Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe
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9. Der unter 1. dargestellte Überhang von 7 Klassenräumen soll wie folgt verwendet<br />
werden:<br />
• Der Trainingsraum für Sozialpädagogen (59 qm) (siehe 4.) entsteht in einem<br />
Klassenraum im Neubau (59 qm).<br />
• Der Lehrerarbeitsraum (59 qm) (siehe 6.) entsteht in einem Klassenraum im Alt<br />
bau (53 qm).<br />
Diese beiden Raumnutzungen sind im Musterraumprogramm vorgesehen und sollten<br />
zweckmäßigerweise in den dafür vorgesehenen überhängigen Klassenräumen<br />
erfolgen. Die Raumnutzungen werden in der dieser Vorlage beigefügten tabellarischen<br />
Darstellung insofern bereits als tatsächliche Nutzung dargestellt.<br />
Über das Musterraumprogramm hinausgehen würde hingegen die von der Schule<br />
vorgesehene Nutzung der verbleibenden 5 Klassenräume:<br />
• Zwei Klassenräume (59 qm und 60 qm) im Neubau sollen als Räume für Freie<br />
Lernzeiten genutzt werden.<br />
• Ein Klassenraum (53 qm) im Altbau soll als Raum für das DAZ (Deutsch als<br />
Zielsprache)-Zentrum genutzt werden.<br />
• Zwei Klassenräume (je 53 qm) im Altbau sollen zu vier Differenzierungsräumen<br />
à 26 qm umgewidmet werden.<br />
In diesen Räumen (zusammen 278 qm) ergeben sich aus Sicht der Verwaltung<br />
grundsätzlich auch Nutzungsmöglichkeiten für eine Reihe nach dem Musterraumprogramm<br />
erforderlicher Räume, die anderenfalls durch eine Schulbauerweiterung<br />
neu geschaffen werden müssten. Beispielweise wären dies:<br />
• Fläche für Freizeitaktivitäten (99 qm),<br />
• Zwei Ruheräume (je 30 qm),<br />
• Lehrerzimmererweiterung (87 qm) mittels zweitem Lehrerzimmer.<br />
Diesbezüglich wären zwischen Verwaltung und Schule zweckmäßige und sinnvolle<br />
Lösungsansätze weiter auszuarbeiten.<br />
Auf die dieser Vorlage beigefügte Stellungnahme der Schule vom 15.03.2010 zu<br />
den weitergehenden Raumbedarfen wird verwiesen.<br />
Unter Hinweis auf den nachfolgenden Beschlussvorschlag ist aus Sicht der Verwaltung<br />
durch den BSKA und die Stadtverordnetenversammlung gesondert zu beraten<br />
und zu beschließen, ob und ggf. welche über das Musterraumprogramm hinausgehenden<br />
Räume bei der weiteren Maßnahmeumsetzung berücksichtigt werden sollen.