Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Immobilienverwaltung<br />
Datum<br />
15.02.2010<br />
Aktenzeichen<br />
IV.50.0 880.01<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
öffentlich<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0705/2008-2013<br />
TOP<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Sitzungsdatum<br />
31.03.2010<br />
Änderung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Antrag des DJH Landesverband Nordmark e.V. vom 03. 02. 2010<br />
Anlg.: Kopie Antrag des DJH Landesverband Nordmark e.V. vom 03. 02. 2010<br />
Kopie der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
1. Sachverhalt<br />
Der DJH Landesverband Nordmark e.V., vertreten durch die Jugendherberge <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>, nachstehend Jugendherberge genannt, hat mit Schreiben vom 03. 02. 2010<br />
die Änderung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, nachstehend Raumvergabesatzung beantragt (Eine Kopie des<br />
Schreibens der Jugendherberge ist der Vorlage als Anlage beigefügt).<br />
Durch die beantragte Änderung der Raumvergabesatzung soll es Sportgruppen aus<br />
dem gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden, Trainingslager in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in den<br />
Ferien durchzuführen.<br />
Die beantragte Änderung § 2 Absatz 1 der Raumvergabesatzung, die in Kopie als<br />
Anlage beigefügt ist, ergibt keinen Sinn, da in § 2 der Raumvergabesatzung lediglich<br />
das Verfahren der Beantragung zur Nutzung von städtischen Räumen und<br />
Einrichtungen geregelt ist. Dieses Verfahren ist für alle gleich und stellt somit kein<br />
Hemmnis für die Beantragung von städtischen Räumen und Einrichtungen dar.<br />
Die beantragte Änderung § 13 Absatz 6 der Raumvergabesatzung regelt die<br />
Feriennutzung, wie folgt:<br />
a) Eine Feriennutzung wird generell nur auf Antrag in den Frühjahrs-/Oster-<br />
/Herbstferien zugelassen. Der Antrag ist von den Vorständen der Vereine<br />
mindestens 3 Wochen vorher einzureichen. Es werden maximal 3 Hallen zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
b) Eine Nutzung in den Sommer- und Winterferien ist grundsätzlich nicht möglich.<br />
Wobei für die Vorbereitung auf Punktspiele und Turniere Ausnahmen gemacht<br />
werden können, wenn die Sportart nicht im Freien ausgeübt werden kann. Auch<br />
diese Nutzung ist von den Vorständen der Vereine mindestens 3 Wochen vorher<br />
einzureichen.<br />
In die Raumvergabesatzung soll auf Antrag der Jugendherberge die Zusage<br />
aufgenommen werden, das eine der 11 Hallen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> von der<br />
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