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Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? - EcoServe ...

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<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />

ADR RID ADN<br />

1.1.3.1a)<br />

Privatpersonen<br />

Persönlicher, häuslicher<br />

Gebrauch, Sport, Freizeit<br />

Gefässe bis 60 L<br />

Beförderungseinheit bis 240 L<br />

Einzelhandelsgerecht<br />

Abweichung in SDR Anhang<br />

1.1.3.1a) beachten<br />

Persönlicher,<br />

häuslicher Gebrauch,<br />

Sport, Freizeit<br />

Gefässe bis 60 L<br />

Einzelhandelsgerecht<br />

Kap. 7.7<br />

Beförderung in<br />

Handgepäck,<br />

Reisegepäck,<br />

Auto im Reisezug<br />

Persönlicher,<br />

häuslicher Gebrauch,<br />

Sport, Freizeit<br />

Gefässe bis 60 L<br />

CTU bis 240 L<br />

Einzelhandelsgerecht<br />

1.1.3.1b)<br />

Maschinen<br />

und Geräte<br />

Beförderungen von in <strong>die</strong>ser Verordnung nicht näher bezeichneten Maschinen<br />

oder Geräten, <strong>die</strong> in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen<br />

gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen,<br />

<strong>die</strong> unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts<br />

verhindern;<br />

© Markus Steinhauer<br />

<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />

1.1.3.1c)<br />

Handwerker‐<br />

Freistellung<br />

ADR RID ADN<br />

Beförderungen, <strong>die</strong> von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit<br />

durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen<br />

im Hoch‐ und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur‐ und<br />

Wartungsarbeiten in Mengen, <strong>die</strong> 450 Liter je Verpackung und <strong>die</strong> Höchstmengen<br />

gemäss Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu<br />

treffen, <strong>die</strong> unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts<br />

verhindern.<br />

Diese <strong>Freistellungen</strong> gelten nicht für <strong>die</strong> Klasse 7.<br />

Beförderungen, <strong>die</strong> von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen<br />

Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter <strong>die</strong>se<br />

Ausnahmeregelung;<br />

Hinweis: ‐ Broschüre „SICHERE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER DURCH<br />

HANDWERKSBETRIEBE“ –Jörg Holzhäuser<br />

‐ Merkblatt: „HANDWERKERREGEL NACH 1.1.3.1c) – Arbeitsgruppe aus dem<br />

Gefahrgutforum Schweiz<br />

© Markus Steinhauer<br />

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