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Probeseiten (pdf) - Verlag Handwerk und Technik

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Umgang mit Reinigungsmitteln<br />

Sicher handhaben<br />

Viele Reinigungsmittel tragen auf ihren Verpackungen<br />

orange-schwarze Gefahrensymbole<br />

<strong>und</strong> eine Gefahrenbezeichnung. Im Umgang mit<br />

Gefahrstoffen müssen gesetzliche Vorschriften<br />

beachtet werden (s. S. 296), für deren Einhaltung<br />

der Arbeitgeber oder eine von ihr beauftragte<br />

Person verantwortlich ist.<br />

Die Hersteller von Reinigungsmitteln müssen<br />

Sicherheitsdatenblätter erstellen, die durch Betriebsanweisungen<br />

ergänzt werden.Diese müssen<br />

für die Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden.<br />

Durch Unterweisungen sind die Mitarbeiter<br />

im sachgerechten Umgang mit den Reinigungsmitteln<br />

zu schulen. Diese Schulungen müssen immer<br />

dokumentiert werden.<br />

Unfälle durch Reinigungsmittel sind meistens<br />

Vergiftungen <strong>und</strong> Verätzungen, manchmal auch<br />

Stürze durch Ausrutschen. Durch Vorsichtsmaßnahmen<br />

können diese vermieden werden:<br />

● Reinigungsmittel nur in der Originalverpackung<br />

aufbewahren, auf keinen Fall in Flaschen,<br />

die sonst für Getränke verwendet werden.<br />

● Behälter mit ätzenden Reinigungsmitteln<br />

müssen mit kindersicheren Verschlüssen ausgestattet<br />

sein.<br />

● Reinigungsmittel für Kinder unerreichbar aufbewahren.<br />

● Alkalisch <strong>und</strong> sauer reagierende Reinigungsmittel<br />

nicht gemeinsam verwenden.<br />

● Während des Arbeitens mit stark riechenden<br />

oder lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln für<br />

Frischluftzufuhr sorgen.<br />

● Angaben im Sicherheitsdatenblatt der Reinigungsmittel<br />

beachten.<br />

● Konzentrierte Reinigungsmittel dürfen nur<br />

von Fachkräften auf Anwendungskonzentration<br />

verdünnt werden. Bei ihrer Lagerung sind<br />

die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung<br />

zu beachten.<br />

Bereits seit 1992 arbeiten die Vereinten Nationen<br />

an einer weltweiten Harmonisierung der Gefahrenkennzeichnung.<br />

2008 wurden diese neuen<br />

Symbole europaweit eingeführt. Die neuen Zeichen<br />

haben die Form einer rot umrandeten<br />

Raute, in deren Mitte sich das entsprechende Piktogramm<br />

befindet. Zusätzlich wird der Gefährdungsgrad<br />

„Warnung“ oder „Gefahr“ angegeben.<br />

Für die Einführung der neuen Kennzeichnung<br />

gibt es Übergangsfristen: z.B. müssen Haushaltsreiniger<br />

spätestens ab Juni 2015 die neuen Symbole<br />

aufweisen.<br />

Ätzend<br />

(Gefahr)<br />

WC-Reiniger,<br />

Imprägniermittel<br />

für Textilien,<br />

Backofen-<br />

reiniger<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

(Warnung)<br />

Leicht oder<br />

hochentzündlich<br />

(Gefahr)<br />

Umweltgefährdend<br />

(Warnung)<br />

C<br />

XI<br />

F od. F+<br />

N<br />

Neues Bisheriges Beispiele von<br />

Symbol Symbol Reinigungsmitteln<br />

Maschinengeschirrspülmittel,<br />

Abflussreiniger<br />

Fleckentferner<br />

Imprägniermittel<br />

für Textilien <strong>und</strong><br />

Leder<br />

Reinigungsmittel, die keine Gefahrstoffe enthalten,<br />

haben auf der Verpackung europaeinheitliche<br />

Sicherheitshinweise in Form von Piktogrammen<br />

auf einem dunkelfarbigen Rechteck.<br />

Außer Reich- Nicht mit Nach<br />

weite von anderen Anwendung<br />

Kindern auf- Produkten Raum lüften.<br />

bewahren. mischen.<br />

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