Sitzungsvorlage - Bad Oldesloe
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Stadtarchiv<br />
Datum<br />
12.03.2010<br />
Aktenzeichen<br />
I.40.30 300.01 300.30<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
öffentlich<br />
Drucksachen-Nr.<br />
0732/2008-2013<br />
TOP<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Sitzungsdatum<br />
31.03.2010<br />
Förderung von Kunst und Kultur<br />
hier: Antrag des Vereins ProKlangstadt e.V. <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zur Förderung des <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong>r Open Air Festivals am Poggensee (BOOA) 2010<br />
1. Sachverhalt<br />
Der Verein ProKlangstadt e.V. <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> hat mit Datum vom 11.03.2010 einen<br />
Förderantrag für das am 10. und 11. Juli 2010 von ihm organisierte zweite<br />
Klangstadtfestival „BOOA 2010“ in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> in Höhe von 2.000,00 € gestellt. Der<br />
Antrag ist als Anlage beigefügt.<br />
Der Verein ProKlangstadt e.V. <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> geht bei seiner – noch vorläufigen –<br />
Kalkulation von Kosten in Höhe von insgesamt 14.540,00 € aus. Sponsorenleistungen<br />
sowie privates und gewerbliches Engagement und der Verkauf von Tickets und<br />
Getränken sollen diese Ausgaben decken. Bei angenommenen 1.000 Besuchern<br />
ergäbe sich aus der Kalkulation ein Überschuß von 4.860,00 €, bei lediglich 100<br />
Besuchern käme es jedoch zu einer Unterfinanzierung in Höhe von 10.140,00 € (siehe<br />
Anlage).<br />
Ein Abgleich mit den Richtlinien zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> ergibt folgenden Befund:<br />
I, Pkt. 2 sieht vor, dass <strong>Oldesloe</strong>r Vereine oder Einzelpersonen, deren kulturelles bzw.<br />
künstlerisches Wirken im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt und nicht<br />
kommerzieller Natur ist, gefördert werden können. Das BOOA etabliert sich gerade als<br />
fester und bereichernder Bestandteil des <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>r kulturellen Lebens.<br />
I, Pkt. 3 sieht vor, dass nur in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> durchgeführte Projekte gefördert werden.<br />
Dies ist der Fall.<br />
II, Pkt. 4 sieht vor, dass Anträge unter Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes<br />
bis zum 30.5. eines jeden Jahres zu stellen seien. Dies ist geschehen (siehe Anlage).<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\7_Foerderu.doc 19.03.2010 -<br />
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