BM-Information für Bildungsträger 02.14
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Arbeitsmarktservice<br />
Steiermark<br />
<strong>Information</strong> des AMS Steiermark <strong>für</strong><br />
<strong>Bildungsträger</strong> 02-2014<br />
5. Februar 2014<br />
1. <strong>BM</strong>-AGB Version 16, Punkt 12.3.4 „Mindesterfordernisse <strong>für</strong> das Lehr und<br />
Betreuungspersonal (GruppentrainerInnen und EinzeltrainerInnen)“:<br />
<strong>Information</strong> zur Bewertung der „10%-TrainerInnen“ bei<br />
Wettbewerbsverfahren<br />
Mit der <strong>BM</strong>-AGB Version 16 wurde die sogenannte 10%-Trainer-Regelung eingeführt. Dazu heißt es<br />
in Punkt 12.3.4:<br />
„Grundsätzlich müssen alle bei Bildungsmaßnahmen im Auftrag des AMS Steiermark zum Einsatz<br />
kommenden Gruppen- und EinzeltrainerInnen mindestens einen Schul- oder Berufsabschluss, die<br />
Absolvierung eines Gendertrainings sowie eine pädagogische Basisausbildung gem. den<br />
nachfolgenden Definitionen aufweisen.<br />
Um den „AMS-Trainingsmarkt“ zu öffnen dürfen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit<br />
einschlägigen fachlichen Inhalten bis zu 10% der Maßnahmenstunden Personal im Bereich<br />
GruppentrainerInnen von Personen geleistet werden, die zwar die in der Maßnahmenbeschreibung<br />
der jeweiligen Bildungsmaßnahme geforderte fachliche Ausbildung, aber nicht die nachfolgend<br />
definierten Mindesterfordernisse im Bereich Gendertraining sowie pädagogische Grundausbildung<br />
oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der Jugend- bzw. Erwachsenenbildung erfüllen. Diese<br />
Bestimmung gilt daher nicht <strong>für</strong> Kurse, bei welchen in der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung <strong>für</strong><br />
die GruppentrainerInnen keine über die nachfolgend definierten Mindestanforderungen<br />
hinausgehenden facheinschlägigen Qualifikationen gefordert werden. Welche Aus- und<br />
Weiterbildungsmaßnahmen und welche FachtrainerInnen bzw. Fachbereiche unter die dargestellte<br />
10%-Regel fallen, wird vom das Arbeitsmarktservice Steiermark im Rahmen der jeweiligen<br />
Ausschreibung definiert und kann nicht vom Bieter selbst bestimmt werden.<br />
Klassischerweise unter die 10%-Regel fallen demnach beispielsweise TrainerInnen der folgenden<br />
Fachbereiche:<br />
• Metall<br />
Zertifiziert nach ÖNORM EN ISO 9001 : 2000<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
A-8020 Graz, Babenbergerstraße 33<br />
Telefon +43 316 / 70 81-100, Telefax +43 316 / 70 81-190<br />
E-mail: ams.steiermark@ams.at www.ams.at<br />
IBAN: AT970100000005680009 BIC: BUNDATWW<br />
UID Nr. ATU38908009, DVR 0017086
• Schweissen<br />
• Elektro<br />
• <strong>Information</strong>stechnologie<br />
• Holz<br />
• Bau<br />
• Tourismus<br />
• Gesundheit/Pflege<br />
• Lagerlogistik<br />
Nicht unter die 10%-Regel fallen demnach TrainerInnen in den Bereichen soft skills, Motivation,<br />
Kommunikation, ECDL, EBCL, schulische Grundkompetenzen, Bewerbungsmanagement etc.<br />
Auch <strong>für</strong> die im Rahmen der 10%-Regel nominierten TrainerInnen ist das nachfolgend definierte<br />
Gendertraining jedoch verpflichtend innerhalb 1 Monats ab dem erstmaligen Einsatz in der<br />
Bildungsmaßnahme nachzuholen.<br />
Hinweis: Um Bietern, die von der Möglichkeit der 10%-Regel Gebrauch machen, bei<br />
Wettbewerbsverfahren zur Vergabe dieser Bildungsmaßnahmen keinen Wettbewerbsnachteil<br />
erwachsen zu lassen, werden bei diesen Vergaben im Kriterium „Qualität des eingesetzten Lehr- und<br />
