Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? - EcoServe ...
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<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />
<strong>Freistellungen</strong> nach Anhang 1 SDR ‐ 1.1.3.6b ‐ Baustellentanks<br />
Die Beförderung von max. 1150 l Dieselkraftstoff (UN 1202) in Baustellentanks mit max. 1210 l<br />
Fassungsraum, <strong>die</strong> den Vorschriften des Kapitels 6.14 entsprechen, unterliegt den<br />
<strong>Freistellungen</strong> nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR wie Versandstücke. Die Baustellentanks, nicht jedoch<br />
<strong>die</strong> Trägerfahrzeuge, mit denen sie befördert werden, müssen entsprechend Kapitel 5.3 ADR mit<br />
Grosszetteln und orangefarbener Kennzeichnung versehen sein. Für Baustellentanks gelten <strong>die</strong><br />
gleichen Tunnelbeschränkungen wie für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten.<br />
Kombinierbar mit anderen <strong>Freistellungen</strong><br />
nach ADR 1.1.3ff?<br />
Hinweise:<br />
‐ Merkblatt Baustellentanks und mobile<br />
Betankungsanlagen –ASTAG<br />
‐ Gefahrgut‐News GEFAG AG 4/2011<br />
Quelle:www.rubag.ch<br />
© Markus Steinhauer<br />
<strong>Freistellungen</strong> - <strong>wo</strong> <strong>liegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Unterschiede</strong>?<br />
Erläuterungen zur Umsetzung der SDR/ADR<br />
1.5. <strong>Freistellungen</strong> sind ohne Berechnung miteinander kombinierbar, z.B. 1.1.3.1 mit<br />
unterschiedlichen Buchstaben oder mit 1.1.3.6:<br />
Es handelt sich darum zu definieren, ob eine Hierarchie zwischen den verschiedenen<br />
<strong>Freistellungen</strong> des ADR existiert und in welchem Ausmass bestimmte <strong>Freistellungen</strong> mit anderen<br />
während derselben Beförderung kombiniert werden können.<br />
Unabhängig dem Zweck der Beförderung sind gewisse <strong>Freistellungen</strong> immer anwendbar<br />
(unabdingbar). Sie bleiben von weiteren <strong>Freistellungen</strong> unberührt und können zusammen mit<br />
<strong>die</strong>sen angewandt werden. Sie sind von der beförderten Ladung ebenfalls unabhängig<br />
(Gefahrgüter oder auch nicht Gefahrgüter). Beispielsweise wendet jedes Motorfahrzeug mit<br />
Kraftstoff <strong>die</strong> Freistellung 1.1.3.3 a) für den Antrieb des Fahrzeugmotores an. Solche<br />
<strong>Freistellungen</strong> befinden sich neben 1.1.3.3 auch in 1.1.3.1, 1.1.3.2 a), b), d) und e), 1.1.3.7 a), SV<br />
363 und 291.<br />
http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00410/index.html?lang=de<br />
© Markus Steinhauer<br />
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