.-)<br />
− Linie 151 Gossau-St.Gallen: 15-Minutentakt am Samstag (Fr. 200'000.-)<br />
− Linie 153 Gossau-Niederwil-Oberbüren: Halbstundentakt (Fr 200'000.-)<br />
Region Rheintal/Vorarlberg<br />
− Verlängerung Buslinie von Gaissau bis Rheineck Bahnhof (Fr. 50'000.-)<br />
Region Zürichsee/Linth<br />
− Halbstundentakt an Samstagen 7-18 Uhr (Fr. 400'000.-)<br />
Region Wil-Uzwil<br />
− Ausbau Stadtbus Wil: Einführung Sonntagsangebot (Fr. 500'000.-)<br />
− Ortsbus Uzwil: Umsetzung 2. Etappe (Fr. 400'000.-).<br />
Der Verzicht auf die Finanzierung dieser Leistungen von Seiten des Kantons hat eine gesamthafte<br />
Einsparung in gleicher Höhe bei den Gemeinden zur Folge.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Auf die geplante Einführung der zusätzlichen Angebote gemäss 5. öV-Programm auf das Jahr<br />
2016 wird verzichtet.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
64'828'100 68'906'700 76'108'600<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -1'750'000<br />
Nr.<br />
E5<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />
Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Reduktion der bisherigen Planzahlen für die Ausschüttung von Landschaftsqualitätsbeiträgen.<br />
Auswirkungen<br />
Anpassung der Planzahlen gemäss den Erkenntnissen aus dem auf Bundesebene laufenden<br />
76
Gesetzgebungsprozess Agrarpolitik 2014–17, der voraussichtlich neu die Finanzierung von 90<br />
Prozent durch den Bund und 10 Prozent durch die Kantone vorsieht. Die Beteiligung des Kantons<br />
an der Finanzierung der Beiträge soll die durch das Programm angestrebte landschaftliche<br />
Aufwertung der St.Galler Agrarlandschaft ermöglichen.<br />
Die Gemeinden werden in gleichem Umfang wie der Kanton entlastet, da sie die Hälfte der Beiträge<br />
mittragen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014 in reduziertem (analog Planwert im Finanzplan 2014-16), ab 2015 in vollem Umfang.<br />
Rechtliches<br />
Kantonale Umsetzung Agrarpolitik 2014-2017.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
3'929'700 4'651'000 4'888'100<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -140'000 -250'000 -250'000<br />
Nr.<br />
E6<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald)<br />
Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Kürzung der Kantonsbeiträge an die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwalds um 10 Prozent.<br />
Auswirkungen<br />
Für die Jungwaldpflege können bei gleichen Vergütungsansätzen statt den mit dem Bund für die<br />
Jahre 2012 bis 2015 vereinbarten 1'860 Hektaren noch 1'725 Hektaren gepflegt werden.<br />
Das mit dem Bund vereinbarte Leistungsziel (NFA-Programmvereinbarung Waldwirtschaft) kann<br />
nicht erreicht werden und hat eine Rückzahlung von Bundesbeiträgen in der Höhe von rund Fr.<br />
125'000 an das BAFU zur Folge.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
2'589'800 2'663'900 2'479'500<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -84'000 -84'000 -84'000<br />
Nr.<br />
E7<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />
Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Kantonsbeiträge für die Schutzwaldpflege und für Schutzbauten werden um je 10 Prozent<br />
gekürzt. Zudem erfolgt eine Entlastung durch die Entnahme von Mitteln aus der Spezialfinanzierung<br />
für Walderhaltungsmassnahmen.<br />
Auswirkungen<br />
Statt den mit dem Bund für die Jahre 2012 bis 2015 vereinbarten 1'700 Hektaren können noch<br />
77
1'550 Hektaren gepflegt werden. Für die Ausführung von Schutzbauten zur konkreten, lokalen<br />
Sicherung von Menschenleben und erheblichen Sachwerten stehen weniger Mittel zur Verfügung.<br />
Mit der Entnahme aus der Spezialfinanzierung für Walderhaltungsmassnahmen können<br />
sowohl die kantonale Schutzwaldstrategie als auch die Programmvereinbarungen mit dem Bund<br />
eingehalten werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
4'939'300 4'844'800 4'725'500<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -465'000 -465'000 -465'000<br />
Nr.<br />
E8<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation und Bildung)<br />
Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Reduktion der Innovationsförderung und Anpassungen bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie<br />
in der Landwirtschaft. Das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen (LZSG) überträgt bisherige<br />
Leistungen in der Qualitäts-, Absatz- und Innovationsförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
an Branchenorganisationen oder verrechnet diese.<br />
Auswirkungen<br />
Der Kanton St.Gallen verzichtet bewusst auf die Unterstützung der vom Bund mit der Agrarpolitik<br />
2014-17 lancierten Stärkung der Innovation und Qualitätsförderung in der Landwirtschaft. Die<br />
landwirtschaftlichen Betriebe müssen in dieser Hinsicht mit weniger Unterstützung rechnen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
5'504'100 5'477'800 8'143'200<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E9<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Reduktion der Staatsbeiträge für Strukturverbesserungen.<br />
Auswirkungen<br />
Die entsprechenden Bundesbeiträge (100 bis 120 Prozent der Staatsbeiträge) gehen den<br />
St.Galler Landwirten bzw. den Werkeigentümern von ländlichen Infrastrukturen ebenfalls verloren.<br />
Die Finanzierung von Investitionen wird eingeschränkt.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
78
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
5'639'327 5'489'985 5'449'556<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E10<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />
Reduktion der Standortförderung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Ausgaben für die Standortförderung werden in verschiedenen Bereichen reduziert.<br />
Auswirkungen<br />
Verschiedene Standortförderungsaktivitäten müssen reduziert werden. Die einzelnen Massnahmen<br />
müssen im Standortförderungsprogramm 2015-2018 entsprechend priorisiert werden. Dies<br />
bedeutet insbesondere den Verzicht auf diverse Standortförderungsmassnahmen (unter anderem<br />
in den Bereichen Innovation und Internationalisierung). Damit wird der Handlungsspielraum<br />
für künftige Projekte der Neuen Regionalpolitik (NRP) eingeschränkt. Ebenfalls soll auf das KMU-<br />
Forum verzichtet und der Auftrag "KMU-freundlicher Vollzug" abgeschrieben werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
6'386'900 6'329'800 6'046'100<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -600'000 -530'000 -600'000<br />
Nr.<br />
E11<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Bereich Arbeitsbedingungen)<br />
Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Streichung von Beiträgen an Arbeitnehmerorganisationen (Kantonaler Gewerkschaftsbund<br />
St.Gallen, Heimarbeitszentrale und Travail Suisse Kanton St.Gallen). Gebührenerhöhungen in<br />
den Bereichen Arbeitsinspektorat und Ausländer/Gewerbe, Personalreduktion im Bereich Ausländerbewilligungen.<br />
Auswirkungen<br />
Bisherige Beratungsleistungen der Arbeitnehmerorganisationen werden eventuell direkt beim<br />
Staat eingefordert, woraus eine Mehrbelastung der Hauptabteilung Arbeitsbedingungen und des<br />
Rechtsdienstes des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA-SG) entstehen könnte.<br />
Die Gebührenerhöhungen bewirken eine Annäherung an das Kostendeckungsprinzip.<br />
Personal: Bis ins Jahr 2011 wurden für den Bereich Ausländerbewilligungen 300 Stellenprozente<br />
eingesetzt. Im Jahr 2012 erfolgte eine Reduktion auf 260 Stellenprozente. Mit einer weiteren<br />
Reduktion um 100 Stellenprozent ist auch bei einem allfälligen Gesuchsrückgang aus den Ländern<br />
Kroatien, Rumänien und Bulgarien mit einer längeren Bearbeitungsdauer der Gesuche zu<br />
rechnen.<br />
79
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014 reduziert (Rücksichtnahme auf Pensionierung), ab 2015 in vollem Umfang.<br />
Rechtliches<br />
Für die Gebührenerhöhungen ist eine Änderung der Gebührenverordnung erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
1'396'800 1'396'800 1'416'800<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -280'000 -350'000 -350'000<br />
Nr.<br />
E12<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (kantonale Statistik)<br />
Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Im Bereich individuelle Prämienverbilligung (IPV), Spitex und Steuerdaten der Gemeinden werden<br />
Leistungen übernommen oder angeboten, die der Kanton oder die Gemeinden bisher auswärts<br />
eingekauft haben.<br />
Auswirkungen<br />
Die bestehenden Ressourcen in der Fachstelle für Statistik werden zu den ertragsbringenden<br />
Leistungen verschoben. Nicht refinanzierte Arbeiten im Bereich der öffentlichen Statistik müssen<br />
zurückgestellt werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 707'600 696'600 694'600<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -55'000 -55'000 -55'000<br />
Nr.<br />
E13<br />
Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />
Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Erzielung von Aufwandminderungen durch weitere Effizienzsteigerungen bei der Arbeitslosenkasse.<br />
Zudem teilweise Finanzierung von Fällen nach Art. 59d AVIG (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen)<br />
über den Arbeitsmarktfonds (Spezialfinanzierung).<br />
Auswirkungen<br />
Bei einem raschen Rückgang der Arbeitslosigkeit können die Strukturen der Arbeitslosenkasse<br />
erst mit Verzögerung angepasst werden, was die Wirkung der Effizienzsteigerungen schmälern<br />
kann. Ebenfalls müssen die Effizienzsteigerungen die bevorstehende Erneuerung der Leistungsvereinbarung<br />
mit dem Bund berücksichtigen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Für die Verwendung des Arbeitsmarktfonds ist eine Verordnungsanpassung notwendig.<br />
80
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
9'033'600 9'133'600 9'233'600<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -500'000 -500'000 -500'000<br />
Nr.<br />
E14<br />
Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />
Reduktion Integration und Gleichstellung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
a) Das Integrationsprogramm des Kantons St.Gallen gemäss Postulatsbericht 40.11.01 (Weiterentwicklung<br />
der kantonalen Integrationspolitik) und gemäss Vorgaben des Bundes wird<br />
gekürzt. Kürzungen sind insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, Frühe Förderung<br />
und Erstinformation notwendig.<br />
b) Kürzung der Projektbeiträge Gleichstellung.<br />
Auswirkungen<br />
a) Ab dem Jahr 2014 erhöht der Bund seine finanziellen Beiträge an die Integrationsförderung<br />
für Ausländerinnen und Ausländer und richtet seine Beiträge neu auf der Basis von Programmvereinbarungen<br />
aus. Für die kantonalen Integrationsprogramme macht der Bund verbindliche<br />
Vorgaben. Der Bund knüpft seine Mitfinanzierung an die Bedingung, dass die Kantone<br />
die Integrationsförderung in mindestens gleicher Höhe mitfinanzieren. Bei einer Reduktion<br />
des kantonalen Beitrags an das kantonale Integrationsprogramm (Sprache minus Fr.<br />
70'000.- auf neu Fr. 288'000.- / Erstinformation minus Fr. 90'000.- auf neu Fr. 250'000.- /<br />
Frühe Förderung minus Fr. 72'000.- auf neu Fr. 180'000.-; total minus Fr. 232'000.-) leisten<br />
die Gemeinden allenfalls mehr Beiträge, um die finanzielle Forderung des Bundes an das Integrationsprogramm<br />
zu erfüllen. Mit der Kürzung der für verschiedene Massnahmen zur Verfügung<br />
stehenden Mittel dauert die flächendeckende Umsetzung der Massnahmen über das<br />
ganze Kantonsgebiet länger als geplant.<br />
b) Kürzung Projektbeiträge Gleichstellung (minus Fr. 20'000.- bzw. Kürzung von ca. 20 Prozent<br />
der Beiträge an Dritte): Dritte müssen vermehrt auf die Mittel von Stiftungen bei der Projektdurchführung<br />
zurückgreifen oder noch mehr Freiwilligenarbeit leisten.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
2'947'500 2'977'400 2'974'100<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -252'000 -252'000 -252'000<br />
Nr.<br />
E15<br />
Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />
Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
a) In den letzten zwölf Jahren fanden durchschnittlich drei eidgenössische Abstimmungen (ohne<br />
Nationalratswahlen) pro Jahr statt. Von der Annahme ausgehend, dass dies in Zukunft so<br />
bleiben wird, kann der Voranschlag von vier auf drei Abstimmungen pro Jahr reduziert werden.<br />
81
) Das zentrale Stimmregister für Auslandschweizer wird bei der VRSG betrieben. Der Betrieb<br />
einer eigenen Datenbank ist kostengünstiger.<br />
Auswirkungen<br />
a) Bei drei Volksabstimmungen mit eidgenössischen und/oder kantonalen Vorlagen im Kalenderjahr<br />
hat diese Massnahme keine Auswirkungen. Ordnet der Bundesrat aber vier eidgenössische<br />
Volksabstimmungen an, wird der Kredit dafür nicht ausreichen. Die Regierung<br />
muss bei der Festlegung der Abstimmungsdaten für kantonale Vorlagen darauf achten, dass<br />
nur Termine gewählt werden, an denen auch eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen.<br />
b) Die Vereinbarung mit der VRSG ist zu kündigen und eine eigene Datenbank aufzubauen und<br />
zu betreiben.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
a) Ab 2014.<br />
b) Ab 2015.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP) 514'100 654'400 629'400<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -25'000 -50'000 -50'000<br />
Nr.<br />
E16<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …))<br />
Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Gemäss Art. 5 ff. des Ergänzungsleistungsgesetzes (sGS 351.5; abgekürzt ELG) erhöht der<br />
Kanton St.Gallen den im Rahmen der ordentlichen Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Bundesgesetz<br />
über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung<br />
(SR 831.30; abgekürzt eidgELG) anrechenbaren Betrag für Mietzinsen um einen Drittel. Der<br />
Höchstansatz für Mietzinskosten gemäss eidgELG liegt für Alleinstehende bei Fr. 1'100.- pro<br />
Monat, für Ehepaare und Familien bei Fr. 1'250.-. Im Kanton St. Gallen werden derzeit mit den<br />
AEL diese Höchstansätze auf Fr. 1'467.- für Alleinstehende und auf Fr. 1'667.- für Ehepaare und<br />
Familien erhöht.<br />
Neben dem Kanton St.Gallen haben im Jahr 2011 auch die Kantone Zürich, Bern, Zug, Basel-<br />
Stadt, Waadt und Genf Zusatzleistungen für Personen ausserhalb von Heimen ausgerichtet. Im<br />
Vordergrund stehen auch dort Zusatzleistungen, um die als zu tief empfundenen EL-<br />
Bemessungsansätze für die Mietzinsen zu erhöhen. Dabei richten vor allem jene Kantone Zusatzleistungen<br />
im Mietzinsbereich aus, in denen grössere Städte liegen und / oder das Mietzinsniveau<br />
höher ist als im schweizerischen Durchschnitt. Kantone mit einer vergleichbaren Struktur<br />
– etwa die Kantone Luzern und Aargau – aber auch die Nachbarkantone in der Ostschweiz kennen<br />
keine Zusatzleistungen zu den EL.<br />
Der Bund plant seinerseits eine Anpassung der Mietzinsmaxima. Höhe und Ausgestaltung sowie<br />
der Zeitpunkt der Anpassung sind derzeit offen.<br />
Auswirkungen<br />
Die EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit einem Mietzinsbeitrag im Rahmen der AEL verlieren<br />
ihren Anspruch. Die wegfallenden Mietzinsbeiträge müssen von den Betroffenen aufgefangen<br />
werden, was fallweise die Reduktion anderer Auslagen, den rascheren Verzehr vorhandenen<br />
82
Vermögens oder den Wechsel in eine günstigere Wohnung bedingt. In Einzelfällen können auch<br />
die Gemeinden (Sozialhilfe) betroffen sein. Per Stichtag 31. März 2013 sind 2‘732 EL-Bezüger<br />
von dieser Massnahme betroffen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Um den Betroffenen einen zeitlichen Vorlauf zu gewähren, sollen die AEL erst ab 1. Januar 2016<br />
gestrichen werden.<br />
Rechtliches<br />
Art. 5 - 7 ELG (sGS 351.5) sind ersatzlos zu streichen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
223'940'000 233'625'000 244'315'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -8‘800'000<br />
Nr.<br />
E17<br />
Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …))<br />
Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Heim mit einer IV-<br />
Rente von heute 1/15 auf 1/5. Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezügerinnen und -<br />
Bezüger im Heim mit einer IV-Rente von heute 1/15 auf 1/5. Die Berechnung des EL-Anspruchs<br />
richtet sich nach den anerkannten Ausgaben (Heimtagestaxe, persönliche Auslagen, Pauschalbetrag<br />
für obligatorische Krankenversicherung) und den anrechenbaren Einnahmen. Letztere<br />
richten sich neben Renteneinkommen insbesondere auch nach dem vorhandenen Vermögen.<br />
Übersteigt das Vermögen einen bestimmten Freibetrag (Fr. 37'500.- für Alleinstehende, Fr.<br />
60'000.- für Ehepaare) wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet.<br />
Die Erhöhung der Vermögensanrechnung von 1/15 auf 1/5 bedeutet, dass das den Freibetrag<br />
übersteigende Vermögen statt jährlich um rund 7 Prozent neu um 20 Prozent reduziert wird. Das<br />
anrechenbare Einkommen fällt entsprechend höher aus, während der EL-Anspruch gleichzeitig<br />
sinkt.<br />
Auswirkungen<br />
Das Vermögen der IV-Rentenbezüger mit EL im Heim wird schneller verzehrt bis <strong>zum</strong> Vermögensfreibetrag.<br />
Es handelt sich um eine sozial verträgliche Sparmassnahme. Per Stichtag 31.<br />
März 2013 sind 421 EL-Bezügerinnen und -Bezüger von dieser Massnahme betroffen. Die Einsparungswirkung<br />
ist degressiv.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2015.<br />
Rechtliches<br />
Änderung von Art. 3 Abs. 2 des Ergänzungsleistungsgesetzes (sGS 351.5 ; abgekürzt ELG).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
223'940'000 233'625'000 244'315'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -1‘920'000 -1‘536'000<br />
83
Nr.<br />
E18<br />
Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht – Sicherheit und Qualität)<br />
Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die kantonale Aufsicht über die Gemeinden wird neu ausgerichtet. Dabei soll einerseits den sich<br />
verändernden Gemeindestrukturen (u.a. weniger Gemeinden, weniger kleine Gemeinden, mehr<br />
Einheitsgemeinden) Rechnung getragen werden. Es wird geprüft, inwiefern der Druck zu Reformen<br />
auf die Gemeinden erhöht werden kann. Andererseits sollen die gewandelten Anforderungen<br />
an die Aufsichtstätigkeit berücksichtigt werden. So soll z. B. die Risikoorientierung bei den<br />
eigentlichen Revisionen weiter gestärkt werden. Weiter ist das Beratungsangebot zu überprüfen.<br />
Heute erhalten die Gemeinden unkompliziert, sehr niederschwellig (per Telefon und E-Mail) und<br />
gratis Beratungen und Auskünfte sowohl hinsichtlich finanzieller und rechtlicher, aber auch bezüglich<br />
organisatorischer Fragestellungen. Dieses Angebot ist sehr beliebt und nachgefragt, aber<br />
auch aufwändig.<br />
Auswirkungen<br />
In den eigentlichen Revisionen wird verstärkt auf die Risiken des Kantons aus seiner Aufsichtsfunktion<br />
abgestellt. Damit verlieren Aspekte, welche vor allem für die Gemeinden relevant sind,<br />
an Bedeutung und werden unter Umständen nicht mehr geprüft. Das Risiko für die Gemeinden<br />
diesbezüglich steigt.<br />
Eine allfällige Reduktion der Beratungsqualität und -quantität muss an anderer Stelle (bei den<br />
Gemeinden oder Fachverbänden) wett gemacht werden, da die Nachfrage wohl nicht nachlassen<br />
wird. Erhalten die Gemeinden die Unterstützung nicht von anderer Seite, so kann dies zu vermehrten<br />
Fehlern in der Geschäfts- und Buchführung führen.<br />
Der erhöhte Druck für Reformen sollte die Gemeindestrukturen weiter vereinfachen, kann im<br />
einen oder anderen Fall auch zu politisch schwer zu lösenden Konflikten führen.<br />
Kurzfristig werden bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 eine 80 Prozent-Stelle abgebaut, ab dem Jahr 2016 werden<br />
weitere 120 Stellenprozente abgebaut.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
2014: Fr. 100'000.-<br />
2015: Fr. 100'000.-<br />
2016: Fr. 250'000.-<br />
Rechtliches<br />
Je nachdem, welche Massnahmen konkret umgesetzt werden, sind folgende Gesetze betroffen:<br />
− Gemeindegesetz (sGS 151.1; z.B. für Übertragung der Aufsicht über Spezialgemeinden auf<br />
die politischen Gemeinden);<br />
− Gemeindevereinigungsgesetz (sGS 151.3; z.B. für Zwangsmassnahmen für Gemeindereformen);<br />
− Finanzausgleichsgesetz sGS 813.1; z.B. für Zwangsmassnahmen für Gemeindereformen).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
1'122'564 1'137'270 1'153'482<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -100'000 -100'000 -250'000<br />
84
Nr.<br />
E19<br />
Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />
sicherstellen)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit<br />
überdurchschnittlichen Kosten<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Nettoaufwand umfasst die Finanzierung von Betreuungskosten für Menschen mit Behinderung<br />
aus dem Kanton St.Gallen in St.Galler und ausserkantonalen stationären Wohnangeboten<br />
und/oder Tagesstrukturen (betreute Werk-, Beschäftigungs- und Tagesstätten) nach dem Bundesgesetz<br />
über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (SR<br />
831.26; abgekürzt IFEG). Da der Kanton auf die Kosten von ausserkantonalen Einrichtungen<br />
keinen Einfluss nehmen kann, müssen die Kosteneinsparungen allein durch die St.Galler Einrichtungen<br />
erzielt werden (aktuell 27 gemeinnützige Trägerschaften mit über 1'280 stationären<br />
Wohnplätzen, gegen 890 Plätzen in Beschäftigungs- und Tagesstätten und über 1'600 Plätzen in<br />
Werkstätten). Diese Kostensenkungen sollen nicht durch eine lineare Kürzung der Beiträge, sondern<br />
primär bei jenen Einrichtungen erwirkt werden, die einen Aufwand ausweisen, der höher ist<br />
als bei einer Mehrheit der St.Galler Einrichtungen. Dazu wird das Höchstansatzmodell gemäss<br />
Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (sGS<br />
381.41; abgekürzt BehV) zeitlich vorgezogen. Mit dem Höchstansatzmodell soll gewährleistet<br />
werden, dass es für eine überwiegende Mehrheit der Einrichtungen weiterhin möglich ist, ihre<br />
Betreuungsleistungen in konstanter Qualität und zu etwa gleichen Kosten wie bis anhin zu<br />
erbringen. Jedoch sollen Kosten, welche den kantonalen Ansprüchen von Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
nicht entsprechen, nicht mehr durch den Kanton getragen werden.<br />
Auswirkungen<br />
Die Kantone haben nach IFEG ein bedarfsgerechtes Angebot für erwachsene Menschen mit<br />
Behinderung zur Verfügung zu stellen. Sie haben darüber hinaus die Betreuungskosten von<br />
Menschen mit Behinderung zu finanzieren, unabhängig davon, ob diese im Kanton oder ausserhalb<br />
betreut werden. Einsparungen bei den St.Galler Einrichtungen und damit eine Schwächung<br />
des St.Galler Angebots bergen die Gefahr der Verlagerung in ausserkantonale Einrichtungen,<br />
womit nur eine Kostenverschiebung aber keine Entlastung erreicht wird. Bei ausserkantonalen<br />
Aufenthalten von Leistungsnutzenden hat der Kanton St.Gallen weiterhin eine Finanzierungspflicht,<br />
ohne jedoch über Steuerungsmöglichkeiten zu verfügen. Für Menschen mit Behinderung<br />
aus dem Kanton St.Gallen sind per Anfang April 2013 rund 4400 Kostenübernahmegarantien für<br />
die Nutzung eines stationären Wohnangebotes und/oder von Tagesstrukturen erteilt, wovon<br />
1100 Kostenübernahmegarantien für die Nutzung ausserkantonaler Leistungsangebote. Diese<br />
ausserkantonalen Beitragsverpflichtungen (rund 25 Prozent des Beitragsvolumens) sind nicht<br />
beeinflussbar.<br />
Mittelfristig zeichnet sich keine Abnahme des Bedarfs an stationären Wohnplätzen oder Tagesstrukturangeboten<br />
ab. Die Menge und das Mengenwachstum können durch den Kanton nicht<br />
gesteuert werden. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass Einsparungen beim Gesamtvolumen<br />
nur durch Kostensenkungen im St.Galler Angebot aufgefangen werden können. Da mit den Betriebsbeiträgen<br />
des Kantons zu 90 Prozent Personalkosten gedeckt werden, müssen die betroffenen<br />
Einrichtungen die Einsparungen vorwiegend beim Betreuungspersonal realisieren, d.h. vor<br />
allem durch Entlassungen von Mitarbeitenden im Betreuungsbereich. Bei der geplanten Entlastungsmassnahme<br />
über 5,6 Mio. Franken muss mit Entlassungen von rund 70 Vollzeitstellen gerechnet<br />
werden. Diese Entlassungen betreffen vornehmlich die Einrichtungen mit überdurchschnittlich<br />
hohen Kosten. Für einzelne Einrichtungen werden die geforderten Kosteneinsparungen<br />
einen Verlust von über 10 Prozent der bisherigen Beitragssumme bedeuten. Die Einsparungen<br />
im Personalbereich können die gemeinnützigen privaten Trägerschaften nicht innerhalb weniger<br />
Monate umsetzen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
- Die Regierung legt bis spätestens Mitte 2014 für die Einrichtungen für erwachsene Menschen<br />
mit Behinderung die Höchstansätze für den Betreuungsaufwand je Betreuungsbedarfsstufe<br />
sowie den Objektaufwand fest.<br />
85
- Die Übergangsfrist ist so zu gestalten, dass bei Einrichtungen mit Kosten über den festzulegenden<br />
Höchstansätzen die Leistungsabgeltung in zwei Etappen reduziert wird, d.h. erstmals<br />
ab dem Jahr 2015, dann ab dem Jahr 2016 maximal gemäss festgelegten Höchstansätzen.<br />
- Die Reduktion erfolgt ab dem Jahr 2015 um 33.33 Prozent vom Zielwert, die restliche Reduktion<br />
ab dem Jahr 2016.<br />
Rechtliches<br />
Für die Massnahmen sind keine Gesetzesanpassungen erforderlich. Hingegen sind die Höchstansätze<br />
durch Regierungsbeschluss festzusetzen und die Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen<br />
anzupassen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
139'167'600 143'067'300 146'533'200<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -1'900’000 -5’567'000<br />
Nr.<br />
E20<br />
Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />
subventionieren)<br />
Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Leistungsbereich umfasst im Wesentlichen die Finanzierung von Betreuungskosten für<br />
schutzbedürftige Personen nach Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG), insbesondere<br />
für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen nach Interkantonaler<br />
Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE (sGS 381.31).<br />
Die Leistungsmenge ist durch den Kanton nicht beeinflussbar. Die Platzierungsentscheide treffen<br />
die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden unabhängig und nach fachlichen Gesichtspunkten.<br />
Einsparungen können nur mittelfristig auf der Kostenseite und nur bei den St.Galler Kinderund<br />
Jugendheimen erwirkt werden. 40 Prozent seiner Beitragslast kann der Kanton nicht beeinflussen,<br />
da er mit diesen Beiträgen ausserkantonale Aufenthalte finanzieren muss, auf die er<br />
keinen Einfluss nehmen kann. Des Weiteren profitiert der Kanton lediglich zu einem Drittel von<br />
den Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen, da gemäss SHG zwei Drittel der Aufenthaltskosten<br />
die Gemeinden tragen. Für Einsparungen beim Kanton von 0,2 Mio. Franken müssen die<br />
St.Galler Einrichtungen damit mehr als eine halbe Million Franken einsparen.<br />
Da mit den Betriebsbeiträgen des Kantons über 80 Prozent Personalkosten in den Einrichtungen<br />
gedeckt werden, müssen die betroffenen Einrichtungen die Einsparungen vorwiegend beim<br />
Betreuungspersonal realisieren, d.h. vor allem durch Entlassung von Mitarbeitenden im Betreuungsbereich.<br />
Zudem sind Objektkosten wie für den Infrastrukturbereich kaum namhaft beeinflussbar.<br />
Aufgrund der Defizitfinanzierung können den Einrichtungen keine einheitlichen, linearen Sparziele<br />
vorgegeben werden. Kürzungen in der Leistungsabgeltung können nur aufgrund von Betriebsanalysen<br />
individuell je Einrichtung und Leistungsangebot festgelegt werden. Ziel muss es sein,<br />
damit keine Angebotsminderung zu bewirken, was lediglich eine Verschiebung von innerkantonalen<br />
zu ausserkantonalen Platzierungen und damit keine echte Sparwirkung zur Folge hätte.<br />
In jedem Fall können die mehrheitlich privaten Trägerschaften Einsparungen nicht innerhalb weniger<br />
Monate umsetzen. Es sind deshalb mehrere Schritte für Kosteneinsparungen vorzusehen.<br />
Auswirkungen<br />
Der Kanton hat nach IVSE die Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen mitzufinanzieren,<br />
unabhängig davon, ob diese im Kanton oder ausserhalb betreut werden, also unabhängig<br />
vom Standort der Einrichtungen. Einsparungen bei den St.Galler Einrichtungen und damit eine<br />
Schwächung des St.Galler Angebots bergen stets die Gefahr der Verlagerung in ausserkantonale<br />
Einrichtungen, womit nur eine Kostenverschiebung, aber keine Entlastung erreicht wird.<br />
Mittelfristig zeichnet sich keine Abnahme des Bedarfs an Betreuungsplätzen für schutzbedürftige<br />
86
Personen ab. Die Menge und das Mengenwachstum können durch den Kanton nicht gesteuert<br />
werden. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass Einsparungen beim Gesamtvolumen nur<br />
durch Kostensenkungen im St.Galler Angebot aufgefangen werden können.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
- 2014: Analyse der Kostenstrukturen der St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />
nach Art. 36 und Art. 41 Abs. 1 Bst. b und interkantonale Kostenvergleiche.<br />
- 2015: Anpassung der Richtlinien betreffend die Finanzierung gemäss IVSE von Einrichtungen<br />
im Bereich A vom 27. September 2012.<br />
- 2016: Die Umsetzungsfrist ist so zu gestalten, dass die Einrichtungen für die Kosteneinsparungen<br />
genügend Zeit haben, da es sich vornehmlich um Einsparungen im Personalbereich<br />
handeln dürfte. Die Entlastungswirkung ist deshalb erst ab dem Jahr 2016 zu erwarten.<br />
Rechtliches<br />
Für die Massnahme ist keine Gesetzesanpassung erforderlich. Hingegen sind die bestehenden<br />
Richtlinien anzupassen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
11'978'500 12'314'100 12'612'500<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -200'000<br />
Nr.<br />
E21<br />
Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und Wissen sichern)<br />
Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Allgemeine Reduktion der Mittel der Kantonsbibliothek und vollständige Integration des St.Galler<br />
Zentrums für das Buch in den Normalbetrieb der Kantonsbibliothek:<br />
- Die Sammeltätigkeit der Kantonsbibliothek Vadiana wird reduziert bzw. in Koordination mit<br />
der Universitätsbibliothek konzentriert, insbesondere durch die Kürzung des Medienkredits<br />
um rund Fr. 100'000.-, ebenso durch weitere Einsparungen (bei den Buchbinderarbeiten, den<br />
Bürokosten) sowie der Streichung einer halben Personalstelle, was eine Einsparung von insgesamt<br />
Fr. 200'000.- ergibt.<br />
- Weitere Fr. 200'000.- werden eingespart, indem der Geschäftsbereich des St.Galler Zentrums<br />
für das Buch stark eingeschränkt und vollumfänglich in die Kantonsbibliothek überführt<br />
wird. Der Kanton St.Gallen erfüllt damit seine Verpflichtungen als Mitstifter der im Jahr 2006<br />
gegründeten Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch nur noch minimal.<br />
Auswirkungen<br />
Das bibliothekarische Angebot, das im Rahmen der Beratungen zur Bibliotheksinitiative und <strong>zum</strong><br />
neuen Bibliotheksgesetz insgesamt als ungenügend und unterdurchschnittlich beurteilt wurde,<br />
wird weiter reduziert statt verbessert. Die Kantonsbibliothek muss ihre Sammelgebiete einschränken.<br />
Dadurch wird ihre Benützung zurückgehen. Um die negativen Auswirkungen zu mildern,<br />
sind mit den Bibliotheken auf dem Platz St.Gallen, insbesondere auch der Universitätsbibliothek,<br />
die Bestände für die gegenseitigen Benutzer im Katalog besser sichtbar zu machen.<br />
Die erst im Jahr 2006 bei der Übernahme der Bestände des Deutschen Bucharchivs von München<br />
nach St.Gallen und der Gründung der Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch eingegangenen<br />
Verpflichtungen werden auf ein Minimum reduziert. Indes soll eine Personalstelle von 50<br />
Prozent aufrecht erhalten und versucht werden, die Stiftung Deutsches Bucharchiv München zur<br />
Mitfinanzierung in gleicher Höhe zu motivieren.<br />
Insbesondere im Zentrum für das Buch sowie im allgemeinen Betrieb der Kantonsbibliothek ist<br />
Personal abzubauen bzw. sind Entlassungen notwendig, es sind insgesamt rund 150 bis 200<br />
Stellenprozente von den Kürzungen betroffen, was mehr als fünf Prozent des Personalbestands<br />
der Kantonsbibliothek entspricht.<br />
87
Zeitliche Umsetzung<br />
Eine Umsetzung ist frühestens ab dem Jahr 2015 realisierbar. Der beschlossene Umzug des<br />
Ausleihbetriebs der Vadiana ins Hauptpost-Provisorium und die Zweiteilung der Kantonsbibliothek<br />
bringt im Jahr 2014 bereits eine massgebliche Zusatzbelastung für die bestehenden Ressourcen,<br />
weshalb die Einsparungen erst nach Abschluss dieses Projekts, ab Anfang 2015, möglich<br />
sind.<br />
Die Integration des St.Galler Zentrums für das Buch in den Normalbetrieb der Kantonsbibliothek<br />
Vadiana bedingt umfangreiche rechtliche Abklärungen und voraussichtlich Neuverhandlungen im<br />
Rahmen der Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch. Die erst im Jahr 2006 unterschriebenen<br />
Vereinbarungen sind auf eine minimale Laufzeit von 30 Jahren ausgelegt.<br />
Rechtliches<br />
Es ist zu prüfen, inwieweit die geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit der Stiftung<br />
St.Galler Zentrum für das Buch überhaupt zulässig sind. Bei Streitigkeiten um den Bibliotheksbestand<br />
des Deutschen Bucharchivs in der Kantonsbibliothek Vadiana ist vertraglich ein Schlichtungsverfahren<br />
vorgesehen, an welches der Kanton gebunden ist.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
4'637'500 4'720'500 4'364'500<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -400'000 -400'000<br />
Nr.<br />
E22<br />
Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />
Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Heute teilen sich die Gemeinden und der Kanton hälftig die Denkmalpflege-Beiträge an Objekte<br />
von lokaler und regionaler bzw. kantonaler Bedeutung. Der Kanton sieht nun vor, auf die Unterstützung<br />
von lokalen Objekten gänzlich zu verzichten.<br />
Auswirkungen<br />
Der hoheitliche Schutz der Baudenkmäler ist heute im Sinn einer Pflichtaufgabe Sache der Gemeinden.<br />
Die Fachkompetenz bezüglich Denkmalpflege ist beim Kanton angesiedelt. Das Beitragswesen<br />
wird hälftig von beiden getragen – sowohl bei den lokalen als auch bei den kantonalen<br />
Objekten. Nun werden die Aufgaben – noch vor der Umsetzung der Neuerungen im neuen<br />
Planungs- und Baugesetz, das ebenfalls eine Klärung der Zuständigkeiten vorsieht – von Seiten<br />
des Kantons anders verteilt.<br />
Damit verliert die kantonale Denkmalpflege die Einflussnahme bei Bauten von lokaler Bedeutung<br />
gänzlich und potenziell auch die Einflussnahme bzw. den Handlungsspielraum bei Bauten von<br />
kantonaler Bedeutung. Noch existieren keine Inventare, die festlegen, welche Objekte von lokaler<br />
und welche von kantonaler Bedeutung sind. Streicht der Kanton die Beiträge an lokale Objekte,<br />
fällt der Anreiz für Gemeinden und Private weg, die Fachstelle beizuziehen – potenziell auch<br />
bei kantonalen Objekten, da diese noch nicht abschliessend definiert sind. Es besteht deshalb<br />
die Gefahr, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.<br />
Wie sich die Gemeinden bei der Unterstützung lokaler und regionaler Objekte verhalten werden,<br />
wird die Praxis zeigen. Entweder übernehmen sie die beim Kanton eingesparten Kosten und<br />
pflegen das kulturelle Erbe von lokaler Bedeutung gesamthaft ähnlich wie heute. Oder aber sie<br />
übernehmen die fehlende kantonale Unterstützung nicht, womit für die Erhaltung des lokalen<br />
Kulturguts kaum noch staatliche Anreize vorhanden wären.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Gestaffelte Einführung ab dem Jahr 2015.<br />
88
Rechtliches<br />
Die Verordnung über Staatsbeiträge an Massnahmen der Denkmalpflege (sGs 275.1) ist anzupassen.<br />
Es sind Verhandlungen mit den Gemeinden aufzunehmen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
3'090'400 3'093'400 3'293'900<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -160'000 -680’000<br />
Nr.<br />
E23<br />
Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch relevante<br />
Überlieferung des Staates sichern)<br />
Leistungsabbau Staatsarchiv<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Weitgehender Verzicht auf Unterstützung der Gemeinden gemäss Art. 6 des Gesetzes über Aktenführung<br />
und Archivierung (sGS 147.1; abgekürzt GAA). Die Personalressourcen (20 Stellenprozent)<br />
für die Leistungen an Gemeinden werden abgebaut. Zudem werden die Sachmittel bei<br />
der Restauration und beim audiovisuellen Kulturgut um Fr. 83‘000.- gekürzt.<br />
Auswirkungen<br />
Gemeinden (inkl. Orts- und Schulgemeinden) erhalten keine individuelle Unterstützung in der<br />
Aktenführung und vor allem der Archivierung mehr: Visitationen vor Ort werden gestrichen. Damit<br />
werden die Nachvollziehbarkeit des staatlichen Handelns und die historische Forschung beeinträchtigt<br />
sowie Kulturgut in den Regionen gefährdet. Die Vernehmlassungsantworten <strong>zum</strong> neuen<br />
Archivgesetz aus dem Jahr 2011 und die <strong>Botschaft</strong> hatten einen Ausbau der Ressourcen für die<br />
Unterstützung des Staatsarchivs gegenüber den Gemeinden festgeschrieben. Die Erfahrung<br />
zeigt, dass eine mangelhafte Betreuung der Aktenbildner die Arbeit der Archive anschliessend<br />
auf Jahre ressourcenintensiv belasten kann. Zudem fehlen dann wichtige Grundlagen für die<br />
geschichtliche Aufarbeitung (aktuelles Beispiel: klassierte Akten zu den administrativ Versorgten).<br />
Konservierungs- und Restaurierungsmassnahmen müssen auf das absolut Notwendige oder<br />
Dringende beschränkt werden. Wertvolles Kulturgut kann verloren gehen. Unterlagen, die Schadensbilder<br />
aufweisen, werden nicht mehr in jedem Fall durch das Staatsarchiv gesichert, sondern<br />
zurückgewiesen (oder an die Verpflichtung der Kostenübernahme gebunden).<br />
Audiovisuelles Kulturgut ist sehr attraktiv und den schriftlichen Quellen im Rang gleichgestellt.<br />
Sicherung, Erschliessung und Erhaltung von audiovisuellen Unterlagen staatlicher und privater<br />
Provenienz stehen – bis in den Bereich des konkreten Kulturgüterschutzes – durch diese Massnahme<br />
teilweise auf dem Spiel. Die Kosten werden <strong>zum</strong> Teil nur aufgeschoben.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Eine Umsetzung ist ab dem Jahr 2014 realisierbar.<br />
Rechtliches<br />
Es ist zu prüfen, ob das Archivgesetz anzupassen bzw. Art. 6 Abs. 2 Bst. a GAA aufzuheben ist.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
2'549'900 2'484'900 2'606'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -100'000 -100'000 -100'000<br />
89
Nr.<br />
E24<br />
Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt fördern und kulturelle Akzente<br />
setzen)<br />
Leistungsreduktion Kulturförderung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Sowohl die allgemeine Kulturförderung als auch die Förderung der neuen kantonalen kulturellen<br />
Schwerpunktinstitutionen werden markant abgebaut. Der Beitrag an die Lokremise St.Gallen wird<br />
halbiert (- Fr. 290'000.-), der Beitrag an die Klangwelt Toggenburg reduziert (- Fr. 100'000.-), die<br />
Kriterien für die kulturellen Projekte und Kulturinstitutionen in allen Regionen des Kantons werden<br />
deutlich verschärft, die Förderung massgeblich abgebaut. Das Volumen der Jahresbeiträge<br />
an kulturelle Institutionen (- Fr. 100'000.-), an Projektbeiträge (- Fr. 120'000.-) sowie die Aufträge<br />
an Dritte werden gekürzt (- Fr. 70'000.-), der Ankaufskredit für die Kunstsammlung und die entsprechenden<br />
Personalressourcen reduziert (- Fr. 90'000.-) und die Atelier-Wohnung in Rom aufgehoben<br />
(- Fr. 50'000.-). Insgesamt wird das Kulturförderbudget um Fr. 820'000.- gekürzt.<br />
Auswirkungen<br />
Die Kürzung von Fr. 820'000.- in der Kulturförderung entlastet den ordentlichen Staatshaushalt<br />
effektiv um Fr. 560'000.-, da ein Teil der Kosten über den Lotteriefonds refinanziert wird. Die Einsparungen<br />
bei der Lokremise wirken sich mit Fr. 170'000.-, jene bei der Klangwelt mit Fr.<br />
60'000.- und bei den Jahresbeiträgen an weitere kulturelle Institutionen mit Fr. 0.- auf den ordentlichen<br />
Staatshaushalt aus.<br />
Die Entwicklung der erst im Jahr 2008 definierten kulturellen Schwerpunktinstitutionen des Kantons<br />
St.Gallen, der Lokremise St.Gallen und der Klangwelt Toggenburg wird beeinträchtigt. Die<br />
Kunst- und Performance-Zone der Lokremise wird in der Programmation deutlich eingeschränkt,<br />
die Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum fraglich. Die Klangwelt kann die vielversprechende<br />
Professionalisierung und Weiterentwicklung nicht wie geplant fortführen, falls sie nicht über die<br />
bereits jetzt hohe "Eigenwirtschaftlichkeit" hinaus zusätzliche private Fördermittel generieren<br />
kann.<br />
Neben den Kulturinstitutionen wird die kantonale Förderung von kulturellen Institutionen und Projekten<br />
in allen Regionen des Kantons massgeblich reduziert, ebenso die direkte Förderung von<br />
Künstlerinnen und Künstlern, indem die Atelierwohnung in Rom und der Ankaufskredit gestrichen<br />
bzw. stark reduziert werden.<br />
In der Kulturförderung sind 0.5 Stellen zu streichen und damit Entlassungen vorzunehmen, bei<br />
den geförderten Institutionen ist ein Personalabbau von weiteren zwei bis drei Stellen zu erwarten.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Von den Einsparungen von Fr. 560'000.- sind Fr. 380'000.- im Jahr 2014 umsetzbar. Fr.<br />
280'000.- sind erst ab dem Jahr 2015 realisierbar, da die Programm- und Ausstellungsplanungen<br />
für das Jahr 2014 bereits weit fortgeschritten sind und Leistungsvereinbarungen bis Ende 2014<br />
bestehen bzw. die Rom-Wohnung für das Jahr 2014 bereits ausgeschrieben und vergeben ist.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen notwendig<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />
16'280'600 16'770'700 20'543'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -380’000 -560’000 -560’000<br />
90
Nr.<br />
E25<br />
Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften<br />
sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />
Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Erhöhung der Gebühren um 8-10 Prozent durch Ausschöpfen des im Gebührentarif vorhandenen<br />
Ermessensspielraums. Mutmasslicher Mehrertrag von Fr. 200'000.- pro Jahr.<br />
Auswirkungen<br />
Durch das Ausschöpfen des Gebührenrahmens werden die Leistungen um durchschnittlich 8<br />
Prozent teurer. Die Massnahme hat keinen Einfluss auf das Personal oder die Gemeinden, da<br />
die Leistungen im bisherigen Umfang an Private erbracht werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Anpassung der internen Gebührenrichtlinien im Laufe des Jahres 2013, Umsetzung ab 1. Januar<br />
2014.<br />
Rechtliches<br />
Eine Anpassung von Gesetzen und Verordnung sind nicht erforderlich. Es wird lediglich das vom<br />
Gebührentarif eingeräumte Ermessen bei der Gebührenerhebung angepasst. Um die einheitliche<br />
Anwendung an allen Standorten zu gewährleisten, werden die internen Gebührenrichtlinien angepasst<br />
und für alle verbindlich erklärt.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoertrag des Leistungsbereichs (gemäss AFP) -318'400 -318'400 -317'900<br />
Veränderung Nettoertrag laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E26<br />
Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement)<br />
Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen der Berufsfachschulen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die kantonalen Berufsfachschulen führen die Weiterbildung in einer eigenen Rechnung auf Vollkostenbasis<br />
(Art. 13 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung,<br />
sGS 231.1). Die Kosten sind durch die Erträge der Weiterbildungslehrgänge zu decken.<br />
Die eigentlichen Informatikkredite liegen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Schulen. Hier<br />
findet bereits eine anteilige Verrechnung statt. Es fehlt allerdings eine Verrechnung der Informatik-Personalressourcen<br />
der regionalen Informatik-Cluster.<br />
Mit einer Verrechnung der anteiligen Aufwendungen soll diese Lücke bei der Vollkostenrechnung<br />
geschlossen werden. Die Massnahme kann ab Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden.<br />
Auswirkungen<br />
Durch die Verrechnung der anteiligen Personalaufwendungen der Informatik erhöhen sich die<br />
Kosten der Weiterbildungsabteilungen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Massnahme kann ab Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden (1.8.2014).<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen notwendig.<br />
91
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
10'103'200 10'112'200 10'140'900<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -80'000 -200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E27<br />
Bildungsdepartement, LB 4.02 (Stipendien und Studiendarlehen)<br />
Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der für die Stipendienbemessung massgebliche Grundbeitrag wird in Art. 19 der Stipendienverordnung<br />
festgesetzt. Für Personen im Haushalt der Eltern werden Fr. 8‘400.--, im eigenen Haushalt<br />
Fr. 16'700.-- und im ehelichen Haushalt Fr. 29'000.-- angerechnet.<br />
Gemäss Art. 21 der Stipendienverordnung kann für zusätzliche Lebenshaltungskosten in aussergewöhnlichen<br />
Fällen ein Zuschlag von höchstens 10 Prozent des Grundbetrages angerechnet<br />
werden. Die aktuelle Stipendienpraxis hat aus Gründen der Gleichbehandlung Art. 21 bei allen<br />
Gesuchen angewendet. Neu soll auf die Gewährung dieses Zuschlags verzichtet werden.<br />
Ein systematischer Verzicht auf die Anwendung von Art. 21 reduziert die Aufwendungen um rund<br />
1.8 Mio. Franken (Sek II: 1.0 Mio, Durchschn. Fr. 880 bei 1'150 Bezügern; Tertiär: 0.8 Mio.,<br />
Durchschn. Fr. 1'120 bei 741 Bezügern).<br />
Die Anwendung dieser Massnahme ist stipendienkonkordatskonform.<br />
Auswirkungen<br />
Die Lebenshaltungskosten können nicht mehr in jedem Fall gedeckt werden. Besonders betroffen<br />
sind Personen, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen können. Bei diesen werden mit dem<br />
Grundbetrag die Mietkosten, Nebenkosten, Verpflegung, Versicherungen, Bekleidung etc. abgegolten.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab dem 1.8.2014. Die Umsetzung kann jeweils nur auf den Beginn eines Schuljahres erfolgen.<br />
Zudem sind noch technische Anpassungen notwendig. Bei Ausbildungen, für welche beim Vollzugsbeginn<br />
bereits Stipendien bezogen werden, soll der Zuschlag bis <strong>zum</strong> Abschluss der entsprechenden<br />
Ausbildung gewährt werden (Besitzstandswahrung).<br />
Die Einsparung teilt sich wie folgt auf:<br />
Fr. 360'000 (20 %) im Jahr 2014;<br />
Fr. 900'000 (50 %) im Jahr 2015;<br />
Fr. 1'350'000 (75 %) im Jahr 2016;<br />
Fr. 1'620'000 (90 %) im Jahr 2017 und<br />
Fr. 1'800'000 (100 %) ab dem Jahr 2018.<br />
Rechtliches<br />
In der Stipendienverordnung (sGS 211.51) ist der Artikel 21 zu streichen und eine Übergangsbestimmung<br />
zu formulieren.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
11'714'000 11'748'000 11'769'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -360'000 -900'000 -1'350'000<br />
92
Nr.<br />
E28<br />
Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschule)<br />
Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade)<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Bis 2007 wurde der kath. Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) ein Beitrag von rund 2 Mio.<br />
Franken an die anrechenbare Lehrerbesoldung entrichtet. Bei der Reform des Finanzausgleichs<br />
wurde der Beitrag – im Sinne einer Besitzstandwahrung – in vergleichbarer Höhe ins Volksschulgesetz<br />
übernommen. Im Jahr 2012 wurden für 742 beitragsberechtigte Schüler und einem Beitragssatz<br />
von 19.36 Prozent an die durchschnittlichen Kosten pro Oberstufenschüler von Fr.<br />
13‘928.-- insgesamt Fr. 2'092'335.75 ausgerichtet.<br />
Die Finanzierung der Flade widerspricht der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden,<br />
die vorsieht, dass die Gemeinden für die Volksschulen verantwortlich sind und deren Finanzierung<br />
übernehmen. Mit dem Verzicht auf den Staatsbeitrag wird die Finanzierungsverantwortung<br />
seitens der öffentlichen Hand an die Stadt St.Gallen (höherer Beitrag) sowie die Regionsgemeinden<br />
(bestehende kostendeckende Schulgelder) übertragen.<br />
Auswirkungen<br />
Mit der Streichung des Staatsbeitrages ändert sich primär die Finanzierung der Flade. Eine Erhöhung<br />
des Beitrages der Stadt St.Gallen muss im Zusammenhang mit den Auswirkungen für<br />
die Stadt im Finanzausgleich betrachtet und gelöst werden. Dies wird Verhandlungen zwischen<br />
der Stadt und der Flade nötig machen und eine verstärkte Zusammenarbeit erfordern.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Anpassung kann auf das Budgetjahr 2015 erfolgen.<br />
Rechtliches<br />
Anpassung Art. 4 Abs. 3 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1): Streichung des Passus über den<br />
Staatsbeitrag an den katholischen Konfessionsteil.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
21'880'600 21'564'600 21'564'600<br />
0 -2'090’000 -2'090’000<br />
Nr.<br />
E29<br />
Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />
Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und Wattwil 6<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Lehrgang Wirtschaftsmittelschule wird heute an den Kantonsschulen am Brühl St.Gallen,<br />
Heerbrugg, Sargans und Wattwil geführt. Die Massnahme sieht vor, den Lehrgang auf die beiden<br />
Schulstandorte St.Gallen und Sargans zu konzentrieren und ihn in Heerbrugg und Wattwil nicht<br />
mehr anzubieten. An diesen beiden Schulen wurde in den vergangenen Jahren in der Regel jährlich<br />
eine Klasse der Wirtschaftsmittelschule geführt.<br />
Auswirkungen<br />
Mit der Schliessung der beiden Schulstandorte haben weiterhin alle interessierten Schülerinnen<br />
und Schüler die Möglichkeit, diesen Lehrgang zu besuchen; allerdings teilweise unter Inkaufnahme<br />
eines längeren Schulweges. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Mittelschülerinnen und<br />
Mittelschüler Wert auf einen relativ kurzen Schulweg legen. Es ist demnach davon auszugehen,<br />
dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler einer Lehrstelle den Vorzug geben<br />
wird. Ein weiterer Teil wird in einen Mittelschultyp eintreten, welcher in Heerbrugg und Wattwil<br />
geführt wird (namentlich ins Gymnasium). Entsprechend finden Kostenverlagerungen in diese<br />
6 Vgl. auch Anhang 3 „Bericht der Regierung über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule“<br />
93
Ausbildungsrichtungen statt.<br />
Hinsichtlich der Pensen ist an beiden Schulen mit dem Wegfall von je rund fünf bis sechs Vollzeitstellen<br />
zu rechnen, welche sich jedoch auf zahlreiche Fächer verteilen. Dieser Abbau wird<br />
primär so aufzufangen sein, dass befristete Lehraufträge reduziert oder aufgelöst werden, um<br />
den unbefristet angestellten Lehrpersonen, welche bei der Pensenvergabe privilegiert zu behandeln<br />
sind, das zugesicherte Pensum zu sichern. Die Massnahme erfolgt also in erster Linie zulasten<br />
der jüngeren Lehrpersonen.<br />
Räumlich bringt die Schliessung keine spürbare Entlastung mit sich, weil das Gewicht der Wirtschaftsmittelschule<br />
an der gesamten Klassenzahl an den beiden Schulen weniger als zehn Prozent<br />
ausmacht. Dies hat keine nennenswerten Konsequenzen bei der Raumauslastung. Da an<br />
den Kantonsschulen Brühl und Sargans die bestehenden Klassen aufgefüllt werden, ist an diesen<br />
beiden Schulen nicht mit mehr Raumbelegung zu rechnen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Eine Umsetzung mit rechtzeitiger Kommunikation an alle Betroffenen kann auf Beginn des Schuljahres<br />
2015/16 erfolgen. Die nachfolgend genannten Einsparungen basieren auf dieser Variante.<br />
Eine Umsetzung auf das Schuljahr 2014/15 wäre bei einem definitiven Schliessungsentscheid im<br />
Juni 2013 möglich, hätte aber zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Aufnahmeprüfung<br />
im September 2013 vorbereiten (Eintritt im Schuljahr 2014/15), ihre Pläne ändern<br />
müssten.<br />
Die Einsparungen sind einlaufend und teilen sich wie folgt auf:<br />
2015: Fr. 130'000<br />
2016: Fr. 450'000<br />
2017: Fr. 770'000<br />
2018: Fr. 1'090'000<br />
ab 2019: Fr. 1'270'000<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen der Rechtsgrundlagen nötig. Gemäss Art. 7 Abs. 3 des Mittelschulgesetzes<br />
beschliesst die Regierung (jährlich), in welchen Lehrgängen an welchen Schulen neue<br />
Klassen gebildet werden.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
97'145'400 101'575'300 101'428'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -130’000 -450’000<br />
Nr.<br />
E30<br />
Bildungsdepartement, LB 4.07 (Brückenangebote)<br />
Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10; abgekürzt BBG) ergreifen<br />
die Kantone Massnahmen, um die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der<br />
obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Unter «Massnahmen»<br />
werden gemäss Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Berufsbildung (SR 412.101;<br />
abgekürzt BBV) maximal einjährige praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote verstanden, die<br />
das Programm der obligatorischen Schule im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen<br />
Grundbildung ergänzen. Der Bund leistet an einen Teil der Brückenangebote (ohne Vorlehre)<br />
finanzielle Beiträge, die in der pauschalen Abgeltung auf Basis der Anzahl Ausbildungsverhältnisse<br />
in der Grundbildung enthalten sind. Bezogen auf alle Brückenangebote beträgt der Beitrag<br />
des Bundes etwa 15 Prozent.<br />
Die Brückenangebote lagen ursprünglich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Aufgrund<br />
94
des Postulats 43.99.13 «Einheitliches Angebot der berufsvorbereitenden Schuljahre», des am 1.<br />
Januar 2004 in Kraft gesetzten neuen BBG und der Empfehlungen für Brückenangebote des<br />
SBFI (ehemals BBT) vom Mai 2000 wurden die Brückenangebote per 1. August 2007 in die Zuständigkeit<br />
des Kantons übertragen. Dies ermöglichte eine chancengleiche Abstimmung strukturierter<br />
Angebote auf definierte Zielgruppen, eine einheitliche Finanzierung sowie Synergien dank<br />
einer besseren Koordination der Angebote. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden wurde dann<strong>zum</strong>al<br />
vom Kantonsrat abgelehnt.<br />
Gegenwärtig beanspruchen im Kanton St.Gallen rund 750 Jugendliche die an insgesamt vier<br />
Schulstandorten (St.Gallen, Buchs, Rapperswil, Wattwil) zur Verfügung stehenden Brückenangebote<br />
(Vorlehre, Integrationskurs für Fremdsprachige, Berufsvorbereitungsjahr, Gestalterischer<br />
Vorkurs für Jugendliche, Motivationssemester). Neu sollen die Brückenangebote insoweit in den<br />
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden übertragen werden, als sie in die Verantwortung für die<br />
Organisation und Durchführung, d.h. die Leistungserbringung, sowie die Finanzierung treten. Um<br />
die mit der Kantonalisierung im Jahr 2007 gewonnenen Vorteile (namentlich die Einheitlichkeit<br />
des Angebotes sowie die Synergiegewinne) zu erhalten, ist es zweckmässig, dass die Gemeinden<br />
bei der Organisation und Durchführung der Brückenangebote auch unter ihrer eigenen Verantwortung<br />
weiterhin auf den bestehenden Strukturen aufbauen.<br />
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für Organisation und Durchführung wird den Gemeinden<br />
auch der approximativ auf die Brückenangebote bezogene Anteil der Bundesbeiträge weitergeleitet.<br />
Auswirkungen<br />
Angepasst wird die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung (Leistungserbringung)<br />
sowie für die Finanzierung. Qualitativ und quantitativ wird das Angebot grundsätzlich beibehalten<br />
und weiterhin durch kantonales Recht garantiert.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 1. August 2015 (Anpassung gesetzliche Grundlage und Vorbereitungsmassnahmen der Gemeinden.)<br />
Rechtliches<br />
Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (sGS<br />
231.1; abgekürzt EGzBBG), der Berufsbildungsverordnung (sGS 231.11), des Gebührentarifs für<br />
die Berufsbildung (sGS 231.12), und des Konzepts "Brückenangebote im Kanton St.Gallen". Die<br />
Regelung der Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung (Leistungserbringung) sowie<br />
für die Finanzierung der Brückenangebote im Bildungsbereich soll im Berufsbildungsgesetz erfolgen.<br />
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10) handelt es sich<br />
um Massnahmen zur Vorbereitung von Personen mit individuellen Bildungsdefiziten auf die berufliche<br />
Grundbildung am Ende der obligatorischen Schulzeit. So umfassen die Brückenangebote<br />
nicht die im Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) geregelten Massnahmen der sozialen<br />
Sicherung, d.h. die Sicherung der Personen in Notsituationen oder die Sicherung gegen die wirtschaftlichen<br />
Folgen bestimmter Risiken, wie namentlich Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, usw.<br />
Ein Anknüpfungspunkt zu der im SHG geregelten öffentlichen Sozialhilfe besteht somit nicht.<br />
Auch vor der Kantonalisierung per 1. August 2007 waren die Brückenangebote nicht im SHG,<br />
sondern im EGzBBG geregelt. Eine Finanzierung der Brückenangebote nach dem SHG ist somit<br />
nicht möglich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
94'484'320 92'322'420 91'500'420<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
0 -2'581'000 -6'194'000<br />
95
Nr.<br />
E31<br />
Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />
Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Nach Art. 45 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10; abgekürzt BBG)<br />
sorgen die Kantone für die Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben.<br />
Unentgeltlichkeit ist dafür nicht vorgeschrieben. Die eidgenössische Verordnung über die<br />
Berufsbildung (SR 412.101; abgekürzt BBV) schreibt in Art. 44 neben der berufsspezifischen<br />
Qualifikation und einer minimalen beruflichen Praxis eine berufspädagogische Qualifikation im<br />
Äquivalent von 100 Lernstunden beziehungsweise von 40 Kursstunden vor. Der überwiegende<br />
Teil neuer Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erwirbt sich die letztgenannte Voraussetzung im<br />
5-tägigen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Lehrmeisterkurs).<br />
Nach der früheren Gesetzgebung wurden den Teilnehmenden Kosten von 450 Franken je Kurs<br />
belastet. Mit der Gesamtrevision des EG-BB beschloss der Kantonsrat, die Kurse ab 1. Januar<br />
2008 unentgeltlich anzubieten. Neu soll folgende Kostenpflicht wieder eingeführt werden (diese<br />
Massnahme wurde bereits im Sparpaket I vorgeschlagen und vom Kantonsrat abgelehnt):<br />
- 5-tägiger Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Lehrmeisterkurs): Kostenpflicht im<br />
gleichen Umfang wie vor dem Jahr 2008 (Fr. 450 je Kurs und teilnehmende Person);<br />
- Äquivalent von 100 Lernstunden: Erhebung von kostendeckenden Gebühren (keine direkte<br />
Sparwirkung, da gegenwärtig noch nicht angeboten).<br />
Auswirkungen<br />
Rund 1'200 St.Gallische Teilnehmende bzw. deren Arbeitgeber werden durch eine Gebühr von je<br />
Fr. 450.-- belastet.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 1. Januar 2015.<br />
Rechtliches<br />
Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (sGS<br />
231.1) und des Gebührentarifs für die Berufsbildung (sGS 231.12).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
9'097'590 9'257'590 9'273'590<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -540'000 -540'000<br />
Nr.<br />
E32<br />
Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />
Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Beitrag an die Kursdurchführung des Sportförderprogramms Jugend+Sport und für den Bereich<br />
Erwachsenensport aus dem Sport-Toto-Fonds an das Amt für Sport. Die Swisslos-Gelder sind<br />
zur Unterstützung des privatrechtlich organisierten Sports einzusetzen. Da der Bereich Jugend+Sport<br />
