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Botschaft zum Entlastungsprogramm - Toggenburger Tagblatt Online

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Kantonsrat St.Gallen 33.13.09<br />

<strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013<br />

<strong>Botschaft</strong> und Entwurf der Regierung vom 30. April 2013<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Ausgangslage 6<br />

1.1 Finanzielle Ausgangslage 6<br />

1.2 Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons 7<br />

1.3 Entwicklungsszenarien 7<br />

1.4 Vorgaben des Kantonsrates 8<br />

1.4.1 Laufende Rechnung 8<br />

1.4.2 Investitionsrechnung 8<br />

1.5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 9<br />

1.6 Stand der pendenten Aufträge aus dem Sparpaket II 9<br />

1.6.1 Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen 9<br />

1.6.2 Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule 10<br />

1.6.3 Fusion der Spitalverbunde 3 und 4 10<br />

1.6.4 Immobilienstrategie Spitäler 11<br />

1.6.5 Definition und Einhaltung von Minimalstandards bei Strassenbauprojekten und im<br />

Strassenunterhalt 12<br />

1.6.6 Definition und Einhaltung von Bau- und Flächenstandards im Hochbaubereich 13<br />

1.7 Aufträge aus dem Projekt Aufgabenerfüllung 13<br />

1.8 Vorgehen für die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 14<br />

1.9 Finanzpolitische Leitlinien und Grundsatzüberlegungen 15<br />

1.9.1 Schuldenbremse und Abschreibungsregeln 15<br />

1.9.2 Vermögensaufwertungen 16<br />

2 Aktualisierung der Finanzplanwerte 19<br />

3 <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 im Überblick 21<br />

4 Entlastungsmassnahmen 22<br />

5 Finanzielle und personelle Auswirkungen der Massnahmen 44<br />

5.1 Auswirkungen auf die Gemeinden 44<br />

5.1.1 Gemeinden insgesamt 44<br />

5.1.2 Stadt St.Gallen 45<br />

5.1.3 Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden 46<br />

5.2 Ertragsseitige Massnahmen 46


5.3 Personelle Auswirkungen 47<br />

5.4 Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen 49<br />

6 Ersatzmassnahmen 51<br />

6.1 Bedeutung der Ersatzmassnahmen 51<br />

6.2 Zusammenstellung der einzelnen Ersatzmassnahmen 51<br />

7 Nicht im <strong>Entlastungsprogramm</strong> weiterverfolgte Massnahmen 57<br />

7.1 Von Kürzungen ausgenommene Leistungsbereiche 57<br />

7.2 Separat zu prüfende strukturelle Massnahmen 58<br />

8 Massnahmenvorschläge aus dem Sounding-Board 59<br />

9 Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke 62<br />

9.1 Übergangsmassnahme 62<br />

9.2 Bezug aus dem Eigenkapital 62<br />

10 Finanzplanung nach der Umsetzung der Massnahmen 63<br />

11 Parlamentarische Vorstösse im Kontext <strong>zum</strong> EP 2013 64<br />

11.1 Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen" 65<br />

11.2 Motion 42.12.22 "Generationenfonds" 65<br />

11.3 Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag" 66<br />

11.4 Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum" 67<br />

12 Weiteres Vorgehen 67<br />

13 Antrag 68<br />

Kantonsratsbeschluss über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 (EP 2013) 69<br />

Anhang 1<br />

Anhang 1.1<br />

Anhang 1.2<br />

Anhang 1.3<br />

Anhang 2<br />

Anhang 3<br />

Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />

Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />

Beschreibung der Leistungsbereiche<br />

Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />

Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen<br />

Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />

Beilage Fusion der Spitalverbunde 3 und 4<br />

2


Zusammenfassung<br />

Gemäss Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014-2016 des Kantons St.Gallen weist die laufende<br />

Rechnung des Staatshaushalts für die kommenden Jahre Defizite von jährlich rund 120 bis 160<br />

Mio. Franken aus:<br />

in Mio. Fr.<br />

Voranschlag<br />

2013<br />

AFP<br />

2014<br />

AFP<br />

2015<br />

AFP<br />

2016<br />

Aufwand der laufenden Rechnung 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />

Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />

Bezug freies Eigenkapital 80.0 - - -<br />

Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung 27.0 161.2 131.2 122.1<br />

Zwischen 2013 und 2016 steigen der Aufwand und Ertrag um je rund 400 Mio. Franken. In diesen<br />

Zahlen bereits berücksichtigt ist die Entlastungswirkung der Sparpakete I und II, welche den<br />

Haushalt dauerhaft um rund 90 bzw. 210 Mio. Franken entlasten. 1 Ebenfalls eingerechnet ist die<br />

in den Jahren 2012 und 2013 erfolgte Wiederanhebung des Steuerfusses von 95 auf 115 Prozentpunkte.<br />

Im Gegensatz <strong>zum</strong> Voranschlag 2013, der einen Bezug von freiem Eigenkapital in<br />

der Höhe von 80 Mio. Franken enthält, sind in den Planwerten der Jahre 2014 bis 2016 keine<br />

Bezüge aus dem freiem Eigenkapital enthalten.<br />

Mit dem Rechnungsabschluss 2012 hat sich die Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung<br />

etwas verbessert. Insgesamt dürften die Defizite der Jahre 2014 bis 2016 um rund 40 Mio. bis 48<br />

Mio. Franken tiefer ausfallen als im AFP 2014-2016 ausgewiesen. Auch wenn diese Korrekturen<br />

das Haushaltsungleichgewicht vermindern, sind in den Jahren 2014 bis 2016 noch Defizite von<br />

75 bis 120 Mio. Franken pro Jahr zu erwarten. Der Haushalt weist also nach wie vor ein strukturelles<br />

Defizit auf.<br />

Der Bestand an freiem Eigenkapital belief sich Ende 2012 auf gut 320 Mio. Franken und wird<br />

aufgrund der mit dem Voranschlag 2013 beschlossenen Bezüge bis Ende 2013 auf rund 210<br />

Mio. Franken sinken. Damit können die erwarteten Defizite noch maximal bis ins Jahr 2015 mit<br />

Reserven gedeckt werden. Anschliessend müssten zwingend die Steuern erhöht werden, wenn<br />

es nicht gelingt, den gesetzlich vorgeschriebenen Budget- und Rechnungsausgleich anderweitig<br />

herbeizuführen.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Stabilisierung des Staatshaushalts höchste Priorität. Das nun<br />

vorliegende <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 (EP 2013) ist in den letzten Monaten in einem intensiven<br />

Entscheidungsprozess entstanden und basiert auf umfangreichen Abklärungsarbeiten und einer<br />

grundlegenden Leistungsüberprüfung aller staatlichen Aufgabenbereiche. Mit dem EP 2013 soll<br />

der Haushalt nachhaltig saniert werden, so dass in naher Zukunft keine weiteren Sparpakete und<br />

auch keine weiteren Steuererhöhungen notwendig werden sollten.<br />

Im Rahmen der Erarbeitung des EP 2013 liess die Regierung durch das Finanzdepartement einen<br />

Bericht zu den finanziellen Grundlagen des Kantons St. Gallen erstellen. Im Gegensatz <strong>zum</strong><br />

Sparpaket II wurden für das EP 2013 keine Fremdgutachten eingeholt. Über ein sogenanntes<br />

Sounding-Board hat die Regierung eine Vertretung des Kantonsrates frühzeitig in die Arbeiten<br />

des EP 2013 einbezogen.<br />

Das EP 2013 erreicht im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 164.6 Mio. Franken<br />

und übertrifft damit die Entlastungsvorgabe des Kantonsrates von 150 Mio. Franken deutlich. Es<br />

setzt sich aus Entlastungsmassnahmen (inkl. ertragsseitige Massnahmen) von 107 Mio. Franken,<br />

1<br />

Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes (Sparpaket I, 33.11.09) und Massnahmen<br />

zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II, 33.12.09).<br />

3


einer Pauschalkorrektur (Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen) von 10.0 Mio. Franken und<br />

Aktualisierungen im Umfang von 47.6 Mio. Franken zusammen.<br />

in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />

Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />

Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />

davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />

Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />

Total Entlastungsvolumen 82.4 126.2 164.6<br />

Nicht Bestandteil des EP 2013 ist eine zeitlich befristete Übergangsmassnahme von 25 Mio. bzw.<br />

17 Mio. Franken in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Bezug aus dem freien Eigenkapital von<br />

78.8 Mio. Franken zur Schliessung der Finanzierungslücke im Jahr 2014. Unter Ausklammerung<br />

anderweitiger Veränderungen resultiert nach Umsetzung des EP 2013 im Jahr 2015 ein geringer<br />

Ertragsüberschuss von 20 Mio. Franken bzw. im Jahr 2016 ein solcher von knapp 60 Mio. Franken.<br />

Die Gemeinden sind von den einzelnen Entlastungsmassnahmen unterschiedlich betroffen. Insgesamt<br />

werden die Gemeinden durch die Entlastungsmassnahmen (E1-E65) um rund 3.1 Mio.<br />

Franken entlastet. Unter Berücksichtigung der belastenden Effekte aus der Vorlage "II. Nachtrag<br />

<strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" ergibt sich<br />

für die Gemeinden eine Nettobelastung von 0.7 Mio. Franken im Jahr 2016.<br />

Das mit dem AFP 2014-2016 ausgewiesene durchschnittliche bereinigte jährliche Aufwandwachstum<br />

beträgt 2.6 Prozent. Wird das EP 2013 in der vorliegenden Form umgesetzt, kann die<br />

entsprechende Aufwandsteigerung auf jährlich 1.4 Prozent gesenkt werden.<br />

Ein Grossteil der Entlastungsmassnahmen lässt sich ohne Gesetzesänderungen umsetzen. Zu<br />

16 Massnahmen sind Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Die entsprechenden Gesetzesanpassungen<br />

werden dem Kantonsrat im Rahmen einer separaten Sammelbotschaft unterbreitet.<br />

4


Herr Präsident<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Vorlage <strong>Botschaft</strong> und Entwurf <strong>zum</strong> "<strong>Entlastungsprogramm</strong><br />

2013".<br />

5


1 Ausgangslage<br />

1.1 Finanzielle Ausgangslage<br />

Gemäss AFP 2014-2016 des Kantons St.Gallen weist die laufende Rechnung des Staatshaushalts<br />

für die kommenden Jahre Defizite von jährlich rund 120 bis 160 Mio. Franken aus:<br />

in Mio. Fr.<br />

Voranschlag<br />

2013<br />

AFP<br />

2014<br />

AFP<br />

2015<br />

AFP<br />

2016<br />

Aufwand der laufenden Rechnung 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />

Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />

Bezug freies Eigenkapital 80.0 - - -<br />

Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung 27.0 161.2 131.2 122.1<br />

Zwischen 2013 und 2016 steigen der Aufwand und Ertrag um je rund 400 Mio. Franken. In diesen<br />

Zahlen bereits berücksichtigt ist die Entlastungswirkung der Sparpakete I und II, welche den<br />

Haushalt dauerhaft um rund 90 bzw. 210 Mio. Franken entlasten. 2 Ebenfalls eingerechnet ist die<br />

in den Jahren 2012 und 2013 erfolgte Wiederanhebung des Steuerfusses von 95 auf 115 Prozentpunkte.<br />

Mit dem Rechnungsabschluss 2012 hat sich die Ausgangslage gegenüber der Finanzplanung<br />

etwas verbessert. Das ausgewiesene Defizit der laufenden Rechnung beläuft sich auf 5.3 Mio.<br />

Franken 3 und liegt damit nicht nur unter dem budgetierten Defizit von 28.4 Mio. Franken, sondern<br />

vor allem auch unter dem Defizit der mutmasslichen Rechnung von 71.6 Mio. Franken. Letzteres<br />

basierte auf dem Informationsstand von Mitte 2012 und war eine zentrale Grundlage sowohl für<br />

die Erstellung des Voranschlags 2013 als auch des AFP 2014-2016.<br />

Die Analyse des Rechnungsabschlusses 2012 zeigt, dass 25 Mio. Franken der Differenz zwischen<br />

Rechnungsabschluss und mutmasslicher Rechnung von dauerhafter Natur sind. Es betrifft<br />

dies im Wesentlichen die Bereiche kantonaler Steuerertrag, innerkantonale Hospitalisationen und<br />

Sonderschulen. Darüber hinaus sind gemäss aktuellen Informationen die Planwerte in weiteren<br />

Bereichen dauerhaft um rund 20 Mio. Franken nach unten zu korrigieren. Insgesamt dürften die<br />

Defizite der Jahre 2014 bis 2016 um rund 40 Mio. bis 48 Mio. Franken tiefer ausfallen als im AFP<br />

2014-2016 ausgewiesen (vgl. Kapitel 2, Aktualisierung der Finanzplanwerte).<br />

Auch wenn diese Korrekturen das Haushaltsungleichgewicht vermindern, sind in den Jahren<br />

2014 bis 2016 Defizite von 75 bis 120 Mio. Franken pro Jahr zu erwarten. Der Haushalt weist<br />

also nach wie vor ein strukturelles Defizit auf.<br />

Der Bestand an freiem Eigenkapital belief sich Ende 2012 auf gut 320 Mio. Franken und wird<br />

aufgrund der mit dem Voranschlag 2013 beschlossenen Bezüge bis Ende 2013 auf rund 210<br />

Mio. Franken sinken. Damit können die erwarteten Defizite noch maximal bis ins Jahr 2015 mit<br />

Reserven gedeckt werden. Anschliessend müssten zwingend die Steuern erhöht werden, wenn<br />

es nicht gelingt, den gesetzlich vorgeschriebenen Budget- und Rechnungsausgleich anderweitig<br />

herbeizuführen.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Stabilisierung des Staatshaushalts höchste Priorität. Das nun<br />

vorliegende EP 2013 ist in den letzten Monaten in einem intensiven Entscheidungsprozess entstanden<br />

und basiert auf umfangreichen Abklärungsarbeiten und einer grundlegenden Leistungsüberprüfung<br />

aller staatlichen Aufgabenbereiche. Mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 soll der<br />

2<br />

3<br />

Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes (Sparpaket I, 33.11.09) und Massnahmen<br />

zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II, 33.12.09).<br />

Im ausgewiesenen Rechnungsabschluss eingerechnet ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapital von 200 Mio. Franken.<br />

Wir dieser Bezug ausgeklammert, beträgt das (effektive) Defizit 205.3 Mio. Franken.<br />

6


Haushalt nachhaltig saniert werden, so dass in naher Zukunft keine weiteren Sparpakete und<br />

auch keine weiteren Steuererhöhungen notwendig werden sollten.<br />

1.2 Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons<br />

Im Vorfeld zu den Arbeiten im Projekt "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013"<br />

liess die Regierung einen Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons erstellen.<br />

Der Bericht vom 5. Februar 2013 zeichnet für den Zeitraum 2000 bis 2016 die Entwicklung der<br />

kantonalen Aufwendungen und Einnahmen nach, beschreibt das finanzielle Verhältnis des Kantons<br />

mit dem Bund bzw. den Gemeinden und zeigt in Szenarien die Auf- und Abwärtsrisiken für<br />

die künftige Haushaltentwicklung auf.<br />

Die Analyse der Aufwendungen zeigt die Bedeutung der drei grossen Aufgabenbereiche Bildung,<br />

Gesundheit und soziale Wohlfahrt. Diese Bereiche machen heute zusammen über 60 Prozent<br />

des massgebenden Nettoaufwands aus. Während die Dynamik ab 2013 zwar abflacht, nehmen<br />

die Bereiche Gesundheit und soziale Wohlfahrt weiterhin zu. Im Bildungsbereich ist in den nächsten<br />

Jahren gesamthaft ein leichter Kostenrückgang zu erwarten.<br />

Auf der Ertragsseite haben die <strong>zum</strong> Zeitpunkt von hohen Ertragsüberschüssen beschlossenen<br />

Steuerentlastungen und die markant tieferen Gewinnausschüttungen der Nationalbank den<br />

Haushalt stark belastet. Die Wiederanhebung des Steuerfusses in zwei Schritten von 95 auf 115<br />

Prozentpunkte, macht diese Einbrüche – <strong>zum</strong> Preis einer schlechteren Platzierung im interkantonalen<br />

Steuerwettbewerb – nur teilweise wett.<br />

Ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Belastungen des Kantonshaushalts der letzten Jahre ist<br />

Änderungen im Bundesrecht zuzuschreiben. 2008 wurde mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs<br />

und der Aufgabenteilung (NFA) das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen neu geregelt.<br />

Auch wenn der Kanton St.Gallen von diesem Systemwechsel insgesamt profitiert hat, zeigt<br />

sich im Rückblick, dass die Besserstellung nur etwa halb so hoch ausgefallen ist wie ursprünglich<br />

angenommen. In den nächsten Jahren dürfte sich der Vorteil zudem zusehends verringern.<br />

In den letzten Jahren hat der Bundesgesetzgeber den unteren Staatsebenen überdies grosse<br />

und stark wachsende Aufgabenbereiche übertragen sowie kostspielige Regelwerke vorgegeben.<br />

Dies betrifft insbesondere die Einführung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 und die neue Spitalfinanzierung<br />

im Jahr 2012. Allein diese beiden Neuerungen haben im Kanton zu jährlichen<br />

Mehrkosten von rund 120 Mio. Franken geführt.<br />

Schliesslich wurde der Kantonshaushalt durch Lastenverschiebungen von den Gemeinden an<br />

den Kanton beeinflusst. Erhöhungen des innerkantonalen Finanzausgleichs sowie der Steueranteile<br />

der Gemeinden bei gleichzeitig sinkenden Kostenbeteiligungen der Gemeinden in verschiedenen<br />

Aufgabengebieten haben seit dem Jahr 2000 dazu geführt, dass Lasten im Umfang von<br />

netto rund 160 Mio. Franken auf den Kanton verschoben worden sind. Dieses Ungleichgewicht<br />

wurde mit den Sparpaketen I und II nur teilweise korrigiert.<br />

Für die Verwaltungsgebühren wurde die Ertragsentwicklung im Postulatsbericht „Öffentliche Abgaben<br />

im Kanton St.Gallen“ (40.12.02) eingehend untersucht. Dieser kommt <strong>zum</strong> Schluss, dass<br />

die höheren Gebührenerträge weniger auf steigende Tarife, sondern primär auf höhere Fallzahlen<br />

zurückzuführen sind.<br />

1.3 Entwicklungsszenarien<br />

Die künftige Haushaltsentwicklung ist wesentlichen Unsicherheiten unterworfen. Hierzu zählen in<br />

erster Linie die unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch politische und gesellschaftliche<br />

Unwägbarkeiten. Der Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons<br />

zählt in einem Negativszenario die wichtigsten Abwärtsrisiken auf:<br />

7


Mehrbelastung<br />

in Mio. Franken<br />

Ertragsseitige Risiken:<br />

• Schwächere Dynamik bei den Steuererträgen (20 Prozent tieferes<br />

Durchschnittswachstum als in den Planwerten) 36.6<br />

• Begrenzung des Pendlerabzugs 13.0<br />

• Wegfall der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank 40.4<br />

• Geringere Vermögenserträge aus Beteiligungen im Finanz- und<br />

Verwaltungsvermögen 11.7<br />

• Schwächere Dynamik bei den Beiträgen aus dem Bundesfinanzausgleich (NFA) 3.0<br />

Aufwandseitige Risiken:<br />

• Stärkere Aufwanddynamik bei den Ergänzungsleistungen (20 Prozent<br />

höheres Durchschnittswachstum als in den Planwerten) 5.3<br />

• Stärkere Aufwanddynamik bei den inner- und ausserkantonalen Hospitalisationen 11.4<br />

• Höhere Ausfinanzierungskosten bei der Verselbständigung der Versichertenkasse<br />

des Staatspersonals bzw. der Lehrerversicherungskasse 3.2<br />

In der Summe führen diese Abwärtsrisiken zu einer Mehrbelastung der Rechnung von über 120<br />

Mio. Franken. Sie bilden das Gegenstück zu den im Grundlagenbericht ebenfalls dargestellten<br />

Aufwärtsrisiken, die sich insgesamt auf rund 80 Mio. Franken belaufen. Werden die im Abschnitt<br />

1.1 bzw. Kapitel 2 erläuterten Aktualisierungen der AFP-Zahlen berücksichtigt, beträgt das durchschnittliche<br />

Defizit in den Jahren 2014 bis 2016 rund 90 Mio. Franken und die Bandbreite für das<br />

zu erwartende Defizit 10 bis 210 Mio. Franken. 4<br />

1.4 Vorgaben des Kantonsrates<br />

1.4.1 Laufende Rechnung<br />

Mit Beschluss vom 26. Februar 2013 hat der Kantonsrat im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />

des AFP 2014-2016 die Regierung eingeladen, mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong> und der<br />

Leistungsüberprüfung 2013 ein Massnahmenpaket mit einem Entlastungsvolumen von wenigstens<br />

150 Mio. Franken vorzulegen. Die Entlastung in der laufenden Rechnung ist ohne Steuerfusserhöhung<br />

und tarifarische Steuererhöhung zu erreichen.<br />

Mit dem EP 2013 wird bis im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von über 164.6 Mio. Franken<br />

erzielt. Davon entfallen 117 Mio. Franken auf nachhaltige Entlastungsmassnahmen und 47.6 Mio.<br />

Franken entfallen auf die Aktualisierung der Planwerte. Das EP 2013 übertrifft damit die Vorgabe<br />

des Kantonsrates (vgl. Kapitel 2ff.). Diese höhere Entlastungswirkung ist indes nötig, um die im<br />

vorhergehenden Abschnitt 1.3 aufgeführten Negativentwicklungen bei Bedarf wenigstens teilweise<br />

auffangen zu können.<br />

1.4.2 Investitionsrechnung<br />

In Bezug auf die Höhe des Investitionsvolumens ist für die Regierung nach wie vor die kantonsrätliche<br />

Vorgabe vom Februar 2011 mit einer Zielgrösse für die Neuinvestitionen von 180 Mio.<br />

Franken im Fünfjahresdurchschnitt massgebend.<br />

Das Investitionsprogramm 2014-2023, welches von der Regierung am 2. April 2013 verabschiedet<br />

wurde, liegt mit Fünfjahresdurchschnitten von 60 Mio. Franken (2014), 50 Mio. Franken<br />

(2015) und 128 Mio. Franken (2016) im Rahmen der erwähnten Zielvorgabe. Bis 2023 sind Neuinvestitionen<br />

in folgendem Umfang vorgesehen (Fünfjahresdurchschnitte):<br />

4<br />

Aufgerechnet auf das im AFP 2014-2016 ausgewiesene durchschnittliche Defizit von 140 Mio. Franken bewegt sich<br />

das zu erwartende Defizit in einem Bereich von 60 bis 260 Mio. Franken.<br />

8


in Mio. Fr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

Total Neuinvestitionen<br />

pro Jahr<br />

Laufender 5-<br />

Jahres-Schnitt<br />

(Voranschlagsjahr +<br />

4 Vorjahre)<br />

26 64 430 193 299 299 30 374 160 10<br />

60 50 128 152 202 257 250 239 232 175<br />

1.5 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Das EP 2013 konnte vor dem Hintergrund eines sich stabilisierenden bzw. leicht aufhellenden<br />

wirtschaftlichen Umfelds erarbeitet werden. Die Schweizer Wirtschaft befindet sich gegenwärtig in<br />

einer Phase geringen Wachstums; 2012 wuchs die Wirtschaft um 1 Prozent. Gemäss den Einschätzungen<br />

der Expertengruppe für Konjunkturprognosen des Bundes stehen die Chancen für<br />

ein anziehendes Wirtschaftswachstum im Verlauf dieses und des nächsten Jahres gut. 5 Die Expertengruppe<br />

rechnet für 2013 mit einem realen BIP-Wachstum von 1.3 Prozent und für 2014 mit<br />

einer Beschleunigung auf 2.1 Prozent.<br />

Diese besseren Aussichten sind mit ein Grund für die Verbesserung der Planzahlen, da sie insbesondere<br />

höhere Steuererträge erwarten lassen. Die aufgehellten Konjunkturperspektiven stützen<br />

sich neben der anhaltend stabilen Inlandkonjunktur vor allem auf die besseren Aussichten für<br />

den Aussenhandel, was gerade für den Kanton St.Gallen mit einer in vielen Teilen unter Druck<br />

geratenen Exportwirtschaft von Bedeutung ist. Die bisher erfolgreiche Verhinderung einer Eskalation<br />

der Euro-Schuldenkrise liess an den Finanzmärkten und bei Unternehmen und Konsumenten<br />

die Zuversicht vielerorts zurückkehren. Die globale Konjunktur dürfte in der Folge an Fahrt gewinnen.<br />

Die Abhängigkeit der besseren Konjunkturprognosen von der Exportwirtschaft bringt allerdings<br />

auch erhebliche Unsicherheiten mit sich. So gehen vom weiteren Verlauf der Bewältigung der<br />

Schuldenkrise in den Euro-Ländern, der ungelösten Schuldenproblematik in weiteren Industrieländern<br />

und der verbreitet sehr expansiven Geldpolitik grosse Risiken aus. Sollten sich die Verhältnisse<br />

im negativen Sinn entwickeln, ist mit grossen Verwerfungen in den Rahmenbedingungen<br />

für die Schweizer Wirtschaft und entsprechend auch für die öffentliche Hand zu rechnen.<br />

1.6 Stand der pendenten Aufträge aus dem Sparpaket II<br />

Bei der Verabschiedung des Sparpakets II im Juni 2012 hat der Kantonsrat der Regierung verschiedene<br />

Aufträge für Überprüfungen und Abklärungen erteilt. Die Umsetzung einer grossen<br />

Zahl von Massnahmen und Abklärungen erfolgte bereits im Rahmen der Erarbeitung des Voranschlags<br />

2013 (vgl. <strong>Botschaft</strong>, Kapitel 3.3) und des AFP 2014-2016 (vgl. <strong>Botschaft</strong>, Kapitel 2.4 und<br />

2.5).<br />

1.6.1 Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton<br />

St.Gallen<br />

Der Bericht über Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen<br />

vom 22. Oktober 2012 klärt folgende Fragen:<br />

a) Entwicklung der Gebühren von Wirtschaftspartnern an der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften, sowie an der Hochschule für Technik Buchs (NTB);<br />

5<br />

Vgl. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Konjunkturtendenzen Frühjahr 2013.<br />

9


) Prüfung analoger Massnahmen wie K26 6 bei der FHS St.Gallen und der NTB.<br />

Der Bericht zeigt, dass beide Hochschulen bereits Gebühreneinnahmen aus solchen Arbeiten<br />

erwirtschaften. An der FHS St.Gallen liegen diese bei rund 700'000 Franken jährlich. An der NTB<br />

fallen die Einnahmen mit 24'000 bis 45'000 Franken je Jahr deutlich tiefer aus. Die Unterschiede<br />

begründen sich auf folgenden Gegebenheiten: Unterschiedliche Anzahl an Studierenden, Grösse<br />

des Einzugsgebietes sowie die unterschiedlichen Fachgebiete. Eine weitere Gebührenerhöhung<br />

wird von beiden Schulleitungen als kontraproduktiv beurteilt, weil dies aufgrund der Preiselastizität<br />

bei den KMU-Wirtschaftspartnern zu einem Rückgang an Studierendenarbeiten führen würde.<br />

Schliesslich gilt es zu bedenken, dass diese studentischen Arbeiten in erster Linie im Sinn einer<br />

Übung Teil des Studiums darstellen. Deshalb sind die didaktischen Ziele solcher Projekte, nämlich<br />

die Anwendung des erworbenen Wissens in einer konkreten Problemstellung aus der Praxis<br />

sowie die daraus resultierenden Lerneffekte, höher zu gewichten als mögliche (geringfügige)<br />

Mehreinnahmen (ausführlicher Bericht vgl. Anhang 2).<br />

1.6.2 Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />

Mit dem Bericht über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule wird die Massnahme "Streichung<br />

des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft geprüft. Dargestellt werden insbesondere<br />

die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen auf die Berufsfachschulen.<br />

Der Bericht listet die wichtigsten Argumente auf, welche für bzw. gegen die Beibehaltung der<br />

Wirtschaftsmittelschule sprechen. Ausserdem werden die finanziellen Folgen, die sich aus der<br />

Schliessung der Wirtschaftsmittelschule ergeben würden, dargestellt. Dazu wird mit verschiedenen<br />

Szenarios gearbeitet. Unabhängig vom gewählten Szenario ist jedoch zu erwarten, dass den<br />

Einsparungen bei den Mittelschulen erhebliche Mehraufwendungen bei den Berufsfachschulen<br />

gegenüberstehen, weil an diesen zusätzliche Klassen, insbesondere Berufsmaturitätsklassen, zu<br />

bilden wären.<br />

Die Regierung empfiehlt, von einer vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule abzusehen<br />

und den Lehrgang in seiner heutigen Ausprägung grundsätzlich weiterzuführen. In ihrer<br />

Wahrnehmung sind die Argumente zur Erhaltung der Wirtschaftsmittelschule stärker zu gewichten<br />

als jene, welche für die Abschaffung sprechen. Der Gegenwert des Ausbildungsgangs ist<br />

grösser als dessen Kosten. Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, das Angebot auf die<br />

beiden Standorte Kantonsschule am Brühl St.Gallen und Sargans zu beschränken. An den Kantonsschulen<br />

Heerbrugg und Wattwil soll der Lehrgang somit nicht mehr geführt werden. Für die<br />

Regionen Rheintal, Linth-See und Toggenburg bedeutet dies zwar einen Abbau des Bildungsangebotes;<br />

unter Inkaufnahme eines längeren Schulweges haben aber weiterhin alle interessierten<br />

Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, diesen Lehrgang zu besuchen (ausführlicher Bericht<br />

vgl. Anhang 3).<br />

1.6.3 Fusion der Spitalverbunde 3 und 4<br />

Das Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) der Zürcher Hochschule für angewandte<br />

Wissenschaften (ZHAW) wurde mit der Prüfung der Auswirkungen einer Fusion anstelle einer<br />

engen Kooperation beauftragt. Das WIG kommt in seinen Empfehlungen <strong>zum</strong> Schluss, dass eine<br />

Fusion der Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg sowohl aus Sicht der beteiligten<br />

Spitäler als auch aus Sicht des Kantons St.Gallen nicht sinnvoll sei. Es bestehe noch ein gewisses<br />

Potenzial in einer engeren Kooperation, allerdings seien die Möglichkeiten limitiert. Die Ressourcen<br />

für eine Effizienzverbesserung sollten besser für Lösungen, welche alle Spitalverbunde<br />

betreffen, eingesetzt werden.<br />

Das WIG begründet seine Empfehlung damit, dass<br />

6<br />

"K26 Hochschule für Technik Rapperswil (HSR): Einführung von Gebühren für die Durchführung von Studien-, Bachelor-<br />

und Masterarbeiten zu Lasten der Wirtschaftspartner".<br />

10


• eine engere Kooperation im Vergleich zu einer Fusion ein annähernd gleiches Potenzial bei<br />

geringeren Risiken und Kosten ergibt;<br />

• bereits erfolgreiche Kooperationen zwischen den Spitalverbunden Linth und Fürstenland<br />

Toggenburg bestehen und das zusätzliche Synergiepotential einer Fusion gering sei;<br />

• Kosteneinsparungen nur bei einer Konzentration des Leistungsangebots erreicht werden<br />

können, was eine Abwanderung von Patientinnen und Patienten in das Kantonsspital<br />

St.Gallen oder in ausserkantonale Spitäler zur Folge haben kann, was für den Kanton sogar<br />

mit höheren Kosten (höhere Baserate) verbunden sein könnte;<br />

• sich aus Qualitätssicht keine Fusion aufdrängt (die beobachtete Sterblichkeit liegt gemäss<br />

Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei verschiedenen Messthemen unter<br />

der erwarteten Sterblichkeit und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten ist hoch);<br />

• die Bevölkerung des Linthgebiets auf die Region Oberer Zürichsee und nicht in Richtung<br />

Toggenburg/Fürstenland ausgerichtet ist und freie Spitalwahl herrscht;<br />

• die Akzeptanz einer Fusion bei Belegschaft und Kader kaum gegeben ist und die Identifikation<br />

mit der jeweils anderen Region fehlt;<br />

• der Spitalverbund Fürstenland Toggenburg bereits enge Vernetzungen mit dem Kantonsspital<br />

St.Gallen aufweist und deshalb die Spitalverbunde Linth und Fürstenland Toggenburg nicht<br />

isoliert herausgegriffen werden sollten.<br />

Das WIG ist der Auffassung, dass bei einer Kooperation im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen<br />

noch ein gewisses Potenzial besteht (ausführlicher Bericht vgl. Beilage).<br />

Im Grundsatz teilt die Regierung die Empfehlungen des WIG, welche die bestehende Netzwerkstrategie<br />

stützen, und befürwortet eine enge Kooperation anstelle einer Fusion der Spitalverbunde<br />

Linth und Fürstenland Toggenburg. Eine Fusion wäre mit verschiedenen Risiken verbunden.<br />

Der Bericht des WIG stützt die aktuelle Strategie und zeigt, dass sich aufgrund der Qualität ebenfalls<br />

keine Fusion aufdrängt. Eine engere Kooperation und die Fortführung der Netzwerkbildung<br />

über alle Spitalverbunde versprechen vergleichbare Ergebnisse, die aber schneller erzielt werden<br />

können. Das Potential einer engeren Kooperation im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen<br />

soll durch die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 weiter<br />

ausgeschöpft werden. In die Kooperationsüberlegungen soll weiterhin das Kantonsspital<br />

St.Gallen einbezogen werden, weil der Lead bei Netzwerklösungen über mehrere oder alle Spitalverbunde<br />

jeweils beim Kantonsspital St.Gallen liegt. Zudem kann die Frage einer möglichen<br />

Kooperation oder Fusion des Spitals Linth mit ausserkantonalen Spitälern (v.a. Männedorf und<br />

Lachen) aufgrund der neuen Spitalfinanzierung und des damit verbundenen Wettbewerbs wieder<br />

stärker in den Vordergrund rücken.<br />

Auf eine Fusion der Spitalverbunde Linth und Fürstenland-Toggenburg ist deshalb zu verzichten.<br />

1.6.4 Immobilienstrategie Spitäler<br />

Zahlreiche Kantone der Deutschschweiz haben die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung<br />

(SR 832.10, abgekürzt KVG) im Zusammenhang mit der Einführung der neuen<br />

Spitalfinanzierung <strong>zum</strong> Anlass genommen, die Eigentumsverhältnisse der Immobilien von kantonalen<br />

Spitälern zu überprüfen. Vor der Gesetzesrevision war die Mehrzahl der öffentlichen Spitäler<br />

Mieter von Immobilien, die sich in kantonalem Eigentum befanden. Die Neubeurteilung des<br />

Immobilieneigentums vor dem Hintergrund der neuen Spitalfinanzierung führte jedoch in den<br />

Jahren 2011 und 2012 zu einer Übertragung der Immobilien in acht Deutschschweizer Kantonen.<br />

In den Kantonen Thurgau, Solothurn und Zürich (für das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital<br />

Winterthur) ist eine Übertragung vorgesehen.<br />

Die Regierung befürwortet auch für die st.gallischen Spitalverbunde eine Übertragung der Immobilien.<br />

Dies bedingt jedoch die Klärung verschiedener Fragen. Es sind die zu übertragenden (betriebsnotwendigen)<br />

Spitalliegenschaften zu definieren und festzulegen, ob nur die Gebäude (Baurechtsvariante)<br />

oder auch das Land übertragen werden. Ebenso sind der Übertragungswert und<br />

11


der Umgang mit einem allfälligen Aufwertungsgewinn festzulegen. Die Immobilien können als<br />

Sacheinlage, was zu einer Erhöhung des Dotationskapitals des Kantons führt, oder gegen ein<br />

kantonales Darlehen übertragen werden. Bei der Übertragung stellt sich auch die Frage nach der<br />

Finanzierung der Übertragungskosten sowie des Umgangs mit angefangenen Bauten und Projekten.<br />

Diese können sowohl durch den Kanton zu Ende geführt und danach den Spitalverbunden<br />

übertragen oder auf das Übertragungsdatum abgegrenzt und durch die Spitalverbunde in eigener<br />

Verantwortung zu Ende geführt werden. Werden die Gebäude im Baurecht übertragen, sind alle<br />

Einzelheiten des Baurechtsvertrags (z.B. Baurechtszins, Dauer, Heimfall) festzulegen.<br />

Die Klärung dieser Fragen setzt aufwändige und zeitintensive Abklärungen und Bewertungen<br />

(v.a. betreffend Ermittlung der Gebäudewerte) voraus. Diese Abklärungen dürfen nicht zur Verschiebung<br />

der geplanten Spitalbauvorlagen führen, da bei einer weiteren Verzögerung mit teuren<br />

baulichen Überbrückungsmassnahmen gerechnet werden muss. Die Sanierung der Spitäler hat<br />

hohe Priorität; eine weitere Verschiebung der Spitalbauten ist nicht zu verantworten.<br />

Eine Übertragung der Spitalimmobilien im Rahmen des EP 2013 hätte für die Jahre 2014 bis<br />

2016 eine Verschlechterung für den Staatshaushalt zur Folge, da derzeit die Einnahmen aus der<br />

Nutzungsentschädigung die Aufwendungen für Abschreibungen und für Bauten und Renovationen<br />

übersteigen. Eine Übertragung hat auch keine Auswirkungen auf den Umfang der geplanten<br />

Bauvorhaben. Die Bauvorhaben sollen deshalb – wie in den Kantonen Thurgau, Solothurn oder<br />

Zürich - unabhängig von der Frage einer allfälligen Immobilienübertragung umgesetzt werden.<br />

Der Kantonsrat soll noch in diesem Jahr von der Auslegeordnung zu den Spitalimmobilien Kenntnis<br />

nehmen können. Die Regierung unterbreitet deshalb dem Kantonsrat auf die Junisession<br />

2013 einen Grundlagenbericht zu Ausgangslage, offenen Fragen und dem weiteren Vorgehen<br />

bei einer Übertragung der Spitalimmobilien, damit bereits an der Septembersession die Beratung<br />

dieses Berichts erfolgen kann. Der Bericht soll alle Grundsatzfragen aufzeigen, die sich bei einer<br />

Übertragung stellen und im Rahmen einer späteren <strong>Botschaft</strong> zu beantworten sein werden.<br />

1.6.5 Definition und Einhaltung von Minimalstandards bei Strassenbauprojekten<br />

und im Strassenunterhalt<br />

Beim Kantonsstrassennetz handelt es sich um ein intaktes System, das rund um die Uhr in Betrieb<br />

sein muss. Dies bedingt einen systematischen baulichen Unterhalt. Wird dieser Unterhalt<br />

vernachlässigt, ist mit einem Zerfall der Infrastruktur zu rechnen. Dabei ist zu beachten, dass der<br />

Verschleiss nicht linear sondern progressiv verläuft. Ein so eingehandelter Rückstand ist nur mit<br />

einem erhöhten Mitteleinsatz wieder aufzuholen. Um einen solchen Rückstand zu verhindern wird<br />

die Erneuerung der Strasseninfrastruktur mittels einer rollenden Planung auf der Basis der aktualisierten<br />

Strassenzustandserfassungen sicher gestellt.<br />

Die verschiedenen Anspruchsgruppen haben unterschiedliche Vorstellungen über anzuwendende<br />

Standards im Kantonsstrassenbau. Grundsätzlich gelten die übergeordneten schweizerischen<br />

Normen. Um diese zu vereinheitlichen und zu präzisieren, haben Baudepartement und Tiefbauamt<br />

die dazu notwenigen Richtlinien und Weisungen erlassen. Es sind folgende Vorgaben für die<br />

Planung, Projektierung und Ausführung zwingend anzuwenden:<br />

• Schweizerische Normen:<br />

- Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS);<br />

- Normen des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (sia).<br />

• Kantonale Weisungen und Richtlinien:<br />

- baulicher Standard von Kantonsstrassen;<br />

- Normalien Strassenbau;<br />

- Randbedingungen für Strassenraumgestaltungen;<br />

- Leitfaden zu Kernfahrbahnen;<br />

- Merkblatt Gestaltung Kreiselinnenraum;<br />

12


- Standardaufbauten Beläge;<br />

- Abzugssystem bei Belägen;<br />

- Anforderungen statische Berechnungen;<br />

- Anforderungen Betonbau;<br />

- Normalien Kunstbauten;<br />

- diverse technische Grundlagen;<br />

- diverse Projektvorlagen und Ausschreibungsgrundlagen.<br />

Um die unkomplizierte und zielführende Zusammenarbeit zwischen dem Baudepartement und<br />

den beauftragten Ingenieurbüros zu fördern und auch Dritte (Gemeinden) profitieren zu lassen,<br />

sind alle diese Unterlagen im Internet veröffentlicht und <strong>zum</strong> Download bereit gestellt.<br />

Die im Kanton St.Gallen angewandte Standardisierungspraxis führt im Resultat zu einem ebenso<br />

kostenbewussten wie qualitativ befriedigenden Bau und Unterhalt der St.Galler Kantonsstrassen.<br />

Dementsprechend nimmt der Kanton St.Gallen in den kantonalen Benchmarks auch regelmässig<br />

einen Spitzenplatz ein.<br />

Auf die erwähnten Standards im Kantonsstrassenbau wird auch in der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> 16. Strassenbauprogramm<br />

(2014 bis 2018) vom 17. April 2013 hingewiesen (36.13.02). Vergleiche hierzu<br />

die entsprechenden Ausführungen im Kapitel 3.1.1.<br />

1.6.6 Definition und Einhaltung von Bau- und Flächenstandards im Hochbaubereich<br />

Das Hochbauamt beschäftigt sich im Rahmen des laufenden Aufbaus eines zeitgemässen Immobilienmanagements<br />

mit Nachdruck und in enger Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen<br />

mit der Definition und der Festlegung von verbindlichen Bau- und Flächenstandards innerhalb<br />

der Kantonsverwaltung und der angegliederten Anstalten. Die Regierung wird dem Kantonsrat<br />

mit dem anfangs 2014 vorliegenden Bericht <strong>zum</strong> Postulat 43.10.12 "Bauinvestitionen: Anpassungen<br />

bei den Investitionsprozessen im Hoch- und Tiefbau" über das Ergebnis dieser Arbeiten ausführlich<br />

Bericht erstatten. Ausdrücklich gilt es hervorzuheben, dass sich das Hochbauamt bereits<br />

heute insbesondere bei der Planung von Schul- und Spitalbauten an vorab mit den Nutzern vereinbarten<br />

Standards ausrichtet. Dies trifft namentlich auf die aktuellen Spitalbauprojekte wie auch<br />

auf das Projekt "Ausbau und Sanierung Kantonsschule Sargans" zu.<br />

1.7 Aufträge aus dem Projekt Aufgabenerfüllung<br />

In Ergänzung <strong>zum</strong> Projekt Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (AT) wurde im Jahr<br />

2011 das Projekt Aufgabenerfüllung (AE) in Angriff genommen. Ziel dieses Auftrags war einerseits<br />

die erneute Überprüfung der Verbundaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden gemäss<br />

Auftrag des Kantonsrates. Andererseits sollten Verbesserungspotenziale – Vermeidung von<br />

Doppelspurigkeiten, Vereinfachung der Prozesse usw. – bei Gemeinde- und Kantonsaufgaben<br />

aufgezeigt werden. Im Weiteren umfasste der Auftrag die Erarbeitung einer Zusammenstellung<br />

über die Verschiebung von Aufgaben und deren Finanzierung bzw. über die Verschiebung von<br />

finanziellen Mittel zwischen Kanton und Gemeinden, welche unter anderem auch eine wichtige<br />

Basis für den Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons St.Gallen bildete. Für<br />

die Analyse wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe aus Vertretern von Kanton und Gemeinden<br />

mit diesem Auftrag eingesetzt.<br />

Während rund drei Monaten wurden 79 Themenfelder näher analysiert und Empfehlungen dazu<br />

erarbeitet, die Verschiebung von Aufgaben und Finanzen aufgearbeitet sowie ein Schema für die<br />

Bewertung und Berechnung eines Kostenteilers bei Verbundaufgaben geprüft. Aufgrund der<br />

knapp bemessenen Zeit für die Erarbeitung des Auftrags konnten verschiedene Themenfelder<br />

nur grundsätzlich überprüft werden. Es konnten nicht in jedem Fall abschliessende Lösungen<br />

aufgezeigt werden. Die Analysen zeigten, dass beide Staatsebenen ihre Aufgaben professionell<br />

13


und mit viel Engagement erfüllen, dass bei der Aufgabenerfüllung indessen durchaus noch Verbesserungspotenzial<br />

besteht.<br />

In der Folge setzte die Regierung für die Umsetzung auf Ebene Kanton eine Arbeitsgruppe ein,<br />

welche mit der Koordination der Abklärungen betraut wurde. Dabei galt es insbesondere, die<br />

erforderliche Abstimmung mit den Arbeiten am Sparpaket II sowie mit weiteren Projekten, darunter<br />

auch die Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs, sicherzustellen. Die Prüfung aller<br />

Themenfelder erfolgte aufgrund einer Priorisierung in drei Tranchen durch die jeweils zuständigen<br />

Departemente. Die weiteren Arbeiten für die ersten beiden Tranchen mit höchster zeitlicher<br />

und inhaltlicher Priorität konnten im Lauf des Jahres 2012 weitgehend abgeschlossen werden.<br />

Die Regierung nahm von den Ergebnissen Kenntnis und legte die umzusetzenden Massnahmen<br />

fest. Die Bearbeitung der dritten Tranche wurde aus verwaltungsökonomischen Gründen in das<br />

Projekt „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ integriert.<br />

Verschiedene Massnahmen wurden nach einer vertieften Prüfung verworfen, andere wurden im<br />

Rahmen des Sparpakets II oder des Voranschlags 2013 bereits umgesetzt. Einige Themenbereiche<br />

werden im Projekt „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ wieder aufgegriffen.<br />

Zudem ist davon auszugehen, dass einzelne Vorschläge im Rahmen der Massnahme E66<br />

„Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen“ nochmals näher zu prüfen sind. Für einige Bereiche<br />

liegt die Zuständigkeit für die Detailprüfung und die Umsetzung schliesslich auf der Ebene der<br />

Gemeinden.<br />

Es ist vorgesehen, nach Abschluss der noch ausstehenden Arbeiten eine Auswertung zur Umsetzung<br />

zu erstellen.<br />

1.8 Vorgehen für die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013<br />

Die Arbeiten im Projekt "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013" wurden im Oktober<br />

2012 nach Verabschiedung des Voranschlags 2013 aufgenommen. Die Regierung beauftragte<br />

das Finanzdepartement mit der federführenden Bearbeitung bzw. Vorbereitung folgender<br />

Arbeitsschritte (Projektphasen):<br />

• Allgemeine Grundlagen erarbeiten;<br />

• Spezifische Grundlagen zu den einzelnen Leistungsbereichen erarbeiten ;<br />

• Diskussion und Entscheide in der Regierung;<br />

• Beratung der Vorlage im Kantonsrat.<br />

In der ersten Projektphase wurden mit dem Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des<br />

Kantons (vgl. Kapitel 1.2) und der Definition der massgebenden Handlungsleitsätze die allgemeinen<br />

Grundlagen erarbeitet. Konkret legte die Regierung folgende Grundsätze fest:<br />

• Frühzeitige Einbindung des Kantonsrates im Rahmen eines "Sounding-Boards";<br />

• Enger Einbezug der Generalsekretärenkonferenz in die Grundlagenerarbeitung und Entscheidvorbereitung;<br />

• Analyse und Diskussion des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s auf Basis der Leistungsbereiche der<br />

Departementsstrategien;<br />

• Grundsätzliche und dauerhafte Überprüfung aller Leistungsbereiche;<br />

• Umfassende Aufarbeitung der finanziellen Ausgangslage zu Beginn der Projektarbeiten.<br />

In der zweiten Projektphase arbeiteten die Departemente und die Staatskanzlei die spezifischen<br />

Grundlagen für die einzelnen Leistungsbereiche auf. Im Gegensatz <strong>zum</strong> Sparpaket II, für dessen<br />

Erarbeitung in verschiedenen Bereichen externe Gutachten in Auftrag gegeben wurden, wurden<br />

dieses Mal keine Fremdgutachten erstellt.<br />

Entsprechend dem Grundsatz, dass die Diskussion von Entlastungsmassnahmen auf Basis einer<br />

grundlegenden Überprüfung der Staatstätigkeit geführt werden sollte, wurden die Departemente<br />

14


eauftragt, sämtliche ihrer (bereits früher definierten) Leistungsbereiche 7 von Grund auf zu analysieren<br />

und bezüglich Erforderlichkeit, Umfang und Qualität der Leistungserbringung zu hinterfragen.<br />

Für jeden Leistungsbereich war sodann aufzuzeigen, was vorzukehren wäre, um den<br />

Nettoaufwand je Leistungsbereich um 10 bzw. 25 Prozent zu reduzieren.<br />

Basierend auf dieser Auslegeordnung führte die Regierung in mehreren Klausuren und Sitzungen<br />

die Diskussion zu den notwendigen Anpassungen in den Leistungsbereichen und beauftragte in<br />

der Folge die Departemente und die Staatskanzlei, die konkreten Entlastungsmassnahmen mit<br />

den entsprechenden Entlastungswirkungen auszuarbeiten. Sie hielt dabei die Departemente dazu<br />

an, den Fokus auf strukturelle und dauerhaft wirkende Massnahmen zu richten.<br />

Die Regierung hat den Kantonsrat über ein sogenanntes Sounding-Board bzw. eine Vertretung<br />

des Kantonsrates frühzeitig in die Arbeiten des EP 2013 einbezogen. In mehreren Sitzungen<br />

informierte sie das Gremium über das geplante Vorgehen, den Stand der Arbeiten und die getroffenen<br />

Vorentscheide. Diese Zusammenarbeit erlaubte es den Mitgliedern des Sounding-Boards<br />

bzw. den Fraktionen, bereits in der Entstehungsphase des EP 2013 Entlastungsvorschläge einzubringen.<br />

8 Die Regierung auf der anderen Seite gewann frühzeitig Hinweise sowohl zu den allgemeinen<br />

Zielsetzungen und Vorstellungen des Kantonsrates <strong>zum</strong> EP 2013 als auch zu den<br />

spezifischen Auffassungen zu einzelnen Entlastungsmassnahmen und der politischen Umsetzbarkeit<br />

des vorgeschlagenen Pakets.<br />

1.9 Finanzpolitische Leitlinien und Grundsatzüberlegungen<br />

Ziel des EP 2013 ist die dauerhafte Stabilisierung des Staatshaushalts. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

muss zunächst das strukturelle Defizit beseitigt werden. Darüber hinaus ist mittelfristig<br />

auch wieder ein Bestand an freiem Eigenkapital aufzubauen, der es erlaubt, vorübergehende<br />

Schwankungen auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite abzufedern.<br />

Aus Sicht der Regierung kann die Stabilisierung des Haushalts nicht über eine weitere Anpassung<br />

bei den Steuern erfolgen. Bereits die Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent auf das<br />

Jahr 2013 hat den Kanton St.Gallen im Steuerwettbewerb wieder empfindlich geschwächt. So<br />

lässt das vom Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht (IFF-HSG) erstellte Steuermonitoring<br />

2012 in einer Simulation für das Jahr 2013 erwarten, dass der Kanton St.Gallen im Bereich<br />

der natürlichen Personen bei den am stärksten betroffenen Einkommensklassen bis auf den viertletzten<br />

Platz aller Kantone zurückfallen wird.<br />

1.9.1 Schuldenbremse und Abschreibungsregeln<br />

Für die Regierung ist es ebenfalls keine ernsthafte Option, eine höhere Verschuldung in Kauf zu<br />

nehmen. Das bewährte System der Schuldenbegrenzung im Kanton St.Gallen soll auch in Zukunft<br />

beibehalten werden. Neben dem Erfordernis des Budget- und Rechnungsausgleichs gemäss<br />

Art. 61 und 64 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) geht damit insbesondere ein<br />

Festhalten an den Abschreibungsregeln gestützt auf Art. 10 der Finanzhaushaltsverordnung<br />

(sGS 831.1) einher. Demgemäss sind Investitionsausgaben bis 9 Mio. Franken innert 5 Jahren<br />

und Investitionsausgaben ab 9 Mio. Franken innert 10 Jahren zu Lasten der laufenden Rechnung<br />

abzuschreiben bzw. zu tilgen.<br />

Mit dem Sparpaket II wurde für die anstehenden Bauvorhaben am Kantonsspital und den vier<br />

Regionalspitälern Grabs, Linth, Wattwil und Altstätten die Abschreibungsfrist auf 25 Jahre verlängert<br />

(Massnahme S1). Diese Lockerung wurde damit begründet, dass dadurch die anstehende<br />

Investitionsspitze in der gegenwärtigen Haushaltssituation bewältigbar würde, <strong>zum</strong>al landesweit<br />

eine Abschreibungsdauer für Spitalimmobilien von 33 1/3 Jahren gilt.<br />

7<br />

8<br />

Die Leistungsbereiche wurden im Rahmen der Ausarbeitung der Departementsstrategien 2010 definiert. Sie umfassen<br />

inhaltlich zusammenhängende Aufgabengebiete und weichen von der aus der Rechnungslegung bekannten institutionellen<br />

Gliederung teilweise ab.<br />

Vgl. Ausführungen im Kapitel 8 der <strong>Botschaft</strong>.<br />

15


Gleichzeitig mit der Verlängerung der Abschreibungsfrist wurde mit dem Sparpaket II auch der<br />

Zeitpunkt des Abschreibungsbeginns bei allen Investitionsvorhaben um ein Jahr verschoben<br />

(Massnahme S2). Dadurch werden alle Investitionen künftig ein Jahr später abgeschrieben. Mit<br />

dieser Massnahme konnte eine weitere vorübergehende Entlastung der laufenden Rechnung<br />

erzielt werden.<br />

Weitergehenden Anpassungen des Abschreibungsregimes steht die Regierung ablehnend gegenüber.<br />

Dies aus zwei Gründen: Erstens können Lockerungen der Abschreibungsregelung die<br />

laufende Rechnung nur vorübergehend entlasten. Bei gleichbleibendem Investitionsniveau bleibt<br />

die Abschreibungsbelastung langfristig unverändert. Zweitens führen längere Abschreibungsbzw.<br />

Tilgungsfristen zu einer Erhöhung der Verschuldung. Eine höhere Verschuldung wiederum<br />

führt langfristig zu steigenden Zinslasten, womit weniger Mittel für anderweitige Aufgabenerfüllungen<br />

zur Verfügung stehen. Auf lange Sicht bringt eine Lockerung der Abschreibungsregelung<br />

demnach eine Mehrbelastung der laufenden Rechnung mit sich.<br />

1.9.2 Vermögensaufwertungen<br />

Schliesslich lehnt die Regierung auch Korrekturen im Bereich der Bewertung der staatlichen<br />

Vermögenswerte ab. Zwar führte die Aufwertung von Finanz- oder Verwaltungsvermögen zu einer<br />

Erhöhung des Eigenkapitals. Der Aufwertungserfolg wäre allerdings nicht frei verfügbar, sondern<br />

müsste einer Neubewertungsreserve zugewiesen werden, aus der die aufgewerteten Vermögenswerte<br />

künftig wieder abgeschrieben werden könnten. 9 Ein Beispiel veranschaulicht den<br />

Mechanismus:<br />

Würde das Verwaltungsvermögen um 1 Mrd. Franken aufgewertet, nähme das Eigenkapital<br />

ebenfalls um 1 Mrd. Franken zu (vgl. nachstehende Grafik). Gleichzeitig müsste das aufgewertete<br />

Verwaltungsvermögen innert 10 Jahren abgeschrieben werden. Dies belastete die laufende<br />

Rechnung jährlich mit zusätzlichen Abschreibungen von 100 Mio. Franken. Entsprechend höher<br />

würde das jährliche Defizit, welches aufgrund der Schuldenbremse (zulässig ist derzeit ein Budgetdefizit<br />

von rund 30 Mio. Franken) wiederum mit Bezügen aus dem Eigenkapital gedeckt werden<br />

müsste. Um diese Eigenkapitalbezüge sicherstellen zu können, müsste der Bewertungserfolg<br />

entsprechend reserviert werden, so dass unter dem Strich keine Erhöhung des frei verfügbaren<br />

Eigenkapitals resultieren würde.<br />

9<br />

Die Einlage des Aufwertungserfolgs in eine entsprechende Neubewertungsreserve wäre auch gemäss Empfehlungen<br />

des für die öffentliche Hand massgebenden harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erforderlich.<br />

16


Von den Effekten auf das Eigenkapital abgesehen, ist das Potenzial für Aufwertungen ohnehin<br />

begrenzt. Im Bereich des Finanzvermögens werden die grösseren Kapitalanlagen mehrheitlich<br />

bereits <strong>zum</strong> Verkehrswert bilanziert. Mit dem Wert Null bilanziert bzw. vollständig abgeschrieben<br />

sind nur jene Kapitalanlagen, deren Handelbarkeit nicht gegeben bzw. stark eingeschränkt ist<br />

oder deren Bedeutung gering ist. Aufwertungspotenzial besteht grundsätzlich bei den Liegenschaften,<br />

wo im Bereich des vorsorglichen Landerwerbs periodische Folgebewertungen durchgeführt<br />

werden könnten. Daraus entstehende Aufwertungserfolge müssten indes wiederum in eine<br />

Bewertungsreserve eingelegt werden, um die jeweils für die entsprechenden Bauvorhaben gewährten<br />

Sonderkredite, welche die Landerwerbskosten umfassen, einhalten zu können.<br />

Im Bereich des Verwaltungsvermögens werden neue Vermögenswerte zu Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellkosten bilanziert und anschliessend entsprechend den erwähnten Abschreibungsregeln<br />

abgeschrieben. Darlehen und Beteiligungen werden <strong>zum</strong> Einstandspreis bewertet und, sofern<br />

sich keine Verluste einstellen oder abzeichnen, nicht abgeschrieben. Mit der Einführung von<br />

HRM2 wären Aufwertungen im Verwaltungsvermögen im Prinzip möglich, um Überabschreibungen,<br />

die aus finanzpolitischen Gründen erfolgten, rückgängig zu machen. In der Folge wären<br />

dann die Abschreibungen den Nutzungsdauern anzupassen. Wie unter "a) Schuldenbremse und<br />

Abschreibungsregeln" ausgeführt wurde, sollen die Abschreibungsregeln nicht geändert werden.<br />

Demzufolge macht eine Aufwertung von Verwaltungsvermögen wenig Sinn. Schliesslich gilt es zu<br />

berücksichtigen, dass dem Kanton aus einer Höherbewertung keine zusätzlichen finanziellen<br />

Mittel zufliessen würden. Es handelt sich dabei nur um einen buchhalterischen Effekt.<br />

Im Rahmen der Umstellung auf HRM2 sind einzelne Kantone daran, ihre Vermögenswerte aufzuwerten.<br />

So bewertet der Kanton Aargau beispielsweise die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens<br />

neu, wobei die Bewertungsdifferenz der Aufwertungsreserve im Eigenkapital gutgeschrieben<br />

wird. Diese Sachanlagen werden anschliessend über ihre Restnutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Keine Neubewertung erfahren die Finanzanlagen im Verwaltungsvermögen. Diese<br />

werden unverändert zu Nominalwerten bilanziert. Die Aufwertungsreserve wie auch die Neubewertungsreserve<br />

werden im ersten Jahresbericht separat ausgewiesen. Im darauf folgenden Jahr<br />

werden sie dann dem übrigen Eigenkapital zugewiesen. Die zusätzlich notwendigen Abschrei-<br />

17


ungen aufgrund der Aufwertungen des Verwaltungsvermögens belasten vollständig die laufende<br />

Rechnung. Die daraus zu erwartenden Aufwandüberschüsse können über das zusätzliche Eigenkapital<br />

gedeckt werden. Hauptmotiv des Kantons Aargau zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens<br />

im Rahmen HRM2 ist die Umsetzung des "True and fair view"-Grundsatzes, sprich<br />

der Vollzug einer den Tatsachen entsprechenden Bilanzierung. Dabei wird der Nutzenaspekt<br />

eines Anlageobjektes höher gewichtet als die Möglichkeit, dieses unmittelbar verkaufen zu können.<br />

Das Aargauer Modell lässt sich nicht eins zu eins auf St.Gallen übertragen, da der Kanton<br />

Aargau eine andere Schuldenbremse kennt (Wirkung ausschliesslich auf Finanzierungsrechnung).<br />

Eine entsprechende Vermögensaufwertung wäre im Kanton St.Gallen nur mit einer Anpassung<br />

der Schuldenbremse vereinbar.<br />

18


2 Aktualisierung der Finanzplanwerte<br />

Seit Verabschiedung des AFP 2014-2016 durch die Regierung am 18. Dezember 2012 haben<br />

sich in diversen Aufgabenbereichen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung und Neuschätzung<br />

der AFP-Planwerte notwendig machen:<br />

• Öffentlicher Verkehr: Minderaufwand von jährlich 2 Mio. Franken im Zusammenhang mit der<br />

Finanzierung des Regionalverkehrs (Planwerte, spätere Anpassungen aufgrund Bundesregelung<br />

möglich).<br />

• Revision Finanzausgleich: Der Kantonsrat beauftragte die Regierung in der Septembersession<br />

2012 im Rahmen der Behandlung des Nachtrags <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />

(22.12.07), den innerkantonalen Finanzausgleich anzupassen. Anpassungen sollen schwergewichtig<br />

beim Sonderlastenausgleich Schule und im Zusammenhang mit der Neuschaffung<br />

eines soziodemografischen Sonderlastenausgleichs erfolgen. Gegenüber den aktuellen AFP-<br />

Planwerten 2014-2016 hat die Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs Minderaufwendungen<br />

von jährlich 4.7 Mio. bis 6.8 Mio. Franken zur Folge. Die Vernehmlassung zur<br />

Vorlage wurde am 22. April 2013 eröffnet und läuft bis Ende Mai 2013. In den Minderaufwendungen<br />

von 6.8 Mio. Franken im Jahr 2016 sind die Auswirkungen der Vernehmlassungsvorlage<br />

"II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung"<br />

enthalten. Zu den Effekten der Neugestaltung des Finanzausgleichs auf die Gemeinden<br />

(in Verbindung mit der vollständigen Übernahme der Restkosten der Pflegeversicherung<br />

durch die Gemeinden ab 2014) wird auf Kapitel 5.1.1 und den Kantonsratsbeschluss G1<br />

verwiesen.<br />

• Abwicklung Pflegeversicherung: Die Vollzugskosten zur Abwicklung der Restkosten der<br />

Pflegeversicherung werden vom Kanton finanziert. Dank Effizienzsteigerungen in der Abwicklung<br />

durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) werden diese um jährlich 0.4 Mio. Franken<br />

tiefer ausfallen, als dies im AFP 2014-2016 vorgesehen war. Zudem hat sich der Vorstand<br />

der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) bereit<br />

erklärt, sich mit einem jährlichen Betrag von 0.35 Mio. Franken an den Vollzugskosten zu<br />

beteiligen. Gesamthaft resultieren somit jährliche Minderaufwendungen für den Kanton von<br />

0.75 Mio. Franken.<br />

• Sonderschulen: Gegenüber dem AFP 2014-2016 kann im Jahr 2014 mit einem Minderaufwand<br />

von 5.5 Mio. Franken und in den Folgejahren von jährlich je 3 Mio. Franken gerechnet<br />

werden. Ab 2017 ist gegenüber dem Aufwand gemäss aktuellem AFP-Wert 2016 von jährlichen<br />

Minderaufwendungen von 4.5 Mio. Franken auszugehen. Gründe für diese Reduktion<br />

sind neben einer allgemeinen Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen verschiedene Optimierungen<br />

im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Sonderpädagogikkonzepts,<br />

darunter die Minimierung der Übergangskosten bei der Einführung dieses Konzepts.<br />

• Kantonale Steuern: Gestützt auf den Rechnungsabschluss 2012 können die Steuerertragsschätzungen<br />

nach oben angepasst werden. Die jährlichen Mehrerträge von 12 Mio. Franken<br />

fallen hauptsächlich bei den Gewinn- und Kapitalsteuern an.<br />

• Revision Versicherungskasse: Mit Beschluss des Kantonsrates vom 27. Februar 2013<br />

wurde die Finanzierung der Sanierungs- und Ausfinanzierungskosten der beiden kantonalen<br />

Pensionskassen neu geregelt. Der Kanton überweist demnach der neuen St.Galler Pensionskasse<br />

den gesamten Ausfinanzierungsbetrag als Einmaleinlage (neue Planannahme:<br />

300 Mio. Franken). Im Gegenzug haben sich die versicherten Mitarbeitenden mit 25 Prozent<br />

an den Sanierungs- und Ausfinanzierungskosten (maximal 75 Mio. Franken) in Form von höheren<br />

Lohnabzügen und während längstens fünf Jahren zu beteiligen. Aus diesen Beschlüssen<br />

resultieren bei den Abschreibungen und den Passivzinsen gegenüber den AFP-<br />

Planwerten jährliche Minderaufwendungen von je 7 Mio. Franken.<br />

19


• Allgemeiner Personalaufwand: Die Mittel, die im AFP 2014-2016 für die Beförderungsquote<br />

(unverändert 0.4 Prozent der massgebenden Lohnsumme) und Stufenanstieg abzüglich Mutationsgewinn<br />

(0.1 Prozent der massgebenden Lohnsumme) eingestellt wurden, fallen aufgrund<br />

von aktuellen Hochrechnungen um 2.2 Mio. Franken zu tief aus.<br />

• Innerkantonale Hospitalisationen: Mit dem Rechnungsabschluss 2012 zeigte sich, dass die<br />

Planannahmen für die Aufwendungen der innerkantonalen Hospitalisationen im AFP 2014-<br />

2016 deutlich zu hoch ausgefallen sind. Die Abweichung ist durch den Wechsel zur neuen<br />

Spitalfinanzierung begründet. Dieser führt durch neue Abrechnungsmodalitäten dazu, dass<br />

weniger Fallzahlen ausgewiesen werden. 10 Die Planwerte können im Bereich der innerkantonalen<br />

Hospitalisation deshalb um jährlich 10 Mio. Franken reduziert werden.<br />

• Investitionsrechnung / Abschreibungsaufwand: Die Abschreibungsaufwendungen in der<br />

laufenden Rechnung des AFP 2014-2016 basieren auf dem Investitionsprogramm 2013-<br />

2022. Durch die Aktualisierung bzw. die Verabschiedung des Investitionsprogramms 2014-<br />

2023 resultieren durch geringere Abschreibungen jährliche Entlastungen in der laufenden<br />

Rechnung zwischen 0.15 Mio. und 7.9 Mio. Franken. Darüber hinaus waren im AFP 2014-<br />

2016 die Amortisationskosten des Investitionsvorhabens Ersatz bzw. Erneuerung der strategischen<br />

IT-Basisinfrastruktur im Jahr 2015 (Sonderkredit SBI 2015) sowohl unter den Abschreibungen<br />

als auch im Bereich der Informatik-Betriebskosten erfasst. Diese Doppelzählung<br />

in der laufenden Rechnung kann aufgrund der aktuellen Projektgrundlagen eliminiert<br />

werden; dies führt zu einem Minderaufwand von 2.5 Mio. Franken ab 2016.<br />

Aus diesen Aktualisierungen ergibt sich bei den Planwerten des AFP 2014-2016 folgender Korrekturbedarf:<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Minderaufwand Öffentlicher Verkehr 2'000'000 2'000'000 2'000'000<br />

Minderaufwand Revision Finanzausgleich 4'700'000 6'000'000 6'800'000<br />

Minderaufwand Abwicklung Pflegeversicherung (SVA) 750'000 750'000 750'000<br />

Minderaufwand Sonderschulen 5'500'000 3'000'000 3'000'000<br />

Mehrerträge Kantonale Steuern 12'000‘000 12'000‘000 12'000‘000<br />

Minderaufwand Revision Versicherungskasse 7'000'000 7'000'000 7'000'000<br />

Mehraufwand allgemeiner Personalaufwand -2'200'000 -2'200'000 -2'200'000<br />

Minderaufwand innerkantonale Hospitalisation 10'000'000 10'000'000 10'000'000<br />

Investitionsrechnung, Minderaufwand Abschreibungen 150'000 7'900'000 8'200'000<br />

Total Aktualisierungen 39'900'000 46'450'000 47'550'000<br />

10 Beispielsweise dürfen Wiedereintritte innerhalb von 18 Tagen ins gleiche Spital und die gleiche Hauptdiagnosekategorie<br />

nicht mehr verrechnet werden. Des Weiteren gelten interne Verlegungen auf geriatrische Abteilungen nicht<br />

mehr als zwei Fälle, sondern nur noch als ein Fall.<br />

20


3 <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 im Überblick<br />

Das EP 2013 erreicht im Jahr 2016 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 164.6 Mio. Franken<br />

und setzt sich aus Entlastungsmassnahmen (inkl. ertragsseitige Massnahmen) von 107 Mio.<br />

Franken, einer Pauschalkorrektur (Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen) von 10.0 Mio. Franken<br />

und Aktualisierungen im Umfang von 47.6 Mio. Franken zusammen.<br />

in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />

Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />

Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />

davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />

Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />

Total Entlastungsvolumen 82.4 126.2 164.6<br />

Nicht eingerechnet sind die zeitlich befristete Übergangsmassnahme 11 von 25 Mio. bzw. 17 Mio.<br />

Franken in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Bezug aus dem freien Eigenkapital von 78.8<br />

Mio. Franken zur Schliessung der Finanzierungslücke im Jahr 2014. Unter Ausklammerung anderweitiger<br />

Veränderungen resultiert nach Umsetzung des EP 2013 im Jahr 2015 ein geringer<br />

Ertragsüberschuss von 20 Mio. Franken bzw. im Jahr 2016 ein solcher von knapp 60 Mio. Franken.<br />

in Mio. Franken 2014 2015 2016<br />

Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 161.2 131.2 122.1<br />

Aktualisierungen AFP 2014-2016 39.9 46.5 47.6<br />

Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 aktualisiert 121.3 84.7 74.5<br />

Entlastungsmassnahmen (E1-E65) 42.5 69.7 107.0<br />

davon ertragsseitig 14.1 21.3 25.6<br />

Pauschalkorrektur Departemente und Staatskanzlei (E66) 0.0 10.0 10.0<br />

Total Entlastungspaket 2013 42.5 79.7 117.0<br />

Aufwandüberschuss 2014-2016 nach Entlastungspaket 2013 78.8 5.0 -42.5<br />

Temporäre Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke<br />

78.8 25.0 17.0<br />

Übergangsmassnahme 11 0.0 25.0 17.0<br />

Bezug freies Eigenkapital 78.8 0.0 0.0<br />

Verbleibender Aufwandüberschuss 0.0 -20.0 -59.5<br />

11<br />

Senkung des Vergütungsanteils des Kantons für stationäre Spitalbehandlungen (Ü1).<br />

21


4 Entlastungsmassnahmen<br />

Nachfolgend werden die langfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen zur Minderung des Nettoaufwands<br />

kurz beschrieben und die massgebende Entlastungswirkung in den Jahren 2014 bis<br />

2016 aufgeführt. Die für das Jahr 2016 angegebene Entlastung entspricht, sofern nicht anders<br />

vermerkt, der langfristigen Entlastung. Detaillierte Informationen der Departemente zu den einzelnen<br />

Entlastungsmassnahmen finden sich im Anhang 1.1 der vorliegenden <strong>Botschaft</strong>.<br />

Nr.<br />

E1<br />

Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates)<br />

Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Bereitstellung der Beratungsunterlagen für die Mitglieder des Kantonsrates ausschliesslich in<br />

elektronischer Form. Verzicht auf den bisherigen Papierversand.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-44 -44 -44<br />

Nr.<br />

E2<br />

Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten der Regierung)<br />

Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf einzelne Koordinationsfunktionen im Bereich Aussenbeziehungen sowie Personalreduktion<br />

beim Support zugunsten der st.gallischen Mitglieder des Ständerates. Überprüfung<br />

der Planungs- und Steuerungsinstrumente.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Staatsverwaltungsgesetz, sGS 140.1)<br />

2014 2015 2016<br />

-90 -90 -130<br />

Nr.<br />

E3<br />

Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />

Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent für die Legalisation amtlicher Dokumente sowie für<br />

die Nutzung der Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes durch Private.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-200 -200 -200<br />

22


Nr.<br />

E4<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />

Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots, welches im Rahmen des 5. Programms zur Förderung<br />

des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 zur Umsetzung ab 2016 geplant<br />

ist.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -1'750<br />

Nr.<br />

E5<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />

Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der bisherigen Planzahlen für die Ausschüttung von Landschaftsqualitätsbeiträgen<br />

im Rahmen des auf Bundesebene laufenden Gesetzgebungsprozesses Agrarpolitik 2014-<br />

2017, der voraussichtlich die Finanzierung von 90 Prozent durch den Bund und 10 Prozent<br />

durch die Kantone vorsieht.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (kantonale Umsetzung Agrarpolitik 2014-2017)<br />

2014 2015 2016<br />

-140 -250 -250<br />

Nr.<br />

E6<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

Wald)<br />

Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kürzung der Kantonsbeiträge für die Jungwaldpflege um 10 Prozent.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-84 -84 -84<br />

23


Nr.<br />

E7<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />

Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kürzung der Kantonsbeiträge für die Schutzwaldpflege und für Schutzbauten um je 10 Prozent.<br />

Zusätzliche Entnahme von Mitteln aus der Spezialfinanzierung für Walderhaltungsmassnahmen<br />

zur Entlastung des Haushalts.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-465 -465 -465<br />

Nr.<br />

E8<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation und<br />

Bildung)<br />

Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Innovationsförderung und Anpassungen bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie<br />

in der Landwirtschaft. Das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen (LZSG) überträgt bisherige<br />

Leistungen in der Qualitäts-, Absatz- und Innovationsförderung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse an Branchenorganisationen oder verrechnet diese.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-200 -200 -200<br />

Nr.<br />

E9<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Staatsbeiträge für Strukturverbesserungen im Landwirtschaftsbereich.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-200 -200 -200<br />

24


Nr.<br />

E10<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />

Reduktion der Standortförderung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Ausgaben für die Standortförderung in verschiedenen Bereichen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-600 -530 -600<br />

Nr.<br />

E11<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Arbeitsbedingungen)<br />

Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Streichung von Beiträgen an Arbeitnehmerorganisationen. Gebührenerhöhungen in den Bereichen<br />

Arbeitsinspektorat und Ausländer/Gewerbe, Personalreduktion im Bereich Ausländerbewilligungen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-280 -350 -350<br />

Nr.<br />

E12<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (Kantonale Statistik)<br />

Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

In den Bereichen individuelle Prämienverbilligung (IPV), Spitex und Steuerdaten der Gemeinden<br />

werden Leistungen, die der Kanton oder die Gemeinden bisher auswärts eingekauft haben,<br />

neu von der kantonalen Fachstelle für Statistik gegen Entschädigung übernommen und<br />

angeboten.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-55 -55 -55<br />

25


Nr.<br />

E13<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />

Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erzielung von Aufwandminderungen durch weitere Effizienzsteigerungen bei der Arbeitslosenkasse.<br />

Zudem teilweise Finanzierung von Fällen nach Art. 59d AVIG (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen)<br />

über den Arbeitsmarktfonds (Spezialfinanzierung).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-500 -500 -500<br />

Nr.<br />

E14<br />

Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />

Reduktion Integration und Gleichstellung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Integrationsmassnahmen Sprache inkl. Teilbereich Qualitätssicherung, Erstinformation,<br />

Frühförderung sowie Reduktion Projektbeiträge Gleichstellung.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-252 -252 -252<br />

Nr.<br />

E15<br />

Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />

Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Anzahl Volksabstimmungen auf den Durchschnittswert der letzten zwölf Jahre<br />

und Betrieb des zentralen Stimmregisters für Auslandschweizer inhouse statt extern.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-25 -50 -50<br />

26


Nr.<br />

E16<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />

…))<br />

Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf die Gewährung von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen für erhöhte Mietzinsbeiträge.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5)<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -8‘800<br />

Nr.<br />

E17<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />

…))<br />

Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Anpassung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger im Heim mit einer IV-Rente von heute<br />

1/15 auf 1/5 (degressive Einsparung).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5)<br />

2014 2015 2016<br />

0 -1‘920 -1‘536<br />

Nr.<br />

E18<br />

Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht)<br />

Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Neuausrichtung der Gemeindeaufsicht auf die veränderten Gemeindestrukturen und Anforderungen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

-100 -100 -250<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gemeindegesetz, sGS 151.2; Gemeindevereinigungsgesetz, sGS 151.3; Finanzausgleichsgesetz,<br />

sGS 813.1)<br />

27


Nr.<br />

E19<br />

Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung sicherstellen)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />

mit überdurchschnittlichen Kosten<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Das Höchstansatzmodell gemäss Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von<br />

Menschen mit Behinderung (sGS 381.41) wird zeitlich vorgezogen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -1'900 -5'567<br />

Nr.<br />

E20<br />

Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen,<br />

beaufsichtigen, subventionieren)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Individuelle Kürzungen in der Leistungsabgeltung je Einrichtung und Leistungsangebot aufgrund<br />

von Betriebsanalysen bei sozialen Einrichtungen für schutzbedürftige Personen im Kanton<br />

St.Gallen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -200<br />

Nr.<br />

E21<br />

Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und Wissen<br />

sichern)<br />

Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Allgemeine Mittelreduktion und Überführung des St.Galler Zentrums für das Buch (ZeBu) in<br />

die Kantonsbibliothek Vadiana.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -400 -400<br />

28


Nr.<br />

E22<br />

Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />

Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf Beiträge für "lokal" eingestufte Objekte im Bereich der Denkmalpflege.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -160 -680<br />

Nr.<br />

E23<br />

Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch relevante<br />

Überlieferung des Staates sichern)<br />

Leistungsabbau Staatsarchiv<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Streichung der Leistungen an die Gemeinden sowie Abbau von Leistungen im Bereich Restauration<br />

und audiovisuelles Kulturgut.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Eventuell (Gesetz über Aktenführung und Archivierung, sGS 147.1)<br />

2014 2015 2016<br />

-100 -100 -100<br />

Nr.<br />

E24<br />

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle<br />

Akzente setzen)<br />

Leistungsreduktion Kulturförderung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion von Leistungen im Bereich der Kulturförderung – sowohl bei den Schwerpunktinstitutionen<br />

als auch in der allgemeinen Förderung von Institutionen und Projekten.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-380 -560 -560<br />

29


Nr.<br />

E25<br />

Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und<br />

Bürgschaften sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />

Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung der Gebühren um 8 bis 10 Prozent durch Ausschöpfen des im Gebührentarif (sGS,<br />

821.5) vorhandenen Ermessensspielraums.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-200 -200 -200<br />

Nr.<br />

E26<br />

Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben<br />

Bildungsdepartement)<br />

Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen der<br />

Berufsfachschulen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Einführung der Verrechnung der anteiligen Personalaufwendungen der Informatik an die Weiterbildungsabteilungen<br />

der Berufsfachschulen ab dem Schuljahr 2014/2015.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

Nr.<br />

E27<br />

Bildungsdepartement, LB 4.02 (Stipendien und Studiendarlehen)<br />

Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />

2014 2015 2016<br />

-80 -200 -200<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf Gewährung des Zuschlags für zusätzliche Lebenshaltungskosten (höchstens 10<br />

Prozent des Grundbetrags) in aussergewöhnlichen Fällen gemäss Art. 21 der Stipendienverordnung<br />

(sGS 211.51). Bei Ausbildungen, für welche bereits Stipendien bezogen werden, soll<br />

im Rahmen der Besitzstandswahrung bis <strong>zum</strong> Abschluss der entsprechenden Ausbildung der<br />

Zuschlag weiterhin gewährt werden.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-360 -900 -1'350 12<br />

12 Volle Entlastungswirkung von 1.8 Mio. Franken ab dem Jahr 2018.<br />

30


Nr.<br />

E28<br />

Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschulen)<br />

Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen<br />

(Flade)<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf die Ausrichtung eines Staatsbeitrags des Kantons an die katholische Kantonssekundarschule<br />

St.Gallen (Flade) und Übertragung der Finanzierungsverantwortung seitens der<br />

öffentlichen Hand an die Stadt St.Gallen (höherer Beitrag) sowie die Regionsgemeinden (bestehende<br />

kostendeckende Schulgelder).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Volksschulgesetz, sGS 213.1)<br />

Nr.<br />

E29<br />

2014 2015 2016<br />

0 -2'090 -2'090<br />

Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />

Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und Wattwil<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf den Lehrgang Wirtschaftsmittelschule an den Kantonsschulen Heerbrugg und<br />

Wattwil auf Beginn des Schuljahres 2015/2016.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

Nr.<br />

E30<br />

Bildungsdepartement, LB 4.07 (Berufsfachschulen)<br />

Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />

2014 2015 2016<br />

0 -130 -450 13<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Übertragung der Brückenangebote für die Organisation, die Durchführung (Leistungserbringung)<br />

sowie die Finanzierung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Gegenwärtig<br />

liegen die Brückenangebote – wie die Berufsbildung insgesamt – vollumfänglich im Zuständigkeitsbereich<br />

des Kantons.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

0 -2'581 -6'194<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, sGS 231.1). Eine<br />

Finanzierung der Brückenangebote nach dem Sozialhilfegesetz ist nicht möglich.<br />

13 Volle Entlastungswirkung von 1.3 Mio. Franken ab dem Jahr 2019<br />

31


Nr.<br />

E31<br />

Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />

Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse, wie sie vor dem 1. Januar 2008<br />

bestanden hat. Die für Bildungsverantwortliche in Lehrbetrieben obligatorische Ausbildung zur<br />

Berufsbildnerin bzw. <strong>zum</strong> Berufsbildner kann im Kanton St.Gallen seit dem 1. Januar 2008<br />

unentgeltlich absolviert werden.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

0 -540 -540<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung, sGS 231.1)<br />

Nr.<br />

E32<br />

Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />

Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Ausrichtung eines jährlichen Beitrags an die Kursdurchführung des Sportförderprogramms<br />

Jugend+Sport und für den Bereich Erwachsenensport aus dem Sport-Toto-Fonds an das Amt<br />

für Sport.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

Nr.<br />

E33<br />

2014 2015 2016<br />

-125 -125 -125<br />

Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Steigerung der Effizienz und Effektivität der Universität St.Gallen durch die Einführung einer<br />

mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie. Die Umsetzung<br />

bzw. die Entlastungswirkung ist frühestens ab dem Jahr 2016 realisierbar. Bis zur Einführung<br />

der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen soll der jährliche Staatsbeitrag mit einer<br />

pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gesetz über die Universität St.Gallen, sGS 217.11)<br />

2014 2015 2016<br />

-2'000 -2'000 -3'500<br />

32


Nr.<br />

E34<br />

Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen Hochschule<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Steigerung der Effizienz und Effektivität der Pädagogischen Hochschule St.Gallen durch die<br />

Einführung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie.<br />

Die Umsetzung bzw. die Entlastungswirkung ist frühestens ab dem Jahr 2016 realisierbar.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gesetz über die Pädagogische Hochschule St.Gallen, sGS 216.0)<br />

Nr.<br />

E35<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -1'000<br />

Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Steigerung der Effizienz und Effektivität der Fachhochschulen durch die Einführung einer<br />

mehrjährigen Leistungsvereinbarung und gleichzeitiger Erhöhung der Autonomie. Die Umsetzung<br />

bzw. die Entlastungswirkung ist voraussichtlich ab dem Jahr 2018 realisierbar. Bis zur<br />

Einführung der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen sollen bei den Fachhochschulen die<br />

Staatsbeiträge mit einer pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

-2'000 -2'000 -3'500<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen, sGS 234.61; Vereinbarung<br />

über die Hochschule Rapperswil, sGS 234.211; Vereinbarung über die Hochschule für<br />

Technik Buchs, sGS 234.111)<br />

Nr.<br />

E36<br />

Finanzdepartement, LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />

Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der internen Prämien während fünf Jahren. Dies führt zu einer vertretbaren Reduktion<br />

des Eigenversicherungsfonds. Parallel dazu ist mit geeigneten Präventionsmassnahmen<br />

sicherzustellen, dass eine Senkung der Schadenquote und damit eine dauerhafte Reduktion<br />

des Aufwands im Risk Management erreicht werden kann.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-250 -250 -250<br />

33


Nr.<br />

E37<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 (Steuererhebung)<br />

Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Streichung der Provision an die Gemeinden für den Bezug der direkten Bundessteuer (Fr. 10.-<br />

pro Fall), da heute durch den Steuerbezug kein Mehraufwand mehr für die Gemeinden entsteht,<br />

welcher mit der Grundaufwandentschädigung nicht schon abgedeckt wäre.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -2'800 -2'800<br />

Nr.<br />

E38<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />

Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Einsatz von 14 zusätzlichen Steuerkommissären beim kantonalen Steueramt aufgrund steigender<br />

Fallzahlen sowie der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Steuerveranlagungen<br />

und somit zur Sicherung des Ertragspotentials. Diese werden gleichmässig auf die<br />

Regionen verteilt.<br />

Veränderung des Nettoaufwands /-ertrags (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -1'800 -3'600<br />

Nr.<br />

E39<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />

Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Einführung einer Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Firmen,<br />

welche grundsätzlich keine Steuerleistungen erbringen, sollen dadurch minimal belastet werden.<br />

Dadurch wird der jährlichen administrativen Belastung Rechnung getragen. Rund 60<br />

Prozent aller Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten keine Gewinnsteuern<br />

und viele von ihnen keine oder nur sehr geringe Kapitalsteuern.<br />

Veränderung des Nettoaufwands /-ertrags (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

+200 +200 -3'200<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Steuergesetz, sGS 811.1, Vollzugsbeginn 1.1.2015 aufgrund Postnummerandobezug)<br />

34


Nr.<br />

E40<br />

Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />

Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Abbau von Redundanzen im Bereich Intranet, teilweiser bis gänzlicher Verzicht auf zentrale<br />

Informatik-Dienstleistungen in den Bereichen Geodaten und Informatik Controlling.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-630 -300 -700<br />

Nr.<br />

E41<br />

Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Leistungen und der Stellendotation im HR-Bereich bzw. im Bereich Dienstrecht.<br />

Aufhebung des Kredits für Praktikumsstellen sowie verursachergerechte Finanzierung der<br />

Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-335 -335 -335<br />

Nr.<br />

E42<br />

Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion des Leistungsangebots beim Kursprogramm und bei dienststelleninternen Veranstaltungen,<br />

Reduktion der Beiträge des Kantons an Weiterbildungen sowie restriktivere Finanzierung<br />

von externen Fachpersonen für die Führungsberatung und das Konfliktmanagement.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-200 -200 -200<br />

35


Nr.<br />

E43<br />

Finanzdepartement, LB 5.09 (Personaladministration)<br />

Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion des Aufwandes bei der Bewirtschaftung von Krankheits- und Unfallfällen, Wegfall<br />

der Härtefallregelung Familienzulage; Einsparungen im Kompetenzzentrum SAP HR durch<br />

elektronische Lohndokumente und günstigere SAP-Infrastruktur.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-162 -192 -192<br />

Nr.<br />

E44<br />

Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />

Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse mittels einer neuen Software erlaubt<br />

den Abbau einer Vollzeitstelle.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -70 -140<br />

Nr.<br />

E45<br />

Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung der Bewilligungsgebühren in den Bereichen "Ortsplanung" und "Bauen ausserhalb<br />

der Bauzone" durch verstärkte Ausrichtung am effektiven Aufwand.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-260 -260 -260<br />

36


Nr.<br />

E46<br />

Baudepartement, LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />

Vermessungswesen garantieren)<br />

Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Effizienzsteigerung in den Bereichen Vermessung und Geoinformation durch Nutzung neuer<br />

Technologien und Kooperationsformen, verbunden mit gezieltem Aufgabenverzicht.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-280 -200 -200<br />

Nr.<br />

E47<br />

Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />

Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kürzung des Kreditrahmens für Bauten und Renovationen (B&R) durch den entsprechenden<br />

Verzicht auf Neubauvorhaben von 30 Mio. Franken auf 28 Mio. Franken. Die Wirkung dieser<br />

Massnahme fällt mit 1.2 Mio. Franken in der Massnahme E47 (LB 6.05) und mit 0.8 Mio.<br />

Franken bei Massnahme E48 (B 6.06) an.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-1'200 -1'200 -1'200<br />

Nr.<br />

E48<br />

Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der<br />

Zentralverwaltung)<br />

Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kostenoptimierung durch ein Massnahmenbündel bei Bauten und Renovationen und weiteren<br />

Dienstleistungen für die Zentralverwaltung (vgl. Bemerkungen zu Massnahme E47 [LB 6.05])<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-1'705 -1'705 -1'705<br />

37


Nr.<br />

E49<br />

Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />

Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion von Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekten an Gewässern.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-1'514 -1'514 -1'514<br />

Nr.<br />

E50<br />

Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />

gewährleisten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und Aufgabenverzicht<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Anpassung der Bewilligungsgebühren an effektiven Aufwand im Zusammenhang mit dem<br />

Vollzug des Umweltschutz- und des Gewässerschutzgesetzes sowie Kleinmassnahmen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-584 -634 -634<br />

Nr.<br />

E51<br />

Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />

fördern)<br />

Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verzicht auf die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Förderung der<br />

Energieeffizienz und zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien und Reduktion der<br />

Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-620 -620 -620<br />

38


Nr.<br />

E52<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Mehrertrag aus der Beschaffung von fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen zur<br />

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" des Bundes.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-6'800 -8'000 -7'100<br />

Nr.<br />

E53<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und<br />

Zivilschutz)<br />

Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Neustrukturierung des Zivilschutzes in Richtung Regionalisierung/Kantonalisierung.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -2'263<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Bevölkerungsschutzgesetz, sGS 421.1; Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />

über den Zivilschutz, sGS 413.1)<br />

Nr.<br />

E54<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />

Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Zuweisung der gesamten Gebühreneinnahmen aus dem Identitätskartengeschäft an den Kanton.<br />

Verzicht auf die Ausrichtung von Gemeindeanteilen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-660 -660 -660<br />

Nr.<br />

E55<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />

Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung der Gebühr für Strafbefehle unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-800 -800 -800<br />

39


Nr.<br />

E56<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services (Strassenverkehrs-<br />

und Schifffahrtsamt))<br />

Erhöhung Motorfahrzeug- und Motorradsteuern zur Abgeltung zusätzlicher ungedeckter<br />

Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms<br />

"Via Sicura II" sowie für den Strassenfonds<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Die Mehrerträge durch die Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern in der Höhe<br />

von 11 Mio. Franken fliessen unverändert zweckgebunden in den Strassenfonds. Die zusätzlichen<br />

Mittel sichern <strong>zum</strong> einen die Abgeltung der Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten<br />

für die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern, soweit diese noch ungedeckt sind, sowie die Finanzierung<br />

des neuen Verkehrssicherheitspaketes "Via Sicura Paket II" des Bundes. Zum<br />

anderen schaffen die zusätzlichen verbleibenden Mittel im Strassenfonds eine tragfähige Basis<br />

für den künftigen Betrieb, Unterhalt und gezielten Ausbau des Kantonsstrassennetzes.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, sGS 711.70)<br />

