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BM-Information für Bildungsträger 02.14

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Arbeitsmarktservice<br />

Steiermark<br />

<strong>Information</strong> des AMS Steiermark <strong>für</strong><br />

<strong>Bildungsträger</strong> 02-2014<br />

5. Februar 2014<br />

1. <strong>BM</strong>-AGB Version 16, Punkt 12.3.4 „Mindesterfordernisse <strong>für</strong> das Lehr und<br />

Betreuungspersonal (GruppentrainerInnen und EinzeltrainerInnen)“:<br />

<strong>Information</strong> zur Bewertung der „10%-TrainerInnen“ bei<br />

Wettbewerbsverfahren<br />

Mit der <strong>BM</strong>-AGB Version 16 wurde die sogenannte 10%-Trainer-Regelung eingeführt. Dazu heißt es<br />

in Punkt 12.3.4:<br />

„Grundsätzlich müssen alle bei Bildungsmaßnahmen im Auftrag des AMS Steiermark zum Einsatz<br />

kommenden Gruppen- und EinzeltrainerInnen mindestens einen Schul- oder Berufsabschluss, die<br />

Absolvierung eines Gendertrainings sowie eine pädagogische Basisausbildung gem. den<br />

nachfolgenden Definitionen aufweisen.<br />

Um den „AMS-Trainingsmarkt“ zu öffnen dürfen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit<br />

einschlägigen fachlichen Inhalten bis zu 10% der Maßnahmenstunden Personal im Bereich<br />

GruppentrainerInnen von Personen geleistet werden, die zwar die in der Maßnahmenbeschreibung<br />

der jeweiligen Bildungsmaßnahme geforderte fachliche Ausbildung, aber nicht die nachfolgend<br />

definierten Mindesterfordernisse im Bereich Gendertraining sowie pädagogische Grundausbildung<br />

oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der Jugend- bzw. Erwachsenenbildung erfüllen. Diese<br />

Bestimmung gilt daher nicht <strong>für</strong> Kurse, bei welchen in der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung <strong>für</strong><br />

die GruppentrainerInnen keine über die nachfolgend definierten Mindestanforderungen<br />

hinausgehenden facheinschlägigen Qualifikationen gefordert werden. Welche Aus- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen und welche FachtrainerInnen bzw. Fachbereiche unter die dargestellte<br />

10%-Regel fallen, wird vom das Arbeitsmarktservice Steiermark im Rahmen der jeweiligen<br />

Ausschreibung definiert und kann nicht vom Bieter selbst bestimmt werden.<br />

Klassischerweise unter die 10%-Regel fallen demnach beispielsweise TrainerInnen der folgenden<br />

Fachbereiche:<br />

• Metall<br />

Zertifiziert nach ÖNORM EN ISO 9001 : 2000<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

A-8020 Graz, Babenbergerstraße 33<br />

Telefon +43 316 / 70 81-100, Telefax +43 316 / 70 81-190<br />

E-mail: ams.steiermark@ams.at www.ams.at<br />

IBAN: AT970100000005680009 BIC: BUNDATWW<br />

UID Nr. ATU38908009, DVR 0017086


• Schweissen<br />

• Elektro<br />

• <strong>Information</strong>stechnologie<br />

• Holz<br />

• Bau<br />

• Tourismus<br />

• Gesundheit/Pflege<br />

• Lagerlogistik<br />

Nicht unter die 10%-Regel fallen demnach TrainerInnen in den Bereichen soft skills, Motivation,<br />

Kommunikation, ECDL, EBCL, schulische Grundkompetenzen, Bewerbungsmanagement etc.<br />

Auch <strong>für</strong> die im Rahmen der 10%-Regel nominierten TrainerInnen ist das nachfolgend definierte<br />

Gendertraining jedoch verpflichtend innerhalb 1 Monats ab dem erstmaligen Einsatz in der<br />

Bildungsmaßnahme nachzuholen.<br />

Hinweis: Um Bietern, die von der Möglichkeit der 10%-Regel Gebrauch machen, bei<br />

Wettbewerbsverfahren zur Vergabe dieser Bildungsmaßnahmen keinen Wettbewerbsnachteil<br />

erwachsen zu lassen, werden bei diesen Vergaben im Kriterium „Qualität des eingesetzten Lehr- und<br />