und der Erwachsenensport in der Schnittstelle zwischen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich<br />
organisiertem Sport liegt und privatrechtlich organisierte Sportvereine und -verbände<br />
von den vom Amt für Sport durchgeführten Aus- und Weiterbildungskursen profitieren, kann nach<br />
einer Verordnungsanpassung ein Teil des Sport-Toto-Fonds zu Gunsten dieser Kurse eingesetzt<br />
werden. Gemäss Wegleitung für die Verwendung der Sport-Toto-Anteile in den Kantonen sind<br />
Geldentschädigungen sowie Löhne ausgeschlossen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 1.1.2014.<br />
Rechtliches<br />
96
Anpassung Verordnung über den Sport-Toto-Fonds (sGS 455.315).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
2'591'200 2'066'200 2'086'200<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -125'000 -125'000 -125'000<br />
Nr.<br />
E33<br />
Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />
gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Universität muss in einem immer stärkeren internationalen Wettbewerb als Arbeitgeberin, als<br />
Ausbildungs- und als Forschungsstätte attraktiv bleiben können. Zusätzliche Einsparungen auf<br />
dem heute erreichten tiefen Kostenniveau sind ohne wesentliche negative Effekte auf Qualität<br />
und Reputation nur noch auf dem innovativen Weg der Stärkung des Unternehmertums möglich.<br />
Dies soll mit der Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und gleichzeitiger Erhöhung<br />
der Autonomie der Hochschule bewirkt werden. Damit können die Effizienz und Effektivität des<br />
Hochschulbereichs weiter gestärkt werden. Dies soll sich wie folgt auswirken:<br />
- die unternehmerischen Potenziale der Hochschule sollen entfesselt werden;<br />
- durch die Schaffung von Freiräumen sollen Leistungsprozesse weiter optimiert werden;<br />
- die erhöhte Autonomie und finanzielle Eigenverantwortlichkeit soll die Hochschule für Sponsoring<br />
und Mäzene attraktiver machen.<br />
Zentrale Elemente für die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen sind:<br />
- klar definierter Staatsbeitrag sowie Festlegung der Methodik für die Ermittlung künftiger<br />
Staatsbeiträge;<br />
- Verstetigung des Staatsbeitrags mit dem Ziel einer mehrjährigen finanziellen Planungssicherheit;<br />
- Recht der Hochschule zur Bildung von Eigenkapital in angemessener Höhe zur Tragung der<br />
unternehmerischen Risiken (Ausgleich unerwarteter Schwankungen) und zur Tätigung strategischer<br />
Investitionen (Wahrung der Entwicklungsfähigkeit);<br />
- Budgetautonomie innerhalb der Leistungsvereinbarung;<br />
- Autonomie <strong>zum</strong> Erlass eines eigenen Personal- und Besoldungsreglements (mit Genehmigung<br />
durch die Regierung).<br />
Die Erhöhung der Autonomie wird eine Verschiebung von bestimmten, heute bei Kantonsrat und<br />
Regierung liegenden Kompetenzen an die Organe der Universität bedingen. Mittelfristig wird<br />
auch die Übertragung des umfassenden Immobilienmanagements oder gar des Eigentums an<br />
den Immobilien an die Universität zu prüfen sein, da daraus zusätzliche Spareffekte für den Kanton<br />
erzielt werden können (integraler Ansatz, Reduktion der Schnittstellen, Vermeidung von<br />
Fehlanreizen, zusätzliche Möglichkeiten beim Sponsoring).<br />
Die Ausgestaltung der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen und die Erhöhung der Autonomie<br />
wird sich am Rahmen der rechtlichen Grundlagen orientieren, welche mit der vom Kantonsrat am<br />
24. April 2012 verabschiedeten Vorlage "Beteiligungsstrategie und Public Corporate Governance"<br />
geschaffen wurde.<br />
Ein solcher Wandel erfordert eine angemessene Umstellungszeit. So müssen Entscheidungsstrukturen<br />
angepasst werden, und es muss sich eine verstärkte unternehmerische Kultur herausbilden.<br />
Dafür hat die Universität grundsätzlich gute Voraussetzungen, nicht zuletzt dank ihrer<br />
Institutskultur. Die erwarteten positiven Effekte und damit die Einsparungen können erst nach der<br />
Gewährung der Autonomie und der notwendigen finanziellen Freiräume sowie einer angemessenen<br />
Umstellungszeit eintreten.<br />
Das vorliegende Entlastungspaket 2013 sieht bereits vor der Realisierung der mehrjährigen Leis-<br />
97
tungsvereinbarungen Pauschalkürzungen für die Jahre 2014 und 2015 vor.<br />
Auswirkungen<br />
Die vorgezogenen Pauschalkürzungen bedingen Massnahmen, die sich negativ auf die Qualität,<br />
das Leistungsangebot und die Wettbewerbssituation der Universität auswirken:<br />
- Profilierung und Investitionen in die Forschung müssen gestrichen werden.<br />
- Die notwendige Verbesserung der Betreuungsverhältnisse kann in den kommenden Jahren<br />
nicht erreicht werden und wird die durch die Regierung in den bisherigen Leistungsvereinbarungen<br />
mehrfach bestätigten Zielwerte nicht erreichen.<br />
- Wegen der Überlastung der Ressourcen (Dozierende, Räume, Verwaltung) sinkt die Qualität<br />
der Lehre.<br />
- Die Studierenden erhalten für höhere Studiengebühren schlechtere Rahmenbedingungen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
- Pauschalkürzungen im Rahmen der Budgetprozesse 2014 und 2015.<br />
- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Gesetzesänderung sowie Definition der Prozesse<br />
(Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung, Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der<br />
Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen Ereignisse) in den Jahren 2013 und 2014.<br />
Beratung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2015, Einführung wenn möglich<br />
auf 2016.<br />
- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2016 ff. im<br />
Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2016.<br />
Rechtliches<br />
Anpassung des Gesetzes über die Universität St.Gallen (sGS 217.11) durch den Kantonsrat sowie<br />
von nachgelagerten Erlassen wie Universitätsstatut (sGS 217.15) und Besoldungsverordnung.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
Nr.<br />
E34<br />
47'164'900 46'674'700 46'906'400<br />
-2'000'000 -2'000'000 -3'500'000<br />
Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />
gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen Hochschule<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Zusätzliche Einsparungen auf dem heute erreichten tiefen Kostenniveau sind ohne wesentliche<br />
negative Effekte auf Qualität, Leistungserbringung und Reputation nicht möglich. Deshalb ist bei<br />
der Pädagogischen Hochschule – wie bei der Universität St.Gallen - zur weiteren Stärkung der<br />
Effizienz und Effektivität im Hochschulbereich die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen<br />
und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie vorgesehen. Für die weitere Beschreibung<br />
des Inhalts der Massnahme (zentrale Elemente, Verschiebung von Kompetenzen, Ausgestaltung<br />
der Leistungsvereinbarungen, angemessene Umstellungszeit) wird auf die Ausführungen im<br />
Leistungsbereich 4.12 (Universität St.Gallen) verwiesen.<br />
Festzuhalten ist, dass sich bei der Pädagogischen Hochschule durch mehrjährige Leistungsvereinbarungen<br />
und Erhöhung der Autonomie kaum zusätzliche Drittmittel, welche in der Lehrerinnen-<br />
und Lehrerbildung <strong>zum</strong> grossen Teil aus dem Gemeinwesen stammen, generieren lassen.<br />
Auch ist bei der Pädagogischen Hochschule St.Gallen aufgrund der dezentralen Infrastruktur<br />
(vier Gebäude an drei Standorten) das Potential für Synergien im operativen Betrieb geringer als<br />
bei den übrigen Hochschulen.<br />
Auswirkungen<br />
Kann die anvisierte Entlastungswirkung nicht oder nicht vollständig durch Stärkung der Effizienz<br />
98
und Effektivität oder durch zusätzliche Drittmittel erreicht werden, so sind zusätzliche Massnahmen<br />
zu ergreifen, die sich unweigerlich negativ auf die Qualität, das Leistungsangebot und die<br />
Wettbewerbssituation der Pädagogischen Hochschule auswirken. Mögliche Massnahmen sind:<br />
- Ertragsseitige Massnahmen (Einführung von Kostenbeteiligungen, Erhöhungen von Gebühren);<br />
- Einsparungen bei den Sachkosten (veraltete Ausstattung bzw. Investitionsstau beim Unterhalt);<br />
- Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse;<br />
- Reduktion der Module bzw. Kontaktstunden in der Lehre;<br />
- Einschränkungen in der Forschung und Entwicklung.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Gesetzesänderung sowie Definition der Prozesse<br />
(Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung, Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der<br />
Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen Ereignisse) in den Jahren 2013 und 2014.<br />
Beratung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2015, Einführung wenn möglich<br />
auf 2016.<br />
- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2016 ff. im<br />
Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2016.<br />
Rechtliches<br />
Anpassung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (sGS 216.0).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
33'322'100 32'487'500 33'108'400<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -1'000'000<br />
Nr.<br />
E35<br />
Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />
Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />
gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Kanton St.Gallen ist an folgenden Fachhochschulen mit beteiligt:<br />
- FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften;<br />
- HSR Hochschule für Technik Rapperswil;<br />
- NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs;<br />
- HfH Hochschule für Heilpädagogik Zürich.<br />
Diese Fachhochschulen verfügen über rechtliche Selbständigkeit auf der Basis von zwischenstaatlichen<br />
Vereinbarungen sowie über eigenständige Führungsstrukturen mit jeweils eigenen<br />
Hochschulräten und Rektoraten. Die auf St.Galler Boden liegenden Fachhochschulen, die FHS<br />
St.Gallen, die HSR Rapperswil und die NTB Buchs bilden gemeinsam mit der Hochschule für<br />
Technik Chur den Verbund der Fachhochschule Ostschweiz (FHO).<br />
Zusätzliche Einsparungen sind ohne wesentliche negative Effekte auf Qualität, Leistungserbringung<br />
und Reputation nicht möglich. Deshalb ist bei den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen –<br />
wie bei der Universität St.Gallen - zur weiteren Stärkung der Effizienz und Effektivität im Hochschulbereich<br />
die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und gleichzeitige Erhöhung<br />
der Autonomie vorgesehen. Für die weitere Beschreibung des Inhalts der Massnahme (zentrale<br />
Elemente, Verschiebung von Kompetenzen, Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen, angemessene<br />
Umstellungszeit) wird auf die Ausführungen im Leistungsbereich 4.12 (Universität<br />
St.Gallen) verwiesen.<br />
Die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und Erhöhung der Autonomie wird in die<br />
verschiedenen Arbeiten einfliessen, die sich derzeit mit Strukturfragen der FHO als Ganzes oder<br />
99
einzelner Teilschulen befassen. Die Umsetzung kann voraussichtlich frühestens ab dem Jahr<br />
2018 realisiert werden, da sie die Zustimmung der interstaatlichen Trägerschaften voraussetzt:<br />
- FHS St.Gallen: St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.R., Appenzell I.R.;<br />
- HSR Rapperswil: St.Gallen, Schwyz, Glarus;<br />
- NTB Buchs: St.Gallen, Graubünden, Fürstentum Liechtenstein.<br />
Bis zur Einführung der Leistungsvereinbarungen sollen bei den Fachhochschulen die Staatsbeiträge<br />
mit einer pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />
Auswirkungen<br />
Die Massnahmen zur Erfüllung der Pauschalkürzungen wirken sich negativ auf die Qualität, das<br />
Leistungsangebot und die Wettbewerbssituation der Fachhochschulen aus. Mögliche Massnahmen<br />
sind:<br />
- Einstellen der Lehrlingsausbildung;<br />
- Einsparungen bei den Sachkosten (veraltete Ausstattung bzw. Investitionsstau beim Unterhalt);<br />
- Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse;<br />
- Reduktion der Module bzw. Kontaktstunden in der Lehre;<br />
- Einschränkungen im Weiterbildungsangebot;<br />
- Einschränkungen in der Forschung und Entwicklung.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
- Pauschalkürzungen im Rahmen der Budgetprozesse 2014 bis 2016.<br />
- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Änderung der bestehenden interstaatlichen Vereinbarungen<br />
(oder alternativ: zu deren Ablösung durch einen neuen Erlass betreffend die<br />
Fachhochschule Ostschweiz) sowie Definition der Prozesse (Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung,<br />
Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen<br />
Ereignisse) in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2016. Beratung von<br />
<strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2017, Einführung wenn möglich auf 2018.<br />
- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2018 ff. im<br />
Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2018.<br />
Rechtliches<br />
Anpassung der interstaatlichen Vereinbarungen (oder alternativ: deren Ablösung durch einen<br />
neuen Erlass betreffend die Fachhochschule Ostschweiz) durch den Kantonsrat, was der Zustimmung<br />
der jeweiligen Mitträger bedarf:<br />
- Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen (sGS 234.61), Mitträger:<br />
Thurgau, Appenzell A.R., Appenzell I.R.;<br />
- Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil (sGS 234.211), Mitträger: Schwyz, Glarus;<br />
- Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs (sGS 234.111), Mitträger: Graubünden,<br />
Fürstentum Liechtenstein.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
47'973'400 46'755'800 48'196'400<br />
-2'000'000 -2'000'000 -3'500'000<br />
Nr.<br />
E36<br />
Finanzdepartement LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />
Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Aufwandseite des Rechnungsabschnittes Risk Management besteht im Wesentlichen aus<br />
der Leistung von Versicherungsprämien sowie aus den Zahlungen von Schäden (Selbstbehalte<br />
und Eigenversicherungslösungen). Hinzu kommen die Entschädigungen für die Personalleistun-<br />
100
gen der GVA sowie geringe Informatikkosten. Auf der Ertragsseite stehen im Wesentlichen die<br />
Prämieneinnahmen, die den Dienststellen des Kantons in Rechnung gestellt werden, und die<br />
Courtageneinnahmen. Der Saldo des Risk Managements ist ausgeglichen, weil Ertrags- und<br />
Aufwandüberschüsse über den Eigenversicherungsfonds saldiert werden. Die internen Prämien<br />
sind so kalkuliert, dass sie den Finanzbedarf für Grundversicherungen, Schadenaufwendungen<br />
und Gemeinkosten zu decken vermögen. Dauerhaft können in diesem Bereich Entlastungen nur<br />
erzielt werden, wenn die internen Prämien an die Dienststellen des Kantons erhöht würden. Die<br />
höheren Prämien würden jedoch zu einer Mehrbelastung des Staatshaushaltes führen, so dass<br />
das Augenmerk auf die Senkung der Schadenquote, also des Aufwandes, gerichtet werden<br />
muss (Prävention). Dabei handelt es sich um einen Ansatzpunkt, der erst mittel- bis längerfristig<br />
Wirkung zeigen kann.<br />
Im Sinn einer befristeten Übergangsmassnahme ist es indessen möglich, den Eigenfinanzierungsfonds<br />
im Bereich des Risk Management etwas zu reduzieren. Konkret werden die internen<br />
Prämien an die Dienststellen zeitlich befristet reduziert. Für die Reduktion der internen Prämien<br />
kommen nur die Grundversicherungen der Staatsverwaltung (Feuer, Diebstahl, Wasser, Elementarschäden,<br />
technische Anlagen usw.) oder die Motorfahrzeugversicherung in Frage, weil die<br />
internen Prämien für andere Versicherungsbranchen Spartenrechnungen oder Umlagekosten<br />
sind, in denen die effektiv entstandenen Schaden- bzw. Versicherungskosten verrechnet werden<br />
(z.B. Spitalhaftpflicht). Bei einer Befristung dieser Massnahme auf fünf Jahre ist eine jährliche<br />
Entlastung von Fr. 250‘000 vertretbar. Dies wird den Eigenfinanzierungsfonds insgesamt um<br />
zusätzlich 1.25 Mio. Franken schmälern (Bestand per Ende 2012: 30.7 Mio. Fr., davon Spezialfinanzierungen<br />
Spitalhaftpflicht 12.7 Mio. Fr.).<br />
Auswirkungen<br />
Es ist mit keinen Auswirkungen für die Leistungserbringung und die personelle Besetzung zu<br />
rechnen.Gleichzeitig müssen jedoch die Präventionsanstrengungen zur Schadenverhütung in der<br />
Staatverwaltung verstärkt werden, damit nach der befristeten Massnahme die Prämien zur Deckung<br />
des Finanzbedarfs für Schäden und Grundversicherungen nicht wieder erhöht werden<br />
müssen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Umsetzung ist ab 2014 möglich.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
3'467'200 2'937'500 2'922'400<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -250’000 -250’000 -250’000<br />
Nr.<br />
E37<br />
Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 (Steuerveranlagung und Inkasso)<br />
Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die politische Gemeinde erhält für die Mitwirkung beim Bezug der direkten Bundessteuern eine<br />
Provision von Fr. 10.- pro Fall, wenn wenigstens eine Steuerrechnung zugestellt wird. Diese Entschädigung<br />
für den Bezug der direkten Bundessteuer für die Gemeinden von Fr. 10.- pro Fall soll<br />
ersatzlos gestrichen werden. Die Streichung der Bezugsprovision ist vertretbar, da der Bezug der<br />
direkten Bundessteuer mit der Fachapplikation VRSG | SN neue Steuern stark automatisiert erfolgt.<br />
Den Gemeinden entsteht dadurch nur ein geringer Mehraufwand, welcher durch die Grundaufwandentschädigung<br />
von Fr. 30.- je Fall als gedeckt betrachtet werden darf.<br />
Auswirkungen<br />
Durch den Wegfall dieser Entschädigung vermindert sich der jährliche Aufwand um 2.8 Mio.<br />
101
Nr.<br />
E37<br />
Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 (Steuerveranlagung und Inkasso)<br />
Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />
Franken.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Umsetzung soll per 1. Januar 2015 und damit parallel gleichzeitig mit der Massnahme wirksam<br />
werden, die für die Gemeinden zu Mehrerträgen führt (Erhöhung Steuerkommissäre).<br />
Rechtliches<br />
Aufhebung von Art. 11 der Verordnung <strong>zum</strong> Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (sGS<br />
815.1).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />
0 -2'800'000 -2'800'000<br />
Nr.<br />
E38<br />
Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 und 5.11 (Steuerveranlagung und Inkasso,<br />
Finanzierung<br />
Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
In den letzten Jahren hat die Anzahl der zu bearbeiteten Veranlagungen stark zugenommen; bei<br />
den natürlichen Personen betrug die Zunahme zwischen 2008 und 2012 rund 7 Prozent, bei den<br />
juristischen Personen gar 25 Prozent. Ferner stieg die Zahl der Veranlagungen bei den Quellensteuerpflichtigen<br />
um 31 Prozent, bei den Grundstückgewinnsteuerabrechnungen um 40 Prozent<br />
und bei den Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagungen um 11 Prozent.<br />
Während dieser Pensenerhöhung hat sich die Anzahl Steuerkommissäre nicht verändert. Folglich<br />
verbleibt für jede einzelne Veranlagung weniger verfügbare Bearbeitungszeit. Dementsprechend<br />
reduziert sich auch die Prüfungstiefe. Dank Unterstützung der Informatik konnte diese<br />
Entwicklung zwar teilweise kompensiert werden. Auf der anderen Seite hat die Komplexität aufgrund<br />
gesetzlicher Entwicklungen in zahlreichen Fällen zugenommen. Die jährlich steigenden<br />
Fallzahlen (auch in Zukunft) sowie die zunehmende Komplexität der Veranlagungen führen unweigerlich<br />
zu einem nicht ausgeschöpften Potenzial von Steuererträgen. Aktuell fehlt aufgrund<br />
des jährlich wachsenden Veranlagungspensums die Zeit für eine seriöse, vertiefte Veranlagung,<br />
welche aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig wäre. Zur<br />
Sicherung dieses Ertragspotenzials sollen innert zwei Jahren 14 neue Stellen für Steuerkommissäre<br />
geschaffen werden. Dies entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich zwei Personen je<br />
Region.<br />
Auswirkungen<br />
Die Steuerkommissäre werden in den Regionen und für die Regionen eingesetzt. Bei den natürlichen<br />
Personen arbeiten diese grundsätzlich vor Ort auf den Gemeindesteuerämtern, bei den<br />
juristischen Personen zentral beim kantonalen Steueramt, aber aufgeteilt auf die Regionen mit<br />
Domizilrevisionen vor Ort bei den Firmen. Bei den Spezialsteuern arbeiten die neuen Steuerkommissäre<br />
ebenfalls zentral, aber wiederum für die Regionen.<br />
Im Jahr 2014 wird die erste Hälfte der 14 Steuerkommissäre eingearbeitet. Es ist davon auszugehen,<br />
dass sie im Jahr 2014 ihre Lohn- und Arbeitsplatzkosten durch entsprechende Mehrerträge<br />
kompensieren werden. Mit der vollen Ertragswirkung der ersten Hälfte der 14 Steuerkommissäre<br />
ist für das Jahr 2015 (2,7 Mio. Franken) zu rechnen.<br />
Im Jahr 2015 wird die zweite Hälfte der 14 Steuerkommissäre eingearbeitet. Auch hier ist davon<br />
auszugehen, dass sie im ersten Jahr (2015) ihre Lohn- und Arbeitsplatzkosten durch zusätzliche<br />
102
Steuererträge decken werden. Mit der vollen Ertragswirkung der zweiten Hälfte der 14 Steuerkommissäre<br />
ist für das Jahr 2016 (weitere 2,7 Mio. Franken) zu rechnen.<br />
Ab 2016 werden die 14 Steuerkommissäre voll produktiv sein und bei den Steuererträgen die<br />
volle, finanzielle Wirkung entfalten. Die neuen Fachkräfte werden schätzungsweise rund das<br />
Dreifache ihrer Lohnkosten an Steuerertrag (Anteil Kantonssteuer) erarbeiten. Dazu kommt noch<br />
der Anteil des erarbeiteten Steuerertrags für die Gemeinden. Bei den natürlichen Personen wirkt<br />
sich dies in besonderem Mass auf die Gemeindesteuern aus, da diese auf der gleichen Veranlagungsgrundlage<br />
basieren und tendenziell höhere Steuern erheben als der Kanton (gewogenes<br />
Mittel 128 Prozent). Auch bei den juristischen Personen und Spezialsteuern profitieren die Gemeinden<br />
entsprechend deren Anteilen am (zusätzlichen) Steuerertrag.<br />
Bei den Gemeinden ist bei voller Wirkung der Massnahme ab 2016 mit einem geschätzten jährlichen<br />
Mehrertrag von 5.0 Mio. an reinen Gemeindesteuern zu rechnen. Die Mehreinnahmen lasen<br />
sich nicht auf die einzelnen Gemeinden aufschlüsseln, da sie fallbezogen anfallen werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Anstellung der neuen Steuerkommissäre erfolgt in zwei Tranchen: die erste Hälfte der Anstellungen<br />
wird im Jahre 2014 erfolgen mit Ertragsauswirkungen ab 2015, die zweite Hälfte im<br />
2015 mit Ertragsauswirkungen ab 2016. Parallel dazu wird in geeigneter Form eine Erfolgskontrolle<br />
aufgebaut.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen der Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs Steuerveranlagung<br />
und Inkasso<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs Finanzierung<br />
(Ertrag)<br />
Veränderung Nettoertrag laufende Rechnung<br />
- Mehraufwand Lohnkosten<br />
- Einmalige Kosten Arbeitsplatz<br />
- Mehrertrag (Kantonssteuern)<br />
63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />
-2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />
0<br />
+900'000<br />
+70'000<br />
-970'000<br />
-1'800'000<br />
+1'800'000<br />
+70'000<br />
-3'670'000<br />
-3'600'000<br />
+1'800'000<br />
-5'400'000<br />
Nr.<br />
E39<br />
Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 und 5.11 (Steuerveranlagung und Inkasso,<br />
Finanzierung)<br />
Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Rund 60 Prozent aller Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten keine Gewinnsteuern<br />
und viele von ihnen keine oder nur sehr geringe Kapitalsteuern. Eine allfällige Gewinnsteuer<br />
wird zudem an die Kapitalsteuer angerechnet. Die Steuerleistung dieser juristischen<br />
Personen entspricht in der Regel nicht ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der administrativen<br />
Belastung, die sie verursachen. Zahlreiche Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne<br />
Geschäftstätigkeit bleiben im Steuerregister erfasst (sogenannte "Registerleichen"), weil sie die<br />
Kosten für die Löschung im Handelsregister scheuen.<br />
Eine Mindeststeuer im Betrag von Fr. 250.- einfache Steuer (Rechnungsbetrag bei einem Kantonssteuerfuss<br />
von 115 Prozent entspricht Fr. 837.50) soll von allen Kapitalgesellschaften und<br />
Genossenschaften eine minimale Steuerleistung garantieren und inaktive juristische Personen<br />
zur Löschung im Handelsregister veranlassen. Holding-und Domizilgesellschaften entrichten<br />
schon heute eine Mindeststeuer vom Eigenkapital von Fr. 300.- einfacher Steuer. Eine Mindeststeuer<br />
von juristischen Personen kennen auch andere Kantone: Obwalden, Nidwalden, Aargau,<br />
Graubünden, Schaffhausen.<br />
103
Auswirkungen<br />
Auf der Basis der Steuerbetreffnisse 2011 und unter pauschaler Berücksichtigung von Liquidationen/Löschungen<br />
und Inkassoverlusten sowie einer Ausnahmeregelung für neugegründete<br />
juristische Personen in der Anfangsphase sind Mehrerträge von 3.2 Mio. Franken für den Kanton<br />
und 2.5 Mio. Franken für die politischen Gemeinden zu erwarten. Beim Steuerbezug fällt für IT-<br />
Investitionen ein Initialaufwand von 0.2 Mio. Franken in den Jahren 2014 und 2015 an.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Inkraftsetzung der notwendigen Gesetzesänderungen per 1. Januar 2015. Erste Mehrerträge auf<br />
Grund des Postnumerandobezugs im 2016.<br />
Rechtliches<br />
Änderung Steuergesetz (StG, vermutlich Art. 100f.), Ausführungsbestimmungen in der Steuerverordnung<br />
(StV) sowie Praxisrichtlinien im Steuerbuch (StB).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs Steuerveranlagung<br />
und Inkasso<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs Finanzierung<br />
(Ertrag)<br />
63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />
-2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />
Veränderung Nettoaufwand/-ertrag +200'000 +200'000 -3'200'000<br />
Nr.<br />
E40<br />
Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />
Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
1) Ablösung der CMS Software (Content Management System) zur Pflege der Intranet-Inhalte<br />
durch das Produkt Microsoft SharePoint, welches ohnehin seit 2010 im Einsatz und als strategisches<br />
Kollaborationswerkzeug gesetzt ist.<br />
2) Reduktion, d.h. teilweiser Verzicht auf den heutigen Lieferumfang der GIS Verbundlösung.<br />
Anpassung der Funktionen und Dienstleistungen an eine substanziell reduzierte Kosten-<br />
Obergrenze. Kurzfristig sind als Sofortmassnahme Neuverhandlungen mit den Anbietern<br />
vorgesehen, langfristig führt eine Reduktion der Leistungen zu den geplanten Entlastungen.<br />
3) Vollständiger Verzicht auf die geplante Weiterentwicklung von SAP-RPM (zentrales Werkzeug<br />
für das Informatik Controlling, dies auch im Hinblick auf die derzeit laufende Überprüfung<br />
der Informatik-Strategie für die Querschnittsaufgaben im Finanzdepartement.<br />
Auswirkungen<br />
1) Ablösung CMS: alle (Web-)Autoren werden umgeschult. SharePoint wird für die Anbindung<br />
der Gemeinden und Anstalten ans KOMSG erweitert. Substanzieller Migrationsaufwand entsteht<br />
bei den Autoren, weil etwa 10'000 Intranet-Seiten umgestellt werden müssen. Kosten<br />
von Fr. 80'000 sind für Migrationswerkzeuge und externe Begleitung vorzusehen.<br />
2) Reduktion der Leistungen im Bereich Geodaten: die als Sofortmassnahme bereits in die Wege<br />
geleitete Neuverhandlung von Preisen bietet ein schwierig abzuschätzendes Entlastungspotenzial.<br />
Als Annahme werden Fr. 100'000 an reduzierten Betriebskosten eingesetzt (Jahre<br />
2014 und 2015). Die längerfristige Entlastung ab 2016 resultiert aus einem neuen, wettbewerbsorientierten<br />
Ansatz zur Bereitstellung der Geodaten durch Kanton, Gemeinden, Werke<br />
und dritter GIS-Dienstleister (Entlastungswirkung von Fr. 500'000 ab 2016)<br />
3) SAP-RPM: Das zentrale Werkzeug für die Finanzplanung (VA & AFP), Koordination für das<br />
Controlling (Informatikplan, Portfolio-Management) aller Informatikprojekte der kantonalen<br />
Verwaltung wird nicht weiterentwickelt, d.h. nicht an die mehrfach durch die Anwender geäusserten<br />
funktionalen Anforderungen angeglichen. Die Akzeptanz seitens der Benutzenden<br />
104
leibt auf einem verbesserungswürdigen Niveau. Die funktionalen Unzulänglichkeiten und die<br />
fehlende Integration mit den weiteren Budget-Hilfsmitteln sind in Kauf zu nehmen. In diesem<br />
Bereich laufen parallel bereits Entlastungsanstrengungen aufgrund der Vorgaben aus dem<br />
Sparpaket II.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
1) Intranet (Abbau der System-Redundanz), einmalige Migrationskosten von Fr. 80'000 im Jahr<br />
2014, ab 2015 jährliche Entlastungen von Fr. 100'000.<br />
2) Sofortmassnahmen im Geodatenbereich für die Jahre 201 und 2015 mit einer Entlastungswirkung<br />
von Fr. 100'000, ab 2016 neue Strategie im Bereich Geodaten mit einer Entlastungswirkung<br />
von jährlich Fr. 500'000.<br />
3) Verzicht auf die vorgesehene Investition im Jahr 2014 (Fr. 550'000), Reduktion der jährlichen<br />
Betriebskosten von Fr. 60'000 (2014) bzw. Fr. 100'000 (ab 2015).<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand der Leistungsbereiche 5.04 bis 5.06<br />
15'982'000 15'893'300 17'328'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -630'000 -300'000 -700'000<br />
Nr.<br />
E41<br />
Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />
− Abbau des Leistungsangebots um 20 Prozent sowie Stellenabbau im HR-Bereich bzw. im<br />
Bereich Dienstrecht: Die Betreuung der Departemente erfolgt neu durch zwei HR-Berater<br />
(Fr. 50'000);<br />
− Streichung des zentralen Kredits für Praktikumsstellen (Fr. 60'000);<br />
− Verursachergerechte Finanzierung der Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung<br />
durch die Institutionen im Gesundheitsbereich (Fr. 225'000).<br />
Auswirkungen<br />
Im HR-Bereich bzw. im Bereich Dienstrecht werden 30 Stellenprozente aufgehoben. Das führt<br />
dazu, dass die Unterstützung und die Beratung der Linie in Personalfragen nicht mehr im gleichen<br />
Masse wahrgenommen werden können (u.a. weniger Präsenz in den Departementen, reduzierte<br />
Ansprechzeiten für die Linie, längere Wartezeiten, bis Anfragen beantwortet werden<br />
können, die erreichten Prozessoptimierungen können insbesondere zeitlich nicht mehr in jedem<br />
Fall eingehalten werden).<br />
Die Streichung des Kredits für Praktikumsstellen hat aufgrund der nachlassenden Nachfrage<br />
höchstens punktuelle Auswirkungen.<br />
Mit dem Verzicht auf Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung erfolgt eine Entlastung<br />
des Staatshaushaltes zulasten der selbständigen Institutionen im Gesundheitsbereich.<br />
Zudem wird aufgrund mangelnder Nachfrage das Projekt "Kinderbetreuung zu Hause" nicht mehr<br />
weitergeführt.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Umsetzung kann bereits ab 2014 erfolgen.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
105
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
2'235'480 2'278'520 2'265'880<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -335’000 -335’000 -335’000<br />
Nr.<br />
E42<br />
Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung POE)<br />
Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />
− Kursprogramm: Verminderung der Anzahl Kurse, Verzicht auf Hotelübernachtungen, Straffung<br />
gewisser Angebote zur Förderung der beruflichen Entwicklung der Mitarbeitenden<br />
(Fr. 42'000);<br />
− Dienstelleninterne Fortbildungsveranstaltungen und Teamentwicklungsworkshops: Nur noch<br />
Übernahme der Kosten für Referenten/Referentinnen (interne und externe), keine Übernahme<br />
von Veranstaltungsspesen (Fr. 58'000);<br />
− Beiträge des Kantons an Weiterbildungen: Herabsetzung der Cash-out-Obergrenzen und<br />
allgemein restriktivere Praxis (Fr. 70'000);<br />
− Externe Führungsberatung: Der Beizug von externen Berater/innen wird reduziert. Führungsberatung<br />
und Konfliktmanagement erfolgen vermehrt durch POE-Mitarbeitende<br />
(Fr. 30'000).<br />
Auswirkungen<br />
Der Verzicht auf Hotelübernachtungen im Kursprogramm erschwert die Vernetzung und Vertrauensbildung<br />
in den betroffenen Kursen. Die Beschränkung auf die Übernahme von Referentenkosten<br />
bei dienststelleninternen Veranstaltungen wird allenfalls teilweise eine Zunahme des<br />
Spesenaufwands bei den Dienststellen zur Folge haben. Die Herabsetzung der Kantonsbeiträge<br />
an Weiterbildungen vermindert die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Die verstärkte Beratungstätigkeit<br />
durch die POE beschränkt die Wahlfreiheit der ratsuchenden Führungspersonen<br />
und kann sich im Einzelfall negativ auf die Beratungsqualität auswirken.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Umsetzung kann bereits ab 2014 erfolgen.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
2'480'300 2'485'000 2'430'800<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 - 200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E43<br />
Finanzdepartement, LB 5.09 (Personalmanagement)<br />
Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />
− Kranken- und Unfalllohn: Dezentralisierung der Krankenlohnberechnungen der selbständigen<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten. Belastung der Kosten für die Unfalladministration an<br />
den Fonds für Berufs- bzw. Nichtberufsunfälle gemäss Art. 110 und Art. 111 Personalverordnung<br />
(Fr. 62'000);<br />
− Härtefallregelung Familienzulage: Diese läuft Ende 2014 aus (Fr. 30'000);<br />
− Lohnabrechnung: Durch die verschlüsselte Mailzustellung der Lohndokumente resultieren<br />
Einsparungen bei Porto, Druck und Versand (Fr. 50'000);<br />
106
−<br />
SAP-Infrastruktur: Einsatz von neuen SAP-Servern Windows Blades und SQL-Datenbank<br />
(Fr. 50'000).<br />
Auswirkungen<br />
Die Dezentralisierung der Krankenlohnberechnungen führt zu einer Stellenreduktion von 10 Prozent.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Mit Ausnahme der Härtefallregelung Familienzulagen, die erst ab 2015 entfällt, können die<br />
Massnahmen ab 2014 umgesetzt werden.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
3'353'220 3'417'780 3'398'820<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -162'000 -192'000 -192000<br />
Nr.<br />
E44<br />
Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />
Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Mit der Implementierung einer neuen Softwarelösung wird die veraltete Datenbank abgelöst und<br />
Standardabläufe werden vereinfacht. Diese Effizienzsteigerung erlaubt es, 2015 eine Vollzeitstelle<br />
abzubauen.<br />
Auswirkungen<br />
Die Bearbeitungskapazitäten der Abteilung Wohnbauförderung werden halbiert. Dadurch ist der<br />
Reaktionsspielraum bei wachsendem Arbeitsaufwand bzw. temporären Belastungsspitzen nicht<br />
mehr gegeben. Somit ergibt sich das Problem der Stellvertretung bei Ferien, Krankheit oder anderen<br />
längeren, unvorhergesehenen Absenzen. Schliesslich ist offen, wie künftig das Interne<br />
Kontrollsystem (IKS), vor allem hinsichtlich des 4-Augen-Prinzips, ausgestaltet werden soll.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Unter der Annahme des Stellenabbaus im Laufe des Jahres 2015 erfolgt die vollwirksame Umsetzung<br />
ab 2016.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
Ergänzende Bemerkungen<br />
Die finanziellen Mittel für die neue Software waren in der Höhe von Fr. 170'000 bereits im Voranschlag<br />
2012 eingestellt und wurden für die Projektdurchführung 2013 entsprechend reserviert.<br />
Daher entsteht kein Zusatzaufwand.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 506'600 469'400 468'900<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -70'000 -140'000<br />
Nr.<br />
E45<br />
Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Bewilligungsgebühren werden in den Bereichen "Ortsplanung" und "Bauen ausserhalb Bauzone"<br />
107
stärker am effektiven Aufwand ausgerichtet und entsprechend erhöht.<br />
Auswirkungen<br />
Reklamationen von Seiten einzelner Bürger und Wirtschaftstreibender wegen der erhöhten Gebühren<br />
sind absehbar.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Erhöhung der Gebühren erfolgt auf den 1. Januar 2014.<br />
Rechtliches<br />
Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) ist entsprechend anzupassen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
3'490'000 3'410'200 3'386'200<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -260'000 -260'000 -260'000<br />
Nr.<br />
E46<br />
Baudepartement LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches Vermessungswesen<br />
garantieren)<br />
Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Durch die Implementierung einer serviceorientierten Architektur (IT-Projekt "GeoGov-Bus") kann<br />
der Austausch von GIS-Daten deutlich kostengünstiger erfolgen. Im Bereich Vermessung wird im<br />
Rahmen der Programmvereinbarung mit dem Bund gezielt auf Aufgaben verzichtet.<br />
Weitere Einsparungen werden durch Kooperationen mit externen Partnern wie <strong>zum</strong> Beispiel bei<br />
der Beschaffung der Orthophotos realisiert.<br />
Auswirkungen<br />
Der kantonsweite aus der GeoGov-Bus-Implementierung resultierende Einsparungseffekt geht<br />
über die im AREG direkt eingesparten Kosten hinaus: Insgesamt wird das Sparpotenzial aus der<br />
Umsetzung des Projekts GeoGov-Bus konservativ auf rund 800'000 Franken geschätzt.<br />
Durch die Redimensionierung der Prorammvereinbarung mit dem Bund werden Projekte wie die<br />
periodische Nachführung, "Besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem<br />
Interesse" oder der im Rahmen des GeolG vorgegebene schweizweite Wechsel des geodätischen<br />
Bezugsrahmens (Koordinatensystem) auf das neue geodätische Bezugssystem LV95<br />
werden stark verzögert. Der sehr gute Stand der amtlichen Vermessung im Kanton St.Gallen<br />
kann wegen mangelnden Investitionen des Bundes und des Kantons in die Erneuerung und den<br />
Unterhalt des Vermessungswerkes nicht gehalten werden. Die Massnahme ist nicht nachhaltig,<br />
da das Vermessungswerk laufend an neue Anforderungen angepasst werden muss. Der Aufwand<br />
und die Kosten werden nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.<br />
Die externe Beschaffung des Orthophotos bei swisstopo bringt Kosteneinsparungen. Regionale<br />
Ansprüche bedingen Kompromisslösungen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
ab 2014 bzw. 2015 (Betriebsbeginn GeoGov-Bus); Die Orthophotos werden im Mehrjahresrhythmus<br />
erneuert, der Einsparungseffekt von Fr. 200'000 fällt daher nicht jährlich an (nächstmalig<br />
2014).<br />
Rechtliches<br />
Die Programm- und Leistungsvereinbarung mit dem Bund ist aufzukündigen und neu zu verhandeln.<br />
Die Verordnung über die amtliche Vermessung (sGS 914.71) muss angepasst werden.<br />
108
Ergänzende Bemerkungen<br />
Die für die Durchführung des Projekts GeoGov-Bus benötigten finanziellen Mittel sind im AFP<br />
2014-16 (2014) integriert.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
4'579'000 3'774'300 3'701'300<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -280'000 -200'000 -200'000<br />
Nr.<br />
E47<br />
Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />
Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der B&R-Kreditrahmen von 30 Mio. Franken wird durch den entsprechenden Verzicht auf Neubauvorhaben<br />
auf 28 Mio. Franken gekürzt.<br />
Auswirkungen<br />
Bei der Priorisierung der B&R-Projekte wird der Fokus auf werterhaltende Vorhaben gelegt. Der<br />
Aufwand für den Erhalt der bestehenden Gebäude bleibt entsprechend unverändert. Die Mittel<br />
für Neubauvorhaben werden von 3 Mio. auf 1 Mio. Franken reduziert. Dadurch vergrössert sich<br />
der bereits bestehende grosse Überhang an ausgewiesenen B&R-Neubauvorhaben gegenüber<br />
den verfügbaren Mitteln. Die Anträge müssen dementsprechend künftig noch strenger priorisiert<br />
werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
Ergänzende Bemerkungen<br />
Insgesamt wird der B&R-Kredit durch diese Massnahme um 2 Mio. Franken gekürzt, was sich<br />
rechnerisch mit -1.2 Mio. Franken im Leistungsbereich 6.05 "Planung und Realsierung von Bauen"<br />
und -0.8 Mio. Franken im Leistungsbereich 6.06 "Betrieb und Bewirtschaftung Gebäude der<br />
Zentralverwaltung" auswirkt.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 6'688'000 4'354'100 391'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
-1'200'000 -1'200'000 -1'200'000<br />
Nr.<br />
E48<br />
Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung Gebäude der Zentralverwaltung)<br />
Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Das Hochbauamt reduziert seine Leistungen für Neubauvorhaben im Rahmen des Bauten-und-<br />
Renovationen-Kreditrahmens (-0.8 Mio. Franken). Zudem wird der zentrale Hausdienst optimiert<br />
(In/Outsourcing), Standards werden reduziert und Dienstleistungen weiterverrechnet. Weitere<br />
Massnahmen: Längere Nutzungsdauer für Mobiliar, Parkplatzvermietung, Nutzungsentschädigung<br />
für die verselbständigte Pensionskasse und die Hochschule für Technik Buchs (NTB).<br />
Auswirkungen<br />
Die Mittelreduktion führt zwingend zu einer noch strengeren Priorisierung von Anträgen jeglicher<br />
Art. Ein Verlust an Service und Komfort ist unvermeidbar, was sich negativ auf die Zufriedenheit<br />
der Mitarbeitenden der Zentralverwaltung und schliesslich auf das Image des Kantons als Arbeit-<br />
109
geber auswirken kann. Von den Auswirkungen dieser Einsparungen sind grundsätzlich alle Departemente<br />
betroffen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
47'255'900 47'576'500 48'380'700<br />
-1'705'000 -1'705'000 -1'705'000<br />
Nr.<br />
E49<br />
Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />
Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Kanton St.Gallen reduziert Renaturierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen an Gewässern.<br />
Auswirkungen<br />
Die Hochwassersicherheit kann nicht wie geplant im Rahmen der vorliegenden kommunalen<br />
Gefahrenkarten gewährleistet werden: Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses<br />
an kleineren und mittleren Gewässer und das damit verbundene Risiko von Sach- und Personenschäden<br />
durch äussere Einflüsse (Klimawandel) steigt an. Die geplanten zusätzlichen<br />
Schutzmassnahmen können nicht vollumfänglich realisiert werden.<br />
Renaturierungs- sowie Hochwasserschutzmassnahmen werden zu je einem Drittel von Bund,<br />
Kanton und Gemeinden finanziert. Mit der Reduktion des Kantonsanteils werden Projekte daher<br />
im Umfang des dreifachen Sparbetrags von 4.5 Mio. Franken gekürzt, was eine erhebliche Einschränkung<br />
der geplanten Massnahmen darstellt.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Gemäss Art. 7 des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1) obliegt die Wasserbaupflicht für kantonale<br />
Gewässer dem Kanton. Diese umfasst die Pflicht zu Unterhalt und Ausbau der Gewässer. Demzufolge<br />
kann der Kanton haftbar gemacht werden, wenn er seine Unterhaltspflicht vernachlässigt<br />
oder auf den notwendigen Ausbau eines Gewässers verzichtet.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
16'557'500 16'992'500 18'448'500<br />
-1'514'000 -1'514'000 -1'514'000<br />
Nr.<br />
E50<br />
Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />
gewährleisten)<br />
Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und Aufgabenverzicht<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Das Umweltschutzgesetz (Art. 2 und 48) und Gewässerschutzgesetz (Art. 3a) verpflichten zur<br />
Erhebung verursachergerechter, kostendeckender Gebühren. In Anlehnung daran soll dieser<br />
Verpflichtung zur Erhebung verursachergerechter Gebühren künftig vermehrt Folge geleistet<br />
110
werden. Der Kostendeckungsgrad bei Baubewilligungs- und Konzessionsverfahren wird durch<br />
die Gebührenanpassung erhöht. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung des Postulatsberichts<br />
Grundwasserbewirtschaftung auf wichtige Massnahmen verzichtet. Im Weiteren soll die Teilnahme<br />
an Messen und Ausstellungen künftig reduziert werden.<br />
Auswirkungen<br />
Die Erhöhung der Gebühren wird bei Gesuchstellern und Investoren Kritik hervorrufen, aber gemessen<br />
an den Baukosten und an den für die Wirtschaft geschaffenen Werten werden die Gebühren<br />
auch künftig moderat ausfallen.<br />
Die mit der Übersicht über die thermische Nutzung von Grundwasser angestrebten Verbesserungen<br />
<strong>zum</strong> Schutz des Grundwassers werden ausschliesslich im Rahmen des ordentlichen<br />
Vollzugs umgesetzt.<br />
Der Informationsauftrag gemäss Umwelt- und Gewässerschutzgesetz kann künftig nur eingeschränkt<br />
wahrgenommen werden. Umwelt und Gewässer werden weniger thematisiert, wodurch<br />
die Sensibilisierung in der Bevölkerung abnimmt.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Grundsätzlich ab 2014; Aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen (interkantonaler Auftritt<br />
an der OLMA 2014) werden Sparmassnahmen im Informationsbereich erst ab 2015 wirksam.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
10'822'800 11'957'300 10'680'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -584'000 -634'000 -634'000<br />
Nr.<br />
E51<br />
Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern)<br />
Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Kanton streicht die Beiträge an die Entwicklung von Anlagen und Projekten zur Förderung<br />
der Energieeffizienz und zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien (Pilot- und Demonstrationsanlagen<br />
gemäss Art. 16 Abs. 1 Energiegesetz [EnG]) vollumfänglich. Darüber hinaus wird<br />
die Teilnahme des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) an Veranstaltungen, Events und<br />
Leuchtturmprojekten auf ein Minimum reduziert.<br />
Auswirkungen<br />
Die Innovationstätigkeit von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien<br />
wird gedämpft. Die Realisierung von neuen und zukunftsträchtigen Projekten und Vorhaben wird<br />
erschwert. Ebenso erschwert wird die im Energiegesetz festgelegte Verdoppelung der Produktion<br />
von neuen erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2020 (Art. 1a EnG). Innovative Projekte wie<br />
z.B. Förderung von AgroCleanTech Pilotanlagen erhalten keine Unterstützung mehr.<br />
Die Haltung des Kantons St.Gallen im Energiebereich wird durch die verminderte Informationsund<br />
Kommunikationsarbeit insbesondere auch im Quervergleich mit den Nachbarkantonen als<br />
sehr passiv wahrgenommen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung wird abnehmen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />
111
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
7'520'900 8'309'306 7'421'700<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -620'000 -620'000 -620'000<br />
Nr.<br />
E52<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />
Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Am 1. Januar 2013 sind die Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket<br />
II" des Bundes in Kraft getreten. Das Massnahmenpaket setzt den Schwerpunkt auf die bessere<br />
Durchsetzung der gesetzlichen Regeln und Standards. Dabei soll insbesondere auf das Verhalten<br />
der Verkehrsteilnehmenden Einfluss genommen werden.<br />
Die Kantonspolizei (KAPO) hat daher die bisherigen erfolgreichen Bemühungen zur Verbesserung<br />
der Verkehrssicherheit konsequent fortzusetzen. Dabei ist die Hauptunfallursache gemäss<br />
Verkehrsunfallstatistik, die übersetzte Geschwindigkeit, wirksam anzugehen. Waren im Jahr<br />
2011 noch 18 Prozent aller Unfälle auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, so waren<br />
es im Jahr 2012 bereits 21 Prozent. Neben präventiven Aufklärungskampagnen im Rahmen der<br />
Verkehrsinstruktion an die jungen und künftigen Verkehrsteilnehmenden ist auch mit aktiven<br />
Massnahmen für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Dieses Ziel kann nur erreicht<br />
werden, wenn zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Mit den vorhandenen<br />
drei semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen ist die KAPO nicht in der Lage,<br />
für eine ausreichende Durchsetzung der Höchstgeschwindigkeiten zu sorgen, weshalb zusätzliche<br />
Geräte zu beschaffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass fünf weitere Geräte, die an<br />
wechselnden Standorten im Kanton <strong>zum</strong> Einsatz kommen, für die aus "Via Sicura" resultierenden<br />
Aufgaben erforderlich sind. Die internen Dienstvorschriften stellen dabei sicher, dass Geschwindigkeitskontrollen<br />
nicht aus fiskalischen Gründen, sondern dort eingerichtet werden, wo die Einhaltung<br />
der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt. So<br />
wird die Geschwindigkeit beispielsweise bei Strassen kontrolliert, die an Schulen, Kindergärten,<br />
Spitälern und Altersheimen vorbeiführen oder bei Strassen, die allgemein als unfallträchtig gelten.<br />
Diese Praxis wird nicht geändert.<br />
Auswirkungen<br />
Im Jahr 2014 fallen einmalige Aufwendungen im Betrag von 1.2 Mio. Franken für die Beschaffung<br />
der fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen an. Für die Bussenverarbeitung<br />
werden bei der Verkehrspolizei etwa 400 Stellenprozente benötigt. Die Abgeltung der Aufwendungen<br />
zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" durch die Verkehrspolizei<br />
und das Strassenverkehrsamt erfolgt über den Strassenfonds (vgl. Massnahmen in<br />
LB 7.16: Finanzen und Services, STVA).<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Es ist mit einer Lieferzeit von etwa sechs Monaten zu rechnen.<br />
Rechtliches<br />
Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
67'447'300 68'091'000 69'709'700<br />
-6'800'000 -8'000'000 -7'100'000<br />
112
Nr.<br />
E53<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />
Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Zivilschutz ist heute eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Mit einem<br />
neuen Konzept "Zivilschutz 15+" wird angestrebt, Strukturen, Einsätze, Führung, personelle und<br />
materielle Ressourcen sowie Ausbildung vermehrt und konsequent auf die heutigen Bedrohungsformen<br />
und Herausforderungen auszurichten. Hierfür ist eine stärkere Steuerung durch den Kanton<br />
unabdingbar: Mit einer Regionalisierung oder allenfalls Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />
kann die Effizienz des Mitteleinsatzes erhöht werden. Dabei ist eine Spezialfinanzierung naheliegend.<br />
Vorgesehen ist, diese Spezialfinanzierung mit den bereits heute erhobenen Ersatzabgaben<br />
für baulichen Zivilschutz sowie mit Beiträgen der Gemeinden, z.B. abhängig von der Zahl der<br />
Einwohnerinnen und Einwohner, zu alimentieren. Die Gemeinden tragen heute die Hauptlasten<br />
im Zivilschutz; mit der Schaffung einer Spezialfinanzierung ergibt sich eine Nivellierung für die<br />
Gemeinden, die insgesamt für Kanton und Gemeinden zu finanziellen Entlastungen führen wird.<br />
Das Konzept ist aber noch nicht erarbeitet; die Regierung wird demnächst einen Projektauftrag<br />
erteilen. Zu prüfen und zu berücksichtigen ist auch das Synergiepotenzial, das sich aus einer<br />
verstärkten Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, insbesondere bei Material und Ausbildung, ergeben<br />
kann.<br />
Auswirkungen<br />
Die Gemeinden sollen in den Bereichen Ausbildung, Materialwesen, Kontrolltätigkeiten, Aufgebote<br />
und Führung entlastet werden. Die Entlastungswirkung ist noch nicht abschliessend quantifizierbar.<br />
Mittelfristig kann beim kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz aufgrund der Vereinfachungen<br />
mit der Reduktion um eine Stelle gerechnet werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Bis Anfang 2016.<br />
Rechtliches<br />
Das Bevölkerungsschutzgesetz (sGS 421.1), das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />
über den Zivilschutz (sGS 413.1) und die Verordnung zu Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />
über den Zivilschutz (sGS 413.11) sind anzupassen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
4'189'700 4'123'900 4'121'500<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -2'263'000<br />
Nr.<br />
E54<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />
Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Nach Art. 10 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.11,<br />
Ausweisverordnung, VAwG) trägt die kantonale Ausweisstelle die Verantwortung für qualitativ<br />
gute Ausweise, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie ist für die Datenqualität im Informationssystem<br />
Ausweisschriften (ISA) verantwortlich. Jährlich werden im Kanton St.Gallen<br />
rund 20'000 ID-Karten für Erwachsene und 12'000 ID-Karten für Kinder ausgestellt. Die gesamte<br />
technische Infrastruktur hierfür befindet sich bei der kantonalen Ausweisstelle. Von den Gebühreneinnahmen<br />
für die Identitätskarten (Fr. 65.– für Erwachsene, Fr. 30.– für Kinder) fliessen<br />
Fr. 13.40 resp. Fr. 6.20 an den Bund (Gebührenanteil des Bundes und Kartenproduktion). Den<br />
Rest teilen sich heute der Kanton und die Gemeinden hälftig (je Fr. 25.80 bei Erwachsenen-IDs<br />
113
und Fr. 11.90 bei Kinder-IDs). Mit der Entlastungsmassnahme soll der gesamte Gebührenertrag,<br />
der nicht an den Bund überwiesen werden muss, bei der kantonalen Ausweisstelle verbleiben.<br />
Auswirkungen<br />
Die Entlastungsmassnahme hat keine Auswirkung auf die Leistungserbringung; Identitätskarten<br />
können weiterhin bei den Einwohnerämtern der Gemeinden bestellt werden. Die Gemeinden<br />
überweisen die von ihnen erhobenen Gebühreneinnahmen für die ID-Karten an den Kanton. Die<br />
Gebühreneinnahmen aller Gemeinden reduzieren sich damit um rund 660'000 Franken.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Entlastungsmassnahme kann mit der untenstehenden Verordnungsanpassung auf 1.1.2014<br />
in Kraft treten.<br />
Rechtliches<br />
Art. 5 der Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige<br />
(sGS 453.31) ist anzupassen.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
5'752'400 5'108'400 5'033'700<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -660’000 -660’000 -660’000<br />
Nr.<br />
E55<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />
Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Gebühr für den Erlass von Strafbefehlen wird um durchschnittlich Fr. 50.– erhöht. Dies führt,<br />
unter Berücksichtigung der unvermeidlichen Abschreibungen, netto zu einem Mehrertrag von Fr.<br />
800'000 pro Jahr.<br />
Auswirkungen<br />
Diese Gebührenerhöhung für Strafbefehle erfolgt innerhalb des Rahmens der kantonalen Gerichtskostenverordnung<br />
und unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips. Die Erhöhung wird<br />
aufgrund des Arbeitsaufwandes bemessen und deshalb bei Massendelikten tiefer angesetzt als<br />
bei Fällen mit grösserem Aufwand. Auf die Gemeinden hat die Gebührenerhöhung keine Auswirkungen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Gebührenerhöhung für Strafbefehle kann auf 1. Januar 2014 umgesetzt werden.<br />
Rechtliches<br />
Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
19'420'000 19'232'400 19'194'700<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -800'000 -800'000 -800'000<br />
114
Nr.<br />
E56<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services STVA)<br />
Erhöhung Motorfahrzeug- und Motorradsteuern zur Abgeltung zusätzlicher ungedeckter<br />
Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms<br />
"Via Sicura II" sowie für den Strassenfonds<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Steuerfuss der Motorfahrzeugsteuern soll von 100 auf 105 Prozent angehoben und der<br />
Steuersatz für die Motorräder verdoppelt werden. Die Mehrerträge in der Höhe von 11 Mio. Franken<br />
fliessen unverändert zweckgebunden in den Strassenfonds. Die zusätzlichen Mittel sichern<br />
<strong>zum</strong> einen die Abgeltung der Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten für die Erhebung der<br />
Motorfahrzeugsteuern, soweit diese noch ungedeckt sind, sowie die Finanzierung des neuen<br />
Verkehrssicherheitspaketes "Via Sicura Paket II" des Bundes. Konkret sind die Massnahmen des<br />
Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die<br />
Kantonspolizei wird mit zusätzlichen fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen vermehrt<br />
die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. (vgl. LB 7.01 – 7.05). Für die<br />
Verarbeitung der automatischen Messungen und deren Sanktionierung sind bei der Verkehrspolizei,<br />
aber auch beim Strassenverkehrsamt zusätzliche Stellen erforderlich, die nach Art. 7 Abs. 1<br />
des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.10; abgekürzt SVAG) dem Strassenfonds<br />
zu belasten sind: 4 Stellen Verkehrspolizei; 1.5 Stellen "Administrativmassnahmen", was<br />
Kosten von rund 550'000 CHF entspricht. Künftig sollen auch alle Kosten für die Erhebung der<br />
Motorfahrzeugsteuern (inkl. Amortisation der Infrastruktur und Abschreibungen) durch den Strassenfonds<br />
abgegolten werden, soweit diese noch ungedeckt sind (rund 4.9 Mio. CHF). Zum anderen<br />
verbleiben durch die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern zusätzliche Mittel im Strassenfonds<br />
in der Höhe von 5.5 Mio. CHF für den künftigen Betrieb, Unterhalt und gezielten Ausbau des<br />
Kantonsstrassennetzes.<br />
Auswirkungen<br />
−<br />
Motorfahrzeugsteuer: Letzte Erhöhung 1978. Im interkantonalen Vergleich positioniert sich<br />
die durchschnittliche Belastung im mittleren Bereich. Eine Erhöhung des Steuerfusses um 5<br />
Prozent (von 100 auf 105 Prozent) ergibt Mehreinnahmen von rund 7 Mio. Franken. Bei einer<br />
durchschnittlichen Steuerbelastung eines Personenwagens von FR. 390.-- macht die Erhöhung<br />
um 5 Prozent rund FR. 20.-- aus.<br />
− Motorradsteuer: Letzte Erhöhung 1978. Für Motorräder wird die gleiche Steuerbemessung –<br />
d.h. nach Gesamtgewicht – angewendet wie für alle anderen Motorfahrzeuge; dadurch werden<br />
Motorräder unter Berücksichtigung ihrer Emissionen im Vergleich zu den Personenwagen<br />
sehr tief besteuert. Die durchschnittliche Steuerbelastung eines Motorrads beträgt rund<br />
100 Franken. Auch bei einer Verdoppelung, die zu Mehreinnahmen von rund 4 Mio. Franken<br />
führt, positioniert sich die durchschnittliche Steuerbelastung im interkantonalen Vergleich<br />
noch im Mittelfeld.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
− Motorfahrzeugsteuer: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2014 realisiert werden.<br />
− Motorradsteuer: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2015 realisiert werden.<br />
Rechtliches<br />
− Motorfahrzeugsteuer: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig (Anhebung<br />
des Steuerfusses durch den Kantonsrat).<br />
− Motorradsteuer: Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (Ertrag)<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
-9'483'950 -10'010'190 -10'300'550<br />
-2'950'000 -4'950'000 -4'950'000<br />
115
Nr.<br />
E57<br />
Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt<br />
STVA)<br />
Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen in Bereichen<br />
Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />
Beschreibung der Massnahmen<br />
− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Einstellung 15 zusätzlicher Verkehrsexperten sowie Reduktion<br />
der Prüfzeiten von 25 auf 20 Minuten.<br />
− Prüfstellen: Zusammenlegung der Prüfstelle Winkeln mit der Prüfstelle Oberbüren.<br />
− Seerettungsdienste: Einerseits Streichung der Betriebsbeiträge; anderseits Reduktion der<br />
Beiträge für Anschaffungen oder Revisionen von Schiffen auf 75 Prozent der Kosten.<br />
− Unfallverhütung: Verzicht auf eigene Kampagnen im Ostschweizer Konkordat.<br />
Auswirkungen<br />
− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Die gesetzlich vorgeschriebene Periodizität (4/3/2/2/2… Jahre)<br />
bei Fahrzeugprüfungen kann schon seit Jahren nicht eingehalten werden. Aufgrund der<br />
jährlichen Zunahme des Fahrzeugbestandes um 2 bis 3 Prozent würden die Rückstände mit<br />
dem aktuellen Bestand an Verkehrsexperten weiter kontinuierlich anwachsen. Mit zusätzlichen<br />
Verkehrsexperten werden Mehreinnahmen von 1,5 Mio. Franken und mit der Reduktion<br />
der Prüfzeiten Mehreinnahmen von 0,6 Mio. Franken erzielt. Ein nachhaltiger Abbau der<br />
Rückstände wird nur in Kombination der beiden Massnahmen erreicht.<br />