2014 2015 2016<br />

-2'950 -4'950 -4'950<br />

Nr.<br />

E57<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt<br />

(Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />

Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen in<br />

Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Abbau des Rückstandes bei Fahrzeugprüfungen mit 15 zusätzlichen Experten und einer Reduktion<br />

der Prüfzeiten. Im Kanton befinden sich aktuell mehr als 120'000 Fahrzeuge in Verkehr,<br />

deren gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfperiodizität wegen fehlenden Personalressourcen<br />

nicht eingehalten werden kann. Seerettungsdienste: Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge<br />

und Reduktion der Staatsbeiträge an Anschaffungen auf das gesetzliche Minimum.<br />

Unfallverhütung: Verzicht auf eigenständige kantonale Unfallverhütungskampagnen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-952 -2'507 -2'534<br />

40


Nr.<br />

E58<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />

sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion<br />

der Ansätze von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen,<br />

Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen<br />

und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen<br />

Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-6'500 -14'000 -21'000<br />

Nr.<br />

E59<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />

Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Dauerhafte Kürzung des Kantonsbeitrags an die Individuelle Prämienverbilligung um 6,5 Mio.<br />

Franken.<br />

Veränderung des Nettoaufwandes (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-6'500 -6'500 -6'500<br />

Nr.<br />

E60<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />

Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung in den<br />

Gesundheitsinstitutionen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Vollzeitstelle eines ärztlichen Tutors in den psychiatrischen Kliniken zur Verbesserung<br />

der Rekrutierungssituation auf 25 Stellenprozente und Streichung des Beitrags an<br />

die Mitarbeiterbefragung in den Gesundheitsinstitutionen des Kantons St.Gallen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-180 -130 -130<br />

41


Nr.<br />

E61<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />

Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Mittelreduktion im Bereich der Präventivmedizin. Präventionsprojekte in den Bereichen Jugend,<br />

Alter und Migration werden eingeschränkt oder nicht mehr angeboten. Konkret geht es<br />

um den jährlich durchgeführten Jugendtag, die Bewegungsförderung für die ältere Bevölkerung<br />

und Präventionsmassnahmen für die Migrationsbevölkerung.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-250 -250 -250<br />

Nr.<br />

E62<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />

Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen<br />

(eKOGU) durch Nutzerkantone<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Anteilige Drittfinanzierung der technischen Projektleitung für die Plattform eKOGU (elektronisches<br />

Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen) durch nutzende Kantone.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

-15 -15 -15<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein. Voraussetzung für die Umsetzung der Massnahme bildet ein entsprechender Beschluss<br />

in der GDK-Ost (Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Ostschweizer<br />

Kantone und des Fürstentums Liechtenstein).<br />

Nr.<br />

E63<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten Beitritts zur<br />

IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre Therapieund<br />

Rehabilitationsangebote im Suchtbereich).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-490 -490 -490<br />

42


Nr.<br />

E64<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />

Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung der Gebühren für gesundheitspolizeiliche Verfahren und Inspektionen in den Bereichen<br />

Rechtsdienst, Kantonszahnarzt sowie Kantons- und Amtsapotheke.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-50 -50 -50<br />

Nr.<br />

E65<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />

Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse um 25 Prozent. Gemäss Veterinärgesetz<br />

werden durch diese Massnahme die Tierhalter- und Gemeindebeiträge an die Tierseuchenkasse<br />

ebenfalls vermindert.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-333 -333 -333<br />

Nr.<br />

E66<br />

Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />

Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Jährliche Entlastung von 10 Mio. Franken ab 2015 durch Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />

innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die Umsetzung soll durch Massnahmen in<br />

Querschnittsbereichen, durch separat zu prüfende strukturelle Massnahmen (vgl. hierzu Kapitel<br />

7.2 in der <strong>Botschaft</strong>, Massnahmen S1-S12) oder über den ordentlichen Budgetweg durch<br />

die Verteilung einer zentral eingestellten Pauschalkürzung auf die Departemente und die<br />

Staatskanzlei erfolgen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 -10'000 -10'000<br />

43


5 Finanzielle und personelle Auswirkungen der Massnahmen<br />

5.1 Auswirkungen auf die Gemeinden<br />

5.1.1 Gemeinden insgesamt<br />

Wie untenstehende Übersicht zeigt, werden die Gemeinden von einzelnen Entlastungsmassnahmen<br />

in unterschiedlicher Weise betroffen sein. So können sich die Gemeinden in Verbundaufgaben,<br />

in denen der Kanton sein Engagement einschränkt, auch entsprechend entlasten (öffentlicher<br />

Verkehr, Biodiversität, Renaturierungen und Hochwasserschutz). Daneben werden die<br />

Einsetzung zusätzlicher Steuerkommissäre und die Schaffung einer Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />

auch für die Gemeinden Mehrerträge zur Folge haben. Durch eine Aktualisierung der<br />

AFP-Planwerte erfolgt eine weitere Entlastung der Gemeinden im Aufgabengebiet des öffentlichen<br />

Verkehrs. Hingegen resultieren für die Gemeinden Mehrbelastungen aus der vollständigen<br />

Übernahme der Finanzierung der Brückenangebote im Bereich der Berufsfachschulen, der Streichung<br />

der Bezugsprovision direkte Bundessteuer, der Zuweisung des gesamten Gebührenertrags<br />

aus dem Identitätskartengeschäft an den Kanton, durch Massnahmen im Bereich der Archivierung<br />

und der Verkehrssicherheit sowie aus der Mitfinanzierung des Vollzugsaufwands der<br />

Pflegefinanzierung.<br />

Neben den erwähnten Massnahmen aus dem EP 2013 und der Aktualisierung beim öffentlichen<br />

Verkehr sollen die Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II.<br />

Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" den Gemeinden im Rahmen des EP 2013<br />

angerechnet werden.<br />

Entlastungsmassnahmen mit Bezug auf Gemeinden (in Franken, Basis 2016):<br />

Entlastung Gemeinden<br />

+13'566'000<br />

• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots +1'750'000<br />

• E5 Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge +250'000<br />

• E20 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen +400'000<br />

• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre +5'000'000<br />

• E39 Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften +2'500'000<br />

• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz +1'500'000<br />

• E65 Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse +166'000<br />

• Aktualisierung Planwerte öffentlicher Verkehr +2'000'000<br />

Belastung Gemeinden<br />

-10'393'500<br />

• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv -20'000<br />

• E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden -6'194'000<br />

• E37 Streichung Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden -2'800'000<br />

• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton -660'000<br />

• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />

Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung -369'500<br />

• Aktualisierung Mitfinanzierung Vollzug Pflegefinanzierung -350'000<br />

Effekt Entlastungsmassnahmen und Aktualisierung total (Entlastung)<br />

+3'172'500<br />

44


Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz /<br />

II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" auf die Gemeinden<br />

(Basis 2016):<br />

Entlastung Gemeinden<br />

• Erhöhung Selbstbehalt ambulante Pflege 14 +1'800'000<br />

Belastung Gemeinden<br />

• Unvollständige Kompensation II. Nachtrag FAG -5'700'000<br />

Effekte II. Nachtrag FAG / PFG total (Belastung)<br />

-3'900'000<br />

Auswirkungen auf Gemeinden insgesamt (Belastung)<br />

-727'500<br />

Unter dem Strich resultiert für die Gemeinden eine Belastung in der Höhe von gerade einmal 0.7<br />

Mio. Franken im Jahr 2016. Die Belastungen aus der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />

/ II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" werden durch Entlastungen<br />

aus dem EP 2013 (inkl. Aktualisierung öffentlicher Verkehr) zu einem bedeutenden Teil ausgeglichen.<br />

Mit dem EP 2013 wird beantragt, auf eine vollständige Kompensation der Auswirkungen<br />

der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung"<br />

auf die Gemeinden in der Höhe von 3.9 Mio. Franken zu verzichten (vgl. Massnahme<br />

G1 im Beschlussentwurf). Dieser Kompensationsverzicht wird den Gemeinden als Beitrag<br />

<strong>zum</strong> EP 2013 vollständig angerechnet.<br />

Die aufgeführten Massnahmen mit Bezug auf Gemeinden wirken sich nicht alle gleich auf die<br />

Haushalte der Gemeinden aus. Die Unterschiede – insbesondere bei den Massnahmen mit den<br />

grössten Volumina (Brückenangebote, Steuermehrerträge) – sind aber vergleichsweise gering.<br />

Die Massnahme E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes hat für die Gemeinden<br />

summarisch betrachtet keine Auswirkungen. Je nach Grösse und Struktur können sich für die<br />

einzelnen Gemeinden allerdings belastende oder entlastende Effekte ergeben.<br />

5.1.2 Stadt St.Gallen<br />

Die Stadt St.Gallen stellt mit einer ständigen Wohnbevölkerung von knapp 74'000 Personen die<br />

mit Abstand grösste politische Gemeinde im Kanton St.Gallen dar. Vor diesem Hintergrund ist es<br />

angezeigt, die wesentlichen Auswirkungen des EP 2013, der Aktualisierung öffentlicher Verkehr<br />

und der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die<br />

Pflegefinanzierung" auf die Stadt St.Gallen separat aufzuzeigen. Zusätzlich zu den oben erwähnten<br />

Massnahmen ist die Stadt St.Gallen von der Massnahme E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an<br />

die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) betroffen. Unter der Annahme, dass die<br />

Stadt St.Gallen den wegfallenden Staatsbeitrag des Kantons vollständig übernehmen wird, resultiert<br />

aus dieser Massnahme eine zusätzliche Belastung für die Stadt St.Gallen von jährlich<br />

2 Mio. Franken.<br />

Entlastungsmassnahmen EP 2013 mit Bezug auf Stadt St.Gallen (in Franken, Basis 2016):<br />

Wesentliche Entlastungen Stadt St.Gallen<br />

+1'820'000<br />

• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots +450'000<br />

• E37-E39 Massnahmen Steuerbereich +870'000 15<br />

14 Durch die Erhöhung des Selbstbehalts in der ambulanten Pflege können sich die Gemeinden um jährlich durchschnittlich<br />

1.8 Mio. Fr. entlasten. Aufgrund dieser Massnahme ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Ergänzungsleistung<br />

zunehmen wird. Für den Kanton dürften daraus jährliche Mehrbelastung von rund 200'000 Franken<br />

resultieren.<br />

15 Berechnungsannahme für Gesamtentlastung von Fr. 870'000: Mehreinnahme Mindeststeuer: Fr. 500'000, Mehreinnahme<br />

Steuerkommissäre Fr. 830'000 (1/6 von 5 Mio. Fr. [alle Gemeinden]), Mindereinnahmen Wegfall Bezugsprovision:<br />

Fr. 460'000.<br />

45


• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz n.q. 16<br />

• Aktualisierung Planwerte öffentlicher Verkehr +500'000<br />

Wesentliche Belastungen Stadt St.Gallen<br />

-3'387'000<br />

• E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />

St.Gallen (Flade)<br />

-2'090'000<br />

• E30 Übertragung der Brückenangebote an Gemeinden -1'150'000 17<br />

• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton -72'000<br />

• Aktualisierung Mitfinanzierung Vollzug Pflegefinanzierung -75'000<br />

Effekt Entlastungsmassnahmen EP 2013 total (Belastung)<br />

-1'567'000<br />

Auswirkungen der Vorlage "II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz /<br />

II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" auf die Stadt<br />

St.Gallen (Basis 2016):<br />

Entlastungen Stadt St.Gallen<br />

• Erhöhung Selbstbehalt ambulante Pflege +300'000<br />

• Unvollständige Kompensation II. Nachtrag FAG +2'600'000<br />

Effekte II. Nachtrag FAG / PFG auf Stadt St.Gallen total (Entlastung)<br />

Auswirkungen auf die Stadt St.Gallen insgesamt (Entlastung)<br />

+2'900'000<br />

+1'333'000<br />

Gesamthaft ergibt sich somit für die Stadt St.Gallen eine Entlastung von gut 1.3 Mio. Franken im<br />

Jahr 2016.<br />

5.1.3 Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden<br />

Abgesehen von den beiden Massnahme E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />

St.Gallen (Flade) und E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />

wird mit dem Entlastungspaket 2013 die bestehende Aufgabenteilung zwischen dem<br />

Kanton und den Gemeinden nicht in Frage gestellt. Werden die beiden Massnahmen E28 und<br />

E30 umgesetzt, so werden neu Aufgaben in der Höhe von gesamthaft 8.3 Mio. Franken (2016)<br />

von den Gemeinden wahrgenommen.<br />

5.2 Ertragsseitige Massnahmen<br />

Wie in der einleitenden Übersicht in Kapitel 3 ersichtlich, enthält das EP 2013 im Jahr 2016 ertragsseitige<br />

Massnahmen in der Höhe von gesamthaft knapp 26 Mio. Franken. Diese Mehrerträge<br />

sind auf folgende Massnahmen zurückzuführen (in Mio. Franken, Basis 2016):<br />

Mehrerträge insgesamt 25.6<br />

• E31 Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse 0.5<br />

• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre 3.6<br />

• E39 Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften 3.2<br />

• E48 Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung 0.6<br />

• E52 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" 7.1<br />

• E54 Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton 0.7<br />

• E55 Gebührenerhöhung für Strafbefehle 0.8<br />

16 Der Anteil an der Gesamtentlastung von 1.5 Mio. Franken zulasten der Stadt St.Gallen lässt sich aufgrund der Abhängigkeiten<br />

von Projekten nicht abschliessend quantifizieren.<br />

17 Anteil von 18.5 Prozent an der Gesamtentlastung von 6.2 Mio. Franken.<br />

46


• E56 Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />

des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des Strassenfonds;<br />

Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern 5.0<br />

• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />

Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 2.1<br />

• Übrige Massnahmen (E3, E7, E11, E25, E26, E32, E45, E50, E62, E64) 2.0<br />

5.3 Personelle Auswirkungen<br />

Folgende Entlastungsmassnahmen haben direkte Auswirkungen auf den Personaletat des Kantons<br />

(in Vollzeitstellen, Basis 2016):<br />

Stellenreduktionen total -23.95<br />

• E1 Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form -0.10<br />

• E2 Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

-0.80<br />

• E8 Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen -1.00<br />

• E11 Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau -1.00<br />

• E18 Neuausrichtung Gemeindeaufsicht -2.00<br />

• E21 Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana -2.00<br />

• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv -0.20<br />

• E24 Leistungsreduktion Kulturförderung -0.50<br />

• E29 Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und<br />

Wattwil -12.00 18<br />

• E41 Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement -0.30<br />

• E43 Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration -0.10<br />

• E44 Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />

-1.00<br />

• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz -0.10<br />

• E50 Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und<br />

Aufgabenverzicht -0.10<br />

• E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes -1.00<br />

• E60 Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />

in den Gesundheitsinstitutionen -0.75<br />

• E61 Leistungsabbau in der Präventionsarbeit -1.00<br />

Ergänzend <strong>zum</strong> skizzierten Stellenabbau durch das EP 2013 ist auf den bereits im Rahmen der<br />

Bearbeitung des AFP 2014-2016 erfolgten Verzicht von acht seit 2011 geplanten Stellen im Baudepartement<br />

hinzuweisen. Die Streichung der Stellenanträge erschwert es dem Hochbauamt,<br />

das hohe Investitionsvolumen tatsächlich zu bewältigen. Ebenso ist es insbesondere der Ortsund<br />

Kantonsplanung wie auch der Abteilung Geoinformation im AREG mit den vorhandenen Stellen<br />

kaum möglich, auf die neuen vom Bund aufgetragenen Aufgaben wie auch auf die intensive<br />

Planungstätigkeit im Kanton St.Gallen zu reagieren.<br />

Stellenschaffungen total +34.50<br />

• E38 Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre +14.00<br />

• E52 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" +4.00<br />

18 Der Stellenabbau erfolgt gestaffelt: August 2015: 3.5 Stellen, August 2016: 3.5 Stellen, August 2017: 2.5 Stellen,<br />

August 2018: 2.5 Stellen. Der vollständige Abbau der ausgewiesenen 12 Stellen erfolgt auf Beginn des Schuljahres<br />

2018/2019.<br />

47


• E56 Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />

des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des Strassenfonds;<br />

Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern +1.50<br />

• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />

Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung +15.00<br />

Nettoeffekt EP 2013 auf Personaletat des Kantons (Stellenschaffungen) +10.55<br />

Alle aufgeführten Stellenschaffungen (35 Stellen) sind durch Mehrerträge refinanziert. Die Finanzierung<br />

der zusätzlichen Steuerkommissäre (14 Stellen) erfolgt über entsprechende Steuererträge.<br />

Die mit den Massnahmen E52 und E56 beantragten 5.5 Stellen sind finanziert durch Mehrerträge<br />

aus der Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern bzw. der Abgeltung zugunsten<br />

des allgemeinen Haushalts, welche mit Massnahme E56 vorgeschlagen werden. Auch die 15<br />

Stellen, die mit Massnahme E57 notwendig werden, sind finanziert durch zusätzliche Gebühreneinnahmen<br />

im Bereich der Fahrzeugprüfungen.<br />

Neben den aufgeführten Massnahmen wirken weitere Massnahmen auf den Personalaufwand.<br />

Zu berücksichtigen ist einerseits die Entlastungsmassnahme E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />

innerhalb der kantonalen Verwaltung, anhand welcher jährliche Entlastungen von<br />

10 Mio. Franken ab 2015 im Bereich der kantonalen Verwaltung resultieren sollen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass ein Teil dieser Entlastungen auch den Personalbereich tangieren wird. Andererseits<br />

ist die Umsetzung der bereits für den Voranschlag 2013 vorgenommenen Kürzung des<br />

Personalaufwands in der laufenden Rechnung von 6.9 Mio. Franken auch in den Jahren 2014 bis<br />

2016 umzusetzen. Diese Entlastung entspricht 1 Prozent des Personalaufwands. Diese Kürzung<br />

wird in den Planjahren des AFP 2014-2016 als zentral budgetierte Minusposition weitergeführt.<br />

Im Jahr 2014 ist vorgesehen, die Reduktion auf dem Budgetweg proportional <strong>zum</strong> jeweiligen Personalaufwand<br />

in den einzelnen Departementen zu erreichen. Für die Jahre 2015 und 2016 werden<br />

allgemein wirkende Massnahmen wie <strong>zum</strong> Beispiel eine Verlangsamung des Stufenanstiegs<br />

geprüft.<br />

Mit dem EP 2013 ist auch ausserhalb der Kantonsverwaltung mit Stellenreduktionen zu rechnen.<br />

Dies betrifft primär die Einsparungen bei den Behinderteneinrichtungen (E19). Da deren Personalkosten<br />

in der Regel durch die Beiträge des Kantons mitfinanziert werden, ist davon auszugehen,<br />

dass eine Kürzung der Staatsbeiträge auch zu Einsparungen beim Betreuungspersonal führen<br />

wird. Würde die gesamte Beitragsreduktion im Personalaufwand umgesetzt, wäre mit einem<br />

Stellenabbau von bis zu 70 Stellen zu rechnen. Durch Einsparungen bei anderen Aufwandpositionen<br />

und/oder die Erschliessung anderer Finanzierungsquellen ist jedoch von einem entsprechend<br />

geringeren Stellenabbau auszugehen. Ausserdem ist vorgesehen, dass die Beitragskürzung<br />

in erster Linie bei jenen Einrichtungen umgesetzt wird, die überdurchschnittliche Kostenstrukturen<br />

aufweisen.<br />

Stellenreduktionen können sich auch infolge der Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />

(E30) ergeben. Die personellen Auswirkungen können derzeit jedoch nicht beziffert<br />

werden. Im Schuljahr 2012/2013 werden für die Brückenangebote Lehrerpensen im Umfang von<br />

umgerechnet 28 Vollzeitstellen eingesetzt. Hinzu kommen etwa drei Vollzeitstellen für Führung<br />

und Kursadministration an den Schulen und im Bildungsdepartement. Nach der Übertragung<br />

wären die Gemeinden für das Angebot und die Finanzierung zuständig. Die Zahl der Stellen bei<br />

neuer Zuständigkeit ist abhängig von den Entscheiden der Gemeinden über das neue Angebot.<br />

Es ist jedoch davon auszugehen, dass für ein qualitativ und quantitativ gleichwertiges Angebot<br />

eine ähnliche Zahl von Vollzeitstellen notwendig sein wird wie heute.<br />

48


5.4 Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen<br />

Mit dem EP 2013 werden Entlastungsmassnahmen im Umfang von 117 Mio. Franken (E1-E66)<br />

unterbreitet. Werden von diesem Betrag die ertragsseitigen Massnahmen in der Gesamthöhe von<br />

knapp 26 Mio. Franken abgezogen, verbleibt ein Restbetrag von rund 91 Mio. Franken. Wird dieser<br />

Wert um die Entlastungswirkung der Verzichtsmassnahmen, welche die Gemeinden belasten<br />

(12 Mio. Fr.) bereinigt, verbleibt ein Entlastungsvolumen von rund 80 Mio. Franken, das aus Sicht<br />

des Kantons auf effektive Leistungsverzichte gegenüber Dritten (39 Mio. Fr.), verwaltungsinterne<br />

Leistungsverzichte (4 Mio. Fr.) sowie Effizienzsteigerungen (38 Mio. Fr.) zurückzuführen ist. Dabei<br />

verläuft die Grenze zwischen Leistungsverzichten und Effizienzsteigerungen oft fliessend, wie<br />

sich dies beispielsweise bei den Kürzungen der Beiträge an Behinderteneinrichtungen und den<br />

geringeren Staatsbeiträgen an die Universität St. Gallen, die Spitäler und Psychiatrieverbunde,<br />

die Pädagogische Hochschule und die Fachhochschulen zeigt. Bei diesen Massnahmen sind mit<br />

unterschiedlichen Anteilen sowohl Effizienzsteigerungen als auch Leistungsverzichte zu erwarten.<br />

Nachstehende Übersicht zeigt die Entlastungen, welche durch Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen<br />

gegenüber dem AFP 2014-2016 resultieren (in Mio. Franken, Jahr 2016):<br />

Leistungsverzichte gegenüber den Gemeinden total 11.5<br />

• E23 Leistungsabbau Staatsarchiv 0.02<br />

• E28 Verzicht auf Staatsbeitrag an die kath. Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) 2.1<br />

• E30 Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden 6.2<br />

• E37 Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden 2.8<br />

• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />

Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 0.4<br />

Leistungsverzicht gegenüber Dritten total 39.0<br />

• E1 Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form 0.1<br />

• E4 Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots 1.8<br />

• E5 Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge 0.3<br />

• E6 Beitragsreduktion Jungwaldpflege 0.1<br />

• E7 Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten 0.3<br />

• E8 Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen 0.2<br />

• E9 Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 0.2<br />

• E10 Reduktion der Standortförderung 0.6<br />

• E11 Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau 0.1<br />

• E12 Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen 0.1<br />

• E14 Reduktion Integration und Gleichstellung 0.3<br />

• E16 Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL) 8.8<br />

• E17 Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger 1.5<br />

• E21 Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana 0.4<br />

• E22 Streichung Denkmalpflegebeiträge 0.7<br />

• E24 Leistungsreduktion Kulturförderung 0.6<br />

• E26 Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen<br />

der Berufsfachschulen 0.2<br />

• E27 Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten 19 1.4<br />

• E29 Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg<br />

und Wattwil 20 0.5<br />

• E49 Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz 1.5<br />

• E51 Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich 0.6<br />

• E58 Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung<br />

der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde (Bereiche<br />

Sicherstellung der Versorgung und Kürzung gemeinwirtschaftliche Leistungen) 11.0<br />

19 Volle Entlastungswirkung ab dem Jahr 2018 von 1.8 Mio. Franken.<br />

20 Volle Entlastungswirkung ab dem Jahr 2019 von 1.3 Mio. Franken.<br />

49


• E59 Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung 6.5<br />

• E61 Leistungsabbau in der Präventionsarbeit 0.3<br />

• E63 Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C 0.5<br />

• E65 Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse 0.3<br />

Verwaltungsinterne Leistungsverzichte total 4.2<br />

• E2 Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und<br />

Steuerungsinstrumente 0.1<br />

• E18 Neuausrichtung Gemeindeaufsicht 0.3<br />

• E40 Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen 0.7<br />

• E41 Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement 0.3<br />

• E42 Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

0.2<br />

• E43 Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration 0.2<br />

• E47 Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten 1.2<br />

• E48 Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung (Teil<br />

Leistungsabbau) 1.1<br />

• E60 Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />

in den Gesundheitsinstitutionen 0.1<br />

Effizienzsteigerungen total 37.7<br />

• E13 Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds 0.5<br />

• E15 Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der<br />

Auslandschweizer 0.1<br />

• E19 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung mit überdurchschnittlichen Kosten 5.6<br />

• E20 Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen 0.2<br />

• E33 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen<br />

Staatsbeiträgen und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität 3.5<br />

• E34 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen<br />

Hochschule 1.0<br />

• E35 Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen<br />

Staatsbeiträgen und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen 3.5<br />

• E36 Reduktion der internen Prämien im Risk Management 0.3<br />

• E44 Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der<br />

Wohnbauförderung 0.1<br />

• E46 Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und<br />

Geoinformation 0.2<br />

• E53 Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes 2.3<br />

• E57 Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene<br />

Massnahmen in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung 0.4<br />

• E58 Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung<br />

der Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde (Bereiche<br />

Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen, Gewinnvorgabe<br />

Spitalverbunde, Leistungskonzentrationen und -anpassungen) 10.0<br />

• E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung 10.0<br />

Die aufgeführten Leistungsverzichte und Effizienzsteigerungen beinhalten in der Regel nicht nur<br />

die Rücknahme und den Abbau von geplanten Vorhaben, sondern bedeuten eine Anpassung des<br />

Ist-Zustands. Dass der Nettoaufwand in verschiedenen Leistungsbereichen trotzdem gleichbleibt<br />

oder steigt, gründet vielfach darin, dass die Entlastungsmassnahmen durch ein Mengenwachstum<br />

neutralisiert werden. Durch die getroffenen Massnahmen wird das Aufwandwachstum nicht<br />

beseitigt, jedoch wirksam reduziert (vgl. Kapitel 10).<br />

50


6 Ersatzmassnahmen<br />

6.1 Bedeutung der Ersatzmassnahmen<br />

Im Rahmen der Erarbeitung des EP 2013 wurden von der Regierung verschiedene Massnahmen<br />

geprüft. Die Regierung sieht bewusst davon ab, die im Kapitel 6.2 aufgeführten Ersatzmassnahmen<br />

im Umfang von insgesamt rund 16 Mio. Franken (2016) in das EP 2013 aufzunehmen. Sollten<br />

sich die finanziellen Rahmenbedingungen angesichts der in Kapitel 1.3 beschriebenen Unsicherheiten<br />

für den Kanton nachteilig entwickeln oder lehnt der Kantonsrat wesentliche Massnahmen<br />

des EP 2013 ab, so wären aus Sicht der Regierung folgende Ersatzmassnahmen zur Diskussion<br />

zu stellen.<br />

6.2 Zusammenstellung der einzelnen Ersatzmassnahmen<br />

Nr.<br />

EM1<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />

Angebotsreduktion regionaler Personenverkehr<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Angebotsreduktion beim regionalen Personenverkehr.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

0 0 -500<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Im Rahmen der Sparpakete I und II und mit dem EP 2013 hat der öV bereits hohe Entlastungsmassnahmen<br />

erbracht. Eine weitere Reduktion beim regionalen Personenverkehr (nebst<br />

der vorgesehenen Massnahme E4) würde den vom Parlament und Stimmvolk beschlossenen<br />

Ausbau der S-Bahn betreffen. Da Personal bereits angestellt, das Rollmaterial bestellt und die<br />

Infrastruktur gebaut oder in Bau ist, fallen grosse Anteile der Kosten unabhängig davon an, ob<br />

die S-Bahn betrieben wird oder nicht. Die teilweise Reduktion des Ausbaus der S-Bahn würde<br />

extrem ungünstige Verhältnisse zwischen Leistungen, Kosten und Ergebnissen für die Passagiere<br />

ergeben, da nur die Inbetriebnahme des Gesamtsystems den beabsichtigten Nutzen<br />

erzeugen kann. Da der Kanton zahlreiche Leistungen im Verbund mit dem Bund, anderen<br />

Kantonen und den Gemeinden finanziert, müssten bei der vorliegenden Ersatzmassnahme<br />

von 0.5 Mio. Fr. – nach Absprache mit den übrigen Bestellern – öV-Leistungen von rund 3.5<br />

Mio. Fr. abgebaut werden.<br />

51


Nr.<br />

EM2<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />

Beitragsreduktion für Schutzwald und forstliche Schutzbauten<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Weitere substanzielle Kürzung der Beiträge für Schutzwald und forstliche Schutzbauten<br />

(Nettobetrag Kantons-/Bundesbeiträge).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-500 -500 -500<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Als Ergebnis des Abwägens zwischen den Gefahren und Risiken für Menschen und Sachwerte<br />

einerseits und dem Mitteleinsatz anderseits wird – nebst den in diesem Leistungsbereich<br />

vorgeschlagenen Entlastungen (E7) von Fr. 465'000 pro Jahr – von weitergehenden Sparmassnahmen<br />

und -beträgen abgesehen. Dies nicht zuletzt mit Blick auf die Schutzwaldstrategie<br />

2010, die unter anderen das Aufholen von aktuell bestehenden Pflegerückständen im<br />

Schutzwald <strong>zum</strong> Ziel hat.<br />

Nr.<br />

EM3<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />

…))<br />

Kürzung der Auslagen für Heimbewohner<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kürzung der persönlichen Auslagen im Bereich der Ergänzungsleistungen für Heimbewohner.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Ergänzungsleistungsgesetz, sGS 351.5; abgekürzt ELG)<br />

2014 2015 2016<br />

0 -4'800 -4'800<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Die gleiche Massnahme ist in der Abstimmung vom 17. Juni 2012 von den Stimmenden mit<br />

einem Nein-Anteil von 61.3% deutlich verworfen worden (Referendumsabstimmung). Eine<br />

neuerliche Vorlage würde politisch kaum verstanden.<br />

52


Nr.<br />

EM4<br />

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt fördern und kulturelle<br />

Akzente setzen)<br />

Mittelreduktion Konzert und Theater St.Gallen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion des Kantonsbeitrags an Konzert und Theater St.Gallen.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

2014 2015 2016<br />

0 -240 -240<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gesetz über die Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen, sGS<br />

273.1)<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) ist aufgrund des Primatwechsels der Pensionskasse<br />

der Stadt St.Gallen, der sie seit dem Jahr 1968 angeschlossen ist, mit zusätzlichen Aufwendungen<br />

von über 4,8 Mio. Franken verteilt auf die nächsten 10 bis 15 Jahre konfrontiert. Im<br />

Sinn der Gleichbehandlung mit anderen Institutionen müssten der Kanton und (anteilmässig)<br />

die Stadt die Ausfinanzierung übernehmen. KTSG hat sich bereit erklärt, auf eine<br />

Erhöhung der Beiträge von Kanton und Stadt zu verzichten und diese Kosten selber zu<br />

übernehmen. Diese durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von knapp 400’000 Franken ist<br />

eine finanzielle Herausforderung, welche ihre Spuren hinterlassen wird. Zudem fällt der jahrzehntelange<br />

Sponsoringbeitrag der Migros Ostschweiz von mehr als 300'000 Franken weg,<br />

bedingt durch eine Neuausrichtung des Migros Kulturprozents.<br />

Bei einer Kürzung des Betrags von Fr. 240'000.- aus dem ordentlichen Haushalt, bedeutet<br />

dies für KTSG real eine Kürzung des Kantonsbeitrags um Fr. 400'000.-, weil Lotteriefonds-<br />

Gelder hinzuzurechnen sind. Eine Kürzung des Beitrags des Kantons hätte zudem zur Folge,<br />

dass auch die Stadt St.Gallen ihren Beitrag kürzt (Stadt St.Gallen bezahlt drei Siebtel des<br />

Beitrags des Kantons), womit KTSG mehrfach belastet würde.<br />

Eine weitere Kürzung führte zwingend zu einem nachhaltigen und substanziellen Leistungsabbau,<br />

das heisst Spartenstreichung, reduzierter Spielbetrieb mit weniger Produktionen<br />

und weniger Vorstellungen, was weitere Konsequenzen hätte, da dieser reduzierte<br />

Betrieb auch zu reduzierten Einnahmen führen würde.<br />

53


Nr.<br />

EM5<br />

Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />

Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Erhöhung des Pflichtpensums der Mittelschullehrpersonen um eine Lektion.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-800 -2'000 -2'000<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Von einer Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen um eine Lektion wird aus<br />

folgenden Gründen abgesehen:<br />

1. Das Pflichtpensum für Mittelschullehrkräfte liegt heute in wissenschaftlichen Fächern bei 23<br />

Jahreswochenlektionen. In einzelnen Fächerbereichen liegt es höher (Gestalten/Musik 25,<br />

Sport 27, Instrumentalunterricht 28 Lektionen). 23 Lektionen entsprechen heute dem schweizerischen<br />

"Standard". In allen an St.Gallen angrenzenden Kantonen liegt das Pflichtpensum<br />

bei 23 Lektionen, im Fürstentum Liechtenstein bei 22. Lediglich in den Kantonen Fribourg,<br />

Zug und Schaffhausen liegt das Pflichtpensum bereits heute bei 24 Lektionen. Angesichts<br />

dieser Ausgangslage würde eine Anhebung des Pflichtpensums zu einer spürbaren Verschlechterung<br />

der Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen und einem Attraktivitätsverlust<br />

der St.Gallischen Mittelschulen als Arbeitgeber führen. In der Folge sind Schwierigkeiten<br />

in der Rekrutierung guter Lehrpersonen absehbar. Bereits heute sind in verschiedenen Fächern<br />

(namentlich Französisch, Mathematik, Physik, Latein) gut qualifizierte Lehrpersonen nur<br />

schwer zu finden. Sie können daher in der Regel zwischen mehreren Angeboten auswählen.<br />

2. Was die teilweise ins Feld geführte Angleichung der Anstellungsbedingungen an den Mittelund<br />

den Berufsfachschulen angeht, so ist festzuhalten, dass eine entsprechende Klage von<br />

Lehrpersonen der kaufmännischen Berufsmaturität vom Verwaltungsgericht am 13. März<br />

2008 abgewiesen wurde (Urteil vom 13. März 2008 des Verwaltungsgerichts des Kantons<br />

St.Gallen betreffend Lohngleichheit im öffentlichen Dienstverhältnis [K2007/4]). Das Verwaltungsgericht<br />

erkannte in seinem Urteil, dass ein ungleiches Pflichtpensum von Lehrpersonen<br />

an Mittel- und Berufsfachschulen sachlich zu rechtfertigen ist.<br />

Derzeit wird im Rahmen eines Projektes zu den Berufsaufträgen beider Schultypen geprüft,<br />

wie die Anstellungsbedingungen an den Mittel- und Berufsfachschulen einander angeglichen<br />

werden können. Eine Erhöhung des Pflichtpensums für Mittelschullehrpersonen losgelöst von<br />

dieser umfassenden Überprüfung zu beschliessen, ist nicht zielführend.<br />

54


Nr.<br />

EM6<br />

Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />

Rückklassierung Kantons- zu Gemeindsgewässern gemäss Stand 2009<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Durch die Rückklassierung der Kantonsgewässer Seez, Thur und Sitter zu Gemeindsgewässern<br />

wird der Unterhalt dieser Gewässer wieder Sache der Gemeinden.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Wasserbaugesetz, sGS 734.1)<br />

2014 2015 2016<br />

-500 -500 -500<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Die Novellierung des Wasserbaugesetzes hinsichtlich der Definition der Kantonsgewässer ist<br />

seit dem 1. Januar 2010 gültig. Die Massnahme würde daher einen Rückschritt <strong>zum</strong> alten<br />

Zustand und gleichzeitig eine Zusatzbelastung der Anstössergemeinden bedeuten.<br />

Nr.<br />

EM7<br />

Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />

fördern)<br />

Reduktion des kantonalen Energieförderungsprogramms<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Reduktion von Staatsbeiträgen an die energetischen Massnahmen privater Haushalte, der<br />

Gemeinden und der Wirtschaft.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein (Anpassung des Energieförderungsprogramms erforderlich)<br />

2014 2015 2016<br />

-500 -500 -500<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Das Energieförderungsprogramm des Kantons St.Gallen würde reduziert. Der Kanton würde<br />

seine Verpflichtungen zur CO 2 -Emissionsreduktion im Gebäudebereich (Art. 9 CO 2 -Gesetz)<br />

nur teilweise erfüllen. Unter Umständen würde der Zukauf von CO 2 -Zertifikaten zulasten des<br />

Kantons notwendig werden. Die Zielerreichung für die Verdoppelung der Produktion von neuen<br />

erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2020 (Art. 1a EnG) wäre in Frage gestellt. Nicht zuletzt<br />

wären Beschwerden von Gesuchtellern zu erwarten.<br />

55


Nr.<br />

EM8<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />

Einführung Gemeindebeiträge an Kantonspolizei<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Wiedereinführung der Gemeindebeiträge an die Kantonspolizei für die Erfüllung der gemeindepolizeilichen<br />

Aufgaben.<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

JA (Änderung des Polizeigesetzes, sGS 451.1)<br />

2014 2015 2016<br />

0 -6'200 -6'200<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Aufhebung der Gemeindebeiträge per 1. Januar 2010 im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung<br />

des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />

(NFA) auf kantonaler Ebene.<br />

Nr.<br />

EM9<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />

Zusätzliche Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Zusätzliche Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten<br />

Beitritts zur IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre<br />

Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) in Ergänzung zur Entlastungsmassnahme<br />

E63 (Mittelreduktion 490'000 Fr.).<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

Gesetzesanpassung<br />

Nein<br />

2014 2015 2016<br />

-800 -800 -800<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins Entlastungspaket 2013:<br />

Die Finanzierung von Platzierungen von St.Galler Klientinnen und Klienten geht <strong>zum</strong> heutigen<br />

Zeitpunkt – mit Ausnahme von Platzierungen in den beiden Rehazentren Mühlhof und<br />

Lutzenberg – vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden. Mit dem seit längerem geplanten Beitritt<br />

zur IVSE, Liste C ist eine Finanzierungsänderung verbunden, welche die Gemeinden entlastet<br />

(2/3 Kanton, 1/3 Gemeinden). Eine Kürzung der für diese Entlastung vorgesehene finanziellen<br />

Mittel um 490'000.- Franken als vorgeschlagene Massnahme im Rahmen des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s<br />

2013 zieht eine Anpassung des erwähnten Kostenteilers Kanton/Gemeinden<br />

nach sich. Die Gemeinden werden dadurch bei Platzierungen von Klientinnen<br />

und Klienten in suchttherapeutischen Einrichtungen weniger als vorgesehen entlastet. Mit<br />

einer weiteren Erhöhung der Kürzung um zusätzlich Fr. 800'000.- auf insgesamt Fr. 1'290'000<br />

entfällt die Entlastung der Gemeinden gänzlich, womit diese auch zukünftig Platzierungskosten<br />

in suchttherapeutischen Einrichtungen vollumfänglich selber zu tragen haben. Damit steigt<br />

die Gefahr, dass die Gemeinden auf solche Platzierungen – trotz Bedarfs – verzichten oder<br />

diese in den Psychiatrie- oder Justizbereich verlagern. Platzierungen über den Psychiatrieoder<br />

Justizbereich haben jedoch für den Kanton – bedingt durch die deutlich höheren Tagespauschalen<br />

dieser Einrichtungen – Mehrkosten zur Folge.<br />

56


7 Nicht im <strong>Entlastungsprogramm</strong> weiterverfolgte Massnahmen<br />

7.1 Von Kürzungen ausgenommene Leistungsbereiche<br />

In 27 der insgesamt 105 Leistungsbereiche schlägt die Regierung keine Entlastungsmassnahmen<br />

vor. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:<br />

LB 1.03 Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung (SK)<br />

LB 2.03 Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei (VD)<br />

LB 2.06 Vollzug Forstrecht (VD)<br />

LB 2.08 Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht (VD)<br />

LB 3.04 Einbürgerungen (DI)<br />

LB 3.05 Personenstandsänderungen (DI)<br />

LB 3.06 Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch (DI)<br />

LB 3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) (DI)<br />

LB 3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung sowie Freiwilligenarbeit fördern (DI)<br />

LB 3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen (DI)<br />

LB 3.17 Konkursrechtliche Verfahren durchführen (DI)<br />

LB 3.18 Führung des Handelsregisters mit Publikationen (DI)<br />

LB 3.20 Erledigung von Erbfällen (DI)<br />

LB 4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen (BLD)<br />

LB 4.08 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BLD)<br />

LB 4.10 Höhere Berufs- und Weiterbildung (BLD)<br />

LB 4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen (BLD)<br />

LB 5.03 Vermögensverwaltung (FD)<br />

LB 5.12 Finanzaufsicht (Finanzkontrolle) (FD)<br />

LB 6.02 Rechtsmittel bearbeiten (BD)<br />

LB 6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben und unterhalten (BD)<br />

LB 6.09 Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen (Gebietseinheit VI) (BD)<br />

LB 6.11 Steinbruch betreiben (Starkenbach) (BD)<br />

LB 7.06 Justizvollzug (SJD)<br />

LB 7.15 Strafvollzug (SJD)<br />

LB 8.08 Lebensmittelsicherheit (GD)<br />

LB 8.10 Tierschutz (GD)<br />

Unter den von den Entlastungsmassnahmen ausgenommenen Leistungsbereichen sind drei Bereiche,<br />

die gemessen an ihrem Nettoaufwand zu den 10 grössten Aufgabengebieten gehören. Es<br />

handelt sich dabei um die Bereiche:<br />

Nettoaufwand<br />

in Mio. Fr.<br />

(Planjahr 2014<br />

AFP 2014-2016)<br />

LB 3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) (DI) 195.4<br />

LB 4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen (BLD) 77.0<br />

LB 4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen (BLD) 74.9<br />

Der innerkantonale Finanzausgleich wird gegenwärtig im Rahmen der Vorlage "II. Nachtrag<br />

<strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die Pflegefinanzierung" grundlegend<br />

überarbeitet. Die Vernehmlassung zur Vorlage wurde Mitte April 2013 eröffnet und läuft bis Ende<br />

Mai 2013. Die Regierung beabsichtigt, die Vorlage vor den Sommerferien 2013 dem Kantonsrat<br />

zuzustellen. Die erste Lesung ist für die Septembersession, die zweite für die Novembersession<br />

vorgesehen, so dass die beiden Nachträge auf Anfang 2014 in Vollzug gesetzt werden können.<br />

Hauptelemente der Vorlage sind einerseits die Stärkung des Sonderlastenausgleichs Schule<br />

sowie die Schaffung eines neuen soziodemografischen Sonderlastenausgleichs bzw. andererseits<br />

die vollständige Übertragung der Finanzierungsverantwortung im Bereich der Pflegefinanzierung<br />

an die Gemeinden. Der Mittelfluss zwischen dem Kanton und den Gemeinden bzw. der<br />

Ausgleichsmechanismus zwischen den Gemeinden wird in diesem Zusammenhang revidiert.<br />

57


Angesichts des bereits weit fortgeschrittenen Entwicklungsstands der Vorlage hat sich die Regierung<br />

explizit gegen Kürzungsmassnahmen in diesem Leistungsbereich ausgesprochen. Sie hat<br />

indes unter dem Punkt Aktualisierung der Finanzplanwerte (vgl. Kapitel 2) den Auftrag des Kantonsrats<br />

aus der Septembersession 2012 umgesetzt, wonach der Finanzausgleich schwergewichtig<br />

beim Sonderlastenausgleich Schule und dem neu zu schaffenden soziodemografischen<br />

Sonderlastenausgleich angepasst werden soll. Die Gemeinden sind von diversen anderweitigen<br />

Entlastungsmassnahmen vom EP 2013 betroffen, wobei sich nebst Belastungen auch Entlastungen<br />

ergeben. Entsprechende Ausführungen finden sich im Kapitel 5.1.<br />

Im Bereich des interkantonalen Lastenausgleichs Hochschulen könnte eine Aufwandkürzung<br />

nur durch den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) bzw. der Interkantonalen<br />

Fachhochschulvereinbarung (FHV) erreicht werden. Dadurch würde für die St.Galler Studierenden<br />

die Freizügigkeit in Bezug auf die Wahl ihrer Hochschule abgeschafft. Darüber hinaus<br />

würden für die Hochschulen im Kanton St.Gallen die Einnahmen aus den IUV- und FHV-<br />

Vereinbarungen für ausserkantonale Studierende entfallen. Dieses Szenario ist nicht realistisch<br />

und wurde nicht weiterverfolgt.<br />

Im Leistungsbereich Sonderpädagogik/Sonderschulen werden in den kommenden Jahren die<br />

neue Sonderschulgesetzgebung und das neue Sonderschulkonzept umgesetzt. Der XIV. Nachtrag<br />

<strong>zum</strong> Volksschulgesetz, welcher die neuen Grundlagen der Sonderpädagogik festlegt, wird im<br />

Kantonsrat an der Junisession 2013 in 1. Lesung beraten. Auch in diesem Bereich hat die Regierung<br />

aufgrund des weit fortgeschrittenen Entwicklungsstands der Vorlage auf Entlastungsmassnahmen<br />

verzichtet. Unter den Aktualisierungen aufgenommen sind derweil die neuen Aufwandschätzungen,<br />

die sich aufgrund des aktuellen Informationsstandes im Bereich Sonderpädagogik<br />

ergeben (Minderaufwendungen von 3 bis 5.5 Mio. Franken, vgl. Kapitel 2).<br />

In den restlichen Leistungsbereichen sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen, weil es<br />

sich entweder um spezialfinanzierte Bereiche oder Bereiche mit Ertragsüberschüssen handelt,<br />

Anpassungen übergeordnetes Bundesgesetz verletzen würden oder nicht in die Kompetenz der<br />

Regierung fallen oder aber Kürzungen mit unverhältnismässig negativen Folgen und unerwünschten<br />

Nebenwirkungen einhergingen.<br />

7.2 Separat zu prüfende strukturelle Massnahmen<br />

Zahlreiche organisatorische Ansätze werden separat geprüft und weiterverfolgt; sie sind indessen<br />

im EP 2013 noch nicht als Massnahmen mit konkretem Entlastungsziel erfasst. Zu nennen sind<br />

dabei insbesondere die Analyse der Departementsstrukturen, die Anpassung von Zuständigkeiten,<br />

die Zusammenlegung von Ämtern, Optimierungen im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

und der Investitionsprozesse sowie Optimierungen in den Querschnittsbereichen<br />

Immobilien, Personal, Informatik und Rechnungswesen. Die daraus resultierenden Entlastungen<br />

sind der Umsetzung der pauschalen Kürzungsvorgabe von 10 Mio. Franken ab 2015 anzurechnen<br />

(Massnahme E66 Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen<br />

Verwaltung).<br />

Konkret sollen folgende strukturelle Ansatzpunkte näher geprüft werden:<br />

S1 Zusammenlegung von Ämtern<br />

S2 Departementale Zuordnung der Gebäudeversicherungsanstalt <strong>zum</strong> Bereich Sicherheit<br />

S3 Zusammenführung aller Aufgaben im Bereich Verkehr in einem Departement<br />

S4 Klärung der Zuständigkeiten im Bereich der Geodaten<br />

S5 Verzicht auf Gremien<br />

S6 Vereinfachungen und Optimierungen im Bereich der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

und der Planungsprozesse, <strong>zum</strong> Beispiel durch eine Zusammenlegung der Prozesse zur<br />

Erarbeitung von Voranschlag und Aufgaben- und Finanzplan<br />

S7 Optimierungen im Bereich des Immobilienmanagements und der Investitionsprozesse (siehe<br />

dazu auch die Kapitel 1.6.5 und 1.6.6 in der <strong>Botschaft</strong>, Berichterstattung im Rahmen<br />

des Postulatsberichts Investitionsprozesse)<br />

58


S8 Optimierungen im Bereich der Personaladministration, <strong>zum</strong> Beispiel durch die Reduktion<br />

bzw. Straffung von dezentralen Personaldiensten<br />

S9 Optimierungen im Bereich der Prozesse des Rechnungswesens<br />

S10 Anpassung der Informatik-Organisation im Bereich von Aufgaben, die teilweise<br />

dezentral bei den Ämtern und nicht beim Dienst für Informatikplanung geführt werden<br />

S11 Mittelfristige Zusammenlegung von Rechenzentren von Institutionen und Informatikanbietern<br />

mit Bezug <strong>zum</strong> Kanton St.Gallen<br />

S12 Konsolidierung im Bereich der Rechtsdienste<br />

Für diese Abklärungen wird die Regierung je separate Projektaufträge erarbeiten. Die Entscheide<br />

über diese strukturellen Massnahmen sind auf Basis von umfassenden Analysen der massgebenden<br />

Vor- und Nachteile zu treffen. Derzeit lässt sich noch nicht für alle Bereiche abschätzen,<br />

in welchem Zeitrahmen die erforderlichen Abklärungen erfolgen werden. Bei der Überprüfung gilt<br />

es auch zu berücksichtigen, dass bei einzelnen Fragestellungen nicht die finanziellen Entlastungen,<br />

sondern grundsätzliche Überlegungen sowie Optimierungen im Vordergrund stehen.<br />

Die Regierung wird den Kantonsrat jeweils im Rahmen des Voranschlags bzw. der Aufgabenund<br />

Finanzplanung über die Ergebnisse der Abklärungen orientieren.<br />

8 Massnahmenvorschläge aus dem Sounding-Board<br />

Wie im Kapitel 1.8 ausgeführt, wurde der Kantonsrat über ein Sounding-Board in die Arbeiten des<br />

EP 2013 miteinbezogen. Diese frühzeitige Zusammenarbeit erlaubte es den Mitgliedern des<br />

Sounding-Boards bzw. den entsprechenden Fraktionen, bereits in der Entstehungsphase des EP<br />

2013 Entlastungsvorschläge einzubringen. Aus erwähntem Gremium sind der Regierung diverse<br />

Massnahmenvorschläge unterbreitet worden. Gewisse Vorschläge konnten als Entlastungsmassnahmen<br />

respektive als Ersatzmassnahmen übernommen werden. Bei einigen Vorschlägen<br />

sieht die Regierung keinen Anpassungsbedarf und verzichtet bewusst auf eine Weiterverfolgung.<br />

• Vorschläge, die in das EP 2013 eingeflossen sind<br />

Massnahmenvorschläge Berücksichtigung im EP 2013<br />

Überprüfung der Ergänzungsleistungen<br />

vor dem im Bereich der EL (Massnahme E17) und der AEL (Massnahme<br />

Mit dem EP 2013 sieht die Regierung Entlastungsmassnahmen<br />

Hintergrund des Volksentscheides<br />

Massnahme im Bereich EL unter den Ersatzmassnahmen<br />

E16) vor. Angesichts des Volksentscheides ist eine weitere<br />

aufge-<br />

• Mittelreduktion Kulturförderung<br />

auf ein vernünftiges<br />

Mass und Aufwandreduktion<br />

im Amt für Kultur<br />

Pensenerhöhung Mittelschulen<br />

(25 statt 23 Lektionen)<br />

Prüfung Streichung Wirtschaftsmittelschule<br />

führt (EM3).<br />

Mit dem EP 2013 erfolgen Kürzungen im Kulturbereich (E21-E24)<br />

in der Höhe von insgesamt 1.7 Mio. Franken. Nebst einer Reduktion<br />

der Staatsbeiträge an Institutionen erfolgen auch Pensenreduktionen<br />

im Umfang von 2.7 Stellen im Amt für Kultur. Zudem ist<br />

im EP 2013 eine weitere Kürzung im Kulturbereich als Ersatzmassnahme<br />

(EM4) aufgeführt. Auch die Sparpakete I und II hatten<br />

bereits massgebliche Einsparungen in den Bereichen Denkmalpflege,<br />

Staatsarchiv und Kulturförderung zur Folge.<br />

Aus Gründen der "Arbeitsmarkttauglichkeit" der St.Galler Mittelschulen<br />

wird dieser Vorschlag abgelehnt. Zudem prüft das Bildungsdepartement<br />

gegenwärtig, in welchen Bereichen die Anstellungsbedingungen<br />

an den Mittel- und Berufsfachschulen einander<br />

angeglichen werden können. Der Vorschlag wurde als Ersatzmassnahme<br />

(EM5) mit einer Erhöhung um eine Lektion ins EP<br />

2013 aufgenommen.<br />

Mit Massnahme E29 wird vorgeschlagen, auf die heutigen WMS-<br />

Standorte Heerbrugg und Wattwil per Schuljahr 2015/2016 zu<br />

verzichten. Die dem Entscheid zugrunde liegenden Überlegungen<br />

sind Bestandteil der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> EP 2013 (vgl. hierzu Kapitel<br />

59


Neudefinition von Standards<br />

für kantonale Bauten<br />

Überprüfung Spitalstandorte<br />

hinsichtlich Versorgungsbedarf<br />

und Effizienz<br />

Zentralisierung Rechtsdienste<br />

1.6.2 und Anhang 3).<br />

Mit der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong> EP 2013 wird auf die Prüfaufträge aus dem<br />

Sparpaket II im Bereich kantonaler Bauten (Flächenstandards,<br />

Minimalstandards für Hoch- und Tiefbauprojekte) eingegangen<br />

(vgl. hierzu die Kapitel 1.6.5 und 1.6.6). Der in Ausarbeitung stehende<br />

Bericht <strong>zum</strong> Postulat (43.12.12) wird dem Kantonsrat Anfang<br />

2014 zugeleitet.<br />

Stetige Überprüfung der Leistungsbereiche gehört zur Strategie.<br />

Zudem ist der Leistungsbereich 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

von der Entlastungsmassnahme E58 betroffen. Mit dieser<br />

Massnahme werden u.a. weitere Leistungskonzentrationen<br />

und Effizienzsteigerungen angestrebt.<br />

Vergleiche hierzu Ausführungen in Kapitel 7.2 der <strong>Botschaft</strong> <strong>zum</strong><br />

EP 2013 (separat zu prüfende strukturelle Massnahmen, S12:<br />

Konsolidierung im Bereich der Rechtsdienste).<br />

• Vorschläge, die mit dem EP 2013 nicht weiterverfolgt werden<br />

Abschaffung Lektionenbuchhaltung<br />

an Berufsfachschulen<br />

Schneller Abschluss Berufsauftrag<br />

für Berufsfachschullehrpersonen<br />

Aufhebung Untergymnasium<br />

St.Gallen<br />

Verstärkung interkantonale<br />

Zusammenarbeit bei Mittelund<br />

Berufsschulen<br />

Ausgleich Sparmassnahmen<br />

zwischen Universität und<br />

Berufsfachschulen<br />

Besitzesdauerrabatt bei der<br />

Grundstückgewinnsteuer<br />

Massnahmenvorschläge Keine Berücksichtigung im EP 2013<br />

Überprüfung Notwendigkeit Der öV hat in den letzten Jahren massgebend zu Entlastungen<br />

öffentlicher Verkehr<br />

beigetragen (SP I, SP II). Mit Massnahme E4 sind im öV weitere<br />

Einsparungen vorgesehen. Zudem ist mit dem EP 2013 eine weitere<br />

Massnahme als Ersatzmassnahme (EM1) aufgeführt.<br />

Die Abschaffung der aktuellen Lektionenbuchhaltung ist einer der<br />

Kernpunkte der vorgesehenen Neudefinition des Berufsauftrags<br />

für Berufsfachschullehrpersonen, welcher per Schuljahr 2015/<br />

2016 in Kraft gesetzt werden soll.<br />

Die Berufsaufträge von Volksschullehrpersonen, Mittelschullehrpersonen<br />

und Berufsfachschullehrpersonen werden gegenwärtig<br />

zeitlich synchron überarbeitet und aneinander angeglichen. Das<br />

Gesamtprojekt ist auf eine Umsetzung auf Beginn des Schuljahres<br />

2015/2016 ausgelegt.<br />

Finanzierung des Untergymnasiums St.Gallen erfolgt in hohem<br />

Mass verursachergerecht und nicht durch Staatsbeiträge. Die<br />

Regierung erachtet, wie auch der Kantonsrat im Rahmen der<br />

Behandlung des Mittelschulgesetzes (2011), die Beibehaltung<br />

des Status quo als sachgerecht.<br />

Bereits heute besteht eine intensive interkantonale Zusammenarbeit<br />

in diesen beiden Bereichen. Das ist aus Sicht der Regierung<br />

erfüllt.<br />

Beide Leistungsbereiche wurden im Rahmen der jüngsten Sparpakete<br />

(SP I, SP II, EP 2013) vertieft geprüft. Dem Kantonsrat<br />

wurden im Bildungsbereich insgesamt ausgewogene Sparmassnahmen<br />

unterbreitet.<br />

Im Rahmen der Arbeiten <strong>zum</strong> EP 2013 wurde auch die Aufhebung<br />

des Besitzesdauerrabatts bei der Grundstückgewinnsteuer<br />

geprüft. Gestützt auf Art. 141 des Steuergesetzes (sGS 811.1)<br />

gewährt der Kanton bei der Besteuerung von Grundstückgewinnen<br />

einen Besitzesdauerrabatt. War das Grundstück während<br />

mehr als 15 Jahren im Eigentum des Veräusserers, wird der<br />

Steuerbetrag für jedes weitere Jahr ermässigt. Die Steuerermässigung<br />

wird damit begründet, dass Gewinne, die nach langer Besitzesdauer<br />

anfallen, zu einem Teil auf die Geldentwertung bzw.<br />

die Teuerung zurückzuführen sind. Der Besitzesdauerrabatt wurde<br />

im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr<br />

1997 diskutiert, wobei für Selbstnutzer ein erhöhter Rabatt einge-<br />

60


Finanzierungsentflechtung<br />

Einwohnerregister/ Giftsammelstellen<br />

Verzicht auf zusätzliche<br />

Radargeräte<br />

Verzicht auf Erhöhung der<br />

Strassenverkehrssteuern<br />

Prüfung Reduktion Investitionsplafonds<br />

auf Niveau 150<br />

Mio. Franken<br />

Minderaufwand für Dienstleistungen<br />

Dritter und externe<br />

Beratungen<br />

Zertifizierung von Stellen in<br />

Wettbewerbssituationen<br />

führt wurde. Da die Grundstückgewinnsteuer von automatischen<br />

Teuerungsanpassungen - wie dies im Einkommenssteuerrecht<br />

durch den Ausgleich der kalten Progression der Fall ist - ausgeschlossen<br />

ist, wird von einer Aufhebung des Besitzesdauerrabatts<br />

abgesehen.<br />

Dieser Aufgabenabtausch wird aus finanziellen Überlegungen<br />

nicht befürwortet (Mehrkosten Kanton von jährlich rund 140'000<br />

Franken). Auch würde die vollständige Übernahme der Finanzierung<br />

der Giftsammelstellen durch den Kanton falsche Anreize<br />

setzen. Der Kanton würde sich rasch Forderungen nach zusätzlichen<br />

Dienstleistungen oder neuen Sammelstellen gegenüber<br />

sehen. Demgegenüber bietet die heutige Regelung Gewähr, dass<br />

die Gemeinden mit dem Kanton zusammen gemeinsam für eine<br />

zweckmässige aber massvolle Versorgung mit Giftsammelstellen<br />

besorgt sind.<br />

Dem Forderungsverzicht wird mit Massnahme E52 im EP 2013<br />

nicht nachgekommen.<br />

Dem Forderungsverzicht wird mit Massnahme E56 im EP 2013<br />

nicht nachgekommen.<br />

Der Investitionsplafonds von 180 Mio. Franken entspricht der<br />

Vorgabe der Finanzkommission. Angesichts der anstehenden<br />

Investitionen im Gesundheits-, Bildungs- und Sicherheitsbereich<br />

ist eine Reduktion des Investitionsplafonds nicht zu erreichen.<br />

Diese Positionen waren bereits mehrfach Diskussionsthema im<br />

Rahmen der Budget-Beratungen. Eine Steuerung dieser Bereiche<br />

soll weiterhin im Rahmen der jährlichen Budgets erfolgen.<br />

Die Finanzkommission hat im Rahmen der Prüfung der Staatsrechnung<br />

2012 eine entsprechende Erhebung lanciert. Das Ergebnis<br />

und die noch ausstehende Diskussion in der Finanzkommission<br />

sind abzuwarten.<br />

61


9 Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke<br />

9.1 Übergangsmassnahme<br />

Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen dauerhaften Massnahmen entlasten den Haushalt dauerhaft<br />

um 117 Mio. Franken. Da für die Umsetzung des EP 2013 teilweise Gesetzanpassungen<br />

und/oder grössere Vorbereitungsarbeiten notwendig sind, wird die volle Entlastungswirkung erst<br />

im Jahr 2016 erreicht. Davor ist die Entlastungswirkung geringer: Im Jahr 2014 beläuft sie sich<br />

auf 42.5 Mio. Franken und im Jahr 2015 auf 79.7 Mio. Franken.<br />

Um diese geringere Entlastungswirkung zu überbrücken, das Abwärtsrisiko einzudämmen und<br />

darüber hinaus wieder eine Stärkung des freien Eigenkapitals zu erreichen, plant die Regierung<br />

die vorübergehende Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Leistungen im<br />

Spitalbereich:<br />

Nr.<br />

Ü1<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen in Listenspitälern<br />

im Jahr 2015 auf 52 Prozent (statt 55 Prozent) und im Jahr 2016 auf 53 Prozent (statt 55<br />

Prozent).<br />

2014 2015 2016<br />

Veränderung des Nettoaufwands (in 1'000 Fr.)<br />

- für Abnahme / + für Zunahme<br />

0 - 25'000 - 17'000<br />

Gesetzesanpassung<br />

Ja (Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen, sGS<br />

320.4)<br />

Detaillierte Informationen zur Übergangsmassnahme Ü1 befinden sich im Anhang 1.1.<br />

9.2 Bezug aus dem Eigenkapital<br />

Mit den dauerhaften Entlastungsmassnahmen und der Übergangsmassnahme verbleibt im Jahr<br />

2014 eine Finanzierungslücke von 78.8 Mio. Franken. In den Jahren 2015 und 2016 werden dagegen<br />

Ertragsüberschüsse erzielt:<br />

in Mio. Fr.<br />

AFP<br />

2014<br />

APF<br />

2015<br />

AFP<br />

2016<br />

Aufwandüberschuss AFP 2014-2016 aktualisiert 121.3 84.7 74.5<br />

abzüglich:<br />

Entlastungspaket -42.5 -79.7 -117.0<br />

Übergangsmassnahme 0 -25.0 -17.0<br />

Verbleibender Aufwandüberschuss 78.8 -20.0 -59.5<br />

Die Regierung beabsichtigt, die Finanzierungslücke im Jahr 2014 mit einem entsprechenden<br />

Bezug aus dem freien Eigenkapital zu decken.<br />

Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital sind als Beitrag zur Deckung der Finanzierungslücke<br />

nicht vorgesehen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im AFP 2014-2016 Bezüge<br />

aus dem besonderen Eigenkapital von jährlich 25.6 Mio. Franken bereits eingestellt sind. Zusammen<br />

mit den 5.0 Mio. Franken, die für Förderbeiträge gemäss Gemeindevereinigungsgesetz<br />

62


(sGS 151.3) reserviert sind, ergibt sich damit der jährliche Bezug der ordentlichen Jahrestranche<br />

von 30.6 Mio. Franken. Nachdem mit der Rechnung 2012 der Restbestand der in den Vorjahren<br />

nicht bezogenen Jahrestranchen aufgebraucht worden ist und für das Jahr 2013 der einmalig mögliche<br />

Vorbezug einer Jahrestranche vorgesehen ist, erreicht der Bestand des besonderen Eigenkapitals<br />

Ende 2013 das gesetzlich vorgesehene Minimum. Für weitergehende Bezüge bzw. einen<br />

rascheren Abbau des besonderen Eigenkapitals müssten die gesetzlichen Grundlagen angepasst<br />

werden. Die Regierung sieht hierfür <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt allerdings keine Notwendigkeit.<br />

Nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals, wenn das<br />

EP 2013, die Übergangsmassnahme sowie die Bezüge aus dem Eigenkapital gemäss den vorstehenden<br />

Ausführungen umgesetzt werden (Bestand per Ende Jahr):<br />

in Mio. Fr.<br />

RE<br />

2012<br />

VA<br />

2013<br />

AFP<br />

2014<br />

AFP<br />

2015<br />

AFP<br />

2016<br />

Freies Eigenkapital 323.0 216.0 137.2 157.2 216.7<br />

Besonderes Eigenkapital 428.5 367.2 336.6 306.0 275.4<br />

Eigenkapital total 751.5 583.2 473.8 463.2 492.1<br />

Nachdem im Jahr 2014 mit knapp 140 Mio. Franken der Tiefststand an freiem Eigenkapital erreicht<br />

ist, führt das EP 2013 in den folgenden Jahren zu einem Anstieg der freien Reserven. Dieser<br />

Anstieg ist aus Sicht der Vergrösserung des zwischenzeitlich sehr eng gewordenen finanzpolitischen<br />

Spielraums durchaus erwünscht. Ein höherer Bestand an freiem Eigenkapital verbessert<br />

die Möglichkeiten, künftige vorübergehende Haushaltsschwankungen ohne kurzfristige Anpassungen<br />

auf der Ertrags- oder Aufwandseite auffangen zu können.<br />

10 Finanzplanung nach der Umsetzung der Massnahmen<br />

Nach Umsetzung des EP 2013 weist die laufende Rechnung folgende Ergebnisse aus:<br />

in Mio. Fr. VA AFP AFP AFP Durchschnittliches<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Wachstum<br />

pro Jahr 2013 bis<br />

2016<br />

Aufwand laufende Rechnung<br />

gemäss AFP 2014-2016 4'500.6 4'605.7 4'751.8 4'917.3<br />

Aufwand laufende Rechnung<br />

nach Aktualisierungen AFP<br />

2014-2016 4'500.6 4'577.8 4'717.4 4'881.8 2.7%<br />

- Aufwandreduktion durch EP<br />

2013 -28.4 -58.5 -91.4<br />

Aufwand laufende Rechnung<br />

nach EP 2013 4'500.6 4'549.4 4'658.9 4'790.3 2.1%<br />

Bereinigter Aufwand AFP 2014-<br />

2016 nach Aktualisierungen 3'456.9 3'530.9 3'602.5 3'696.5 2.3%<br />

Bereinigter Aufwand nach<br />

EP 2013 3'456.9 3'502.5 3'544.0 3'605.0 1.4%<br />

63


Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital<br />

gemäss AFP 2014-2016 4'393.6 4'444.5 4'620.6 4'795.2<br />

Ertrag vor Bezug freies Eigenkapital<br />

nach Aktualisierungen<br />

AFP 2014-2016 4'393.6 4'456.5 4'632.6 4'807.2 3.0%<br />

- Ertragszunahme durch EP 2013 14.1 21.3 25.6<br />

- Übergangsmassnahme 0.0 25.0 17.0<br />

- Bezug freies Eigenkapital 80.0 78.8 - -<br />

Ertrag laufende Rechnung<br />

nach EP 2013 (inkl. Eigenkapitalbezüge)<br />

4'473.6 4'549.5 4'678.9 4'849.8 2.7%<br />

Aufwandüberschuss 27.0 0.0<br />

Ertragsüberschuss 20.0 59.5<br />

Im Zeitraum 2013 bis 2016 beträgt das Aufwandwachstum gemäss AFP 2014-2016 nach Aktualisierungen<br />

durchschnittlich 2.7 Prozent pro Jahr. Durch das EP 2013 vermindert sich die Zuwachsrate<br />

auf durchschnittlich 2.1 Prozent. Werden die saldoneutralen und nicht ausgabenwirksamen<br />

Positionen heraus gerechnet (insb. interne Verrechnungen, Fondierungen, durchlaufenden<br />

Beiträge, Ertragsanteile Dritter), resultiert ein bereinigtes Aufwandwachstum von durchschnittlich<br />

1.4 Prozent pro Jahr 21 .<br />

Das Ertragswachstum beläuft sich nach Umsetzung des EP 2013 auf 2.7 Prozent (3.3 Prozent<br />

ohne Berücksichtigung der Bezüge aus dem freien Eigenkapital). Das höhere Ertragswachstum<br />

führt dazu, dass ab 2015 die laufende Rechnung ein Ertragsüberschuss aufweist.<br />

Im Bereich der Investitionsrechnung führt das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 in den Jahren 2014 bis<br />

2016 zu keinen Veränderungen (davon abzugrenzen sind die im Kapitel 0 erwähnten Aktualisierungen<br />

im Bereich der Investitionsrechnung).<br />

11 Parlamentarische Vorstösse im Kontext <strong>zum</strong> EP 2013<br />

Im Hinblick auf die Erarbeitung des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 wurden in der Septembersession<br />

2012 und in der Novembersession 2012 insgesamt drei parlamentarische Vorstösse im Kantonsrat<br />

eingereicht:<br />

• Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen"<br />

• Motion 42.12.22 "Generationenfonds"<br />

• Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag".<br />

Die Regierung hat zugesichert, diese Vorstösse gleichzeitig mit dem EP 2013 dem Kantonsrat<br />

zur Beratung vorzulegen. Für die Detailberatung dieser Vorstösse ist auf die entsprechenden<br />

Anträge der Regierung zu verweisen. An dieser Stelle sind die wesentlichen Überlegungen aus<br />

Sicht des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 aufgeführt.<br />

Bereits im Jahr 2010 wurde die<br />

• Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum"<br />

gutgeheissen. Gemäss dieser Motion sind neue Ausgaben selbständiger öffentlich-rechtlicher<br />

Anstalten, welche die Grenzen des fakultativen bzw. des obligatorischen Finanzreferendums<br />

übersteigen, der Mitwirkung des Kantonsrates zu unterstellen, sofern der Kanton gesetzlich zur<br />

Defizittragung verpflichtet ist.<br />

21 Zum Vergleich: Im AFP 2014-2016 wurde ein durchschnittliches jährliches bereinigtes Aufwandwachstum von 2.6<br />

Prozent ausgewiesen.<br />

64


11.1 Motion 42.12.17 "Steuerdetektive statt Steuererhöhungen"<br />

Die Motion fordert bessere und weitergehende Kontrollen im Bereich des Steuerrechts, um das<br />

Umgehen von Pflichten oder das widerrechtliche Erlangen von Vorteilen zu unterbinden und dadurch<br />

das Steuerertragspotenzial besser auszuschöpfen. Die Kontrollen sollen durch eine personelle<br />

Verstärkung des kantonalen Steueramts und den gezielten Einsatz von Steuerdetektiven<br />

ermöglicht werden.<br />

Die Regierung hat die Motion bewusst im Rahmen des Projekts "<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung<br />

2013“ beurteilt. Da der Stellenplan des Kantonalen Steueramtes weder auf<br />

Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe geregelt ist, sondern integraler Bestandteil der Staatsrechnung<br />

ist, kann die Regierung dem Kantonsrat lediglich höhere Personalausgaben beantragen,<br />

zusammen mit der Schätzung, welche Mehreinnahmen diese generieren sollten und wie die Umsetzung<br />

geplant ist.<br />

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung kam die Regierung <strong>zum</strong> Schluss, dass durch den Einsatz<br />

von 14 zusätzlichen Steuerkommissären beim kantonalen Steueramt aufgrund steigender Fallzahlen<br />

sowie der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Steuerveranlagungen zur Sicherung<br />

des Ertragspotentials beigetragen werden könne, bzw. dass dadurch die jährlichen<br />

Steuererträge durch eine qualitativ vertiefte Prüfungstätigkeit langfristig um 3.6 Mio. Franken gesteigert<br />

werden können (Massnahme E38 im EP 2013).<br />

Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Motion sinngemäss umgesetzt wird und beantragt dem<br />

Kantonsrat deshalb, nicht auf die Motion einzutreten.<br />

11.2 Motion 42.12.22 "Generationenfonds"<br />

Die Motion zielt darauf ab, eine Verfassungsänderung vorzunehmen und einen Generationenfonds<br />

einzurichten. Dem Fonds soll zu Beginn eine Einlage aus dem freien und dem besonderen<br />

Eigenkapital gutgeschrieben werden. Inskünftig sollen dem Fonds verschiedene Erträge zufliessen<br />

(Verkauf nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften, Sondererträge, Ausschüttungen der Nationalbank).<br />

Aus dem Fonds kann ein auf Verfassungsstufe fixierter Betrag entnommen werden,<br />

die Ausschüttungen sollten während mindestens 40 Jahren möglich sein.<br />

Die Regierung teilt die Auffassung, dass die Finanzpolitik langfristig auszurichten ist. Der in der<br />

Begründung zur Motion gemachte Hinweis, dass das Eigenkapital des Kantons (ohne Gegenkorrekturen)<br />

in kürzester Zeit aufgebraucht sei und dass die derzeitigen Aussichten nicht nachhaltig<br />

seien, trifft zu. Bezüglich des besonderen Eigenkapitals besteht indessen eine klare Beschränkung<br />

der jährlichen Zugriffsmöglichkeiten.<br />

Mit dem EP 2013 soll der Kantonshaushalt wieder auf eine nachhaltige Basis gebracht werden.<br />

Das freie Eigenkapital wird entgegen der Befürchtungen der Motionäre nicht vollständig abgebaut.<br />

Es sind nur noch im Jahr 2014 entsprechende Bezüge aus dem freien Eigenkapital zu machen.<br />

Danach kann dieses – sofern keine Negativszenarien eintreten – schrittweise wieder aufgebaut<br />

werden. Damit bleibt der Kanton auch in Zukunft finanzpolitisch handlungsfähig. Ein gewisser<br />

minimaler Stock an freiem Eigenkapital erlaubt es, bei konjunkturellen Schwankungen<br />

auch in schlechteren Jahren von kurzfristig motivierten Aufwandkürzungen oder Steuerfusserhöhungen<br />

abzusehen und somit eine Verstetigung der Finanzpolitik des Kantons zu gewährleisten.<br />

Das freie Eigenkapital erfüllt eine wichtige Pufferfunktion, um kurzfristig orientierte Korrekturen<br />

aufgrund der Wirkungen der Schuldenbremse abzufedern bzw. eine prozyklische Konjunkturwirkung<br />

zu verhindern.<br />

Vor diesem Hintergrund wäre es problematisch, einen erheblichen Teil des freien (und des besonderen)<br />

Eigenkapitals einem Generationenfonds zuzuweisen. Die Finanzpolitik würde dadurch<br />

unstetig und wäre nicht mehr langfristig ausgerichtet. Zudem wäre es äusserst problematisch,<br />

wenn die Ausschüttungen der Nationalbank nicht mehr dem Kantonshaushalt, sondern dem Ge-<br />

65


nerationenfonds zufliessen würden. Für das EP 2013 hätte dies zur Konsequenz, dass die im<br />

Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 eingestellten Erträge von jährlich 40 Mio. Franken entfielen<br />

und durch anderweitige Entlastungsmassnahmen zu kompensieren wären. Die Zuweisung des<br />

besonderen Eigenkapitals an den Generationenfonds würde diesen Effekt noch zusätzlich verstärken.<br />

Zusammenfassend sieht die Regierung erhebliche Nachteile bei der Schaffung eines Generationenfonds<br />

und beantragt daher Nichteintreten auf diesen Vorstoss. Insbesondere leistet dieser<br />

Ansatz keinen Beitrag zur Beseitigung des Haushaltsdefizits des Kantons. Eine nachhaltige Finanzpolitik<br />

zeichnet sich aus durch eine ausgeglichene Rechnung, eine geringe Verschuldung<br />

sowie eine ausreichende finanzpolitische Handlungsfähigkeit. Diese Ziele werden mit dem <strong>Entlastungsprogramm</strong><br />

2013 erreicht.<br />

11.3 Interpellation 51.12.51 "Nachhaltiger Sparbeitrag"<br />

Die Interpellation macht einen Vorschlag, wie inskünftig bei einem Stellenaustritt vorzugehen ist.<br />

Ein Teil der Stelle soll automatisiert werden, ein anderer Teil aufgrund der strategischen Ausrichtung<br />

entfallen. Der verbleibende (interessante) Teil der Aufgabe soll einem verdienten Mitarbeitenden<br />

angeboten werden, dessen Stellen ebenfalls wieder in drei Teile gegliedert werden soll.<br />

Der Ansatz, jede neu zu besetzende Stelle auf ihre Notwendigkeit zu prüfen, ist grundsätzlich zu<br />

begrüssen. Die Überprüfung erfolgt indessen bereits heute bei Stellenwechseln, dies nicht zuletzt<br />

aufgrund der engen Budgetvorgaben bzw. der erfolgten pauschalen Kürzungen des Personalaufwands.<br />

Die Anpassungen der Aufgabenzuteilungen und in der Folge der Stellenbeschriebe<br />

und Pflichtenhefte werden von den Departementen und Ämtern insbesondere dazu genutzt, sich<br />

auf die laufend verändernden Aufgaben und Anforderungen auszurichten.<br />

In vielen Bereichen ist die Menge an Aufgaben - aufgrund von laufend steigenden Fallzahlen,<br />

aber auch als Folge der rechtlichen Vorgaben auf Bundes- und Kantonsebene - in den letzten<br />

Jahren gestiegen, ohne dass das Personal in gleichem Umfang aufgestockt worden wäre. Dies<br />

war möglich, indem insbesondere bei Stellenwechseln Veränderungen der Aufgabenzuteilung<br />

vorgenommen und in einigen Bereichen mit Informatik-Unterstützung Optimierungen beim Personaleinsatz<br />

erzielt wurden.<br />

Im Rahmen des Projekts „<strong>Entlastungsprogramm</strong> und Leistungsüberprüfung 2013“ wurden sämtliche<br />

Leistungsbereiche des Kantons auf ihre Notwendigkeit und auf Kürzungsmöglichkeiten untersucht.<br />

Dabei wurden auch die Stellen einbezogen. Aufgrund der Analysen geht die Regierung<br />

davon aus, dass es beim Kanton nur beschränkt Stellen gibt, bei denen Kürzungen entsprechend<br />

dem Vorschlag der Interpellation möglich wären.<br />

Die laufende Überprüfung der Stellen ist eine Daueraufgabe von Regierung und Departementen.<br />

Die Überprüfung erfolgt dabei idealerweise im Rahmen der jährlichen Erarbeitung von Budget<br />

und Aufgaben- und Finanzplan. Das ermöglicht auch die erforderliche Abstimmung mit den für<br />

Optimierungen notwendigen Investitionen, insbesondere im Bereich der Informatik.<br />

In diesem Zusammenhang ist auf die Entlastungsmassnahme E66 im EP 2013 zu verweisen,<br />

welche für Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen bereits ein Entlastungsvolumen von jährlich<br />

10 Mio. Franken vorgibt. Es ist davon auszugehen, dass zur Umsetzung dieser Massnahme zahlreiche<br />

Optimierungen vorzunehmen sind, dies zusätzlich zu den Massnahmen aufgrund der im<br />

Voranschlag 2013 vorgenommenen dauerhaften Kürzung des Personalaufwands von 6.9 Mio.<br />

Franken. Die Regierung ist sich dieser grossen Herausforderungen bewusst. Bei der Umsetzung<br />

ist indessen zielgerichtet und den spezifischen Umständen und Anforderungen Rechnung tragend<br />

vorzugehen. Ein allgemeines Rezept, wie es in der Interpellation vorgeschlagen wird, erscheint<br />

dazu wenig geeignet, weshalb die Regierung Nichteintreten auf diese Interpellation beantragt.<br />

66


11.4 Motion 42.10.16 "Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und<br />

Finanzreferendum"<br />

Anlässlich der Behandlung des Kantonsratsbeschlusses über die Sanierung und Erweiterung der<br />

Universität St.Gallen (35.04.03) stellte die vorberatende Kommission im Jahr 2004 fest, dass die<br />

Universität St.Gallen einen Mietvertrag auf bestimmte Dauer und mit einem jährlichen Mietzins in<br />

der die Ausgabengrenze des obligatorischen Finanzreferendums für wiederkehrende Ausgaben<br />

übersteigenden Höhe abgeschlossen hatte. Mit Postulat 43.04.14 „Unter welchen Voraussetzungen<br />

unterstehen Mietverträge dem Finanzreferendum?“ forderte der Kantonsrat alsdann die Regierung<br />

auf, sich zur Frage des Unterstellens von Mietverträgen unter das Finanzferendum zu<br />

äussern. Mit dem Bericht 40.10.06 „Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge“ kam<br />

die Regierung dem Auftrag nach. Der Kantonsrat nahm von der Berichterstattung Kenntnis und<br />

hiess daraufhin eine Motion (42.10.16) gut, wonach neue Ausgaben selbständiger öffentlichrechtlicher<br />

Anstalten, welche die Grenzen des fakultativen bzw. des obligatorischen Finanzreferendums<br />

übersteigen, seiner Mitwirkung zu unterstellen seien, sofern der Kanton gesetzlich zur<br />

Defizittragung verpflichtet ist.<br />

Bei der Beratung des Nachtragkredits für die Universität St.Gallen (33.12.02) in der Februarsession<br />

2013 stellte die Regierung eine baldige Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Motion<br />

42.10.06 in Aussicht. Im März 2013 gab das Finanzdepartement einen ersten Gesetzesentwurf in<br />

die verwaltungsinterne Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf sieht eine Beschränkung der<br />

Ausgabenfreiheit einzelner öffentlich-rechtlicher Anstalten vor. Umgekehrt sehen die Massnahmen<br />

E33, E34 und E35 des EP 2013 vor, die Autonomie selbständiger Institutionen (Universität<br />

St.Gallen, Pädagogische Hochschule und Fachhochschulen) zu erhöhen und deren Handlungsspielraum<br />

bewusst auszuweiten. Daraus ergeben sich Berührungspunkte <strong>zum</strong> erwähnten Gesetzesentwurf.<br />

Die Regierung sieht vor, zuerst im Rahmen der Beratung des EP 2013 die grundsätzlichen Fragen<br />

zu den vorstehend erwähnten Massnahmen zu diskutieren. Zudem sind vorab auch die<br />

Grundsatzfragen zur Übertragung der Spitalimmobilien zu klären (vgl. dazu Abschnitt 1.6.4).<br />

Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Regierung dem Kantonsrat zur Umsetzung der Motion<br />

auf die Septembersession 2013 eine Vorlage unterbreiten. Die Beratung des Geschäfts muss im<br />

Jahr 2013 erfolgen, da die Universität im Bezug auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrags<br />

eine klare Ausgangslage benötigt.<br />

12 Weiteres Vorgehen<br />

Für die Umsetzung des EP 2013 ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Im ersten Schritt erfolgt die<br />

Beratung der vorgeschlagenen Massnahmen im Kantonsrat. Anschliessend werden allfällige Änderungen<br />

aus der Beratung in die definitiven Vorgaben für den Voranschlag 2014 sowie den AFP<br />

2015-2017 aufgenommen. Im zweiten Schritt werden die Vorlagen für die notwendigen Gesetzesanpassungen<br />

ausgearbeitet. Wie bei den vorangegangenen Sparpaketen I und II ist vorgesehen,<br />

die Gesetzesanpassungen in einer oder zwei Sammelbotschaften zusammenzufassen.<br />

67


13 Antrag<br />

Wir beantragen, Ihnen, Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Kantonsrates, auf den Kantonsratsbeschluss<br />

über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 einzutreten.<br />

Im Namen der Regierung<br />

Martin Gehrer<br />

Präsident<br />

Canisius Braun<br />

Staatssekretär<br />

68


Kantonsrat St.Gallen 33.13.09<br />

Kantonsratsbeschluss über das <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013<br />

Entwurf der Regierung vom 30. April 2013<br />

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen<br />

hat von der <strong>Botschaft</strong> der Regierung vom 30. April 2013 22 Kenntnis genommen und<br />

beschliesst<br />

I.<br />

Massnahmen des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s 2013 bilden:<br />

Nr. Massnahme Seite<br />

Aktualisierungen AFP 2014-2016<br />

A Aktualisierung der Planwerte AFP 2014-2016 Seite 20<br />

Entlastungsmassnahmen<br />

E1<br />

E2<br />

E3<br />

E4<br />

E5<br />

E6<br />

E7<br />

E8<br />

E9<br />

E10<br />

Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten Kantonsrat)<br />

Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer<br />

Form<br />

Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten Regierung)<br />

Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />

Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />

Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />

Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

Wald)<br />

Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />

Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation<br />

und Bildung)<br />

Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />

Reduktion der Standortförderung<br />

Seite 22<br />

Seite 22<br />

Seite 22<br />

Seite 23<br />

Seite 23<br />

Seite 23<br />

Seite 24<br />

Seite 24<br />

Seite 24<br />

Seite 25<br />

22 ABl …<br />

69


Nr. Massnahme Seite<br />

E11<br />

E12<br />

E13<br />

E14<br />

E15<br />

E16<br />

E17<br />

E18<br />

E19<br />

E20<br />

E21<br />

E22<br />

E23<br />

E24<br />

E25<br />

E26<br />

E27<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Arbeitsbedingungen)<br />

Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (Kantonale Statistik)<br />

Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />

Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />

Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />

Reduktion Integration und Gleichstellung<br />

Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />

Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />

…))<br />

Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung,<br />

…))<br />

Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />

Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht)<br />

Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />

Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen<br />

mit Behinderung sicherstellen)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />

mit überdurchschnittlichen Kosten<br />

Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />

subventionieren)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />

Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und<br />

Wissen sichern)<br />

Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />

Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />

Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />

Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch<br />

relevante Überlieferung des Staates sichern)<br />

Leistungsabbau Staatsarchiv<br />

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle<br />

Akzente setzen)<br />

Leistungsreduktion Kulturförderung<br />

Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und<br />

Bürgschaften sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />

Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />

Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben<br />

Bildungsdepartement)<br />

Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen<br />

der Berufsfachschulen<br />

Bildungsdepartement, LB 4.02 Stipendien und Studiendarlehen<br />

Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />

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Seite 26<br />

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Seite 28<br />

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Seite 29<br />

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Seite 29<br />

Seite 30<br />

Seite 30<br />

Seite 30<br />

70


Nr. Massnahme Seite<br />

E28<br />

E29<br />

E30<br />

E31<br />

E32<br />

E33<br />

E34<br />

E35<br />

E36<br />

E37<br />

E38<br />

E39<br />

E40<br />

E41<br />

E42<br />

E43<br />

E44<br />

E45<br />

E46<br />

E47<br />

Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschulen)<br />

Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule<br />

St.Gallen (Flade)<br />

Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />

Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und<br />

Wattwil<br />

Bildungsdepartement, LB 4.07 (Berufsfachschulen)<br />

Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />

Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />

Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />

Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />

Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />

Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />

Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen<br />

Hochschule<br />

Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />

Finanzdepartement, LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />

Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 (Steuererhebung)<br />

Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />

Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />

Finanzdepartement, LB 5.02 und 5.11 (Steuererhebung, Finanzierung)<br />

Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />

Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />

Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />

Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />

Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Finanzdepartement, LB 5.09 (Personaladministration)<br />

Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />

Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />

Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />

Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />

Baudepartement, LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />

Vermessungswesen garantieren)<br />

Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />

Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />

Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />

Seite 31<br />

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Seite 35<br />

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Seite 36<br />

Seite 36<br />

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Seite 37<br />

Seite 37<br />

71


Nr. Massnahme Seite<br />

E48<br />

E49<br />

E50<br />

E51<br />

E52<br />

E53<br />

E54<br />

E55<br />

E56<br />

E57<br />

E58<br />

E59<br />

E60<br />

E61<br />

E62<br />

E63<br />

E64<br />

Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der<br />

Zentralverwaltung)<br />

Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />

Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />

Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />

Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />

gewährleisten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und<br />

Aufgabenverzicht<br />

Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung<br />

fördern)<br />

Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und<br />

Zivilschutz)<br />

Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />

Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />

Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services<br />

(Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />

Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung<br />

des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" zulasten des<br />

Strassenfonds; Kompensation durch Erhöhung der Motorfahrzeug- und Motorradsteuern<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und<br />

Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt))<br />

Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen<br />

in Bereichen Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Kürzung Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der<br />

Versorgung sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />

Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />

Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung<br />

in den Gesundheitsinstitutionen<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />

Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />

Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen<br />

(eKOGU) durch Nutzerkantone<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge im Rahmen des Beitritts zur IVSE, Liste C<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />

Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />

Seite 37<br />

Seite 38<br />

Seite 38<br />

Seite 38<br />

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Seite 39<br />

Seite 39<br />

Seite 40<br />

Seite 40<br />

Seite 41<br />

Seite 41<br />

Seite 41<br />

Seite 42<br />

Seite 42<br />

Seite 42<br />

Seite 43<br />

72


Nr. Massnahme Seite<br />

E65<br />

E66<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />

Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />

Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />

Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />

Übergangsmassnahme<br />

Ü1<br />

Gemeinden<br />

II.<br />

G1<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />

II. Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz<br />

Verzicht auf vollständige Kompensation der Auswirkungen der Vorlage "II.<br />

Nachtrag <strong>zum</strong> Finanzausgleichsgesetz / II. Nachtrag <strong>zum</strong> Gesetz über die<br />

Pflegefinanzierung" auf Gemeinden<br />

Seite 43<br />

Seite 43<br />

Seite 62<br />

Seite 45<br />

Es werden folgende Anhänge zur <strong>Botschaft</strong> der Regierung <strong>zum</strong> <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013 zur<br />

Kenntnis genommen:<br />

Anhang 1<br />

Anhang 1.1<br />

Anhang 1.2<br />

Anhang 1.3<br />

Anhang 2<br />

Anhang 3<br />

Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />

Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />

Beschreibung der Leistungsbereiche<br />

Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />

Bericht der Regierung über die Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen<br />

im Kanton St.Gallen<br />

Bericht der Regierung über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule<br />

III.<br />

Die Regierung wird eingeladen, die Massnahmen nach Ziffer I dieses Erlasses zu konkretisieren<br />

und dem Kantonsrat:<br />

1. die Vorlagen zu den Massnahmen, die den Erlass oder die Änderung von Gesetzesbestimmungen<br />

erfordern, zu unterbreiten;<br />

2. im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 Bericht über die Umsetzung der übrigen Massnahmen<br />

zu erstatten.<br />

IV.<br />

Dieser Beschluss wird ab Rechtsgültigkeit angewendet.<br />

73


Anhang 1<br />

Grundlagen der Entlastungsmassnahmen<br />

A 1.1 Detaillierte Informationen zu den Kürzungsmassnahmen<br />

A 1.2 Beschreibung der Leistungsbereiche<br />

A 1.3 Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche 2008 bis 2016


A 1.1 Detaillierte Informationen zu den Entlastungsmassnahmen<br />

A 1.1.1 Dauerhafte Massnahmen<br />

Nr.<br />

E1<br />

Staatskanzlei, LB 1.01 (Dienstleistungen zugunsten Kantonsrat)<br />

Bereitstellung der Beratungsunterlagen des Kantonsrates in elektronischer Form<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Verzicht auf den bisherigen ordentlichen "Kantonsratsversand" und auf den bisherigen, zur Regel<br />

gewordenen Nachversand vor der Session in "Papier-Form".<br />

Auswirkungen<br />

1. Reduktion der Druckkosten um Fr. 29'000.–. 1<br />

2. Stellenreduktion im Parlamentsdienst um 10 Prozent bzw. Einsparung von Fr. 15'000.–.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Jahr 2014.<br />