Betreuungspersonals“/Subkriterium „Erfahrung“ generell nur 90% der Maßnahmenstunden<br />

Personal im Bereich GruppentrainerInnen zur Bewertung herangezogen. […]“<br />

Dazu hält das AMS Steiermark fest:<br />

Bei jeder Vergabe muss und kann nur der jeweilige Bieter entscheiden, ob und in welchem<br />

Ausmaß er von einer in der jeweiligen Ausschreibung angebotenen 10%-Regelung Gebrauch<br />

macht. Das AMS unterzieht in der Folge nur die am Formblatt „Personalübersicht“ in der Kategorie<br />

„GruppentrainerInnen“ angeführten Personen und Maßnahmenstunden einer Bewertung in den<br />

Zuschlagskriterien „formale Qualifikation“ und „Erfahrung“ und bewertet die vom Bieter in der<br />

Kategorie „GruppentrainerInnen 10%-Regel“ angegebenen TrainerInnen und Maßnahmenstunden<br />

nicht in diesen Zuschlagskriterien. D.h. dass die vom Bieter unter Beachtung der diesbezüglichen<br />

Vorgaben der Maßnahmenbeschreibung in der Kategorie „GruppentrainerInnen“ angeführte<br />

Gesamtzahl an Maßnahmenstunden die Basis <strong>für</strong> die Bewertung bildet und dass diese Zahl<br />

zwangsläufig je nach Ausnützung der 10%-Regelung von Bieter zu Bieter unterschiedlich sein<br />

wird.<br />

Zur besseren Verständlichkeit soll dies am Beispiel der aktuell laufenden Ausschreibung der<br />

Qualifizierungsmaßnahme „Individuelle Qualifizierung- IQ“ in Deutschlandsberg veranschaulicht<br />

werden. Dort wird in Punkt 11 der Maßnahmenbeschreibung folgendes vorgegeben:<br />

Seite 2/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014


„11. TrainerInnen:<br />

Kann das Mindesterfordernis auch <strong>für</strong> eine/n der angebotenen TrainerInnen nicht nachgewiesen<br />

werden, muss der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ausnahme sh.<br />

Maßnahmenbeschreibung Pkt. 11.1.: 10% Regelung<br />

11.1. Mindestanforderungen an die GruppentrainerInnen<br />

Für alle bei Bildungsmaßnahmen im Auftrag des AMS Steiermark zum Einsatz kommenden<br />

TrainerInnen (inkl. eventueller Subunternehmer) gelten die lt. AGB Pkt. 12.3.4 definierten<br />

Mindesterfordernisse <strong>für</strong> TrainerInnen des AMS Steiermark. […]<br />

Für GruppentrainerInnen in den nachgeführten Bereichen werden neben den<br />

Mindestanforderungen folgende Zusatzqualifikationen vorausgesetzt:<br />

EDV: ECDL Zertifikat, ein/e TrainerIn muss zusätzlich das ECDL- Beurteiler Zertifikat<br />

vorlegen.<br />

Lager: abgeschlossene Lehrausbildung Einzelhandel oder Großhandel oder mittlere<br />

berufsbildende Schule oder höhere berufsbildende Schule jeweils aus dem kaufmännischen<br />

Bereich oder Lagerleiter/in Ausbildung<br />

Stapler: Staplerführerschein und Nachweis der Erfahrung im Umgang mit Staplern im<br />

Ausmaß von mindestens 250 Kalendertagen<br />

Englisch/Deutsch/Lernzentrum: abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Ausbildung an der<br />

Pädagogischen Akademie/Hochschule (gilt gleichzeitig entsprechend der Mindestvorgaben<br />

der AGB als päd. Qualifikation) bzw. <strong>für</strong> Englisch „native speaker“ – hier müssen allerdings<br />

die lt. AGB definierten Mindestvorgaben erfüllt werden.<br />

Gesundheitsmodule: abgeschlossene Physiotherapieausbildung und Berufserfahrung im<br />

Ausmaß von mindestens 250 Kalendertagen<br />

Farb-, Typ- und Stilberatung: einschlägige Zusatzausbildung<br />

Anmerkung: Um den „AMS-Trainingsmarkt“ zu öffnen dürfen lt. AGB bei Aus- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen mit einschlägigen fachlichen Inhalten bis zu 10% der<br />