− Prüfstellen: Mit der Schliessung der Prüfstelle Winkeln ergeben sich Synergien im Bereich Infrastruktur<br />
und Personal (0,15 Mio. Franken). Die Umsetzung ist vom Neubau der Prüfstelle<br />
Oberbüren abhängig (gemäss Investitionsprogramm ab 2021 realisiert).<br />
− Seerettungsdienste: Mit dem Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge müssen die Seeanlieger-Gemeinden<br />
den Betrieb inskünftig alleine finanzieren (0,26 Mio. Franken). Nach Art. 13<br />
der Schifffahrtsverordnung (sGS 714.11) ist der Betrieb und der Unterhalt des Seerettungsdienstes<br />
Aufgabe der Ufergemeinden. Auf die Mitfinanzierung des Kantons für den Betrieb ist<br />
künftig zu verzichten. Reduktion des Beitrags für Anschaffungen oder Revisionen von Schiffen<br />
auf die in der Verordnung vorgesehene Höhe auf 75 Prozent, d.h. die Seeanlieger-<br />
Gemeinden müssen inskünftig 25 Prozent der Revisions- und Beschaffungskosten selbst<br />
tragen.<br />
− Unfallverhütung: Es werden nur noch Kampangen durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
(bfU) durchgeführt (- Fr. 65'000).<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
− Rückstand Fahrzeugprüfungen: 2014 bis 2015. Pro Jahr zusätzliche acht bzw. sieben Verkehrsexperten.<br />
− Prüfstellen: Die Fertigstellung des Neubaus ist für 2021 geplant.<br />
− Seerettungsdienste: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2015 realisiert werden.<br />
− Unfallverhütung: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2014 realisiert werden.<br />
Rechtliches<br />
− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />
− Prüfstellen: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />
− Seerettungsdienste: Änderung Schifffahrtsverordnung (sGS 714.11) für die Betriebsbeiträge.<br />
− Unfallverhütung: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />
116
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs (Ertrag)<br />
Experten (Ertrag)<br />
Prüfzeiten (Ertrag)<br />
Betriebsbeitrag (Gemeinden)<br />
Schiffe / Revisionen (Gemeinden)<br />
Beitrag Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit (Unfallverhütung)<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
Nr.<br />
E58<br />
-2'142'150 -1'820'010 -1'660'550<br />
-600'000<br />
-257'000<br />
0<br />
-65'000<br />
-1'500'000<br />
-600'000<br />
-257'000<br />
-85'000<br />
-65'000<br />
-1'500'000<br />
-600'000<br />
-257'000<br />
-112'500<br />
-65'000<br />
-952'000 -2'507'000 -2'534'500<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />
sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />
Beschreibung der Massnahmen<br />
Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion der<br />
Ansätze von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen),<br />
Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen<br />
und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen<br />
Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.<br />
a) Kürzung Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL)<br />
Die Aus- und Weiterbildung von Assistenz- und Unterassistenzärztinnen und -ärzten ist gemäss<br />
KVG eine gemeinwirtschaftliche Leistung und muss vollumfänglich durch die Kantone finanziert<br />
werden. Im AFP 2014 sind für Assistenzärztinnen und -ärzte Beiträge von Fr. 20'000.- je Stelle<br />
und Jahr (für Kantonsspital St.Gallen und Ostschweizer Kinderspital) bzw. von Fr. 15'000.- je<br />
Stelle und Jahr (für alle anderen Spitäler und Kliniken) hinterlegt. Mit der vorliegenden Massnahme<br />
ist eine Reduktion der Entschädigung für Assistenzärztinnen und -ärzte am KSSG und<br />
am OKS von Fr. 20'000.- je Stelle und Jahr auf Fr. 18'000.- je Stelle und eine Reduktion der Entschädigung<br />
für Unterassistenzärztinnen und -ärzte von Fr. 10'000.- auf Fr. 8'000.- je Stelle und<br />
Jahr vorgesehen. Das ergibt Einsparungen von rund 1 Mio. Franken. Die Entschädigung von Fr.<br />
15'000.- für Assistenzärztinnen und -ärzte je Stelle und Jahr für alle anderen Spitäler und Kliniken<br />
bliebe unverändert, weil ein gesamtschweizerisches Konkordat zur einheitlichen Abgeltung<br />
von Aus- und Weiterbildungsleistungen in dieser Höhe geplant ist.<br />
Auswirkungen<br />
Die Spitäler verfügen über weniger Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten.<br />
Die Ansätze zur Aus- und Weiterbildung wurden bereits im Sparpaket II stark reduziert. Mit<br />
dieser Massnahme werden die Beiträge weiter gekürzt, obwohl der Kanton St.Gallen im<br />
schweizweiten Vergleich wenig Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen leistet und in verschiedenen<br />
Gesundheitsberufen Nachwuchsmangel herrscht.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014 möglich.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
b) Konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen<br />
Die Tarife für stationäre Spitalaufenthalte von innerkantonalen Leistungserbringern, an denen<br />
sich der Kanton anteilmässig beteiligen muss, müssen entweder von der Regierung genehmigt<br />
(bei vertraglicher Einigung) bzw. von der Regierung festgesetzt (bei Scheitern der Verhandlungen)<br />
werden. Dabei soll der Wirtschaftlichkeit und dem Benchmarking konsequent Rechnung<br />
getragen werden und dazu beitragen, dass die Baserates bzw. die Tagespauschalen weniger<br />
stark ansteigen als geplant, was jährliche Einsparungen von rund 5 Mio. Franken zur Folge ha-<br />
117
en soll.<br />
Auswirkungen<br />
Die Aufwendungen des Kantons für stationäre Spitalaufenthalte fallen weniger hoch aus. Im Gegenzug<br />
reduzieren sich die Betriebserträge bei den Spitälern und auch der Investitionsvolumenanteil<br />
wird kleiner, da auch die Versicherer weniger Beiträge bezahlen müssen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Ab 2015 möglich. Im Fall einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht muss eine Frist<br />
von mindestens 18 Monate bis <strong>zum</strong> Entscheid und der damit verbundenen Rückabwicklung eingerechnet<br />
werden.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig, die Versicherer und Leistungserbringer<br />
können jedoch gegen Entscheide der Regierung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht<br />
einreichen.<br />
c) Gewinnvorgabe Spitalverbunde<br />
Erzielen die Spitalverbunde einen Gewinn, müssen sie zuerst Pflichtreserven äufnen, bis diese<br />
einen Stand von 20 Prozent des Dotationskapitals erreichen. Vom verbleibenden Gewinn kann<br />
der Kanton bis zu 50 Prozent beanspruchen. In der Vergangenheit hat der Kanton von dieser<br />
Möglichkeit immer Gebrauch gemacht und auch Gewinnanteile vereinnahmt. Die Spitalverbunde<br />
erhalten neu eine Gewinnvorgabe von 3 Mio. Franken.<br />
Auswirkungen<br />
Die Spitalverbunde sind angehalten, nebst all den bereits getroffenen Massnahmen zusätzlich<br />
einen Gewinn zu erzielen, um die Kantonsfinanzen zu entlasten. Obwohl die Spitalfinanzierung<br />
von gleich langen Spiessen ausgeht, sind die Privatspitäler von dieser Massnahme nicht betroffen.<br />
Die Gewinnabschöpfung von 3 Mio. Franken durch den Kanton erhöht dessen Einnahmen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014 möglich.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
d) Leistungskonzentrationen und Leistungsanpassungen<br />
Leistungskonzentrationen sollen innerhalb der Spitalverbunde und in Verbindung mit dem Kantonsspital<br />
St.Gallen konsequent weiter geführt werden, ohne dass die Versorgung in einem zu<br />
konzentrierenden Bereich vollumfänglich ausserkantonal erfolgen muss. Gleichzeitig sollen am<br />
KSSG im Bereich Lifestyle-Medizin Angebote aufgebaut und an den Psychiatrieverbunden neu<br />
Privatabteilungen realisiert werden. Bei beiden Angeboten handelt es sich um nicht KVGpflichtige<br />
Leistungen. Da sich der Kanton nur an KVG-pflichtigen Leistungen beteiligen muss, hat<br />
die Schaffung solcher Angebote indirekte Auswirkungen auf den Kantonsbeitrag an die stationäre<br />
Gesundheitsversorgung. Beide Angebote ermöglichen zusätzliche Einnahmen von insgesamt<br />
rund 2 Mio. Franken. Am KSSG tragen die zusätzlichen Einnahmen zu Gewinnen bei, an welchen<br />
der Kanton über eine Gewinnabschöpfung wiederum partizipieren kann. Durch das neue<br />
Angebot von Privatabteilungen in der psychiatrischen Versorgung (die Psychiatrieverbunde führen<br />
heute nur Abteilungen für Allgemeinversicherte) können bzw. müssen die zusätzlichen Einnahmen<br />
zur internen Querfinanzierung von ambulanten und tagesklinischen Leistungen herangezogen<br />
werden, bevor beim Kanton Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung beantragt werden<br />
können. Diese Massnahme macht vorgängig Investitionen notwendig.<br />
Auswirkungen<br />
Dank den Zusatzerträgen kann der Kanton beim KSSG eine höhere Gewinnabschöpfung realisieren<br />
und bei den Psychiatrieverbunden seine Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung reduzieren.<br />
118
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung frühestens ab 2016 möglich, da vorgängig Investitionen getätigt werden müssen.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
e) Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />
Der Kanton St.Gallen wird im Jahr 2014 gemäss Aufgaben- und Finanzplan rund 21 Mio. Franken<br />
für die Sicherstellung der Versorgung aufwenden. Es sind dies Beiträge an psychiatrische<br />
Ambulatorien und psychiatrische Tageskliniken sowie Beiträge an das Ostschweizer Kinderspital<br />
(inkl. Romerhuus) und an die Geriatrische Tagesklinik, da diese für die Versorgung wichtigen und<br />
notwendigen Leistungen von den Versicherern derzeit nicht kostendeckend vergütet werden.<br />
Das Ziel sind kostendeckende Tarife der Versicherer für diese Leistungen. Dadurch wird der<br />
Kanton entlastet. Falls die Versicherer nicht bereit sein sollten, kostendeckende Tarife zu vergüten<br />
und deswegen die Tarifverhandlungen scheitern, müsste die Regierung im Rahmen des Tariffestsetzungsverfahrens<br />
einen Tarif hoheitlich festlegen. Die Staatsbeiträge zur Sicherstellung<br />
der Versorgung sollen bis 2016 um 10 Mio. Franken reduziert werden. Auf diese Sparvorgabe<br />
müsste jedoch zurückgekommen werden, wenn als Folge von Bundesverwaltungsgerichtsentscheiden<br />
die Tarife nicht wie vorgesehen erhöht werden können. Solange die Versicherer keine<br />
kostendeckenden Tarife vergüten, hätte die Streichung dieser Staatsbeiträge zur Folge, dass<br />
psychiatrische Ambulatorien, psychiatrische und geriatrische Tageskliniken, das Romerhuus und<br />
das Ostschweizer Kinderspital nicht weiter betrieben werden könnten. Dies würde die Versorgung<br />
im Bereich Pädiatrie, Geriatrie und Psychiatrie in Frage stellen. Ohne ambulante und tagesklinische<br />
Angebote wird die Zahl der stationären Behandlungen, an denen sich der Kanton ab<br />
2017 mit mindestens 55 Prozent beteiligen muss, ansteigen.<br />
Auswirkungen<br />
Die Krankenversicherer vergüten kostendeckende Tarife. Dadurch erhöhen sich die zu übernehmenden<br />
Tarife. Im Gegenzug reduziert sich der Staatsbeitrag des Kantons.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Etappierte Umsetzung ab 2014, da die Krankenversicherer nur zu schrittweisen Tariferhöhungen<br />
Hand bieten werden. Im Falle von hoheitlichen Tariffestlegungen durch die Regierung und allfälligen<br />
Beschwerden der Versicherer an das Bundesverwaltungsgericht muss eine Frist von mind.<br />
18 Monate bis <strong>zum</strong> Entscheid und der damit verbundenen Rückabwicklung eingerechnet werden.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 504'500'000 524'200'00 538'900'00<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
-6'500'000 -14'000'000 -21'000'000<br />
119
Nr.<br />
E59<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />
Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Der Kanton gewährt – gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10;<br />
KVG) und das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS<br />
331.11; EG-KVG) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle<br />
Prämienverbilligungen (IPV). Die IPV wird durch einen Bundes- und einen Kantonsbeitrag<br />
finanziert und umfasst die ordentliche IPV, die IPV für Ergänzungsleistungsbeziehende und die<br />
anrechenbaren Ersatzleistungen. Der Kantonsbeitrag folgt prozentual der Entwicklung des Bundesbeitrags.<br />
Der Kanton St.Gallen hat für die IPV im EG-KVG zusätzlich ein Mindest- und ein<br />
Höchstvolumen definiert. Der Kantonsbeitrag beträgt gemäss AFP 2014 65,4 Mio. Franken und<br />
soll dauerhaft um rund 6,5 Mio. Franken reduziert werden. Damit bewegt sich der Kantonsbeitrag<br />
immer noch innerhalb des im EG-KVG definierten Mindest- und Höchstvolumen.<br />
Auswirkungen<br />
Diese Massnahme führt zu einer steigenden Prämienbelastung der Haushalte in bescheidenen<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen (d.h. Kürzung im Bereich der ordentlichen IPV), da im Bereich der<br />
IPV für EL-Beziehende, bei der Verbilligung von Prämien für Kinder- und Jugendliche in Ausbildung<br />
für untere und mittlere Einkommen zu mindestens 50 Prozent, bei der Übernahme von<br />
Prämien und Verzugszinsen, welche im Rahmen der Sozialhilfe ausgerichtet werden, und bei<br />
OKP-Ausständen, welche aufgrund von Verlustscheinen übernommen werden, keine Kürzung<br />
möglich ist.<br />
Die genaue Umsetzung der Kürzung um 6,5 Mio. Franken erfolgt im Rahmen der jährlichen Festlegung<br />
der IPV-Eckwerte durch die Regierung. Im Vordergrund stehen Massnahmen wie die<br />
Erhöhung des Grenzbetrags zur Auszahlung von IPV von Fr. 12.- im Jahr auf Fr. 100.- im Jahr je<br />
anspruchsberechtigte Person, die Aufrechnung von verschiedenen Abzügen gemäss Steuererklärung<br />
(z.B. freiwillige Zuwendungen, Parteispenden, Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort,<br />
Aus- und Weiterbildungskosten, Berufsauslagen usw.) sowie die Anpassung der prozentualen<br />
Selbstbehalte und/oder des Kinderabzuges.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014 möglich.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
Nr.<br />
E60<br />
65'520'000 65'050'000 65'990'000<br />
-6'500'000 -6'500'000 -6'500'000<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />
Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung in den<br />
Gesundheitsinstitutionen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die 100-prozentige Stelle des ärztlichen Tutors in den psychiatrischen Kliniken zur Verbesserung<br />
der Rekrutierungssituation im psychiatrieärztlichen Bereich wird auf eine 25-prozentige Stelle<br />
reduziert.<br />
Der für das Jahr 2014 vorgesehene Beitrag des Kantons an die Mitarbeiterbefragung in den<br />
Gesundheitsinstitutionen des Kantons St.Gallen wird gestrichen.<br />
Auswirkungen<br />
120
Die Attraktivität, als Assistenzarzt oder als Assistenzärztin in den psychiatrischen Kliniken im<br />
Kanton St.Gallen tätig zu sein, sinkt, da eine strukturierte und qualitativ hochstehende Weiterbildung<br />
in Psychiatrie mit dem reduzierten Stellenpensum kaum mehr gewährleistet werden kann.<br />
Die Nachwuchssicherung ist damit noch stärker gefährdet, die Attraktivität als Weiterbildungsstätte<br />
sinkt ebenfalls.<br />
Die Mitarbeiterbefragung muss von den Gesundheitsinstitutionen (Spital- und Psychiatrieverbunde)<br />
zukünftig vollumfänglich selbst finanziert durchgeführt werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014. Die Streichung des kantonalen Beitrags an die Mitarbeiterbefragung führt<br />
zu einer Entlastung im Jahr 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
1'792'000 1'742'000 1'742'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -180'000 -130'000 -130'000<br />
Nr.<br />
E61<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />
Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Im Bereich der Präventivmedizin wird der Aufwand für verschiedene Projekte (Förderung eines<br />
gesunden Lebensstils in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, Pilotprojekt<br />
Werdenberg/Sarganserland zur Erreichung der Migrationsbevölkerung) und für den Jugendtag<br />
reduziert sowie eine Praktikantenstelle und einzelne Staatsbeiträge gestrichen. Im Zentrum für<br />
Prävention (ZEPRA) wird das Informationsheft ZepraTransfer eingestellt. Zudem muss in der<br />
Abteilung Gemeinden und Netzwerke mit der Fachstelle Jugendschutz der Sachaufwand reduziert<br />
werden.<br />
Auswirkungen<br />
Der bisher zusammen mit dem Bildungsdepartement organisierte Jugendtag kann nicht mehr<br />
durchgeführt werden. Damit können über 1'000 Schülerinnen und Schüler und deren Lehrpersonen<br />
aus dem ganzen Kanton, die jährlich am Jugendtag teilnehmen, nicht mehr direkt mit den<br />
Präventionsinhalten zu Alkohol, Tabak, Ernährung, Bewegung und Gewalt angesprochen und<br />
zur Aufnahme der Themen im Unterricht animiert werden. Darüber hinaus fällt mit der Einstellung<br />
des Informationshefts ZepraTransfer ein wichtiges und beliebtes Kommunikationsmittel weg.<br />
Massnahmen der Bewegungsförderung vor allem in der Altersprävention werden stark eingeschränkt<br />
und Anstrengungen <strong>zum</strong> besseren Erreichen der Migrationsbevölkerung können ab<br />
2014 nicht mehr finanziert werden.<br />
Mit der Reduktion des Sachaufwands im Bereich Gemeinden und Netzwerke werden die Mittel<br />
zur Unterstützung von Gemeinden bei der Aufnahme von Projekten und Angeboten der Gesundheitsförderung<br />
und im Jugendschutz stark eingeschränkt. Damit entfällt ein wesentlicher Anreiz<br />
zur Teilnahme an Präventionsmassnahmen auf Gemeindeebene.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
121
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
3'285'900 3'256'900 3'269'100<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -250'000 -250'000 -250'000<br />
Nr.<br />
E62<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />
Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen (eKO-<br />
GU) durch Nutzerkantone<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die technische Projektleitung stellt die Koordination der betrieblichen Anforderungen von 13 Kantonen<br />
bei der Weiterentwicklung der eKOGU-Plattform sowie das Lieferantenmanagement (mit<br />
Abraxas) sicher. Nach dem Abschluss der Projektphase mit den Kantonen der GDK-Ost und<br />
dem Übergang in den ordentlichen Betrieb sowie der Ausdehnung auf vier neue Westschweizer<br />
Kantone sollen die zentralen Aufwände, die bis anhin vom Kanton St.Gallen getragen worden<br />
sind, von allen teilnehmenden Kantonen anteilig über Betriebskosten abgerechnet werden.<br />
Auswirkungen<br />
Die Aufwendungen, die bis anhin vom Kanton St.Gallen getragen worden sind, sollen nun auch<br />
an die anderen Nutzerkantone weiterverrechnet werden.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig. Voraussetzung für die Umsetzung der<br />
Massnahme bildet ein entsprechender Beschluss in der GDK-Ost (Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen<br />
und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 150'000 150'000 150'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -15'000 -15'000 -15'000<br />
Nr.<br />
E63<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />
Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten Beitritts<br />
zur IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre<br />
Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich)<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Finanzierung in suchttherapeutischen Einrichtungen geht heute – mit Ausnahme von Platzierungen<br />
in den beiden Rehazentren Mühlhof und Lutzenberg – vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden.<br />
Bei üblicher Anwendung des Kostenteilers gemäss IVSE, Liste C werden die Platzierungskosten<br />
aufgeteilt auf 1/3 Gemeinden und 2/3 Kanton. Der Beitritt des Kantons St.Gallen zur<br />
IVSE, Liste C ist erst in Planung, die Kosten sind jedoch bereits im Voranschlag 2013 sowie im<br />
AFP 2014-2016 berücksichtigt. Mit der vorgeschlagenen Massnahme muss der vorgesehene<br />
Kostenteiler zwischen dem Kanton und den Gemeinden angepasst werden. Der Staatsbeitrag<br />
des Kantons an die Platzierungskosten im Suchtbereich wird um 10 Prozent reduziert.<br />
Auswirkungen<br />
Die Gemeinden werden im Umfang des Einsparvolumens weniger entlastet als bei vorgesehener<br />
Anwendung des Kostenteilers gemäss IVSE, Liste C mit Aufteilung der Platzierungskosten auf<br />
1/3 Gemeinden und 2/3 Kanton.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014.<br />
122
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
5'224'600 5'221'400 5'228'600<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -490'000 -490'000 -490'000<br />
Nr.<br />
E64<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />
Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Im Bereich Rechtsdienst / Kantonszahnarzt werden für Bewilligungsverfahren und bei Disziplinarverfahren<br />
Gebühren bzw. amtliche Kosten erhoben. Die Massnahme sieht eine Erhöhung<br />
dieser Gebühren nach dem Verursacherprinzip vor. Im Bereich Kantonsapotheke / Amtsapotheke<br />
sollen durch Ausschöpfung des Gebührentarifs und aufwandgerechtere Verrechnung der Inspektionen<br />
ebenfalls Mehreinnahmen erzielt werden.<br />
Auswirkungen<br />
Die verstärkte Anwendung des Verursacherprinzips hat eine entsprechende finanzielle Mehrbelastung<br />
der Involvierten bei Bewilligungs- und Disziplinarverfahren sowie bei Inspektionen zur<br />
Folge.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
1'000'000 1'000'000 1'000'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -50'000 -50'000 -50'000<br />
Nr.<br />
E65<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />
Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Die Tierseuchenkasse wird Ende 2013 einen voraussichtlichen Bestand von rund 5 Mio. Franken<br />
aufweisen. Mit der Massnahme wird der Kassenbestand auf diesem Niveau stabilisiert und die<br />
Einnahmen so reduziert, dass die durchschnittlichen Jahresausgaben gedeckt sind. Gemäss<br />
Veterinärgesetz werden mit einer Reduktion des Kantonsbeitrags die Tierhalter- und Gemeindebeiträge<br />
in die Kasse ebenfalls vermindert.<br />
Auswirkungen<br />
Eine Senkung des Kantonsbeitrags um 25 Prozent hat zusammen mit der gemäss Veterinärgesetz<br />
notwendigen Reduktion der Tierhalter- und Gemeindebeiträge eine Einnahmenminderung<br />
für die Tierseuchenkasse von Fr. 832'000.- zur Folge. Trotz diesem jährlichen Einnahmenausfall<br />
sollte sich der Kassenbestand auf dem Niveau von 5 Mio. Franken stabilisieren – dies bei angenommenen<br />
gleichbleibenden Ausgaben. Mittelfristig sind jedoch steigende Kosten für Labor,<br />
Probenahmen durch Dritte oder neue Präventivmassnahmen sowie infolge Auftreten neuer Tierkrankheiten<br />
nicht auszuschliessen, dadurch müsste ein Rückgang des Kassenbestandes in Kauf<br />
genommen werden. Sollte wegen Seuchenereignissen oder wegen notwendigen Massnahmen<br />
der vorgeschriebene Mindestbestand von 2 Mio. Franken unterschritten werden, wäre die Regie-<br />
123
ung von Gesetzes wegen verpflichtet, die Beiträge wieder anzuheben.<br />
Durch diese Massnahme werden die Gemeinden mit Fr. 166'000.- entlastet.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2014.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />
1'650'000 1'650'000 1'650'000<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -333'000 -333'000 -333'000<br />
Nr.<br />
E66<br />
Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />
Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Jährliche Entlastung von 10 Mio. Franken ab 2015 durch Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />
innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die Umsetzung kann durch Massnahmen in Querschnittsbereichen,<br />
durch separat zu prüfende strukturelle Massnahmen (vgl. hierzu Kapitel 7.2 in<br />
der <strong>Botschaft</strong>, Massnahmen S1-S12) oder über den ordentlichen Budgetweg durch die Verteilung<br />
einer zentral eingestellten Pauschalkürzung auf die Departemente und die Staatskanzlei<br />
erfolgen.<br />
Auswirkungen<br />
Die Auswirkungen dieser Querschnittsmassnahme lassen sich aus heutiger Sicht noch nicht im<br />
Detail bestimmen. Die Massnahme wird im Eigenbereich (Personal- und Sachaufwand) der Zentralverwaltung<br />
ansetzen.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Umsetzung ab 2015.<br />
Rechtliches<br />
Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs offen offen offen<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />
0 -10'000'000 -10'000'000<br />
124
A 1.1.2 Übergangsmassnahme<br />
Nr.<br />
Ü1<br />
Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />
Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />
Beschreibung der Massnahme<br />
Mit der neuen Spitalfinanzierung muss sich der Kanton St.Gallen an allen stationären Spitalbehandlungen<br />
in Listenspitälern gemäss dem festgelegten kantonalen Vergütungsanteil beteiligen.<br />
Der kantonale Vergütungsanteil beträgt gemäss KVG mindestens 55 Prozent. In Kantonen mit<br />
unterdurchschnittlichem Prämienniveau kann der Vergütungsanteil bis 2016 jedoch tiefer festgelegt<br />
werden. Aufgrund seines unterdurchschnittlichen Prämienniveaus legte der Kanton St.Gallen<br />
seinen Vergütungsanteil im Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären<br />
Spitalleistungen vom 30. November 2011 (sGS 320.4) fest. Der kantonale Vergütungsanteil beträgt<br />
gemäss diesem Gesetz 54 Prozent im Jahr 2014 und 55 Prozent ab dem Jahr 2015. Eine<br />
Veränderung des Vergütungsanteils setzt eine Gesetzesanpassung voraus. Die jährliche Veränderung<br />
darf gemäss KVG 2 Prozentpunkte nicht übersteigen. Da der Kantonsanteil gemäss Art.<br />
49a KVG mindestens 9 Monate vor dessen Beginn festgelegt werden muss, ist eine Anpassung<br />
des kantonalen Vergütungsanteils nur für die Jahre 2015 und 2016 möglich. Es handelt sich um<br />
eine zeitlich befristete Massnahme, da der kantonale Vergütungsanteil in allen Kantonen ab 2017<br />
mindestens 55 Prozent betragen muss.<br />
Der kantonale Vergütungsanteil für das Jahr 2015 wird bei 52 Prozent (statt 55 Prozent) und für<br />
das Jahr 2016 bei 53 Prozent (statt 55 Prozent) festgelegt.<br />
Auswirkungen<br />
Die kantonalen Beiträge an stationäre Spitalleistungen reduzieren sich als Folge des tieferen<br />
Vergütungsanteils um rund 25 Mio. Franken im Jahr 2015 und um rund 17 Mio. Franken im Jahr<br />
2016. Die Auswirkungen sind zeitlich befristet auf die Jahre 2015 und 2016. Diese Massnahme<br />
hat Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen,<br />
dass der Vergütungsanteil der Krankenversicherer in den nächsten Jahren ohnehin<br />
abnimmt, was sich entlastend auf die Krankenkassenprämien auswirkt.<br />
Zeitliche Umsetzung<br />
Die Umsetzung ist nur möglich für die Jahre 2015 und 2016.<br />
Rechtliches<br />
Die Massnahme erfordert eine Anpassung des Gesetzes über den Kantonsanteil an den Abgeltungen<br />
der stationären Spitalleistungen vom 30. November 2011 (sGS 320.4).<br />
in Franken 2014 2015 2016<br />
Nettoaufwand des Leistungsbereichs 504'000'000 524'200'00 536'200'00<br />
Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -25'0000'000 -17'000'000<br />
125
A 1.2 Beschreibung der Leistungsbereiche<br />
Leistungsbereich 1.01: Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates<br />
Das geltende Recht ordnet den Parlamentsdiensten jene Dienststellen der Staatskanzlei zu, die<br />
zugunsten des Kantonsrates Aufgaben erfüllen. Der Ratsdienst bereitet die Sessionen vor, führt<br />
das Kantonsratsprotokoll und die Session nach. Im Weiteren stellt er die Geschäftsführung des<br />
Präsidiums sicher, berät und schult die Mitglieder des Kantonsrates und sorgt für den Betrieb des<br />
Ratsinformationssystems. Der parlamentarische Kommissionsdienst ist für alle Aufgaben verantwortlich<br />
und zuständig, die zugunsten der ständigen Kommissionen und der Vertretungen des<br />
Kantonsrates in parlamentarischen Gremien zu erfüllen sind. Der parlamentarische Kommissionsdienst<br />
ist administrativ der Staatskanzlei zugehörig, untersteht jedoch der Weisungs- und<br />
Aufsichtsbefugnis der zuständigen parlamentarischen Organe. Dem parlamentarischen Kommissionsdienst<br />
obliegt die Geschäftsführung der ständigen Kommissionen, ausgenommen der Finanzkommission.<br />
Produkte:<br />
Ratsbetrieb (Sessionen und weitere Aspekte des Kantonsrates)<br />
Backoffice (Session)<br />
Logistik und Infrastruktur<br />
Anlässe KR/PräsKR/stäKo<br />
Mediensupport und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Geschäftsführung des Präsidiums des Kantonsrates<br />
Geschäftsführung für die ständigen Kommissionen<br />
Beratung und Schulung der Mitglieder des Kantonsrates / Mitglieder PräsKR / Mitglieder stä-<br />
Ko<br />
Ratsinformationssystem (inkl. Applikationsverantwortung)<br />
Projekte zugunsten KR / PräsKR / stäKo<br />
Kantonsratsprotokoll (Kurzprotokoll und Audioprotokoll)<br />
Leistungsbereich 1.02: Dienstleistungen zugunsten der Regierung<br />
Die Staatskanzlei unterstützt die Regierung administrativ bei der Durchführung sowie der Vorund<br />
Nachbereitung ihrer Sitzungen. Sie erbringt Dienstleistungen zugunsten der Regierungspräsidentin<br />
oder des Regierungspräsidenten. Der Staatskanzlei obliegt die Vor- und Nachbereitung<br />
der Regierungssitzungen. Sie leistet Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport.<br />
Die Staatskanzlei stellt Protokoll und Aufzeichnungen sicher. Zudem ist sie für den Mediensupport<br />
und die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung zuständig, besorgt den Weibeldienst und den<br />
Empfang im Regierungsgebäude und stellt das Anlassmanagement sicher. Als Fachorgan der<br />
Regierung erarbeitet die Staatskanzlei nach Weisung der Regierung die Grundlagen für die Planung<br />
und die Steuerung und erfüllt die Aufgaben des Regierungscontrollings. Sie erstellt den<br />
Geschäftsbericht der Regierung. In den Aussenbeziehungen übernimmt die Staatskanzlei die<br />
Koordination der interkantonalen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.<br />
Produkte:<br />
Regierungssitzung einschliesslich Vor- und Nachbereitung<br />
Backoffice (Regierungssitzung)<br />
Unterstützung der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten<br />
Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport<br />
Aufzeichnungen (Regierungssitzungen, Workshops, Treffen)<br />
Mediensupport und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Weibeldienst und Empfang<br />
Anlässe<br />
Planung und Steuerung<br />
Regierungscontrolling<br />
Geschäftsbericht<br />
Aussenbeziehungen: interkantonale Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit mit dem Bund<br />
und dem Ausland<br />
Ratsinformationssystem (inkl. Applikationsverantwortung)<br />
126
Leistungsbereich 1.03: Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung<br />
Die Verwaltung vollzieht die ihr im Rahmen der Gesetzgebung und von der Regierung übertragenen<br />
Aufgaben. Die Staatskanzlei als Schaltstelle zwischen den Departementen koordiniert den<br />
Geschäftsverkehr der Regierung und des Kantonsrates und besorgt allgemeine Administrationsaufgaben.<br />
Sie leistet zugunsten der Departemente und Dienststellen Rechtsetzungs- und<br />
Rechtsanwendungssupport. Bei der Geschäftsvorbereitung stellt sie die Abstimmung zwischen<br />
den Departementen sicher und durch die Geschäftsführung der Generalsekretäre-Konferenz<br />
gewährleistet sie die interdepartementale Koordination. Die Staatskanzlei ist für die Koordination<br />
von Sicherheitsbelangen zuständig. Das Büromaterial und die Drucksachen sowie Bürogeräte<br />
beziehen die Dienststellen der kantonalen Verwaltung bei der Materialzentrale der Staatskanzlei.<br />
Die Staatskanzlei ist ebenfalls für den Postdienst und den Betrieb der Telefonzentrale verantwortlich.<br />
Im Bereich der Kommunikation stellt die Staatskanzlei den Mediendienst sicher und unterhält<br />
das Internet und Intranet der Staatsverwaltung. Durch die administrative, koordinative und beratende<br />
Unterstützung durch die Staatskanzlei kann die Verwaltung ihre Aufgaben effizient und<br />
wirksam erbringen. Analog dazu stellt die Staatskanzlei ihre eigenen Ressourcen und die Infrastruktur<br />
sowie das Qualitätsmanagement sicher.<br />
Produkte:<br />
Backoffice (Allgemein)<br />
Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport<br />
Geschäftsführung Generalsekretäre-Konferenz<br />
Sicherheit<br />
Büromaterial<br />
Copy-Shop<br />
Postdienst<br />
Telefonzentrale<br />
Internet und Intranet<br />
Mediendienst<br />
Ressourcen und Infrastruktur sowie QMS<br />
Aktenführung und Archivierung (KR, RR, SK)<br />
Leistungsbereich 1.04: Dienstleistungen zugunsten Privater<br />
Die Staatskanzlei nimmt die Legalisation von Urkunden vor und bestätigt damit die Echtheit der<br />
Unterschrift. Die Staatskanzlei ist für die Herausgabe von amtlichen Publikationen und den<br />
Drucksachenverkauf zuständig. Weiter vermietet sie Räume im Regierungsgebäude und regelt<br />
die Nutzung des Klosterplatzes.<br />
Produkte:<br />
Legalisation<br />
Amtliche Publikationen (GS/GALLEX, ABl, Staatskalender, Abstimmungsunterlagen usw.)<br />
Drucksachenverkauf<br />
Raumnutzung<br />
Nutzung Klosterplatz<br />
Leistungsbereich 2.01: Öffentlicher Verkehr<br />
Kernaufgabe ist die zielgerichtete Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs (öV) im Kanton<br />
St.Gallen. Dies umfasst die Planung und die Bestellung von Verkehrsdienstleistungen,<br />
namentlich die Erstellung der strategiekonformen Angebotsplanung und Infrastrukturplanung, die<br />
Definition der Angebotsstandards und die effiziente Projektleitung und -steuerung. Dazu gilt es,<br />
mit den beteiligten Parteien, namentlich dem Bund und den Transportunternehmen<br />
Leistungsvereinbarungen abzuschliessen und mit den Gemeinden und angrenzenden Kantonen<br />
die Mitfinanzierung und die Entwicklungsschwerpunkte zu klären.<br />
Leistungsbereich 2.02: Biodiversität<br />
Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität manifestiert sich in einem breiten Leistungsportfolio<br />
und ist gesetzlich breit verankert. Ziel ist es, die Vielfalt der Arten, der Lebensräume, der Gene<br />
in Flora und Fauna zu fördern und zu erhalten. Dies gilt sowohl in den terrestrischen und als auch<br />
den aquatischen Lebensräumen und auch für Kulturpflanzen und Nutztiere.<br />
127
Leistungsbereich 2.03: Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei<br />
Mit Jagd und Fischerei werden wertvolle natürliche Ressourcen genutzt. Die Jagd vollzieht die<br />
Jagdgesetzgebung. Sie regelt und überwacht den Jagdbetrieb im Kanton. Im Weiteren ist sie für<br />
die Betreuung der nationalen und kantonalen Wildschutzgebiete (eidgenössisches Jagdbanngebiet<br />
Graue Hörner, Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung, kantonale Wildschutzgebiete)<br />
verantwortlich. Die jagdliche Regulation der Wildbestände zielt darauf ab, gesunde,<br />
natürlich strukturierte und dem Lebensraum angepasste Wildbestände zu erhalten. Sie gewährleistet,<br />
dass keine untragbaren Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen<br />
(z.B. im Schutzwald). Die Jagd stellt Ansprechpersonen bei Verkehrsunfällen mit Wild und<br />
die Durchführung der Nachsuche, die Verblendung der Strassen zur Vermeidung von Wildunfällen<br />
und zur Verminderung von Personen- und Sachschäden, für die Beratung der Bevölkerung<br />
bei Problemarten wie Fuchs, Marder, Haustaube, für die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung<br />
der Bevölkerung für Natur und Umwelt, für Tierschutzmassnahmen wie Kitzrettung in landwirtschaftlichen<br />
Kulturen usw. Zudem gewährleistet die Jagd die Aus- und Weiterbildung der Jäger,<br />
der Wildhutorgane und der Jagdaufseher. Die Fischerei ist zuständig für den Vollzug der Fischereigesetzgebung.<br />
Mit einer ökologisch orientierten und nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer<br />
wird ein nachhaltiger Ertrag gesichert. Dies umfasst insbesondere auch die Förderung bedrohter<br />
und selten gewordener Fischarten wie die Bodensee-Seeforelle oder die Äsche. Zwei<br />
Fischbrutanlagen bieten die dafür notwendige Infrastruktur.<br />
Leistungsbereich 2.04: Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald<br />
Im St.Galler Wald werden jährlich rund 300'000 Kubikmeter Holz in enger Zusammenarbeit mit<br />
15'000 Privatwaldbesitzern und 370 öffentlichen Waldeigentümern genutzt (Stammholz, Industrieholz,<br />
Brennholz). Das Holz muss so genutzt und gepflegt (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz,<br />
Baumholz) werden, dass der Wald alle seine Funktionen auch für zukünftige Generationen nachhaltig<br />
erbringen kann. Die Beratung durch die Förster und die Holzkette St.Gallen unterstützt die<br />
ganze Holzbranche mit rund 5'000 Beschäftigten und stellt deren Versorgung mit dem erneuerbaren<br />
Rohstoff Holz sicher. Die fachgerechte Nutzung des Waldes trägt zur gesunden Erneuerung<br />
des Waldes bei und damit zu einem weitreichenden Schutz der natürlichen Ressourcen.<br />
Schweizweit liegen 42 Prozent der Grundwasserschutzzonen im Wald. Durch fachgerechte Eingriffe<br />
wird der Grundwasser- und Quellschutz sicher gestellt. Die Förderung des naturnahen<br />
Waldbaus mit standortgerechten Bestockungen gewährleistet die grösste Wirkung auf den Erhalt<br />
und die Verbesserung der Biodiversität im Wald sowie die beste Risikoverteilung mit Blick auf die<br />
Klimaveränderung. Mit dem kantonseigenen Staatsbetrieb nimmt der Kanton eine innovative,<br />
qualitäts- und sicherheitsbewusste Vorreiterrolle ein. Mit seinem Engagement in der Lehrlingsausbildung<br />
animiert er andere Waldeigentümer dazu, gleiches zu tun, womit die Waldleistungen<br />
für die Öffentlichkeit optimal erbracht werden.<br />
Leistungsbereich 2.05: Naturgefahrenmanagement<br />
Mit einem intakten Schutzwald wird die Sicherheit der Verkehrswege (Bahn und Strassen), Siedlungen<br />
und weiteren Infrastrukturen vor Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Erosion und Hochwasser<br />
gewährleistet. Ohne Schutzwald und Schutzbauten wären viele unserer Siedlungen, insbesondere<br />
in den Tälern, nicht mehr bewohnbar und die Verkehrsverbindungen sowie Infrastrukturanlagen<br />
nicht mehr sicher. Aber auch das Unterland profitiert vom Schutzwald durch das ausgleichende<br />
Wasserregime und durch den Schutzwald in den Tobelwäldern (Goldach, Sitter u.a.).<br />
Sie vermindern das Überschwemmungsrisiko erheblich.<br />
Leistungsbereich 2.06: Vollzug Forstrecht<br />
Mit dem Vollzug des Waldgesetzes (Forstrecht) wird die Erhaltung des Waldareals in quantitativer<br />
und qualitativer Hinsicht erreicht. Mit der forstlichen Planung (Waldentwicklungsplanung, Bestandeskarte,<br />
Pflanzensoziologische Grundlagen, u.a.) wird die Nachhaltigkeit eines gesunden<br />
Waldes mit all seinen wichtigen Funktionen gesteuert. Der Vollzug des Forstrechts beinhaltet<br />
auch Leistungen im Zusammenhang mit der Försterausbildung (IFM-Konkordat, Försterschule).<br />
128
Leistungsbereich 2.07: Landwirtschaftliche Innovation und Bildung<br />
Mit der Erfüllung des Lehrauftrages des BLD, der Informationsvermittlung und der Durchführung<br />
innovativer Projekte und Einzelberatungen werden die rund 4'000 St.Galler Landwirtschaftsbetriebe<br />
und der ländliche Raum bei der Ausrichtung auf sich rasch ändernde wirtschaftliche und<br />
ökologische Anforderungen unterstützt. Die Direktbetroffenen (Bauernfamilien) werden befähigt,<br />
die nötigen Anpassungsschritte vorzunehmen und die multifunktionalen Aufgaben gemäss Bundesverfassung<br />
zu erbringen. Von den Leistungen der Landwirtschaft und deren Kooperationen<br />
profitieren Bevölkerung und Wirtschaft im ländlichen Raum mehrfach. Intakte und leistungsfähige<br />
Bauernfamilien sind wichtige Pfeiler der dörflichen Gemeinschaften. Mit den bereits durchgeführten<br />
Reformschritten in der Bildung und Beratung (Schliessung landw. Schule Flawil, Bäuerinnenschule<br />
Custerhof Rheineck und Kurszentrum Kaltbrunn) verfügt das Landw. Zentrum SG (LZSG)<br />
über eine schlanke, ressourcenschonende und zukunftsgerichtete Organisationsstruktur.<br />
Leistungsbereich 2.08: Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht<br />
Vollzug der gemäss Bundesrecht (LwG sowie BGBB) den Kantonen obliegenden und kantonsintern<br />
dem Landwirtschaftsamt (LwA) zugewiesenen (LaG, LaV) Aufgaben (landwirtschaftliche<br />
Direktzahlungen und bäuerliches Bodenrecht). Es handelt sich um Umsetzungsaufgaben, die der<br />
Bund den Kantonen zuweist. Im Kanton St.Gallen wurden im Jahr 2011 den rund 4'200 berechtigten<br />
Betrieben rund 203 Mio. Franken an Landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausbezahlt und<br />
375 Bewilligungen gemäss BGBB erteilt. Diese Bewilligungen gemäss BGBB sind Voraussetzung<br />
dafür, dass die entsprechenden Grundstückgeschäfte via Grundbuch vollzogen werden können.<br />
Leistungsbereich 2.09: Landwirtschaftliche Strukturverbesserung<br />
Durch die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, Start- und Betriebshilfen werden die Lebens-<br />
und Produktionsverhältnisse der ländlichen Bevölkerung (mittels Güterstrassen, Wasserund<br />
Elektrizitätsversorgungen, Ökonomie- und Wohngebäuden) den heutigen Anforderungen und<br />
Bedürfnissen angepasst sowie den Betriebsnachfolgern die Betriebsübernahme erleichtert und<br />
soziale Härten gemildert. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen in den<br />
unterstützten Betrieben und namentlich die Senkung der Produktionskosten (v.a. auch bei gemeinschaftlichen<br />
Massnahmen wie Gemeinschaftsbauten und Vermarktungseinrichtungen, Förderung<br />
der Wertschöpfung durch Schaffung von rationellen Produktions- und Verarbeitungsstrukturen).<br />
Zunehmend wichtiger werden die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bestehender Infrastrukturen<br />
im ländlichen Raum (z.B. Güterstrassen, Drainagen, Elektrizitäts- und Wasserversorgungen)<br />
und der Kulturlandfähigkeit von meliorierten organischen Böden (z.B. Rheinmelioration)<br />
unter Beachtung ökologischer Anliegen.<br />
Leistungsbereich 2.10: Standortförderung<br />
Der Leistungsbereich Standortförderung bezweckt den Erhalt und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.<br />
Zielgruppen der Aktivitäten sind die ansässigen Unternehmen sowie ansiedlungswillige<br />
Firmen und Schlüsselpersonen aus dem Ausland. Der Standortwettbewerb hat sich in den<br />
letzten Jahren massiv verstärkt und die Standortgebundenheit spürbar abgenommen. Angesichts<br />
der globalen Konkurrenz und der Frankenstärke ist es für die Unternehmen am Werkplatz<br />
St.Gallen entscheidend, ihre Märkte thematisch und geografisch erweitern zu können. D.h. sie<br />
müssen sich in qualitativ hochstehenden und einzigartigen Produkten und Verfahren von der<br />
ausländischen Konkurrenz abheben können. Der Leistungsbereich unterstützt sie darin, Wettbewerbsvorteile<br />
mit Technologien aufzubauen. Durch etablierte Netzwerke stärkt die Standortförderung<br />
Unternehmen in der Internationalisierung ihrer (geographischen) Marktstrategie. Ausländischen<br />
Investoren und St.Galler Unternehmen werden relevante Informationen für Standortentscheide<br />
rasch und adressatengerecht aufbereitet. In Zusammenarbeit mit den St.Galler Destinationen<br />
wird die Vermarktung von touristischen Dienstleistungen sichergestellt und es werden Erlebnisangebote<br />
entwickelt und aufgebaut. Für Massnahmen in der Innovationsförderung, im Bereich<br />
der Immobilien und des Tourismus können über die Neue Regionalpolitik des Bundes die<br />
kantonalen Mittel «aufgedoppelt» werden. Zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen wirkt<br />
die Standortförderung an der langfristigen Positionierung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes<br />
Kanton St.Gallen und seiner Regionen im globalen Wettbewerb mit. Sie betreibt die Ge-<br />
129
schäftsstelle des KMU-Forums und setzt sich im Rahmen von Mitberichtsverfahren und Projekten<br />
für eine schlanke und KMU-freundliche Regulierung ein.<br />
Leistungsbereich 2.11: Arbeitsbedingungen<br />
Der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen umfasst die beiden Abteilungen Ausländer/Gewerbe<br />
und Arbeitsinspektorat und vollzieht <strong>zum</strong> überwiegenden Teil Bundesrecht. Sowohl<br />
Arbeitsinspektorat als auch die Bereiche Flankierende Massnahmen/Schwarzarbeit sind teilweise<br />
vom Bund (EKAS resp. Seco) refinanziert (rund 50 Prozent). Das Arbeitsinspektorat sorgt dafür,<br />
dass das öffentliche Arbeitsgesetz eingehalten wird mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit<br />
am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch Beratung, Begutachtung und Kontrolle soll eine Reduktion<br />
von Berufsunfällen und -krankheiten erzielt werden, was Arbeitnehmenden und Arbeitgebern<br />
zugute kommt. Ausserdem obliegt dem Arbeitsinspektorat die Aufsicht über das Eichwesen. In<br />
der Abteilung Ausländer/Gewerbe werden arbeitsmarktliche Vorentscheide für Drittstaatsangehörige<br />
gefällt. Arbeitnehmende und Arbeitgeber werden in ausländerrechtlichen und allgemeinen<br />
arbeitsmarktlichen Belangen beraten. Eine wichtige Aufgabe des Leistungsbereichs ist die Umsetzung<br />
der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Teil dieses Bereiches ist die<br />
Geschäftsstelle der tripartiten Kommission, die den Arbeitsmarkt bezüglich missbräuchlichen<br />
Lohndumpings beobachtet. Ebenfalls koordiniert dieser Bereich die Bestrebungen im Kampf gegen<br />
die Schwarzarbeit. Der Bereich Vollzug Gewerberecht stellt die gewerbepolizeiliche Ordnung<br />
in ausgewählten Gewerbezweigen sicher (beispielsweise Bewilligungen für Reisende und Schausteller,<br />
für Konsumkreditvermittler und -gewährer). Im Auftrag der eidgenössischen Spielbankenkommission<br />
werden Inspektionen in den beiden Casinos St.Gallen und Bad Ragaz durchgeführt.<br />
Leistungsbereich 2.16: Kantonale Statistik<br />
Die Fachstelle für Statistik ist kantonale Statistikstelle gemäss Statistikverordnung (sGS 146.11,<br />
Art. 3) und nach dem Statistikgesetz (sGS 146.1, Art. 8 und 9). Die Aufgaben der kantonalen<br />
Statistikstelle umfassen gemäss Art. 8 StatGe:<br />
Koordination und fachliche Führung der kantonalen Statistik;<br />
Dienstleistungserbringung im Bereich der kantonalen Statistik;<br />
Durchführung von statistischen Tätigkeiten<br />
Die statistischen Tätigkeiten umfassen die Datenerhebung und -beschaffung, die Datenhaltung<br />
und -dokumentation, die Datenaufbereitung und -analyse, die Ergebnispublikation und die Auskunftserteilung<br />
sowie die Beratung in den Themenbereichen Wirtschaft, Staat, Gesellschaft,<br />
Raum und Umwelt. Schliesslich werden damit auch die an den Kanton St.Gallen gerichteten,<br />
gesetzlich abgestützten Anforderungen des Bundes zur Bereitstellung statistischer Daten erfüllt.<br />
Dienstleistungen der Fachstelle für Statistik werden für kantonsverwaltungsexterne Personen/Institutionen<br />
zu Vollkostenpreisen verrechnet, falls der Arbeitsumfang eine halbe Stunde<br />
(bzw. eine Stunde bei Medien und Lernenden) übersteigt. Die Fachstelle für Statistik erfüllt auch<br />
Aufträge, die von Fachämtern bzw. Departementen entschädigt werden. Derzeit sind rund 40<br />
Prozent der Ausgaben der FfS refinanziert. Somit sind lediglich rund 4,5 Stellen nicht refinanziert.<br />
Leistungsbereich 2.17: Arbeitslosenversicherung<br />
Der Leistungsbereich Arbeitslosenversicherung vollzieht Bundesrecht und umfasst die<br />
Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen<br />
(LAM), die RAV-Koordination und die kantonale Arbeitslosenkasse (ALK). Die Leistungsbereiche<br />
RAV und LAM beinhalten die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in<br />
den ersten Arbeitsmarkt durch Beratung, Vermittlung sowie Bildungs- und<br />
Beschäftigungsmassnahmen. Die RAV-Koordination ist Melde- und Koordinationsstelle bei<br />
Personalmassnahmen, vollzieht das Arbeitsvermittlungsgesetz, ist Bewilligungsstelle für<br />
Kurzarbeit und Schlechtwetter und führt für die ALK und die RAV das Scanningcenter. Die ALK<br />
gewährleistet den Stellensuchenden die Existenzsicherung durch die Auszahlung von<br />
Taggeldern, den Arbeitnehmenden bei Konkurs die Zahlung von Insolvenzentschädigung und<br />
den Arbeitgebern die Auszahlung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Die<br />
Verwaltungskosten für RAV/LAM und RAV-Koordination werden vollumgänglich vom Bund<br />
refinanziert. Die ALK ist die einzige öffentliche Kasse, welche die Pauschalentschädigung kennt.<br />
130
Die pauschale Entschädigung der Verwaltungskosten errechnet sich aus den erzielten<br />
Leistungspunkten und deckt damit sämtliche Kosten der ALK-Leistungen. Die Verwendung eines<br />
allfälligen Überschusses muss mit dem SECO nicht verrechnet werden, sondern liegt in der<br />
Kompetenz des Kantons. Die Kantone beteiligen sich mit einem Betrag, der 0.053 Prozent der<br />
von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme (alle AHV-pflichtigen Löhne des Kantons St.Gallen)<br />
entspricht, an den Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der<br />
arbeitsmarktlichen Massnahmen. Der Bundesrat setzt die Anteile der Kantone in einem<br />
Verteilungsschlüssel fest; er berücksichtigt dabei die Finanzkraft und die jährliche Anzahl der<br />
Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit. Der Kantonsanteil wird den Kantonen von ihrer Vergütung<br />
abgezogen (Art. 92 Abs. 7 bis AVIG). Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind,<br />
können Leistungen beanspruchen, wenn sie aufgrund eines Entscheides der zuständigen<br />
Amtsstelle an einer Bildungs- oder Beschäftigungs-massnahme teilnehmen. Die Versicherung<br />
und die Kantone tragen die Kosten der Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen zu je 50<br />
Prozent (59d AVIG). Der Leistungsbereich Arbeitslosenversicherung sieht sich einer speziellen<br />
Konstellation bei der Finanzierung. Einerseits unterliegt der Bereich einer vollständigen<br />
Refinanzierung durch den Bund. Anderseits ist der dem Bund zu vergütende Kantonsanteil nicht<br />
beeinflussbar und somit als absolut gebundene Ausgabe zu betrachten. Aufgrund dieser<br />
Rahmenbedingungen verzichtet der Leistungsbereich darauf, alle Komponenten dieses<br />
Formulars auszufüllen, da sich die möglichen finanziellen Entlastungen auf wenige Positionen<br />
beschränken. Somit wird auf die detaillierte Darstellung der Daten in den Abschnitten 3 bis 8 und<br />
10 verzichtet.<br />
Leistungsbereich 3.01: Integration und Gleichstellung<br />
In der Integration erarbeitet das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) die<br />
Grundlagen für die Strategie und Steuerung der kantonalen Integrationspolitik zuhanden der Regierung,<br />
entwirft die kantonalen Massnahmen, setzt das kantonale Integrationsprogramm um und<br />
berät kantonale und kommunale Verwaltungs- und Fachstellen sowie private Fachstellen und<br />
Projektträger fachlich. Das KIG verantwortet in der Integrationsförderung die finanziellen Mittel<br />
des Bundes und des Kantons und unterstützt Integrationsprojekte in Gemeinden finanziell. Über<br />
das Kompetenzzentrum werden zudem die individuellen Sprachförderungs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen<br />
von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen<br />
Personen finanziert. Inhaltliche Schwerpunkte im Bereich Gleichstellung sind die<br />
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Lohngleichheit. Dazu erarbeitet das KIG fachliche<br />
Grundlagen, stellt relevante Informationen zur Verfügung, unterstützt verwaltungsintern und -<br />
extern die Konzeption und Umsetzung von Massnahmen, unterstützt fachlich und finanziell relevante<br />
Projekte, stellt die juristische Beratung nach Gleichstellungsgesetz sicher, ist Informationsund<br />
Triagestelle für Bevölkerung und Institutionen, setzt nationale Projekte im Kanton St.Gallen<br />
um, arbeitet in Gremien mit und/oder koordiniert Gremien für eine wirkungsvolle Gleichstellungsförderung<br />
im Kanton St.Gallen.<br />
Leistungsbereich 3.02: Wahlen und Abstimmungen<br />
Der Dienst für politische Rechte koordiniert die in der Staatsverwaltung anfallenden Aufgaben im<br />
Zusammenhang mit der Ausübung der politischen Rechte. Dazu gehören die Vorbereitung und<br />
Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen und Wahlen in Zusammenarbeit<br />
mit den verschiedenen Partnern, die Führung des zentralen Stimmregisters für Auslandschweizer<br />
und die Mitwirkung im Consortium Vote électronique und den entsprechenden<br />
interkantonalen Arbeitsgruppen zur Durchführung und Weiterentwicklung von E-Voting. Die Organisation<br />
und Betreuung des kantonalen Stimmbüros für Auslandschweizer sowie die Entgegennahme<br />
und Bearbeitung von kantonalen Referendums- und Initiativbegehren sind ebenfalls<br />
Kernaufgaben der Dienststelle.<br />
Leistungsbereich 3.03: Beiträge ausrichten (EL, Pflegfinanzierung, …)<br />
Der Leistungsbereich "Beiträge ausrichten" stellt die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen (EL)<br />
gemäss eidgenössischem und kantonalem Ergänzungsleistungsgesetz (SR 831.10; abgekürzt<br />
131
eidgELG bzw. sGS 351.5; abgekürzt kantELG), die Ausrichtung der Kinderzulagen für Nichterwerbstätige<br />
und der Familienzulagen in der Landwirtschaft gemäss Gesetz über die Familienzulagen<br />
(SR 836.2; abgekürzt FamZG) bzw. Kinderzulagengesetz (sGS 371.1; abgekürzt KZG)<br />
sicher.<br />
Die Abwicklung und Auszahlung der Beiträge erfolgt über die Sozialversicherungsanstalt des<br />
Kantons St.Gallen (SVA). Im Departement des Innern (Generalsekretariat) werden die Teilzahlungen<br />
an die SVA sowie die Endabrechnungen zwischen der SVA und dem Bund bearbeitet.<br />
In den Bereichen Alters-/Hinterlassenenversicherung (Beitragserlasse), Familienzulagen Landwirtschaft<br />
sowie Kinderzulagen Nichterwerbstätige besteht kein kantonaler Handlungsspielraum.<br />
Bei den Ergänzungsleistungen besteht ein kleiner Handlungsspielraum. Er betrifft vor allem die<br />
ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL).<br />
Leistungsbereich 3.04: Einbürgerungen<br />
Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand ist für die Koordination der Einbürgerungsverfahren<br />
zwischen Bund und Kanton zuständig. Insbesondere holt es nach Erteilung des<br />
Gemeindebürgerrechts die eidg. Einbürgerungsbewilligung beim Bund ein, sofern die<br />
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts bereitet<br />
das Amt das Geschäft für die Beschlussfassung durch die Regierung vor. Bei den erleichterten<br />
Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen wirkt der Kanton für die Bundesbehörden mit. Es<br />
handelt sich somit um klassische Vollzugsaufgaben, die grösstenteils vom Bundesrecht bestimmt<br />
werden. Gegenüber den kommunalen Einbürgerungsbehörden übernimmt das Amt die<br />
notwendige fachliche Unterstützung und die Information.<br />
Leistungsbereich 3.05: Personenstandsänderungen<br />
Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand ist für sämtliche Änderungen im Personenstand zuständig,<br />
bearbeitet Adoptionen und Namensänderungen und ist für die Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde<br />
im Zivilstandswesen verantwortlich. In dieser Funktion ist es für die Beschwerdeverfahren<br />
gegen die Zivilstandsämter und für die vom Bundesrecht vorgesehenen regelmässigen<br />
Inspektionen zuständig. Gleichzeitig hat es von Gesetzes wegen die Zivilstandsämter zu unterstützen<br />
und zu beraten und ist für die Aus- und Weiterbildung für die im Zivilstandswesen tätigen<br />
Personen besorgt. Zur Qualitätssicherung des Personenstandsregisters wirkt das Amt zudem bei<br />
Registrierungen sowie bei Eheschliessung und Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften<br />
von ausländischen Personen mit (Aktenprüfung). Im Ausland eingetretene Personenstandsänderungen<br />
sind von der Aufsichtsbehörde für die Eintragung in das Personenstandsregister<br />
zu verfügen (Auslandurkunden). Aus Effizienzgründen werden diese gleichzeitig durch das<br />
beim AfBZ angegliederte Sonderzivilstandsamt beurkundet. Für das Bereinigungsverfahren nach<br />
Art. 43 ZGB ist ebenfalls die Aufsichtsbehörde zuständig. Im Rahmen der Auskunfterteilung an<br />
adoptierte Personen über die Personalien der leiblichen Eltern nach Art. 268c ZGB hat das Amt<br />
die entsprechenden Aufgaben zu vollziehen.<br />
Leistungsbereich 3.06: Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch<br />
Das Grundbuchinspektorat übt die Aufsicht über die Grundbuchämter aus und vollzieht das<br />
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41;<br />
abgekürzt BewG).<br />
Die Aufsicht über die 75 Grundbuchämter wird insbesondere durch<br />
Inspektionen der Grundbuchämter;<br />
Erteilung von Auskünften an die Grundbuchämter;<br />
Weisungen an die Grundbuchämter;<br />
Mustervorlagen für die Grundbuchämter und Grosskunden sowie<br />
Instruktion und Ausbildung des Personals der Grundbuchverwaltung wahrgenommen.<br />
132
Der Erwerb von Grundstücken und ähnlicher Rechte durch Personen im Ausland ist grundsätzlich<br />
bewilligungspflichtig (Art. 2 Abs. 1 BewG). Im Vollzug des BewG ist der Leistungsbereich Bewilligungsbehörde<br />
für den Grundstückerwerb durch natürliche und juristische Personen mit<br />
Auslandbezug. Die Aufgabe beinhaltet im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:<br />
Bewilligungsentscheide;<br />
Feststellungsentscheide, dass eine Bewilligung nicht erforderlich ist;<br />
Auskünfte an Grundbuchämter, Rechtsvertreter und Vertragsparteien und<br />
Überwachung von Auflagen.<br />
Dieser Bereich ist stark emotional besetzt (Ausverkauf der Heimat, Ausländerdiskriminierung,<br />
Preissteigerungen).<br />
Leistungsbereich 3.07: Gemeindeaufsicht<br />
Mit der Gemeindeaufsicht wird die Qualität der Aufgabenerfüllung in den Gemeinden zugunsten<br />
der Bürgerschaft sichergestellt. Sie umfasst die Aufsicht über die Gemeinden, die Prüfung und<br />
Genehmigung rechtlicher Erlasse, die Beratung und Unterstützung sowie die Bereitstellung von<br />
Hilfsmitteln für die Gemeinden. Es werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungen für kommunale<br />
Behörden und Verwaltungen realisiert. Ebenso wirken die Mitarbeitenden in kantonalen Projekten<br />
mit. Einer der grössten Nachteile des Milizsystems äussert sich in der teils geringen Professionalität<br />
der Behörden. Obwohl diese in der Regel mit grossem Engagement bemüht sind,<br />
ihre Aufgaben gemäss den gesetzlichen Erfordernissen zu erfüllen, führen die oft fehlenden fachlichen<br />
Kenntnisse vermehrt zu Fehlern und <strong>zum</strong> Verlust der Rechtssicherheit. Misstrauen gegenüber<br />
den Behörden oder gar Beschwerden an den Kanton sind die Folge. Der Kanton haftet unter<br />
Umständen für ungenügende Aufsicht. Die Tätigkeiten der Gemeindeaufsicht sind in diesem Sinn<br />
vertrauensbildend und fördern die Sicherheit und die Gleichbehandlung.<br />
Leistungsbereich 3.08: Regionen stärken (Finanzausgleich)<br />
Der Leistungsbereich umfasst zwei eigenständige Themen: Finanzausgleich und<br />
Gemeindereformen. Der Finanzausgleich stellt sicher, dass Gemeinden mit<br />
überdurchschnittlicher Belastung in verschiedenen Bereichen oder mit unterdurchschnittlicher<br />
Steuerkraft unterstützt werden, um ein Ansteigen des eigenen Gemeindesteuerfusses über die<br />
bisherige Höchstgrenze von 162 Steuerprozent zu verhindern. Auch soll ein übermässiges<br />
Auseinanderdriften der Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden vermieden werden. Im Bereich<br />
Gemeindereformen wird einerseits die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen – Gemeindevereinigungsgesetz<br />
(sGS 151.3) – überwacht, anderseits fördert der Kanton mit Beiträgen an<br />
solche Projekte gemeindeseitige Bestrebungen zur Strukturbereinigung und zur Stärkung der<br />
Gemeinden gegenüber dem Kanton und in der Region. Im Rahmen des<br />
Gemeindevereinigungsgesetzes werden neben Vereinigungen auch Inkorporationen,<br />
Aufteilungen und Aufhebungen von Spezialgemeinden abgewickelt. Innerhalb der vergangenen<br />
fünf Jahre seit Invollzugsetzung des Gesetzes hat die Zahl der Gemeinden und<br />
Spezialgemeinden um rund einen Viertel abgenommen.<br />
Leistungsbereich 3.09: Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung sicherstellen<br />
Für Menschen mit Behinderung sind gemäss Bundesrecht bedarfsgerechte stationäre<br />
Wohnangebote, Beschäftigungsangebote und geschützte Arbeitsplätze (sogenannte<br />
