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Haus und Freizeit - bfu

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Als Endparameter wird zwischen der Verletzungsprävention<br />

<strong>und</strong> der Risikoreduzierung unterschieden.<br />

Wie aus Tabelle 71 zu entnehmen ist, werden Sicherheitsberatungen<br />

<strong>und</strong> Schulungen für Eltern in<br />

Verbindung mit der kostenlosen Abgabe von Sicherheitsprodukten<br />

(z. B. Rauchmelder) als vielversprechend<br />

angesehen.<br />

Es ist denkbar, dass diese Art von Sicherheitsberatung<br />

bzw. Schulung nicht nur für Eltern zugänglich<br />

ist, sondern auch für andere Aufsichtspersonen wie<br />

beispielsweise Kita-Erzieher <strong>und</strong> Lehrer. Diese<br />

könnten auch gleichzeitig als Multiplikatoren fungieren.<br />

Ähnliche Schulungsmodule können auch<br />

Bestandteil der Ausbildung zum Erzieher bzw. innerhalb<br />

des Studiums zum Lehrer sein. Auf der<br />

anderen Seite können Kinder <strong>und</strong> Jugendliche die<br />

Zielgruppe von Schulungen bzw. Ausbildungsprogrammen<br />

sein. Ähnlich wie in der ehemaligen<br />

DDR können Sicherheitsthemen Bestandteil<br />

von Bildungsprogrammen oder Lehreinheiten sowohl<br />

im schulischen als auch im ausserschulischen<br />

Bereich sein. Es könnten «Kurse» angeboten werden,<br />

die sich mit verschiedenen Sicherheitsthemen<br />

beschäftigen <strong>und</strong> mit einer Prüfung abgeschlossen<br />

werden. Beispielsweise wurde in der ehemaligen<br />

Tabelle 71<br />

Beurteilung der Effektivität von Elterntraining, das auf die<br />

Verletzungsprävention bei Kindern ausgerichtet ist<br />

Intervention<br />

Sicherheitsberatung <strong>und</strong> Schulung<br />

mit Eltern<br />

Sicherheitsberatung <strong>und</strong> Schulung<br />

mit Eltern plus Abgabe von<br />

Sicherheitsprodukten<br />

<strong>Haus</strong>besuch von einem Sicherheitsinspektor<br />

Belohnung von Eltern <strong>und</strong> Kindern<br />

(bei Durchführung von<br />

Präventionsaktivitäten)<br />

Ausbildung der Eltern als Sicherheitsinstrukteure<br />

Quelle: Prinz, [306]<br />

ungenügende<br />

Evidenz<br />

unbekannt<br />

unbekannt<br />

Verletzungsprävention<br />

ungenügende<br />

Evidenz<br />

vielversprechend<br />

Risikoreduktion<br />

vielversprechend<br />

vielversprechend<br />

ungenügende<br />

Evidenz<br />

vielversprechend<br />

ungenügende<br />

Evidenz<br />

DDR die «Brandschutz-Eins» für den Nachweis von<br />

Gr<strong>und</strong>kenntnissen im (vorbeugenden) Brandschutz<br />

verliehen.<br />

Eine weitere Möglichkeit, Eltern <strong>und</strong> Aufsichtspersonen<br />

für ein höheres Gefahrenbewusstsein <strong>und</strong><br />

daraus resultierende Präventionsaktivitäten zu<br />

sensibilisieren, besteht in der Durchführung von<br />

Kampagnen bzw. bevölkerungsbezogenen Präventionsprogrammen<br />

[98,309]. Die Effektivität<br />

dieser Interventionsformen ist jedoch in der Literatur<br />

umstritten. Towner <strong>und</strong> Ward [98] führen als<br />

erfolgreiche Beispiele für Verhaltensänderung <strong>und</strong><br />

zur Reduzierung des Verletzungsrisikos eine Kampagne<br />

zum Gebrauch von Sicherheitsprodukten<br />

(z. B. Rauchmelder) sowie Elterntraining zur Reduzierung<br />

von <strong>Haus</strong>haltsgefahren an. Auch die <strong>bfu</strong>-<br />

Kinderpost kann aufgr<strong>und</strong> der Resonanz aus der<br />

Bevölkerung als eine erfolgreiche Interventionsform<br />

zur Sensibilisierung des Gefahrenbewusstseins<br />

im Sinn einer stimulierenden Aufklärungsarbeit<br />

angesehen werden.<br />

Alle angeführten Überlegungen <strong>und</strong> Beispiele dienen<br />

der Sensibilisierung des Gefahrenbewusstseins<br />

<strong>und</strong> sollen zu entsprechenden Verhaltensänderungen<br />

<strong>und</strong> zur Initiierung von Präventionsaktivitäten<br />

animieren.<br />

3.4 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen zur Aufsichtspflicht<br />

im Zusammenhang mit<br />

Präventionsverantwortung<br />

Im Zusammenhang mit der Präventionsverantwortung<br />

stellen die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen zur Obhut<strong>und</strong><br />

Aufsichtspflicht gegenüber Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

eine unmittelbare Basis für den Ansatz<br />

von Präventionsmöglichkeiten dar. Natürlich sollte<br />

die inhärente Motivation zum Schutz des (eigenen)<br />

<strong>bfu</strong>-Sicherheitsdossier Nr. 09 Besondere Aspekte zur Präventionsarbeit im Bereich <strong>Haus</strong> <strong>und</strong> <strong>Freizeit</strong> 219

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