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Ladungssicherung 2013 - EcoServe International AG

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ADR<br />

Sondervorschriften ADR 7.5.11 für Gasgefässbeförderungen<br />

CV 9<br />

Die Versandstücke dürfen nicht geworfen<br />

oder Stössen ausgesetzt werden.<br />

Die Gefässe sind in den Fahrzeugen so zu<br />

verladen, dass sie nicht umkippen<br />

oder herabfallen können.<br />

Luzern, 13.09.<strong>2013</strong><br />

Dipl. Verw. (FH) Frank Rex<br />

ADR<br />

ADR 7.5.7.4 <strong>Ladungssicherung</strong><br />

Die Vorschriften des Unterabschnitts 7.5.7.1 gelten<br />

auch für das Beladen und Verstauen sowie für das<br />

Entladen von Containern, Tankcontainern,<br />

ortsbeweglichen Tanks und MEGC auf bzw. von<br />

Fahrzeugen.<br />

Sind auch Twistlocks<br />

ordnungsgemäss und<br />

gesichert?<br />

Luzern, 13.09.<strong>2013</strong><br />

Dipl. Verw. (FH) Frank Rex<br />

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