Tagesstrukturen) durch die Kantone bereitzustellen. Zudem haben die Kantone Aufenthalte von<br />
Menschen mit Behinderung aus ihrem Kanton zu finanzieren – unabhängig vom Standort der<br />
Einrichtungen. Die Standortkantone haben dabei die Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet<br />
fachlich und finanziell zu beaufsichtigen. Zur Förderung einer eigenverantwortlichen und<br />
selbstbestimmten Lebensführung wird zudem der gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen<br />
Grundleistungen gemäss kantonalem Recht unterstützt. Betreuende Angehörige sind<br />
angemessen zu unterstützen und zu entlasten. Spezialisierte ambulante Leistungen, die durch<br />
private oder öffentlich-rechtliche Organisationen erbracht werden, können finanziell unterstützt<br />
werden.<br />
133
Leistungsbereich 3.10: Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung sowie Freiwilligenarbeit<br />
fördern<br />
Das Amt für Soziales führt die Kontaktstelle für Jugendarbeit, -schutz und -beratung. Die ausserschulische<br />
Kinder- und Jugendförderung wird koordiniert. Die staatlichen und privaten Bestrebungen<br />
im Kindes- und Jugendschutz und in der Sozialberatung werden gefördert, koordiniert<br />
und teilweise finanziell durch Mittel aus dem Lotteriefonds unterstützt (Kinder- und Jugendkredit).<br />
Familienfreundliche Rahmenbedingungen werden mit geeigneten Massnahmen gefördert und<br />
entsprechende Projekte unterstützt. Die Freiwilligen- und Angehörigenarbeit sowie die Selbsthilfe<br />
werden in allen Bereichen (Kinder- und Jugendliche, Sozialhilfe, Menschen mit Behinderung,<br />
Betagte) gefördert.<br />
Leistungsbereich 3.11: Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen<br />
Im Bereich der finanziellen Sozialhilfe ist der Kanton gemäss Bundesrecht zuständig für die<br />
interkantonale Verrechnung von Sozialhilfeleistungen. Daneben sorgt er für eine<br />
gesetzeskonforme Sozialhilfepraxis in den politischen Gemeinden. Die politischen Gemeinden<br />
sind in verschiedenen Bereichen des Sozialwesens zuständig (z.B. Sozialhilfe/-beratung,<br />
Altersbereich). In ihrer Aufgabenerfüllung werden sie durch den Kanton begleitet. Die Begleitung<br />
kann sowohl in Form von Beratung im Einzelfall als auch in koordinierender Funktion bei der<br />
regionalen Zusammenarbeit der Gemeinden geleistet werden. Regionale Kooperationen und<br />
Lösungsansätze werden gefördert. Der Kanton minimiert wohnortabhängige Unterschiede<br />
bezüglich Leistungsqualität und -quantität mit geeigneten Massnahmen.<br />
Leistungsbereich 3.12: Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />
subventionieren<br />
Kinder- und Jugendeinrichtungen: Kinder- und Jugendheime werden bewilligt und beaufsichtigt.<br />
Für die Aufenthalte in inner- und ausserkantonalen Einrichtungen werden<br />
Kostenübernahmegarantien erteilt. Kindertagesstätten werden bewilligt, beaufsichtigt und bei der<br />
Auslösung von Subventionen des Bundes unterstützt (Verbindungsstellenfunktion).<br />
Betagten- und Pflegeheime: Einrichtungen werden bewilligt und beaufsichtigt, soweit die<br />
Gemeinden nicht verpflichtet sind. Flächendeckend obliegt dem Kanton die Überprüfung der<br />
bundesrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen bei Pflegeheimen und bei Tages- und<br />
Nachtstrukturen.<br />
Familienausgleichskassen: Dem Kanton obliegt die Anerkennung von beruflichen und<br />
zwischenberuflichen Ausgleichskassen. Zudem hat der Kanton die im Kanton St.Gallen tätigen<br />
Familienausgleichskassen zu beaufsichtigen.<br />
Pflegekinderwesen: Die Aufnahme von Pflegekindern in Familienpflege ist zu bewilligen und die<br />
Pflegefamilien sind zu beaufsichtigen. Dienstleistungsangebote der Familienpflege<br />
(Familienplatzierungsorganisationen) sind ebenfalls zu beaufsichtigen.<br />
Weitere soziale Einrichtungen: Die Beratungsstelle Opferhilfe für Erwachsene, Kinder und<br />
Jugendliche wird geführt bzw. die Führung durch Private wird abgegolten (interkantonale Stiftung<br />
Opferhilfe). Das Kinderschutzzentrum sowie das Frauenhaus werden nach kantonalem Recht<br />
subventioniert. Die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden beaufsichtigt.<br />
Leistungsbereich 3.13: Freien Zugang zu Informationen und Wissen sichern<br />
Die Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen bietet der Bevölkerung des Kantons St.Gallen rund 800<br />
000 gedruckte und elektronische Dokumente zur Ausleihe oder Einsichtnahme vor Ort. Sie bietet<br />
eine reiche Auswahl an gebundenen und mikroverfilmten Zeitungen sowie rund 1000<br />
Zeitschriften aus allen Fachgebieten zur Ansicht oder Ausleihe. Sie führt verschiedene<br />
elektronische Angebote und alle Bestände sind im <strong>Online</strong>-Katalog des St.Galler Bibliotheksnetzes<br />
(SGBN), dem grössten Bibliotheksverbund der Ostschweiz, abrufbar. In der Digitalen Bibliothek<br />
Ostschweiz (www.dibiost.ch) koordiniert die Kantonsbibliothek Vadiana ein vielfältiges Angebot<br />
an eMedien, die rund um die Uhr ausgeliehen werden können. Sie sammelt alle st.gallischen<br />
Publikationen und hütet den kostbaren Altbestand der 1536 gegründeten Vadianischen Bibliothek<br />
134
sowie zahlreiche Nachlässe und Sammlungen <strong>zum</strong> Kanton St.Gallen. Darüber hinaus<br />
veranstaltet sie ein attraktives Jahresprogramm mit Ausstellungen, Kurzvorträgen und weiteren<br />
Anlässen. Die Kantonsbibliothek leitet zudem den Bibliotheksverbund St.Gallen-Appenzell und<br />
erbringt wichtige Dienstleistungen für zahlreiche Gemeinde-, Spezial- und andere Bibliotheken,<br />
indem sie das St.Galler Bibliotheksnetz führt. Sie versorgt die st.gallischen Spitälern mit<br />
elektronischen Fachinformationen.<br />
Leistungsbereich 3.14: Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln<br />
Denkmalpflege und Archäologie, das Stiftsarchiv sowie Teile von Staatsarchiv und Kantonsbibliothek<br />
setzen sich für die Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes des Kantons St.Gallen ein,<br />
indem sie kulturelles Erbe definieren, sichern, aufarbeiten, pflegen und vermitteln. Die Fachstelle<br />
Denkmalpflege trägt massgeblich <strong>zum</strong> Erhalt von Baudenkmälern bei, indem sie über die Schutzinstrumente<br />
der Gemeinden Einfluss nimmt, berät, Beiträge an Kulturobjekte leistet, die wissenschaftliche<br />
Aufarbeitung fördert und gewonnene Erkenntnisse an die Bevölkerung vermittelt. Sowohl<br />
die Pflege des Einzelobjekts als auch die Bewahrung und Aufwertung der Ortsbildschutzgebiete<br />
und der Ensembles in ihrem Umfeld sind Kernaufgaben der Denkmalpflege. Die Fachstelle<br />
Archäologie sichert und erhält kulturelles Erbe durch Ausgrabung, Inventarisierung und Archivierung<br />
von Bodendenkmälern und Bodenfunden. Zudem wird die Beurteilung von Bauvorhaben in<br />
archäologisch sensiblen Gebieten, die Beratung im Umgang mit Bodendenkmälern sowie die<br />
wissenschaftliche Aufarbeitung des kulturellen Erbes und dessen Vermittlung unterstützt. Die<br />
UNESCO-Weltkulturerbe-Stätten «Stiftsbezirk St.Gallen» und «Pfahlbauten rund um die Alpen»<br />
bedürfen dabei besonderer Aufmerksamkeit. Die Pflege und Vermittlung des reichhaltigen schriftlichen<br />
und audiovisuellen Erbes liegt in den Händen von Staatsarchiv (Leistungsbereich 3.15),<br />
Kantonsbibliothek (Leistungsbereich 3.13) sowie des Stiftsarchivs. Das Stiftsarchiv – das älteste<br />
Klosterarchiv des Abendlandes – trägt durch seine Bestände, die massgeblich für die Anerkennung<br />
des Stiftsbezirks als UNESCO-Weltkulturerbe sind, auch wesentlich zur Standortförderung<br />
und internationalen Ausstrahlung des Kulturkantons St.Gallen bei.<br />
Leistungsbereich 3.15: Rechtlich, politisch und historisch relevante Überlieferung<br />
des Staates sichern<br />
In Ausführung des Gesetzes über Aktenführung und Archivierung vom 19. April 2011 (sGS 147.1;<br />
abgekürzt GAA) sichert das Staatsarchiv die wichtigsten Geschäftsnachweise der staatlichen<br />
Organe (im Folgenden Akten oder Unterlagen genannt), erschliesst und erhält sie und ermöglicht<br />
einen dauerhaften und verlässlichen Zugang zu den archivierten Unterlagen. Damit leistet das<br />
Staatsarchiv einen unverzichtbaren Beitrag an das Verständnis, die Nachvollziehbarkeit und die<br />
Kontrolle staatlichen Handelns. Diesen Zielen dient wesentlich eine qualitätvolle Aktenführung in<br />
den Organen selber. Dementsprechend nimmt das Staatsarchiv als oberstes Fachorgan für die<br />
Aktenführung und Archivierung im Kanton Einfluss auf die Unterlagenbildung und -verwaltung. Es<br />
unterstützt alle Organe bei der diesbezüglichen Aufgabenerfüllung. Aktenführung und Archivierung<br />
steigern staatliche Effizienz insgesamt und senken Kosten. Angesichts des Fortschreitens<br />
der Büroautomation und der vermehrten Bildung "rein elektronischer Akten" ist das Staatsarchiv<br />
darum besorgt, auch eine verlässliche und lückenlose "elektronische Überlieferung" zu schaffen.<br />
Gemeinden werden vom Staatsarchiv unterstützt, beraten und fachtechnisch beaufsichtigt.<br />
Leistungsbereich 3.16: Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen<br />
Der Kanton fördert im Zusammenspiel mit Privaten und Gemeinden die kulturelle Vielfalt durch<br />
finanzielle Beiträge an Projekte, Institutionen und Personen in den Bereichen Kulturschaffen,<br />
Kulturpflege und Kulturvermittlung (Investitions-, Projekt-, Jahres- und Werkbeiträge sowie<br />
Kunstankäufe). Seit dem Jahr 2007 werden vermehrt kulturelle Schwerpunkte gesetzt, vor allem<br />
durch die Förderung von Kulturbauten. Traditionellster und grösster Schwerpunkt ist der Vier-<br />
Sparten-Betrieb der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) im Theater, in der<br />
Tonhalle und der Lokremise, dessen Förderung seit Anfang 2010 gesetzlich geregelt ist. KTSG<br />
bietet als einziges Berufstheater / Berufsorchester der Ostschweiz einen künstlerisch anspruchsvollen<br />
Konzert- und Theaterbetrieb für Kanton und Stadt St.Gallen sowie für die Ostschweiz an in<br />
den Sparten Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Konzert. Dabei wird eine möglichst breite Be-<br />
135
völkerungsschicht angesprochen. Mit einer aktuellen Besucherauslastung von 75 Prozent über<br />
alle Sparten verfügt das Theater St.Gallen über einen einmaligen Spitzenwert in der Schweizer<br />
Theaterwelt. Gemeinsam mit den Gemeinden etabliert der Kanton regionale kulturelle Schwerpunktinstitutionen<br />
sowie regionale Förderplattformen, um die Kulturförderung effektiver auszugestalten.<br />
So werden zahlreiche private Initiativen mit einem grossen ehrenamtlichen Engagement,<br />
die zu einem zwar kleinen, aber existenziellen Prozentsatz vom Kanton unterstützt werden, gefördert.<br />
Mit verhältnismässig geringen Mitteln (Kultur benötigt weit weniger als ein Prozent des<br />
gesamten Kantonsbudgets) wird grosse Wirkung erzielt.<br />
Leistungsbereich 3.17: Konkursrechtliche Verfahren durchführen<br />
Konkursrechtliche Verfahren und Betreibungen gegen die öffentliche Hand durchführen. Die<br />
Durchführung von konkursrechtlichen Verfahren sowie die Betreibungen gegen die öffentliche<br />
Hand sind Vollstreckungsrecht und auf Bundesebene geregelt (Bundesgesetz über Schuldbetreibung<br />
und Konkurs, SR 281.1; abgekürzt SchKG). Ziel der konkursrechtlichen Verfahren ist die<br />
Eintreibung von Geldforderungen sowie die Liquidation von Gesellschaften. Das Konkursamt tritt<br />
in seiner Aufgabenerfüllung hoheitlich und mit staatlicher Zwangsgewalt auf. Bei konkursrechtlichen<br />
Verfahren handelt es sich um Verfahren mit einer Vielzahl von Verfahrenshandlungen und -<br />
schritten. Gemäss Bundesrecht sind Konkursverfahren innert einem Jahr nach der Eröffnung<br />
durchzuführen.<br />
Leistungsbereich 3.18: Führen des Handelsregisters mit Publikationen<br />
Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt<br />
die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die<br />
Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts<br />
(Art. 1 HRegV).<br />
Leistungsbereich 3.20: Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften sowie Führen<br />
eines handelsrechtlichen Notariats<br />
Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der öffentlichen Beurkundung gemäss Bundeszivilrecht.<br />
Das Notariat gewährleistet eine kompetente und schnelle Abwicklung der Beurkundung im Gesellschafts-,<br />
Ehegüter- und Erbrecht, bei Bürgschaften und Beglaubigungen. Im Gesellschaftsrecht<br />
wird i.d.R. das gesamte Gründungs- oder Änderungsverfahren dadurch beschleunigt, dass<br />
ein Dienstleistungspaket aus einer Hand angeboten werden kann.<br />
Leistungsbereich 3.21: Erledigung von Erbfällen<br />
Sicherungsmassnahmen wie Testamentseröffnungen, Inventarisierungen, Siegelungen, Erbschaftsverwaltungen,<br />
Erbenermittlungen, Aufbewahrung von Testamenten. Ausstellung von Erbbescheinigungen,<br />
Entgegennahme von Ausschlagungen, amtliche Erbschaftsliquidationen, Willensvollstreckungen<br />
und amtliche Nachlassteilungen.<br />
Leistungsbereich 3.99: Stabsaufgaben<br />
Das Generalsekretariat ist die Drehscheibe des Departementes gegen innen und aussen und<br />
unterstützt den Departementsvorsteher in den Bereichen Sekretariat, Finanzen, Informatik, Personal,<br />
Recht und in politischen Fragen. Es koordiniert die Aufgabenerfüllung der Ämter und stellt<br />
ein einheitliches Auftreten des Departementes sicher. Die Dienststellen unterstützen die Ämter<br />
mit Sach- und Fachkompetenz und bieten den politischen Gemeinden wie auch privaten Organisationen<br />
und Parteien Unterstützung und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />
Stellen des Bundes und der Kantone. Das Zentrale Sekretariat unterstützt den Departementsvorsteher<br />
im administrativen und persönlichen Bereich, organisiert Veranstaltungen und besorgt<br />
das Sekretariat für die Generalsekretärin, den Rechtsdienst und das Kompetenzzentrum für Integration<br />
und Gleichstellung. Der Rechtsdienst ist Rechtsmittelinstanz und bearbeitet Rechtsmittelverfahren.<br />
Der Dienst für Informatik und Finanzen unterstützt die Dienststellen des<br />
Departementes in den Bereichen Informatik, Finanzen und Infrastruktur. Der Personaldienst berät<br />
136
die Amtsleitungen in der Personaladministration sowie in personalrechtlichen Fragen und führt<br />
das Lohnwesen für alle Ämter.<br />
Leistungsbereich 4.01: Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartment<br />
In diesem Bereich sind das Generalsekretariat sowie die Amtsleitungen Hoch- und Mittelschulen<br />
des Bildungsdepartementes zusammengefasst. Dies sind alles sog. Stabstellen, wie<br />
wissenschaftliche Mitarbeiter, Finanzen, Rechtsdienst etc. Das Generalsekretariat umfasst neben<br />
dem eigentlichen Generalsekretariat bestehend aus der Generalsekretärin, drei Mitarbeitenden<br />
im Sekretariat sowie 2 wissenschaftlichen Mitarbeitenden den Dienst für Recht und Personal<br />
sowie den Dienst für Finanzen und Informatik. Speziell beim Dienst für Finanzen und Informatik<br />
ist die Abteilung "Informatik-Cluster". Diese beinhaltet Mitarbeitende, welche bei den Schulen der<br />
Sekundarstufe II (Berufsfachschulen und Mittelschulen) für die Informatik zuständig sind. Das<br />
Generalsekretariat führt zudem auch die Geschäftsstelle des Erziehungsrates. Das Amt für<br />
Mittelschulen koordiniert die Arbeiten der Mittelschulen und arbeitet primär an der<br />
Qualitätssicherung sowie der Weiterentwicklung der Mittelschulen. Das Amt bereitet zudem die<br />
Geschäfte im Bereich der Mittelschulen für den Erziehungsrat vor. Der Amtsleiter ist auch<br />
Vorgesetzer der Rektoren der Mittelschulen. Das Amt für Hochschulen ist die zuständige<br />
Fachbehörde des Bildungsdepartementes für die Hochschulbildung (Universität,<br />
Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen). Es bereitet in seinem Zuständigkeitsbereich die<br />
Politik und die strategischen Entscheidungen vor, vertritt die Trägerinteressen bei den<br />
Hochschulen, bereitet deren Leistungsvereinbarungen vor und kontrolliert deren Umsetzung. Es<br />
stellt die Verbindung zwischen den Hochschulinstitutionen und dem Bildungsdepartement bzw.<br />
der Regierung sicher und vertritt den Kanton St.Gallen auch in kantonalen und interkantonalen<br />
Gremien des Hochschulbereichs. Schliesslich zeichnet es verantwortlich für die Prüfung und<br />
Abrechnung der interkantonalen Zahlungsabkommen im Hochschulbereich. Ebenfalls in diesem<br />
Leistungsbereich befinden sich die Mitarbeitenden des Sport-Toto-Fonds. Diese werden jedoch<br />
direkt über den Sport-Toto-Fonds finanziert.<br />
Leistungsbereich 4.02: Stipendien und Studiendarlehen<br />
Der Kanton St.Gallen gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der<br />
Ausbildung oder Weiterbildung den Antragstellenden oder ihren Eltern nicht zugemutet werden<br />
können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS<br />
211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung <strong>zum</strong> StipG (sGS 211.51). Stipendien sind<br />
staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Sie<br />
werden für eine stipendienrechtlich anerkannte erste Berufsausbildung gewährt. Dazu zählt auch<br />
das erste Hochschul- oder Fachhochschulstudium sowie eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung<br />
an einer Höheren Fachschule von mindestens zwei Jahren Dauer. Studiendarlehen sind<br />
staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden<br />
müssen. Sie werden meist für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite<br />
Berufsausbildung gewährt. Basis der Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen sind Gesuche<br />
der Auszubildenden. Ausgezahlt werden jährlich rund 12 bis 14 Millionen Franken Stipendien<br />
an etwa 2'000 Bezügerinnen und Bezüger. Darlehen werden im Umfang von rund 2 Mio.<br />
Franken jährlich an etwa 250 Personen ausgerichtet.<br />
Leistungsbereich 4.03: Sonderpädagogik / Sonderschulen<br />
Primärer Auftrag ist die Sicherstellung des Sonderschulangebots im Kanton St.Gallen für Kinder<br />
und Jugendliche mit Behinderung in der nachgefragten Menge und der vereinbarten Qualität gemäss<br />
Sonderschulkonzept unter Berücksichtigung der finanziellen Vorgaben. Zur Sonderschulung<br />
gehören<br />
Unterricht und Förderung von behinderten Kinder von 4 bis 20 Jahren in Sonderschulen; inkl.<br />
Betreuung und Pflege<br />
behinderungsspezifische Unterstützung und Beratung von Kindern mit Behinderung, die die<br />
Regelschule besuchen<br />
137
heilpädagogische Massnahmen im Vorschulalter<br />
a) Tätigkeiten auf betrieblicher Ebene: Anerkennung der privaten Einrichtung, Entwicklung der<br />
Leistungsaufträge, Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die Betriebsführung, Aufsicht bzw.<br />
Sichtung der Aufsichtsergebnisse, Budgetgenehmigung, Finanzierung, Beratung der Institutionen<br />
in pädagogischer, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, Revision der Rechnungen<br />
(Kostenumfang: knapp 120 Mio. Franken)<br />
b) Tätigkeiten auf kindbezogener Ebene: Kostengutsprachen für Sonderschulplatzierung zur Erfassung<br />
der Schülerdaten für die Abrechnung. Im Vorschulbereich und im nachobligatorischen<br />
Bereich verfügt das BLD die Massnahmen. Die Rechnungen der verschiedenen Durchführungsstellen<br />
(Sonderschulen, Dienste, Privatpraxen) werden durch das BLD beglichen.<br />
Leistungsbereich 4.04: Qualitätssicherung Volksschulen<br />
Durch die Sicherung der Schulqualität gewinnt der Kanton Steuerungswissen: Schulaufsicht und<br />
Fremdevaluation beurteilen die Qualität der Schule von aussen. Sie erfüllen eine entwicklungsorientierte<br />
Förderfunktion für die Schule. Die einzelnen Schulen, Bildungsdepartement und Erziehungsrat<br />
erhalten Auskunft über den Stand der Schulentwicklung. Der Kanton initiiert und steuert<br />
die Weiterentwicklung der Schule. Er unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgabe<br />
für eine über den ganzen Kanton einheitliche hohe Schulqualität, beinhaltend ein umfassendes<br />
Beratungs- und Unterstützungsangebot für Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden. Der<br />
Lehrmittelverlag sichert die Grundversorgung der kantonalen Volksschulen mit sämtlichen durch<br />
den Erziehungsrat vorgeschrieben Lehrmitteln. Er entwickelt, produziert und vertreibt in<br />
interkantonaler Zusammenarbeit Lehrmittel und Testinstrumente. Für die an der<br />
Entwicklungsarbeit Beteiligten entsteht ausserdem wertvolles Knowhow. Kernaufgabe der<br />
Weiterbildung Schule ist ein Weiterbildungsangebot zu entwickeln und bereit zu stellen. Die<br />
Zurverfügungstellung eines umfassenden Weiterbildungsangebotes mit den drei Säulen<br />
Wahlpflichtbereich, Wahlbereich und individueller Bereich ist ein wichtiger Bereich der<br />
Sicherstellung der Schulqualität. Der Abteilung Weiterbildung Schule ist auch die Fachstelle<br />
Elternbildung angegliedert. Diese bildet ein Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.<br />
Leistungsbereich 4.06: Mittelschulen<br />
Das Führen von staatlichen Mittelschulen ist eine Staatsaufgabe. Der Kanton St.Gallen führt<br />
sechs staatliche Mittelschulen, welche dezentral im Kantonsgebiet verteilt sind, um allen seinen<br />
Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, jene erforderliche breite und tiefe<br />
Allgemeinbildung zu erlangen, die Voraussetzung für den Zugang zu Universitäten und Hochschulen<br />
ist. Hinzu kommt die Interkantonale Maturitätsschule für Erwachsene (ISME) St.Gallen/<br />
Sargans, an welcher der Kanton St.Gallen mehrheitlicher Teilhaber ist. Die dezentrale Aufstellung<br />
der Mittelschulen ist insofern von Bedeutung, als sie es am besten ermöglicht, das in allen<br />
Regionen vorhandene Bildungspotenzial auszuschöpfen. Damit wird ein Beitrag zur Chancengleichheit<br />
im Bereich der Bildungsinvestitionen geleistet. An den Mittelschulen werden drei Lehrgänge<br />
angeboten: das Gymnasium, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule. An der<br />
ISME werden das Gymnasium, der Modul-Lehrgang als Vorbereitung auf die Pädagogische<br />
Hochschule St.Gallen und ein Passerellen-Lehrgang, der Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität<br />
den Eintritt in universitäre Hochschulen ermöglicht, geführt. Neben der eigenen<br />
Führung von Mittelschullehrgängen leistet der Staat Beiträge an den Besuch von anerkannten<br />
nicht-staatlichen Gymnasien im Kanton St.Gallen, sowie - in restriktivem Mass - <strong>zum</strong> Schulbesuch<br />
in einem anderen Kanton, soweit gewisse Bedingungen gemäss Spezialvereinbarungen<br />
(z.B. bei sportlichen Hochbegabungen oder bei Wohnort in unmittelbarer Grenznähe) erfüllt sind.<br />
138
Leistungsbereich 4.07: Berufsfachschulen<br />
Die Kantone, in denen die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt, haben für ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot an Berufsfachschulen (BFS) zu sorgen (Lehrortsprinzip). Der obligatorische Unterricht<br />
ist nach Bundesrecht unentgeltlich. Der Kanton St.Gallen führt zehn (ab 1.8.2013 neun) BFS, an<br />
welchen ca. 20'000 Lernende (wovon ca. 1'000 Schülerinnen und Schüler in Brückenangeboten)<br />
unterrichtet werden. Die BFS erfüllen ihren Bildungsauftrag auf qualitativ hohem Niveau und in<br />
enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung (insbesondere<br />
Organisationen der Arbeitswelt [OdA] und Lehrbetriebe). Die kantonale Steuerung der BFS wird<br />
durch die Abteilung BFS im Amt für Berufsbildung (ABB) wahrgenommen. Der Souverän hat in<br />
einer Volksabstimmung im Jahr 2000 mit 77 Prozent der Stimmen der Kantonalisierung der BFS<br />
zugestimmt und damit auch den Anspruch an die kantonale Steuerung bekräftigt. Die kantonale<br />
Steuerung erfolgt insbesondere durch Optimierung des Angebots sowie durch innerkantonale<br />
und interkantonale Koordination und Kooperation. Beispielhaft können folgende Tätigkeiten<br />
erwähnt werden: Anhörung der Organisationen der Arbeitswelt, Zuteilung der Lernenden zu den<br />
BFS und Festlegung der Klassengrössen, jährliche Festlegung des Schulgeldes für<br />
ausserkantonale Lernende, Regelung von Inhalt, Organisation, insbesondere Unterrichtsfächer<br />
und Klassengrössen und Lektionenzahl, der Brückenangebote.<br />
Leistungsbereich 4.08: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung<br />
Die Kantone haben nach Bundesrecht für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu sorgen.<br />
Im Kanton St.Gallen legt die Regierung die Beratungskreise der Berufs- Studien- und Laufbahnberatungsstellen<br />
(BSLB) fest. Die Beratungspersonen der BSLB verfügen über hohe Fachkompetenz<br />
und beachten bei deren Anwendung die komplexen Zusammenhänge in Bildungs-,<br />
Wirtschafts- und Gesellschaftsumfeld. Die BSLB unterstützt die Jugendlichen beim Übertritt aus<br />
der Volksschule und trägt dazu bei, dass mit einer adäquaten Wahl möglichst viele Jugendliche<br />
die Ausbildung wählen, welche sie motiviert und welche sie u.a. deshalb erfolgreich abschliessen.<br />
Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden von speziellen Studienberaterinnen und Studienberatern<br />
bei der Suche eines Studiums, welches ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht,<br />
unterstützt. Die BSLB steht sodann Erwachsenen zur Seite, welche von Arbeitslosigkeit<br />
bedroht oder betroffen sind, indem sie diesen bei der Suche nach einem möglichst baldigen Wiedereinstieg<br />
behilflich sind. Ebenso berät die BSLB erwachsene Personen, die sich weiterbilden<br />
wollen und sichert somit der Wirtschaft ihre Fachkräfte und den entsprechenden Kadernachwuchs.<br />
Berufsinformation, Beratung von Personen bis <strong>zum</strong> 25. Altersjahr und Beratung von Personen<br />
ohne anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II sind unentgeltlich. Die Zentralstelle<br />
für Berufsberatung im Amt für Berufsbildung (ABB) führt die sieben kantonalen BSLB und koordiniert<br />
deren Tätigkeit. Sie ist linienvorgesetzte Stelle der dezentralen BSLB und trägt die entsprechende<br />
Verantwortung. Die Zentralstelle stellt eine quantitativ und qualitativ einheitliche Leistungserbringung<br />
der BSLB sicher und bewirkt mit der Koordination der Leistungs- und Qualitätsentwicklung<br />
einen effizienten Ressourceneinsatz. Sie sorgt für die Qualitätsentwicklung und wirkt<br />
in interkantonalen Gremien zur Weiterentwicklung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung<br />
mit.<br />
Leistungsbereich 4.09: Betriebliche Bildung<br />
Die Abteilung Lehraufsicht (LAU) im Amt für Berufsbildung (ABB) beaufsichtigt die Bildung in<br />
beruflicher Praxis. Die LAU ist insbesondere zuständig für die Beratung der Lehrvertragsparteien,<br />
die Koordination zwischen den an der beruflichen Grundbildung beteiligten Personen und Organisationen<br />
oder die Erteilung und den Widerruf von Bildungsbewilligungen. Weiter ist sie u.a. für<br />
die Beschulung der angehenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zuständig. Ebenfalls <strong>zum</strong><br />
Aufgabenkatalog gehören die Mitfinanzierung der überbetrieblichen Kurse sowie die Mitwirkung<br />
in interkantonalen Projektgruppen und Gremien zur Weiterentwicklung der Berufsbildung. Gegenwärtig<br />
sind im Kanton St.Gallen ca. 16'800 Lehrverhältnisse registriert. Die Ausbildungsberaterinnen<br />
und Ausbildungsberater der LAU unterstützen die Betriebe bei Problemen zwischen den<br />
Lehrvertragsparteien im Sinn einer Krisenintervention. Sie verfügen über ausgewiesene Kompe-<br />
139
tenzen im Bereich der Rechtsgrundlagen der beruflichen Grundbildung und arbeiten intensiv mit<br />
den Verbundpartnern der Berufsbildung zusammen. Sie verfügen über die Fähigkeit zur Vermittlung<br />
in Problem- und Konfliktsituationen zwischen unterschiedlichen Partnern. Das Sekretariat<br />
administriert die Bildungsbewilligungen und Lehrverträge unkompliziert, unterstützend und möglichst<br />
tagesaktuell.<br />
Leistungsbereich 4.10: Höhere Berufs- und Weiterbildung<br />
Die Kernkomptetenzen in der Höheren Berufsbildung liegen bei den einzelnen Anbietern. Der<br />
Kanton ist verpflichtet, die Weiterbildung durch Information und Beratung zu fördern. Das Amt für<br />
Berufsbildung (ABB) fördert die Weiterbildung in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen<br />
Institutionen der Weiterbildung und der Wirtschaft und ist für die Führung der Fachstelle Höhere<br />
Berufsbildung und Weiterbildung (HBB) verantwortlich. Diese vernetzt und informiert die Anbieter<br />
der Höheren Berufsbildung und der Weiterbildung und sorgt für die Information von<br />
Weiterbildungsinteressierten. In der HBB leistet der Kanton zudem nach Massgabe der vom<br />
Kantonsrat bewilligten Kredite Beiträge an die vorbereitenden Kurse für die eidg.<br />
Berufsprüfungen (BP) und die eidg. Höhere Fachprüfungen (HFP; jeweils max. 50 Prozent der<br />
Kosten) sowie an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF; max. 90 Prozent der<br />
Kosten). Den staatlichen und den privaten Anbietern sind identische finanzielle Beiträge<br />
auszurichten, da durch staatliche Beiträge nach Bundesrecht keine Marktverzerrungen entstehen<br />
dürfen. Im Gegenzug haben die Anbieter der HBB auch die Qualität der Angebote und<br />
Kosteneffizienz der finanzierten Angebote zu gewährleisten. Dies erfolgt durch ein Controlling auf<br />
Basis von Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Anbietern. Die pauschale Abgeltung des<br />
Bundes an die Kantone enthält einen Anteil an die vorbereitenden Kurse für die eidg. BP und die<br />
eidg. HFP sowie an die Bildungsgänge der HF, die jedoch nicht gesondert ausgewiesen ist.<br />
Leistungsbereich 4.11: Sport- und Bewegungsförderung<br />
Das Amt für Sport (ASP) setzt sich mit den folgenden Leistungen für die lebenslängliche Sportund<br />
Bewegungsförderung der Bevölkerung ein:<br />
Das ASP setzt das nationale Sportförderprogramm Jugend und Sport (J+S) mit Aus- und<br />
Wei-terbildungskursen für J+S-Leiterpersonen in den Bereichen J+S-Kinder- und -<br />
Jugendsport um. Damit verbunden ist die Administration der J+S-Angebote von Schulen und<br />
Vereinen aus dem Kanton St.Gallen und die Durchführung von J+S-Jugendlagern.<br />
Im Bereich des Schulsports führt das ASP Fortbildungskurse für Lehrpersonen durch, organisiert<br />
Kantonale Schulsporttage, administriert die Schulsportprüfungen und fördert den freiwilligen<br />
Schulsport. Das ASP stellt mit dem Amt für Volksschule zusammen die<br />
Qualitätssicherung im Schulsport sicher.<br />
Im Erwachsenensport organisiert das ASP Aus- und Weiterbildungskurse und stellt eine<br />
Koordi-nations- und Anlaufstelle zur Verfügung.<br />
Für die Nachwuchsförderung verfügt das ASP mit einem Kantonalen Nachwuchsbeauftragten<br />
über eine wichtige Drehscheibe für Swiss Olympic, Sportverbände, Schulträger, Ämter,<br />
Athletin-nen und Athleten sowie deren Eltern.<br />
Das ASP führt die Arge Alp-Sport Koordinationsstelle mit der jährlichen Durchführung einer<br />
Arge Alp Sportveranstaltung im Kanton und der Unterstützung der Delegationen an<br />
Sportveranstaltungen in anderen Arge Alp «Mitgliedsländern».<br />
Das ASP pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Departementen und Fachstellen<br />
im Rahmen der Bewegungs- und Gesundheitsförderung (strukturelle Bewegungsförderung,<br />
betriebliches Gesundheitsmanagement, Vorsorgeprogramme etc.).<br />
Über eine Leistungsvereinbarung hat das Bildungsdepartement die Interessengemeinschaft<br />
St.Galler Sportverbände (IG) mit der Verwaltung des Sport-Toto-Fonds (Swisslos-Sportfonds)<br />
beauftragt.<br />
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Leistungsbereich 4.12: Universität St.Gallen<br />
Die Universität St.Gallen (HSG) ist eine der führenden Wirtschaftsuniversitäten Europas, anerkannt<br />
für ihre Lehre auf allen Stufen lebenslangen Lernens und für ihre Forschung in ausgewählten<br />
Gebieten grosser gesellschaftlicher Relevanz. Die integrative Sicht von Wirtschafts-, Rechts-,<br />
Sozial- und Kulturwissenschaften prägt dabei ihr Profil. Im Besonderen setzt sie sich auf der<br />
Grundlage der geschichtlichen Entwicklung mit gegenwärtigen und zukünftigen Problemen von<br />
Wirtschaft, Gesellschaft, Staat, Umwelt und internationaler Zusammenarbeit auseinander. Sie<br />
fördert das Verantwortungsbewusstsein der Universitätsangehörigen gegenüber Mensch und<br />
Umwelt und bereitet den Studenten darauf vor, in Wirtschaft, Öffentlichkeit, Schule und Forschung<br />
nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen sowie nach ethischen Grundsätzen<br />
zu handeln. Die HSG wird für das universitäre Umfeld geschätzt, in dem sich Menschen ihren<br />
Fähigkeiten entsprechend zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten entwickeln. Sie erfüllt<br />
Aufgaben der Weiterbildung, führt öffentliche kulturelle und wissenschaftliche Veranstaltungen<br />
durch und arbeitet mit anderen Universitäten und Hochschulen zusammen. In der grundständigen<br />
Lehre bildet die HSG zur Zeit rund 7'300 Studierende aus. Im Weiterbildungsbereich werden der<br />
Öffentlichkeit zahlreiche Leistungen angeboten, welche zu einem Gesamtumsatz von über 40<br />
Mio. Franken führen. Der Leistungsbereich Forschung orientiert sich traditionell stark an den<br />
Massstäben der Praxis. In Zukunft ist zusätzlich der Grundlagenforschung stärkere Beachtung zu<br />
schenken. Gegenwärtig werden jährlich etwa 1'200 Forschungspublikationen und 430 referierte<br />
Fachpublikationen veröffentlicht.<br />
Leistungsbereich 4.13: Pädagogische Hochschule St.Gallen<br />
Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) bietet auf der Wissenschaft basierende praxisorientierte<br />
Studien mit fachlichem, methodisch-didaktischem und pädagogischem Inhalt für die<br />
Ausbildung von Lehrpersonen der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Realschule und Sekundarschule<br />
[Sekundarstufe I]) und der Lehrpersonen der Berufsbildung (Sekundarstufe II) an.<br />
Die Lehrpersonen der Volksschule werden für ein möglichst breites Einsatzgebiet ausgebildet,<br />
mit Ausnahme der Sekundarstufe I sogar als Allrounder. Die PHSG begleitet die Lehrkräfte während<br />
der Berufseinführungsphase an der öffentlichen Volksschule. Sie betreibt in Zusammenarbeit<br />
mit anderen Hochschulen anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Sie erbringt<br />
Dienstleistungen und bietet Weiterbildungen an. Sie erbringt mit ihren fünf Regionalen Didaktischen<br />
Zentren (RDZ) berufspraktische Aus- und Weiterbildungen in den Schulregionen des Kantons.<br />
Die PHSG bildet in bewährten und anerkannten Studiengängen engagierte und motivierte<br />
Nachwuchskräfte für die Volksschule aus. Mit einem breiten, bedarfsgerechten Weiterbildungsangebot<br />
unterstützt die PHSG den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit bzw. die berufliche Entwicklung<br />
amtierender Lehrpersonen. Letzteres ist auch geeignet, das derzeit kritisch diskutierte Berufsbild<br />
der Volkschullehrperson zu verbessern.<br />
Leistungsbereich 4.14: Fachhochschulen<br />
Die Fachhochschulen sind Ausbildungsorte für hochqualifizierte Fachkräfte. Sie bieten praxisorientierte<br />
Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Soziale Arbeit,<br />
Gesundheit, Schulischer Heilpädagogik, Psychomotoriktherapie, Logopädie sowie Weiterbildungsstudiengänge<br />
und -veranstaltungen an. Sie sichern damit den von der Wirtschaft dringend<br />
geforderten Fachkräftenachwuchs in der Ostschweiz und darüber hinaus. Gerade den Fachhochschulen<br />
im Kanton St.Gallen kommt hier eine bedeutende Aufgabe zu. Die Fachhochschulen<br />
tragen mit anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen zur Innovationsfähigkeit<br />
sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der St.Galler Volkswirtschaft bei<br />
und leisten massgebliche Beiträge an nationale und internationale Kompetenznetzwerke. Der<br />
Kanton St.Gallen ist an folgenden Fachhochschulen mitbeteiligt:<br />
FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften;<br />
HSR Hochschule für Technik Rapperswil;<br />
NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs;<br />
HfH Hochschule für Heilpädagogik Zürich.<br />
141
Diese Fachhochschulen verfügen über rechtliche Selbständigkeit auf der Basis von zwischenstaatlichen<br />
Vereinbarungen sowie über eigenständige Führungsstrukturen mit jeweils eigenen<br />
Hochschulräten und Rektoraten. Die auf St.Galler Boden liegenden Fachhochschulen, die FHS<br />
St.Gallen, die HSR Rapperswil und die NTB Buchs bilden gemeinsam mit der Hochschule für<br />
Technik Chur den Verbund der Fachhochschule Ostschweiz (FHO).<br />
Leistungsbereich 4.15: Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen<br />
Durch die Mitgliedschaft bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) und der Interkantonalen<br />
Fachhochschulvereinbarung (FHV) wird die Freizügigkeit für Studierende innerhalb der<br />
ganzen Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (gleichberechtigter Zugang zu allen Universitäten<br />
und Fachhochschulen) auch für die Studierenden aus dem Kanton St.Gallen ermöglicht.<br />
Dadurch wird der interkantonale Lastenausgleich im Hochschulbereich gefördert und das schweizerische<br />
Hochschulangebot optimiert. Die sehr aufwändige Prüfung der Beitragsberechtigung<br />
sowie der Ausgaben-Abrechnungen gemäss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV)<br />
und der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) erfolgt als wesentlicher Aufgabenbereich<br />
im Amt für Hochschulen. Das Ausgabenvolumen hat mittlerweile mit über 70 Mio. Franken<br />
eine beachtliche Höhe erreicht. Den Ausgaben aus IUV und FHV stehen aber auch entsprechende<br />
Einnahmen gegenüber. Die IUV-Einnahmen werden im Staatshaushalt verbucht, die FHV-<br />
Einnahmen direkt bei der Pädagogischen Hochschule St.Gallen und bei den Fachhochschulen.<br />
Leistungsbereich 5.01: Finanzmanagement<br />
Das Generalsekretariat des Finanzdepartementes, das Amt für Finanzdienstleistungen sowie das<br />
Risk Management unterstützen die Departemente, die selbständigen Anstalten, den Vorsteher<br />
des Finanzdepartementes, die Regierung, die Finanzkommission und den Kantonsrat bei der<br />
Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben im finanziellen Bereich. Gemeinsam ist ihnen das<br />
Ziel einer transparenten Darstellung der finanziellen Auswirkungen des staatlichen Handelns.<br />
Handlungsleitend sind dabei die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und den<br />
übergeordneten finanzpolitischen Grundsätzen, die Beachtung der wesentlichen finanzwissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse sowie die betriebswirtschaftliche Effizienz. Die finanzielle Planung, die<br />
Rechnungsführung, das Controlling und die Finanzaufsicht werden so organisiert, dass die notwendigen<br />
Entscheidungen auf einer klaren und transparenten Grundlage beruhen und eine bedarfsgerechte<br />
Dokumentation entsteht. Konkret werden folgende Aufgaben übernommen:<br />
Betrieb des staatlichen Rechnungswesens<br />
Verwaltung des staatlichen Finanzvermögens, der Verbindlichkeiten und der im Auftragsverhältnis<br />
geführten Spezialvermögen<br />
Prüfung von Regierungsgeschäften und Kantonsratsvorlagen aus finanzwirtschaftlicher und<br />
finanzpolitischer Sicht; Vorprüfungen im Rahmen von Arbeitsgruppen und Projekten<br />
Finanzielle Planung (kurz und mittelfristig) und Rechnungsabschluss<br />
Bearbeitung von Vorlagen im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes<br />
Support der Departementsleitung<br />
Kompetenzzentrum Risikomanagement (der GVA zugeordnet)<br />
Rechtsdienst, Zentrale Dienste sowie Sekretariat für das Finanzdepartement<br />
Leistungsbereich 5.02: Steuererhebung<br />
Folgende Leistungen werden im Leistungsbereich Steuererhebung erfüllt:<br />
<br />
<br />
<br />
Steuerregister<br />
Steuerveranlagung<br />
Steuerbezug<br />
Die Steuererhebung erfolgt bei den folgenden Steuerarten:<br />
Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen (NP)<br />
Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen (JP)<br />
Direkte Bundessteuer (NP, JP)<br />
Grundstückgewinnsteuern (GGSt)<br />
142
Erbschafts- und Schenkungssteuern (E+S)<br />
Quellensteuern (Quest)<br />
Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Steuerarten werden zudem folgende Steuern / Abgaben<br />
behandelt:<br />
Verrechnungssteuern (VSt)<br />
Pauschale Steueranrechnung<br />
Repartitionen (Ausscheidungsanteile direkte Bundessteuer)<br />
Nach- und Strafsteuern<br />
Bussen durch Verletzung von Verfahrenspflichten bei verschiedenen Steuerarten (Bussen)<br />
Leistungsbereich 5.03: Vermögensverwaltung<br />
Der Leistungsbereich Vermögensverwaltung ist für die Verwaltung des Vermögens der<br />
Gebäudeversicherungsanstalt und der Pensionskasse des Kantons St. Gallen zuständig.<br />
Daneben werden auch Gelder der Universität verwaltet und einzelne öffentlich-rechtliche<br />
Anstalten (SVA, Gemeinde Rapperswil-Jona) in Vermögensverwaltungsfragen beraten.<br />
Leistungsbereich 5.04/5.05/5.06: Dienst für Informatikplanung<br />
Der Dienst für Informatikplanung (DIP) ist dem Vorsteher des Finanzdepartementes unterstellt<br />
und da-mit in das Finanzdepartement eingegliedert. Er dient der Regierung und der Generalsekretärekonferenz<br />
als Fachorgan für Informatik und als Stabsstelle in Informatikbelangen. Der<br />
DIP ist die Strategie-, Planungs- und Steuerungsstelle für die Informatik des Kantons St.Gallen.<br />
Alle zentralen Disziplinen der modernen IT laufen in dieser Organisationseinheit zusammen. Der<br />
DIP übernimmt eine Querschnittfunktion im Sinn einer (Informatik-) Dienstleistung für die Departemente,<br />
die Staatskanzlei und die Gerichte.<br />
Gemäss Departementsstrategie (FD) werden die Leistungen des DIP wie nachstehend zusammengefasst:<br />
Management Support Informatik (Beratung, Strategie, Architektur, Vertretung in Gremien)<br />
Projekt-Management Informatik (Projektmanagement, Controlling, Trends & Innovationen, Lieferantenmanagement)<br />
Kompetenz-Zentren Informatik (SBI, ECM/Web, INTSG)<br />
Leistungsbereich 5.07: Personalmanagement<br />
Das Personalamt sorgt für eine einheitliche Umsetzung der Personalpolitik der Regierung und<br />
eine einheitliche Anwendung des Personalrechts. Es ist Kompetenz- und Dienstleistungszentrum<br />
für personelle Aufgaben wie Rekrutierung, Mitarbeiterbetreuung, Mitarbeiterförderung, Führungsund<br />
Organisationsunterstützung der Linienstellen sowie für personalrechtliche Fragestellungen.<br />
Es betreibt das verwaltungsinterne Case Management, vollzieht das Sozialversicherungsrecht,<br />
besorgt die Lohnverwaltung und Lohnauszahlung und betreibt die zentralen Informatiksysteme<br />
für das Personalwesen. Der Leistungsbereich Pesonalmanagement umfasst folgende<br />
Leistungselemente:<br />
HR-Beratung<br />
Kompetenzzentrum Personalrecht<br />
Case Management inkl. Sozialkredit und BGM<br />
Strategie und Projekte<br />
Unterstützung ausserfamiliäre Kinderbetreuung<br />
Befristete Überbrückungsstellen für Lehrabgänger/-innen / Kredit für<br />
Praktikantinnen/Praktikanten<br />
Leistungsbereich 5.08: Personal- und Organisationsentwicklung<br />
Der Leistungsbereich Personal- und Organisationsentwicklung gliedert sich in folgende<br />
Leistungselemente:<br />
Kursprogramm<br />
Kursleitung durch POE Mitarbeitende<br />
143
Beratung von Führungskräften oder Finanzierung externer Beratung<br />
Konzeption und Moderation dienststelleninterner Veranstaltungen und/oder Finanzierung<br />
derselben<br />
Angebote zur Förderung der beruflichen Entwicklung der Mitarbeitenden<br />
Kantonsbeiträge an Weiterbildungen<br />
Finanzierung von externen Fortbildungen<br />
Ziele Personalpolitik und Indikatorenmessung<br />
Innovationspreis<br />
Koordination der Berufsbildung in der Staatsverwaltung<br />
Leistungsbereich 5.09: Personaladministration<br />
Der Leistungsbereich Personaladministration umfasst folgende Leistungselemente:<br />
Personelle Rechnungsführung (Abteilungsleitung)<br />
Sozialzulagen (der administrative Aufwand wird der kantonalen Familienausgleichskasse<br />
verrechnet)<br />
EO (Militär, Mutterschaft)<br />
Unfalladministration (die Kosten für die Fallbewirtschatung werden aus den Unfallfonds<br />
finanziert)<br />
Rechnungsführung (Finanzdepartement ohne Steueramt)<br />
Lehrlingsausbildung<br />
Superuser Arbeitszeiterfassung<br />
Inserate<br />
Krankenlohn / Verrechnung mit IV<br />
Personalakten<br />
Kompetenzzentrum SAP HR (Lohn- und Rentenabrechnung für Kanton und Anstalten)<br />
Support Zeiterfassung (projekto / presento / mobilo)<br />
Leistungsbereich 5.11: Finanzierung<br />
In diesem Bereich kann eigentlich nicht von "Leistungen" gesprochen werden. Der Bereich Finanzierung<br />
ist aber trotzdem im Rahmen der Strategie abzubilden. Im Vordergrund stehen beim<br />
Bereich Finanzierung die beiden Bereiche "Steuererträge" und "Bundesfinanzausgleich", wobei<br />
letzter durch den Kanton nur bedingt beeinflussbar ist und sich die Wirkungen zudem erst mit<br />
einer grossen Verzögerung zeigen. Die Finanzierung der staatlichen Leistungen durch Steuern<br />
orientiert sich an den Prinzipien der Allgemeinheit, Gleichmässigkeit, Verhältnismässigkeit und<br />
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Kanton St.Gallen soll handlungsfähig sein. Das bedeutet,<br />
dass die eigenen Aufwendungen aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden können.<br />
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind im Vergleich zu anderen Standorten nur teilweise<br />
konkurrenzfähig und wachstumsfördernd. Der Kanton soll im Steuerwettbewerb bestehen,<br />
aber den Steuerwettbewerb nicht selbst forcieren.<br />
Leistungsbereich 5.12: Finanzaufsicht (Finanzkontrolle)<br />
Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons. Sie unterstützt<br />
den Kantonsrat, die Regierung und die Departemente bei deren Aufsichtspflichten. Zum<br />
Aufsichtsbereich gehören der Kantonsrat, die Staatsverwaltung, die Gerichte und die<br />
selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Inhalt der Finanzaufsicht ist die Prüfung der<br />
Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Neben stichprobenweisen<br />
Einzelfallprüfungen nehmen Prüfungen von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen,<br />
von Informatiksystemen und -umgebungen sowie von Projekten breiten Raum ein. Die<br />
Finanzkontrolle ist in Fragen der Organisation des Rechnungswesens und der Ausgestaltung der<br />
internen Kontrollen beratend tätig. Sie ist zudem Mehrwertsteuer-Kompetenzzentrum für den<br />
Kanton. Die Finanzkontrolle übernimmt Revisionsstellenmandate bei weiteren Organisationen mit<br />
personellen und finanziellen Verflechtungen mit dem Kanton. Zudem ist die Geschäftsstelle der<br />
144
Finanzkommission des Kantonsrates bei der Finanzkontrolle angesiedelt. Die Finanzkontrolle<br />
führt in ihrer Mandatsdatenbank rund 300 zu prüfende Einheiten.<br />
Leistungsbereich 5.99: Finanzdepartement residual<br />
Die Kostenpositionen umfassen den Allgemeinen Personalaufwand (Rechnungsabschnitt 5600).<br />
Leistungsbereich 6.01: Wohnbauförderung<br />
Die Wohnbauförderung stellt die Förderung von Wohnbau und Eigentum, Wohnbautätigkeiten<br />
sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet gemäss den entsprechenden<br />
eidgenössischen und kantonalen Gesetzen sicher.<br />
Wohnbau- und Eigentumsförderung: Die Wohnbauförderung koordiniert<br />
Subventionszahlungen von Bund, Gemeinden und Kanton an Berechtigte. Parallel dazu wird<br />
durch das Einholen von Steuerdaten und Bestätigungen spezieller Einkommens-<br />
/Lebensverhältnisse (Renten- und Immatrikulationsnachweise) der Anspruch regelmässig<br />
überprüft.<br />
Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten: Die Wohnbauförderung überprüft<br />
regelmäss den Anspruch auf die ausbezahlten Subventionsgelder, und zwar vor allem bei<br />
Handänderungen, Landverkäufen und –abtretungen. Im Rückzahlungsfall werden<br />
realisierbare Modalitäten, mitunter in Zusammenarbeit mit involvierten Finanzinstituten,<br />
erarbeitet. Die Verteilung der rückfliessenden Mittel an Bund, Gemeinden und Kanton obliegt<br />
der Wohnbauförderung genauso wie die Veranlassung entsprechender Mutationen im<br />
Grundbuch.<br />
Förderung der Wohnbautätigkeit (Milderung der Wohnungsnot): Die aktuell verbliebene<br />
Aufgabe beschränkt sich auf die Abwicklung von Rückzahlungen nach Handänderungen (inkl.<br />
Grundbuchmodalitäten) analog dem Bereich "Verbesserung der Wohnverhältnisse in<br />
Berggebieten". Die Abteilung Wohnbauförderung unterstützt ebenfalls vorzeitige<br />
Rückzahlungen und die damit verbundene Löschung des Grundbuchvermerks durch<br />
entsprechende Informationsschreiben.<br />
Gegen Bearbeitungsgebühr regelt die Wohnbauförderung des Kantons St.Gallen auch die<br />
Geschäfte der Kantone Thurgau sowie Appenzell Innerrhoden.<br />
Leistungsbereich 6.02: Rechtsmittel bearbeiten<br />
Der Leistungsbereich "Rechtsmittel bearbeiten" umfasst die verwaltungsinterne Rechtspflege bei<br />
Streitigkeiten in den Bereichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Dabei werden neben Rekursen<br />
gegen Entscheide von Gemeindebehörden und gegen Verfügungen des Amtes für<br />
Raumentwicklung und Geoinformation und des Amtes für Umwelt und Energie auch<br />
Rechtsverweigerungsbeschwerden und aufsichtsrechtliche Anzeigen nach dem Gemeindegesetz<br />
(sGS 151.2) behandelt. Zur Rechtsmittelbearbeitung gehören zudem - neben der<br />
Verfahrensinstruktion und der Ausarbeitung von Entscheidentwürfen zuhanden des<br />
Departementsvorstehers - die Mitwirkung bei der Suche nach Vergleichslösungen unter den<br />
Verfahrensbeteiligten und präventive Massnahmen zur Vermeidung von Rechtsmittelverfahren.<br />
Zu diesen gehören die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden "Juristischen Mitteilungen<br />
des Baudepartementes" (JuMi) – einer Fachzeitschrift für Gemeindebehörden, Baufachleute und<br />
Bauwillige - sowie die Beratung von Gemeinden in Rechtsfragen und der Betrieb des<br />
"Kompetenzzentrums öffentliches Beschaffungswesen". Weiter sind im Leistungsbereich<br />
"Rechtsmittel bearbeiten" verschiedene Querschnittsaufgaben enthalten, so etwa der<br />
Rechtssupport an das kanonale Hochbauamt - das über keine eigenen Juristen verfügt - und an<br />
das Generalsekretariat (Gesetzgebung), EDV-Dienstleistungen im Zusammenhang mit INGE und<br />
der Rechtsdatenbank, die Bearbeitung parlamentarischer Vorstösse, die Beratung von<br />
Gemeindebehörden und die Protokollierung von Kommissionssitzungen.<br />
145
Leistungsbereich 6.03: Raumrelevante Lösungen bearbeiten<br />
Unser nutzbares Land ist knapp. Es gilt, den verfügbaren Boden optimal zu nutzen, in dem alle<br />
raumrelevanten Lösungen zielgerichtet aufeinander abgestimmt werden. Dabei bilden<br />
umfassende Rauminformationen die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Raumentwicklung. Zu<br />
finden ist ein Ausgleich zwischen den vielfältigen und sich ständig ändernden Ansprüchen der<br />
Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Lebensraum. Wir achten darauf, dass eine vernünftige<br />
räumliche Ordnung entsteht und sich kommende Generationen in einem lebenswerten Kanton<br />
aufhalten dürfen. Mit dem kantonalen Richtplan legt die Regierung die Ziele der angestrebten<br />
räumlichen Entwicklung und die dazu notwendigen Massnahmen fest. Die raumplanerischen<br />
Erlasse haben die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedelung und die<br />
bauliche Entwicklung auf Gemeindeebene sicherzustellen. Gemeindeübergreifende, die<br />
Regionen betreffende Planungen sowie Bundesverfahren werden durch den Kanton geleitet und<br />
koordiniert. Bei der Beurteilung von landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen<br />
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen wird Bundesrecht vollzogen und dem Grundsatz der<br />
Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nachgelebt.<br />
Leistungsbereich 6.04: Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />
Vermessungswesen garantieren<br />
Umfassende Rauminformationen bilden die Grundlage für eine zukunftsgerichtete<br />
Raumentwicklung. Geoinformationen beschreiben mittels Geodaten die Objekte in unserem<br />
Lebensraum, ihren Zustand und ihr Zusammenwirken sowie ihre Veränderungen und die<br />
Auswirkungen dieser Veränderungen. Wir beschaffen diese Informationen, koordinieren alle<br />
Geodatenprojekte des Kantons und stellen die Originaldaten der kantonalen Verwaltung und<br />
externen Stellen zur Verfügung. Als "Amtliche Vermessung" (AV) werden sowohl die staatliche<br />
Organisation als auch deren Produkt bezeichnet. Sie sichert zusammen mit dem Grundbuch den<br />
Boden betreffende Rechte und Pflichten. Die Aufgabe wird von der öffentlichen Hand zusammen<br />
mit Privaten wahrgenommen. Die zunehmende Bedeutung der georeferenzierten lnformationen<br />
(Geodaten) für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung erfordert den im schweizweiten Vergleich<br />
sehr guten Stand der amtlichen Vermessung langfristig zu erhalten und wo nötig weiter zu<br />
verbessern. Basierend auf den Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der vierjährigen<br />
Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton werden jährliche Leistungsvereinbarungen<br />
abgeschlossen. Damit garantieren wir die AV qualitativ als auch inhaltlich.<br />
Leistungsbereich 6.05: Planung und Realisierung von Bauten<br />
Steuerung und Bewirtschaftung des kantonalen Immobilienportfolios (Verwaltungs- und<br />
Finanzvermögen, Mietliegenschaften): Das Hochbauamt bewirtschaftet alle Stammdaten des<br />
Immobilienportfolios, erarbeitet Immobilien- und Objektstrategien, verantwortet das<br />
Immobiliencontrolling und Reporting, entwickelt die Immobilienstandards, verfasst den<br />
Immobilienbericht und bereitet die steuerungsrelevanten Informationen <strong>zum</strong> Immobilienportfolio<br />
auf. Das Hochbauamt erstellt in der Teilleistung "Bedarfs-, Unterhalts- und Investitionsplanung"<br />
die langfristige Planung der strategischen Flächenentwicklung, der Werterhaltung der Immobilien<br />
und des Investitionsbedarfs, damit zeitgerecht erforderliche Entscheide gefällt werden können.<br />
Als Bauherrenvertreter verantwortet das Hochbauamt in den Teilleistungen "Neubau und<br />
Erhaltung kantonaler Hochbauten" und "Neubau und Erhaltung kantonaler Hochbauten Dritter<br />
(Konkordate)" die planerische Vorbereitung, die Beschaffung der Dienstleistungen, die<br />
planerische und bauliche Realisierung der kantonalen Hochbauten und erbringt im Auftrag der<br />
Regierung dieselben Leistungen für Konkordate, bei denen der Kanton St.Gallen massgeblich<br />
beteiligt ist. In den Teilleistungen "Gutachten für BD-Dienststellen" und "Beratung kantonaler<br />
Ämter, Institutionen und Gemeinden" leistet das Hochbauamt den fachlichen Support in der<br />
Beurteilung von Sondernutzungsplänen und der Prüfung von Kosten und Standards von<br />
Beitragsprojekten des Kantons.<br />
146
Leistungsbereich 6.06: Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung<br />
Der Leistungsbereich beinhaltet sieben Teilleistungen, die das Hochbauamt als Betreiber der<br />
Liegenschaften Zentralverwaltung mit Aussenstellen erbringt: "Betrieb / Instandhaltung /<br />
Kleinprojekte", "Wartung der technischen Anlagen und Gebäude / Entsorgung, Helpdesk",<br />
"Schlüsselverwaltung Gebäude Zentralverwaltung", "Reinigung Gebäude und Umgebung",<br />
"Mobiliar- und Umzugsdienst", "Empfangsdienst Baudepartement" und "Postdienst BD". Weitere<br />
vier Teilleistungen erbringt das Hochbauamt für die Zentralverwaltung und als Fachsupport<br />
dezentral betriebener kantonaler Liegenschaften. Der Support anderer Dienstellen bei "Miete und<br />
Pacht" stellt den mietrecht- und marktkonformen Vertragsabschluss sicher. Bei der Teilleistung<br />
"Fachplanung Gebäudetechnik" unterstützen die Fachspezialisten die Bauherrenvertretung in<br />
Investitions- und Kleinprojekten. Das Hochbauamt ist zudem für die "CAD-Planaufbereitung und<br />
–verarbeitung der kantonalen Hochbauten" der Bestandes- und Neubauten zuständig und stellt<br />
die Aktualität der Planunterlagen über den gesamten Lebenszyklus sicher. Die im Aufbau<br />
befindliche Teilleistung "Betriebsoptimierung Energie" stellt die Umsetzung von Teilaufträgen aus<br />
dem kantonalen Energiekonzept sicher und übernimmt als zentrale Fachstelle die Optimierung<br />
der technischen Anlagen in den kantonalen Gebäuden, um die Verbrauchs- und Wartungskosten<br />
zu senken.<br />
Leistungsbereich 6.08: Kantonsstrassen bauen, betreiben und unterhalten<br />
Im Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sind die zu erbringenden Leistungen und Aufgaben<br />
wie auch die Finanzierung von Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen festgelegt. Für Neuanlagen<br />
erlässt der Kantonsrat im Rhythmus von 5 Jahren Strassenbauprogramme, in denen die<br />
Finanzierung und namentlich die Projektierungs- und Bauvorhaben aufgeführt sind. Massgebende<br />
Faktoren für die Prioritätensetzung sind dabei die Verkehrssicherheit, der Konflikt Siedlung<br />
und Verkehr sowie Kapazitätsanpassungen. Der Unterhalt an Kantonsstrassen stellt den täglichen<br />
Betrieb der Infrastruktur sicher. Sanierungen, Reparaturen, Grünpflege, Reinigung, Unfallund<br />
Winterdienst sowie die Instandhaltung sämtlicher Kunstbauten sind die primären Aufgaben.<br />
Zweckmässige, gut ausgebaute Strassenanlagen sind unabdingbare Voraussetzungen, um die<br />
Mobilitätsbedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft zu befriedigen. Die Strasseninfrastruktur<br />
hat auch die Bedürfnisse des Langsamverkehrs (Fussgänger und Radfahrer) und des strassengebundenen<br />
öffentlichen Verkehrs zu erfüllen. Das Kantonsstrassenwesen nimmt auch eine Vorbildfunktion<br />
für die Gemeinden wahr, indem neue technische Änderungen geprüft und mittels<br />
Versuchen getestet werden (z.B. lärmarme Beläge).<br />
Leistungsbereich 6.09: Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen (Gebietseinheit VI)<br />
Der Bund überträgt mit der Leistungsvereinbarung vom 28. Dezember 2007 (nachverhandelt für<br />
2010) den betrieblichen Unterhalt und den projektfreien baulichen Unterhalt an den in der<br />
Gebietseinheit VI liegenden Nationalstrassen und ihren Bestandteilen sowie den Objekten nach<br />
dem Unterhalts- und Betriebsperimeter auf den Kanton St.Gallen als Betreiber und vergütet<br />
diesen dafür. Art und Umfang der Leistungen werden durch den Bund definiert. Der betriebliche<br />
Unterhalt auf den Nationalstrassen beinhaltet Leistungen gemäss Aufträgen des Bundesamtes<br />
für Strassen (ASTRA), insbesondere Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, elektronischer Dienst,<br />
technischer und andere Dienste. Der projektfreie bauliche Unterhalt umfasst die vier<br />
Fachbereiche: Fahrbahn/Oberbau, Kunstbauten, bergmännische Tunnel und elektronische<br />
Ausrüstung und wird jeweils separat vergeben. Die im Baudepartement im Tiefbauamt<br />
angesiedelte Abteilung „Gebietseinheit VI“ wird vollständig durch den Bund finanziert. In den<br />
vergangenen Betriebsjahren konnten Rückstellungen zugunsten des kantonalen Strassenfonds<br />
getätigt werden.<br />
Leistungsbereich 6.10: Gewässer bauen und unterhalten<br />
Die Abteilung Gewässer ist verantwortlich für Hochwasserschutz, Instandhaltung und Pflege<br />
der kantonalen Gewässer. Dazu gehören auch der Alpenrhein und Linthkanal. An den Gemeinde-<br />
und Übrigen Gewässern (inkl. Boden-, Walen- und Zürichsee) hat sie die Oberaufsicht.<br />
Dazu gehören die fachliche Beratung der Gemeinden sowie die Projektbegleitung. In<br />
diesem Zusammenhang werden die Finanzbeiträge des Bundes beantragt und verwaltet. Die<br />
147
Abteilung ist zudem Bewilligungsbehörde für alle Arbeiten im unmittelbaren Bereich von Gewässern.<br />
Mit dem kantonalen Wasserbaugesetz von 2010 sowie dem geänderten Gewässerschutzgesetz<br />
des Bundes (seit 2011) ist sie neu verpflichtet, Gewässerrenaturierungen zu<br />
initiieren. Zusätzlich obliegt der Abteilung die Aufsicht über die Talsperren sowie die Erstellung<br />
und Nachführung der Karte für gravitative Naturgefahren. Der kantonale Wasserbau<br />
finanziert gemäss dem Rheinperimeter den Grossteil des Unterhalts, der Pflege, des Hochwasserschutzes<br />
und der technischen Einsatzleitung von Hochwasserereignissen am Alpenrhein.<br />
Der verbleibende Anteil wird durch die Gemeinden entlang des Rheines übernommen.<br />
Dieser Aufgabenbereich ist an die öffentlich rechtliche Anstalt Rheinunternehmen<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert.<br />