Betreuungspersonals“/Subkriterium „Erfahrung“ generell nur 90% der Maßnahmenstunden<br />
Personal im Bereich GruppentrainerInnen zur Bewertung herangezogen. […]“<br />
Dazu hält das AMS Steiermark fest:<br />
Bei jeder Vergabe muss und kann nur der jeweilige Bieter entscheiden, ob und in welchem<br />
Ausmaß er von einer in der jeweiligen Ausschreibung angebotenen 10%-Regelung Gebrauch<br />
macht. Das AMS unterzieht in der Folge nur die am Formblatt „Personalübersicht“ in der Kategorie<br />
„GruppentrainerInnen“ angeführten Personen und Maßnahmenstunden einer Bewertung in den<br />
Zuschlagskriterien „formale Qualifikation“ und „Erfahrung“ und bewertet die vom Bieter in der<br />
Kategorie „GruppentrainerInnen 10%-Regel“ angegebenen TrainerInnen und Maßnahmenstunden<br />
nicht in diesen Zuschlagskriterien. D.h. dass die vom Bieter unter Beachtung der diesbezüglichen<br />
Vorgaben der Maßnahmenbeschreibung in der Kategorie „GruppentrainerInnen“ angeführte<br />
Gesamtzahl an Maßnahmenstunden die Basis <strong>für</strong> die Bewertung bildet und dass diese Zahl<br />
zwangsläufig je nach Ausnützung der 10%-Regelung von Bieter zu Bieter unterschiedlich sein<br />
wird.<br />
Zur besseren Verständlichkeit soll dies am Beispiel der aktuell laufenden Ausschreibung der<br />
Qualifizierungsmaßnahme „Individuelle Qualifizierung- IQ“ in Deutschlandsberg veranschaulicht<br />
werden. Dort wird in Punkt 11 der Maßnahmenbeschreibung folgendes vorgegeben:<br />
Seite 2/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014
„11. TrainerInnen:<br />
Kann das Mindesterfordernis auch <strong>für</strong> eine/n der angebotenen TrainerInnen nicht nachgewiesen<br />
werden, muss der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ausnahme sh.<br />
Maßnahmenbeschreibung Pkt. 11.1.: 10% Regelung<br />
11.1. Mindestanforderungen an die GruppentrainerInnen<br />
Für alle bei Bildungsmaßnahmen im Auftrag des AMS Steiermark zum Einsatz kommenden<br />
TrainerInnen (inkl. eventueller Subunternehmer) gelten die lt. AGB Pkt. 12.3.4 definierten<br />
Mindesterfordernisse <strong>für</strong> TrainerInnen des AMS Steiermark. […]<br />
Für GruppentrainerInnen in den nachgeführten Bereichen werden neben den<br />
Mindestanforderungen folgende Zusatzqualifikationen vorausgesetzt:<br />
EDV: ECDL Zertifikat, ein/e TrainerIn muss zusätzlich das ECDL- Beurteiler Zertifikat<br />
vorlegen.<br />
Lager: abgeschlossene Lehrausbildung Einzelhandel oder Großhandel oder mittlere<br />
berufsbildende Schule oder höhere berufsbildende Schule jeweils aus dem kaufmännischen<br />
Bereich oder Lagerleiter/in Ausbildung<br />
Stapler: Staplerführerschein und Nachweis der Erfahrung im Umgang mit Staplern im<br />
Ausmaß von mindestens 250 Kalendertagen<br />
Englisch/Deutsch/Lernzentrum: abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Ausbildung an der<br />
Pädagogischen Akademie/Hochschule (gilt gleichzeitig entsprechend der Mindestvorgaben<br />
der AGB als päd. Qualifikation) bzw. <strong>für</strong> Englisch „native speaker“ – hier müssen allerdings<br />
die lt. AGB definierten Mindestvorgaben erfüllt werden.<br />
Gesundheitsmodule: abgeschlossene Physiotherapieausbildung und Berufserfahrung im<br />
Ausmaß von mindestens 250 Kalendertagen<br />
Farb-, Typ- und Stilberatung: einschlägige Zusatzausbildung<br />
Anmerkung: Um den „AMS-Trainingsmarkt“ zu öffnen dürfen lt. AGB bei Aus- und<br />
Weiterbildungsmaßnahmen mit einschlägigen fachlichen Inhalten bis zu 10% der<br />