Rechtliches<br />

Aufheben von Art. 83 Abs. 2 Bst. b des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11;<br />

abgekürzt GeschKR).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 2<br />

1'266'730 1'281'690 1'280'365<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -44’000 -44’000 -44’000<br />

Nr.<br />

E2<br />

Staatskanzlei, LB 1.02 (Dienstleistungen zugunsten Regierung)<br />

Verzicht auf Supportleistungen und Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

1. Verzicht auf einzelne Koordinationsfunktionen im Bereich Aussenbeziehungen.<br />

2. Verzicht auf den Support zugunsten der st.gallischen Mitglieder des Ständerates.<br />

3. Überprüfung der Planungs- und Steuerungsinstrumente.<br />

Auswirkungen<br />

1. Pauschale Mittelkürzung bei Koordinationsfunktionen und Mitgliedschaften des Kantons:<br />

Fr. 30'000.–.<br />

2. Aufhebung der 50 Prozent-Stelle des st.gallischen Stabsmitarbeiters für die Ständeräte:<br />

Fr. 60'000.–.<br />

Ergänzende Bemerkungen:<br />

Die Interessenvertretung des Kantons St.Gallen auf Bundesebene bildet den Schwerpunkt<br />

und die Hauptzielsetzung in der Strategie der Aussenbeziehungen. Der Stabsmitarbeiter für<br />

die Ständeräte recherchiert zu aktuellen politischen Themen und stellt die Informationen für<br />

die Ständeräte verdichtet und übersichtlich zusammen. Mit dem Verzicht des Supports der<br />

Ständeräte fallen nebst den eingangs erwähnten Arbeiten zusätzlich noch folgende Bereiche<br />

weg: Monitoring Bundesgeschäfte, Redaktion Sessionsbrief, Organisation Treffen zwischen<br />

1 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.11.09 "Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes"<br />

beschloss der Kantonsrat die Massnahme 5 "Drucksachen: Verzicht auf Druck diverser Berichte" mit einer Veränderung<br />

des Aufwandüberschusses von minus Fr. 59'000.– je Jahr. Gestützt auf diesen Beschluss wird seit dem Jahr 2012 u.a. auf den<br />

Druck der Berichte der Rechtspflegekommission, der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Kommission für Aussenbeziehungen<br />

in Broschürenform verzichtet. Die Berichte werden dem Kantonsrat stattdessen in der üblichen Qualität anderer Vorlagen<br />

und Berichte als blosse Fotokopien unterbreitet.<br />

2 Nur Teil des Leistungsbereichs, der die Staatskanzlei betrifft (ohne Räte).<br />

74


Ständeräten und externen Organisationen. Der Verzicht des Supports Ständeräte hat eine<br />

Kündigung zur Folge. 3<br />

3. Mit dem IV. Nachtrag <strong>zum</strong> StVG (2008) und dem VI. Nachtrag <strong>zum</strong> StVG (2010) wurden die<br />

rechtlichen Grundlagen geschaffen für die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung sowie<br />

die Abstimmung bestehender und die Konzipierung neuer Instrumente für die politische Planung<br />

und Steuerung. Die Regierung wird in der Amtsdauer 2012-2016 die bestehenden Instrumente<br />

und Prozesse überprüfen. Abhängig vom Prüfergebnis wird sie dem Kantonsrat in<br />

der laufenden Amtsdauer <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zu einem weiteren Nachtrag <strong>zum</strong> StVG unterbreiten.<br />

Die Regierung setzt dazu einen Zielwert von Fr. 40'000.-, was der Reduktion um 30<br />

Stellenprozente ab dem Jahr 2016 entspricht. 4<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Aussenbeziehungen: Jahr 2014.<br />

Planungs- und Steuerungsinstrumente: Jahr 2016.<br />

Rechtliches<br />

Aussenbeziehungen: keine Anpassungen erforderlich.<br />

Planungs- und Steuerungsinstrumente: Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 5<br />

2'712'455 2'723'955 2'736'880<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -90’000 -90’000 -130’000<br />

Nr.<br />

E3<br />

Staatskanzlei, LB 1.04 (Dienstleistungen zugunsten Privater)<br />

Erhöhung der Legalisations- und Raumnutzungsgebühren<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent für die Legalisation amtlicher Dokumente sowie für die<br />

Nutzung der Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes durch Private.<br />

Auswirkungen<br />

Die Dienstleistungen der Staatskanzlei dienen dem Geschäfts- und Behördenverkehr von Privaten<br />

und ermöglichen Zugang und Nutzung der historischen Gebäude der Pfalz durch die Öffentlichkeit.<br />

Die Gebühren für diese Leistungen werden um 50 Prozent erhöht.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Jahr 2014.<br />

Rechtliches<br />

Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung (sGS 151.51).<br />

Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude (sGS 141.81).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 614'140 664'645 663'320<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200’000<br />

3 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.12.09 "Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket<br />

II)" beschloss der Kantonsrat in Ziffer 12 des Beschlusses eine Erhöhung der Residualkorrektur im Jahr 2013. Gestützt auf<br />

diesen Beschluss hat die Regierung in der zuständigen Dienststelle der Staatskanzlei im Voranschlag 2013 eine 50 Prozent-<br />

Stelle (Support Ständeräte) aufgehoben.<br />

4 Im Rahmen der Beratung des Geschäfts 33.12.09 "Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket<br />

II)" beschloss der Kantonsrat die Massnahme K1. Gestützt auf diesen Beschluss hat die Regierung in der zuständigen<br />

Dienststelle der Staatskanzlei im Voranschlag 2013 eine 80 Prozent-Stelle aufgehoben.<br />

5 Nur Teil des Leistungsbereichs, der die Staatskanzlei betrifft (ohne Räte).<br />

75


Nr.<br />

E4<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.01 (Öffentlicher Verkehr)<br />

Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Reduktion beim Ausbau des öV-Angebots, welches im Rahmen des 5. Programms zur Förderung<br />

des öffentlichen Verkehrs in den Jahren 2014 bis 2018 zur Umsetzung ab 2016 geplant ist<br />

und zu einem Mehraufwand von 3,5 Mio. Franken führen würde. Dieser Verzicht bewirkt – nach<br />

Abzug der Gemeindebeiträge von 50 Prozent – eine Einsparung beim Nettoaufwand ab 2016<br />

gegenüber dem AFP 2014-2016 von 1,75 Mio. Franken. Eine allfällige Realisierung des Ausbaus<br />

ist nur möglich, wenn sich die Nettobelastung des Kantons nicht erhöht, weil der Angebotsausbau<br />

dank Effizienzsteigerungen oder dem Zufluss anderweitiger Mittel finanzierbar ist.<br />

Auswirkungen<br />

Auf die Einführung folgender Abend- und Wochenendangebote muss ab 2016 verzichtet werden:<br />

Region St.Gallen-Bodensee<br />

− Halbstundentakt Rorschach-Altenrhein-Rheineck (Fr. 200'000.-)<br />

− Buskonzept Region Rorschach: Ausbaustufe "Kurzfristkonzept plus" (Fr. 300'000.-) und Ausbau<br />

Sonntagsangebot (Fr. 200'000.-)<br />

− Stadt St.Gallen: Durchbindung Linie 3 nach St.Georgen und Umstellung auf<br />

Trolleybusbetrieb (Fr. 500'000.-) und Verdichtung Linien 1 und 4 am Abend auf Viertelstundentakt<br />

(Fr. 500'000.-)<br />

− Linie 203 Wittenbach-St.Gallen: Halbstundentakt am Sonntag (Fr. 50'000.-)<br />

− Linie 151 Gossau-St.Gallen: 15-Minutentakt am Samstag (Fr. 200'000.-)<br />

− Linie 153 Gossau-Niederwil-Oberbüren: Halbstundentakt (Fr 200'000.-)<br />

Region Rheintal/Vorarlberg<br />

− Verlängerung Buslinie von Gaissau bis Rheineck Bahnhof (Fr. 50'000.-)<br />

Region Zürichsee/Linth<br />

− Halbstundentakt an Samstagen 7-18 Uhr (Fr. 400'000.-)<br />

Region Wil-Uzwil<br />

− Ausbau Stadtbus Wil: Einführung Sonntagsangebot (Fr. 500'000.-)<br />

− Ortsbus Uzwil: Umsetzung 2. Etappe (Fr. 400'000.-).<br />

Der Verzicht auf die Finanzierung dieser Leistungen von Seiten des Kantons hat eine gesamthafte<br />

Einsparung in gleicher Höhe bei den Gemeinden zur Folge.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Auf die geplante Einführung der zusätzlichen Angebote gemäss 5. öV-Programm auf das Jahr<br />

2016 wird verzichtet.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

64'828'100 68'906'700 76'108'600<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -1'750'000<br />

Nr.<br />

E5<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.02 (Biodiversität)<br />

Reduktion der Landschaftsqualitätsbeiträge<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Reduktion der bisherigen Planzahlen für die Ausschüttung von Landschaftsqualitätsbeiträgen.<br />

Auswirkungen<br />

Anpassung der Planzahlen gemäss den Erkenntnissen aus dem auf Bundesebene laufenden<br />

76


Gesetzgebungsprozess Agrarpolitik 2014–17, der voraussichtlich neu die Finanzierung von 90<br />

Prozent durch den Bund und 10 Prozent durch die Kantone vorsieht. Die Beteiligung des Kantons<br />

an der Finanzierung der Beiträge soll die durch das Programm angestrebte landschaftliche<br />

Aufwertung der St.Galler Agrarlandschaft ermöglichen.<br />

Die Gemeinden werden in gleichem Umfang wie der Kanton entlastet, da sie die Hälfte der Beiträge<br />

mittragen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014 in reduziertem (analog Planwert im Finanzplan 2014-16), ab 2015 in vollem Umfang.<br />

Rechtliches<br />

Kantonale Umsetzung Agrarpolitik 2014-2017.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

3'929'700 4'651'000 4'888'100<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -140'000 -250'000 -250'000<br />

Nr.<br />

E6<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.04 (Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald)<br />

Beitragsreduktion Jungwaldpflege<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Kürzung der Kantonsbeiträge an die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwalds um 10 Prozent.<br />

Auswirkungen<br />

Für die Jungwaldpflege können bei gleichen Vergütungsansätzen statt den mit dem Bund für die<br />

Jahre 2012 bis 2015 vereinbarten 1'860 Hektaren noch 1'725 Hektaren gepflegt werden.<br />

Das mit dem Bund vereinbarte Leistungsziel (NFA-Programmvereinbarung Waldwirtschaft) kann<br />

nicht erreicht werden und hat eine Rückzahlung von Bundesbeiträgen in der Höhe von rund Fr.<br />

125'000 an das BAFU zur Folge.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

2'589'800 2'663'900 2'479'500<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -84'000 -84'000 -84'000<br />

Nr.<br />

E7<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.05 (Naturgefahrenmanagement)<br />

Beitragsreduktion Schutzwaldpflege und Schutzbauten<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Kantonsbeiträge für die Schutzwaldpflege und für Schutzbauten werden um je 10 Prozent<br />

gekürzt. Zudem erfolgt eine Entlastung durch die Entnahme von Mitteln aus der Spezialfinanzierung<br />

für Walderhaltungsmassnahmen.<br />

Auswirkungen<br />

Statt den mit dem Bund für die Jahre 2012 bis 2015 vereinbarten 1'700 Hektaren können noch<br />

77


1'550 Hektaren gepflegt werden. Für die Ausführung von Schutzbauten zur konkreten, lokalen<br />

Sicherung von Menschenleben und erheblichen Sachwerten stehen weniger Mittel zur Verfügung.<br />

Mit der Entnahme aus der Spezialfinanzierung für Walderhaltungsmassnahmen können<br />

sowohl die kantonale Schutzwaldstrategie als auch die Programmvereinbarungen mit dem Bund<br />

eingehalten werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

4'939'300 4'844'800 4'725'500<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -465'000 -465'000 -465'000<br />

Nr.<br />

E8<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.07 (Landwirtschaftliche Innovation und Bildung)<br />

Reduktion landwirtschaftliche Beratungsleistungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Reduktion der Innovationsförderung und Anpassungen bei der Umsetzung der Qualitätsstrategie<br />

in der Landwirtschaft. Das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen (LZSG) überträgt bisherige<br />

Leistungen in der Qualitäts-, Absatz- und Innovationsförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

an Branchenorganisationen oder verrechnet diese.<br />

Auswirkungen<br />

Der Kanton St.Gallen verzichtet bewusst auf die Unterstützung der vom Bund mit der Agrarpolitik<br />

2014-17 lancierten Stärkung der Innovation und Qualitätsförderung in der Landwirtschaft. Die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe müssen in dieser Hinsicht mit weniger Unterstützung rechnen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

5'504'100 5'477'800 8'143'200<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E9<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.09 (Landwirtschaftliche Strukturverbesserung)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Reduktion der Staatsbeiträge für Strukturverbesserungen.<br />

Auswirkungen<br />

Die entsprechenden Bundesbeiträge (100 bis 120 Prozent der Staatsbeiträge) gehen den<br />

St.Galler Landwirten bzw. den Werkeigentümern von ländlichen Infrastrukturen ebenfalls verloren.<br />

Die Finanzierung von Investitionen wird eingeschränkt.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

78


Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

5'639'327 5'489'985 5'449'556<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E10<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.10 (Standortförderung)<br />

Reduktion der Standortförderung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Ausgaben für die Standortförderung werden in verschiedenen Bereichen reduziert.<br />

Auswirkungen<br />

Verschiedene Standortförderungsaktivitäten müssen reduziert werden. Die einzelnen Massnahmen<br />

müssen im Standortförderungsprogramm 2015-2018 entsprechend priorisiert werden. Dies<br />

bedeutet insbesondere den Verzicht auf diverse Standortförderungsmassnahmen (unter anderem<br />

in den Bereichen Innovation und Internationalisierung). Damit wird der Handlungsspielraum<br />

für künftige Projekte der Neuen Regionalpolitik (NRP) eingeschränkt. Ebenfalls soll auf das KMU-<br />

Forum verzichtet und der Auftrag "KMU-freundlicher Vollzug" abgeschrieben werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

6'386'900 6'329'800 6'046'100<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -600'000 -530'000 -600'000<br />

Nr.<br />

E11<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.11 (Bereich Arbeitsbedingungen)<br />

Arbeitsbedingungen: Gebührenerhöhungen und Leistungsabbau<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Streichung von Beiträgen an Arbeitnehmerorganisationen (Kantonaler Gewerkschaftsbund<br />

St.Gallen, Heimarbeitszentrale und Travail Suisse Kanton St.Gallen). Gebührenerhöhungen in<br />

den Bereichen Arbeitsinspektorat und Ausländer/Gewerbe, Personalreduktion im Bereich Ausländerbewilligungen.<br />

Auswirkungen<br />

Bisherige Beratungsleistungen der Arbeitnehmerorganisationen werden eventuell direkt beim<br />

Staat eingefordert, woraus eine Mehrbelastung der Hauptabteilung Arbeitsbedingungen und des<br />

Rechtsdienstes des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA-SG) entstehen könnte.<br />

Die Gebührenerhöhungen bewirken eine Annäherung an das Kostendeckungsprinzip.<br />

Personal: Bis ins Jahr 2011 wurden für den Bereich Ausländerbewilligungen 300 Stellenprozente<br />

eingesetzt. Im Jahr 2012 erfolgte eine Reduktion auf 260 Stellenprozente. Mit einer weiteren<br />

Reduktion um 100 Stellenprozent ist auch bei einem allfälligen Gesuchsrückgang aus den Ländern<br />

Kroatien, Rumänien und Bulgarien mit einer längeren Bearbeitungsdauer der Gesuche zu<br />

rechnen.<br />

79


Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014 reduziert (Rücksichtnahme auf Pensionierung), ab 2015 in vollem Umfang.<br />

Rechtliches<br />

Für die Gebührenerhöhungen ist eine Änderung der Gebührenverordnung erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

1'396'800 1'396'800 1'416'800<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -280'000 -350'000 -350'000<br />

Nr.<br />

E12<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.16 (kantonale Statistik)<br />

Statistik: Akquisition von verrechenbaren Leistungsaufträgen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Im Bereich individuelle Prämienverbilligung (IPV), Spitex und Steuerdaten der Gemeinden werden<br />

Leistungen übernommen oder angeboten, die der Kanton oder die Gemeinden bisher auswärts<br />

eingekauft haben.<br />

Auswirkungen<br />

Die bestehenden Ressourcen in der Fachstelle für Statistik werden zu den ertragsbringenden<br />

Leistungen verschoben. Nicht refinanzierte Arbeiten im Bereich der öffentlichen Statistik müssen<br />

zurückgestellt werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 707'600 696'600 694'600<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -55'000 -55'000 -55'000<br />

Nr.<br />

E13<br />

Volkswirtschaftsdepartement, LB 2.17 (Arbeitslosenversicherung)<br />

Effizienzsteigerung Arbeitslosenkasse und Finanzierung aus Arbeitsmarktfonds<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Erzielung von Aufwandminderungen durch weitere Effizienzsteigerungen bei der Arbeitslosenkasse.<br />

Zudem teilweise Finanzierung von Fällen nach Art. 59d AVIG (Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen)<br />

über den Arbeitsmarktfonds (Spezialfinanzierung).<br />

Auswirkungen<br />

Bei einem raschen Rückgang der Arbeitslosigkeit können die Strukturen der Arbeitslosenkasse<br />

erst mit Verzögerung angepasst werden, was die Wirkung der Effizienzsteigerungen schmälern<br />

kann. Ebenfalls müssen die Effizienzsteigerungen die bevorstehende Erneuerung der Leistungsvereinbarung<br />

mit dem Bund berücksichtigen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Für die Verwendung des Arbeitsmarktfonds ist eine Verordnungsanpassung notwendig.<br />

80


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

9'033'600 9'133'600 9'233'600<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -500'000 -500'000 -500'000<br />

Nr.<br />

E14<br />

Departement des Innern, LB 3.01 (Integration und Gleichstellung)<br />

Reduktion Integration und Gleichstellung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

a) Das Integrationsprogramm des Kantons St.Gallen gemäss Postulatsbericht 40.11.01 (Weiterentwicklung<br />

der kantonalen Integrationspolitik) und gemäss Vorgaben des Bundes wird<br />

gekürzt. Kürzungen sind insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, Frühe Förderung<br />

und Erstinformation notwendig.<br />

b) Kürzung der Projektbeiträge Gleichstellung.<br />

Auswirkungen<br />

a) Ab dem Jahr 2014 erhöht der Bund seine finanziellen Beiträge an die Integrationsförderung<br />

für Ausländerinnen und Ausländer und richtet seine Beiträge neu auf der Basis von Programmvereinbarungen<br />

aus. Für die kantonalen Integrationsprogramme macht der Bund verbindliche<br />

Vorgaben. Der Bund knüpft seine Mitfinanzierung an die Bedingung, dass die Kantone<br />

die Integrationsförderung in mindestens gleicher Höhe mitfinanzieren. Bei einer Reduktion<br />

des kantonalen Beitrags an das kantonale Integrationsprogramm (Sprache minus Fr.<br />

70'000.- auf neu Fr. 288'000.- / Erstinformation minus Fr. 90'000.- auf neu Fr. 250'000.- /<br />

Frühe Förderung minus Fr. 72'000.- auf neu Fr. 180'000.-; total minus Fr. 232'000.-) leisten<br />

die Gemeinden allenfalls mehr Beiträge, um die finanzielle Forderung des Bundes an das Integrationsprogramm<br />

zu erfüllen. Mit der Kürzung der für verschiedene Massnahmen zur Verfügung<br />

stehenden Mittel dauert die flächendeckende Umsetzung der Massnahmen über das<br />

ganze Kantonsgebiet länger als geplant.<br />

b) Kürzung Projektbeiträge Gleichstellung (minus Fr. 20'000.- bzw. Kürzung von ca. 20 Prozent<br />

der Beiträge an Dritte): Dritte müssen vermehrt auf die Mittel von Stiftungen bei der Projektdurchführung<br />

zurückgreifen oder noch mehr Freiwilligenarbeit leisten.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

2'947'500 2'977'400 2'974'100<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -252'000 -252'000 -252'000<br />

Nr.<br />

E15<br />

Departement des Innern, LB 3.02 (Wahlen und Abstimmungen)<br />

Reduktion Aufwand Volksabstimmungen und Betrieb Stimmregister der Auslandschweizer<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

a) In den letzten zwölf Jahren fanden durchschnittlich drei eidgenössische Abstimmungen (ohne<br />

Nationalratswahlen) pro Jahr statt. Von der Annahme ausgehend, dass dies in Zukunft so<br />

bleiben wird, kann der Voranschlag von vier auf drei Abstimmungen pro Jahr reduziert werden.<br />

81


) Das zentrale Stimmregister für Auslandschweizer wird bei der VRSG betrieben. Der Betrieb<br />

einer eigenen Datenbank ist kostengünstiger.<br />

Auswirkungen<br />

a) Bei drei Volksabstimmungen mit eidgenössischen und/oder kantonalen Vorlagen im Kalenderjahr<br />

hat diese Massnahme keine Auswirkungen. Ordnet der Bundesrat aber vier eidgenössische<br />

Volksabstimmungen an, wird der Kredit dafür nicht ausreichen. Die Regierung<br />

muss bei der Festlegung der Abstimmungsdaten für kantonale Vorlagen darauf achten, dass<br />

nur Termine gewählt werden, an denen auch eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen.<br />

b) Die Vereinbarung mit der VRSG ist zu kündigen und eine eigene Datenbank aufzubauen und<br />

zu betreiben.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

a) Ab 2014.<br />

b) Ab 2015.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP) 514'100 654'400 629'400<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -25'000 -50'000 -50'000<br />

Nr.<br />

E16<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …))<br />

Streichung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL)<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Gemäss Art. 5 ff. des Ergänzungsleistungsgesetzes (sGS 351.5; abgekürzt ELG) erhöht der<br />

Kanton St.Gallen den im Rahmen der ordentlichen Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Bundesgesetz<br />

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung<br />

(SR 831.30; abgekürzt eidgELG) anrechenbaren Betrag für Mietzinsen um einen Drittel. Der<br />

Höchstansatz für Mietzinskosten gemäss eidgELG liegt für Alleinstehende bei Fr. 1'100.- pro<br />

Monat, für Ehepaare und Familien bei Fr. 1'250.-. Im Kanton St. Gallen werden derzeit mit den<br />

AEL diese Höchstansätze auf Fr. 1'467.- für Alleinstehende und auf Fr. 1'667.- für Ehepaare und<br />

Familien erhöht.<br />

Neben dem Kanton St.Gallen haben im Jahr 2011 auch die Kantone Zürich, Bern, Zug, Basel-<br />

Stadt, Waadt und Genf Zusatzleistungen für Personen ausserhalb von Heimen ausgerichtet. Im<br />

Vordergrund stehen auch dort Zusatzleistungen, um die als zu tief empfundenen EL-<br />

Bemessungsansätze für die Mietzinsen zu erhöhen. Dabei richten vor allem jene Kantone Zusatzleistungen<br />

im Mietzinsbereich aus, in denen grössere Städte liegen und / oder das Mietzinsniveau<br />

höher ist als im schweizerischen Durchschnitt. Kantone mit einer vergleichbaren Struktur<br />

– etwa die Kantone Luzern und Aargau – aber auch die Nachbarkantone in der Ostschweiz kennen<br />

keine Zusatzleistungen zu den EL.<br />

Der Bund plant seinerseits eine Anpassung der Mietzinsmaxima. Höhe und Ausgestaltung sowie<br />

der Zeitpunkt der Anpassung sind derzeit offen.<br />

Auswirkungen<br />

Die EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit einem Mietzinsbeitrag im Rahmen der AEL verlieren<br />

ihren Anspruch. Die wegfallenden Mietzinsbeiträge müssen von den Betroffenen aufgefangen<br />

werden, was fallweise die Reduktion anderer Auslagen, den rascheren Verzehr vorhandenen<br />

82


Vermögens oder den Wechsel in eine günstigere Wohnung bedingt. In Einzelfällen können auch<br />

die Gemeinden (Sozialhilfe) betroffen sein. Per Stichtag 31. März 2013 sind 2‘732 EL-Bezüger<br />

von dieser Massnahme betroffen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Um den Betroffenen einen zeitlichen Vorlauf zu gewähren, sollen die AEL erst ab 1. Januar 2016<br />

gestrichen werden.<br />

Rechtliches<br />

Art. 5 - 7 ELG (sGS 351.5) sind ersatzlos zu streichen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

223'940'000 233'625'000 244'315'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -8‘800'000<br />

Nr.<br />

E17<br />

Departement des Innern, LB 3.03 (Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …))<br />

Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezüger<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezügerinnen und -Bezüger im Heim mit einer IV-<br />

Rente von heute 1/15 auf 1/5. Erhöhung der Vermögensanrechnung für EL-Bezügerinnen und -<br />

Bezüger im Heim mit einer IV-Rente von heute 1/15 auf 1/5. Die Berechnung des EL-Anspruchs<br />

richtet sich nach den anerkannten Ausgaben (Heimtagestaxe, persönliche Auslagen, Pauschalbetrag<br />

für obligatorische Krankenversicherung) und den anrechenbaren Einnahmen. Letztere<br />

richten sich neben Renteneinkommen insbesondere auch nach dem vorhandenen Vermögen.<br />

Übersteigt das Vermögen einen bestimmten Freibetrag (Fr. 37'500.- für Alleinstehende, Fr.<br />

60'000.- für Ehepaare) wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet.<br />

Die Erhöhung der Vermögensanrechnung von 1/15 auf 1/5 bedeutet, dass das den Freibetrag<br />

übersteigende Vermögen statt jährlich um rund 7 Prozent neu um 20 Prozent reduziert wird. Das<br />

anrechenbare Einkommen fällt entsprechend höher aus, während der EL-Anspruch gleichzeitig<br />

sinkt.<br />

Auswirkungen<br />

Das Vermögen der IV-Rentenbezüger mit EL im Heim wird schneller verzehrt bis <strong>zum</strong> Vermögensfreibetrag.<br />

Es handelt sich um eine sozial verträgliche Sparmassnahme. Per Stichtag 31.<br />

März 2013 sind 421 EL-Bezügerinnen und -Bezüger von dieser Massnahme betroffen. Die Einsparungswirkung<br />

ist degressiv.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2015.<br />

Rechtliches<br />

Änderung von Art. 3 Abs. 2 des Ergänzungsleistungsgesetzes (sGS 351.5 ; abgekürzt ELG).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

223'940'000 233'625'000 244'315'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -1‘920'000 -1‘536'000<br />

83


Nr.<br />

E18<br />

Departement des Innern, LB 3.07 (Gemeindeaufsicht – Sicherheit und Qualität)<br />

Neuausrichtung Gemeindeaufsicht<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die kantonale Aufsicht über die Gemeinden wird neu ausgerichtet. Dabei soll einerseits den sich<br />

verändernden Gemeindestrukturen (u.a. weniger Gemeinden, weniger kleine Gemeinden, mehr<br />

Einheitsgemeinden) Rechnung getragen werden. Es wird geprüft, inwiefern der Druck zu Reformen<br />

auf die Gemeinden erhöht werden kann. Andererseits sollen die gewandelten Anforderungen<br />

an die Aufsichtstätigkeit berücksichtigt werden. So soll z. B. die Risikoorientierung bei den<br />

eigentlichen Revisionen weiter gestärkt werden. Weiter ist das Beratungsangebot zu überprüfen.<br />

Heute erhalten die Gemeinden unkompliziert, sehr niederschwellig (per Telefon und E-Mail) und<br />

gratis Beratungen und Auskünfte sowohl hinsichtlich finanzieller und rechtlicher, aber auch bezüglich<br />

organisatorischer Fragestellungen. Dieses Angebot ist sehr beliebt und nachgefragt, aber<br />

auch aufwändig.<br />

Auswirkungen<br />

In den eigentlichen Revisionen wird verstärkt auf die Risiken des Kantons aus seiner Aufsichtsfunktion<br />

abgestellt. Damit verlieren Aspekte, welche vor allem für die Gemeinden relevant sind,<br />

an Bedeutung und werden unter Umständen nicht mehr geprüft. Das Risiko für die Gemeinden<br />

diesbezüglich steigt.<br />

Eine allfällige Reduktion der Beratungsqualität und -quantität muss an anderer Stelle (bei den<br />

Gemeinden oder Fachverbänden) wett gemacht werden, da die Nachfrage wohl nicht nachlassen<br />

wird. Erhalten die Gemeinden die Unterstützung nicht von anderer Seite, so kann dies zu vermehrten<br />

Fehlern in der Geschäfts- und Buchführung führen.<br />

Der erhöhte Druck für Reformen sollte die Gemeindestrukturen weiter vereinfachen, kann im<br />

einen oder anderen Fall auch zu politisch schwer zu lösenden Konflikten führen.<br />

Kurzfristig werden bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 eine 80 Prozent-Stelle abgebaut, ab dem Jahr 2016 werden<br />

weitere 120 Stellenprozente abgebaut.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

2014: Fr. 100'000.-<br />

2015: Fr. 100'000.-<br />

2016: Fr. 250'000.-<br />

Rechtliches<br />

Je nachdem, welche Massnahmen konkret umgesetzt werden, sind folgende Gesetze betroffen:<br />

− Gemeindegesetz (sGS 151.1; z.B. für Übertragung der Aufsicht über Spezialgemeinden auf<br />

die politischen Gemeinden);<br />

− Gemeindevereinigungsgesetz (sGS 151.3; z.B. für Zwangsmassnahmen für Gemeindereformen);<br />

− Finanzausgleichsgesetz sGS 813.1; z.B. für Zwangsmassnahmen für Gemeindereformen).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

1'122'564 1'137'270 1'153'482<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -100'000 -100'000 -250'000<br />

84


Nr.<br />

E19<br />

Departement des Innern, LB 3.09 (Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />

sicherstellen)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit<br />

überdurchschnittlichen Kosten<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Nettoaufwand umfasst die Finanzierung von Betreuungskosten für Menschen mit Behinderung<br />

aus dem Kanton St.Gallen in St.Galler und ausserkantonalen stationären Wohnangeboten<br />

und/oder Tagesstrukturen (betreute Werk-, Beschäftigungs- und Tagesstätten) nach dem Bundesgesetz<br />

über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (SR<br />

831.26; abgekürzt IFEG). Da der Kanton auf die Kosten von ausserkantonalen Einrichtungen<br />

keinen Einfluss nehmen kann, müssen die Kosteneinsparungen allein durch die St.Galler Einrichtungen<br />

erzielt werden (aktuell 27 gemeinnützige Trägerschaften mit über 1'280 stationären<br />

Wohnplätzen, gegen 890 Plätzen in Beschäftigungs- und Tagesstätten und über 1'600 Plätzen in<br />

Werkstätten). Diese Kostensenkungen sollen nicht durch eine lineare Kürzung der Beiträge, sondern<br />

primär bei jenen Einrichtungen erwirkt werden, die einen Aufwand ausweisen, der höher ist<br />

als bei einer Mehrheit der St.Galler Einrichtungen. Dazu wird das Höchstansatzmodell gemäss<br />

Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (sGS<br />

381.41; abgekürzt BehV) zeitlich vorgezogen. Mit dem Höchstansatzmodell soll gewährleistet<br />

werden, dass es für eine überwiegende Mehrheit der Einrichtungen weiterhin möglich ist, ihre<br />

Betreuungsleistungen in konstanter Qualität und zu etwa gleichen Kosten wie bis anhin zu<br />

erbringen. Jedoch sollen Kosten, welche den kantonalen Ansprüchen von Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

nicht entsprechen, nicht mehr durch den Kanton getragen werden.<br />

Auswirkungen<br />

Die Kantone haben nach IFEG ein bedarfsgerechtes Angebot für erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung zur Verfügung zu stellen. Sie haben darüber hinaus die Betreuungskosten von<br />

Menschen mit Behinderung zu finanzieren, unabhängig davon, ob diese im Kanton oder ausserhalb<br />

betreut werden. Einsparungen bei den St.Galler Einrichtungen und damit eine Schwächung<br />

des St.Galler Angebots bergen die Gefahr der Verlagerung in ausserkantonale Einrichtungen,<br />

womit nur eine Kostenverschiebung aber keine Entlastung erreicht wird. Bei ausserkantonalen<br />

Aufenthalten von Leistungsnutzenden hat der Kanton St.Gallen weiterhin eine Finanzierungspflicht,<br />

ohne jedoch über Steuerungsmöglichkeiten zu verfügen. Für Menschen mit Behinderung<br />

aus dem Kanton St.Gallen sind per Anfang April 2013 rund 4400 Kostenübernahmegarantien für<br />

die Nutzung eines stationären Wohnangebotes und/oder von Tagesstrukturen erteilt, wovon<br />

1100 Kostenübernahmegarantien für die Nutzung ausserkantonaler Leistungsangebote. Diese<br />

ausserkantonalen Beitragsverpflichtungen (rund 25 Prozent des Beitragsvolumens) sind nicht<br />

beeinflussbar.<br />

Mittelfristig zeichnet sich keine Abnahme des Bedarfs an stationären Wohnplätzen oder Tagesstrukturangeboten<br />

ab. Die Menge und das Mengenwachstum können durch den Kanton nicht<br />

gesteuert werden. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass Einsparungen beim Gesamtvolumen<br />

nur durch Kostensenkungen im St.Galler Angebot aufgefangen werden können. Da mit den Betriebsbeiträgen<br />

des Kantons zu 90 Prozent Personalkosten gedeckt werden, müssen die betroffenen<br />

Einrichtungen die Einsparungen vorwiegend beim Betreuungspersonal realisieren, d.h. vor<br />

allem durch Entlassungen von Mitarbeitenden im Betreuungsbereich. Bei der geplanten Entlastungsmassnahme<br />

über 5,6 Mio. Franken muss mit Entlassungen von rund 70 Vollzeitstellen gerechnet<br />

werden. Diese Entlassungen betreffen vornehmlich die Einrichtungen mit überdurchschnittlich<br />

hohen Kosten. Für einzelne Einrichtungen werden die geforderten Kosteneinsparungen<br />

einen Verlust von über 10 Prozent der bisherigen Beitragssumme bedeuten. Die Einsparungen<br />

im Personalbereich können die gemeinnützigen privaten Trägerschaften nicht innerhalb weniger<br />

Monate umsetzen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

- Die Regierung legt bis spätestens Mitte 2014 für die Einrichtungen für erwachsene Menschen<br />

mit Behinderung die Höchstansätze für den Betreuungsaufwand je Betreuungsbedarfsstufe<br />

sowie den Objektaufwand fest.<br />

85


- Die Übergangsfrist ist so zu gestalten, dass bei Einrichtungen mit Kosten über den festzulegenden<br />

Höchstansätzen die Leistungsabgeltung in zwei Etappen reduziert wird, d.h. erstmals<br />

ab dem Jahr 2015, dann ab dem Jahr 2016 maximal gemäss festgelegten Höchstansätzen.<br />

- Die Reduktion erfolgt ab dem Jahr 2015 um 33.33 Prozent vom Zielwert, die restliche Reduktion<br />

ab dem Jahr 2016.<br />

Rechtliches<br />

Für die Massnahmen sind keine Gesetzesanpassungen erforderlich. Hingegen sind die Höchstansätze<br />

durch Regierungsbeschluss festzusetzen und die Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen<br />

anzupassen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

139'167'600 143'067'300 146'533'200<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -1'900’000 -5’567'000<br />

Nr.<br />

E20<br />

Departement des Innern, LB 3.12 (Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />

subventionieren)<br />

Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Leistungsbereich umfasst im Wesentlichen die Finanzierung von Betreuungskosten für<br />

schutzbedürftige Personen nach Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG), insbesondere<br />

für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen nach Interkantonaler<br />

Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE (sGS 381.31).<br />

Die Leistungsmenge ist durch den Kanton nicht beeinflussbar. Die Platzierungsentscheide treffen<br />

die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden unabhängig und nach fachlichen Gesichtspunkten.<br />

Einsparungen können nur mittelfristig auf der Kostenseite und nur bei den St.Galler Kinderund<br />

Jugendheimen erwirkt werden. 40 Prozent seiner Beitragslast kann der Kanton nicht beeinflussen,<br />

da er mit diesen Beiträgen ausserkantonale Aufenthalte finanzieren muss, auf die er<br />

keinen Einfluss nehmen kann. Des Weiteren profitiert der Kanton lediglich zu einem Drittel von<br />

den Einsparungen bei St.Galler Einrichtungen, da gemäss SHG zwei Drittel der Aufenthaltskosten<br />

die Gemeinden tragen. Für Einsparungen beim Kanton von 0,2 Mio. Franken müssen die<br />

St.Galler Einrichtungen damit mehr als eine halbe Million Franken einsparen.<br />

Da mit den Betriebsbeiträgen des Kantons über 80 Prozent Personalkosten in den Einrichtungen<br />

gedeckt werden, müssen die betroffenen Einrichtungen die Einsparungen vorwiegend beim<br />

Betreuungspersonal realisieren, d.h. vor allem durch Entlassung von Mitarbeitenden im Betreuungsbereich.<br />

Zudem sind Objektkosten wie für den Infrastrukturbereich kaum namhaft beeinflussbar.<br />

Aufgrund der Defizitfinanzierung können den Einrichtungen keine einheitlichen, linearen Sparziele<br />

vorgegeben werden. Kürzungen in der Leistungsabgeltung können nur aufgrund von Betriebsanalysen<br />

individuell je Einrichtung und Leistungsangebot festgelegt werden. Ziel muss es sein,<br />

damit keine Angebotsminderung zu bewirken, was lediglich eine Verschiebung von innerkantonalen<br />

zu ausserkantonalen Platzierungen und damit keine echte Sparwirkung zur Folge hätte.<br />

In jedem Fall können die mehrheitlich privaten Trägerschaften Einsparungen nicht innerhalb weniger<br />

Monate umsetzen. Es sind deshalb mehrere Schritte für Kosteneinsparungen vorzusehen.<br />

Auswirkungen<br />

Der Kanton hat nach IVSE die Betreuungskosten von Kindern und Jugendlichen mitzufinanzieren,<br />

unabhängig davon, ob diese im Kanton oder ausserhalb betreut werden, also unabhängig<br />

vom Standort der Einrichtungen. Einsparungen bei den St.Galler Einrichtungen und damit eine<br />

Schwächung des St.Galler Angebots bergen stets die Gefahr der Verlagerung in ausserkantonale<br />

Einrichtungen, womit nur eine Kostenverschiebung, aber keine Entlastung erreicht wird.<br />

Mittelfristig zeichnet sich keine Abnahme des Bedarfs an Betreuungsplätzen für schutzbedürftige<br />

86


Personen ab. Die Menge und das Mengenwachstum können durch den Kanton nicht gesteuert<br />

werden. Diese beiden Faktoren führen dazu, dass Einsparungen beim Gesamtvolumen nur<br />

durch Kostensenkungen im St.Galler Angebot aufgefangen werden können.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

- 2014: Analyse der Kostenstrukturen der St.Galler Einrichtungen für schutzbedürftige Personen<br />

nach Art. 36 und Art. 41 Abs. 1 Bst. b und interkantonale Kostenvergleiche.<br />

- 2015: Anpassung der Richtlinien betreffend die Finanzierung gemäss IVSE von Einrichtungen<br />

im Bereich A vom 27. September 2012.<br />

- 2016: Die Umsetzungsfrist ist so zu gestalten, dass die Einrichtungen für die Kosteneinsparungen<br />

genügend Zeit haben, da es sich vornehmlich um Einsparungen im Personalbereich<br />

handeln dürfte. Die Entlastungswirkung ist deshalb erst ab dem Jahr 2016 zu erwarten.<br />

Rechtliches<br />

Für die Massnahme ist keine Gesetzesanpassung erforderlich. Hingegen sind die bestehenden<br />

Richtlinien anzupassen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

11'978'500 12'314'100 12'612'500<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -200'000<br />

Nr.<br />

E21<br />

Departement des Innern, LB 3.13 (Freien Zugang zu Information und Wissen sichern)<br />

Leistungsabbau bei Kantonsbibliothek Vadiana<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Allgemeine Reduktion der Mittel der Kantonsbibliothek und vollständige Integration des St.Galler<br />

Zentrums für das Buch in den Normalbetrieb der Kantonsbibliothek:<br />

- Die Sammeltätigkeit der Kantonsbibliothek Vadiana wird reduziert bzw. in Koordination mit<br />

der Universitätsbibliothek konzentriert, insbesondere durch die Kürzung des Medienkredits<br />

um rund Fr. 100'000.-, ebenso durch weitere Einsparungen (bei den Buchbinderarbeiten, den<br />

Bürokosten) sowie der Streichung einer halben Personalstelle, was eine Einsparung von insgesamt<br />

Fr. 200'000.- ergibt.<br />

- Weitere Fr. 200'000.- werden eingespart, indem der Geschäftsbereich des St.Galler Zentrums<br />

für das Buch stark eingeschränkt und vollumfänglich in die Kantonsbibliothek überführt<br />

wird. Der Kanton St.Gallen erfüllt damit seine Verpflichtungen als Mitstifter der im Jahr 2006<br />

gegründeten Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch nur noch minimal.<br />

Auswirkungen<br />

Das bibliothekarische Angebot, das im Rahmen der Beratungen zur Bibliotheksinitiative und <strong>zum</strong><br />

neuen Bibliotheksgesetz insgesamt als ungenügend und unterdurchschnittlich beurteilt wurde,<br />

wird weiter reduziert statt verbessert. Die Kantonsbibliothek muss ihre Sammelgebiete einschränken.<br />

Dadurch wird ihre Benützung zurückgehen. Um die negativen Auswirkungen zu mildern,<br />

sind mit den Bibliotheken auf dem Platz St.Gallen, insbesondere auch der Universitätsbibliothek,<br />

die Bestände für die gegenseitigen Benutzer im Katalog besser sichtbar zu machen.<br />

Die erst im Jahr 2006 bei der Übernahme der Bestände des Deutschen Bucharchivs von München<br />

nach St.Gallen und der Gründung der Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch eingegangenen<br />

Verpflichtungen werden auf ein Minimum reduziert. Indes soll eine Personalstelle von 50<br />

Prozent aufrecht erhalten und versucht werden, die Stiftung Deutsches Bucharchiv München zur<br />

Mitfinanzierung in gleicher Höhe zu motivieren.<br />

Insbesondere im Zentrum für das Buch sowie im allgemeinen Betrieb der Kantonsbibliothek ist<br />

Personal abzubauen bzw. sind Entlassungen notwendig, es sind insgesamt rund 150 bis 200<br />

Stellenprozente von den Kürzungen betroffen, was mehr als fünf Prozent des Personalbestands<br />

der Kantonsbibliothek entspricht.<br />

87


Zeitliche Umsetzung<br />

Eine Umsetzung ist frühestens ab dem Jahr 2015 realisierbar. Der beschlossene Umzug des<br />

Ausleihbetriebs der Vadiana ins Hauptpost-Provisorium und die Zweiteilung der Kantonsbibliothek<br />

bringt im Jahr 2014 bereits eine massgebliche Zusatzbelastung für die bestehenden Ressourcen,<br />

weshalb die Einsparungen erst nach Abschluss dieses Projekts, ab Anfang 2015, möglich<br />

sind.<br />

Die Integration des St.Galler Zentrums für das Buch in den Normalbetrieb der Kantonsbibliothek<br />

Vadiana bedingt umfangreiche rechtliche Abklärungen und voraussichtlich Neuverhandlungen im<br />

Rahmen der Stiftung St.Galler Zentrum für das Buch. Die erst im Jahr 2006 unterschriebenen<br />

Vereinbarungen sind auf eine minimale Laufzeit von 30 Jahren ausgelegt.<br />

Rechtliches<br />

Es ist zu prüfen, inwieweit die geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit der Stiftung<br />

St.Galler Zentrum für das Buch überhaupt zulässig sind. Bei Streitigkeiten um den Bibliotheksbestand<br />

des Deutschen Bucharchivs in der Kantonsbibliothek Vadiana ist vertraglich ein Schlichtungsverfahren<br />

vorgesehen, an welches der Kanton gebunden ist.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

4'637'500 4'720'500 4'364'500<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -400'000 -400'000<br />

Nr.<br />

E22<br />

Departement des Innern, LB 3.14 (Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln)<br />

Streichung Denkmalpflegebeiträge<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Heute teilen sich die Gemeinden und der Kanton hälftig die Denkmalpflege-Beiträge an Objekte<br />

von lokaler und regionaler bzw. kantonaler Bedeutung. Der Kanton sieht nun vor, auf die Unterstützung<br />

von lokalen Objekten gänzlich zu verzichten.<br />

Auswirkungen<br />

Der hoheitliche Schutz der Baudenkmäler ist heute im Sinn einer Pflichtaufgabe Sache der Gemeinden.<br />

Die Fachkompetenz bezüglich Denkmalpflege ist beim Kanton angesiedelt. Das Beitragswesen<br />

wird hälftig von beiden getragen – sowohl bei den lokalen als auch bei den kantonalen<br />

Objekten. Nun werden die Aufgaben – noch vor der Umsetzung der Neuerungen im neuen<br />

Planungs- und Baugesetz, das ebenfalls eine Klärung der Zuständigkeiten vorsieht – von Seiten<br />

des Kantons anders verteilt.<br />

Damit verliert die kantonale Denkmalpflege die Einflussnahme bei Bauten von lokaler Bedeutung<br />

gänzlich und potenziell auch die Einflussnahme bzw. den Handlungsspielraum bei Bauten von<br />

kantonaler Bedeutung. Noch existieren keine Inventare, die festlegen, welche Objekte von lokaler<br />

und welche von kantonaler Bedeutung sind. Streicht der Kanton die Beiträge an lokale Objekte,<br />

fällt der Anreiz für Gemeinden und Private weg, die Fachstelle beizuziehen – potenziell auch<br />

bei kantonalen Objekten, da diese noch nicht abschliessend definiert sind. Es besteht deshalb<br />

die Gefahr, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.<br />

Wie sich die Gemeinden bei der Unterstützung lokaler und regionaler Objekte verhalten werden,<br />

wird die Praxis zeigen. Entweder übernehmen sie die beim Kanton eingesparten Kosten und<br />

pflegen das kulturelle Erbe von lokaler Bedeutung gesamthaft ähnlich wie heute. Oder aber sie<br />

übernehmen die fehlende kantonale Unterstützung nicht, womit für die Erhaltung des lokalen<br />

Kulturguts kaum noch staatliche Anreize vorhanden wären.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Gestaffelte Einführung ab dem Jahr 2015.<br />

88


Rechtliches<br />

Die Verordnung über Staatsbeiträge an Massnahmen der Denkmalpflege (sGs 275.1) ist anzupassen.<br />

Es sind Verhandlungen mit den Gemeinden aufzunehmen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

3'090'400 3'093'400 3'293'900<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -160'000 -680’000<br />

Nr.<br />

E23<br />

Departement des Innern, LB 3.15 (Rechtlich, politisch und historisch relevante<br />

Überlieferung des Staates sichern)<br />

Leistungsabbau Staatsarchiv<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Weitgehender Verzicht auf Unterstützung der Gemeinden gemäss Art. 6 des Gesetzes über Aktenführung<br />

und Archivierung (sGS 147.1; abgekürzt GAA). Die Personalressourcen (20 Stellenprozent)<br />

für die Leistungen an Gemeinden werden abgebaut. Zudem werden die Sachmittel bei<br />

der Restauration und beim audiovisuellen Kulturgut um Fr. 83‘000.- gekürzt.<br />

Auswirkungen<br />

Gemeinden (inkl. Orts- und Schulgemeinden) erhalten keine individuelle Unterstützung in der<br />

Aktenführung und vor allem der Archivierung mehr: Visitationen vor Ort werden gestrichen. Damit<br />

werden die Nachvollziehbarkeit des staatlichen Handelns und die historische Forschung beeinträchtigt<br />

sowie Kulturgut in den Regionen gefährdet. Die Vernehmlassungsantworten <strong>zum</strong> neuen<br />

Archivgesetz aus dem Jahr 2011 und die <strong>Botschaft</strong> hatten einen Ausbau der Ressourcen für die<br />

Unterstützung des Staatsarchivs gegenüber den Gemeinden festgeschrieben. Die Erfahrung<br />

zeigt, dass eine mangelhafte Betreuung der Aktenbildner die Arbeit der Archive anschliessend<br />

auf Jahre ressourcenintensiv belasten kann. Zudem fehlen dann wichtige Grundlagen für die<br />

geschichtliche Aufarbeitung (aktuelles Beispiel: klassierte Akten zu den administrativ Versorgten).<br />

Konservierungs- und Restaurierungsmassnahmen müssen auf das absolut Notwendige oder<br />

Dringende beschränkt werden. Wertvolles Kulturgut kann verloren gehen. Unterlagen, die Schadensbilder<br />

aufweisen, werden nicht mehr in jedem Fall durch das Staatsarchiv gesichert, sondern<br />

zurückgewiesen (oder an die Verpflichtung der Kostenübernahme gebunden).<br />

Audiovisuelles Kulturgut ist sehr attraktiv und den schriftlichen Quellen im Rang gleichgestellt.<br />

Sicherung, Erschliessung und Erhaltung von audiovisuellen Unterlagen staatlicher und privater<br />

Provenienz stehen – bis in den Bereich des konkreten Kulturgüterschutzes – durch diese Massnahme<br />

teilweise auf dem Spiel. Die Kosten werden <strong>zum</strong> Teil nur aufgeschoben.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Eine Umsetzung ist ab dem Jahr 2014 realisierbar.<br />

Rechtliches<br />

Es ist zu prüfen, ob das Archivgesetz anzupassen bzw. Art. 6 Abs. 2 Bst. a GAA aufzuheben ist.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

2'549'900 2'484'900 2'606'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -100'000 -100'000 -100'000<br />

89


Nr.<br />

E24<br />

Departement des Innern, LB 3.16 (Kulturelle Vielfalt fördern und kulturelle Akzente<br />

setzen)<br />

Leistungsreduktion Kulturförderung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Sowohl die allgemeine Kulturförderung als auch die Förderung der neuen kantonalen kulturellen<br />

Schwerpunktinstitutionen werden markant abgebaut. Der Beitrag an die Lokremise St.Gallen wird<br />

halbiert (- Fr. 290'000.-), der Beitrag an die Klangwelt Toggenburg reduziert (- Fr. 100'000.-), die<br />

Kriterien für die kulturellen Projekte und Kulturinstitutionen in allen Regionen des Kantons werden<br />

deutlich verschärft, die Förderung massgeblich abgebaut. Das Volumen der Jahresbeiträge<br />

an kulturelle Institutionen (- Fr. 100'000.-), an Projektbeiträge (- Fr. 120'000.-) sowie die Aufträge<br />

an Dritte werden gekürzt (- Fr. 70'000.-), der Ankaufskredit für die Kunstsammlung und die entsprechenden<br />

Personalressourcen reduziert (- Fr. 90'000.-) und die Atelier-Wohnung in Rom aufgehoben<br />

(- Fr. 50'000.-). Insgesamt wird das Kulturförderbudget um Fr. 820'000.- gekürzt.<br />

Auswirkungen<br />

Die Kürzung von Fr. 820'000.- in der Kulturförderung entlastet den ordentlichen Staatshaushalt<br />

effektiv um Fr. 560'000.-, da ein Teil der Kosten über den Lotteriefonds refinanziert wird. Die Einsparungen<br />

bei der Lokremise wirken sich mit Fr. 170'000.-, jene bei der Klangwelt mit Fr.<br />

60'000.- und bei den Jahresbeiträgen an weitere kulturelle Institutionen mit Fr. 0.- auf den ordentlichen<br />

Staatshaushalt aus.<br />

Die Entwicklung der erst im Jahr 2008 definierten kulturellen Schwerpunktinstitutionen des Kantons<br />

St.Gallen, der Lokremise St.Gallen und der Klangwelt Toggenburg wird beeinträchtigt. Die<br />

Kunst- und Performance-Zone der Lokremise wird in der Programmation deutlich eingeschränkt,<br />

die Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum fraglich. Die Klangwelt kann die vielversprechende<br />

Professionalisierung und Weiterentwicklung nicht wie geplant fortführen, falls sie nicht über die<br />

bereits jetzt hohe "Eigenwirtschaftlichkeit" hinaus zusätzliche private Fördermittel generieren<br />

kann.<br />

Neben den Kulturinstitutionen wird die kantonale Förderung von kulturellen Institutionen und Projekten<br />

in allen Regionen des Kantons massgeblich reduziert, ebenso die direkte Förderung von<br />

Künstlerinnen und Künstlern, indem die Atelierwohnung in Rom und der Ankaufskredit gestrichen<br />

bzw. stark reduziert werden.<br />

In der Kulturförderung sind 0.5 Stellen zu streichen und damit Entlassungen vorzunehmen, bei<br />

den geförderten Institutionen ist ein Personalabbau von weiteren zwei bis drei Stellen zu erwarten.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Von den Einsparungen von Fr. 560'000.- sind Fr. 380'000.- im Jahr 2014 umsetzbar. Fr.<br />

280'000.- sind erst ab dem Jahr 2015 realisierbar, da die Programm- und Ausstellungsplanungen<br />

für das Jahr 2014 bereits weit fortgeschritten sind und Leistungsvereinbarungen bis Ende 2014<br />

bestehen bzw. die Rom-Wohnung für das Jahr 2014 bereits ausgeschrieben und vergeben ist.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen notwendig<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (gemäss AFP)<br />

16'280'600 16'770'700 20'543'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -380’000 -560’000 -560’000<br />

90


Nr.<br />

E25<br />

Departement des Innern, LB 3.20 (Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften<br />

sowie Führen eines handelsrechtlichen Notariats)<br />

Gebührenerhöhungen Beurkundungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Erhöhung der Gebühren um 8-10 Prozent durch Ausschöpfen des im Gebührentarif vorhandenen<br />

Ermessensspielraums. Mutmasslicher Mehrertrag von Fr. 200'000.- pro Jahr.<br />

Auswirkungen<br />

Durch das Ausschöpfen des Gebührenrahmens werden die Leistungen um durchschnittlich 8<br />

Prozent teurer. Die Massnahme hat keinen Einfluss auf das Personal oder die Gemeinden, da<br />

die Leistungen im bisherigen Umfang an Private erbracht werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Anpassung der internen Gebührenrichtlinien im Laufe des Jahres 2013, Umsetzung ab 1. Januar<br />

2014.<br />

Rechtliches<br />

Eine Anpassung von Gesetzen und Verordnung sind nicht erforderlich. Es wird lediglich das vom<br />

Gebührentarif eingeräumte Ermessen bei der Gebührenerhebung angepasst. Um die einheitliche<br />

Anwendung an allen Standorten zu gewährleisten, werden die internen Gebührenrichtlinien angepasst<br />

und für alle verbindlich erklärt.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoertrag des Leistungsbereichs (gemäss AFP) -318'400 -318'400 -317'900<br />

Veränderung Nettoertrag laufende Rechnung -200'000 -200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E26<br />

Bildungsdepartement, LB 4.01 (Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement)<br />

Verrechnung Personalaufwendungen Informatik an Weiterbildungsabteilungen der Berufsfachschulen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die kantonalen Berufsfachschulen führen die Weiterbildung in einer eigenen Rechnung auf Vollkostenbasis<br />

(Art. 13 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung,<br />

sGS 231.1). Die Kosten sind durch die Erträge der Weiterbildungslehrgänge zu decken.<br />

Die eigentlichen Informatikkredite liegen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Schulen. Hier<br />

findet bereits eine anteilige Verrechnung statt. Es fehlt allerdings eine Verrechnung der Informatik-Personalressourcen<br />

der regionalen Informatik-Cluster.<br />

Mit einer Verrechnung der anteiligen Aufwendungen soll diese Lücke bei der Vollkostenrechnung<br />

geschlossen werden. Die Massnahme kann ab Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden.<br />

Auswirkungen<br />

Durch die Verrechnung der anteiligen Personalaufwendungen der Informatik erhöhen sich die<br />

Kosten der Weiterbildungsabteilungen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Massnahme kann ab Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden (1.8.2014).<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen notwendig.<br />

91


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

10'103'200 10'112'200 10'140'900<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -80'000 -200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E27<br />

Bildungsdepartement, LB 4.02 (Stipendien und Studiendarlehen)<br />

Stipendien: Zuschlagsverzicht für zusätzliche Lebenshaltungskosten<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der für die Stipendienbemessung massgebliche Grundbeitrag wird in Art. 19 der Stipendienverordnung<br />

festgesetzt. Für Personen im Haushalt der Eltern werden Fr. 8‘400.--, im eigenen Haushalt<br />

Fr. 16'700.-- und im ehelichen Haushalt Fr. 29'000.-- angerechnet.<br />

Gemäss Art. 21 der Stipendienverordnung kann für zusätzliche Lebenshaltungskosten in aussergewöhnlichen<br />

Fällen ein Zuschlag von höchstens 10 Prozent des Grundbetrages angerechnet<br />

werden. Die aktuelle Stipendienpraxis hat aus Gründen der Gleichbehandlung Art. 21 bei allen<br />

Gesuchen angewendet. Neu soll auf die Gewährung dieses Zuschlags verzichtet werden.<br />

Ein systematischer Verzicht auf die Anwendung von Art. 21 reduziert die Aufwendungen um rund<br />

1.8 Mio. Franken (Sek II: 1.0 Mio, Durchschn. Fr. 880 bei 1'150 Bezügern; Tertiär: 0.8 Mio.,<br />

Durchschn. Fr. 1'120 bei 741 Bezügern).<br />

Die Anwendung dieser Massnahme ist stipendienkonkordatskonform.<br />

Auswirkungen<br />

Die Lebenshaltungskosten können nicht mehr in jedem Fall gedeckt werden. Besonders betroffen<br />

sind Personen, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen können. Bei diesen werden mit dem<br />

Grundbetrag die Mietkosten, Nebenkosten, Verpflegung, Versicherungen, Bekleidung etc. abgegolten.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab dem 1.8.2014. Die Umsetzung kann jeweils nur auf den Beginn eines Schuljahres erfolgen.<br />

Zudem sind noch technische Anpassungen notwendig. Bei Ausbildungen, für welche beim Vollzugsbeginn<br />

bereits Stipendien bezogen werden, soll der Zuschlag bis <strong>zum</strong> Abschluss der entsprechenden<br />

Ausbildung gewährt werden (Besitzstandswahrung).<br />

Die Einsparung teilt sich wie folgt auf:<br />

Fr. 360'000 (20 %) im Jahr 2014;<br />

Fr. 900'000 (50 %) im Jahr 2015;<br />

Fr. 1'350'000 (75 %) im Jahr 2016;<br />

Fr. 1'620'000 (90 %) im Jahr 2017 und<br />

Fr. 1'800'000 (100 %) ab dem Jahr 2018.<br />

Rechtliches<br />

In der Stipendienverordnung (sGS 211.51) ist der Artikel 21 zu streichen und eine Übergangsbestimmung<br />

zu formulieren.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

11'714'000 11'748'000 11'769'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -360'000 -900'000 -1'350'000<br />

92


Nr.<br />

E28<br />

Bildungsdepartement, LB 4.04 (Qualitätssicherung Volksschule)<br />

Verzicht auf Staatsbeitrag an die katholische Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade)<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Bis 2007 wurde der kath. Kantonssekundarschule St.Gallen (Flade) ein Beitrag von rund 2 Mio.<br />

Franken an die anrechenbare Lehrerbesoldung entrichtet. Bei der Reform des Finanzausgleichs<br />

wurde der Beitrag – im Sinne einer Besitzstandwahrung – in vergleichbarer Höhe ins Volksschulgesetz<br />

übernommen. Im Jahr 2012 wurden für 742 beitragsberechtigte Schüler und einem Beitragssatz<br />

von 19.36 Prozent an die durchschnittlichen Kosten pro Oberstufenschüler von Fr.<br />

13‘928.-- insgesamt Fr. 2'092'335.75 ausgerichtet.<br />

Die Finanzierung der Flade widerspricht der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden,<br />

die vorsieht, dass die Gemeinden für die Volksschulen verantwortlich sind und deren Finanzierung<br />

übernehmen. Mit dem Verzicht auf den Staatsbeitrag wird die Finanzierungsverantwortung<br />

seitens der öffentlichen Hand an die Stadt St.Gallen (höherer Beitrag) sowie die Regionsgemeinden<br />

(bestehende kostendeckende Schulgelder) übertragen.<br />

Auswirkungen<br />

Mit der Streichung des Staatsbeitrages ändert sich primär die Finanzierung der Flade. Eine Erhöhung<br />

des Beitrages der Stadt St.Gallen muss im Zusammenhang mit den Auswirkungen für<br />

die Stadt im Finanzausgleich betrachtet und gelöst werden. Dies wird Verhandlungen zwischen<br />

der Stadt und der Flade nötig machen und eine verstärkte Zusammenarbeit erfordern.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Anpassung kann auf das Budgetjahr 2015 erfolgen.<br />

Rechtliches<br />

Anpassung Art. 4 Abs. 3 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1): Streichung des Passus über den<br />

Staatsbeitrag an den katholischen Konfessionsteil.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

21'880'600 21'564'600 21'564'600<br />

0 -2'090’000 -2'090’000<br />

Nr.<br />

E29<br />

Bildungsdepartement, LB 4.06 (Mittelschulen)<br />

Schliessung der Wirtschaftsmittelschule an den Standorten Heerbrugg und Wattwil 6<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Lehrgang Wirtschaftsmittelschule wird heute an den Kantonsschulen am Brühl St.Gallen,<br />

Heerbrugg, Sargans und Wattwil geführt. Die Massnahme sieht vor, den Lehrgang auf die beiden<br />

Schulstandorte St.Gallen und Sargans zu konzentrieren und ihn in Heerbrugg und Wattwil nicht<br />

mehr anzubieten. An diesen beiden Schulen wurde in den vergangenen Jahren in der Regel jährlich<br />

eine Klasse der Wirtschaftsmittelschule geführt.<br />

Auswirkungen<br />

Mit der Schliessung der beiden Schulstandorte haben weiterhin alle interessierten Schülerinnen<br />

und Schüler die Möglichkeit, diesen Lehrgang zu besuchen; allerdings teilweise unter Inkaufnahme<br />

eines längeren Schulweges. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Mittelschülerinnen und<br />

Mittelschüler Wert auf einen relativ kurzen Schulweg legen. Es ist demnach davon auszugehen,<br />

dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler einer Lehrstelle den Vorzug geben<br />

wird. Ein weiterer Teil wird in einen Mittelschultyp eintreten, welcher in Heerbrugg und Wattwil<br />

geführt wird (namentlich ins Gymnasium). Entsprechend finden Kostenverlagerungen in diese<br />

6 Vgl. auch Anhang 3 „Bericht der Regierung über den Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule“<br />

93


Ausbildungsrichtungen statt.<br />

Hinsichtlich der Pensen ist an beiden Schulen mit dem Wegfall von je rund fünf bis sechs Vollzeitstellen<br />

zu rechnen, welche sich jedoch auf zahlreiche Fächer verteilen. Dieser Abbau wird<br />

primär so aufzufangen sein, dass befristete Lehraufträge reduziert oder aufgelöst werden, um<br />

den unbefristet angestellten Lehrpersonen, welche bei der Pensenvergabe privilegiert zu behandeln<br />

sind, das zugesicherte Pensum zu sichern. Die Massnahme erfolgt also in erster Linie zulasten<br />

der jüngeren Lehrpersonen.<br />

Räumlich bringt die Schliessung keine spürbare Entlastung mit sich, weil das Gewicht der Wirtschaftsmittelschule<br />

an der gesamten Klassenzahl an den beiden Schulen weniger als zehn Prozent<br />

ausmacht. Dies hat keine nennenswerten Konsequenzen bei der Raumauslastung. Da an<br />

den Kantonsschulen Brühl und Sargans die bestehenden Klassen aufgefüllt werden, ist an diesen<br />

beiden Schulen nicht mit mehr Raumbelegung zu rechnen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Eine Umsetzung mit rechtzeitiger Kommunikation an alle Betroffenen kann auf Beginn des Schuljahres<br />

2015/16 erfolgen. Die nachfolgend genannten Einsparungen basieren auf dieser Variante.<br />

Eine Umsetzung auf das Schuljahr 2014/15 wäre bei einem definitiven Schliessungsentscheid im<br />

Juni 2013 möglich, hätte aber zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Aufnahmeprüfung<br />

im September 2013 vorbereiten (Eintritt im Schuljahr 2014/15), ihre Pläne ändern<br />

müssten.<br />

Die Einsparungen sind einlaufend und teilen sich wie folgt auf:<br />

2015: Fr. 130'000<br />

2016: Fr. 450'000<br />

2017: Fr. 770'000<br />

2018: Fr. 1'090'000<br />

ab 2019: Fr. 1'270'000<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen der Rechtsgrundlagen nötig. Gemäss Art. 7 Abs. 3 des Mittelschulgesetzes<br />

beschliesst die Regierung (jährlich), in welchen Lehrgängen an welchen Schulen neue<br />

Klassen gebildet werden.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

97'145'400 101'575'300 101'428'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -130’000 -450’000<br />

Nr.<br />

E30<br />

Bildungsdepartement, LB 4.07 (Brückenangebote)<br />

Übertragung der Brückenangebote an die Gemeinden<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10; abgekürzt BBG) ergreifen<br />

die Kantone Massnahmen, um die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der<br />

obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Unter «Massnahmen»<br />

werden gemäss Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Berufsbildung (SR 412.101;<br />

abgekürzt BBV) maximal einjährige praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote verstanden, die<br />

das Programm der obligatorischen Schule im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen<br />

Grundbildung ergänzen. Der Bund leistet an einen Teil der Brückenangebote (ohne Vorlehre)<br />

finanzielle Beiträge, die in der pauschalen Abgeltung auf Basis der Anzahl Ausbildungsverhältnisse<br />

in der Grundbildung enthalten sind. Bezogen auf alle Brückenangebote beträgt der Beitrag<br />

des Bundes etwa 15 Prozent.<br />

Die Brückenangebote lagen ursprünglich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Aufgrund<br />

94


des Postulats 43.99.13 «Einheitliches Angebot der berufsvorbereitenden Schuljahre», des am 1.<br />

Januar 2004 in Kraft gesetzten neuen BBG und der Empfehlungen für Brückenangebote des<br />

SBFI (ehemals BBT) vom Mai 2000 wurden die Brückenangebote per 1. August 2007 in die Zuständigkeit<br />

des Kantons übertragen. Dies ermöglichte eine chancengleiche Abstimmung strukturierter<br />

Angebote auf definierte Zielgruppen, eine einheitliche Finanzierung sowie Synergien dank<br />

einer besseren Koordination der Angebote. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden wurde dann<strong>zum</strong>al<br />

vom Kantonsrat abgelehnt.<br />

Gegenwärtig beanspruchen im Kanton St.Gallen rund 750 Jugendliche die an insgesamt vier<br />

Schulstandorten (St.Gallen, Buchs, Rapperswil, Wattwil) zur Verfügung stehenden Brückenangebote<br />

(Vorlehre, Integrationskurs für Fremdsprachige, Berufsvorbereitungsjahr, Gestalterischer<br />

Vorkurs für Jugendliche, Motivationssemester). Neu sollen die Brückenangebote insoweit in den<br />

Zuständigkeitsbereich der Gemeinden übertragen werden, als sie in die Verantwortung für die<br />

Organisation und Durchführung, d.h. die Leistungserbringung, sowie die Finanzierung treten. Um<br />

die mit der Kantonalisierung im Jahr 2007 gewonnenen Vorteile (namentlich die Einheitlichkeit<br />

des Angebotes sowie die Synergiegewinne) zu erhalten, ist es zweckmässig, dass die Gemeinden<br />

bei der Organisation und Durchführung der Brückenangebote auch unter ihrer eigenen Verantwortung<br />

weiterhin auf den bestehenden Strukturen aufbauen.<br />

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für Organisation und Durchführung wird den Gemeinden<br />

auch der approximativ auf die Brückenangebote bezogene Anteil der Bundesbeiträge weitergeleitet.<br />

Auswirkungen<br />

Angepasst wird die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung (Leistungserbringung)<br />

sowie für die Finanzierung. Qualitativ und quantitativ wird das Angebot grundsätzlich beibehalten<br />

und weiterhin durch kantonales Recht garantiert.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 1. August 2015 (Anpassung gesetzliche Grundlage und Vorbereitungsmassnahmen der Gemeinden.)<br />

Rechtliches<br />

Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (sGS<br />

231.1; abgekürzt EGzBBG), der Berufsbildungsverordnung (sGS 231.11), des Gebührentarifs für<br />

die Berufsbildung (sGS 231.12), und des Konzepts "Brückenangebote im Kanton St.Gallen". Die<br />

Regelung der Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung (Leistungserbringung) sowie<br />

für die Finanzierung der Brückenangebote im Bildungsbereich soll im Berufsbildungsgesetz erfolgen.<br />

Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10) handelt es sich<br />

um Massnahmen zur Vorbereitung von Personen mit individuellen Bildungsdefiziten auf die berufliche<br />

Grundbildung am Ende der obligatorischen Schulzeit. So umfassen die Brückenangebote<br />

nicht die im Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) geregelten Massnahmen der sozialen<br />

Sicherung, d.h. die Sicherung der Personen in Notsituationen oder die Sicherung gegen die wirtschaftlichen<br />

Folgen bestimmter Risiken, wie namentlich Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, usw.<br />

Ein Anknüpfungspunkt zu der im SHG geregelten öffentlichen Sozialhilfe besteht somit nicht.<br />

Auch vor der Kantonalisierung per 1. August 2007 waren die Brückenangebote nicht im SHG,<br />

sondern im EGzBBG geregelt. Eine Finanzierung der Brückenangebote nach dem SHG ist somit<br />

nicht möglich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

94'484'320 92'322'420 91'500'420<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

0 -2'581'000 -6'194'000<br />

95


Nr.<br />

E31<br />

Bildungsdepartement, LB 4.09 (Betriebliche Bildung)<br />

Wiedereinführung der Kostenpflicht für Berufsbildnerkurse<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Nach Art. 45 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (SR 412.10; abgekürzt BBG)<br />

sorgen die Kantone für die Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben.<br />

Unentgeltlichkeit ist dafür nicht vorgeschrieben. Die eidgenössische Verordnung über die<br />

Berufsbildung (SR 412.101; abgekürzt BBV) schreibt in Art. 44 neben der berufsspezifischen<br />

Qualifikation und einer minimalen beruflichen Praxis eine berufspädagogische Qualifikation im<br />

Äquivalent von 100 Lernstunden beziehungsweise von 40 Kursstunden vor. Der überwiegende<br />

Teil neuer Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erwirbt sich die letztgenannte Voraussetzung im<br />

5-tägigen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Lehrmeisterkurs).<br />

Nach der früheren Gesetzgebung wurden den Teilnehmenden Kosten von 450 Franken je Kurs<br />

belastet. Mit der Gesamtrevision des EG-BB beschloss der Kantonsrat, die Kurse ab 1. Januar<br />

2008 unentgeltlich anzubieten. Neu soll folgende Kostenpflicht wieder eingeführt werden (diese<br />

Massnahme wurde bereits im Sparpaket I vorgeschlagen und vom Kantonsrat abgelehnt):<br />

- 5-tägiger Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Lehrmeisterkurs): Kostenpflicht im<br />

gleichen Umfang wie vor dem Jahr 2008 (Fr. 450 je Kurs und teilnehmende Person);<br />

- Äquivalent von 100 Lernstunden: Erhebung von kostendeckenden Gebühren (keine direkte<br />

Sparwirkung, da gegenwärtig noch nicht angeboten).<br />

Auswirkungen<br />

Rund 1'200 St.Gallische Teilnehmende bzw. deren Arbeitgeber werden durch eine Gebühr von je<br />

Fr. 450.-- belastet.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 1. Januar 2015.<br />

Rechtliches<br />

Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (sGS<br />

231.1) und des Gebührentarifs für die Berufsbildung (sGS 231.12).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

9'097'590 9'257'590 9'273'590<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -540'000 -540'000<br />

Nr.<br />

E32<br />

Bildungsdepartement, LB 4.11 Sport und Bewegungsförderung<br />

Beitrag aus dem Sport-Toto-Fonds an Kurse des Amtes für Sport<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Beitrag an die Kursdurchführung des Sportförderprogramms Jugend+Sport und für den Bereich<br />

Erwachsenensport aus dem Sport-Toto-Fonds an das Amt für Sport. Die Swisslos-Gelder sind<br />

zur Unterstützung des privatrechtlich organisierten Sports einzusetzen. Da der Bereich Jugend+Sport<br />

und der Erwachsenensport in der Schnittstelle zwischen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich<br />

organisiertem Sport liegt und privatrechtlich organisierte Sportvereine und -verbände<br />

von den vom Amt für Sport durchgeführten Aus- und Weiterbildungskursen profitieren, kann nach<br />

einer Verordnungsanpassung ein Teil des Sport-Toto-Fonds zu Gunsten dieser Kurse eingesetzt<br />

werden. Gemäss Wegleitung für die Verwendung der Sport-Toto-Anteile in den Kantonen sind<br />

Geldentschädigungen sowie Löhne ausgeschlossen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 1.1.2014.<br />

Rechtliches<br />

96


Anpassung Verordnung über den Sport-Toto-Fonds (sGS 455.315).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

2'591'200 2'066'200 2'086'200<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -125'000 -125'000 -125'000<br />

Nr.<br />

E33<br />

Bildungsdepartement, LB 4.12 (Universität St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />

gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Universität St.Gallen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Universität muss in einem immer stärkeren internationalen Wettbewerb als Arbeitgeberin, als<br />

Ausbildungs- und als Forschungsstätte attraktiv bleiben können. Zusätzliche Einsparungen auf<br />

dem heute erreichten tiefen Kostenniveau sind ohne wesentliche negative Effekte auf Qualität<br />

und Reputation nur noch auf dem innovativen Weg der Stärkung des Unternehmertums möglich.<br />

Dies soll mit der Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und gleichzeitiger Erhöhung<br />

der Autonomie der Hochschule bewirkt werden. Damit können die Effizienz und Effektivität des<br />

Hochschulbereichs weiter gestärkt werden. Dies soll sich wie folgt auswirken:<br />

- die unternehmerischen Potenziale der Hochschule sollen entfesselt werden;<br />

- durch die Schaffung von Freiräumen sollen Leistungsprozesse weiter optimiert werden;<br />

- die erhöhte Autonomie und finanzielle Eigenverantwortlichkeit soll die Hochschule für Sponsoring<br />

und Mäzene attraktiver machen.<br />

Zentrale Elemente für die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen sind:<br />

- klar definierter Staatsbeitrag sowie Festlegung der Methodik für die Ermittlung künftiger<br />

Staatsbeiträge;<br />

- Verstetigung des Staatsbeitrags mit dem Ziel einer mehrjährigen finanziellen Planungssicherheit;<br />

- Recht der Hochschule zur Bildung von Eigenkapital in angemessener Höhe zur Tragung der<br />

unternehmerischen Risiken (Ausgleich unerwarteter Schwankungen) und zur Tätigung strategischer<br />

Investitionen (Wahrung der Entwicklungsfähigkeit);<br />

- Budgetautonomie innerhalb der Leistungsvereinbarung;<br />

- Autonomie <strong>zum</strong> Erlass eines eigenen Personal- und Besoldungsreglements (mit Genehmigung<br />

durch die Regierung).<br />

Die Erhöhung der Autonomie wird eine Verschiebung von bestimmten, heute bei Kantonsrat und<br />

Regierung liegenden Kompetenzen an die Organe der Universität bedingen. Mittelfristig wird<br />

auch die Übertragung des umfassenden Immobilienmanagements oder gar des Eigentums an<br />

den Immobilien an die Universität zu prüfen sein, da daraus zusätzliche Spareffekte für den Kanton<br />

erzielt werden können (integraler Ansatz, Reduktion der Schnittstellen, Vermeidung von<br />

Fehlanreizen, zusätzliche Möglichkeiten beim Sponsoring).<br />

Die Ausgestaltung der mehrjährigen Leistungsvereinbarungen und die Erhöhung der Autonomie<br />

wird sich am Rahmen der rechtlichen Grundlagen orientieren, welche mit der vom Kantonsrat am<br />

24. April 2012 verabschiedeten Vorlage "Beteiligungsstrategie und Public Corporate Governance"<br />

geschaffen wurde.<br />

Ein solcher Wandel erfordert eine angemessene Umstellungszeit. So müssen Entscheidungsstrukturen<br />

angepasst werden, und es muss sich eine verstärkte unternehmerische Kultur herausbilden.<br />

Dafür hat die Universität grundsätzlich gute Voraussetzungen, nicht zuletzt dank ihrer<br />

Institutskultur. Die erwarteten positiven Effekte und damit die Einsparungen können erst nach der<br />

Gewährung der Autonomie und der notwendigen finanziellen Freiräume sowie einer angemessenen<br />

Umstellungszeit eintreten.<br />

Das vorliegende Entlastungspaket 2013 sieht bereits vor der Realisierung der mehrjährigen Leis-<br />

97


tungsvereinbarungen Pauschalkürzungen für die Jahre 2014 und 2015 vor.<br />

Auswirkungen<br />

Die vorgezogenen Pauschalkürzungen bedingen Massnahmen, die sich negativ auf die Qualität,<br />

das Leistungsangebot und die Wettbewerbssituation der Universität auswirken:<br />

- Profilierung und Investitionen in die Forschung müssen gestrichen werden.<br />

- Die notwendige Verbesserung der Betreuungsverhältnisse kann in den kommenden Jahren<br />

nicht erreicht werden und wird die durch die Regierung in den bisherigen Leistungsvereinbarungen<br />

mehrfach bestätigten Zielwerte nicht erreichen.<br />

- Wegen der Überlastung der Ressourcen (Dozierende, Räume, Verwaltung) sinkt die Qualität<br />

der Lehre.<br />

- Die Studierenden erhalten für höhere Studiengebühren schlechtere Rahmenbedingungen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

- Pauschalkürzungen im Rahmen der Budgetprozesse 2014 und 2015.<br />

- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Gesetzesänderung sowie Definition der Prozesse<br />

(Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung, Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der<br />

Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen Ereignisse) in den Jahren 2013 und 2014.<br />

Beratung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2015, Einführung wenn möglich<br />

auf 2016.<br />

- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2016 ff. im<br />

Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2016.<br />

Rechtliches<br />

Anpassung des Gesetzes über die Universität St.Gallen (sGS 217.11) durch den Kantonsrat sowie<br />

von nachgelagerten Erlassen wie Universitätsstatut (sGS 217.15) und Besoldungsverordnung.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

Nr.<br />

E34<br />

47'164'900 46'674'700 46'906'400<br />

-2'000'000 -2'000'000 -3'500'000<br />

Bildungsdepartement, LB 4.13 (Pädagogische Hochschule St.Gallen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />

gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Pädagogischen Hochschule<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Zusätzliche Einsparungen auf dem heute erreichten tiefen Kostenniveau sind ohne wesentliche<br />

negative Effekte auf Qualität, Leistungserbringung und Reputation nicht möglich. Deshalb ist bei<br />

der Pädagogischen Hochschule – wie bei der Universität St.Gallen - zur weiteren Stärkung der<br />

Effizienz und Effektivität im Hochschulbereich die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen<br />

und gleichzeitige Erhöhung der Autonomie vorgesehen. Für die weitere Beschreibung<br />

des Inhalts der Massnahme (zentrale Elemente, Verschiebung von Kompetenzen, Ausgestaltung<br />

der Leistungsvereinbarungen, angemessene Umstellungszeit) wird auf die Ausführungen im<br />

Leistungsbereich 4.12 (Universität St.Gallen) verwiesen.<br />

Festzuhalten ist, dass sich bei der Pädagogischen Hochschule durch mehrjährige Leistungsvereinbarungen<br />

und Erhöhung der Autonomie kaum zusätzliche Drittmittel, welche in der Lehrerinnen-<br />

und Lehrerbildung <strong>zum</strong> grossen Teil aus dem Gemeinwesen stammen, generieren lassen.<br />

Auch ist bei der Pädagogischen Hochschule St.Gallen aufgrund der dezentralen Infrastruktur<br />

(vier Gebäude an drei Standorten) das Potential für Synergien im operativen Betrieb geringer als<br />

bei den übrigen Hochschulen.<br />

Auswirkungen<br />

Kann die anvisierte Entlastungswirkung nicht oder nicht vollständig durch Stärkung der Effizienz<br />

98


und Effektivität oder durch zusätzliche Drittmittel erreicht werden, so sind zusätzliche Massnahmen<br />

zu ergreifen, die sich unweigerlich negativ auf die Qualität, das Leistungsangebot und die<br />

Wettbewerbssituation der Pädagogischen Hochschule auswirken. Mögliche Massnahmen sind:<br />

- Ertragsseitige Massnahmen (Einführung von Kostenbeteiligungen, Erhöhungen von Gebühren);<br />

- Einsparungen bei den Sachkosten (veraltete Ausstattung bzw. Investitionsstau beim Unterhalt);<br />

- Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse;<br />

- Reduktion der Module bzw. Kontaktstunden in der Lehre;<br />

- Einschränkungen in der Forschung und Entwicklung.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Gesetzesänderung sowie Definition der Prozesse<br />

(Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung, Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der<br />

Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen Ereignisse) in den Jahren 2013 und 2014.<br />

Beratung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2015, Einführung wenn möglich<br />

auf 2016.<br />

- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2016 ff. im<br />

Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2016.<br />

Rechtliches<br />

Anpassung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule St.Gallen (sGS 216.0).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

33'322'100 32'487'500 33'108'400<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -1'000'000<br />

Nr.<br />

E35<br />

Bildungsdepartement, LB 4.14 (Fachhochschulen)<br />

Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit verbindlichen Staatsbeiträgen und<br />

gleichzeitige Erhöhung der Autonomie der Fachhochschulen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Kanton St.Gallen ist an folgenden Fachhochschulen mit beteiligt:<br />

- FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften;<br />

- HSR Hochschule für Technik Rapperswil;<br />

- NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs;<br />

- HfH Hochschule für Heilpädagogik Zürich.<br />

Diese Fachhochschulen verfügen über rechtliche Selbständigkeit auf der Basis von zwischenstaatlichen<br />

Vereinbarungen sowie über eigenständige Führungsstrukturen mit jeweils eigenen<br />

Hochschulräten und Rektoraten. Die auf St.Galler Boden liegenden Fachhochschulen, die FHS<br />

St.Gallen, die HSR Rapperswil und die NTB Buchs bilden gemeinsam mit der Hochschule für<br />

Technik Chur den Verbund der Fachhochschule Ostschweiz (FHO).<br />

Zusätzliche Einsparungen sind ohne wesentliche negative Effekte auf Qualität, Leistungserbringung<br />

und Reputation nicht möglich. Deshalb ist bei den Fachhochschulen im Kanton St.Gallen –<br />

wie bei der Universität St.Gallen - zur weiteren Stärkung der Effizienz und Effektivität im Hochschulbereich<br />

die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und gleichzeitige Erhöhung<br />

der Autonomie vorgesehen. Für die weitere Beschreibung des Inhalts der Massnahme (zentrale<br />

Elemente, Verschiebung von Kompetenzen, Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen, angemessene<br />

Umstellungszeit) wird auf die Ausführungen im Leistungsbereich 4.12 (Universität<br />

St.Gallen) verwiesen.<br />

Die Einführung mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und Erhöhung der Autonomie wird in die<br />

verschiedenen Arbeiten einfliessen, die sich derzeit mit Strukturfragen der FHO als Ganzes oder<br />

99


einzelner Teilschulen befassen. Die Umsetzung kann voraussichtlich frühestens ab dem Jahr<br />

2018 realisiert werden, da sie die Zustimmung der interstaatlichen Trägerschaften voraussetzt:<br />

- FHS St.Gallen: St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.R., Appenzell I.R.;<br />

- HSR Rapperswil: St.Gallen, Schwyz, Glarus;<br />

- NTB Buchs: St.Gallen, Graubünden, Fürstentum Liechtenstein.<br />

Bis zur Einführung der Leistungsvereinbarungen sollen bei den Fachhochschulen die Staatsbeiträge<br />

mit einer pauschalen Kürzung reduziert werden.<br />

Auswirkungen<br />

Die Massnahmen zur Erfüllung der Pauschalkürzungen wirken sich negativ auf die Qualität, das<br />

Leistungsangebot und die Wettbewerbssituation der Fachhochschulen aus. Mögliche Massnahmen<br />

sind:<br />

- Einstellen der Lehrlingsausbildung;<br />

- Einsparungen bei den Sachkosten (veraltete Ausstattung bzw. Investitionsstau beim Unterhalt);<br />

- Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse;<br />

- Reduktion der Module bzw. Kontaktstunden in der Lehre;<br />

- Einschränkungen im Weiterbildungsangebot;<br />

- Einschränkungen in der Forschung und Entwicklung.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

- Pauschalkürzungen im Rahmen der Budgetprozesse 2014 bis 2016.<br />

- Vorbereitung von <strong>Botschaft</strong> und Entwurf zur Änderung der bestehenden interstaatlichen Vereinbarungen<br />

(oder alternativ: zu deren Ablösung durch einen neuen Erlass betreffend die<br />

Fachhochschule Ostschweiz) sowie Definition der Prozesse (Erarbeitung, Kontrolle und Berichterstattung,<br />

Vorgehen bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen<br />

Ereignisse) in den Jahren 2014 bis voraussichtlich 2016. Beratung von<br />

<strong>Botschaft</strong> und Entwurf im Kantonsrat im Jahr 2017, Einführung wenn möglich auf 2018.<br />

- Erstmalige Erstellung einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung für die Periode 2018 ff. im<br />

Rahmen des kantonalen Budgetprozesses 2018.<br />

Rechtliches<br />

Anpassung der interstaatlichen Vereinbarungen (oder alternativ: deren Ablösung durch einen<br />

neuen Erlass betreffend die Fachhochschule Ostschweiz) durch den Kantonsrat, was der Zustimmung<br />

der jeweiligen Mitträger bedarf:<br />

- Vereinbarung über die Interkantonale Fachhochschule St.Gallen (sGS 234.61), Mitträger:<br />

Thurgau, Appenzell A.R., Appenzell I.R.;<br />

- Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil (sGS 234.211), Mitträger: Schwyz, Glarus;<br />

- Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs (sGS 234.111), Mitträger: Graubünden,<br />

Fürstentum Liechtenstein.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

47'973'400 46'755'800 48'196'400<br />

-2'000'000 -2'000'000 -3'500'000<br />

Nr.<br />

E36<br />

Finanzdepartement LB 5.01 (Finanzmanagement)<br />

Reduktion der internen Prämien im Risk Management<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Aufwandseite des Rechnungsabschnittes Risk Management besteht im Wesentlichen aus<br />

der Leistung von Versicherungsprämien sowie aus den Zahlungen von Schäden (Selbstbehalte<br />

und Eigenversicherungslösungen). Hinzu kommen die Entschädigungen für die Personalleistun-<br />

100


gen der GVA sowie geringe Informatikkosten. Auf der Ertragsseite stehen im Wesentlichen die<br />

Prämieneinnahmen, die den Dienststellen des Kantons in Rechnung gestellt werden, und die<br />

Courtageneinnahmen. Der Saldo des Risk Managements ist ausgeglichen, weil Ertrags- und<br />

Aufwandüberschüsse über den Eigenversicherungsfonds saldiert werden. Die internen Prämien<br />

sind so kalkuliert, dass sie den Finanzbedarf für Grundversicherungen, Schadenaufwendungen<br />

und Gemeinkosten zu decken vermögen. Dauerhaft können in diesem Bereich Entlastungen nur<br />

erzielt werden, wenn die internen Prämien an die Dienststellen des Kantons erhöht würden. Die<br />

höheren Prämien würden jedoch zu einer Mehrbelastung des Staatshaushaltes führen, so dass<br />

das Augenmerk auf die Senkung der Schadenquote, also des Aufwandes, gerichtet werden<br />

muss (Prävention). Dabei handelt es sich um einen Ansatzpunkt, der erst mittel- bis längerfristig<br />

Wirkung zeigen kann.<br />

Im Sinn einer befristeten Übergangsmassnahme ist es indessen möglich, den Eigenfinanzierungsfonds<br />

im Bereich des Risk Management etwas zu reduzieren. Konkret werden die internen<br />

Prämien an die Dienststellen zeitlich befristet reduziert. Für die Reduktion der internen Prämien<br />

kommen nur die Grundversicherungen der Staatsverwaltung (Feuer, Diebstahl, Wasser, Elementarschäden,<br />

technische Anlagen usw.) oder die Motorfahrzeugversicherung in Frage, weil die<br />

internen Prämien für andere Versicherungsbranchen Spartenrechnungen oder Umlagekosten<br />

sind, in denen die effektiv entstandenen Schaden- bzw. Versicherungskosten verrechnet werden<br />

(z.B. Spitalhaftpflicht). Bei einer Befristung dieser Massnahme auf fünf Jahre ist eine jährliche<br />

Entlastung von Fr. 250‘000 vertretbar. Dies wird den Eigenfinanzierungsfonds insgesamt um<br />

zusätzlich 1.25 Mio. Franken schmälern (Bestand per Ende 2012: 30.7 Mio. Fr., davon Spezialfinanzierungen<br />

Spitalhaftpflicht 12.7 Mio. Fr.).<br />

Auswirkungen<br />

Es ist mit keinen Auswirkungen für die Leistungserbringung und die personelle Besetzung zu<br />

rechnen.Gleichzeitig müssen jedoch die Präventionsanstrengungen zur Schadenverhütung in der<br />

Staatverwaltung verstärkt werden, damit nach der befristeten Massnahme die Prämien zur Deckung<br />

des Finanzbedarfs für Schäden und Grundversicherungen nicht wieder erhöht werden<br />

müssen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Umsetzung ist ab 2014 möglich.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

3'467'200 2'937'500 2'922'400<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -250’000 -250’000 -250’000<br />

Nr.<br />

E37<br />

Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 (Steuerveranlagung und Inkasso)<br />

Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die politische Gemeinde erhält für die Mitwirkung beim Bezug der direkten Bundessteuern eine<br />

Provision von Fr. 10.- pro Fall, wenn wenigstens eine Steuerrechnung zugestellt wird. Diese Entschädigung<br />

für den Bezug der direkten Bundessteuer für die Gemeinden von Fr. 10.- pro Fall soll<br />

ersatzlos gestrichen werden. Die Streichung der Bezugsprovision ist vertretbar, da der Bezug der<br />

direkten Bundessteuer mit der Fachapplikation VRSG | SN neue Steuern stark automatisiert erfolgt.<br />

Den Gemeinden entsteht dadurch nur ein geringer Mehraufwand, welcher durch die Grundaufwandentschädigung<br />

von Fr. 30.- je Fall als gedeckt betrachtet werden darf.<br />

Auswirkungen<br />

Durch den Wegfall dieser Entschädigung vermindert sich der jährliche Aufwand um 2.8 Mio.<br />

101


Nr.<br />

E37<br />

Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 (Steuerveranlagung und Inkasso)<br />

Streichung der Bezugsprovision direkte Bundessteuer an Gemeinden<br />

Franken.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Umsetzung soll per 1. Januar 2015 und damit parallel gleichzeitig mit der Massnahme wirksam<br />

werden, die für die Gemeinden zu Mehrerträgen führt (Erhöhung Steuerkommissäre).<br />

