Förderangebote für Unternehmen - Arbeitsmarktservice Österreich
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Bildungsteilzeit zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen<br />
Voraussetzungen<br />
• Vor der Herabsetzung der Arbeitszeit (AZ) muss die<br />
Normalarbeitszeit 6 Monate ununterbrochen gleich hoch<br />
gewesen sein (Ausnahme: Saisonkräfte – 3 Monate)<br />
• Reduzierung der Arbeitszeit um mind. 25% und max. 50%<br />
• Die AZ darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten<br />
• Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
• Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im<br />
Ausmaß von 10 Wochenstunden<br />
Dauer<br />
• Mind. 4 Monate bis 2 Jahr<br />
• Aufteilung der Module (mind. 4 Mo.) auf 4 Jahre möglich<br />
Wie viel?<br />
• Fixer Einkommensersatz pro entfallender<br />
Wochenarbeitsstunde in der Höhe von € 0,76 täglich<br />
(Bsp.: Reduktion um 20 h – 0,76*20*30 = € 456)<br />
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