Maßnahmenstunden Personal im Bereich GruppentrainerInnen von Personen geleistet werden,<br />
die zwar die in der Maßnahmenbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme geforderte<br />
fachliche Ausbildung, aber nicht die definierten Mindesterfordernisse im Bereich Gendertraining<br />
sowie pädagogische Grundausbildung oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der Jugendbzw.<br />
Erwachsenenbildung erfüllen (sh. dazu auch AGB Pkt. 12.3.4.)<br />
In der gegenständlichen Bildungsmaßnahme kann diese Regelung <strong>für</strong> TrainerInnen in folgenden<br />
Ausbildungsbereichen angewandt werden:<br />
Lager/Stapler<br />
Gesundheitsmodul<br />
Farb-, Typ- und Stilberatung<br />
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Jene TrainerInnen, <strong>für</strong> die diese 10% Regelung in Anspruch genommen wird, sind im Formblatt<br />
Personalübersicht unter der Position „ GruppentrainerInnen 10% Regel“ anzuführen,<br />
andernfalls kann keine entsprechende Berücksichtigung erfolgen. […]“<br />
Des Weiteren wird unter Punkt 16 der angeführten Maßnahmenbeschreibung „Hinweise zur<br />
Kalkulation bzw. Auflagen zur Durchführung“, Unterpunkt 16.1 „Personalaufwand<br />
GruppentrainerInnen“ normiert, dass über den gesamten Maßnahmenzeitraum insgesamt 8.779 MS<br />
GruppentrainerInnen zu kalkulieren bzw. einzuplanen sind.<br />
Das bedeutet, dass Bieter bei dieser Ausschreibung bis zu 878 MS GruppentrainerInnen (=10% der<br />
8.779 MS GruppentrainerInnen mit kaufmännischer Rundung) über GruppentrainerInnen der<br />
Ausbildungsbereiche „Lager/Stapler, Gesundheitsmodul sowie Farb-, Typ- und Stilberatung“<br />
anbieten können, die als sog. 10%-TrainerInnen nicht über die Mindesterfordernisse im Bereich<br />
Gendertraining sowie pädagogische Grundausbildung oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der<br />
Jugend- bzw. Erwachsenenbildung verfügen müssen.<br />
Angenommen Bieter A macht im maximal möglichen Ausmaß von der angebotenen 10%-Regelung<br />
Gebrauch, d.h. er führt in der Personalübersicht 878 MS GruppentrainerInnen der angeführten<br />
Ausbildungsbereiche als 10%-TrainerInnen an, so werden bei ihm (8.779 minus 878 =) 7.901 MS<br />
GruppentrainerInnen einer Bewertung in den Zuschlagskriterien „formale Qualifikation“ und<br />
„Erfahrung“ zugeführt.<br />
Bieter B führt in der Personalübersicht 400 MS GruppentrainerInnen der angeführten<br />
Ausbildungsbereiche als 10%-TrainerInnen an. Bei ihm bilden in der Folge (8.779 minus 400=) 8.379<br />
MS GruppentrainerInnen die Basis <strong>für</strong> die Bewertung in diesen Zuschlagskriterien.<br />
Bieter C nimmt die angebotene 10%-Regelung <strong>für</strong> sich gar nicht in Anspruch und führt keine/n<br />
TrainerIn am Formblatt Personalübersicht in der Kategorie „GruppentrainerInnen 10%-Regel“ an.<br />
Bei ihm bilden in Folge alle 8.779 MS GruppentrainerInnen die Basis der Bewertung in diesen<br />
Zuschlagskriterien.<br />
2. <strong>BM</strong>-AGB Version 16, Punkt 6.1 „Aufwandsbereich Maßnahmenpersonal<br />
(Personalaufwand TrainerInnen und Personalaufwand unterstützendes<br />
Personal)“<br />
<strong>Information</strong> zur Vor- und Nachbereitungszeit<br />
In Punkt 6.1 der steirischen <strong>BM</strong>-AGB Version wird unter anderem folgendes normiert:<br />
Seite 4/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014
„[…] In die Einheitspreise pro Maßnahmenstunde sind alle unterrichtsvorbereitenden und –<br />
nachbearbeitenden Tätigkeiten wie Testkorrekturen, Teilnahme an Besprechungen, Supervisionen<br />