Rechtliches<br />

Aufhebung von Art. 11 der Verordnung <strong>zum</strong> Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (sGS<br />

815.1).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />

0 -2'800'000 -2'800'000<br />

Nr.<br />

E38<br />

Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 und 5.11 (Steuerveranlagung und Inkasso,<br />

Finanzierung<br />

Einsetzen zusätzlicher Steuerkommissäre<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

In den letzten Jahren hat die Anzahl der zu bearbeiteten Veranlagungen stark zugenommen; bei<br />

den natürlichen Personen betrug die Zunahme zwischen 2008 und 2012 rund 7 Prozent, bei den<br />

juristischen Personen gar 25 Prozent. Ferner stieg die Zahl der Veranlagungen bei den Quellensteuerpflichtigen<br />

um 31 Prozent, bei den Grundstückgewinnsteuerabrechnungen um 40 Prozent<br />

und bei den Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagungen um 11 Prozent.<br />

Während dieser Pensenerhöhung hat sich die Anzahl Steuerkommissäre nicht verändert. Folglich<br />

verbleibt für jede einzelne Veranlagung weniger verfügbare Bearbeitungszeit. Dementsprechend<br />

reduziert sich auch die Prüfungstiefe. Dank Unterstützung der Informatik konnte diese<br />

Entwicklung zwar teilweise kompensiert werden. Auf der anderen Seite hat die Komplexität aufgrund<br />

gesetzlicher Entwicklungen in zahlreichen Fällen zugenommen. Die jährlich steigenden<br />

Fallzahlen (auch in Zukunft) sowie die zunehmende Komplexität der Veranlagungen führen unweigerlich<br />

zu einem nicht ausgeschöpften Potenzial von Steuererträgen. Aktuell fehlt aufgrund<br />

des jährlich wachsenden Veranlagungspensums die Zeit für eine seriöse, vertiefte Veranlagung,<br />

welche aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig wäre. Zur<br />

Sicherung dieses Ertragspotenzials sollen innert zwei Jahren 14 neue Stellen für Steuerkommissäre<br />

geschaffen werden. Dies entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich zwei Personen je<br />

Region.<br />

Auswirkungen<br />

Die Steuerkommissäre werden in den Regionen und für die Regionen eingesetzt. Bei den natürlichen<br />

Personen arbeiten diese grundsätzlich vor Ort auf den Gemeindesteuerämtern, bei den<br />

juristischen Personen zentral beim kantonalen Steueramt, aber aufgeteilt auf die Regionen mit<br />

Domizilrevisionen vor Ort bei den Firmen. Bei den Spezialsteuern arbeiten die neuen Steuerkommissäre<br />

ebenfalls zentral, aber wiederum für die Regionen.<br />

Im Jahr 2014 wird die erste Hälfte der 14 Steuerkommissäre eingearbeitet. Es ist davon auszugehen,<br />

dass sie im Jahr 2014 ihre Lohn- und Arbeitsplatzkosten durch entsprechende Mehrerträge<br />

kompensieren werden. Mit der vollen Ertragswirkung der ersten Hälfte der 14 Steuerkommissäre<br />

ist für das Jahr 2015 (2,7 Mio. Franken) zu rechnen.<br />

Im Jahr 2015 wird die zweite Hälfte der 14 Steuerkommissäre eingearbeitet. Auch hier ist davon<br />

auszugehen, dass sie im ersten Jahr (2015) ihre Lohn- und Arbeitsplatzkosten durch zusätzliche<br />

102


Steuererträge decken werden. Mit der vollen Ertragswirkung der zweiten Hälfte der 14 Steuerkommissäre<br />

ist für das Jahr 2016 (weitere 2,7 Mio. Franken) zu rechnen.<br />

Ab 2016 werden die 14 Steuerkommissäre voll produktiv sein und bei den Steuererträgen die<br />

volle, finanzielle Wirkung entfalten. Die neuen Fachkräfte werden schätzungsweise rund das<br />

Dreifache ihrer Lohnkosten an Steuerertrag (Anteil Kantonssteuer) erarbeiten. Dazu kommt noch<br />

der Anteil des erarbeiteten Steuerertrags für die Gemeinden. Bei den natürlichen Personen wirkt<br />

sich dies in besonderem Mass auf die Gemeindesteuern aus, da diese auf der gleichen Veranlagungsgrundlage<br />

basieren und tendenziell höhere Steuern erheben als der Kanton (gewogenes<br />

Mittel 128 Prozent). Auch bei den juristischen Personen und Spezialsteuern profitieren die Gemeinden<br />

entsprechend deren Anteilen am (zusätzlichen) Steuerertrag.<br />

Bei den Gemeinden ist bei voller Wirkung der Massnahme ab 2016 mit einem geschätzten jährlichen<br />

Mehrertrag von 5.0 Mio. an reinen Gemeindesteuern zu rechnen. Die Mehreinnahmen lasen<br />

sich nicht auf die einzelnen Gemeinden aufschlüsseln, da sie fallbezogen anfallen werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Anstellung der neuen Steuerkommissäre erfolgt in zwei Tranchen: die erste Hälfte der Anstellungen<br />

wird im Jahre 2014 erfolgen mit Ertragsauswirkungen ab 2015, die zweite Hälfte im<br />

2015 mit Ertragsauswirkungen ab 2016. Parallel dazu wird in geeigneter Form eine Erfolgskontrolle<br />

aufgebaut.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen der Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs Steuerveranlagung<br />

und Inkasso<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs Finanzierung<br />

(Ertrag)<br />

Veränderung Nettoertrag laufende Rechnung<br />

- Mehraufwand Lohnkosten<br />

- Einmalige Kosten Arbeitsplatz<br />

- Mehrertrag (Kantonssteuern)<br />

63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />

-2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />

0<br />

+900'000<br />

+70'000<br />

-970'000<br />

-1'800'000<br />

+1'800'000<br />

+70'000<br />

-3'670'000<br />

-3'600'000<br />

+1'800'000<br />

-5'400'000<br />

Nr.<br />

E39<br />

Finanzdepartement, Steueramt LB 5.02 und 5.11 (Steuerveranlagung und Inkasso,<br />

Finanzierung)<br />

Einführung Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Rund 60 Prozent aller Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten keine Gewinnsteuern<br />

und viele von ihnen keine oder nur sehr geringe Kapitalsteuern. Eine allfällige Gewinnsteuer<br />

wird zudem an die Kapitalsteuer angerechnet. Die Steuerleistung dieser juristischen<br />

Personen entspricht in der Regel nicht ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der administrativen<br />

Belastung, die sie verursachen. Zahlreiche Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ohne<br />

Geschäftstätigkeit bleiben im Steuerregister erfasst (sogenannte "Registerleichen"), weil sie die<br />

Kosten für die Löschung im Handelsregister scheuen.<br />

Eine Mindeststeuer im Betrag von Fr. 250.- einfache Steuer (Rechnungsbetrag bei einem Kantonssteuerfuss<br />

von 115 Prozent entspricht Fr. 837.50) soll von allen Kapitalgesellschaften und<br />

Genossenschaften eine minimale Steuerleistung garantieren und inaktive juristische Personen<br />

zur Löschung im Handelsregister veranlassen. Holding-und Domizilgesellschaften entrichten<br />

schon heute eine Mindeststeuer vom Eigenkapital von Fr. 300.- einfacher Steuer. Eine Mindeststeuer<br />

von juristischen Personen kennen auch andere Kantone: Obwalden, Nidwalden, Aargau,<br />

Graubünden, Schaffhausen.<br />

103


Auswirkungen<br />

Auf der Basis der Steuerbetreffnisse 2011 und unter pauschaler Berücksichtigung von Liquidationen/Löschungen<br />

und Inkassoverlusten sowie einer Ausnahmeregelung für neugegründete<br />

juristische Personen in der Anfangsphase sind Mehrerträge von 3.2 Mio. Franken für den Kanton<br />

und 2.5 Mio. Franken für die politischen Gemeinden zu erwarten. Beim Steuerbezug fällt für IT-<br />

Investitionen ein Initialaufwand von 0.2 Mio. Franken in den Jahren 2014 und 2015 an.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Inkraftsetzung der notwendigen Gesetzesänderungen per 1. Januar 2015. Erste Mehrerträge auf<br />

Grund des Postnumerandobezugs im 2016.<br />

Rechtliches<br />

Änderung Steuergesetz (StG, vermutlich Art. 100f.), Ausführungsbestimmungen in der Steuerverordnung<br />

(StV) sowie Praxisrichtlinien im Steuerbuch (StB).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs Steuerveranlagung<br />

und Inkasso<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs Finanzierung<br />

(Ertrag)<br />

63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />

-2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />

Veränderung Nettoaufwand/-ertrag +200'000 +200'000 -3'200'000<br />

Nr.<br />

E40<br />

Finanzdepartement, LB 5.04/5.05/5.06 (Dienst für Informatikplanung)<br />

Entlastungen im Bereich der zentralen Informatik-Dienstleistungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

1) Ablösung der CMS Software (Content Management System) zur Pflege der Intranet-Inhalte<br />

durch das Produkt Microsoft SharePoint, welches ohnehin seit 2010 im Einsatz und als strategisches<br />

Kollaborationswerkzeug gesetzt ist.<br />

2) Reduktion, d.h. teilweiser Verzicht auf den heutigen Lieferumfang der GIS Verbundlösung.<br />

Anpassung der Funktionen und Dienstleistungen an eine substanziell reduzierte Kosten-<br />

Obergrenze. Kurzfristig sind als Sofortmassnahme Neuverhandlungen mit den Anbietern<br />

vorgesehen, langfristig führt eine Reduktion der Leistungen zu den geplanten Entlastungen.<br />

3) Vollständiger Verzicht auf die geplante Weiterentwicklung von SAP-RPM (zentrales Werkzeug<br />

für das Informatik Controlling, dies auch im Hinblick auf die derzeit laufende Überprüfung<br />

der Informatik-Strategie für die Querschnittsaufgaben im Finanzdepartement.<br />

Auswirkungen<br />

1) Ablösung CMS: alle (Web-)Autoren werden umgeschult. SharePoint wird für die Anbindung<br />

der Gemeinden und Anstalten ans KOMSG erweitert. Substanzieller Migrationsaufwand entsteht<br />

bei den Autoren, weil etwa 10'000 Intranet-Seiten umgestellt werden müssen. Kosten<br />

von Fr. 80'000 sind für Migrationswerkzeuge und externe Begleitung vorzusehen.<br />

2) Reduktion der Leistungen im Bereich Geodaten: die als Sofortmassnahme bereits in die Wege<br />

geleitete Neuverhandlung von Preisen bietet ein schwierig abzuschätzendes Entlastungspotenzial.<br />

Als Annahme werden Fr. 100'000 an reduzierten Betriebskosten eingesetzt (Jahre<br />

2014 und 2015). Die längerfristige Entlastung ab 2016 resultiert aus einem neuen, wettbewerbsorientierten<br />

Ansatz zur Bereitstellung der Geodaten durch Kanton, Gemeinden, Werke<br />

und dritter GIS-Dienstleister (Entlastungswirkung von Fr. 500'000 ab 2016)<br />

3) SAP-RPM: Das zentrale Werkzeug für die Finanzplanung (VA & AFP), Koordination für das<br />

Controlling (Informatikplan, Portfolio-Management) aller Informatikprojekte der kantonalen<br />

Verwaltung wird nicht weiterentwickelt, d.h. nicht an die mehrfach durch die Anwender geäusserten<br />

funktionalen Anforderungen angeglichen. Die Akzeptanz seitens der Benutzenden<br />

104


leibt auf einem verbesserungswürdigen Niveau. Die funktionalen Unzulänglichkeiten und die<br />

fehlende Integration mit den weiteren Budget-Hilfsmitteln sind in Kauf zu nehmen. In diesem<br />

Bereich laufen parallel bereits Entlastungsanstrengungen aufgrund der Vorgaben aus dem<br />

Sparpaket II.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

1) Intranet (Abbau der System-Redundanz), einmalige Migrationskosten von Fr. 80'000 im Jahr<br />

2014, ab 2015 jährliche Entlastungen von Fr. 100'000.<br />

2) Sofortmassnahmen im Geodatenbereich für die Jahre 201 und 2015 mit einer Entlastungswirkung<br />

von Fr. 100'000, ab 2016 neue Strategie im Bereich Geodaten mit einer Entlastungswirkung<br />

von jährlich Fr. 500'000.<br />

3) Verzicht auf die vorgesehene Investition im Jahr 2014 (Fr. 550'000), Reduktion der jährlichen<br />

Betriebskosten von Fr. 60'000 (2014) bzw. Fr. 100'000 (ab 2015).<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand der Leistungsbereiche 5.04 bis 5.06<br />

15'982'000 15'893'300 17'328'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -630'000 -300'000 -700'000<br />

Nr.<br />

E41<br />

Finanzdepartement, LB 5.07 (Personalmanagement)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich Personalmanagement<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />

− Abbau des Leistungsangebots um 20 Prozent sowie Stellenabbau im HR-Bereich bzw. im<br />

Bereich Dienstrecht: Die Betreuung der Departemente erfolgt neu durch zwei HR-Berater<br />

(Fr. 50'000);<br />

− Streichung des zentralen Kredits für Praktikumsstellen (Fr. 60'000);<br />

− Verursachergerechte Finanzierung der Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung<br />

durch die Institutionen im Gesundheitsbereich (Fr. 225'000).<br />

Auswirkungen<br />

Im HR-Bereich bzw. im Bereich Dienstrecht werden 30 Stellenprozente aufgehoben. Das führt<br />

dazu, dass die Unterstützung und die Beratung der Linie in Personalfragen nicht mehr im gleichen<br />

Masse wahrgenommen werden können (u.a. weniger Präsenz in den Departementen, reduzierte<br />

Ansprechzeiten für die Linie, längere Wartezeiten, bis Anfragen beantwortet werden<br />

können, die erreichten Prozessoptimierungen können insbesondere zeitlich nicht mehr in jedem<br />

Fall eingehalten werden).<br />

Die Streichung des Kredits für Praktikumsstellen hat aufgrund der nachlassenden Nachfrage<br />

höchstens punktuelle Auswirkungen.<br />

Mit dem Verzicht auf Beiträge im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung erfolgt eine Entlastung<br />

des Staatshaushaltes zulasten der selbständigen Institutionen im Gesundheitsbereich.<br />

Zudem wird aufgrund mangelnder Nachfrage das Projekt "Kinderbetreuung zu Hause" nicht mehr<br />

weitergeführt.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Umsetzung kann bereits ab 2014 erfolgen.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

105


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

2'235'480 2'278'520 2'265'880<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -335’000 -335’000 -335’000<br />

Nr.<br />

E42<br />

Finanzdepartement, LB 5.08 (Personal- und Organisationsentwicklung POE)<br />

Reduktion der Leistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />

− Kursprogramm: Verminderung der Anzahl Kurse, Verzicht auf Hotelübernachtungen, Straffung<br />

gewisser Angebote zur Förderung der beruflichen Entwicklung der Mitarbeitenden<br />

(Fr. 42'000);<br />

− Dienstelleninterne Fortbildungsveranstaltungen und Teamentwicklungsworkshops: Nur noch<br />

Übernahme der Kosten für Referenten/Referentinnen (interne und externe), keine Übernahme<br />

von Veranstaltungsspesen (Fr. 58'000);<br />

− Beiträge des Kantons an Weiterbildungen: Herabsetzung der Cash-out-Obergrenzen und<br />

allgemein restriktivere Praxis (Fr. 70'000);<br />

− Externe Führungsberatung: Der Beizug von externen Berater/innen wird reduziert. Führungsberatung<br />

und Konfliktmanagement erfolgen vermehrt durch POE-Mitarbeitende<br />

(Fr. 30'000).<br />

Auswirkungen<br />

Der Verzicht auf Hotelübernachtungen im Kursprogramm erschwert die Vernetzung und Vertrauensbildung<br />

in den betroffenen Kursen. Die Beschränkung auf die Übernahme von Referentenkosten<br />

bei dienststelleninternen Veranstaltungen wird allenfalls teilweise eine Zunahme des<br />

Spesenaufwands bei den Dienststellen zur Folge haben. Die Herabsetzung der Kantonsbeiträge<br />

an Weiterbildungen vermindert die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Die verstärkte Beratungstätigkeit<br />

durch die POE beschränkt die Wahlfreiheit der ratsuchenden Führungspersonen<br />

und kann sich im Einzelfall negativ auf die Beratungsqualität auswirken.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Umsetzung kann bereits ab 2014 erfolgen.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

2'480'300 2'485'000 2'430'800<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -200'000 - 200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E43<br />

Finanzdepartement, LB 5.09 (Personalmanagement)<br />

Kostenreduktion im Bereich der Personaladministration<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Massnahme sieht Reduktionen in folgenden Bereichen vor:<br />

− Kranken- und Unfalllohn: Dezentralisierung der Krankenlohnberechnungen der selbständigen<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten. Belastung der Kosten für die Unfalladministration an<br />

den Fonds für Berufs- bzw. Nichtberufsunfälle gemäss Art. 110 und Art. 111 Personalverordnung<br />

(Fr. 62'000);<br />

− Härtefallregelung Familienzulage: Diese läuft Ende 2014 aus (Fr. 30'000);<br />

− Lohnabrechnung: Durch die verschlüsselte Mailzustellung der Lohndokumente resultieren<br />

Einsparungen bei Porto, Druck und Versand (Fr. 50'000);<br />

106


−<br />

SAP-Infrastruktur: Einsatz von neuen SAP-Servern Windows Blades und SQL-Datenbank<br />

(Fr. 50'000).<br />

Auswirkungen<br />

Die Dezentralisierung der Krankenlohnberechnungen führt zu einer Stellenreduktion von 10 Prozent.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Mit Ausnahme der Härtefallregelung Familienzulagen, die erst ab 2015 entfällt, können die<br />

Massnahmen ab 2014 umgesetzt werden.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

3'353'220 3'417'780 3'398'820<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -162'000 -192'000 -192000<br />

Nr.<br />

E44<br />

Baudepartement, LB 6.01 (Wohnbauförderung)<br />

Standardisierung und Vereinfachung der Arbeitsprozesse in der Wohnbauförderung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Mit der Implementierung einer neuen Softwarelösung wird die veraltete Datenbank abgelöst und<br />

Standardabläufe werden vereinfacht. Diese Effizienzsteigerung erlaubt es, 2015 eine Vollzeitstelle<br />

abzubauen.<br />

Auswirkungen<br />

Die Bearbeitungskapazitäten der Abteilung Wohnbauförderung werden halbiert. Dadurch ist der<br />

Reaktionsspielraum bei wachsendem Arbeitsaufwand bzw. temporären Belastungsspitzen nicht<br />

mehr gegeben. Somit ergibt sich das Problem der Stellvertretung bei Ferien, Krankheit oder anderen<br />

längeren, unvorhergesehenen Absenzen. Schliesslich ist offen, wie künftig das Interne<br />

Kontrollsystem (IKS), vor allem hinsichtlich des 4-Augen-Prinzips, ausgestaltet werden soll.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Unter der Annahme des Stellenabbaus im Laufe des Jahres 2015 erfolgt die vollwirksame Umsetzung<br />

ab 2016.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

Ergänzende Bemerkungen<br />

Die finanziellen Mittel für die neue Software waren in der Höhe von Fr. 170'000 bereits im Voranschlag<br />

2012 eingestellt und wurden für die Projektdurchführung 2013 entsprechend reserviert.<br />

Daher entsteht kein Zusatzaufwand.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 506'600 469'400 468'900<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -70'000 -140'000<br />

Nr.<br />

E45<br />

Baudepartement, LB 6.03 (Raumrelevante Lösungen bearbeiten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Bewilligungsgebühren werden in den Bereichen "Ortsplanung" und "Bauen ausserhalb Bauzone"<br />

107


stärker am effektiven Aufwand ausgerichtet und entsprechend erhöht.<br />

Auswirkungen<br />

Reklamationen von Seiten einzelner Bürger und Wirtschaftstreibender wegen der erhöhten Gebühren<br />

sind absehbar.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Erhöhung der Gebühren erfolgt auf den 1. Januar 2014.<br />

Rechtliches<br />

Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) ist entsprechend anzupassen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

3'490'000 3'410'200 3'386'200<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -260'000 -260'000 -260'000<br />

Nr.<br />

E46<br />

Baudepartement LB 6.04 (Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches Vermessungswesen<br />

garantieren)<br />

Effizienzsteigerung und Aufgabenreduktion im Bereich Vermessung und Geoinformation<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Durch die Implementierung einer serviceorientierten Architektur (IT-Projekt "GeoGov-Bus") kann<br />

der Austausch von GIS-Daten deutlich kostengünstiger erfolgen. Im Bereich Vermessung wird im<br />

Rahmen der Programmvereinbarung mit dem Bund gezielt auf Aufgaben verzichtet.<br />

Weitere Einsparungen werden durch Kooperationen mit externen Partnern wie <strong>zum</strong> Beispiel bei<br />

der Beschaffung der Orthophotos realisiert.<br />

Auswirkungen<br />

Der kantonsweite aus der GeoGov-Bus-Implementierung resultierende Einsparungseffekt geht<br />

über die im AREG direkt eingesparten Kosten hinaus: Insgesamt wird das Sparpotenzial aus der<br />

Umsetzung des Projekts GeoGov-Bus konservativ auf rund 800'000 Franken geschätzt.<br />

Durch die Redimensionierung der Prorammvereinbarung mit dem Bund werden Projekte wie die<br />

periodische Nachführung, "Besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem<br />

Interesse" oder der im Rahmen des GeolG vorgegebene schweizweite Wechsel des geodätischen<br />

Bezugsrahmens (Koordinatensystem) auf das neue geodätische Bezugssystem LV95<br />

werden stark verzögert. Der sehr gute Stand der amtlichen Vermessung im Kanton St.Gallen<br />

kann wegen mangelnden Investitionen des Bundes und des Kantons in die Erneuerung und den<br />

Unterhalt des Vermessungswerkes nicht gehalten werden. Die Massnahme ist nicht nachhaltig,<br />

da das Vermessungswerk laufend an neue Anforderungen angepasst werden muss. Der Aufwand<br />

und die Kosten werden nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.<br />

Die externe Beschaffung des Orthophotos bei swisstopo bringt Kosteneinsparungen. Regionale<br />

Ansprüche bedingen Kompromisslösungen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

ab 2014 bzw. 2015 (Betriebsbeginn GeoGov-Bus); Die Orthophotos werden im Mehrjahresrhythmus<br />

erneuert, der Einsparungseffekt von Fr. 200'000 fällt daher nicht jährlich an (nächstmalig<br />

2014).<br />

Rechtliches<br />

Die Programm- und Leistungsvereinbarung mit dem Bund ist aufzukündigen und neu zu verhandeln.<br />

Die Verordnung über die amtliche Vermessung (sGS 914.71) muss angepasst werden.<br />

108


Ergänzende Bemerkungen<br />

Die für die Durchführung des Projekts GeoGov-Bus benötigten finanziellen Mittel sind im AFP<br />

2014-16 (2014) integriert.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

4'579'000 3'774'300 3'701'300<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -280'000 -200'000 -200'000<br />

Nr.<br />

E47<br />

Baudepartement, LB 6.05 (Planung und Realsierung von Bauten)<br />

Reduktion Anteil Neubauvorhaben bei Bauten-und-Renovationen-Projekten<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der B&R-Kreditrahmen von 30 Mio. Franken wird durch den entsprechenden Verzicht auf Neubauvorhaben<br />

auf 28 Mio. Franken gekürzt.<br />

Auswirkungen<br />

Bei der Priorisierung der B&R-Projekte wird der Fokus auf werterhaltende Vorhaben gelegt. Der<br />

Aufwand für den Erhalt der bestehenden Gebäude bleibt entsprechend unverändert. Die Mittel<br />

für Neubauvorhaben werden von 3 Mio. auf 1 Mio. Franken reduziert. Dadurch vergrössert sich<br />

der bereits bestehende grosse Überhang an ausgewiesenen B&R-Neubauvorhaben gegenüber<br />

den verfügbaren Mitteln. Die Anträge müssen dementsprechend künftig noch strenger priorisiert<br />

werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

Ergänzende Bemerkungen<br />

Insgesamt wird der B&R-Kredit durch diese Massnahme um 2 Mio. Franken gekürzt, was sich<br />

rechnerisch mit -1.2 Mio. Franken im Leistungsbereich 6.05 "Planung und Realsierung von Bauen"<br />

und -0.8 Mio. Franken im Leistungsbereich 6.06 "Betrieb und Bewirtschaftung Gebäude der<br />

Zentralverwaltung" auswirkt.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 6'688'000 4'354'100 391'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

-1'200'000 -1'200'000 -1'200'000<br />

Nr.<br />

E48<br />

Baudepartement, LB 6.06 (Betrieb und Bewirtschaftung Gebäude der Zentralverwaltung)<br />

Leistungsabbau und Kostenoptimierung bei Gebäudebewirtschaftung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Das Hochbauamt reduziert seine Leistungen für Neubauvorhaben im Rahmen des Bauten-und-<br />

Renovationen-Kreditrahmens (-0.8 Mio. Franken). Zudem wird der zentrale Hausdienst optimiert<br />

(In/Outsourcing), Standards werden reduziert und Dienstleistungen weiterverrechnet. Weitere<br />

Massnahmen: Längere Nutzungsdauer für Mobiliar, Parkplatzvermietung, Nutzungsentschädigung<br />

für die verselbständigte Pensionskasse und die Hochschule für Technik Buchs (NTB).<br />

Auswirkungen<br />

Die Mittelreduktion führt zwingend zu einer noch strengeren Priorisierung von Anträgen jeglicher<br />

Art. Ein Verlust an Service und Komfort ist unvermeidbar, was sich negativ auf die Zufriedenheit<br />

der Mitarbeitenden der Zentralverwaltung und schliesslich auf das Image des Kantons als Arbeit-<br />

109


geber auswirken kann. Von den Auswirkungen dieser Einsparungen sind grundsätzlich alle Departemente<br />

betroffen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

47'255'900 47'576'500 48'380'700<br />

-1'705'000 -1'705'000 -1'705'000<br />

Nr.<br />

E49<br />

Baudepartement, LB 6.10 (Gewässer bauen und unterhalten)<br />

Reduktion Renaturierungen und Hochwasserschutz<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Kanton St.Gallen reduziert Renaturierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen an Gewässern.<br />

Auswirkungen<br />

Die Hochwassersicherheit kann nicht wie geplant im Rahmen der vorliegenden kommunalen<br />

Gefahrenkarten gewährleistet werden: Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses<br />

an kleineren und mittleren Gewässer und das damit verbundene Risiko von Sach- und Personenschäden<br />

durch äussere Einflüsse (Klimawandel) steigt an. Die geplanten zusätzlichen<br />

Schutzmassnahmen können nicht vollumfänglich realisiert werden.<br />

Renaturierungs- sowie Hochwasserschutzmassnahmen werden zu je einem Drittel von Bund,<br />

Kanton und Gemeinden finanziert. Mit der Reduktion des Kantonsanteils werden Projekte daher<br />

im Umfang des dreifachen Sparbetrags von 4.5 Mio. Franken gekürzt, was eine erhebliche Einschränkung<br />

der geplanten Massnahmen darstellt.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Gemäss Art. 7 des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1) obliegt die Wasserbaupflicht für kantonale<br />

Gewässer dem Kanton. Diese umfasst die Pflicht zu Unterhalt und Ausbau der Gewässer. Demzufolge<br />

kann der Kanton haftbar gemacht werden, wenn er seine Unterhaltspflicht vernachlässigt<br />

oder auf den notwendigen Ausbau eines Gewässers verzichtet.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

16'557'500 16'992'500 18'448'500<br />

-1'514'000 -1'514'000 -1'514'000<br />

Nr.<br />

E50<br />

Baudepartement, LB 6.12 (Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />

gewährleisten)<br />

Erhöhung Kostendeckungsgrad für Bearbeitungsaufwand Bewilligungen und Aufgabenverzicht<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Das Umweltschutzgesetz (Art. 2 und 48) und Gewässerschutzgesetz (Art. 3a) verpflichten zur<br />

Erhebung verursachergerechter, kostendeckender Gebühren. In Anlehnung daran soll dieser<br />

Verpflichtung zur Erhebung verursachergerechter Gebühren künftig vermehrt Folge geleistet<br />

110


werden. Der Kostendeckungsgrad bei Baubewilligungs- und Konzessionsverfahren wird durch<br />

die Gebührenanpassung erhöht. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung des Postulatsberichts<br />

Grundwasserbewirtschaftung auf wichtige Massnahmen verzichtet. Im Weiteren soll die Teilnahme<br />

an Messen und Ausstellungen künftig reduziert werden.<br />

Auswirkungen<br />

Die Erhöhung der Gebühren wird bei Gesuchstellern und Investoren Kritik hervorrufen, aber gemessen<br />

an den Baukosten und an den für die Wirtschaft geschaffenen Werten werden die Gebühren<br />

auch künftig moderat ausfallen.<br />

Die mit der Übersicht über die thermische Nutzung von Grundwasser angestrebten Verbesserungen<br />

<strong>zum</strong> Schutz des Grundwassers werden ausschliesslich im Rahmen des ordentlichen<br />

Vollzugs umgesetzt.<br />

Der Informationsauftrag gemäss Umwelt- und Gewässerschutzgesetz kann künftig nur eingeschränkt<br />

wahrgenommen werden. Umwelt und Gewässer werden weniger thematisiert, wodurch<br />

die Sensibilisierung in der Bevölkerung abnimmt.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Grundsätzlich ab 2014; Aufgrund bereits eingegangener Verpflichtungen (interkantonaler Auftritt<br />

an der OLMA 2014) werden Sparmassnahmen im Informationsbereich erst ab 2015 wirksam.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

10'822'800 11'957'300 10'680'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -584'000 -634'000 -634'000<br />

Nr.<br />

E51<br />

Baudepartement, LB 6.13 (Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern)<br />

Reduktion Staatsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit im Energiebereich<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Kanton streicht die Beiträge an die Entwicklung von Anlagen und Projekten zur Förderung<br />

der Energieeffizienz und zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien (Pilot- und Demonstrationsanlagen<br />

gemäss Art. 16 Abs. 1 Energiegesetz [EnG]) vollumfänglich. Darüber hinaus wird<br />

die Teilnahme des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) an Veranstaltungen, Events und<br />

Leuchtturmprojekten auf ein Minimum reduziert.<br />

Auswirkungen<br />

Die Innovationstätigkeit von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien<br />

wird gedämpft. Die Realisierung von neuen und zukunftsträchtigen Projekten und Vorhaben wird<br />

erschwert. Ebenso erschwert wird die im Energiegesetz festgelegte Verdoppelung der Produktion<br />

von neuen erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2020 (Art. 1a EnG). Innovative Projekte wie<br />

z.B. Förderung von AgroCleanTech Pilotanlagen erhalten keine Unterstützung mehr.<br />

Die Haltung des Kantons St.Gallen im Energiebereich wird durch die verminderte Informationsund<br />

Kommunikationsarbeit insbesondere auch im Quervergleich mit den Nachbarkantonen als<br />

sehr passiv wahrgenommen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung wird abnehmen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Es sind keine Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene erforderlich.<br />

111


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

7'520'900 8'309'306 7'421'700<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -620'000 -620'000 -620'000<br />

Nr.<br />

E52<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.01-7.05 (Kantonspolizei)<br />

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II"<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Am 1. Januar 2013 sind die Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket<br />

II" des Bundes in Kraft getreten. Das Massnahmenpaket setzt den Schwerpunkt auf die bessere<br />

Durchsetzung der gesetzlichen Regeln und Standards. Dabei soll insbesondere auf das Verhalten<br />

der Verkehrsteilnehmenden Einfluss genommen werden.<br />

Die Kantonspolizei (KAPO) hat daher die bisherigen erfolgreichen Bemühungen zur Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit konsequent fortzusetzen. Dabei ist die Hauptunfallursache gemäss<br />

Verkehrsunfallstatistik, die übersetzte Geschwindigkeit, wirksam anzugehen. Waren im Jahr<br />

2011 noch 18 Prozent aller Unfälle auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, so waren<br />

es im Jahr 2012 bereits 21 Prozent. Neben präventiven Aufklärungskampagnen im Rahmen der<br />

Verkehrsinstruktion an die jungen und künftigen Verkehrsteilnehmenden ist auch mit aktiven<br />

Massnahmen für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Dieses Ziel kann nur erreicht<br />

werden, wenn zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden können. Mit den vorhandenen<br />

drei semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen ist die KAPO nicht in der Lage,<br />

für eine ausreichende Durchsetzung der Höchstgeschwindigkeiten zu sorgen, weshalb zusätzliche<br />

Geräte zu beschaffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass fünf weitere Geräte, die an<br />

wechselnden Standorten im Kanton <strong>zum</strong> Einsatz kommen, für die aus "Via Sicura" resultierenden<br />

Aufgaben erforderlich sind. Die internen Dienstvorschriften stellen dabei sicher, dass Geschwindigkeitskontrollen<br />

nicht aus fiskalischen Gründen, sondern dort eingerichtet werden, wo die Einhaltung<br />

der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt. So<br />

wird die Geschwindigkeit beispielsweise bei Strassen kontrolliert, die an Schulen, Kindergärten,<br />

Spitälern und Altersheimen vorbeiführen oder bei Strassen, die allgemein als unfallträchtig gelten.<br />

Diese Praxis wird nicht geändert.<br />

Auswirkungen<br />

Im Jahr 2014 fallen einmalige Aufwendungen im Betrag von 1.2 Mio. Franken für die Beschaffung<br />

der fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen an. Für die Bussenverarbeitung<br />

werden bei der Verkehrspolizei etwa 400 Stellenprozente benötigt. Die Abgeltung der Aufwendungen<br />

zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" durch die Verkehrspolizei<br />

und das Strassenverkehrsamt erfolgt über den Strassenfonds (vgl. Massnahmen in<br />

LB 7.16: Finanzen und Services, STVA).<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Es ist mit einer Lieferzeit von etwa sechs Monaten zu rechnen.<br />

Rechtliches<br />

Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

67'447'300 68'091'000 69'709'700<br />

-6'800'000 -8'000'000 -7'100'000<br />

112


Nr.<br />

E53<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.07-7.09 (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />

Regionalisierung/Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Zivilschutz ist heute eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden. Mit einem<br />

neuen Konzept "Zivilschutz 15+" wird angestrebt, Strukturen, Einsätze, Führung, personelle und<br />

materielle Ressourcen sowie Ausbildung vermehrt und konsequent auf die heutigen Bedrohungsformen<br />

und Herausforderungen auszurichten. Hierfür ist eine stärkere Steuerung durch den Kanton<br />

unabdingbar: Mit einer Regionalisierung oder allenfalls Kantonalisierung des Zivilschutzes<br />

kann die Effizienz des Mitteleinsatzes erhöht werden. Dabei ist eine Spezialfinanzierung naheliegend.<br />

Vorgesehen ist, diese Spezialfinanzierung mit den bereits heute erhobenen Ersatzabgaben<br />

für baulichen Zivilschutz sowie mit Beiträgen der Gemeinden, z.B. abhängig von der Zahl der<br />

Einwohnerinnen und Einwohner, zu alimentieren. Die Gemeinden tragen heute die Hauptlasten<br />

im Zivilschutz; mit der Schaffung einer Spezialfinanzierung ergibt sich eine Nivellierung für die<br />

Gemeinden, die insgesamt für Kanton und Gemeinden zu finanziellen Entlastungen führen wird.<br />

Das Konzept ist aber noch nicht erarbeitet; die Regierung wird demnächst einen Projektauftrag<br />

erteilen. Zu prüfen und zu berücksichtigen ist auch das Synergiepotenzial, das sich aus einer<br />

verstärkten Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, insbesondere bei Material und Ausbildung, ergeben<br />

kann.<br />

Auswirkungen<br />

Die Gemeinden sollen in den Bereichen Ausbildung, Materialwesen, Kontrolltätigkeiten, Aufgebote<br />

und Führung entlastet werden. Die Entlastungswirkung ist noch nicht abschliessend quantifizierbar.<br />

Mittelfristig kann beim kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz aufgrund der Vereinfachungen<br />

mit der Reduktion um eine Stelle gerechnet werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Bis Anfang 2016.<br />

Rechtliches<br />

Das Bevölkerungsschutzgesetz (sGS 421.1), das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />

über den Zivilschutz (sGS 413.1) und die Verordnung zu Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung<br />

über den Zivilschutz (sGS 413.11) sind anzupassen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

4'189'700 4'123'900 4'121'500<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 0 -2'263'000<br />

Nr.<br />

E54<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.10-7.12 (Migrationsamt)<br />

Zuweisung gesamter Gebührenertrag Identitätskarten an Kanton<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Nach Art. 10 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.11,<br />

Ausweisverordnung, VAwG) trägt die kantonale Ausweisstelle die Verantwortung für qualitativ<br />

gute Ausweise, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie ist für die Datenqualität im Informationssystem<br />

Ausweisschriften (ISA) verantwortlich. Jährlich werden im Kanton St.Gallen<br />

rund 20'000 ID-Karten für Erwachsene und 12'000 ID-Karten für Kinder ausgestellt. Die gesamte<br />

technische Infrastruktur hierfür befindet sich bei der kantonalen Ausweisstelle. Von den Gebühreneinnahmen<br />

für die Identitätskarten (Fr. 65.– für Erwachsene, Fr. 30.– für Kinder) fliessen<br />

Fr. 13.40 resp. Fr. 6.20 an den Bund (Gebührenanteil des Bundes und Kartenproduktion). Den<br />

Rest teilen sich heute der Kanton und die Gemeinden hälftig (je Fr. 25.80 bei Erwachsenen-IDs<br />

113


und Fr. 11.90 bei Kinder-IDs). Mit der Entlastungsmassnahme soll der gesamte Gebührenertrag,<br />

der nicht an den Bund überwiesen werden muss, bei der kantonalen Ausweisstelle verbleiben.<br />

Auswirkungen<br />

Die Entlastungsmassnahme hat keine Auswirkung auf die Leistungserbringung; Identitätskarten<br />

können weiterhin bei den Einwohnerämtern der Gemeinden bestellt werden. Die Gemeinden<br />

überweisen die von ihnen erhobenen Gebühreneinnahmen für die ID-Karten an den Kanton. Die<br />

Gebühreneinnahmen aller Gemeinden reduzieren sich damit um rund 660'000 Franken.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Entlastungsmassnahme kann mit der untenstehenden Verordnungsanpassung auf 1.1.2014<br />

in Kraft treten.<br />

Rechtliches<br />

Art. 5 der Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige<br />

(sGS 453.31) ist anzupassen.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

5'752'400 5'108'400 5'033'700<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -660’000 -660’000 -660’000<br />

Nr.<br />

E55<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.13 und 7.14 (Staatsanwaltschaft)<br />

Gebührenerhöhung für Strafbefehle<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Gebühr für den Erlass von Strafbefehlen wird um durchschnittlich Fr. 50.– erhöht. Dies führt,<br />

unter Berücksichtigung der unvermeidlichen Abschreibungen, netto zu einem Mehrertrag von Fr.<br />

800'000 pro Jahr.<br />

Auswirkungen<br />

Diese Gebührenerhöhung für Strafbefehle erfolgt innerhalb des Rahmens der kantonalen Gerichtskostenverordnung<br />

und unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips. Die Erhöhung wird<br />

aufgrund des Arbeitsaufwandes bemessen und deshalb bei Massendelikten tiefer angesetzt als<br />

bei Fällen mit grösserem Aufwand. Auf die Gemeinden hat die Gebührenerhöhung keine Auswirkungen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Gebührenerhöhung für Strafbefehle kann auf 1. Januar 2014 umgesetzt werden.<br />

Rechtliches<br />

Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

19'420'000 19'232'400 19'194'700<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -800'000 -800'000 -800'000<br />

114


Nr.<br />

E56<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.16 (Finanzen und Services STVA)<br />

Erhöhung Motorfahrzeug- und Motorradsteuern zur Abgeltung zusätzlicher ungedeckter<br />

Kosten für den Steuerbezug und für die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms<br />

"Via Sicura II" sowie für den Strassenfonds<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Steuerfuss der Motorfahrzeugsteuern soll von 100 auf 105 Prozent angehoben und der<br />

Steuersatz für die Motorräder verdoppelt werden. Die Mehrerträge in der Höhe von 11 Mio. Franken<br />

fliessen unverändert zweckgebunden in den Strassenfonds. Die zusätzlichen Mittel sichern<br />

<strong>zum</strong> einen die Abgeltung der Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten für die Erhebung der<br />

Motorfahrzeugsteuern, soweit diese noch ungedeckt sind, sowie die Finanzierung des neuen<br />

Verkehrssicherheitspaketes "Via Sicura Paket II" des Bundes. Konkret sind die Massnahmen des<br />

Verkehrssicherheitsprogramms "Via Sicura Paket II" am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die<br />

Kantonspolizei wird mit zusätzlichen fünf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen vermehrt<br />

die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. (vgl. LB 7.01 – 7.05). Für die<br />

Verarbeitung der automatischen Messungen und deren Sanktionierung sind bei der Verkehrspolizei,<br />

aber auch beim Strassenverkehrsamt zusätzliche Stellen erforderlich, die nach Art. 7 Abs. 1<br />

des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.10; abgekürzt SVAG) dem Strassenfonds<br />

zu belasten sind: 4 Stellen Verkehrspolizei; 1.5 Stellen "Administrativmassnahmen", was<br />

Kosten von rund 550'000 CHF entspricht. Künftig sollen auch alle Kosten für die Erhebung der<br />

Motorfahrzeugsteuern (inkl. Amortisation der Infrastruktur und Abschreibungen) durch den Strassenfonds<br />

abgegolten werden, soweit diese noch ungedeckt sind (rund 4.9 Mio. CHF). Zum anderen<br />

verbleiben durch die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern zusätzliche Mittel im Strassenfonds<br />

in der Höhe von 5.5 Mio. CHF für den künftigen Betrieb, Unterhalt und gezielten Ausbau des<br />

Kantonsstrassennetzes.<br />

Auswirkungen<br />

−<br />

Motorfahrzeugsteuer: Letzte Erhöhung 1978. Im interkantonalen Vergleich positioniert sich<br />

die durchschnittliche Belastung im mittleren Bereich. Eine Erhöhung des Steuerfusses um 5<br />

Prozent (von 100 auf 105 Prozent) ergibt Mehreinnahmen von rund 7 Mio. Franken. Bei einer<br />

durchschnittlichen Steuerbelastung eines Personenwagens von FR. 390.-- macht die Erhöhung<br />

um 5 Prozent rund FR. 20.-- aus.<br />

− Motorradsteuer: Letzte Erhöhung 1978. Für Motorräder wird die gleiche Steuerbemessung –<br />

d.h. nach Gesamtgewicht – angewendet wie für alle anderen Motorfahrzeuge; dadurch werden<br />

Motorräder unter Berücksichtigung ihrer Emissionen im Vergleich zu den Personenwagen<br />

sehr tief besteuert. Die durchschnittliche Steuerbelastung eines Motorrads beträgt rund<br />

100 Franken. Auch bei einer Verdoppelung, die zu Mehreinnahmen von rund 4 Mio. Franken<br />

führt, positioniert sich die durchschnittliche Steuerbelastung im interkantonalen Vergleich<br />

noch im Mittelfeld.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

− Motorfahrzeugsteuer: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2014 realisiert werden.<br />

− Motorradsteuer: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2015 realisiert werden.<br />

Rechtliches<br />

− Motorfahrzeugsteuer: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig (Anhebung<br />

des Steuerfusses durch den Kantonsrat).<br />

− Motorradsteuer: Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (Ertrag)<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

-9'483'950 -10'010'190 -10'300'550<br />

-2'950'000 -4'950'000 -4'950'000<br />

115


Nr.<br />

E57<br />

Sicherheits- und Justizdepartement, LB 7.17 (Verkehrssicherheit und Umwelt<br />

STVA)<br />

Abbau der Rückstände bei Fahrzeugprüfungen sowie verschiedene Massnahmen in Bereichen<br />

Prüfstellen, Seerettungsdienste und Unfallverhütung<br />

Beschreibung der Massnahmen<br />

− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Einstellung 15 zusätzlicher Verkehrsexperten sowie Reduktion<br />

der Prüfzeiten von 25 auf 20 Minuten.<br />

− Prüfstellen: Zusammenlegung der Prüfstelle Winkeln mit der Prüfstelle Oberbüren.<br />

− Seerettungsdienste: Einerseits Streichung der Betriebsbeiträge; anderseits Reduktion der<br />

Beiträge für Anschaffungen oder Revisionen von Schiffen auf 75 Prozent der Kosten.<br />

− Unfallverhütung: Verzicht auf eigene Kampagnen im Ostschweizer Konkordat.<br />

Auswirkungen<br />

− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Die gesetzlich vorgeschriebene Periodizität (4/3/2/2/2… Jahre)<br />

bei Fahrzeugprüfungen kann schon seit Jahren nicht eingehalten werden. Aufgrund der<br />

jährlichen Zunahme des Fahrzeugbestandes um 2 bis 3 Prozent würden die Rückstände mit<br />

dem aktuellen Bestand an Verkehrsexperten weiter kontinuierlich anwachsen. Mit zusätzlichen<br />

Verkehrsexperten werden Mehreinnahmen von 1,5 Mio. Franken und mit der Reduktion<br />

der Prüfzeiten Mehreinnahmen von 0,6 Mio. Franken erzielt. Ein nachhaltiger Abbau der<br />

Rückstände wird nur in Kombination der beiden Massnahmen erreicht.<br />

− Prüfstellen: Mit der Schliessung der Prüfstelle Winkeln ergeben sich Synergien im Bereich Infrastruktur<br />

und Personal (0,15 Mio. Franken). Die Umsetzung ist vom Neubau der Prüfstelle<br />

Oberbüren abhängig (gemäss Investitionsprogramm ab 2021 realisiert).<br />

− Seerettungsdienste: Mit dem Verzicht auf kantonale Betriebsbeiträge müssen die Seeanlieger-Gemeinden<br />

den Betrieb inskünftig alleine finanzieren (0,26 Mio. Franken). Nach Art. 13<br />

der Schifffahrtsverordnung (sGS 714.11) ist der Betrieb und der Unterhalt des Seerettungsdienstes<br />

Aufgabe der Ufergemeinden. Auf die Mitfinanzierung des Kantons für den Betrieb ist<br />

künftig zu verzichten. Reduktion des Beitrags für Anschaffungen oder Revisionen von Schiffen<br />

auf die in der Verordnung vorgesehene Höhe auf 75 Prozent, d.h. die Seeanlieger-<br />

Gemeinden müssen inskünftig 25 Prozent der Revisions- und Beschaffungskosten selbst<br />

tragen.<br />

− Unfallverhütung: Es werden nur noch Kampangen durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

(bfU) durchgeführt (- Fr. 65'000).<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

− Rückstand Fahrzeugprüfungen: 2014 bis 2015. Pro Jahr zusätzliche acht bzw. sieben Verkehrsexperten.<br />

− Prüfstellen: Die Fertigstellung des Neubaus ist für 2021 geplant.<br />

− Seerettungsdienste: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2015 realisiert werden.<br />

− Unfallverhütung: Die Massnahme kann ab 1. Januar 2014 realisiert werden.<br />

Rechtliches<br />

− Rückstand Fahrzeugprüfungen: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />

− Prüfstellen: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />

− Seerettungsdienste: Änderung Schifffahrtsverordnung (sGS 714.11) für die Betriebsbeiträge.<br />

− Unfallverhütung: Anpassungen von Gesetzesgrundlagen sind nicht notwendig.<br />

116


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs (Ertrag)<br />

Experten (Ertrag)<br />

Prüfzeiten (Ertrag)<br />

Betriebsbeitrag (Gemeinden)<br />

Schiffe / Revisionen (Gemeinden)<br />

Beitrag Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit (Unfallverhütung)<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

Nr.<br />

E58<br />

-2'142'150 -1'820'010 -1'660'550<br />

-600'000<br />

-257'000<br />

0<br />

-65'000<br />

-1'500'000<br />

-600'000<br />

-257'000<br />

-85'000<br />

-65'000<br />

-1'500'000<br />

-600'000<br />

-257'000<br />

-112'500<br />

-65'000<br />

-952'000 -2'507'000 -2'534'500<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Kürzungen Beiträge stationäre Versorgung und Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />

sowie Gewinnabschöpfung Spitalverbunde<br />

Beschreibung der Massnahmen<br />

Verschiedene Massnahmen im Bereich der Beiträge an die stationäre Versorgung: Reduktion der<br />

Ansätze von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen),<br />

Gewinnvorgabe bei Spitalverbunden, weitere Leistungskonzentrationen<br />

und Leistungsanpassungen (u.a. neue Privatabteilungen bei den Psychiatrischen<br />

Diensten) und Kürzung der Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung.<br />

a) Kürzung Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL)<br />

Die Aus- und Weiterbildung von Assistenz- und Unterassistenzärztinnen und -ärzten ist gemäss<br />

KVG eine gemeinwirtschaftliche Leistung und muss vollumfänglich durch die Kantone finanziert<br />

werden. Im AFP 2014 sind für Assistenzärztinnen und -ärzte Beiträge von Fr. 20'000.- je Stelle<br />

und Jahr (für Kantonsspital St.Gallen und Ostschweizer Kinderspital) bzw. von Fr. 15'000.- je<br />

Stelle und Jahr (für alle anderen Spitäler und Kliniken) hinterlegt. Mit der vorliegenden Massnahme<br />

ist eine Reduktion der Entschädigung für Assistenzärztinnen und -ärzte am KSSG und<br />

am OKS von Fr. 20'000.- je Stelle und Jahr auf Fr. 18'000.- je Stelle und eine Reduktion der Entschädigung<br />

für Unterassistenzärztinnen und -ärzte von Fr. 10'000.- auf Fr. 8'000.- je Stelle und<br />

Jahr vorgesehen. Das ergibt Einsparungen von rund 1 Mio. Franken. Die Entschädigung von Fr.<br />

15'000.- für Assistenzärztinnen und -ärzte je Stelle und Jahr für alle anderen Spitäler und Kliniken<br />

bliebe unverändert, weil ein gesamtschweizerisches Konkordat zur einheitlichen Abgeltung<br />

von Aus- und Weiterbildungsleistungen in dieser Höhe geplant ist.<br />

Auswirkungen<br />

Die Spitäler verfügen über weniger Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten.<br />

Die Ansätze zur Aus- und Weiterbildung wurden bereits im Sparpaket II stark reduziert. Mit<br />

dieser Massnahme werden die Beiträge weiter gekürzt, obwohl der Kanton St.Gallen im<br />

schweizweiten Vergleich wenig Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen leistet und in verschiedenen<br />

Gesundheitsberufen Nachwuchsmangel herrscht.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014 möglich.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

b) Konsequentes Benchmarking bei Tarifgenehmigungen/-festsetzungen<br />

Die Tarife für stationäre Spitalaufenthalte von innerkantonalen Leistungserbringern, an denen<br />

sich der Kanton anteilmässig beteiligen muss, müssen entweder von der Regierung genehmigt<br />

(bei vertraglicher Einigung) bzw. von der Regierung festgesetzt (bei Scheitern der Verhandlungen)<br />

werden. Dabei soll der Wirtschaftlichkeit und dem Benchmarking konsequent Rechnung<br />

getragen werden und dazu beitragen, dass die Baserates bzw. die Tagespauschalen weniger<br />

stark ansteigen als geplant, was jährliche Einsparungen von rund 5 Mio. Franken zur Folge ha-<br />

117


en soll.<br />

Auswirkungen<br />

Die Aufwendungen des Kantons für stationäre Spitalaufenthalte fallen weniger hoch aus. Im Gegenzug<br />

reduzieren sich die Betriebserträge bei den Spitälern und auch der Investitionsvolumenanteil<br />

wird kleiner, da auch die Versicherer weniger Beiträge bezahlen müssen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Ab 2015 möglich. Im Fall einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht muss eine Frist<br />

von mindestens 18 Monate bis <strong>zum</strong> Entscheid und der damit verbundenen Rückabwicklung eingerechnet<br />

werden.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig, die Versicherer und Leistungserbringer<br />

können jedoch gegen Entscheide der Regierung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht<br />

einreichen.<br />

c) Gewinnvorgabe Spitalverbunde<br />

Erzielen die Spitalverbunde einen Gewinn, müssen sie zuerst Pflichtreserven äufnen, bis diese<br />

einen Stand von 20 Prozent des Dotationskapitals erreichen. Vom verbleibenden Gewinn kann<br />

der Kanton bis zu 50 Prozent beanspruchen. In der Vergangenheit hat der Kanton von dieser<br />

Möglichkeit immer Gebrauch gemacht und auch Gewinnanteile vereinnahmt. Die Spitalverbunde<br />

erhalten neu eine Gewinnvorgabe von 3 Mio. Franken.<br />

Auswirkungen<br />

Die Spitalverbunde sind angehalten, nebst all den bereits getroffenen Massnahmen zusätzlich<br />

einen Gewinn zu erzielen, um die Kantonsfinanzen zu entlasten. Obwohl die Spitalfinanzierung<br />

von gleich langen Spiessen ausgeht, sind die Privatspitäler von dieser Massnahme nicht betroffen.<br />

Die Gewinnabschöpfung von 3 Mio. Franken durch den Kanton erhöht dessen Einnahmen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014 möglich.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

d) Leistungskonzentrationen und Leistungsanpassungen<br />

Leistungskonzentrationen sollen innerhalb der Spitalverbunde und in Verbindung mit dem Kantonsspital<br />

St.Gallen konsequent weiter geführt werden, ohne dass die Versorgung in einem zu<br />

konzentrierenden Bereich vollumfänglich ausserkantonal erfolgen muss. Gleichzeitig sollen am<br />

KSSG im Bereich Lifestyle-Medizin Angebote aufgebaut und an den Psychiatrieverbunden neu<br />

Privatabteilungen realisiert werden. Bei beiden Angeboten handelt es sich um nicht KVGpflichtige<br />

Leistungen. Da sich der Kanton nur an KVG-pflichtigen Leistungen beteiligen muss, hat<br />

die Schaffung solcher Angebote indirekte Auswirkungen auf den Kantonsbeitrag an die stationäre<br />

Gesundheitsversorgung. Beide Angebote ermöglichen zusätzliche Einnahmen von insgesamt<br />

rund 2 Mio. Franken. Am KSSG tragen die zusätzlichen Einnahmen zu Gewinnen bei, an welchen<br />

der Kanton über eine Gewinnabschöpfung wiederum partizipieren kann. Durch das neue<br />

Angebot von Privatabteilungen in der psychiatrischen Versorgung (die Psychiatrieverbunde führen<br />

heute nur Abteilungen für Allgemeinversicherte) können bzw. müssen die zusätzlichen Einnahmen<br />

zur internen Querfinanzierung von ambulanten und tagesklinischen Leistungen herangezogen<br />

werden, bevor beim Kanton Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung beantragt werden<br />

können. Diese Massnahme macht vorgängig Investitionen notwendig.<br />

Auswirkungen<br />

Dank den Zusatzerträgen kann der Kanton beim KSSG eine höhere Gewinnabschöpfung realisieren<br />

und bei den Psychiatrieverbunden seine Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung reduzieren.<br />

118


Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung frühestens ab 2016 möglich, da vorgängig Investitionen getätigt werden müssen.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

e) Beiträge zur Sicherstellung der Versorgung<br />

Der Kanton St.Gallen wird im Jahr 2014 gemäss Aufgaben- und Finanzplan rund 21 Mio. Franken<br />

für die Sicherstellung der Versorgung aufwenden. Es sind dies Beiträge an psychiatrische<br />

Ambulatorien und psychiatrische Tageskliniken sowie Beiträge an das Ostschweizer Kinderspital<br />

(inkl. Romerhuus) und an die Geriatrische Tagesklinik, da diese für die Versorgung wichtigen und<br />

notwendigen Leistungen von den Versicherern derzeit nicht kostendeckend vergütet werden.<br />

Das Ziel sind kostendeckende Tarife der Versicherer für diese Leistungen. Dadurch wird der<br />

Kanton entlastet. Falls die Versicherer nicht bereit sein sollten, kostendeckende Tarife zu vergüten<br />

und deswegen die Tarifverhandlungen scheitern, müsste die Regierung im Rahmen des Tariffestsetzungsverfahrens<br />

einen Tarif hoheitlich festlegen. Die Staatsbeiträge zur Sicherstellung<br />

der Versorgung sollen bis 2016 um 10 Mio. Franken reduziert werden. Auf diese Sparvorgabe<br />

müsste jedoch zurückgekommen werden, wenn als Folge von Bundesverwaltungsgerichtsentscheiden<br />

die Tarife nicht wie vorgesehen erhöht werden können. Solange die Versicherer keine<br />

kostendeckenden Tarife vergüten, hätte die Streichung dieser Staatsbeiträge zur Folge, dass<br />

psychiatrische Ambulatorien, psychiatrische und geriatrische Tageskliniken, das Romerhuus und<br />

das Ostschweizer Kinderspital nicht weiter betrieben werden könnten. Dies würde die Versorgung<br />

im Bereich Pädiatrie, Geriatrie und Psychiatrie in Frage stellen. Ohne ambulante und tagesklinische<br />

Angebote wird die Zahl der stationären Behandlungen, an denen sich der Kanton ab<br />

2017 mit mindestens 55 Prozent beteiligen muss, ansteigen.<br />

Auswirkungen<br />

Die Krankenversicherer vergüten kostendeckende Tarife. Dadurch erhöhen sich die zu übernehmenden<br />

Tarife. Im Gegenzug reduziert sich der Staatsbeitrag des Kantons.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Etappierte Umsetzung ab 2014, da die Krankenversicherer nur zu schrittweisen Tariferhöhungen<br />

Hand bieten werden. Im Falle von hoheitlichen Tariffestlegungen durch die Regierung und allfälligen<br />

Beschwerden der Versicherer an das Bundesverwaltungsgericht muss eine Frist von mind.<br />

18 Monate bis <strong>zum</strong> Entscheid und der damit verbundenen Rückabwicklung eingerechnet werden.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 504'500'000 524'200'00 538'900'00<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

-6'500'000 -14'000'000 -21'000'000<br />

119


Nr.<br />

E59<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.02 (Individuelle Prämienverbilligung)<br />

Kürzung Kantonsbeitrag an Individuelle Prämienverbilligung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Der Kanton gewährt – gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10;<br />

KVG) und das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS<br />

331.11; EG-KVG) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle<br />

Prämienverbilligungen (IPV). Die IPV wird durch einen Bundes- und einen Kantonsbeitrag<br />

finanziert und umfasst die ordentliche IPV, die IPV für Ergänzungsleistungsbeziehende und die<br />

anrechenbaren Ersatzleistungen. Der Kantonsbeitrag folgt prozentual der Entwicklung des Bundesbeitrags.<br />

Der Kanton St.Gallen hat für die IPV im EG-KVG zusätzlich ein Mindest- und ein<br />

Höchstvolumen definiert. Der Kantonsbeitrag beträgt gemäss AFP 2014 65,4 Mio. Franken und<br />

soll dauerhaft um rund 6,5 Mio. Franken reduziert werden. Damit bewegt sich der Kantonsbeitrag<br />

immer noch innerhalb des im EG-KVG definierten Mindest- und Höchstvolumen.<br />

Auswirkungen<br />

Diese Massnahme führt zu einer steigenden Prämienbelastung der Haushalte in bescheidenen<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen (d.h. Kürzung im Bereich der ordentlichen IPV), da im Bereich der<br />

IPV für EL-Beziehende, bei der Verbilligung von Prämien für Kinder- und Jugendliche in Ausbildung<br />

für untere und mittlere Einkommen zu mindestens 50 Prozent, bei der Übernahme von<br />

Prämien und Verzugszinsen, welche im Rahmen der Sozialhilfe ausgerichtet werden, und bei<br />

OKP-Ausständen, welche aufgrund von Verlustscheinen übernommen werden, keine Kürzung<br />

möglich ist.<br />

Die genaue Umsetzung der Kürzung um 6,5 Mio. Franken erfolgt im Rahmen der jährlichen Festlegung<br />

der IPV-Eckwerte durch die Regierung. Im Vordergrund stehen Massnahmen wie die<br />

Erhöhung des Grenzbetrags zur Auszahlung von IPV von Fr. 12.- im Jahr auf Fr. 100.- im Jahr je<br />

anspruchsberechtigte Person, die Aufrechnung von verschiedenen Abzügen gemäss Steuererklärung<br />

(z.B. freiwillige Zuwendungen, Parteispenden, Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort,<br />

Aus- und Weiterbildungskosten, Berufsauslagen usw.) sowie die Anpassung der prozentualen<br />

Selbstbehalte und/oder des Kinderabzuges.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014 möglich.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

Nr.<br />

E60<br />

65'520'000 65'050'000 65'990'000<br />

-6'500'000 -6'500'000 -6'500'000<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.03 (Sicherstellung Personalressourcen)<br />

Pensumreduktion ärztlicher Tutor und Streichung Beitrag Mitarbeiterbefragung in den<br />

Gesundheitsinstitutionen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die 100-prozentige Stelle des ärztlichen Tutors in den psychiatrischen Kliniken zur Verbesserung<br />

der Rekrutierungssituation im psychiatrieärztlichen Bereich wird auf eine 25-prozentige Stelle<br />

reduziert.<br />

Der für das Jahr 2014 vorgesehene Beitrag des Kantons an die Mitarbeiterbefragung in den<br />

Gesundheitsinstitutionen des Kantons St.Gallen wird gestrichen.<br />

Auswirkungen<br />

120


Die Attraktivität, als Assistenzarzt oder als Assistenzärztin in den psychiatrischen Kliniken im<br />

Kanton St.Gallen tätig zu sein, sinkt, da eine strukturierte und qualitativ hochstehende Weiterbildung<br />

in Psychiatrie mit dem reduzierten Stellenpensum kaum mehr gewährleistet werden kann.<br />

Die Nachwuchssicherung ist damit noch stärker gefährdet, die Attraktivität als Weiterbildungsstätte<br />

sinkt ebenfalls.<br />

Die Mitarbeiterbefragung muss von den Gesundheitsinstitutionen (Spital- und Psychiatrieverbunde)<br />

zukünftig vollumfänglich selbst finanziert durchgeführt werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014. Die Streichung des kantonalen Beitrags an die Mitarbeiterbefragung führt<br />

zu einer Entlastung im Jahr 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

1'792'000 1'742'000 1'742'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -180'000 -130'000 -130'000<br />

Nr.<br />

E61<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.04 (Gesundheitsvorsorge)<br />

Leistungsabbau in der Präventionsarbeit<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Im Bereich der Präventivmedizin wird der Aufwand für verschiedene Projekte (Förderung eines<br />

gesunden Lebensstils in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, Pilotprojekt<br />

Werdenberg/Sarganserland zur Erreichung der Migrationsbevölkerung) und für den Jugendtag<br />

reduziert sowie eine Praktikantenstelle und einzelne Staatsbeiträge gestrichen. Im Zentrum für<br />

Prävention (ZEPRA) wird das Informationsheft ZepraTransfer eingestellt. Zudem muss in der<br />

Abteilung Gemeinden und Netzwerke mit der Fachstelle Jugendschutz der Sachaufwand reduziert<br />

werden.<br />

Auswirkungen<br />

Der bisher zusammen mit dem Bildungsdepartement organisierte Jugendtag kann nicht mehr<br />

durchgeführt werden. Damit können über 1'000 Schülerinnen und Schüler und deren Lehrpersonen<br />

aus dem ganzen Kanton, die jährlich am Jugendtag teilnehmen, nicht mehr direkt mit den<br />

Präventionsinhalten zu Alkohol, Tabak, Ernährung, Bewegung und Gewalt angesprochen und<br />

zur Aufnahme der Themen im Unterricht animiert werden. Darüber hinaus fällt mit der Einstellung<br />

des Informationshefts ZepraTransfer ein wichtiges und beliebtes Kommunikationsmittel weg.<br />

Massnahmen der Bewegungsförderung vor allem in der Altersprävention werden stark eingeschränkt<br />

und Anstrengungen <strong>zum</strong> besseren Erreichen der Migrationsbevölkerung können ab<br />

2014 nicht mehr finanziert werden.<br />

Mit der Reduktion des Sachaufwands im Bereich Gemeinden und Netzwerke werden die Mittel<br />

zur Unterstützung von Gemeinden bei der Aufnahme von Projekten und Angeboten der Gesundheitsförderung<br />

und im Jugendschutz stark eingeschränkt. Damit entfällt ein wesentlicher Anreiz<br />

zur Teilnahme an Präventionsmassnahmen auf Gemeindeebene.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

121


in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

3'285'900 3'256'900 3'269'100<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -250'000 -250'000 -250'000<br />

Nr.<br />

E62<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.05 (E-Health)<br />

Mitfinanzierung elektronische Kostengutspracheverfahren im Gesundheitswesen (eKO-<br />

GU) durch Nutzerkantone<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die technische Projektleitung stellt die Koordination der betrieblichen Anforderungen von 13 Kantonen<br />

bei der Weiterentwicklung der eKOGU-Plattform sowie das Lieferantenmanagement (mit<br />

Abraxas) sicher. Nach dem Abschluss der Projektphase mit den Kantonen der GDK-Ost und<br />

dem Übergang in den ordentlichen Betrieb sowie der Ausdehnung auf vier neue Westschweizer<br />

Kantone sollen die zentralen Aufwände, die bis anhin vom Kanton St.Gallen getragen worden<br />

sind, von allen teilnehmenden Kantonen anteilig über Betriebskosten abgerechnet werden.<br />

Auswirkungen<br />

Die Aufwendungen, die bis anhin vom Kanton St.Gallen getragen worden sind, sollen nun auch<br />

an die anderen Nutzerkantone weiterverrechnet werden.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von Rechtsgrundlagen notwendig. Voraussetzung für die Umsetzung der<br />

Massnahme bildet ein entsprechender Beschluss in der GDK-Ost (Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen<br />

und -direktoren der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 150'000 150'000 150'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -15'000 -15'000 -15'000<br />

Nr.<br />

E63<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.06 (Sucht)<br />

Reduktion der Staatsbeiträge an Platzierungskosten im Rahmen des geplanten Beitritts<br />

zur IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen), Liste C (Stationäre<br />

Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich)<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Finanzierung in suchttherapeutischen Einrichtungen geht heute – mit Ausnahme von Platzierungen<br />

in den beiden Rehazentren Mühlhof und Lutzenberg – vollumfänglich zu Lasten der Gemeinden.<br />

Bei üblicher Anwendung des Kostenteilers gemäss IVSE, Liste C werden die Platzierungskosten<br />

aufgeteilt auf 1/3 Gemeinden und 2/3 Kanton. Der Beitritt des Kantons St.Gallen zur<br />

IVSE, Liste C ist erst in Planung, die Kosten sind jedoch bereits im Voranschlag 2013 sowie im<br />

AFP 2014-2016 berücksichtigt. Mit der vorgeschlagenen Massnahme muss der vorgesehene<br />

Kostenteiler zwischen dem Kanton und den Gemeinden angepasst werden. Der Staatsbeitrag<br />

des Kantons an die Platzierungskosten im Suchtbereich wird um 10 Prozent reduziert.<br />

Auswirkungen<br />

Die Gemeinden werden im Umfang des Einsparvolumens weniger entlastet als bei vorgesehener<br />

Anwendung des Kostenteilers gemäss IVSE, Liste C mit Aufteilung der Platzierungskosten auf<br />

1/3 Gemeinden und 2/3 Kanton.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014.<br />

122


Rechtliches<br />

Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

5'224'600 5'221'400 5'228'600<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -490'000 -490'000 -490'000<br />

Nr.<br />

E64<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.07 (Gesundheitspolizei)<br />

Gebührenerhöhungen Gesundheitspolizei und Kantonsapotheke<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Im Bereich Rechtsdienst / Kantonszahnarzt werden für Bewilligungsverfahren und bei Disziplinarverfahren<br />

Gebühren bzw. amtliche Kosten erhoben. Die Massnahme sieht eine Erhöhung<br />

dieser Gebühren nach dem Verursacherprinzip vor. Im Bereich Kantonsapotheke / Amtsapotheke<br />

sollen durch Ausschöpfung des Gebührentarifs und aufwandgerechtere Verrechnung der Inspektionen<br />

ebenfalls Mehreinnahmen erzielt werden.<br />

Auswirkungen<br />

Die verstärkte Anwendung des Verursacherprinzips hat eine entsprechende finanzielle Mehrbelastung<br />

der Involvierten bei Bewilligungs- und Disziplinarverfahren sowie bei Inspektionen zur<br />

Folge.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

1'000'000 1'000'000 1'000'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -50'000 -50'000 -50'000<br />

Nr.<br />

E65<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.09 (Tiergesundheit)<br />

Reduktion des Kantonsbeitrags an die Tierseuchenkasse<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Die Tierseuchenkasse wird Ende 2013 einen voraussichtlichen Bestand von rund 5 Mio. Franken<br />

aufweisen. Mit der Massnahme wird der Kassenbestand auf diesem Niveau stabilisiert und die<br />

Einnahmen so reduziert, dass die durchschnittlichen Jahresausgaben gedeckt sind. Gemäss<br />

Veterinärgesetz werden mit einer Reduktion des Kantonsbeitrags die Tierhalter- und Gemeindebeiträge<br />

in die Kasse ebenfalls vermindert.<br />

Auswirkungen<br />

Eine Senkung des Kantonsbeitrags um 25 Prozent hat zusammen mit der gemäss Veterinärgesetz<br />

notwendigen Reduktion der Tierhalter- und Gemeindebeiträge eine Einnahmenminderung<br />

für die Tierseuchenkasse von Fr. 832'000.- zur Folge. Trotz diesem jährlichen Einnahmenausfall<br />

sollte sich der Kassenbestand auf dem Niveau von 5 Mio. Franken stabilisieren – dies bei angenommenen<br />

gleichbleibenden Ausgaben. Mittelfristig sind jedoch steigende Kosten für Labor,<br />

Probenahmen durch Dritte oder neue Präventivmassnahmen sowie infolge Auftreten neuer Tierkrankheiten<br />

nicht auszuschliessen, dadurch müsste ein Rückgang des Kassenbestandes in Kauf<br />

genommen werden. Sollte wegen Seuchenereignissen oder wegen notwendigen Massnahmen<br />

der vorgeschriebene Mindestbestand von 2 Mio. Franken unterschritten werden, wäre die Regie-<br />

123


ung von Gesetzes wegen verpflichtet, die Beiträge wieder anzuheben.<br />

Durch diese Massnahme werden die Gemeinden mit Fr. 166'000.- entlastet.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2014.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs<br />

1'650'000 1'650'000 1'650'000<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung -333'000 -333'000 -333'000<br />

Nr.<br />

E66<br />

Alle Departemente und die Staatskanzlei, alle Leistungsbereiche<br />

Effizienz- und Produktivitätssteigerungen innerhalb der kantonalen Verwaltung<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Jährliche Entlastung von 10 Mio. Franken ab 2015 durch Effizienz- und Produktivitätssteigerungen<br />

innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die Umsetzung kann durch Massnahmen in Querschnittsbereichen,<br />

durch separat zu prüfende strukturelle Massnahmen (vgl. hierzu Kapitel 7.2 in<br />

der <strong>Botschaft</strong>, Massnahmen S1-S12) oder über den ordentlichen Budgetweg durch die Verteilung<br />

einer zentral eingestellten Pauschalkürzung auf die Departemente und die Staatskanzlei<br />

erfolgen.<br />

Auswirkungen<br />

Die Auswirkungen dieser Querschnittsmassnahme lassen sich aus heutiger Sicht noch nicht im<br />

Detail bestimmen. Die Massnahme wird im Eigenbereich (Personal- und Sachaufwand) der Zentralverwaltung<br />

ansetzen.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Umsetzung ab 2015.<br />

Rechtliches<br />

Keine Anpassung von bestehenden Rechtsgrundlagen notwendig.<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs offen offen offen<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung<br />

0 -10'000'000 -10'000'000<br />

124


A 1.1.2 Übergangsmassnahme<br />

Nr.<br />

Ü1<br />

Gesundheitsdepartement, LB 8.01 (Stationäre Gesundheitsversorgung)<br />

Senkung des kantonalen Vergütungsanteils für stationäre Spitalbehandlungen<br />

Beschreibung der Massnahme<br />

Mit der neuen Spitalfinanzierung muss sich der Kanton St.Gallen an allen stationären Spitalbehandlungen<br />

in Listenspitälern gemäss dem festgelegten kantonalen Vergütungsanteil beteiligen.<br />

Der kantonale Vergütungsanteil beträgt gemäss KVG mindestens 55 Prozent. In Kantonen mit<br />

unterdurchschnittlichem Prämienniveau kann der Vergütungsanteil bis 2016 jedoch tiefer festgelegt<br />

werden. Aufgrund seines unterdurchschnittlichen Prämienniveaus legte der Kanton St.Gallen<br />

seinen Vergütungsanteil im Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären<br />

Spitalleistungen vom 30. November 2011 (sGS 320.4) fest. Der kantonale Vergütungsanteil beträgt<br />

gemäss diesem Gesetz 54 Prozent im Jahr 2014 und 55 Prozent ab dem Jahr 2015. Eine<br />

Veränderung des Vergütungsanteils setzt eine Gesetzesanpassung voraus. Die jährliche Veränderung<br />

darf gemäss KVG 2 Prozentpunkte nicht übersteigen. Da der Kantonsanteil gemäss Art.<br />

49a KVG mindestens 9 Monate vor dessen Beginn festgelegt werden muss, ist eine Anpassung<br />

des kantonalen Vergütungsanteils nur für die Jahre 2015 und 2016 möglich. Es handelt sich um<br />

eine zeitlich befristete Massnahme, da der kantonale Vergütungsanteil in allen Kantonen ab 2017<br />

mindestens 55 Prozent betragen muss.<br />

Der kantonale Vergütungsanteil für das Jahr 2015 wird bei 52 Prozent (statt 55 Prozent) und für<br />

das Jahr 2016 bei 53 Prozent (statt 55 Prozent) festgelegt.<br />

Auswirkungen<br />

Die kantonalen Beiträge an stationäre Spitalleistungen reduzieren sich als Folge des tieferen<br />

Vergütungsanteils um rund 25 Mio. Franken im Jahr 2015 und um rund 17 Mio. Franken im Jahr<br />

2016. Die Auswirkungen sind zeitlich befristet auf die Jahre 2015 und 2016. Diese Massnahme<br />

hat Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass der Vergütungsanteil der Krankenversicherer in den nächsten Jahren ohnehin<br />

abnimmt, was sich entlastend auf die Krankenkassenprämien auswirkt.<br />

Zeitliche Umsetzung<br />

Die Umsetzung ist nur möglich für die Jahre 2015 und 2016.<br />

Rechtliches<br />

Die Massnahme erfordert eine Anpassung des Gesetzes über den Kantonsanteil an den Abgeltungen<br />

der stationären Spitalleistungen vom 30. November 2011 (sGS 320.4).<br />

in Franken 2014 2015 2016<br />

Nettoaufwand des Leistungsbereichs 504'000'000 524'200'00 536'200'00<br />

Veränderung Nettoaufwand laufende Rechnung 0 -25'0000'000 -17'000'000<br />

125


A 1.2 Beschreibung der Leistungsbereiche<br />

Leistungsbereich 1.01: Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates<br />

Das geltende Recht ordnet den Parlamentsdiensten jene Dienststellen der Staatskanzlei zu, die<br />

zugunsten des Kantonsrates Aufgaben erfüllen. Der Ratsdienst bereitet die Sessionen vor, führt<br />

das Kantonsratsprotokoll und die Session nach. Im Weiteren stellt er die Geschäftsführung des<br />

Präsidiums sicher, berät und schult die Mitglieder des Kantonsrates und sorgt für den Betrieb des<br />

Ratsinformationssystems. Der parlamentarische Kommissionsdienst ist für alle Aufgaben verantwortlich<br />

und zuständig, die zugunsten der ständigen Kommissionen und der Vertretungen des<br />

Kantonsrates in parlamentarischen Gremien zu erfüllen sind. Der parlamentarische Kommissionsdienst<br />

ist administrativ der Staatskanzlei zugehörig, untersteht jedoch der Weisungs- und<br />

Aufsichtsbefugnis der zuständigen parlamentarischen Organe. Dem parlamentarischen Kommissionsdienst<br />

obliegt die Geschäftsführung der ständigen Kommissionen, ausgenommen der Finanzkommission.<br />

Produkte:<br />

Ratsbetrieb (Sessionen und weitere Aspekte des Kantonsrates)<br />

Backoffice (Session)<br />

Logistik und Infrastruktur<br />

Anlässe KR/PräsKR/stäKo<br />

Mediensupport und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Geschäftsführung des Präsidiums des Kantonsrates<br />

Geschäftsführung für die ständigen Kommissionen<br />

Beratung und Schulung der Mitglieder des Kantonsrates / Mitglieder PräsKR / Mitglieder stä-<br />

Ko<br />

Ratsinformationssystem (inkl. Applikationsverantwortung)<br />

Projekte zugunsten KR / PräsKR / stäKo<br />

Kantonsratsprotokoll (Kurzprotokoll und Audioprotokoll)<br />

Leistungsbereich 1.02: Dienstleistungen zugunsten der Regierung<br />

Die Staatskanzlei unterstützt die Regierung administrativ bei der Durchführung sowie der Vorund<br />

Nachbereitung ihrer Sitzungen. Sie erbringt Dienstleistungen zugunsten der Regierungspräsidentin<br />

oder des Regierungspräsidenten. Der Staatskanzlei obliegt die Vor- und Nachbereitung<br />

der Regierungssitzungen. Sie leistet Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport.<br />

Die Staatskanzlei stellt Protokoll und Aufzeichnungen sicher. Zudem ist sie für den Mediensupport<br />

und die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung zuständig, besorgt den Weibeldienst und den<br />

Empfang im Regierungsgebäude und stellt das Anlassmanagement sicher. Als Fachorgan der<br />

Regierung erarbeitet die Staatskanzlei nach Weisung der Regierung die Grundlagen für die Planung<br />

und die Steuerung und erfüllt die Aufgaben des Regierungscontrollings. Sie erstellt den<br />

Geschäftsbericht der Regierung. In den Aussenbeziehungen übernimmt die Staatskanzlei die<br />

Koordination der interkantonalen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.<br />

Produkte:<br />

Regierungssitzung einschliesslich Vor- und Nachbereitung<br />

Backoffice (Regierungssitzung)<br />

Unterstützung der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten<br />

Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport<br />

Aufzeichnungen (Regierungssitzungen, Workshops, Treffen)<br />

Mediensupport und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Weibeldienst und Empfang<br />

Anlässe<br />

Planung und Steuerung<br />

Regierungscontrolling<br />

Geschäftsbericht<br />

Aussenbeziehungen: interkantonale Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit mit dem Bund<br />

und dem Ausland<br />

Ratsinformationssystem (inkl. Applikationsverantwortung)<br />

126


Leistungsbereich 1.03: Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung<br />

Die Verwaltung vollzieht die ihr im Rahmen der Gesetzgebung und von der Regierung übertragenen<br />

Aufgaben. Die Staatskanzlei als Schaltstelle zwischen den Departementen koordiniert den<br />

Geschäftsverkehr der Regierung und des Kantonsrates und besorgt allgemeine Administrationsaufgaben.<br />

Sie leistet zugunsten der Departemente und Dienststellen Rechtsetzungs- und<br />

Rechtsanwendungssupport. Bei der Geschäftsvorbereitung stellt sie die Abstimmung zwischen<br />

den Departementen sicher und durch die Geschäftsführung der Generalsekretäre-Konferenz<br />

gewährleistet sie die interdepartementale Koordination. Die Staatskanzlei ist für die Koordination<br />

von Sicherheitsbelangen zuständig. Das Büromaterial und die Drucksachen sowie Bürogeräte<br />

beziehen die Dienststellen der kantonalen Verwaltung bei der Materialzentrale der Staatskanzlei.<br />

Die Staatskanzlei ist ebenfalls für den Postdienst und den Betrieb der Telefonzentrale verantwortlich.<br />

Im Bereich der Kommunikation stellt die Staatskanzlei den Mediendienst sicher und unterhält<br />

das Internet und Intranet der Staatsverwaltung. Durch die administrative, koordinative und beratende<br />

Unterstützung durch die Staatskanzlei kann die Verwaltung ihre Aufgaben effizient und<br />

wirksam erbringen. Analog dazu stellt die Staatskanzlei ihre eigenen Ressourcen und die Infrastruktur<br />

sowie das Qualitätsmanagement sicher.<br />

Produkte:<br />

Backoffice (Allgemein)<br />

Rechtsetzungs- und Rechtsanwendungssupport<br />

Geschäftsführung Generalsekretäre-Konferenz<br />

Sicherheit<br />

Büromaterial<br />

Copy-Shop<br />

Postdienst<br />

Telefonzentrale<br />

Internet und Intranet<br />

Mediendienst<br />

Ressourcen und Infrastruktur sowie QMS<br />

Aktenführung und Archivierung (KR, RR, SK)<br />

Leistungsbereich 1.04: Dienstleistungen zugunsten Privater<br />

Die Staatskanzlei nimmt die Legalisation von Urkunden vor und bestätigt damit die Echtheit der<br />

Unterschrift. Die Staatskanzlei ist für die Herausgabe von amtlichen Publikationen und den<br />

Drucksachenverkauf zuständig. Weiter vermietet sie Räume im Regierungsgebäude und regelt<br />

die Nutzung des Klosterplatzes.<br />

Produkte:<br />

Legalisation<br />

Amtliche Publikationen (GS/GALLEX, ABl, Staatskalender, Abstimmungsunterlagen usw.)<br />

Drucksachenverkauf<br />

Raumnutzung<br />

Nutzung Klosterplatz<br />

Leistungsbereich 2.01: Öffentlicher Verkehr<br />

Kernaufgabe ist die zielgerichtete Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs (öV) im Kanton<br />

St.Gallen. Dies umfasst die Planung und die Bestellung von Verkehrsdienstleistungen,<br />

namentlich die Erstellung der strategiekonformen Angebotsplanung und Infrastrukturplanung, die<br />

Definition der Angebotsstandards und die effiziente Projektleitung und -steuerung. Dazu gilt es,<br />

mit den beteiligten Parteien, namentlich dem Bund und den Transportunternehmen<br />

Leistungsvereinbarungen abzuschliessen und mit den Gemeinden und angrenzenden Kantonen<br />

die Mitfinanzierung und die Entwicklungsschwerpunkte zu klären.<br />

Leistungsbereich 2.02: Biodiversität<br />

Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität manifestiert sich in einem breiten Leistungsportfolio<br />

und ist gesetzlich breit verankert. Ziel ist es, die Vielfalt der Arten, der Lebensräume, der Gene<br />

in Flora und Fauna zu fördern und zu erhalten. Dies gilt sowohl in den terrestrischen und als auch<br />

den aquatischen Lebensräumen und auch für Kulturpflanzen und Nutztiere.<br />

127


Leistungsbereich 2.03: Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei<br />

Mit Jagd und Fischerei werden wertvolle natürliche Ressourcen genutzt. Die Jagd vollzieht die<br />

Jagdgesetzgebung. Sie regelt und überwacht den Jagdbetrieb im Kanton. Im Weiteren ist sie für<br />

die Betreuung der nationalen und kantonalen Wildschutzgebiete (eidgenössisches Jagdbanngebiet<br />

Graue Hörner, Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung, kantonale Wildschutzgebiete)<br />

verantwortlich. Die jagdliche Regulation der Wildbestände zielt darauf ab, gesunde,<br />

natürlich strukturierte und dem Lebensraum angepasste Wildbestände zu erhalten. Sie gewährleistet,<br />

dass keine untragbaren Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen entstehen<br />

(z.B. im Schutzwald). Die Jagd stellt Ansprechpersonen bei Verkehrsunfällen mit Wild und<br />

die Durchführung der Nachsuche, die Verblendung der Strassen zur Vermeidung von Wildunfällen<br />

und zur Verminderung von Personen- und Sachschäden, für die Beratung der Bevölkerung<br />

bei Problemarten wie Fuchs, Marder, Haustaube, für die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung<br />

der Bevölkerung für Natur und Umwelt, für Tierschutzmassnahmen wie Kitzrettung in landwirtschaftlichen<br />

Kulturen usw. Zudem gewährleistet die Jagd die Aus- und Weiterbildung der Jäger,<br />

der Wildhutorgane und der Jagdaufseher. Die Fischerei ist zuständig für den Vollzug der Fischereigesetzgebung.<br />

Mit einer ökologisch orientierten und nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer<br />

wird ein nachhaltiger Ertrag gesichert. Dies umfasst insbesondere auch die Förderung bedrohter<br />

und selten gewordener Fischarten wie die Bodensee-Seeforelle oder die Äsche. Zwei<br />

Fischbrutanlagen bieten die dafür notwendige Infrastruktur.<br />

Leistungsbereich 2.04: Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald<br />

Im St.Galler Wald werden jährlich rund 300'000 Kubikmeter Holz in enger Zusammenarbeit mit<br />

15'000 Privatwaldbesitzern und 370 öffentlichen Waldeigentümern genutzt (Stammholz, Industrieholz,<br />

Brennholz). Das Holz muss so genutzt und gepflegt (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz,<br />

Baumholz) werden, dass der Wald alle seine Funktionen auch für zukünftige Generationen nachhaltig<br />

erbringen kann. Die Beratung durch die Förster und die Holzkette St.Gallen unterstützt die<br />

ganze Holzbranche mit rund 5'000 Beschäftigten und stellt deren Versorgung mit dem erneuerbaren<br />

Rohstoff Holz sicher. Die fachgerechte Nutzung des Waldes trägt zur gesunden Erneuerung<br />

des Waldes bei und damit zu einem weitreichenden Schutz der natürlichen Ressourcen.<br />

Schweizweit liegen 42 Prozent der Grundwasserschutzzonen im Wald. Durch fachgerechte Eingriffe<br />

wird der Grundwasser- und Quellschutz sicher gestellt. Die Förderung des naturnahen<br />

Waldbaus mit standortgerechten Bestockungen gewährleistet die grösste Wirkung auf den Erhalt<br />

und die Verbesserung der Biodiversität im Wald sowie die beste Risikoverteilung mit Blick auf die<br />

Klimaveränderung. Mit dem kantonseigenen Staatsbetrieb nimmt der Kanton eine innovative,<br />

qualitäts- und sicherheitsbewusste Vorreiterrolle ein. Mit seinem Engagement in der Lehrlingsausbildung<br />

animiert er andere Waldeigentümer dazu, gleiches zu tun, womit die Waldleistungen<br />

für die Öffentlichkeit optimal erbracht werden.<br />

Leistungsbereich 2.05: Naturgefahrenmanagement<br />

Mit einem intakten Schutzwald wird die Sicherheit der Verkehrswege (Bahn und Strassen), Siedlungen<br />

und weiteren Infrastrukturen vor Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Erosion und Hochwasser<br />

gewährleistet. Ohne Schutzwald und Schutzbauten wären viele unserer Siedlungen, insbesondere<br />

in den Tälern, nicht mehr bewohnbar und die Verkehrsverbindungen sowie Infrastrukturanlagen<br />

nicht mehr sicher. Aber auch das Unterland profitiert vom Schutzwald durch das ausgleichende<br />

Wasserregime und durch den Schutzwald in den Tobelwäldern (Goldach, Sitter u.a.).<br />

Sie vermindern das Überschwemmungsrisiko erheblich.<br />

Leistungsbereich 2.06: Vollzug Forstrecht<br />

Mit dem Vollzug des Waldgesetzes (Forstrecht) wird die Erhaltung des Waldareals in quantitativer<br />

und qualitativer Hinsicht erreicht. Mit der forstlichen Planung (Waldentwicklungsplanung, Bestandeskarte,<br />

Pflanzensoziologische Grundlagen, u.a.) wird die Nachhaltigkeit eines gesunden<br />

Waldes mit all seinen wichtigen Funktionen gesteuert. Der Vollzug des Forstrechts beinhaltet<br />

auch Leistungen im Zusammenhang mit der Försterausbildung (IFM-Konkordat, Försterschule).<br />

128


Leistungsbereich 2.07: Landwirtschaftliche Innovation und Bildung<br />

Mit der Erfüllung des Lehrauftrages des BLD, der Informationsvermittlung und der Durchführung<br />

innovativer Projekte und Einzelberatungen werden die rund 4'000 St.Galler Landwirtschaftsbetriebe<br />

und der ländliche Raum bei der Ausrichtung auf sich rasch ändernde wirtschaftliche und<br />

ökologische Anforderungen unterstützt. Die Direktbetroffenen (Bauernfamilien) werden befähigt,<br />

die nötigen Anpassungsschritte vorzunehmen und die multifunktionalen Aufgaben gemäss Bundesverfassung<br />

zu erbringen. Von den Leistungen der Landwirtschaft und deren Kooperationen<br />

profitieren Bevölkerung und Wirtschaft im ländlichen Raum mehrfach. Intakte und leistungsfähige<br />

Bauernfamilien sind wichtige Pfeiler der dörflichen Gemeinschaften. Mit den bereits durchgeführten<br />

Reformschritten in der Bildung und Beratung (Schliessung landw. Schule Flawil, Bäuerinnenschule<br />

Custerhof Rheineck und Kurszentrum Kaltbrunn) verfügt das Landw. Zentrum SG (LZSG)<br />

über eine schlanke, ressourcenschonende und zukunftsgerichtete Organisationsstruktur.<br />

Leistungsbereich 2.08: Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht<br />

Vollzug der gemäss Bundesrecht (LwG sowie BGBB) den Kantonen obliegenden und kantonsintern<br />

dem Landwirtschaftsamt (LwA) zugewiesenen (LaG, LaV) Aufgaben (landwirtschaftliche<br />

Direktzahlungen und bäuerliches Bodenrecht). Es handelt sich um Umsetzungsaufgaben, die der<br />

Bund den Kantonen zuweist. Im Kanton St.Gallen wurden im Jahr 2011 den rund 4'200 berechtigten<br />

Betrieben rund 203 Mio. Franken an Landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausbezahlt und<br />

375 Bewilligungen gemäss BGBB erteilt. Diese Bewilligungen gemäss BGBB sind Voraussetzung<br />

dafür, dass die entsprechenden Grundstückgeschäfte via Grundbuch vollzogen werden können.<br />

Leistungsbereich 2.09: Landwirtschaftliche Strukturverbesserung<br />

Durch die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, Start- und Betriebshilfen werden die Lebens-<br />

und Produktionsverhältnisse der ländlichen Bevölkerung (mittels Güterstrassen, Wasserund<br />

Elektrizitätsversorgungen, Ökonomie- und Wohngebäuden) den heutigen Anforderungen und<br />

Bedürfnissen angepasst sowie den Betriebsnachfolgern die Betriebsübernahme erleichtert und<br />

soziale Härten gemildert. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen in den<br />

unterstützten Betrieben und namentlich die Senkung der Produktionskosten (v.a. auch bei gemeinschaftlichen<br />