Leistungsbereich 6.11: Steinbruch betreiben (Starkenbach)<br />
Der Steinbruch Starkenbach ist ein Rohstoffgewinnungsbetrieb. Die Aufgabenbereiche sind<br />
bohren, sprengen, transportieren, aufbereiten, veredeln und ausliefern an die Kunden.<br />
Das hauptsächliche Marktgebiet erstreckt sich von Gams über das Toggenburg bis nach Wil. Die<br />
qualitativ hochwertigen Vorlegesteine für den Wasserbau und für Mauern aus Alpenkalk werden<br />
in die ganze Schweiz verkauft. Durch die zusätzliche Zertifizierung und Konformitätserklärung<br />
wird die Rohstoffversorgung mit geprüften Materialien im Marktgebiet sichergestellt. Der<br />
derzeitige Rohmaterialvorrat bei jährlich 100 Kilotonnen (kt) reicht auf 25 Jahre.<br />
Bei einer weiteren Abbaugenehmigung kann der Steinbruch Starkenbach durch Abbau von 200kt<br />
Hartgestein pro Jahr, noch rund 90 Jahre den Markt mit Rohmaterial beliefern und ansprechende<br />
Gewinne erzielen. Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dazu wurden im Jahr 2008 durch die<br />
externe Firma PricewaterhouseCoopers erarbeitet und im Jahr 2012 aktualisiert.<br />
Leistungsbereich 6.12: Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung gewährleisten<br />
Die natürlichen Ressourcen Luft, Wasser, Boden und Rohstoffe sind Lebensgrundlage für Gesellschaft<br />
und Wirtschaft. Dementsprechend gehört deren Schutz zu den zentralen Aufgaben und<br />
Zielen des Staates (vgl. Art. 73, 74 und 76 der Bundesverfassung sowie Art. 16 und 21 der Kantonsverfassung).<br />
Die natürlichen Ressourcen werden durch Überwachung und Kontrolle sowie<br />
durch Ausgleich von Schutz- und Nutzungsinteressen effizient genutzt und nachhaltig geschützt.<br />
Dem Gemeinwesen bleiben dadurch langfristig erhebliche Kosten erspart. Eine intakte Umwelt<br />
trägt wesentlich zur Lebensqualität und Gesundheit sowie <strong>zum</strong> Image und zur Standortattraktivität<br />
des Kantons bei. Die vom AFU zu vollziehende eidgenössische Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />
umfasst neben den entsprechenden Gesetzen rund 30 Verordnungen aus<br />
verschiedenen Bereichen (Bodenschutz, Gewässerschutz, Abwasserentsorgung, Luftreinhaltung,<br />
Störfallvorsorge, Stoffe und Chemikalien, Lärm, Erschütterungen, nichtionisierende Strahlung<br />
[Mobilfunk], Abfälle, Altlasten, Biosicherheit). Bauwillige Investoren und Betreiber von Bauten und<br />
Anlagen werden durch Beratung und Information mit Blick auf ein rasches und reibungsloses<br />
Durchlaufen der Verfahren und der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen gezielt unterstützt.<br />
Praktische und über das Internet zugängliche Hilfsmittel wie Kartenwerke, Datensätze und Merkblätter<br />
erleichtern den Kunden und Behörden die Arbeit, minimieren ihren Aufwand, beschleunigen<br />
die Verfahren und erlauben einen effizienten Vollzug und eine zielgerichtete Prioritätensetzung.<br />
Die Anliegen von jährlich mehreren tausend Gesuchstellern werden rasch und rechtsgleich<br />
bearbeitet. Zeitgerechte Sanierungen von Betrieben und Anlagen beseitigen schädliche Einwirkungen<br />
und Belästigungen auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft.<br />
Leistungsbereich 6.13: Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern<br />
Mit seiner Energiestrategie sorgt der Kanton für eine effiziente Energienutzung und eine sichere,<br />
bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung. Er leistet damit seinen Beitrag zur Erreichung<br />
der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes und verringert seine wirtschaftliche<br />
Abhängigkeit von ausländischen Energielieferungen. Die von der Politik geforderte Steigerung<br />
der Energieeffizienz und die erhöhte Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme soll mit<br />
einem Instrumentenmix aus Anreizen (beispielweise mit finanziellen Beiträgen), Informations- und<br />
148
Beratungsangeboten sowie dem Erlass von Vorschriften gefördert werden. Weiter leistet der Kanton<br />
finanzielle Beiträge an die Erprobung und Entwicklung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer<br />
Energien und von Energiesparmassnahmen. Damit wird erstens die Energieeffizienz im bestehenden<br />
Gebäudepark erhöht und zweitens die Produktion von neuen erneuerbaren Energien bis<br />
ins Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 verdoppelt, wie es die vom Parlament gutgeheissene<br />
und im kantonalen Energiegesetz (Art. 1a) umgesetzte Volksinitiative „Für eine Energiepolitik mit<br />
Weitsicht“ verlangt. Mit den Fördergeldern werden Investitionen in fünf- bis zehnfacher Höhe<br />
ausgelöst und damit ein direkter Nutzen für die Volkswirtschaft erzielt.<br />
Leistungsbereich 6.99: Baudepartement residual<br />
Das Generalsekretariat (ohne Rechtsabteilung und Wohnbauförderung) nimmt fünf<br />
Aufgabenbereiche wahr:<br />
Zentraler Personaldienst: Der Personaldienst verantwortet <strong>zum</strong> einen die Personaladministration<br />
und Lohnverarbeitung. Zum anderen berät er die Linienverantwortlichen in allen personalrelevanten<br />
Fragen und führt insbesondere alle Rekrutierungsverfahren im BD.<br />
Departementsinformatik: Die Departementsinformatik koordiniert die Vorhaben der<br />
Amtsinformatik und verantwortet die technische Plattform des kantonalen<br />
Baubewilligungsverfahrens (INGE). Darüber hinaus leitet die Departementsinformatik<br />
amtsübergreifende Projekte und unterstützt die Ämter fachlich in Einzelprojekten. Schliesslich<br />
gehört der Suppport hinsichtlich der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie<br />
Mobiltelefonen zu ihren Aufgabenbereichen.<br />
Führungssupport & Sekretariat: Der Führungssupport umfasst <strong>zum</strong> einen die inhaltliche sowie<br />
administrative Abwicklung der Kantonsrats- und Regierungsgeschäfte wie auch die Leitung<br />
amtsübergreifender Departementsprojekte (z.B. Totalrevision des Baugesetzes oder<br />
Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes). Zum anderen unterstützt das Sekretariat den<br />
Bauchef sowie den Generalsekretär in sämtlichen Termin-, Korrespondenz-, Veranstaltungsund<br />
Organisationsfragen (inkl. Ablage und Archivierung).<br />
Kommunikation: Der Kommunikationsverantwortliche widmet sich einerseits allen mit den<br />
Auftritten des Vorstehers und seinen Referaten verbundenen Aufgaben. Andererseits verfasst<br />
er Medienmitteilungen, diverse andere Texte, ist zentrale Ansprechperson für Medien und<br />
unterstützt die Ämter in der Präsentation/Kommunikation ihrer Vorhaben. Auch die<br />
Koordination der departementsinternen Kommunikation erfolgt durch den<br />
Kommunikationsverantwortlichen.<br />
Finanzen & Controlling: Die Departementscontrollerin steuert und koordiniert zusammen mit<br />
dem Generalsekretär die Planungsprozesse und den Jahresabschluss des Departements<br />
sowie Departementsprojekte mit Finanzbezug (z.B. <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013).<br />
Leistungsbereich 7.01: Information (Kantonspolizei)<br />
Information und Öffentlichkeitsarbeit stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, unterstützt die<br />
Polizei bei der Fahndung nach Verdächtigen und dienen damit der Aufklärung von Delikten.<br />
Letztlich führt die Information zu einer Verminderung der Delikte. Mit einer systematischen und<br />
umfassenden Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit werden Abläufe professionalisiert und die<br />
Bevölkerung umfassend informiert. Im Gegenzug führt eine unzureichende (offizielle) Kommunikation<br />
zu Gerüchten und Falschmeldungen, was bei der Bevölkerung grosse Ängste auslösen<br />
kann. Die Sorge für Sicherheit ist eng verbunden mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl. Dieses<br />
zu erhalten muss daher unser unbedingtes Ziel sein.<br />
Leistungsbereich 7.02: Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kantonspolizei)<br />
Die Ermittlung, Klärung und Aufklärung von Delikten sind wesentliche Voraussetzungen eines<br />
funktionierenden Rechtsstaats. Deshalb sollen insbesondere die Aufklärungsquoten weiter erhöht<br />
werden, was – auch – personelle und technische Mittel erfordert, um aktuelle Entwicklungen im<br />
kriminal- und verkehrspolizeilichen Bereich berücksichtigen zu können.<br />
149
Leistungsbereich 7.03: Intervention (Kantonspolizei)<br />
Durch sichtbare Polizeipräsenz sowie rechtzeitiges Eingreifen wird die subjektive wie auch die<br />
objektive Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Die zeitgerechte Intervention muss im Vordergrund<br />
stehen.<br />
Leistungsbereich 7.04: Prävention (Kantonspolizei)<br />
Prävention verhindert Unfälle und Delikte. Die Vernetzung und Verstärkung der Interdisziplinarität<br />
der verschiedenen Konzepte erhöhen die Wirksamkeit der Prävention. Auch die sichtbare Polizeipräsenz<br />
sowie Aufklärungs-, Schulungs- und Ermittlungserfolge heben das subjektive Sicherheitsempfinden.<br />
Leistungsbereich 7.05: Supportleistungen (Kantonspolizei)<br />
Eine technische und logistische Unterstützung sowie eine solche im gesamten Bereich des "Human<br />
Ressource Management" (HRM) ermöglicht erst eine effiziente Polizeiarbeit. Insbesondere<br />
die Ermittlung, Klärung und Aufklärung von Delikten sind wesentliche Voraussetzungen für einen<br />
funktionierenden Rechtsstaat. Deshalb sollen insbesondere die Aufklärungsquoten weiter erhöht<br />
werden, was u.a. personelle und technische Mittel erfordert, um aktuelle Entwicklungen im kriminal-<br />
und verkehrspolizeilichen Bereich berücksichtigen zu können. Dabei leisten eine gute Ausrüstung,<br />
gewartete Fahrzeuge und ein stets funktionsfähiges Funknetz wesentliche Beiträge.<br />
Leistungsbereich 7.06: Justizvollzug<br />
Das Schweizerische Strafgesetzbuch verpflichtet die Kantone:<br />
die von ihren Strafgerichten ausgefällten Urteile zu vollziehen;<br />
einen rechtskonformen und einheitlichen Vollzug der Sanktionen zu gewährleisten;<br />
die Bewährungshilfe sicherzustellen sowie<br />
die erforderlichen Vollzugseinrichtungen zu erstellen und zu betreiben.<br />
Das Amt für Justizvollzug hat den gesetzlichen Auftrag<br />
die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausgefällten Sanktionen (gemeinnützige<br />
Arbeiten, unbedingte Freiheitsstrafen, stationäre therapeutische Massnahmen, Verwahrungen,<br />
ambulante Behandlungen, Weisungen) zu vollziehen sowie die dafür notwendigen Anordnungen<br />
zu treffen und Verfügungen zu erlassen;<br />
zu diesem Zweck im Rahmen des ostschweizerischen Strafvollzugskonkordats die Strafanstalt<br />
Saxerriet, das Massnahmenzentrum Bitzi (MZB) und das Regionalgefängnis Altstätten<br />
(RGAL) zu betreiben und die Bewährungshilfe durchzuführen;<br />
straf- und zivilrechtliche Einweisungen von Jugendlichen im Jugendheim Platanenhof zu vollziehen.<br />
Leistungsbereich 7.07: Aus- und Weiterbildung<br />
Der Kanton ist im Wesentlichen für die Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung der Zivilschutzangehörigen<br />
sowie für verschiedene Einsätze besonders bei überkommunalen und -regionalen<br />
Einsätzen und im Weiteren für die Verwendung der Ersatzbeiträge verantwortlich. Er genehmigt<br />
die Organisationsstruktur der Zivilschutzorganisationen und legt deren Bestände fest. Insbesondere<br />
stellt er sicher, dass die Milizorganisation Zivilschutz als Partnerorganisation im System<br />
Bevölkerungsschutz über eine hohe Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit verfügt. Um dies<br />
in Zukunft zu gewährleisten, soll der Zivilschutz auf die künftigen wahrscheinlichsten Einsätze,<br />
schlank und effizient ausgerichtet werden. Dazu sollen Redundanzen besonders in Beständen,<br />
Organisation und Infrastruktur abgebaut, die Synergien mit Partnern ausgenützt werden, vor allem<br />
in Bereichen der Ausbildung und Infrastrukturbelegung. Das Ausbildungsangebot soll qualitativ<br />
ausgebaut werden. Mit dem Regierungsauftrag "Zivilschutz 15+" und dem hierzu ausgearbeiteten<br />
Konzept kann sich eine komplett neue Organisationsform des Zivilschutzes im Kanton<br />
St.Gallen ergeben (Regionalisierung oder Kantonalisierung). Die Regierung verfügt über die bundes-<br />
und kantonalrechtlichen Kompetenzen dazu. Im Fokus vor allen mit dem "Projekt Zivilschutz<br />
15+" verbundenen Massnahmen steht nachfolgend die Finanzierung aller Zivilschutztätigkeiten<br />
durch einen Zivilschutzfonds. Aufgrund nicht vollständig vorliegender Zahlengrundlagen werden<br />
die gesamten Möglichkeiten zur Einsparung im Rahmen einer allfälligen nachfolgenden Umsetzungsplanung<br />
eruiert.<br />
150
Leistungsbereich 7.08: Dienstleistung (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />
Das Amt gewährleistet im Rahmen des integralen Risikomanagements und besonders bei ausserordentlichen<br />
Lagen, dass neben dem Kanton, Gemeinden und Regionen solche Ereignisse<br />
effizient und nachhaltig bewältigen können. Angehörige der Armee und Stellungspflichtige werden<br />
zu ihrer Dienstpflicht umfassend beraten und betreut vor Beginn der Rekrutierung bis zur<br />
Entlassung. Die Retablierungsstelle ist für diese Anspruchsgruppe als "one-stop"-Shop ausgerichtet.<br />
Sektionschefs und Schiessoffiziere werden für ihre Funktionserfüllung beraten. Die Gemeinden<br />
werden bezüglich Infrastrukturplanung im Zivilschutz beraten. Die Interessen des Bevölkerungsschutzes<br />
und besonders des Zivilschutzes vertritt das Amt in Konferenzen, Arbeitsgruppen<br />
und anderen Plattformen im In- und Ausland.<br />
Leistungsbereich 7.09: Vollzug (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />
Der Kantonale Führungsstab und die Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz nehmen in ausserordentlichen<br />
Lagen ihren gesetzlichen Auftrag wahr. Für die Umsetzung der Bundesgesetze in<br />
Bezug auf Armee und Zivilschutz, ist der Nutzen des Vollzugs sehr gross. Besonders für die Angehörigen<br />
der Armee ist das Angebot des AfMZ vor Ort sehr wichtig, sei es bei Rekrutierungen,<br />
Retablierungen, als Anlaufstelle für Dienstpflichtige oder Wehrpflichtersatzpflichtige. Auch für den<br />
Bund ist der Nutzen sehr gross, insbesondere in den Bereichen Instandhaltungen, Einlagerungen<br />
oder ebenfalls beim Wehrpflichtersatz. Gemäss Bundesgesetz ist der Kanton für Befreiungen von<br />
der Schutzraumbaupflicht sowie den Einzug der Wehrpflichtersatzabgabe zuständig.<br />
Leistungsbereich 7.10: Eingriffsverwaltung (Migrationsamt)<br />
Die Eingriffsverwaltung stellt den Vollzug von Bundesrecht im Ausländer- und Asylbereich sicher.<br />
Eine aktive Mitwirkung auf Kantons- und Bundesebene sowie die Stärkung der interkantonalen<br />
Zusammenarbeit erleichtert die Aufgabenerfüllung im Interesse der Gesellschaft. Konsequente<br />
Rechtsanwendung im Bereich der Eingriffsverwaltung schafft Rechtssicherheit und dient dem<br />
sozialen Frieden sowie der öffentlichen Sicherheit.<br />
Leistungsbereich 7.12: Leistungsverwaltung (Migrationsamt)<br />
Der Kanton vollzieht weite Teile des Ausländerrechts (Bundesgesetz über die Ausländerinnen<br />
und Ausländer, SR 142.20, kurz AuG):<br />
Anträge der Kunden/ Unternehmen für Aufenthaltsgenehmigungen (Niederlassung, Aufenthalt,<br />
Kurzaufenthalt, Grenzgänger) oder Ausweise (Pass, ID-Karte, Ausländerausweis, Rückreisevisum).<br />
Diese Anträge werden in der Regel tagfertig bearbeitet.<br />
Das Migrationsamt schliesst mit vorläufig aufgenommenen Personen und mit Personen aus<br />
dem Familiennachzug aus Drittstaaten Integrationsvereinbarungen ab<br />
Asylwesen: Der Kanton betreut die Asylsuchenden (Unterkunft, Verpflegung, Beschäftigung,<br />
gesundheitliche Grundversorgung) in den kantonalen Zentren nach der Einreise in der ersten<br />
Unterbringungsphase.<br />
Leistungsbereich 7.14: Strafverfolgung<br />
Die Strafverfolgung ist zentral für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und dient<br />
der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität. Die optimale Umsetzung der Strafprozessordnung<br />
mit Ausschöpfung der Spielräume sowie eine zweckmässige Prioritätensetzung stellen eine<br />
erfolgreiche Tätigkeit sicher. Konsequenzen von geplanten Änderungen müssen früh aufgezeigt<br />
werden, um kurzfristige und nachteilige Änderungen zu verhindern.<br />
Leistungsbereich 7.15: Strafvollzug<br />
Die Staatsanwaltschaft (Jugendanwaltschaft) ist zuständig für den Vollzug und die Überwachung<br />
sämtlicher Strafen und Massnahmen, welche von den Gerichten und der Jugendanwaltschaft<br />
gegenüber Jugendlichen aufgrund des Jugendstrafrechts ausgesprochen werden. Ebenso werden<br />
die Inkassoverfahren für sämtliche Geldforderungen aus Strafurteilen der Staatsanwaltschaft<br />
und der St.Gallischen Gerichte sowie die Anordnung für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen<br />
bei nicht bezahlten Geldstrafen und Bussen durch diesen Leistungsbereich wahrgenommen.<br />
Dazu kommen die Einträge aller Strafurteile des Kantons St.Gallen im Zentralstrafregister des<br />
151
Bundes und die Eingabe der Löschdaten der DNA-Profile für den Kanton St.Gallen im EDV-<br />
System des Bundes. Diese Aufgaben werden von den Stabsdiensten der Staatsanwaltschaft<br />
bzw. einer Gruppe des kant. Untersuchungsamtes wahrgenommen.<br />
Leistungsbereich 7.16: Finanzen und Services (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt)<br />
Für den Betrieb des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes und für die jährliche Äufnung des<br />
kantonalen Strassenfonds ist dieser Leistungsbereich von zentraler Bedeutung. Es sind dies insbesondere<br />
die Amtsleitung (Personelles, Informatik und Projekte), die Abteilung Zentrale Dienste<br />
(Buchhaltung und Info-Center) sowie die Abteilung Verkehrszulassung (Fahrzeug- und Führerausweise).<br />
Der Betrieb des Info-Centers sowie die Fachstellen in allen zentralen und dezentralen<br />
Standorten gewährleisten den Kunden wie auch den Behörden, dass sie zu den benötigten Produkten,<br />
Informationen und Dienstleistungen für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen<br />
<strong>zum</strong> Strassen- und Schiffsverkehr kommen. Produkte und Dienstleistungen sind im Schweizerischen<br />
Strassenverkehrsgesetz sowie in der Bundesgesetzgebung über die Binnenschifffahrt definiert.<br />
Aufgrund der grossen Anzahl Geschäftsfälle in diesen Bereichen, der jährlichen steigenden<br />
Anzahl Geschäftsfällen und den seit Jahren beschränkten personellen Ressourcen können<br />
die Dienstleistungen in diesem Bereich gegenüber dem Kunden nur mit einer ausgereiften und<br />
effizienten IT-Infrastruktur und einer umfassenden Prozessoptimierung nach ISO 9001:2008<br />
knapp sichergestellt werden.<br />
Leistungsbereich 7.17: Verkehr und Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt)<br />
Die Verkehrssicherheit und eine saubere Umwelt sind wichtige Leistungsziele im Kanton<br />
St.Gallen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt leistet dazu wertvolle Dienste. Es sind dies<br />
die Abteilungen Prüfungen (Fahrzeug- und Führerprüfung), die Abteilung Administrativmassnahmen<br />
(Verwarnungen und Ausweisentzüge) und das Schifffahrtsamt (Schiffsprüfungen und seepolizeiliche<br />
Aufgaben). Für diesen Leistungsbereich ist der potenzielle Nutzen für die gesamte Bevölkerung<br />
sehr hoch. Weniger Unfälle und weniger Erkrankungen durch Umweltschäden haben<br />
nicht nur einen positiven Einfluss auf die Gesundheitskosten, sondern auch gesamthaft auf die<br />
Volkswirtschaft und somit auf die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen. Mit den Einnahmen<br />
für den Strassenfonds (ca. 180 Mio. Franken) werden umfangreiche Aufgaben für die öffentliche<br />
Hand (Strassenbau, Polizei) getätigt. Alle Leistungen des Strassenverkehrs- und<br />
Schifffahrtsamtes basieren auf Aufgaben und Aufträge gemäss Bundesrecht.<br />
Leistungsbereich 7.99: Sicherheits- und Justizdepartement residual<br />
Der Residualbereich bildet das Generalsekretariat des SJD ab. Das Generalsekretariat erbringt<br />
mit<br />
Generalsekretär und Stellvertreter<br />
Assistentinnen von Vorsteher und Generalsekretär<br />
Rechtsdienst<br />
Personaldienst<br />
Dienst für Rechnungswesen und Informatik<br />
Koordinationsstelle Häusliche Gewalt<br />
Supportleistungen für die Ämter des SJD, für den Departementsvorsteher, für Regierung und<br />
Kantonsrat (z.B. Bearbeitung von parlamentarischen Vorstössen und Rechtsetzungsvorhaben).<br />
Verschiedene Aufwände – z.B. EDV-Kleinstvorhaben – sind für die Ämter des SJD zentral beim<br />
Generalsekretariat budgetiert.<br />
Leistungsbereich 8.01: Stationäre Gesundheitsversorgung<br />
Der Kanton muss sich mit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Bundesgesetz über<br />
die Krankenversicherung (KVG) auf den 1. Januar 2012 und der damit verbundenen Einführung<br />
der freien Spitalwahl mit mindestens 55 Prozent (ab dem Jahr 2017) an den stationären<br />
Spitalbehandlungen von st.gallischen Patientinnen und Patienten beteiligen, sofern die<br />
Behandlung in einem inner- oder ausserkantonalen Listenspital erfolgt 7 . Darin enthalten ist neu<br />
7 Der Begriff Spital umfasst gemäss KVG Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken.<br />
152
auch eine Abgeltung der Investitionskosten. Ein Spital wird dann als Listenspital bezeichnet,<br />
wenn es auf der Spitalliste des Standortkantons oder auf der Spitalliste des Wohnkantons des<br />
Versicherten aufgeführt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein öffentliches oder um<br />
ein (gewinnorientiertes) Privatspital handelt. Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren<br />
können die Kantone, deren Prämie für Erwachsene unterhalb des Schweizerischen Durchschnitts<br />
liegt, ihren Anteil an den stationären Spitalbehandlungen zwischen 45 und 55 Prozent festlegen.<br />
Bis <strong>zum</strong> 1. Januar 2017 darf die jährliche Anpassung des Finanzierungsanteils ab erstmaliger<br />
Festsetzung höchstens zwei Prozent betragen. Ab 2017 muss der Finanzierungsanteil in allen<br />
Kantonen mindestens 55 Prozent betragen. Da die Voraussetzung im Kanton St.Gallen erfüllt<br />
war, wurde der Finanzierungsanteil für das Jahr 2012 auf 50 Prozent, für das Jahr 2013 auf 52<br />
Prozent, für das Jahr 2014 auf 54 Prozent und ab 2015 auf 55 Prozent festgelegt 8 . Gemäss KVG<br />
müssen die Kantone eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung erarbeiten<br />
(Spitalplanung) und – gestützt auf diese Planung - eine Spitalliste erlassen. Private<br />
Trägerschaften müssen angemessen in die Planung einbezogen werden. Die Kantone müssen<br />
ihre Planungen koordieren. Die kantonalen Spitalplanungen müssen bis spätestens Ende 2014<br />
den Anforderungen des revidierten KVG entsprechen. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin<br />
beschliessen die Kantone gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Die Tarife für<br />
stationäre Spitalbehandlungen werden zwischen Spital und Versicherer ausgehandelt. Ein<br />
Tarifvertrag, welcher die Vergütung von Leistungen der obligatorischen<br />
Krankenpflegeversicherung regelt, bedarf der Genehmigung durch die Kantonsregierung (oder<br />
durch den Bundesrat, falls er in der ganzen Schweiz gilt). Kommt zwischen Spital und<br />
Versicherer kein Tarifvertrag zustande, muss die Regierung nach Anhören der Beteiligten einen<br />
Tarif hoheitlich festsetzen. Gemäss KVG müssen sich die Tarife an der Entschädigung jener Spitäler<br />
orientieren, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen<br />
(Art. 49 Abs. 1 KVG). Gegen den Beschluss der Kantonsregierung kann Beschwerde beim<br />
Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.<br />
Leistungsbereich 8.02: Individuelle Prämienverbilligung<br />
Der Kanton gewährt – gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10;<br />
KVG) und das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS<br />
331.11; EG-KVG) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle<br />
Prämienverbilligungen (IPV). Für untere und mittlere Einkommen müssen die Prämien von<br />
Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung gemäss KVG um mindestens 50 Prozent<br />
verbilligt werden. Die IPV umfasst:<br />
Ordentliche IPV: Die ordentliche IPV ist im Antragsverfahren bei der<br />
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) geltend zu machen. Die<br />
Berechnung erfolgt aufgrund der familiären und finanziellen Verhältnisse der<br />
Antragstellenden. Die Eckwerte für die Berechnung werden jährlich von der Regierung<br />
festgelegt.<br />
IPV für Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL): Den EL-Beziehenden muss gemäss<br />
Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und<br />
Invalidenversicherung (SR 831.30; ELG) die kantonale Durchschnittsprämie erstattet werden.<br />
<br />
Anrechenbare Ersatzleistungen: Der Kanton erstattet den Gemeinden (gemäss EG-KVG) die<br />
OKP-Prämien einschliesslich Verzugszinsen, welche sie im Rahmen der Sozialhilfe und<br />
aufgrund von Pfändungsverlustscheinen übernommen haben sowie den Versicherer die<br />
OKP-Ausstände, welche sie aufgrund von Verlustscheinen und gleichgesetzten Rechtstiteln<br />
übernommen haben. Die Abrechnung läuft über die SVA.<br />
Die IPV wird durch einen Bundes- und einen Kantonsbeitrag finanziert. Der Bundesbeitrag ist<br />
nicht mehr abhängig von der Finanzkraft der Kantone, sondern beträgt 7.5 Prozent der Bruttokosten<br />
der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz und wird auf die Kantone an-<br />
8 Verordnung über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen vom 29. März 2011 (sGS<br />
331.113) und Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen vom 30. November<br />
2011 (sGS 320.4).<br />
153
hand ihrer Wohnbevölkerung aufgeteilt. Der Kantonsbeitrag folgt prozentual der Entwicklung des<br />
Bundesbeitrags. Der Kanton St.Gallen hat für die IPV im EG-KVG zusätzlich ein Mindest- und ein<br />
Höchstvolumen definiert.<br />
Leistungsbereich 8.03: Sicherstellung Personalressourcen<br />
Die ärztiche Grundversorgung, die so genannte Hausarztmedizin, ist ein zentraler Grundpfeiler<br />
der Gesundheitsversorgung in unserem Kanton. Dieses qualitativ hoch stehende und<br />
kostengünstige Angebot an ambulant tätigen Grundversorgenden gilt es zu erhalten.<br />
Verschiedene Entwicklungen stellen dieses System jedoch vor Herausforderungen wie sinkende<br />
Attraktivität des Berufsbildes "Grundversorger", unattraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, worklife-balance<br />
und die Demographie der Grundversorgenden. 47 Prozent aller Grundversorgenden<br />
(197 von 420) sind über 55 Jahre alt und werden in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen.<br />
Deswegen gilt es die Hausarztmedizin zu fördern durch Schaffung von attrakiveren<br />
Arbeitsbedingungen für Assistenzärztinnen und -ärzten in Weiterbildung, welche durch einen<br />
Tutor (ein in Hausarztmedizin erfahrenen Arzt) begleitet werden. Dieser macht auch<br />
Laufbahnberatungen bei den jungen Ärztinnen und Ärzten. Es wird immer schwieriger, junge<br />
Schweizer Ärztinnen und Ärzten in den psychiatrichen Kliniken zu rekrutieren. Zurzeit sind über<br />
70 Prozent der Assistenzärztinnen und Ärzten in den beiden psychiatrischen Kliniken Fachleute<br />
aus dem Ausland. Ein Weg zur besseren Rekrutierung ist das Weiterbildungsangebot zu<br />
optimieren. Dies kann u.a. erreicht werden durch einen Tutor in Oberarztfunktion, der nur für die<br />
Weiterbildung der Assistenzärztinnen und –ärzten zur Verfügung steht. Damit kann die<br />
Weiterbildung innerhalb der zwei Kliniken optimiert werden. Indirekt führt ein verbessertes<br />
Weiterbildungsangebot auch zu mehr Schweizer Psychiatriefachärzte, welche sich meist in der<br />
Nähe des Spitals niederlassen. Die Sicherstellung von Personlaressourcen umfasst auch die<br />
nicht-universitäteren Gesundheitsberufe. Teilweise kämpfen die Gesundheitsinstitutionen bereits<br />
heute mit Schwierigkeiten bei der Besetzung von offenen Stellen, diese Problematik wird sich mit<br />
dem zunehmenden Bedarf an Fachpersonal in den Pflegeberufen und medizinisch-technischen<br />
sowie medizinisch-therapeutischen Berufen noch verstärken. Über Projekte zur<br />
Attraktivitätssteigerung der nicht-universitären Gesundheitsberufe und Ausrichtung von Beiträgen<br />
an die Aus- und Weiterbildung in Gesundheits- und Sozialberufen soll dieser Problematik<br />
begegnet werden. Ziel ist die mittel- bis langfristige Sicherstellung des Bedarfs an Personal in<br />
diesen Berufen.<br />
Leistungsbereich 8.04: Gesundheitsvorsorge<br />
Das Amt für Gesundheitsvorsorge leistet einen aktiven Beitrag zur Förderung einer umfassenden<br />
Gesundheit im Kanton. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gesellschaftlichen<br />
Entwicklungen erarbeitet das Amt für Gesundheitsvorsorge Massnahmen und Programme<br />
der Prävention und Gesundheitsförderung und setzt sie in Zusammenarbeit mit Gemeinden,<br />
Schulen und Gesundheitsorganisationen um. Die Gesundheitsvorsorge umfasst drei Leistungsbereiche:<br />
Präventivmedizin mit den Schwerpunkten Impfwesen, Früherkennung, Schulgesundheitsdienste,<br />
ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung mit den Schwerpunkten Suchtprävention,<br />
Bewegung und Ernährung, psychische Gesundheit, Betriebliche Gesundheitsförderung<br />
sowie Gemeinden und Netzwerke mit den Schwerpunkten Schule und Gesundheit sowie Jugendschutz.<br />
Das Amt ist Ansprechpartner für verschiedene Akteurinnen und Akteure, berät diese<br />
und arbeitet mit ihnen zusammen. Wichtige Kooperationspartner sind die Stiftung<br />
Gesundheitsförderung Schweiz, das Bundesamt für Gesundheit, benachbarte Kantone, die<br />
Lungenliga St.Gallen sowie die Krebsliga Ostschweiz.<br />
Leistungsbereich 8.05: E-Health<br />
Unter «E-Health» oder «Elektronische Gesundheitsdienste» versteht man den integrierten<br />
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung, Unterstützung und<br />
Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gesundheitswesen. E-Health<br />
ist ein Anwendungskonzept zur umfassenden Positionierung von Informatik im<br />
Gesundheitswesen mit dem Ziel, gesundheitspolitische Reformen (z.B. DRG, Managed Care,<br />
Leistungskonzentration, Netzwerkbildung) zu unterstützen und zu ermöglichen. Ziel ist es, mehr<br />
Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu schaffen, Ressourcen effizient zu nutzen und<br />
154
damit nachhaltig zur Stabilisierung der Kosten beizutragen. Die Dienststelle E-Health schafft die<br />
Grundlagen, um die Interoperabilität 9 der verschiedenen Systemteilnehmer sicherzustellen. Zu<br />
diesem Zweck koordiniert plant, führt und steuert sie den Informatikeinsatz sowie strategische<br />
Informatikprojekte im Departement. Sie entwickelt Informatikstrategien sowie Standards und<br />
Richtlinien und kontrolliert deren Einhaltung. Sie berät und unterstützt die GD-Institutionen im<br />
Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Sie koordiniert Aufgaben organisatorischer, rechtlicher<br />
und technischer Art im Bereich E-Health, die von Institutionen übergreifender Bedeutung sind.<br />
Sie stellt den Informationsaustausch mit anderen Fachstellen wie E-Government und E-Health-<br />
Verantwortlichen anderer Kantone und des Bundes sicher und ist kompetente Anlaufstelle bei E-<br />
Health-Fragen der Spitäler, Kliniken, Ärztenetzwerke, selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten<br />
und weiteren kantonalen Stellen.<br />
Leistungsbereich 8.06: Sucht<br />
Die Abteilung «Sucht und Sexual Health» des Kantonsärztlichen Dienstes umfasst insgesamt 410<br />
Stellenprozente, wovon 150 Stellenprozente auf den Bereich Sucht und 260 Stellenprozente auf<br />
das beratungsangebot «Maria Magdalena» entfallen. Die Abteilung setzt in erster Linie die<br />
Vorgaben der Bundesgesetzgebung für die Suchthilfe sowie im Bereich der nichtmedizinischen<br />
Prävention von HIV- und anderen sexuell übertragbaren Infektionen um. Fachliche Grundlage ist<br />
das breit anerkannten 4-Säulen-/Würfel-Modells des Bundes und beinhaltet die Planung,<br />
Organisation und Umsetzung von Massnahmen der Suchthilfe und –bekämpfung von legalen und<br />
illegalen psychoaktiven Substanzen aber auch von süchtigen Verhaltensweisen (Spielsucht).<br />
Dies umfasst die Erarbeitung von Planungs- und Handlungsvorschälgen für notwendige<br />
Massnahmen, die Anregung von lokalen und regionalen Modellen sowie die fachliche und<br />
finanzielle Unterstützung bei deren Planung, Durchführung und Evaluation. Weiter ist die<br />
fachliche, administrative und finanzielle Verwaltung des Alkoholzehntels sowie des<br />
Spielsuchtfonds Teil des Aufgabenkatalogs. Schlussendlich ist die Abteilung Anlauf- und<br />
Koordinationsstelle für suchtspezifische Fragen von Politikerinnen und Politikern, Fachleuten und<br />
Behörden.<br />
Leistungsbereich 8.07: Gesundheitspolizei<br />
Rechtsdienst<br />
Bewilligungserteilungen: Prüfung der Voraussetzungen zur Ausübung von medizinischen Berufen<br />
sowie von Berufen der Gesundheitspflege im Rahmen von Bewilligungsverfahren zur Aufnahme<br />
einer privatrechtlichen Tätigkeit im Gesundheitswesen als Einzelperson oder als Betrieb. Unterstützung<br />
für eine ausreichende Gesundheitsversorgung durch private Praxen und Einrichtungen.<br />
Schutz der Öffentlichkeit vor fachlich oder persönlich zur Berufsausübung unzureichend bzw. gar<br />
nicht qualifizierten Personen. Sicherstellung der Patientensicherheit und der öffentlichen Gesundheit<br />
in privaten Praxen, in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in öffentlichen<br />
Spitälern.<br />
Betriebsbewilligungen: Immer häufiger führen Personen, die einen Medizinalberuf oder einen<br />
Beruf der Gesundheitspflege ausüben, ihre Praxen in Form einer juristischen Person, oftmals aus<br />
steuerlichen oder haftungstechnischen Gründen. Dabei stellt sich das Problem, dass die persönliche<br />
Haftung ausgehebelt wird, da der Behandlungsvertrag zwischen Patientin oder Patient und<br />
juristischer Person geschlossen wird. Mit der Bewilligungspflicht und u.a. mit dem Nachweis einer<br />
ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass die Patienteninteressen<br />
gewahrt bleiben. Erteilung von Betriebsbewilligungen für die privaten Spitexorganisationen. Ausstellung<br />
Unbedenklichkeitserklärungen für andere Aufsichtsbehörden: Bestätigung, dass bestimmte<br />
Person keinen Anlass zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten gab.<br />
Aufsichtsrecht: Entgegennahme und Prüfung von Aufsichtsanzeigen von Patientinnen und Patienten<br />
oder Drittpersonen. Vermeidung bzw. Verminderung der Anzahl mangelhafter oder gefährlicher<br />
Behandlungen. Ahndung disziplinarischer Verfehlungen unter Berücksichtigung von Gene-<br />
9 Sicherstellen der Interoperabilität := Fähigkeit zur Zusammenarbeit von Menschen und Systemen gewährleisten<br />
155
al- und Spezialprävention. Abstufung der gesundheitspolizeilichen Massnahmen je nach Schwere<br />
der Verfehlungen bzw. der eingetretenen Schädigung der körperlichen oder psychischen Integrität<br />
einer Patientin oder eines Patienten. Im Fall von Beanstandungen / Fehlverhalten / Pflichtverletzungen<br />
usw. erfolgen administrative und/oder disziplinarische Massnahmen in Form von<br />
Auflagen, Bedingungen, Befristung von Bewilligungen, Teilbefristungen, Verwarnungen, Bussen,<br />
befristeter oder teilweiser Entzug von Bewilligungen, vorbehaltloser Entzug der Bewilligung oder<br />
Berufsverboten. Verminderung von kostspieligen Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsprozessen.<br />
Wiederherstellung Sicherheitsgefühl und Vertrauen geschädigter Patientinnen und Patienten in<br />
Gesundheitsversorger. Schutz vor ungerechtfertigter Abrechnungstätigkeit zulasten der obligatorischen<br />
Krankenpflegeversicherung bzw. Patientinnen und Patienten. Beitrag zur Dämpfung des<br />
jährlichen Prämienanstiegs der Krankenversicherungen bzw. Anteil des Kantons an Gesundheitskosten.<br />
Intervention im Fall von Strafverfahren in Form von vorsorglichen Massnahmen (z.B.<br />
vorsorglicher Entzug der Berufsausübungsbewilligung). Sicherung der Qualität der Gesundheitsversorgung<br />
und Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf Gesundheitsschutz und Behandlungsfehler.<br />
Baugesuchsprüfung: Vorprüfung Bauvorhaben bezüglich Praxen und privaten Einrichtungen.<br />
<br />
<br />
Kantonsärztlicher Dienst<br />
- Aufsicht über die Arztpersonen/Chiropraktoren: Entgegennahme und Prüfung von<br />
Patientenbeschwerden und Anzeigen von Dritten<br />
- Beratung des Rechtsdienstes bei Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen sowie bei<br />
Anzeigen von Dritten das übrige Gesundheitspersonal betreffend.<br />
- Erteilung von Assistenzarzt- und Stellvertreterbewilligungen, Administration durch<br />
Rechtsdienst<br />
- Ab 1. April 2013: Beurteilung von ärztlicher Über- und Unterversorgung nach<br />
Wiedereinführung des Zulassungsstoppes bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten<br />
Bereich<br />
- Administration/Betreuung/Fortbildung der Amtsärztinnen und Amtsärzte<br />
- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Vollzug des Epidemiengesetzes inkl.<br />
Meldewesen<br />
- Beratung, telefonische Auskünfte, Weitergabe von wichtigen Informationen an die<br />
Medizinalpersonen und an das Gesundheitspersonal, insbesondere auch an alle<br />
Ärztinnen und Ärzte im Kanton<br />
- Betäubungsmittelgesetzgebung: Verantwortlich für die Umsetzung auf Kantonsebene,<br />
u.a. Methadon-Bewilligungen, Weiter- und Fortbildung bei Ärztinnen und Ärzten in Bezug<br />
auf die substitutionsgestützen Behandlungen sowie deren Sicherstellung<br />
- Spitex: Aufsicht über die privaten Spitexorganisationen und Ansprechpartnerin der<br />
Spitexorganisationen<br />
Kantonsapotheke/Amtsapotheke<br />
- Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Detailhandel und 5-jährliche Inspektion der<br />
Betriebe (Apotheken, Privatapotheken der Ärzte und Zahnärzte, Drogerien, Spital- und<br />
Heimapotheken);<br />
- Erteilung von Bewilligungen zur Führung eines Detailhandelsbetriebs mit Berechtigung<br />
zur Arzneimittelabgabe, <strong>zum</strong> Versandhandel und zur Lagerung von Blutprodukten<br />
- Marktüberwachung im Detailhandel mit Heilmitteln<br />
- Erlass von Verfügungen und Strafanzeigen bei Verstössen im Umgang mit Heilmitteln;<br />
- Vollzug der Betäubungsmittelgesetzgebung mit Bewilligungserteilungen, Kontrollen in<br />
Betrieben, Entsorgung und Führen des Registers berechtigter Betriebe<br />
- Erteilung von Stellvertreterbewilligungen an Apotheker<br />
- Beratung des zuständigen Departements in Heilmittelfragen<br />
- Bearbeitung von Plänen von Detailhandelsbetrieben mit Arzneimitteln<br />
- Auskunftserteilung in heilmittelrechtlichen Fragen an Berufs- und Privatpersonen<br />
156
Leistungsbereich 8.08: Lebensmittelsicherheit<br />
Das AVSV ist für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817) im Kanton St. Gallen zuständig.<br />
Die Organisation des Vollzugs selbst ist in zwei kantonalen Verordnungen geregelt. Von<br />
den Mitarbeitenden des AVSV werden alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten<br />
und in Verkehr bringen nach einem risikobasierten Kontrollplan inspiziert und deren Produkte im<br />
Labor kontrolliert. Am Anfang der Kette stehen die landwirtschaftlichen Primärproduktionsbetriebe.<br />
Ihnen folgen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe (mit staatl. vorgeschriebener Kontrollfrequenz),<br />
wie Käsereien, Bäckereien, Metzgereien, Wasserversorgungen, etc. und am Schluss der<br />
Kette stehen die Verkaufs- und Restaurationsbetriebe. Auf allen Stufen werden sowohl Kontrollen<br />
vor Ort durchgeführt als auch Proben erhoben und im Labor untersucht. Zum Verbraucherschutz<br />
wird auch der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung (SR 813.1) sowie die Bäderkontrolle gemäss<br />
der kantonalen Bäderverordnung (sGS 313.75) gerechnet. Zudem ist das im AVSV integrierte<br />
Kantonale Labor mit der Radioaktivitätsmessung in Katastrophenfällen betraut und ist für<br />
die Radonkontrolle im Kanton St. Gallen zuständig (Teile der Strahlenschutzverordnung; SR<br />
814.501). Der Umgang mit Tierarzneimitteln auf dem Bauernhof gehört zu den Amtstierärztlichen<br />
Kontrollen und ist somit eine weitere Aufgabe, die vom AVSV bewältigt wird (Heilmittelgesetz; SR<br />
812.21). Im Leistungsbereich werden etwa 85 Prozent des Personals und der Geldmittel des<br />
AVSV eingesetzt.<br />
Leistungsbereich 8.09: Tiergesundheit<br />
Die Ziele des Leistungsbereichs Tiergesundheit sind die Bekämpfung und Kontrolle von Krankheiten,<br />
die den Tierbestand gefährden (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe),<br />
auf den Menschen übertragbar sind (z.B. Tollwut, Tuberkulose, Brucellose) schwerwiegende<br />
wirtschaftliche Folgen haben (z.B. BVD, PRRS, IBR) oder den internationalen Handel beeinträchtigen<br />
(z.B. BSE, Paratuberkulose). Dies geschieht durch Überwachung der Tiergesundheit in den<br />
Betrieben (Veterinärkontrollen, Blutproben, nationalen Stichprobenprogrammen, Verdachtsabklärungen)<br />
und des nationalen und internationalen Tier- und Warenverkehrs (Export- Importbewilligungen<br />
und Kontrollen), präventive Massnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen (Abstimmung<br />
vom 25. November 2012) sowie bei Ausbruch von Seuchen durch Erlass und Umsetzung<br />
von Sperr- und Eliminierungsmassnahmen (z.B. PRRS Ausbruch nach Samenimport aus<br />
Deutschland, November 2012). Letzteres sind einschneidende Massnahmen für die betroffenen<br />
Tierhalter und bei grösseren Seuchen haben sie Auswirkungen auf die gesamte Nutztierproduktion,<br />
den Lebensmittelkonsum und das öffentliche Leben. Die Bekämpfung von Tierseuchen ist im<br />
eidgenössischen Tierseuchengesetz und in diversen Verordnungen geregelt. Für die Umsetzung<br />
sind die Kantone zuständig. Sie haben nach detaillierten Vorgaben des Bundes für die nötigen<br />
Ressourcen (Organisation, Personal und Material) zu sorgen. Organisation sowie Finanzierung<br />
sind im kantonalen Veterinärgesetz verankert. Die Finanzierung geschieht weitestgehend über<br />
die Tierseuchenkasse (Spezialfinanzierung), welche zu 2/5 über Tierhalterbeiträge, 2/5 Kantonsund<br />
1/5 Gemeindebeitrag alimentiert wird. Der Seuchenkasse wird ein Anteil des Verwaltungsaufwandes<br />
belastet. Es handelt sich im ganzen Bereich um Aufgaben, die vom Bund vorgeschrieben<br />
werden. Der Vollzug wird regelmässig von Bundes- und EU-Behörden inspiziert. In den<br />
bilateralen Verträgen garantiert die Schweiz der EU die Sicherstellung der Tiergesundheit mit<br />
äquivalenten Bestimmungen in der Gesetzgebung und entsprechender Umsetzung durch die<br />
Kantone. Das ermöglichte den beidseitigen Abbau der Veterinär-Grenzkontrollen für Tiere und<br />
tierische Lebensmittel. Bedeutsam ist dies für die Schweiz im Käseexport. Umgekehrt steigt mit<br />
dem zunehmenden Waren- und Tierimport das Risiko für die Einschleppung von Tierkrankheiten.<br />
Leistungsbereich 8.10: Tierschutz<br />
Die Tierschutzabteilung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen vollzieht die Bundesgesetzgebung<br />
über den Tierschutz. Diese umfasst im Wesentlichen sämtliche Nutz-, Heimund<br />
Wildtiere. Die Abteilung ist Anlaufstelle bei Meldungen und Anzeigen wegen schlechter Tierhaltung,<br />
führt Kontrollen vor Ort durch, erteilt Haltebewilligungen für Wildtiere, Zoos und Tierparks,<br />
Bewilligungen für Ausstellungen, Handel, Werbung und Tierversuche und begutachtet<br />
157
Pläne von neuen Tierhaltungen sowie von Stallneubauten. Im Weiteren werden Meldungen<br />
betreffend auffällige Hunde entgegengenommen und bearbeitet, die Ausbildungspflichten der<br />
Hundehalter überwacht, Versuchstierhaltungen kontrolliert sowie die Tierschutzbestimmungen im<br />
Bereich Tiertransporte und Schlachtung umgesetzt und deren Einhaltung kontrolliert. Bei Verstössen<br />
gegen das Gesetz werden die nötigen Massnahmen verfügt, wenn nötig kann dies auch<br />
die Durchsetzung eines sofortigen Tierhalteverbots bedeuten. Gemäss Tierschutzbestimmungen<br />
sind bei schlechten Haltungen Sofortmassnahmen zu Gunsten der Tiere zu ergreifen und Strafanzeigen<br />
zu erstatten. Zur Tierschutzvollzugsaufgabe gehört auch Information und Aufklärung<br />
der Tierhalter und Beratung. Wir erteilen Unterricht in der kantonalen Landwirtschaftlichen Schule<br />
und in der Ausbildung von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten, bilden die landwirtschaftlichen<br />
Kontrolleure der Kontrollorganisation des Bauernverbandes aus, halten diverse Vorträge<br />
und erstellen Informationsmaterial. Zur Vollzugsharmonisierung arbeiten wir eng mit den Vollzugsstellen<br />
anderer Kantone und dem Bundesamt zusammen. Im Kanton St. Gallen hat der Kantonstierarzt<br />
die Rolle eines Tierschutzanwaltes und hat in dieser Funktion die Entscheide der<br />
Staatsanwaltschaft zu prüfen und wenn nötig vor Gericht Einsprache zu erheben. Zusammen,<br />
dass im Kanton St. Gallen nur ein Untersuchungsamt die Tierschutzfälle beurteilt, gilt diese Regelung<br />
in der Schweiz als Vorzeigemodell und stellt einen effizienten Tierschutzvollzug sicher.<br />
Leistungsbereich 8.99: Gesundheitsdepartement residual<br />
Der Leistungsbereich Residualgrösse GDGS umfasst sämtliche Aufgabenbereiche des<br />
Gesundheitsdepartements, welche nicht direkt einem anderen GD-Leistungsbereich zugeordnet<br />
werden können. Unter dem GDGS im engeren Sinne sind die Besoldungsaufwendungen des<br />
Generalsekretariats und der dazugehörenden Dienste (Querschnittsbereiche Informatik, Recht,<br />
Personal und Finanzen sowie der kantonsärztlicher Dienst) enthalten. Hinzu kommen<br />
Staatsbeiträge an verschiedene Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Diese<br />
Institutionen bilden eine wichtige Ergänzung in der umfassenden Gesundheitsversorgung des<br />
Kantons St.Gallen. Die Heimstätten Wil sind eine eigenständige Institution mit Wohnheimen und<br />
Geschützter Werkstätte für Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung. Die<br />
Klientinnen und Klienten finden in den Wohnheimen ein Zuhause und in der Geschützten Werkstätte<br />
sinngebende Arbeiten, indem sie qualitativ hochwertige Eigenprodukte entwickeln und herstellen<br />
sowie spezifische Dienstleistungen für Kunden übernehmen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen<br />
Dienste St.Gallen (KJPD) bieten in Ergänzung zu Privatpraxen eine ambulante und<br />
teilstationäre psychiatrische sowie psychotherapeutische Betreuung der Einwohner der Kantone<br />
St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Die KJPD stellen zusammen mit<br />
dem stationären Angebot des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil<br />
sowie der psychsomatischen Abteilung im Ostschweizer Kinderspital die kinder- und<br />
jugenpsychiatrische Versorgung der st.gallischen Bevölkerung sowie umliegender Kantone sicher.<br />
Das Zentrum für Labormedizin (ZLM) stellt die labormedizinische Grundversorgung wie<br />
auch die Spezialanalytik für das Kantonsspital St. Gallen, die öffentlichen Spitäler und Institute<br />
sowie für die frei praktizierenden Ärzte und Veterinäre des Kantons St.Gallen sowie der Region<br />
Ostschweiz sicher. Die Dienstleistungen des ZLM werden darüber hinaus auch für Spitäler, Institute,<br />
Laboratorien, Ärzte sowie akademische Institutionen in der ganzen Schweiz und im Ausland<br />
- insbesondere die an die Ostschweiz angrenzenden Regionen von Österreich und des Fürstentums<br />
Liechtenstein - erbracht.<br />
158
A 1.3 Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />
Zahlenbasis: AFP 2014-2016 vom 18.12.2012<br />
RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />
Gesamtergebnis Laufende Rechnung<br />
(Nettoaufwand/-ertrag)<br />
-311'866'618 -57'248'139 -64'740'061 64'847'285 28'411'192 27'028'693 161'246'198 131'185'494 122'092'894<br />
1 Räte/SK 11'428'088 11'090'910 11'800'391 11'485'157 11'988'700 11'368'700 11'234'700 11'319'400 11'590'700<br />
1.01 Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates 3'625'339 3'370'064 3'634'348 3'620'195 3'785'620 3'489'320 3'507'430 3'538'390 3'695'065<br />
1.02 Dienstleistungen zugunsten der Regierung 6'541'783 6'516'870 6'567'335 6'337'488 6'398'180 6'032'115 6'000'355 5'990'255 6'102'780<br />
1.03 Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung 461'273 528'927 971'622 985'722 1'111'430 1'157'855 1'112'775 1'126'110 1'129'535<br />
1.04 Dienstleistungen zugunsten Privater 799'693 675'049 627'086 541'752 693'470 689'410 614'140 664'645 663'320<br />
2 VD 87'843'600 93'737'955 103'653'236 100'150'626 104'190'892 103'361'893 111'732'398 117'059'796 126'627'698<br />
2.01 Öffentlicher Verkehr 48'449'554 51'945'698 61'004'126 58'881'236 57'722'400 54'875'300 64'828'100 68'906'700 76'108'600<br />
2.02 Biodiversität 4'030'756 4'940'602 4'290'535 4'634'131 4'611'252 4'958'697 3'929'682 4'651'038 4'888'137<br />
2.03 Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei -252'932 -300'866 -367'478 -154'135 -344'960 -301'400 -258'500 482'500 503'500<br />
2.04 Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald 2'143'196 2'347'708 2'274'649 2'582'027 2'684'307 2'728'334 2'589'846 2'663'898 2'479'522<br />
2.05 Naturgefahrenmanagement 4'606'777 3'867'831 4'063'775 3'893'459 4'984'849 5'039'062 4'939'299 4'844'760 4'725'458<br />
2.06 Vollzug Forstrecht 1'733'288 2'253'908 2'381'287 2'306'580 2'731'939 2'745'103 2'710'175 2'674'604 2'632'086<br />
2.07 Landwirtschaftliche Innovation und Bildung 5'667'390 6'057'698 5'788'354 6'282'159 5'330'988 5'970'145 5'504'074 5'477'819 8'143'167<br />
2.08 Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht 1'329'164 1'434'622 1'404'518 1'763'558 1'895'331 1'996'189 2'019'795 1'984'992 1'993'872<br />
2.09 Landwirtschaftliche Strukturverbesserung 5'565'943 6'009'305 5'887'403 4'606'893 5'101'886 5'704'463 5'639'327 5'489'985 5'449'556<br />
2.10 Standortförderung 4'891'550 5'426'032 5'368'916 5'056'001 6'497'600 6'400'884 6'386'884 6'329'784 6'046'084<br />
2.11 Arbeitsbedingungen 693'114 778'827 775'356 797'848 845'050 1'399'987 1'396'787 1'396'787 1'416'787<br />
2.12 Arbeitnehmerschutz 655'459 746'184 637'838 668'780 799'350 ab 2013 LB 2.11<br />
2.13 Existenzsicherung -1 -1'186'446 -619'955 -2'064'645 -500'000 ab 2013 LB 2.17<br />
2.14 Arbeitsmarktliche Massnahmen 234'710 270'493 338'796 338'456 371'267 ab 2013 LB 2.17<br />
2.15 Beratung und Vermittlung Stellensuchender 5'223'676 6'020'029 7'540'155 7'532'622 8'262'833 ab 2013 LB 2.17<br />
2.16 Kantonale Statistik 33'585 43'517 741'417 895'116 691'600 690'300 707'600 696'600 694'600<br />
2.17 Arbeitslosenversicherung 9'033'629 9'033'629 9'133'629 9'233'629<br />
2.99 VD Residual 2'838'371 3'082'813 2'143'544 2'130'540 2'505'200 2'121'200 2'305'700 2'326'700 2'312'700<br />
3 DI 512'906'212 488'363'781 557'320'487 613'410'174 599'355'900 595'455'300 607'374'999 624'588'497 645'656'495<br />
3.01 Integration und Gleichstellung 908'253 958'986 1'614'921 1'866'268 2'658'880 3'293'120 2'947'540 2'977'420 2'974'120<br />
3.02 Wahlen und Abstimmungen 173'949 186'663 172'475 168'648 187'198 165'375 514'100 654'400 629'400<br />
3.03 Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …) 179'616'851 157'856'395 217'480'167 248'889'171 248'962'300 241'243'000 223'940'000 233'625'000 244'315'000 Dieser LB umfasst die<br />
Rechnungsabschnitte 3050<br />
Sozialwerke des Bundes, 3051<br />
Ergänzungsleistungen und 3052<br />
Pflegefinanzierung<br />
3.04 Einbürgerungen 296'175 374'306 316'650 397'221 366'089 586'095 415'781 416'191 416'601<br />
3.05 Personenstandsänderungen 426'203 538'638 455'667 571'613 526'811 843'405 598'319 598'909 599'499<br />
3.06 Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch 472'998 413'730 426'642 459'595 415'361 364'697 452'964 458'898 465'440<br />
3.07 Gemeindeaufsicht 1'172'212 1'025'332 1'057'329 1'138'999 1'029'375 903'815 1'122'564 1'137'270 1'153'482<br />
3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) 204'006'167 178'443'661 184'012'245 198'225'694 179'147'364 157'295'687 195'365'671 197'925'031 200'746'477<br />
3.09 Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />
96'004'347 115'105'877 110'213'393 121'019'155 123'686'542 145'017'188 139'167'636 143'067'336 146'533'202<br />
sicherstellen<br />
3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung 1'002'574 1'202'051 1'150'959 1'263'803 1'291'658 1'514'415 1'453'327 1'494'052 1'530'246<br />
3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen 263'835 316'329 302'884 332'580 339'911 398'531 382'455 393'172 402'695<br />
3.12 Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen, subventionieren 8'263'318 9'907'431 9'486'322 10'416'401 10'645'989 12'481'967 11'978'482 12'314'138 12'612'453<br />
3.13 Freien Zugang zu Informationen und Wissen sichern 3'573'154 3'720'031 3'793'668 4'090'838 4'398'600 7'008'300 4'637'500 4'720'500 4'364'500<br />
3.14 Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln 2'820'182 2'618'534 2'875'846 2'877'217 3'023'100 2'860'300 3'090'400 3'093'400 3'293'900<br />
3.15 Rechtlich, politisch und historisch relevante Überlieferung des<br />
1'741'506 2'224'336 2'190'134 2'325'257 2'546'400 2'211'100 2'549'900 2'484'900 2'606'000<br />
Staates sichern<br />
3.16 Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen 9'211'697 9'898'907 18'388'598 16'099'331 16'584'500 16'342'800 16'280'600 16'770'700 20'543'000<br />
3.17 Konkursrechtliche Verfahren durchführen 808'160 1'305'590 1'243'551 1'005'157 1'175'700 960'700 1'045'600 1'045'800 1'048'800<br />
3.18 Führung Handelsregister -1'230'905 -1'222'500 -993'724 -772'921 -1'150'359 -578'200 -636'760 -636'760 -635'760<br />
3.19 Führen eines handelsrechtlichen Notariats -303'028 -273'220 -197'714 -133'043 -256'861 ab 2013 LB 3.18 und 3.20<br />
3.20 Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften 30'474 -28'855 -75'420 -102'868 -27'660 -289'100 -318'380 -318'380 -317'880<br />
Anhang A 1.3, Seite 1
RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />
3.21 Erledigung von Erbgängen 60'952 -57'719 -150'839 -205'738 -55'320 -578'200 -636'760 -636'760 -635'760<br />
3.99 DI GS Stabsaufgaben 3'587'138 3'849'278 3'556'733 3'477'796 3'860'322 3'410'305 3'024'060 3'003'280 3'011'080<br />
4 BLD 510'324'446 538'610'357 546'300'296 542'346'185 566'760'600 558'202'400 555'936'100 555'958'700 557'654'300<br />
4.01 Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement 12'724'438 13'606'548 13'143'066 9'374'808 10'029'400 9'876'500 10'103'200 10'112'200 10'140'900<br />
4.02 Stipendien und Studiendarlehen 10'966'204 12'637'705 12'524'547 10'180'591 12'786'000 11'700'000 11'714'000 11'748'000 11'769'000<br />
4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen 96'233'650 93'262'708 87'381'681 80'995'356 89'937'800 68'430'000 74'914'400 77'114'400 76'514'400<br />
4.04 Qualitätssicherung Volksschulen 12'837'545 13'231'063 12'427'761 14'803'214 16'529'700 21'661'700 21'880'600 21'564'600 21'564'600<br />
4.06 Mittelschulen 88'926'715 91'561'121 98'297'587 97'763'103 100'459'300 98'481'100 97'145'400 101'575'300 101'428'000<br />
4.07 Berufsfachschulen (Grundbildung) 108'140'263 113'741'105 110'569'701 108'204'554 105'101'180 105'805'320 94'484'320 92'322'420 91'500'420<br />
4.08 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 7'437'229 8'004'204 7'895'221 8'554'829 8'928'600 8'892'700 8'892'700 8'892'700 8'792'700<br />
4.09 Betriebliche Bildung 3'295'718 8'161'766 8'096'816 10'535'930 8'147'410 9'038'590 9'097'590 9'257'590 9'273'590<br />
4.10 Höhere Berufs- und Weiterbildung 7'470'636 12'765'852 14'599'371 14'935'481 14'817'410 17'291'090 19'670'190 17'075'190 16'991'190<br />
4.11 Sport- und Bewegungsförderung 3'125'508 3'149'852 3'212'125 3'261'354 3'464'000 2'360'000 2'591'200 2'066'200 2'086'200<br />
4.12 Universität St.Gallen 30'946'609 34'084'843 37'999'232 43'223'111 45'876'200 49'429'500 47'164'900 46'674'700 46'906'400<br />
4.13 Pädagogische Hochschule St.Gallen 28'699'878 32'659'350 32'404'023 32'340'400 33'360'200 33'282'300 33'322'100 32'487'500 33'108'400<br />
4.14 Fachhochschulen 37'282'384 39'142'731 40'316'767 39'162'169 45'841'300 48'421'500 47'973'400 46'775'800 48'196'400<br />
4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen 62'237'669 62'601'509 67'432'398 69'011'285 71'482'100 73'532'100 76'982'100 78'292'100 79'382'100<br />
5 FD -2'071'215'960 -1'908'534'501 -2'018'663'046 -1'979'552'482 -2'056'850'500 -2'068'667'200 -1'986'524'700 -2'056'057'800 -2'111'965'800<br />
5.01 Finanzmanagement 2'857'342 2'611'155 2'854'907 2'963'741 3'001'900 2'871'700 3'467'200 2'937'500 2'922'400<br />
5.02 Steuererhebung 63'349'007 65'574'480 67'179'534 66'556'264 62'241'800 66'766'200 63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />
5.03 Vermögensverwaltung -4'669'447 -3'368'190 -4'334'187 -5'131'614 -4'980'500 -5'368'600 -5'324'500 -5'460'500 -5'615'900<br />
5.04 Management-Support Informatik 760'758 1'293'035 1'361'769 1'582'999 1'423'430 1'349'960 1'598'200 1'589'330 1'732'800<br />
5.05 Projekt-Management Informatik 760'758 1'293'035 1'361'769 1'582'999 1'423'430 1'349'960 1'598'200 1'589'330 1'732'800<br />
5.06 Kompetenz-Zentren Informatik 6'086'060 10'344'278 10'894'157 12'663'985 11'387'440 10'799'680 12'785'600 12'714'640 13'862'400<br />
5.07 Personalmanagement 3'188'465 2'949'923 2'885'520 6'159'271 3'772'440 2'202'120 2'235'480 2'278'520 2'265'880<br />
5.08 Personal- und Organisationsentwicklung 2'428'749 2'488'244 2'511'325 2'552'693 2'610'600 2'375'200 2'480'300 2'485'000 2'430'800<br />
5.09 Personaladministration 4'782'697 4'424'886 4'328'281 9'238'908 5'658'660 3'303'180 3'353'220 3'417'780 3'398'820<br />
5.11 Finanzierung -2'152'686'640 -1'998'091'855 -2'109'618'869 -2'079'682'036 -2'145'252'400 -2'159'281'700 -2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />
5.12 Finanzaufsicht (Finanzkontrolle) 1'926'291 1'946'507 1'912'750 1'960'309 1'862'700 1'912'400 1'815'000 1'815'200 1'815'700<br />
5.99 FD Residual 3'052'700 6'330'000 9'607'300 12'884'600 Allgemeiner Personalaufwand,<br />
Konto 308<br />
6 BD 36'818'019 63'486'238 56'192'546 63'272'589 75'286'100 78'157'600 103'832'001 103'253'901 99'288'501<br />
6.01 Wohnbauförderung 448'848 493'568 410'491 524'857 -75'700 505'400 506'600 469'400 468'900<br />
6.02 Rechtsmittel bearbeiten 1'186'260 1'661'777 1'284'058 1'422'825 1'450'019 1'295'648 1'398'153 1'397'874 1'397'874<br />
6.03 Raumrelevante Lösungen bearbeiten 3'269'595 3'343'708 3'583'923 3'755'271 3'993'740 3'962'684 3'489'982 3'410'182 3'386'182<br />
6.04 Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />
3'013'174 3'337'976 3'403'525 5'423'816 3'708'460 2'638'116 4'579'018 3'774'318 3'701'318<br />
Vermessungswesen garantieren<br />
6.05 Planung und Realisierung von Bauten -12'115'897 -3'429'394 -3'168'280 1'700'923 4'204'436 9'659'368 6'687'972 4'354'084 391'024<br />
6.06 Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung 15'113'647 27'152'687 24'834'097 26'240'642 26'374'164 26'181'932 47'255'928 47'576'516 48'380'676 Anstieg in den Jahren 2014-2016<br />
ist auf den Sprung bei den<br />
internen Verrechnungen bei der<br />
Verwaltung der<br />
Staatsliegenschaften<br />
zurückzuführen (B&R)<br />
6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben, unterhalten 1'500'256 1'500'903 1'500'388 1'500'514 1'300'700 1'400'000 1'400'000 1'400'000 1'400'000<br />
6.10 Gewässer bauen und unterhalten 7'488'750 7'777'667 7'352'534 7'246'200 13'799'600 14'139'600 16'557'500 16'992'500 18'448'500<br />
6.11 Steinbruch betreiben (Starkenbach) -1 0 -2 0 0 0 0 0 0<br />
6.12 Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung 8'170'214 10'238'231 8'067'373 6'950'576 9'902'265 8'865'694 10'822'783 11'957'294 10'679'944<br />
6.13 Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern 5'677'607 7'114'705 5'606'141 4'830'060 6'881'235 6'160'906 7'520'917 8'309'306 7'421'656<br />
6.99 BD Residual 3'065'566 4'294'411 3'318'298 3'676'905 3'747'181 3'348'252 3'613'148 3'612'427 3'612'427<br />
Anhang A 1.3, Seite 2
RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />
7 SJD 116'365'946 124'467'351 142'165'040 141'290'764 144'979'000 131'784'200 126'677'900 125'790'600 128'544'800<br />
7.01 Information (Kapo) 444'255 -568'847 -503'135 -600'117 -778'578 -789'145 -1'009'854 -1'014'589 -1'010'820<br />
7.02 Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kapo) 12'102'750 16'230'524 19'229'767 16'842'321 17'687'588 17'311'169 16'292'055 16'224'499 16'756'758<br />
7.03 Intervention (Kapo) 8'548'706 10'593'801 14'225'648 12'550'124 13'301'890 12'025'736 10'419'410 10'290'184 10'885'616<br />
