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Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Fachbereich Hauptamt<br />

Datum<br />

16.03.2010<br />

Aktenzeichen<br />

I 333.5; 023.144<br />

Jahresbericht 2009<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

öffentlich<br />

Vorlagen-Nr.<br />

0737/2008-2013<br />

TOP<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Sitzungsdatum<br />

31.03.2010<br />

Jahresbericht 2009 der <strong>Oldesloe</strong>r Musikschule für Stadt und Land e.V.<br />

1. Sachverhalt<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ist mit Gründung des Trägervereins der <strong>Oldesloe</strong>r Musikschule<br />

für Stadt und Land im Jahre 2003 dieser gemeinnützigen Vereinsträgerschaft<br />

beigetreten, um den Betrieb der ehemals über die VHS geführten Musikschule weiterhin<br />

sicherzustellen. Grundlage für die Zuschussgewährung ist der zwischen der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> und der Musikschule abgeschlossene Kooperationsvertrag. Die<br />

Zuschussgewährung ist wie folgt geregelt:<br />

a) § 2 Ziff. 1: Zuschussgewährung in Höhe der satzungsgemäßen Benutzungsgebühren<br />

für die Räumlichkeiten<br />

Zur Unterstützung des weiteren Betriebes der Musikschule stellt die Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> städtische Räumlichkeiten für die Nutzung durch den Verein unentgeltlich<br />

zur Verfügung. Aus den Wirtschaftlichkeitsberichten der Volkshochschule und des<br />

Bürgerhauses geht die Leistungserstellung für die Musikschule hervor. Darüber<br />

hinaus werden indirekte Zuschüsse für die unentgeltliche Nutzung von städtischen<br />

Räumlichkeiten (STS, GSW, SaK, KGS, Rathaus, Bürgerhaussaal, Aula TMS) für<br />

Unterricht und Konzerte geleistet.<br />

b) § 5 Ziff. 2: Jährliche Zuschusszahlung von maximal 20.000,00 € (für das Jahr 2010<br />

maximal 25.000,00 €) je zur Hälfte im voraus zum 01.04. und zum 01.10.,<br />

Bereitstellung im Haushalt, Abrechnung zum Jahresende auf der<br />

Grundlage der unterrichteten Schüler aus dem Stadtgebiet <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Rückzahlung des nicht verbrauchten Zuschusses<br />

Im Jahr 2003 wurde dem Trägerverein eine Summe von 20.000,00 € als<br />

Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre soll der<br />

entsprechende Zuschussbedarf auf der Grundlage der unterrichteten Schüler verteilt<br />

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