Massnahmen wie Gemeinschaftsbauten und Vermarktungseinrichtungen, Förderung<br />

der Wertschöpfung durch Schaffung von rationellen Produktions- und Verarbeitungsstrukturen).<br />

Zunehmend wichtiger werden die Erhaltung der Funktionsfähigkeit bestehender Infrastrukturen<br />

im ländlichen Raum (z.B. Güterstrassen, Drainagen, Elektrizitäts- und Wasserversorgungen)<br />

und der Kulturlandfähigkeit von meliorierten organischen Böden (z.B. Rheinmelioration)<br />

unter Beachtung ökologischer Anliegen.<br />

Leistungsbereich 2.10: Standortförderung<br />

Der Leistungsbereich Standortförderung bezweckt den Erhalt und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.<br />

Zielgruppen der Aktivitäten sind die ansässigen Unternehmen sowie ansiedlungswillige<br />

Firmen und Schlüsselpersonen aus dem Ausland. Der Standortwettbewerb hat sich in den<br />

letzten Jahren massiv verstärkt und die Standortgebundenheit spürbar abgenommen. Angesichts<br />

der globalen Konkurrenz und der Frankenstärke ist es für die Unternehmen am Werkplatz<br />

St.Gallen entscheidend, ihre Märkte thematisch und geografisch erweitern zu können. D.h. sie<br />

müssen sich in qualitativ hochstehenden und einzigartigen Produkten und Verfahren von der<br />

ausländischen Konkurrenz abheben können. Der Leistungsbereich unterstützt sie darin, Wettbewerbsvorteile<br />

mit Technologien aufzubauen. Durch etablierte Netzwerke stärkt die Standortförderung<br />

Unternehmen in der Internationalisierung ihrer (geographischen) Marktstrategie. Ausländischen<br />

Investoren und St.Galler Unternehmen werden relevante Informationen für Standortentscheide<br />

rasch und adressatengerecht aufbereitet. In Zusammenarbeit mit den St.Galler Destinationen<br />

wird die Vermarktung von touristischen Dienstleistungen sichergestellt und es werden Erlebnisangebote<br />

entwickelt und aufgebaut. Für Massnahmen in der Innovationsförderung, im Bereich<br />

der Immobilien und des Tourismus können über die Neue Regionalpolitik des Bundes die<br />

kantonalen Mittel «aufgedoppelt» werden. Zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen wirkt<br />

die Standortförderung an der langfristigen Positionierung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes<br />

Kanton St.Gallen und seiner Regionen im globalen Wettbewerb mit. Sie betreibt die Ge-<br />

129


schäftsstelle des KMU-Forums und setzt sich im Rahmen von Mitberichtsverfahren und Projekten<br />

für eine schlanke und KMU-freundliche Regulierung ein.<br />

Leistungsbereich 2.11: Arbeitsbedingungen<br />

Der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen umfasst die beiden Abteilungen Ausländer/Gewerbe<br />

und Arbeitsinspektorat und vollzieht <strong>zum</strong> überwiegenden Teil Bundesrecht. Sowohl<br />

Arbeitsinspektorat als auch die Bereiche Flankierende Massnahmen/Schwarzarbeit sind teilweise<br />

vom Bund (EKAS resp. Seco) refinanziert (rund 50 Prozent). Das Arbeitsinspektorat sorgt dafür,<br />

dass das öffentliche Arbeitsgesetz eingehalten wird mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit<br />

am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch Beratung, Begutachtung und Kontrolle soll eine Reduktion<br />

von Berufsunfällen und -krankheiten erzielt werden, was Arbeitnehmenden und Arbeitgebern<br />

zugute kommt. Ausserdem obliegt dem Arbeitsinspektorat die Aufsicht über das Eichwesen. In<br />

der Abteilung Ausländer/Gewerbe werden arbeitsmarktliche Vorentscheide für Drittstaatsangehörige<br />

gefällt. Arbeitnehmende und Arbeitgeber werden in ausländerrechtlichen und allgemeinen<br />

arbeitsmarktlichen Belangen beraten. Eine wichtige Aufgabe des Leistungsbereichs ist die Umsetzung<br />

der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Teil dieses Bereiches ist die<br />

Geschäftsstelle der tripartiten Kommission, die den Arbeitsmarkt bezüglich missbräuchlichen<br />

Lohndumpings beobachtet. Ebenfalls koordiniert dieser Bereich die Bestrebungen im Kampf gegen<br />

die Schwarzarbeit. Der Bereich Vollzug Gewerberecht stellt die gewerbepolizeiliche Ordnung<br />

in ausgewählten Gewerbezweigen sicher (beispielsweise Bewilligungen für Reisende und Schausteller,<br />

für Konsumkreditvermittler und -gewährer). Im Auftrag der eidgenössischen Spielbankenkommission<br />

werden Inspektionen in den beiden Casinos St.Gallen und Bad Ragaz durchgeführt.<br />

Leistungsbereich 2.16: Kantonale Statistik<br />

Die Fachstelle für Statistik ist kantonale Statistikstelle gemäss Statistikverordnung (sGS 146.11,<br />

Art. 3) und nach dem Statistikgesetz (sGS 146.1, Art. 8 und 9). Die Aufgaben der kantonalen<br />

Statistikstelle umfassen gemäss Art. 8 StatGe:<br />

Koordination und fachliche Führung der kantonalen Statistik;<br />

Dienstleistungserbringung im Bereich der kantonalen Statistik;<br />

Durchführung von statistischen Tätigkeiten<br />

Die statistischen Tätigkeiten umfassen die Datenerhebung und -beschaffung, die Datenhaltung<br />

und -dokumentation, die Datenaufbereitung und -analyse, die Ergebnispublikation und die Auskunftserteilung<br />

sowie die Beratung in den Themenbereichen Wirtschaft, Staat, Gesellschaft,<br />

Raum und Umwelt. Schliesslich werden damit auch die an den Kanton St.Gallen gerichteten,<br />

gesetzlich abgestützten Anforderungen des Bundes zur Bereitstellung statistischer Daten erfüllt.<br />

Dienstleistungen der Fachstelle für Statistik werden für kantonsverwaltungsexterne Personen/Institutionen<br />

zu Vollkostenpreisen verrechnet, falls der Arbeitsumfang eine halbe Stunde<br />

(bzw. eine Stunde bei Medien und Lernenden) übersteigt. Die Fachstelle für Statistik erfüllt auch<br />

Aufträge, die von Fachämtern bzw. Departementen entschädigt werden. Derzeit sind rund 40<br />

Prozent der Ausgaben der FfS refinanziert. Somit sind lediglich rund 4,5 Stellen nicht refinanziert.<br />

Leistungsbereich 2.17: Arbeitslosenversicherung<br />

Der Leistungsbereich Arbeitslosenversicherung vollzieht Bundesrecht und umfasst die<br />

Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen<br />

(LAM), die RAV-Koordination und die kantonale Arbeitslosenkasse (ALK). Die Leistungsbereiche<br />

RAV und LAM beinhalten die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in<br />

den ersten Arbeitsmarkt durch Beratung, Vermittlung sowie Bildungs- und<br />

Beschäftigungsmassnahmen. Die RAV-Koordination ist Melde- und Koordinationsstelle bei<br />

Personalmassnahmen, vollzieht das Arbeitsvermittlungsgesetz, ist Bewilligungsstelle für<br />

Kurzarbeit und Schlechtwetter und führt für die ALK und die RAV das Scanningcenter. Die ALK<br />

gewährleistet den Stellensuchenden die Existenzsicherung durch die Auszahlung von<br />

Taggeldern, den Arbeitnehmenden bei Konkurs die Zahlung von Insolvenzentschädigung und<br />

den Arbeitgebern die Auszahlung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Die<br />

Verwaltungskosten für RAV/LAM und RAV-Koordination werden vollumgänglich vom Bund<br />

refinanziert. Die ALK ist die einzige öffentliche Kasse, welche die Pauschalentschädigung kennt.<br />

130


Die pauschale Entschädigung der Verwaltungskosten errechnet sich aus den erzielten<br />

Leistungspunkten und deckt damit sämtliche Kosten der ALK-Leistungen. Die Verwendung eines<br />

allfälligen Überschusses muss mit dem SECO nicht verrechnet werden, sondern liegt in der<br />

Kompetenz des Kantons. Die Kantone beteiligen sich mit einem Betrag, der 0.053 Prozent der<br />

von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme (alle AHV-pflichtigen Löhne des Kantons St.Gallen)<br />

entspricht, an den Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der<br />

arbeitsmarktlichen Massnahmen. Der Bundesrat setzt die Anteile der Kantone in einem<br />

Verteilungsschlüssel fest; er berücksichtigt dabei die Finanzkraft und die jährliche Anzahl der<br />

Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit. Der Kantonsanteil wird den Kantonen von ihrer Vergütung<br />

abgezogen (Art. 92 Abs. 7 bis AVIG). Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind,<br />

können Leistungen beanspruchen, wenn sie aufgrund eines Entscheides der zuständigen<br />

Amtsstelle an einer Bildungs- oder Beschäftigungs-massnahme teilnehmen. Die Versicherung<br />

und die Kantone tragen die Kosten der Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen zu je 50<br />

Prozent (59d AVIG). Der Leistungsbereich Arbeitslosenversicherung sieht sich einer speziellen<br />

Konstellation bei der Finanzierung. Einerseits unterliegt der Bereich einer vollständigen<br />

Refinanzierung durch den Bund. Anderseits ist der dem Bund zu vergütende Kantonsanteil nicht<br />

beeinflussbar und somit als absolut gebundene Ausgabe zu betrachten. Aufgrund dieser<br />

Rahmenbedingungen verzichtet der Leistungsbereich darauf, alle Komponenten dieses<br />

Formulars auszufüllen, da sich die möglichen finanziellen Entlastungen auf wenige Positionen<br />

beschränken. Somit wird auf die detaillierte Darstellung der Daten in den Abschnitten 3 bis 8 und<br />

10 verzichtet.<br />

Leistungsbereich 3.01: Integration und Gleichstellung<br />

In der Integration erarbeitet das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) die<br />

Grundlagen für die Strategie und Steuerung der kantonalen Integrationspolitik zuhanden der Regierung,<br />

entwirft die kantonalen Massnahmen, setzt das kantonale Integrationsprogramm um und<br />

berät kantonale und kommunale Verwaltungs- und Fachstellen sowie private Fachstellen und<br />

Projektträger fachlich. Das KIG verantwortet in der Integrationsförderung die finanziellen Mittel<br />

des Bundes und des Kantons und unterstützt Integrationsprojekte in Gemeinden finanziell. Über<br />

das Kompetenzzentrum werden zudem die individuellen Sprachförderungs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen<br />

von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen<br />

Personen finanziert. Inhaltliche Schwerpunkte im Bereich Gleichstellung sind die<br />

Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Lohngleichheit. Dazu erarbeitet das KIG fachliche<br />

Grundlagen, stellt relevante Informationen zur Verfügung, unterstützt verwaltungsintern und -<br />

extern die Konzeption und Umsetzung von Massnahmen, unterstützt fachlich und finanziell relevante<br />

Projekte, stellt die juristische Beratung nach Gleichstellungsgesetz sicher, ist Informationsund<br />

Triagestelle für Bevölkerung und Institutionen, setzt nationale Projekte im Kanton St.Gallen<br />

um, arbeitet in Gremien mit und/oder koordiniert Gremien für eine wirkungsvolle Gleichstellungsförderung<br />

im Kanton St.Gallen.<br />

Leistungsbereich 3.02: Wahlen und Abstimmungen<br />

Der Dienst für politische Rechte koordiniert die in der Staatsverwaltung anfallenden Aufgaben im<br />

Zusammenhang mit der Ausübung der politischen Rechte. Dazu gehören die Vorbereitung und<br />

Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen und Wahlen in Zusammenarbeit<br />

mit den verschiedenen Partnern, die Führung des zentralen Stimmregisters für Auslandschweizer<br />

und die Mitwirkung im Consortium Vote électronique und den entsprechenden<br />

interkantonalen Arbeitsgruppen zur Durchführung und Weiterentwicklung von E-Voting. Die Organisation<br />

und Betreuung des kantonalen Stimmbüros für Auslandschweizer sowie die Entgegennahme<br />

und Bearbeitung von kantonalen Referendums- und Initiativbegehren sind ebenfalls<br />

Kernaufgaben der Dienststelle.<br />

Leistungsbereich 3.03: Beiträge ausrichten (EL, Pflegfinanzierung, …)<br />

Der Leistungsbereich "Beiträge ausrichten" stellt die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen (EL)<br />

gemäss eidgenössischem und kantonalem Ergänzungsleistungsgesetz (SR 831.10; abgekürzt<br />

131


eidgELG bzw. sGS 351.5; abgekürzt kantELG), die Ausrichtung der Kinderzulagen für Nichterwerbstätige<br />

und der Familienzulagen in der Landwirtschaft gemäss Gesetz über die Familienzulagen<br />

(SR 836.2; abgekürzt FamZG) bzw. Kinderzulagengesetz (sGS 371.1; abgekürzt KZG)<br />

sicher.<br />

Die Abwicklung und Auszahlung der Beiträge erfolgt über die Sozialversicherungsanstalt des<br />

Kantons St.Gallen (SVA). Im Departement des Innern (Generalsekretariat) werden die Teilzahlungen<br />

an die SVA sowie die Endabrechnungen zwischen der SVA und dem Bund bearbeitet.<br />

In den Bereichen Alters-/Hinterlassenenversicherung (Beitragserlasse), Familienzulagen Landwirtschaft<br />

sowie Kinderzulagen Nichterwerbstätige besteht kein kantonaler Handlungsspielraum.<br />

Bei den Ergänzungsleistungen besteht ein kleiner Handlungsspielraum. Er betrifft vor allem die<br />

ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL).<br />

Leistungsbereich 3.04: Einbürgerungen<br />

Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand ist für die Koordination der Einbürgerungsverfahren<br />

zwischen Bund und Kanton zuständig. Insbesondere holt es nach Erteilung des<br />

Gemeindebürgerrechts die eidg. Einbürgerungsbewilligung beim Bund ein, sofern die<br />

entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts bereitet<br />

das Amt das Geschäft für die Beschlussfassung durch die Regierung vor. Bei den erleichterten<br />

Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen wirkt der Kanton für die Bundesbehörden mit. Es<br />

handelt sich somit um klassische Vollzugsaufgaben, die grösstenteils vom Bundesrecht bestimmt<br />

werden. Gegenüber den kommunalen Einbürgerungsbehörden übernimmt das Amt die<br />

notwendige fachliche Unterstützung und die Information.<br />

Leistungsbereich 3.05: Personenstandsänderungen<br />

Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand ist für sämtliche Änderungen im Personenstand zuständig,<br />

bearbeitet Adoptionen und Namensänderungen und ist für die Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde<br />

im Zivilstandswesen verantwortlich. In dieser Funktion ist es für die Beschwerdeverfahren<br />

gegen die Zivilstandsämter und für die vom Bundesrecht vorgesehenen regelmässigen<br />

Inspektionen zuständig. Gleichzeitig hat es von Gesetzes wegen die Zivilstandsämter zu unterstützen<br />

und zu beraten und ist für die Aus- und Weiterbildung für die im Zivilstandswesen tätigen<br />

Personen besorgt. Zur Qualitätssicherung des Personenstandsregisters wirkt das Amt zudem bei<br />

Registrierungen sowie bei Eheschliessung und Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften<br />

von ausländischen Personen mit (Aktenprüfung). Im Ausland eingetretene Personenstandsänderungen<br />

sind von der Aufsichtsbehörde für die Eintragung in das Personenstandsregister<br />

zu verfügen (Auslandurkunden). Aus Effizienzgründen werden diese gleichzeitig durch das<br />

beim AfBZ angegliederte Sonderzivilstandsamt beurkundet. Für das Bereinigungsverfahren nach<br />

Art. 43 ZGB ist ebenfalls die Aufsichtsbehörde zuständig. Im Rahmen der Auskunfterteilung an<br />

adoptierte Personen über die Personalien der leiblichen Eltern nach Art. 268c ZGB hat das Amt<br />

die entsprechenden Aufgaben zu vollziehen.<br />

Leistungsbereich 3.06: Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch<br />

Das Grundbuchinspektorat übt die Aufsicht über die Grundbuchämter aus und vollzieht das<br />

Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41;<br />

abgekürzt BewG).<br />

Die Aufsicht über die 75 Grundbuchämter wird insbesondere durch<br />

Inspektionen der Grundbuchämter;<br />

Erteilung von Auskünften an die Grundbuchämter;<br />

Weisungen an die Grundbuchämter;<br />

Mustervorlagen für die Grundbuchämter und Grosskunden sowie<br />

Instruktion und Ausbildung des Personals der Grundbuchverwaltung wahrgenommen.<br />

132


Der Erwerb von Grundstücken und ähnlicher Rechte durch Personen im Ausland ist grundsätzlich<br />

bewilligungspflichtig (Art. 2 Abs. 1 BewG). Im Vollzug des BewG ist der Leistungsbereich Bewilligungsbehörde<br />

für den Grundstückerwerb durch natürliche und juristische Personen mit<br />

Auslandbezug. Die Aufgabe beinhaltet im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:<br />

Bewilligungsentscheide;<br />

Feststellungsentscheide, dass eine Bewilligung nicht erforderlich ist;<br />

Auskünfte an Grundbuchämter, Rechtsvertreter und Vertragsparteien und<br />

Überwachung von Auflagen.<br />

Dieser Bereich ist stark emotional besetzt (Ausverkauf der Heimat, Ausländerdiskriminierung,<br />

Preissteigerungen).<br />

Leistungsbereich 3.07: Gemeindeaufsicht<br />

Mit der Gemeindeaufsicht wird die Qualität der Aufgabenerfüllung in den Gemeinden zugunsten<br />

der Bürgerschaft sichergestellt. Sie umfasst die Aufsicht über die Gemeinden, die Prüfung und<br />

Genehmigung rechtlicher Erlasse, die Beratung und Unterstützung sowie die Bereitstellung von<br />

Hilfsmitteln für die Gemeinden. Es werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungen für kommunale<br />

Behörden und Verwaltungen realisiert. Ebenso wirken die Mitarbeitenden in kantonalen Projekten<br />

mit. Einer der grössten Nachteile des Milizsystems äussert sich in der teils geringen Professionalität<br />

der Behörden. Obwohl diese in der Regel mit grossem Engagement bemüht sind,<br />

ihre Aufgaben gemäss den gesetzlichen Erfordernissen zu erfüllen, führen die oft fehlenden fachlichen<br />

Kenntnisse vermehrt zu Fehlern und <strong>zum</strong> Verlust der Rechtssicherheit. Misstrauen gegenüber<br />

den Behörden oder gar Beschwerden an den Kanton sind die Folge. Der Kanton haftet unter<br />

Umständen für ungenügende Aufsicht. Die Tätigkeiten der Gemeindeaufsicht sind in diesem Sinn<br />

vertrauensbildend und fördern die Sicherheit und die Gleichbehandlung.<br />

Leistungsbereich 3.08: Regionen stärken (Finanzausgleich)<br />

Der Leistungsbereich umfasst zwei eigenständige Themen: Finanzausgleich und<br />

Gemeindereformen. Der Finanzausgleich stellt sicher, dass Gemeinden mit<br />

überdurchschnittlicher Belastung in verschiedenen Bereichen oder mit unterdurchschnittlicher<br />

Steuerkraft unterstützt werden, um ein Ansteigen des eigenen Gemeindesteuerfusses über die<br />

bisherige Höchstgrenze von 162 Steuerprozent zu verhindern. Auch soll ein übermässiges<br />

Auseinanderdriften der Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden vermieden werden. Im Bereich<br />

Gemeindereformen wird einerseits die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen – Gemeindevereinigungsgesetz<br />

(sGS 151.3) – überwacht, anderseits fördert der Kanton mit Beiträgen an<br />

solche Projekte gemeindeseitige Bestrebungen zur Strukturbereinigung und zur Stärkung der<br />

Gemeinden gegenüber dem Kanton und in der Region. Im Rahmen des<br />

Gemeindevereinigungsgesetzes werden neben Vereinigungen auch Inkorporationen,<br />

Aufteilungen und Aufhebungen von Spezialgemeinden abgewickelt. Innerhalb der vergangenen<br />

fünf Jahre seit Invollzugsetzung des Gesetzes hat die Zahl der Gemeinden und<br />

Spezialgemeinden um rund einen Viertel abgenommen.<br />

Leistungsbereich 3.09: Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung sicherstellen<br />

Für Menschen mit Behinderung sind gemäss Bundesrecht bedarfsgerechte stationäre<br />

Wohnangebote, Beschäftigungsangebote und geschützte Arbeitsplätze (sogenannte<br />

Tagesstrukturen) durch die Kantone bereitzustellen. Zudem haben die Kantone Aufenthalte von<br />

Menschen mit Behinderung aus ihrem Kanton zu finanzieren – unabhängig vom Standort der<br />

Einrichtungen. Die Standortkantone haben dabei die Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet<br />

fachlich und finanziell zu beaufsichtigen. Zur Förderung einer eigenverantwortlichen und<br />

selbstbestimmten Lebensführung wird zudem der gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen<br />

Grundleistungen gemäss kantonalem Recht unterstützt. Betreuende Angehörige sind<br />

angemessen zu unterstützen und zu entlasten. Spezialisierte ambulante Leistungen, die durch<br />

private oder öffentlich-rechtliche Organisationen erbracht werden, können finanziell unterstützt<br />

werden.<br />

133


Leistungsbereich 3.10: Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung sowie Freiwilligenarbeit<br />

fördern<br />

Das Amt für Soziales führt die Kontaktstelle für Jugendarbeit, -schutz und -beratung. Die ausserschulische<br />

Kinder- und Jugendförderung wird koordiniert. Die staatlichen und privaten Bestrebungen<br />

im Kindes- und Jugendschutz und in der Sozialberatung werden gefördert, koordiniert<br />

und teilweise finanziell durch Mittel aus dem Lotteriefonds unterstützt (Kinder- und Jugendkredit).<br />

Familienfreundliche Rahmenbedingungen werden mit geeigneten Massnahmen gefördert und<br />

entsprechende Projekte unterstützt. Die Freiwilligen- und Angehörigenarbeit sowie die Selbsthilfe<br />

werden in allen Bereichen (Kinder- und Jugendliche, Sozialhilfe, Menschen mit Behinderung,<br />

Betagte) gefördert.<br />

Leistungsbereich 3.11: Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen<br />

Im Bereich der finanziellen Sozialhilfe ist der Kanton gemäss Bundesrecht zuständig für die<br />

interkantonale Verrechnung von Sozialhilfeleistungen. Daneben sorgt er für eine<br />

gesetzeskonforme Sozialhilfepraxis in den politischen Gemeinden. Die politischen Gemeinden<br />

sind in verschiedenen Bereichen des Sozialwesens zuständig (z.B. Sozialhilfe/-beratung,<br />

Altersbereich). In ihrer Aufgabenerfüllung werden sie durch den Kanton begleitet. Die Begleitung<br />

kann sowohl in Form von Beratung im Einzelfall als auch in koordinierender Funktion bei der<br />

regionalen Zusammenarbeit der Gemeinden geleistet werden. Regionale Kooperationen und<br />

Lösungsansätze werden gefördert. Der Kanton minimiert wohnortabhängige Unterschiede<br />

bezüglich Leistungsqualität und -quantität mit geeigneten Massnahmen.<br />

Leistungsbereich 3.12: Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />

subventionieren<br />

Kinder- und Jugendeinrichtungen: Kinder- und Jugendheime werden bewilligt und beaufsichtigt.<br />

Für die Aufenthalte in inner- und ausserkantonalen Einrichtungen werden<br />

Kostenübernahmegarantien erteilt. Kindertagesstätten werden bewilligt, beaufsichtigt und bei der<br />

Auslösung von Subventionen des Bundes unterstützt (Verbindungsstellenfunktion).<br />

Betagten- und Pflegeheime: Einrichtungen werden bewilligt und beaufsichtigt, soweit die<br />

Gemeinden nicht verpflichtet sind. Flächendeckend obliegt dem Kanton die Überprüfung der<br />

bundesrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen bei Pflegeheimen und bei Tages- und<br />

Nachtstrukturen.<br />

Familienausgleichskassen: Dem Kanton obliegt die Anerkennung von beruflichen und<br />

zwischenberuflichen Ausgleichskassen. Zudem hat der Kanton die im Kanton St.Gallen tätigen<br />

Familienausgleichskassen zu beaufsichtigen.<br />

Pflegekinderwesen: Die Aufnahme von Pflegekindern in Familienpflege ist zu bewilligen und die<br />

Pflegefamilien sind zu beaufsichtigen. Dienstleistungsangebote der Familienpflege<br />

(Familienplatzierungsorganisationen) sind ebenfalls zu beaufsichtigen.<br />

Weitere soziale Einrichtungen: Die Beratungsstelle Opferhilfe für Erwachsene, Kinder und<br />

Jugendliche wird geführt bzw. die Führung durch Private wird abgegolten (interkantonale Stiftung<br />

Opferhilfe). Das Kinderschutzzentrum sowie das Frauenhaus werden nach kantonalem Recht<br />

subventioniert. Die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden beaufsichtigt.<br />

Leistungsbereich 3.13: Freien Zugang zu Informationen und Wissen sichern<br />

Die Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen bietet der Bevölkerung des Kantons St.Gallen rund 800<br />

000 gedruckte und elektronische Dokumente zur Ausleihe oder Einsichtnahme vor Ort. Sie bietet<br />

eine reiche Auswahl an gebundenen und mikroverfilmten Zeitungen sowie rund 1000<br />

Zeitschriften aus allen Fachgebieten zur Ansicht oder Ausleihe. Sie führt verschiedene<br />

elektronische Angebote und alle Bestände sind im <strong>Online</strong>-Katalog des St.Galler Bibliotheksnetzes<br />

(SGBN), dem grössten Bibliotheksverbund der Ostschweiz, abrufbar. In der Digitalen Bibliothek<br />

Ostschweiz (www.dibiost.ch) koordiniert die Kantonsbibliothek Vadiana ein vielfältiges Angebot<br />

an eMedien, die rund um die Uhr ausgeliehen werden können. Sie sammelt alle st.gallischen<br />

Publikationen und hütet den kostbaren Altbestand der 1536 gegründeten Vadianischen Bibliothek<br />

134


sowie zahlreiche Nachlässe und Sammlungen <strong>zum</strong> Kanton St.Gallen. Darüber hinaus<br />

veranstaltet sie ein attraktives Jahresprogramm mit Ausstellungen, Kurzvorträgen und weiteren<br />

Anlässen. Die Kantonsbibliothek leitet zudem den Bibliotheksverbund St.Gallen-Appenzell und<br />

erbringt wichtige Dienstleistungen für zahlreiche Gemeinde-, Spezial- und andere Bibliotheken,<br />

indem sie das St.Galler Bibliotheksnetz führt. Sie versorgt die st.gallischen Spitälern mit<br />

elektronischen Fachinformationen.<br />

Leistungsbereich 3.14: Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln<br />

Denkmalpflege und Archäologie, das Stiftsarchiv sowie Teile von Staatsarchiv und Kantonsbibliothek<br />

setzen sich für die Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes des Kantons St.Gallen ein,<br />

indem sie kulturelles Erbe definieren, sichern, aufarbeiten, pflegen und vermitteln. Die Fachstelle<br />

Denkmalpflege trägt massgeblich <strong>zum</strong> Erhalt von Baudenkmälern bei, indem sie über die Schutzinstrumente<br />

der Gemeinden Einfluss nimmt, berät, Beiträge an Kulturobjekte leistet, die wissenschaftliche<br />

Aufarbeitung fördert und gewonnene Erkenntnisse an die Bevölkerung vermittelt. Sowohl<br />

die Pflege des Einzelobjekts als auch die Bewahrung und Aufwertung der Ortsbildschutzgebiete<br />

und der Ensembles in ihrem Umfeld sind Kernaufgaben der Denkmalpflege. Die Fachstelle<br />

Archäologie sichert und erhält kulturelles Erbe durch Ausgrabung, Inventarisierung und Archivierung<br />

von Bodendenkmälern und Bodenfunden. Zudem wird die Beurteilung von Bauvorhaben in<br />

archäologisch sensiblen Gebieten, die Beratung im Umgang mit Bodendenkmälern sowie die<br />

wissenschaftliche Aufarbeitung des kulturellen Erbes und dessen Vermittlung unterstützt. Die<br />

UNESCO-Weltkulturerbe-Stätten «Stiftsbezirk St.Gallen» und «Pfahlbauten rund um die Alpen»<br />

bedürfen dabei besonderer Aufmerksamkeit. Die Pflege und Vermittlung des reichhaltigen schriftlichen<br />

und audiovisuellen Erbes liegt in den Händen von Staatsarchiv (Leistungsbereich 3.15),<br />

Kantonsbibliothek (Leistungsbereich 3.13) sowie des Stiftsarchivs. Das Stiftsarchiv – das älteste<br />

Klosterarchiv des Abendlandes – trägt durch seine Bestände, die massgeblich für die Anerkennung<br />

des Stiftsbezirks als UNESCO-Weltkulturerbe sind, auch wesentlich zur Standortförderung<br />

und internationalen Ausstrahlung des Kulturkantons St.Gallen bei.<br />

Leistungsbereich 3.15: Rechtlich, politisch und historisch relevante Überlieferung<br />

des Staates sichern<br />

In Ausführung des Gesetzes über Aktenführung und Archivierung vom 19. April 2011 (sGS 147.1;<br />

abgekürzt GAA) sichert das Staatsarchiv die wichtigsten Geschäftsnachweise der staatlichen<br />

Organe (im Folgenden Akten oder Unterlagen genannt), erschliesst und erhält sie und ermöglicht<br />

einen dauerhaften und verlässlichen Zugang zu den archivierten Unterlagen. Damit leistet das<br />

Staatsarchiv einen unverzichtbaren Beitrag an das Verständnis, die Nachvollziehbarkeit und die<br />

Kontrolle staatlichen Handelns. Diesen Zielen dient wesentlich eine qualitätvolle Aktenführung in<br />

den Organen selber. Dementsprechend nimmt das Staatsarchiv als oberstes Fachorgan für die<br />

Aktenführung und Archivierung im Kanton Einfluss auf die Unterlagenbildung und -verwaltung. Es<br />

unterstützt alle Organe bei der diesbezüglichen Aufgabenerfüllung. Aktenführung und Archivierung<br />

steigern staatliche Effizienz insgesamt und senken Kosten. Angesichts des Fortschreitens<br />

der Büroautomation und der vermehrten Bildung "rein elektronischer Akten" ist das Staatsarchiv<br />

darum besorgt, auch eine verlässliche und lückenlose "elektronische Überlieferung" zu schaffen.<br />

Gemeinden werden vom Staatsarchiv unterstützt, beraten und fachtechnisch beaufsichtigt.<br />

Leistungsbereich 3.16: Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen<br />

Der Kanton fördert im Zusammenspiel mit Privaten und Gemeinden die kulturelle Vielfalt durch<br />

finanzielle Beiträge an Projekte, Institutionen und Personen in den Bereichen Kulturschaffen,<br />

Kulturpflege und Kulturvermittlung (Investitions-, Projekt-, Jahres- und Werkbeiträge sowie<br />

Kunstankäufe). Seit dem Jahr 2007 werden vermehrt kulturelle Schwerpunkte gesetzt, vor allem<br />

durch die Förderung von Kulturbauten. Traditionellster und grösster Schwerpunkt ist der Vier-<br />

Sparten-Betrieb der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) im Theater, in der<br />

Tonhalle und der Lokremise, dessen Förderung seit Anfang 2010 gesetzlich geregelt ist. KTSG<br />

bietet als einziges Berufstheater / Berufsorchester der Ostschweiz einen künstlerisch anspruchsvollen<br />

Konzert- und Theaterbetrieb für Kanton und Stadt St.Gallen sowie für die Ostschweiz an in<br />

den Sparten Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Konzert. Dabei wird eine möglichst breite Be-<br />

135


völkerungsschicht angesprochen. Mit einer aktuellen Besucherauslastung von 75 Prozent über<br />

alle Sparten verfügt das Theater St.Gallen über einen einmaligen Spitzenwert in der Schweizer<br />

Theaterwelt. Gemeinsam mit den Gemeinden etabliert der Kanton regionale kulturelle Schwerpunktinstitutionen<br />

sowie regionale Förderplattformen, um die Kulturförderung effektiver auszugestalten.<br />

So werden zahlreiche private Initiativen mit einem grossen ehrenamtlichen Engagement,<br />

die zu einem zwar kleinen, aber existenziellen Prozentsatz vom Kanton unterstützt werden, gefördert.<br />

Mit verhältnismässig geringen Mitteln (Kultur benötigt weit weniger als ein Prozent des<br />

gesamten Kantonsbudgets) wird grosse Wirkung erzielt.<br />

Leistungsbereich 3.17: Konkursrechtliche Verfahren durchführen<br />

Konkursrechtliche Verfahren und Betreibungen gegen die öffentliche Hand durchführen. Die<br />

Durchführung von konkursrechtlichen Verfahren sowie die Betreibungen gegen die öffentliche<br />

Hand sind Vollstreckungsrecht und auf Bundesebene geregelt (Bundesgesetz über Schuldbetreibung<br />

und Konkurs, SR 281.1; abgekürzt SchKG). Ziel der konkursrechtlichen Verfahren ist die<br />

Eintreibung von Geldforderungen sowie die Liquidation von Gesellschaften. Das Konkursamt tritt<br />

in seiner Aufgabenerfüllung hoheitlich und mit staatlicher Zwangsgewalt auf. Bei konkursrechtlichen<br />

Verfahren handelt es sich um Verfahren mit einer Vielzahl von Verfahrenshandlungen und -<br />

schritten. Gemäss Bundesrecht sind Konkursverfahren innert einem Jahr nach der Eröffnung<br />

durchzuführen.<br />

Leistungsbereich 3.18: Führen des Handelsregisters mit Publikationen<br />

Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt<br />

die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die<br />

Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts<br />

(Art. 1 HRegV).<br />

Leistungsbereich 3.20: Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften sowie Führen<br />

eines handelsrechtlichen Notariats<br />

Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der öffentlichen Beurkundung gemäss Bundeszivilrecht.<br />

Das Notariat gewährleistet eine kompetente und schnelle Abwicklung der Beurkundung im Gesellschafts-,<br />

Ehegüter- und Erbrecht, bei Bürgschaften und Beglaubigungen. Im Gesellschaftsrecht<br />

wird i.d.R. das gesamte Gründungs- oder Änderungsverfahren dadurch beschleunigt, dass<br />

ein Dienstleistungspaket aus einer Hand angeboten werden kann.<br />

Leistungsbereich 3.21: Erledigung von Erbfällen<br />

Sicherungsmassnahmen wie Testamentseröffnungen, Inventarisierungen, Siegelungen, Erbschaftsverwaltungen,<br />

Erbenermittlungen, Aufbewahrung von Testamenten. Ausstellung von Erbbescheinigungen,<br />

Entgegennahme von Ausschlagungen, amtliche Erbschaftsliquidationen, Willensvollstreckungen<br />

und amtliche Nachlassteilungen.<br />

Leistungsbereich 3.99: Stabsaufgaben<br />

Das Generalsekretariat ist die Drehscheibe des Departementes gegen innen und aussen und<br />

unterstützt den Departementsvorsteher in den Bereichen Sekretariat, Finanzen, Informatik, Personal,<br />

Recht und in politischen Fragen. Es koordiniert die Aufgabenerfüllung der Ämter und stellt<br />

ein einheitliches Auftreten des Departementes sicher. Die Dienststellen unterstützen die Ämter<br />

mit Sach- und Fachkompetenz und bieten den politischen Gemeinden wie auch privaten Organisationen<br />

und Parteien Unterstützung und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen<br />

Stellen des Bundes und der Kantone. Das Zentrale Sekretariat unterstützt den Departementsvorsteher<br />

im administrativen und persönlichen Bereich, organisiert Veranstaltungen und besorgt<br />

das Sekretariat für die Generalsekretärin, den Rechtsdienst und das Kompetenzzentrum für Integration<br />

und Gleichstellung. Der Rechtsdienst ist Rechtsmittelinstanz und bearbeitet Rechtsmittelverfahren.<br />

Der Dienst für Informatik und Finanzen unterstützt die Dienststellen des<br />

Departementes in den Bereichen Informatik, Finanzen und Infrastruktur. Der Personaldienst berät<br />

136


die Amtsleitungen in der Personaladministration sowie in personalrechtlichen Fragen und führt<br />

das Lohnwesen für alle Ämter.<br />

Leistungsbereich 4.01: Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartment<br />

In diesem Bereich sind das Generalsekretariat sowie die Amtsleitungen Hoch- und Mittelschulen<br />

des Bildungsdepartementes zusammengefasst. Dies sind alles sog. Stabstellen, wie<br />

wissenschaftliche Mitarbeiter, Finanzen, Rechtsdienst etc. Das Generalsekretariat umfasst neben<br />

dem eigentlichen Generalsekretariat bestehend aus der Generalsekretärin, drei Mitarbeitenden<br />

im Sekretariat sowie 2 wissenschaftlichen Mitarbeitenden den Dienst für Recht und Personal<br />

sowie den Dienst für Finanzen und Informatik. Speziell beim Dienst für Finanzen und Informatik<br />

ist die Abteilung "Informatik-Cluster". Diese beinhaltet Mitarbeitende, welche bei den Schulen der<br />

Sekundarstufe II (Berufsfachschulen und Mittelschulen) für die Informatik zuständig sind. Das<br />

Generalsekretariat führt zudem auch die Geschäftsstelle des Erziehungsrates. Das Amt für<br />

Mittelschulen koordiniert die Arbeiten der Mittelschulen und arbeitet primär an der<br />

Qualitätssicherung sowie der Weiterentwicklung der Mittelschulen. Das Amt bereitet zudem die<br />

Geschäfte im Bereich der Mittelschulen für den Erziehungsrat vor. Der Amtsleiter ist auch<br />

Vorgesetzer der Rektoren der Mittelschulen. Das Amt für Hochschulen ist die zuständige<br />

Fachbehörde des Bildungsdepartementes für die Hochschulbildung (Universität,<br />

Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen). Es bereitet in seinem Zuständigkeitsbereich die<br />

Politik und die strategischen Entscheidungen vor, vertritt die Trägerinteressen bei den<br />

Hochschulen, bereitet deren Leistungsvereinbarungen vor und kontrolliert deren Umsetzung. Es<br />

stellt die Verbindung zwischen den Hochschulinstitutionen und dem Bildungsdepartement bzw.<br />

der Regierung sicher und vertritt den Kanton St.Gallen auch in kantonalen und interkantonalen<br />

Gremien des Hochschulbereichs. Schliesslich zeichnet es verantwortlich für die Prüfung und<br />

Abrechnung der interkantonalen Zahlungsabkommen im Hochschulbereich. Ebenfalls in diesem<br />

Leistungsbereich befinden sich die Mitarbeitenden des Sport-Toto-Fonds. Diese werden jedoch<br />

direkt über den Sport-Toto-Fonds finanziert.<br />

Leistungsbereich 4.02: Stipendien und Studiendarlehen<br />

Der Kanton St.Gallen gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der<br />

Ausbildung oder Weiterbildung den Antragstellenden oder ihren Eltern nicht zugemutet werden<br />

können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS<br />

211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung <strong>zum</strong> StipG (sGS 211.51). Stipendien sind<br />

staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Sie<br />

werden für eine stipendienrechtlich anerkannte erste Berufsausbildung gewährt. Dazu zählt auch<br />

das erste Hochschul- oder Fachhochschulstudium sowie eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung<br />

an einer Höheren Fachschule von mindestens zwei Jahren Dauer. Studiendarlehen sind<br />

staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden<br />

müssen. Sie werden meist für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite<br />

Berufsausbildung gewährt. Basis der Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen sind Gesuche<br />

der Auszubildenden. Ausgezahlt werden jährlich rund 12 bis 14 Millionen Franken Stipendien<br />

an etwa 2'000 Bezügerinnen und Bezüger. Darlehen werden im Umfang von rund 2 Mio.<br />

Franken jährlich an etwa 250 Personen ausgerichtet.<br />

Leistungsbereich 4.03: Sonderpädagogik / Sonderschulen<br />

Primärer Auftrag ist die Sicherstellung des Sonderschulangebots im Kanton St.Gallen für Kinder<br />

und Jugendliche mit Behinderung in der nachgefragten Menge und der vereinbarten Qualität gemäss<br />

Sonderschulkonzept unter Berücksichtigung der finanziellen Vorgaben. Zur Sonderschulung<br />

gehören<br />

Unterricht und Förderung von behinderten Kinder von 4 bis 20 Jahren in Sonderschulen; inkl.<br />

Betreuung und Pflege<br />

behinderungsspezifische Unterstützung und Beratung von Kindern mit Behinderung, die die<br />

Regelschule besuchen<br />

137


heilpädagogische Massnahmen im Vorschulalter<br />

a) Tätigkeiten auf betrieblicher Ebene: Anerkennung der privaten Einrichtung, Entwicklung der<br />

Leistungsaufträge, Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die Betriebsführung, Aufsicht bzw.<br />

Sichtung der Aufsichtsergebnisse, Budgetgenehmigung, Finanzierung, Beratung der Institutionen<br />

in pädagogischer, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, Revision der Rechnungen<br />

(Kostenumfang: knapp 120 Mio. Franken)<br />

b) Tätigkeiten auf kindbezogener Ebene: Kostengutsprachen für Sonderschulplatzierung zur Erfassung<br />

der Schülerdaten für die Abrechnung. Im Vorschulbereich und im nachobligatorischen<br />

Bereich verfügt das BLD die Massnahmen. Die Rechnungen der verschiedenen Durchführungsstellen<br />

(Sonderschulen, Dienste, Privatpraxen) werden durch das BLD beglichen.<br />

Leistungsbereich 4.04: Qualitätssicherung Volksschulen<br />

Durch die Sicherung der Schulqualität gewinnt der Kanton Steuerungswissen: Schulaufsicht und<br />

Fremdevaluation beurteilen die Qualität der Schule von aussen. Sie erfüllen eine entwicklungsorientierte<br />

Förderfunktion für die Schule. Die einzelnen Schulen, Bildungsdepartement und Erziehungsrat<br />

erhalten Auskunft über den Stand der Schulentwicklung. Der Kanton initiiert und steuert<br />

die Weiterentwicklung der Schule. Er unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgabe<br />

für eine über den ganzen Kanton einheitliche hohe Schulqualität, beinhaltend ein umfassendes<br />

Beratungs- und Unterstützungsangebot für Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden. Der<br />

Lehrmittelverlag sichert die Grundversorgung der kantonalen Volksschulen mit sämtlichen durch<br />

den Erziehungsrat vorgeschrieben Lehrmitteln. Er entwickelt, produziert und vertreibt in<br />

interkantonaler Zusammenarbeit Lehrmittel und Testinstrumente. Für die an der<br />

Entwicklungsarbeit Beteiligten entsteht ausserdem wertvolles Knowhow. Kernaufgabe der<br />

Weiterbildung Schule ist ein Weiterbildungsangebot zu entwickeln und bereit zu stellen. Die<br />

Zurverfügungstellung eines umfassenden Weiterbildungsangebotes mit den drei Säulen<br />

Wahlpflichtbereich, Wahlbereich und individueller Bereich ist ein wichtiger Bereich der<br />

Sicherstellung der Schulqualität. Der Abteilung Weiterbildung Schule ist auch die Fachstelle<br />

Elternbildung angegliedert. Diese bildet ein Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.<br />

Leistungsbereich 4.06: Mittelschulen<br />

Das Führen von staatlichen Mittelschulen ist eine Staatsaufgabe. Der Kanton St.Gallen führt<br />

sechs staatliche Mittelschulen, welche dezentral im Kantonsgebiet verteilt sind, um allen seinen<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, jene erforderliche breite und tiefe<br />

Allgemeinbildung zu erlangen, die Voraussetzung für den Zugang zu Universitäten und Hochschulen<br />

ist. Hinzu kommt die Interkantonale Maturitätsschule für Erwachsene (ISME) St.Gallen/<br />

Sargans, an welcher der Kanton St.Gallen mehrheitlicher Teilhaber ist. Die dezentrale Aufstellung<br />

der Mittelschulen ist insofern von Bedeutung, als sie es am besten ermöglicht, das in allen<br />

Regionen vorhandene Bildungspotenzial auszuschöpfen. Damit wird ein Beitrag zur Chancengleichheit<br />

im Bereich der Bildungsinvestitionen geleistet. An den Mittelschulen werden drei Lehrgänge<br />

angeboten: das Gymnasium, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule. An der<br />

ISME werden das Gymnasium, der Modul-Lehrgang als Vorbereitung auf die Pädagogische<br />

Hochschule St.Gallen und ein Passerellen-Lehrgang, der Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität<br />

den Eintritt in universitäre Hochschulen ermöglicht, geführt. Neben der eigenen<br />

Führung von Mittelschullehrgängen leistet der Staat Beiträge an den Besuch von anerkannten<br />

nicht-staatlichen Gymnasien im Kanton St.Gallen, sowie - in restriktivem Mass - <strong>zum</strong> Schulbesuch<br />

in einem anderen Kanton, soweit gewisse Bedingungen gemäss Spezialvereinbarungen<br />

(z.B. bei sportlichen Hochbegabungen oder bei Wohnort in unmittelbarer Grenznähe) erfüllt sind.<br />

138


Leistungsbereich 4.07: Berufsfachschulen<br />

Die Kantone, in denen die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt, haben für ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot an Berufsfachschulen (BFS) zu sorgen (Lehrortsprinzip). Der obligatorische Unterricht<br />

ist nach Bundesrecht unentgeltlich. Der Kanton St.Gallen führt zehn (ab 1.8.2013 neun) BFS, an<br />

welchen ca. 20'000 Lernende (wovon ca. 1'000 Schülerinnen und Schüler in Brückenangeboten)<br />

unterrichtet werden. Die BFS erfüllen ihren Bildungsauftrag auf qualitativ hohem Niveau und in<br />

enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung (insbesondere<br />

Organisationen der Arbeitswelt [OdA] und Lehrbetriebe). Die kantonale Steuerung der BFS wird<br />

durch die Abteilung BFS im Amt für Berufsbildung (ABB) wahrgenommen. Der Souverän hat in<br />

einer Volksabstimmung im Jahr 2000 mit 77 Prozent der Stimmen der Kantonalisierung der BFS<br />

zugestimmt und damit auch den Anspruch an die kantonale Steuerung bekräftigt. Die kantonale<br />

Steuerung erfolgt insbesondere durch Optimierung des Angebots sowie durch innerkantonale<br />

und interkantonale Koordination und Kooperation. Beispielhaft können folgende Tätigkeiten<br />

erwähnt werden: Anhörung der Organisationen der Arbeitswelt, Zuteilung der Lernenden zu den<br />

BFS und Festlegung der Klassengrössen, jährliche Festlegung des Schulgeldes für<br />

ausserkantonale Lernende, Regelung von Inhalt, Organisation, insbesondere Unterrichtsfächer<br />

und Klassengrössen und Lektionenzahl, der Brückenangebote.<br />

Leistungsbereich 4.08: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung<br />

Die Kantone haben nach Bundesrecht für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu sorgen.<br />

Im Kanton St.Gallen legt die Regierung die Beratungskreise der Berufs- Studien- und Laufbahnberatungsstellen<br />

(BSLB) fest. Die Beratungspersonen der BSLB verfügen über hohe Fachkompetenz<br />

und beachten bei deren Anwendung die komplexen Zusammenhänge in Bildungs-,<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftsumfeld. Die BSLB unterstützt die Jugendlichen beim Übertritt aus<br />

der Volksschule und trägt dazu bei, dass mit einer adäquaten Wahl möglichst viele Jugendliche<br />

die Ausbildung wählen, welche sie motiviert und welche sie u.a. deshalb erfolgreich abschliessen.<br />

Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden von speziellen Studienberaterinnen und Studienberatern<br />

bei der Suche eines Studiums, welches ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht,<br />

unterstützt. Die BSLB steht sodann Erwachsenen zur Seite, welche von Arbeitslosigkeit<br />

bedroht oder betroffen sind, indem sie diesen bei der Suche nach einem möglichst baldigen Wiedereinstieg<br />

behilflich sind. Ebenso berät die BSLB erwachsene Personen, die sich weiterbilden<br />

wollen und sichert somit der Wirtschaft ihre Fachkräfte und den entsprechenden Kadernachwuchs.<br />

Berufsinformation, Beratung von Personen bis <strong>zum</strong> 25. Altersjahr und Beratung von Personen<br />

ohne anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II sind unentgeltlich. Die Zentralstelle<br />

für Berufsberatung im Amt für Berufsbildung (ABB) führt die sieben kantonalen BSLB und koordiniert<br />

deren Tätigkeit. Sie ist linienvorgesetzte Stelle der dezentralen BSLB und trägt die entsprechende<br />

Verantwortung. Die Zentralstelle stellt eine quantitativ und qualitativ einheitliche Leistungserbringung<br />

der BSLB sicher und bewirkt mit der Koordination der Leistungs- und Qualitätsentwicklung<br />

einen effizienten Ressourceneinsatz. Sie sorgt für die Qualitätsentwicklung und wirkt<br />

in interkantonalen Gremien zur Weiterentwicklung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung<br />

mit.<br />

Leistungsbereich 4.09: Betriebliche Bildung<br />

Die Abteilung Lehraufsicht (LAU) im Amt für Berufsbildung (ABB) beaufsichtigt die Bildung in<br />

beruflicher Praxis. Die LAU ist insbesondere zuständig für die Beratung der Lehrvertragsparteien,<br />

die Koordination zwischen den an der beruflichen Grundbildung beteiligten Personen und Organisationen<br />

oder die Erteilung und den Widerruf von Bildungsbewilligungen. Weiter ist sie u.a. für<br />

die Beschulung der angehenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zuständig. Ebenfalls <strong>zum</strong><br />

Aufgabenkatalog gehören die Mitfinanzierung der überbetrieblichen Kurse sowie die Mitwirkung<br />

in interkantonalen Projektgruppen und Gremien zur Weiterentwicklung der Berufsbildung. Gegenwärtig<br />

sind im Kanton St.Gallen ca. 16'800 Lehrverhältnisse registriert. Die Ausbildungsberaterinnen<br />

und Ausbildungsberater der LAU unterstützen die Betriebe bei Problemen zwischen den<br />

Lehrvertragsparteien im Sinn einer Krisenintervention. Sie verfügen über ausgewiesene Kompe-<br />

139


tenzen im Bereich der Rechtsgrundlagen der beruflichen Grundbildung und arbeiten intensiv mit<br />

den Verbundpartnern der Berufsbildung zusammen. Sie verfügen über die Fähigkeit zur Vermittlung<br />

in Problem- und Konfliktsituationen zwischen unterschiedlichen Partnern. Das Sekretariat<br />

administriert die Bildungsbewilligungen und Lehrverträge unkompliziert, unterstützend und möglichst<br />

tagesaktuell.<br />

Leistungsbereich 4.10: Höhere Berufs- und Weiterbildung<br />

Die Kernkomptetenzen in der Höheren Berufsbildung liegen bei den einzelnen Anbietern. Der<br />

Kanton ist verpflichtet, die Weiterbildung durch Information und Beratung zu fördern. Das Amt für<br />

Berufsbildung (ABB) fördert die Weiterbildung in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen<br />

Institutionen der Weiterbildung und der Wirtschaft und ist für die Führung der Fachstelle Höhere<br />

Berufsbildung und Weiterbildung (HBB) verantwortlich. Diese vernetzt und informiert die Anbieter<br />

der Höheren Berufsbildung und der Weiterbildung und sorgt für die Information von<br />

Weiterbildungsinteressierten. In der HBB leistet der Kanton zudem nach Massgabe der vom<br />

Kantonsrat bewilligten Kredite Beiträge an die vorbereitenden Kurse für die eidg.<br />

Berufsprüfungen (BP) und die eidg. Höhere Fachprüfungen (HFP; jeweils max. 50 Prozent der<br />

Kosten) sowie an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF; max. 90 Prozent der<br />

Kosten). Den staatlichen und den privaten Anbietern sind identische finanzielle Beiträge<br />

auszurichten, da durch staatliche Beiträge nach Bundesrecht keine Marktverzerrungen entstehen<br />

dürfen. Im Gegenzug haben die Anbieter der HBB auch die Qualität der Angebote und<br />

Kosteneffizienz der finanzierten Angebote zu gewährleisten. Dies erfolgt durch ein Controlling auf<br />

Basis von Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Anbietern. Die pauschale Abgeltung des<br />

Bundes an die Kantone enthält einen Anteil an die vorbereitenden Kurse für die eidg. BP und die<br />

eidg. HFP sowie an die Bildungsgänge der HF, die jedoch nicht gesondert ausgewiesen ist.<br />

Leistungsbereich 4.11: Sport- und Bewegungsförderung<br />

Das Amt für Sport (ASP) setzt sich mit den folgenden Leistungen für die lebenslängliche Sportund<br />

Bewegungsförderung der Bevölkerung ein:<br />

Das ASP setzt das nationale Sportförderprogramm Jugend und Sport (J+S) mit Aus- und<br />

Wei-terbildungskursen für J+S-Leiterpersonen in den Bereichen J+S-Kinder- und -<br />

Jugendsport um. Damit verbunden ist die Administration der J+S-Angebote von Schulen und<br />

Vereinen aus dem Kanton St.Gallen und die Durchführung von J+S-Jugendlagern.<br />

Im Bereich des Schulsports führt das ASP Fortbildungskurse für Lehrpersonen durch, organisiert<br />

Kantonale Schulsporttage, administriert die Schulsportprüfungen und fördert den freiwilligen<br />

Schulsport. Das ASP stellt mit dem Amt für Volksschule zusammen die<br />

Qualitätssicherung im Schulsport sicher.<br />

Im Erwachsenensport organisiert das ASP Aus- und Weiterbildungskurse und stellt eine<br />

Koordi-nations- und Anlaufstelle zur Verfügung.<br />

Für die Nachwuchsförderung verfügt das ASP mit einem Kantonalen Nachwuchsbeauftragten<br />

über eine wichtige Drehscheibe für Swiss Olympic, Sportverbände, Schulträger, Ämter,<br />

Athletin-nen und Athleten sowie deren Eltern.<br />

Das ASP führt die Arge Alp-Sport Koordinationsstelle mit der jährlichen Durchführung einer<br />

Arge Alp Sportveranstaltung im Kanton und der Unterstützung der Delegationen an<br />

Sportveranstaltungen in anderen Arge Alp «Mitgliedsländern».<br />

Das ASP pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Departementen und Fachstellen<br />

im Rahmen der Bewegungs- und Gesundheitsförderung (strukturelle Bewegungsförderung,<br />

betriebliches Gesundheitsmanagement, Vorsorgeprogramme etc.).<br />

Über eine Leistungsvereinbarung hat das Bildungsdepartement die Interessengemeinschaft<br />

St.Galler Sportverbände (IG) mit der Verwaltung des Sport-Toto-Fonds (Swisslos-Sportfonds)<br />

beauftragt.<br />

140


Leistungsbereich 4.12: Universität St.Gallen<br />

Die Universität St.Gallen (HSG) ist eine der führenden Wirtschaftsuniversitäten Europas, anerkannt<br />

für ihre Lehre auf allen Stufen lebenslangen Lernens und für ihre Forschung in ausgewählten<br />

Gebieten grosser gesellschaftlicher Relevanz. Die integrative Sicht von Wirtschafts-, Rechts-,<br />

Sozial- und Kulturwissenschaften prägt dabei ihr Profil. Im Besonderen setzt sie sich auf der<br />

Grundlage der geschichtlichen Entwicklung mit gegenwärtigen und zukünftigen Problemen von<br />

Wirtschaft, Gesellschaft, Staat, Umwelt und internationaler Zusammenarbeit auseinander. Sie<br />

fördert das Verantwortungsbewusstsein der Universitätsangehörigen gegenüber Mensch und<br />

Umwelt und bereitet den Studenten darauf vor, in Wirtschaft, Öffentlichkeit, Schule und Forschung<br />

nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen sowie nach ethischen Grundsätzen<br />

zu handeln. Die HSG wird für das universitäre Umfeld geschätzt, in dem sich Menschen ihren<br />

Fähigkeiten entsprechend zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten entwickeln. Sie erfüllt<br />

Aufgaben der Weiterbildung, führt öffentliche kulturelle und wissenschaftliche Veranstaltungen<br />

durch und arbeitet mit anderen Universitäten und Hochschulen zusammen. In der grundständigen<br />

Lehre bildet die HSG zur Zeit rund 7'300 Studierende aus. Im Weiterbildungsbereich werden der<br />

Öffentlichkeit zahlreiche Leistungen angeboten, welche zu einem Gesamtumsatz von über 40<br />

Mio. Franken führen. Der Leistungsbereich Forschung orientiert sich traditionell stark an den<br />

Massstäben der Praxis. In Zukunft ist zusätzlich der Grundlagenforschung stärkere Beachtung zu<br />

schenken. Gegenwärtig werden jährlich etwa 1'200 Forschungspublikationen und 430 referierte<br />

Fachpublikationen veröffentlicht.<br />

Leistungsbereich 4.13: Pädagogische Hochschule St.Gallen<br />

Die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) bietet auf der Wissenschaft basierende praxisorientierte<br />

Studien mit fachlichem, methodisch-didaktischem und pädagogischem Inhalt für die<br />

Ausbildung von Lehrpersonen der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Realschule und Sekundarschule<br />

[Sekundarstufe I]) und der Lehrpersonen der Berufsbildung (Sekundarstufe II) an.<br />

Die Lehrpersonen der Volksschule werden für ein möglichst breites Einsatzgebiet ausgebildet,<br />

mit Ausnahme der Sekundarstufe I sogar als Allrounder. Die PHSG begleitet die Lehrkräfte während<br />

der Berufseinführungsphase an der öffentlichen Volksschule. Sie betreibt in Zusammenarbeit<br />

mit anderen Hochschulen anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Sie erbringt<br />

Dienstleistungen und bietet Weiterbildungen an. Sie erbringt mit ihren fünf Regionalen Didaktischen<br />

Zentren (RDZ) berufspraktische Aus- und Weiterbildungen in den Schulregionen des Kantons.<br />

Die PHSG bildet in bewährten und anerkannten Studiengängen engagierte und motivierte<br />

Nachwuchskräfte für die Volksschule aus. Mit einem breiten, bedarfsgerechten Weiterbildungsangebot<br />

unterstützt die PHSG den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit bzw. die berufliche Entwicklung<br />

amtierender Lehrpersonen. Letzteres ist auch geeignet, das derzeit kritisch diskutierte Berufsbild<br />

der Volkschullehrperson zu verbessern.<br />

Leistungsbereich 4.14: Fachhochschulen<br />

Die Fachhochschulen sind Ausbildungsorte für hochqualifizierte Fachkräfte. Sie bieten praxisorientierte<br />

Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Soziale Arbeit,<br />

Gesundheit, Schulischer Heilpädagogik, Psychomotoriktherapie, Logopädie sowie Weiterbildungsstudiengänge<br />

und -veranstaltungen an. Sie sichern damit den von der Wirtschaft dringend<br />

geforderten Fachkräftenachwuchs in der Ostschweiz und darüber hinaus. Gerade den Fachhochschulen<br />

im Kanton St.Gallen kommt hier eine bedeutende Aufgabe zu. Die Fachhochschulen<br />

tragen mit anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen zur Innovationsfähigkeit<br />

sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der St.Galler Volkswirtschaft bei<br />

und leisten massgebliche Beiträge an nationale und internationale Kompetenznetzwerke. Der<br />

Kanton St.Gallen ist an folgenden Fachhochschulen mitbeteiligt:<br />

FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften;<br />

HSR Hochschule für Technik Rapperswil;<br />

NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs;<br />

HfH Hochschule für Heilpädagogik Zürich.<br />

141


Diese Fachhochschulen verfügen über rechtliche Selbständigkeit auf der Basis von zwischenstaatlichen<br />

Vereinbarungen sowie über eigenständige Führungsstrukturen mit jeweils eigenen<br />

Hochschulräten und Rektoraten. Die auf St.Galler Boden liegenden Fachhochschulen, die FHS<br />

St.Gallen, die HSR Rapperswil und die NTB Buchs bilden gemeinsam mit der Hochschule für<br />

Technik Chur den Verbund der Fachhochschule Ostschweiz (FHO).<br />

Leistungsbereich 4.15: Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen<br />

Durch die Mitgliedschaft bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) und der Interkantonalen<br />

Fachhochschulvereinbarung (FHV) wird die Freizügigkeit für Studierende innerhalb der<br />

ganzen Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (gleichberechtigter Zugang zu allen Universitäten<br />

und Fachhochschulen) auch für die Studierenden aus dem Kanton St.Gallen ermöglicht.<br />

Dadurch wird der interkantonale Lastenausgleich im Hochschulbereich gefördert und das schweizerische<br />

Hochschulangebot optimiert. Die sehr aufwändige Prüfung der Beitragsberechtigung<br />

sowie der Ausgaben-Abrechnungen gemäss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV)<br />

und der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) erfolgt als wesentlicher Aufgabenbereich<br />

im Amt für Hochschulen. Das Ausgabenvolumen hat mittlerweile mit über 70 Mio. Franken<br />

eine beachtliche Höhe erreicht. Den Ausgaben aus IUV und FHV stehen aber auch entsprechende<br />

Einnahmen gegenüber. Die IUV-Einnahmen werden im Staatshaushalt verbucht, die FHV-<br />

Einnahmen direkt bei der Pädagogischen Hochschule St.Gallen und bei den Fachhochschulen.<br />

Leistungsbereich 5.01: Finanzmanagement<br />

Das Generalsekretariat des Finanzdepartementes, das Amt für Finanzdienstleistungen sowie das<br />

Risk Management unterstützen die Departemente, die selbständigen Anstalten, den Vorsteher<br />

des Finanzdepartementes, die Regierung, die Finanzkommission und den Kantonsrat bei der<br />

Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben im finanziellen Bereich. Gemeinsam ist ihnen das<br />

Ziel einer transparenten Darstellung der finanziellen Auswirkungen des staatlichen Handelns.<br />

Handlungsleitend sind dabei die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und den<br />

übergeordneten finanzpolitischen Grundsätzen, die Beachtung der wesentlichen finanzwissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse sowie die betriebswirtschaftliche Effizienz. Die finanzielle Planung, die<br />

Rechnungsführung, das Controlling und die Finanzaufsicht werden so organisiert, dass die notwendigen<br />

Entscheidungen auf einer klaren und transparenten Grundlage beruhen und eine bedarfsgerechte<br />

Dokumentation entsteht. Konkret werden folgende Aufgaben übernommen:<br />

Betrieb des staatlichen Rechnungswesens<br />

Verwaltung des staatlichen Finanzvermögens, der Verbindlichkeiten und der im Auftragsverhältnis<br />

geführten Spezialvermögen<br />

Prüfung von Regierungsgeschäften und Kantonsratsvorlagen aus finanzwirtschaftlicher und<br />

finanzpolitischer Sicht; Vorprüfungen im Rahmen von Arbeitsgruppen und Projekten<br />

Finanzielle Planung (kurz und mittelfristig) und Rechnungsabschluss<br />

Bearbeitung von Vorlagen im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes<br />

Support der Departementsleitung<br />

Kompetenzzentrum Risikomanagement (der GVA zugeordnet)<br />

Rechtsdienst, Zentrale Dienste sowie Sekretariat für das Finanzdepartement<br />

Leistungsbereich 5.02: Steuererhebung<br />

Folgende Leistungen werden im Leistungsbereich Steuererhebung erfüllt:<br />

<br />

<br />

<br />

Steuerregister<br />

Steuerveranlagung<br />

Steuerbezug<br />

Die Steuererhebung erfolgt bei den folgenden Steuerarten:<br />

Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen (NP)<br />

Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen (JP)<br />

Direkte Bundessteuer (NP, JP)<br />

Grundstückgewinnsteuern (GGSt)<br />

142


Erbschafts- und Schenkungssteuern (E+S)<br />

Quellensteuern (Quest)<br />

Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Steuerarten werden zudem folgende Steuern / Abgaben<br />

behandelt:<br />

Verrechnungssteuern (VSt)<br />

Pauschale Steueranrechnung<br />

Repartitionen (Ausscheidungsanteile direkte Bundessteuer)<br />

Nach- und Strafsteuern<br />

Bussen durch Verletzung von Verfahrenspflichten bei verschiedenen Steuerarten (Bussen)<br />

Leistungsbereich 5.03: Vermögensverwaltung<br />

Der Leistungsbereich Vermögensverwaltung ist für die Verwaltung des Vermögens der<br />

Gebäudeversicherungsanstalt und der Pensionskasse des Kantons St. Gallen zuständig.<br />

Daneben werden auch Gelder der Universität verwaltet und einzelne öffentlich-rechtliche<br />

Anstalten (SVA, Gemeinde Rapperswil-Jona) in Vermögensverwaltungsfragen beraten.<br />

Leistungsbereich 5.04/5.05/5.06: Dienst für Informatikplanung<br />

Der Dienst für Informatikplanung (DIP) ist dem Vorsteher des Finanzdepartementes unterstellt<br />

und da-mit in das Finanzdepartement eingegliedert. Er dient der Regierung und der Generalsekretärekonferenz<br />

als Fachorgan für Informatik und als Stabsstelle in Informatikbelangen. Der<br />

DIP ist die Strategie-, Planungs- und Steuerungsstelle für die Informatik des Kantons St.Gallen.<br />

Alle zentralen Disziplinen der modernen IT laufen in dieser Organisationseinheit zusammen. Der<br />

DIP übernimmt eine Querschnittfunktion im Sinn einer (Informatik-) Dienstleistung für die Departemente,<br />

die Staatskanzlei und die Gerichte.<br />

Gemäss Departementsstrategie (FD) werden die Leistungen des DIP wie nachstehend zusammengefasst:<br />

Management Support Informatik (Beratung, Strategie, Architektur, Vertretung in Gremien)<br />

Projekt-Management Informatik (Projektmanagement, Controlling, Trends & Innovationen, Lieferantenmanagement)<br />

Kompetenz-Zentren Informatik (SBI, ECM/Web, INTSG)<br />

Leistungsbereich 5.07: Personalmanagement<br />

Das Personalamt sorgt für eine einheitliche Umsetzung der Personalpolitik der Regierung und<br />

eine einheitliche Anwendung des Personalrechts. Es ist Kompetenz- und Dienstleistungszentrum<br />

für personelle Aufgaben wie Rekrutierung, Mitarbeiterbetreuung, Mitarbeiterförderung, Führungsund<br />

Organisationsunterstützung der Linienstellen sowie für personalrechtliche Fragestellungen.<br />

Es betreibt das verwaltungsinterne Case Management, vollzieht das Sozialversicherungsrecht,<br />

besorgt die Lohnverwaltung und Lohnauszahlung und betreibt die zentralen Informatiksysteme<br />

für das Personalwesen. Der Leistungsbereich Pesonalmanagement umfasst folgende<br />

Leistungselemente:<br />

HR-Beratung<br />

Kompetenzzentrum Personalrecht<br />

Case Management inkl. Sozialkredit und BGM<br />

Strategie und Projekte<br />

Unterstützung ausserfamiliäre Kinderbetreuung<br />

Befristete Überbrückungsstellen für Lehrabgänger/-innen / Kredit für<br />

Praktikantinnen/Praktikanten<br />

Leistungsbereich 5.08: Personal- und Organisationsentwicklung<br />

Der Leistungsbereich Personal- und Organisationsentwicklung gliedert sich in folgende<br />

Leistungselemente:<br />

Kursprogramm<br />

Kursleitung durch POE Mitarbeitende<br />

143


Beratung von Führungskräften oder Finanzierung externer Beratung<br />

Konzeption und Moderation dienststelleninterner Veranstaltungen und/oder Finanzierung<br />

derselben<br />

Angebote zur Förderung der beruflichen Entwicklung der Mitarbeitenden<br />

Kantonsbeiträge an Weiterbildungen<br />

Finanzierung von externen Fortbildungen<br />

Ziele Personalpolitik und Indikatorenmessung<br />

Innovationspreis<br />

Koordination der Berufsbildung in der Staatsverwaltung<br />

Leistungsbereich 5.09: Personaladministration<br />

Der Leistungsbereich Personaladministration umfasst folgende Leistungselemente:<br />

Personelle Rechnungsführung (Abteilungsleitung)<br />

Sozialzulagen (der administrative Aufwand wird der kantonalen Familienausgleichskasse<br />

verrechnet)<br />

EO (Militär, Mutterschaft)<br />

Unfalladministration (die Kosten für die Fallbewirtschatung werden aus den Unfallfonds<br />

finanziert)<br />

Rechnungsführung (Finanzdepartement ohne Steueramt)<br />

Lehrlingsausbildung<br />

Superuser Arbeitszeiterfassung<br />

Inserate<br />

Krankenlohn / Verrechnung mit IV<br />

Personalakten<br />

Kompetenzzentrum SAP HR (Lohn- und Rentenabrechnung für Kanton und Anstalten)<br />

Support Zeiterfassung (projekto / presento / mobilo)<br />

Leistungsbereich 5.11: Finanzierung<br />

In diesem Bereich kann eigentlich nicht von "Leistungen" gesprochen werden. Der Bereich Finanzierung<br />

ist aber trotzdem im Rahmen der Strategie abzubilden. Im Vordergrund stehen beim<br />

Bereich Finanzierung die beiden Bereiche "Steuererträge" und "Bundesfinanzausgleich", wobei<br />

letzter durch den Kanton nur bedingt beeinflussbar ist und sich die Wirkungen zudem erst mit<br />

einer grossen Verzögerung zeigen. Die Finanzierung der staatlichen Leistungen durch Steuern<br />

orientiert sich an den Prinzipien der Allgemeinheit, Gleichmässigkeit, Verhältnismässigkeit und<br />

der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Kanton St.Gallen soll handlungsfähig sein. Das bedeutet,<br />

dass die eigenen Aufwendungen aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden können.<br />

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind im Vergleich zu anderen Standorten nur teilweise<br />

konkurrenzfähig und wachstumsfördernd. Der Kanton soll im Steuerwettbewerb bestehen,<br />

aber den Steuerwettbewerb nicht selbst forcieren.<br />

Leistungsbereich 5.12: Finanzaufsicht (Finanzkontrolle)<br />

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons. Sie unterstützt<br />

den Kantonsrat, die Regierung und die Departemente bei deren Aufsichtspflichten. Zum<br />

Aufsichtsbereich gehören der Kantonsrat, die Staatsverwaltung, die Gerichte und die<br />

selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Inhalt der Finanzaufsicht ist die Prüfung der<br />

Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Neben stichprobenweisen<br />

Einzelfallprüfungen nehmen Prüfungen von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen,<br />

von Informatiksystemen und -umgebungen sowie von Projekten breiten Raum ein. Die<br />

Finanzkontrolle ist in Fragen der Organisation des Rechnungswesens und der Ausgestaltung der<br />

internen Kontrollen beratend tätig. Sie ist zudem Mehrwertsteuer-Kompetenzzentrum für den<br />

Kanton. Die Finanzkontrolle übernimmt Revisionsstellenmandate bei weiteren Organisationen mit<br />

personellen und finanziellen Verflechtungen mit dem Kanton. Zudem ist die Geschäftsstelle der<br />

144


Finanzkommission des Kantonsrates bei der Finanzkontrolle angesiedelt. Die Finanzkontrolle<br />

führt in ihrer Mandatsdatenbank rund 300 zu prüfende Einheiten.<br />

Leistungsbereich 5.99: Finanzdepartement residual<br />

Die Kostenpositionen umfassen den Allgemeinen Personalaufwand (Rechnungsabschnitt 5600).<br />

Leistungsbereich 6.01: Wohnbauförderung<br />

Die Wohnbauförderung stellt die Förderung von Wohnbau und Eigentum, Wohnbautätigkeiten<br />

sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet gemäss den entsprechenden<br />

eidgenössischen und kantonalen Gesetzen sicher.<br />

Wohnbau- und Eigentumsförderung: Die Wohnbauförderung koordiniert<br />

Subventionszahlungen von Bund, Gemeinden und Kanton an Berechtigte. Parallel dazu wird<br />

durch das Einholen von Steuerdaten und Bestätigungen spezieller Einkommens-<br />

/Lebensverhältnisse (Renten- und Immatrikulationsnachweise) der Anspruch regelmässig<br />

überprüft.<br />

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten: Die Wohnbauförderung überprüft<br />

regelmäss den Anspruch auf die ausbezahlten Subventionsgelder, und zwar vor allem bei<br />

Handänderungen, Landverkäufen und –abtretungen. Im Rückzahlungsfall werden<br />

realisierbare Modalitäten, mitunter in Zusammenarbeit mit involvierten Finanzinstituten,<br />

erarbeitet. Die Verteilung der rückfliessenden Mittel an Bund, Gemeinden und Kanton obliegt<br />

der Wohnbauförderung genauso wie die Veranlassung entsprechender Mutationen im<br />

Grundbuch.<br />

Förderung der Wohnbautätigkeit (Milderung der Wohnungsnot): Die aktuell verbliebene<br />

Aufgabe beschränkt sich auf die Abwicklung von Rückzahlungen nach Handänderungen (inkl.<br />

Grundbuchmodalitäten) analog dem Bereich "Verbesserung der Wohnverhältnisse in<br />

Berggebieten". Die Abteilung Wohnbauförderung unterstützt ebenfalls vorzeitige<br />

Rückzahlungen und die damit verbundene Löschung des Grundbuchvermerks durch<br />

entsprechende Informationsschreiben.<br />

Gegen Bearbeitungsgebühr regelt die Wohnbauförderung des Kantons St.Gallen auch die<br />

Geschäfte der Kantone Thurgau sowie Appenzell Innerrhoden.<br />

Leistungsbereich 6.02: Rechtsmittel bearbeiten<br />

Der Leistungsbereich "Rechtsmittel bearbeiten" umfasst die verwaltungsinterne Rechtspflege bei<br />

Streitigkeiten in den Bereichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Dabei werden neben Rekursen<br />

gegen Entscheide von Gemeindebehörden und gegen Verfügungen des Amtes für<br />

Raumentwicklung und Geoinformation und des Amtes für Umwelt und Energie auch<br />

Rechtsverweigerungsbeschwerden und aufsichtsrechtliche Anzeigen nach dem Gemeindegesetz<br />

(sGS 151.2) behandelt. Zur Rechtsmittelbearbeitung gehören zudem - neben der<br />

Verfahrensinstruktion und der Ausarbeitung von Entscheidentwürfen zuhanden des<br />

Departementsvorstehers - die Mitwirkung bei der Suche nach Vergleichslösungen unter den<br />

Verfahrensbeteiligten und präventive Massnahmen zur Vermeidung von Rechtsmittelverfahren.<br />

Zu diesen gehören die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden "Juristischen Mitteilungen<br />

des Baudepartementes" (JuMi) – einer Fachzeitschrift für Gemeindebehörden, Baufachleute und<br />

Bauwillige - sowie die Beratung von Gemeinden in Rechtsfragen und der Betrieb des<br />

"Kompetenzzentrums öffentliches Beschaffungswesen". Weiter sind im Leistungsbereich<br />

"Rechtsmittel bearbeiten" verschiedene Querschnittsaufgaben enthalten, so etwa der<br />

Rechtssupport an das kanonale Hochbauamt - das über keine eigenen Juristen verfügt - und an<br />

das Generalsekretariat (Gesetzgebung), EDV-Dienstleistungen im Zusammenhang mit INGE und<br />

der Rechtsdatenbank, die Bearbeitung parlamentarischer Vorstösse, die Beratung von<br />

Gemeindebehörden und die Protokollierung von Kommissionssitzungen.<br />

145


Leistungsbereich 6.03: Raumrelevante Lösungen bearbeiten<br />

Unser nutzbares Land ist knapp. Es gilt, den verfügbaren Boden optimal zu nutzen, in dem alle<br />

raumrelevanten Lösungen zielgerichtet aufeinander abgestimmt werden. Dabei bilden<br />

umfassende Rauminformationen die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Raumentwicklung. Zu<br />

finden ist ein Ausgleich zwischen den vielfältigen und sich ständig ändernden Ansprüchen der<br />

Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Lebensraum. Wir achten darauf, dass eine vernünftige<br />

räumliche Ordnung entsteht und sich kommende Generationen in einem lebenswerten Kanton<br />

aufhalten dürfen. Mit dem kantonalen Richtplan legt die Regierung die Ziele der angestrebten<br />

räumlichen Entwicklung und die dazu notwendigen Massnahmen fest. Die raumplanerischen<br />

Erlasse haben die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedelung und die<br />

bauliche Entwicklung auf Gemeindeebene sicherzustellen. Gemeindeübergreifende, die<br />

Regionen betreffende Planungen sowie Bundesverfahren werden durch den Kanton geleitet und<br />

koordiniert. Bei der Beurteilung von landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen<br />

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen wird Bundesrecht vollzogen und dem Grundsatz der<br />

Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nachgelebt.<br />

Leistungsbereich 6.04: Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />

Vermessungswesen garantieren<br />

Umfassende Rauminformationen bilden die Grundlage für eine zukunftsgerichtete<br />

Raumentwicklung. Geoinformationen beschreiben mittels Geodaten die Objekte in unserem<br />

Lebensraum, ihren Zustand und ihr Zusammenwirken sowie ihre Veränderungen und die<br />

Auswirkungen dieser Veränderungen. Wir beschaffen diese Informationen, koordinieren alle<br />

Geodatenprojekte des Kantons und stellen die Originaldaten der kantonalen Verwaltung und<br />

externen Stellen zur Verfügung. Als "Amtliche Vermessung" (AV) werden sowohl die staatliche<br />

Organisation als auch deren Produkt bezeichnet. Sie sichert zusammen mit dem Grundbuch den<br />

Boden betreffende Rechte und Pflichten. Die Aufgabe wird von der öffentlichen Hand zusammen<br />

mit Privaten wahrgenommen. Die zunehmende Bedeutung der georeferenzierten lnformationen<br />

(Geodaten) für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung erfordert den im schweizweiten Vergleich<br />

sehr guten Stand der amtlichen Vermessung langfristig zu erhalten und wo nötig weiter zu<br />

verbessern. Basierend auf den Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der vierjährigen<br />

Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton werden jährliche Leistungsvereinbarungen<br />

abgeschlossen. Damit garantieren wir die AV qualitativ als auch inhaltlich.<br />

Leistungsbereich 6.05: Planung und Realisierung von Bauten<br />

Steuerung und Bewirtschaftung des kantonalen Immobilienportfolios (Verwaltungs- und<br />

Finanzvermögen, Mietliegenschaften): Das Hochbauamt bewirtschaftet alle Stammdaten des<br />

Immobilienportfolios, erarbeitet Immobilien- und Objektstrategien, verantwortet das<br />

Immobiliencontrolling und Reporting, entwickelt die Immobilienstandards, verfasst den<br />

Immobilienbericht und bereitet die steuerungsrelevanten Informationen <strong>zum</strong> Immobilienportfolio<br />

auf. Das Hochbauamt erstellt in der Teilleistung "Bedarfs-, Unterhalts- und Investitionsplanung"<br />

die langfristige Planung der strategischen Flächenentwicklung, der Werterhaltung der Immobilien<br />

und des Investitionsbedarfs, damit zeitgerecht erforderliche Entscheide gefällt werden können.<br />

Als Bauherrenvertreter verantwortet das Hochbauamt in den Teilleistungen "Neubau und<br />

Erhaltung kantonaler Hochbauten" und "Neubau und Erhaltung kantonaler Hochbauten Dritter<br />

(Konkordate)" die planerische Vorbereitung, die Beschaffung der Dienstleistungen, die<br />

planerische und bauliche Realisierung der kantonalen Hochbauten und erbringt im Auftrag der<br />

Regierung dieselben Leistungen für Konkordate, bei denen der Kanton St.Gallen massgeblich<br />

beteiligt ist. In den Teilleistungen "Gutachten für BD-Dienststellen" und "Beratung kantonaler<br />

Ämter, Institutionen und Gemeinden" leistet das Hochbauamt den fachlichen Support in der<br />

Beurteilung von Sondernutzungsplänen und der Prüfung von Kosten und Standards von<br />

Beitragsprojekten des Kantons.<br />

146


Leistungsbereich 6.06: Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung<br />

Der Leistungsbereich beinhaltet sieben Teilleistungen, die das Hochbauamt als Betreiber der<br />

Liegenschaften Zentralverwaltung mit Aussenstellen erbringt: "Betrieb / Instandhaltung /<br />

Kleinprojekte", "Wartung der technischen Anlagen und Gebäude / Entsorgung, Helpdesk",<br />

"Schlüsselverwaltung Gebäude Zentralverwaltung", "Reinigung Gebäude und Umgebung",<br />

"Mobiliar- und Umzugsdienst", "Empfangsdienst Baudepartement" und "Postdienst BD". Weitere<br />

vier Teilleistungen erbringt das Hochbauamt für die Zentralverwaltung und als Fachsupport<br />

dezentral betriebener kantonaler Liegenschaften. Der Support anderer Dienstellen bei "Miete und<br />

Pacht" stellt den mietrecht- und marktkonformen Vertragsabschluss sicher. Bei der Teilleistung<br />

"Fachplanung Gebäudetechnik" unterstützen die Fachspezialisten die Bauherrenvertretung in<br />

Investitions- und Kleinprojekten. Das Hochbauamt ist zudem für die "CAD-Planaufbereitung und<br />

–verarbeitung der kantonalen Hochbauten" der Bestandes- und Neubauten zuständig und stellt<br />

die Aktualität der Planunterlagen über den gesamten Lebenszyklus sicher. Die im Aufbau<br />

befindliche Teilleistung "Betriebsoptimierung Energie" stellt die Umsetzung von Teilaufträgen aus<br />

dem kantonalen Energiekonzept sicher und übernimmt als zentrale Fachstelle die Optimierung<br />

der technischen Anlagen in den kantonalen Gebäuden, um die Verbrauchs- und Wartungskosten<br />

zu senken.<br />

Leistungsbereich 6.08: Kantonsstrassen bauen, betreiben und unterhalten<br />

Im Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sind die zu erbringenden Leistungen und Aufgaben<br />

wie auch die Finanzierung von Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen festgelegt. Für Neuanlagen<br />

erlässt der Kantonsrat im Rhythmus von 5 Jahren Strassenbauprogramme, in denen die<br />

Finanzierung und namentlich die Projektierungs- und Bauvorhaben aufgeführt sind. Massgebende<br />

Faktoren für die Prioritätensetzung sind dabei die Verkehrssicherheit, der Konflikt Siedlung<br />

und Verkehr sowie Kapazitätsanpassungen. Der Unterhalt an Kantonsstrassen stellt den täglichen<br />

Betrieb der Infrastruktur sicher. Sanierungen, Reparaturen, Grünpflege, Reinigung, Unfallund<br />

Winterdienst sowie die Instandhaltung sämtlicher Kunstbauten sind die primären Aufgaben.<br />

Zweckmässige, gut ausgebaute Strassenanlagen sind unabdingbare Voraussetzungen, um die<br />

Mobilitätsbedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft zu befriedigen. Die Strasseninfrastruktur<br />

hat auch die Bedürfnisse des Langsamverkehrs (Fussgänger und Radfahrer) und des strassengebundenen<br />

öffentlichen Verkehrs zu erfüllen. Das Kantonsstrassenwesen nimmt auch eine Vorbildfunktion<br />

für die Gemeinden wahr, indem neue technische Änderungen geprüft und mittels<br />

Versuchen getestet werden (z.B. lärmarme Beläge).<br />

Leistungsbereich 6.09: Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen (Gebietseinheit VI)<br />

Der Bund überträgt mit der Leistungsvereinbarung vom 28. Dezember 2007 (nachverhandelt für<br />

2010) den betrieblichen Unterhalt und den projektfreien baulichen Unterhalt an den in der<br />

Gebietseinheit VI liegenden Nationalstrassen und ihren Bestandteilen sowie den Objekten nach<br />

dem Unterhalts- und Betriebsperimeter auf den Kanton St.Gallen als Betreiber und vergütet<br />

diesen dafür. Art und Umfang der Leistungen werden durch den Bund definiert. Der betriebliche<br />

Unterhalt auf den Nationalstrassen beinhaltet Leistungen gemäss Aufträgen des Bundesamtes<br />

für Strassen (ASTRA), insbesondere Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, elektronischer Dienst,<br />

technischer und andere Dienste. Der projektfreie bauliche Unterhalt umfasst die vier<br />

Fachbereiche: Fahrbahn/Oberbau, Kunstbauten, bergmännische Tunnel und elektronische<br />

Ausrüstung und wird jeweils separat vergeben. Die im Baudepartement im Tiefbauamt<br />

angesiedelte Abteilung „Gebietseinheit VI“ wird vollständig durch den Bund finanziert. In den<br />

vergangenen Betriebsjahren konnten Rückstellungen zugunsten des kantonalen Strassenfonds<br />

getätigt werden.<br />

Leistungsbereich 6.10: Gewässer bauen und unterhalten<br />

Die Abteilung Gewässer ist verantwortlich für Hochwasserschutz, Instandhaltung und Pflege<br />

der kantonalen Gewässer. Dazu gehören auch der Alpenrhein und Linthkanal. An den Gemeinde-<br />

und Übrigen Gewässern (inkl. Boden-, Walen- und Zürichsee) hat sie die Oberaufsicht.<br />

Dazu gehören die fachliche Beratung der Gemeinden sowie die Projektbegleitung. In<br />

diesem Zusammenhang werden die Finanzbeiträge des Bundes beantragt und verwaltet. Die<br />

147


Abteilung ist zudem Bewilligungsbehörde für alle Arbeiten im unmittelbaren Bereich von Gewässern.<br />

Mit dem kantonalen Wasserbaugesetz von 2010 sowie dem geänderten Gewässerschutzgesetz<br />

des Bundes (seit 2011) ist sie neu verpflichtet, Gewässerrenaturierungen zu<br />

initiieren. Zusätzlich obliegt der Abteilung die Aufsicht über die Talsperren sowie die Erstellung<br />

und Nachführung der Karte für gravitative Naturgefahren. Der kantonale Wasserbau<br />

finanziert gemäss dem Rheinperimeter den Grossteil des Unterhalts, der Pflege, des Hochwasserschutzes<br />

und der technischen Einsatzleitung von Hochwasserereignissen am Alpenrhein.<br />

Der verbleibende Anteil wird durch die Gemeinden entlang des Rheines übernommen.<br />

Dieser Aufgabenbereich ist an die öffentlich rechtliche Anstalt Rheinunternehmen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert.<br />

Leistungsbereich 6.11: Steinbruch betreiben (Starkenbach)<br />

Der Steinbruch Starkenbach ist ein Rohstoffgewinnungsbetrieb. Die Aufgabenbereiche sind<br />

bohren, sprengen, transportieren, aufbereiten, veredeln und ausliefern an die Kunden.<br />

Das hauptsächliche Marktgebiet erstreckt sich von Gams über das Toggenburg bis nach Wil. Die<br />

qualitativ hochwertigen Vorlegesteine für den Wasserbau und für Mauern aus Alpenkalk werden<br />

in die ganze Schweiz verkauft. Durch die zusätzliche Zertifizierung und Konformitätserklärung<br />

wird die Rohstoffversorgung mit geprüften Materialien im Marktgebiet sichergestellt. Der<br />

derzeitige Rohmaterialvorrat bei jährlich 100 Kilotonnen (kt) reicht auf 25 Jahre.<br />

Bei einer weiteren Abbaugenehmigung kann der Steinbruch Starkenbach durch Abbau von 200kt<br />

Hartgestein pro Jahr, noch rund 90 Jahre den Markt mit Rohmaterial beliefern und ansprechende<br />

Gewinne erzielen. Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dazu wurden im Jahr 2008 durch die<br />

externe Firma PricewaterhouseCoopers erarbeitet und im Jahr 2012 aktualisiert.<br />

Leistungsbereich 6.12: Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung gewährleisten<br />

Die natürlichen Ressourcen Luft, Wasser, Boden und Rohstoffe sind Lebensgrundlage für Gesellschaft<br />

und Wirtschaft. Dementsprechend gehört deren Schutz zu den zentralen Aufgaben und<br />

Zielen des Staates (vgl. Art. 73, 74 und 76 der Bundesverfassung sowie Art. 16 und 21 der Kantonsverfassung).<br />

Die natürlichen Ressourcen werden durch Überwachung und Kontrolle sowie<br />

durch Ausgleich von Schutz- und Nutzungsinteressen effizient genutzt und nachhaltig geschützt.<br />

Dem Gemeinwesen bleiben dadurch langfristig erhebliche Kosten erspart. Eine intakte Umwelt<br />

trägt wesentlich zur Lebensqualität und Gesundheit sowie <strong>zum</strong> Image und zur Standortattraktivität<br />

des Kantons bei. Die vom AFU zu vollziehende eidgenössische Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung<br />

umfasst neben den entsprechenden Gesetzen rund 30 Verordnungen aus<br />

verschiedenen Bereichen (Bodenschutz, Gewässerschutz, Abwasserentsorgung, Luftreinhaltung,<br />

Störfallvorsorge, Stoffe und Chemikalien, Lärm, Erschütterungen, nichtionisierende Strahlung<br />

[Mobilfunk], Abfälle, Altlasten, Biosicherheit). Bauwillige Investoren und Betreiber von Bauten und<br />

Anlagen werden durch Beratung und Information mit Blick auf ein rasches und reibungsloses<br />

Durchlaufen der Verfahren und der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen gezielt unterstützt.<br />

Praktische und über das Internet zugängliche Hilfsmittel wie Kartenwerke, Datensätze und Merkblätter<br />

erleichtern den Kunden und Behörden die Arbeit, minimieren ihren Aufwand, beschleunigen<br />

die Verfahren und erlauben einen effizienten Vollzug und eine zielgerichtete Prioritätensetzung.<br />

Die Anliegen von jährlich mehreren tausend Gesuchstellern werden rasch und rechtsgleich<br />

bearbeitet. Zeitgerechte Sanierungen von Betrieben und Anlagen beseitigen schädliche Einwirkungen<br />

und Belästigungen auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft.<br />

Leistungsbereich 6.13: Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern<br />

Mit seiner Energiestrategie sorgt der Kanton für eine effiziente Energienutzung und eine sichere,<br />

bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung. Er leistet damit seinen Beitrag zur Erreichung<br />

der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes und verringert seine wirtschaftliche<br />

Abhängigkeit von ausländischen Energielieferungen. Die von der Politik geforderte Steigerung<br />

der Energieeffizienz und die erhöhte Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme soll mit<br />

einem Instrumentenmix aus Anreizen (beispielweise mit finanziellen Beiträgen), Informations- und<br />

148


Beratungsangeboten sowie dem Erlass von Vorschriften gefördert werden. Weiter leistet der Kanton<br />

finanzielle Beiträge an die Erprobung und Entwicklung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer<br />

Energien und von Energiesparmassnahmen. Damit wird erstens die Energieeffizienz im bestehenden<br />

Gebäudepark erhöht und zweitens die Produktion von neuen erneuerbaren Energien bis<br />

ins Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 verdoppelt, wie es die vom Parlament gutgeheissene<br />

und im kantonalen Energiegesetz (Art. 1a) umgesetzte Volksinitiative „Für eine Energiepolitik mit<br />