Maßnahmenstunden Personal im Bereich GruppentrainerInnen von Personen geleistet werden,<br />

die zwar die in der Maßnahmenbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme geforderte<br />

fachliche Ausbildung, aber nicht die definierten Mindesterfordernisse im Bereich Gendertraining<br />

sowie pädagogische Grundausbildung oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der Jugendbzw.<br />

Erwachsenenbildung erfüllen (sh. dazu auch AGB Pkt. 12.3.4.)<br />

In der gegenständlichen Bildungsmaßnahme kann diese Regelung <strong>für</strong> TrainerInnen in folgenden<br />

Ausbildungsbereichen angewandt werden:<br />

Lager/Stapler<br />

Gesundheitsmodul<br />

Farb-, Typ- und Stilberatung<br />

Seite 3/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014


Jene TrainerInnen, <strong>für</strong> die diese 10% Regelung in Anspruch genommen wird, sind im Formblatt<br />

Personalübersicht unter der Position „ GruppentrainerInnen 10% Regel“ anzuführen,<br />

andernfalls kann keine entsprechende Berücksichtigung erfolgen. […]“<br />

Des Weiteren wird unter Punkt 16 der angeführten Maßnahmenbeschreibung „Hinweise zur<br />

Kalkulation bzw. Auflagen zur Durchführung“, Unterpunkt 16.1 „Personalaufwand<br />

GruppentrainerInnen“ normiert, dass über den gesamten Maßnahmenzeitraum insgesamt 8.779 MS<br />

GruppentrainerInnen zu kalkulieren bzw. einzuplanen sind.<br />

Das bedeutet, dass Bieter bei dieser Ausschreibung bis zu 878 MS GruppentrainerInnen (=10% der<br />

8.779 MS GruppentrainerInnen mit kaufmännischer Rundung) über GruppentrainerInnen der<br />

Ausbildungsbereiche „Lager/Stapler, Gesundheitsmodul sowie Farb-, Typ- und Stilberatung“<br />

anbieten können, die als sog. 10%-TrainerInnen nicht über die Mindesterfordernisse im Bereich<br />

Gendertraining sowie pädagogische Grundausbildung oder Erfahrung als TrainerIn im Bereich der<br />

Jugend- bzw. Erwachsenenbildung verfügen müssen.<br />

Angenommen Bieter A macht im maximal möglichen Ausmaß von der angebotenen 10%-Regelung<br />

Gebrauch, d.h. er führt in der Personalübersicht 878 MS GruppentrainerInnen der angeführten<br />

Ausbildungsbereiche als 10%-TrainerInnen an, so werden bei ihm (8.779 minus 878 =) 7.901 MS<br />

GruppentrainerInnen einer Bewertung in den Zuschlagskriterien „formale Qualifikation“ und<br />

„Erfahrung“ zugeführt.<br />

Bieter B führt in der Personalübersicht 400 MS GruppentrainerInnen der angeführten<br />

Ausbildungsbereiche als 10%-TrainerInnen an. Bei ihm bilden in der Folge (8.779 minus 400=) 8.379<br />

MS GruppentrainerInnen die Basis <strong>für</strong> die Bewertung in diesen Zuschlagskriterien.<br />

Bieter C nimmt die angebotene 10%-Regelung <strong>für</strong> sich gar nicht in Anspruch und führt keine/n<br />

TrainerIn am Formblatt Personalübersicht in der Kategorie „GruppentrainerInnen 10%-Regel“ an.<br />

Bei ihm bilden in Folge alle 8.779 MS GruppentrainerInnen die Basis der Bewertung in diesen<br />

Zuschlagskriterien.<br />

2. <strong>BM</strong>-AGB Version 16, Punkt 6.1 „Aufwandsbereich Maßnahmenpersonal<br />

(Personalaufwand TrainerInnen und Personalaufwand unterstützendes<br />

Personal)“<br />

<strong>Information</strong> zur Vor- und Nachbereitungszeit<br />

In Punkt 6.1 der steirischen <strong>BM</strong>-AGB Version wird unter anderem folgendes normiert:<br />

