Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe
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Jugendherberge angemietet werden kann, ohne das dies wieder aufgehoben wird, falls<br />
ein anderer Verein die Halle mieten möchte.<br />
Damit soll auswärtigen Vereinen, die sich bei der Jugendherberge melden, um ein<br />
Trainingslager durchzuführen, die Möglichkeit gegeben werden, städtische Räume und<br />
Einrichtungen zu nutzen, ohne das die Gefahr besteht, das eine Zusage wieder<br />
rückgängig gemacht wird.<br />
Die Jugendherberge hat in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, städtische<br />
Räume und Einrichtungen zu nutzen. Da aber diese Nutzung dann durch kommerzielle<br />
Reiseanbieter erfolgen sollte, wurden diese Anträge bisher abgelehnt.<br />
Grundsätze der Raumvergabe<br />
Nach § 3 Absatz 1 der Raumvergabesatzung sind antrags- und nutzungsberechtigt in<br />
erster Linie Vereine, Verbände, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die ihren<br />
Wohnsitz oder Wirkungsbereich in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> haben.<br />
Darüber hinaus können nach § 3 Absatz 2 der Raumvergabesatzung die Räume und<br />
Einrichtungen sonstigen Antragstellern, auch Gewerbetreibenden, zur Verfügung<br />
gestellt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt.<br />
Wobei nach § 10 Absatz 1 die Stormarnhalle vorrangig den städtischen Schulen für den<br />
Sportunterricht zur Verfügung steht. Für die sonstigen Turn-, Sport- und<br />
Gymnastikhallen gilt die Regelung nach § 13 Abs. 1 der Raumvergabesatzung, wonach<br />
die Schulräume in erster Linie dem Schulbetrieb der von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
unterhaltenen Schulen dient.<br />
Hallenvergaben innerhalb der Ferienzeiten<br />
Für die Feriennutzung werden nur 3 Sporthallen zur Verfügung gestellt, da in dieser Zeit<br />
die Hausmeister ihren Urlaub zu nehmen haben, die Sporthallen nicht gereinigt werden,<br />
im Winter die Heizleistung reduziert wird, in den Sommerferien die Grundreinigung<br />
durchgeführt und da nur in den Ferien die anstehenden baulichen Maßnahmen<br />
durchgeführt werden können. Darüber hinaus werden in der Regel nur in den<br />
Sommerferien bauliche Maßnahmen größeren Umfangs durchgeführt.<br />
Um aber den Vereinen aus <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Feriennutzung zu ermöglichen, wurde<br />
durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. 11. 2005 die Neufassung<br />
der Raumvergabesatzung beschlossen, die die Möglichkeit eröffnet, drei Hallen in den<br />
Ferien zu nutzen.<br />
In Rahmen dieser Regelung besteht auch für die Jugendherberge die Möglichkeit,<br />
Hallen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu nutzen. Allerdings unter der Einschränkung<br />
a) keine Nutzung durch kommerzielle Anbieter<br />
b) Vereine, Verbände, Organisatoren, Gruppen und Einzelpersonen, mit Wohnsitz<br />
oder Wirkungsbereich in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> haben Vorrang (§ 3 Abs. 1<br />
Raumvergabesatzung)<br />
c) durch die Antragsfrist 3 Wochen vor der Nutzung, der Antragsteller zu b), kann<br />
die Nutzung wieder aufgehoben werden, da diese Vorrang haben.<br />
Es gibt daneben immer wieder mal Anfragen auswärtiger Vereine, die Trainingscamps<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durchführen möchten. Für diese Veranstalter ist es mit den<br />
verschiedensten Interessengruppen immer noch gelungen, Räumlichkeiten zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\11_Aenderun.doc 19.03.2010 -<br />
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