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Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe

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und durch den Trägerverein mit der jeweiligen Heimatkommune abgerechnet<br />

werden. Dabei ist das Bemühen des Trägervereins um Kostendeckung<br />

Voraussetzung.<br />

2004-2006: Der jährliche Zuschuss der Stadt ist lt. Vertrag auf maximal 20.000,00 €<br />

begrenzt.<br />

2007-2008: Der Vorstand der Musikschule hat festgelegt, dass der <strong>Oldesloe</strong>r<br />

Zuschuss ab dem Hauhaltsjahr 2007 auf maximal 17.500,00 € begrenzt<br />

sein soll. Eine mögliche Unterdeckung ist durch zu generierende<br />

zusätzliche Einnahmen aufzufangen.<br />

2009: Der Zuschuss ist wieder lt. vertraglicher Regelung auf 20.000,00 €<br />

festgelegt worden.<br />

2010: Einmalig für 2010 ist der Zuschuss durch Beschluss der<br />

Stadtverordnetenversammlung auf maximal 25.000,00 € erhöht worden.<br />

Der Kooperationsvertrag wurde am 07.07.2009 entsprechend angepasst.<br />

Die Berechnung der kommunalen Zuschüsse für 2009 weist für <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einen<br />

Soll-Zuschuss von 18.450,65 € aus. Aufgrund der vorgenannten Regelungen wurden<br />

20.000,00 € als Vorauszahlung für den Zuschuss 2009 geleistet. Daraus errechnet<br />

sich für das Abrechnungsjahr 2009 ein nicht verbrauchter Anteil von 1.549,35 €.<br />

c) § 6 Ziff. 2: Überprüfung der Abrechnung (Vorlage zum Ende des Jahres, spätestens<br />

im ersten Quartal des Folgejahres unter Aufzeigen der zur<br />

Kostenreduzierung vorgenommenen Maßnahmen) sowie Vorlage der vom<br />

Verein fortgeführten Inventarliste<br />

Die Mitglieder sind berechtigt, jederzeit alle Unterlagen des Vereins zu prüfen. Für<br />

das Jahr 2009 lagen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> die Unterlagen des Jahresberichtes<br />

2009 zur Kassenprüfung vor. Der Bericht wurde in der Mitgliederversammlung des<br />

Trägervereins der Musikschule zur Entlastung des Vorstandes am 01.03.2010<br />

vorgelegt. Die Kassen- und Belegprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Die<br />

Entlastung des Vorstandes für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2009 wurde<br />

erteilt.<br />

Ebenso enthält der Kooperationsvertrag nachstehende Regelungen zur<br />

Vertragskündigung, auf die hier ebenso hingewiesen werden soll:<br />

a) § 7 Ziff. 1: Vertragslaufzeit bis 31.12.2008; wenn sich der Vertrag nicht automatisch<br />

verlängern soll, ist er mit einer Frist von einem Jahr zu kündigen<br />

Eine schriftliche Kündigung müsste dem Verein spätestens am 31.12. eines jeden<br />

Jahres zugehen, falls keine Verlängerung gewünscht ist.<br />

b) § 7 Ziff. 2: Kündigung aus wichtigem Grund; Frist 1 Jahr<br />

Aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Scheitern der Verhandlungen über<br />

Zuschusshöhe, wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur der VHS oder<br />

Entscheidung der Stadt, die übertragene Aufgabe wieder selbst wahrzunehmen, eine<br />

Kündigung möglich.<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\9_Jahresbe.doc 19.03.2010 -<br />

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