etc. zu kalkulieren.<br />
Achtung: Im Sinne einer qualitätsvollen Umsetzung der vom AMS Steiermark beauftragten<br />
Bildungsmaßnahmen geht das AMS Steiermark ausnahmslos davon aus, dass <strong>für</strong> TrainerInnen im<br />
Gruppenunterricht 20% der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Gesamtarbeitszeit als Vor- und<br />
Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen und diese auch im Angebot bei der Berechnung des<br />
Einheitspreises Personal berücksichtigt werden.<br />
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, namentliche Aufzeichnungen über den<br />
maßnahmenstundenbezogenen Einsatz des Personals zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen den<br />
MitarbeiterInnen des AMS jederzeit zugänglich sein und müssen dem AMS bei der Endabrechnung<br />
grundsätzlich übermittelt werden. Hinsichtlich der diesbezüglichen detaillierten Vorgaben und<br />
Muster wird auf Punkt 10.2 verwiesen. […]“<br />
Des Weiteren wird in der AMS-Bundesrichtlinie „Vergabe von Bildungsmaßnahmen“, kurz <strong>BM</strong>1, in<br />
Punkt 4.19.10 „Ermittlung des Bestbieters“ unter anderem folgendes normiert:<br />
„[…] Ist der Einheitspreis pro Maßnahmenstunde <strong>für</strong> GruppentrainerInnen im Angebot niedriger als<br />
die Entlohnung gemäß BABE KV, Verwendungsbereich 4a, Stufe 1 (Berechnung gemäß <strong>BM</strong> 2, Kosten<br />
einer produktiven Leistungsstunde: LNK 94,45% plus sieben Wochenstunden Vor- und<br />
Nachbereitung), ist jeden-falls eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen.“<br />
Als Erläuterung dieser Bestimmung findet sich im Anhang A der <strong>BM</strong>1 folgende Formel:<br />
Das AMS Steiermark hält dazu fest:<br />
Auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung nach BABE-KV von 38 Stunden/Woche akzeptiert das AMS<br />
Steiermark bei GruppentrainerInnen auch eine Vor- und Nachbereitungszeit von lediglich 7 Stunden<br />
bzw. 18,42% wie dies auch in der angeführten Formel dargestellt wurde.<br />
Zur Frage der Vor- und Nachbereitungszeit von EinzeltrainerInnen hält das AMS Steiermark fest:<br />
Seite 5/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014
Aufgrund der maßgeblichen Bestimmungen des AMS Steiermark zu<br />
„Maßnahmenadministration/Aufzeichnungspflichten“ <strong>für</strong> EinzeltrainerInnen im Rahmen von<br />
Einzelcoaching/sozialpädagogischer Betreuung in Punkt 10.2 in Verbindung mit Punkt 6.1 der <strong>BM</strong>-<br />
AGB geht das AMS Steiermark davon aus, dass auch bei EinzeltrainerInnen dieser Bereiche<br />
entsprechende Vor- und Nachbereitungszeiten anfallen, weil ausdrücklich nur jene Zeiten dem AMS<br />
Steiermark gegenüber im Zuge der Endabrechnung als Leistungszeit geltend gemacht werden<br />
können, in denen direkt mit den TeilnehmerInnen gearbeitet wird. Somit können allfällig notwendige<br />
Vor- und auch Nachbereitungsarbeiten <strong>für</strong> Einzeltermine dem AMS nicht in Rechnung gestellt<br />
werden und sind vom Bieter im Zuge der Angebotserstellung als Vor- und Nachbereitungszeiten zu<br />
berücksichtigen.<br />
Das AMS Steiermark verzichtet bei EinzeltrainerInnen im Gegensatz zu GruppentrainerInnen auf<br />
eine generelle Empfehlung zum Ausmaß der Vor- und Nachbereitungszeit, warnt jedoch auf Basis<br />
der dargestellten Bestimmungen zu den abrechenbaren Leistungszeiten bei EinzeltrainerInnen<br />
ausdrücklich vor einer diesbezüglich spekulativen Preisgestaltung.<br />
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