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Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Immobilienverwaltung<br />

Datum<br />

15.02.2010<br />

Aktenzeichen<br />

IV.50.0 880.01<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

Drucksachen-Nr.<br />

0705/2008-2013<br />

TOP<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

31.03.2010<br />

Änderung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Antrag des DJH Landesverband Nordmark e.V. vom 03. 02. 2010<br />

Anlg.: Kopie Antrag des DJH Landesverband Nordmark e.V. vom 03. 02. 2010<br />

Kopie der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

1. Sachverhalt<br />

Der DJH Landesverband Nordmark e.V., vertreten durch die Jugendherberge <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong>, nachstehend Jugendherberge genannt, hat mit Schreiben vom 03. 02. 2010<br />

die Änderung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, nachstehend Raumvergabesatzung beantragt (Eine Kopie des<br />

Schreibens der Jugendherberge ist der Vorlage als Anlage beigefügt).<br />

Durch die beantragte Änderung der Raumvergabesatzung soll es Sportgruppen aus<br />

dem gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden, Trainingslager in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in den<br />

Ferien durchzuführen.<br />

Die beantragte Änderung § 2 Absatz 1 der Raumvergabesatzung, die in Kopie als<br />

Anlage beigefügt ist, ergibt keinen Sinn, da in § 2 der Raumvergabesatzung lediglich<br />

das Verfahren der Beantragung zur Nutzung von städtischen Räumen und<br />

Einrichtungen geregelt ist. Dieses Verfahren ist für alle gleich und stellt somit kein<br />

Hemmnis für die Beantragung von städtischen Räumen und Einrichtungen dar.<br />

Die beantragte Änderung § 13 Absatz 6 der Raumvergabesatzung regelt die<br />

Feriennutzung, wie folgt:<br />

a) Eine Feriennutzung wird generell nur auf Antrag in den Frühjahrs-/Oster-<br />

/Herbstferien zugelassen. Der Antrag ist von den Vorständen der Vereine<br />

mindestens 3 Wochen vorher einzureichen. Es werden maximal 3 Hallen zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

b) Eine Nutzung in den Sommer- und Winterferien ist grundsätzlich nicht möglich.<br />

Wobei für die Vorbereitung auf Punktspiele und Turniere Ausnahmen gemacht<br />

werden können, wenn die Sportart nicht im Freien ausgeübt werden kann. Auch<br />

diese Nutzung ist von den Vorständen der Vereine mindestens 3 Wochen vorher<br />

einzureichen.<br />

In die Raumvergabesatzung soll auf Antrag der Jugendherberge die Zusage<br />

aufgenommen werden, das eine der 11 Hallen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> von der<br />

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