7.04 Prävention (Kapo) 9'437'218 11'355'706 13'965'045 13'936'733 14'558'774 14'527'775 14'183'440 14'206'808 14'790'920<br />
7.05 Supportleistungen (Kapo) 21'779'877 22'035'562 24'909'684 24'275'447 28'841'726 28'062'765 27'562'249 28'384'098 28'287'226<br />
7.06 Justizvollzug 33'973'564 28'368'314 29'352'109 30'992'838 29'137'200 28'095'400 25'622'500 25'311'400 25'479'900<br />
7.07 Aus- und Weiterbildung 1'959'910 2'172'053 2'110'064 2'133'554 2'367'760 2'506'695 2'316'110 2'252'900 2'261'155<br />
7.08 Dienstleistung (Amt für Militär und Zivilschutz) 1'309'505 1'366'655 1'430'669 1'399'446 1'595'120 1'591'250 1'602'270 1'599'695 1'582'940<br />
7.09 Vollzug (Amt für Militär und Zivilschutz) -185'458 121'349 3'632 -193'329 230'620 279'855 271'320 271'305 277'405<br />
7.10 Eingriffsverwaltung (Migrationsamt) 1'040'982 121'855 -3'163'853 -2'316'241 1'226'893 1'000'084 1'283'606 980'886 987'465<br />
7.11 Grundlagen und Führung (Migrationsamt) -119'460 -34'502 -206'448 197'302 630'105 552'340 691'410 591'810 585'105<br />
7.12 Leistungsverwaltung (Migrationsamt) -3'614'250 -192'363 7'171'376 8'964'869 3'142'202 3'078'276 3'777'384 3'535'704 3'461'130<br />
7.13 Organisationsstruktur (Staatsanwaltschaft) 735'778 904'020 829'321 1'238'591 1'158'696 1'233'519 1'282'008 1'379'868 1'286'418<br />
7.14 Strafverfolgung 23'768'600 24'660'437 26'591'191 16'569'785 17'589'961 17'650'041 18'137'945 17'852'505 17'908'305<br />
7.15 Strafvollzug 970'471 1'140'803 1'050'182 12'532'766 11'330'143 11'856'940 12'035'947 12'117'527 12'030'177<br />
7.16 Finanzen und Services (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) -39'228 43'557 -29'053 -41'661 -53'695 -9'165'760 -9'483'950 -10'010'190 -10'300'550<br />
7.17 Verkehr und Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) -745'279 827'637 -552'059 -791'587 -1'020'205 -2'107'740 -2'142'150 -1'820'010 -1'660'550<br />
7.99 SJD Residual 4'998'005 5'320'790 5'750'900 3'599'923 4'032'800 4'075'000 3'836'200 3'636'200 4'936'200<br />
8 GD 458'751'136 505'284'348 513'312'466 544'507'889 552'863'100 587'545'700 601'130'500 619'420'600 634'844'400<br />
8.01 Stationäre Gesundheitsversorgung 394'143'693 427'276'525 430'363'457 438'798'092 444'577'900 488'600'000 504'500'000 524'200'000 538'900'000<br />
8.02 Individuelle Prämienverbilligung 35'500'000 49'600'000 58'300'000 75'800'000 73'545'600 68'500'000 65'520'000 65'050'000 65'990'000<br />
8.03 Sicherstellung Personalressourcen 5'043'900 3'250'900 2'940'700 2'281'000 1'802'000 1'642'000 1'792'000 1'742'000 1'742'000<br />
8.04 Gesundheitsvorsorge 2'249'900 3'478'000 3'121'800 2'927'500 3'271'900 3'255'900 3'285'900 3'256'900 3'269'100<br />
8.05 E-Health 140'000 145'000 148'000 150'000 150'000 150'000 150'000 150'000 150'000<br />
8.06 Sucht (Suchthilfe, Suchtprävention) 6'604'300 6'526'300 6'686'800 6'929'600 8'018'500 5'171'400 5'224'600 5'221'400 5'228'600<br />
8.07 Gesundheitspolizei 970'000 970'000 970'000 1'030'000 1'030'000 1'000'000 1'000'000 1'000'000 1'000'000<br />
8.08 Lebensmittelsicherheit 4'289'350 8'034'700 7'518'400 6'313'000 6'751'545 6'862'200 7'154'500 6'924'500 6'734'500<br />
8.09 Tiergesundheit 4'411'093 324'623 1'666'109 1'675'297 1'686'955 1'650'000 1'650'000 1'650'000 1'650'000<br />
8.10 Tierschutz 480'000 477'600 536'400 500'000 505'300 515'000 515'000 515'000 515'000<br />
8.99 GD Residual 4'918'900 5'200'700 1'060'800 8'103'400 11'523'400 10'199'200 10'338'500 9'710'800 9'665'200<br />
9 Gerichte 24'911'895 26'245'422 23'178'523 27'936'383 29'837'400 29'820'100 29'852'300 29'851'800 29'851'800<br />
9.01 Kreisgerichte 11'644'127 12'880'059 12'641'054 13'091'224 13'741'300 13'698'100 13'690'100 13'689'600 13'689'600<br />
9.02 Kantonsgericht/Kassationsgericht/Anklagekammer 6'377'714 5'777'135 2'517'012 6'534'385 7'305'500 7'285'200 7'325'400 7'325'400 7'325'400<br />
9.03 Schlichtungsstellen 678'024 1'073'672 1'479'398 1'443'101 1'483'100 1'560'700 1'560'700 1'560'700 1'560'700<br />
9.04 Vermittler 180'603 289'651 241'238 339'600 290'000 290'000 290'000 290'000<br />
9.05 Anwaltskammer/Prüfungskom. 117'303 135'632 122'200 93'206 146'200 146'200 146'200 146'200 146'200<br />
9.06 Verwaltungsgerichte/Versicherungsgericht/Verwaltungsgericht 6'094'727 6'198'321 6'129'208 6'533'229 6'821'700 6'839'900 6'839'900 6'839'900 6'839'900<br />
Anhang A 1.3, Seite 3
Gesamtergebnis Investitionsrechnung<br />
(Nettoausgaben/-einnahmen)<br />
RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />
114'523'015 121'449'707 139'663'301 152'208'472 194'213'300 171'285'500 545'241'900 263'635'000 341'540'100<br />
2 VD 10'078'205 15'503'288 13'342'159 22'232'706 28'277'300 30'708'100 10'089'600 4'965'800 4'974'500<br />
2.01 Öffentlicher Verkehr 5'925'031 8'494'115 7'073'101 17'773'250 24'853'100 26'024'300 9'444'500 4'320'700 4'429'400<br />
2.08 Vollzug Direktzahlungsrecht und Bäuerliches Bodenrecht 781'627 867'446 943'213 659'708 752'800 526'960 159'970 159'970 159'970<br />
2.09 Landwirtschaftliche Strukturverbesserung 3'371'547 3'741'727 4'068'545 2'845'648 3'247'200 2'273'040 690'030 690'030 690'030<br />
2.10 Standortförderung 2'400'000 757'300 54'100 -275'800 2'183'800 95'100 95'100 -4'900<br />
2.99 VD Residual 500'000 900'000 -300'000 -300'000 -300'000 -300'000 -300'000<br />
3 DI 2'138'000 8'800'000 13'000'000 19'480'000 18'680'000 30'880'000<br />
3.09 Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung 1'637'460 11'826'100 17'720'956 16'993'196 16'265'436<br />
3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung 17'100 123'500 185'060 177'460 169'860<br />
3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen 4'500 32'500 48'700 46'700 44'700<br />
3.12 Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />
140'940 1'017'900 1'525'284 1'462'644 1'400'004<br />
subventionieren<br />
3.16 Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen 2'138'000 7'000'000 13'000'000<br />
4 BLD 823'827 646'531 1'503'450 628'556 7'521'500 5'610'500 7'877'000 9'593'900 1'690'300<br />
4.01 Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement 430'488 213'328 481'151 126'890 200'000<br />
4.02 Stipendien und Studiendarlehen 393'339 433'203 1'022'299 501'666 710'000 777'000 777'000 777'000 777'000<br />
4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen 1'000'000 5'700'000 7'816'900 913'300<br />
4.06 Mittelschulen 0 1'000'000 1'400'000 1'000'000<br />
4.14 Fachhochschulen 6'611'500 2'833'500<br />
5 FD 997'150 5'067'800 -4'792'723 11'048'696 11'403'500 83'607'400 406'095'300 -1'904'700 -1'904'700<br />
5.04 Management-Support Informatik 99'715 506'780 -479'273 744'870 1'140'350 1'241'000 900'000 100'000 100'000<br />
5.05 Projekt-Management Informatik 99'715 506'780 -479'273 744'870 1'140'350 1'241'000 900'000 100'000 100'000<br />
5.06 Kompetenz-Zentren Informatik 797'720 4'054'240 -3'834'177 5'958'956 9'122'800 9'928'000 7'200'000 800'000 800'000<br />
5.11 Finanzierung 0 3'600'000 71'197'400 397'095'300 -2'904'700 -2'904'700<br />
6 BD 89'529'886 95'005'946 128'795'149 117'340'087 138'211'000 38'359'500 101'700'000 225'300'000 298'900'000<br />
6.04 Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />
18'715 307'612<br />
Vermessungswesen garantieren<br />
6.05 Planung und Realisierung von Bauten 2'700'000<br />
6.06 Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung 64'060'660 70'645'523 103'150'157 85'824'826 96'569'000 -3'518'000 58'700'000 163'300'000 219'400'000<br />
6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben, unterhalten 18'962'275 17'707'811 20'244'992 26'266'377 35'792'000 41'877'500 43'000'000 62'000'000 79'500'000<br />
6.09 Nationalstrassen unterhalten (Gebietseinheit VI) 100'844 0 0 -151'116<br />
6.10 Gewässer bauen und unterhalten 6'355'084 6'345'000 5'400'000 5'400'000 3'150'000<br />
6.12 Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung 19'062<br />
6.13 Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern 13'246<br />
7 SJD 4'513'832 4'628'170 815'266 958'427<br />
7.02 Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kapo) 1'335'485 1'379'758 244'580 287'528<br />
7.03 Intervention (Kapo) 1'778'753 1'838'795 326'106 383'371<br />
7.04 Prävention (Kapo) 448'949 461'683 81'527 95'843<br />
7.05 Supportleistungen (Kapo) 950'645 947'934 163'053 191'685<br />
8 GD 6'442'115 597'972 0 7'000'000 7'000'000<br />
8.01 Stationäre Gesundheitsversorgung 5'733'482 532'195 0 7'000'000 7'000'000<br />
8.03 Sicherstellung Personalressourcen 708'633 65'777<br />
Anhang A 1.3, Seite 4
Anhang 2<br />
Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton<br />
St.Gallen
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Ausgangslage 159<br />
2 Begriff Gebühren 159<br />
3 Gebühren an der FHS St.Gallen 159<br />
4 Gebühren an der NTB 160<br />
5 Fazit 161<br />
1 Ausgangslage<br />
Im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung<br />
des Staatshaushalts (Sparpaket II) (33.12.09) wurde die Regierung in Anlehnung an die «Massnahme<br />
K26 Hochschule für Technik Rapperswil (HSR): Einführung von Gebühren für die Durchführung<br />
von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten zu Lasten der Wirtschaftspartner» eingeladen,<br />
a) die Entwicklung der Gebühren von Wirtschaftspartnern aufzuzeigen und<br />
b) die Einführung analoger Massnahmen wie K26 auch bei der FHS St.Gallen, Hochschule für<br />
Angewandte Wissenschaften, und bei der Hochschule für Technik Buchs (NTB) zu prüfen.<br />
2 Begriff Gebühren<br />
Unter dem Begriff «Gebühren» sind in diesem Zusammenhang Entgelte von Dritten für die Leistungen<br />
zu verstehen, welche die Fachhochschulen (FH) aus studentischen Qualifizierungsarbeiten<br />
erhalten. Davon abzugrenzen sind «Auftragsstudien», welche Dritte bei Instituten oder Fachstellen<br />
in Auftrag geben und primär von Dozierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden der<br />
Hochschulen bearbeitet werden. Diese Entgelte sind nicht Gegenstand dieses Berichts.<br />
3 Gebühren an der FHS St.Gallen<br />
Die FHS St.Gallen ist im Zuge der Fachhochschulentwicklung in den 1990er-Jahren aus dem<br />
Zusammenschluss folgender Höheren Fachschulen bzw. Fachhochschulen entstanden:<br />
- HFS Hochschule für Soziale Arbeit Rorschach;<br />
- ISG Fachhochschule für Technik St.Gallen;<br />
- FHW Fachhochschule für Wirtschaft St.Gallen.<br />
Teilweise wurden bereits vor dem Zusammenschluss Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />
erhoben, wie <strong>zum</strong> Beispiel an der FHW für Gruppen- und Einzeldiplomarbeiten.<br />
159
Seit dem Jahr 2000 werden an der FHS St.Gallen folgende Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />
erhoben:<br />
- Im Fachbereich Wirtschaft werden für Praxisprojekte Gebühren von 500 bis 25'000 Franken<br />
zuzüglich Spesenentschädigung je nach Art und Umfang erhoben.<br />
- Im Fachbereich Soziale Arbeit werden für Praxisprojekte Gebühren von 1'000 bis 1'600 Franken<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Die rechtliche Grundlage für diese Gebühren ist mit Art. 11 der Vereinbarung über die Interkantonale<br />
Fachhochschule St.Gallen vom 16. März 1999 (sGS 234.61) gegeben. Im Rechnungsjahr<br />
2011 wurden mit Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten an der FHS St.Gallen Einnahmen<br />
von rund 700'000 Franken erwirtschaftet.<br />
Aus Sicht der Schulleitung der FHS St.Gallen ist das Potenzial für solche Gebühren im Einzugsbereich<br />
der FHS St.Gallen ausgeschöpft. Insbesondere in den Fachbereichen Gesundheit und<br />
Soziale Arbeit, in denen die überwiegende Zahl der Partnerorganisationen öffentliche Institutionen<br />
oder mit öffentlichen Mitteln unterstützte Organisationen sind, würden zusätzliche oder höhere<br />
Gebühren zu Mehrausgaben bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern führen.<br />
4 Gebühren an der NTB<br />
An der NTB werden seit Ende der 1990er Jahre Gebühren für Bachelorarbeiten erhoben. Diese<br />
praxisnahen Bachelorarbeiten haben sich seither zu einem Markenzeichen der Systemtechnik-<br />
Ausbildung an der NTB entwickelt.<br />
Für Bachelorarbeiten mit einem Industriepartner (Industrie-Bachelorarbeiten) wird eine Gebühr<br />
von 3'000 Franken erhoben. Für Bachelorarbeiten in Zusammenarbeit mit einem öffentlichrechtlichen<br />
Partner werden keine Gebühren erhoben. Ebensowenig werden Gebühren für Masterarbeiten<br />
im Studiengang Master of Science in Engineering FHO erhoben. Kosten für<br />
Verbrauchsmaterialien, Werkstattstunden und Spesen werden gemäss Aufwand separat in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Die Zahl der realisierten Industrie-Bachelorarbeiten unterliegt von Jahr zu Jahr starken Schwankungen,<br />
da diese einerseits von der Nachfrage der Industrie und andererseits von der Wahl durch<br />
die Studierenden abhängt. Durchschnittlich werden in einem guten Jahr rund 8 bis 15 Industrie-<br />
Bachelorarbeiten durchgeführt, was einem Gebührenvolumen von 24'000 bis 45'000 Franken je<br />
Jahr entspricht.<br />
Die Schulleitung der NTB hat bereits mehrfach versucht, die Gebühr für Industrie-Bachelorarbeiten<br />
moderat zu erhöhen. Die Erfahrungen aus diesen Versuchen zeigen vorwiegend negative<br />
Reaktionen seitens der Industriepartner. Insbesondere grössere Betriebe reagierten mit einem<br />
Verzicht auf Industrie-Bachelorarbeiten an der NTB. Neben dem Ausfall an Gebühren geht damit<br />
auf Seiten der Studierenden auch ein Verlust von interessanten und praxisnahen Themen für<br />
Bachelorarbeiten einher. Bei kleinen und mittleren Unternehmen im Einzugsgebiet der NTB ist<br />
die Akzeptanz von höheren Gebühren eher gegeben. Die Schulleitung der NTB weist aber auch<br />
darauf hin, dass mit einer Erhöhung der Gebühr auch die Erfolgserwartung der Industriepartner<br />
gesteigert würde. Dies könnte dem didaktischen Ziel und damit dem Zweck der Bachelorarbeit<br />
stark entgegen laufen.<br />
160
5 Fazit<br />
Sowohl an der FHS St.Gallen als auch an der NTB werden Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />
in Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern erhoben. Aufgrund dieser Tatsache<br />
erübrigt sich die Einführung analoger Massnahmen wie K26 an der HSR.<br />
Die Höhe der erwirtschafteten Gebühren aus diesen Praxisprojekten fallen im Vergleich zwischen<br />
der FHS St.Gallen und der NTB sehr unterschiedlich aus. Während die FHS St.Gallen rund<br />
700'000 Franken je Jahr erwirtschaftet, bewegen sich die Gebühreneinnahmen an der NTB zwischen<br />
24'000 und 45'000 Franken je Jahr. Diese Diskrepanz kann mit der Höhe der Studierendenzahlen<br />
der Hochschulen, deren unterschiedlichen fachlichen Tätigkeitsbereichen sowie deren<br />
Einzugsgebiet erklärt werden. So profitiert die FHS St.Gallen von einer langjährigen und sehr<br />
erfolgreichen Tradition von gebührenfinanzierten studentischen Praxisprojekten insbesondere im<br />
Fachbereich Wirtschaft. Zudem verfügt die FHS St.Gallen im Vergleich zur NTB mit rund 1'460<br />
Studierenden (Jahr 2011) in den Bachelor- und Masterstudiengängen deutliche Grössenvorteile<br />
gegenüber der NTB. An letzterer waren im gleichen Zeitraum rund 380 Studierende in den Bachelor-<br />
und Masterstudiengängen immatrikuliert. Zudem ist der Markt für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />
im Fachbereich Wirtschaft und Soziale Arbeit aufgrund der sehr breiten Anwendbarkeit<br />
von sozialwissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse wesentlich grösser als bei den<br />
Ingenieurwissenschaften. Hinzu kommt letztlich das im Vergleich zur NTB deutliche grössere<br />
Einzugsgebiet der FHS St.Gallen.<br />
Die Erfahrungen der Schulleitungen der FHS St.Gallen und der NTB zeigen klar auf, dass bei der<br />
Erhebung von Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten sowohl das Nachfragepotenzial<br />
in den entsprechenden Einzugsgebieten als auch die Preiselastizität bei den Wirtschaftspartnern<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass die FHS St.Gallen und die NTB seit Längerem Einnahmen<br />
aus solchen Praxisprojekten generieren und einen gewissen Beitrag zur Finanzierung ihrer<br />
Hochschulen leisten. Gestützt auf die Einschätzungen der beiden Schulleitungen ist es aber wenig<br />
sinnvoll, diese Gebühren weiter zu erhöhen.<br />
Die studentischen Qualifizierungsarbeiten sind in erster Linie als Übungsprojekte im Rahmen<br />
einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Lehre an den Fachhochschulen angelegt.<br />
Deshalb müssen sie konsequenterweise auch diesen primären Anforderungen genügen. Insofern<br />
sind die didaktischen Ziele, nämlich die Anwendung des erworbenen Wissens in einer konkreten<br />
Problemstellung aus der Praxis und daraus resultierende Lerneffekte, höher zu gewichten als<br />
mögliche Mehreinnahmen.<br />
161
Anhang 3<br />
Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule
Inhaltsverzeichnis<br />
Zusammenfassung ................................................................................................................ 163<br />
1. Ausgangslage ................................................................................................................. 166<br />
1.1. Auftrag ................................................................................................................... 166<br />
1.2. Lehrgang Wirtschaftsmittelschule .......................................................................... 166<br />
a) Grundsätzliches .......................................................................................... 166<br />
b) Situation in der Schweiz ............................................................................. 167<br />
c) Situation an den St.Galler Mittelschulen ..................................................... 168<br />
d) Private Handelsschulen .............................................................................. 169<br />
2. Argumente für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule ............................................ 171<br />
3. Argumente für den Erhalt der Wirtschaftsmittelschule ..................................................... 173<br />
4. Varianten der Schliessung .............................................................................................. 177<br />
4.1. Variante 1: Schliessung (ausschliesslich) der WMI ................................................ 177<br />
4.2. Variante 2: Schliessung einzelner Standorte .......................................................... 177<br />
5. Mutmassliches Sparpotential .......................................................................................... 178<br />
5.1. Vorbemerkung ....................................................................................................... 178<br />
5.2. Drei Szenarien ....................................................................................................... 178<br />
a) Szenario hoch ............................................................................................ 179<br />
b) Szenario tief ............................................................................................... 180<br />
c) Szenario mittel ............................................................................................ 181<br />
5.3. Berechnung der Nettosparwirkung ......................................................................... 181<br />
a) Berechnungsgrundlagen ............................................................................ 181<br />
b) Nettosparwirkung ....................................................................................... 181<br />
c) Bewertung / Interpretation .......................................................................... 182<br />
5.4. Auswirkungen auf die Pensensituation................................................................... 183<br />
5.5. Auswirkungen auf die räumliche Situation .............................................................. 183<br />
6. Fazit und Empfehlungen ................................................................................................. 185<br />
6.1. Umsetzungszeitpunkt ............................................................................................. 185<br />
6.2. Weiteres Vorgehen / Beurteilung ........................................................................... 185<br />
162
Zusammenfassung<br />
Im Rahmen der Diskussionen <strong>zum</strong> Sparpaket II hat der Kantonsrat die Regierung eingeladen, die<br />
Umsetzung der Massnahme "Streichung des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft zu prüfen.<br />
Insbesondere seien die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen auf die Berufsfachschulen<br />
aufzuzeigen. Vorliegender Bericht kommt diesem Anliegen nach.<br />
Die Wirtschaftsmittelschule wird im Kanton St.Gallen in den beiden Ausprägungen "mit Schwerpunkt<br />
Sprachen (WMS)" und "mit Schwerpunkt Informatik (WMI)" angeboten. Jährlich treten rund 140 Schülerinnen<br />
und Schüler in einen der beiden Lehrgänge ein. In Kapitel 1 des Berichts zeigt die Regierung<br />
die charakteristischen Merkmale des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule und insbesondere die Unterschiede<br />
zur kaufmännischen Ausbildung über den berufslehrgestützten Weg auf. Sie nimmt Bezug auf<br />
Besonderheiten der St.Gallischen Version der Wirtschaftsmittelschule, welche schweizweit verschiedentlich<br />
als "Best-Practice" vorgestellt werden konnte, und stellt die Neuerungen dar, welche im Rahmen<br />
des Bundesprojekts "Zukunft HMS" zurzeit eingeführt werden.<br />
Im Weiteren listet der Bericht Argumente auf, welche aus Sicht der Regierung für (Kapitel 2) bzw. gegen<br />
die Beibehaltung der Wirtschaftsmittelschule sprechen (Kapitel 3). Für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />
werden folgende Begründungen ins Feld geführt:<br />
• Staatliche finanzierte Doppelspurigkeit gegenüber der in wesentlichen Teilen privat abgestützten<br />
kaufmännischen Berufsbildung auf dem dualen Bildungsweg.<br />
• Die Besorgnis, dass die Wirtschaftsmittelschulen der Wirtschaft gute Lernende wegnähmen.<br />
• Die damit verbundene Erwartung, dass ohne Wirtschaftsmittelschule mehr leistungsstarke Jugendliche<br />
auf den Lehrstellenmarkt strömen.<br />
• Die Tatsache, dass mit der Berufsmaturität II die Möglichkeit bestehe, auch im Anschluss an<br />
die Berufslehre noch einen Berufsmaturitätsausweis zu erlangen.<br />
• Die Frage, wie effektiv der Praxisbezug in der Ausbildung tatsächlich sei.<br />
Für die Beibehaltung des Lehrgangs sprechen folgende Argumente:<br />
• WMS und WMI haben sich als zeitgemässe und innovative Ausbildungsrichtungen etabliert.<br />
• Die Wirtschaftsmittelschule kann in stärkerem Ausmass Rücksicht auf die unterschiedliche individuelle<br />
Entwicklung von Jugendlichen nehmen.<br />
• Die Nachfrage nach WMS-/WMI-Praktikantinnen und Praktikanten ist grösser als das Angebot.<br />
Die Berufschancen für Absolventinnen und Absolventen sind gut. Umfragen belegen, dass die<br />
Unternehmungen in hohem Mass von der Anstellung eines WMS-/WMI-Praktikanten oder einer<br />
Praktikantin profitieren und diese sehr schätzen.<br />
• Die Bedeutung der Rolle der Wirtschaftsmittelschule als Zubringerin für Praxis und Fachhochschule.<br />
• Die hohe Integrationsleistung der Wirtschaftsmittelschule, namentlich in Bezug auf Jugendliche<br />
mit Migrationshintergrund, welche auf dem Lehrstellenmarkt häufig mit Nachteilen konfrontiert<br />
sind.<br />
• Die Besorgnis, dass der Verdrängungswettbewerb auf dem Lehrstellenmarkt, welcher mit der<br />
Abschaffung zu erwarten wäre, primär auf Kosten der Leistungsschwächsten ginge.<br />
• Die Tatsache, dass alle vergleichbaren Kantone ein vergleichbares Angebot führen.<br />
• Die Feststellung, dass von den Initialkosten für das soeben erst eingeführte neue Konzept<br />
nicht profitiert werden könnte.<br />
Im Kapitel 4 wird aufgezeigt, dass alternativ zur vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />
auch andere Varianten denkbar wären. Zur Diskussion gestellt wird einerseits die Option, die WMS<br />
lediglich an einzelnen Schulstandorten - konkret Heerbrugg und Wattwil - nicht mehr anzubieten. Als<br />
weitere Idee wird die Möglichkeit in den Raum gestellt, ausschliesslich die WMI abzuschaffen und die<br />
WMS weiterhin anzubieten.<br />
Kapitel 5 legt dar, welche finanziellen Folgen sich aus der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />
ergeben würden. Aus praktischen und erhebungstechnischen Gründen beschränkt sich die Zusammenstellung<br />
ausschliesslich auf die zu erwartenden Spareffekte auf der Sekundarstufe II, d.h. bei den<br />
Mittel- und Berufsfachschulen. Von der Betrachtung ausgenommen und damit in den Berechnungen<br />
unberücksichtigt sind soziale und volkswirtschaftliche Folgekosten, welche sich ergeben könnten,<br />
163
wenn beispielsweise ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund erfolgloser Lehrstellensuche ein staatlich<br />
finanziertes Alternativangebot (z.B. Brückenangebot) in Anspruch nimmt. Ebenfalls ausgeklammert<br />
werden Veränderungen im Bereich des Stipendienwesens, sowie alle weiteren Faktoren, welche<br />
nur indirekt mit der allfälligen Abschaffung in Zusammenhang stehen.<br />
Der Netto-Spareffekt auf Sekundarstufe II ist in erster Linie davon abhängig, in welche Alternative die<br />
Interessierten eintreten würden, wenn die Wirtschaftsmittelschule nicht mehr zur Auswahl stünde. Dies<br />
abzuschätzen, ist bis zu einem gewissen Grad ein spekulativer Prozess, weil zu dieser Frage keine<br />
verlässlichen verwertbaren Daten vorliegen. Für die Berechnung wurden deshalb drei Szenarien ausgearbeitet,<br />
welche sich dadurch unterscheiden, wie viele der potentiellen Wirtschaftsmittelschülerinnen<br />
und -schüler in einen anderen Lehrgang an einer Mittelschule eintreten würden (Gymnasium oder<br />
Fachmittelschule): Szenario "hoch", Szenario "mittel" und Szenario "tief". Von den übrigen Schülerinnen<br />
und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie eine Berufslehre in Angriff nehmen, bevorzugt<br />
eine im kaufmännischen Bereich oder im Feld der Informatik.<br />
Der Bericht zeigt auf, dass - je nach zugrunde liegendem Szenario - bei einer vollständigen Schliessung<br />
der Wirtschaftsmittelschule nach vollständiger Umsetzung Nettoeinsparungen zwischen 2.89<br />
und 5.27 Mio. Franken zu erwarten sind. Im Szenario "mittel" beträgt die erwartete Nettoeinsparung<br />
knapp 4 Mio. Franken. In den Untervarianten (Schliessung einzelner Schulstandorte oder ausschliesslich<br />
der WMI) fällt der erwartete Spareffekt deutlich geringer aus. Wird lediglich die WMI geschlossen,<br />
ist eine effektive Einsparung nur im Szenario "hoch" zu erwarten.<br />
Unabhängig vom gewählten Szenario ist zu erwarten, dass ein beträchtlicher Teil der Bruttoersparnis<br />
auf die Berufsfachschulen umgelagert würde, weil an diesen zusätzliche Klassen, insbesondere Berufsmaturitätsklassen,<br />
zu bilden wären.<br />
Personell und räumlich hätte die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule in erster Linie Auswirkungen<br />
auf die Kantonsschule am Brühl St.Gallen (KSB). Hier wäre bei einer Schliessung auch dann mit der<br />
Auflösung von Anstellungsverhältnissen zu rechnen, wenn man in Betracht zieht, dass einzelne Lehrpersonen<br />
allenfalls an einer Berufsfachschule eine neue Anstellung finden könnten. Insgesamt ist<br />
damit zu rechnen, dass für bis zu 20 Vollzeitäquivalente keine Weiterbeschäftigung garantiert werden<br />
könnte. Ob sich die Schliessung räumlich so stark auswirken würde, dass mittelfristig auf das Mietobjekt<br />
"Talhof" am Unteren Brühl verzichtet werden könnte, müsste vertieft geprüft werden. An den<br />
Landmittelschulen machen WMS und WMI an der gesamten Schüler- und Klassenzahl einen weniger<br />
bedeutenden Anteil am gesamten Pensenvolumen aus. Immerhin würden auch an den drei Landmittelschulen<br />
insgesamt je rund fünf Vollzeitstellen für Lehrpersonen wegfallen. Diese müssten wohl primär<br />
so aufgefangen werden, dass befristete Anstellungsverhältnisse nicht verlängert werden könnten.<br />
Was die Raumauslastung an den Landmittelschulen angeht, so wären mit der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />
kaum signifikante Veränderungen bzw. Entlastungswirkungen zu erwarten.<br />
Was die räumlichen Veränderungen an den Berufsfachschulen angeht, so sind exakte Prognosen<br />
schwierig, weil kaum voraussehbar ist, an welchen Schulen neue Klassen gebildet werden müssen.<br />
Aufgrund der Ergebnisse des Berichts der Regierung über die strategische Investitionsplanung für<br />
st.gallische Bildungseinrichtungen ist davon auszugehen, dass diese zusätzlichen Klassen an den<br />
Berufsfachschulen aufgefangen werden können, ohne dass Investitionen in die Infrastruktur erforderlich<br />
werden.<br />
Das abschliessende Kapitel 6 des Berichts trägt den Titel "Fazit und Empfehlungen". Hier wird aufgezeigt,<br />
dass eine allfällige vollständige Schliessung der Wirtschaftsmittelschule im frühesten Fall auf<br />
Beginn des Schuljahres 2015/16 erfolgen könnte, weil die Massnahme eine Änderung des Mittelschulgesetzes<br />
(sGS 215.1) erfordern würde. Schülerinnen und Schüler, welche ihre Ausbildung bis<br />
am 1. August 2014 aufnehmen, können diese also auf jeden Fall noch ordentlich abschliessen. Die<br />
Wirtschaftsmittelschule würde also im frühestens Fall im Jahr 2019 vollständig von der Bildfläche verschwinden<br />
bzw. ihre volle Sparwirkung erreichen.<br />
Die Regierung empfiehlt, von einer vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule abzusehen<br />
und den Lehrgang in seiner heutigen Ausprägung grundsätzlich weiterzuführen. In ihrer Wahrnehmung<br />
sind die Argumente zur Erhaltung der Wirtschaftsmittelschule stärker zu gewichten als jene,<br />
welche für die Abschaffung sprechen. Der Gegenwert des Ausbildungsgangs ist aus Sicht der Regierung<br />
grösser als dessen Kosten. Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, das Angebot auf die<br />
164
eiden Standorte Kantonsschule am Brühl St.Gallen und Sargans zu beschränken. An den Kantonsschulen<br />
Heerbrugg und Wattwil würde der Lehrgang somit nicht mehr geführt.<br />
165
1. Ausgangslage<br />
1.1. Auftrag<br />
Der Kantonsrat hat im Rahmen der Diskussionen <strong>zum</strong> Sparpaket II am 6./7. Juni 2012 die Regierung<br />
eingeladen, die Umsetzung der Massnahme "Streichung des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft<br />
zu prüfen. Insbesondere seien die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen<br />
auf die Berufsfachschulen aufzuzeigen (ABl 2012, 2201).<br />
1.2. Lehrgang Wirtschaftsmittelschule<br />
a) Grundsätzliches<br />
Die Wirtschaftsmittelschule versteht sich als schulgestützte Alternative zu einer dualen Berufslehre<br />
primär im kaufmännischen, sekundär im Informatik-Bereich. Angesiedelt zwischen Gymnasium und<br />
kaufmännischer Berufslehre dauert die Ausbildung vier Jahre 1 . Sie schliesst an die 3. Klasse der Sekundarschule<br />
an. Der Lehrgang umfasst drei Jahre schulischen und berufspraktischen Unterricht und<br />
ein Langzeitpraktikum von der Dauer eines vollen Jahres, welches in einem Betrieb absolviert wird.<br />
Das Praktikum findet im 6. und 7. Ausbildungssemester statt und ist somit in die schulische Ausbildung<br />
eingebettet.<br />
Die Wirtschaftsmittelschule wird im Kanton St.Gallen mit den Schwerpunkten Sprachen (WMS) und<br />
Informatik (WMI) geführt. Beide Richtungen schliessen mit der Berufsmaturität kaufmännischer Richtung<br />
ab. Schülerinnen und Schüler, welche ab dem August 2011 in die Wirtschaftsmittelschule eingetreten<br />
sind, werden ausserdem das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Kaufleute erhalten.<br />
Abbildung 1: Situierung der Wirtschaftsmittelschule (WMS/WMI) in der Bildungslandschaft.<br />
1 Die Berufslehre für angehende Kaufleute dauert drei Jahre; eine Berufslehre als Informatikerin oder Informatik vier Jahre.<br />
166
Als Vollzeitschule sind die Wirtschaftsmittelschulen im Kanton St.Gallen aus traditionellen und organisatorischen<br />
Gründen den Mittelschulen angegliedert. Die WMS wird an den Kantonsschulen am Brühl<br />
St.Gallen (KSB), Heerbrugg (KSH), Sargans (KSS) und Wattwil (KSW) angeboten, die WMI an der<br />
KSB und an der KSS 2 . Damit ist das ganze Kantonsgebiet gut abgedeckt.<br />
Der wesentliche Unterschied zwischen der Wirtschaftsmittelschule und der kaufmännischen Berufsmaturität<br />
über den dualen Weg, d.h. den Weg über eine Berufslehre, liegt in der für die Mittelschullehrgänge<br />
typischen Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung. Dies wird durch den<br />
deutlich höheren Schulanteil an der Wirtschaftsmittelschule möglich. Die grosse Bedeutung der Allgemeinbildung<br />
in der WMS/WMI kommt in der unterschiedlichen Lektionendotation im schulischen<br />
Unterricht <strong>zum</strong> Ausdruck. Kaufleute, welche die Berufsmaturität auf dem dualen Weg während der<br />
Grundbildung erwerben, besuchen während ihrer Ausbildung 2260 Lektionen schulischen Unterricht,<br />
davon 1840 Berufsmaturitätsunterricht. An einer Wirtschaftsmittelschule beträgt die Zahl der Pflichtlektionen<br />
über die gesamte Ausbildung 4520 Lektionen, davon 3220 in Fächern, welche für die Berufsmaturität<br />
relevant sind. Die Lektionenzahl an schulischem Unterricht ist an der Wirtschaftsmittelschule<br />
also annähernd doppelt so gross wie über den dualen Weg. In einigen exemplarisch ausgewählten<br />
Fächern äussert sich dies wie folgt:<br />
Fach Lektionenzahl BMS, total Lektionenzahl WMS/WMI, total<br />
Deutsch 240 480<br />
Englisch 240 420<br />
Mathematik 160 320<br />
Ausserdem umfasst der Unterricht in der Wirtschaftsmittelschule Fächer, welche an den kaufmännischen<br />
BMS nicht oder nur in reduziertem Rahmen angeboten werden. Zu nennen sind etwa Naturwissenschaften,<br />
Ökologie, Geografie, Bildnerisches Gestalten, Musik oder Wirtschaftsethik. Dies hat zur<br />
Folge, dass im Unterricht deutlich mehr Raum zur Verfügung steht, um Stoffinhalte zu vermitteln, zu<br />
vertiefen und miteinander zu vernetzen. Interdisziplinäres Denken und Handeln kann damit in hohem<br />
Mass gefördert werden. Das Fächerspektrum an der Wirtschaftsmittelschule ist damit vergleichbar mit<br />
den übrigen Mittelschullehrgängen, wobei natürlich der Schwerpunkt der Ausbildung in der Vermittlung<br />
von kaufmännischem und ökonomischem Basiswissen liegt.<br />
Die Vermittlung von beruflicher Praxis erfolgt einerseits und im Wesentlichen über das bereits erwähnte<br />
einjährige Praktikum, andererseits über in den Unterricht eingebaute integrierte Praxisteile, sowie<br />
über sogenannten Problemorientierten Unterricht, in welchem betriebspraktische Fragestellungen<br />
direkt mit dem Unterrichtsstoff verknüpft werden.<br />
In der Verbindung einer vertieften Allgemeinbildung mit berufsbezogener Ausbildung bereiten WMS<br />
und WMI gezielt auf eine Berufstätigkeit in der kaufmännischen Praxis, wie auch auf den Besuch von<br />
Fachhochschulen vor. Der Eintritt in ein universitäres Studium ist nach Durchlaufen des einjährigen,<br />
anspruchsvollen Passerellen-Lehrgangs möglich. Für St.Galler Schülerinnen und Schülerinnen wird<br />
dieser Lehrgang an der Interstaatlichen Maturitätsschule in St.Gallen und Sargans angeboten.<br />
b) Situation in der Schweiz<br />
Der Lehrgang der Wirtschaftsmittelschule ist in der ganzen Schweiz stark verankert. Obwohl seitens<br />
des Bundesrechts kein Zwang besteht, Lehrgänge dieser Art zu führen, bestehen in allen grösseren<br />
Kantonen entsprechende Angebote. In der französisch- und italienischsprachigen Schweiz liegt die<br />
Bedeutung der WMS traditionell höher als in der Deutschschweiz. Dies schlägt sich in höheren Schülerbeständen<br />
an den Vollzeitschulen bzw. in der geringeren Zahl an dualen Lehrverhältnissen nieder.<br />
In der Ostschweiz führen, abgesehen von den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus, sämtliche<br />
Kantone eine Wirtschaftsmittelschule. In mehreren Kantonen wird der Lehrgang "Handelsmittelschule"<br />
genannt. Entsprechende Angebote finden sich beispielsweise an den Mittelschulen in Winterthur<br />
(Kantonsschule Büelrain), Frauenfeld, Trogen, Chur oder Schwyz. Es besteht heute indessen keine<br />
2 Aufgrund der zu tiefen Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2013/14 in die WMS/WMI eintreten,<br />
konnten nur an der Kantonsschule am Brühl und der Kantonsschule Sargans WMS Klassen gebildet werden.<br />
167
gesetzliche Grundlage dafür, dass der Kanton St.Gallen das Schulgeld für den ausserkantonalen Besuch<br />
einer WMS/WMI übernehmen könnte.<br />
c) Situation an den St.Galler Mittelschulen<br />
A) Geschichtliches<br />
Die Wirtschaftsmittelschule löste im Kanton St.Gallen im Jahr 1994 die vormalige Handelsabteilung an<br />
den Mittelschulen ab. Die Neukonzeption des Lehrgangs erfolgte gemeinsam und im Zusammenhang<br />
mit der Einführung der Berufsmaturität auf Bundesebene. Seither wird als Ausbildungsabschluss ein<br />
kaufmännischer Berufsmaturitätsausweis abgegeben. Bis ins Jahr 2000 wurde die Wirtschaftsmittelschule<br />
ausschliesslich mit Schwerpunkt Sprachen angeboten, dann kam als zweite Ausbildungsrichtung<br />
der Schwerpunkt Informatik dazu. Ausserdem sieht sich die WMS gleichsam in der Tradition der<br />
Verkehrsschule, welche während mehrerer Jahrzehnte Führungspersonal für bedeutende staatliche<br />
und staatsnahe Betriebe ausgebildet hat. Mit dem direkten Zugang der WMS/WMI-Absolvierenden zur<br />
tertiären Bildung wird diese Tradition fortgesetzt.<br />
B) Aktuelle Reform: "Zukunft HMS"<br />
Die Rahmenbedingungen für die Wirtschafts- bzw. Handelsmittelschulen werden vom Bundesrecht,<br />
namentlich der entsprechenden Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen<br />
Unterricht an Handelsmittelschulen, über weite Strecken vorgegeben. Dieser wurde im Jahr<br />
2009 neu überarbeitet. Ursache war eine Änderung der Bundesgesetzgebung. Mit dem Neuerlass des<br />
Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 3 verloren die Handelsmittelschulen<br />
ihre gesetzliche Abstützung in der bisherigen Form. Um weiterhin eidgenössisch anerkannte Abschlusszeugnisse<br />
abgeben zu können, muss der Bildungsgang auf die Anforderungen der kaufmännischen<br />
Grundbildung angepasst werden. Konkret bedeutet dies die Übernahme der typischen Ausbildungselemente<br />
der dualen kaufmännischen Berufsbildung mit einer Verstärkung des berufspraktischen<br />
Ausbildungsteils. In allen Kantonen, welche Wirtschafts- bzw. Handelsmittelschulen führen,<br />
finden darum im Moment gewichtige Reformen an diesen Lehrgängen statt. Diese werden gesamtschweizerisch<br />
unter dem Titel "Zukunft HMS" koordiniert.<br />
Auch am St.Gallischen Ausbildungskonzept der WMS/WMI waren einige Anpassungen vorzunehmen.<br />
Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat das neue Konzept am 15. Dezember 2010 genehmigt.<br />
Er hat dabei entschieden, weiterhin am Ausbildungsweg mit drei Jahren Schule und einem Jahr Praktikum<br />
festzuhalten und den Ausbildungsgang ausschliesslich mit Berufsmaturität anzubieten 4 . Der<br />
Erziehungsrat hat die Neuausrichtung weiter <strong>zum</strong> Anlass genommen, die bis anhin teilweise unterschiedliche<br />
Struktur von WMS und WMI so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Die Anpassungen am<br />
Konzept wurden auf Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft gesetzt. Erste Abschlusszeugnisse der<br />
neuen WMS und WMI werden demnach im Sommer 2015 ausgestellt.<br />
C) Struktur und Besonderheiten des St.Galler Modells<br />
Obschon die Bundesvorgaben die wesentlichen Grundzüge der Ausbildung bzw. der Ausbildungsinhalte<br />
verbindlich vorgeben, besteht für die Kantone in einzelnen Bereichen Spielraum, die konkrete<br />
Ausgestaltung des Lehrgangs nach eigenem Ermessen umzusetzen. Die St.Gallische Ausgestaltung<br />
der Wirtschaftsmittelschule zeichnet sich dadurch aus, dass der Kanon an allgemeinbildenden Fächern<br />
deutlich breiter ist als in anderen Kantonen. Es ist beispielsweise untypisch, dass in der<br />
WMS/WMI auch künstlerisch-musische Fächer oder Wirtschaftsethik obligatorisch sind. Weitere<br />
Merkmale sind die mehrwöchigen Sprachaufenthalte in der Romandie (nur WMS) und im englischen<br />
Sprachraum (WMS und WMI), die Sonderwochen und die Integration des Praktikums in die Ausbildung<br />
während dem 6. und 7. Ausbildungssemester. In allen anderen Kantonen wird das Langzeitpraktikum<br />
an die dreijährige Schulausbildung angehängt.<br />
Die Regierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Genehmigung von Lehrplänen und Stundentafel<br />
gemäss Art. 30 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes 5 am 5. Oktober 2010 (RRB 2010/680) deutlich<br />
gemacht, dass sie am bestehenden Fächerkanon der Wirtschaftsmittelschule unbedingt festhalten<br />
3 SR 412.10<br />
4 Es wäre theoretisch auch denkbar, ausschliesslich das EFZ für Kaufleute anzubieten. Dies ist an den privaten Handelsmittelschulen<br />
der Fall (vgl. nachfolgend Buchstabe d).<br />
5 sGS 215.1, abgekürzt MSG.<br />
168
möchte, weil sie der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung eine hohe gesellschaftliche Priorität<br />
<strong>zum</strong>isst. Sie hat dabei auch in Kauf genommen, dass die Stundentafel gemäss dem neuen Konzept<br />
zu jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 70'000 führt.<br />
Das St.Galler Modell der Wirtschaftsmittelschule wurde an Fachveranstaltungen verschiedentlich als<br />
Best-Practice-Modell vorgestellt.<br />
Abbildung 2: Aufbau und Struktur der WMS<br />
Abbildung 3: Aufbau und Struktur der WMI<br />
D) Anmelde- und Klassenzahlen<br />
Das Interesse für die WMS und WMI variiert von Jahr zu Jahr. Die Zahl der jährlichen Neueintritte<br />
bewegt sich normalerweise zwischen 120 und 150 Schülerinnen und Schülern. Rund drei Viertel von<br />
ihnen interessieren sich jeweils für die WMS, ungefähr ein Viertel für die WMI. In den vergangenen<br />
Jahren hat die Regierung gestützt auf Art. 7 Abs. 3 MSG jährlich jeweils sechs bis sieben neue Klassen<br />
bewilligt. In der Regel verteilten sich diese wie folgt auf die einzelnen Schulen:<br />
• KSB: zwei bis drei Klassen WMS, eine Klasse WMI<br />
• KSH: eine WMS-Klasse<br />
• KSS: eine WMS- und eine WMI-Klasse, teilweise eine gemischte WMS-WMI-Klasse (Kombiklasse).<br />
• KSW: eine WMS-Klasse<br />
Den nachfolgenden Betrachtungen und Berechnungen liegt eine Zahl von jährlich 140 Neueintritten<br />
zugrunde, was in etwa einem gewichteten Mittel der vergangenen Jahre entspricht.<br />
d) Private Handelsschulen<br />
Im Kanton St.Gallen findet sich eine grössere Zahl von privaten Schulen, welche ebenfalls eine schulgestützte<br />
kaufmännische Ausbildung anbieten. Von den grösseren sind dabei zu nennen: Bénédict<br />
169
Schule St.Gallen, Ortega (St.Gallen und Wil), Wilingua Wil, H.B.S. Rapperswil, United School of Sport<br />
St.Gallen, HSO St.Gallen, Minerva St.Gallen oder MPA Berufs- und Handelsschule Buchs. Die Ausbildung<br />
an diesen Schulen dauert in der Regel drei Jahre. Jährlich treten rund 250 Schülerinnen und<br />
Schüler in eines dieser privaten Vollzeitschul-Angebote ein.<br />
Im Gegensatz zu WMS und WMI führen die Angebote der privaten Schulen allerdings ausschliesslich<br />
<strong>zum</strong> EFZ für Kaufleute (Basis- und Erweiterte Grundbildung). Der Erwerb einer kaufmännischen Berufsmaturität<br />
ist an diesen Schulen nicht möglich. Dass private Anbieter ihr Angebot in diese Richtung<br />
ausbauen, ist nicht anzunehmen, da die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren<br />
des dafür zuständigen Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie bzw. der Eidgenössischen<br />
Berufsmaturitätskommission relativ hoch sind, und es sich dieses Geschäftsfeld ohne ein minimales<br />
Mengengerüst finanziell kaum lohnt. Selbst wenn der Kanton St.Gallen das Angebot von WMS<br />
und WMI abschaffen würde, ist nicht davon auszugehen, dass private Anbieter in diese Nische springen<br />
würden. Hingegen ist anzunehmen, dass ein Teil der heutigen WMS-WMI-Schülerinnen und<br />
Schüler in eine private Handelsschule eintreten und diese einfach ohne Berufsmaturitätszeugnis abschliessen<br />
wird 6 .<br />
6 vgl. dazu Kapitel 3, Ziff. 6.<br />
170
2. Argumente für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />
Folgende Argumente werden vorgebracht, weshalb auf ein staatliches Angebot einer Wirtschaftsmittelschule<br />
verzichtet werden könne:<br />
1. Staatlich finanzierte Doppelspurigkeit: Die Wirtschaftsmittelschule führt zu einem EFZ für<br />
Kaufleute mit kaufmännischer Berufsmaturität hin. Diese Ausbildungsabschlüsse können auch<br />
über den Weg der dualen Berufsbildung erlangt werden. Die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />
führt damit nicht zu einer Verarmung des Bildungsangebotes, weil gleichwertige Alternativ-Angebote<br />
bestehen. Diese sind überdies für den Staat deutlich kostengünstiger, weil<br />
eine Klasse in einer Vollzeitschule aufgrund der deutlich höheren Lektionenzahl (vgl. oben)<br />
nahezu doppelt so hohe Kosten verursacht wie eine Berufsmaturitäts-Klasse an einer Berufsfachschule<br />
und nahezu dreimal so hohe wie eine Berufsfachschul-Klasse ohne Berufsmaturität.<br />
2. WMS und WMI nehmen der Wirtschaft gute Lernende weg: Die Unternehmungen sind in<br />
den vergangenen Jahren mit erheblichem Aufwand motiviert worden, neue Lehrstellen zu<br />
schaffen. Verschiedene Betriebe, namentlich kleinere des Gewerbes, beklagen nun aber, dass<br />
der allgemein feststellbare Trend zu höherer (insbesondere gymnasialer) Bildung dazu führe,<br />
dass sie zunehmend Probleme bekämen, guten Berufsnachwuchs und Kaderleute zu finden.<br />
Die Wirtschaftsmittelschulen tragen einen Teil zu dieser Entwicklung bei, weil leistungsstärkere<br />
Schülerinnen und Schüler in diesen Lehrgang abwandern, statt in eine duale Berufslehre<br />
einzutreten. WMS und WMI bilden damit in der Ausbildung von Jugendlichen eine steuerfinanzierte<br />
Konkurrenz zur privaten Wirtschaft. Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass<br />
im Kanton St.Gallen in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Zahl von Lehrstellen - auch<br />
in höher qualifizierten Berufen - nicht besetzt werden konnte. Auf Beginn des Schuljahres<br />
2012/13 waren dies rund 750 offene Lehrstellen in ungefähr 150 Berufen 7 .<br />
3. Mehr leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber auf dem Lehrstellenmarkt: Wenn die<br />
Wirtschaftsmittelschule als Ausbildungsangebot nicht mehr zur Verfügung steht, ist damit zu<br />
rechnen, dass der grössere Teil der interessierten Jugendlichen als Alternative eine Berufslehre<br />
in Angriff nehmen wird. Dies liegt daran, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der heutigen<br />
Schülerschaft der WMS und WMI über die Eignung und Neigung verfügt, um in die Fachmittelschule<br />
oder ins Gymnasium einzutreten (vgl. dazu weiter unten). Auch wenn es bis zu<br />
einem gewissen Grad Spekulation bleiben muss, welche alternativen Angebote gewählt würden,<br />
so ist die Annahme doch plausibel, dass die meisten dieser Schülerinnen und Schüler eine<br />
Lehrstelle im kaufmännischen Sektor wählen würde; wer heute in die WMI eintreten würde,<br />
würde <strong>zum</strong> Teil eine Informatiklehre anstreben. Von der Annahme ausgehend, dass sich das<br />
Angebot an Ausbildungsplätzen in diesen Branchen nicht ausweiten wird, führt dies auf dem<br />
Lehrstellenmarkt zu einem Verdrängungswettbewerb. Für die Betriebe hat dies den Vorteil,<br />
dass sie aus einer grösseren Zahl von leistungsstarken Bewerberinnen und Bewerbern auswählen<br />
können. Das Niveau in der kaufmännischen Ausbildung dürfte ansteigen.<br />
7 Die "Top Ten" der Berufe mit offenen Lehrstellen präsentierte sich am 8. August 2012 wie folgt:<br />
Rang Berufsbezeichnung Anzahl offene Lehrstellen<br />
1 Coiffeur EFZ 37<br />
2 Zimmermann 34<br />
3 Elektroinstallateur EFZ 33<br />
4 Polymechaniker EFZ 28<br />
5 Maurer EFZ 21<br />
6 Polybauer EFZ (Dachdecken) 19<br />
7 Restaurationsfachmann EFZ 19<br />
8 Automobil-Fachmann EFZ (Personenwagen) 17<br />
9 Sanitärinstallateur EFZ 16<br />
10 Spengler EFZ 16<br />
240<br />
Diesen standen nur gerade 8 offene Lehrstellen als Kaufmann EFZ (alle Profile und Branchen, alle ohne Berufsmaturität,<br />
3 offene Lehrstellen als Automatiker EFZ, und je eine als Informatiker EFZ (Systemtechnik) und als Telematiker EFZ gegenüber<br />
(Quelle: Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen, 2012).<br />
171
4. Niemand ist "abgeschnitten": Selbst wer während der Berufslehre aus betrieblichen oder<br />
anderen Gründen nicht parallel die Berufsmaturität erwerben kann, hat mit der Berufsmaturität<br />
II die Möglichkeit, diese im Anschluss an die Ausbildung nachzuholen und sich so den Zugang<br />
zu einer weiterführenden Schule zu erschliessen.<br />
5. Kein vergleichbarer Praxisbezug: In der Wirtschaftsmittelschule müssen Bestandteile der<br />
betrieblichen Praxis teilweise künstlich konstruiert bzw. virtuell nachgebildet werden. In der<br />
Wirtschaft sind diese natürlicherweise vorhanden.<br />
172
3. Argumente für den Erhalt der Wirtschaftsmittelschule<br />
Folgende Argumente rechtfertigen die Führung eines staatlichen Angebotes im Bereich der Wirtschaftsmittelschulen:<br />
1. Die Wirtschaftsmittelschule als zeitgemässe und innovative Ausbildung: Die WMS/WMI<br />
ist ein anerkannter und bewährter Lehrgang zwischen Gymnasium und kaufmännischer Berufslehre<br />
und leistet einen Beitrag zu einem vielfältigen Bildungsangebot. Er hat sich aufgrund<br />
langjähriger Erfahrung stets weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. In<br />
seiner Ausgestaltung hat die St.Galler Version der Wirtschaftsmittelschule Modellcharakter. In<br />
der Ausbildung werden moderne Lehrmittel und (Informations-)Technologien eingesetzt, welche<br />
das selbständige Lernen mit Blick auf ein lebenslanges Lernen fördern. Ein solch traditioneller<br />
und bewährter Lehrgang soll nicht ohne Not von der Bildfläche eliminiert werden.<br />
2. Der Ausbildungsgang nimmt Rücksicht auf die unterschiedliche individuelle Entwicklung<br />
von Jugendlichen: Eine Umfrage bei den Berufsberatungsstellen im Kanton St.Gallen<br />
hat gezeigt, dass diese insbesondere jenen Schülerinnen und Schülern zur WMS/WMI raten,<br />
welche gute schulische Leistungen erbringen, Freude am Lernen haben und an einer breiten<br />
Allgemeinbildung interessiert sind, für welche jedoch das Gymnasium aus verschiedenen<br />
Gründen ein nicht unbedingt erfolgsversprechender Weg wäre. Die Wirtschaftsmittelschule ist<br />
vor allem für jene Schülerinnen und Schüler eine Alternative, welche aufgrund ihres Charakters<br />
den grösseren persönlichen Freiraum benötigen, den der schulische im Vergleich <strong>zum</strong> berufsgestützten<br />
Weg öffnet, oder welche aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht reif<br />
für den Arbeitsmarkt sind. Ihnen ermöglicht ein verlängerter schulischer Weg, der auf ihre individuellen<br />
Bedürfnisse Rücksicht nimmt, einen angemessenen Übergang in die Berufswelt.<br />
Auch für Jugendliche, welche das Gymnasium abbrechen, ist die Wirtschaftsmittelschule häufig<br />
eine geeignete Alternative. Mit der Abschaffung würde an den öffentlichen Schulen eine<br />
solche Alternative wegfallen bzw. fehlen.<br />
3. Grosse Nachfrage nach Praktikantinnen und Praktikanten und gute Berufschancen für<br />
Absolventinnen und Absolventen: WMS/WMI-Praktikantinnen und -Praktikanten sind in den<br />
Ausbildungsbetrieben begehrt. Seit Jahren übersteigt die Nachfrage aus den Unternehmungen<br />
das Angebot an Schülerinnen und Schülern; die Rückmeldungen der Betriebe sind fast ausschliesslich<br />
positiv. Geschätzt werden in erster Linie die guten Fachkenntnisse und die hohe<br />
Allgemeinbildung, die rasche Auffassungsgabe und die grosse Selbständigkeit der Praktikantinnen<br />
und Praktikanten, die ihre Arbeitsleistung überdies zu vergleichsweise bescheidenen<br />
Kosten erbringen. Die von den Schülerinnen und Schülern im Praktikum verfassten Berufsmaturitätsarbeiten<br />
stiften für die Betriebe in der Regel einen direkten Nutzen und führen immer<br />
wieder zu Prozessoptimierungen. Eine aus aktuellem Anlass durchgeführte Umfrage der Mittelschulen<br />
bei den aktuellen Praktikumsbetrieben ergab jedoch, dass nur ein geringer Teil ihre<br />
Praktikumsstelle in eine Lehrstelle gemäss dualer kaufmännischer Grundbildung umwandeln<br />
würde. Mit der Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule würden diese begehrten Ausbildungsplätze<br />
also grösstenteils wegfallen.<br />
Nicht selten finden übrigens Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des Praktikums in ihrem<br />
Betrieb eine Festanstellung. Damit ist die Wirtschaftsmittelschule eine Basis für eine erfolgreiche<br />
Berufskarriere. WMS/WMI-Absolventen stehen nach abgeschlossener Ausbildung<br />
kaum je ohne Anschlusslösung da 8 . Dies wird durch eine repräsentative Umfrage des KV<br />
Schweiz zur Stellensituation bei kaufmännischen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern im<br />
November 2011 bestätigt. Diese ergab, dass lediglich drei Prozent aller jungen Kaufleute drei<br />
Monate nach Abschluss ihrer Lehre noch arbeitslos waren. Der KV Schweiz zieht daraus den<br />
Schluss: "Junge Kauffrauen und Kaufmänner sind auf dem Arbeitsmarkt also gefragt." Die<br />
WMI bildet Jugendliche mit einer Affinität zu Informatik aus. In diesem Gebiet fehlen der<br />
Schweizer Wirtschaft Tausende von jungen, gut qualifizierten Arbeitskräften.<br />
4. Zubringerschule für Praxis und Fachhochschulen: Die Wirtschaftsmittelschule ist nicht nur<br />
ein bedeutender Zubringer für die berufliche Praxis, sondern auch für die Fachhochschulen.<br />
Die Abschaffung der WMS/WMI hätte ein Absinken der Berufsmaturitätsquote zur Folge, weil<br />
nicht alle Schülerinnen und Schüler in ihrer alternativen Ausbildung eine Berufsmaturität er-<br />
8 Gemäss der st.gallischen Arbeitslosenstatistik waren im Juni 2012 gerade mal 6 Personen mit kaufmännischer Berufsmaturität<br />
als arbeitslos gemeldet. Total: 9'396 Stellensuchende, davon 492 im kaufmännischen Bereich. Quelle: Fachstelle<br />
für Statistik des Kantons St.Gallen.<br />
173
langen könnten bzw. würden. Der Kanton St.Gallen könnte zur Folge seiner Position im vorderen<br />
Mittelfeld punkto Berufsmaturitätsquote verlustig gehen (15.2 Prozent im Jahr 2010;<br />
Schweiz: 12.8 Prozent). Aufgrund der zu erwartenden Mehreintritte ins Gymnasium dürfte es<br />
jedoch zu einem leichten Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote kommen. Dabei ist zu erwähnen,<br />
dass der Kanton St.Gallen, was die gymnasiale Maturitätsquote angeht, seit Jahren<br />
einen der schweizweit hintersten Plätze belegt. Das in anderen Kantonen möglicherweise zutreffende<br />
Phänomen eines stets anwachsenden Drangs an das Gymnasium findet im Kanton<br />
St.Gallen jedenfalls in diesem Ausmass nicht statt. Vielmehr hat die Regierung in Beantwortung<br />
eines politischen Vorstosses aus dem Kantonsrat den Standpunkt formuliert, dass eine<br />
massvolle Zunahme der gymnasialen Maturitätsquote im Kanton St.Gallen möglich sein soll 9 .<br />
Dies soll jedoch dadurch geschehen, dass jene Schülerinnen und Schüler für das Gymnasium<br />
gewonnen werden sollen, welche dafür Eignung und Neigung besitzen. Davon, dass diese<br />
Zunahme zulasten der Berufsmaturitätsquote gehen soll, war nie die Rede. Die Regierung erachtet<br />
es nicht als zielführend, die verschiedenen Ausbildungsangebote gegeneinander auszuspielen.<br />
In diesem Zusammenhang kann auf die alljährlich vom Amt für Berufsbildung publizierte<br />
Schulabgängerumfrage (Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe) verwiesen werden (vgl.<br />
Tabelle 1), welche aufzeigt, dass sich Zahl und Anteil der Schülerinnen und Schüler, welche<br />
eine berufliche Grundbildung in Angriff nehmen, seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau<br />
befinden.<br />
Jahr<br />
Schulabgängerinnen<br />
und Schulabgänger<br />
total<br />
Weiterführende<br />
Schulen<br />
Lehre, Attestausbildung,<br />
Anlehre<br />
Zwischenlösung<br />
Ausreise,<br />
Hilfstätigkeit,<br />
Anderes<br />
Ohne<br />
Anschlusslösung<br />
Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />
2004 5'266 426 8.1 3'602 68.4 711 13.5 195 3.7 332 6.3<br />
2005 5'601 503 9.0 3'628 64.7 855 15.3 136 2.4 479 8.6<br />
2006 6'214 489 7.9 4'102 66.0 932 15.0 83 1.3 608 9.8<br />
2007 6'454 544 8.4 4'189 64.9 1'127 17.5 86 1.3 508 7.9<br />
2008 6'578 465 7.1 4'467 67.9 1'017 15.5 107 1.6 522 7.9<br />
2009 6'113 468 7.7 4'119 67.4 1'003 16.4 53 0.9 468 7.7<br />
2010 5'967 491 8.2 4'119 69.0 815 13.7 68 1.1 474 7.9<br />
2011 5'715 458 8.0 4'019 70.3 802 14 61 1.1 375 6.6<br />
2012 5'625 488 8.7 4'002 71.1 707 12.6 65 1.2 363 6.4<br />
Tabelle 1: Resultate der Schulabgängerumfrage, Amt für Berufsbildung, 2012.<br />
5. Hohe Integrationsleistung der WMS/WMI: Die WMS - und in noch stärkerem Ausmass die<br />
WMI - leistet einen zentralen Beitrag zur Eingliederung von leistungsstarken Jugendlichen mit<br />
Migrationshintergrund in die Berufs- und Arbeitswelt. An der WMI beträgt der Anteil Jugendlicher<br />
mit Migrationshintergrund in einzelnen Klassen fast 50 Prozent. Die Tatsache, dass diese<br />
die Aufnahmeprüfung in die Mittelschule bestanden haben, belegt, dass diese auf der Volksschule<br />
insbesondere in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik zu den überdurchschnittlich<br />
leistungsstarken Schülerinnen und Schülern gezählt haben. Dennoch haben<br />
diese Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt heute häufig Mühe, eine adäquate Anschlusslö-<br />
9 Antwort der Regierung vom 3. November 2009 auf die Interpellation Schrepfer-Sevelen "Gymnasiale Maturitätsquote -<br />
Schlusslicht St.Gallen", 51.09.56.<br />
174
sung zu finden, weil sie sich aufgrund ihrer Herkunft (und ihres Nachnamens) vielfachen<br />
Nachteilen und geringeren Chancen ausgesetzt sehen. Ihnen bliebe ohne WMS/WMI der Zugang<br />
zu einer höheren Ausbildung vielfach verwehrt.<br />
Die Erfahrung zeigt weiter, dass die Wirtschaftsmittelschule ein bedeutender Puffer ist, um<br />
konjunkturelle Schwankungen im Lehrstellenangebot aufzufangen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
ist zwar das Angebot an Lehrstellen im Verhältnis zu Lehrstellensuchenden relativ<br />
gross 10 . Dies hängt auch mit der demographischen Entwicklung zusammen. Ob dies auch mittel-<br />
und längerfristig so der Fall sein wird, ist schwer zu prognostizieren.<br />
6. Verdrängungswettbewerb: Der bereits oben erwähnte Verdrängungswettbewerb wirkt sich<br />
positiv auf die Betriebe aus. Es ist davon auszugehen, dass diese weiterhin neue Lehrstellen<br />
schaffen werden, um ihren Bedarf an Arbeitskräften künftig abdecken zu können. Allerdings ist<br />
nicht, und schon gar nicht kurzfristig, zu erwarten, dass in der dualen Berufsbildung 140 neue<br />
Lehrstellen im kaufmännischen oder Informatik-Bereich geschaffen werden können 11 . Es wird<br />
also zu einem Überhang an leistungsstarken Schülerinnen und Schülern kommen, welche auf<br />
den Lehrstellenmarkt strömen und in erster Linie eine kaufmännische oder eine Informatik-<br />
Berufslehre ergreifen möchten. Dies erhöht den Druck auf jene, welche auf diesem Markt ohnehin<br />
schon benachteiligt sind. Das sind in erster Linie die bereits erwähnten Jugendlichen mit<br />
Migrationshintergrund und die schulisch weniger Leistungsstarken. Letztere könnten also teilweise<br />
nicht mehr ihre gewünschte Ausbildung aufnehmen, auch wenn sie die praktische Begabung<br />
dafür aufweisen. Sie würden gezwungen sein, eine alternative Ausbildung zu absolvieren.<br />
Es ist zu erwarten, dass dies eine Art Domino-Effekt auslöst, welcher insbesondere zulasten<br />
der Leistungsschwächeren geht. Dies stünde dem obersten Ziel entgegen, auf Sekundarstufe<br />
II - also Berufslehre und weiterführende Schulen - eine Abschlussquote von 95 Prozent<br />
zu erreichen. Weil ausserdem nicht anzunehmen ist, dass ein beträchtlicher Teil jener, die eine<br />
kaufmännische Ausbildung anstreben, als erste Alternative einen gewerblich-industriellen<br />
Beruf wählen würde, dürfte die von Gewerbekreisen erwünschte Zunahme der Nachfrage<br />
nach gewerblich-industriellen Berufslehren durch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler<br />
nicht im erhofften Ausmass eintreten, so sehr das Anliegen auch Unterstützung verdient. Auch<br />
die kantonalen Berufsberatungsstellen gehen davon aus, dass andere als die kaufmännische<br />
Berufslehre wohl kaum von der Schliessung der Wirtschaftsmittelschulen profitieren werden.<br />