Weitsicht“ verlangt. Mit den Fördergeldern werden Investitionen in fünf- bis zehnfacher Höhe<br />

ausgelöst und damit ein direkter Nutzen für die Volkswirtschaft erzielt.<br />

Leistungsbereich 6.99: Baudepartement residual<br />

Das Generalsekretariat (ohne Rechtsabteilung und Wohnbauförderung) nimmt fünf<br />

Aufgabenbereiche wahr:<br />

Zentraler Personaldienst: Der Personaldienst verantwortet <strong>zum</strong> einen die Personaladministration<br />

und Lohnverarbeitung. Zum anderen berät er die Linienverantwortlichen in allen personalrelevanten<br />

Fragen und führt insbesondere alle Rekrutierungsverfahren im BD.<br />

Departementsinformatik: Die Departementsinformatik koordiniert die Vorhaben der<br />

Amtsinformatik und verantwortet die technische Plattform des kantonalen<br />

Baubewilligungsverfahrens (INGE). Darüber hinaus leitet die Departementsinformatik<br />

amtsübergreifende Projekte und unterstützt die Ämter fachlich in Einzelprojekten. Schliesslich<br />

gehört der Suppport hinsichtlich der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie<br />

Mobiltelefonen zu ihren Aufgabenbereichen.<br />

Führungssupport & Sekretariat: Der Führungssupport umfasst <strong>zum</strong> einen die inhaltliche sowie<br />

administrative Abwicklung der Kantonsrats- und Regierungsgeschäfte wie auch die Leitung<br />

amtsübergreifender Departementsprojekte (z.B. Totalrevision des Baugesetzes oder<br />

Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes). Zum anderen unterstützt das Sekretariat den<br />

Bauchef sowie den Generalsekretär in sämtlichen Termin-, Korrespondenz-, Veranstaltungsund<br />

Organisationsfragen (inkl. Ablage und Archivierung).<br />

Kommunikation: Der Kommunikationsverantwortliche widmet sich einerseits allen mit den<br />

Auftritten des Vorstehers und seinen Referaten verbundenen Aufgaben. Andererseits verfasst<br />

er Medienmitteilungen, diverse andere Texte, ist zentrale Ansprechperson für Medien und<br />

unterstützt die Ämter in der Präsentation/Kommunikation ihrer Vorhaben. Auch die<br />

Koordination der departementsinternen Kommunikation erfolgt durch den<br />

Kommunikationsverantwortlichen.<br />

Finanzen & Controlling: Die Departementscontrollerin steuert und koordiniert zusammen mit<br />

dem Generalsekretär die Planungsprozesse und den Jahresabschluss des Departements<br />

sowie Departementsprojekte mit Finanzbezug (z.B. <strong>Entlastungsprogramm</strong> 2013).<br />

Leistungsbereich 7.01: Information (Kantonspolizei)<br />

Information und Öffentlichkeitsarbeit stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, unterstützt die<br />

Polizei bei der Fahndung nach Verdächtigen und dienen damit der Aufklärung von Delikten.<br />

Letztlich führt die Information zu einer Verminderung der Delikte. Mit einer systematischen und<br />

umfassenden Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit werden Abläufe professionalisiert und die<br />

Bevölkerung umfassend informiert. Im Gegenzug führt eine unzureichende (offizielle) Kommunikation<br />

zu Gerüchten und Falschmeldungen, was bei der Bevölkerung grosse Ängste auslösen<br />

kann. Die Sorge für Sicherheit ist eng verbunden mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl. Dieses<br />

zu erhalten muss daher unser unbedingtes Ziel sein.<br />

Leistungsbereich 7.02: Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kantonspolizei)<br />

Die Ermittlung, Klärung und Aufklärung von Delikten sind wesentliche Voraussetzungen eines<br />

funktionierenden Rechtsstaats. Deshalb sollen insbesondere die Aufklärungsquoten weiter erhöht<br />

werden, was – auch – personelle und technische Mittel erfordert, um aktuelle Entwicklungen im<br />

kriminal- und verkehrspolizeilichen Bereich berücksichtigen zu können.<br />

149


Leistungsbereich 7.03: Intervention (Kantonspolizei)<br />

Durch sichtbare Polizeipräsenz sowie rechtzeitiges Eingreifen wird die subjektive wie auch die<br />

objektive Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Die zeitgerechte Intervention muss im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Leistungsbereich 7.04: Prävention (Kantonspolizei)<br />

Prävention verhindert Unfälle und Delikte. Die Vernetzung und Verstärkung der Interdisziplinarität<br />

der verschiedenen Konzepte erhöhen die Wirksamkeit der Prävention. Auch die sichtbare Polizeipräsenz<br />

sowie Aufklärungs-, Schulungs- und Ermittlungserfolge heben das subjektive Sicherheitsempfinden.<br />

Leistungsbereich 7.05: Supportleistungen (Kantonspolizei)<br />

Eine technische und logistische Unterstützung sowie eine solche im gesamten Bereich des "Human<br />

Ressource Management" (HRM) ermöglicht erst eine effiziente Polizeiarbeit. Insbesondere<br />

die Ermittlung, Klärung und Aufklärung von Delikten sind wesentliche Voraussetzungen für einen<br />

funktionierenden Rechtsstaat. Deshalb sollen insbesondere die Aufklärungsquoten weiter erhöht<br />

werden, was u.a. personelle und technische Mittel erfordert, um aktuelle Entwicklungen im kriminal-<br />

und verkehrspolizeilichen Bereich berücksichtigen zu können. Dabei leisten eine gute Ausrüstung,<br />

gewartete Fahrzeuge und ein stets funktionsfähiges Funknetz wesentliche Beiträge.<br />

Leistungsbereich 7.06: Justizvollzug<br />

Das Schweizerische Strafgesetzbuch verpflichtet die Kantone:<br />

die von ihren Strafgerichten ausgefällten Urteile zu vollziehen;<br />

einen rechtskonformen und einheitlichen Vollzug der Sanktionen zu gewährleisten;<br />

die Bewährungshilfe sicherzustellen sowie<br />

die erforderlichen Vollzugseinrichtungen zu erstellen und zu betreiben.<br />

Das Amt für Justizvollzug hat den gesetzlichen Auftrag<br />

die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausgefällten Sanktionen (gemeinnützige<br />

Arbeiten, unbedingte Freiheitsstrafen, stationäre therapeutische Massnahmen, Verwahrungen,<br />

ambulante Behandlungen, Weisungen) zu vollziehen sowie die dafür notwendigen Anordnungen<br />

zu treffen und Verfügungen zu erlassen;<br />

zu diesem Zweck im Rahmen des ostschweizerischen Strafvollzugskonkordats die Strafanstalt<br />

Saxerriet, das Massnahmenzentrum Bitzi (MZB) und das Regionalgefängnis Altstätten<br />

(RGAL) zu betreiben und die Bewährungshilfe durchzuführen;<br />

straf- und zivilrechtliche Einweisungen von Jugendlichen im Jugendheim Platanenhof zu vollziehen.<br />

Leistungsbereich 7.07: Aus- und Weiterbildung<br />

Der Kanton ist im Wesentlichen für die Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung der Zivilschutzangehörigen<br />

sowie für verschiedene Einsätze besonders bei überkommunalen und -regionalen<br />

Einsätzen und im Weiteren für die Verwendung der Ersatzbeiträge verantwortlich. Er genehmigt<br />

die Organisationsstruktur der Zivilschutzorganisationen und legt deren Bestände fest. Insbesondere<br />

stellt er sicher, dass die Milizorganisation Zivilschutz als Partnerorganisation im System<br />

Bevölkerungsschutz über eine hohe Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit verfügt. Um dies<br />

in Zukunft zu gewährleisten, soll der Zivilschutz auf die künftigen wahrscheinlichsten Einsätze,<br />

schlank und effizient ausgerichtet werden. Dazu sollen Redundanzen besonders in Beständen,<br />

Organisation und Infrastruktur abgebaut, die Synergien mit Partnern ausgenützt werden, vor allem<br />

in Bereichen der Ausbildung und Infrastrukturbelegung. Das Ausbildungsangebot soll qualitativ<br />

ausgebaut werden. Mit dem Regierungsauftrag "Zivilschutz 15+" und dem hierzu ausgearbeiteten<br />

Konzept kann sich eine komplett neue Organisationsform des Zivilschutzes im Kanton<br />

St.Gallen ergeben (Regionalisierung oder Kantonalisierung). Die Regierung verfügt über die bundes-<br />

und kantonalrechtlichen Kompetenzen dazu. Im Fokus vor allen mit dem "Projekt Zivilschutz<br />

15+" verbundenen Massnahmen steht nachfolgend die Finanzierung aller Zivilschutztätigkeiten<br />

durch einen Zivilschutzfonds. Aufgrund nicht vollständig vorliegender Zahlengrundlagen werden<br />

die gesamten Möglichkeiten zur Einsparung im Rahmen einer allfälligen nachfolgenden Umsetzungsplanung<br />

eruiert.<br />

150


Leistungsbereich 7.08: Dienstleistung (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />

Das Amt gewährleistet im Rahmen des integralen Risikomanagements und besonders bei ausserordentlichen<br />

Lagen, dass neben dem Kanton, Gemeinden und Regionen solche Ereignisse<br />

effizient und nachhaltig bewältigen können. Angehörige der Armee und Stellungspflichtige werden<br />

zu ihrer Dienstpflicht umfassend beraten und betreut vor Beginn der Rekrutierung bis zur<br />

Entlassung. Die Retablierungsstelle ist für diese Anspruchsgruppe als "one-stop"-Shop ausgerichtet.<br />

Sektionschefs und Schiessoffiziere werden für ihre Funktionserfüllung beraten. Die Gemeinden<br />

werden bezüglich Infrastrukturplanung im Zivilschutz beraten. Die Interessen des Bevölkerungsschutzes<br />

und besonders des Zivilschutzes vertritt das Amt in Konferenzen, Arbeitsgruppen<br />

und anderen Plattformen im In- und Ausland.<br />

Leistungsbereich 7.09: Vollzug (Amt für Militär und Zivilschutz)<br />

Der Kantonale Führungsstab und die Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz nehmen in ausserordentlichen<br />

Lagen ihren gesetzlichen Auftrag wahr. Für die Umsetzung der Bundesgesetze in<br />

Bezug auf Armee und Zivilschutz, ist der Nutzen des Vollzugs sehr gross. Besonders für die Angehörigen<br />

der Armee ist das Angebot des AfMZ vor Ort sehr wichtig, sei es bei Rekrutierungen,<br />

Retablierungen, als Anlaufstelle für Dienstpflichtige oder Wehrpflichtersatzpflichtige. Auch für den<br />

Bund ist der Nutzen sehr gross, insbesondere in den Bereichen Instandhaltungen, Einlagerungen<br />

oder ebenfalls beim Wehrpflichtersatz. Gemäss Bundesgesetz ist der Kanton für Befreiungen von<br />

der Schutzraumbaupflicht sowie den Einzug der Wehrpflichtersatzabgabe zuständig.<br />

Leistungsbereich 7.10: Eingriffsverwaltung (Migrationsamt)<br />

Die Eingriffsverwaltung stellt den Vollzug von Bundesrecht im Ausländer- und Asylbereich sicher.<br />

Eine aktive Mitwirkung auf Kantons- und Bundesebene sowie die Stärkung der interkantonalen<br />

Zusammenarbeit erleichtert die Aufgabenerfüllung im Interesse der Gesellschaft. Konsequente<br />

Rechtsanwendung im Bereich der Eingriffsverwaltung schafft Rechtssicherheit und dient dem<br />

sozialen Frieden sowie der öffentlichen Sicherheit.<br />

Leistungsbereich 7.12: Leistungsverwaltung (Migrationsamt)<br />

Der Kanton vollzieht weite Teile des Ausländerrechts (Bundesgesetz über die Ausländerinnen<br />

und Ausländer, SR 142.20, kurz AuG):<br />

Anträge der Kunden/ Unternehmen für Aufenthaltsgenehmigungen (Niederlassung, Aufenthalt,<br />

Kurzaufenthalt, Grenzgänger) oder Ausweise (Pass, ID-Karte, Ausländerausweis, Rückreisevisum).<br />

Diese Anträge werden in der Regel tagfertig bearbeitet.<br />

Das Migrationsamt schliesst mit vorläufig aufgenommenen Personen und mit Personen aus<br />

dem Familiennachzug aus Drittstaaten Integrationsvereinbarungen ab<br />

Asylwesen: Der Kanton betreut die Asylsuchenden (Unterkunft, Verpflegung, Beschäftigung,<br />

gesundheitliche Grundversorgung) in den kantonalen Zentren nach der Einreise in der ersten<br />

Unterbringungsphase.<br />

Leistungsbereich 7.14: Strafverfolgung<br />

Die Strafverfolgung ist zentral für die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und dient<br />

der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität. Die optimale Umsetzung der Strafprozessordnung<br />

mit Ausschöpfung der Spielräume sowie eine zweckmässige Prioritätensetzung stellen eine<br />

erfolgreiche Tätigkeit sicher. Konsequenzen von geplanten Änderungen müssen früh aufgezeigt<br />

werden, um kurzfristige und nachteilige Änderungen zu verhindern.<br />

Leistungsbereich 7.15: Strafvollzug<br />

Die Staatsanwaltschaft (Jugendanwaltschaft) ist zuständig für den Vollzug und die Überwachung<br />

sämtlicher Strafen und Massnahmen, welche von den Gerichten und der Jugendanwaltschaft<br />

gegenüber Jugendlichen aufgrund des Jugendstrafrechts ausgesprochen werden. Ebenso werden<br />

die Inkassoverfahren für sämtliche Geldforderungen aus Strafurteilen der Staatsanwaltschaft<br />

und der St.Gallischen Gerichte sowie die Anordnung für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen<br />

bei nicht bezahlten Geldstrafen und Bussen durch diesen Leistungsbereich wahrgenommen.<br />

Dazu kommen die Einträge aller Strafurteile des Kantons St.Gallen im Zentralstrafregister des<br />

151


Bundes und die Eingabe der Löschdaten der DNA-Profile für den Kanton St.Gallen im EDV-<br />

System des Bundes. Diese Aufgaben werden von den Stabsdiensten der Staatsanwaltschaft<br />

bzw. einer Gruppe des kant. Untersuchungsamtes wahrgenommen.<br />

Leistungsbereich 7.16: Finanzen und Services (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt)<br />

Für den Betrieb des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes und für die jährliche Äufnung des<br />

kantonalen Strassenfonds ist dieser Leistungsbereich von zentraler Bedeutung. Es sind dies insbesondere<br />

die Amtsleitung (Personelles, Informatik und Projekte), die Abteilung Zentrale Dienste<br />

(Buchhaltung und Info-Center) sowie die Abteilung Verkehrszulassung (Fahrzeug- und Führerausweise).<br />

Der Betrieb des Info-Centers sowie die Fachstellen in allen zentralen und dezentralen<br />

Standorten gewährleisten den Kunden wie auch den Behörden, dass sie zu den benötigten Produkten,<br />

Informationen und Dienstleistungen für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen<br />

<strong>zum</strong> Strassen- und Schiffsverkehr kommen. Produkte und Dienstleistungen sind im Schweizerischen<br />

Strassenverkehrsgesetz sowie in der Bundesgesetzgebung über die Binnenschifffahrt definiert.<br />

Aufgrund der grossen Anzahl Geschäftsfälle in diesen Bereichen, der jährlichen steigenden<br />

Anzahl Geschäftsfällen und den seit Jahren beschränkten personellen Ressourcen können<br />

die Dienstleistungen in diesem Bereich gegenüber dem Kunden nur mit einer ausgereiften und<br />

effizienten IT-Infrastruktur und einer umfassenden Prozessoptimierung nach ISO 9001:2008<br />

knapp sichergestellt werden.<br />

Leistungsbereich 7.17: Verkehr und Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt)<br />

Die Verkehrssicherheit und eine saubere Umwelt sind wichtige Leistungsziele im Kanton<br />

St.Gallen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt leistet dazu wertvolle Dienste. Es sind dies<br />

die Abteilungen Prüfungen (Fahrzeug- und Führerprüfung), die Abteilung Administrativmassnahmen<br />

(Verwarnungen und Ausweisentzüge) und das Schifffahrtsamt (Schiffsprüfungen und seepolizeiliche<br />

Aufgaben). Für diesen Leistungsbereich ist der potenzielle Nutzen für die gesamte Bevölkerung<br />

sehr hoch. Weniger Unfälle und weniger Erkrankungen durch Umweltschäden haben<br />

nicht nur einen positiven Einfluss auf die Gesundheitskosten, sondern auch gesamthaft auf die<br />

Volkswirtschaft und somit auf die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen. Mit den Einnahmen<br />

für den Strassenfonds (ca. 180 Mio. Franken) werden umfangreiche Aufgaben für die öffentliche<br />

Hand (Strassenbau, Polizei) getätigt. Alle Leistungen des Strassenverkehrs- und<br />

Schifffahrtsamtes basieren auf Aufgaben und Aufträge gemäss Bundesrecht.<br />

Leistungsbereich 7.99: Sicherheits- und Justizdepartement residual<br />

Der Residualbereich bildet das Generalsekretariat des SJD ab. Das Generalsekretariat erbringt<br />

mit<br />

Generalsekretär und Stellvertreter<br />

Assistentinnen von Vorsteher und Generalsekretär<br />

Rechtsdienst<br />

Personaldienst<br />

Dienst für Rechnungswesen und Informatik<br />

Koordinationsstelle Häusliche Gewalt<br />

Supportleistungen für die Ämter des SJD, für den Departementsvorsteher, für Regierung und<br />

Kantonsrat (z.B. Bearbeitung von parlamentarischen Vorstössen und Rechtsetzungsvorhaben).<br />

Verschiedene Aufwände – z.B. EDV-Kleinstvorhaben – sind für die Ämter des SJD zentral beim<br />

Generalsekretariat budgetiert.<br />

Leistungsbereich 8.01: Stationäre Gesundheitsversorgung<br />

Der Kanton muss sich mit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Bundesgesetz über<br />

die Krankenversicherung (KVG) auf den 1. Januar 2012 und der damit verbundenen Einführung<br />

der freien Spitalwahl mit mindestens 55 Prozent (ab dem Jahr 2017) an den stationären<br />

Spitalbehandlungen von st.gallischen Patientinnen und Patienten beteiligen, sofern die<br />

Behandlung in einem inner- oder ausserkantonalen Listenspital erfolgt 7 . Darin enthalten ist neu<br />

7 Der Begriff Spital umfasst gemäss KVG Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken.<br />

152


auch eine Abgeltung der Investitionskosten. Ein Spital wird dann als Listenspital bezeichnet,<br />

wenn es auf der Spitalliste des Standortkantons oder auf der Spitalliste des Wohnkantons des<br />

Versicherten aufgeführt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein öffentliches oder um<br />

ein (gewinnorientiertes) Privatspital handelt. Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren<br />

können die Kantone, deren Prämie für Erwachsene unterhalb des Schweizerischen Durchschnitts<br />

liegt, ihren Anteil an den stationären Spitalbehandlungen zwischen 45 und 55 Prozent festlegen.<br />

Bis <strong>zum</strong> 1. Januar 2017 darf die jährliche Anpassung des Finanzierungsanteils ab erstmaliger<br />

Festsetzung höchstens zwei Prozent betragen. Ab 2017 muss der Finanzierungsanteil in allen<br />

Kantonen mindestens 55 Prozent betragen. Da die Voraussetzung im Kanton St.Gallen erfüllt<br />

war, wurde der Finanzierungsanteil für das Jahr 2012 auf 50 Prozent, für das Jahr 2013 auf 52<br />

Prozent, für das Jahr 2014 auf 54 Prozent und ab 2015 auf 55 Prozent festgelegt 8 . Gemäss KVG<br />

müssen die Kantone eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung erarbeiten<br />

(Spitalplanung) und – gestützt auf diese Planung - eine Spitalliste erlassen. Private<br />

Trägerschaften müssen angemessen in die Planung einbezogen werden. Die Kantone müssen<br />

ihre Planungen koordieren. Die kantonalen Spitalplanungen müssen bis spätestens Ende 2014<br />

den Anforderungen des revidierten KVG entsprechen. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin<br />

beschliessen die Kantone gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Die Tarife für<br />

stationäre Spitalbehandlungen werden zwischen Spital und Versicherer ausgehandelt. Ein<br />

Tarifvertrag, welcher die Vergütung von Leistungen der obligatorischen<br />

Krankenpflegeversicherung regelt, bedarf der Genehmigung durch die Kantonsregierung (oder<br />

durch den Bundesrat, falls er in der ganzen Schweiz gilt). Kommt zwischen Spital und<br />

Versicherer kein Tarifvertrag zustande, muss die Regierung nach Anhören der Beteiligten einen<br />

Tarif hoheitlich festsetzen. Gemäss KVG müssen sich die Tarife an der Entschädigung jener Spitäler<br />

orientieren, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen<br />

(Art. 49 Abs. 1 KVG). Gegen den Beschluss der Kantonsregierung kann Beschwerde beim<br />

Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.<br />

Leistungsbereich 8.02: Individuelle Prämienverbilligung<br />

Der Kanton gewährt – gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10;<br />

KVG) und das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS<br />

331.11; EG-KVG) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle<br />

Prämienverbilligungen (IPV). Für untere und mittlere Einkommen müssen die Prämien von<br />

Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung gemäss KVG um mindestens 50 Prozent<br />

verbilligt werden. Die IPV umfasst:<br />

Ordentliche IPV: Die ordentliche IPV ist im Antragsverfahren bei der<br />

Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) geltend zu machen. Die<br />

Berechnung erfolgt aufgrund der familiären und finanziellen Verhältnisse der<br />

Antragstellenden. Die Eckwerte für die Berechnung werden jährlich von der Regierung<br />

festgelegt.<br />

IPV für Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL): Den EL-Beziehenden muss gemäss<br />

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und<br />

Invalidenversicherung (SR 831.30; ELG) die kantonale Durchschnittsprämie erstattet werden.<br />

<br />

Anrechenbare Ersatzleistungen: Der Kanton erstattet den Gemeinden (gemäss EG-KVG) die<br />

OKP-Prämien einschliesslich Verzugszinsen, welche sie im Rahmen der Sozialhilfe und<br />

aufgrund von Pfändungsverlustscheinen übernommen haben sowie den Versicherer die<br />

OKP-Ausstände, welche sie aufgrund von Verlustscheinen und gleichgesetzten Rechtstiteln<br />

übernommen haben. Die Abrechnung läuft über die SVA.<br />

Die IPV wird durch einen Bundes- und einen Kantonsbeitrag finanziert. Der Bundesbeitrag ist<br />

nicht mehr abhängig von der Finanzkraft der Kantone, sondern beträgt 7.5 Prozent der Bruttokosten<br />

der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz und wird auf die Kantone an-<br />

8 Verordnung über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen vom 29. März 2011 (sGS<br />

331.113) und Gesetz über den Kantonsanteil an den Abgeltungen der stationären Spitalleistungen vom 30. November<br />

2011 (sGS 320.4).<br />

153


hand ihrer Wohnbevölkerung aufgeteilt. Der Kantonsbeitrag folgt prozentual der Entwicklung des<br />

Bundesbeitrags. Der Kanton St.Gallen hat für die IPV im EG-KVG zusätzlich ein Mindest- und ein<br />

Höchstvolumen definiert.<br />

Leistungsbereich 8.03: Sicherstellung Personalressourcen<br />

Die ärztiche Grundversorgung, die so genannte Hausarztmedizin, ist ein zentraler Grundpfeiler<br />

der Gesundheitsversorgung in unserem Kanton. Dieses qualitativ hoch stehende und<br />

kostengünstige Angebot an ambulant tätigen Grundversorgenden gilt es zu erhalten.<br />

Verschiedene Entwicklungen stellen dieses System jedoch vor Herausforderungen wie sinkende<br />

Attraktivität des Berufsbildes "Grundversorger", unattraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, worklife-balance<br />

und die Demographie der Grundversorgenden. 47 Prozent aller Grundversorgenden<br />

(197 von 420) sind über 55 Jahre alt und werden in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen.<br />

Deswegen gilt es die Hausarztmedizin zu fördern durch Schaffung von attrakiveren<br />

Arbeitsbedingungen für Assistenzärztinnen und -ärzten in Weiterbildung, welche durch einen<br />

Tutor (ein in Hausarztmedizin erfahrenen Arzt) begleitet werden. Dieser macht auch<br />

Laufbahnberatungen bei den jungen Ärztinnen und Ärzten. Es wird immer schwieriger, junge<br />

Schweizer Ärztinnen und Ärzten in den psychiatrichen Kliniken zu rekrutieren. Zurzeit sind über<br />

70 Prozent der Assistenzärztinnen und Ärzten in den beiden psychiatrischen Kliniken Fachleute<br />

aus dem Ausland. Ein Weg zur besseren Rekrutierung ist das Weiterbildungsangebot zu<br />

optimieren. Dies kann u.a. erreicht werden durch einen Tutor in Oberarztfunktion, der nur für die<br />

Weiterbildung der Assistenzärztinnen und –ärzten zur Verfügung steht. Damit kann die<br />

Weiterbildung innerhalb der zwei Kliniken optimiert werden. Indirekt führt ein verbessertes<br />

Weiterbildungsangebot auch zu mehr Schweizer Psychiatriefachärzte, welche sich meist in der<br />

Nähe des Spitals niederlassen. Die Sicherstellung von Personlaressourcen umfasst auch die<br />

nicht-universitäteren Gesundheitsberufe. Teilweise kämpfen die Gesundheitsinstitutionen bereits<br />

heute mit Schwierigkeiten bei der Besetzung von offenen Stellen, diese Problematik wird sich mit<br />

dem zunehmenden Bedarf an Fachpersonal in den Pflegeberufen und medizinisch-technischen<br />

sowie medizinisch-therapeutischen Berufen noch verstärken. Über Projekte zur<br />

Attraktivitätssteigerung der nicht-universitären Gesundheitsberufe und Ausrichtung von Beiträgen<br />

an die Aus- und Weiterbildung in Gesundheits- und Sozialberufen soll dieser Problematik<br />

begegnet werden. Ziel ist die mittel- bis langfristige Sicherstellung des Bedarfs an Personal in<br />

diesen Berufen.<br />

Leistungsbereich 8.04: Gesundheitsvorsorge<br />

Das Amt für Gesundheitsvorsorge leistet einen aktiven Beitrag zur Förderung einer umfassenden<br />

Gesundheit im Kanton. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gesellschaftlichen<br />

Entwicklungen erarbeitet das Amt für Gesundheitsvorsorge Massnahmen und Programme<br />

der Prävention und Gesundheitsförderung und setzt sie in Zusammenarbeit mit Gemeinden,<br />

Schulen und Gesundheitsorganisationen um. Die Gesundheitsvorsorge umfasst drei Leistungsbereiche:<br />

Präventivmedizin mit den Schwerpunkten Impfwesen, Früherkennung, Schulgesundheitsdienste,<br />

ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung mit den Schwerpunkten Suchtprävention,<br />

Bewegung und Ernährung, psychische Gesundheit, Betriebliche Gesundheitsförderung<br />

sowie Gemeinden und Netzwerke mit den Schwerpunkten Schule und Gesundheit sowie Jugendschutz.<br />

Das Amt ist Ansprechpartner für verschiedene Akteurinnen und Akteure, berät diese<br />

und arbeitet mit ihnen zusammen. Wichtige Kooperationspartner sind die Stiftung<br />

Gesundheitsförderung Schweiz, das Bundesamt für Gesundheit, benachbarte Kantone, die<br />

Lungenliga St.Gallen sowie die Krebsliga Ostschweiz.<br />

Leistungsbereich 8.05: E-Health<br />

Unter «E-Health» oder «Elektronische Gesundheitsdienste» versteht man den integrierten<br />

Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung, Unterstützung und<br />

Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gesundheitswesen. E-Health<br />

ist ein Anwendungskonzept zur umfassenden Positionierung von Informatik im<br />

Gesundheitswesen mit dem Ziel, gesundheitspolitische Reformen (z.B. DRG, Managed Care,<br />

Leistungskonzentration, Netzwerkbildung) zu unterstützen und zu ermöglichen. Ziel ist es, mehr<br />

Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu schaffen, Ressourcen effizient zu nutzen und<br />

154


damit nachhaltig zur Stabilisierung der Kosten beizutragen. Die Dienststelle E-Health schafft die<br />

Grundlagen, um die Interoperabilität 9 der verschiedenen Systemteilnehmer sicherzustellen. Zu<br />

diesem Zweck koordiniert plant, führt und steuert sie den Informatikeinsatz sowie strategische<br />

Informatikprojekte im Departement. Sie entwickelt Informatikstrategien sowie Standards und<br />

Richtlinien und kontrolliert deren Einhaltung. Sie berät und unterstützt die GD-Institutionen im<br />

Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Sie koordiniert Aufgaben organisatorischer, rechtlicher<br />

und technischer Art im Bereich E-Health, die von Institutionen übergreifender Bedeutung sind.<br />

Sie stellt den Informationsaustausch mit anderen Fachstellen wie E-Government und E-Health-<br />

Verantwortlichen anderer Kantone und des Bundes sicher und ist kompetente Anlaufstelle bei E-<br />

Health-Fragen der Spitäler, Kliniken, Ärztenetzwerke, selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten<br />

und weiteren kantonalen Stellen.<br />

Leistungsbereich 8.06: Sucht<br />

Die Abteilung «Sucht und Sexual Health» des Kantonsärztlichen Dienstes umfasst insgesamt 410<br />

Stellenprozente, wovon 150 Stellenprozente auf den Bereich Sucht und 260 Stellenprozente auf<br />

das beratungsangebot «Maria Magdalena» entfallen. Die Abteilung setzt in erster Linie die<br />

Vorgaben der Bundesgesetzgebung für die Suchthilfe sowie im Bereich der nichtmedizinischen<br />

Prävention von HIV- und anderen sexuell übertragbaren Infektionen um. Fachliche Grundlage ist<br />

das breit anerkannten 4-Säulen-/Würfel-Modells des Bundes und beinhaltet die Planung,<br />

Organisation und Umsetzung von Massnahmen der Suchthilfe und –bekämpfung von legalen und<br />

illegalen psychoaktiven Substanzen aber auch von süchtigen Verhaltensweisen (Spielsucht).<br />

Dies umfasst die Erarbeitung von Planungs- und Handlungsvorschälgen für notwendige<br />

Massnahmen, die Anregung von lokalen und regionalen Modellen sowie die fachliche und<br />

finanzielle Unterstützung bei deren Planung, Durchführung und Evaluation. Weiter ist die<br />

fachliche, administrative und finanzielle Verwaltung des Alkoholzehntels sowie des<br />

Spielsuchtfonds Teil des Aufgabenkatalogs. Schlussendlich ist die Abteilung Anlauf- und<br />

Koordinationsstelle für suchtspezifische Fragen von Politikerinnen und Politikern, Fachleuten und<br />

Behörden.<br />

Leistungsbereich 8.07: Gesundheitspolizei<br />

Rechtsdienst<br />

Bewilligungserteilungen: Prüfung der Voraussetzungen zur Ausübung von medizinischen Berufen<br />

sowie von Berufen der Gesundheitspflege im Rahmen von Bewilligungsverfahren zur Aufnahme<br />

einer privatrechtlichen Tätigkeit im Gesundheitswesen als Einzelperson oder als Betrieb. Unterstützung<br />

für eine ausreichende Gesundheitsversorgung durch private Praxen und Einrichtungen.<br />

Schutz der Öffentlichkeit vor fachlich oder persönlich zur Berufsausübung unzureichend bzw. gar<br />

nicht qualifizierten Personen. Sicherstellung der Patientensicherheit und der öffentlichen Gesundheit<br />

in privaten Praxen, in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in öffentlichen<br />

Spitälern.<br />

Betriebsbewilligungen: Immer häufiger führen Personen, die einen Medizinalberuf oder einen<br />

Beruf der Gesundheitspflege ausüben, ihre Praxen in Form einer juristischen Person, oftmals aus<br />

steuerlichen oder haftungstechnischen Gründen. Dabei stellt sich das Problem, dass die persönliche<br />

Haftung ausgehebelt wird, da der Behandlungsvertrag zwischen Patientin oder Patient und<br />

juristischer Person geschlossen wird. Mit der Bewilligungspflicht und u.a. mit dem Nachweis einer<br />

ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass die Patienteninteressen<br />

gewahrt bleiben. Erteilung von Betriebsbewilligungen für die privaten Spitexorganisationen. Ausstellung<br />

Unbedenklichkeitserklärungen für andere Aufsichtsbehörden: Bestätigung, dass bestimmte<br />

Person keinen Anlass zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten gab.<br />

Aufsichtsrecht: Entgegennahme und Prüfung von Aufsichtsanzeigen von Patientinnen und Patienten<br />

oder Drittpersonen. Vermeidung bzw. Verminderung der Anzahl mangelhafter oder gefährlicher<br />

Behandlungen. Ahndung disziplinarischer Verfehlungen unter Berücksichtigung von Gene-<br />

9 Sicherstellen der Interoperabilität := Fähigkeit zur Zusammenarbeit von Menschen und Systemen gewährleisten<br />

155


al- und Spezialprävention. Abstufung der gesundheitspolizeilichen Massnahmen je nach Schwere<br />

der Verfehlungen bzw. der eingetretenen Schädigung der körperlichen oder psychischen Integrität<br />

einer Patientin oder eines Patienten. Im Fall von Beanstandungen / Fehlverhalten / Pflichtverletzungen<br />

usw. erfolgen administrative und/oder disziplinarische Massnahmen in Form von<br />

Auflagen, Bedingungen, Befristung von Bewilligungen, Teilbefristungen, Verwarnungen, Bussen,<br />

befristeter oder teilweiser Entzug von Bewilligungen, vorbehaltloser Entzug der Bewilligung oder<br />

Berufsverboten. Verminderung von kostspieligen Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsprozessen.<br />

Wiederherstellung Sicherheitsgefühl und Vertrauen geschädigter Patientinnen und Patienten in<br />

Gesundheitsversorger. Schutz vor ungerechtfertigter Abrechnungstätigkeit zulasten der obligatorischen<br />

Krankenpflegeversicherung bzw. Patientinnen und Patienten. Beitrag zur Dämpfung des<br />

jährlichen Prämienanstiegs der Krankenversicherungen bzw. Anteil des Kantons an Gesundheitskosten.<br />

Intervention im Fall von Strafverfahren in Form von vorsorglichen Massnahmen (z.B.<br />

vorsorglicher Entzug der Berufsausübungsbewilligung). Sicherung der Qualität der Gesundheitsversorgung<br />

und Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf Gesundheitsschutz und Behandlungsfehler.<br />

Baugesuchsprüfung: Vorprüfung Bauvorhaben bezüglich Praxen und privaten Einrichtungen.<br />

<br />

<br />

Kantonsärztlicher Dienst<br />

- Aufsicht über die Arztpersonen/Chiropraktoren: Entgegennahme und Prüfung von<br />

Patientenbeschwerden und Anzeigen von Dritten<br />

- Beratung des Rechtsdienstes bei Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen sowie bei<br />

Anzeigen von Dritten das übrige Gesundheitspersonal betreffend.<br />

- Erteilung von Assistenzarzt- und Stellvertreterbewilligungen, Administration durch<br />

Rechtsdienst<br />

- Ab 1. April 2013: Beurteilung von ärztlicher Über- und Unterversorgung nach<br />

Wiedereinführung des Zulassungsstoppes bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten<br />

Bereich<br />

- Administration/Betreuung/Fortbildung der Amtsärztinnen und Amtsärzte<br />

- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Vollzug des Epidemiengesetzes inkl.<br />

Meldewesen<br />

- Beratung, telefonische Auskünfte, Weitergabe von wichtigen Informationen an die<br />

Medizinalpersonen und an das Gesundheitspersonal, insbesondere auch an alle<br />

Ärztinnen und Ärzte im Kanton<br />

- Betäubungsmittelgesetzgebung: Verantwortlich für die Umsetzung auf Kantonsebene,<br />

u.a. Methadon-Bewilligungen, Weiter- und Fortbildung bei Ärztinnen und Ärzten in Bezug<br />

auf die substitutionsgestützen Behandlungen sowie deren Sicherstellung<br />

- Spitex: Aufsicht über die privaten Spitexorganisationen und Ansprechpartnerin der<br />

Spitexorganisationen<br />

Kantonsapotheke/Amtsapotheke<br />

- Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Detailhandel und 5-jährliche Inspektion der<br />

Betriebe (Apotheken, Privatapotheken der Ärzte und Zahnärzte, Drogerien, Spital- und<br />

Heimapotheken);<br />

- Erteilung von Bewilligungen zur Führung eines Detailhandelsbetriebs mit Berechtigung<br />

zur Arzneimittelabgabe, <strong>zum</strong> Versandhandel und zur Lagerung von Blutprodukten<br />

- Marktüberwachung im Detailhandel mit Heilmitteln<br />

- Erlass von Verfügungen und Strafanzeigen bei Verstössen im Umgang mit Heilmitteln;<br />

- Vollzug der Betäubungsmittelgesetzgebung mit Bewilligungserteilungen, Kontrollen in<br />

Betrieben, Entsorgung und Führen des Registers berechtigter Betriebe<br />

- Erteilung von Stellvertreterbewilligungen an Apotheker<br />

- Beratung des zuständigen Departements in Heilmittelfragen<br />

- Bearbeitung von Plänen von Detailhandelsbetrieben mit Arzneimitteln<br />

- Auskunftserteilung in heilmittelrechtlichen Fragen an Berufs- und Privatpersonen<br />

156


Leistungsbereich 8.08: Lebensmittelsicherheit<br />

Das AVSV ist für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (SR 817) im Kanton St. Gallen zuständig.<br />

Die Organisation des Vollzugs selbst ist in zwei kantonalen Verordnungen geregelt. Von<br />

den Mitarbeitenden des AVSV werden alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten<br />

und in Verkehr bringen nach einem risikobasierten Kontrollplan inspiziert und deren Produkte im<br />

Labor kontrolliert. Am Anfang der Kette stehen die landwirtschaftlichen Primärproduktionsbetriebe.<br />

Ihnen folgen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe (mit staatl. vorgeschriebener Kontrollfrequenz),<br />

wie Käsereien, Bäckereien, Metzgereien, Wasserversorgungen, etc. und am Schluss der<br />

Kette stehen die Verkaufs- und Restaurationsbetriebe. Auf allen Stufen werden sowohl Kontrollen<br />

vor Ort durchgeführt als auch Proben erhoben und im Labor untersucht. Zum Verbraucherschutz<br />

wird auch der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung (SR 813.1) sowie die Bäderkontrolle gemäss<br />

der kantonalen Bäderverordnung (sGS 313.75) gerechnet. Zudem ist das im AVSV integrierte<br />

Kantonale Labor mit der Radioaktivitätsmessung in Katastrophenfällen betraut und ist für<br />

die Radonkontrolle im Kanton St. Gallen zuständig (Teile der Strahlenschutzverordnung; SR<br />

814.501). Der Umgang mit Tierarzneimitteln auf dem Bauernhof gehört zu den Amtstierärztlichen<br />

Kontrollen und ist somit eine weitere Aufgabe, die vom AVSV bewältigt wird (Heilmittelgesetz; SR<br />

812.21). Im Leistungsbereich werden etwa 85 Prozent des Personals und der Geldmittel des<br />

AVSV eingesetzt.<br />

Leistungsbereich 8.09: Tiergesundheit<br />

Die Ziele des Leistungsbereichs Tiergesundheit sind die Bekämpfung und Kontrolle von Krankheiten,<br />

die den Tierbestand gefährden (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe),<br />

auf den Menschen übertragbar sind (z.B. Tollwut, Tuberkulose, Brucellose) schwerwiegende<br />

wirtschaftliche Folgen haben (z.B. BVD, PRRS, IBR) oder den internationalen Handel beeinträchtigen<br />

(z.B. BSE, Paratuberkulose). Dies geschieht durch Überwachung der Tiergesundheit in den<br />

Betrieben (Veterinärkontrollen, Blutproben, nationalen Stichprobenprogrammen, Verdachtsabklärungen)<br />

und des nationalen und internationalen Tier- und Warenverkehrs (Export- Importbewilligungen<br />

und Kontrollen), präventive Massnahmen zur Verhinderung von Tierseuchen (Abstimmung<br />

vom 25. November 2012) sowie bei Ausbruch von Seuchen durch Erlass und Umsetzung<br />

von Sperr- und Eliminierungsmassnahmen (z.B. PRRS Ausbruch nach Samenimport aus<br />

Deutschland, November 2012). Letzteres sind einschneidende Massnahmen für die betroffenen<br />

Tierhalter und bei grösseren Seuchen haben sie Auswirkungen auf die gesamte Nutztierproduktion,<br />

den Lebensmittelkonsum und das öffentliche Leben. Die Bekämpfung von Tierseuchen ist im<br />

eidgenössischen Tierseuchengesetz und in diversen Verordnungen geregelt. Für die Umsetzung<br />

sind die Kantone zuständig. Sie haben nach detaillierten Vorgaben des Bundes für die nötigen<br />

Ressourcen (Organisation, Personal und Material) zu sorgen. Organisation sowie Finanzierung<br />

sind im kantonalen Veterinärgesetz verankert. Die Finanzierung geschieht weitestgehend über<br />

die Tierseuchenkasse (Spezialfinanzierung), welche zu 2/5 über Tierhalterbeiträge, 2/5 Kantonsund<br />

1/5 Gemeindebeitrag alimentiert wird. Der Seuchenkasse wird ein Anteil des Verwaltungsaufwandes<br />

belastet. Es handelt sich im ganzen Bereich um Aufgaben, die vom Bund vorgeschrieben<br />

werden. Der Vollzug wird regelmässig von Bundes- und EU-Behörden inspiziert. In den<br />

bilateralen Verträgen garantiert die Schweiz der EU die Sicherstellung der Tiergesundheit mit<br />

äquivalenten Bestimmungen in der Gesetzgebung und entsprechender Umsetzung durch die<br />

Kantone. Das ermöglichte den beidseitigen Abbau der Veterinär-Grenzkontrollen für Tiere und<br />

tierische Lebensmittel. Bedeutsam ist dies für die Schweiz im Käseexport. Umgekehrt steigt mit<br />

dem zunehmenden Waren- und Tierimport das Risiko für die Einschleppung von Tierkrankheiten.<br />

Leistungsbereich 8.10: Tierschutz<br />

Die Tierschutzabteilung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen vollzieht die Bundesgesetzgebung<br />

über den Tierschutz. Diese umfasst im Wesentlichen sämtliche Nutz-, Heimund<br />

Wildtiere. Die Abteilung ist Anlaufstelle bei Meldungen und Anzeigen wegen schlechter Tierhaltung,<br />

führt Kontrollen vor Ort durch, erteilt Haltebewilligungen für Wildtiere, Zoos und Tierparks,<br />

Bewilligungen für Ausstellungen, Handel, Werbung und Tierversuche und begutachtet<br />

157


Pläne von neuen Tierhaltungen sowie von Stallneubauten. Im Weiteren werden Meldungen<br />

betreffend auffällige Hunde entgegengenommen und bearbeitet, die Ausbildungspflichten der<br />

Hundehalter überwacht, Versuchstierhaltungen kontrolliert sowie die Tierschutzbestimmungen im<br />

Bereich Tiertransporte und Schlachtung umgesetzt und deren Einhaltung kontrolliert. Bei Verstössen<br />

gegen das Gesetz werden die nötigen Massnahmen verfügt, wenn nötig kann dies auch<br />

die Durchsetzung eines sofortigen Tierhalteverbots bedeuten. Gemäss Tierschutzbestimmungen<br />

sind bei schlechten Haltungen Sofortmassnahmen zu Gunsten der Tiere zu ergreifen und Strafanzeigen<br />

zu erstatten. Zur Tierschutzvollzugsaufgabe gehört auch Information und Aufklärung<br />

der Tierhalter und Beratung. Wir erteilen Unterricht in der kantonalen Landwirtschaftlichen Schule<br />

und in der Ausbildung von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten, bilden die landwirtschaftlichen<br />

Kontrolleure der Kontrollorganisation des Bauernverbandes aus, halten diverse Vorträge<br />

und erstellen Informationsmaterial. Zur Vollzugsharmonisierung arbeiten wir eng mit den Vollzugsstellen<br />

anderer Kantone und dem Bundesamt zusammen. Im Kanton St. Gallen hat der Kantonstierarzt<br />

die Rolle eines Tierschutzanwaltes und hat in dieser Funktion die Entscheide der<br />

Staatsanwaltschaft zu prüfen und wenn nötig vor Gericht Einsprache zu erheben. Zusammen,<br />

dass im Kanton St. Gallen nur ein Untersuchungsamt die Tierschutzfälle beurteilt, gilt diese Regelung<br />

in der Schweiz als Vorzeigemodell und stellt einen effizienten Tierschutzvollzug sicher.<br />

Leistungsbereich 8.99: Gesundheitsdepartement residual<br />

Der Leistungsbereich Residualgrösse GDGS umfasst sämtliche Aufgabenbereiche des<br />

Gesundheitsdepartements, welche nicht direkt einem anderen GD-Leistungsbereich zugeordnet<br />

werden können. Unter dem GDGS im engeren Sinne sind die Besoldungsaufwendungen des<br />

Generalsekretariats und der dazugehörenden Dienste (Querschnittsbereiche Informatik, Recht,<br />

Personal und Finanzen sowie der kantonsärztlicher Dienst) enthalten. Hinzu kommen<br />

Staatsbeiträge an verschiedene Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Diese<br />

Institutionen bilden eine wichtige Ergänzung in der umfassenden Gesundheitsversorgung des<br />

Kantons St.Gallen. Die Heimstätten Wil sind eine eigenständige Institution mit Wohnheimen und<br />

Geschützter Werkstätte für Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung. Die<br />

Klientinnen und Klienten finden in den Wohnheimen ein Zuhause und in der Geschützten Werkstätte<br />

sinngebende Arbeiten, indem sie qualitativ hochwertige Eigenprodukte entwickeln und herstellen<br />

sowie spezifische Dienstleistungen für Kunden übernehmen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen<br />

Dienste St.Gallen (KJPD) bieten in Ergänzung zu Privatpraxen eine ambulante und<br />

teilstationäre psychiatrische sowie psychotherapeutische Betreuung der Einwohner der Kantone<br />

St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Die KJPD stellen zusammen mit<br />

dem stationären Angebot des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil<br />

sowie der psychsomatischen Abteilung im Ostschweizer Kinderspital die kinder- und<br />

jugenpsychiatrische Versorgung der st.gallischen Bevölkerung sowie umliegender Kantone sicher.<br />

Das Zentrum für Labormedizin (ZLM) stellt die labormedizinische Grundversorgung wie<br />

auch die Spezialanalytik für das Kantonsspital St. Gallen, die öffentlichen Spitäler und Institute<br />

sowie für die frei praktizierenden Ärzte und Veterinäre des Kantons St.Gallen sowie der Region<br />

Ostschweiz sicher. Die Dienstleistungen des ZLM werden darüber hinaus auch für Spitäler, Institute,<br />

Laboratorien, Ärzte sowie akademische Institutionen in der ganzen Schweiz und im Ausland<br />

- insbesondere die an die Ostschweiz angrenzenden Regionen von Österreich und des Fürstentums<br />

Liechtenstein - erbracht.<br />

158


A 1.3 Finanzielle Eckwerte der Leistungsbereiche<br />

Zahlenbasis: AFP 2014-2016 vom 18.12.2012<br />

RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />

Gesamtergebnis Laufende Rechnung<br />

(Nettoaufwand/-ertrag)<br />

-311'866'618 -57'248'139 -64'740'061 64'847'285 28'411'192 27'028'693 161'246'198 131'185'494 122'092'894<br />

1 Räte/SK 11'428'088 11'090'910 11'800'391 11'485'157 11'988'700 11'368'700 11'234'700 11'319'400 11'590'700<br />

1.01 Dienstleistungen zugunsten des Kantonsrates 3'625'339 3'370'064 3'634'348 3'620'195 3'785'620 3'489'320 3'507'430 3'538'390 3'695'065<br />

1.02 Dienstleistungen zugunsten der Regierung 6'541'783 6'516'870 6'567'335 6'337'488 6'398'180 6'032'115 6'000'355 5'990'255 6'102'780<br />

1.03 Dienstleistungen zugunsten der Verwaltung 461'273 528'927 971'622 985'722 1'111'430 1'157'855 1'112'775 1'126'110 1'129'535<br />

1.04 Dienstleistungen zugunsten Privater 799'693 675'049 627'086 541'752 693'470 689'410 614'140 664'645 663'320<br />

2 VD 87'843'600 93'737'955 103'653'236 100'150'626 104'190'892 103'361'893 111'732'398 117'059'796 126'627'698<br />

2.01 Öffentlicher Verkehr 48'449'554 51'945'698 61'004'126 58'881'236 57'722'400 54'875'300 64'828'100 68'906'700 76'108'600<br />

2.02 Biodiversität 4'030'756 4'940'602 4'290'535 4'634'131 4'611'252 4'958'697 3'929'682 4'651'038 4'888'137<br />

2.03 Nutzung der natürlichen Ressourcen Jagd und Fischerei -252'932 -300'866 -367'478 -154'135 -344'960 -301'400 -258'500 482'500 503'500<br />

2.04 Nutzung der natürlichen Ressourcen Wald 2'143'196 2'347'708 2'274'649 2'582'027 2'684'307 2'728'334 2'589'846 2'663'898 2'479'522<br />

2.05 Naturgefahrenmanagement 4'606'777 3'867'831 4'063'775 3'893'459 4'984'849 5'039'062 4'939'299 4'844'760 4'725'458<br />

2.06 Vollzug Forstrecht 1'733'288 2'253'908 2'381'287 2'306'580 2'731'939 2'745'103 2'710'175 2'674'604 2'632'086<br />

2.07 Landwirtschaftliche Innovation und Bildung 5'667'390 6'057'698 5'788'354 6'282'159 5'330'988 5'970'145 5'504'074 5'477'819 8'143'167<br />

2.08 Vollzug Direktzahlungen und Bäuerliches Bodenrecht 1'329'164 1'434'622 1'404'518 1'763'558 1'895'331 1'996'189 2'019'795 1'984'992 1'993'872<br />

2.09 Landwirtschaftliche Strukturverbesserung 5'565'943 6'009'305 5'887'403 4'606'893 5'101'886 5'704'463 5'639'327 5'489'985 5'449'556<br />

2.10 Standortförderung 4'891'550 5'426'032 5'368'916 5'056'001 6'497'600 6'400'884 6'386'884 6'329'784 6'046'084<br />

2.11 Arbeitsbedingungen 693'114 778'827 775'356 797'848 845'050 1'399'987 1'396'787 1'396'787 1'416'787<br />

2.12 Arbeitnehmerschutz 655'459 746'184 637'838 668'780 799'350 ab 2013 LB 2.11<br />

2.13 Existenzsicherung -1 -1'186'446 -619'955 -2'064'645 -500'000 ab 2013 LB 2.17<br />

2.14 Arbeitsmarktliche Massnahmen 234'710 270'493 338'796 338'456 371'267 ab 2013 LB 2.17<br />

2.15 Beratung und Vermittlung Stellensuchender 5'223'676 6'020'029 7'540'155 7'532'622 8'262'833 ab 2013 LB 2.17<br />

2.16 Kantonale Statistik 33'585 43'517 741'417 895'116 691'600 690'300 707'600 696'600 694'600<br />

2.17 Arbeitslosenversicherung 9'033'629 9'033'629 9'133'629 9'233'629<br />

2.99 VD Residual 2'838'371 3'082'813 2'143'544 2'130'540 2'505'200 2'121'200 2'305'700 2'326'700 2'312'700<br />

3 DI 512'906'212 488'363'781 557'320'487 613'410'174 599'355'900 595'455'300 607'374'999 624'588'497 645'656'495<br />

3.01 Integration und Gleichstellung 908'253 958'986 1'614'921 1'866'268 2'658'880 3'293'120 2'947'540 2'977'420 2'974'120<br />

3.02 Wahlen und Abstimmungen 173'949 186'663 172'475 168'648 187'198 165'375 514'100 654'400 629'400<br />

3.03 Beiträge ausrichten (EL, Pflegefinanzierung, …) 179'616'851 157'856'395 217'480'167 248'889'171 248'962'300 241'243'000 223'940'000 233'625'000 244'315'000 Dieser LB umfasst die<br />

Rechnungsabschnitte 3050<br />

Sozialwerke des Bundes, 3051<br />

Ergänzungsleistungen und 3052<br />

Pflegefinanzierung<br />

3.04 Einbürgerungen 296'175 374'306 316'650 397'221 366'089 586'095 415'781 416'191 416'601<br />

3.05 Personenstandsänderungen 426'203 538'638 455'667 571'613 526'811 843'405 598'319 598'909 599'499<br />

3.06 Bundesgesetz vollziehen, Grundbuch 472'998 413'730 426'642 459'595 415'361 364'697 452'964 458'898 465'440<br />

3.07 Gemeindeaufsicht 1'172'212 1'025'332 1'057'329 1'138'999 1'029'375 903'815 1'122'564 1'137'270 1'153'482<br />

3.08 Regionen stärken (Finanzausgleich) 204'006'167 178'443'661 184'012'245 198'225'694 179'147'364 157'295'687 195'365'671 197'925'031 200'746'477<br />

3.09 Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung<br />

96'004'347 115'105'877 110'213'393 121'019'155 123'686'542 145'017'188 139'167'636 143'067'336 146'533'202<br />

sicherstellen<br />

3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung 1'002'574 1'202'051 1'150'959 1'263'803 1'291'658 1'514'415 1'453'327 1'494'052 1'530'246<br />

3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen 263'835 316'329 302'884 332'580 339'911 398'531 382'455 393'172 402'695<br />

3.12 Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen, subventionieren 8'263'318 9'907'431 9'486'322 10'416'401 10'645'989 12'481'967 11'978'482 12'314'138 12'612'453<br />

3.13 Freien Zugang zu Informationen und Wissen sichern 3'573'154 3'720'031 3'793'668 4'090'838 4'398'600 7'008'300 4'637'500 4'720'500 4'364'500<br />

3.14 Kulturelles Erbe pflegen und vermitteln 2'820'182 2'618'534 2'875'846 2'877'217 3'023'100 2'860'300 3'090'400 3'093'400 3'293'900<br />

3.15 Rechtlich, politisch und historisch relevante Überlieferung des<br />

1'741'506 2'224'336 2'190'134 2'325'257 2'546'400 2'211'100 2'549'900 2'484'900 2'606'000<br />

Staates sichern<br />

3.16 Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen 9'211'697 9'898'907 18'388'598 16'099'331 16'584'500 16'342'800 16'280'600 16'770'700 20'543'000<br />

3.17 Konkursrechtliche Verfahren durchführen 808'160 1'305'590 1'243'551 1'005'157 1'175'700 960'700 1'045'600 1'045'800 1'048'800<br />

3.18 Führung Handelsregister -1'230'905 -1'222'500 -993'724 -772'921 -1'150'359 -578'200 -636'760 -636'760 -635'760<br />

3.19 Führen eines handelsrechtlichen Notariats -303'028 -273'220 -197'714 -133'043 -256'861 ab 2013 LB 3.18 und 3.20<br />

3.20 Beurkundungen, Beglaubigungen und Bürgschaften 30'474 -28'855 -75'420 -102'868 -27'660 -289'100 -318'380 -318'380 -317'880<br />

Anhang A 1.3, Seite 1


RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />

3.21 Erledigung von Erbgängen 60'952 -57'719 -150'839 -205'738 -55'320 -578'200 -636'760 -636'760 -635'760<br />

3.99 DI GS Stabsaufgaben 3'587'138 3'849'278 3'556'733 3'477'796 3'860'322 3'410'305 3'024'060 3'003'280 3'011'080<br />

4 BLD 510'324'446 538'610'357 546'300'296 542'346'185 566'760'600 558'202'400 555'936'100 555'958'700 557'654'300<br />

4.01 Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement 12'724'438 13'606'548 13'143'066 9'374'808 10'029'400 9'876'500 10'103'200 10'112'200 10'140'900<br />

4.02 Stipendien und Studiendarlehen 10'966'204 12'637'705 12'524'547 10'180'591 12'786'000 11'700'000 11'714'000 11'748'000 11'769'000<br />

4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen 96'233'650 93'262'708 87'381'681 80'995'356 89'937'800 68'430'000 74'914'400 77'114'400 76'514'400<br />

4.04 Qualitätssicherung Volksschulen 12'837'545 13'231'063 12'427'761 14'803'214 16'529'700 21'661'700 21'880'600 21'564'600 21'564'600<br />

4.06 Mittelschulen 88'926'715 91'561'121 98'297'587 97'763'103 100'459'300 98'481'100 97'145'400 101'575'300 101'428'000<br />

4.07 Berufsfachschulen (Grundbildung) 108'140'263 113'741'105 110'569'701 108'204'554 105'101'180 105'805'320 94'484'320 92'322'420 91'500'420<br />

4.08 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 7'437'229 8'004'204 7'895'221 8'554'829 8'928'600 8'892'700 8'892'700 8'892'700 8'792'700<br />

4.09 Betriebliche Bildung 3'295'718 8'161'766 8'096'816 10'535'930 8'147'410 9'038'590 9'097'590 9'257'590 9'273'590<br />

4.10 Höhere Berufs- und Weiterbildung 7'470'636 12'765'852 14'599'371 14'935'481 14'817'410 17'291'090 19'670'190 17'075'190 16'991'190<br />

4.11 Sport- und Bewegungsförderung 3'125'508 3'149'852 3'212'125 3'261'354 3'464'000 2'360'000 2'591'200 2'066'200 2'086'200<br />

4.12 Universität St.Gallen 30'946'609 34'084'843 37'999'232 43'223'111 45'876'200 49'429'500 47'164'900 46'674'700 46'906'400<br />

4.13 Pädagogische Hochschule St.Gallen 28'699'878 32'659'350 32'404'023 32'340'400 33'360'200 33'282'300 33'322'100 32'487'500 33'108'400<br />

4.14 Fachhochschulen 37'282'384 39'142'731 40'316'767 39'162'169 45'841'300 48'421'500 47'973'400 46'775'800 48'196'400<br />

4.15 Interkantonaler Lastenausgleich Hochschulen 62'237'669 62'601'509 67'432'398 69'011'285 71'482'100 73'532'100 76'982'100 78'292'100 79'382'100<br />

5 FD -2'071'215'960 -1'908'534'501 -2'018'663'046 -1'979'552'482 -2'056'850'500 -2'068'667'200 -1'986'524'700 -2'056'057'800 -2'111'965'800<br />

5.01 Finanzmanagement 2'857'342 2'611'155 2'854'907 2'963'741 3'001'900 2'871'700 3'467'200 2'937'500 2'922'400<br />

5.02 Steuererhebung 63'349'007 65'574'480 67'179'534 66'556'264 62'241'800 66'766'200 63'135'900 63'832'300 64'967'700<br />

5.03 Vermögensverwaltung -4'669'447 -3'368'190 -4'334'187 -5'131'614 -4'980'500 -5'368'600 -5'324'500 -5'460'500 -5'615'900<br />

5.04 Management-Support Informatik 760'758 1'293'035 1'361'769 1'582'999 1'423'430 1'349'960 1'598'200 1'589'330 1'732'800<br />

5.05 Projekt-Management Informatik 760'758 1'293'035 1'361'769 1'582'999 1'423'430 1'349'960 1'598'200 1'589'330 1'732'800<br />

5.06 Kompetenz-Zentren Informatik 6'086'060 10'344'278 10'894'157 12'663'985 11'387'440 10'799'680 12'785'600 12'714'640 13'862'400<br />

5.07 Personalmanagement 3'188'465 2'949'923 2'885'520 6'159'271 3'772'440 2'202'120 2'235'480 2'278'520 2'265'880<br />

5.08 Personal- und Organisationsentwicklung 2'428'749 2'488'244 2'511'325 2'552'693 2'610'600 2'375'200 2'480'300 2'485'000 2'430'800<br />

5.09 Personaladministration 4'782'697 4'424'886 4'328'281 9'238'908 5'658'660 3'303'180 3'353'220 3'417'780 3'398'820<br />

5.11 Finanzierung -2'152'686'640 -1'998'091'855 -2'109'618'869 -2'079'682'036 -2'145'252'400 -2'159'281'700 -2'079'999'300 -2'152'864'200 -2'214'363'800<br />

5.12 Finanzaufsicht (Finanzkontrolle) 1'926'291 1'946'507 1'912'750 1'960'309 1'862'700 1'912'400 1'815'000 1'815'200 1'815'700<br />

5.99 FD Residual 3'052'700 6'330'000 9'607'300 12'884'600 Allgemeiner Personalaufwand,<br />

Konto 308<br />

6 BD 36'818'019 63'486'238 56'192'546 63'272'589 75'286'100 78'157'600 103'832'001 103'253'901 99'288'501<br />

6.01 Wohnbauförderung 448'848 493'568 410'491 524'857 -75'700 505'400 506'600 469'400 468'900<br />

6.02 Rechtsmittel bearbeiten 1'186'260 1'661'777 1'284'058 1'422'825 1'450'019 1'295'648 1'398'153 1'397'874 1'397'874<br />

6.03 Raumrelevante Lösungen bearbeiten 3'269'595 3'343'708 3'583'923 3'755'271 3'993'740 3'962'684 3'489'982 3'410'182 3'386'182<br />

6.04 Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />

3'013'174 3'337'976 3'403'525 5'423'816 3'708'460 2'638'116 4'579'018 3'774'318 3'701'318<br />

Vermessungswesen garantieren<br />

6.05 Planung und Realisierung von Bauten -12'115'897 -3'429'394 -3'168'280 1'700'923 4'204'436 9'659'368 6'687'972 4'354'084 391'024<br />

6.06 Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung 15'113'647 27'152'687 24'834'097 26'240'642 26'374'164 26'181'932 47'255'928 47'576'516 48'380'676 Anstieg in den Jahren 2014-2016<br />

ist auf den Sprung bei den<br />

internen Verrechnungen bei der<br />

Verwaltung der<br />

Staatsliegenschaften<br />

zurückzuführen (B&R)<br />

6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben, unterhalten 1'500'256 1'500'903 1'500'388 1'500'514 1'300'700 1'400'000 1'400'000 1'400'000 1'400'000<br />

6.10 Gewässer bauen und unterhalten 7'488'750 7'777'667 7'352'534 7'246'200 13'799'600 14'139'600 16'557'500 16'992'500 18'448'500<br />

6.11 Steinbruch betreiben (Starkenbach) -1 0 -2 0 0 0 0 0 0<br />

6.12 Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung 8'170'214 10'238'231 8'067'373 6'950'576 9'902'265 8'865'694 10'822'783 11'957'294 10'679'944<br />

6.13 Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern 5'677'607 7'114'705 5'606'141 4'830'060 6'881'235 6'160'906 7'520'917 8'309'306 7'421'656<br />

6.99 BD Residual 3'065'566 4'294'411 3'318'298 3'676'905 3'747'181 3'348'252 3'613'148 3'612'427 3'612'427<br />

Anhang A 1.3, Seite 2


RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />

7 SJD 116'365'946 124'467'351 142'165'040 141'290'764 144'979'000 131'784'200 126'677'900 125'790'600 128'544'800<br />

7.01 Information (Kapo) 444'255 -568'847 -503'135 -600'117 -778'578 -789'145 -1'009'854 -1'014'589 -1'010'820<br />

7.02 Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kapo) 12'102'750 16'230'524 19'229'767 16'842'321 17'687'588 17'311'169 16'292'055 16'224'499 16'756'758<br />

7.03 Intervention (Kapo) 8'548'706 10'593'801 14'225'648 12'550'124 13'301'890 12'025'736 10'419'410 10'290'184 10'885'616<br />

7.04 Prävention (Kapo) 9'437'218 11'355'706 13'965'045 13'936'733 14'558'774 14'527'775 14'183'440 14'206'808 14'790'920<br />

7.05 Supportleistungen (Kapo) 21'779'877 22'035'562 24'909'684 24'275'447 28'841'726 28'062'765 27'562'249 28'384'098 28'287'226<br />

7.06 Justizvollzug 33'973'564 28'368'314 29'352'109 30'992'838 29'137'200 28'095'400 25'622'500 25'311'400 25'479'900<br />

7.07 Aus- und Weiterbildung 1'959'910 2'172'053 2'110'064 2'133'554 2'367'760 2'506'695 2'316'110 2'252'900 2'261'155<br />

7.08 Dienstleistung (Amt für Militär und Zivilschutz) 1'309'505 1'366'655 1'430'669 1'399'446 1'595'120 1'591'250 1'602'270 1'599'695 1'582'940<br />

7.09 Vollzug (Amt für Militär und Zivilschutz) -185'458 121'349 3'632 -193'329 230'620 279'855 271'320 271'305 277'405<br />

7.10 Eingriffsverwaltung (Migrationsamt) 1'040'982 121'855 -3'163'853 -2'316'241 1'226'893 1'000'084 1'283'606 980'886 987'465<br />

7.11 Grundlagen und Führung (Migrationsamt) -119'460 -34'502 -206'448 197'302 630'105 552'340 691'410 591'810 585'105<br />

7.12 Leistungsverwaltung (Migrationsamt) -3'614'250 -192'363 7'171'376 8'964'869 3'142'202 3'078'276 3'777'384 3'535'704 3'461'130<br />

7.13 Organisationsstruktur (Staatsanwaltschaft) 735'778 904'020 829'321 1'238'591 1'158'696 1'233'519 1'282'008 1'379'868 1'286'418<br />

7.14 Strafverfolgung 23'768'600 24'660'437 26'591'191 16'569'785 17'589'961 17'650'041 18'137'945 17'852'505 17'908'305<br />

7.15 Strafvollzug 970'471 1'140'803 1'050'182 12'532'766 11'330'143 11'856'940 12'035'947 12'117'527 12'030'177<br />

7.16 Finanzen und Services (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) -39'228 43'557 -29'053 -41'661 -53'695 -9'165'760 -9'483'950 -10'010'190 -10'300'550<br />

7.17 Verkehr und Umwelt (Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) -745'279 827'637 -552'059 -791'587 -1'020'205 -2'107'740 -2'142'150 -1'820'010 -1'660'550<br />

7.99 SJD Residual 4'998'005 5'320'790 5'750'900 3'599'923 4'032'800 4'075'000 3'836'200 3'636'200 4'936'200<br />

8 GD 458'751'136 505'284'348 513'312'466 544'507'889 552'863'100 587'545'700 601'130'500 619'420'600 634'844'400<br />

8.01 Stationäre Gesundheitsversorgung 394'143'693 427'276'525 430'363'457 438'798'092 444'577'900 488'600'000 504'500'000 524'200'000 538'900'000<br />

8.02 Individuelle Prämienverbilligung 35'500'000 49'600'000 58'300'000 75'800'000 73'545'600 68'500'000 65'520'000 65'050'000 65'990'000<br />

8.03 Sicherstellung Personalressourcen 5'043'900 3'250'900 2'940'700 2'281'000 1'802'000 1'642'000 1'792'000 1'742'000 1'742'000<br />

8.04 Gesundheitsvorsorge 2'249'900 3'478'000 3'121'800 2'927'500 3'271'900 3'255'900 3'285'900 3'256'900 3'269'100<br />

8.05 E-Health 140'000 145'000 148'000 150'000 150'000 150'000 150'000 150'000 150'000<br />

8.06 Sucht (Suchthilfe, Suchtprävention) 6'604'300 6'526'300 6'686'800 6'929'600 8'018'500 5'171'400 5'224'600 5'221'400 5'228'600<br />

8.07 Gesundheitspolizei 970'000 970'000 970'000 1'030'000 1'030'000 1'000'000 1'000'000 1'000'000 1'000'000<br />

8.08 Lebensmittelsicherheit 4'289'350 8'034'700 7'518'400 6'313'000 6'751'545 6'862'200 7'154'500 6'924'500 6'734'500<br />

8.09 Tiergesundheit 4'411'093 324'623 1'666'109 1'675'297 1'686'955 1'650'000 1'650'000 1'650'000 1'650'000<br />

8.10 Tierschutz 480'000 477'600 536'400 500'000 505'300 515'000 515'000 515'000 515'000<br />

8.99 GD Residual 4'918'900 5'200'700 1'060'800 8'103'400 11'523'400 10'199'200 10'338'500 9'710'800 9'665'200<br />

9 Gerichte 24'911'895 26'245'422 23'178'523 27'936'383 29'837'400 29'820'100 29'852'300 29'851'800 29'851'800<br />

9.01 Kreisgerichte 11'644'127 12'880'059 12'641'054 13'091'224 13'741'300 13'698'100 13'690'100 13'689'600 13'689'600<br />

9.02 Kantonsgericht/Kassationsgericht/Anklagekammer 6'377'714 5'777'135 2'517'012 6'534'385 7'305'500 7'285'200 7'325'400 7'325'400 7'325'400<br />

9.03 Schlichtungsstellen 678'024 1'073'672 1'479'398 1'443'101 1'483'100 1'560'700 1'560'700 1'560'700 1'560'700<br />

9.04 Vermittler 180'603 289'651 241'238 339'600 290'000 290'000 290'000 290'000<br />

9.05 Anwaltskammer/Prüfungskom. 117'303 135'632 122'200 93'206 146'200 146'200 146'200 146'200 146'200<br />

9.06 Verwaltungsgerichte/Versicherungsgericht/Verwaltungsgericht 6'094'727 6'198'321 6'129'208 6'533'229 6'821'700 6'839'900 6'839'900 6'839'900 6'839'900<br />

Anhang A 1.3, Seite 3


Gesamtergebnis Investitionsrechnung<br />

(Nettoausgaben/-einnahmen)<br />

RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 VA 2012 VA 2013 AFP 2014 AFP 2015 AFP 2016 Bemerkungen<br />

114'523'015 121'449'707 139'663'301 152'208'472 194'213'300 171'285'500 545'241'900 263'635'000 341'540'100<br />

2 VD 10'078'205 15'503'288 13'342'159 22'232'706 28'277'300 30'708'100 10'089'600 4'965'800 4'974'500<br />

2.01 Öffentlicher Verkehr 5'925'031 8'494'115 7'073'101 17'773'250 24'853'100 26'024'300 9'444'500 4'320'700 4'429'400<br />

2.08 Vollzug Direktzahlungsrecht und Bäuerliches Bodenrecht 781'627 867'446 943'213 659'708 752'800 526'960 159'970 159'970 159'970<br />

2.09 Landwirtschaftliche Strukturverbesserung 3'371'547 3'741'727 4'068'545 2'845'648 3'247'200 2'273'040 690'030 690'030 690'030<br />

2.10 Standortförderung 2'400'000 757'300 54'100 -275'800 2'183'800 95'100 95'100 -4'900<br />

2.99 VD Residual 500'000 900'000 -300'000 -300'000 -300'000 -300'000 -300'000<br />

3 DI 2'138'000 8'800'000 13'000'000 19'480'000 18'680'000 30'880'000<br />

3.09 Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung 1'637'460 11'826'100 17'720'956 16'993'196 16'265'436<br />

3.10 Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Sozialberatung 17'100 123'500 185'060 177'460 169'860<br />

3.11 Gemeinden im Sozialwesen begleiten und beaufsichtigen 4'500 32'500 48'700 46'700 44'700<br />

3.12 Soziale Einrichtungen bewilligen, beaufsichtigen,<br />

140'940 1'017'900 1'525'284 1'462'644 1'400'004<br />

subventionieren<br />

3.16 Kulturelle Vielfalt stärken und kulturelle Akzente setzen 2'138'000 7'000'000 13'000'000<br />

4 BLD 823'827 646'531 1'503'450 628'556 7'521'500 5'610'500 7'877'000 9'593'900 1'690'300<br />

4.01 Koordinations- und Führungsaufgaben Bildungsdepartement 430'488 213'328 481'151 126'890 200'000<br />

4.02 Stipendien und Studiendarlehen 393'339 433'203 1'022'299 501'666 710'000 777'000 777'000 777'000 777'000<br />

4.03 Sonderpädagogik / Sonderschulen 1'000'000 5'700'000 7'816'900 913'300<br />

4.06 Mittelschulen 0 1'000'000 1'400'000 1'000'000<br />

4.14 Fachhochschulen 6'611'500 2'833'500<br />

5 FD 997'150 5'067'800 -4'792'723 11'048'696 11'403'500 83'607'400 406'095'300 -1'904'700 -1'904'700<br />

5.04 Management-Support Informatik 99'715 506'780 -479'273 744'870 1'140'350 1'241'000 900'000 100'000 100'000<br />

5.05 Projekt-Management Informatik 99'715 506'780 -479'273 744'870 1'140'350 1'241'000 900'000 100'000 100'000<br />

5.06 Kompetenz-Zentren Informatik 797'720 4'054'240 -3'834'177 5'958'956 9'122'800 9'928'000 7'200'000 800'000 800'000<br />

5.11 Finanzierung 0 3'600'000 71'197'400 397'095'300 -2'904'700 -2'904'700<br />

6 BD 89'529'886 95'005'946 128'795'149 117'340'087 138'211'000 38'359'500 101'700'000 225'300'000 298'900'000<br />

6.04 Georeferenzierte Daten bereitstellen und amtliches<br />

18'715 307'612<br />

Vermessungswesen garantieren<br />

6.05 Planung und Realisierung von Bauten 2'700'000<br />

6.06 Betrieb und Bewirtschaftung der Gebäude der Zentralverwaltung 64'060'660 70'645'523 103'150'157 85'824'826 96'569'000 -3'518'000 58'700'000 163'300'000 219'400'000<br />

6.08 Kantonsstrassen bauen, betreiben, unterhalten 18'962'275 17'707'811 20'244'992 26'266'377 35'792'000 41'877'500 43'000'000 62'000'000 79'500'000<br />

6.09 Nationalstrassen unterhalten (Gebietseinheit VI) 100'844 0 0 -151'116<br />

6.10 Gewässer bauen und unterhalten 6'355'084 6'345'000 5'400'000 5'400'000 3'150'000<br />

6.12 Vollzug Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung 19'062<br />

6.13 Effiziente Energienutzung und Energieversorgung fördern 13'246<br />

7 SJD 4'513'832 4'628'170 815'266 958'427<br />

7.02 Klärung, Aufklärung, Ermittlung (Kapo) 1'335'485 1'379'758 244'580 287'528<br />

7.03 Intervention (Kapo) 1'778'753 1'838'795 326'106 383'371<br />

7.04 Prävention (Kapo) 448'949 461'683 81'527 95'843<br />

7.05 Supportleistungen (Kapo) 950'645 947'934 163'053 191'685<br />

8 GD 6'442'115 597'972 0 7'000'000 7'000'000<br />

8.01 Stationäre Gesundheitsversorgung 5'733'482 532'195 0 7'000'000 7'000'000<br />

8.03 Sicherstellung Personalressourcen 708'633 65'777<br />

Anhang A 1.3, Seite 4


Anhang 2<br />

Gebühren für Studienarbeiten an den Fachhochschulen im Kanton<br />

St.Gallen


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Ausgangslage 159<br />

2 Begriff Gebühren 159<br />

3 Gebühren an der FHS St.Gallen 159<br />

4 Gebühren an der NTB 160<br />

5 Fazit 161<br />

1 Ausgangslage<br />

Im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung<br />

des Staatshaushalts (Sparpaket II) (33.12.09) wurde die Regierung in Anlehnung an die «Massnahme<br />

K26 Hochschule für Technik Rapperswil (HSR): Einführung von Gebühren für die Durchführung<br />

von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten zu Lasten der Wirtschaftspartner» eingeladen,<br />

a) die Entwicklung der Gebühren von Wirtschaftspartnern aufzuzeigen und<br />

b) die Einführung analoger Massnahmen wie K26 auch bei der FHS St.Gallen, Hochschule für<br />

Angewandte Wissenschaften, und bei der Hochschule für Technik Buchs (NTB) zu prüfen.<br />

2 Begriff Gebühren<br />

Unter dem Begriff «Gebühren» sind in diesem Zusammenhang Entgelte von Dritten für die Leistungen<br />

zu verstehen, welche die Fachhochschulen (FH) aus studentischen Qualifizierungsarbeiten<br />

erhalten. Davon abzugrenzen sind «Auftragsstudien», welche Dritte bei Instituten oder Fachstellen<br />

in Auftrag geben und primär von Dozierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden der<br />

Hochschulen bearbeitet werden. Diese Entgelte sind nicht Gegenstand dieses Berichts.<br />

3 Gebühren an der FHS St.Gallen<br />

Die FHS St.Gallen ist im Zuge der Fachhochschulentwicklung in den 1990er-Jahren aus dem<br />

Zusammenschluss folgender Höheren Fachschulen bzw. Fachhochschulen entstanden:<br />

- HFS Hochschule für Soziale Arbeit Rorschach;<br />

- ISG Fachhochschule für Technik St.Gallen;<br />

- FHW Fachhochschule für Wirtschaft St.Gallen.<br />

Teilweise wurden bereits vor dem Zusammenschluss Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />

erhoben, wie <strong>zum</strong> Beispiel an der FHW für Gruppen- und Einzeldiplomarbeiten.<br />

159


Seit dem Jahr 2000 werden an der FHS St.Gallen folgende Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />

erhoben:<br />

- Im Fachbereich Wirtschaft werden für Praxisprojekte Gebühren von 500 bis 25'000 Franken<br />

zuzüglich Spesenentschädigung je nach Art und Umfang erhoben.<br />

- Im Fachbereich Soziale Arbeit werden für Praxisprojekte Gebühren von 1'000 bis 1'600 Franken<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Die rechtliche Grundlage für diese Gebühren ist mit Art. 11 der Vereinbarung über die Interkantonale<br />

Fachhochschule St.Gallen vom 16. März 1999 (sGS 234.61) gegeben. Im Rechnungsjahr<br />

2011 wurden mit Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten an der FHS St.Gallen Einnahmen<br />

von rund 700'000 Franken erwirtschaftet.<br />

Aus Sicht der Schulleitung der FHS St.Gallen ist das Potenzial für solche Gebühren im Einzugsbereich<br />

der FHS St.Gallen ausgeschöpft. Insbesondere in den Fachbereichen Gesundheit und<br />

Soziale Arbeit, in denen die überwiegende Zahl der Partnerorganisationen öffentliche Institutionen<br />

oder mit öffentlichen Mitteln unterstützte Organisationen sind, würden zusätzliche oder höhere<br />

Gebühren zu Mehrausgaben bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern führen.<br />

4 Gebühren an der NTB<br />

An der NTB werden seit Ende der 1990er Jahre Gebühren für Bachelorarbeiten erhoben. Diese<br />

praxisnahen Bachelorarbeiten haben sich seither zu einem Markenzeichen der Systemtechnik-<br />

Ausbildung an der NTB entwickelt.<br />

Für Bachelorarbeiten mit einem Industriepartner (Industrie-Bachelorarbeiten) wird eine Gebühr<br />

von 3'000 Franken erhoben. Für Bachelorarbeiten in Zusammenarbeit mit einem öffentlichrechtlichen<br />

Partner werden keine Gebühren erhoben. Ebensowenig werden Gebühren für Masterarbeiten<br />

im Studiengang Master of Science in Engineering FHO erhoben. Kosten für<br />

Verbrauchsmaterialien, Werkstattstunden und Spesen werden gemäss Aufwand separat in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Die Zahl der realisierten Industrie-Bachelorarbeiten unterliegt von Jahr zu Jahr starken Schwankungen,<br />

da diese einerseits von der Nachfrage der Industrie und andererseits von der Wahl durch<br />

die Studierenden abhängt. Durchschnittlich werden in einem guten Jahr rund 8 bis 15 Industrie-<br />

Bachelorarbeiten durchgeführt, was einem Gebührenvolumen von 24'000 bis 45'000 Franken je<br />

Jahr entspricht.<br />

Die Schulleitung der NTB hat bereits mehrfach versucht, die Gebühr für Industrie-Bachelorarbeiten<br />

moderat zu erhöhen. Die Erfahrungen aus diesen Versuchen zeigen vorwiegend negative<br />

Reaktionen seitens der Industriepartner. Insbesondere grössere Betriebe reagierten mit einem<br />

Verzicht auf Industrie-Bachelorarbeiten an der NTB. Neben dem Ausfall an Gebühren geht damit<br />

auf Seiten der Studierenden auch ein Verlust von interessanten und praxisnahen Themen für<br />

Bachelorarbeiten einher. Bei kleinen und mittleren Unternehmen im Einzugsgebiet der NTB ist<br />

die Akzeptanz von höheren Gebühren eher gegeben. Die Schulleitung der NTB weist aber auch<br />

darauf hin, dass mit einer Erhöhung der Gebühr auch die Erfolgserwartung der Industriepartner<br />

gesteigert würde. Dies könnte dem didaktischen Ziel und damit dem Zweck der Bachelorarbeit<br />

stark entgegen laufen.<br />

160


5 Fazit<br />

Sowohl an der FHS St.Gallen als auch an der NTB werden Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />

in Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern erhoben. Aufgrund dieser Tatsache<br />

erübrigt sich die Einführung analoger Massnahmen wie K26 an der HSR.<br />

Die Höhe der erwirtschafteten Gebühren aus diesen Praxisprojekten fallen im Vergleich zwischen<br />

der FHS St.Gallen und der NTB sehr unterschiedlich aus. Während die FHS St.Gallen rund<br />

700'000 Franken je Jahr erwirtschaftet, bewegen sich die Gebühreneinnahmen an der NTB zwischen<br />

24'000 und 45'000 Franken je Jahr. Diese Diskrepanz kann mit der Höhe der Studierendenzahlen<br />

der Hochschulen, deren unterschiedlichen fachlichen Tätigkeitsbereichen sowie deren<br />

Einzugsgebiet erklärt werden. So profitiert die FHS St.Gallen von einer langjährigen und sehr<br />

erfolgreichen Tradition von gebührenfinanzierten studentischen Praxisprojekten insbesondere im<br />

Fachbereich Wirtschaft. Zudem verfügt die FHS St.Gallen im Vergleich zur NTB mit rund 1'460<br />

Studierenden (Jahr 2011) in den Bachelor- und Masterstudiengängen deutliche Grössenvorteile<br />

gegenüber der NTB. An letzterer waren im gleichen Zeitraum rund 380 Studierende in den Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen immatrikuliert. Zudem ist der Markt für studentische Qualifizierungsarbeiten<br />

im Fachbereich Wirtschaft und Soziale Arbeit aufgrund der sehr breiten Anwendbarkeit<br />

von sozialwissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse wesentlich grösser als bei den<br />

Ingenieurwissenschaften. Hinzu kommt letztlich das im Vergleich zur NTB deutliche grössere<br />

Einzugsgebiet der FHS St.Gallen.<br />

Die Erfahrungen der Schulleitungen der FHS St.Gallen und der NTB zeigen klar auf, dass bei der<br />

Erhebung von Gebühren für studentische Qualifizierungsarbeiten sowohl das Nachfragepotenzial<br />

in den entsprechenden Einzugsgebieten als auch die Preiselastizität bei den Wirtschaftspartnern<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass die FHS St.Gallen und die NTB seit Längerem Einnahmen<br />

aus solchen Praxisprojekten generieren und einen gewissen Beitrag zur Finanzierung ihrer<br />

Hochschulen leisten. Gestützt auf die Einschätzungen der beiden Schulleitungen ist es aber wenig<br />

sinnvoll, diese Gebühren weiter zu erhöhen.<br />

Die studentischen Qualifizierungsarbeiten sind in erster Linie als Übungsprojekte im Rahmen<br />

einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Lehre an den Fachhochschulen angelegt.<br />

Deshalb müssen sie konsequenterweise auch diesen primären Anforderungen genügen. Insofern<br />

sind die didaktischen Ziele, nämlich die Anwendung des erworbenen Wissens in einer konkreten<br />

Problemstellung aus der Praxis und daraus resultierende Lerneffekte, höher zu gewichten als<br />

mögliche Mehreinnahmen.<br />

161


Anhang 3<br />

Fortbestand der Wirtschaftsmittelschule


Inhaltsverzeichnis<br />

Zusammenfassung ................................................................................................................ 163<br />

1. Ausgangslage ................................................................................................................. 166<br />

1.1. Auftrag ................................................................................................................... 166<br />

1.2. Lehrgang Wirtschaftsmittelschule .......................................................................... 166<br />

a) Grundsätzliches .......................................................................................... 166<br />

b) Situation in der Schweiz ............................................................................. 167<br />

c) Situation an den St.Galler Mittelschulen ..................................................... 168<br />

d) Private Handelsschulen .............................................................................. 169<br />

2. Argumente für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule ............................................ 171<br />

3. Argumente für den Erhalt der Wirtschaftsmittelschule ..................................................... 173<br />

4. Varianten der Schliessung .............................................................................................. 177<br />

4.1. Variante 1: Schliessung (ausschliesslich) der WMI ................................................ 177<br />

4.2. Variante 2: Schliessung einzelner Standorte .......................................................... 177<br />

5. Mutmassliches Sparpotential .......................................................................................... 178<br />

5.1. Vorbemerkung ....................................................................................................... 178<br />

5.2. Drei Szenarien ....................................................................................................... 178<br />

a) Szenario hoch ............................................................................................ 179<br />

b) Szenario tief ............................................................................................... 180<br />

c) Szenario mittel ............................................................................................ 181<br />

5.3. Berechnung der Nettosparwirkung ......................................................................... 181<br />

a) Berechnungsgrundlagen ............................................................................ 181<br />

b) Nettosparwirkung ....................................................................................... 181<br />

c) Bewertung / Interpretation .......................................................................... 182<br />

5.4. Auswirkungen auf die Pensensituation................................................................... 183<br />

5.5. Auswirkungen auf die räumliche Situation .............................................................. 183<br />

6. Fazit und Empfehlungen ................................................................................................. 185<br />

6.1. Umsetzungszeitpunkt ............................................................................................. 185<br />

6.2. Weiteres Vorgehen / Beurteilung ........................................................................... 185<br />

162


Zusammenfassung<br />

Im Rahmen der Diskussionen <strong>zum</strong> Sparpaket II hat der Kantonsrat die Regierung eingeladen, die<br />

Umsetzung der Massnahme "Streichung des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft zu prüfen.<br />

Insbesondere seien die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen auf die Berufsfachschulen<br />

aufzuzeigen. Vorliegender Bericht kommt diesem Anliegen nach.<br />

Die Wirtschaftsmittelschule wird im Kanton St.Gallen in den beiden Ausprägungen "mit Schwerpunkt<br />

Sprachen (WMS)" und "mit Schwerpunkt Informatik (WMI)" angeboten. Jährlich treten rund 140 Schülerinnen<br />

und Schüler in einen der beiden Lehrgänge ein. In Kapitel 1 des Berichts zeigt die Regierung<br />

die charakteristischen Merkmale des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule und insbesondere die Unterschiede<br />

zur kaufmännischen Ausbildung über den berufslehrgestützten Weg auf. Sie nimmt Bezug auf<br />

Besonderheiten der St.Gallischen Version der Wirtschaftsmittelschule, welche schweizweit verschiedentlich<br />

als "Best-Practice" vorgestellt werden konnte, und stellt die Neuerungen dar, welche im Rahmen<br />

des Bundesprojekts "Zukunft HMS" zurzeit eingeführt werden.<br />

Im Weiteren listet der Bericht Argumente auf, welche aus Sicht der Regierung für (Kapitel 2) bzw. gegen<br />

die Beibehaltung der Wirtschaftsmittelschule sprechen (Kapitel 3). Für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />

werden folgende Begründungen ins Feld geführt:<br />

• Staatliche finanzierte Doppelspurigkeit gegenüber der in wesentlichen Teilen privat abgestützten<br />

kaufmännischen Berufsbildung auf dem dualen Bildungsweg.<br />

• Die Besorgnis, dass die Wirtschaftsmittelschulen der Wirtschaft gute Lernende wegnähmen.<br />

• Die damit verbundene Erwartung, dass ohne Wirtschaftsmittelschule mehr leistungsstarke Jugendliche<br />

auf den Lehrstellenmarkt strömen.<br />

• Die Tatsache, dass mit der Berufsmaturität II die Möglichkeit bestehe, auch im Anschluss an<br />

die Berufslehre noch einen Berufsmaturitätsausweis zu erlangen.<br />

• Die Frage, wie effektiv der Praxisbezug in der Ausbildung tatsächlich sei.<br />

Für die Beibehaltung des Lehrgangs sprechen folgende Argumente:<br />

• WMS und WMI haben sich als zeitgemässe und innovative Ausbildungsrichtungen etabliert.<br />

• Die Wirtschaftsmittelschule kann in stärkerem Ausmass Rücksicht auf die unterschiedliche individuelle<br />

Entwicklung von Jugendlichen nehmen.<br />

• Die Nachfrage nach WMS-/WMI-Praktikantinnen und Praktikanten ist grösser als das Angebot.<br />

Die Berufschancen für Absolventinnen und Absolventen sind gut. Umfragen belegen, dass die<br />

Unternehmungen in hohem Mass von der Anstellung eines WMS-/WMI-Praktikanten oder einer<br />

Praktikantin profitieren und diese sehr schätzen.<br />

• Die Bedeutung der Rolle der Wirtschaftsmittelschule als Zubringerin für Praxis und Fachhochschule.<br />

• Die hohe Integrationsleistung der Wirtschaftsmittelschule, namentlich in Bezug auf Jugendliche<br />

mit Migrationshintergrund, welche auf dem Lehrstellenmarkt häufig mit Nachteilen konfrontiert<br />

sind.<br />

• Die Besorgnis, dass der Verdrängungswettbewerb auf dem Lehrstellenmarkt, welcher mit der<br />

Abschaffung zu erwarten wäre, primär auf Kosten der Leistungsschwächsten ginge.<br />

• Die Tatsache, dass alle vergleichbaren Kantone ein vergleichbares Angebot führen.<br />

• Die Feststellung, dass von den Initialkosten für das soeben erst eingeführte neue Konzept<br />

nicht profitiert werden könnte.<br />

Im Kapitel 4 wird aufgezeigt, dass alternativ zur vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />

auch andere Varianten denkbar wären. Zur Diskussion gestellt wird einerseits die Option, die WMS<br />

lediglich an einzelnen Schulstandorten - konkret Heerbrugg und Wattwil - nicht mehr anzubieten. Als<br />

weitere Idee wird die Möglichkeit in den Raum gestellt, ausschliesslich die WMI abzuschaffen und die<br />

WMS weiterhin anzubieten.<br />

Kapitel 5 legt dar, welche finanziellen Folgen sich aus der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />

ergeben würden. Aus praktischen und erhebungstechnischen Gründen beschränkt sich die Zusammenstellung<br />

ausschliesslich auf die zu erwartenden Spareffekte auf der Sekundarstufe II, d.h. bei den<br />

Mittel- und Berufsfachschulen. Von der Betrachtung ausgenommen und damit in den Berechnungen<br />

unberücksichtigt sind soziale und volkswirtschaftliche Folgekosten, welche sich ergeben könnten,<br />

