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Reglement Tagesstrukturen - Seengen

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8. Finanzierung betreuter Mittagstisch<br />

Nach Abzug der Elternbeiträge übernimmt die Gemeinde <strong>Seengen</strong> einen Sockelbeitrag<br />

von 25 %. Die Gemeinden, mit denen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden<br />

ist (Vertragsgemeinden), übernehmen Sockelbeiträge von 10 %. Der Sockelbeitrag<br />

berechnet sich nach dem Nettoaufwand. Die Restkosten werden im Verhältnis der<br />

Anzahl Schülertage auf die einzelnen Gemeinden verteilt.<br />

9. Finanzierung Randstundenbetreuung/Aufgabenhilfe<br />

Die nicht mit Elternbeiträgen gedeckten Kosten werden von der Gemeinde übernommen.<br />

Die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge oder vom<br />

gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />

III. Tarif betreuter Mittagstisch<br />

11. Die Elternbeiträge für den betreuten Mittagstisch betragen:<br />

Tarif A: Seenger Schüler und für Schüler aus Vertragsgemeinden:<br />

Steuerbares Einkommen:<br />

Elternbeitrag pro Kind und Tag<br />

bis 50'000 gratis<br />

50'001 - 75'000 Fr. 2.--<br />

ab 75'001 Fr. 4.--<br />

Die Ansätze basieren auf einem Indexstand von 105,70 Punkten (Landesindex der Konsumentenpreise),<br />

Stand Oktober 2005. Sie erhöhen sich entsprechend dem Indexstand,<br />

sofern dieser sich um jeweils 5 Punkte erhöht.<br />

Der Elternbeitrag wird jährlich per 1. August den neuen Einkommensverhältnissen angepasst.<br />

Massgebend ist das steuerbare Einkommen des Vorjahres. Ist die Steuer am<br />

01. August noch nicht rechtskräftig veranlagt, erfolgt eine provisorische Rechnungsstellung<br />

aufgrund der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung. Die definitive Rechnungsstellung<br />

erfolgt, sobald die Steuern rechtskräftig veranlagt sind.<br />

Bei Konkubinatspaaren ist das steuerbare Einkommen beider Personen massgebend.<br />

Tarif B: Schüler aus Nichtvertragsgemeinden<br />

Es sind die vollen Kosten zu bezahlen.<br />

Die Vollkosten pro Schüler berechnen sich wie folgt:<br />

Gesamte Vollkosten gemäss separater Dienststelle der Gemeinderechnung <strong>Seengen</strong><br />

geteilt durch die totale Anzahl Schülertage.<br />

12. Bei beiden Tarifen kommen die Verpflegungskosten hinzu. Es sind die Selbstkostenpreise<br />

zu bezahlen. Vergünstigungen werden in keinem Fall gewährt. Die Verpflegungskosten<br />

und die Elternbeiträge sind von den Eltern bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge<br />

oder vom gesetzlichen Vertreter zu bezahlen.<br />

13. Der Mittagstisch kann nur inklusive Betreuung beansprucht werden.<br />

14. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.

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