Seite 4/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014


„[…] In die Einheitspreise pro Maßnahmenstunde sind alle unterrichtsvorbereitenden und –<br />

nachbearbeitenden Tätigkeiten wie Testkorrekturen, Teilnahme an Besprechungen, Supervisionen<br />

etc. zu kalkulieren.<br />

Achtung: Im Sinne einer qualitätsvollen Umsetzung der vom AMS Steiermark beauftragten<br />

Bildungsmaßnahmen geht das AMS Steiermark ausnahmslos davon aus, dass <strong>für</strong> TrainerInnen im<br />

Gruppenunterricht 20% der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Gesamtarbeitszeit als Vor- und<br />

Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen und diese auch im Angebot bei der Berechnung des<br />

Einheitspreises Personal berücksichtigt werden.<br />

Die Auftragnehmer sind verpflichtet, namentliche Aufzeichnungen über den<br />

maßnahmenstundenbezogenen Einsatz des Personals zu führen. Diese Aufzeichnungen müssen den<br />

MitarbeiterInnen des AMS jederzeit zugänglich sein und müssen dem AMS bei der Endabrechnung<br />

grundsätzlich übermittelt werden. Hinsichtlich der diesbezüglichen detaillierten Vorgaben und<br />

Muster wird auf Punkt 10.2 verwiesen. […]“<br />

Des Weiteren wird in der AMS-Bundesrichtlinie „Vergabe von Bildungsmaßnahmen“, kurz <strong>BM</strong>1, in<br />

Punkt 4.19.10 „Ermittlung des Bestbieters“ unter anderem folgendes normiert:<br />

„[…] Ist der Einheitspreis pro Maßnahmenstunde <strong>für</strong> GruppentrainerInnen im Angebot niedriger als<br />

die Entlohnung gemäß BABE KV, Verwendungsbereich 4a, Stufe 1 (Berechnung gemäß <strong>BM</strong> 2, Kosten<br />

einer produktiven Leistungsstunde: LNK 94,45% plus sieben Wochenstunden Vor- und<br />

Nachbereitung), ist jeden-falls eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen.“<br />

Als Erläuterung dieser Bestimmung findet sich im Anhang A der <strong>BM</strong>1 folgende Formel:<br />

Das AMS Steiermark hält dazu fest:<br />

Auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung nach BABE-KV von 38 Stunden/Woche akzeptiert das AMS<br />

Steiermark bei GruppentrainerInnen auch eine Vor- und Nachbereitungszeit von lediglich 7 Stunden<br />

bzw. 18,42% wie dies auch in der angeführten Formel dargestellt wurde.<br />

Zur Frage der Vor- und Nachbereitungszeit von EinzeltrainerInnen hält das AMS Steiermark fest:<br />

Seite 5/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014


Aufgrund der maßgeblichen Bestimmungen des AMS Steiermark zu<br />

„Maßnahmenadministration/Aufzeichnungspflichten“ <strong>für</strong> EinzeltrainerInnen im Rahmen von<br />

Einzelcoaching/sozialpädagogischer Betreuung in Punkt 10.2 in Verbindung mit Punkt 6.1 der <strong>BM</strong>-<br />

AGB geht das AMS Steiermark davon aus, dass auch bei EinzeltrainerInnen dieser Bereiche<br />

entsprechende Vor- und Nachbereitungszeiten anfallen, weil ausdrücklich nur jene Zeiten dem AMS<br />

Steiermark gegenüber im Zuge der Endabrechnung als Leistungszeit geltend gemacht werden<br />

können, in denen direkt mit den TeilnehmerInnen gearbeitet wird. Somit können allfällig notwendige<br />

Vor- und auch Nachbereitungsarbeiten <strong>für</strong> Einzeltermine dem AMS nicht in Rechnung gestellt<br />

werden und sind vom Bieter im Zuge der Angebotserstellung als Vor- und Nachbereitungszeiten zu<br />

berücksichtigen.<br />

Das AMS Steiermark verzichtet bei EinzeltrainerInnen im Gegensatz zu GruppentrainerInnen auf<br />

eine generelle Empfehlung zum Ausmaß der Vor- und Nachbereitungszeit, warnt jedoch auf Basis<br />

der dargestellten Bestimmungen zu den abrechenbaren Leistungszeiten bei EinzeltrainerInnen<br />

ausdrücklich vor einer diesbezüglich spekulativen Preisgestaltung.<br />

Seite 6/6 <strong>Information</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildungsträger</strong> 02-2014

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