163


wenn beispielsweise ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund erfolgloser Lehrstellensuche ein staatlich<br />

finanziertes Alternativangebot (z.B. Brückenangebot) in Anspruch nimmt. Ebenfalls ausgeklammert<br />

werden Veränderungen im Bereich des Stipendienwesens, sowie alle weiteren Faktoren, welche<br />

nur indirekt mit der allfälligen Abschaffung in Zusammenhang stehen.<br />

Der Netto-Spareffekt auf Sekundarstufe II ist in erster Linie davon abhängig, in welche Alternative die<br />

Interessierten eintreten würden, wenn die Wirtschaftsmittelschule nicht mehr zur Auswahl stünde. Dies<br />

abzuschätzen, ist bis zu einem gewissen Grad ein spekulativer Prozess, weil zu dieser Frage keine<br />

verlässlichen verwertbaren Daten vorliegen. Für die Berechnung wurden deshalb drei Szenarien ausgearbeitet,<br />

welche sich dadurch unterscheiden, wie viele der potentiellen Wirtschaftsmittelschülerinnen<br />

und -schüler in einen anderen Lehrgang an einer Mittelschule eintreten würden (Gymnasium oder<br />

Fachmittelschule): Szenario "hoch", Szenario "mittel" und Szenario "tief". Von den übrigen Schülerinnen<br />

und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie eine Berufslehre in Angriff nehmen, bevorzugt<br />

eine im kaufmännischen Bereich oder im Feld der Informatik.<br />

Der Bericht zeigt auf, dass - je nach zugrunde liegendem Szenario - bei einer vollständigen Schliessung<br />

der Wirtschaftsmittelschule nach vollständiger Umsetzung Nettoeinsparungen zwischen 2.89<br />

und 5.27 Mio. Franken zu erwarten sind. Im Szenario "mittel" beträgt die erwartete Nettoeinsparung<br />

knapp 4 Mio. Franken. In den Untervarianten (Schliessung einzelner Schulstandorte oder ausschliesslich<br />

der WMI) fällt der erwartete Spareffekt deutlich geringer aus. Wird lediglich die WMI geschlossen,<br />

ist eine effektive Einsparung nur im Szenario "hoch" zu erwarten.<br />

Unabhängig vom gewählten Szenario ist zu erwarten, dass ein beträchtlicher Teil der Bruttoersparnis<br />

auf die Berufsfachschulen umgelagert würde, weil an diesen zusätzliche Klassen, insbesondere Berufsmaturitätsklassen,<br />

zu bilden wären.<br />

Personell und räumlich hätte die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule in erster Linie Auswirkungen<br />

auf die Kantonsschule am Brühl St.Gallen (KSB). Hier wäre bei einer Schliessung auch dann mit der<br />

Auflösung von Anstellungsverhältnissen zu rechnen, wenn man in Betracht zieht, dass einzelne Lehrpersonen<br />

allenfalls an einer Berufsfachschule eine neue Anstellung finden könnten. Insgesamt ist<br />

damit zu rechnen, dass für bis zu 20 Vollzeitäquivalente keine Weiterbeschäftigung garantiert werden<br />

könnte. Ob sich die Schliessung räumlich so stark auswirken würde, dass mittelfristig auf das Mietobjekt<br />

"Talhof" am Unteren Brühl verzichtet werden könnte, müsste vertieft geprüft werden. An den<br />

Landmittelschulen machen WMS und WMI an der gesamten Schüler- und Klassenzahl einen weniger<br />

bedeutenden Anteil am gesamten Pensenvolumen aus. Immerhin würden auch an den drei Landmittelschulen<br />

insgesamt je rund fünf Vollzeitstellen für Lehrpersonen wegfallen. Diese müssten wohl primär<br />

so aufgefangen werden, dass befristete Anstellungsverhältnisse nicht verlängert werden könnten.<br />

Was die Raumauslastung an den Landmittelschulen angeht, so wären mit der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />

kaum signifikante Veränderungen bzw. Entlastungswirkungen zu erwarten.<br />

Was die räumlichen Veränderungen an den Berufsfachschulen angeht, so sind exakte Prognosen<br />

schwierig, weil kaum voraussehbar ist, an welchen Schulen neue Klassen gebildet werden müssen.<br />

Aufgrund der Ergebnisse des Berichts der Regierung über die strategische Investitionsplanung für<br />

st.gallische Bildungseinrichtungen ist davon auszugehen, dass diese zusätzlichen Klassen an den<br />

Berufsfachschulen aufgefangen werden können, ohne dass Investitionen in die Infrastruktur erforderlich<br />

werden.<br />

Das abschliessende Kapitel 6 des Berichts trägt den Titel "Fazit und Empfehlungen". Hier wird aufgezeigt,<br />

dass eine allfällige vollständige Schliessung der Wirtschaftsmittelschule im frühesten Fall auf<br />

Beginn des Schuljahres 2015/16 erfolgen könnte, weil die Massnahme eine Änderung des Mittelschulgesetzes<br />

(sGS 215.1) erfordern würde. Schülerinnen und Schüler, welche ihre Ausbildung bis<br />

am 1. August 2014 aufnehmen, können diese also auf jeden Fall noch ordentlich abschliessen. Die<br />

Wirtschaftsmittelschule würde also im frühestens Fall im Jahr 2019 vollständig von der Bildfläche verschwinden<br />

bzw. ihre volle Sparwirkung erreichen.<br />

Die Regierung empfiehlt, von einer vollständigen Schliessung der Wirtschaftsmittelschule abzusehen<br />

und den Lehrgang in seiner heutigen Ausprägung grundsätzlich weiterzuführen. In ihrer Wahrnehmung<br />

sind die Argumente zur Erhaltung der Wirtschaftsmittelschule stärker zu gewichten als jene,<br />

welche für die Abschaffung sprechen. Der Gegenwert des Ausbildungsgangs ist aus Sicht der Regierung<br />

grösser als dessen Kosten. Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, das Angebot auf die<br />

164


eiden Standorte Kantonsschule am Brühl St.Gallen und Sargans zu beschränken. An den Kantonsschulen<br />

Heerbrugg und Wattwil würde der Lehrgang somit nicht mehr geführt.<br />

165


1. Ausgangslage<br />

1.1. Auftrag<br />

Der Kantonsrat hat im Rahmen der Diskussionen <strong>zum</strong> Sparpaket II am 6./7. Juni 2012 die Regierung<br />

eingeladen, die Umsetzung der Massnahme "Streichung des Lehrgangs Wirtschaftsmittelschule" vertieft<br />

zu prüfen. Insbesondere seien die Folgen für die Struktur der Mittelschulen und die Auswirkungen<br />

auf die Berufsfachschulen aufzuzeigen (ABl 2012, 2201).<br />

1.2. Lehrgang Wirtschaftsmittelschule<br />

a) Grundsätzliches<br />

Die Wirtschaftsmittelschule versteht sich als schulgestützte Alternative zu einer dualen Berufslehre<br />

primär im kaufmännischen, sekundär im Informatik-Bereich. Angesiedelt zwischen Gymnasium und<br />

kaufmännischer Berufslehre dauert die Ausbildung vier Jahre 1 . Sie schliesst an die 3. Klasse der Sekundarschule<br />

an. Der Lehrgang umfasst drei Jahre schulischen und berufspraktischen Unterricht und<br />

ein Langzeitpraktikum von der Dauer eines vollen Jahres, welches in einem Betrieb absolviert wird.<br />

Das Praktikum findet im 6. und 7. Ausbildungssemester statt und ist somit in die schulische Ausbildung<br />

eingebettet.<br />

Die Wirtschaftsmittelschule wird im Kanton St.Gallen mit den Schwerpunkten Sprachen (WMS) und<br />

Informatik (WMI) geführt. Beide Richtungen schliessen mit der Berufsmaturität kaufmännischer Richtung<br />

ab. Schülerinnen und Schüler, welche ab dem August 2011 in die Wirtschaftsmittelschule eingetreten<br />

sind, werden ausserdem das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Kaufleute erhalten.<br />

Abbildung 1: Situierung der Wirtschaftsmittelschule (WMS/WMI) in der Bildungslandschaft.<br />

1 Die Berufslehre für angehende Kaufleute dauert drei Jahre; eine Berufslehre als Informatikerin oder Informatik vier Jahre.<br />

166


Als Vollzeitschule sind die Wirtschaftsmittelschulen im Kanton St.Gallen aus traditionellen und organisatorischen<br />

Gründen den Mittelschulen angegliedert. Die WMS wird an den Kantonsschulen am Brühl<br />

St.Gallen (KSB), Heerbrugg (KSH), Sargans (KSS) und Wattwil (KSW) angeboten, die WMI an der<br />

KSB und an der KSS 2 . Damit ist das ganze Kantonsgebiet gut abgedeckt.<br />

Der wesentliche Unterschied zwischen der Wirtschaftsmittelschule und der kaufmännischen Berufsmaturität<br />

über den dualen Weg, d.h. den Weg über eine Berufslehre, liegt in der für die Mittelschullehrgänge<br />

typischen Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung. Dies wird durch den<br />

deutlich höheren Schulanteil an der Wirtschaftsmittelschule möglich. Die grosse Bedeutung der Allgemeinbildung<br />

in der WMS/WMI kommt in der unterschiedlichen Lektionendotation im schulischen<br />

Unterricht <strong>zum</strong> Ausdruck. Kaufleute, welche die Berufsmaturität auf dem dualen Weg während der<br />

Grundbildung erwerben, besuchen während ihrer Ausbildung 2260 Lektionen schulischen Unterricht,<br />

davon 1840 Berufsmaturitätsunterricht. An einer Wirtschaftsmittelschule beträgt die Zahl der Pflichtlektionen<br />

über die gesamte Ausbildung 4520 Lektionen, davon 3220 in Fächern, welche für die Berufsmaturität<br />

relevant sind. Die Lektionenzahl an schulischem Unterricht ist an der Wirtschaftsmittelschule<br />

also annähernd doppelt so gross wie über den dualen Weg. In einigen exemplarisch ausgewählten<br />

Fächern äussert sich dies wie folgt:<br />

Fach Lektionenzahl BMS, total Lektionenzahl WMS/WMI, total<br />

Deutsch 240 480<br />

Englisch 240 420<br />

Mathematik 160 320<br />

Ausserdem umfasst der Unterricht in der Wirtschaftsmittelschule Fächer, welche an den kaufmännischen<br />

BMS nicht oder nur in reduziertem Rahmen angeboten werden. Zu nennen sind etwa Naturwissenschaften,<br />

Ökologie, Geografie, Bildnerisches Gestalten, Musik oder Wirtschaftsethik. Dies hat zur<br />

Folge, dass im Unterricht deutlich mehr Raum zur Verfügung steht, um Stoffinhalte zu vermitteln, zu<br />

vertiefen und miteinander zu vernetzen. Interdisziplinäres Denken und Handeln kann damit in hohem<br />

Mass gefördert werden. Das Fächerspektrum an der Wirtschaftsmittelschule ist damit vergleichbar mit<br />

den übrigen Mittelschullehrgängen, wobei natürlich der Schwerpunkt der Ausbildung in der Vermittlung<br />

von kaufmännischem und ökonomischem Basiswissen liegt.<br />

Die Vermittlung von beruflicher Praxis erfolgt einerseits und im Wesentlichen über das bereits erwähnte<br />

einjährige Praktikum, andererseits über in den Unterricht eingebaute integrierte Praxisteile, sowie<br />

über sogenannten Problemorientierten Unterricht, in welchem betriebspraktische Fragestellungen<br />

direkt mit dem Unterrichtsstoff verknüpft werden.<br />

In der Verbindung einer vertieften Allgemeinbildung mit berufsbezogener Ausbildung bereiten WMS<br />

und WMI gezielt auf eine Berufstätigkeit in der kaufmännischen Praxis, wie auch auf den Besuch von<br />

Fachhochschulen vor. Der Eintritt in ein universitäres Studium ist nach Durchlaufen des einjährigen,<br />

anspruchsvollen Passerellen-Lehrgangs möglich. Für St.Galler Schülerinnen und Schülerinnen wird<br />

dieser Lehrgang an der Interstaatlichen Maturitätsschule in St.Gallen und Sargans angeboten.<br />

b) Situation in der Schweiz<br />

Der Lehrgang der Wirtschaftsmittelschule ist in der ganzen Schweiz stark verankert. Obwohl seitens<br />

des Bundesrechts kein Zwang besteht, Lehrgänge dieser Art zu führen, bestehen in allen grösseren<br />

Kantonen entsprechende Angebote. In der französisch- und italienischsprachigen Schweiz liegt die<br />

Bedeutung der WMS traditionell höher als in der Deutschschweiz. Dies schlägt sich in höheren Schülerbeständen<br />

an den Vollzeitschulen bzw. in der geringeren Zahl an dualen Lehrverhältnissen nieder.<br />

In der Ostschweiz führen, abgesehen von den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus, sämtliche<br />

Kantone eine Wirtschaftsmittelschule. In mehreren Kantonen wird der Lehrgang "Handelsmittelschule"<br />

genannt. Entsprechende Angebote finden sich beispielsweise an den Mittelschulen in Winterthur<br />

(Kantonsschule Büelrain), Frauenfeld, Trogen, Chur oder Schwyz. Es besteht heute indessen keine<br />

2 Aufgrund der zu tiefen Anzahl Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2013/14 in die WMS/WMI eintreten,<br />

konnten nur an der Kantonsschule am Brühl und der Kantonsschule Sargans WMS Klassen gebildet werden.<br />

167


gesetzliche Grundlage dafür, dass der Kanton St.Gallen das Schulgeld für den ausserkantonalen Besuch<br />

einer WMS/WMI übernehmen könnte.<br />

c) Situation an den St.Galler Mittelschulen<br />

A) Geschichtliches<br />

Die Wirtschaftsmittelschule löste im Kanton St.Gallen im Jahr 1994 die vormalige Handelsabteilung an<br />

den Mittelschulen ab. Die Neukonzeption des Lehrgangs erfolgte gemeinsam und im Zusammenhang<br />

mit der Einführung der Berufsmaturität auf Bundesebene. Seither wird als Ausbildungsabschluss ein<br />

kaufmännischer Berufsmaturitätsausweis abgegeben. Bis ins Jahr 2000 wurde die Wirtschaftsmittelschule<br />

ausschliesslich mit Schwerpunkt Sprachen angeboten, dann kam als zweite Ausbildungsrichtung<br />

der Schwerpunkt Informatik dazu. Ausserdem sieht sich die WMS gleichsam in der Tradition der<br />

Verkehrsschule, welche während mehrerer Jahrzehnte Führungspersonal für bedeutende staatliche<br />

und staatsnahe Betriebe ausgebildet hat. Mit dem direkten Zugang der WMS/WMI-Absolvierenden zur<br />

tertiären Bildung wird diese Tradition fortgesetzt.<br />

B) Aktuelle Reform: "Zukunft HMS"<br />

Die Rahmenbedingungen für die Wirtschafts- bzw. Handelsmittelschulen werden vom Bundesrecht,<br />

namentlich der entsprechenden Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen<br />

Unterricht an Handelsmittelschulen, über weite Strecken vorgegeben. Dieser wurde im Jahr<br />

2009 neu überarbeitet. Ursache war eine Änderung der Bundesgesetzgebung. Mit dem Neuerlass des<br />

Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 3 verloren die Handelsmittelschulen<br />

ihre gesetzliche Abstützung in der bisherigen Form. Um weiterhin eidgenössisch anerkannte Abschlusszeugnisse<br />

abgeben zu können, muss der Bildungsgang auf die Anforderungen der kaufmännischen<br />

Grundbildung angepasst werden. Konkret bedeutet dies die Übernahme der typischen Ausbildungselemente<br />

der dualen kaufmännischen Berufsbildung mit einer Verstärkung des berufspraktischen<br />

Ausbildungsteils. In allen Kantonen, welche Wirtschafts- bzw. Handelsmittelschulen führen,<br />

finden darum im Moment gewichtige Reformen an diesen Lehrgängen statt. Diese werden gesamtschweizerisch<br />

unter dem Titel "Zukunft HMS" koordiniert.<br />

Auch am St.Gallischen Ausbildungskonzept der WMS/WMI waren einige Anpassungen vorzunehmen.<br />

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat das neue Konzept am 15. Dezember 2010 genehmigt.<br />

Er hat dabei entschieden, weiterhin am Ausbildungsweg mit drei Jahren Schule und einem Jahr Praktikum<br />

festzuhalten und den Ausbildungsgang ausschliesslich mit Berufsmaturität anzubieten 4 . Der<br />

Erziehungsrat hat die Neuausrichtung weiter <strong>zum</strong> Anlass genommen, die bis anhin teilweise unterschiedliche<br />

Struktur von WMS und WMI so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Die Anpassungen am<br />

Konzept wurden auf Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft gesetzt. Erste Abschlusszeugnisse der<br />

neuen WMS und WMI werden demnach im Sommer 2015 ausgestellt.<br />

C) Struktur und Besonderheiten des St.Galler Modells<br />

Obschon die Bundesvorgaben die wesentlichen Grundzüge der Ausbildung bzw. der Ausbildungsinhalte<br />

verbindlich vorgeben, besteht für die Kantone in einzelnen Bereichen Spielraum, die konkrete<br />

Ausgestaltung des Lehrgangs nach eigenem Ermessen umzusetzen. Die St.Gallische Ausgestaltung<br />

der Wirtschaftsmittelschule zeichnet sich dadurch aus, dass der Kanon an allgemeinbildenden Fächern<br />

deutlich breiter ist als in anderen Kantonen. Es ist beispielsweise untypisch, dass in der<br />

WMS/WMI auch künstlerisch-musische Fächer oder Wirtschaftsethik obligatorisch sind. Weitere<br />

Merkmale sind die mehrwöchigen Sprachaufenthalte in der Romandie (nur WMS) und im englischen<br />

Sprachraum (WMS und WMI), die Sonderwochen und die Integration des Praktikums in die Ausbildung<br />

während dem 6. und 7. Ausbildungssemester. In allen anderen Kantonen wird das Langzeitpraktikum<br />

an die dreijährige Schulausbildung angehängt.<br />

Die Regierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Genehmigung von Lehrplänen und Stundentafel<br />

gemäss Art. 30 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes 5 am 5. Oktober 2010 (RRB 2010/680) deutlich<br />

gemacht, dass sie am bestehenden Fächerkanon der Wirtschaftsmittelschule unbedingt festhalten<br />

3 SR 412.10<br />

4 Es wäre theoretisch auch denkbar, ausschliesslich das EFZ für Kaufleute anzubieten. Dies ist an den privaten Handelsmittelschulen<br />

der Fall (vgl. nachfolgend Buchstabe d).<br />

5 sGS 215.1, abgekürzt MSG.<br />

168


möchte, weil sie der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung eine hohe gesellschaftliche Priorität<br />

<strong>zum</strong>isst. Sie hat dabei auch in Kauf genommen, dass die Stundentafel gemäss dem neuen Konzept<br />

zu jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 70'000 führt.<br />

Das St.Galler Modell der Wirtschaftsmittelschule wurde an Fachveranstaltungen verschiedentlich als<br />

Best-Practice-Modell vorgestellt.<br />

Abbildung 2: Aufbau und Struktur der WMS<br />

Abbildung 3: Aufbau und Struktur der WMI<br />

D) Anmelde- und Klassenzahlen<br />

Das Interesse für die WMS und WMI variiert von Jahr zu Jahr. Die Zahl der jährlichen Neueintritte<br />

bewegt sich normalerweise zwischen 120 und 150 Schülerinnen und Schülern. Rund drei Viertel von<br />

ihnen interessieren sich jeweils für die WMS, ungefähr ein Viertel für die WMI. In den vergangenen<br />

Jahren hat die Regierung gestützt auf Art. 7 Abs. 3 MSG jährlich jeweils sechs bis sieben neue Klassen<br />

bewilligt. In der Regel verteilten sich diese wie folgt auf die einzelnen Schulen:<br />

• KSB: zwei bis drei Klassen WMS, eine Klasse WMI<br />

• KSH: eine WMS-Klasse<br />

• KSS: eine WMS- und eine WMI-Klasse, teilweise eine gemischte WMS-WMI-Klasse (Kombiklasse).<br />

• KSW: eine WMS-Klasse<br />

Den nachfolgenden Betrachtungen und Berechnungen liegt eine Zahl von jährlich 140 Neueintritten<br />

zugrunde, was in etwa einem gewichteten Mittel der vergangenen Jahre entspricht.<br />

d) Private Handelsschulen<br />

Im Kanton St.Gallen findet sich eine grössere Zahl von privaten Schulen, welche ebenfalls eine schulgestützte<br />

kaufmännische Ausbildung anbieten. Von den grösseren sind dabei zu nennen: Bénédict<br />

169


Schule St.Gallen, Ortega (St.Gallen und Wil), Wilingua Wil, H.B.S. Rapperswil, United School of Sport<br />

St.Gallen, HSO St.Gallen, Minerva St.Gallen oder MPA Berufs- und Handelsschule Buchs. Die Ausbildung<br />

an diesen Schulen dauert in der Regel drei Jahre. Jährlich treten rund 250 Schülerinnen und<br />

Schüler in eines dieser privaten Vollzeitschul-Angebote ein.<br />

Im Gegensatz zu WMS und WMI führen die Angebote der privaten Schulen allerdings ausschliesslich<br />

<strong>zum</strong> EFZ für Kaufleute (Basis- und Erweiterte Grundbildung). Der Erwerb einer kaufmännischen Berufsmaturität<br />

ist an diesen Schulen nicht möglich. Dass private Anbieter ihr Angebot in diese Richtung<br />

ausbauen, ist nicht anzunehmen, da die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren<br />

des dafür zuständigen Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie bzw. der Eidgenössischen<br />

Berufsmaturitätskommission relativ hoch sind, und es sich dieses Geschäftsfeld ohne ein minimales<br />

Mengengerüst finanziell kaum lohnt. Selbst wenn der Kanton St.Gallen das Angebot von WMS<br />

und WMI abschaffen würde, ist nicht davon auszugehen, dass private Anbieter in diese Nische springen<br />

würden. Hingegen ist anzunehmen, dass ein Teil der heutigen WMS-WMI-Schülerinnen und<br />

Schüler in eine private Handelsschule eintreten und diese einfach ohne Berufsmaturitätszeugnis abschliessen<br />

wird 6 .<br />

6 vgl. dazu Kapitel 3, Ziff. 6.<br />

170


2. Argumente für die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />

Folgende Argumente werden vorgebracht, weshalb auf ein staatliches Angebot einer Wirtschaftsmittelschule<br />

verzichtet werden könne:<br />

1. Staatlich finanzierte Doppelspurigkeit: Die Wirtschaftsmittelschule führt zu einem EFZ für<br />

Kaufleute mit kaufmännischer Berufsmaturität hin. Diese Ausbildungsabschlüsse können auch<br />

über den Weg der dualen Berufsbildung erlangt werden. Die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule<br />

führt damit nicht zu einer Verarmung des Bildungsangebotes, weil gleichwertige Alternativ-Angebote<br />

bestehen. Diese sind überdies für den Staat deutlich kostengünstiger, weil<br />

eine Klasse in einer Vollzeitschule aufgrund der deutlich höheren Lektionenzahl (vgl. oben)<br />

nahezu doppelt so hohe Kosten verursacht wie eine Berufsmaturitäts-Klasse an einer Berufsfachschule<br />

und nahezu dreimal so hohe wie eine Berufsfachschul-Klasse ohne Berufsmaturität.<br />

2. WMS und WMI nehmen der Wirtschaft gute Lernende weg: Die Unternehmungen sind in<br />

den vergangenen Jahren mit erheblichem Aufwand motiviert worden, neue Lehrstellen zu<br />

schaffen. Verschiedene Betriebe, namentlich kleinere des Gewerbes, beklagen nun aber, dass<br />

der allgemein feststellbare Trend zu höherer (insbesondere gymnasialer) Bildung dazu führe,<br />

dass sie zunehmend Probleme bekämen, guten Berufsnachwuchs und Kaderleute zu finden.<br />

Die Wirtschaftsmittelschulen tragen einen Teil zu dieser Entwicklung bei, weil leistungsstärkere<br />

Schülerinnen und Schüler in diesen Lehrgang abwandern, statt in eine duale Berufslehre<br />

einzutreten. WMS und WMI bilden damit in der Ausbildung von Jugendlichen eine steuerfinanzierte<br />

Konkurrenz zur privaten Wirtschaft. Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass<br />

im Kanton St.Gallen in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Zahl von Lehrstellen - auch<br />

in höher qualifizierten Berufen - nicht besetzt werden konnte. Auf Beginn des Schuljahres<br />

2012/13 waren dies rund 750 offene Lehrstellen in ungefähr 150 Berufen 7 .<br />

3. Mehr leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber auf dem Lehrstellenmarkt: Wenn die<br />

Wirtschaftsmittelschule als Ausbildungsangebot nicht mehr zur Verfügung steht, ist damit zu<br />

rechnen, dass der grössere Teil der interessierten Jugendlichen als Alternative eine Berufslehre<br />

in Angriff nehmen wird. Dies liegt daran, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der heutigen<br />

Schülerschaft der WMS und WMI über die Eignung und Neigung verfügt, um in die Fachmittelschule<br />

oder ins Gymnasium einzutreten (vgl. dazu weiter unten). Auch wenn es bis zu<br />

einem gewissen Grad Spekulation bleiben muss, welche alternativen Angebote gewählt würden,<br />

so ist die Annahme doch plausibel, dass die meisten dieser Schülerinnen und Schüler eine<br />

Lehrstelle im kaufmännischen Sektor wählen würde; wer heute in die WMI eintreten würde,<br />

würde <strong>zum</strong> Teil eine Informatiklehre anstreben. Von der Annahme ausgehend, dass sich das<br />

Angebot an Ausbildungsplätzen in diesen Branchen nicht ausweiten wird, führt dies auf dem<br />

Lehrstellenmarkt zu einem Verdrängungswettbewerb. Für die Betriebe hat dies den Vorteil,<br />

dass sie aus einer grösseren Zahl von leistungsstarken Bewerberinnen und Bewerbern auswählen<br />

können. Das Niveau in der kaufmännischen Ausbildung dürfte ansteigen.<br />

7 Die "Top Ten" der Berufe mit offenen Lehrstellen präsentierte sich am 8. August 2012 wie folgt:<br />

Rang Berufsbezeichnung Anzahl offene Lehrstellen<br />

1 Coiffeur EFZ 37<br />

2 Zimmermann 34<br />

3 Elektroinstallateur EFZ 33<br />

4 Polymechaniker EFZ 28<br />

5 Maurer EFZ 21<br />

6 Polybauer EFZ (Dachdecken) 19<br />

7 Restaurationsfachmann EFZ 19<br />

8 Automobil-Fachmann EFZ (Personenwagen) 17<br />

9 Sanitärinstallateur EFZ 16<br />

10 Spengler EFZ 16<br />

240<br />

Diesen standen nur gerade 8 offene Lehrstellen als Kaufmann EFZ (alle Profile und Branchen, alle ohne Berufsmaturität,<br />

3 offene Lehrstellen als Automatiker EFZ, und je eine als Informatiker EFZ (Systemtechnik) und als Telematiker EFZ gegenüber<br />

(Quelle: Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen, 2012).<br />

171


4. Niemand ist "abgeschnitten": Selbst wer während der Berufslehre aus betrieblichen oder<br />

anderen Gründen nicht parallel die Berufsmaturität erwerben kann, hat mit der Berufsmaturität<br />

II die Möglichkeit, diese im Anschluss an die Ausbildung nachzuholen und sich so den Zugang<br />

zu einer weiterführenden Schule zu erschliessen.<br />

5. Kein vergleichbarer Praxisbezug: In der Wirtschaftsmittelschule müssen Bestandteile der<br />

betrieblichen Praxis teilweise künstlich konstruiert bzw. virtuell nachgebildet werden. In der<br />

Wirtschaft sind diese natürlicherweise vorhanden.<br />

172


3. Argumente für den Erhalt der Wirtschaftsmittelschule<br />

Folgende Argumente rechtfertigen die Führung eines staatlichen Angebotes im Bereich der Wirtschaftsmittelschulen:<br />

1. Die Wirtschaftsmittelschule als zeitgemässe und innovative Ausbildung: Die WMS/WMI<br />

ist ein anerkannter und bewährter Lehrgang zwischen Gymnasium und kaufmännischer Berufslehre<br />

und leistet einen Beitrag zu einem vielfältigen Bildungsangebot. Er hat sich aufgrund<br />

langjähriger Erfahrung stets weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. In<br />

seiner Ausgestaltung hat die St.Galler Version der Wirtschaftsmittelschule Modellcharakter. In<br />

der Ausbildung werden moderne Lehrmittel und (Informations-)Technologien eingesetzt, welche<br />

das selbständige Lernen mit Blick auf ein lebenslanges Lernen fördern. Ein solch traditioneller<br />

und bewährter Lehrgang soll nicht ohne Not von der Bildfläche eliminiert werden.<br />

2. Der Ausbildungsgang nimmt Rücksicht auf die unterschiedliche individuelle Entwicklung<br />

von Jugendlichen: Eine Umfrage bei den Berufsberatungsstellen im Kanton St.Gallen<br />

hat gezeigt, dass diese insbesondere jenen Schülerinnen und Schülern zur WMS/WMI raten,<br />

welche gute schulische Leistungen erbringen, Freude am Lernen haben und an einer breiten<br />

Allgemeinbildung interessiert sind, für welche jedoch das Gymnasium aus verschiedenen<br />

Gründen ein nicht unbedingt erfolgsversprechender Weg wäre. Die Wirtschaftsmittelschule ist<br />

vor allem für jene Schülerinnen und Schüler eine Alternative, welche aufgrund ihres Charakters<br />

den grösseren persönlichen Freiraum benötigen, den der schulische im Vergleich <strong>zum</strong> berufsgestützten<br />

Weg öffnet, oder welche aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung noch nicht reif<br />

für den Arbeitsmarkt sind. Ihnen ermöglicht ein verlängerter schulischer Weg, der auf ihre individuellen<br />

Bedürfnisse Rücksicht nimmt, einen angemessenen Übergang in die Berufswelt.<br />

Auch für Jugendliche, welche das Gymnasium abbrechen, ist die Wirtschaftsmittelschule häufig<br />

eine geeignete Alternative. Mit der Abschaffung würde an den öffentlichen Schulen eine<br />

solche Alternative wegfallen bzw. fehlen.<br />

3. Grosse Nachfrage nach Praktikantinnen und Praktikanten und gute Berufschancen für<br />

Absolventinnen und Absolventen: WMS/WMI-Praktikantinnen und -Praktikanten sind in den<br />

Ausbildungsbetrieben begehrt. Seit Jahren übersteigt die Nachfrage aus den Unternehmungen<br />

das Angebot an Schülerinnen und Schülern; die Rückmeldungen der Betriebe sind fast ausschliesslich<br />

positiv. Geschätzt werden in erster Linie die guten Fachkenntnisse und die hohe<br />

Allgemeinbildung, die rasche Auffassungsgabe und die grosse Selbständigkeit der Praktikantinnen<br />

und Praktikanten, die ihre Arbeitsleistung überdies zu vergleichsweise bescheidenen<br />

Kosten erbringen. Die von den Schülerinnen und Schülern im Praktikum verfassten Berufsmaturitätsarbeiten<br />

stiften für die Betriebe in der Regel einen direkten Nutzen und führen immer<br />

wieder zu Prozessoptimierungen. Eine aus aktuellem Anlass durchgeführte Umfrage der Mittelschulen<br />

bei den aktuellen Praktikumsbetrieben ergab jedoch, dass nur ein geringer Teil ihre<br />

Praktikumsstelle in eine Lehrstelle gemäss dualer kaufmännischer Grundbildung umwandeln<br />

würde. Mit der Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule würden diese begehrten Ausbildungsplätze<br />

also grösstenteils wegfallen.<br />

Nicht selten finden übrigens Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des Praktikums in ihrem<br />

Betrieb eine Festanstellung. Damit ist die Wirtschaftsmittelschule eine Basis für eine erfolgreiche<br />

Berufskarriere. WMS/WMI-Absolventen stehen nach abgeschlossener Ausbildung<br />

kaum je ohne Anschlusslösung da 8 . Dies wird durch eine repräsentative Umfrage des KV<br />

Schweiz zur Stellensituation bei kaufmännischen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern im<br />

November 2011 bestätigt. Diese ergab, dass lediglich drei Prozent aller jungen Kaufleute drei<br />

Monate nach Abschluss ihrer Lehre noch arbeitslos waren. Der KV Schweiz zieht daraus den<br />

Schluss: "Junge Kauffrauen und Kaufmänner sind auf dem Arbeitsmarkt also gefragt." Die<br />

WMI bildet Jugendliche mit einer Affinität zu Informatik aus. In diesem Gebiet fehlen der<br />

Schweizer Wirtschaft Tausende von jungen, gut qualifizierten Arbeitskräften.<br />

4. Zubringerschule für Praxis und Fachhochschulen: Die Wirtschaftsmittelschule ist nicht nur<br />

ein bedeutender Zubringer für die berufliche Praxis, sondern auch für die Fachhochschulen.<br />

Die Abschaffung der WMS/WMI hätte ein Absinken der Berufsmaturitätsquote zur Folge, weil<br />

nicht alle Schülerinnen und Schüler in ihrer alternativen Ausbildung eine Berufsmaturität er-<br />

8 Gemäss der st.gallischen Arbeitslosenstatistik waren im Juni 2012 gerade mal 6 Personen mit kaufmännischer Berufsmaturität<br />

als arbeitslos gemeldet. Total: 9'396 Stellensuchende, davon 492 im kaufmännischen Bereich. Quelle: Fachstelle<br />

für Statistik des Kantons St.Gallen.<br />

173


langen könnten bzw. würden. Der Kanton St.Gallen könnte zur Folge seiner Position im vorderen<br />

Mittelfeld punkto Berufsmaturitätsquote verlustig gehen (15.2 Prozent im Jahr 2010;<br />

Schweiz: 12.8 Prozent). Aufgrund der zu erwartenden Mehreintritte ins Gymnasium dürfte es<br />

jedoch zu einem leichten Anstieg der gymnasialen Maturitätsquote kommen. Dabei ist zu erwähnen,<br />

dass der Kanton St.Gallen, was die gymnasiale Maturitätsquote angeht, seit Jahren<br />

einen der schweizweit hintersten Plätze belegt. Das in anderen Kantonen möglicherweise zutreffende<br />

Phänomen eines stets anwachsenden Drangs an das Gymnasium findet im Kanton<br />

St.Gallen jedenfalls in diesem Ausmass nicht statt. Vielmehr hat die Regierung in Beantwortung<br />

eines politischen Vorstosses aus dem Kantonsrat den Standpunkt formuliert, dass eine<br />

massvolle Zunahme der gymnasialen Maturitätsquote im Kanton St.Gallen möglich sein soll 9 .<br />

Dies soll jedoch dadurch geschehen, dass jene Schülerinnen und Schüler für das Gymnasium<br />

gewonnen werden sollen, welche dafür Eignung und Neigung besitzen. Davon, dass diese<br />

Zunahme zulasten der Berufsmaturitätsquote gehen soll, war nie die Rede. Die Regierung erachtet<br />

es nicht als zielführend, die verschiedenen Ausbildungsangebote gegeneinander auszuspielen.<br />

In diesem Zusammenhang kann auf die alljährlich vom Amt für Berufsbildung publizierte<br />

Schulabgängerumfrage (Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe) verwiesen werden (vgl.<br />

Tabelle 1), welche aufzeigt, dass sich Zahl und Anteil der Schülerinnen und Schüler, welche<br />

eine berufliche Grundbildung in Angriff nehmen, seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau<br />

befinden.<br />

Jahr<br />

Schulabgängerinnen<br />

und Schulabgänger<br />

total<br />

Weiterführende<br />

Schulen<br />

Lehre, Attestausbildung,<br />

Anlehre<br />

Zwischenlösung<br />

Ausreise,<br />

Hilfstätigkeit,<br />

Anderes<br />

Ohne<br />

Anschlusslösung<br />

Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />

2004 5'266 426 8.1 3'602 68.4 711 13.5 195 3.7 332 6.3<br />

2005 5'601 503 9.0 3'628 64.7 855 15.3 136 2.4 479 8.6<br />

2006 6'214 489 7.9 4'102 66.0 932 15.0 83 1.3 608 9.8<br />

2007 6'454 544 8.4 4'189 64.9 1'127 17.5 86 1.3 508 7.9<br />

2008 6'578 465 7.1 4'467 67.9 1'017 15.5 107 1.6 522 7.9<br />

2009 6'113 468 7.7 4'119 67.4 1'003 16.4 53 0.9 468 7.7<br />

2010 5'967 491 8.2 4'119 69.0 815 13.7 68 1.1 474 7.9<br />

2011 5'715 458 8.0 4'019 70.3 802 14 61 1.1 375 6.6<br />

2012 5'625 488 8.7 4'002 71.1 707 12.6 65 1.2 363 6.4<br />

Tabelle 1: Resultate der Schulabgängerumfrage, Amt für Berufsbildung, 2012.<br />

5. Hohe Integrationsleistung der WMS/WMI: Die WMS - und in noch stärkerem Ausmass die<br />

WMI - leistet einen zentralen Beitrag zur Eingliederung von leistungsstarken Jugendlichen mit<br />

Migrationshintergrund in die Berufs- und Arbeitswelt. An der WMI beträgt der Anteil Jugendlicher<br />

mit Migrationshintergrund in einzelnen Klassen fast 50 Prozent. Die Tatsache, dass diese<br />

die Aufnahmeprüfung in die Mittelschule bestanden haben, belegt, dass diese auf der Volksschule<br />

insbesondere in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik zu den überdurchschnittlich<br />

leistungsstarken Schülerinnen und Schülern gezählt haben. Dennoch haben<br />

diese Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt heute häufig Mühe, eine adäquate Anschlusslö-<br />

9 Antwort der Regierung vom 3. November 2009 auf die Interpellation Schrepfer-Sevelen "Gymnasiale Maturitätsquote -<br />

Schlusslicht St.Gallen", 51.09.56.<br />

174


sung zu finden, weil sie sich aufgrund ihrer Herkunft (und ihres Nachnamens) vielfachen<br />

Nachteilen und geringeren Chancen ausgesetzt sehen. Ihnen bliebe ohne WMS/WMI der Zugang<br />

zu einer höheren Ausbildung vielfach verwehrt.<br />

Die Erfahrung zeigt weiter, dass die Wirtschaftsmittelschule ein bedeutender Puffer ist, um<br />

konjunkturelle Schwankungen im Lehrstellenangebot aufzufangen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

ist zwar das Angebot an Lehrstellen im Verhältnis zu Lehrstellensuchenden relativ<br />

gross 10 . Dies hängt auch mit der demographischen Entwicklung zusammen. Ob dies auch mittel-<br />

und längerfristig so der Fall sein wird, ist schwer zu prognostizieren.<br />

6. Verdrängungswettbewerb: Der bereits oben erwähnte Verdrängungswettbewerb wirkt sich<br />

positiv auf die Betriebe aus. Es ist davon auszugehen, dass diese weiterhin neue Lehrstellen<br />

schaffen werden, um ihren Bedarf an Arbeitskräften künftig abdecken zu können. Allerdings ist<br />

nicht, und schon gar nicht kurzfristig, zu erwarten, dass in der dualen Berufsbildung 140 neue<br />

Lehrstellen im kaufmännischen oder Informatik-Bereich geschaffen werden können 11 . Es wird<br />

also zu einem Überhang an leistungsstarken Schülerinnen und Schülern kommen, welche auf<br />

den Lehrstellenmarkt strömen und in erster Linie eine kaufmännische oder eine Informatik-<br />

Berufslehre ergreifen möchten. Dies erhöht den Druck auf jene, welche auf diesem Markt ohnehin<br />

schon benachteiligt sind. Das sind in erster Linie die bereits erwähnten Jugendlichen mit<br />

Migrationshintergrund und die schulisch weniger Leistungsstarken. Letztere könnten also teilweise<br />

nicht mehr ihre gewünschte Ausbildung aufnehmen, auch wenn sie die praktische Begabung<br />

dafür aufweisen. Sie würden gezwungen sein, eine alternative Ausbildung zu absolvieren.<br />

Es ist zu erwarten, dass dies eine Art Domino-Effekt auslöst, welcher insbesondere zulasten<br />

der Leistungsschwächeren geht. Dies stünde dem obersten Ziel entgegen, auf Sekundarstufe<br />

II - also Berufslehre und weiterführende Schulen - eine Abschlussquote von 95 Prozent<br />

zu erreichen. Weil ausserdem nicht anzunehmen ist, dass ein beträchtlicher Teil jener, die eine<br />

kaufmännische Ausbildung anstreben, als erste Alternative einen gewerblich-industriellen<br />

Beruf wählen würde, dürfte die von Gewerbekreisen erwünschte Zunahme der Nachfrage<br />

nach gewerblich-industriellen Berufslehren durch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler<br />

nicht im erhofften Ausmass eintreten, so sehr das Anliegen auch Unterstützung verdient. Auch<br />

die kantonalen Berufsberatungsstellen gehen davon aus, dass andere als die kaufmännische<br />

Berufslehre wohl kaum von der Schliessung der Wirtschaftsmittelschulen profitieren werden.<br />

Profitieren könnten allenfalls die privaten Handelsschulen. Da diese jedoch keine Berufsmaturitätsausbildungen<br />

anbieten, ist dies nicht unbedingt ein erwünschter Effekt. Dass die privaten<br />

Schulen ihr bestehendes Angebot aufwerten, dass es vom Anspruch her einer WMS oder WMI<br />

entspricht, ist nicht zu erwarten. Die Lücke, welche WMS und WMI hinterlassen, könnte also<br />

nicht gleichwertig gefüllt werden. Ausserdem ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen,<br />

dass der Kanton St.Gallen bereits heute jährlich zwischen 2 und 2.5 Mio. Franken an Stipendien<br />

an Schülerinnen und Schüler ausrichtet, welche eine private Handelsschule besuchen<br />

12 . Die Stipendien erfolgen in erster Linie, um das Schulgeld dieser Schulen zu bezahlen.<br />

Wenn also die Schliessung der an sich kostenlosen Wirtschaftsmittelschule dazu führt, dass<br />

mehr Stipendiengelder an die Schülerinnen und Schüler von privaten Handelsschulen ausgerichtet<br />

werden müssten, so stünde das im Widerspruch mit dem angestrebten Sparziel.<br />

7. "Weisses Loch in der Landkarte": In allen grösseren Kantonen werden Ausbildungsgänge<br />

angeboten, welche mit der Wirtschaftsmittelschule vergleichbar sind. Die Streichung im Kanton<br />

St.Gallen würde also zu einer Schwächung und einem Imageschaden des Kantons<br />

St.Gallen im Vergleich mit seinen Nachbarkantonen führen.<br />

8. Neues Konzept erst gerade eingeführt: Die Neukonzeption der Wirtschaftsmittelschule, welche<br />

die vom Bund geforderten Anpassungen und Neuerungen umfasst, wurde eben erst mit<br />

beträchtlichem Aufwand eingeführt. Von den bereits erbrachten Vorarbeiten könnte nun nicht<br />

profitiert werden, wenn die WMS/WMI nun bald abgeschafft wird. Teilweise wurden Investitionen<br />

getätigt (z.B. für die Umsetzung der geforderten "Integrierten Praxisteile"), welche nicht<br />

genutzt werden könnten. Für alle Beteiligten, namentlich für die involvierten Lehrpersonen,<br />

10 Per Stichtag 12. Juli 2012 betrug das Angebot an offenen Lehrstellen 744 in rund 150 Berufen. Ihnen standen 363 Schülerinnen<br />

und Schüler ohne Anschlusslösung gegenüber.<br />

11 Auf 1. August 2012 wurden im Kanton St.Gallen rund 100 Lehrverträge im Bereich Informatik abgeschlossen (Applikationsentwickler,<br />

Systemtechniker, Supporter, usw.), Tendenz leicht steigend.<br />

12 Für Schülerinnen und Schüler der WMS und WMI werden jährlich ca. Fr. 750'000 an Stipendien ausgerichtet, namentlich<br />

zur Finanzierung der Sprachaufenthalte.<br />

175


welche die Lehrpläne angepasst und nun einiges an Aufbauarbeit geleistet haben, wäre dies<br />

demotivierend.<br />

176


4. Varianten der Schliessung<br />

Neben der vollständigen Abschaffung der WMS/WMI ist es denkbar, die Streichung einzelner Teile<br />

davon zur Diskussion zu stellen. Nachstehend werden die beiden folgenden Optionen aufgezeigt:<br />

• Variante 1: Es besteht die Möglichkeit, ausschliesslich den WMI-Lehrgang nicht mehr anzubieten<br />

und die WMS zu erhalten.<br />

• Variante 2: Die WMS könnte nicht integral, sondern lediglich an einzelnen Schulstandorten<br />

nicht mehr angeboten werden.<br />

4.1. Variante 1: Schliessung (ausschliesslich) der WMI<br />

Statt die Wirtschaftsmittelschule vollständig abzuschaffen, bestünde die Möglichkeit, lediglich die WMI<br />

nicht mehr anzubieten. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass ein beträchtlicher Teil der Schülerinnen<br />

und Schüler in die WMS ausweichen würde, wenn die WMI nicht mehr angeboten wird. Dies wird bei<br />

der Berechnung des Nettospareffekts, welcher weiter unten aufgezeigt wird, zu berücksichtigen sein.<br />

In Betracht zu ziehen ist bei dieser Variante, wie bereits erwähnt, dass gerade die WMI heute eine<br />

bedeutende Rolle als Ausbildungsstätte von leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund<br />

spielt. Ausserdem besteht besonders im Bereich Informatik eine besonders hohe<br />

Nachfrage nach einheimischen Nachwuchskräften.<br />

4.2. Variante 2: Schliessung einzelner Standorte<br />

Der Vorschlag, die WMS nur an einzelnen Standorten zu schliessen, zielt darauf ab, den Lehrgang<br />

weiterhin allen interessierten Schülerinnen und Schülern offen zu halten, allerdings teilweise unter<br />

Inkaufnahme eines verlängerten Schulwegs. Damit auch künftig das gesamte Kantonsgebiet abgedeckt<br />

wäre, könnte der Lehrgang nur noch an den Standorten St.Gallen und Sargans angeboten werden.<br />

Die WMS-Standorte Heerbrugg und Wattwil würden geschlossen. Der verlängerte Schulweg für<br />

Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Rheintal, Toggenburg oder Linthgebiet würde vermutlich einen<br />

grösseren Teil von ihnen abhalten, diesen Lehrgang überhaupt zu wählen. Es ist davon auszugehen,<br />

dass ein beträchtlicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler einer Lehrstelle den Vorzug geben, oder,<br />

soweit das intellektuelle Potential dafür vorhanden ist, ins Gymnasium eintreten wird. Der Grund liegt<br />

einerseits darin, dass die Berufslehre in den Regionen Toggenburg und Rheintal nach wie vor einen<br />

sehr hohen Stellenwert hat. Andererseits zeigt die Erfahrung, dass die meisten Schülerinnen und<br />

Schüler Wert auf einen relativ kurzen Schul- respektive Arbeitsweg legen. Dieses Entscheidungsverhalten<br />

ist nachvollziehbar, ist doch in einer Ausbildung an einer Vollzeitschule, anders als bei einer<br />

Berufslehre, der Schulort tagtäglich zurückzulegen.<br />

177


5. Mutmassliches Sparpotential<br />

5.1. Vorbemerkung<br />

Was das ermittelte Sparpotential betrifft, so ist als Vorbemerkung festzuhalten, dass sich dies ausschliesslich<br />

auf die zu erwartenden Spareffekte auf Sekundarstufe II beschränken kann. Es ist nicht<br />

möglich, seriös abzuschätzen, wie gross die Einsparungen und Kosten über diesen Bereich hinaus<br />

sind. So bleiben namentlich allfällige soziale Kosten unberücksichtigt, welche entstehen, wenn ein<br />

Schüler oder eine Schülerin aufgrund erfolgloser Lehrstellensuche und mangelnder Anschlusslösung<br />

nach der obligatorischen Schule auf ein alternatives Angebot des Staates ausweichen muss (z.B.<br />

Brückenangebot). Ebenso wenig können die Kosten für von den Schülerinnen und Schülern aufgenommenen<br />

Ausbildungs- und Studiengänge in die Betrachtung einfliessen, wenn diese solche zu einem<br />

späteren Zeitpunkt aufnehmen. Auch werden allfällige Kostenveränderungen im Bereich des<br />

Stipendienwesens ausgeklammert, da diese mit verhältnismässigem Aufwand nicht zu quantifizieren<br />

sind. Nicht berücksichtigt sind weiter Mehrkosten, welche den Unternehmungen entstehen, wenn sie<br />

für qualifizierte Aufgaben oder Projekte eine ausgebildete Person bezahlen müssen, statt diese einem<br />

Praktikanten oder einer Praktikantin der Wirtschaftsmittelschule zu einem Praktikantenlohn zu übertragen.<br />

Schon gar nicht können Faktoren eingebunden bzw. berechnet werden, welche nur in einem<br />

indirekten Zusammenhang mit der gewählten Ausbildungsrichtung stehen, beispielsweise welchen<br />

Rückfluss in Form von Steuern und Abgaben ein Absolvent oder eine Absolventin dem Kanton<br />

St.Gallen im Verlauf seiner nachschulischen Berufstätigkeit auslöst.<br />

5.2. Drei Szenarien<br />

Den nachfolgenden Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass jährlich 140 Schülerinnen und<br />

Schüler in die WMS/WMI eintreten wollten. Dies entspricht dem gewichteten Durchschnittswert der<br />

Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und entspricht sieben parallelen Jahrgangsklassen. Im<br />

Rahmen einer Vollkostenrechnung ergäbe dies maximale Brutto-Einsparungen von rund 10 Mio.<br />

Franken, wenn diese Klassen nicht mehr geführt würden 13 . Eine Vollkostenrechnung ist jedoch nur<br />

teilweise hilfreich, denn es ist zu berücksichtigen, dass sich - namentlich an den Landschulen, wo die<br />

Wirtschaftsmittelschule nur ca. 10 Prozent des gesamten Schulbestands ausmacht - etliche Fixkosten<br />

in der Infrastruktur nicht oder nur kaum reduzieren lassen. Eine plausible Annahme im Rahmen einer<br />

Teilkostenrechnung könnte davon ausgehen, die Klassenkosten auf Fr. 350'000 festzusetzen. Damit<br />

würde sich die maximale Brutto-Einsparung auf ca. 7.8 Mio. Franken reduzieren.<br />

Massgebend für die effektive Entlastung des Staatshaushaltes ist aber ohnehin das Netto-<br />

Sparpotential. Dessen Berechnung hängt in erster Linie davon ab, welchen Ausbildungsgang die<br />

Schülerinnen und Schüler einschlagen, wenn die Wirtschaftsmittelschule nicht mehr angeboten würde.<br />

Wie bereits erwähnt, lässt sich dies nicht ohne einem gewissen Mass an Spekulation eruieren.<br />

Unbestritten ist indessen, dass die Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule neben einer Einsparung<br />

von Kosten in beträchtlichem Mass auch eine Umlagerung von Kosten zur Folge haben wird.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ein überwiegender Teil der potentiellen WMS/WMI-Schülerinnen und<br />

Schüler als Alternative eine Berufslehre wählen würde. Nur ein relativ kleiner Teil dürfte in einen anderen<br />

Lehrgang an einer Mittelschule eintreten. Dies liegt daran, dass die Fachmittelschule (FMS) als<br />

Vorbereitung auf weiterführende Schulen in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit, Soziales und<br />

Kunst ein anderes Publikum anspricht als die WMS/WMI. Andererseits ist davon auszugehen, dass<br />

nicht alle heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und -Schüler das Potential aufweisen, um am Gymnasium<br />

bestehen zu können. Ein Indiz dafür ist, dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler,<br />

welche sowohl die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium als auch für die Wirtschaftsmittelschule ablegen,<br />

dem Eintritt ins Gymnasium den Vorzug gibt. Wer also die Möglichkeit und das intellektuelle<br />

Potential für einen Eintritt ins Gymnasium mitbringt, gibt dieser Ausbildung meist den Vorrang. Das<br />

Gymnasium gilt nach wie vor in weiten Bevölkerungskreisen als "Königsweg unter den Mittelschulbildungen".<br />

Wie gross die zu erwartende Verlagerung in die duale Berufsbildung ausfallen wird, ist nicht leicht zu<br />

prognostizieren. Es ist daher vernünftig, mit verschiedenen Szenarien zu arbeiten:<br />

13 Berechnungsbasis: Die Vollkosten einer Klasse liegen bei ca. Fr. 450'000; die Kosten einer Klasse im Praktikum, welche<br />

den Schulunterricht nur an einem Tag je Woche besucht, bei ca. Fr. 90'000.<br />

178


- Szenario hoch: Von den heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern tritt ein vergleichsweise<br />

hoher Teil von 40% ins Gymnasium oder in die FMS ein. 60 Prozent absolvieren eine<br />

Berufslehre.<br />

- Szenario tief: Von den heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern tritt nur ein vergleichsweise<br />

geringer Teil von 10% ins Gymnasium oder in die FMS ein. 90 Prozent absolvieren<br />

eine Berufslehre.<br />

- Szenario mittel: Der Teil der heutigen WMS/WMI-Schülerinnen und Schülern, welcher ins<br />

Gymnasium oder in die FMS eintritt, liegt zwischen dem Szenario hoch und dem Szenario tief.<br />

Annahme: 25%. Drei Viertel absolvieren eine Berufslehre.<br />

Bei der Frage, welche Berufslehre die potentielle WMS/WMI-Schülerschaft wählen würde, ist, wie<br />

bereits erwähnt, aufgrund ihrer Interessenlage davon auszugehen, dass der überwiegende Teil eine<br />

kaufmännische Lehre anstreben würde. Unter den Schülerinnen und Schülern, welche sich für die<br />

WMI interessieren, dürfte für einen beträchtlichen Anteil (auch) eine Berufslehre im Bereich Informatik<br />

in Frage kommen. Dass vereinzelt Schülerinnen und Schüler eine völlig andere Berufslehre wählen,<br />

ist nicht ausgeschlossen. Quantitativ dürfte dies jedoch kaum einen Ausschlag geben. Insbesondere<br />

ist nicht zu erwarten, dass mit der Schliessung der Wirtschaftsmittelschule eine spürbare Zunahme<br />

der Lehrverhältnisse in gewerblich-industriellen oder handwerklichen Berufen erfolgen würde.<br />

Grundsätzlich verfügen sämtliche WMS/WMI-Schülerinnen und Schüler über das intellektuelle Potential,<br />

lehrbegleitend eine Berufsmaturität zu erlangen. Es ist zu vermuten, dass der grössere Teil von<br />

dieser Möglichkeit Gebrauch machen würde, soweit der Ausbildungsbetrieb dies zulässt.<br />

Für die nachfolgenden Betrachtungen wird deshalb untersucht, ob aufgrund des hypothetischen<br />

Wahlverhaltens an den Mittelschulen in anderen Lehrgängen neue Klassen gebildet werden müssen.<br />

Gleiches gilt für die Berufsfachschulen in den kaufmännischen Berufen und in der Informatik; beide<br />

jeweils mit oder ohne Berufsmaturität. Was weitere potentiell gewählte Berufslehren angeht, so wird<br />

diesen die Annahme zugrunde gelegt, dass die Zahl der zusätzlichen Eintritte in alle anderen Beruf so<br />

klein ist, dass in keinem eine zusätzliche Klasse für den Unterricht an den Berufsfachschulen gebildet<br />

werden müsste.<br />

a) Szenario hoch<br />

Variante<br />

Komplette<br />

Schliessung von<br />

WMS und WMI<br />

Variante 1:<br />

Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2:<br />

Schliessung nur<br />

WMI<br />

total betroffene<br />

Schülerinnen<br />

und Schüler im<br />

Jahr<br />

Eintritte in einen<br />

anderen Lehrgang<br />

an einer Mittelschule:<br />

40 Prozent<br />

Eintritt in<br />

WMS 14<br />

Eintritt in eine kaufm.<br />

Berufslehre (davon mit<br />

Berufsmaturität)<br />

140 60 - 70 (50) 10 (6)<br />

40 16 7 17 (12) 0<br />

35 15 10 3 (2) 7 (5)<br />

Eintritt in eine andere<br />

Berufslehre, v.a.<br />

Informatik, (davon<br />

mit Berufsmaturität)<br />

• Bei der kompletten Schliessung der Wirtschaftsmittelschule treten im Szenario hoch 60 der<br />

140 Interessierten in einen anderen Mittelschullehrgang ein. Dies hätte zur Folge, dass im<br />

Schnitt jährlich zwei neue Klassen an den Mittelschulen zu führen wären. Die übrigen Schülerinnen<br />

und Schüler dürften sich auf die Breite verschiedener Schulorte und Ausbildungsrichtungen<br />

bzw. Schwerpunktfächer verteilen. Es darf angenommen werden, dass sie in bestehende<br />

Klassen aufgenommen bzw. in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden könnten.<br />

Dabei hilft auch der Umteilungsmechanismus gemäss Art. 4bis MSG. Hingegen ist anzunehmen,<br />

dass an den Berufsfachschulen zusätzliche Klassen gebildet werden müssten: Zu erwarten<br />

sind bis zu drei zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität, eine Klasse Kaufleute<br />

ohne Berufsmaturität (E-Profil) und eventuell eine Klasse im Bereich Informatik.<br />

• Werden im Szenario hoch lediglich die Standorte Heerbrugg und Wattwil geschlossen, dürfte<br />

dies zur Folge haben, dass nur eine kleine Zahl in die Wirtschaftsmittelschule in St.Gallen oder<br />

14 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />

179


Sargans eintreten würde - weil die Schülerinnen und Schüler ja dem Eintritt ins Gymnasium<br />

oder in die Fachmittelschule (am bisherigen Standort) den Vorzug geben. Sowohl in den übrigen<br />

Lehrgängen der KSH und KSW, wie auch in der WMS an den anderen Schulstandorten<br />

sollten diese Schülerinnen und Schüler in der Regel aufzufangen sein, ohne dass zusätzliche<br />

Klassen gebildet werden müssten. An den Berufsfachschulen ist jedoch damit zu rechnen,<br />

dass eine zusätzliche Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu bilden wäre.<br />

• Wenn lediglich die WMI geschlossen würde, ist im Szenario hoch aus den oben erwähnten<br />

Überlegungen ebenfalls davon auszugehen, dass an den Mittelschulen keine zusätzlichen<br />

Klassen gebildet werden müssten. Dies gilt umso mehr, als in Sargans in der jüngsten Vergangenheit<br />

stets eine WMS-WMI-Mischklasse gebildet worden ist, welche zur reinen WMS-<br />

Klasse würde. Auch die Verlagerung in die Berufsbildung könnte vermutlich aufgefangen werden.<br />

Allenfalls wäre eine zusätzliche Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität zu bilden.<br />

b) Szenario tief<br />

Variante<br />

Komplette<br />

Schliessung von<br />

WMS und WMI<br />

Variante 1:<br />

Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2:<br />

Schliessung nur<br />

WMI<br />

total betroffene<br />

Schülerinnen<br />

und Schüler im<br />

Jahr<br />

Eintritte in einen<br />

anderen Lehrgang<br />

an einer Mittelschule:<br />

10 Prozent<br />

Eintritt in<br />

WMS 15<br />

Eintritt in eine kaufm.<br />

Berufslehre (davon mit<br />

Berufsmaturität)<br />

140 14 - 110 (80) 16 (10)<br />

40 4 10 26 (20) 0<br />

35 4 17 4 (2) 10 (7)<br />

Eintritt in eine andere<br />

Berufslehre, v.a.<br />

Informatik, (davon<br />

mit Berufsmaturität)<br />

• Im Szenario tief treten bei der vollständigen Schliessung von WMS und WMI lediglich 14<br />

Schülerinnen und Schüler in einen anderen Lehrgang der Mittelschule ein. Diese sollten in der<br />

Regel in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden können, ohne neue Klassen bilden zu<br />

müssen, da sie sich auf verschiedene Schulorte und Ausbildungsrichtungen oder Schwerpunktfächer<br />

verteilen. Im Szenario tief ist davon auszugehen, dass an den Berufsfachschulen<br />

drei bis vier zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität, eine Klasse Kaufleute ohne Berufsmaturität<br />

und eine Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität gebildet werden müssten,<br />

weil entsprechend viele Schülerinnen und Schüler als Alternative eine Berufslehre wählen.<br />

• Weil im Szenario tief nur sehr weniger Schülerinnen und Schüler in einen alternativen Mittelschullehrgang<br />

(Gymnasium oder Fachmittelschule) am eigentlich gewünschten Schulort eintreten,<br />

ist bei der Schliessung der Standorte Heerbrugg und Wattwil damit zu rechnen, dass -<br />

aufgrund der Möglichkeit, an einen anderen Schulort (KSB oder KSS) ausweichen zu können,<br />

um dort die WMS oder WMI zu besuchen, - durchschnittlich <strong>zum</strong>indest in jedem zweiten Jahr<br />

eine zusätzliche WMS-Klasse zu bilden sein würde. An den Berufsfachschulen wäre vermutlich<br />

eine zusätzliche Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu bilden.<br />

• Auch wenn lediglich die WMI geschlossen wird, ist davon auszugehen, dass dafür eine zusätzliche<br />

WMS-Klasse gebildet werden müsste (vermutlich an der KSB). Allenfalls wäre eine zusätzliche<br />

Klasse im Bereich Informatik mit Berufsmaturität zu bilden. Die Verlagerung in andere<br />

Mittelschullehrgänge und in die kaufmännische Berufslehre könnte wohl aufgefangen werden.<br />

15 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />

180


c) Szenario mittel<br />

Variante<br />

Komplette<br />

Schliessung von<br />

WMS und WMI<br />

Variante 1:<br />

Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2:<br />

Schliessung nur<br />

WMI<br />

total betroffene<br />

Schülerinnen<br />

und Schüler im<br />

Jahr<br />

Eintritte in einen<br />

anderen Lehrgang<br />

an einer Mittelschule:<br />

25 Prozent<br />

Eintritt in<br />

WMS 16<br />

Eintritt in eine kaufm.<br />

Berufslehre (davon mit<br />

Berufsmaturität)<br />

140 35 - 90 (60) 15 (9)<br />

40 10 10 20 (15) 0<br />

35 9 15 3 (2) 8 (6)<br />

Eintritt in eine andere<br />

Berufslehre, v.a.<br />

Informatik, (davon<br />

mit Berufsmaturität)<br />

• Gemäss mittlerem Szenario treten 35 der 140 Interessierten in einen anderen Mittelschullehrgang<br />

ein. Damit wäre an den Mittelschulen vermutlich eine neue Klasse zu führen. Die übrigen<br />

Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf verschiedene Schulorte und Ausbildungsrichtungen<br />

bzw. Schwerpunktfächer. Es ist davon auszugehen, dass sie in bestehende Klassen aufgenommen<br />

oder in ohnehin zu bildende Klassen integriert werden könnten. Hingegen ist auch<br />

im Szenario mittel zu erwarten, dass an den Berufsfachschulen zusätzliche Klassen gebildet<br />

werden müssen: Zu erwarten wären zwei bis drei zusätzliche Klassen Kaufleute mit Berufsmaturität,<br />

eine bis zwei Klassen Kaufleute ohne Berufsmaturität und eine Klasse Informatiker/Informatikerinnen<br />

mit Berufsmaturität.<br />

• Werden im Szenario mittel lediglich die Standorte Heerbrugg und Wattwil geschlossen, könnten<br />

die Schülerinnen und Schüler, welche in einen anderen Mittelschullehrgang eintreten<br />

möchten, vermutlich aufgefangen werden, ohne dass eine neue Klasse gebildet werden müsste.<br />

Hingegen könnte auch im Szenario Mittel je nach Anmeldesituation in St.Gallen oder Sargans<br />

eine weitere WMS-Klasse geführt werden müssen. Ausserdem wäre mit einer zusätzlichen<br />

Klasse Kaufleute mit Berufsmaturität zu rechnen.<br />

• Wenn lediglich die WMI geschlossen wird, ist im Szenario mittel ebenfalls davon auszugehen,<br />

dass an den Mittelschulen in den übrigen Lehrgängen keine zusätzlichen Klassen der übrigen<br />

Lehrgänge gebildet werden müssten. Allerdings ist auch in diesem Szenario tendenziell mit einer<br />

zusätzlichen WMS-Klasse in St.Gallen oder Sargans zu rechnen. Allenfalls wäre darüber<br />

hinaus eine zusätzliche Klasse Informatiker/Informatikerinnen zu bilden.<br />

5.3. Berechnung der Nettosparwirkung<br />

a) Berechnungsgrundlagen<br />

Den nachfolgenden Berechnungen wurden folgende pauschalen Klassenkosten (Teilkosten) zugrunde<br />

gelegt:<br />

• Mittelschule (unabhängig vom Lehrgang): Fr. 350'000<br />

• Berufsfachschule mit Berufsmaturität: Fr. 140'000<br />

• Berufsfachschule ohne Berufsmaturität: Fr. 110'000<br />

Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass eine kaufmännische Berufslehre drei Jahre, eine Informatikerlehre<br />

vier Jahre dauert. Wenn neue Klassen in anderen Mittelschullehrgängen zu bilden sind, wurde davon<br />

ausgegangen, dass es sich dabei um Gymnasialkassen (vierjährige Ausbildungsdauer) handelt.<br />

WMS-/WMI-Klassen im Praktikum wurden als 0.2 Mittelschulklassen gezählt, weil sich diese Klassen<br />

4 Tage im Betrieb und nur einen Tag in der Schule befinden.<br />

b) Nettosparwirkung<br />

Anhand dieser Grundlage ergeben die verschiedenen Varianten in den verschiedenen Szenarios folgendes<br />

Sparpotential (allen Angaben approximativ und in tausend Franken):<br />

16 allenfalls auch an einem anderen Schulstandort<br />

181


Szenario hoch<br />

Variante ganz<br />

schliessen<br />

Variante 1: Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2: Schliessung<br />

nur WMI<br />

Szenario tief<br />

Variante ganz<br />

schliessen<br />

Variante 1: Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2: Schliessung<br />

nur WMI<br />

Szenario mittel<br />

Variante ganz<br />

schliessen<br />

Variante 1: Schliessung<br />

WMS an KSH<br />

und KSW<br />

Variante 2: Schliessung<br />

nur WMI<br />

Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />

total<br />

Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />

mit BM<br />

ohne BM<br />

WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />

WMS/WMI<br />

-7'840 17 2'800 18 0 1'820 19 330 20 -2'890<br />

-2'240 21 0 0 420 22 0 -1'820<br />

-1'680 23 0 0 0 0 -1'680<br />

Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />

total<br />

Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />

mit BM<br />

ohne BM<br />

WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />

WMS/WMI<br />

-7'840 0 0 2'240 24 330 25 -5'270<br />

-2'250 0 560 26 420 27 0 -1'270<br />

-1'700 0 1'120 28 560 29 0 -0<br />

Einsparungen Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Mehrkosten Einsparung<br />

total<br />

Schliessung andere Mittelschullehrgänge<br />

mit BM<br />

ohne BM<br />

WMS/WMI Berufsfachschule Berufsfachschule<br />

WMS/WMI<br />

-7'840 1'400 30 0 1'820 31 660 32 -3'960<br />

-2'250 0 560 33 420 34 0 -1'270<br />

-1'700 0 1120 35 560 36 0 -0<br />

c) Bewertung / Interpretation<br />

Das effektiv zu erwartende Netto-Sparpotential hängt stark vom zugrunde gelegten Szenario und von<br />

der gewählten Variante ab. Das grösste jährliche Sparvolumen ergibt sich naturgemäss bei einer<br />

kompletten Schliessung der Wirtschaftsmittelschule. Es dürfte zwischen 2.89 Mio. und 5.27 Mio. Franken<br />

liegen. Je weniger Schülerinnen und Schüler in einen alternativen Lehrgang an einer Mittelschule<br />

übertreten (bzw. je mehr eine Berufslehre anstreben), desto grösser werden die Einsparungen.<br />

17 total 22.4 Klassen à Fr. 350'000; (3x1x7 Klassen Vollzeit und 0.2x7 Klassen im Praktikum)<br />

18 Annahme: 2 Klassen à 4 Jahre à Fr. 350'000.<br />

19 Annahme: 3 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.26 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />

à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />

20 Annahme: 1 Klasse KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />

21 KSH und KSW: je 3.2 Klassen à Fr. 350'000.<br />

22 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />

23 KSB 3.2 Klassen, KSS 1.6 Klassen à Fr. 350'000.<br />

24 Annahme: 3 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.26 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />

à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />

25 Annahme: 1 Klasse KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />

26 Annahme: 0.5 Klassen (alle zwei Jahre 1 Klasse) WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />

27 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />

28 Annahme: 1 Klasse WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />

29 Annahme: 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre à Fr. 140'000.<br />

30 Annahme: 1 Klasse à 4 Jahre à Fr. 350'000.<br />

31 Annahme: 4 Klassen Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000 = Fr. 1.68 Mio. plus 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre<br />

à Fr. 140'000 = Fr. 560'000.<br />

32 Annahme: 2 Klassen KV ohne BM à 3 Jahre à Fr. 110'000.<br />

33 Annahme: 0.5 Klassen (alle zwei Jahre 1 Klasse) WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />

34 Annahme: 1 Klasse Kaufleute mit BM à 3 Jahre à Fr. 140'000.<br />

35 Annahme: 1 Klasse WMS à 3.2 Jahre à Fr. 350'000.<br />

36 Annahme: 1 Klasse Informatik mit BM à 4 Jahre à Fr. 140'000.<br />

182


Würde die WMS nur in Heerbrugg und Wattwil geschlossen, ergibt sich ein mittelgrosser Spareffekt.<br />

Er wäre zwischen 1.27 Mio. und 1.82 Mio. Franken zu erwarten und hängt im Wesentlichen davon ab,<br />

ob aufgrund der Verlagerung an einem der beiden verbleibenden Schulstandorte eine zusätzliche<br />

"Ersatz-WMS-Klasse" geführt werden müsste. Zwischen den Szenarios tief und mittel ergeben sich<br />

praktisch keine Unterschiede.<br />

Bei der Option, ausschliesslich die WMI zu schliessen, wäre der erwartete Spareffekt vergleichsweise<br />

am geringsten. In den Szenarien tief und mittel ist aufgrund von Verschiebungen gar keine Sparwirkung<br />

zu erwarten, wenn es nicht gelingt, mindestens eine Klasse einzusparen. Im Szenario hoch, wo<br />

dies gelingt, beträgt die jährlich erwartete Nettoeinsparung 1.68 Mio. Franken.<br />

Auffallend ist, dass in sämtlichen aufgezeigten Varianten und unabhängig vom zugrunde gelegten<br />

Szenario damit zu rechnen ist, dass an den Berufsfachschulen neue Berufsmaturitätsklassen zu bilden<br />

sind. In der Variante, die Wirtschaftsmittelschule vollständig zu schliessen, sind zusätzlich - unabhängig<br />

vom Szenario - darüber hinaus auch Klassen ohne Berufsmaturitätsunterricht zu bilden. Es<br />

wird also in jedem Fall zu beträchtlichen Verlagerungen kommen.<br />

5.4. Auswirkungen auf die Pensensituation<br />

An den Kantonsschulen Heerbrugg, Sargans und Wattwil hätte die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule<br />

wohl nur geringe Auswirkungen auf die Stellensituation der Lehrpersonen, weil die Wirtschaftsmittelschule<br />

neben dem Gymnasium und der Fachmittelschule vergleichsweise wenige Lehrerpensen<br />

bindet. Es sind relativ wenige Anstellungsverhältnisse, welche vorwiegend oder ausschliesslich<br />

mit Blick auf den Unterricht an der Wirtschaftsmittelschule, eingegangen worden sind. Dies betrifft<br />

namentlich das berufskundliche Fach Information-Kommunikation-Administration, welches ansonsten<br />

an den Mittelschulen nicht unterrichtet wird. Die Zahl der aufzulösenden Anstellungsverhältnisse wird<br />

deshalb gering sein. Immerhin würden jedoch auch an den drei Landmittelschulen je rund fünf Vollzeitstellen<br />

für Lehrpersonen wegfallen. Diese müssten wohl primär so aufgefangen werden, dass einige<br />

befristete Lehraufträge nicht verlängert werden könnten, um den unbefristet angestellten Lehrpersonen,<br />

welche bei der Pensenvergabe privilegiert zu behandeln sind, das zugesicherte Pensum zu<br />

sichern. Dieser Mechanismus erfolgt in erster Linie zulasten der jüngeren Lehrpersonen.<br />

Eine Besonderheit stellt die Situation an der KSB dar. Hier macht die Wirtschaftsmittelschule rund 50<br />

Prozent der Schule aus. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass Stellen im Umfang von rund 20<br />

Vollzeitäquivalenten abgebaut werden müssten. Vermutlich kann nicht allen Lehrpersonen an einer<br />

anderen Schule ein gleichwertiges Pensum angeboten werden. Teilweise dürften neue Stellen an den<br />

kaufmännischen Berufsfachschulen entstehen. Per Saldo ist indes davon auszugehen, dass die Auflösung<br />

von bestehenden Arbeitsverhältnissen ins Auge gefasst werden müsste. Wenn lediglich die<br />

WMI geschlossen wird, ist an der KSB mit einem Abbau von rund sieben Vollzeitstellen zu rechnen.<br />

Im Fall, dass Auflösungen von Anstellungsverhältnissen nötig wären, würde der Rahmen-<br />

Massnahmenplan im Personalbereich bei betrieblichen Umstrukturierungen zur Anwendung gelangen.<br />

5.5. Auswirkungen auf die räumliche Situation<br />

An den Landmittelschulen würde die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule keine spürbare räumliche<br />

Entlastungswirkung mit sich bringen. Dies liegt einerseits daran, dass - wie der Bericht über die<br />

strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen 37 aufzeigt -, die Auslastung der<br />

Schulräume an den Mittelschulen heute sehr hoch ist. Andererseits ist das Gewicht der Wirtschaftsmittelschule<br />

an der gesamten Klassenzahl an den entsprechenden Schulen sehr gering.<br />

Anders präsentiert sich auch hier die Lage an der KSB. Diese Schule ist heute auf die beiden Schulstandorte<br />

Notkerstrasse 20 (Hauptgebäude, Eigentum des Kantons) und Talhof (Unterer Brühl, Eigentum<br />

der Stadt St.Gallen, der Kanton ist eingemietet) verteilt. Es wäre detailliert zu prüfen, ob nach<br />

Umsetzung der Massnahme auf eine der beiden Gebäulichkeiten verzichtet werden könnte. Wenn<br />

schon, dann stünde ein Verzicht auf die Mietlösung im Talhof im Vordergrund. Die Miete des Talhofs<br />

verursacht jährliche Mietkosten in der Grössenordnung von Fr. 400'000. Bislang wurden keine Abklärungen<br />

vorgenommen, ob in diesem Gebäude auch nur einzelne Zimmer gemietet werden könnten,<br />

um einen möglicherweise reduzierten Platzbedarf zu decken.<br />

37 40.11.02<br />

183


Immerhin zeigt der erwähnte Bericht über die strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen,<br />

dass an den Berufsfachschulen vermutlich kein zusätzlicher Raum benötigt würde,<br />

um die zusätzlich zu erwartenden Klassen aufzunehmen.<br />

184


6. Fazit und Empfehlungen<br />

6.1. Umsetzungszeitpunkt<br />

Die Aufnahmeprüfungen in die Wirtschaftsmittelschule finden seit dem Jahr 2012 neu jeweils im Frühherbst<br />

statt. Die Schülerinnen und Schüler, welche im August 2013 in die WMS/WMI eintreten möchten,<br />

haben die Aufnahmeprüfung also im September 2012 abgelegt. Der Vertrauensschutz gebietet<br />

es, dass eine allfällige Schliessung des Lehrgangs frühzeitig kommuniziert wird. Den interessierten<br />

Schülerinnen und Schüler muss die Möglichkeit offenstehen, sich anderweitig zu orientieren bzw. sich<br />

auf Lehrstellensuche zu begeben. Weil die vollständige Abschaffung der Wirtschaftsmittelschule einer<br />

Änderung des Mittelschulgesetzes bedarf (Art. 2, 7 und 10 MSG), welche dem fakultativen Referendum<br />

untersteht, kann die Umsetzung voraussichtlich erst auf Beginn des Schuljahres 2015/16 erfolgen.<br />

Die Schliessung einzelner Standorte gemäss Variante 2 bedarf keiner Änderung des Mittelschulgesetzes,<br />

weil die Regierung gestützt auf Art. 7 Abs. 3 MSG (jährlich) beschliesst, an welchen Standorten<br />

die WMS/WMI geführt werden kann. Es wäre also zu prüfen, ob eine Teilschliessung bereits auf<br />

Beginn des Schuljahres 2014/15 erfolgen kann. Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Aufnahmeprüfungen<br />

für den Schuleintritt im Sommer 2014 wie erwähnt bereits kurz nach den Sommerferien<br />

2013 stattfinden und die Schülerinnen und Schüler teilweise schon Monate vorher mit der Prüfungsvorbereitung<br />

beginnen.<br />

6.2. Weiteres Vorgehen / Beurteilung<br />

Ausgehend vom Szenario mittel dürfte die vollständige Schliessung der Wirtschaftsmittelschule auf<br />

Sekundarstufe II ein jährliches Einsparvolumen von knapp 4 Mio. Franken zur Folge haben. Dabei ist<br />

allerdings noch einmal darauf hinzuweisen, dass dies ausschliesslich die Netto-Einsparungen auf Stufe<br />

der Sekundarstufe II betrifft. Nicht berücksichtigt, da nicht bezifferbar, sind sämtliche sozialen und<br />

volkswirtschaftlichen Effekte, welche durchaus zu Folgekosten führen dürften 38 . Würden diese nicht<br />

ausgeklammert, wäre der Spareffekt auf jeden Fall kleiner. Damit wird deutlich, dass den Aufwendungen<br />

für die Wirtschaftsmittelschule unzweifelhaft ein nicht quantifizierbarer Gegenwert gegenübersteht.<br />

Die Regierung empfiehlt, diesen ebenfalls zu berücksichtigen, wenn es darum geht, weitere<br />

Beschlüsse zu fassen. Aus Sicht der Regierung soll deshalb der Entscheid über die Zukunft der Wirtschaftsmittelschule<br />

nicht in erster Linie aus den oben dargestellten finanziellen Überlegungen gefällt<br />

werden, vielmehr sind in erster Linie die vorne dargestellten Argumente pro und contra Schliessung,<br />

sowie die erwähnten zu erwartenden volkswirtschaftlichen und sozialen Folgekosten in Betracht zu<br />

ziehen.<br />

In ihrer Abwägung kommt die Regierung <strong>zum</strong> Ergebnis, dass es nicht angezeigt ist, den Lehrgang<br />

vollständig abzuschaffen. Aus ihrer Sicht überwiegen die Argumente, welche für die Beibehaltung der<br />

Wirtschaftsmittelschule sprechen. Im Vordergrund stehen dabei die Beibehaltung eines breiten Bildungsangebots,<br />

welches St.Galler Schülerinnen und Schüler auf höher qualifizierte Ausbildungsgänge<br />

und Berufstätigkeiten vorbereitet, die hohe Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen,<br />

sowie auch die hohe Integrationsleistung der WMS/WMI, welche einen Beitrag leistet <strong>zum</strong> obersten<br />

Ziel, eine hohe Abschlussquote auf Sekundarstufe II insgesamt - und der Berufsmaturitätsquote im<br />

Besonderen - zu erhalten. Es kommt hinzu, dass es sehr unsicher ist, ob sich die erhofften Effekte aus<br />

der Abschaffung, insbesondere das Bestreben, mehr gut qualifizierten Jugendliche das Ergreifen einer<br />

nicht-kaufmännischen Berufslehre schmackhaft zu machen, tatsächlich realisieren lassen. Ausserdem<br />

ist der Arbeitsmarkt gemäss den bereits erwähnten Statistiken 39 offenbar gut in der Lage, auch eine<br />

grössere Zahl an ausgebildeten Kaufleuten aufzunehmen.<br />

Festzuhalten bleibt, dass ein Lehrgang schnell geschlossen ist. Der allfällige Wiederaufbau nach einer<br />

gewissen Zeit, namentlich um konjunkturelle Spitzen zu brechen, würde jedoch sehr viele Ressourcen<br />

erfordern. Dies wäre ausgesprochen unökonomisch. Aus Sicht der Regierung ist der Gegenwert der<br />

Wirtschaftsmittelschule also grösser als deren Kosten.<br />

Hingegen hält es die Regierung für hinnehmbar, die dargestellte Variante weiterzuverfolgen, wonach<br />

der Lehrgang an den Kantonsschulen Heerbrugg und Wattwil nicht mehr angeboten wird. Zwar hat<br />

diese Massnahme in den Regionen Rheintal, Linthgebiet und Toggenburg einen Abbau des Bildungs-<br />

38 vgl. Kapitel 5.1.<br />

39 St.Gallische Arbeitslosenstatistik; vgl. Fussnote 7<br />

185


angebotes zur Folge. Indem das Angebot an den Kantonsschulen am Brühl St.Gallen und Sargans<br />

aber bestehen bleibt, haben nach wie vor alle interessierten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit,<br />

in diesen Lehrgang einzutreten. Dabei ist indessen zu berücksichtigen, dass sich für einzelne Schülerinnen<br />

und Schüler die Schulwege aufgrund der Distanz und des ÖV-Angebotes spürbar verlängern<br />

können. Dies lässt erwarten, dass ein Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler alternative Ausbildungswege<br />

einschlagen wird, sei es ein anderer Ausbildungsgang, welcher an den Kantonsschulen<br />

Heerbrugg und Wattwil angeboten wird, oder sei es eine Berufslehre. In der Vergangenheit wurde in<br />

der Regel an beiden Schulen jährlich je eine WMS-Klasse gebildet. Von der Massnahme direkt betroffen<br />

sind demnach jährlich rund 40 Schülerinnen und Schüler. Dass sich für einige von ihnen aus der<br />

Schliessung der beiden Schulstandorte spürbare Nachteile ergeben, ist zu bedauern. Angesichts des<br />

zu erwartenden Sparbeitrags von geschätzten 1.2 Mio. Franken (Szenario mittel) überwiegt jedoch<br />

das öffentliche Interesse, die Staatsfinanzen im Lot zu halten.<br />

186


Beilage<br />

Prüfung der Auswirkungen einer Fusion von zwei st.gallischen<br />

Spitalverbunden (Spitalverbund Linth und Spitalverbund Fürstenland<br />

Toggenburg) anstelle einer engen Kooperation


KantonSt.GallenGesundheitsdepartement<br />

PrüfungderAuswirkungeneinerFusionvonzweist.gallischen<br />

Spitalverbunden (Spitalverbund Linth und Spitalverbund<br />

FürstenlandToggenburg)anstelleeinerengenKooperation<br />

<br />

ImAuftragvon<br />

KantonSt.Gallen–Gesundheitsdepartement<br />

Davidstrasse27<br />

9001St.Gallen<br />

<br />

<br />

Version2.0<br />

Winterthur,20.März2013<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ZHAWZürcherHochschulefürAngewandteWissenschaften<br />

WIGWinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

SchoolofManagementandLaw<br />

Gertrudstr.15<br />

8401Winterthur<br />

<br />

<br />

<br />

Disclaimer:<br />

Das vorliegende Dokument ist ausschliesslich für die Auftraggeber bestimmt und deshalb vertraulich zu<br />

behandeln.EsdarfnichtohnedieZustimmungderAuftraggeberkopiertoderweitergeleitetwerden.


ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

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<br />

VERFASSER<br />

<br />

Dr.MarkusMeier,MichaelFrüh,Prof.Dr.UrsBrügger<br />

<br />

Kontaktadresse:<br />

UrsBrügger<br />

WIGWinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

Gertrudstr.15<br />

CH8401Winterthur<br />

www.wig.ch<br />

Tel.:0589347739<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

Email:brgu@zhaw.ch<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

<br />

1 AUSGANGSLAGEUNDFRAGESTELLUNG.............................................................................................................5<br />

2 METHODISCHESVORGEHEN..........................................................................................................................6<br />

3 DIESPITALVERBUNDESV3UNDSV4..............................................................................................................8<br />

3.1 Spitalverbund3–SpitalLinth................................................................................................................8<br />

3.2 Spitalverbund4–FürstenlandToggenburg..........................................................................................9<br />

3.3 Qualitätsindikatoren............................................................................................................................11<br />

3.4 Leistungs,KostenundFinanzkennzahlen..........................................................................................13<br />

4 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEIMSPITALBEREICH...................................................................................15<br />

4.1 FormenvonUnternehmenszusammenschlüssen...............................................................................15<br />

4.2 GründeundZielevonUnternehmenszusammenschlüssen................................................................15<br />

4.3 BetroffeneFunktionsbereichevonUnternehmenszusammenschlüssen............................................16<br />

5 POTENZIALEUNDERFAHRUNGEN..................................................................................................................17<br />

5.1 ErwartungenandieengereKooperation............................................................................................17<br />

5.2 ErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionen....................................................................................18<br />

6 ERGEBNISSE............................................................................................................................................21<br />

6.1 AuswertungderKooperation..............................................................................................................21<br />

6.2 AuswertungderFusion........................................................................................................................23<br />

6.3 BeurteilungderAlternativenKooperationundFusion.......................................................................25<br />

7 EMPFEHLUNGEN.......................................................................................................................................28<br />

8 LITERATURVERZEICHNIS..............................................................................................................................29<br />

9 ANHANG................................................................................................................................................30<br />

<br />

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WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

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20.03.2013<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung1:Methodik...........................................................................................................................................6<br />

Abbildung2:BeurteilungskriterienFusion/Kooperation........................................................................................7<br />

<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle1:SteckbriefSV3........................................................................................................................................8<br />

Tabelle2:AustrittenachFachgebietSV3(Quelle:Geschäftsbericht2011SV3).....................................................9<br />

Tabelle3:AustrittenachWohnregionSV3(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG).................................9<br />

Tabelle4:SteckbriefSV4........................................................................................................................................9<br />

Tabelle5:AustrittenachFachgebietSV4(Quelle:Geschäftsbericht2011SV4)...................................................10<br />

Tabelle6:AustrittenachWohnregionSV4(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)...............................11<br />

Tabelle7:Qualitätsindikatoren.............................................................................................................................12<br />

Tabelle8:LeistungsundKostendaten.................................................................................................................13<br />

Tabelle9:Finanzkennzahlen.................................................................................................................................14<br />

Tabelle10:ZielevonUnternehmenszusammenschlüssen(inAnlehnungan(Lutz,2004))..................................16<br />

Tabelle11:ChancenundGefahrenderKooperation...........................................................................................26<br />

Tabelle12:ChancenundGefahrenderFusion.....................................................................................................27<br />

<br />

<br />

<br />

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Anmerkung:<br />

AusGründenderbesserenLesbarkeitwirdlediglichdiemännlicheSchreibweiseverwendet.Bezeichnungenin<br />

dermännlichenFormbeziehensichaufFrauenundMänneringleicherWeise.<br />

<br />

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WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

1 AusgangslageundFragestellung<br />

DieneunöffentlichenAkutspitälerdesKantonsSt.GallenhabenzuvierSpitalunternehmenfusioniert(SV1bis<br />

SV 4). Hauptziele dieser Reorganisation per 1. Januar 2003 waren die Sicherstellung der flächendeckenden<br />

Grundversorgung zu angemessenen Kosten und die Erfüllung des kantonalen Leistungsauftrags. Die vier<br />

Spitalverbunde werden strategisch von einem gemeinsamen Verwaltungsrat geführt, welcher von der<br />

Regierungsrätin Heidi Hanselmann präsidiert wird. Jeder Spitalverbund wiederum verfügt über eine eigene<br />

operativeGeschäftsleitung.<br />

Als einziger der vier Spitalverbunde besteht der SV3 „Spital Linth“nuraus einem Spital. Das SpitalLinth in<br />

Uznach sollte, insbesondere aufgrund seiner geografischen Lage, primär die Zusammenarbeit mit<br />

nahegelegenen ausserkantonalen Spitälern suchen (z.B. Lachen, Männedorf, Glarus, Wetzikon).Es existieren<br />

zwar verschiedene Zusammenarbeits und Kooperationsprojekte mit ausserkantonalen Spitälern, eine enge<br />

Kooperation oder eine Fusion wurde allerdings trotz konkreten Anstrengungen nicht erreicht. Entsprechend<br />

wurdepolitischangestossen,dieZusammenarbeitmitinnerkantonalenSpitälernauszubauen.<br />

ImJuni2012beschlossderst.gallerKantonsratimRahmeneinesSparpaketes,dasseineengereKooperation<br />

zwischendemSpitalLinthunddemSpitalverbundFürstenlandToggenburg(SV4)anzustrebensei.Zusätzlich<br />

wurdedieKantonsregierungmitderPrüfungeinerFusionderbeidenSpitalverbundebeauftragt.Diebeiden<br />

Varianten–engeKooperationundFusion–sollendabeiinsbesondereimHinblickaufSynergiepotenzialeund<br />

KosteneinsparungensowieweitereVorundNachteileverglichenundeinandergegenübergestelltwerden.Um<br />

diesem Auftrag nachzukommen, hat das Gesundheitsdepartement dem Winterthurer Institut für<br />

Gesundheitsökonomie WIG der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) einen<br />

Studienauftragerteilt.<br />

KonkretwerdeninderStudiefolgendebeidenHauptfragestellungenuntersucht:<br />

a) Welche Vor und Nachteile bzw. Chancen und Gefahren sind für das Spital Linth und den Spitalverbund<br />

FürstenlandToggenburgmiteinerFusionbzw.miteinerengerenKooperationverbunden?<br />

<br />

PrimäreUntersuchungsgegenstände:<br />

FinanzielleAspekte<br />

PersonelleAspekte<br />

Akzeptanz<br />

AuswirkungenaufdiePatientenströme<br />

AuswirkungenaufdasmedizinischeLeistungsangebot<br />

b) WelcheVorundNachteilebzw.ChancenundGefahrensindfürdenKantonSt.GallenmiteinerFusionbzw.<br />

einerengerenKooperationverbunden?<br />

PrimäreUntersuchungsgegenstände: <br />

<br />

AuswirkungenaufdieFinanzierung<br />

AuswirkungenaufdieGesundheitskosten<br />

DieseFragestellungenwerdenimRahmendesvorliegendenBerichtsbehandelt.<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

2 MethodischesVorgehen<br />

Um die Fragestellungen fundiert beantworten zu können, muss ein Verständnis für die bisherigen<br />

EntwicklungensowiedieaktuelleSituationimBereichderakutstationärenVersorgungerarbeitetwerden.Es<br />

wurde deshalb ein Vorgehen mit mehreren Phasen gewählt (vgl. Abbildung 1). Dazu werden in Phase 1 die<br />

bisherigenAktivitätenundÜberlegungendesKantonsSt.Gallenbzgl.derakutstationärenVersorgungsplanung<br />

durcheineDokumentenanalyseaufgearbeitet.ZusätzlichwerdenaktuelleLeistungsundVersorgungsdatender<br />

betroffenenSpitalverbunde3und4erhobenresp.zusammengestellt.ZudemwerdendieaktuelleSituation,die<br />

strategischeAusrichtung,AbsichtenundPotenzialederSpitalverbundemitFührungskräftenderSV3resp.SV4<br />

inpersönlichenInterviewsvorOrterfragtundbesprochen.DadurchsollenweitereChancenundRisikeneiner<br />

Kooperation resp. Fusion identifiziert werden. In Phase 2 wird eine pragmatische theoretische Aufarbeitung<br />

grundsätzlich möglicher Zusammenarbeitsformen vorgenommen. Ergänzend werden bisherige Erfahrungen<br />

bzgl.KooperationenundFusionenimSchweizerSpitalwesenanalysiert,welchesichfüreinenVergleicheignen.<br />

Die durchgeführten Analysen und Erhebungen werden in Phase 3 ausgewertet. Dabei werden die beiden<br />

Szenarien „enge Kooperation“ und „Fusion“ unterschieden und deren Auswirkungen resp. Konsequenzen<br />

beschrieben. In der abschliessenden Phase 4 werden die Ergebnisse unter der Anwendung<br />

betriebswirtschaftlicherMethodenbewertetundEmpfehlungenzuhandendesAuftraggebersausgesprochen.<br />

Abbildung1:Methodik<br />

NachfolgendwerdendiewesentlichenInhaltederPhasen14kurzdargestellt.<br />

Phase1„AnalysederAusgangslage“<br />

a. StudiumvonUnterlagendesKantonsSt.Gallenresp.derSV3und4.Dabeiwerdenu.a.folgende<br />

Unterlagengesichtet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

ÜberlegungenzurBildungundAnpassungderVersorgungsregionen2003<br />

VerzeichnisderbestehendenundgeplantenKooperationenderSpitalverbunde3und4<br />

AuswertungderPatientenströmederbeidenSpitalverbunde<br />

ValidierungdesEinsparungspotenzialsbeiKooperation<br />

SammlungvonVersorgung(Geschäftsberichte,Analysenbzgl.Patientenströmen)<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

b. InterviewsmitVerantwortlichenderSpitalverbunde3und4imKantonSt.Gallenbzgl.aktueller<br />

SituationundPotenzialen:<br />

<br />

<br />

SV3:Dr.UrsGraf(CEOundChefarztFrauenklinik)<br />

SV4:RenéFiechter(CEO),WernerKoller(Finanzchef)<br />

Phase2„MöglichkeitenundErfahrungen“<br />

a. TheoretischeAufarbeitungmöglicherZusammenarbeitsformenimSpitalwesen<br />

b. TelefonInterviewsmitExponentenvergleichbarerSpitalkooperationenresp.fusionen(Spital<br />

ThurgauAG,SeespitalZimmerberg/Sanitas)<br />

Phase3„Auswertung“<br />

AuswertungderPhasen1und2mitverschiedenenSzenarien:<br />

a. AuswertungeinerengerenKooperationzwischenSV3undSV4<br />

b. AuswertungeinerFusionvonSV3undSV4<br />

unterBerücksichtigungfolgenderAspekte:<br />

Aspekte<br />

Finanzen<br />

Behandlungsqualität<br />

Patienten<br />

<br />

Akzeptanz<br />

Abbildung2:BeurteilungskriterienFusion/Kooperation<br />

Ausprägungen<br />

SichtInstitutionen(SpitalalsLeistungserbringer)<br />

SynergiepotenzialeundKosteneinsparungeninfolgendenBereichen:<br />

- Administration/Organisation<br />

- Planung/ErstellungdesLeistungsangebots<br />

- Einkauf/BewirtschaftungvonMaterial/Leistungen<br />

SichtFinanzierer(KantonalsKostenträger)<br />

- AuswirkungenaufdieFinanzierung<br />

- AuswirkungenaufdieGesundheitskosten<br />

AuswirkungenaufdieBehandlungsqualität(Outcome)<br />

- Mindestfallzahlen<br />

- Spezialisierung<br />

Auswirkungenauf:<br />

- Patientenströme<br />

- Versorgungssicherheit<br />

BeizentralenStakeholdern:<br />

- MitarbeiterindenInstitutionen<br />

- Patienten<br />

- Bevölkerung/Politik<br />

c. DarstellungderVorundNachteilebzw.ChancenundGefahrenfürdasSpitalLinthundden<br />

SpitalverbundFürstenlandToggenburgsowiedenKantonSt.GallenindenjeweiligenSzenarien.<br />

Phase4„Bewertung“<br />

ZusammenfassungderErgebnissemitErarbeitungvonHandlungsempfehlungen<br />

a. BewertungundPrüfungderAuswirkungeneinerFusionbzw.einerengenKooperationimSinneder<br />

Eignung(Suitability),Annehmbarkeit(Acceptability)undMachbarkeit(Feasibility).<br />

b. AufderBasisderBewertunguntera.werdenEmpfehlungenzuhandendesAuftraggebersabgeleitet.<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

3 DieSpitalverbundeSV3undSV4<br />

ZuBeginndiesesAbschnittswerdendieSpitalverbundeSV3undSV4inFormeineskurzenSteckbriefes,einer<br />

KurzbeschreibungundihrerPatientenaustrittevorgestellt.ImAnschlusswerdenKennzahlenbezüglichQualität,<br />

LeistungundKostenderSpitalverbundevergleichenddargestellt.DieBetrachtungdieserKennzahlenkannfür<br />

die Beurteilung des Potenzials und der Sinnhaftigkeit einer engeren Kooperation bzw. Fusion relevant sein.<br />

DeutlicheUnterschiedeingewissenBereichensindIndikatorenfürnotwendigenHandlungsbedarf.InKapitel6<br />

werdendieseDatenwiederaufgegriffen.<br />

3.1 Spitalverbund3–SpitalLinth<br />

Steckbrief(2011)<br />

Standort Uznach,SG<br />

Spitaldirektor<br />

AnzahlBetten(Bettenauslastung)<br />

AnzahlMitarbeitende(inkl.PersonalinAusbildung)<br />

Dr.UrsGraf<br />

114(95.1%)<br />

335<br />

AnzahlPatientensaustritte 5‘946<br />

Betriebsertrag<br />

Tabelle1:SteckbriefSV3<br />

CHF37.3Mio.<br />

DasSpitalLinthbefindetsichinUznachinderRegionSeeGasterundistdortgutverankert.DasSpitalverfolgt<br />

dieStrategie,einbreitesmedizinischesAngebotimSinneeinererweitertenGrundversorgunganzubietenund<br />

sich dadurch als Marktführer in der Region zu etablieren. Vom Belegarztsystem ist man grösstenteils<br />

abgekommen,dasAngebotwirddurchdieFestanstellungvonSpezialistensichergestellt.AufgrundderGrösse<br />

desSpitals,isteseineHerausforderungvieleFachrichtungenineinerzufriedenstellendenQualitätanbietenzu<br />

können. Es besteht Potenzial für regionale Kooperationen. In der Angebotsplanung gibt es, aufgrund des<br />

kantonalen Leistungsauftrages gewisse Einschränkungen. Das detaillierte medizinische Leistungsangebot des<br />

SpitalsLinthistimAnhangabgebildet.<br />

Grösster regionaler Konkurrent, allerdings auch möglicher Kooperationspartner, ist das Spital Männedorf.<br />

Dieses hat einen guten Ruf und zieht insb. Patienten aus der Umgebung RapperswilJona an. Um die<br />

Konkurrenzfähigkeitzuerhöhen,wurdedasSpitalUznachineinererstenBauetappeteilweisesaniert.Ineiner<br />

zweitenBauetappe(Volksabstimmung2014)istzudemeinvierstöckigerNeubaugeplant.<br />

IndennachfolgendenTabellen2und3istdieEntwicklungderPatientenaustrittedesSpitalLinthdargestellt.<br />

EinerseitsnachFachgebietundandererseitsnachWohnregionderPatienten.<br />

<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

AustrittenachFachgebiet Tendenz ØWachstum 2011 2010 2009 2008<br />

Medizin 0.1% 2'103<br />

2'140<br />

2'160<br />

2'097<br />

Chirurgie/Orthopädie 1.1% 1'913<br />

1'828<br />

1'835<br />

1'853<br />

Urologie 0.1% 234<br />

231<br />

218<br />

236<br />

ORL 5.0% 233<br />

238<br />

261<br />

272<br />

Gynäkologie 5.8% 574<br />

515<br />

517<br />

486<br />

Geburtshilfe 2.0% 572<br />

594<br />

586<br />

608<br />

Geriatrie 53.5% 317<br />

273<br />

143<br />

Tabelle2:AustrittenachFachgebietSV3(Quelle:Geschäftsbericht2011SV3)<br />

DasgrösstedurchschnittlicheWachstumkonnteimBereichGeriatriemit+53.5%erzieltwerden.Dergrösste<br />

RückgangwurdeimFachgebietORLmitdurchschnittlich5.0%verzeichnet.<br />

Tabelle3:AustrittenachWohnregionSV3(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)<br />

ImJahr2011stammtenüber87%derPatientendesSpitalLinthausderRegionSeeGaster.Relevanteweitere<br />

Einzugsgebiete sind das Toggenburg und das Sarganserland, welche mit 7.6% resp. 4.7% Anteil an den<br />

Patientenaustritten des Spitals Linth allerdings vergleichsweise tiefe Werte ausweisen. Die ausserregionalen<br />

Patienten lassen sich hauptsächlich dadurch erklären, dass im Spital Wattwil keine Geburtshilfe resp.<br />

Gynäkologieangebotenwird.<br />

3.2 Spitalverbund4–FürstenlandToggenburg<br />

<br />

Säuglinge 1.6% 517<br />

508<br />

487<br />

546<br />

TOTAL(ohneSäuglinge) 2.3% 5'946<br />

5'819<br />

5'720<br />

5'552<br />

AustrittenachWohnregion 2011 2011in% 2010 2010in%<br />

St.Gallen 12<br />

0.2% 4<br />

0.1%<br />

Rorschach 4<br />

0.1% 1<br />

0.0%<br />

WiI 11<br />

0.2% 14<br />

0.2%<br />

Rheintal 1<br />

0.0% 4<br />

0.1%<br />

Werdenberg 1<br />

0.0% 1<br />

0.0%<br />

Sarganserland 278<br />

4.7% 212<br />

3.6%<br />

SeeGaster 5'176<br />

87.2% 5'163<br />

87.9%<br />

Toggenburg 453<br />

7.6% 475<br />

8.1%<br />

TOTAL 5'936<br />

100.0% 5'874<br />

100.0% <br />

<br />

Steckbrief(2011)<br />

<br />

Standort WilundWattwil,SG<br />

Spitaldirektor<br />

RenéFiechter<br />

AnzahlBetten(Bettenauslastung)<br />

171(93.5%)<br />

AnzahlMitarbeiter(inkl.PersonalinAusbildung)<br />

570<br />

AnzahlPatientensaustritte 7‘956<br />

Betriebsertrag<br />

CHF54.7Mio.<br />

Tabelle4:SteckbriefSV4<br />

Der Spitalverbund 4 besteht aus den beiden Standorten in Wil und Wattwil. Die beiden Spitäler liegen 23<br />

Kilometervoneinanderentfernt.GewisseLeistungsbereichewurdengemässStrategieaneinzelnenStandorten<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

konzentriert,beispielsweisewurdeinWattwildieAbteilungfürGynäkologieundGeburtshilfegeschlossenund<br />

inWilkonzentriert.ImGegenzugwurdeinWattwildasAngebotfürGeriatrieundfürdieSuchtentwöhnung<br />

(PSA 1 )aufgebaut.EbenfallswurdendieFachbereichesozusammengefasst,dassnurnocheinChefarztMedizin,<br />

einChefarztChirurgieundeinChefarztOrthopädie,einePflegedienstleitungsowieeineGeschäftsleitungund<br />

einRettungsdienstfürbeideStandortezuständigsind.<br />

Neben diesen konzentrierten Leistungsbereichen bieten beide Standorte ein breites medizinisches und<br />

chirurgischesLeistungsangebotan.<br />

Der Spitalverbund 4 pflegt diverse Kooperation mit dem Kantonsspital St.Gallen (KSSG). Aufgrund der<br />

geografischenNähedesSpitalsWilzuSt.GallensuchenbereitsvielePatientenderRegiondasKSSGauf.Wilwie<br />

auchWattwilsindaufgrundderveraltetenInfrastrukturinsb.fürzusatzversichertePatientennichtattraktiv.<br />

In den nachfolgenden Tabellen 5 und 6 ist die Entwicklung der Patientenaustritte des Spitalverbundes 4<br />

ersichtlich.EinerseitsnachFachgebietundandererseitsnachWohnregionderPatienten.<br />

AustrittenachFachgebiet Tendenz ØWachstum 2011 2010 2009 2008<br />

Wattwil<br />

InnereMedizin 3.3% 1'316<br />

1'235<br />

1'217<br />

1'193<br />

Chirurgieinkl.Orthopädie 0.9% 1'595<br />

1'575<br />

1'590<br />

1'551<br />

PSA 1.1% 167<br />

159<br />

164<br />

162<br />

Geriatrie 12.8% 327<br />

310<br />

259<br />

229<br />

TOTAL 2.8% 3'405<br />

3'279<br />

3'230<br />

3'135<br />

WiI<br />

InnereMedizin 3.3% 1'679<br />

1'539<br />

1'553<br />

1'529<br />

Chirurgieinkl.Orthopädie 1.7% 1'753<br />

1'834<br />

1'780<br />

1'846<br />

Gynäkologie 6.8% 277<br />

250<br />

305<br />

239<br />

Geburtshilfe 1.9% 842<br />

771<br />

776<br />

800<br />

Säuglinge 2.6% 768<br />

694<br />

688<br />

715<br />

TOTAL(ohneSäuglinge) 1.0% 4'551<br />

4'394<br />

4'414<br />

4'414<br />

SV4total<br />

InnereMedizin 3.3% 2'995<br />

2'774<br />

2'770<br />

2'722<br />

Chirurgieinkl.Orthopädie 0.5% 3'348<br />

3'409<br />

3'370<br />

3'397<br />

Gynäkologie 6.8% 277<br />

250<br />

305<br />

239<br />

Geburtshilfe 1.9% 842<br />

771<br />

776<br />

800<br />

PSA 1.1% 167<br />

159<br />

164<br />

162<br />

Geriatrie 12.8% 327<br />

310<br />

259<br />

229<br />

Säuglinge 2.6% 768<br />

694<br />

688<br />

715<br />

TOTAL(ohneSäuglinge) 1.8% 7'956<br />

7'673<br />

7'644<br />

7'549<br />

Tabelle5:AustrittenachFachgebietSV4(Quelle:Geschäftsbericht2011SV4)<br />

<br />

Die Austritte konnten insb. in den Bereichen Geriatrie (durchschnittlich 12.8%) und Gynäkologie<br />

(durchschnittlich 6.8%) gesteigert werden. Mit einem durchschnittlichen Wachstum von 1.8% in den letzten<br />

vierJahrenliegtderSV4inderNähedesSV3(2.3%).<br />

<br />

1<br />

PSA=Alkoholkurzzeittherapie<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

AustrittenachWohnregion 2011 2011in% 2010 2010in%<br />

St.Gallen 184 2.4% 228<br />

3.1%<br />

Rorschach 47<br />

0.6% 55<br />

0.8%<br />

WiI 3'471<br />

45.6% 3'250<br />

44.6%<br />

Rheintal 34<br />

0.4% 26<br />

0.4%<br />

Werdenberg 12<br />

0.2% 17<br />

0.2%<br />

Sarganserland 28<br />

0.4% 21<br />

0.3%<br />

SeeGaster 93<br />

1.2% 97<br />

1.3%<br />

Toggenburg 3'751<br />

49.2% 3'587<br />

49.3%<br />

Total 7'620<br />

100.0% 7'281<br />

100.0% <br />

Tabelle6:AustrittenachWohnregionSV4(Quelle:GesundheitsdepartementKantonSG)<br />

DieüberwiegendeMehrheitderPatienten(ca.95%)desSV4stammtausdenRegionenWilundToggenburg.<br />

184SpitalaustrittewurdenvonPatientenausderWohnregionSt.Gallenverzeichnet.<br />

3.3 Qualitätsindikatoren<br />

Die Qualitätsindikatoren der beiden Spitalverbunde wurden für diesen Bericht zusammengestellt, um ggfs.<br />

deutlicheUnterschiedeoderQualitätsdefiziteidentifizierenzukönnen.IndernachfolgendenTabellesind13<br />

MessthemenmitdenentsprechendenDatenvomSV3undSV4aufgeführt.<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

Nr. Messthema<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Herzinfarkt<br />

Herzinsuffizienz<br />

Schlaganfall<br />

Lungenentzündung<br />

(Pneumonie)<br />

Entfernungder<br />

Gallenblase<br />

(Cholecystektomie)<br />

Geburten<br />

Gelenkersatz,<br />

Totalendoprothesen<br />

(TEP)<br />

Stürze<br />

9 Dekubitus<br />

10 Rehospitalisierungen<br />

Tabelle7:Qualitätsindikatoren<br />

Indikator<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

DatenLinth<br />

(SV3)<br />

3.2%<br />

6.4%<br />

2<br />

DatenSRFT<br />

(SV4)<br />

Die statistische Aussagekraft der dargestellten Indikatoren 2 ist aufgrund der teilweise geringen Fallzahlen<br />

limitiert. Dennoch kann festgehalten werden, dass aufgrund der vorliegenden Daten weder beim SV 3 noch<br />

beim SV 4 ein schwerwiegendes Qualitätsproblem mit unmittelbarem Handlungsbedarf identifiziert werden<br />

kann.<br />

6.9%<br />

6.9%<br />

6<br />

Jahr<br />

2010<br />

AnzahlFälleHerzinfarkt 63 87 2010<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

7.3%<br />

9.1%<br />

8<br />

6.8%<br />

9.5%<br />

8<br />

2010<br />

AnzahlFälleHerzinsuffizienz 109 117 2010<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

3.3%<br />

12.8%<br />

2<br />

6.7%<br />

13.5%<br />

4<br />

2010<br />

AnzahlFälleSchlaganfall 60 60 2010<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

3.8%<br />

5%<br />

5<br />

2.8%<br />

5.5%<br />

4<br />

Quelle<br />

BAG,A.1.1.MHauptdiagnoseHerzinfarkt<br />

(Alter>19)<br />

BAG,A.1.1.MHauptdiagnoseHerzinfarkt<br />

(Alter>19)<br />

BAG,A.2.1.MHauptdiagnose<br />

Herzinsuffizienz(Alter>19)<br />

BAG,A.2.1.MHauptdiagnose<br />

Herzinsuffizienz(Alter>19)<br />

BAG,B.1.1.MHauptdiagnoseSchlaganfall<br />

alleFormen(Alter>19)<br />

BAG,B.1.1.MHauptdiagnoseSchlaganfall<br />

alleFormen(Alter>19)<br />

2010 BAG,D.1.1.MHauptdiagnosePneumonie<br />

AnzahlFällePneumonie 131 145 2010 BAG,D.1.1.MHauptdiagnosePneumonie<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

0%<br />

0.2%<br />

0<br />

0%<br />

0.2%<br />

0<br />

2010<br />

BAG,E.1.1.MCholezystektomiebei<br />

GallensteinenundCholezystitis,ohne<br />

Tumor<br />

AnzahlFälleCholecystektomie 81 110 2010<br />

BAG,E.1.1.MCholezystektomiebei<br />

GallensteinenundCholezystitis,ohne<br />

Tumor<br />

AnteilKaiserschnitt(Sectio)an<br />

stationärenGeburten<br />

34.9%<br />

30.3%<br />

2010 BAG,G.1.4.PAnteilKaiserschnitt(Sectio)<br />

AnteilCHweit<br />

32.5%<br />

32.6%<br />

AnzahlFälleSectio 175 210 2010 BAG,G.1.4.PAnteilKaiserschnitt(Sectio)<br />

Mortalitätbeobachtet<br />

Mortalitäterwartet<br />

AnzahlTodesfälle<br />

0%<br />

0.1%<br />

0<br />

0.8%<br />

0.1%<br />

1<br />

2010<br />

BAG,I.1.1.MHüftTEPErstimplantation<br />

(nichtbeiFrakturen)<br />

AnzahlFälleTEP 82 126 2010<br />

BAG,I.1.1.MHüftTEPErstimplantation<br />

(nichtbeiFrakturen)<br />

Stürze/1000Pflegetage 3.3 4.8 2010 EigenerhebungSpitäler<br />

Verletzungsindex 0.35 0.41 2010 EigenerhebungSpitäler<br />

AnzahlPatientenmit<br />

erworbenemDekubituswährend<br />

demSpitalaufenthalt<br />

%derPatienten,welchenach30<br />

Tagenrehospitalisiertwerden<br />

1Patient<br />

(gemessenim<br />

BereichIMC,4.7.<br />

Stock)<br />

1Patient<br />

(gemessenin:<br />

Medizin,Chirurgie,<br />

Akutgeriatrie)<br />

2011<br />

H+QualitätsberichtSRFT/SpitalLinth;<br />

ANQnachMethodeLPZ;Unterschiedliche<br />

Abteilungen>Vergleichbarkeitder<br />

Erhebungnichtgewährleistet<br />

2011 ANQ,nichtöffentlichverfügbar<br />

11 Patientenzufriedenheit Punkte(max.10) 8.84 9.21 2011<br />

12 Mitarbeiterzufriedenheit Punkte(max.100) 59.6 61.5 2008<br />

13 Zuweiserzufriedenheit Punkte(max.5)<br />

Verzichtauf<br />

Publikation<br />

3.8<br />

ANQKurzfragebogen,Mittelwert<br />

Ergebnisseder5Kernfragen<br />

H+QualitätsberichtSRFT/SpitalLinth,<br />

Mecon<br />

EigeneInstrumentezurErhebung,><br />

SRFT2007<br />

VergleichbarkeitderErhebungnicht<br />

Linth2010<br />

gewährleistet<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

2 DieerwarteteMortalitätgibtdieSterblichkeitan,diesichergebenwürde,wennmanausdergesamtschweizerischenPatientengruppe<br />

desselben Indikators eine Stichprobe mit gleicher Alters und Geschlechtsverteilung wie in der untersuchten Klinik ziehen würde. Die<br />

tatsächlicheSterblichkeitderKliniksolltemöglichstunterdiesemWertliegen.<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

3.4 Leistungs,KostenundFinanzkennzahlen<br />

Die nachfolgenden ausgewählten Kennzahlen geben einen Einblick in die Leistung resp. das<br />

Kosten/LeistungsverhältnisderSpitalverbunde.<br />

Nr. Kennzahlen<br />

Tabelle8:LeistungsundKostendaten<br />

DatenLinth<br />

(SV3)<br />

DatenSRFT<br />

(SV4)<br />

Jahr<br />

Quelle<br />

1 Betten 114 171 Ende2011 H+Qualitätsbericht<br />

(Selbstdeklaration2011)<br />

2 Durchschnittliche<br />

Aufenthaltsdauer(Tage)<br />

6.7 6.44 2011 Geschäftsberichte<br />

3 Anzahlstationärbehandelter<br />

H+Qualitätsbericht<br />

5'946 7'956 2011<br />

Patienten(ohneSäuglinge)<br />

(Selbstdeklaration2011)<br />

4 DRGFälle 8'557 2011 ZurVerfügunggestelltvomSV<br />

5 Kosten/Fallstationär CHF7'000 CHF7'443 2010<br />

Tarifverhandlungen2011(exkl.<br />

Projektionskostenca.CHF500)<br />

6 CMIbrutto 0.7375 0.752 2010<br />

KennzahlenderSchweizerSpitäler<br />

2010<br />

7 CMInetto 0.786 2010<br />

KennzahlenderSchweizerSpitäler<br />

2010<br />

8 Kosten/FallstationärCMI<br />

bereinigt(CM=1)brutto<br />

CHF9'492 CHF9'896 2010 Kosten/Fallstationär/CMIbrutto<br />

9 Kosten/FallstationärCMI<br />

bereinigt(CMI=1)netto<br />

CHF9'467 2010 Kosten/Fallstationär/CMInetto<br />

10 Baserate CHF9'550 CHF9'550 2012<br />

Kanton;<strong>zum</strong>Vergleich:KSSGCHF<br />

10'350<br />

<br />

Beide Spitalverbunde haben mit 171 resp. 114 Betten als Spitalbetriebe relativ kleine Kapazitäten. Über die<br />

betriebswirtschaftlich notwendige Mindestgrösse eines Akutspitals sind sich Experten allerdings uneinig.<br />

Oftmalswerdenunabhängig200BettenfüreineneffizientenBetriebeinesSpitalsgenannt.Auchkleinereund<br />

mittlereSpitälerkönnenerfolgreichimMarktbestehen,wennsiesichaufLeistungenfokussieren,diesiein<br />

guterQualitätundhäufigerbringen.<br />

Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern liegen mit 6.7 und 6.44 Tagen im Bereich des Schweizer<br />

Durchschnitts von Spitäler der Grundversorgung (6.7 Tage 3 ). Die um den brutto Case Mix Index (CMI) 4 <br />

bereinigtenKostenproFallbetragenimSV3CHF9‘492undimSV4CHF9‘896.<br />

NachfolgendwerdenergänzendrelevanteFinanzzahleninTabelle9ausgewiesen.<br />

<br />

3 sieheBFS(Zahlen2010):http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/04/01/key/inanspruchnahme.Document.21517.xls<br />

4 CMI brutto: ohne Gewichtung der Ausreisser (outliers). CMI netto: Bei Fällen mit einer unter bzw. überdurchschnittlichen<br />

AufenthaltsdauerwirddasKostengewichtdementsprechendgewichtet.<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

<br />

20.03.2013<br />

Nr. Kriterien<br />

DatenLinth<br />

(SV3)<br />

DatenSRFT<br />

(SV4)<br />

Jahr<br />

1 KantonsbeitragjeAustritt CHF2'960 CHF3'071 2011<br />

Quelle<br />

Jahresbericht2011überdieErfüllung<br />

desLeistungsauftragsunddieVer<br />

wendungderMittelderSpitalverbunde<br />

2 KantonsbeitragjeAustritt CHF4'013.56 CHF4'083.78 2011 dito<br />

(CMIbrutto=1)<br />

3 KantonsbeitragjePflegetag CHF453 CHF409 2011 dito<br />

4 KantonsbeitragjePflegetag CHF614.24 CHF543.88 2011 dito<br />

(CMIbrutto=1)<br />

5 EBIT CHF779'000 CHF42'000 2011 dito<br />

6 Nettoumlaufvermögen(NUV) CHF2'286'000 CHF2'798'000 2011 dito<br />

7 AnzahlTagezwischenAustritt<br />

undFakturadatum<br />

Tabelle9:Finanzkennzahlen<br />

19 13 2011 dito<br />

<br />

In dieser Aufstellung fällt das negative Nettoumlaufvermögen des SV 3, aufgrund hoher kurzfristiger<br />

Verpflichtungen, auf. Auf der anderen Seite zeigt sich, dass der SV 3 den höchsten EBIT aller vier<br />

Spitalverbunde erwirtschaftet. Die Zeit bis zur Fakturierung ist mit 13 resp. 19 Tagen eher hoch. In diesen<br />

Bereichen würden sich weitere Abklärungen der Spitalverbunde anbieten. Die Interpretation einzelner<br />

Finanzkennzahlen ist ohne eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Finanzbuchhaltung resp. ohne<br />

konkreteAbklärungenmitdenVerantwortlichennureingeschränktmöglich.<br />

<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

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4 UnternehmenszusammenschlüsseimSpitalbereich<br />

Der folgende Abschnitt gibt einen grundsätzlichen Einblick bzgl. der Formen und den Zielen von<br />

Unternehmenszusammenschlüssen(z.B.FusionenoderKooperationen).<br />

InderLiteraturwerdenverschiedeneBegriffezurBeschreibungderZusammenarbeitzwischenUnternehmen<br />

verwendet.EswirdvonUnternehmensverbindungen(Thommen,2000),Unternehmenskooperationen(Killich,<br />

2011)oderauchUnternehmenszusammenschlüssen(Lutz,2004)gesprochen.LetztererwirdindieserStudieals<br />

Begriffweiterverwendet.<br />

4.1 FormenvonUnternehmenszusammenschlüssen<br />

Grundsätzlich können Unternehmenszusammenschlüsse in zwei Hauptformen unterschieden werden. Bei<br />

Kooperationen arbeiten mindestens zwei Unternehmen in gemeinsamer Wahrnehmung bestimmter<br />

FunktionenauffreiwilligerBasiszusammen.DieZeitdauerderKooperationkannsowohlkurz,mittelwieauch<br />

langfristig sein. Die Unternehmen geben ihre rechtliche Selbständigkeit nicht auf. Die wirtschaftliche<br />

SelbständigkeitwirdnurinTeilbereichen,welcheBestandteilederKooperationsind,eingeschränkt.DiePartner<br />

sindeinanderdabeiüblicherweisegleichgestellt.GeregeltwerdenKooperationendurchschriftlicheVerträge,<br />

allerdingssindauchlediglichmündlicheAbsprachenmöglich(Lutz,2004).<br />

BeiVereinigungenwerdendiegesamtenAufgabenderUnternehmenuntereineeinheitlicheFührunggestellt.<br />

DabeigibtmindestenseineParteiseinewirtschaftlicheSelbständigkeitauf,wobeiderVermögenstransferüber<br />

monetäreEntschädigungensowieAbgeltungenmittelsBeteiligungstitelnerfolgenkann.DieAkquisitionunddie<br />

FusionstellendiebeidenUntervariantenvonVereinigungendar.DerhauptsächlicheUnterschiedderbeiden<br />

UntervariantenliegtimBereichderrechtlichenSelbständigkeit,welchebeieinerFusionstetsvonmindestens<br />

einerParteiaufgegebenwirdundbeiderAkquisitionfürbeidePartnererhaltenbleibt.Vereinigungensindin<br />

derRegellangfristigausgerichtetundzeichnensichdurcheinehoheBindungsintensitätaus(Lutz,2004).<br />

Die mündliche Absprache als eine Form der Kooperation und die Fusion zweier Unternehmen als Form der<br />

VereinigungspannendieBandbreiteinBezugaufUnternehmenszusammenschlüsseauf.<br />

SowohlKooperationenwieauchVereinigungenkönnensichdabeizwischenUnternehmendergleichenoder<br />

unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen ereignen. Dabei wird die horizontale Kooperation (gleiche<br />

Wertschöpfungsstufe, z.B. zwischen den st.galler Spitalverbunden 3 und 4), die vertikale Kooperation<br />

(unterschiedliche Wertschöpfungsstufen, z.B. Akutspital und Rehabilitation) und die laterale Kooperation<br />

(unterschiedlicher Bereich, z.B. Spital und Medikamentenhersteller) unterschieden (Capaul and Steingruber,<br />

2010).DiegewählteFormdesZusammenschlussessolltediegesetzteZielerreichungunterstützen.<br />

Grundsätzlich können Unternehmenszusammenschlüsse auch nach den Kriterien Dauer der Verbindung<br />

(dauernd, vorübergehend), Produktionsstufe (horizontal, vertikal, diagonal) und Kooperationsgrad (Vertrag,<br />

Beteiligungserwerb, Kauf von Aktiven/Passiven, Fusion) unterschieden werden (Thommen, 2000). Je nach<br />

Ausgestaltung dieser Kriterien, wird zwischen verschiedenen idealtypischen Formen von<br />

Unternehmensverbindungenunterschieden.<br />

4.2 GründeundZielevonUnternehmenszusammenschlüssen<br />

Unternehmenszusammenschlüsse sind kein Selbstzweck, sondern die Konsequenz von strategischen<br />

Planungsergebnissen und Absichten. Demnach sind sie ein Mittel zur langfristigen Ausrichtung von<br />

UnternehmenundzurErhaltungderWettbewerbsundHandlungsfähigkeit(Lutz,2004).DurchdenAustausch<br />

von KnowHow und der Realisierung von Rationalisierungen, können Doppelspurigkeiten vermieden,<br />

SkalenerträgegenutztundletztlichErtragssteigerungenresp.Kostensenkungenrealisiertwerden(Thommen,<br />

2000).<br />

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Öffentliche Spitäler können mit Zusammenschlüssen verschiedene Ziele verfolgen, welche in nachfolgender<br />

Tabelle10aufgeführtsind.DieZielewurdenvondenAutorenderStudiebezüglichRelevanzimRahmendes<br />

KontextsdiesesStudienberichtesbewertet.<br />

Ziel<br />

AusbaudesMarktanteils<br />

StärkungderAngebots/VerhandlungsmachtgegenüberKrankenkassen<br />

StärkungderAngebots/VerhandlungsmachtgegenüberderkantonalenSpitalplanung<br />

Erweiterung/ErgänzungdesLeistungsangebotes<br />

Schaffungbzw.Beitrittzueinemganzheitlichen,integriertenDiagnose/Therapieangebots<br />

KonzentrationaufKernbereiche/Spezialisierung<br />

Qualitätsverbesserung/sicherung<br />

ErzielungvonKostensenkungen(Grössenvorteile)<br />

Lernen(interhospitalerErfahrungsundWissensaustausch)<br />

EinleitungeinerRestrukturierung<br />

SicherstellungderVersorgungimEinzugsgebiet(ErfüllungderBedarfszieledesöffentlichen<br />

Auftrages)<br />

SicherungderArbeitsplätze<br />

=hoheRelevanz=mittlereRelevanz=tiefeRelevanz<br />

Relevanz<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Tabelle10:ZielevonUnternehmenszusammenschlüssen(inAnlehnungan(Lutz,2004))<br />

Die Ziele Qualitätssicherung, Erzielung von Kostensenkungen und Sicherstellung der Versorgung werden als<br />

wichtigsteZielebetrachtetundinKapitel6.3vorderAbleitungderEmpfehlungenerneutbetrachtet.<br />

4.3 BetroffeneFunktionsbereichevonUnternehmenszusammenschlüssen<br />

KooperationenundFusionenkönnenverschiedeneBereicheeinerUnternehmungresp.einesSpitalsbetreffen.<br />

Klassischerweise würde die Beurteilung, in welchen Funktionsbereichen eine Kooperation resp. Fusion<br />

besondere Auswirkungen oder Potenzial haben kann, entlang der Wertschöpfungskette vorgenommen. Zur<br />

Vereinfachung werden in diesem Studienbericht folgende funktions resp. verrichtungsorientierte Bereiche<br />

einesSpitalsunterschieden:<br />

<br />

<br />

<br />

Verwaltung/Dienste<br />

z.B.Finanzen,Informatik,Personalwesen<br />

MedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />

z.B.Labor,Apotheke,Pathologie<br />

MedizinischeLeistungsbereiche<br />

z.B.Orthopädie,Kardiologie,Pneumologie<br />

InKapitel6wirddasPotenzialeinerKooperationresp.FusionindiesendreiFunktionsbereichenbeurteilt.<br />

<br />

<br />

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5 PotenzialeundErfahrungen<br />

5.1 ErwartungenandieengereKooperation<br />

Im Rahmen der vom Kanton St. Gallen geplanten Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des<br />

Staatshaushaltes(SparpaketII)werdendurchdieengeKooperationderSpitalverbundeLinthundFürstenland<br />

ToggenburgmittelfristigKosteneinsparungenerwartet.Diesesollenaufgrundeinerwenigerstarksteigenden<br />

odertieferenBaserateimRahmenderTarifverhandlungenrealisiertwerden.IndenJahren2013und2014wird<br />

mit einem Initialaufwand von jeweils CHF 0.32 Mio. gerechnet. Ab dem Jahr 2015 wird im Bericht <strong>zum</strong><br />

SparpaketIIvonjährlichenEinsparungenvonCHF0.65Mio.ausgegangen(vgl.Tabelle5).ZurUmsetzungsind<br />

keineGesetzesanpassungenüberdieSpitalverbunde(sGS320.2)notwendig.<br />

MassnahmeSparpaketII:<br />

DieSpitalverbundeLinthundFürstenlandToggenburgsollenengkooperieren<br />

2013 2014 2015<br />

<br />

VeränderungdesAufwandüberschusses(in1‘000CHF)<br />

+Zunahme/Abnahme<br />

Tabelle5:ErwartungenandieKooperationSV3undSV4.<br />

+320 +320 650<br />

DamitderKantondiegeplantenjährlichenEinsparungenvonCHF0.65Mio.ab2015übereinewenigerstark<br />

steigendebzw.einetiefereBaseraterealisierenkann,bedeutetdies,dassdieSpitälerLinth,WilundWattwil<br />

übereineengereZusammenarbeitinsgesamtCHF1.3Mio.einsparenmüssen.DieseEndsummeerrechnetsich<br />

ausdemimKantonSt.GallenunterderneuenSpitalfinanzierunggeltendenFinanzierungsbeitragvon50%der<br />

stationärenBehandlungen.Dieverbleibenden50%werdenvondenKrankenversicherernerstattet.<br />

DiegeplantenEinsparungenaufgrundeinerstärkerenZusammenarbeitzwischendesSV3unddesSV4von<br />

CHF 0.65 Mio. für den St. Galler Staatshaushalt bzw. von CHF 1.3 Mio. total (inkl. Krankenversicherer)<br />

erscheinen aufgrund ihrer Höhe für die Spitäler als grundsätzlich umsetzbar. Aus den Kostendaten der in<br />

Rahmen dieser Studie zu untersuchenden Spitäler (Kostendaten aus den Tarifverhandlungen 2011) wird<br />

ersichtlich, dass der Spitalverbund 3 (Spital Linth) einen Gesamtaufwand ohne Anlagenutzung von CHF 39.8<br />

Mio.verbuchte.DerSpitalverbund4(SpitalWilundWattwil)hatteinderselbenPeriodeeinenAufwandvon<br />

CHF 56.9 Mio. Total sind somit für beide Spitalverbunde zusammen Kosten von CHF 96.7 Mio. ohne<br />

Anlagenutzung angefallen. Die im Sparpaket II geforderten jährlichen Einsparungen durch eine engere<br />

ZusammenarbeitbetragenmitCHF1.3Mio.somit1.34%derGesamtkosten.<br />

Durch interne Optimierungsmassnahmen sowie eine Kooperation zwischen den drei Spitalbetrieben können<br />

diese Effizienzsteigerungen voraussichtlich realisiert werden (Meier, 2012). Dieses Optimierungspotenzial<br />

wurde auch von verschiedenen Experten aus dem Spitalwesen bestätigt. 5 Dass diesbezüglich Potenzial<br />

vorhanden ist, zeigt auch ein Vergleich der Fallkosten mit den Fallkosten der nichtuniversitären Spitäler des<br />

Kantons Zürich. Aus Daten, welche vom Gesundheitsdepartement SG zur Verfügung gestellt wurden, wird<br />

ersichtlich,dassdieKostenjestationärenNormalfall 6 2010(OKPPatienten)imSpitalerbundLinthCHF8‘570<br />

undimSpitalverbundFürstenlandToggenburgCHF8‘690betrugen 7 .DiegleicheBerechnungsmethodewurde<br />

für verschiedene nichtuniversitäre Zürcher Spitäler ebenfalls angewandt. Ein Vergleich dieser<br />

schweregradbereinigtenFallkostenlässtvereinfachendeRückschlüsseaufdasVerbesserungspotenzialunddie<br />

EffizienzderSpitälerzu(vgl.Tabelle6).<br />

<br />

5 DiezudiesemThemabefragtenExpertenstammensowohlausdemSV3undSV4alsauchvonausserhalb.<br />

6 SwissDRGNormfall(1.0)<br />

7 ExklusiveKostenfürdieAnlagenutzungskosten,denBereitschaftsdienstsowiedienichtuniversitäreAusbildung<br />

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Tabelle6:Fallkostenvergleich;KostenjestationärenNormalfall2010undCMIaufBasisvonSwissDRG<br />

<br />

Bei diesem Fallkostenvergleich wird ersichtlich, dass das Spital Winterthur im Jahr 2010 mit CHF 7‘956 pro<br />

Normalfallamkostengünstigstenarbeitete.DasKantonsspitalWinterthurweistmiteinemCMIvon0.92eine<br />

höhere Fallschwere nach SwissDRG aus als das Spital Linth (CMI 0.74) und der Spitalverbund Fürstenland<br />

Toggenburg (CMI 0.75). Die deutlich höhere Fallschwere kann – abgesehen vom abweichenden<br />

Leistungsangebot – auch damit zu tun haben, dass die Kodierung für Zürcher Spitäler bereits im Jahr 2010<br />

ertragsrelevant war. Für die st.gallischen Spitäler ist die Kodierung erst mit Einführung der neuen<br />

Spitalfinanzierungab1.Januar2012ertragsrelevant.<br />

DievomKantonimRahmendesSparpaketesIIangestrebtenEinsparungenvonCHF1.3Mio.(fürdenKanton<br />

St. Gallen und die Krankenversicherungen gemeinsam) sind unter diesen Umständen realistisch und mit<br />

spitalinternen VerbesserungsMassnahmen und/oder einer verbesserten Kooperation zwischen den<br />

Spitalverbunden umsetzbar. Das von der Regierung angestrebte Ziel ist im Vergleich zu den Umsätzen der<br />

Spitalverbundeehergering.<br />

5.2 ErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionen<br />

In der Schweiz hat es in der Vergangenheit mehrere Fusionen von Spitälern gegeben. Von diesen können<br />

unterschiedliche Aspekte als praktische Erfahrungen und Hinweise für die zu prüfende Fusion der zwei<br />

Spitalverbunde 3und 4 im Kanton St. Gallen dienen. Deshalb sollen im Rahmen der vorliegenden Studie an<br />

dieser Stelle Beispiele (Spital Thurgau AG, Seespital sowie den Zusammenschluss der Spitäler Rheintal<br />

Werdenberg Sarganserland) herausgegriffen, näher untersucht und kurz dargestellt werden. Bei diesen drei<br />

BeispielenhandeltessichinsgesamtumerfolgreicheFusionen,welcheinderUmsetzungabertrotzdemgrosse<br />

Unterschiedeaufweisen.<br />

5.2.1 SpitalThurgauAG<br />

ImJahr1999hatderKantonThurgaudieSpitalThurgauAG(STGAG)gegründet.DievierkantonalenBetriebe<br />

Spital Frauenfeld, Spital Münsterlingen, die psychiatrischen Dienste Thurgau und die Klinik St. Katharinental<br />

wurdendamitgemeinsamunterdemDacheinerAktiengesellschaftrechtlichverselbständigt.DerKantonblieb<br />

zu100%imBesitzderAktien,womitnichtvoneinerPrivatisierunggesprochenwerdenkann.ImVordergrund<br />

<br />

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steht eine optimale Versorgung der Thurgauer Bevölkerung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen<br />

Überlegungen. Der Regierungsrat hat sich aus dem Verwaltungsrat zurückgezogen und nimmt die Rolle des<br />

aktiven Aktionärs wahr. Dadurch ergibt sich eine gute Trennung von politischer und betriebswirtschaftlicher<br />

Perspektive.<br />

GenaueBerechnungenzuEinsparungenaufgrundeinzelnerMassnahmenderFusionbestehenkeine.Sowohl<br />

bezüglichQualitätalsauchWirtschaftlichkeitistdieSTGAGgutaufgestellt.DieFusionwirdvondenBeteiligten<br />

alspositivbeurteilt.AufschlussreichfürunsereFragestellungistderunterschiedlicheZentralisierungsgradder<br />

STGAGindenverschiedenenBereichen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Im Bereich Verwaltung/Dienste wurde die stärkste Zentralisierung vorgenommen. Die STGAG wird<br />

voneinemCEOundeinemkleinenFührungsteamzentralgeführt.<br />

DieBereicheFinanzen,HR,Informatik,Einkauf/Logistik,Controlling,QualitätsundRisikomanagement<br />

werdeneinheitlichvonServicezentrenfürdiegesamteSTGAGgewährleistet.<br />

Medizinische Querschnittsfunktionen werden von sogenannten medizinischen Servicezentren<br />

ebenfalls einheitlich für die ganze STGAG erbracht. Dazu gehören beispielsweise Pathologie,<br />

PharmazieoderLabor.DieRadiologiewirdebenfallszentralgeführt,allerdingsexistierenGerätean<br />

beidenAkutspitalstandorten.<br />

Die medizinischen Leistungsbereiche werden dezentral an den vier Standorten erbracht. In den<br />

beiden Akutspitäler Frauenfeld und Münsterlingen wurde in wenigen Gebieten eine gewisse<br />

SchwerpunktbildungmitinternerKooperationvorgenommen.BeispielsweisewirdeinTumorbordfür<br />

beideStandorteunterderLeitungeinesChefarztesvorgenommen.<br />

Schliesslich wurden zentrale medizinische Servicezentren geschaffen, welche Leistungen für die<br />

gesamteSTGAGerbringen.DiessindgegenwärtigDermatologie,PalliativeCareunddasBrustzentrum.<br />

5.2.2 Seespital<br />

DasSeeSpitalistauseinerFusionderSpitälerSanitasinKilchbergundZimmerberginHorgenimJahre2011<br />

hervorgegangen.DieFusionwurdeimHinblickaufdieneueSpitalfinanzierungvorgenommen,umsichgemäss<br />

dem Direktor des Seespitals „einen Platz auf der Spitalliste zu sichern.“ Dies wollte man durch eine<br />

VergrösserungaufeinSpitalmit200BettenundeineKonzentrationdesLeistungsangebotserreichen.<br />

Die beiden Spitalstandorte wurden durch eine SchwerpunktsBildung im Bereich der medizinischen<br />

Leistungsbereiche klar positioniert. Der Standort Horgen wurde zu einem Zentrum für die regionale<br />

Grundversorgungmit24StundenNotfallOP.DerStandortKilchbergzueinemüberregionalenSpezialanbieter<br />

indenBereichenohne24StundenNotfallOP.EinewichtigeMassnahmedieserStrategiewardieAufgabeder<br />

GeburtsabteilungamStandortKilchberg.<br />

Die Verwaltung/Dienste wurden zentralisiert. Medizinische Querschnittsfunktionen wurden ebenfalls<br />

optimiert,<strong>zum</strong>Teilausgelagert(Labor,Pathologie),zusammengelegt(Apotheke)oderselberweiterbetrieben<br />

(Radiologie). Mehrere EffizienzVerbesserungsmassnahmen wurden im Zuge des Fusionsprojektes in Angriff<br />

genommen und realisiert, welche aber auch sonst hätten durchgeführt werden können. Beispiele sind der<br />

koordinierteEinkaufüberdieOrganisationGeblogoderneueVerträgemitdenBelegärzten.<br />

DasSeeSpitalkonnteseineFallkostendeutlichsenken,wasimjährlichdurchdieGesundheitsdirektionZürich<br />

publizierten„Ranking“derDRGgewichtetenFallkostenderZürcherSpitälerersichtlichist.DiebeidenSpitäler<br />

ZimmerbergundSanitasbelegtenimJahre2005von12nichtuniversitärenSpitälerndesKantonsZürichdie<br />

Ränge10und12.ImJahre2011nachderFusionlagdasSeeSpitalaufPlatz6von11Spitälern.DerAbstandder<br />

DRGgewichtetenFallkostendesSeeSpitals<strong>zum</strong>günstigstenSpitalimKantonverringertesichindieserZeitvon<br />

rundCHF2‘000(Zimmerberg)respektiverundCHF1‘000(Sanitas)imJahr2005aufnurnochrundCHF300des<br />

SeeSpitalsimJahr2011.EinPlatzaufderzürcherischenSpitallisteabdemJahr2012konntegesichertwerden.<br />

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DiePatientenströmederGeburtsabteilungdesSanitaskonntennachderenSchliessungnureingeschränktan<br />

den Standort Horgenumgeleitet werden.Im Jahr 2010wurden noch 1‘070 Neugeborene gemeldet, im Jahr<br />

2011nachderFusionlediglichnoch587.<br />

5.2.3 FusionderSpitälerRheintalWerdenbergundSarganserland(SV2)<br />

Nicht nur in anderen Kantonen konnten positive Erfahrungen mit Spitalfusionen gemacht werden. Auch im<br />

Kanton St. Gallen veränderte sich die Spitallandschaft in den vergangen Jahren massgeblich. Es wurden<br />

ebenfallsLeistungenzentralisiert,umdamitdenKostenanstiegimGesundheitswesenzubremsen.Sowurden<br />

beispielsweisevierKlinikenfürGynäkologieundGeburtshilfegeschlossen,eineeinzigeSterilisationaufgebaut,<br />

eine Einkaufsgemeinschaft gegründet und an die Stelle von 9 Spitalverwaltern traten 4 CEOs für die vier<br />

zusammengefassten Spitalregionen. Ebenso wurden die OPZeiten eingeschränkt. Dementsprechend wurden<br />

die drei Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt im Rahmen der Strukturprojekte "QUADRIGA I" und<br />

"QUADRIGA II erweitert" zu einem Spitalunternehmen fusioniert wobei seit dem Zusammenschluss<br />

verschiedeneLeistungenkonzentriertresp.zentralisiertwurden.<br />

ImBereichdermedizinischenLeistungsangebotewurdederPflegedienstderdreiSpitälerzusammengeführt<br />

undderBetriebderFrauenklinikinAltstätteneingestellt.DieDepartementeRadiologieundAnästhesiewerden<br />

überalledreiSpitälerunddasDepartementChirurgie/OrthopädieinAltstättenundGrabsvoneinemChefarzt<br />

geführtunddieOPZeiteninderNachtundamWochenendeeingeschränkt.<br />

Es wurden auch Schwerpunkte gebildet, konkret bedeutet das heute, dass Leistungen nicht mehr an jedem<br />

Standortangebotenwerden,z.B.existierteineTagesklinikunddieMemoryClinicinAltstätten,einePalliativ<br />

AbteilunginWalenstadtsowieeinBrustzentruminGrabs.EbensoistdieRadiologieinGrabskonzentriert.<br />

DiemedizinischenQuerschnittsfunktionenwerdenmittlerweilegrossteilszentralorganisiertundgeführt.Im<br />

SV2 wurden folgende Bereiche konsequent zentralisiert: Apotheke, MTT, Ausbildung, Pflegeinformatik und <br />

entwicklung,sowieHygieneunddieFreiwilligenarbeit.MitdemKSSGbestehenverschiedeneengeNetzwerke.<br />

AuchimadministrativenBereichVerwaltung/DienstewurdeeinhoherGradanZentralisierungumgesetzt.Es<br />

gibt konsequenterweise nur eine Geschäftsleitung. Funktionen im Bereich Betrieb & Organisation (z.B.<br />

Hauswirtschaft, Verpflegung, Reinigung, Technik, Wäscherei, Einkauf, Logistik) sowie Funktionen aus dem<br />

BereichFinanzenundIT(z.B.Abrechnung,Codierung,Personaldienst)werdenzentralgeführt.<br />

5.2.4 Fazit:<br />

DieobendargestelltenErfahrungenausderPraxismitSpitalfusionensindallesguteAnschauungsbeispielefür<br />

die Frage einer möglichen Fusion von SV 3 und SV 4. Eine Fusion kann sich lohnen, wenn sie konsequent<br />

umgesetztwird.Dasbedeutet,dassauchdasLeistungsangebotüberdachtwerdenmuss.ImFallederSTGAG<br />

wurden alle öffentlichen Betriebe in eine AG überführt und es wurde so weit als möglich zentralisiert. Als<br />

günstigeAusgangslagehattedieSTGAGnurzweiStandorte(Frauenfeldmit242BettenundMünsterlingenmit<br />

264Betten),welchebeideeineüberkritischeGrössehatten.<br />

Im Falle des Seespitals wurden zwei Betriebe konsequent unterschiedlich ausgerichtet. Dies hatte<br />

einschneidendeMassnahmenzurFolge,wasauchAbgängevonSchlüsselpersonennachsichzog.Zudemwurde<br />

aufgrundderVeränderungdesmedizinischenLeistungsangeboteseinebeträchtlicheZahlPatientenverloren.<br />

DiekulturelleVerschmelzungvonzweiunabhängigenBetriebenanunterschiedlichenStandortenistinjedem<br />

Fallnichteinfach.BeideBetriebekämpfenbisheutemitgewissenSchwierigkeitenundAnimositäten.<br />

DasBeispieldesSpitalverbundesRheintal,Werdenberg,SarganserlandzeigtdeutlichdasPotenzialvonengen<br />

Kooperationen bzw. Spitalzusammenschlüssen. Viele Funktionen können übergreifend koordiniert oder<br />

erbracht werden. Dadurch können Doppelspurigkeiten abgebaut und Synergieeffekte genutzt werden. Dies<br />

erfolgtedurchkonsequentehorizontaleDepartementalisierung,wobeijederFachbereichnichtmehrvondrei<br />

ChefärztensondernnurnochvoneinemChefarztgeleitetwird.<br />

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6 Ergebnisse<br />

ImnachfolgendenAbschnittwirddasPotenzialeinerengenKooperationbzw.einerFusionzwischenSV3und<br />

SV4indenBereichenVerwaltung/Dienste,denmedizinischenQuerschnittsfunktionenunddenmedizinischen<br />

Leistungsbereichen beschrieben. Dabei gilt es die Auswirkungen der unterschiedlichen Formen der<br />

UnternehmenszusammenschlüssebezüglichdenFinanzen,derQualitätderLeistungen,denErwartungender<br />

PatientenansSpitalsowiederAkzeptanzzubeurteilen.<br />

6.1 AuswertungderKooperation<br />

SowohldasSpitalLinthalsauchderSpitalverbundFürstenlandToggenburgarbeitenbereitsinverschiedenen<br />

BereichenmitanderenLeistungserbringernzusammen.DieumgesetztenKooperationendeckendabeisowohl<br />

die Bereiche Verwaltung/Dienste, medizinische Querschnittsfunktionenals auch medizinische Leistungen ab.<br />

DiebestehendenKooperationensindmehrheitlichmitinnerkantonalenPartnern,vereinzeltaberauchüberdie<br />

Kantonsgrenzehinwegumgesetztworden.BeiausserkantonalenKooperationenkommenteilweiseöffentlich<br />

rechtliche Hindernisse hinzu, welche eine erfolgreiche Umsetzung behindern. Auch kommt es bei<br />

Kooperationen über die Kantonsgrenzen hinweg teils zu administrativen Hindernissen (beispielsweise<br />

unterschiedlicheITSysteme),dieeineZusammenarbeiterschweren.<br />

KooperationenimBereichVerwaltung/Dienste<br />

Eine Kooperation im Bereich Verwaltung/Dienste zwischen den beiden Spitalverbunden findet aktuell nur<br />

marginalstatt.MitanderenWortenbestehtnochgewissesPotenzialfürEffizienzundQualitätssteigerungen,<br />

welches grundsätzlich mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen SV 3 und SV 4 ausgeschöpft werden<br />

könnte.InnerhalbdesSV4wurdediesesEffizienzsteigerungspotenzialmitderZusammenführungderSpitäler<br />

WilundWattwilbereitsgrösstenteilsrealisiert.DiePolitikfordertedieNutzungvonSynergiensowiedenAbbau<br />

von Doppelspurigkeiten zwischen den beiden Spitalbetrieben Wil und Wattwil, was seit der Initiierung des<br />

Projektes erreicht werden konnte. In den Bereichen Geschäftsführung, Personalwesen, Finanzen und<br />

Administration wurde vieles erfolgreich optimiert. Eine Quantifizierung der Verbesserung ist mit den zur<br />

Verfügung stehenden Daten jedoch nicht möglich. Diese Zusammenführung war sehr anspruchsvoll und<br />

benötigte einen grossen Initialaufwand, so dass eine Zusammenarbeit in den Bereichen Verwaltung und<br />

DienstemitweiterenexternenPartnernnochwenigvorangetriebenwurde.<br />

BeideSpitalverbundesindweitereKooperationenimBereichVerwaltung/Diensteeingegangen.EineAuswahl<br />

dieserKooperationensollhiernichtabschliessendaufgezeigtwerden:<br />

<br />

<br />

<br />

EinkaufsgemeinschaftGEBLOG<br />

Shared Service Center Informatik SCCIT (Endgeräte/Userbetreuung wird im Spital Linth teilweise<br />

selbstbewirtschaftet)<br />

Wäscherei<br />

DavieleKooperationenstarkITgetriebensind,setztdieVereinheitlichungderSpitalInformatikimKantonSt.<br />

Gallen mit dem SCCIT eine gute Basis, um weitere Kooperationen zwischen verschiedenen Spitalverbunden<br />

umzusetzenunddamitzusätzlichePotenzialeauszuschöpfen.DamitisteineinheitlicherITStandardnichtnur<br />

für die Zusammenarbeit im administrativen Bereich relevant, sondern ermöglicht speziell im Bereich der<br />

medizinischenQuerschnittsfunktionenaberauchindenmedizinischenLeistungsbereichenneueMöglichkeiten<br />

fürerfolgsversprechendeKooperationen.<br />

MöglichkeitenfürvertiefteKooperationenzwischenSV3undSV4bestehenimBereichFinanzen,Buchhaltung<br />

undAdministration.DasPotenzialfürKosteneinsparungenoderProzessverbesserungenindiesemBereichist<br />

allerdings in der Form der reinen Kooperation relativ klein. Bei einer unternehmensübergreifenden<br />

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ZusammenarbeitzwischendenbeidenSpitalverbundenwürdenweiterhinzweiGeschäftsleitungensowiezwei<br />

Personalabteilungenbenötigt.IndenBereichenFinanzen,BuchhaltungundFakturierungsindaufgrundeiner<br />

engeren Zusammenarbeit Einsparungen möglich. Relevante EinsparungsEffekte sind jedoch im Bereich<br />

Verwaltung/Dienstenurmiteiner,sowiediesauchzwischendenSpitälernWilundWattwilderFallwar,zu<br />

erzielen.<br />

KooperationenimBereichmedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />

Bei den medizinischen Querschnittsfunktionen besteht ebenfalls nur in wenigen Bereichen eine vertiefte<br />

Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitalverbunden. Allerdings findet in diesem Bereich eine gute<br />

ZusammenarbeitmitanderenPartnern,spezielldemKSSG,statt.DieseKooperationsvereinbarungenmitdem<br />

KSSGführtentendenziellzueinerLeistungsverbesserung.Diesbedeutet,dassdankderVernetzungmitdem<br />

KSSG in vielen erweiterten Leistungsbereichen eine hohe qualitative medizinische Versorgung (z.B. Stroke,<br />

Onkologie) auch in den Landspitälern sichergestellt werden kann. Im Vordergrund steht bei diesen<br />

KooperationenwenigerdasZielderKosteneinsparungalsvielmehrdieQualitätssicherung/verbesserungund<br />

SicherstellungdermedizinischenVersorgungimEinzugsgebiet.<br />

WiedienachfolgendeAuswahlanKooperationendesSV3undSV4aufzeigt,sindbeideSpitalverbundeinden<br />

medizinischenQuerschnittsfunktionenstarkmitdemKSSGvernetzt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

KooperationRadiologiemitdemKSSG(RIS/PACS)<br />

PathologiemitKSSG<br />

InfektiologieundpersonalärztlicherDienstmitKSSG<br />

Endokrinologie/DiabetologiemitKSSG<br />

KooperationHygienemitKSSG<br />

Da im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen bereits einige Kooperationen mit dem KSSG<br />

bestehen, ist das Verbesserungspotenzial einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Spitälern Uznach,<br />

WattwilundWileherbescheiden.MöglichkeiteneinervertieftenZusammenarbeitbestehenimLaborbereich,<br />

beiderApotheke,ZentrallageroderderZentralsterilisation.DaimKantonSt.GalleneineZentralsterilisationin<br />

Planung ist, wird dieses Gebiet hinfällig. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den drei Häusern im<br />

LaborbereichwurdebereitsgeprüftundaufgrunddesgeringenPotenzialssowiedenDistanzenzwischenden<br />

Spitälern bisher nicht realisiert. Erfahrungen aus andern Spitälern zeigen auf, dass bei einer engeren<br />

Zusammenarbeit Kosten eingespart und gleichzeitig die Qualität sichergestellt werden kann. Um die vom<br />

KantonSt.GallengefordertenEinsparungenvonjährlichCHF0.65Mio.realisierenzukönnen,eignensichdie<br />

Querschnittsfunktionen gut. Die Einsparungen in diesem Bereich können betriebswirtschaftlich gut über<br />

Kooperationenrealisiertwerden.<br />

KooperationenimBereichmedizinischesLeistungsangebot<br />

Im medizinischen Bereich findet bereits heute eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitalverbunden<br />

statt.BesonderszwischendenSpitalstandortenUznachundWattwilfindeteinmedizinischerAustauschstatt.<br />

Da Wattwil keine eigene Geburtshilfe/Gynäkologie mehr betreibt, lassen sich viele Patientinnen aus dem<br />

Toggenburg in Uznach behandeln. Aufgrund der Distanz zwischen Uznach und Wil ist eine enge<br />

Zusammenarbeit im medizinischen Leistungsangebot zwischen diesen beiden Spitalstandorten im Vergleich<br />

schwieriger.<br />

Folgende nicht abschliessende Kooperationen bestehen im medizinischen Bereich zwischen den beiden<br />

Spitalverbunden. Zudem findet bei spezialisierten Leistungen eine enge Zusammenarbeit mit dem<br />

KantonsspitalSt.Gallenstatt:<br />

KooperationRheumatologieSV3undSV4<br />

Gynäkologie,GeburtshilfeSV3undSV4<br />

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<br />

<br />

StrokeUnit:NetzwerkSchlaganfallmitdemKSSG<br />

Neurologen/Rheumatologen(SpitalUznachundSpitalWattwil)<br />

ZurSicherstellungeinerSpezialisierungmithoherQualitätmachtesSinn,dieZusammenarbeitzwischenden<br />

beidenRegionenweitervoranzutreiben.VonbeidenSeitenwirdeineZusammenarbeitimärztlichenBereich<br />

begrüsst.DasfinanzielleEinsparpotentialwirddabeiallerdingsalstiefbetrachtet.<br />

Grosses Potenzial würde die Konzentration von medizinischen Leistungsbereichen an einzelnen<br />

Spitalstandortenbieten.SokönntendieFallzahlenbestimmterFachgebieteaneinzelnenStandortengesteigert<br />

werden.Dieswürdedazuführen,dasseinerseitsdieQualitäterhöhtundandererseitsSkalenerträgerealisiert<br />

werden könnten. Trotz möglicher positiver Effekte, muss die Schliessung von Fachdisziplinen und die<br />

Zusammenführung von Spitalbetrieben im SV 3 und SV 4 kritisch geprüft werden. Veränderungen im<br />

Leistungsangebot lassen sich mit einer Kooperation nur schlecht umsetzen, da nur wenig Anreize für die<br />

beteiligten Parteien bestehen freiwillig Leistungen aufzugeben. Die Fusion wäre bei einer angestrebten<br />

ZentralisierungvonLeistungendiegeeignetereKooperationsform.Dabeimuss,wiebereitserläutert,beachtet<br />

werden,dasssichPatientenströmenureingeschränktsteuernlassen.WeitereAusführungendazufindensich<br />

imKapitel6.2.<br />

6.2 AuswertungderFusion<br />

Anstelle einer engeren Kooperation ist auch die Fusion der beiden Spitalverbunde eine mögliche Option.<br />

FusionensindallerdingskeineZusammenschlüsse,dievonheuteaufmorgenumgesetztundverankertwerden<br />

können. Kurz und mittelfristig ist ein erheblicher Ressourcen und Kapitalbedarf notwendig, um die<br />

Veränderungenplanenundumsetzenzukönnen.<br />

WiebereitsinKapitel4erläutert,würdendieSpitalverbundemiteinerFusionihreSelbständigkeitaufgeben.<br />

Eine einheitliche Leitung plant und führt beide Regionen. Damit sind gewisse potenzielle Vorteile (wie z.B.<br />

tiefere Personalkosten) aber auch potenzielle Nachteile (z.B. geringere regionale Verankerung) verbunden.<br />

VomPersonalwirddurcheineFusionebenfallsFlexibilitätgefordert.Arbeitsabläufe,Vorgesetzte,Dienstwege<br />

sowieweitereorganisationaleProzesseundStrukturenwerdensichfürvieleändern.AuchdieIdentifikation<br />

mitdem„neuenGebilde“isteinmehrjährigerProzess,wiedieBeispielederSTGAGunddemSeespitalzeigen.<br />

Das Potenzial sowei die Vor und Nachteile einer Fusion gegenüber einer Kooperation werden in den<br />

nachfolgenden Abschnitten für die Bereiche Verwaltung/Dienste, medizinische Querschnittsfunktionen und<br />

medizinischeLeistungsbereichebeschrieben.<br />

FusionimBereichVerwaltung/Dienste<br />

Wie im vorherigen Kapitel bereits erläutert, konnten durch die Fusion der Spitäler Wil und Wattwil<br />

EffizienzsteigerungenimBereichVerwaltung/Diensterealisiertwerden.Eskanndavonausgegangenwerden,<br />

dass durch eine Fusion zwischen SV 3 und SV 4 weitere Effizienzgewinne resultieren (z.B. in den Bereichen<br />

operative Leitung, Finanzen, Personalwesen). Die Qualität und die Geschwindigkeit der administrativen<br />

ProzessekönntendurcheineVereinheitlichungkünftiggesteigertwerden,wassichaufdieKostenauswirken<br />

würde. Eine Fusion macht eine der beiden Führungsgremien der Spitalverbunde obsolet. Neben den<br />

Kosteneinsparungenistzuberücksichtigen,dassesherausforderndist,dreiStandortezentralund„kundennah“<br />

zu führen. Für die Kantonsregierung und den Verwaltungsrat der Spitalverbunde bedeutet eine Fusion eine<br />

ReduktionderAnsprechpartner.Führungsentscheidesinddamiteinheitlicherdurchsetzbar.<br />

FusionimBereichmedizinischeQuerschnittsfunktionen<br />

VielemedizinischeQuerschnittsfunktionenwerdenbereitsvomKSSGkoordiniertresp.erbracht.Dazugehören<br />

beispielsweise die Radiologie und die Pathologie. Wie bereits im Kapitel 6.1 erwähnt, wird das Potenzial im<br />

Bereich Querschnittsfunktionen als nicht besonders hoch beurteilt. Nicht zuletzt auch aufgrund der<br />

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geografischenSituation.UmdasPotenzialindenmedizinischenQuerschnittfunktionennutzenzukönnen,ist<br />

eine Fusion nicht notwendig bzw. könnte mit einer Fusion nicht mehr eingespart werden als mit einer<br />

KooperationzwischenSV3undSV4.<br />

FusionimBereichmedizinischesLeistungsangebot<br />

Alle drei Spitäler der Spitalverbunde 3 und 4 verfügen über ein breites medizinisches Leistungsangebot und<br />

einen24StundenBetrieb.DieAufrechterhaltungsämtlicherLeistungenanallenSpitälernwärebeieinerFusion<br />

zwingendzuüberprüfen.AnhanddergemachtenAnalysenimBereichQualitätdrängtsichkeinunmittelbarerer<br />

Handlungsbedarf für die Veränderung des Leistungsangebotes auf. Allerdings ist unter den gemachten<br />

KostenanalysengegenübervergleichbarenSpitälerneineKostenreduktionanstrebenswert(vgl.Kapitel5.1).<br />

DasmedizinischeLeistungsangebotwurdebeidenuntersuchtenSpitalfusionenstetsverändert.Dieswarauch<br />

bei der Fusion zwischen Wil und Wattwil der Fall. Es fand eine Schwerpunktbildung von Leistungsbereichen<br />

statt. So wurde beispielsweise in Wattwil die Gynäkologie und Geburtsabteilung geschlossen und in Wil<br />

konzentriert(vgl.Abschnitt3.2),womitjährlicheEinsparungenvonrund1Mio.CHFrealisiertwerdenkonnten.<br />

Im Gegenzugwurden in Wattwil das geriatrische Angebot und dieAlkoholentwöhnung(PSA) ausgebaut.Ein<br />

weiteres Beispiel für eine Veränderung bzw. Konzentration im medizinischen Leistungsangebot bietet das<br />

Seespital im Kanton Zürich. Dieser Spitalbetrieb schloss die Geburtsklinik an einem Standort und gab<br />

gleichzeitig den aufwändigen und kostenintensiven 24 Stunden OperationsBetrieb auf. Der betroffene<br />

Standort Kilchberg wird seit der Fusion überwiegend für elektive Eingriffe als spezialisierte Klinik betrieben.<br />

Auch im Falle der Spital Thurgau AG, die über zwei grosse und relativ weit entfernte Akutspitäler verfügt,<br />

wurdenSchwerpunktegebildetundgewissemedizinischeLeistungenausgelagertundzentralisiert.<br />

DieseBeispieleverdeutlichen,dassdieAufrechterhaltungsämtlichermedizinischerLeistungenansämtlichen<br />

StandortenauseinerstandortübergreifendenPerspektiveinderRegelnichtsinnvollist.EineVeränderungdes<br />

Leistungsangebotes muss durchgesetzt werden können, was für eine einzelne Leitung mehrerer Standorte<br />

einfacher und in einer einfachen Kooperation kaum möglich ist. In einer Konzentration von medizinischen<br />

LeistungsbereichenliegtgrundsätzlicheffektivesEffizienzpotenzial.<br />

Bezogen auf die Spitalverbunde 3 und 4 im Kanton St.Gallen ist der Aspekt der Versorgungsregionen ein<br />

entscheidender. Während die Bevölkerung der Region SeeGaster stark auf die Region oberer Zürichsee<br />

ausgerichtetist,orientierensichdieRegionenWilundToggenburgeherinRichtungSt.Gallen.Dieswirddurch<br />

die Auswertung der Patientenströme deutlich (vgl. Tabelle 7). Dabei wird ersichtlich, dass sich 50% der<br />

stationärenPatientenausdemBezirkToggenburgin„ihrem“Spitalverbund4behandelnlassen.EinAnteilvon<br />

23%wirdimSpitalverbund1(KSSG,Flawil,Rorschach)akutversorgtundnur6%gehenüberdenRickeninden<br />

SV3(resultiertvorwiegendausderSchliessungderGeburtshilfeundGynäkologieinWattwil).11%lassensich<br />

zudemausserkantonalbehandeln.<br />

Ein ähnliches Bild ergibt die Auswertung der Patientenströme des Bezirkes Wil. Hier fällt der Anteil der<br />

PatienteninRichtungSV3mit1%sehrbescheidenaus.Nur31%derPatientenausderRegionWillassensich<br />

im SV 4 behandeln. Ein grosser Anteil von 47% bezieht die stationären Leistungen im nahegelegenen<br />

Spitalverbund1.<br />

VonderRegionSeeGasterwerdennurwenigePatientenimSV4behandelt(1%).AuchfälltderAnteilvon11%<br />

derPatienten,dersichinderSV1behandelnlässt,imVergleich<strong>zum</strong>SV3undSV4deutlichgeringeraus.Der<br />

AnteilPatientenausderRegionSeeGaster,dersichausserkantonal(vorwiegendimKantonZürich)stationär<br />

behandelnlässtbeträgt31%.DaszeigtdiedirekteKonkurrenz,inwelcherdasSpitalmitdennaheliegenden<br />

SpitälernausdemKantonZürichsteht.<br />

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Patientenströme SV1 SV2 SV3 SV4 AKH Rest<br />

Toggenburg 23% 6% 6% 50% 11% 4%<br />

WiI 47% 1% 1% 31% 14% 6%<br />

SeeGaster 11% 8% 47% 1% 31% 2%<br />

WeitereRegionen


ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

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20.03.2013<br />

grössten sein. Allerdings halten wir es nicht für sinnvoll, die beiden Spitalregionen zu gemeinsamen<br />

Kooperationenzuzwingen,womöglicherweiseKooperationenmitanderenPartnern(z.B.WilmitKSSGoder<br />

LinthmitMännedorf)mehrPotenzialhabenbezüglichdergesetztenZiele.<br />

Fusion: Eine Fusion hat ebenfalls ein gewisses Potenzial die gesetzten Ziele (finanzielle Einsparung bei<br />

mindestensgleicherQualitätundderVersorgungimEinzugsgebiet)zuerreichen.DaszusätzlichePotenzialder<br />

FusionimVergleichzurengerenKooperationimBereichdermedizinischenQuerschnittsfunktionenbeurteilen<br />

wiralsgering.EinsparpotenzialimBereichVerwaltung/Diensteistebenfallsvorhanden,aberbezogenaufdie<br />

Gesamtkosten limitiert. Das grösste Einsparpotenzial einer Fusion sehen wir im Falle einer konsequenten<br />

Überprüfung des Leistungsangebots und dem Treffen von möglicherweise einschneidenden Entscheidungen<br />

(Schliessung 24h Notfall an einem Standort, Schliessung ganzer Abteilungen an einem Standort und<br />

Konzentration an einem anderen Standort. Diese Massnahmen hätten spürbare volkswirtschaftliche<br />

Konsequenzen für die entsprechende Region und wären mit einer Verlagerung von Patienten an andere<br />

Spitäler verbunden). Zudem empfehlen wir mögliche andere Fusionsvarianten zu prüfen, innerhalb und<br />

ausserhalb des Kantons. SV 3 und SV 4 scheinen aufgrund der Patientenströme nicht zwingend natürliche<br />

Fusionspartnerzusein.<br />

<br />

Annehmbarkeit:HatdieStrategiefürdieinvolviertenAnspruchsgruppeneinvertretbaresChancen/Gefahren<br />

Profil?<br />

Die Chancen und Gefahren der Kooperation und der Fusion zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 werden<br />

nachfolgenddargestelltunderläutert.<br />

Tabelle11gibteinenÜberblickbezüglichderChancenundGefahrenderKooperation.<br />

ChancenderKooperation<br />

SynergienimBereichdermed.Querschnitts<br />

funktionen<br />

QualitätssteigerungdermedizinischenBetreuung<br />

durchKooperation<br />

SicherstellungvonmedizinischerSpezialisierungenan<br />

verschiedenenStandorten<br />

AustauschvonKnowHowinspezifischen<br />

Fragestellungen<br />

Tabelle11:ChancenundGefahrenderKooperation<br />

GefahrenderKooperation<br />

GeringesEinsparpotenzialimVergleich<strong>zum</strong><br />

investiertenAufwand<br />

MöglicherweiseungeklärteKompetenzenund<br />

VerantwortungeninKooperationsbereichen<br />

KeinenachhaltigeWirkungderKooperationen<br />

TiefeintrinsischeMotivationderSpitalverbunde,die<br />

Kooperationenvoranzutreiben<br />

Eine enge Kooperation zwischen den Spitalverbunden 3 und 4 ist grundsätzlich mit geringen Gefahren<br />

verbunden.AllerdingsdürfenKooperationennichtderKooperationwillenveranlasstwerden,sondernmüssen<br />

anhanddesKosten/NutzenVerhältnissesbeurteiltwerden.InKooperationsprojektenmüssendienotwendigen<br />

Kompetenzen festgelegt werden (z.B. wer nun eine medizinische Querschnittsfunktion verantwortet), damit<br />

eineKooperationauchoperativundnachhaltigfunktionierenkann.DurchKooperationenbestehtzwischenden<br />

Spitalverbunden 3 und 4 noch gewisses Potenzial, das allerdings insb. mit Blick auf die Finanzen nicht<br />

überschätzt werden sollte. Kooperationen tragen dazu bei, KnowHow auszutauschen und Spezialisierungen<br />

sicherstellenzukönnen,wasimSinnederPatienten,desKantonsundderjeweiligeSpitalverbundeseinmuss.<br />

DieChancenundGefahrenderFusionsindandersausgeprägtundinTabelle12aufgeführt.<br />

ChancenderFusion<br />

SynergienimBereichVerwaltung/Dienste<br />

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GefahrenderFusion<br />

HoherRessourcenaufwandzurUmsetzungund<br />

BegleitungderFusion<br />

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ÜberprüfungderFusionSV3undSV4<br />

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SynergienimBereichdermed.Querschnitts<br />

funktionen<br />

QualitätssteigerungdermedizinischenBetreuung<br />

durchKonzentrationvonLeistungsbereichen<br />

TiefereKostenfürdenKanton,fallsmed.Leistungen<br />

konzentriertwerden.<br />

<br />

Tabelle12:ChancenundGefahrenderFusion<br />

TiefeAkzeptanzbeiSpitalverbunden,Bevölkerung<br />

undpolitischenGremien.<br />

KonzentrationvonLeistungsbereichenführtzueiner<br />

AbwanderungvonPatienten(freieSpitalwahl)z.B.in<br />

ausserkantonaleSpitäleroderinsKSSG(auchbei<br />

Bagatellfällen)höhereKostenaufgrundder<br />

höherenBaserateimSV1<br />

MittelfristigeSchliessungeinesSpitalstandortes,<br />

höhereKostenbeiAbwanderungvonPatientenins<br />

KSSG,volkswirtschaftlicheKonsequenzen(Verlustvon<br />

ArbeitsundAusbildungsplätzen)<br />

ReduktionderregionalenVerankerungdurch<br />

Zentralisierung<br />

Eine Fusion der Spitalverbunde birgt im Bereich der Finanzen und der Qualität grössere Chancen als eine<br />

Kooperation. Dies erstens dadurch, dass der Bereich Verwaltung/Dienste stark reduziert werden könnte.<br />

Zweitens hätte die Fusion bei einer Konzentration von medizinischen Leistungen zur Folge, dass gewisse<br />

Standorte Leistungen nicht mehr anbieten und dadurch Kosten eingespart werden. Falls Patienten als Folge<br />

dieser Massnahme ins KSSG abwandern, sind damit für den Kanton kaum Einsparungen verbunden. An den<br />

Standorten, welche die Leistungen nach einer Leistungskonzentration als Schwerpunkt anbieten, werden<br />

aufgrundderhöherenFallzahleneineSteigerungderQualitätundeineErzielungvonSkaleneffektenerwartet.<br />

AndererseitssindgrosseGefahrenmiteinerFusionverbunden.DerRessourcenaufwandistgenausowieder<br />

Widerstand gewisser Anspruchsgruppen hoch. Die Entwicklung in Richtung Zentralisierung reduziert die<br />

Marktnähe,wasbzgl.ZuweisermanagementeinwesentlicherFaktorist.EineVeränderungimLeistungsangebot<br />

der Spitäler führt zwangsläufig zu einer Veränderung der Patientenströme. Aufgrund der unterschiedlichen<br />

Versorgungsregionen SeeGaster sowie Wil/Toggenburg, werden sich die Patientenströme voraussichtlich<br />

auseinander (in Richtung KSSG resp. Kantone Zürich/Schwyz) und nicht zueinander (zwischen den<br />

Spitalverbunden)bewegen.<br />

WirsindderMeinung,dassdieChancenderFusiondieGefahrennurdannübersteigen,wenndasmedizinische<br />

Leistungsangebot der Spitalverbunde koordiniert und konzentriert wird. Ansonsten ist der Aufwand einer<br />

Fusionzugross.DasBasispotenzialkanndurcheineKooperationebenfallsausgeschöpftwerden.<br />

Machbarkeit:KanndieausgewählteStrategieauchrealisiertwerden?<br />

Die Machbarkeit der beiden Alternativen Kooperation und Fusion ist grundsätzlich gewährleistet. Der<br />

Verwaltungsrat der Spitalverbunde verfügt über die notwendigen Kompetenzen, um die zukünftige<br />

Stossrichtung vorzugeben. Sollte allerdings mittelfristig darüber nachgedacht werden Spitalstandorte zu<br />

hinterfragen,istmitWiderstandvonSeitendesbetreffendenSpitals,derzuweisendenÄrzteschaft,Teilender<br />

politischenGremienundderBevölkerungzurechnen.<br />

DieRessourcen,welchefüreineverstärkteKooperationeingesetztwerdenmüssen,sindüberschaubar.Interne<br />

ProjektteamskönnensichdiesenAufgabenannehmen.BeieinerFusionsindweitreichendeÜberprüfungenund<br />

Umstrukturierungen notwendig, welche interne und kantonale Ressourcen binden und voraussichtlich einer<br />

externen Unterstützung bedürfen. Diese Ressourcen müssten bereitgestellt werden. Effektive Kostenvorteile<br />

fürdieSpitälerwerdenerstmittelbislangfristigerzielt.<br />

<br />

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7 Empfehlungen<br />

DiePrüfungeinerFusionundeinerengerenKooperationergibtfolgendeSchlussfolgerungen/Empfehlungen<br />

<br />

EineFusionzwischenSV3undSV4istsowohlausSichtderbeteiligtenSpitäleralsauchausSichtdes<br />

Kantons St. Gallen nicht sinnvoll. Es besteht nochgewisses Potenzial in einer engeren Kooperation,<br />

allerdingssinddieMöglichkeitenlimitiert.DieRessourcenfürEffizienzverbesserungensolltenbesser<br />

fürLösungen,welchealleSpitalverbundeumfassen,eingesetztwerden<br />

Begründung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

DasKosten/NutzenverhältniseinerFusionunterdengegebenenRahmenbedingungen(keinemassive<br />

Veränderung des Leistungsangebots oder gar Schliessung von Spitalstandorten) ist ungünstig.<br />

Verstärkte Kooperation (zwischen SV 3 und SV 4 aber auch anderen inner und ausserkantonalen<br />

Spitälern)ergibteinannäherndgleichesPotenzialbeigeringerenRisikenundKosten.<br />

Es bestehen bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen den beiden Regionen. Das<br />

zusätzliche Synergiepotenzial in den Bereichen Verwaltung/Dienste und medizinische<br />

Querschnittsfunktionen bei einer Fusion dieser beiden Regionen ist zu gering. Eine eventuelle<br />

KostensenkungkannnurbeieinerKonzentrationdesLeistungsangebots(starkeUmnutzung)erreicht<br />

werden.DieshatallerdingszurKonsequenz,dassPatienteninandereKantoneoderansKantonsspital<br />

abwandern (was für den Kanton sogar höhere Kosten zur Folge haben könnte), da sich<br />

Patientenströmenurschwersteuernlassen.<br />

Die Bevölkerung des SV 3 ist auf die Region Oberer Zürichsee ausgerichtet und nicht in Richtung<br />

Toggenburg/Fürstenland.FrühereIdeeneinerengerenKooperationodersogarFusiondesSpitalsLinth<br />

mit Spitälern in der Region (insbesondere Männedorf, Lachen) haben Potenzial und könnten neu<br />

geprüftwerden.<br />

DieAkzeptanzresp.UnterstützungderBelegschaftunddesKadersindenSV3undSV4einerFusion<br />

wirdalstiefeingeschätzt,dadieIdentifikationmitderjeweilsanderenRegionehergeringistunddas<br />

Potenzialnichtgesehenwird.<br />

SV3undSV4solltennichtisoliertherausgegriffenwerden.InsbesondereSV4verfügtübereineenge<br />

VerflechtungmitdemSV1(KSSG).KnappdieHälftederBevölkerungderRegionWillässtsichimKSSG<br />

behandeln.<br />

Aus Qualitätssicht drängt sich eine Fusion nicht auf. Eine Fusion würde die Patientenströme nur<br />

unwesentlichbeeinflussen,respektivedieFallzahlenfürdieeinzelnenFachgebietewenigerhöhen.<br />

Bei einer engeren Kooperation besteht im Bereich der medizinischen Querschnittsfunktionen (z.B.<br />

Labor,Apotheke)nochgewissesPotenzial,daszuerstnochimDetailgeprüftundausgeschöpftwerden<br />

könnte.<br />

HoheKostenverursachtinsbesondereein24StundenBereitschaftsdienstfürOperationeninallendrei<br />

SpitalstandortenindenbeidenRegionen.DieserPunktwäreprüfenswert.<br />

<br />

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8 Literaturverzeichnis<br />

<br />

BAILLY,A.1994.DersozioökonomischeEffektderKrankenhäuserMeiringen,St.Imier,Schwarzenburg,Genf,<br />

Laboratoired’économieappliqué.<br />

CAPAUL, R. & STEINGRUBER, D. 2010. Betriebswirtschaft verstehen Das St. Galler ManagementModell,<br />

Oberentfelden,SauerländerVerlageAG.<br />

KILLICH,S.2011.FormenderUnternehmenskooperation.In:BECKER,T.,DAMMER,I.,HOWALDT,J.&LOOSE,<br />

A.(eds.)NetzwerkmanagementMitKooperation<strong>zum</strong>Unternehmenserfolg.Heidelberg:Springer<br />

Verlag.<br />

LEU,G.2010.EffizienzderSchweizerAllgemeinspitäler–EinestatistischeAnalysederKostentreibe,.Appenzell:<br />

GerhardLeuAG.<br />

LUTZ, J. 2004. Zusammenschlüsse öffentlicher Unternehmen Kooperationen und Fusionen im Spitalsektor,<br />

Bern,HauptVerlag.<br />

MEIER,M.2012.ModellgestütztePlanungkomplexerSpitalprozesse,Basel:UniversitäreDissertation.<br />

THOMMEN,J.P.2000.ManagementorientierteBetriebswirtschaftslehre,Zürich,VersusVerlagAG.<br />

<br />

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9 Anhang<br />

MedizinischesLeistungsangebotderSpitalverbunde3und4<br />

ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />

/Institutionen,Belegärztenetc.)<br />

SRFT<br />

(SV4)<br />

ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />

/Institutionen,Belegärztenetc.)<br />

SpitalLinth<br />

(SV3)<br />

AngebotenemedizinischeFachgebiete<br />

Wattwil+Wil <br />

Dr.med.ThorstenCarstensen,Belegarzt<br />

Dr.med.ChristianHelbling,Belegarzt<br />

AllgemeineChirurgie Uznach<br />

Uznach Wattwil+Wil <br />

Anästhesiologie und Reanimation (Anwendung von Narkoseverfahren,<br />

Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie)<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe (Frauenheilkunde) Uznach Dr.med.PierreYvesEschmann,Belegarzt Wil <br />

Handchirurgie Uznach Dr.med.StefanWeindel,Konsiliararzt Wil Dr.StefanWeindel,Konsiliararzt<br />

Endokrinologie und Diabetologie (Behandlung von Erkrankungen des<br />

Dr.med.InaKrull,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Uznach<br />

Wattwil+Wil InKooperationmitKantonsspitalSt.Gallen(KSSG)<br />

Stoffwechsels und der inneren Sekretion)<br />

Dr.med.LisaSze,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Gastroenterologie (Behandlung von Erkrankungen der Verdauungsorgane) Uznach Dr.med.BeatKüchler,Konsiliararzt Wattwil+Wil InWattwil:Dr.DianaAbraham,Konsiliarärztin<br />

Geriatrie (Altersheilkunde) Uznach Wattwil InKooperationmitGeriatrischerKlinikSt.Gallen<br />

Hämatologie (Behandlung von Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden<br />

Wattwil:Dr.IsabelleSenn,Konsiliarärztin<br />

Uznach InZusammenarbeitmitdemKantonsspitalSt.Gallen Wattwil+Wil<br />

Organe und des Lymphsystems)<br />

Wil:InKooperationmitKSSG<br />

Hepatologie (Behandlung von Erkrankungen der Leber) Wil <br />

Dr.med.RaphaelRafeiner,Konsiliararzt<br />

Dr.med.MatthiasSchlegel,Konsiliararzt<br />

<br />

WIG–WinterthurerInstitutfürGesundheitsökonomie<br />

<br />

Wattwil+Wil InKooperationmitKantonsspitalSt.Gallen(KSSG)<br />

Infektiologie (Behandlung von Infektionskrankheiten) Uznach<br />

Kardiologie (Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen) Uznach Dr.med.RenéMaire,Konsiliararzt Wil <br />

Wattwil:Dr.IsabelleSenn,Konsiliarärztin<br />

Wil:InKooperationmitKSSG<br />

Wattwil+Wil<br />

Dr.med,CorneliaBrüssow,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Dr.med.FelicitasHitz,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Dr.med.DanielHorber,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Dr.med.RudolfMorant,ZentrumfürTumorprävention<br />

Dr.med.IrisMüllerKäser,KantonsspitalSt.Gallen<br />

Medizinische Onkologie (Behandlung von Krebserkrankungen) Uznach<br />

Uznach <br />

Physikalische Medizin und Rehabilitation (Behandlung von Erkrankungen<br />

des Stütz- und Bewegungsapparates, ohne Operationen)<br />

Pneumologie (Behandlung Krankheiten der Atmungsorgane) Uznach Dr.med.ChristophLeser,Konsiliararzt Wattwil InKooperationmitDr.DanielGüntert,Wattwil<br />

KieferundGesichtschirurgie Uznach <br />

Kinderchirurgie Wattwil+Wil IneingeschränktemAusmass<br />

Langzeitpflege Uznach RegionalePflegezentrenRegionaleSpitex <br />

Neurologie (Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems) Uznach Wattwil InKooperationmitSpitalLinthundDr.KochOliver,Wattwil<br />

Ophthalmologie (Augenheilkunde) Uznach Dr.med.ClausCoester,Konsiliararzt Wattwil Dr.UrsSchmied,Konsiliararzt<br />

Orthopädie und Traumatologie (Knochen- und Unfallchirurgie) Uznach Wattwil+Wil <br />

Oto-Rhino-Laryngologie ORL (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde HNO) Uznach Dr.med.SebastianTurnherr,Konsiliararzt Wattwil+Wil Dr.AlexDillinger,Konsiliararzt<br />

<br />

Dr.med.LaurentDuttweiler,Konsiliararzt<br />

Dr.med.AndreaHohl,Konsiliarärztin<br />

Dr.med.MorenoMalosti,Konsiliararzt<br />

Pädiatrie (Kinderheilkunde) Uznach<br />

Palliativmedizin (lindernde Behandlung unheilbar Schwer(st)kranker) Wattwil+Wil <br />

Plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie Uznach Dr.med.StefanWeindel,Konsiliararzt Wil Dr.StefanWeindel,Konsiliararzt<br />

Wattwil:LiäsonDienstmitDr.Aeschlimann+Dr.Süess<br />

Wil:Dr.PaulRichard<br />

Psychiatrie und Psychotherapie Guzek, Konsiliararzt Uznach Dr.med.HorstStraub,PsychiarieZentrumLinthgebiet Wattwil+Wil<br />

Radiologie (Röntgen & andere bildgebende Verfahren) Uznach Prof.Dr.med.SimonWildermuth,ChefarztKantonsspitalSt.Gallen Wattwil+Wil InKooperationmitKSSG<br />

Urologie (Behandlung von Erkrankungen der ableitenden Harnwege und der<br />

männlichen Geschlechtsorgane)<br />

Uznach Wattwil+Wil Dr.HansHassler,Konsiliararzt<br />

ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />

/Institutionen,niedergelassenenTherapeutenetc.)<br />

SRFT<br />

(SV4)<br />

ZusammenarbeitimVersorgungsnetz(mitanderenSpitälern<br />

/Institutionen,niedergelassenenTherapeutenetc.)<br />

SpitalLinth<br />

(SV3)<br />

AngebotenetherapeutischeSpezialisierungen<br />

Diabetesberatung Uznach Wattwil+Wil<br />

Ergotherapie Uznach Wattwil<br />

Ernährungsberatung Uznach Wattwil+Wil<br />

Logopädie Uznach Wattwil+Wil<br />

Physiotherapie Uznach Wattwil+Wil<br />

Psychologie Uznach PsychiatrieZentrumLinthgebiet <br />

Psychotherapie Uznach PsychiatrieZentrumLinthgebiet <br />

SchmerzSprechstunde Wattwil<br />

StomaBeratung Wattwil+Wil<br />

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