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Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe

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Jugendherberge angemietet werden kann, ohne das dies wieder aufgehoben wird, falls<br />

ein anderer Verein die Halle mieten möchte.<br />

Damit soll auswärtigen Vereinen, die sich bei der Jugendherberge melden, um ein<br />

Trainingslager durchzuführen, die Möglichkeit gegeben werden, städtische Räume und<br />

Einrichtungen zu nutzen, ohne das die Gefahr besteht, das eine Zusage wieder<br />

rückgängig gemacht wird.<br />

Die Jugendherberge hat in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, städtische<br />

Räume und Einrichtungen zu nutzen. Da aber diese Nutzung dann durch kommerzielle<br />

Reiseanbieter erfolgen sollte, wurden diese Anträge bisher abgelehnt.<br />

Grundsätze der Raumvergabe<br />

Nach § 3 Absatz 1 der Raumvergabesatzung sind antrags- und nutzungsberechtigt in<br />

erster Linie Vereine, Verbände, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die ihren<br />

Wohnsitz oder Wirkungsbereich in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> haben.<br />

Darüber hinaus können nach § 3 Absatz 2 der Raumvergabesatzung die Räume und<br />

Einrichtungen sonstigen Antragstellern, auch Gewerbetreibenden, zur Verfügung<br />

gestellt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt.<br />

Wobei nach § 10 Absatz 1 die Stormarnhalle vorrangig den städtischen Schulen für den<br />

Sportunterricht zur Verfügung steht. Für die sonstigen Turn-, Sport- und<br />

Gymnastikhallen gilt die Regelung nach § 13 Abs. 1 der Raumvergabesatzung, wonach<br />

die Schulräume in erster Linie dem Schulbetrieb der von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

unterhaltenen Schulen dient.<br />

Hallenvergaben innerhalb der Ferienzeiten<br />

Für die Feriennutzung werden nur 3 Sporthallen zur Verfügung gestellt, da in dieser Zeit<br />

die Hausmeister ihren Urlaub zu nehmen haben, die Sporthallen nicht gereinigt werden,<br />

im Winter die Heizleistung reduziert wird, in den Sommerferien die Grundreinigung<br />

durchgeführt und da nur in den Ferien die anstehenden baulichen Maßnahmen<br />

durchgeführt werden können. Darüber hinaus werden in der Regel nur in den<br />

Sommerferien bauliche Maßnahmen größeren Umfangs durchgeführt.<br />

Um aber den Vereinen aus <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Feriennutzung zu ermöglichen, wurde<br />

durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. 11. 2005 die Neufassung<br />

der Raumvergabesatzung beschlossen, die die Möglichkeit eröffnet, drei Hallen in den<br />

Ferien zu nutzen.<br />

In Rahmen dieser Regelung besteht auch für die Jugendherberge die Möglichkeit,<br />

Hallen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu nutzen. Allerdings unter der Einschränkung<br />

a) keine Nutzung durch kommerzielle Anbieter<br />

b) Vereine, Verbände, Organisatoren, Gruppen und Einzelpersonen, mit Wohnsitz<br />

oder Wirkungsbereich in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> haben Vorrang (§ 3 Abs. 1<br />

Raumvergabesatzung)<br />

c) durch die Antragsfrist 3 Wochen vor der Nutzung, der Antragsteller zu b), kann<br />

die Nutzung wieder aufgehoben werden, da diese Vorrang haben.<br />

Es gibt daneben immer wieder mal Anfragen auswärtiger Vereine, die Trainingscamps<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durchführen möchten. Für diese Veranstalter ist es mit den<br />

verschiedensten Interessengruppen immer noch gelungen, Räumlichkeiten zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\11_Aenderun.doc 19.03.2010 -<br />

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