Profitieren könnten allenfalls die privaten Handelsschulen. Da diese jedoch keine Berufsmaturitätsausbildungen<br />
anbieten, ist dies nicht unbedingt ein erwünschter Effekt. Dass die privaten<br />
Schulen ihr bestehendes Angebot aufwerten, dass es vom Anspruch her einer WMS oder WMI<br />
entspricht, ist nicht zu erwarten. Die Lücke, welche WMS und WMI hinterlassen, könnte also<br />
nicht gleichwertig gefüllt werden. Ausserdem ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen,<br />
dass der Kanton St.Gallen bereits heute jährlich zwischen 2 und 2.5 Mio. Franken an Stipendien<br />
an Schülerinnen und Schüler ausrichtet, welche eine private Handelsschule besuchen<br />
12 . Die Stipendien erfolgen in erster Linie, um das Schulgeld dieser Schulen zu bezahlen.<br />
Wenn also die Schliessung der an sich kostenlosen Wirtschaftsmittelschule dazu führt, dass<br />
mehr Stipendiengelder an die Schülerinnen und Schüler von privaten Handelsschulen ausgerichtet<br />
werden müssten, so stünde das im Widerspruch mit dem angestrebten Sparziel.<br />
7. "Weisses Loch in der Landkarte": In allen grösseren Kantonen werden Ausbildungsgänge<br />
angeboten, welche mit der Wirtschaftsmittelschule vergleichbar sind. Die Streichung im Kanton<br />
St.Gallen würde also zu einer Schwächung und einem Imageschaden des Kantons<br />
St.Gallen im Vergleich mit seinen Nachbarkantonen führen.<br />
8. Neues Konzept erst gerade eingeführt: Die Neukonzeption der Wirtschaftsmittelschule, welche<br />
die vom Bund geforderten Anpassungen und Neuerungen umfasst, wurde eben erst mit<br />
beträchtlichem Aufwand eingeführt. Von den bereits erbrachten Vorarbeiten könnte nun nicht<br />
profitiert werden, wenn die WMS/WMI nun bald abgeschafft wird. Teilweise wurden Investitionen<br />
getätigt (z.B. für die Umsetzung der geforderten "Integrierten Praxisteile"), welche nicht<br />
genutzt werden könnten. Für alle Beteiligten, namentlich für die involvierten Lehrpersonen,<br />
10 Per Stichtag 12. Juli 2012 betrug das Angebot an offenen Lehrstellen 744 in rund 150 Berufen. Ihnen standen 363 Schülerinnen<br />
und Schüler ohne Anschlusslösung gegenüber.<br />
11 Auf 1. August 2012 wurden im Kanton St.Gallen rund 100 Lehrverträge im Bereich Informatik abgeschlossen (Applikationsentwickler,<br />
Systemtechniker, Supporter, usw.), Tendenz leicht steigend.<br />
12 Für Schülerinnen und Schüler der WMS und WMI werden jährlich ca. Fr. 750'000 an Stipendien ausgerichtet, namentlich<br />
zur Finanzierung der Sprachaufenthalte.<br />
175
welche die Lehrpläne angepasst und nun einiges an Aufbauarbeit geleistet haben, wäre dies<br />
demotivierend.<br />
176
4. Varianten der Schliessung<br />
Neben der vollständigen Abschaffung der WMS/WMI ist es denkbar, die Streichung einzelner Teile<br />
davon zur Diskussion zu stellen. Nachstehend werden die beiden folgenden Optionen aufgezeigt:<br />
• Variante 1: Es besteht die Möglichkeit, ausschliesslich den WMI-Lehrgang nicht mehr anzubieten<br />
und die WMS zu erhalten.<br />
• Variante 2: Die WMS könnte nicht integral, sondern lediglich an einzelnen Schulstandorten<br />
nicht mehr angeboten werden.<br />
4.1. Variante 1: Schliessung (ausschliesslich) der WMI<br />
Statt die Wirtschaftsmittelschule vollständig abzuschaffen, bestünde die Möglichkeit, lediglich die WMI<br />
nicht mehr anzubieten. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass ein beträchtlicher Teil der Schülerinnen<br />
und Schüler in die WMS ausweichen würde, wenn die WMI nicht mehr angeboten wird. Dies wird bei<br />
der Berechnung des Nettospareffekts, welcher weiter unten aufgezeigt wird, zu berücksichtigen sein.<br />
In Betracht zu ziehen ist bei dieser Variante, wie bereits erwähnt, dass gerade die WMI heute eine<br />
bedeutende Rolle als Ausbildungsstätte von leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund<br />
spielt. Ausserdem besteht besonders im Bereich Informatik eine besonders hohe<br />
Nachfrage nach einheimischen Nachwuchskräften.<br />
4.2. Variante 2: Schliessung einzelner Standorte<br />
Der Vorschlag, die WMS nur an einzelnen Standorten zu schliessen, zielt darauf ab, den Lehrgang<br />
weiterhin allen interessierten Schülerinnen und Schülern offen zu halten, allerdings teilweise unter<br />
Inkaufnahme eines verlängerten Schulwegs. Damit auch künftig das gesamte Kantonsgebiet abgedeckt<br />
wäre, könnte der Lehrgang nur noch an den Standorten St.Gallen und Sargans angeboten werden.<br />
Die WMS-Standorte Heerbrugg und Wattwil würden geschlossen. Der verlängerte Schulweg für<br />
Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Rheintal, Toggenburg oder Linthgebiet würde vermutlich einen<br />
grösseren Teil von ihnen abhalten, diesen Lehrgang überhaupt zu wählen. Es ist davon auszugehen,<br />
dass ein beträchtlicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler einer Lehrstelle den Vorzug geben, oder,<br />
soweit das intellektuelle Potential dafür vorhanden ist, ins Gymnasium eintreten wird. Der Grund liegt<br />
einerseits darin, dass die Berufslehre in den Regionen Toggenburg und Rheintal nach wie vor einen<br />
sehr hohen Stellenwert hat. Andererseits zeigt die Erfahrung, dass die meisten Schülerinnen und<br />
Schüler Wert auf einen relativ kurzen Schul- respektive Arbeitsweg legen. Dieses Entscheidungsverhalten<br />
ist nachvollziehbar, ist doch in einer Ausbildung an einer Vollzeitschule, anders als bei einer<br />
Berufslehre, der Schulort tagtäglich zurückzulegen.<br />
177
5. Mutmassliches Sparpotential<br />
5.1. Vorbemerkung<br />
Was das ermittelte Sparpotential betrifft, so ist als Vorbemerkung festzuhalten, dass sich dies ausschliesslich<br />
auf die zu erwartenden Spareffekte auf Sekundarstufe II beschränken kann. Es ist nicht<br />
möglich, seriös abzuschätzen, wie gross die Einsparungen und Kosten über diesen Bereich hinaus<br />
sind. So bleiben namentlich allfällige soziale Kosten unberücksichtigt, welche entstehen, wenn ein<br />
Schüler oder eine Schülerin aufgrund erfolgloser Lehrstellensuche und mangelnder Anschlusslösung<br />
nach der obligatorischen Schule auf ein alternatives Angebot des Staates ausweichen muss (z.B.<br />
Brückenangebot). Ebenso wenig können die Kosten für von den Schülerinnen und Schülern aufgenommenen<br />
Ausbildungs- und Studiengänge in die Betrachtung einfliessen, wenn diese solche zu einem<br />
späteren Zeitpunkt aufnehmen. Auch werden allfällige Kostenveränderungen im Bereich des<br />
Stipendienwesens ausgeklammert, da diese mit verhältnismässigem Aufwand nicht zu quantifizieren<br />
sind. Nicht berücksichtigt sind weiter Mehrkosten, welche den Unternehmungen entstehen, wenn sie<br />
für qualifizierte Aufgaben oder Projekte eine ausgebildete Person bezahlen müssen, statt diese einem<br />
Praktikanten oder einer Praktikantin der Wirtschaftsmittelschule zu einem Praktikantenlohn zu übertragen.<br />
Schon gar nicht können Faktoren eingebunden bzw. berechnet werden, welche nur in einem<br />
indirekten Zusammenhang mit der gewählten Ausbildungsrichtung stehen, beispielsweise welchen<br />
Rückfluss in Form von Steuern und Abgaben ein Absolvent oder eine Absolventin dem Kanton<br />
St.Gallen im Verlauf seiner nachschulischen Berufstätigkeit auslöst.<br />
5.2. Drei Szenarien<br />
Den nachfolgenden Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass jährlich 140 Schülerinnen und<br />
Schüler in die WMS/WMI eintreten wollten. Dies entspricht dem gewichteten Durchschnittswert der<br />
Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und entspricht sieben parallelen Jahrgangsklassen. Im<br />
Rahmen einer Vollkostenrechnung ergäbe dies maximale Brutto-Einsparungen von rund 10 Mio.<br />
Franken, wenn diese Klassen nicht mehr geführt würden 13 . Eine Vollkostenrechnung ist jedoch nur<br />
teilweise hilfreich, denn es ist zu berücksichtigen, dass sich - namentlich an den Landschulen, wo die<br />
Wirtschaftsmittelschule nur ca. 10 Prozent des gesamten Schulbestands ausmacht - etliche Fixkosten<br />
in der Infrastruktur nicht oder nur kaum reduzieren lassen. Eine plausible Annahme im Rahmen einer<br />
Teilkostenrechnung könnte davon ausgehen, die Klassenkosten auf Fr. 350'000 festzusetzen. Damit<br />
würde sich die maximale Brutto-Einsparung auf ca. 7.8 Mio. Franken reduzieren.<br />
Massgebend für die effektive Entlastung des Staatshaushaltes ist aber ohnehin das Netto-<br />
Sparpotential. Dessen Berechnung hängt in erster Linie davon ab, welchen Ausbildungsgang die<br />
Schülerinnen und Schüler einschlagen, wenn die Wirtschaftsmittelschule nicht mehr angeboten würde.<br />
Wie bereits erwähnt, lässt sich dies nicht ohne einem gewissen Mass an Spekulation eruieren.<br />
Unbestritten ist indessen, dass die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule neben einer Einsparung<br />
von Kosten in beträchtlichem Mass auch eine Umlagerung von Kosten zur Folge haben wird.<br />
Es ist davon auszugehen, dass ein überwiegender Teil der potentiellen WMS/WMI-Schülerinnen und<br />
Schüler als Alternative eine Berufslehre wählen würde. Nur ein relativ kleiner Teil dürfte in einen anderen<br />
Lehrgang an einer Mittelschule eintreten. Dies liegt daran, dass die Fachmittelschule (FMS) als<br />
Vorbereitung auf weiterführende Schulen in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit, Soziales und<br />
Kunst ein anderes Publikum anspricht als die WMS/WMI. Andererseits ist davon auszugehen, dass<br />
nicht alle heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und -Schüler das Potential aufweisen, um am Gymnasium<br />
bestehen zu können. Ein Indiz dafür ist, dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler,<br />
welche sowohl die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium als auch für die Wirtschaftsmittelschule ablegen,<br />
dem Eintritt ins Gymnasium den Vorzug gibt. Wer also die Möglichkeit und das intellektuelle<br />
Potential für einen Eintritt ins Gymnasium mitbringt, gibt dieser Ausbildung meist den Vorrang. Das<br />
Gymnasium gilt nach wie vor in weiten Bevölkerungskreisen als "Königsweg unter den Mittelschulbildungen".<br />
Wie gross die zu erwartende Verlagerung in die duale Berufsbildung ausfallen wird, ist nicht leicht zu<br />
prognostizieren. Es ist daher vernünftig, mit verschiedenen Szenarien zu arbeiten:<br />
13 Berechnungsbasis: Die Vollkosten einer Klasse liegen bei ca. Fr. 450'000; die Kosten einer Klasse im Praktikum, welche<br />
den Schulunterricht nur an einem Tag je Woche besucht, bei ca. Fr. 90'000.<br />
178
- Szenario hoch: Von den heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern tritt ein vergleichsweise<br />
hoher Teil von 40% ins Gymnasium oder in die FMS ein. 60 Prozent absolvieren eine<br />
Berufslehre.<br />
- Szenario tief: Von den heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern tritt nur ein vergleichsweise<br />
geringer Teil von 10% ins Gymnasium oder in die FMS ein. 90 Prozent absolvieren<br />
eine Berufslehre.<br />
- Szenario mittel: Der Teil der heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern, welcher ins<br />
Gymnasium oder in die FMS eintritt, liegt zwischen dem Szenario hoch und dem Szenario tief.<br />
Annahme: 25%. Drei Viertel absolvieren eine Berufslehre.<br />
Bei der Frage, welche Berufslehre die potentielle WMS/WMI-Schülerschaft wählen würde, ist, wie<br />
bereits erwähnt, aufgrund ihrer Interessenlage davon auszugehen, dass der überwiegende Teil eine<br />
kaufmännische Lehre anstreben würde. Unter den Schülerinnen und Schülern, welche sich für die<br />
WMI interessieren, dürfte für einen beträchtlichen Anteil (auch) eine Berufslehre im Bereich Informatik<br />
in Frage kommen. Dass vereinzelt Schülerinnen und Schüler eine völlig andere Berufslehre wählen,<br />
ist nicht ausgeschlossen. Quantitativ dürfte dies jedoch kaum einen Ausschlag geben. Insbesondere<br />
ist nicht zu erwarten, dass mit der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule eine spürbare Zunahme<br />
der Lehrverhältnisse in gewerblich-industriellen oder handwerklichen Berufen erfolgen würde.<br />
Grundsätzlich verfügen sämtliche WMS/WMI-Schülerinnen und Schüler über das intellektuelle Potential,<br />
lehrbegleitend eine Berufsmaturität zu erlangen. Es ist zu vermuten, dass der grössere Teil von<br />
dieser Möglichkeit Gebrauch machen würde, soweit der Ausbildungsbetrieb dies zulässt.<br />
Für die nachfolgenden Betrachtungen wird deshalb untersucht, ob aufgrund des hypothetischen<br />
Wahlverhaltens an den Mittelschulen in anderen Lehrgängen neue Klassen gebildet werden müssen.<br />
Gleiches gilt für die Berufsfachschulen in den kaufmännischen Berufen und in der Informatik; beide<br />
jeweils mit oder ohne Berufsmaturität. Was weitere potentiell gewählte Berufslehren angeht, so wird<br />
diesen die Annahme zugrunde gelegt, dass die Zahl der zusätzlichen Eintritte in alle anderen Beruf so<br />
klein ist, dass in keinem eine zusätzliche Klasse für den Unterricht an den Berufsfachschulen gebildet<br />
werden müsste.<br />
a) Szenario hoch<br />
Variante<br />
Komplette<br />
Schliessung von<br />
WMS und WMI<br />
Variante 1:<br />
Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2:<br />
Schliessung nur<br />
WMI<br />
total betroffene<br />
Schülerinnen<br />
und Schüler im<br />
Jahr<br />
Eintritte in einen<br />
anderen Lehrgang<br />
an einer Mittelschule:<br />
40 Prozent<br />
Eintritt in<br />
WMS 14<br />
Eintritt in eine kaufm.<br />
Berufslehre (davon mit<br />
Berufsmaturität)<br />
140 60 - 70 (50) 10 (6)<br />
40 16 7 17 (12) 0<br />
35 15 10 3 (2) 7 (5)<br />
Eintritt in eine andere<br />
Berufslehre, v.a.<br />
Informatik, (davon<br />
mit Berufsmaturität)<br />
• Bei der kompletten Schliessung der Wirtschaftsmittelschule treten im Szenario hoch 60 der<br />
140 Interessierten in einen anderen Mittelschullehrgang ein. Dies hätte zur Folge, dass im<br />
Schnitt jährlich zwei neue Klassen an den Mittelschulen zu führen wären. Die übrigen Schülerinnen<br />
und Schüler dürften sich auf die Breite verschiedener Schulorte und Ausbildungsrichtungen<br />
bzw. Schwerpunktfächer verteilen. Es darf angenommen werden, dass sie in bestehende<br />
Klassen aufgenommen bzw. in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden könnten.<br />
Dabei hilft auch der Umteilungsmechanismus gemäss Art. 4bis MSG. Hingegen ist anzunehmen,<br />
dass an den Berufsfachschulen zusätzliche Klassen gebildet werden müssten: Zu erwarten<br />
sind bis zu drei zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität, eine Klasse Kaufleute<br />
ohne Berufsmaturität (E-Profil) und eventuell eine Klasse im Bereich Informatik.<br />
• Werden im Szenario hoch lediglich die Standorte Heerbrugg und Wattwil geschlossen, dürfte<br />
dies zur Folge haben, dass nur eine kleine Zahl in die Wirtschaftsmittelschule in St.Gallen oder<br />
14 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />
179
Sargans eintreten würde - weil die Schülerinnen und Schüler ja dem Eintritt ins Gymnasium<br />
oder in die Fachmittelschule (am bisherigen Standort) den Vorzug geben. Sowohl in den übrigen<br />
Lehrgängen der KSH und KSW, wie auch in der WMS an den anderen Schulstandorten<br />
sollten diese Schülerinnen und Schüler in der Regel aufzufangen sein, ohne dass zusätzliche<br />
Klassen gebildet werden müssten. An den Berufsfachschulen ist jedoch damit zu rechnen,<br />
dass eine zusätzliche Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu bilden wäre.<br />
• Wenn lediglich die WMI geschlossen würde, ist im Szenario hoch aus den oben erwähnten<br />
Überlegungen ebenfalls davon auszugehen, dass an den Mittelschulen keine zusätzlichen<br />
Klassen gebildet werden müssten. Dies gilt umso mehr, als in Sargans in der jüngsten Vergangenheit<br />
stets eine WMS-WMI-Mischklasse gebildet worden ist, welche zur reinen WMS-<br />
Klasse würde. Auch die Verlagerung in die Berufsbildung könnte vermutlich aufgefangen werden.<br />
Allenfalls wäre eine zusätzliche Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität zu bilden.<br />
b) Szenario tief<br />
Variante<br />
Komplette<br />
Schliessung von<br />
WMS und WMI<br />
Variante 1:<br />
Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2:<br />
Schliessung nur<br />
WMI<br />
total betroffene<br />
Schülerinnen<br />
und Schüler im<br />
Jahr<br />
Eintritte in einen<br />
anderen Lehrgang<br />
an einer Mittelschule:<br />
10 Prozent<br />
Eintritt in<br />
WMS 15<br />
Eintritt in eine kaufm.<br />
Berufslehre (davon mit<br />
Berufsmaturität)<br />
140 14 - 110 (80) 16 (10)<br />
40 4 10 26 (20) 0<br />
35 4 17 4 (2) 10 (7)<br />
Eintritt in eine andere<br />
Berufslehre, v.a.<br />
Informatik, (davon<br />
mit Berufsmaturität)<br />
• Im Szenario tief treten bei der vollständigen Schliessung von WMS und WMI lediglich 14<br />
Schülerinnen und Schüler in einen anderen Lehrgang der Mittelschule ein. Diese sollten in der<br />
Regel in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden können, ohne neue Klassen bilden zu<br />
müssen, da sie sich auf verschiedene Schulorte und Ausbildungsrichtungen oder Schwerpunktfächer<br />
verteilen. Im Szenario tief ist davon auszugehen, dass an den Berufsfachschulen<br />
drei bis vier zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität, eine Klasse Kaufleute ohne Berufsmaturität<br />
und eine Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität gebildet werden müssten,<br />
weil entsprechend viele Schülerinnen und Schüler als Alternative eine Berufslehre wählen.<br />
• Weil im Szenario tief nur sehr weniger Schülerinnen und Schüler in einen alternativen Mittelschullehrgang<br />
(Gymnasium oder Fachmittelschule) am eigentlich gewünschten Schulort eintreten,<br />
ist bei der Schliessung der Standorte Heerbrugg und Wattwil damit zu rechnen, dass -<br />
aufgrund der Möglichkeit, an einen anderen Schulort (KSB oder KSS) ausweichen zu können,<br />
um dort die WMS oder WMI zu besuchen, - durchschnittlich <strong>zum</strong>indest in jedem zweiten Jahr<br />
eine zusätzliche WMS-Klasse zu bilden sein würde. An den Berufsfachschulen wäre vermutlich<br />
eine zusätzliche Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu bilden.<br />
• Auch wenn lediglich die WMI geschlossen wird, ist davon auszugehen, dass dafür eine zusätzliche<br />
WMS-Klasse gebildet werden müsste (vermutlich an der KSB). Allenfalls wäre eine zusätzliche<br />
Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität zu bilden. Die Verlagerung in andere<br />
Mittelschullehrgänge und in die kaufmännische Berufslehre könnte wohl aufgefangen werden.<br />
15 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />
180
c) Szenario mittel<br />
Variante<br />
Komplette<br />
Schliessung von<br />
WMS und WMI<br />
Variante 1:<br />
Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2:<br />
Schliessung nur<br />
WMI<br />
total betroffene<br />
Schülerinnen<br />
und Schüler im<br />
Jahr<br />
Eintritte in einen<br />
anderen Lehrgang<br />
an einer Mittelschule:<br />
25 Prozent<br />
Eintritt in<br />
WMS 16<br />
Eintritt in eine kaufm.<br />
Berufslehre (davon mit<br />
Berufsmaturität)<br />
140 35 - 90 (60) 15 (9)<br />
40 10 10 20 (15) 0<br />
35 9 15 3 (2) 8 (6)<br />
Eintritt in eine andere<br />
Berufslehre, v.a.<br />
Informatik, (davon<br />
mit Berufsmaturität)<br />
• Gemäss mittlerem Szenario treten 35 der 140 Interessierten in einen anderen Mittelschullehrgang<br />
ein. Damit wäre an den Mittelschulen vermutlich eine neue Klasse zu führen. Die übrigen<br />
Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf verschiedene Schulorte und Ausbildungsrichtungen<br />
bzw. Schwerpunktfächer. Es ist davon auszugehen, dass sie in bestehende Klassen aufgenommen<br />
oder in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden könnten. Hingegen ist auch<br />
im Szenario mittel zu erwarten, dass an den Berufsfachschulen zusätzliche Klassen gebildet<br />
werden müssen: Zu erwarten wären zwei bis drei zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität,<br />
eine bis zwei Klassen Kaufleute ohne Berufsmaturität und eine Klasse Informatiker/Informatikerinnen<br />
mit Berufsmaturität.<br />
• Werden im Szenario mittel lediglich die Standorte Heerbrugg und Wattwil geschlossen, könnten<br />
die Schülerinnen und Schüler, welche in einen anderen Mittelschullehrgang eintreten<br />
möchten, vermutlich aufgefangen werden, ohne dass eine neue Klasse gebildet werden müsste.<br />
Hingegen könnte auch im Szenario Mittel je nach Anmeldesituation in St.Gallen oder Sargans<br />
eine weitere WMS-Klasse geführt werden müssen. Ausserdem wäre mit einer zusätzlichen<br />
Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu rechnen.<br />
• Wenn lediglich die WMI geschlossen wird, ist im Szenario mittel ebenfalls davon auszugehen,<br />
dass an den Mittelschulen in den übrigen Lehrgängen keine zusätzlichen Klassen der übrigen<br />
Lehrgänge gebildet werden müssten. Allerdings ist auch in diesem Szenario tendenziell mit einer<br />
zusätzlichen WMS-Klasse in St.Gallen oder Sargans zu rechnen. Allenfalls wäre darüber<br />
hinaus eine zusätzliche Klasse Informatiker/Informatikerinnen zu bilden.<br />
5.3. Berechnung der Nettosparwirkung<br />
a) Berechnungsgrundlagen<br />
Den nachfolgenden Berechnungen wurden folgende pauschalen Klassenkosten (Teilkosten) zugrunde<br />
gelegt:<br />
• Mittelschule (unabhängig vom Lehrgang): Fr. 350'000<br />
• Berufsfachschule mit Berufsmaturität: Fr. 140'000<br />
• Berufsfachschule ohne Berufsmaturität: Fr. 110'000<br />
Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass eine kaufmännische Berufslehre drei Jahre, eine Informatikerlehre<br />
vier Jahre dauert. Wenn neue Klassen in anderen Mittelschullehrgängen zu bilden sind, wurde davon<br />
ausgegangen, dass es sich dabei um Gymnasialkassen (vierjährige Ausbildungsdauer) handelt.<br />
WMS-/WMI-Klassen im Praktikum wurden als 0.2 Mittelschulklassen gezählt, weil sich diese Klassen<br />
4 Tage im Betrieb und nur einen Tag in der Schule befinden.<br />
b) Nettosparwirkung<br />
Anhand dieser Grundlage ergeben die verschiedenen Varianten in den verschiedenen Szenarios folgendes<br />
Sparpotential (allen Angaben approximativ und in tausend Franken):<br />
16 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />
181
Szenario hoch<br />
Variante ganz<br />
schliessen<br />
Variante 1: Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2: Schliessung<br />
nur WMI<br />
Szenario tief<br />
Variante ganz<br />
schliessen<br />
Variante 1: Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2: Schliessung<br />
nur WMI<br />
Szenario mittel<br />
Variante ganz<br />
schliessen<br />
Variante 1: Schliessung<br />
WMS an KSH<br />
und KSW<br />
Variante 2: Schliessung<br />
nur WMI<br />
Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />
total<br />
Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />
mit BM<br />
ohne BM<br />
WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />
WMS/WMI<br />
-7'840 17 2'800 18 0 1'820 19 330 20 -2'890<br />
-2'240 21 0 0 420 22 0 -1'820<br />
-1'680 23 0 0 0 0 -1'680<br />
Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />
total<br />
Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />
mit BM<br />
ohne BM<br />
WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />
WMS/WMI<br />
-7'840 0 0 2'240 24 330 25 -5'270<br />
-2'250 0 560 26 420 27 0 -1'270<br />
-1'700 0 1'120 28 560 29 0 -0<br />
Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />
total<br />
Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />
mit BM<br />
ohne BM<br />
WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />
WMS/WMI<br />
-7'840 1'400 30 0 1'820 31 660 32 -3'960<br />
-2'250 0 560 33 420 34 0 -1'270<br />
-1'700 0 1120 35 560 36 0 -0<br />
c) Bewertung / Interpretation<br />
Das effektiv zu erwartende Netto-Sparpotential hängt stark vom zugrunde gelegten Szenario und von<br />
der gewählten Variante ab. Das grösste jährliche Sparvolumen ergibt sich naturgemäss bei einer<br />
kompletten Schliessung der Wirtschaftsmittelschule. Es dürfte zwischen 2.89 Mio. und 5.27 Mio. Franken<br />
liegen. Je weniger Schülerinnen und Schüler in einen alternativen Lehrgang an einer Mittelschule<br />
übertreten (bzw. je mehr eine Berufslehre anstreben), desto grösser werden die Einsparungen.<br />
17 total 22.4 Klassen à Fr. 350'000; (3x1x7 Klassen Vollzeit und 0.2x7 Klassen im Praktikum)<br />
18 Annahme: 2 Klassen à 4 Jahre à Fr. 350'000.<br />
19 Annahme: 3 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.26 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />
à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />
20 Annahme: 1 Klasse KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />
21 KSH und KSW: je 3.2 Klassen à Fr. 350'000.<br />
22 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />
23 KSB 3.2 Klassen, KSS 1.6 Klassen à Fr. 350'000.<br />
24 Annahme: 3 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.26 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />
à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />
25 Annahme: 1 Klasse KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />
26 Annahme: 0.5 Klassen (alle zwei Jahre 1 Klasse) WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />
27 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />
28 Annahme: 1 Klasse WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />
29 Annahme: 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre à Fr. 140'000.<br />
30 Annahme: 1 Klasse à 4 Jahre à Fr. 350'000.<br />
31 Annahme: 4 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.68 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />
à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />
32 Annahme: 2 Klassen KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />
33 Annahme: 0.5 Klassen (alle zwei Jahre 1 Klasse) WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />
34 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />
35 Annahme: 1 Klasse WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />
36 Annahme: 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre à Fr. 140'000.<br />
182
Würde die WMS nur in Heerbrugg und Wattwil geschlossen, ergibt sich ein mittelgrosser Spareffekt.<br />
Er wäre zwischen 1.27 Mio. und 1.82 Mio. Franken zu erwarten und hängt im Wesentlichen davon ab,<br />
ob aufgrund der Verlagerung an einem der beiden verbleibenden Schulstandorte eine zusätzliche<br />
"Ersatz-WMS-Klasse" geführt werden müsste. Zwischen den Szenarios tief und mittel ergeben sich<br />
praktisch keine Unterschiede.<br />
Bei der Option, ausschliesslich die WMI zu schliessen, wäre der erwartete Spareffekt vergleichsweise<br />
am geringsten. In den Szenarien tief und mittel ist aufgrund von Verschiebungen gar keine Sparwirkung<br />
zu erwarten, wenn es nicht gelingt, mindestens eine Klasse einzusparen. Im Szenario hoch, wo<br />
dies gelingt, beträgt die jährlich erwartete Nettoeinsparung 1.68 Mio. Franken.<br />
Auffallend ist, dass in sämtlichen aufgezeigten Varianten und unabhängig vom zugrunde gelegten<br />
Szenario damit zu rechnen ist, dass an den Berufsfachschulen neue Berufsmaturitätsklassen zu bilden<br />
sind. In der Variante, die Wirtschaftsmittelschule vollständig zu schliessen, sind zusätzlich - unabhängig<br />
vom Szenario - darüber hinaus auch Klassen ohne Berufsmaturitätsunterricht zu bilden. Es<br />
wird also in jedem Fall zu beträchtlichen Verlagerungen kommen.<br />
5.4. Auswirkungen auf die Pensensituation<br />
An den Kantonsschulen Heerbrugg, Sargans und Wattwil hätte die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />
wohl nur geringe Auswirkungen auf die Stellensituation der Lehrpersonen, weil die Wirtschaftsmittelschule<br />
neben dem Gymnasium und der Fachmittelschule vergleichsweise wenige Lehrerpensen<br />
bindet. Es sind relativ wenige Anstellungsverhältnisse, welche vorwiegend oder ausschliesslich<br />
mit Blick auf den Unterricht an der Wirtschaftsmittelschule, eingegangen worden sind. Dies betrifft<br />
namentlich das berufskundliche Fach Information-Kommunikation-Administration, welches ansonsten<br />
an den Mittelschulen nicht unterrichtet wird. Die Zahl der aufzulösenden Anstellungsverhältnisse wird<br />
deshalb gering sein. Immerhin würden jedoch auch an den drei Landmittelschulen je rund fünf Vollzeitstellen<br />
für Lehrpersonen wegfallen. Diese müssten wohl primär so aufgefangen werden, dass einige<br />
befristete Lehraufträge nicht verlängert werden könnten, um den unbefristet angestellten Lehrpersonen,<br />
welche bei der Pensenvergabe privilegiert zu behandeln sind, das zugesicherte Pensum zu<br />
sichern. Dieser Mechanismus erfolgt in erster Linie zulasten der jüngeren Lehrpersonen.<br />
Eine Besonderheit stellt die Situation an der KSB dar. Hier macht die Wirtschaftsmittelschule rund 50<br />
Prozent der Schule aus. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass Stellen im Umfang von rund 20<br />
Vollzeitäquivalenten abgebaut werden müssten. Vermutlich kann nicht allen Lehrpersonen an einer<br />
anderen Schule ein gleichwertiges Pensum angeboten werden. Teilweise dürften neue Stellen an den<br />
kaufmännischen Berufsfachschulen entstehen. Per Saldo ist indes davon auszugehen, dass die Auflösung<br />
von bestehenden Arbeitsverhältnissen ins Auge gefasst werden müsste. Wenn lediglich die<br />
WMI geschlossen wird, ist an der KSB mit einem Abbau von rund sieben Vollzeitstellen zu rechnen.<br />
Im Fall, dass Auflösungen von Anstellungsverhältnissen nötig wären, würde der Rahmen-<br />
Massnahmenplan im Personalbereich bei betrieblichen Umstrukturierungen zur Anwendung gelangen.<br />
5.5. Auswirkungen auf die räumliche Situation<br />
An den Landmittelschulen würde die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule keine spürbare räumliche<br />
Entlastungswirkung mit sich bringen. Dies liegt einerseits daran, dass - wie der Bericht über die<br />
strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen 37 aufzeigt -, die Auslastung der<br />
Schulräume an den Mittelschulen heute sehr hoch ist. Andererseits ist das Gewicht der Wirtschaftsmittelschule<br />
an der gesamten Klassenzahl an den entsprechenden Schulen sehr gering.<br />
Anders präsentiert sich auch hier die Lage an der KSB. Diese Schule ist heute auf die beiden Schulstandorte<br />
Notkerstrasse 20 (Hauptgebäude, Eigentum des Kantons) und Talhof (Unterer Brühl, Eigentum<br />
der Stadt St.Gallen, der Kanton ist eingemietet) verteilt. Es wäre detailliert zu prüfen, ob nach<br />
Umsetzung der Massnahme auf eine der beiden Gebäulichkeiten verzichtet werden könnte. Wenn<br />
schon, dann stünde ein Verzicht auf die Mietlösung im Talhof im Vordergrund. Die Miete des Talhofs<br />
verursacht jährliche Mietkosten in der Grössenordnung von Fr. 400'000. Bislang wurden keine Abklärungen<br />
vorgenommen, ob in diesem Gebäude auch nur einzelne Zimmer gemietet werden könnten,<br />
um einen möglicherweise reduzierten Platzbedarf zu decken.<br />
37 40.11.02<br />
183
Immerhin zeigt der erwähnte Bericht über die strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen,<br />
dass an den Berufsfachschulen vermutlich kein zusätzlicher Raum benötigt würde,<br />
um die zusätzlich zu erwartenden Klassen aufzunehmen.<br />
184
6. Fazit und Empfehlungen<br />
6.1. Umsetzungszeitpunkt<br />
Die Aufnahmeprüfungen in die Wirtschaftsmittelschule finden seit dem Jahr 2012 neu jeweils im Frühherbst<br />
statt. Die Schülerinnen und Schüler, welche im August 2013 in die WMS/WMI eintreten möchten,<br />
haben die Aufnahmeprüfung also im September 2012 abgelegt. Der Vertrauensschutz gebietet<br />
es, dass eine allfällige Schliessung des Lehrgangs frühzeitig kommuniziert wird. Den interessierten<br />
Schülerinnen und Schüler muss die Möglichkeit offenstehen, sich anderweitig zu orientieren bzw. sich<br />
auf Lehrstellensuche zu begeben. Weil die vollständige Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule einer<br />
Änderung des Mittelschulgesetzes bedarf (Art. 2, 7 und 10 MSG), welche dem fakultativen Referendum<br />
untersteht, kann die Umsetzung voraussichtlich erst auf Beginn des Schuljahres 2015/16 erfolgen.<br />
Die Schliessung einzelner Standorte gemäss Variante 2 bedarf keiner Änderung des Mittelschulgesetzes,<br />
weil die Regierung gestützt auf Art. 7 Abs. 3 MSG (jährlich) beschliesst, an welchen Standorten<br />
die WMS/WMI geführt werden kann. Es wäre also zu prüfen, ob eine Teilschliessung bereits auf<br />
Beginn des Schuljahres 2014/15 erfolgen kann. Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Aufnahmeprüfungen<br />
für den Schuleintritt im Sommer 2014 wie erwähnt bereits kurz nach den Sommerferien<br />
2013 stattfinden und die Schülerinnen und Schüler teilweise schon Monate vorher mit der Prüfungsvorbereitung<br />
beginnen.<br />
6.2. Weiteres Vorgehen / Beurteilung<br />
Ausgehend vom Szenario mittel dürfte die vollständige Schliessung der Wirtschaftsmittelschule auf<br />
Sekundarstufe II ein jährliches Einsparvolumen von knapp 4 Mio. Franken zur Folge haben. Dabei ist<br />
allerdings noch einmal darauf hinzuweisen, dass dies ausschliesslich die Netto-Einsparungen auf Stufe<br />
der Sekundarstufe II betrifft. Nicht berücksichtigt, da nicht bezifferbar, sind sämtliche sozialen und<br />
volkswirtschaftlichen Effekte, welche durchaus zu Folgekosten führen dürften 38 . Würden diese nicht<br />
ausgeklammert, wäre der Spareffekt auf jeden Fall kleiner. Damit wird deutlich, dass den Aufwendungen<br />
für die Wirtschaftsmittelschule unzweifelhaft ein nicht quantifizierbarer Gegenwert gegenübersteht.<br />
Die Regierung empfiehlt, diesen ebenfalls zu berücksichtigen, wenn es darum geht, weitere<br />
Beschlüsse zu fassen. Aus Sicht der Regierung soll deshalb der Entscheid über die Zukunft der Wirtschaftsmittelschule<br />
nicht in erster Linie aus den oben dargestellten finanziellen Überlegungen gefällt<br />
werden, vielmehr sind in erster Linie die vorne dargestellten Argumente pro und contra Schliessung,<br />
sowie die erwähnten zu erwartenden volkswirtschaftlichen und sozialen Folgekosten in Betracht zu<br />
ziehen.<br />
In ihrer Abwägung kommt die Regierung <strong>zum</strong> Ergebnis, dass es nicht angezeigt ist, den Lehrgang<br />
vollständig abzuschaffen. Aus ihrer Sicht überwiegen die Argumente, welche für die Beibehaltung der<br />
Wirtschaftsmittelschule sprechen. Im Vordergrund stehen dabei die Beibehaltung eines breiten Bildungsangebots,<br />
welches St.Galler Schülerinnen und Schüler auf höher qualifizierte Ausbildungsgänge<br />
und Berufstätigkeiten vorbereitet, die hohe Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen,<br />
sowie auch die hohe Integrationsleistung der WMS/WMI, welche einen Beitrag leistet <strong>zum</strong> obersten<br />
Ziel, eine hohe Abschlussquote auf Sekundarstufe II insgesamt - und der Berufsmaturitätsquote im<br />
Besonderen - zu erhalten. Es kommt hinzu, dass es sehr unsicher ist, ob sich die erhofften Effekte aus<br />
der Abschaffung, insbesondere das Bestreben, mehr gut qualifizierten Jugendliche das Ergreifen einer<br />
nicht-kaufmännischen Berufslehre schmackhaft zu machen, tatsächlich realisieren lassen. Ausserdem<br />
ist der Arbeitsmarkt gemäss den bereits erwähnten Statistiken 39 offenbar gut in der Lage, auch eine<br />
grössere Zahl an ausgebildeten Kaufleuten aufzunehmen.<br />
Festzuhalten bleibt, dass ein Lehrgang schnell geschlossen ist. Der allfällige Wiederaufbau nach einer<br />
gewissen Zeit, namentlich um konjunkturelle Spitzen zu brechen, würde jedoch sehr viele Ressourcen<br />
erfordern. Dies wäre ausgesprochen unökonomisch. Aus Sicht der Regierung ist der Gegenwert der<br />
Wirtschaftsmittelschule also grösser als deren Kosten.<br />
Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, die dargestellte Variante weiterzuverfolgen, wonach<br />
der Lehrgang an den Kantonsschulen Heerbrugg und Wattwil nicht mehr angeboten wird. Zwar hat<br />
diese Massnahme in den Regionen Rheintal, Linthgebiet und Toggenburg einen Abbau des Bildungs-<br />
38 vgl. Kapitel 5.1.<br />
39 St.Gallische Arbeitslosenstatistik; vgl. Fussnote 7<br />
185
angebotes zur Folge. Indem das Angebot an den Kantonsschulen am Brühl St.Gallen und Sargans<br />
aber bestehen bleibt, haben nach wie vor alle interessierten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,<br />
in diesen Lehrgang einzutreten. Dabei ist indessen zu berücksichtigen, dass sich für einzelne Schülerinnen<br />
und Schüler die Schulwege aufgrund der Distanz und des ÖV-Angebotes spürbar verlängern<br />
können. Dies lässt erwarten, dass ein Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler alternative Ausbildungswege<br />
einschlagen wird, sei es ein anderer Ausbildungsgang, welcher an den Kantonsschulen<br />
Heerbrugg und Wattwil angeboten wird, oder sei es eine Berufslehre. In der Vergangenheit wurde in<br />
der Regel an beiden Schulen jährlich je eine WMS-Klasse gebildet. Von der Massnahme direkt betroffen<br />
sind demnach jährlich rund 40 Schülerinnen und Schüler. Dass sich für einige von ihnen aus der<br />
Schliessung der beiden Schulstandorte spürbare Nachteile ergeben, ist zu bedauern. Angesichts des<br />
zu erwartenden Sparbeitrags von geschätzten 1.2 Mio. Franken (Szenario mittel) überwiegt jedoch<br />
das öffentliche Interesse, die Staatsfinanzen im Lot zu halten.<br />
186
Beilage<br />
Prüfung der Auswirkungen einer Fusion von zwei st.gallischen<br />
Spitalverbunden (Spitalverbund Linth und Spitalverbund Fürstenland<br />
Toggenburg) anstelle einer engen Kooperation
KantonSt.GallenGesundheitsdepartement<br />
PrüfungderAuswirkungeneinerFusionvonzweist.gallischen<br />
Spitalverbunden (Spitalverbund Linth und Spitalverbund<br />
FürstenlandToggenburg)anstelleeinerengenKooperation<br />
<br />
ImAuftragvon<br />
KantonSt.Gallen–Gesundheitsdepartement<br />
Davidstrasse27<br />
9001St.Gallen<br />
<br />
<br />
Version2.0<br />
Winterthur,20.März2013<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
ZHAWZürcherHochschulefürAngewandteWissenschaften<br />
WIGWinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
SchoolofManagementandLaw<br />
Gertrudstr.15<br />
8401Winterthur<br />
<br />
<br />
<br />
Disclaimer:<br />
Das vorliegende Dokument ist ausschliesslich für die Auftraggeber bestimmt und deshalb vertraulich zu<br />
behandeln.EsdarfnichtohnedieZustimmungderAuftraggeberkopiertoderweitergeleitetwerden.
ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
<br />
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<br />
<br />
VERFASSER<br />
<br />
Dr.MarkusMeier,MichaelFrüh,Prof.Dr.UrsBrügger<br />
<br />
Kontaktadresse:<br />
UrsBrügger<br />
WIGWinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
Gertrudstr.15<br />
CH8401Winterthur<br />
www.wig.ch<br />
Tel.:0589347739<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
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Seite2von30
ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
Email:brgu@zhaw.ch<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
<br />
1 AUSGANGSLAGEUNDFRAGESTELLUNG.............................................................................................................5<br />
2 METHODISCHESVORGEHEN..........................................................................................................................6<br />
3 DIESPITALVERBUNDESV3UNDSV4..............................................................................................................8<br />
3.1 Spitalverbund3–SpitalLinth................................................................................................................8<br />
3.2 Spitalverbund4–FürstenlandToggenburg..........................................................................................9<br />
3.3 Qualitätsindikatoren............................................................................................................................11<br />
3.4 Leistungs,KostenundFinanzkennzahlen..........................................................................................13<br />
4 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEIMSPITALBEREICH...................................................................................15<br />
4.1 FormenvonUnternehmenszusammenschlüssen...............................................................................15<br />
4.2 GründeundZielevonUnternehmenszusammenschlüssen................................................................15<br />
4.3 BetroffeneFunktionsbereichevonUnternehmenszusammenschlüssen............................................16<br />
5 POTENZIALEUNDERFAHRUNGEN..................................................................................................................17<br />
5.1 ErwartungenandieengereKooperation............................................................................................17<br />
5.2 ErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionen....................................................................................18<br />
6 ERGEBNISSE............................................................................................................................................21<br />
6.1 AuswertungderKooperation..............................................................................................................21<br />
6.2 AuswertungderFusion........................................................................................................................23<br />
6.3 BeurteilungderAlternativenKooperationundFusion.......................................................................25<br />
7 EMPFEHLUNGEN.......................................................................................................................................28<br />
8 LITERATURVERZEICHNIS..............................................................................................................................29<br />
9 ANHANG................................................................................................................................................30<br />
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WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
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20.03.2013<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung1:Methodik...........................................................................................................................................6<br />
Abbildung2:BeurteilungskriterienFusion/Kooperation........................................................................................7<br />
<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle1:SteckbriefSV3........................................................................................................................................8<br />
Tabelle2:AustrittenachFachgebietSV3(Quelle:Geschäftsbericht2011SV3).....................................................9<br />
Tabelle3:AustrittenachWohnregionSV3(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG).................................9<br />
Tabelle4:SteckbriefSV4........................................................................................................................................9<br />
Tabelle5:AustrittenachFachgebietSV4(Quelle:Geschäftsbericht2011SV4)...................................................10<br />
Tabelle6:AustrittenachWohnregionSV4(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)...............................11<br />
Tabelle7:Qualitätsindikatoren.............................................................................................................................12<br />
Tabelle8:LeistungsundKostendaten.................................................................................................................13<br />
Tabelle9:Finanzkennzahlen.................................................................................................................................14<br />
Tabelle10:ZielevonUnternehmenszusammenschlüssen(inAnlehnungan(Lutz,2004))..................................16<br />
Tabelle11:ChancenundGefahrenderKooperation...........................................................................................26<br />
Tabelle12:ChancenundGefahrenderFusion.....................................................................................................27<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
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<br />
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<br />
Anmerkung:<br />
AusGründenderbesserenLesbarkeitwirdlediglichdiemännlicheSchreibweiseverwendet.Bezeichnungenin<br />
dermännlichenFormbeziehensichaufFrauenundMänneringleicherWeise.<br />
<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
1 AusgangslageundFragestellung<br />
DieneunöffentlichenAkutspitälerdesKantonsSt.GallenhabenzuvierSpitalunternehmenfusioniert(SV1bis<br />
SV 4). Hauptziele dieser Reorganisation per 1. Januar 2003 waren die Sicherstellung der flächendeckenden<br />
Grundversorgung zu angemessenen Kosten und die Erfüllung des kantonalen Leistungsauftrags. Die vier<br />
Spitalverbunde werden strategisch von einem gemeinsamen Verwaltungsrat geführt, welcher von der<br />
Regierungsrätin Heidi Hanselmann präsidiert wird. Jeder Spitalverbund wiederum verfügt über eine eigene<br />
operativeGeschäftsleitung.<br />
Als einziger der vier Spitalverbunde besteht der SV3 „Spital Linth“nuraus einem Spital. Das SpitalLinth in<br />
Uznach sollte, insbesondere aufgrund seiner geografischen Lage, primär die Zusammenarbeit mit<br />
nahegelegenen ausserkantonalen Spitälern suchen (z.B. Lachen, Männedorf, Glarus, Wetzikon).Es existieren<br />
zwar verschiedene Zusammenarbeits und Kooperationsprojekte mit ausserkantonalen Spitälern, eine enge<br />
Kooperation oder eine Fusion wurde allerdings trotz konkreten Anstrengungen nicht erreicht. Entsprechend<br />
wurdepolitischangestossen,dieZusammenarbeitmitinnerkantonalenSpitälernauszubauen.<br />
ImJuni2012beschlossderst.gallerKantonsratimRahmeneinesSparpaketes,dasseineengereKooperation<br />
zwischendemSpitalLinthunddemSpitalverbundFürstenlandToggenburg(SV4)anzustrebensei.Zusätzlich<br />
wurdedieKantonsregierungmitderPrüfungeinerFusionderbeidenSpitalverbundebeauftragt.Diebeiden<br />
Varianten–engeKooperationundFusion–sollendabeiinsbesondereimHinblickaufSynergiepotenzialeund<br />
KosteneinsparungensowieweitereVorundNachteileverglichenundeinandergegenübergestelltwerden.Um<br />
diesem Auftrag nachzukommen, hat das Gesundheitsdepartement dem Winterthurer Institut für<br />
Gesundheitsökonomie WIG der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) einen<br />
Studienauftragerteilt.<br />
KonkretwerdeninderStudiefolgendebeidenHauptfragestellungenuntersucht:<br />
a) Welche Vor und Nachteile bzw. Chancen und Gefahren sind für das Spital Linth und den Spitalverbund<br />
FürstenlandToggenburgmiteinerFusionbzw.miteinerengerenKooperationverbunden?<br />
<br />
PrimäreUntersuchungsgegenstände:<br />
FinanzielleAspekte<br />
PersonelleAspekte<br />
Akzeptanz<br />
AuswirkungenaufdiePatientenströme<br />
AuswirkungenaufdasmedizinischeLeistungsangebot<br />
b) WelcheVorundNachteilebzw.ChancenundGefahrensindfürdenKantonSt.GallenmiteinerFusionbzw.<br />
einerengerenKooperationverbunden?<br />
PrimäreUntersuchungsgegenstände: <br />
<br />
AuswirkungenaufdieFinanzierung<br />
AuswirkungenaufdieGesundheitskosten<br />
DieseFragestellungenwerdenimRahmendesvorliegendenBerichtsbehandelt.<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
2 MethodischesVorgehen<br />
Um die Fragestellungen fundiert beantworten zu können, muss ein Verständnis für die bisherigen<br />
EntwicklungensowiedieaktuelleSituationimBereichderakutstationärenVersorgungerarbeitetwerden.Es<br />
wurde deshalb ein Vorgehen mit mehreren Phasen gewählt (vgl. Abbildung 1). Dazu werden in Phase 1 die<br />
bisherigenAktivitätenundÜberlegungendesKantonsSt.Gallenbzgl.derakutstationärenVersorgungsplanung<br />
durcheineDokumentenanalyseaufgearbeitet.ZusätzlichwerdenaktuelleLeistungsundVersorgungsdatender<br />
betroffenenSpitalverbunde3und4erhobenresp.zusammengestellt.ZudemwerdendieaktuelleSituation,die<br />
strategischeAusrichtung,AbsichtenundPotenzialederSpitalverbundemitFührungskräftenderSV3resp.SV4<br />
inpersönlichenInterviewsvorOrterfragtundbesprochen.DadurchsollenweitereChancenundRisikeneiner<br />
Kooperation resp. Fusion identifiziert werden. In Phase 2 wird eine pragmatische theoretische Aufarbeitung<br />
grundsätzlich möglicher Zusammenarbeitsformen vorgenommen. Ergänzend werden bisherige Erfahrungen<br />
bzgl.KooperationenundFusionenimSchweizerSpitalwesenanalysiert,welchesichfüreinenVergleicheignen.<br />
Die durchgeführten Analysen und Erhebungen werden in Phase 3 ausgewertet. Dabei werden die beiden<br />
Szenarien „enge Kooperation“ und „Fusion“ unterschieden und deren Auswirkungen resp. Konsequenzen<br />
beschrieben. In der abschliessenden Phase 4 werden die Ergebnisse unter der Anwendung<br />
betriebswirtschaftlicherMethodenbewertetundEmpfehlungenzuhandendesAuftraggebersausgesprochen.<br />
Abbildung1:Methodik<br />
NachfolgendwerdendiewesentlichenInhaltederPhasen14kurzdargestellt.<br />
Phase1„AnalysederAusgangslage“<br />
a. StudiumvonUnterlagendesKantonsSt.Gallenresp.derSV3und4.Dabeiwerdenu.a.folgende<br />
Unterlagengesichtet:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
ÜberlegungenzurBildungundAnpassungderVersorgungsregionen2003<br />
VerzeichnisderbestehendenundgeplantenKooperationenderSpitalverbunde3und4<br />
AuswertungderPatientenströmederbeidenSpitalverbunde<br />
ValidierungdesEinsparungspotenzialsbeiKooperation<br />
SammlungvonVersorgung(Geschäftsberichte,Analysenbzgl.Patientenströmen)<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
Seite6von30
ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
b. InterviewsmitVerantwortlichenderSpitalverbunde3und4imKantonSt.Gallenbzgl.aktueller<br />
SituationundPotenzialen:<br />
<br />
<br />
SV3:Dr.UrsGraf(CEOundChefarztFrauenklinik)<br />
SV4:RenéFiechter(CEO),WernerKoller(Finanzchef)<br />
Phase2„MöglichkeitenundErfahrungen“<br />
a. TheoretischeAufarbeitungmöglicherZusammenarbeitsformenimSpitalwesen<br />
b. TelefonInterviewsmitExponentenvergleichbarerSpitalkooperationenresp.fusionen(Spital<br />
ThurgauAG,SeespitalZimmerberg/Sanitas)<br />
Phase3„Auswertung“<br />
AuswertungderPhasen1und2mitverschiedenenSzenarien:<br />
a. AuswertungeinerengerenKooperationzwischenSV3undSV4<br />
b. AuswertungeinerFusionvonSV3undSV4<br />
unterBerücksichtigungfolgenderAspekte:<br />
Aspekte<br />
Finanzen<br />
Behandlungsqualität<br />
Patienten<br />
<br />
Akzeptanz<br />
Abbildung2:BeurteilungskriterienFusion/Kooperation<br />
Ausprägungen<br />
SichtInstitutionen(SpitalalsLeistungserbringer)<br />
SynergiepotenzialeundKosteneinsparungeninfolgendenBereichen:<br />
- Administration/Organisation<br />
- Planung/ErstellungdesLeistungsangebots<br />
- Einkauf/BewirtschaftungvonMaterial/Leistungen<br />
SichtFinanzierer(KantonalsKostenträger)<br />
- AuswirkungenaufdieFinanzierung<br />
- AuswirkungenaufdieGesundheitskosten<br />
AuswirkungenaufdieBehandlungsqualität(Outcome)<br />
- Mindestfallzahlen<br />
- Spezialisierung<br />
Auswirkungenauf:<br />
- Patientenströme<br />
- Versorgungssicherheit<br />
BeizentralenStakeholdern:<br />
- MitarbeiterindenInstitutionen<br />
- Patienten<br />
- Bevölkerung/Politik<br />
c. DarstellungderVorundNachteilebzw.ChancenundGefahrenfürdasSpitalLinthundden<br />
SpitalverbundFürstenlandToggenburgsowiedenKantonSt.GallenindenjeweiligenSzenarien.<br />
Phase4„Bewertung“<br />
ZusammenfassungderErgebnissemitErarbeitungvonHandlungsempfehlungen<br />
a. BewertungundPrüfungderAuswirkungeneinerFusionbzw.einerengenKooperationimSinneder<br />
Eignung(Suitability),Annehmbarkeit(Acceptability)undMachbarkeit(Feasibility).<br />
b. AufderBasisderBewertunguntera.werdenEmpfehlungenzuhandendesAuftraggebersabgeleitet.<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
3 DieSpitalverbundeSV3undSV4<br />
ZuBeginndiesesAbschnittswerdendieSpitalverbundeSV3undSV4inFormeineskurzenSteckbriefes,einer<br />
KurzbeschreibungundihrerPatientenaustrittevorgestellt.ImAnschlusswerdenKennzahlenbezüglichQualität,<br />
LeistungundKostenderSpitalverbundevergleichenddargestellt.DieBetrachtungdieserKennzahlenkannfür<br />
die Beurteilung des Potenzials und der Sinnhaftigkeit einer engeren Kooperation bzw. Fusion relevant sein.<br />
DeutlicheUnterschiedeingewissenBereichensindIndikatorenfürnotwendigenHandlungsbedarf.InKapitel6<br />
werdendieseDatenwiederaufgegriffen.<br />
3.1 Spitalverbund3–SpitalLinth<br />
Steckbrief(2011)<br />
Standort Uznach,SG<br />
Spitaldirektor<br />
AnzahlBetten(Bettenauslastung)<br />
AnzahlMitarbeitende(inkl.PersonalinAusbildung)<br />
Dr.UrsGraf<br />
114(95.1%)<br />
335<br />
AnzahlPatientensaustritte 5‘946<br />
Betriebsertrag<br />
Tabelle1:SteckbriefSV3<br />
CHF37.3Mio.<br />
DasSpitalLinthbefindetsichinUznachinderRegionSeeGasterundistdortgutverankert.DasSpitalverfolgt<br />
dieStrategie,einbreitesmedizinischesAngebotimSinneeinererweitertenGrundversorgunganzubietenund<br />
sich dadurch als Marktführer in der Region zu etablieren. Vom Belegarztsystem ist man grösstenteils<br />
abgekommen,dasAngebotwirddurchdieFestanstellungvonSpezialistensichergestellt.AufgrundderGrösse<br />
desSpitals,isteseineHerausforderungvieleFachrichtungenineinerzufriedenstellendenQualitätanbietenzu<br />
können. Es besteht Potenzial für regionale Kooperationen. In der Angebotsplanung gibt es, aufgrund des<br />
kantonalen Leistungsauftrages gewisse Einschränkungen. Das detaillierte medizinische Leistungsangebot des<br />
SpitalsLinthistimAnhangabgebildet.<br />
Grösster regionaler Konkurrent, allerdings auch möglicher Kooperationspartner, ist das Spital Männedorf.<br />
Dieses hat einen guten Ruf und zieht insb. Patienten aus der Umgebung RapperswilJona an. Um die<br />
Konkurrenzfähigkeitzuerhöhen,wurdedasSpitalUznachineinererstenBauetappeteilweisesaniert.Ineiner<br />
zweitenBauetappe(Volksabstimmung2014)istzudemeinvierstöckigerNeubaugeplant.<br />
IndennachfolgendenTabellen2und3istdieEntwicklungderPatientenaustrittedesSpitalLinthdargestellt.<br />
EinerseitsnachFachgebietundandererseitsnachWohnregionderPatienten.<br />
<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
AustrittenachFachgebiet Tendenz ØWachstum 2011 2010 2009 2008<br />
Medizin 0.1% 2'103<br />
2'140<br />
2'160<br />
2'097<br />
Chirurgie/Orthopädie 1.1% 1'913<br />
1'828<br />
1'835<br />
1'853<br />
Urologie 0.1% 234<br />
231<br />
218<br />
236<br />
ORL 5.0% 233<br />
238<br />
261<br />
272<br />
Gynäkologie 5.8% 574<br />
515<br />
517<br />
486<br />
Geburtshilfe 2.0% 572<br />
594<br />
586<br />
608<br />
Geriatrie 53.5% 317<br />
273<br />
143<br />
Tabelle2:AustrittenachFachgebietSV3(Quelle:Geschäftsbericht2011SV3)<br />
DasgrösstedurchschnittlicheWachstumkonnteimBereichGeriatriemit+53.5%erzieltwerden.Dergrösste<br />
RückgangwurdeimFachgebietORLmitdurchschnittlich5.0%verzeichnet.<br />
Tabelle3:AustrittenachWohnregionSV3(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)<br />
ImJahr2011stammtenüber87%derPatientendesSpitalLinthausderRegionSeeGaster.Relevanteweitere<br />
Einzugsgebiete sind das Toggenburg und das Sarganserland, welche mit 7.6% resp. 4.7% Anteil an den<br />
Patientenaustritten des Spitals Linth allerdings vergleichsweise tiefe Werte ausweisen. Die ausserregionalen<br />
Patienten lassen sich hauptsächlich dadurch erklären, dass im Spital Wattwil keine Geburtshilfe resp.<br />
Gynäkologieangebotenwird.<br />
3.2 Spitalverbund4–FürstenlandToggenburg<br />
<br />
Säuglinge 1.6% 517<br />
508<br />
487<br />
546<br />
TOTAL(ohneSäuglinge) 2.3% 5'946<br />
5'819<br />
5'720<br />
5'552<br />
AustrittenachWohnregion 2011 2011in% 2010 2010in%<br />
St.Gallen 12<br />
0.2% 4<br />
0.1%<br />
Rorschach 4<br />
0.1% 1<br />
0.0%<br />
WiI 11<br />
0.2% 14<br />
0.2%<br />
Rheintal 1<br />
0.0% 4<br />
0.1%<br />
Werdenberg 1<br />
0.0% 1<br />
0.0%<br />
Sarganserland 278<br />
4.7% 212<br />
3.6%<br />
SeeGaster 5'176<br />
87.2% 5'163<br />
87.9%<br />
Toggenburg 453<br />
7.6% 475<br />
8.1%<br />
TOTAL 5'936<br />
100.0% 5'874<br />
100.0% <br />
<br />
Steckbrief(2011)<br />
<br />
Standort WilundWattwil,SG<br />
Spitaldirektor<br />
RenéFiechter<br />
AnzahlBetten(Bettenauslastung)<br />
171(93.5%)<br />
AnzahlMitarbeiter(inkl.PersonalinAusbildung)<br />
570<br />
AnzahlPatientensaustritte 7‘956<br />
Betriebsertrag<br />
CHF54.7Mio.<br />
Tabelle4:SteckbriefSV4<br />
Der Spitalverbund 4 besteht aus den beiden Standorten in Wil und Wattwil. Die beiden Spitäler liegen 23<br />
Kilometervoneinanderentfernt.GewisseLeistungsbereichewurdengemässStrategieaneinzelnenStandorten<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
konzentriert,beispielsweisewurdeinWattwildieAbteilungfürGynäkologieundGeburtshilfegeschlossenund<br />
inWilkonzentriert.ImGegenzugwurdeinWattwildasAngebotfürGeriatrieundfürdieSuchtentwöhnung<br />
(PSA 1 )aufgebaut.EbenfallswurdendieFachbereichesozusammengefasst,dassnurnocheinChefarztMedizin,<br />
einChefarztChirurgieundeinChefarztOrthopädie,einePflegedienstleitungsowieeineGeschäftsleitungund<br />
einRettungsdienstfürbeideStandortezuständigsind.<br />
Neben diesen konzentrierten Leistungsbereichen bieten beide Standorte ein breites medizinisches und<br />
chirurgischesLeistungsangebotan.<br />
Der Spitalverbund 4 pflegt diverse Kooperation mit dem Kantonsspital St.Gallen (KSSG). Aufgrund der<br />
geografischenNähedesSpitalsWilzuSt.GallensuchenbereitsvielePatientenderRegiondasKSSGauf.Wilwie<br />
auchWattwilsindaufgrundderveraltetenInfrastrukturinsb.fürzusatzversichertePatientennichtattraktiv.<br />
In den nachfolgenden Tabellen 5 und 6 ist die Entwicklung der Patientenaustritte des Spitalverbundes 4<br />
ersichtlich.EinerseitsnachFachgebietundandererseitsnachWohnregionderPatienten.<br />
AustrittenachFachgebiet Tendenz ØWachstum 2011 2010 2009 2008<br />
Wattwil<br />
InnereMedizin 3.3% 1'316<br />
1'235<br />
1'217<br />
1'193<br />
Chirurgieinkl.Orthopädie 0.9% 1'595<br />
1'575<br />
1'590<br />
1'551<br />
PSA 1.1% 167<br />
159<br />
164<br />
162<br />
Geriatrie 12.8% 327<br />
310<br />
259<br />
229<br />
TOTAL 2.8% 3'405<br />
3'279<br />
3'230<br />
3'135<br />
WiI<br />
InnereMedizin 3.3% 1'679<br />
1'539<br />
1'553<br />
1'529<br />
Chirurgieinkl.Orthopädie 1.7% 1'753<br />
1'834<br />
1'780<br />
1'846<br />
Gynäkologie 6.8% 277<br />
250<br />
305<br />
239<br />
Geburtshilfe 1.9% 842<br />
771<br />
776<br />
800<br />
Säuglinge 2.6% 768<br />
694<br />
688<br />
715<br />
TOTAL(ohneSäuglinge) 1.0% 4'551<br />
4'394<br />
4'414<br />
4'414<br />
SV4total<br />
InnereMedizin 3.3% 2'995<br />
2'774<br />
2'770<br />
2'722<br />
Chirurgieinkl.Orthopädie 0.5% 3'348<br />
3'409<br />
3'370<br />
3'397<br />
Gynäkologie 6.8% 277<br />
250<br />
305<br />
239<br />
Geburtshilfe 1.9% 842<br />
771<br />
776<br />
800<br />
PSA 1.1% 167<br />
159<br />
164<br />
162<br />
Geriatrie 12.8% 327<br />
310<br />
259<br />
229<br />
Säuglinge 2.6% 768<br />
694<br />
688<br />
715<br />
TOTAL(ohneSäuglinge) 1.8% 7'956<br />
7'673<br />
7'644<br />
7'549<br />
Tabelle5:AustrittenachFachgebietSV4(Quelle:Geschäftsbericht2011SV4)<br />
<br />
Die Austritte konnten insb. in den Bereichen Geriatrie (durchschnittlich 12.8%) und Gynäkologie<br />
(durchschnittlich 6.8%) gesteigert werden. Mit einem durchschnittlichen Wachstum von 1.8% in den letzten<br />
vierJahrenliegtderSV4inderNähedesSV3(2.3%).<br />
<br />
1<br />
PSA=Alkoholkurzzeittherapie<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
AustrittenachWohnregion 2011 2011in% 2010 2010in%<br />
St.Gallen 184 2.4% 228<br />
3.1%<br />
Rorschach 47<br />
0.6% 55<br />
0.8%<br />
WiI 3'471<br />
45.6% 3'250<br />
44.6%<br />
Rheintal 34<br />
0.4% 26<br />
0.4%<br />
Werdenberg 12<br />
0.2% 17<br />
0.2%<br />
Sarganserland 28<br />
0.4% 21<br />
0.3%<br />
SeeGaster 93<br />
1.2% 97<br />
1.3%<br />
Toggenburg 3'751<br />
49.2% 3'587<br />
49.3%<br />
Total 7'620<br />
100.0% 7'281<br />
100.0% <br />
Tabelle6:AustrittenachWohnregionSV4(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)<br />
DieüberwiegendeMehrheitderPatienten(ca.95%)desSV4stammtausdenRegionenWilundToggenburg.<br />
184SpitalaustrittewurdenvonPatientenausderWohnregionSt.Gallenverzeichnet.<br />
3.3 Qualitätsindikatoren<br />
Die Qualitätsindikatoren der beiden Spitalverbunde wurden für diesen Bericht zusammengestellt, um ggfs.<br />
deutlicheUnterschiedeoderQualitätsdefiziteidentifizierenzukönnen.IndernachfolgendenTabellesind13<br />
MessthemenmitdenentsprechendenDatenvomSV3undSV4aufgeführt.<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
Nr. Messthema<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
Herzinfarkt<br />
Herzinsuffizienz<br />
Schlaganfall<br />
Lungenentzündung<br />
(Pneumonie)<br />
Entfernungder<br />
Gallenblase<br />
(Cholecystektomie)<br />
Geburten<br />
Gelenkersatz,<br />
Totalendoprothesen<br />
(TEP)<br />
Stürze<br />
