27.02.2014 Aufrufe

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? - EcoServe ...

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? - EcoServe ...

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? - EcoServe ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />

<strong>Freistellungen</strong> nach Anhang 1 SDR ‐ 1.1.3.6b ‐ Baustellentanks<br />

Die Beförderung von max. 1150 l Dieselkraftstoff (UN 1202) in Baustellentanks mit max. 1210 l<br />

Fassungsraum, <strong>die</strong> den Vorschriften des Kapitels 6.14 entsprechen, unterliegt den<br />

<strong>Freistellungen</strong> nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR wie Versandstücke. Die Baustellentanks, nicht jedoch<br />

<strong>die</strong> Trägerfahrzeuge, mit denen sie befördert werden, müssen entsprechend Kapitel 5.3 ADR mit<br />

Grosszetteln und orangefarbener Kennzeichnung versehen sein. Für Baustellentanks gelten <strong>die</strong><br />

gleichen Tunnelbeschränkungen wie für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten.<br />

Kombinierbar mit anderen <strong>Freistellungen</strong><br />

nach ADR 1.1.3ff?<br />

Hinweise:<br />

‐ Merkblatt Baustellentanks und mobile<br />

Betankungsanlagen –ASTAG<br />

‐ Gefahrgut‐News GEFAG AG 4/2011<br />

Quelle:www.rubag.ch<br />

© Markus Steinhauer<br />

<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />

Erläuterungen zur Umsetzung der SDR/ADR<br />

1.5. <strong>Freistellungen</strong> sind ohne Berechnung miteinander kombinierbar, z.B. 1.1.3.1 mit<br />

unterschiedlichen Buchstaben oder mit 1.1.3.6:<br />

Es handelt sich darum zu definieren, ob eine Hierarchie zwischen den verschiedenen<br />

<strong>Freistellungen</strong> des ADR existiert und in welchem Ausmass bestimmte <strong>Freistellungen</strong> mit anderen<br />

während derselben Beförderung kombiniert werden können.<br />

Unabhängig dem Zweck der Beförderung sind gewisse <strong>Freistellungen</strong> immer anwendbar<br />

(unabdingbar). Sie bleiben von weiteren <strong>Freistellungen</strong> unberührt und können zusammen mit<br />

<strong>die</strong>sen angewandt werden. Sie sind von der beförderten Ladung ebenfalls unabhängig<br />

(Gefahrgüter oder auch nicht Gefahrgüter). Beispielsweise wendet jedes Motorfahrzeug mit<br />

Kraftstoff <strong>die</strong> Freistellung 1.1.3.3 a) für den Antrieb des Fahrzeugmotores an. Solche<br />

<strong>Freistellungen</strong> befinden sich neben 1.1.3.3 auch in 1.1.3.1, 1.1.3.2 a), b), d) und e), 1.1.3.7 a), SV<br />

363 und 291.<br />

http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00410/index.html?lang=de<br />

© Markus Steinhauer<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!