9 Dekubitus<br />
10 Rehospitalisierungen<br />
Tabelle7:Qualitätsindikatoren<br />
Indikator<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
DatenLinth<br />
(SV3)<br />
3.2%<br />
6.4%<br />
2<br />
DatenSRFT<br />
(SV4)<br />
Die statistische Aussagekraft der dargestellten Indikatoren 2 ist aufgrund der teilweise geringen Fallzahlen<br />
limitiert. Dennoch kann festgehalten werden, dass aufgrund der vorliegenden Daten weder beim SV 3 noch<br />
beim SV 4 ein schwerwiegendes Qualitätsproblem mit unmittelbarem Handlungsbedarf identifiziert werden<br />
kann.<br />
6.9%<br />
6.9%<br />
6<br />
Jahr<br />
2010<br />
AnzahlFälleHerzinfarkt 63 87 2010<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
7.3%<br />
9.1%<br />
8<br />
6.8%<br />
9.5%<br />
8<br />
2010<br />
AnzahlFälleHerzinsuffizienz 109 117 2010<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
3.3%<br />
12.8%<br />
2<br />
6.7%<br />
13.5%<br />
4<br />
2010<br />
AnzahlFälleSchlaganfall 60 60 2010<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
3.8%<br />
5%<br />
5<br />
2.8%<br />
5.5%<br />
4<br />
Quelle<br />
BAG,A.1.1.MHauptdiagnoseHerzinfarkt<br />
(Alter>19)<br />
BAG,A.1.1.MHauptdiagnoseHerzinfarkt<br />
(Alter>19)<br />
BAG,A.2.1.MHauptdiagnose<br />
Herzinsuffizienz(Alter>19)<br />
BAG,A.2.1.MHauptdiagnose<br />
Herzinsuffizienz(Alter>19)<br />
BAG,B.1.1.MHauptdiagnoseSchlaganfall<br />
alleFormen(Alter>19)<br />
BAG,B.1.1.MHauptdiagnoseSchlaganfall<br />
alleFormen(Alter>19)<br />
2010 BAG,D.1.1.MHauptdiagnosePneumonie<br />
AnzahlFällePneumonie 131 145 2010 BAG,D.1.1.MHauptdiagnosePneumonie<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
0%<br />
0.2%<br />
0<br />
0%<br />
0.2%<br />
0<br />
2010<br />
BAG,E.1.1.MCholezystektomiebei<br />
GallensteinenundCholezystitis,ohne<br />
Tumor<br />
AnzahlFälleCholecystektomie 81 110 2010<br />
BAG,E.1.1.MCholezystektomiebei<br />
GallensteinenundCholezystitis,ohne<br />
Tumor<br />
AnteilKaiserschnitt(Sectio)an<br />
stationärenGeburten<br />
34.9%<br />
30.3%<br />
2010 BAG,G.1.4.PAnteilKaiserschnitt(Sectio)<br />
AnteilCHweit<br />
32.5%<br />
32.6%<br />
AnzahlFälleSectio 175 210 2010 BAG,G.1.4.PAnteilKaiserschnitt(Sectio)<br />
Mortalitätbeobachtet<br />
Mortalitäterwartet<br />
AnzahlTodesfälle<br />
0%<br />
0.1%<br />
0<br />
0.8%<br />
0.1%<br />
1<br />
2010<br />
BAG,I.1.1.MHüftTEPErstimplantation<br />
(nichtbeiFrakturen)<br />
AnzahlFälleTEP 82 126 2010<br />
BAG,I.1.1.MHüftTEPErstimplantation<br />
(nichtbeiFrakturen)<br />
Stürze/1000Pflegetage 3.3 4.8 2010 EigenerhebungSpitäler<br />
Verletzungsindex 0.35 0.41 2010 EigenerhebungSpitäler<br />
AnzahlPatientenmit<br />
erworbenemDekubituswährend<br />
demSpitalaufenthalt<br />
%derPatienten,welchenach30<br />
Tagenrehospitalisiertwerden<br />
1Patient<br />
(gemessenim<br />
BereichIMC,4.7.<br />
Stock)<br />
1Patient<br />
(gemessenin:<br />
Medizin,Chirurgie,<br />
Akutgeriatrie)<br />
2011<br />
H+QualitätsberichtSRFT/SpitalLinth;<br />
ANQnachMethodeLPZ;Unterschiedliche<br />
Abteilungen>Vergleichbarkeitder<br />
Erhebungnichtgewährleistet<br />
2011 ANQ,nichtöffentlichverfügbar<br />
11 Patientenzufriedenheit Punkte(max.10) 8.84 9.21 2011<br />
12 Mitarbeiterzufriedenheit Punkte(max.100) 59.6 61.5 2008<br />
13 Zuweiserzufriedenheit Punkte(max.5)<br />
Verzichtauf<br />
Publikation<br />
3.8<br />
ANQKurzfragebogen,Mittelwert<br />
Ergebnisseder5Kernfragen<br />
H+QualitätsberichtSRFT/SpitalLinth,<br />
Mecon<br />
EigeneInstrumentezurErhebung,><br />
SRFT2007<br />
VergleichbarkeitderErhebungnicht<br />
Linth2010<br />
gewährleistet<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
2 DieerwarteteMortalitätgibtdieSterblichkeitan,diesichergebenwürde,wennmanausdergesamtschweizerischenPatientengruppe<br />
desselben Indikators eine Stichprobe mit gleicher Alters und Geschlechtsverteilung wie in der untersuchten Klinik ziehen würde. Die<br />
tatsächlicheSterblichkeitderKliniksolltemöglichstunterdiesemWertliegen.<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
Seite12von30
ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
3.4 Leistungs,KostenundFinanzkennzahlen<br />
Die nachfolgenden ausgewählten Kennzahlen geben einen Einblick in die Leistung resp. das<br />
Kosten/LeistungsverhältnisderSpitalverbunde.<br />
Nr. Kennzahlen<br />
Tabelle8:LeistungsundKostendaten<br />
DatenLinth<br />
(SV3)<br />
DatenSRFT<br />
(SV4)<br />
Jahr<br />
Quelle<br />
1 Betten 114 171 Ende2011 H+Qualitätsbericht<br />
(Selbstdeklaration2011)<br />
2 Durchschnittliche<br />
Aufenthaltsdauer(Tage)<br />
6.7 6.44 2011 Geschäftsberichte<br />
3 Anzahlstationärbehandelter<br />
H+Qualitätsbericht<br />
5'946 7'956 2011<br />
Patienten(ohneSäuglinge)<br />
(Selbstdeklaration2011)<br />
4 DRGFälle 8'557 2011 ZurVerfügunggestelltvomSV<br />
5 Kosten/Fallstationär CHF7'000 CHF7'443 2010<br />
Tarifverhandlungen2011(exkl.<br />
Projektionskostenca.CHF500)<br />
6 CMIbrutto 0.7375 0.752 2010<br />
KennzahlenderSchweizerSpitäler<br />
2010<br />
7 CMInetto 0.786 2010<br />
KennzahlenderSchweizerSpitäler<br />
2010<br />
8 Kosten/FallstationärCMI<br />
bereinigt(CM=1)brutto<br />
CHF9'492 CHF9'896 2010 Kosten/Fallstationär/CMIbrutto<br />
9 Kosten/FallstationärCMI<br />
bereinigt(CMI=1)netto<br />
CHF9'467 2010 Kosten/Fallstationär/CMInetto<br />
10 Baserate CHF9'550 CHF9'550 2012<br />
Kanton;<strong>zum</strong>Vergleich:KSSGCHF<br />
10'350<br />
<br />
Beide Spitalverbunde haben mit 171 resp. 114 Betten als Spitalbetriebe relativ kleine Kapazitäten. Über die<br />
betriebswirtschaftlich notwendige Mindestgrösse eines Akutspitals sind sich Experten allerdings uneinig.<br />
Oftmalswerdenunabhängig200BettenfüreineneffizientenBetriebeinesSpitalsgenannt.Auchkleinereund<br />
mittlereSpitälerkönnenerfolgreichimMarktbestehen,wennsiesichaufLeistungenfokussieren,diesiein<br />
guterQualitätundhäufigerbringen.<br />
Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern liegen mit 6.7 und 6.44 Tagen im Bereich des Schweizer<br />
Durchschnitts von Spitäler der Grundversorgung (6.7 Tage 3 ). Die um den brutto Case Mix Index (CMI) 4 <br />
bereinigtenKostenproFallbetragenimSV3CHF9‘492undimSV4CHF9‘896.<br />
NachfolgendwerdenergänzendrelevanteFinanzzahleninTabelle9ausgewiesen.<br />
<br />
3 sieheBFS(Zahlen2010):http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/04/01/key/inanspruchnahme.Document.21517.xls<br />
4 CMI brutto: ohne Gewichtung der Ausreisser (outliers). CMI netto: Bei Fällen mit einer unter bzw. überdurchschnittlichen<br />
AufenthaltsdauerwirddasKostengewichtdementsprechendgewichtet.<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
Seite13von30
ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />
<br />
20.03.2013<br />
Nr. Kriterien<br />
DatenLinth<br />
(SV3)<br />
DatenSRFT<br />
(SV4)<br />
Jahr<br />
1 KantonsbeitragjeAustritt CHF2'960 CHF3'071 2011<br />
Quelle<br />
Jahresbericht2011überdieErfüllung<br />
desLeistungsauftragsunddieVer<br />
wendungderMittelderSpitalverbunde<br />
2 KantonsbeitragjeAustritt CHF4'013.56 CHF4'083.78 2011 dito<br />
(CMIbrutto=1)<br />
3 KantonsbeitragjePflegetag CHF453 CHF409 2011 dito<br />
4 KantonsbeitragjePflegetag CHF614.24 CHF543.88 2011 dito<br />
(CMIbrutto=1)<br />
5 EBIT CHF779'000 CHF42'000 2011 dito<br />
6 Nettoumlaufvermögen(NUV) CHF2'286'000 CHF2'798'000 2011 dito<br />
7 AnzahlTagezwischenAustritt<br />
undFakturadatum<br />
Tabelle9:Finanzkennzahlen<br />
19 13 2011 dito<br />
<br />
In dieser Aufstellung fällt das negative Nettoumlaufvermögen des SV 3, aufgrund hoher kurzfristiger<br />
Verpflichtungen, auf. Auf der anderen Seite zeigt sich, dass der SV 3 den höchsten EBIT aller vier<br />
Spitalverbunde erwirtschaftet. Die Zeit bis zur Fakturierung ist mit 13 resp. 19 Tagen eher hoch. In diesen<br />
Bereichen würden sich weitere Abklärungen der Spitalverbunde anbieten. Die Interpretation einzelner<br />
Finanzkennzahlen ist ohne eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Finanzbuchhaltung resp. ohne<br />
konkreteAbklärungenmitdenVerantwortlichennureingeschränktmöglich.<br />
<br />
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4 UnternehmenszusammenschlüsseimSpitalbereich<br />
Der folgende Abschnitt gibt einen grundsätzlichen Einblick bzgl. der Formen und den Zielen von<br />
Unternehmenszusammenschlüssen(z.B.FusionenoderKooperationen).<br />
InderLiteraturwerdenverschiedeneBegriffezurBeschreibungderZusammenarbeitzwischenUnternehmen<br />
verwendet.EswirdvonUnternehmensverbindungen(Thommen,2000),Unternehmenskooperationen(Killich,<br />
2011)oderauchUnternehmenszusammenschlüssen(Lutz,2004)gesprochen.LetztererwirdindieserStudieals<br />
Begriffweiterverwendet.<br />
4.1 FormenvonUnternehmenszusammenschlüssen<br />
Grundsätzlich können Unternehmenszusammenschlüsse in zwei Hauptformen unterschieden werden. Bei<br />
Kooperationen arbeiten mindestens zwei Unternehmen in gemeinsamer Wahrnehmung bestimmter<br />
FunktionenauffreiwilligerBasiszusammen.DieZeitdauerderKooperationkannsowohlkurz,mittelwieauch<br />
langfristig sein. Die Unternehmen geben ihre rechtliche Selbständigkeit nicht auf. Die wirtschaftliche<br />
SelbständigkeitwirdnurinTeilbereichen,welcheBestandteilederKooperationsind,eingeschränkt.DiePartner<br />
sindeinanderdabeiüblicherweisegleichgestellt.GeregeltwerdenKooperationendurchschriftlicheVerträge,<br />
allerdingssindauchlediglichmündlicheAbsprachenmöglich(Lutz,2004).<br />
BeiVereinigungenwerdendiegesamtenAufgabenderUnternehmenuntereineeinheitlicheFührunggestellt.<br />
DabeigibtmindestenseineParteiseinewirtschaftlicheSelbständigkeitauf,wobeiderVermögenstransferüber<br />
monetäreEntschädigungensowieAbgeltungenmittelsBeteiligungstitelnerfolgenkann.DieAkquisitionunddie<br />
FusionstellendiebeidenUntervariantenvonVereinigungendar.DerhauptsächlicheUnterschiedderbeiden<br />
UntervariantenliegtimBereichderrechtlichenSelbständigkeit,welchebeieinerFusionstetsvonmindestens<br />
einerParteiaufgegebenwirdundbeiderAkquisitionfürbeidePartnererhaltenbleibt.Vereinigungensindin<br />
derRegellangfristigausgerichtetundzeichnensichdurcheinehoheBindungsintensitätaus(Lutz,2004).<br />
Die mündliche Absprache als eine Form der Kooperation und die Fusion zweier Unternehmen als Form der<br />
VereinigungspannendieBandbreiteinBezugaufUnternehmenszusammenschlüsseauf.<br />
SowohlKooperationenwieauchVereinigungenkönnensichdabeizwischenUnternehmendergleichenoder<br />
unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen ereignen. Dabei wird die horizontale Kooperation (gleiche<br />
Wertschöpfungsstufe, z.B. zwischen den st.galler Spitalverbunden 3 und 4), die vertikale Kooperation<br />
(unterschiedliche Wertschöpfungsstufen, z.B. Akutspital und Rehabilitation) und die laterale Kooperation<br />
(unterschiedlicher Bereich, z.B. Spital und Medikamentenhersteller) unterschieden (Capaul and Steingruber,<br />
2010).DiegewählteFormdesZusammenschlussessolltediegesetzteZielerreichungunterstützen.<br />
Grundsätzlich können Unternehmenszusammenschlüsse auch nach den Kriterien Dauer der Verbindung<br />
(dauernd, vorübergehend), Produktionsstufe (horizontal, vertikal, diagonal) und Kooperationsgrad (Vertrag,<br />
Beteiligungserwerb, Kauf von Aktiven/Passiven, Fusion) unterschieden werden (Thommen, 2000). Je nach<br />
Ausgestaltung dieser Kriterien, wird zwischen verschiedenen idealtypischen Formen von<br />
Unternehmensverbindungenunterschieden.<br />
4.2 GründeundZielevonUnternehmenszusammenschlüssen<br />
Unternehmenszusammenschlüsse sind kein Selbstzweck, sondern die Konsequenz von strategischen<br />
Planungsergebnissen und Absichten. Demnach sind sie ein Mittel zur langfristigen Ausrichtung von<br />
UnternehmenundzurErhaltungderWettbewerbsundHandlungsfähigkeit(Lutz,2004).DurchdenAustausch<br />
von KnowHow und der Realisierung von Rationalisierungen, können Doppelspurigkeiten vermieden,<br />
SkalenerträgegenutztundletztlichErtragssteigerungenresp.Kostensenkungenrealisiertwerden(Thommen,<br />
2000).<br />
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Öffentliche Spitäler können mit Zusammenschlüssen verschiedene Ziele verfolgen, welche in nachfolgender<br />
Tabelle10aufgeführtsind.DieZielewurdenvondenAutorenderStudiebezüglichRelevanzimRahmendes<br />
KontextsdiesesStudienberichtesbewertet.<br />
Ziel<br />
AusbaudesMarktanteils<br />
StärkungderAngebots/VerhandlungsmachtgegenüberKrankenkassen<br />
StärkungderAngebots/VerhandlungsmachtgegenüberderkantonalenSpitalplanung<br />
Erweiterung/ErgänzungdesLeistungsangebotes<br />
Schaffungbzw.Beitrittzueinemganzheitlichen,integriertenDiagnose/Therapieangebots<br />
KonzentrationaufKernbereiche/Spezialisierung<br />
Qualitätsverbesserung/sicherung<br />
ErzielungvonKostensenkungen(Grössenvorteile)<br />
Lernen(interhospitalerErfahrungsundWissensaustausch)<br />
EinleitungeinerRestrukturierung<br />
SicherstellungderVersorgungimEinzugsgebiet(ErfüllungderBedarfszieledesöffentlichen<br />
Auftrages)<br />
SicherungderArbeitsplätze<br />
=hoheRelevanz=mittlereRelevanz=tiefeRelevanz<br />
Relevanz<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Tabelle10:ZielevonUnternehmenszusammenschlüssen(inAnlehnungan(Lutz,2004))<br />
Die Ziele Qualitätssicherung, Erzielung von Kostensenkungen und Sicherstellung der Versorgung werden als<br />
wichtigsteZielebetrachtetundinKapitel6.3vorderAbleitungderEmpfehlungenerneutbetrachtet.<br />
4.3 BetroffeneFunktionsbereichevonUnternehmenszusammenschlüssen<br />
KooperationenundFusionenkönnenverschiedeneBereicheeinerUnternehmungresp.einesSpitalsbetreffen.<br />
Klassischerweise würde die Beurteilung, in welchen Funktionsbereichen eine Kooperation resp. Fusion<br />
besondere Auswirkungen oder Potenzial haben kann, entlang der Wertschöpfungskette vorgenommen. Zur<br />
Vereinfachung werden in diesem Studienbericht folgende funktions resp. verrichtungsorientierte Bereiche<br />
einesSpitalsunterschieden:<br />
<br />
<br />
<br />
Verwaltung/Dienste<br />
z.B.Finanzen,Informatik,Personalwesen<br />
MedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />
z.B.Labor,Apotheke,Pathologie<br />
MedizinischeLeistungsbereiche<br />
z.B.Orthopädie,Kardiologie,Pneumologie<br />
InKapitel6wirddasPotenzialeinerKooperationresp.FusionindiesendreiFunktionsbereichenbeurteilt.<br />
<br />
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5 PotenzialeundErfahrungen<br />
5.1 ErwartungenandieengereKooperation<br />
Im Rahmen der vom Kanton St. Gallen geplanten Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des<br />
Staatshaushaltes(SparpaketII)werdendurchdieengeKooperationderSpitalverbundeLinthundFürstenland<br />
ToggenburgmittelfristigKosteneinsparungenerwartet.Diesesollenaufgrundeinerwenigerstarksteigenden<br />
odertieferenBaserateimRahmenderTarifverhandlungenrealisiertwerden.IndenJahren2013und2014wird<br />
mit einem Initialaufwand von jeweils CHF 0.32 Mio. gerechnet. Ab dem Jahr 2015 wird im Bericht <strong>zum</strong><br />
SparpaketIIvonjährlichenEinsparungenvonCHF0.65Mio.ausgegangen(vgl.Tabelle5).ZurUmsetzungsind<br />
keineGesetzesanpassungenüberdieSpitalverbunde(sGS320.2)notwendig.<br />
MassnahmeSparpaketII:<br />
DieSpitalverbundeLinthundFürstenlandToggenburgsollenengkooperieren<br />
2013 2014 2015<br />
<br />
VeränderungdesAufwandüberschusses(in1‘000CHF)<br />
+Zunahme/Abnahme<br />
Tabelle5:ErwartungenandieKooperationSV3undSV4.<br />
+320 +320 650<br />
DamitderKantondiegeplantenjährlichenEinsparungenvonCHF0.65Mio.ab2015übereinewenigerstark<br />
steigendebzw.einetiefereBaseraterealisierenkann,bedeutetdies,dassdieSpitälerLinth,WilundWattwil<br />
übereineengereZusammenarbeitinsgesamtCHF1.3Mio.einsparenmüssen.DieseEndsummeerrechnetsich<br />
ausdemimKantonSt.GallenunterderneuenSpitalfinanzierunggeltendenFinanzierungsbeitragvon50%der<br />
stationärenBehandlungen.Dieverbleibenden50%werdenvondenKrankenversicherernerstattet.<br />
DiegeplantenEinsparungenaufgrundeinerstärkerenZusammenarbeitzwischendesSV3unddesSV4von<br />
CHF 0.65 Mio. für den St. Galler Staatshaushalt bzw. von CHF 1.3 Mio. total (inkl. Krankenversicherer)<br />
erscheinen aufgrund ihrer Höhe für die Spitäler als grundsätzlich umsetzbar. Aus den Kostendaten der in<br />
Rahmen dieser Studie zu untersuchenden Spitäler (Kostendaten aus den Tarifverhandlungen 2011) wird<br />
ersichtlich, dass der Spitalverbund 3 (Spital Linth) einen Gesamtaufwand ohne Anlagenutzung von CHF 39.8<br />
Mio.verbuchte.DerSpitalverbund4(SpitalWilundWattwil)hatteinderselbenPeriodeeinenAufwandvon<br />
CHF 56.9 Mio. Total sind somit für beide Spitalverbunde zusammen Kosten von CHF 96.7 Mio. ohne<br />
Anlagenutzung angefallen. Die im Sparpaket II geforderten jährlichen Einsparungen durch eine engere<br />
ZusammenarbeitbetragenmitCHF1.3Mio.somit1.34%derGesamtkosten.<br />
Durch interne Optimierungsmassnahmen sowie eine Kooperation zwischen den drei Spitalbetrieben können<br />
diese Effizienzsteigerungen voraussichtlich realisiert werden (Meier, 2012). Dieses Optimierungspotenzial<br />
wurde auch von verschiedenen Experten aus dem Spitalwesen bestätigt. 5 Dass diesbezüglich Potenzial<br />
vorhanden ist, zeigt auch ein Vergleich der Fallkosten mit den Fallkosten der nichtuniversitären Spitäler des<br />
Kantons Zürich. Aus Daten, welche vom Gesundheitsdepartement SG zur Verfügung gestellt wurden, wird<br />
ersichtlich,dassdieKostenjestationärenNormalfall 6 2010(OKPPatienten)imSpitalerbundLinthCHF8‘570<br />
undimSpitalverbundFürstenlandToggenburgCHF8‘690betrugen 7 .DiegleicheBerechnungsmethodewurde<br />
für verschiedene nichtuniversitäre Zürcher Spitäler ebenfalls angewandt. Ein Vergleich dieser<br />
schweregradbereinigtenFallkostenlässtvereinfachendeRückschlüsseaufdasVerbesserungspotenzialunddie<br />
EffizienzderSpitälerzu(vgl.Tabelle6).<br />
<br />
5 DiezudiesemThemabefragtenExpertenstammensowohlausdemSV3undSV4alsauchvonausserhalb.<br />
6 SwissDRGNormfall(1.0)<br />
7 ExklusiveKostenfürdieAnlagenutzungskosten,denBereitschaftsdienstsowiedienichtuniversitäreAusbildung<br />
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Tabelle6:Fallkostenvergleich;KostenjestationärenNormalfall2010undCMIaufBasisvonSwissDRG<br />
<br />
Bei diesem Fallkostenvergleich wird ersichtlich, dass das Spital Winterthur im Jahr 2010 mit CHF 7‘956 pro<br />
Normalfallamkostengünstigstenarbeitete.DasKantonsspitalWinterthurweistmiteinemCMIvon0.92eine<br />
höhere Fallschwere nach SwissDRG aus als das Spital Linth (CMI 0.74) und der Spitalverbund Fürstenland<br />
Toggenburg (CMI 0.75). Die deutlich höhere Fallschwere kann – abgesehen vom abweichenden<br />
Leistungsangebot – auch damit zu tun haben, dass die Kodierung für Zürcher Spitäler bereits im Jahr 2010<br />
ertragsrelevant war. Für die st.gallischen Spitäler ist die Kodierung erst mit Einführung der neuen<br />
Spitalfinanzierungab1.Januar2012ertragsrelevant.<br />
DievomKantonimRahmendesSparpaketesIIangestrebtenEinsparungenvonCHF1.3Mio.(fürdenKanton<br />
St. Gallen und die Krankenversicherungen gemeinsam) sind unter diesen Umständen realistisch und mit<br />
spitalinternen VerbesserungsMassnahmen und/oder einer verbesserten Kooperation zwischen den<br />
Spitalverbunden umsetzbar. Das von der Regierung angestrebte Ziel ist im Vergleich zu den Umsätzen der<br />
Spitalverbundeehergering.<br />
5.2 ErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionen<br />
In der Schweiz hat es in der Vergangenheit mehrere Fusionen von Spitälern gegeben. Von diesen können<br />
unterschiedliche Aspekte als praktische Erfahrungen und Hinweise für die zu prüfende Fusion der zwei<br />
Spitalverbunde 3und 4 im Kanton St. Gallen dienen. Deshalb sollen im Rahmen der vorliegenden Studie an<br />
dieser Stelle Beispiele (Spital Thurgau AG, Seespital sowie den Zusammenschluss der Spitäler Rheintal<br />
Werdenberg Sarganserland) herausgegriffen, näher untersucht und kurz dargestellt werden. Bei diesen drei<br />
BeispielenhandeltessichinsgesamtumerfolgreicheFusionen,welcheinderUmsetzungabertrotzdemgrosse<br />
Unterschiedeaufweisen.<br />
5.2.1 SpitalThurgauAG<br />
ImJahr1999hatderKantonThurgaudieSpitalThurgauAG(STGAG)gegründet.DievierkantonalenBetriebe<br />
Spital Frauenfeld, Spital Münsterlingen, die psychiatrischen Dienste Thurgau und die Klinik St. Katharinental<br />
wurdendamitgemeinsamunterdemDacheinerAktiengesellschaftrechtlichverselbständigt.DerKantonblieb<br />
zu100%imBesitzderAktien,womitnichtvoneinerPrivatisierunggesprochenwerdenkann.ImVordergrund<br />
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steht eine optimale Versorgung der Thurgauer Bevölkerung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen<br />
Überlegungen. Der Regierungsrat hat sich aus dem Verwaltungsrat zurückgezogen und nimmt die Rolle des<br />
aktiven Aktionärs wahr. Dadurch ergibt sich eine gute Trennung von politischer und betriebswirtschaftlicher<br />
Perspektive.<br />
GenaueBerechnungenzuEinsparungenaufgrundeinzelnerMassnahmenderFusionbestehenkeine.Sowohl<br />
bezüglichQualitätalsauchWirtschaftlichkeitistdieSTGAGgutaufgestellt.DieFusionwirdvondenBeteiligten<br />
alspositivbeurteilt.AufschlussreichfürunsereFragestellungistderunterschiedlicheZentralisierungsgradder<br />
STGAGindenverschiedenenBereichen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Im Bereich Verwaltung/Dienste wurde die stärkste Zentralisierung vorgenommen. Die STGAG wird<br />
voneinemCEOundeinemkleinenFührungsteamzentralgeführt.<br />
DieBereicheFinanzen,HR,Informatik,Einkauf/Logistik,Controlling,QualitätsundRisikomanagement<br />
werdeneinheitlichvonServicezentrenfürdiegesamteSTGAGgewährleistet.<br />
Medizinische Querschnittsfunktionen werden von sogenannten medizinischen Servicezentren<br />
ebenfalls einheitlich für die ganze STGAG erbracht. Dazu gehören beispielsweise Pathologie,<br />
PharmazieoderLabor.DieRadiologiewirdebenfallszentralgeführt,allerdingsexistierenGerätean<br />
beidenAkutspitalstandorten.<br />
Die medizinischen Leistungsbereiche werden dezentral an den vier Standorten erbracht. In den<br />
beiden Akutspitäler Frauenfeld und Münsterlingen wurde in wenigen Gebieten eine gewisse<br />
SchwerpunktbildungmitinternerKooperationvorgenommen.BeispielsweisewirdeinTumorbordfür<br />
beideStandorteunterderLeitungeinesChefarztesvorgenommen.<br />
Schliesslich wurden zentrale medizinische Servicezentren geschaffen, welche Leistungen für die<br />
gesamteSTGAGerbringen.DiessindgegenwärtigDermatologie,PalliativeCareunddasBrustzentrum.<br />
5.2.2 Seespital<br />
DasSeeSpitalistauseinerFusionderSpitälerSanitasinKilchbergundZimmerberginHorgenimJahre2011<br />
hervorgegangen.DieFusionwurdeimHinblickaufdieneueSpitalfinanzierungvorgenommen,umsichgemäss<br />
dem Direktor des Seespitals „einen Platz auf der Spitalliste zu sichern.“ Dies wollte man durch eine<br />
VergrösserungaufeinSpitalmit200BettenundeineKonzentrationdesLeistungsangebotserreichen.<br />
Die beiden Spitalstandorte wurden durch eine SchwerpunktsBildung im Bereich der medizinischen<br />
Leistungsbereiche klar positioniert. Der Standort Horgen wurde zu einem Zentrum für die regionale<br />
Grundversorgungmit24StundenNotfallOP.DerStandortKilchbergzueinemüberregionalenSpezialanbieter<br />
indenBereichenohne24StundenNotfallOP.EinewichtigeMassnahmedieserStrategiewardieAufgabeder<br />
GeburtsabteilungamStandortKilchberg.<br />
Die Verwaltung/Dienste wurden zentralisiert. Medizinische Querschnittsfunktionen wurden ebenfalls<br />
optimiert,<strong>zum</strong>Teilausgelagert(Labor,Pathologie),zusammengelegt(Apotheke)oderselberweiterbetrieben<br />
(Radiologie). Mehrere EffizienzVerbesserungsmassnahmen wurden im Zuge des Fusionsprojektes in Angriff<br />
genommen und realisiert, welche aber auch sonst hätten durchgeführt werden können. Beispiele sind der<br />
koordinierteEinkaufüberdieOrganisationGeblogoderneueVerträgemitdenBelegärzten.<br />
DasSeeSpitalkonnteseineFallkostendeutlichsenken,wasimjährlichdurchdieGesundheitsdirektionZürich<br />
publizierten„Ranking“derDRGgewichtetenFallkostenderZürcherSpitälerersichtlichist.DiebeidenSpitäler<br />
ZimmerbergundSanitasbelegtenimJahre2005von12nichtuniversitärenSpitälerndesKantonsZürichdie<br />
Ränge10und12.ImJahre2011nachderFusionlagdasSeeSpitalaufPlatz6von11Spitälern.DerAbstandder<br />
DRGgewichtetenFallkostendesSeeSpitals<strong>zum</strong>günstigstenSpitalimKantonverringertesichindieserZeitvon<br />
rundCHF2‘000(Zimmerberg)respektiverundCHF1‘000(Sanitas)imJahr2005aufnurnochrundCHF300des<br />
SeeSpitalsimJahr2011.EinPlatzaufderzürcherischenSpitallisteabdemJahr2012konntegesichertwerden.<br />
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DiePatientenströmederGeburtsabteilungdesSanitaskonntennachderenSchliessungnureingeschränktan<br />
den Standort Horgenumgeleitet werden.Im Jahr 2010wurden noch 1‘070 Neugeborene gemeldet, im Jahr<br />
2011nachderFusionlediglichnoch587.<br />
5.2.3 FusionderSpitälerRheintalWerdenbergundSarganserland(SV2)<br />
Nicht nur in anderen Kantonen konnten positive Erfahrungen mit Spitalfusionen gemacht werden. Auch im<br />
Kanton St. Gallen veränderte sich die Spitallandschaft in den vergangen Jahren massgeblich. Es wurden<br />
ebenfallsLeistungenzentralisiert,umdamitdenKostenanstiegimGesundheitswesenzubremsen.Sowurden<br />
beispielsweisevierKlinikenfürGynäkologieundGeburtshilfegeschlossen,eineeinzigeSterilisationaufgebaut,<br />
eine Einkaufsgemeinschaft gegründet und an die Stelle von 9 Spitalverwaltern traten 4 CEOs für die vier<br />
zusammengefassten Spitalregionen. Ebenso wurden die OPZeiten eingeschränkt. Dementsprechend wurden<br />
die drei Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt im Rahmen der Strukturprojekte "QUADRIGA I" und<br />
"QUADRIGA II erweitert" zu einem Spitalunternehmen fusioniert wobei seit dem Zusammenschluss<br />
verschiedeneLeistungenkonzentriertresp.zentralisiertwurden.<br />
ImBereichdermedizinischenLeistungsangebotewurdederPflegedienstderdreiSpitälerzusammengeführt<br />
undderBetriebderFrauenklinikinAltstätteneingestellt.DieDepartementeRadiologieundAnästhesiewerden<br />
überalledreiSpitälerunddasDepartementChirurgie/OrthopädieinAltstättenundGrabsvoneinemChefarzt<br />
geführtunddieOPZeiteninderNachtundamWochenendeeingeschränkt.<br />
Es wurden auch Schwerpunkte gebildet, konkret bedeutet das heute, dass Leistungen nicht mehr an jedem<br />
Standortangebotenwerden,z.B.existierteineTagesklinikunddieMemoryClinicinAltstätten,einePalliativ<br />
AbteilunginWalenstadtsowieeinBrustzentruminGrabs.EbensoistdieRadiologieinGrabskonzentriert.<br />
DiemedizinischenQuerschnittsfunktionenwerdenmittlerweilegrossteilszentralorganisiertundgeführt.Im<br />
SV2 wurden folgende Bereiche konsequent zentralisiert: Apotheke, MTT, Ausbildung, Pflegeinformatik und <br />
entwicklung,sowieHygieneunddieFreiwilligenarbeit.MitdemKSSGbestehenverschiedeneengeNetzwerke.<br />
AuchimadministrativenBereichVerwaltung/DienstewurdeeinhoherGradanZentralisierungumgesetzt.Es<br />
gibt konsequenterweise nur eine Geschäftsleitung. Funktionen im Bereich Betrieb & Organisation (z.B.<br />
Hauswirtschaft, Verpflegung, Reinigung, Technik, Wäscherei, Einkauf, Logistik) sowie Funktionen aus dem<br />
BereichFinanzenundIT(z.B.Abrechnung,Codierung,Personaldienst)werdenzentralgeführt.<br />
5.2.4 Fazit:<br />
DieobendargestelltenErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionensindallesguteAnschauungsbeispielefür<br />
die Frage einer möglichen Fusion von SV 3 und SV 4. Eine Fusion kann sich lohnen, wenn sie konsequent<br />
umgesetztwird.Dasbedeutet,dassauchdasLeistungsangebotüberdachtwerdenmuss.ImFallederSTGAG<br />
wurden alle öffentlichen Betriebe in eine AG überführt und es wurde so weit als möglich zentralisiert. Als<br />
günstigeAusgangslagehattedieSTGAGnurzweiStandorte(Frauenfeldmit242BettenundMünsterlingenmit<br />
264Betten),welchebeideeineüberkritischeGrössehatten.<br />
Im Falle des Seespitals wurden zwei Betriebe konsequent unterschiedlich ausgerichtet. Dies hatte<br />
einschneidendeMassnahmenzurFolge,wasauchAbgängevonSchlüsselpersonennachsichzog.Zudemwurde<br />
aufgrundderVeränderungdesmedizinischenLeistungsangeboteseinebeträchtlicheZahlPatientenverloren.<br />
DiekulturelleVerschmelzungvonzweiunabhängigenBetriebenanunterschiedlichenStandortenistinjedem<br />
Fallnichteinfach.BeideBetriebekämpfenbisheutemitgewissenSchwierigkeitenundAnimositäten.<br />
DasBeispieldesSpitalverbundesRheintal,Werdenberg,SarganserlandzeigtdeutlichdasPotenzialvonengen<br />
Kooperationen bzw. Spitalzusammenschlüssen. Viele Funktionen können übergreifend koordiniert oder<br />
erbracht werden. Dadurch können Doppelspurigkeiten abgebaut und Synergieeffekte genutzt werden. Dies<br />
erfolgtedurchkonsequentehorizontaleDepartementalisierung,wobeijederFachbereichnichtmehrvondrei<br />
ChefärztensondernnurnochvoneinemChefarztgeleitetwird.<br />
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6 Ergebnisse<br />
ImnachfolgendenAbschnittwirddasPotenzialeinerengenKooperationbzw.einerFusionzwischenSV3und<br />
SV4indenBereichenVerwaltung/Dienste,denmedizinischenQuerschnittsfunktionenunddenmedizinischen<br />
Leistungsbereichen beschrieben. Dabei gilt es die Auswirkungen der unterschiedlichen Formen der<br />
UnternehmenszusammenschlüssebezüglichdenFinanzen,derQualitätderLeistungen,denErwartungender<br />
PatientenansSpitalsowiederAkzeptanzzubeurteilen.<br />
6.1 AuswertungderKooperation<br />
SowohldasSpitalLinthalsauchderSpitalverbundFürstenlandToggenburgarbeitenbereitsinverschiedenen<br />
BereichenmitanderenLeistungserbringernzusammen.DieumgesetztenKooperationendeckendabeisowohl<br />
die Bereiche Verwaltung/Dienste, medizinische Querschnittsfunktionenals auch medizinische Leistungen ab.<br />
DiebestehendenKooperationensindmehrheitlichmitinnerkantonalenPartnern,vereinzeltaberauchüberdie<br />
Kantonsgrenzehinwegumgesetztworden.BeiausserkantonalenKooperationenkommenteilweiseöffentlich<br />
rechtliche Hindernisse hinzu, welche eine erfolgreiche Umsetzung behindern. Auch kommt es bei<br />
Kooperationen über die Kantonsgrenzen hinweg teils zu administrativen Hindernissen (beispielsweise<br />
unterschiedlicheITSysteme),dieeineZusammenarbeiterschweren.<br />
KooperationenimBereichVerwaltung/Dienste<br />
Eine Kooperation im Bereich Verwaltung/Dienste zwischen den beiden Spitalverbunden findet aktuell nur<br />
marginalstatt.MitanderenWortenbestehtnochgewissesPotenzialfürEffizienzundQualitätssteigerungen,<br />
welches grundsätzlich mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen SV 3 und SV 4 ausgeschöpft werden<br />
könnte.InnerhalbdesSV4wurdediesesEffizienzsteigerungspotenzialmitderZusammenführungderSpitäler<br />
WilundWattwilbereitsgrösstenteilsrealisiert.DiePolitikfordertedieNutzungvonSynergiensowiedenAbbau<br />
von Doppelspurigkeiten zwischen den beiden Spitalbetrieben Wil und Wattwil, was seit der Initiierung des<br />
Projektes erreicht werden konnte. In den Bereichen Geschäftsführung, Personalwesen, Finanzen und<br />
Administration wurde vieles erfolgreich optimiert. Eine Quantifizierung der Verbesserung ist mit den zur<br />
Verfügung stehenden Daten jedoch nicht möglich. Diese Zusammenführung war sehr anspruchsvoll und<br />
benötigte einen grossen Initialaufwand, so dass eine Zusammenarbeit in den Bereichen Verwaltung und<br />
DienstemitweiterenexternenPartnernnochwenigvorangetriebenwurde.<br />
BeideSpitalverbundesindweitereKooperationenimBereichVerwaltung/Diensteeingegangen.EineAuswahl<br />
dieserKooperationensollhiernichtabschliessendaufgezeigtwerden:<br />
<br />
<br />
<br />
EinkaufsgemeinschaftGEBLOG<br />
Shared Service Center Informatik SCCIT (Endgeräte/Userbetreuung wird im Spital Linth teilweise<br />
selbstbewirtschaftet)<br />
Wäscherei<br />
DavieleKooperationenstarkITgetriebensind,setztdieVereinheitlichungderSpitalInformatikimKantonSt.<br />
Gallen mit dem SCCIT eine gute Basis, um weitere Kooperationen zwischen verschiedenen Spitalverbunden<br />
umzusetzenunddamitzusätzlichePotenzialeauszuschöpfen.DamitisteineinheitlicherITStandardnichtnur<br />
für die Zusammenarbeit im administrativen Bereich relevant, sondern ermöglicht speziell im Bereich der<br />
medizinischenQuerschnittsfunktionenaberauchindenmedizinischenLeistungsbereichenneueMöglichkeiten<br />
fürerfolgsversprechendeKooperationen.<br />
MöglichkeitenfürvertiefteKooperationenzwischenSV3undSV4bestehenimBereichFinanzen,Buchhaltung<br />
undAdministration.DasPotenzialfürKosteneinsparungenoderProzessverbesserungenindiesemBereichist<br />
allerdings in der Form der reinen Kooperation relativ klein. Bei einer unternehmensübergreifenden<br />
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ZusammenarbeitzwischendenbeidenSpitalverbundenwürdenweiterhinzweiGeschäftsleitungensowiezwei<br />
Personalabteilungenbenötigt.IndenBereichenFinanzen,BuchhaltungundFakturierungsindaufgrundeiner<br />
engeren Zusammenarbeit Einsparungen möglich. Relevante EinsparungsEffekte sind jedoch im Bereich<br />
Verwaltung/Dienstenurmiteiner,sowiediesauchzwischendenSpitälernWilundWattwilderFallwar,zu<br />
erzielen.<br />
KooperationenimBereichmedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />
Bei den medizinischen Querschnittsfunktionen besteht ebenfalls nur in wenigen Bereichen eine vertiefte<br />
Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitalverbunden. Allerdings findet in diesem Bereich eine gute<br />
ZusammenarbeitmitanderenPartnern,spezielldemKSSG,statt.DieseKooperationsvereinbarungenmitdem<br />
KSSGführtentendenziellzueinerLeistungsverbesserung.Diesbedeutet,dassdankderVernetzungmitdem<br />
KSSG in vielen erweiterten Leistungsbereichen eine hohe qualitative medizinische Versorgung (z.B. Stroke,<br />
Onkologie) auch in den Landspitälern sichergestellt werden kann. Im Vordergrund steht bei diesen<br />
KooperationenwenigerdasZielderKosteneinsparungalsvielmehrdieQualitätssicherung/verbesserungund<br />
SicherstellungdermedizinischenVersorgungimEinzugsgebiet.<br />
WiedienachfolgendeAuswahlanKooperationendesSV3undSV4aufzeigt,sindbeideSpitalverbundeinden<br />
medizinischenQuerschnittsfunktionenstarkmitdemKSSGvernetzt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
KooperationRadiologiemitdemKSSG(RIS/PACS)<br />
PathologiemitKSSG<br />
InfektiologieundpersonalärztlicherDienstmitKSSG<br />
Endokrinologie/DiabetologiemitKSSG<br />
KooperationHygienemitKSSG<br />
Da im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen bereits einige Kooperationen mit dem KSSG<br />
bestehen, ist das Verbesserungspotenzial einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Spitälern Uznach,<br />
WattwilundWileherbescheiden.MöglichkeiteneinervertieftenZusammenarbeitbestehenimLaborbereich,<br />
beiderApotheke,ZentrallageroderderZentralsterilisation.DaimKantonSt.GalleneineZentralsterilisationin<br />
Planung ist, wird dieses Gebiet hinfällig. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den drei Häusern im<br />
LaborbereichwurdebereitsgeprüftundaufgrunddesgeringenPotenzialssowiedenDistanzenzwischenden<br />
Spitälern bisher nicht realisiert. Erfahrungen aus andern Spitälern zeigen auf, dass bei einer engeren<br />
Zusammenarbeit Kosten eingespart und gleichzeitig die Qualität sichergestellt werden kann. Um die vom<br />
KantonSt.GallengefordertenEinsparungenvonjährlichCHF0.65Mio.realisierenzukönnen,eignensichdie<br />
Querschnittsfunktionen gut. Die Einsparungen in diesem Bereich können betriebswirtschaftlich gut über<br />
Kooperationenrealisiertwerden.<br />
KooperationenimBereichmedizinischesLeistungsangebot<br />
Im medizinischen Bereich findet bereits heute eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitalverbunden<br />
statt.BesonderszwischendenSpitalstandortenUznachundWattwilfindeteinmedizinischerAustauschstatt.<br />
Da Wattwil keine eigene Geburtshilfe/Gynäkologie mehr betreibt, lassen sich viele Patientinnen aus dem<br />
Toggenburg in Uznach behandeln. Aufgrund der Distanz zwischen Uznach und Wil ist eine enge<br />
Zusammenarbeit im medizinischen Leistungsangebot zwischen diesen beiden Spitalstandorten im Vergleich<br />
schwieriger.<br />
Folgende nicht abschliessende Kooperationen bestehen im medizinischen Bereich zwischen den beiden<br />
Spitalverbunden. Zudem findet bei spezialisierten Leistungen eine enge Zusammenarbeit mit dem<br />
KantonsspitalSt.Gallenstatt:<br />
KooperationRheumatologieSV3undSV4<br />
Gynäkologie,GeburtshilfeSV3undSV4<br />
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StrokeUnit:NetzwerkSchlaganfallmitdemKSSG<br />
Neurologen/Rheumatologen(SpitalUznachundSpitalWattwil)<br />
ZurSicherstellungeinerSpezialisierungmithoherQualitätmachtesSinn,dieZusammenarbeitzwischenden<br />
beidenRegionenweitervoranzutreiben.VonbeidenSeitenwirdeineZusammenarbeitimärztlichenBereich<br />
begrüsst.DasfinanzielleEinsparpotentialwirddabeiallerdingsalstiefbetrachtet.<br />
Grosses Potenzial würde die Konzentration von medizinischen Leistungsbereichen an einzelnen<br />
Spitalstandortenbieten.SokönntendieFallzahlenbestimmterFachgebieteaneinzelnenStandortengesteigert<br />
werden.Dieswürdedazuführen,dasseinerseitsdieQualitäterhöhtundandererseitsSkalenerträgerealisiert<br />
werden könnten. Trotz möglicher positiver Effekte, muss die Schliessung von Fachdisziplinen und die<br />
Zusammenführung von Spitalbetrieben im SV 3 und SV 4 kritisch geprüft werden. Veränderungen im<br />
Leistungsangebot lassen sich mit einer Kooperation nur schlecht umsetzen, da nur wenig Anreize für die<br />
beteiligten Parteien bestehen freiwillig Leistungen aufzugeben. Die Fusion wäre bei einer angestrebten<br />
ZentralisierungvonLeistungendiegeeignetereKooperationsform.Dabeimuss,wiebereitserläutert,beachtet<br />
werden,dasssichPatientenströmenureingeschränktsteuernlassen.WeitereAusführungendazufindensich<br />
imKapitel6.2.<br />
6.2 AuswertungderFusion<br />
Anstelle einer engeren Kooperation ist auch die Fusion der beiden Spitalverbunde eine mögliche Option.<br />
FusionensindallerdingskeineZusammenschlüsse,dievonheuteaufmorgenumgesetztundverankertwerden<br />
können. Kurz und mittelfristig ist ein erheblicher Ressourcen und Kapitalbedarf notwendig, um die<br />
Veränderungenplanenundumsetzenzukönnen.<br />
WiebereitsinKapitel4erläutert,würdendieSpitalverbundemiteinerFusionihreSelbständigkeitaufgeben.<br />
Eine einheitliche Leitung plant und führt beide Regionen. Damit sind gewisse potenzielle Vorteile (wie z.B.<br />
tiefere Personalkosten) aber auch potenzielle Nachteile (z.B. geringere regionale Verankerung) verbunden.<br />
VomPersonalwirddurcheineFusionebenfallsFlexibilitätgefordert.Arbeitsabläufe,Vorgesetzte,Dienstwege<br />
sowieweitereorganisationaleProzesseundStrukturenwerdensichfürvieleändern.AuchdieIdentifikation<br />
mitdem„neuenGebilde“isteinmehrjährigerProzess,wiedieBeispielederSTGAGunddemSeespitalzeigen.<br />
Das Potenzial sowei die Vor und Nachteile einer Fusion gegenüber einer Kooperation werden in den<br />
nachfolgenden Abschnitten für die Bereiche Verwaltung/Dienste, medizinische Querschnittsfunktionen und<br />
medizinischeLeistungsbereichebeschrieben.<br />
FusionimBereichVerwaltung/Dienste<br />
Wie im vorherigen Kapitel bereits erläutert, konnten durch die Fusion der Spitäler Wil und Wattwil<br />
EffizienzsteigerungenimBereichVerwaltung/Diensterealisiertwerden.Eskanndavonausgegangenwerden,<br />
dass durch eine Fusion zwischen SV 3 und SV 4 weitere Effizienzgewinne resultieren (z.B. in den Bereichen<br />
operative Leitung, Finanzen, Personalwesen). Die Qualität und die Geschwindigkeit der administrativen<br />
ProzessekönntendurcheineVereinheitlichungkünftiggesteigertwerden,wassichaufdieKostenauswirken<br />
würde. Eine Fusion macht eine der beiden Führungsgremien der Spitalverbunde obsolet. Neben den<br />
Kosteneinsparungenistzuberücksichtigen,dassesherausforderndist,dreiStandortezentralund„kundennah“<br />
zu führen. Für die Kantonsregierung und den Verwaltungsrat der Spitalverbunde bedeutet eine Fusion eine<br />
ReduktionderAnsprechpartner.Führungsentscheidesinddamiteinheitlicherdurchsetzbar.<br />
FusionimBereichmedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />
VielemedizinischeQuerschnittsfunktionenwerdenbereitsvomKSSGkoordiniertresp.erbracht.Dazugehören<br />
beispielsweise die Radiologie und die Pathologie. Wie bereits im Kapitel 6.1 erwähnt, wird das Potenzial im<br />
Bereich Querschnittsfunktionen als nicht besonders hoch beurteilt. Nicht zuletzt auch aufgrund der<br />
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geografischenSituation.UmdasPotenzialindenmedizinischenQuerschnittfunktionennutzenzukönnen,ist<br />
eine Fusion nicht notwendig bzw. könnte mit einer Fusion nicht mehr eingespart werden als mit einer<br />
KooperationzwischenSV3undSV4.<br />
FusionimBereichmedizinischesLeistungsangebot<br />
Alle drei Spitäler der Spitalverbunde 3 und 4 verfügen über ein breites medizinisches Leistungsangebot und<br />
einen24StundenBetrieb.DieAufrechterhaltungsämtlicherLeistungenanallenSpitälernwärebeieinerFusion<br />
zwingendzuüberprüfen.AnhanddergemachtenAnalysenimBereichQualitätdrängtsichkeinunmittelbarerer<br />
Handlungsbedarf für die Veränderung des Leistungsangebotes auf. Allerdings ist unter den gemachten<br />
KostenanalysengegenübervergleichbarenSpitälerneineKostenreduktionanstrebenswert(vgl.Kapitel5.1).<br />
DasmedizinischeLeistungsangebotwurdebeidenuntersuchtenSpitalfusionenstetsverändert.Dieswarauch<br />
bei der Fusion zwischen Wil und Wattwil der Fall. Es fand eine Schwerpunktbildung von Leistungsbereichen<br />
statt. So wurde beispielsweise in Wattwil die Gynäkologie und Geburtsabteilung geschlossen und in Wil<br />
konzentriert(vgl.Abschnitt3.2),womitjährlicheEinsparungenvonrund1Mio.CHFrealisiertwerdenkonnten.<br />
Im Gegenzugwurden in Wattwil das geriatrische Angebot und dieAlkoholentwöhnung(PSA) ausgebaut.Ein<br />
weiteres Beispiel für eine Veränderung bzw. Konzentration im medizinischen Leistungsangebot bietet das<br />
Seespital im Kanton Zürich. Dieser Spitalbetrieb schloss die Geburtsklinik an einem Standort und gab<br />
gleichzeitig den aufwändigen und kostenintensiven 24 Stunden OperationsBetrieb auf. Der betroffene<br />
Standort Kilchberg wird seit der Fusion überwiegend für elektive Eingriffe als spezialisierte Klinik betrieben.<br />
Auch im Falle der Spital Thurgau AG, die über zwei grosse und relativ weit entfernte Akutspitäler verfügt,<br />
wurdenSchwerpunktegebildetundgewissemedizinischeLeistungenausgelagertundzentralisiert.<br />
DieseBeispieleverdeutlichen,dassdieAufrechterhaltungsämtlichermedizinischerLeistungenansämtlichen<br />
StandortenauseinerstandortübergreifendenPerspektiveinderRegelnichtsinnvollist.EineVeränderungdes<br />
Leistungsangebotes muss durchgesetzt werden können, was für eine einzelne Leitung mehrerer Standorte<br />
einfacher und in einer einfachen Kooperation kaum möglich ist. In einer Konzentration von medizinischen<br />
LeistungsbereichenliegtgrundsätzlicheffektivesEffizienzpotenzial.<br />
Bezogen auf die Spitalverbunde 3 und 4 im Kanton St.Gallen ist der Aspekt der Versorgungsregionen ein<br />
entscheidender. Während die Bevölkerung der Region SeeGaster stark auf die Region oberer Zürichsee<br />
ausgerichtetist,orientierensichdieRegionenWilundToggenburgeherinRichtungSt.Gallen.Dieswirddurch<br />
die Auswertung der Patientenströme deutlich (vgl. Tabelle 7). Dabei wird ersichtlich, dass sich 50% der<br />
stationärenPatientenausdemBezirkToggenburgin„ihrem“Spitalverbund4behandelnlassen.EinAnteilvon<br />
23%wirdimSpitalverbund1(KSSG,Flawil,Rorschach)akutversorgtundnur6%gehenüberdenRickeninden<br />
SV3(resultiertvorwiegendausderSchliessungderGeburtshilfeundGynäkologieinWattwil).11%lassensich<br />
zudemausserkantonalbehandeln.<br />
Ein ähnliches Bild ergibt die Auswertung der Patientenströme des Bezirkes Wil. Hier fällt der Anteil der<br />
PatienteninRichtungSV3mit1%sehrbescheidenaus.Nur31%derPatientenausderRegionWillassensich<br />
im SV 4 behandeln. Ein grosser Anteil von 47% bezieht die stationären Leistungen im nahegelegenen<br />
Spitalverbund1.<br />
VonderRegionSeeGasterwerdennurwenigePatientenimSV4behandelt(1%).AuchfälltderAnteilvon11%<br />
derPatienten,dersichinderSV1behandelnlässt,imVergleich<strong>zum</strong>SV3undSV4deutlichgeringeraus.Der<br />
AnteilPatientenausderRegionSeeGaster,dersichausserkantonal(vorwiegendimKantonZürich)stationär<br />
behandelnlässtbeträgt31%.DaszeigtdiedirekteKonkurrenz,inwelcherdasSpitalmitdennaheliegenden<br />
SpitälernausdemKantonZürichsteht.<br />
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Patientenströme SV1 SV2 SV3 SV4 AKH Rest<br />
Toggenburg 23% 6% 6% 50% 11% 4%<br />
WiI 47% 1% 1% 31% 14% 6%<br />
SeeGaster 11% 8% 47% 1% 31% 2%<br />
WeitereRegionen
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grössten sein. Allerdings halten wir es nicht für sinnvoll, die beiden Spitalregionen zu gemeinsamen<br />
Kooperationenzuzwingen,womöglicherweiseKooperationenmitanderenPartnern(z.B.WilmitKSSGoder<br />
LinthmitMännedorf)mehrPotenzialhabenbezüglichdergesetztenZiele.<br />
Fusion: Eine Fusion hat ebenfalls ein gewisses Potenzial die gesetzten Ziele (finanzielle Einsparung bei<br />
mindestensgleicherQualitätundderVersorgungimEinzugsgebiet)zuerreichen.DaszusätzlichePotenzialder<br />
FusionimVergleichzurengerenKooperationimBereichdermedizinischenQuerschnittsfunktionenbeurteilen<br />
wiralsgering.EinsparpotenzialimBereichVerwaltung/Diensteistebenfallsvorhanden,aberbezogenaufdie<br />
Gesamtkosten limitiert. Das grösste Einsparpotenzial einer Fusion sehen wir im Falle einer konsequenten<br />
Überprüfung des Leistungsangebots und dem Treffen von möglicherweise einschneidenden Entscheidungen<br />
(Schliessung 24h Notfall an einem Standort, Schliessung ganzer Abteilungen an einem Standort und<br />
Konzentration an einem anderen Standort. Diese Massnahmen hätten spürbare volkswirtschaftliche<br />
Konsequenzen für die entsprechende Region und wären mit einer Verlagerung von Patienten an andere<br />
Spitäler verbunden). Zudem empfehlen wir mögliche andere Fusionsvarianten zu prüfen, innerhalb und<br />
ausserhalb des Kantons. SV 3 und SV 4 scheinen aufgrund der Patientenströme nicht zwingend natürliche<br />
Fusionspartnerzusein.<br />
<br />
Annehmbarkeit:HatdieStrategiefürdieinvolviertenAnspruchsgruppeneinvertretbaresChancen/Gefahren<br />
Profil?<br />
Die Chancen und Gefahren der Kooperation und der Fusion zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 werden<br />
nachfolgenddargestelltunderläutert.<br />
Tabelle11gibteinenÜberblickbezüglichderChancenundGefahrenderKooperation.<br />
ChancenderKooperation<br />
SynergienimBereichdermed.Querschnitts<br />
funktionen<br />
QualitätssteigerungdermedizinischenBetreuung<br />
durchKooperation<br />
SicherstellungvonmedizinischerSpezialisierungenan<br />
verschiedenenStandorten<br />
AustauschvonKnowHowinspezifischen<br />
Fragestellungen<br />
Tabelle11:ChancenundGefahrenderKooperation<br />
GefahrenderKooperation<br />
GeringesEinsparpotenzialimVergleich<strong>zum</strong><br />
investiertenAufwand<br />
MöglicherweiseungeklärteKompetenzenund<br />
VerantwortungeninKooperationsbereichen<br />
KeinenachhaltigeWirkungderKooperationen<br />
TiefeintrinsischeMotivationderSpitalverbunde,die<br />
Kooperationenvoranzutreiben<br />
Eine enge Kooperation zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 ist grundsätzlich mit geringen Gefahren<br />
verbunden.AllerdingsdürfenKooperationennichtderKooperationwillenveranlasstwerden,sondernmüssen<br />
anhanddesKosten/NutzenVerhältnissesbeurteiltwerden.InKooperationsprojektenmüssendienotwendigen<br />
Kompetenzen festgelegt werden (z.B. wer nun eine medizinische Querschnittsfunktion verantwortet), damit<br />
eineKooperationauchoperativundnachhaltigfunktionierenkann.DurchKooperationenbestehtzwischenden<br />
Spitalverbunden 3 und 4 noch gewisses Potenzial, das allerdings insb. mit Blick auf die Finanzen nicht<br />
überschätzt werden sollte. Kooperationen tragen dazu bei, KnowHow auszutauschen und Spezialisierungen<br />
sicherstellenzukönnen,wasimSinnederPatienten,desKantonsundderjeweiligeSpitalverbundeseinmuss.<br />
DieChancenundGefahrenderFusionsindandersausgeprägtundinTabelle12aufgeführt.<br />
ChancenderFusion<br />
SynergienimBereichVerwaltung/Dienste<br />
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GefahrenderFusion<br />
HoherRessourcenaufwandzurUmsetzungund<br />
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SynergienimBereichdermed.Querschnitts<br />
funktionen<br />
QualitätssteigerungdermedizinischenBetreuung<br />
durchKonzentrationvonLeistungsbereichen<br />
TiefereKostenfürdenKanton,fallsmed.Leistungen<br />
konzentriertwerden.<br />
<br />
Tabelle12:ChancenundGefahrenderFusion<br />
TiefeAkzeptanzbeiSpitalverbunden,Bevölkerung<br />
undpolitischenGremien.<br />
KonzentrationvonLeistungsbereichenführtzueiner<br />
AbwanderungvonPatienten(freieSpitalwahl)z.B.in<br />
ausserkantonaleSpitäleroderinsKSSG(auchbei<br />
Bagatellfällen)höhereKostenaufgrundder<br />
höherenBaserateimSV1<br />
MittelfristigeSchliessungeinesSpitalstandortes,<br />
höhereKostenbeiAbwanderungvonPatientenins<br />
KSSG,volkswirtschaftlicheKonsequenzen(Verlustvon<br />
ArbeitsundAusbildungsplätzen)<br />
ReduktionderregionalenVerankerungdurch<br />
Zentralisierung<br />
Eine Fusion der Spitalverbunde birgt im Bereich der Finanzen und der Qualität grössere Chancen als eine<br />
Kooperation. Dies erstens dadurch, dass der Bereich Verwaltung/Dienste stark reduziert werden könnte.<br />
Zweitens hätte die Fusion bei einer Konzentration von medizinischen Leistungen zur Folge, dass gewisse<br />
Standorte Leistungen nicht mehr anbieten und dadurch Kosten eingespart werden. Falls Patienten als Folge<br />
dieser Massnahme ins KSSG abwandern, sind damit für den Kanton kaum Einsparungen verbunden. An den<br />
Standorten, welche die Leistungen nach einer Leistungskonzentration als Schwerpunkt anbieten, werden<br />
aufgrundderhöherenFallzahleneineSteigerungderQualitätundeineErzielungvonSkaleneffektenerwartet.<br />
AndererseitssindgrosseGefahrenmiteinerFusionverbunden.DerRessourcenaufwandistgenausowieder<br />
Widerstand gewisser Anspruchsgruppen hoch. Die Entwicklung in Richtung Zentralisierung reduziert die<br />
Marktnähe,wasbzgl.ZuweisermanagementeinwesentlicherFaktorist.EineVeränderungimLeistungsangebot<br />
der Spitäler führt zwangsläufig zu einer Veränderung der Patientenströme. Aufgrund der unterschiedlichen<br />
Versorgungsregionen SeeGaster sowie Wil/Toggenburg, werden sich die Patientenströme voraussichtlich<br />
auseinander (in Richtung KSSG resp. Kantone Zürich/Schwyz) und nicht zueinander (zwischen den<br />
Spitalverbunden)bewegen.<br />
WirsindderMeinung,dassdieChancenderFusiondieGefahrennurdannübersteigen,wenndasmedizinische<br />
Leistungsangebot der Spitalverbunde koordiniert und konzentriert wird. Ansonsten ist der Aufwand einer<br />
Fusionzugross.DasBasispotenzialkanndurcheineKooperationebenfallsausgeschöpftwerden.<br />
Machbarkeit:KanndieausgewählteStrategieauchrealisiertwerden?<br />
Die Machbarkeit der beiden Alternativen Kooperation und Fusion ist grundsätzlich gewährleistet. Der<br />
Verwaltungsrat der Spitalverbunde verfügt über die notwendigen Kompetenzen, um die zukünftige<br />
Stossrichtung vorzugeben. Sollte allerdings mittelfristig darüber nachgedacht werden Spitalstandorte zu<br />
hinterfragen,istmitWiderstandvonSeitendesbetreffendenSpitals,derzuweisendenÄrzteschaft,Teilender<br />
politischenGremienundderBevölkerungzurechnen.<br />
DieRessourcen,welchefüreineverstärkteKooperationeingesetztwerdenmüssen,sindüberschaubar.Interne<br />
ProjektteamskönnensichdiesenAufgabenannehmen.BeieinerFusionsindweitreichendeÜberprüfungenund<br />
Umstrukturierungen notwendig, welche interne und kantonale Ressourcen binden und voraussichtlich einer<br />
externen Unterstützung bedürfen. Diese Ressourcen müssten bereitgestellt werden. Effektive Kostenvorteile<br />
fürdieSpitälerwerdenerstmittelbislangfristigerzielt.<br />
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7 Empfehlungen<br />
DiePrüfungeinerFusionundeinerengerenKooperationergibtfolgendeSchlussfolgerungen/Empfehlungen<br />
<br />
EineFusionzwischenSV3undSV4istsowohlausSichtderbeteiligtenSpitäleralsauchausSichtdes<br />
Kantons St. Gallen nicht sinnvoll. Es besteht nochgewisses Potenzial in einer engeren Kooperation,<br />
allerdingssinddieMöglichkeitenlimitiert.DieRessourcenfürEffizienzverbesserungensolltenbesser<br />
fürLösungen,welchealleSpitalverbundeumfassen,eingesetztwerden<br />
Begründung<br />
<br />
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<br />
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<br />
DasKosten/NutzenverhältniseinerFusionunterdengegebenenRahmenbedingungen(keinemassive<br />
Veränderung des Leistungsangebots oder gar Schliessung von Spitalstandorten) ist ungünstig.<br />
Verstärkte Kooperation (zwischen SV 3 und SV 4 aber auch anderen inner und ausserkantonalen<br />
Spitälern)ergibteinannäherndgleichesPotenzialbeigeringerenRisikenundKosten.<br />
Es bestehen bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen den beiden Regionen. Das<br />
zusätzliche Synergiepotenzial in den Bereichen Verwaltung/Dienste und medizinische<br />
Querschnittsfunktionen bei einer Fusion dieser beiden Regionen ist zu gering. Eine eventuelle<br />
KostensenkungkannnurbeieinerKonzentrationdesLeistungsangebots(starkeUmnutzung)erreicht<br />
werden.DieshatallerdingszurKonsequenz,dassPatienteninandereKantoneoderansKantonsspital<br />
abwandern (was für den Kanton sogar höhere Kosten zur Folge haben könnte), da sich<br />
Patientenströmenurschwersteuernlassen.<br />
Die Bevölkerung des SV 3 ist auf die Region Oberer Zürichsee ausgerichtet und nicht in Richtung<br />
Toggenburg/Fürstenland.FrühereIdeeneinerengerenKooperationodersogarFusiondesSpitalsLinth<br />
mit Spitälern in der Region (insbesondere Männedorf, Lachen) haben Potenzial und könnten neu<br />
geprüftwerden.<br />
DieAkzeptanzresp.UnterstützungderBelegschaftunddesKadersindenSV3undSV4einerFusion<br />
wirdalstiefeingeschätzt,dadieIdentifikationmitderjeweilsanderenRegionehergeringistunddas<br />
Potenzialnichtgesehenwird.<br />
SV3undSV4solltennichtisoliertherausgegriffenwerden.InsbesondereSV4verfügtübereineenge<br />
VerflechtungmitdemSV1(KSSG).KnappdieHälftederBevölkerungderRegionWillässtsichimKSSG<br />
behandeln.<br />
Aus Qualitätssicht drängt sich eine Fusion nicht auf. Eine Fusion würde die Patientenströme nur<br />
unwesentlichbeeinflussen,respektivedieFallzahlenfürdieeinzelnenFachgebietewenigerhöhen.<br />
Bei einer engeren Kooperation besteht im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen (z.B.<br />
Labor,Apotheke)nochgewissesPotenzial,daszuerstnochimDetailgeprüftundausgeschöpftwerden<br />
könnte.<br />
HoheKostenverursachtinsbesondereein24StundenBereitschaftsdienstfürOperationeninallendrei<br />
SpitalstandortenindenbeidenRegionen.DieserPunktwäreprüfenswert.<br />
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8 Literaturverzeichnis<br />
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CAPAUL, R. & STEINGRUBER, D. 2010. Betriebswirtschaft verstehen Das St. Galler ManagementModell,<br />
Oberentfelden,SauerländerVerlageAG.<br />
KILLICH,S.2011.FormenderUnternehmenskooperation.In:BECKER,T.,DAMMER,I.,HOWALDT,J.&LOOSE,<br />
A.(eds.)NetzwerkmanagementMitKooperation<strong>zum</strong>Unternehmenserfolg.Heidelberg:Springer<br />
Verlag.<br />
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LUTZ, J. 2004. Zusammenschlüsse öffentlicher Unternehmen Kooperationen und Fusionen im Spitalsektor,<br />
Bern,HauptVerlag.<br />
MEIER,M.2012.ModellgestütztePlanungkomplexerSpitalprozesse,Basel:UniversitäreDissertation.<br />
THOMMEN,J.P.2000.ManagementorientierteBetriebswirtschaftslehre,Zürich,VersusVerlagAG.<br />
<br />
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WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
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9 Anhang<br />
MedizinischesLeistungsangebotderSpitalverbunde3und4<br />
ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />
/Institutionen,Belegärztenetc.)<br />
SRFT<br />
(SV4)<br />
ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />
/Institutionen,Belegärztenetc.)<br />
SpitalLinth<br />
(SV3)<br />
AngebotenemedizinischeFachgebiete<br />
Wattwil+Wil <br />
Dr.med.ThorstenCarstensen,Belegarzt<br />
Dr.med.ChristianHelbling,Belegarzt<br />
AllgemeineChirurgie Uznach<br />
Uznach Wattwil+Wil <br />
Anästhesiologie und Reanimation (Anwendung von Narkoseverfahren,<br />
Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie)<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe (Frauenheilkunde) Uznach Dr.med.PierreYvesEschmann,Belegarzt Wil <br />
Handchirurgie Uznach Dr.med.StefanWeindel,Konsiliararzt Wil Dr.StefanWeindel,Konsiliararzt<br />
Endokrinologie und Diabetologie (Behandlung von Erkrankungen des<br />
Dr.med.InaKrull,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Uznach<br />
Wattwil+Wil InKooperationmitKantonsspitalSt.Gallen(KSSG)<br />
Stoffwechsels und der inneren Sekretion)<br />
Dr.med.LisaSze,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Gastroenterologie (Behandlung von Erkrankungen der Verdauungsorgane) Uznach Dr.med.BeatKüchler,Konsiliararzt Wattwil+Wil InWattwil:Dr.DianaAbraham,Konsiliarärztin<br />
Geriatrie (Altersheilkunde) Uznach Wattwil InKooperationmitGeriatrischerKlinikSt.Gallen<br />
Hämatologie (Behandlung von Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden<br />
Wattwil:Dr.IsabelleSenn,Konsiliarärztin<br />
Uznach InZusammenarbeitmitdemKantonsspitalSt.Gallen Wattwil+Wil<br />
Organe und des Lymphsystems)<br />
Wil:InKooperationmitKSSG<br />
Hepatologie (Behandlung von Erkrankungen der Leber) Wil <br />
Dr.med.RaphaelRafeiner,Konsiliararzt<br />
Dr.med.MatthiasSchlegel,Konsiliararzt<br />
<br />
WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />
<br />
Wattwil+Wil InKooperationmitKantonsspitalSt.Gallen(KSSG)<br />
Infektiologie (Behandlung von Infektionskrankheiten) Uznach<br />
Kardiologie (Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen) Uznach Dr.med.RenéMaire,Konsiliararzt Wil <br />
Wattwil:Dr.IsabelleSenn,Konsiliarärztin<br />
Wil:InKooperationmitKSSG<br />
Wattwil+Wil<br />
Dr.med,CorneliaBrüssow,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Dr.med.FelicitasHitz,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Dr.med.DanielHorber,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Dr.med.RudolfMorant,ZentrumfürTumorprävention<br />
Dr.med.IrisMüllerKäser,KantonsspitalSt.Gallen<br />
Medizinische Onkologie (Behandlung von Krebserkrankungen) Uznach<br />
Uznach <br />
Physikalische Medizin und Rehabilitation (Behandlung von Erkrankungen<br />
des Stütz- und Bewegungsapparates, ohne Operationen)<br />
Pneumologie (Behandlung Krankheiten der Atmungsorgane) Uznach Dr.med.ChristophLeser,Konsiliararzt Wattwil InKooperationmitDr.DanielGüntert,Wattwil<br />
KieferundGesichtschirurgie Uznach <br />
Kinderchirurgie Wattwil+Wil IneingeschränktemAusmass<br />
Langzeitpflege Uznach RegionalePflegezentrenRegionaleSpitex <br />
Neurologie (Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems) Uznach Wattwil InKooperationmitSpitalLinthundDr.KochOliver,Wattwil<br />
Ophthalmologie (Augenheilkunde) Uznach Dr.med.ClausCoester,Konsiliararzt Wattwil Dr.UrsSchmied,Konsiliararzt<br />
Orthopädie und Traumatologie (Knochen- und Unfallchirurgie) Uznach Wattwil+Wil <br />
Oto-Rhino-Laryngologie ORL (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde HNO) Uznach Dr.med.SebastianTurnherr,Konsiliararzt Wattwil+Wil Dr.AlexDillinger,Konsiliararzt<br />
<br />
Dr.med.LaurentDuttweiler,Konsiliararzt<br />
Dr.med.AndreaHohl,Konsiliarärztin<br />
Dr.med.MorenoMalosti,Konsiliararzt<br />
Pädiatrie (Kinderheilkunde) Uznach<br />
Palliativmedizin (lindernde Behandlung unheilbar Schwer(st)kranker) Wattwil+Wil <br />
Plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie Uznach Dr.med.StefanWeindel,Konsiliararzt Wil Dr.StefanWeindel,Konsiliararzt<br />
Wattwil:LiäsonDienstmitDr.Aeschlimann+Dr.Süess<br />
Wil:Dr.PaulRichard<br />
Psychiatrie und Psychotherapie Guzek, Konsiliararzt Uznach Dr.med.HorstStraub,PsychiarieZentrumLinthgebiet Wattwil+Wil<br />
Radiologie (Röntgen & andere bildgebende Verfahren) Uznach Prof.Dr.med.SimonWildermuth,ChefarztKantonsspitalSt.Gallen Wattwil+Wil InKooperationmitKSSG<br />
Urologie (Behandlung von Erkrankungen der ableitenden Harnwege und der<br />
männlichen Geschlechtsorgane)<br />
Uznach Wattwil+Wil Dr.HansHassler,Konsiliararzt<br />
ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />
/Institutionen,niedergelassenenTherapeutenetc.)<br />
SRFT<br />
(SV4)<br />
ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />
/Institutionen,niedergelassenenTherapeutenetc.)<br />
SpitalLinth<br />
(SV3)<br />
AngebotenetherapeutischeSpezialisierungen<br />
Diabetesberatung Uznach Wattwil+Wil<br />
Ergotherapie Uznach Wattwil<br />
Ernährungsberatung Uznach Wattwil+Wil<br />
Logopädie Uznach Wattwil+Wil<br />
Physiotherapie Uznach Wattwil+Wil<br />
Psychologie Uznach PsychiatrieZentrumLinthgebiet <br />
Psychotherapie Uznach PsychiatrieZentrumLinthgebiet <br />
SchmerzSprechstunde Wattwil<br />
StomaBeratung Wattwil+Wil<br />
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